Von Diesel zu H2 - neues Geschäftsfeld und Chance für die geförderte Umrüstung von Nutzfahrzeugen - Kongress Das Saarland 2030: Auf dem Weg zum ...
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23. September 2021 Von Diesel zu H2 – neues Geschäftsfeld und Chance für die geförderte Umrüstung von Nutzfahrzeugen Kongress Das Saarland 2030: Auf dem Weg zum Wasserstoffland Axel Blume, Programm Manager Mobilitäts- und Kraftstoffstrategie
05.10.2021 NOW – TECHNOLOGIEN & KONZEPTE FÜR DIE KLIMANEUTRALE GESELLSCHAFT Koordination von Förderprogrammen, Technologieberatung, Organisation von Netzwerken Nationales Elektromobilität Nationale Mobilitäts- Leitstelle Förderung von Innovations- Leitstelle und Kraftstoff- Wasserstoff Nutzfahrzeugen programm Ladeinfra- strategie mit alternativen Wasserstoff- und struktur Antrieben Brennstoffzellen- innerhalb des technologie Energie- und Klimafonds NaKoMo MogLeb Digitalisierung Exportinitiative Mission Nationales Kompetenz- Verbesserung der kommunaler Umwelt- Innovation netzwerk nachhaltige Mobilität in ländlichen Verkehrs- technologien Mobilität Räumen zur Herstellung gleichwertiger systeme Lebensver- hältnisse
ÜBERSICHT FÖRDERANGEBOT DES BMVI IM VERKEHR Umgesetzt durch die NOW GmbH Technologie FCEV BEV, PHEV Kraftstoffe + Gas Infrastruktur Nationales Innovationsprogramm Mobilitäts- und Elektromobilität (EM) Nationale Leitstelle Programme Wasserstoff- und Kraftstoffstrategie (MKS) Ladeinfrastruktur (NLL) Brennstoffzellentechnologie (NIP) (NIP) Förderrichtlinien FRL für LNG als Schiffs- FRL LIS an Wohngebäuden Förderrichtlinie (ab Dez. 2020) (FRL) Elektromobilität Kraftstoff und Bord- & FRL Forschung und Landstromversorgung Entwicklung FRL öffentliche LIS Beschaffung, Schiffe FRL Marktaktivierung (2017-2020, Elektromobilitätskonzepte, ab Q1/Q2-2021) Forschung und Entwicklung FRL für Entwicklung regenerativer Kraftstoffe FRL nicht-öffentlich zugängliche LIS für Unternehmen und RL zur Erzeugung Richtlinie zur Förderung alternativer Antriebe im Schienenverkehr Kommunen (ab Q1/Q2-2021) regenerativer Kraftstoffe FRL öffentlich zugängliche LIS für Richtlinie zur Förderung alternativer Antriebe von Bussen im Personenverkehr kommunale Unternehmen und KMU Ausschreibung FRL für Nutzfahrzeuge mit klimaschonenden Antrieben N1 bis N3 1.000 HPC Standorte Ausschreibung Modellquartiere LIS In Umsetzung In Erarbeitung/ 3 10.06.2021 Erstellung
GESAMTKONZEPT KLIMAFREUNDLICHE NUTZFAHRZEUGE Vorgestellt auf dem BMVI-Nutzfahrzeuggipfel am 11. November 2020 Bedeutung Zentraler Fahrplan des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) für die Umsetzung der Klimaschutzmaßnahmen im Straßengüterverkehr bis 2030 Inhalt • Handlungsbedarfe, Umsetzungsphasen und -schritte • Kriterien für Pfad- & Skalierungsentscheidungen • Maßnahmen zur Förderung von Fahrzeugen und Infrastrukturaufbau • Beteiligungsmöglichkeiten für Akteure Ziel Ein Drittel der Verkehrsleistung im schweren Straßengüterverkehr soll bis Quelle: www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Publikationen/G/gesamtkonzept- klimafreundliche-nutzfahrzeuge.pdf?__blob=publicationFile (Deutsch) 2030 elektrisch oder mit strombasierten Kraftstoffen erfolgen https://www.bmvi.de/SharedDocs/EN/publications/overall-approach-climate- friendly-commercial-vehicles.pdf?__blob=publicationFile (Englisch) (Klimaschutzprogramm 2030) 4 05.10.2021
FAHRPLAN ANTRIEBSTECHNOLOGIE IM GESAMTKONZEPT Pfadentscheidungen im Rahmen einer zweiphasigen Strategie (Skalierungs- & Roll-Out-Phase) 5 05.10.2021 Quelle: https://www.plattform-zukunft-mobilitaet.de/wp-content/uploads/2020/12/NPM_AG1_Werkstattbericht_Nfz.pdf
AD-HOC-TASK FORCE UMRÜSTUNG Ergebnisbericht mit Empfehlungen von Marktakteuren für Marktakteure Erste Task-Force im Rahmen der Umsetzung des Gesamtkonzeptes klimafreundliche Nutzfahrzeuge (Feb. – April 2021) Mehr als 60 Branchenakteure haben am Prozess teilgenommen (Interessensbekundung, Online-Befragung, Workshops, Abschlussveranstaltung) Ziel des Kriterienkatalogs war die Identifikation existierender, praktisch bedeutsamen, qualitätsstiftenden Standards, Normen und Qualifikationen. Der Kriterienkatalog und die weiteren Empfehlungen dienen als Handreichung von Marktakteuren für Marktakteure. Es ist keine amtliche Äußerung des BMVI. Der Kriterienkatalog ist nicht als abschließend zu verstehen. Kriterienkatalog dient als Orientierung für potenzielle Antragsteller bzw. künftige Nutzer umgerüsteter Nutzfahrzeuge und als Handreichung für Unternehmen, die in der Umrüstungsbranche aktiv sind. https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/StV/ergebnisbericht- umruestung-nutzfahrzeuge.pdf?__blob=publicationFile 6 05.10.2021
KLIMASCHONENDE NUTZFAHRZEUGE UND INFRASTRUKTUR Eckpunkte zum Förderprogramm KsNI • Unternehmen, Körperschaften sowie Anstalten des öffentlichen Rechts, kommunale Förderberechtigte Unternehmen, eingetragene Vereine • Leasing- und Mietgeber • Fahrzeuge (EG-Fahrzeugklasse N mit Straßenzulassung) Fördergegenstand • Infrastruktur • Machbarkeitsstudien • Fahrzeuge: 80 % Investitionsmehrausgaben Förderquote • Infrastruktur: 80 % der zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben • Machbarkeitsstudien: 50 % der zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben • Einstufiges Antragsverfahren Antragsverfahren • Bis zu 4 Förderaufrufe pro Jahr • Förderrichtlinie wurde am 22.07.21 von der EU Kommission notifiziert Status • Erster Förderaufruf ist am 16.08.21 gestartet und läuft bis zum 27.09.21 7 05.10.2021
INFORMATIONEN ZUM ERSTEN FÖRDERAUFRUF KSNI Fördergegenstände – Nutzfahrzeuge • Geförderte Fahrzeuge • Nutz- & Sonderfahrzeuge mit batterie- oder brennstoffzellen-elektrischem Antrieb (N1, N2 und N3) • Von außen aufladbare hybridelektrische Fahrzeuge nach EMoG § 2 Satz 3 (nur N3) • Auf Elektroantrieb nach EMoG § 2 Satz 2 & 4 umgerüstete Diesel-Fahrzeuge (nur N2 und N3) • Auswahlkriterien • Wettbewerbliches Verfahren mit einheitlicher Bewertungsgrundlage • Priorisierung auf Basis von festgelegten Auswahlkriterien: Teil 1 Nutzfahrzeuge • CO2-Einsparungsquote • Mindestambitionsniveau • Kappungsgrenzen • Eingereichte Anträge unterliegen Obergrenzen für maximal förderfähige Invenstitionsmehrausgaben • Kappungsgrenzen ergeben sich je Kombination aus: • Antriebsart (differenziert in Neu- und Umrüstfahrzeuge) • EG-Fahrzeugklasse • Zulässiges Gesamtgewicht • Maximaler Zuwendungshöchstbetrag • Je Antragsteller/in, Fördergegenstand und Kalenderjahr jeweils 15 Mio. Euro (netto) 8 05.10.2021
FÖRDERUNG UMGERÜSTETER NUTZFAHRZEUGE Fallkonstellationen und Beispielrechnungen • Anschaffung eines umgerüsteten Neu- oder Gebrauchtfahrzeugs • Umrüstung eines Bestandsfahrzeugs Teil 1 • Anschaffung und Umrüstung eines Neu- oder Gebrauchtfahrzeugs 9 05.10.2021 https://www.klimafreundliche-nutzfahrzeuge.de/wp- content/uploads/2021/08/MB_Umruestung.pdf
INFORMATIONEN ZUM ERSTEN FÖRDERAUFRUF KSNI Fördergegenstände – Infrastruktur • Geförderte Infrastruktur • Die für den Betrieb der beantragten Nutzfahrzeuge notwendige Tank- und Ladeinfrastruktur auf privaten Standorten (insbesondere Betriebshöfe) • Im ersten Förderaufruf kann keine Wasserstoff-Tankinfrastruktur gefördert werden • Notifizierungsvorbehalt der EU-Kommission • Einreichungen für zukünftige Aufrufe geplant • Förderfähige Ausgaben • Förderung erfolgt als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung Teil 1 Infrastruktur • Berechnung auf Grundlage der jeweiligen zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben • Investitionen in mobile und stationäre Tankinfrastruktur: • Containerlösungen, • mobile Tankstellen (auf Trailern) oder fest installierte Wasserstoff-Tankstellen je nach Konfiguration Speicher (Drucktank oder Flüssigwasserstoffspeicher), • Verdichter, Kühl-Einheit, Zapfsäule und Trailer sowie • Poller und Schutzwände für den Schutz vor mechanischen Beschädigungen von wasserstoffführenden Teilen • Maximaler Zuwendungshöchstbetrag • Je Antragsteller/in, Fördergegenstand und Kalenderjahr jeweils 15 Mio. Euro (netto) 10 05.10.2021
INFORMATIONEN ZUM ERSTEN FÖRDERAUFRUF KSNI Fördergegenstände – Infrastruktur • Geförderte Inhalte • Erstellung von Machbarkeitsstudien und Analysen zu: • Einsatzmöglichkeiten von Nutzfahrzeugen entsprechend Teil 1 • Nutzung neuer und bestehender Logistikstandorte für diese Nutzfahrzeuge • Errichtung beziehungsweise Erweiterung entsprechender Infrastruktur • Möglichkeit zur systematischen Vorbereitung und Klärung offener Fragen vor der Teil 2 Machbarkeitsstudien Beschaffung von Fahrzeugen und Infrastruktur • Kappungsgrenze • Die Förderung erfolgt als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung • Eingereichte Anträge unterliegen einer Kappungsgrenze für die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben für die Erstellung der Machbarkeitsstudie • 150.000 Euro (netto) beziehungsweise 178.500 Euro (brutto 19% MwSt.) 11 05.10.2021
INFORMATIONEN ZUM ERSTEN FÖRDERAUFRUF KSNI Bewilligungsbehörde: Bundesamt für Güterverkehr (BAG) www.bag.bund.de/DE/Foerderprogramme/KlimaschutzundMobilitaet/KSNI/Ksni_node.html 12 20.09.2021
INFORMIEREN, VERNETZEN, AUSTAUSCHEN Newsletter: Förderinfos, Veranstaltungen, etc. https://www.now-gmbh.de/aktuelles/newsletter/ Veranstaltungen Online-Seminare Konferenzen Informieren, https://www.now- gmbh.de/aktuelles/veranstaltungen/ Vernetzen, Netzwerke Austauschen Arbeitsgruppe Innovative Antriebe Bus Brennstoffzellenbus-Cluster https://www.now-gmbh.de/portfolio/netzwerke/ Starterset Elektromobilität https://www.starterset-elektromobilität.de/ 13 05.10.2021
WEBSITE ZUM GESAMTKONZEPT & FÖRDERPROGRAMM Alle Informationen auf einen Blick! - www.klimafreundliche-nutzfahrzeuge.de 14 05.10.2021
Ich freue mich auf Ihre Fragen im Rahmen der Podiumsdiskussion! Axel Blume Programm Manager MKS axel.blume@now-gmbh.de nutzfahrzeuge@now-gmbh.de
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