Vorentwurf Flächenentwicklungsplan 2020 für die deutsche Nord- und Ostsee - Hamburg, 19. Juni 2020

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Vorentwurf Flächenentwicklungsplan 2020 für die deutsche Nord- und Ostsee - Hamburg, 19. Juni 2020
Vorentwurf Flächenentwicklungsplan 2020
 für die deutsche Nord- und Ostsee

Hamburg, 19. Juni 2020
Vorentwurf Flächenentwicklungsplan 2020 für die deutsche Nord- und Ostsee - Hamburg, 19. Juni 2020
Fotos: 50 Hertz, Sebastian Fuhrmann
Vorentwurf Flächenentwicklungsplan 2020 für die deutsche Nord- und Ostsee - Hamburg, 19. Juni 2020
Inhalt I

Inhalt
1 Einleitung 1
2 Verfahren zum Ausbau der Windenergie auf See 2
 Flächenentwicklungsplan 2
 Voruntersuchung von Flächen 2
 Ausschreibung 2
 Planfeststellung 2
 Schnittstellen mit anderen Instrumenten der Netzplanung 2
 Bestehende Raumordnung und Fachplanung 2
2.6.1 Ausschließliche Wirtschaftszone 2
2.6.2 Niedersachsen 4
2.6.3 Schleswig-Holstein 4
2.6.4 Mecklenburg-Vorpommern 4
3 Ausgangslage 4
4 Leitlinien und Grundsätze 5
 Einführung 5
 Anbindungskonzepte 5
4.2.1 Standardkonzept Nordsee: Gleichstromsystem 6
4.2.2 Standardkonzept Ostsee: Drehstromsystem 9
 Standardisierte Technikgrundsätze 10
4.3.1 Gleichstromsystem Nordsee 10
4.3.2 Drehstromsystem Ostsee 14
4.3.3 Grenzüberschreitende Seekabelsysteme 15
 Planungsgrundsätze 20
 Möglichkeiten der Abweichung 21
 Planungshorizont 21
 Bestimmung der voraussichtlich zu installierenden Leistung 21
4.7.1 Ziel der Leistungsermittlung 21
4.7.2 Methodik der Leistungsermittlung 21
4.7.3 Festlegung der korrigierten Leistungsdichte 22
 Kriterien für die Festlegung der Flächen und der zeitlichen
 Reihenfolge ihrer Ausschreibung 30
Vorentwurf Flächenentwicklungsplan 2020 für die deutsche Nord- und Ostsee - Hamburg, 19. Juni 2020
II Inhalt

 5 Festlegungen 31
 Gebiete für die Errichtung und den Betrieb von
 Windenergieanlagen auf See 31
 5.1.1 Festlegung von Gebieten und fachplanerischer Rahmen 33
 5.1.2 Die Gebiete im Einzelnen 33
 Flächen für die Errichtung und den Betrieb von
 Windenergieanlagen auf See 34
 5.2.1 Festlegungen von Flächen 35
 5.2.3 Maßgebliche Kriterien für die Entscheidung gegen die Festlegung einer
 Fläche 39
 Voraussichtlich zu installierende Leistung 42
 5.3.1 Plausibilisierung der voraussichtlich zu installierenden Leistung 43
 Festlegungen für das Küstenmeer 44
 Zeitliche Reihenfolge der auszuschreibenden Flächen 44
 5.5.1 Zeitliche Reihenfolge der auszuschreibenden Flächen 44
 5.5.2 Darstellung der Überprüfung der zeitlichen Reihenfolge anhand von
 Hinweisen zu Offshore-Anbindungsleitungen, Netzverknüpfungspunkten
 und dem Netzausbau an Land 45
 Kalenderjahr der Inbetriebnahme für Windenergieanlagen auf
 See und Anbindungsleitungen 49
 Standorte von Konverterplattformen, Sammelplattformen und
 Umspannanlagen 50
 Trassen oder Trassenkorridore für Offshore-
 Anbindungsleitungen 53
 Grenzkorridore zum Küstenmeer 53
 Trassen und Trassenkorridore für grenzüberschreitende
 Stromleitungen 53
 Trassen und Trassenkorridore für Verbindungen zwischen
 Anlagen untereinander 53
 6 Festlegungen für Pilotwindenergieanlagen 55
 7 Sonstige Energiegewinnungsbereiche 55
 8 Übereinstimmung der Festlegungen mit privaten und
 öffentlichen Belangen 59
 9 Zusammenfassende Abwägung 59
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Inhalt III

10 Zusammenfassende Umwelterklärung und
 Überwachungsmaßnahmen 59
11 Literaturverzeichnis 60
12 Anhang: Karten (nachrichtlich) 64
13 Anhang: Übersichtstabelle 65
14 Anhang: Informatorische Darstellung eines langfristigen
 Ausbaupfads (Szenariorahmen 2021-2035) 66
Vorentwurf Flächenentwicklungsplan 2020 für die deutsche Nord- und Ostsee - Hamburg, 19. Juni 2020
IV Inhalt

 Abbildungsverzeichnis
 Abbildung 1: Schematische Darstellung des Anbindungskonzepts für die Nordsee ...................... 17
 Abbildung 2: Schematische Darstellung des Anbindungskonzepts für die Ostsee......................... 17
 Abbildung 3: Schematische Darstellung der Methodik der Leistungsermittlung ............................. 22
 Abbildung 4: Darstellung der korrigierten Fläche A* im Verhältnis zur nominellen Fläche A
 (Prognos, 2019) ............................................................................................................................ 22
 Abbildung 5: Möglicher Flächenzuschnitt in den Gebieten N-9 und N-10 bei einer
 anzulegenden Leistungsdichte von 9 bzw. 8 MW/km² ................................................................... 26
 Abbildung 6: Relative Effizienz der Anlagenstandorte in den Gebieten N-9 und N-10
 bei einer korrigierten Leistungsdichte von 7 MW/km², 8 MW/km² und 9 MW/km² .......................... 27
 Abbildung 7: Relative Effizienz der Anlagenstandorte in den Gebieten N-11 bis N-13
 bei einer korrigierten Leistungsdichte von 7 MW/km², 8 MW/km² und 9 MW/km² .......................... 28
 Abbildung 8: Gebiete in der deutschen AWZ der Nordsee ............................................................ 32
 Abbildung 9: Gebiete in der deutschen AWZ der Ostsee .............................................................. 32
 Abbildung 10: Flächen in der deutschen AWZ der Nordsee .......................................................... 36
 Abbildung 11: Flächen in den Gebieten N-3, N-6, N-7, N-9 und N10 in der deutschen
 AWZ der Nordsee ......................................................................................................................... 36
 Abbildung 12: Flächen in der deutschen AWZ der Ostsee ............................................................ 38
 Abbildung 13: Auszug der Bestätigung des NEP 2019-2030, Seite 13 .......................................... 47
 Abbildung 14: Auszug der Bestätigung des NEP 2019-2030, Seite 13 .......................................... 48
 Abbildung 16: Räumliche Darstellung der sog. Variante A2 mit drei 66 kV-Kabeln zur
 Anbindung der Fläche N-6.7. Quelle: (eos Projekt GmbH, 2019) .................................................. 52
 Abbildung 17: Zur Konsultation stehende Option eines sonstigen Energiegewinnungsbereichs
 in der deutschen AWZ der Nordsee .............................................................................................. 57
 Abbildung 18: Zur Konsultation stehende Option eines sonstigen Energiegewinnungsbereichs
 in der deutschen AWZ der Ostsee ................................................................................................ 57
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Inhalt V

Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Übersicht der standardisierten Technikgrundsätze ....................................................... 16
Tabelle 2: Anzulegende Leistungsdichte ....................................................................................... 23
Tabelle 3: Eingangsparameter zur Berechnung der korrigierten Fläche ........................................ 29
Tabelle 4: Übersicht Gebiete für Windenergie auf See .................................................................. 31
Tabelle 5: Zusammenfassende Übersicht der Gebiete im FEP 2019 ............................................ 33
Tabelle 6: Übersicht Flächen für Windenergie auf See ................................................................. 35
Tabelle 7: Übersicht maßgebliche Kriterien für die Entscheidung gegen eine Flächenfestlegung . 39
Tabelle 8: Übersicht voraussichtlich zu installierende Leistung auf den Flächen
für Windenergieanlagen auf See ................................................................................................... 42
Tabelle 9: Plausibilisierung der ermittelten Leistung...................................................................... 43
Tabelle 10: Übersicht zeitliche Reihenfolge der auszuschreibenden Flächen unter Anwendung
der Kriterien 1 bis 8 ....................................................................................................................... 45
Tabelle 11: Übersicht Kalenderjahre der Inbetriebnahme für Offshore-Anbindungsleitungen
unter Berücksichtigung der in Kapitel 5.5 aufgeführten Hinweise .................................................. 49
Tabelle 12: Übersicht der im FEP festgelegten Trassen für Verbindungen zwischen Anlagen ...... 54
Tabelle 13: Informatorische Darstellung der in den Zonen 1-3 über den Zeitraum 2030 hinaus
möglicherweise verfügbaren Flächen auf Grundlage des Szenariorahmens 2021-2035 (30 GW
bis 2035) ....................................................................................................................................... 67

BKG
EEA
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VI Inhalt

 Abkürzungsverzeichnis
 AC alternating current (Wechselstrom)
 AWZ Ausschließliche Wirtschaftszone
 BfN Bundesamt für Naturschutz
 BFO Bundesfachplan Offshore
 BFO-N Bundesfachplan Offshore Nordsee
 BFO-O Bundesfachplan Offshore Ostsee
 BGBl Bundesgesetzblatt
 BKG Bundesamt für Kartographie und Geodäsie
 BMI Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat
 BMVBS Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
 BNatSchG Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz)
 BNetzA Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und
 Eisenbahnen
 BSH Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
 DC direct current (Gleichstrom)
 EEA Europäische Umweltagentur (European Environmental Agency)
 EEG Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz)
 EnWG Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz)
 FEP Flächenentwicklungsplan
 GDWS Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt
 GW Gigawatt
 HGÜ Hochspannungsgleichstromübertragung
 kV Kilovolt
 MW Megawatt
 NEP Netzentwicklungsplan
 NVP Netzverknüpfungspunkt
 O-NEP Offshore-Netzentwicklungsplan
 OWP Offshore Windpark
 PlanSiG Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und
 Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie
 (Planungssicherstellungsgesetz - PlanSiG)
 ROG Raumordnungsgesetz
 sm Seemeile
 SRÜ Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen
 ÜNB Übertragungsnetzbetreiber
 UVPG Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung
 VDE Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V.
 vrs. voraussichtlich
 VSC voltage sourced converter (selbstgeführter Konverter)
 WEA Windenergieanlage
 WindSeeG Gesetzes zur Entwicklung und Förderung der Windenergie auf See
 WindSeeG-E Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Windenergie-auf-See-Gesetzes und
 anderer Vorschriften
Vorentwurf Flächenentwicklungsplan 2020 für die deutsche Nord- und Ostsee - Hamburg, 19. Juni 2020
Einleitung 1

1 Einleitung Nach der am 11. Mai 2020 zwischen dem Bund,
 den Küstenbundesländern und den Über-
Nachdem am 28. Juni 2019 der tragungsnetzbetreibern 50Hertz, Amprion und
Flächenentwicklungsplan 2019 (FEP 2019) nach TenneT unterzeichneten Vereinbarung zur
den Bestimmungen des Gesetzes zur Umsetzung von 20 GW Windenergie auf See bis
Entwicklung und Förderung der Windenergie auf 2030 wird es als erforderlich angesehen, den
See 1 (WindSeeG) veröffentlicht wurde, ist FEP bis Ende 2020 fortzuschreiben, unter
aufgrund des vom Kabinett am 3. Juni 2020 Berücksichtigung der Raumordnungspläne für
beschlossenen Entwurfs eines Gesetzes zur die ausschließliche Wirtschaftszone, die
Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes gegenwärtig fortgeschrieben werden, sowie der
und anderer Vorschriften 2 und insbesondere Raumordnungspläne der Küstenländer
aufgrund des darin vorgesehenen erhöhten (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie,
Ausbaupfads von 20 Gigawatt (§ 1 Absatz 2 2020).
WindSeeG-Entwurf (im Folgenden: WindSeeG-
 Soweit die gesetzlichen Rahmenbedingungen
E) 3 Windenergie auf See bis 2030 die
 vorliegen, soll das Verfahren bis Ende 2020
Fortschreibung und Änderung des FEP 2019
 abgeschlossen werden.
erforderlich. Der Gesetzesentwurf (WindSeeG-
E) sieht zudem ein Langfristziel von 40 GW bis Vorgehen im Rahmen dieses Vorentwurfs
2040 vor. In diesem Vorentwurf werden nicht alle Kapitel
Im Rahmen dieser Fortschreibung des FEP des FEP 2019 zur besseren Lesbarkeit
erfolgen voraussichtlich Festlegungen zu vollumfänglich aktualisiert. Zudem wird auf die
Gebieten bis einschließlich der Zone 3 der Aufführung der Unterkapitel teilweise verzichtet.
ausschließlichen Wirtschaftszone. Es sind Der Entwurf des FEP 2020 wird die
Festlegungen zu Flächen zur Umsetzung von 20 entsprechenden Unterkapitel mit erforderlichen
GW bis 2030 vorgesehen. Die Festlegung von Änderungen, Ergänzungen oder Überarbei-
Gebieten und Flächen sichern einen tungen enthalten.
ausreichenden, planbaren Ausbaupfad bis ca.
2035 und macht es gleichzeitig möglich, die Im Rahmen dieses Vorentwurfs wird daher an
Ergebnisse des zurzeit parallel laufenden den relevanten Stellen auf die jeweiligen Kapitel
Raumordnungsverfahrens für die ausschließ- des FEP 2019 verwiesen und mit dem Hinweis
liche Wirtschaftszone einzubeziehen. versehen, dass erforderliche (weitere) Änderun-
 gen, Ergänzungen oder Aktualisierungen (im
Das Bundeskabinett hatte bereits am 9. Oktober Folgenden für alle drei Begriffe: Überarbeitung)
2019 das ausführliche Klimaschutzprogramm der Kapitel im Entwurf des FEP 2020
2030 zur Umsetzung des Klimaschutzplans vorgesehen ist.
2050, mit dem Ziel den Ausbau der Windenergie
auf See auf 20 GW im Jahr 2030 anzuheben, Detailliert ausgearbeitet werden die Kapitel 4
beschlossen. und 5, die den Schwerpunkt des Vorentwurfs
 darstellen.

1 eines-gesetzes-zur-aenderung-des-windenergie-auf-see-
 Gesetz vom 13. Oktober 2016, BGBl. I S. 2258, 2310,
zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 25. Mai gesetzes.pdf?__blob=publicationFile&v=6
2020, BGBl. I S. 1071. 3
 Gesetz vom 13. Oktober 2016, BGBl. I S. 2258, 2310,
2Abrufbar unter zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 25. Mai
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/E/entwurf- 2020, BGBl. I S. 1071.
Vorentwurf Flächenentwicklungsplan 2020 für die deutsche Nord- und Ostsee - Hamburg, 19. Juni 2020
2 Verfahren zum Ausbau der Windenergie auf See

 2 Verfahren zum Ausbau der • Übersendung einer zusammenfassenden
 Erklärung an die beteiligten Nord- und
 Windenergie auf See Ostseeanrainerstaaten

 Flächenentwicklungsplan
 Die folgende Zusammenfassung stellt die Im Übrigen wird auf Kapitel 2 des FEP 2019
 einzelnen Verfahrensschritte der Fortschreibung verwiesen. Eine weitere Überarbeitung erfolgt im
 des FEP dar. Entwurf des FEP 2020.

 Übersicht zu den Verfahrensschritten Voruntersuchung von Flächen
 • Bekanntgabe der Einleitung, des vrs. Auf Kapitel 2.2 des FEP 2019 wird verwiesen.
 Umfang sowie des vrs. Abschlusses des Eine Überarbeitung erfolgt im Entwurf des FEP
 Verfahrens 2020.
 • Erstellung des Vorentwurfs und Entwurf
 des Untersuchungsrahmens Ausschreibung
 • Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung Auf Kapitel 2.3 des FEP 2019 wird verwiesen.
 • Benachrichtigung der Nord- und Eine Überarbeitung erfolgt im Entwurf des FEP
 Ostseeanrainerstaaten 2020.
 • Abgabe der gemeinsamen
 Stellungnahme der ÜNB
 Planfeststellung
 Auf Kapitel 2.4 des FEP 2019 wird verwiesen.
 • Anhörungstermin, ggf. gemäß § 5 Abs. 6
 PlanSiG Eine Überarbeitung erfolgt im Entwurf des FEP
 2020.
 • Festlegung des Untersuchungsrahmens
 • Erstellung des Entwurfs des FEP und Schnittstellen mit anderen
 Entwurf des Umweltberichts Instrumenten der Netzplanung
 • Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung Auf Kapitel 2.5 des FEP 2019 wird verwiesen.
 (national und international) Eine Überarbeitung erfolgt im Entwurf des FEP
 • Erörterungstermin, ggf. gemäß § 5 Abs. 1 2020.
 PlanSiG
 • Überprüfung des Umweltberichts unter Bestehende Raumordnung und
 Berücksichtigung der nationalen und Fachplanung
 internationalen Stellungnahmen
 Auf Kapitel 2.6 des FEP 2019 wird verwiesen.
 • Berücksichtigung der Überprüfung im Eine Überarbeitung erfolgt im Entwurf des FEP
 Entwurf des FEP 2020.
 • Abstimmung mit dem BfN, der GDWS
 und den Küstenländern 2.6.1 Ausschließliche Wirtschaftszone
 • Herstellung des Einvernehmens mit der In der AWZ besteht seit 2004 die gesetzliche
 BNetzA Grundlage für die Aufstellung von maritimen
 Raumordnungsplänen (siehe Kapitel 2.6.1.2).
 • Bekanntmachung des FEP und des
 Umweltberichts bis Ende 2020 Im Zuge der Beschlüsse zur Energiewende im
 Juni 2011 und den damit einhergehenden
 Gesetzesänderungen bekam das BSH die
Verfahren zum Ausbau der Windenergie auf See 3

Aufgabe, einen Fachplan für Offshore- getreten. Am 19. Dezember 2009 ist dann die
Stromnetze in der deutschen AWZ, den Verordnung des BMVBS über die Raumordnung
Bundesfachplan Offshore, aufzustellen und in der deutschen AWZ in der Ostsee vom 10.
regelmäßig fortzuschreiben (siehe Kapitel Dezember 2009 (BGBl I S. 3861) in Kraft
2.6.1.1). getreten.
 Bei der Meeresraumordnung sind insbesondere
2.6.1.1 Bundesfachpläne Offshore
 die internationalen Vorgaben des Seerechts-
Auf Kapitel 2.6.1.1 des FEP 2019 wird
 übereinkommens (SRÜ) zu beachten. Neben
verwiesen. der wissenschaftlichen und wirtschaftlichen
 Nutzung der Meere sind vor allem die Belange
2.6.1.2 Raumordnungspläne
 der Schifffahrt und des Naturschutzes relevant.
Für eine nachhaltige Raumentwicklung in der In Bezug auf die Windenergie auf See beinhalten
deutschen AWZ der Nord- und Ostsee führt das beide Raumordnungspläne u. a. Ziele und
BSH im Auftrag des BMI die vorbereitenden Grundsätze der Raumordnung für Windenergie
Schritte für die Fortschreibung der Raum- auf See (3.5) und Seekabel (3.3).
ordnungspläne, die in Form von Rechts-
verordnungen des BMI in Kraft treten, durch. Im Verfahren der Erarbeitung der
Bereits im Jahr 2009 stellte das BSH im Auftrag Raumordnungspläne wurde auch eine
des damaligen Bundesministeriums für Verkehr, Strategische Umweltprüfung durchgeführt, um
Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) die die vrs. erheblichen Umweltauswirkungen auf
Raumordnungspläne für die deutsche AWZ der die Schutzgüter zu ermitteln, zu beschreiben
Nord- und Ostsee auf. und zu bewerten.

Die Verordnung des BMVBS über die Die bestehenden Pläne befinden sich derzeit im
Raumordnung in der deutschen AWZ in der Fortschreibungsverfahren (siehe nachfolgende
Nordsee vom 21. September 2009 (BGBl. I S. Hintergrundinformationen).
3107) ist am 26. September 2009 in Kraft

 Hintergrundinformationen: Status des Fortschreibungsverfahrens der
 Raumordnungspläne für die deutsche AWZ in der Nord- und Ostsee
 Mit der Unterrichtung der Öffentlichkeit und den in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen
 von der Fortschreibung der Raumordnungspläne nach § 9 Abs. 1 ROG durch das
 Bundesministerium des Inneren im Sommer 2019 begann die Fortschreibung der
 Raumordnungspläne für die deutsche AWZ in der Nord- und Ostsee. Öffentliche Stellen hatten die
 Gelegenheit, Aufschluss über die von ihnen beabsichtigten oder bereits eingeleiteten Planungen
 und Maßnahmen sowie über deren zeitliche Abwicklung zu geben sowie relevante Informationen
 zur Verfügung zu stellen.
 Im Herbst 2019 folgten Fachgespräche und Workshops zu relevanten Sektoren und
 Schutzinteressen. Im Januar 2020 wurde die Konzeption zur Weiterentwicklung der
 Raumordnungspläne veröffentlicht, welche durch drei Planungsmöglichkeiten mit
 unterschiedlicher Schwerpunktsetzung denkbare Lösungsmöglichkeiten aufspannte. Dadurch
 sollte eine frühzeitige Beteiligung und ein Austausch über Anforderungen, mögliche Konflikte, aber
 auch Synergien und Lösungsansätze ermöglicht werden – als Grundlage für die Erarbeitung eines
 umfassenden Planentwurfs. Die Veröffentlichung des ersten Planentwurfs für die
4 Ausgangslage

 Raumordnungspläne ist für den Sommer 2020 vorgesehen. Ein Abschluss des Fortschreibungs-
 verfahrens ist für das Jahr 2021 geplant.
 Aufgrund der Parallelität der Fortschreibungsverfahren der Raumordnungspläne und des FEP
 findet eine Verzahnung der Prozesse statt, um die Konsistenz der Festlegungen des jeweiligen
 Plan in dem jeweils gesetzten Rahmen sicherzustellen.
 Wesentliche Inhalte der Konzeption zur Überarbeitung und Weiterentwicklung der
 Raumordnungspläne:
 • Festlegung von Vorranggebieten für Windenergie auf See, mindestens im Umfang von 20
 GW
 • Festlegung von Vorbehaltsgebieten für Windenergie auf See für den mittel- bis langfristigen
 Ausbau
 • Anpassung des Vorranggebietes Schifffahrt (Schifffahrtsroute 10) an den realen
 Schiffsverkehr, dadurch Erweiterung der Gebiete N-9 bis N-13 in nordwestliche Richtung.
 Dieser Erweiterung findet sich in allen drei Planungsmöglichkeiten wieder und wird
 dementsprechend auch in diesem Vorentwurf des FEP abgebildet.
 • Festlegung der Naturschutzgebiete sowie teilweise der Hauptkonzentrationsbereiche für
 Seetaucher und Schweinswale als Vorrang- bzw. Vorbehaltsgebiete
 Weitergehende Informationen befinden sich auf der Internetseite 4 des BSH.

 2.6.2 Niedersachsen 3 Ausgangslage
 Auf Kapitel 2.6.2 des FEP 2019 wird verwiesen. Auf Kapitel 3 des FEP 2019 wird verwiesen. Eine
 Eine Überarbeitung erfolgt im Entwurf des FEP Überarbeitung erfolgt im Entwurf des FEP 2020.
 2020.

 2.6.3 Schleswig-Holstein
 Auf Kapitel 2.6.3 des FEP 2019 wird verwiesen.
 Eine Überarbeitung erfolgt im Entwurf des FEP
 2020.

 2.6.4 Mecklenburg-Vorpommern
 Auf Kapitel 2.6.4 des FEP 2019 wird verwiesen.
 Eine Überarbeitung erfolgt im Entwurf des FEP
 2020.

 4 Vgl. https://www.bsh.de/DE/THEMEN/Offshore/Meeresraumplanung/Fortschreibung/fortschreibung-
 raumordnung_node.html
Leitlinien und Grundsätze 5

4 Leitlinien und Grundsätze weitere Einzelheiten in Kapitel 4.2 beschrieben
 werden.
 Einführung Die Planungsgrundsätze bauen auf den Zielen
Die strategische Planung des Ausbaus der und Grundsätzen der Raumordnungspläne für
Windenergie auf See sowie der zugehörigen die AWZ der Nord- und Ostsee auf. Im Rahmen
Netztopologie für die Übertragung von der Aufstellung der Raumordnungspläne 2009
Elektrizität ist von enormer Bedeutung für die ist bereits eine Gesamtabwägung der
Versorgung mit erneuerbaren Energien. Mit Nutzungen untereinander erfolgt. Zum aktuellen
Zunahme der unterschiedlichen Nutzungen in Stand der Fortschreibung der Raumordnungs-
der deutschen AWZ wird der für künftige pläne in der deutschen AWZ wird auf Kapitel 2.6
Nutzungen und Infrastrukturen zur Verfügung verwiesen. Die relevanten Ziele und Grundsätze
stehende Raum stetig knapper. auf der Ebene der Raumordnung werden
 überwiegend als Planungsgrundsätze in den
Im Sinne einer systematischen und effizienten FEP übernommen und hinsichtlich der
Planung erhielt das BSH den gesetzlichen Anwendbarkeit bezüglich der im FEP ange-
Auftrag, Gebiete und Flächen für Windenergie sprochenen Regelungsgegenstände anhand der
auf See sowie entsprechende Trassen und vorgetragenen Belange und Rechte überprüft,
Standorte für die erforderliche Netztopologie konkretisiert und untereinander in ihrer
vorzusehen. Als Ergebnis dieses koordinierten Bedeutung gewichtet.
Prozesses werden die Maßnahmen in der
deutschen AWZ räumlich und zeitlich verbindlich Der Festlegung von standardisierten Technik-
festgelegt. grundsätzen und Planungsgrundsätzen liegt
 bereits eine Abwägung möglicherweise
Die Festlegung von Planungsgrundsätzen und betroffener öffentlicher Belange und Rechts-
standardisierten Technikgrundsätzen für die positionen (vgl. Begründung der einzelnen
AWZ der Nord- und Ostsee ist zwingende Vorgaben und Grundsätze) zugrunde, so dass
Voraussetzung für die konkrete Ermittlung des die Festlegung von standardisierten Technik-
Raumbedarfs der gesamten Netztopologie im grundsätzen und Planungsgrundsätzen zudem
Rahmen des FEP. Ziel der Festlegung bereits eine „Vorprüfung“ möglicher Alternativen
standardisierter Technikgrundsätze und beinhaltet.
Planungsgrundsätze ist es, eine Grundlage für
eine systematische und koordinierte Anbindungskonzepte
Gesamtplanung zu schaffen. Andernfalls ließe
 Nach § 17d Abs. 1 S. 1 EnWG hat der
sich der benötigte Raumbedarf nicht mit der
 zuständige ÜNB die Netzanbindung von OWP
erforderlichen Präzision für eine möglichst
 sicherzustellen bzw. nach den Vorgaben des
platzsparende Planung ermitteln. Neben der
 NEP und des FEP gemäß § 5 WindSeeG zu
möglichst präzisen Ermittlung des Raumbedarfs
 errichten und zu betreiben. Aufgabe dieses
dienen standardisierte Technikgrundsätze auch
 Plans ist es, die notwendigen Trassen und
der Kosteneffizienz und dem bedarfsgerechten
 Standorte für die gesamte Netztopologie in der
Ausbau von Anbindungsleitungen, was im
 deutschen AWZ bis zur Grenze der 12 sm-Zone
volkswirtschaftlichen Interesse liegt.
 im Rahmen der bestehenden Rahmen-
Als Ausgangspunkt für die Festlegung der bedingungen räumlich und im Hinblick auf die
standardisierten Technikgrundsätze (4.3) dient Kalenderjahre der Inbetriebnahme zeitlich
das technische Netzanbindungskonzept, dessen festzulegen.
6 Leitlinien und Grundsätze

 Zentral für die Ermittlung und Sicherung der für Blindleistungskompensation vorzusehen. Die
 das Netz zur Anbindung der WEA auf See Übertragungsverluste steigen zudem mit der
 notwendigen Räume ist vor allem die Festlegung Länge des Kabelsystems an. Diese fallen bei der
 des Anbindungskonzepts. Für die Komponenten HGÜ deutlich geringer aus. Für die AWZ der
 der Anbindungsleitungen erfolgt dann auf Nordsee sind künftig Trassenlängen von mehr
 Grundlage von standardisierten Technikgrund- als 100 km, mit steigender Küstenentfernung
 sätzen (4.3) und Planungsgrundsätzen (4.4) die auch deutlich darüber, zu erwarten.
 räumliche Planung.
 Beim Einsatz der HGÜ können aufgrund der
 Bereits im Rahmen des Erstaufstellungs- relativ hohen Systemleistung der Sammel-
 verfahrens des BFO wurde deutlich, dass die anbindung, mit einem HGÜ-Netzanbindungs-
 Festlegung standardisierter Technikvorgaben system – bestehend aus einer Konverter-
 unerlässliche Voraussetzung für die räumliche plattform und einem Gleichstrom-Seekabel-
 Planung der Netzanbindungen ist, um den system – grundsätzlich mehrere OWP
 benötigten Raumbedarf mit der erforderlichen angeschlossen werden. Hierdurch wird
 Präzision für eine möglichst platzsparende gegenüber einer Anbindung mittels Drehstrom-
 Raumplanung zu ermitteln. Nach § 5 Abs. 1 technologie eine deutlich geringere Anzahl von
 Nr. 11 WindSeeG sind standardisierte Technik- Kabelsystemen benötigt und somit der für die
 grundsätze zum Zwecke der Planung im FEP Kabelsysteme benötigte Raum reduziert.
 festzulegen. Neben dem wesentlichen Ziel der
 Die Netzanbindungen von OWP in der AWZ der
 Festlegung, durch standardisierende Vorgaben
 Nordsee werden somit standardmäßig in HGÜ
 eine Vereinheitlichung bei der Planung der
 ausgeführt, es wird auf die zusammenfassende
 Anlagen zu erreichen, um den Raum im Gebiet
 Darstellung des Anbindungskonzepts in
 möglichst effizient zu nutzen und Planungs-
 Abbildung 1 verwiesen.
 sicherheit für Netz- und Windparkbetreiber
 sowie Zulieferer zu schaffen, sollen darüber 4.2.1.1 Gleichstromsystem: Verbindung
 hinaus die Kosten so weit wie möglich gesenkt zwischen Konverterplattform und
 werden. Offshore-Windparks:
 Hinsichtlich der technischen Anbindungs- Standardkonzept 66 kV
 konzepte wird im FEP zwischen Nord- und Beim 66 kV-Direktanbindungskonzept werden
 Ostsee unterschieden. die Leitungen zur Verbindung der
 Konverterplattform mit den Offshore-WEA (sog.
 4.2.1 Standardkonzept Nordsee: parkinterne Verkabelung) auf Basis der
 Gleichstromsystem Drehstromtechnologie mit einer Spannung von
 Das Standardkonzept in der Nordsee ein 66 kV ausgeführt. Dadurch entfallen die
 Gleichstromsystem. Auf Kapitel 4.3.1 wird Umspannplattform sowie die 155 kV oder
 verwiesen. 220 kV Zwischenspannungsebene zwischen
 Umspann- und Konverterplattform. Von der
 Als maßgeblich für die Wahl der geeigneten
 Konverterplattform aus wird mittels Gleichstrom-
 Übertragungstechnologie für den Netzanschluss
 übertragung eine Anbindung zum NVP an Land
 von OWP erscheint grundsätzlich die
 geführt. Trotz des möglichen Verzichts auf eine
 Trassenlänge zur Anbindung einer Fläche bzw.
 Umspannplattform ist jedoch ggf. eine separate
 eines Gebietes an den Netzverknüpfungspunkt
 Plattform für Wartungs- und Unterkunftszwecke
 (NVP) an Land. Bei Trassenlängen von mehr als
 der OWP erforderlich.
 100 km sind bei Drehstromanschlüssen
 regelmäßig zusätzliche Einrichtungen zur
Leitlinien und Grundsätze 7

Die geeignete Übertragungstechnologie für die Der hierzu jedoch erforderliche Direktanschluss
Verbindungen zwischen Konverterplattform und von WEA mit einer Spannung größer als 66 kV
OWP hängt grundsätzlich von der Trassenlänge wäre zu prüfen. Der FEP wird diese
zwischen der Konverterplattform und den Fragestellung begleiten und ggf. in einer
anzuschließenden WEA ab. Für die AWZ sind Fortschreibung erneut aufgreifen.
dabei bislang häufig Trassenlängen von etwa
20 km zu beobachten. Bei größeren 4.2.1.2 Gleichstromsystem: Verbindung
Entfernungen und dadurch bedingten größeren zwischen Konverterplattform und
Kabellängen steigen die Verluste und der Offshore-Windparks:
Blindleistungskompensationsbedarf. Hinzu Alternativkonzept 220 kV
kommt ein mit der Länge des Kabelsystems Sofern in einem Gebiet mindestens zwei
steigender Platzbedarf auf der Konverter- anzubindende Flächen räumlich weit
plattform durch die notwendige Blindleistungs- voneinander entfernt liegen, kann das
kompensation. In Verbindung mit den laut O- Anbindungskonzept mit Umspannplattform des
NEP angegebenen Kostenunterschieden BFO-N 16/17 vorteilhaft sein, da eine geringere
zwischen Gleichstrom- (DC) und Drehstrom Anzahl an Seekabelsystemen erforderlich ist
(AC)-Kabelsystemen ist demnach ein zentraler und durch die erhöhte Spannung weniger
Standort der Konverterplattform mit möglichst Übertragungsverluste anfallen als beim 66 kV-
kurzen Drehstromleitungen anzustreben. Direktanbindungskonzept. Um die
 Übertragungsverluste und die Anzahl der
Mit Blick auf die ab dem Jahr 2026 in Betracht
 erforderlichen Seekabel weiter zu reduzieren,
kommenden Gebiete (siehe Kapitel 5.1) und den
 wird jedoch als Alternative zum 66 kV-
in diesen Gebieten nah beieinander liegenden
 Direktanbindungskonzept eine Anbindung unter
Flächen erscheint das 66 kV-Direktanbindungs-
 Nutzung der Spannungsebene 220 kV
konzept aus räumlichen sowie umwelt- und
 festgelegt. Dieses Anbindungskonzept
naturschutzfachlichen Gesichtspunkten vorteil-
haft gegenüber dem Anbindungskonzept mit entspricht grundsätzlich dem aus dem BFO-
 N 16/17 bekannten 155 kV-Anbindungskonzept
Umspannplattform. Zudem konnte in einer von
den ÜNB beauftragten Studie gezeigt werden, mit Umspannplattform, die Übertragungs-
dass das 66 kV-Direktanbindungskonzept als spannung wird jedoch aus den genannten
Gesamtkonzept kosteneffizienter als das Gründen auf 220 kV angehoben.
Anbindungskonzept mit Umspannplattform (bei Für einzelne Gebiete kann demnach bei
einer Spannung von 155 kV) ist. 5 Vorliegen entsprechender räumlicher Gegeben-
 heiten vom Standardkonzept abgewichen und
Langfristig denkbar erscheint eine Anhebung der
 ein Anbindungskonzept mit Umspann-
Spannungsebene beim Direktanbindungs-
 plattformen festgelegt werden. Auf die
konzept, beispielsweise auf 110 kV.
 Festlegungen in Abschnitt 5.2.1 wird verwiesen.
Insbesondere bei großen zusammenhängenden
Flächen in Kombination mit der Standard-
übertragungsleistung von 2.000 MW und
künftigen WEA mit entsprechend größerer
Nennleistung erscheint eine Reduktion der
erforderlichen Seekabelsysteme zielführend.

5Vgl. https://www.amprion.net/Netzausbau/Aktuelle-
Projekte/Offshore/Anbindungskonzept-BorWin4.html
8 Leitlinien und Grundsätze

 4.2.1.3 Gleichstromsystem: Schnittstelle Realisierungsfahrplan gemäß § 17d Abs. 2
 zwischen ÜNB und OWP EnWG wird verwiesen.
 Die Zuständigkeit für die Anbindung der WEA Es wird darauf hingewiesen, dass die
 an die Konverterplattform liegt bei dem OWP- Mitnutzung der Konverterplattform durch den
 Vorhabenträger. Die primäre Schnittstelle OWP-Vorhabenträger nur die aufgrund der
 bzw. Eigentumsgrenze zwischen ÜNB und technischen Schnittstelle auf der Konverter-
 OWP-Vorhabenträger ist der Eingang der plattform notwendige Mitnutzung umfasst. Der
 66 kV Seekabelsysteme auf der Konverter- OWP-Vorhabenträger muss demnach in der
 plattform (Kabelendverschluss der 66 kV Lage sein, die für den Netzanschluss
 Seekabel). Der Einzug der 66 kV erforderlichen Maßnahmen auf der Konverter-
 Seekabelsysteme auf der Plattform erfolgt plattform rechtzeitig durchzuführen. Der ÜNB
 nach dem Direct-Pull-In Konzept, nach dem hat andererseits die zur Vorbereitung des
 die Seekabelsysteme bis zur Schaltanlage Netzanschlusses erforderlichen Maßnahmen
 geführt werden. Der OWP-Vorhabenträger frühzeitig mit dem OWP-Vorhabenträger
 gewährleistet dazu eine freie Länge des abzustimmen und durchzuführen. Eine separate
 Seekabels nach Kabeleinzug auf der Plattform des OWP-Vorhabenträgers zu Wohn-
 Plattform von bis zu 15 m je nach und Wartungszwecken könnte aufgrund dessen
 Anforderung des ÜNB. erforderlich sein.
 Es ist absehbar, dass bei dem 66 kV- Hinsichtlich des dargestellten Alternativkonzepts
 Direktanbindungskonzept ein erhöhter mit Umspannplattform entspricht die Festlegung
 Abstimmungsbedarf bei der Vorbereitung und der Schnittstelle der Festlegung im BFO-N
 Durchführung der jeweiligen Einzelzulassungs- 16/17.
 verfahren besteht. Durch die Mitnutzung der
 Zur Festlegung der Schnittstelle wird auf die
 Konverterplattform aufgrund der Schnittstelle
 Konsultationsfragen am Ende des Abschnitts
 zwischen ÜNB und OWP-Vorhabenträger am
 verwiesen.
 Eingang der 66 kV Seekabelsysteme bedarf es
 bei Planung, Errichtung, Betrieb, Wartungs- und
 Zusammenfassung
 Instandhaltungen, dem möglichen Reparaturfall
 und dem Rückbau zwischen ÜNB und OWP- • Festlegung des 66 kV-Anbindungs-
 Vorhabenträgern sowie ggf. zwischen konzepts als Standard für die AWZ der
 verschiedenen OWP-Vorhabenträgern, die ihre Nordsee
 Offshore-WEA an dieselbe Konverterplattform • Bei räumlichen Erfordernissen in einem
 anbinden, einer engen Abstimmung und einer Gebiet Abweichung vom
 klaren Aufgabenzuständigkeit. Für die Standardkonzept möglich
 Beteiligten besteht die uneingeschränkte • Sofern Abweichung erforderlich ist,
 Notwendigkeit einer kooperativen Zusammen- Festlegung des Anbindungskonzepts des
 arbeit. Dies gilt insbesondere für den BFO-N 16/17 mit einer Übertragungs-
 Informationsaustausch über Projekttermine, die spannung von 220 kV
 gegenseitige Übergabe notwendiger • Kabelendverschluss der 66 kV
 Informationen und Details zu der Plattform und Seekabelsysteme dient als Schnittstelle
 der darauf einzubringenden Komponenten. In zwischen Übertragungsnetzbetreiber und
 OWP-Vorhabenträger
 allen Phasen haben sich beide Seiten über
 projektrelevante Entwicklungen zu informieren
 und Termine abzustimmen. Auf den
Leitlinien und Grundsätze 9

4.2.2 Standardkonzept Ostsee: 4.2.2.1 Drehstromsystem: Schnittstelle
 Drehstromsystem zwischen ÜNB und OWP
Der zum Netzanschluss der OWP in der Ostsee Die primäre Schnittstelle bzw.
verpflichtete ÜNB verfolgt bislang ein Eigentumsgrenze zwischen ÜNB und OWP-
Anbindungskonzept auf Basis der Vorhabenträger ist der Eingang der
Drehstromtechnologie. Bei Einsatz der parkinternen Seekabelsysteme auf der
Drehstromtechnologie erfolgt die Netzanbindung Umspannplattform (Kabelendverschluss der
von OWP, indem der von den einzelnen WEA Seekabel). Der Einzug der 66 kV Seekabel-
eines oder mehrerer Parks erzeugte Strom an systeme auf der Plattform erfolgt nach dem
einer Umspannplattform zusammengeführt und Direct-Pull-In Konzept, nach dem die
von hier aus über ein Drehstrom-Seekabel- Seekabelsysteme bis zur Schaltanlage
system direkt an Land und weiter zum NVP geführt werden. Der OWP-Vorhabenträger
geführt wird. Hierdurch ist im Gegensatz zum gewährleistet dazu eine freie Länge des
Standardkonzept in der Nordsee (HGÜ) keine Seekabels nach Kabeleinzug auf der
eigene Konverterplattform für den Netzan- Plattform von bis zu 15 m je nach
schluss an sich notwendig. Zur Abführung einer Anforderung des ÜNB; bei zwingenden
gegebenen Leistung ist beim Einsatz der technischen Gründen ist im Einvernehmen
Drehstromtechnologie jedoch aufgrund der zwischen ÜNB und OWP-Vorhabenträger
geringeren Übertragungskapazität der eine Abweichung möglich.
Drehstrom-Seekabelsysteme eine höhere
 Es ist absehbar, dass bei diesem geänderten
Anzahl von Kabelsystemen notwendig. Aufgrund
 Anbindungskonzept ein erhöhter Abstimmungs-
der für Inbetriebnahmen ab 2026 im Vergleich
 bedarf bei der Vorbereitung und Durchführung
zur Kapazität eines HGÜ-Systems erwarteten
 der jeweiligen Einzelzulassungsverfahren
geringen Windparkleistung in der deutschen
 besteht. Durch die Mitnutzung der Umspann-
AWZ der Ostsee würde eine Anbindung mittels
 plattform aufgrund der Schnittstelle zwischen
Gleichstromsystem voraussichtlich zu
 ÜNB und OWP-Vorhabenträger am Eingang der
dauerhaften Leerständen führen. Somit werden
 parkinternen Seekabelsysteme bedarf es bei
Offshore-Anbindungsleitungen in der Ostsee
 Planung, Errichtung, Betrieb, Wartungs- und
nach dem aus dem BFO-O 16/17 bekannten
 Instandhaltungen, dem möglichen Reparaturfall
Anbindungskonzept auf Basis der
 und dem Rückbau zwischen ÜNB und OWP-
Drehstromtechnologie ausgeführt. Es wird auf
 Vorhabenträgern sowie ggf. zwischen
die zusammenfassende Darstellung des
 verschiedenen OWP-Vorhabenträgern, die ihre
Anbindungskonzepts in Abbildung 2 verwiesen.
 Offshore-WEA an dieselbe Umspannplattform
Im Unterschied zum BFO-O 16/17 erfolgt die anbinden, einer engen Abstimmung und einer
Planung und Errichtung der Umspannplattform klaren Aufgabenzuständigkeit. Für die
nicht durch den OWP-Vorhabenträger bzw. Beteiligten besteht die uneingeschränkte
durch den auf einer Fläche erfolgreichen Bieter, Notwendigkeit einer kooperativen Zusammen-
sondern durch den anbindungsverpflichteten arbeit. Dies gilt insbesondere für den
ÜNB. Die Zuständigkeit für die Anbindung der Informationsaustausch über Projekttermine, die
WEA an die Umspannplattform liegt bei dem gegenseitige Übergabe notwendiger
OWP-Vorhabenträger. Informationen und Details zu der Plattform und
 der darauf einzubringenden Komponenten. In
 allen Phasen haben sich beide Seiten über
 projektrelevante Entwicklungen zu informieren
10 Leitlinien und Grundsätze

 und Termine abzustimmen. Auf den Standardisierte
 Realisierungsfahrplan gemäß § 17d Abs. 2 Technikgrundsätze
 EnWG wird verwiesen.
 Es wird darauf hingewiesen, dass die 4.3.1 Gleichstromsystem Nordsee
 Mitnutzung der Umspannplattform durch den Zum Netzanschluss der OWP in der Nordsee für
 OWP-Vorhabenträger nur die aufgrund der den Bereich der AWZ wird analog der bisherigen
 technischen Schnittstelle auf der Umspann- Netzanschlüsse ein Anbindungskonzept auf
 plattform notwendige Mitnutzung umfasst. Der Basis der HGÜ verwendet, auf Kapitel 4.2.1 wird
 OWP-Vorhabenträger muss demnach in der verwiesen.
 Lage sein, die für den Netzanschluss
 erforderlichen Maßnahmen auf der 4.3.1.1 Gleichstromsystem:
 Umspannplattform rechtzeitig durchzuführen. Selbstgeführte Technologie
 Der ÜNB hat andererseits die zur Vorbereitung Die bestehenden und im Rahmen des FEP
 des Netzanschlusses erforderlichen Maß- geplanten Netzanschlusssysteme in der Nord-
 nahmen frühzeitig mit dem OWP-Vorhaben- see werden in selbstgeführter (sogenannte VSC
 träger abzustimmen und durchzuführen. – voltage sourced converter) Technologie
 ausgeführt. Bereits im BFO-N wurde diese
 Aufgrund der Planung und Errichtung der
 Variante als Standard festgelegt und kann als
 Umspannplattform durch den ÜNB ist es
 etabliert bezeichnet werden.
 erforderlich, dass die Spannungsebene der auf
 der Umspannplattform eingehenden park- Die selbstgeführte HGÜ kann im Gegensatz zur
 internen Seekabelsysteme des OWP-Vorhaben- klassischen, netzgeführten Technologie ein Netz
 trägers frühzeitig bekannt ist. Aus diesem Grund wiederaufbauen, ohne dass Blindleistung aus
 wird – wie in der Nordsee auch – die dem angeschlossenen Drehstromsystem bereit-
 Spannungsebene der parkinternen Seekabel- gestellt werden muss. Diese Eigenschaft ist
 systeme auf 66 kV festgelegt. notwendig, um die Übertragung nach einem
 Netzfehler selbstständig wieder aufzubauen, im
 Zur Festlegung der Schnittstelle wird auf die
 Normalbetrieb zu steuern und das umliegende
 Konsultationsfragen am Ende des Abschnitts
 Drehstromnetz zu stabilisieren. Für die weitere
 verwiesen.
 Begründung zur Festlegung der selbstgeführten
 Zusammenfassung Technologie wird auf Abschnitt 5.1.2.2 des BFO-
 N 16/17 verwiesen.
 • Festlegung des Drehstromanbindungs-
 konzepts als Standard für die AWZ der 4.3.1.2 Gleichstromsystem:
 Ostsee
 Übertragungsspannung +/- 320 kV
 • Zuständigkeit für Planung, Errichtung und für Zone 1 und 2;
 Betrieb der Umspannplattform und des Übertragungsspannung +/- 525 kV
 Seekabelsystems beim Übertragungs- für Zone 3
 netzbetreiber
 Die bestehenden und im Rahmen des FEP
 • Kabelendverschluss der parkinternen geplanten Netzanschlusssysteme in Zone 1 und
 Seekabelsysteme dient als Schnittstelle
 2 der Nordsee werden mit einer Übertragungs-
 zwischen Übertragungsnetzbetreiber und
 OWP-Vorhabenträger spannung von +/- 320 kV ausgeführt. Bereits im
 BFO-N wurde diese Variante als Standard
 • Spannungsebene der parkinternen
 festgelegt und kann als etabliert bezeichnet
 Seekabelsysteme 66 kV
 werden. Für künftige Netzanschlusssysteme für
Leitlinien und Grundsätze 11

die küstenfernen Flächen in Zone 3 wird Anbindungsleitungen an Land erforderlich, die
beginnend mit dem Gebiet N-9 eine Anzahl der Systeme möglichst zu reduzieren
Übertragungsspannung von +/- 525 kV und ihre jeweilige Übertragungsleistung zu
festgelegt. maximieren.
Die Festlegung einer einheitlichen Spannungs- In den Konsultationen zum Aufstellungs-
ebene für Gleichstromsysteme (bestehend aus verfahren des FEP 2019 wurde die Frage der
dem Umrichter auf der Konverterplattform und Technologieverfügbarkeit von Offshore-
dem Gleichstrom-Seekabelsystem) dient der Netzanschlusssystemen mit einer Über-
Schaffung eines Standards für die Anschluss- tragungsspannung von +/- 525 kV adressiert.
systeme, speziell auch für die Konverter- Zusammenfassend kann aus den einge-
plattform. Aufbauend auf der Festlegung von gangenen Äußerungen entnommen werden,
Rahmenparametern können Hersteller und dass eine Verfügbarkeit der Technologie ab ca.
Netzbetreiber standardisierte Lösungen 2030 erwartet wird. Zu einem vergleichbaren
entwickeln und perspektivisch die Planungen Ergebnis kommt auch der 3. Zwischenbericht
frühzeitig – ggf. auch standortunabhängig – des den FEP bis Ende 2020 begleitenden
vorantreiben. Ziel ist, durch standardisierende Forschungsauftrags. Die ÜNB wiesen zunächst
Vorgaben eine gewisse Vereinheitlichung bei in ihrer gemeinsamen Stellungnahme zum
der Planung der Anlagen zu erreichen und so zweiten Entwurf des FEP 2019 darauf hin, dass
das Planungsverfahren zu beschleunigen, eine Realisierung im Jahr 2029 „nicht
Planungssicherheit für Netz- und Windpark- umsetzbar“ und eine Realisierung im Jahr 2030
betreiber sowie Zulieferer zu erreichen und „kritisch“ sei. Im Rahmen der Bestätigung des
Kosten zu senken. Eine einheitliche Spannungs- NEP 2019-2030 hat sich jedoch gezeigt, dass
ebene bereitet zudem eine mögliche Verbindung dies möglich und zur Erreichung des
der Offshore-Anbindungsleitungen unter- Ausbauziels von 20 GW bis 2030 erforderlich ist.
einander vor. In einer kürzlich zwischen dem Bund, den
 Küstenbundesländern und den Übertragungs-
Um eine möglichst raumverträgliche Planung
 netzbetreibern 50Hertz, Amprion und TenneT
und Umsetzung von Verbindungen der Offshore-
 unterzeichneten Vereinbarung zur Umsetzung
Anbindungsleitungen untereinander zu
 von 20 GW Windenergie auf See bis 2030 wird
ermöglichen, werden eine möglichst hohe
 es zudem als erforderlich angesehen, im Jahr
Leistung des Gleichstromsystems und daher
 2029 das erste Offshore-Netzanbindungssystem
auch eine möglichst hohe Systemspannung
 mit einer Übertragungsspannung von +/- 525 kV
angestrebt. Bislang hat sich am Markt dabei ein
 in Betrieb zu nehmen (Bundesministerium für
herstellerunabhängiger Standard der Über-
 Wirtschaft und Energie, 2020).
tragungsspannung von +/- 320 kV entwickelt.
Beschränkungen der Leistung ergeben sich vor Aus diesen Gründen wird für Gleichstrom-
allem aus der verfügbaren Kabeltechnologie systeme zur Anbindung von Flächen in Zone 3
sowie dem Platzbedarf der Konverterplattform. der Nordsee (Gebiete N-9 bis N-13) eine
 Standardübertragungsspannung von +/- 525 kV
Aufgrund der Möglichkeit, mit einer erhöhten
 festgelegt.
Spannungsebene auch die zu übertragende
Leistung anzuheben und damit Anschluss-
systeme effizienter zu gestalten, ist es mit Blick
auf große zusammenhängende Flächen in Zone
3 der AWZ der Nordsee und die starken
räumlichen Restriktionen bei der Führung von
12 Leitlinien und Grundsätze

 4.3.1.3 Gleichstromsystem: perspektivisch die Planungen frühzeitig – ggf.
 Standardleistung 900 MW für Zone auch standortunabhängig – vorantreiben.
 1 und 2; Standardleistung
 Im Aufstellungsverfahren zum FEP 2019 wurden
 2.000 MW für Zone 3
 seitens der ÜNB Hinweise vorgebracht, dass
 Die Festlegung einer standardisierten Über- unter Einhaltung der maximal zulässigen
 tragungsleistung der Gleichstrom-Anbindungs- Sedimenterwärmung (2 K-Kriterium, vgl.
 systeme bildete im BFO-N die zentrale Planungsgrundsatz 4.4.4.8) die
 Grundlage für die räumliche Planung. Übertragungskapazität von +/- 525 kV HGÜ-
 Aufbauend auf einer Standardleistung von Anbindungssystemen auf unter 2.000 MW
 900 MW erfolgte die Ermittlung des Raum- begrenzt ist. Eine entsprechende Überprüfung
 bedarfs für die Abführung der installierten mit Erwärmungsberechnungen wurde im
 Windenergieleistung. Rahmen eines begleitenden Forschungs-
 Auch im FEP wird eine Standardleistung für auftrags des BSH vorgenommen. Demnach
 HGÜ-Systeme in der Nordsee festgelegt. erscheint die Übertragung von 2.000 MW mit
 Allerdings zeigt sich insbesondere für die Zone bereits heute eingesetzten Kabelquerschnitten
 1 und 2 ein heterogenes Bild der Verfügbarkeit in der AWZ unter Einhaltung des 2 K-Kriteriums
 von Flächen, was für diese Gebiete teilweise zu möglich zu sein. Aufgrund erhöhter
 einer individuellen Festlegung der Über- naturschutzfachlicher Anforderungen im
 tragungsleistung eines Anbindungssystems Küstenmeer der Nordsee sind in diesen
 führen kann. Dabei ist jedoch von einer Bereichen ggf. weitere Maßnahmen zur
 Standardübertragungsleistung in Höhe von Einhaltung des 2 K-Kriteriums erforderlich. Eine
 900 MW pro Anbindungssystem auszugehen, Übertragung von 2.000 MW unter Einhaltung
 die nicht unterschritten werden darf. Mit Blick auf des 2 K-Kriteriums ist jedoch auch in
 die Gebiete und Flächen in Zone 3 erscheint Küstenmeerbereichen gegeben. Auf die
 jedoch die Festlegung einer möglichst hohen erwähnte Vereinbarung vom 11. Mai 2020 wird
 Standardleistung sinnvoll, um die Anzahl und diesbezüglich verwiesen (Bundesministerium für
 damit den Raum für Konverterplattformen und Wirtschaft und Energie, 2020).
 Trassen zur Abführung der Windenergieleistung
 4.3.1.4 Gleichstromsystem +/- 525 kV:
 zu minimieren.
 Ausführung mit metallischem
 Für die HGÜ-Systeme in der Zone 1 und 2 der Rückleiter
 AWZ der Nordsee wird eine Standardüber-
 HGÜ-Systeme mit der Übertragungsspannung
 tragungsleistung von 900 MW festgelegt. In
 +/- 525 kV und einer Übertragungsleistung von
 Zone 3 der AWZ der Nordsee wird für die
 2.000 MW sind zum Zwecke der Erhöhung der
 Offshore-Anbindungssysteme eine Standard-
 Ausfallsicherheit sowie einer besseren
 übertragungsleistung von 2.000 MW festgelegt.
 Regelbarkeit als Bipol mit metallischem
 Das Ziel der Erhöhung der Standardleistung im Rückleiter auszuführen. Mit Hilfe dieser
 Vergleich zum BFO-N 16/17 ist es, die Anzahl Ausführung kann bei Ausfall oder
 und damit den Raumbedarf für Konverter- Nichtverfügbarkeit eines Pols das System mit
 plattformen und Trassen zur Abführung der dem verbleibenden Pol als Monopol betrieben
 Windenergieleistung zu minimieren. Aufbauend werden, was zumindest eine Übertragung von
 auf dieser Vorgabe von Rahmenparametern maximal 50 % der Übertragungsleistung erlaubt.
 können Hersteller und Netzbetreiber Bei der Ausführung als Bipol mit metallischem
 standardisierte Lösungen entwickeln und Rückleiter ist im Gegensatz zu den bislang in der
Leitlinien und Grundsätze 13

AWZ der Nordsee verlegten Gleichstrom- Verbindungen untereinander können zur
anbindungssystemen ein weiteres Kabel Gewährleistung der Systemsicherheit beitragen.
erforderlich, sodass drei Kabelsysteme im Grundsätzlich kommt eine Verbindung der
Bündel zu verlegen sind. Auf die Anbindungsleitungen durch Drehstrom- oder
Konsultationsfragen am Ende des Abschnitts durch Gleichstromsysteme in Frage, derzeit
wird verwiesen. kann für die Verbindungen jedoch nur die
 Drehstromtechnologie eingesetzt werden. Die
4.3.1.5 Gleichstromsystem +/- 525 kV: notwendigen Komponenten zur Gleichstrom-
 Anschluss auf der verbindung untereinander stehen noch nicht zur
 Konverterplattform / vorzuhaltende Verfügung.
 Schaltfelder
 Schaltfelder dienen zum Anschluss der
Zum Anschluss von Offshore-Windparks an Drehstrom-Seekabelsysteme von den OWP
einer Konverterplattform sind durch den
 oder der Drehstromverbindung von Anbindungs-
zuständigen Übertragungsnetzbetreiber leitungen untereinander. Diese Schaltfelder
ausreichend Schaltfelder und J-Tubes müssen, insbesondere in Bezug auf die ggf.
vorzusehen. Die Anzahl der Schaltfelder und J- notwendige Blindleistungskompensation, auf
Tubes wird in Abhängigkeit der
 den jeweiligen Einsatzfall ausgelegt werden und
Anschlussleistung festgelegt. Für eine die technischen Voraussetzungen für
Anschlussleistung von 1.000 MW sind jeweils 12 Verbindungen zwischen Plattformen vorhalten.
Schaltfelder und J-Tubes vorzusehen. Pro Zur Gewährleistung einer möglichen
Konverterplattform ergeben sich damit 24 Drehstromverbindung zwischen Plattformen
Schaltfelder und J-Tubes, die dem Anschluss
 sind daher grundsätzlich auf jeder
von Offshore-Windparks dienen. Konverterplattform mit der Übertragungs-
Die Anzahl der für den Anschluss von Offshore- spannung +/- 525 kV zwei Schaltfelder auf jeder
Windparks an einer Konverterplattform Plattform vorzuhalten. Auf Kapitel 5.11 wird
vorhandenen J-Tubes und Schaltfelder sind verwiesen.
häufig Gegenstand der Abstimmung zwischen
 Um diese Schaltfelder nutzen und zugehörige
OWP-Vorhabensträger und dem zuständigen Seekabel auf der Konverterplattform einziehen
Übertragungsnetzbetreiber. Im Sinne einer zu können, sind die entsprechenden
langfristigen Standardisierung sowie zum technischen Voraussetzungen zu schaffen
Zwecke der Gleichbehandlung ist es zielführend,
 (insbesondere ausreichend J-Tubes).
die für eine bestimmte Anschlussleistung zur
Verfügung stehenden J-Tubes und Schaltfelder 4.3.1.7 Gleichstromsystem: 66 kV-
frühzeitig im FEP festzulegen. Auf die Direktanbindungskonzept
Konsultationsfragen am Ende des Abschnitts
 Wie in Kapitel 4.2.1.1 ausgeführt, wird für die
wird verwiesen.
 Verbindung von Offshore-WEA mit der
 Konverterplattform das 66 kV-Direkt-
4.3.1.6 Gleichstromsystem +/- 525 kV:
 anbindungskonzept als Standardanbindungs-
 Voraussetzungen für
 konzept festgelegt. Dabei werden die
 Verbindungen untereinander /
 Anschlüsse in Drehstromtechnologie mit einer
 vorzuhaltende Schaltfelder
 Übertragungsspannung von 66 kV ausgeführt.
Der FEP trifft räumliche Festlegungen für
Verbindungen zwischen Konverterplattformen, Da es sich bei dem Konzept um einen
auf Kapitel 5.11 wird verwiesen. Direktanschluss von Offshore-WEA an die
 Konverterplattform ohne dazwischenliegende
14 Leitlinien und Grundsätze

 Umspannplattform handelt, müssen die 4.3.2.1 Drehstromsystem:
 Offshore-WEA die Voraussetzungen zum Übertragungsspannung 220 kV
 Anschluss an die Konverterplattform erfüllen, Die bestehenden und im Rahmen des FEP
 etwa indem sie eine Ausgangsspannung von geplanten Netzanschlusssysteme in der Ostsee
 66 kV aufweisen. Für die weiteren technischen werden mit einer Übertragungsspannung von
 Anschlussvoraussetzungen wird auf die 220 kV in Drehstromtechnologie ausgeführt.
 Offshore-Netzanschlussregeln des VDE (VDE- Bereits im BFO-O 16/17 wurde diese Variante
 AR-N 4131) verwiesen. als Standard festgelegt und kann als etabliert
 bezeichnet werden (vgl. Abschnitt 4.2.2).
 Zusammenfassung
 Die Festlegung einer einheitlichen Spannungs-
 • Ausführung der HGÜ-Systeme in ebene für das Drehstromsystem dient sowohl
 selbstgeführter VSC-Technologie
 bezogen auf die Komponenten der Umspann-
 • Standardübertragungsspannung: +/- plattform als auch auf die Seekabelsysteme zur
 320 kV in Zone 1 und 2; +/- 525 kV in Schaffung eines Standards für die
 Zone 3
 Anschlusssysteme. Zudem ergibt sich auch für
 • Standardübertragungsleistung: 900 MW die Vorhabenträger von OWP eine klare
 in Zone 1 und 2; 2.000 MW in Zone 3 Planungsgrundlage. Hierdurch sollen Planungs-
 • Ausführung der Gleichstromsysteme verfahren beschleunigt, Planungssicherheit für
 +/- 525 kV mit metallischem Rückleiter Netz- und Windparkbetreiber sowie Zulieferer
 • Gleichstromsystem +/- 525 kV: erreicht und – auch im Sinne der Verbraucher –
 Vorhaltung von jeweils 12 Schaltfeldern Kosten gesenkt werden.
 und J-Tubes pro 1.000 MW OWP- Zwei der im Bereich der Ostsee durch den ÜNB
 Anschlussleistung
 bereits umgesetzten Netzanbindungssysteme
 • Gleichstromsystem +/- 525 kV: zum Anschluss von Offshore-Windenergie-
 Voraussetzungen für Verbindungen vorhaben im Bereich des Clusters 3 des BFO-
 untereinander durch Vorhaltung von zwei
 O 16/17 sowie im Küstenmeer beruhen auf einer
 Schaltfeldern pro Plattform schaffen
 Übertragungsspannung von 150 kV. Für die
 • Anbindung von Offshore- weiteren drei realisierten Systeme zur
 Windenergieanlagen an die Anbindung von OWP-Vorhaben im Bereich von
 Konverterplattform in 66 kV
 Gebiet O-1 wurde eine Steigerung der
 Drehstromtechnologie
 Übertragungsspannung auf 220 kV umgesetzt.
 Durch die Auslegung auf eine Spannungsebene
 4.3.2 Drehstromsystem Ostsee
 von 220 kV kann eine – für die Drehstrom-
 Zum Netzanschluss der OWP in der Ostsee für anbindung – möglichst hohe Übertragungs-
 den Bereich der AWZ wird analog zur leistung je Kabelsystem realisiert und die
 Ausführung der bisherigen Netzanschlüsse ein Übertragungsaufgabe mit möglichst wenigen
 Anbindungskonzept auf Basis der Drehstrom- Kabelsystemen erfüllt werden.
 technologie verwendet, auf Kapitel 4.2.2 wird
 verwiesen. 4.3.2.2 Drehstromsystem:
 Standardleistung 300 MW
 Aktuell in Betrieb und Bau befindliche
 Drehstromsysteme in der Ostsee verfügen über
 eine Übertragungsleistung in Höhe von 250 MW
 bei einer Übertragungsspannung von 220 kV. Im
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