VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN STEINKREUZSTRAßE 14 - STADTKARLSRUHE NR.870 - TEXTLICHE TEILE PLANZEICHNUNG

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VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN STEINKREUZSTRAßE 14 - STADTKARLSRUHE NR.870 - TEXTLICHE TEILE PLANZEICHNUNG
Stadt Karlsruhe   Nr. 870

Vorhabenbezogener
Bebauungsplan
Steinkreuzstraße 14

Textliche Teile
Planzeichnung
Anlagen
VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN STEINKREUZSTRAßE 14 - STADTKARLSRUHE NR.870 - TEXTLICHE TEILE PLANZEICHNUNG
Verfahrensvermerke / Ausfertigung

Einleitungs- und Auslegungsbeschluss
gemäß § 12 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB
i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB, § 74 Abs. 7 LBO     am 26.03.2019

Öffentliche Auslegung gemäß
§ 3 Abs. 2 BauGB, § 74 Abs. 7 LBO            vom 29.04.2019 bis 31.05.2019
                                             vom 21.10.2019 bis 11.11.2019

Satzungsbeschluss gemäß
§ 10 Abs. 1 BauGB und
§ 74 Abs. 7 LBO                              am 18.02.2020

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften sind
unter Beachtung des vorstehenden Verfahrens als Satzung beschlossen worden.
Sie werden hiermit ausgefertigt.

Karlsruhe, 26.02.2020

Dr. Frank Mentrup
Oberbürgermeister

In Kraft getreten (§ 10 Abs. 3 Satz 4
BauGB, § 74 Abs. 7 LBO) mit der
Bekanntmachung                               am    06.03.2020

Beim Stadtplanungsamt zu jeder-
manns Einsicht bereitgehalten
(§ 10 Abs. 3 Satz 2 BauGB,
§ 74 Abs. 7 LBO)                             ab    06.03.2020
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan
„Steinkreuzstraße 14“,
Karlsruhe – Wolfartsweier

Vorhabenträger:

SÜBA Bauen und Wohnen Karlsruhe GmbH
Alte Kreisstraße 42
76149 Karlsruhe
T. 0721 – 7802‐0
F. 0721 – 7802‐22
info@sbw‐karlsruhe.de

Planverfasser:

VbB                                    VEP
GERHARDT.stadtplaner.architekten       Werkgemeinschaft Karlsruhe
Weinbrennerstraße 13                   Freie Architekten BDA
76135 Karlsruhe                        Kammerer & Stengel
T. 0721 – 831030                       Partnerschaft mbB
F. 0721 – 8310399                      Schubertstraße 2
mail@gsa‐karlsruhe.de                  76185 Karlsruhe
                                       T. 0721 – 84006 ‐ 0
                                       F. 0721 – 84006 ‐ 66
                                       info@wgk‐ka.de
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                  Inhaltsverzeichnis:

A.      Begründung gemäß § 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (beigefügt) ...................... 5
1.      Aufgabe und Notwendigkeit ................................................................... 5
2.      Bestehende Planungen........................................................................... 5
2.1     Vorbereitende Bauleitplanung .................................................................. 5
2.2     Verbindliche Bauleitplanung ..................................................................... 6
3.      Bestandsaufnahme ................................................................................ 6
3.1     Räumlicher Geltungsbereich..................................................................... 6
3.2     Naturräumliche Gegebenheiten, Bodenbeschaffenheit, Artenschutz ........... 6
3.2.1   Naturräumliche Gegebenheiten................................................................ 6
3.2.2   Bodenbeschaffenheit ............................................................................... 7
3.2.3   Artenschutz ............................................................................................ 7
3.3     Vorhandene Nutzung, Bebauung und Erschließung.................................... 9
3.4     Eigentumsverhältnisse ........................................................................... 10
3.5     Belastungen .......................................................................................... 10
4.      Planungskonzept ................................................................................. 11
4.1     Allgemeine Zulässigkeitsvoraussetzung .................................................. 12
4.2     Art der baulichen Nutzung ..................................................................... 12
4.3     Maß der baulichen Nutzung ................................................................... 13
4.4     Bauweise .............................................................................................. 14
4.5     Abstandsflächen.................................................................................... 14
4.6     Erschließung ......................................................................................... 16
4.6.1   ÖPNV ................................................................................................... 16
4.6.2   Motorisierter Individualverkehr............................................................... 16
4.6.3   Ruhender Verkehr ................................................................................. 16
4.6.4   Geh‐ und Radwege ................................................................................ 16
4.6.5   Feuerwehrzufahrt .................................................................................. 17
4.6.6   Ver‐ und Entsorgung .............................................................................. 17
4.7     Gestaltung ............................................................................................ 17
4.8     Grünordnung / Ersatz‐ und Ausgleichsmaßnahmen / Artenschutz ............. 18
4.8.1   Grünplanung, Pflanzungen ..................................................................... 18
4.8.2   Ausgleichsmaßnahmen ......................................................................... 19
4.8.3   Maßnahmen für den Artenschutz ........................................................... 20
4.9     Belastungen .......................................................................................... 27
4.9.1   Altlasten ............................................................................................... 27
4.9.2   Schall ................................................................................................... 27
4.9.3   Luftqualität ........................................................................................... 29
4.9.4   Energieeffizienz / Klimaschutz ................................................................ 29
4.9.5   Kampfmittel.......................................................................................... 29
5.      Umweltbericht ..................................................................................... 30
6.      Sozialverträglichkeit ............................................................................ 30
7.      Statistik ............................................................................................... 30
7.1     Flächenbilanz ........................................................................................ 30
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7.2      Geplante Bebauung ............................................................................... 30
7.3      Bodenversiegelung ................................................................................ 30
8.       Kosten ................................................................................................. 31
9.       Durchführung ....................................................................................... 31
10.      Übersicht der erstellten Gutachten ....................................................... 31

B.       Hinweise (beigefügt) ............................................................................ 32
1.       Versorgung und Entsorgung ................................................................... 32
2.       Entwässerung ....................................................................................... 32
3.       Niederschlagswasser ............................................................................. 32
4.       Archäologische Funde, Kleindenkmale .................................................... 33
5.       Baumschutz .......................................................................................... 33
6.       Altlasten ............................................................................................... 33
7.       Erdaushub / Auffüllungen ....................................................................... 33
8.       Private Leitungen .................................................................................. 33
9.       Barrierefreies Bauen .............................................................................. 33
10.      Erneuerbare Energien ............................................................................ 34
11.      Dachbegrünung und Solaranlagen .......................................................... 34
12.      Artenschutz .......................................................................................... 34
13.      Wasserschutzgebiet............................................................................... 35
14.      Kriminalprävention ................................................................................ 35

C.    Planungsrechtliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften ........... 36
I.    Planungsrechtliche Festsetzungen ....................................................... 36
1.    Allgemeine Zulässigkeitsvoraussetzungen .............................................. 36
2.    Art der baulichen Nutzung ..................................................................... 36
3.    Maß der baulichen Nutzung ................................................................... 36
4.    Überbaubare Grundstücksfläche ............................................................. 37
5.    Abstandsflächen.................................................................................... 37
6.    Stellplätze und Garagen, Carports .......................................................... 37
7.    Nebenanlagen ....................................................................................... 37
8.    Grünflächen / Pflanzgebote und Pflanzerhaltung ..................................... 37
8.1   Erhaltung von Bäumen........................................................................... 37
8.2   Pflanzgebote für Einzelbäume ................................................................ 37
8.2.1 Zu pflanzende Bäume außerhalb der Tiefgarage ...................................... 38
8.2.2 Zu pflanzende Bäume auf der Tiefgarage ................................................ 38
8.2.3 Bedingte Festsetzung für die Pflanzgebote für Einzelbäume im Bereich
      der Freihaltetrasse der Stadtbahn ........................................................... 38
8.2.4 Artenverwendungsliste für Pflanzgebot Einzelbaum ................................ 38
8.3   Dachbegrünung..................................................................................... 39
8.4   Begrünung der Tiefgaragen .................................................................... 40
8.5   Pflanzung von Schnitthecken ................................................................. 40
9.    Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur
      Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft ....................................... 40
9.1   Ersatzpflanzungen von Gehölzen ............................................................ 40
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9.2      CEF‐Maßnahmen .................................................................................. 41
9.3      Weitere Artenschutzmaßnahmen (keine CEF‐Maßnahmen) ..................... 42
9.3.1    Nistmöglichkeiten ................................................................................. 42
9.3.2    Beleuchtung .......................................................................................... 42
10.      Geh‐ und Leitungsrechte ........................................................................ 42
11.      Schallschutz .......................................................................................... 42
11.1     Aktive Schallschutzmaßnahmen............................................................. 42
11.2     Passive Schallschutzmaßnahmen ........................................................... 43
II.      Örtliche Bauvorschriften....................................................................... 44
1        Dächer .................................................................................................. 44
2.       Werbeanlagen und Automaten ............................................................... 44
3.       Einfriedigungen, Stützmauern ................................................................ 45
4.       Gestaltung der nicht überbaubaren Flächen............................................. 45
5.       Abfallbehälterstandplätze ...................................................................... 45
6.       Außenantennen .................................................................................... 45
7.       Niederspannungsfreileitungen ............................................................... 45
III.     Sonstige Festsetzungen ....................................................................... 46
IV.      Zeichnerische Festsetzungen – Planzeichnung ...................................... 47

Unterschriften ................................................................................................ 49
Anlage zur Begründung ‐ Vorhaben‐ und Erschließungsplan ............................ 50
‐5‐

A.    Begründung gemäß § 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (beigefügt)
1.    Aufgabe und Notwendigkeit
      Der Vorhabenträger „SÜBA Bauen und Wohnen Karlsruhe GmbH“ plant im Karls‐
      ruher Stadtteil Wolfartsweier auf einem ca. 0,82 ha großen, heute gewerblich ge‐
      nutzten Areal am nordwestlichen Ortsrand an der Ecke Ringstraße / Steinkreuz‐
      straße eine Wohnbebauung mit einer Senioren‐Wohngemeinschaft und Praxis‐
      räumen sowie Kindertagesstätte. Die Planung ist aus einer Mehrfachbeauftra‐
      gung hervorgegangen und wurde bereits vom Ortschaftsrat und vom Planungs‐
      ausschuss befürwortet.
      Das Vorhaben ist nach den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungs‐
      plans nicht genehmigungsfähig. Das für die Umsetzung des Vorhabens erforderli‐
      che Planungsrecht soll über die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebau‐
      ungsplans gem. § 12 BauGB (Ziffer 2) hergestellt werden.
2.    Bestehende Planungen
2.1   Vorbereitende Bauleitplanung

      Abb.1: Ausschnitt Flächennutzungsplan
‐6‐

      Das Planungsgebiet ist im rechtsverbindlichen Flächennutzungsplan des Nach‐
      barschaftsverbandes Karlsruhe (FNP NVK) als „Gewerbliche Baufläche“ darge‐
      stellt. Die geplante Wohnnutzung ist nicht aus dem Flächennutzungsplan entwi‐
      ckelt. Da der vorhabenbezogene Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren
      nach § 13a BauGB aufgestellt wird, kann der Flächennutzungsplan im Wege der
      Berichtigung geändert werden.
      Aufgrund der Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger
      Träger nach § 4 BauGB (Anmerkung: Verfahren im Rahmen der Flächennutzungs‐
      planung) im Frühjahr 2018 besteht die Möglichkeit, dass die im FNP 2010, 5. Aktu‐
      alisierung als "geplante Gewerbliche Baufläche" dargestellte Fläche "Hörgel", die
      nordöstlich an das Plangebiet angrenzt, doch in den FNP 2030 übernommen wird.
      Entgegen ursprünglicher Planungen soll die Erschließung der Fläche dann aber
      von Norden erfolgen und nicht über die Steinkreuzstraße 14.
2.2   Verbindliche Bauleitplanung
      Der rechtsverbindliche Bebauungsplan (Straßen‐ und Baulinienplan) Nr. 392
      „Wingertäcker“ vom 10.09.1970 setzt für das Plangebiet ein Allgemeines Wohn‐
      gebiet fest. Aufgrund der im Bebauungsplan getroffenen Festsetzungen ist die
      Umsetzung des geplanten Vorhabens nicht möglich.
3.    Bestandsaufnahme
3.1   Räumlicher Geltungsbereich
      Der räumliche Geltungsbereich umfasst die Flurstücke Nummer 20305, 20306,
      20308/1 sowie Teile des Straßenflurstücks 21972 und hat eine Größe von insge‐
      samt ca. 0,82 ha.
      Das Grundstück wird im Süd‐Osten durch die Steinkreuzstraße, im Süd‐Westen
      durch die Ringstraße mit anschließender Wohnbebauung, im Nord‐Westen durch
      ein privates Grundstück mit Wohnbebauung und im Nord‐Osten durch die Wen‐
      deschleife der Straßenbahn begrenzt.
      Maßgeblich für die Abgrenzung des Plangebiets ist der im zeichnerischen Teil
      festgesetzte Geltungsbereich.
3.2   Naturräumliche Gegebenheiten, Bodenbeschaffenheit, Artenschutz
3.2.1 Naturräumliche Gegebenheiten
      Das Planungsgebiet liegt am nördlichen Ortseingang des Stadtteils Karlsruhe‐
      Wolfartsweier in prägnanter Ortsrandlage. Durch seine Lage an der Straßenbahn‐
      Haltestelle verfügt es über eine ausgezeichnete Verkehrsanbindung.
      Neben der gegenwärtig als Gewerbefläche genutzten und überwiegend versiegel‐
      ten Grundstücksfläche befindet sich im nördlichen Bereich des Plangebiets ein
      Pappel‐Baumbestand. Aus Gründen des Verkehrsschutzes kann die Pappelgruppe
      auf Dauer nicht erhalten bleiben, da eine ausreichende Standsicherheit der Bäume
      nicht gewährleistet ist. Das zuständige städtische Amt hatte daher schon eine Fäll‐
      genehmigung erteilt, deren Wirksamkeit aktuell ausgesetzt ist. Eine gutachterliche
      Untersuchung der Pappeln hat ergeben, dass vorab die Fällung von zwei dringli‐
‐7‐

      chen Gefahrenbäumen und Kronenrücknahmen an den Nachbarbäumen aus Grün‐
      den der Verkehrssicherheit erforderlich ist. Der übrige Pappelbestand, aus dem die
      zwei Gefahrenpappeln entnommen wurden, bleibt nach den Sicherungsmaßnah‐
      men vorerst erhalten. Das Gelände fällt vom Süden (Steinkreuzstraße) nach Nor‐
      den (Flurstück 21971/2) von ca. 130 m über NHN auf ca. 121 m über NHN um ca. 9
      m ab.
      Das Plangebiet liegt im Bereich des Wasserschutzgebietes Durlacher Wald Zone lll
      B.
      Der höchste bisher gemessene Grundwasserstand liegt bei rd. 116,00 m über NHN.
      (T511 Talwiesenstr. Spielplatz). Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass bei extrem
      starken Niederschlägen über einen längeren Zeitraum der bisher ermittelte max.
      Grundwasserstand überschritten werden kann.
3.2.2 Bodenbeschaffenheit
      Im zum Vorhaben erstellten Baugrundgutachten (Siehe Ziffer 10 der Begründung)
      werden zur geologischen Situation im Plangebiet folgende Aussagen getroffen:
      Am östlichen Rheintalgrabenbruch grenzt eine tektonische Hochscholle aus Bunt‐
      sandstein an das mit Kies gefüllte Becken des Rheintalgrabens, der sich von Basel
      bis Frankfurt erstreckt. Im Bereich der Untersuchungsfläche lagert Hangschutt und
      Geschiebe aus roten Buntsandsteingeröllen, der noch von Lößlehm überlagert
      wird. Löß wurde während der Eiszeit dünenartig aus den unbewaldeten Schotter‐
      fluren des Rheingrabens ausgeblasen und an den Hängen wieder abgelagert.
      Die Kiesfüllung der Oberrheinebene lag früher noch bis zu 6 m über der jetzigen
      Talaue, sodass in der unteren Hanglage auch noch alte Terrassenreste aus alpinen
      Kiesen vorhanden sind. Während der schluffige Löß nach der Eiszeit zu wenig trag‐
      fähigem Lößlehm durchgewittert ist, bilden die ab 1,5 m Tiefe durchgehend vor‐
      handenen Geröllschichten aus hartem Buntsandstein oder Kiesen der Hochter‐
      rasse einen gut tragfähigen Baugrund.
      Im Übrigen wird auf die Inhalte des Baugrundgutachtens verwiesen.
      Der nördliche Teil des Grundstückes liegt in der Kinzig‐Murg‐Rinne. Aufgrund der
      Nähe zur tektonisch entstandenen Grabenbruchkante des Oberrheingrabens ist
      mit unterirdischem Schichtwasser zu rechnen.
3.2.3 Artenschutz
      Das Vorkommen artenschutzrechtlich relevanter Arten im Plangebiet wurde im
      Rahmen eines artenschutzrechtlichen Fachbeitrages vom Büro arguplan aus Karls‐
      ruhe untersucht. Die Ergebnisse werden gegliedert nach den betroffenen Arten
      nachfolgend zusammenfassend dargestellt. Die Bewertung der Bestandsauf‐
      nahme und die Darstellung des daraus abgeleiteten Maßnahmenkonzepts erfolgt
      unter Ziffer 4.8.3 der Begründung.
‐8‐

Bestandsaufnahme im Rahmen des artenschutzrechtlichen Fachbeitrags
Vögel
Im Rahmen der Vogelkartierung wurden insgesamt 23 Vogelarten im Vorhabenbe‐
reich festgestellt. Bei acht Arten handelt es sich um Brutvögel (Arten mit Brutnach‐
weis oder Brutverdacht). Wertgebende bzw. gefährdete Arten befinden sich nicht
darunter. Die nachgewiesenen Brutvogelarten stellen vor allem Gehölzbewohner
dar. Gebäudebrüter (z.B. Haussperling, Hausrotschwanz) nutzen das Areal nur als
Nahrungshabitat.
Fledermäuse
Im Rahmen der sechs Detektorbegehungen wurden im Untersuchungsgebiet Flug‐
aktivitäten von Zwergfledermäusen festgestellt. Es besteht der Verdacht, dass die
Gebäude und der Pappelbestand zeitweise als Einzelquartiere genutzt werden. Al‐
lerdings ergab die Habitatpotenzialanalyse ein sehr geringes Angebot an fleder‐
mausrelevanten Strukturen im Vorhabenbereich. Im Fachbeitrag wird festgestellt,
dass es keine Hinweise auf ein Wochenstubenquartier (Fortpflanzungsstätte) im
Gebäudekomplex und im Baumbestand gibt. Beide Strukturen können jedoch als
sporadisch genutzte Tagesquartiere (Ruhestätten) einzelner Zwergfledermausin‐
dividuen dienen. Vor dem Hintergrund der vorliegenden Biotopausstattung wird
mit einem Vorkommen weiterer europarechtlich geschützter Arten im Vorhaben‐
bereich nicht gerechnet.
Totholzkäfer
Das Vorkommen von Totholzkäfern (Heldbock, Juchtenkäfer und Scharlachkäfer)
im Plangebiet wurde geprüft.
Die Entwicklung des Heldbocks erfolgt ausschließlich in Stiel‐ und Trauben‐Eichen,
besonders in latent geschädigten lebenden Bäumen in sonnenexponierter Lage.
Da innerhalb des Eingriffsbereichs keine Eichen vorhanden sind, kann ein Vorkom‐
men ausgeschlossen werden.
Der Juchtenkäfer besiedelt alte anbrüchige Laubbäume in Parks, Alleen, historisch
genutzte Waldformen (Hudewälder) und alte Eichen‐ und Buchenwälder mit Stör‐
stellen. Die Larvenentwicklung erfolgt im Mulmkörper von Stammhöhlungen und
Spalten alter Laubbäume (ebd.). Das Mindestvolumen eines zur Fortpflanzung in
Frage kommenden Mulmkörpers beträgt einige Liter (ebd.). Aufgrund des noch all‐
gemein guten Vitalitätszustands der Pappel‐Bäume ist im Vorhabenbereich nicht
mit größeren Mulmhöhlen zu rechnen.
Der Scharlachkäfer lebt unter morschen, feuchten Rinden stehender und liegender
Laubbäume, v.a. an Pappeln und Weiden. Die aktuellen Fundorte in Baden‐Würt‐
temberg liegen in der Oberrheinebene bei Rastatt und Karlsruhe. Bei der Erfassung
des Scharlachkäfers an den liegenden Pappel‐Totholzstämmen im Vorhabenbe‐
reich wurden keine Larven festgestellt. Aufgrund der sich ablösbaren Rinde weist
das Totholz zwar potenziell geeignete Besiedlungsstrukturen auf, aufgrund der
starken Beschattung ist jedoch kein optimaler Larvallebensraum gegeben.
‐9‐

      Sonstige Arten
      Vor dem Hintergrund der vorliegenden Biotopausstattung wird mit einem Vor‐
      kommen weiterer europarechtlich geschützter Arten im Vorhabensbereich nicht
      gerechnet. Zum Beispiel ist die Fläche für Amphibien aufgrund des Fehlens von Ge‐
      wässern nicht geeignet. Auch für Reptilien (v.a. Zauneidechse) sind keine geeigne‐
      ten Habitate vorhanden.
      Hinweise zu weiteren relevanten Arten im Rahmen des Verfahrens
      Im Zuge der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurden von den Natur‐
      schutzverbänden Hinweise zu Art und Umfang möglicher Vorkommen arten‐
      schutzrechtlich relevanten Arten im Plangebiet abgegeben, denen das Büro Argu‐
      plan mit fachlicher Unterstützung des Fachamtes für Umwelt und Arbeitsschutz
      nachgegangen ist Außerdem wurden weitere Begehungen unter Einsatz eines
      Baumkletteres im Gebiet und den Bestandsgebäuden durchgeführt. Die Beurtei‐
      lung der Beobachtungsergebnisse und ihre Berücksichtigung im Rahmen des Maß‐
      nahmenkonzepts werden unter Ziffer 4.8.3 dargestellt:
      Vögel
      Bei den Vogelarten wurden von den Naturschutzverbänden zusätzlich als wertge‐
      bende Brutvogelarten der Star (RL‐D 3), die Klappergrasmücke (RL‐BW V) und der
      streng geschützte Grünspecht festgestellt. Mit der Heckenbraunelle und der Nach‐
      tigall wurden zwei weitere Brutvogelarten festgestellt, bei denen es sich jedoch um
      ungefährdete Arten handelt. Bei einer weiteren Begehung im Dezember 2018 wur‐
      den Spechtlöcher im Plangebiet entdeckt.
      Fledermäuse
      Die Naturschutzverbände übermittelten Informationen über Beobachtungen bzw.
      Anregungen für die Fledermausarten Zwergfledermaus, Graues Langohr, Breitflü‐
      gelfledermaus und Kleiner Abendsegler.
      Sonstige Arten
      Als weitere Art wurde seitens der Naturschutzverbände im Plangebiet ein Vorkom‐
      men der Haselmaus vermutet. Bei einer Begehung im Dezember wurde ein Vor‐
      kommen von Eichhörnchen im Plangebiet festgestellt.
3.3   Vorhandene Nutzung, Bebauung und Erschließung
      Der im südlichen Bereich des Plangebiets konzentrierte Gebäudebestand setzt
      sich aus diversen Gewerbegebäuden wie einer Fabrikationshalle, Lagerflächen,
      einer Ausstellungshalle und Büroräumen zusammen. Außerdem befindet sich
      eine Trafostation im Planungsgebiet. Die Erschließung des Planungsgebietes er‐
      folgt über die Ringstraße.
      Im nördlichen Teil des Plangebietes befindet sich der Anschluss an das Wander‐
      wegsystem Odenwald‐Vogesen, der im Rahmen der Planung fortgeführt werden
      soll.
‐ 10 ‐

3.4   Eigentumsverhältnisse
      Das Straßengrundstück im Nordwesten des Plangebiets befindet sich im Eigen‐
      tum der Stadt Karlsruhe. Der Vorhabenträger hat mit dem Eigentümer der Flä‐
      chen des Plangebietes (Flurstücke: 20305, 20306, 20308/1 sowie Teile des Stra‐
      ßenflurstücks 21972) einen Kaufvertrag abgeschlossen. Die Übertragung des Ei‐
      gentums wurde inzwischen vollzogen.
3.5   Belastungen
      Altlasten
      Das Grundstück ist bei der Stadt Karlsruhe, Umwelt‐ und Arbeitsschutz unter der
      Bezeichnung „AS Maschinenfabrik Thielicke“ und der Objekt‐Nummer 04893 im
      Bodenschutz‐ und Altlastenkataster erfasst.
      Auf dem Gelände war zwischen 1953 und 2006 die Maschinenfabrik Thielicke &
      Co aktiv. Von 2009 bis 2011 wurde ein Handel mit Kfz‐Teilen betrieben.
      Aus der Historischen Untersuchung geht hervor, dass in verschiedenen Bereichen
      mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen wurde, sodass ein Eintrag von
      Schadstoffen in den Untergrund oder das Grundwasser aus fachtechnischer Sicht
      nicht ausgeschlossen werden kann.
      Verdachtsbereiche sind unter anderem die unterirdischen Heizöltanks, der Be‐
      reich der Spänelagerung oder die Werk‐ und Montagehalle, in der vermutlich mit
      Lösemitteln umgegangen wurde.
      Aus fachtechnischer Sicht sind auf dem Gelände weitere bodenschutzrechtliche
      Untersuchungen für den Wirkungspfad Boden‐Grundwasser erforderlich. Unter‐
      suchungen hinsichtlich des Wirkungspfades Boden‐Mensch können in Abhängig‐
      keit der Detailplanung erforderlich werden.
      Die weiteren und abschließenden Bodenuntersuchungen können vollständig erst
      nach Abriss der Bestandsgebäude durchgeführt werden. Aufgrund der vorliegen‐
      den Untersuchungen gibt es keine Anhaltspunkte für Gefährdungen, die sich als
      absolutes Planungshindernis erweisen, weil sie auf Ebene des Planvollzugs die Be‐
      bauung ausschließen.
      Immissionen
      Zu berücksichtigen waren die Einwirkungen des Straßenbahn‐ und des Straßen‐
      verkehrslärms auf das Plangebiet, insbesondere durch die nördlich verlaufende B3
      und die südlich gelegene Autobahn A8.
      Außerdem wurden die Auswirkungen der Planung auf die umgebende Wohnbe‐
      bauung untersucht. Dabei waren insbesondere die geplanten Tiefgaragenzufahr‐
      ten zu berücksichtigen.
      Weiterhin waren die in dem Plangebiet vorgesehene Kindertagesstätte sowie der
      daran angrenzende Kinderspielplatz in die Überlegung mit einzubeziehen. Dabei
      war nicht der durch den Betrieb entstehende Kinderlärm, sondern der durch even‐
      tuelle Freizeitaktivitäten von Jugendlichen entstehende Lärm, wie z. B. auf Bolz‐
      plätzen oder Skateranlagen, schalltechnisch zu bewerten.
‐ 11 ‐

     Zur Bewertung der schalltechnischen Belange wurde ein Fachgutachten erstellt.
     Kampfmittel
     Im Rahmen der Planung war auch eine mögliche Belastung des Plangebiets durch
     Kampfmittel zu prüfen. Aus diesem Anlass wurde von der Firma UXO PRO CON‐
     SULT eine Luftbildauswertung zur Überprüfung des Verdachts auf Kampfmittel‐
     belastung erstellt.
4.   Planungskonzept
     Vor dem Hintergrund eines steigenden Bedarfs an Wohnungen für Senioren aber
     auch anderer Bevölkerungsgruppen plant die SÜBA Bauen & Wohnen Karlsruhe
     GmbH die Errichtung von sieben Wohnhäusern und einer Kindertagesstätte. Ne‐
     ben den Wohnungen mit unterschiedlichen Zuschnitten sind im Bereich des Erd‐
     geschosses eine Seniorenwohngemeinschaft und eine Arztpraxis vorgesehen. Die
     Planung basiert auf dem Entwurf der Werkgemeinschaft Karlsruhe Freie Architek‐
     ten BDA.
     Die Bebauung gliedert sich in drei Teilbereiche, die in ihrer Höhenentwicklung ge‐
     staffelt sind. An der Steinkreuzstraße befindet sich der fußläufige Hauptzugang
     zur ersten Baugruppe sowie in das Planungsgebiet an sich. Über eine großzügige
     Platzsituation wird der Ortseingang von Wolfartsweier auch für Fußgänger neu
     gestaltet.
     In der ersten Baugruppe an der Steinkreuzstraße befindet sich die Seniorenwohn‐
     gemeinschaft mit 12 Plätzen im Erdgeschoss zweier im Erdgeschoss verbundener
     Baukörper (A2 und A3 gemäß Bezeichnung im VEP). Eine Arztpraxis ist im Erdge‐
     schoss des dritten, an der Ringstraße gelegenen Riegelgebäudes (A1 gemäß Be‐
     zeichnung im VEP) untergebracht. Alle Gebäude werden vom geschützten Innen‐
     hof aus erschlossen.
     Die zweite Baugruppe wird aus vier 2‐spännigen Punkthäusern gebildet, die sich
     in lockerer Anordnung ebenfalls um einen geschützten Aufenthalts‐ und Erschlie‐
     ßungshof gruppieren. Zwischen den beiden Gruppen befindet sich die 2‐geschos‐
     sige Kindertagesstätte. Diese ist aufgrund ihrer Kubatur bzw. Geschossigkeit als
     Sondernutzung ablesbar. Die wechselnde Geschossigkeit innerhalb des Vorha‐
     bens trägt zur Maßstäblichkeit der Bebauung bei und somit zur verträglichen In‐
     tegration in die umliegende Bebauung.
     Insgesamt ist die Errichtung von 62 Wohnungen geplant, die über 1,5 bis 4 Zim‐
     mer verfügen.
     Die Ausrichtung der geplanten Baukörper orientiert sich am Verlauf der Ring‐
     straße und formt den Ortsrand des Stadtteils an dieser Stelle neu. Die kubischen
     Gebäude mit begrüntem Flachdach fügen sich in ihrer Höhenentwicklung in die
     bestehende Bebauung ein. Die Nachbarbebauung staffelt sich vom Hochpunkt an
     der Steinkreuzstraße mit 4 Geschossen zum Tiefpunkt am nordwestlichen Grund‐
     stücksrand mit 1 Geschoss ab. Am Ortseingang wurden dementsprechend die bei‐
     den Riegelgebäude als Hochpunkte der Bebauung ausgebildet. Der Höhenent‐
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      wicklung der Umgebungsbebauung folgend staffeln sich die Gebäude von 4 Voll‐
      geschossen plus Staffelgeschoss im Süd‐Osten auf 3 Vollgeschosse bzw. 2 Vollge‐
      schosse plus Staffelgeschoss entlang der nördlichen Gebietsgrenze ab.
      Die private Parkierung erfolgt in zwei Tiefgaragen, die über die Ringstraße er‐
      schlossen werden. Die Parkplätze für die Kindertagesstätte und die Arztpraxis
      werden ebenfalls von der Ringstraße angedient. Die erforderlichen Fahrradstell‐
      plätze sind teilweise ebenerdig, teilweise im Bereich der Tiefgaragen unterge‐
      bracht.
      Der Spielplatz des Quartiers liegt zentral im Plangebiet und wird durch Hecken‐
      und Baumpflanzungen zum Außenbereich abgegrenzt. Der daran angrenzende
      Freibereich der Kindertagesstätte befindet sich teilweise auf der Tiefgarage und
      überwindet den Höhenunterschied durch Sitzstufen. Die nicht überbauten Flä‐
      chen der Tiefgaragen sind begrünt und unter Berücksichtigung der entsprechen‐
      den Überdeckung mit Einzelpflanzungen ergänzt. Ein Wegenetz verbindet die
      verschiedenen Außenbereiche und führt im Süden auf den öffentlichen Quartiers‐
      platz, der durch seine Gestaltung zum Verweilen einlädt und an die vorhandene
      Bushaltestelle anknüpft.
      Die gem. § 35 Abs. 1 LBauO BW notwendigen barrierefreien Wohnungen, berück‐
      sichtigen die von der LBO gestellten Anforderungen an die Barrierefreiheit. Die
      geplanten Wohngebäude sind über den angelegten öffentlichen Gehweg entlang
      der Ringstraße barrierefrei erreichbar.
      Das Grünkonzept sieht, neben den zwei zu erhaltenden Bäumen im nördlichen
      Plangebiet, eine straßenbegleitende Begrünung entlang der Ringstraße sowie die
      Fortführung der Baumreihe entlang der Steinkreuzstraße vor. Im Gebiet sind ver‐
      einzelt Baumstandorte vorgesehen, die sich in Richtung des östlichen Gebietsran‐
      des verdichten.
4.1   Allgemeine Zulässigkeitsvoraussetzung
      In Anwendung von § 9 Abs. 2 i.V.m. § 12 Abs. 3a BauGB sind im Geltungsbereich
      nur solche Vorhaben zulässig, zu denen sich der Vorhabenträger im Durchfüh‐
      rungsvertrag unter Bezug auf den zugehörigen Vorhaben‐ und Erschließungsplan
      (VEP) verpflichtet hat. Die gemäß § 12 Abs. 3a BauGB zulässige Änderung eines
      Durchführungsvertrags ist nur im Einvernehmen zwischen Vorhabenträger und
      Stadt Karlsruhe möglich. Sollten sich Änderungen einvernehmlich als sinnvoll er‐
      weisen, muss nicht der Bebauungsplan durch ein entsprechendes Verfahren geän‐
      dert werden, sondern es genügt eine Änderung des Durchführungsvertrages, so‐
      fern diese sich innerhalb des durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan ge‐
      zogenen Rahmens bewegt.
4.2   Art der baulichen Nutzung
      Hauptziel des Vorhabens ist die Schaffung von neuem, innerstädtischen Wohn‐
      raum, ergänzt durch eine Kindertagesstätte, eine Arztpraxis und ggf. eine Praxis
      für Physiotherapie. Zur Umsetzung der Planungsziele wird im Plangebiet ein All‐
      gemeines Wohngebiet gemäß § 4 BauNVO festgesetzt.
‐ 13 ‐

      In Anwendung von § 1 Abs. 5 BauNVO wird festgesetzt, dass Tankstellen und Gar‐
      tenbaubetriebe unzulässig sind. Gartenbaubetriebe stehen aufgrund ihrer Flä‐
      chenintensität dem Ziel der Schaffung von neuem Wohnraum entgegen, durch
      Tankstellen werden aufgrund des Verkehrsaufkommens Konflikte mit der geplan‐
      ten Wohnnutzung befürchtet.
      Betriebe des Beherbergungsgewerbes, sonstige nicht störende Gewerbebetriebe
      und Anlagen für die Verwaltung können in untergeordnetem Umfang zur Wohn‐
      nutzung eine sinnvolle oder verträgliche Ergänzung darstellen und können des‐
      halb gemäß § 4 Abs. 3 BauNVO ausnahmsweise zugelassen werden, soweit sie
      räumlich untergeordnet sind und keine verkehrlichen oder schalltechnischen Be‐
      lange entgegenstehen.
      Unter Berücksichtigung der an drei Seiten des Plangebiets anschließenden Wohn‐
      bauflächen gewährleisten die Festsetzungen insgesamt die Umsetzung des ge‐
      planten Vorhabens und eine homogene Entwicklung der bestehenden Wohnsied‐
      lung.
4.3   Maß der baulichen Nutzung
      Das Maß der baulichen Nutzung wird bestimmt durch die Grundflächenzahl
      (GRZ) und die Wandhöhe. Festgesetzt wird der Maximalwert.
      Wandhöhen
      Die festgesetzten Wandhöhen ermöglichen eine zwei‐ bis viergeschossige Bebau‐
      ung inklusive Staffelgeschoss und orientiert sich damit an der Höhenentwicklung
      der bestehenden Bebauung auf der Südwestseite der Ringstraße. Insofern fügt
      sich die geplante Bebauung in ihrer Höhe in das städtebauliche Umfeld ein. Die
      Bezugshöhen sind im zeichnerischen Teil als absolute Höhe über Höhennormal‐
      null festgesetzt.
      Grundflächenzahl
      Die festgesetzte maximale Grundflächenzahl entspricht mit 0,4 der gemäß § 17
      Abs. 1 BauNVO festgelegten Obergrenze für Allgemeine Wohngebiete.
      Nach BauNVO darf die zulässige Grundfläche durch die in § 19 Absatz 4 Satz 1 be‐
      zeichneten Anlagen um maximal 50% überschritten werden, also maximal bis zu
      einer Grundflächenzahl von 0,6. Dieser Wert ist jedoch zur Umsetzung des wohn‐
      und betriebstechnisch erforderlichen Umfangs an Parkierungsflächen und Tiefga‐
      ragen nicht ausreichend.
      Deshalb ist es notwendig, dass abweichend von der Regelung in §19 Absatz 4 Satz
      2 BauNVO eine Überschreitung der zulässigen Grundfläche durch die in § 19 Abs.
      4 Satz 1 BauNVO bezeichneten Anlagen bis zu einer Grundflächenzahl von 0,75
      zugelassen wird. Bei dem Vorhaben geht es um die Nachnutzung eines Gewerbe‐
      standorts und um die Schaffung von neuem Wohnraum in Kombination mit Anla‐
      gen für soziale und gesundheitliche Zwecke auf einem städtebaulich integrierten
      Standort.
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      Das Vorhaben stellt einen wertvollen Beitrag für die Schaffung von dringend be‐
      nötigten innerstädtischen Wohnraum dar und trägt als Maßnahme der Innenent‐
      wicklung aus dem im Baugesetzbuch formulierten Anspruch für einen sparsamen
      Umgang mit Grund und Boden Rechnung.
      Bei einer Überschreitung der zulässigen Grundfläche ist zu prüfen, ob die Über‐
      schreitung der Schaffung von gesunde Wohn‐ und Arbeitsverhältnisse entgegen‐
      steht und im welchen Umfang ein Ausgleich für die Beeinträchtigungen geschaf‐
      fen werden muss.
      Die Überschreitung wird nicht durch die Gebäude selbst bzw. eine erhöhte städte‐
      baulichen Dichte verursacht, die Obergrenze der BauNVO für Allgemeine Wohn‐
      gebiete wird eingehalten. Somit kann auch angesichts der gewählten Gebäude‐
      stellung davon ausgegangen werden, dass eine ausreichende Besonnung und Be‐
      lüftung der geplanten Gebäude und der bestehenden Gebäude in der Umgebung
      gegeben ist.
      Die Überschreitung der zulässigen Grundfläche resultiert vielmehr aus dem er‐
      höhten Versiegelungsgrad und dem damit verbundenen Rückgang des Grün‐ und
      Baumbestandes. Um diesen negativen Folgen der Flächenversiegelung entgegen‐
      zuwirken, wird eine ausreichende Erdüberdeckung und Begrünung für die Tiefga‐
      ragen, die Begrünung der Dachflächen der Gebäude und weitere Pflanzgebote an
      den Gebietsrändern festgesetzt. Die Dachbegrünung dient ebenfalls der besseren
      Rückhaltung des Regenwassers und wirkt sich insgesamt positiv auf das Stadt‐
      klima aus.
      Durch die Unterbringung der erforderlichen Stellplätze in Tiefgaragen wird Park‐
      platzlärm für die geplante Bebauung und den umliegenden Bestand minimiert
      und somit negative Auswirkungen auf die Wohnqualität vermieden.
      Insofern wird es insgesamt städtebaulich für vertretbar gehalten, eine Überschrei‐
      tung der zulässigen Grundfläche durch die in § 19 Abs. 4 Satz 1 BauNVO bezeich‐
      neten Anlagen bis zu einer Grundflächenzahl von 0,75 zuzulassen.
      Geschossflächenzahl
      Zur Umsetzung des Vorhabens ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) von 1,17 erfor‐
      derlich. Die GFZ bewegt sich damit in dem von der in § 17 der BauNVO für Allge‐
      meine Wohngebiete vorgesehenen Rahmen.
4.4   Bauweise
      Die festgesetzte offene Bauweise sichert durch die damit einhergehende Be‐
      schränkung der Länge der Baukörper, dass sich die geplanten Gebäude maßstäb‐
      lich in ihre bauliche Umgebung einfügen.
4.5   Abstandsflächen
      In der südlichen Baugruppe werden die erforderlichen Abstandsflächen zwischen
      zwei der geplanten Gebäude in einem Teilbereich der Fassade nicht eingehalten,
      um eine bessere Abgrenzung des halböffentlichen Innenhofbereichs vom im Süd‐
      westen des Planungsgebiets gelegenen öffentlichen Platzraum zu erreichen. Da
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dadurch jedoch gesunde Wohn‐ und Arbeitsverhältnisse nicht beeinträchtigt wer‐
den, erscheint die Unterschreitung der Abstandsflächen in diesem beschränkten
Umfang vertretbar. Aus diesem Grund wird festgesetzt, dass in diesem Bereich
(Bereich „A1“ gemäß zeichnerischem Teil) die Abstandsflächen auf eine Tiefe von
2,5 m reduziert werden dürfen. Die Belange des Brandschutzes bleiben von der
Festsetzung unberührt.
Auch für den Bereich zwischen dem geplanten Kindergarten und dem südlich an‐
grenzenden Wohngebäude wird eine Regelung für eine Reduzierung der Ab‐
standsflächen getroffen. Danach dürfen in dem im zeichnerischen Teil mit „A2“
festgesetzten Bereich die nach Bauordnungsrecht erforderlichen Abstandsflä‐
chen auf eine Mindesttiefe von 2,5 m reduziert werden. Vordächer bis zu einer
Tiefe von 2,5 m dürfen auch ohne Einhaltung von Abstandsflächen errichtet wer‐
den.
Die Vermeidung dieser Regelung durch eine Verschiebung der Baukörper ist nicht
möglich, da es sonst an anderer Stelle zu einer Überlappung der Abstandsflächen
kommen würde. Eine Reduzierung der Geschosshöhen wurde ebenfalls geprüft,
der konstruktive Aufbau der Geschosse und der Gründächer ist aber bereits mini‐
miert, so dass nur eine Reduktion der Geschossigkeit und damit des Wohnrau‐
mangebots zu einer Einhaltung der Abstandsflächen führen würde. Weiterhin ist
zu berücksichtigen, dass aufgrund des Geländeversprungs zwischen Kita und
Wohngebäude keine nachteiligen Auswirkungen auf die Belichtung und Belüftung
des Wohngebäudes zu erwarten sind. Auch für den Betrieb des Kindergartens
sind keine negativen Auswirkungen zu erwarten, da im betroffenen Bereich keine
dauerhaften Aufenthaltsräume vorgesehen sind. Die Vorgaben des Brandschut‐
zes wurden berücksichtigt. Insofern kann auch bei der geplanten Reduzierung der
Abstandsflächen davon ausgegangen werden, dass weiterhin gesunde Wohn‐ und
Arbeitsverhältnissen herrschen. Insofern wird die getroffene Regelung zur Redu‐
zierung der Abstandsflächen in diesem Fall für vertretbar gehalten.
An der östlichen Geltungsbereichsgrenze können die erforderlichen Abstandsflä‐
chen von 0,4 der Wandhöhe im Bereich der südlich gelegenen Baugruppe in zwei
Teilbereichen (Flächen „A3“ gemäß zeichnerischem Teil) nicht auf den eigenen
Grundstücksflächen nachgewiesen werden. Da das angrenzende Grundstück, auf
das die Abstandsflächen fallen, dauerhaft für verkehrliche Zwecke genutzt wer‐
den, ist auch langfristig mit keiner weiteren Bebauung in diesem Bereich zu rech‐
nen. Insofern ist gewährleistet, dass auch trotz der reduzierten Abstandsflächen
weiterhin gesunde Wohn‐ und Arbeitsverhältnisse in diesem Bereich herrschen,
so dass auch in diesem Bereich eine Regelung zur Reduzierung der Abstandsflä‐
chen vertretbar erscheint.
Im Übrigen werden die von der LBO Baden‐Württemberg für Allgemeine Wohn‐
gebiete vorgesehenen Abstandsflächen eingehalten.
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4.6   Erschließung
4.6.1 ÖPNV
      Das Plangebiet ist über die beiden Haltepunkte der Bushaltestelle „Wolfarts‐
      weier‐Nord“ in der Steinkreuzstraße bzw. über die Buslinien 27 – Durlach – Palm‐
      bach (Waldbronn), 47 – Hauptbahnhof – Stupferich/Rathaus – 107 – Durlach – Ett‐
      lingen und 118 – Zündhütle – Langensteinbach sowie über die Straßenbahnlinien
      2 und 8 an das städtische ÖPNV‐Netz angeschlossen.
      Gemäß Verkehrsentwicklungsplan Karlsruhe ist eine Streckenergänzung der
      Stadtbahn von Wolfartsweier nach Ettlingen/Grünwettersbach vorgesehen, für
      die eine Freihaltetrasse im vorliegenden Entwurf berücksichtigt wurde.
4.6.2 Motorisierter Individualverkehr
      Die Erschließung für den motorisierten Individualverkehr erfolgt über das beste‐
      hende Straßennetz der Ringstraße. Änderungen am bestehenden Straßennetz
      sind nach aktueller Einschätzung nicht erforderlich. Die geplanten Zufahrtsberei‐
      che für die Tiefgaragen sind im zeichnerischen Teil festgesetzt.
4.6.3 Ruhender Verkehr
      Da die Freiflächen im Umfeld der geplanten Gebäude im Wesentlichen als woh‐
      nungsbezogene Frei‐ und Grünflächen dienen sollen, werden die für die Nutzun‐
      gen erforderlichen Stellplätze im Wesentlichen im Bereich von zwei Tiefgaragen
      untergebracht. Lediglich vor der geplanten Kindertagesstätte sind 7 ebenerdige
      Privatparkplätze vorgesehen. Außerdem werden entlang der Ringstraße 20 öf‐
      fentliche Parkplätze vorgesehen. Insgesamt werden im Plangebiet 101 Stellplätze
      untergebracht.
      Bei der Ermittlung der erforderlichen Stellplätze wurde gemäß den Vorgaben der
      Landesbauordnung von einem Stellplatz pro Wohneinheit ausgegangen. Für die
      weiteren geplanten Nutzungen wurden die Vorgaben der VwV Stellplätze unter
      Einbeziehung des ÖPNV‐Bonus berücksichtigt.
      Danach ergibt sich ein Stellplatzbedarf von 96 Stellplätzen. Abzüglich der 20 öf‐
      fentlichen Stellplätze ergibt sich, dass im Plangebiet für die geplanten Nutzungen
      5 Stellplätze mehr als erforderlich angeboten werden.
      Fahrradstellplätze
      Die nach § 35 LBO („Wohnungen“) erforderlichen Stellplätze sind im Bereich der
      Tiefgaragen untergebracht.
      Zusätzlich werden weitere Fahrradstellplätze als Besucherstellplätze in den Au‐
      ßenanlagen untergebracht.
      Insgesamt sind 205 (150 in TG und 55 oben) Fahrradstellplätze vorgesehen.
4.6.4 Geh‐ und Radwege
      Entlang der Ringstraße wird ein öffentlicher Gehweg vorgesehen. Die erforderli‐
      che Fläche wird im zeichnerischen Teil als öffentliche Verkehrsfläche gesichert.
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      Der bestehende Wanderweg im Norden des Plangebietes wird erhalten und barri‐
      erefrei an den bestehenden Wanderweg angeschlossen. Die Sicherung des Weges
      wird im zeichnerischen Teil durch ein Gehrecht zugunsten der Allgemeinheit gesi‐
      chert.
      Der bestehende Gehweg entlang der Westseite der Ringstraße wird erhalten und
      entsprechend fortgeführt.
4.6.5 Feuerwehrzufahrt
      Der außerhalb des Geltungsbereichs im Nord‐Osten an das Plangebiet angren‐
      zende, derzeit beschränkte öffentlich gewidmete Weg (für Fußgänger und Rad‐
      fahrer) ist verkehrsrechtlich als Feuerwehrzufahrt zulässig. Eine Umwidmung ist
      nicht erforderlich.
4.6.6 Ver‐ und Entsorgung
      Versorgung mit Strom, Gas, Wasser, Wärme
      Die Versorgung des Plangebietes erfolgt durch Anschluss an das bestehende Ver‐
      sorgungsnetz. Für die Stromversorgung ist eine Trafostation im nördlichen Be‐
      reich der Tiefgarage geplant. Um den Zugriff zur Trafostation für den Versor‐
      gungsträger zu sichern, wurde ein entsprechendes Leitungsrecht im Bebauungs‐
      plan festgesetzt.
      Entwässerung
      Die Entwässerung des Bauvorhabens erfolgt durch Anschluss an das bestehende
      Mischsystem. Es kann an den bestehenden Mischwasserkanal in der Ringstraße
      angeschlossen werden. Die Einleitbeschränkung für Regenwasser beträgt 65 l/s.
      Darüber hinaus anfallendes Regenwasser ist zurück zu halten.
      Zur Entlastung der bestehenden Kanalisation werden Retentionsmaßnahmen
      umgesetzt. Dazu zählen die extensive Begrünung der Dachflächen der Hauptge‐
      bäude mit einer Aufbaustärke von mindestens 12 cm und die intensiv begrünten
      Aufbauten (durchlässige Überdeckung) der Tiefgarage (für Anlagen zur natürli‐
      chen Entlüftung der Tiefgaragen, für die zulässigen Nebenanlagen und für Wege
      darf die Vegetationsdecke unterbrochen werden).
      Im Rahmen der Entwässerungsplanung wird auch ein Überflutungsnachweis ge‐
      mäß DIN 1986‐100 geführt.
      Abfallentsorgung
      Die notwendigen Aufstellflächen für Abfallbehälter sind in die Gebäude integriert.
      Die Entsorgung der Abfallbehälter erfolgt über die Ringstraße. Der Abstand der
      geplanten Aufstellflächen zur Ringstraße beträgt weniger als 15 m.
4.7   Gestaltung
      Die Gestaltung der Gebäude ist Ergebnis einer Mehrfachbeauftragung und wurde
      bereits im Ortschaftsrat Wolfartsweier und im Planungsausschuss der Stadt Karls‐
      ruhe behandelt und befürwortet.
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      Die mit begrünten Flachdächern versehene Bebauung wird neben der angrenzen‐
      den Wohnbebauung als eigenständige Einheit wahrgenommen. In Länge und Ge‐
      schossigkeit fügen sich die zwei‐ bis viergeschossigen Baukörper aber maßstäb‐
      lich in die umliegende Bebauung ein.
      Auch die Gliederung der Fassaden sowie die Materialität der Fassade schaffen Be‐
      züge zur bestehenden Bebauung. Die Fassaden sind als helle Putzfassaden mit
      dunkleren Akzenten gestaltet. Die Staffelgeschosse sind durch Rücksprünge ge‐
      genüber den darunterliegenden Geschossen abgesetzt.
      Um zu verhindern, dass Dachaufbauten störend in Erscheinung treten, haben sie,
      mit Ausnahme von Aufzugsüberfahrten, zu Außenfassaden mindestens im selben
      Maß Abstand zu halten, in dem sie die Höhe des oberen Fassadenabschlusses
      (Flachdachattika) überschreiten.
      Um ein durchgängiges Erscheinungsbild zum Straßenraum sicherzustellen und
      zur Verbesserung der Durchgrünung des Plangebietes sind Einfriedigungen nur
      als geschnittene Hecken mit oder ohne dahinter liegendem Drahtgeflecht bzw.
      Metallgitterzaun zulässig. Da zum Abfangen des Geländes zur Umsetzung des
      Vorhabens an mehreren Stellen des Plangebiets Stützmauern erforderlich sind,
      werden diese zugelassen.
      Werbeanlagen und Automaten sind aufgrund der geplanten Nutzung und der
      Auswirkung auf das Ortsbild nur eingeschränkt vorgesehen und werden daher in
      ihrer Größe und Lage beschränkt.
4.8   Grünordnung / Ersatz‐ und Ausgleichsmaßnahmen / Artenschutz
4.8.1 Grünplanung, Pflanzungen
      Von der Baumaßnahme sind insgesamt 74 durch die städtische Baumschutzsat‐
      zung erfasste Bäume betroffen, für die eine Fällerlaubnis erforderlich ist.
      Für 22 Pappeln im Plangebiet lag eine Fällerlaubnis aus dem Jahr 2007 vor, auf
      deren Grundlage bereits damals 7 Pappeln gefällt wurden. Eine weitere Pappel
      wurde etwa im Jahr 2004 auf 3 bis 4 Meter Höhe reduziert. Die Gültigkeit jener
      Fällgenehmigung ist zwischenzeitlich abgelaufen
      Vom Sachverständigenbüro Weber wurde im Zuge des Verfahrens ein Gutachten
      zur Verkehrssicherheit des Baumbestandes von noch 15 Pappelexemplaren, hier‐
      von 13 in einer „Pappelgruppe“ (Stand: 17.12.2018) erstellt, in dem bei 4 ausge‐
      wählten Kanada‐ Pappeln eine Stichprobe durchführt wurde und Angaben zur
      Stand‐ und Bruchsicherheit im Sinne der Verkehrssicherheit gemacht werden. Im
      Ergebnis wurde festgestellt, dass 2 der untersuchten Kanada‐Pappeln nicht ver‐
      kehrssicher sind und im Winter 2018/19 gefällt werden müssen, wobei die Belange
      des Artenschutzes zu berücksichtigen sind. Bei einem Baum sind Pflegemaßnah‐
      men zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit notwendig. Einer der unter‐
      suchten Bäume ist noch verkehrssicher. Da die Bäume fast alle vom Pappelglas‐
      flügler befallen sind, kann über die restlichen Bäume, die nicht eingehend unter‐
      sucht wurden, keine Aussage über die Verkehrssicherheit getroffen werden. Es ist
      anzunehmen, dass sich der Schädling immer noch in den Bäumen befindet. Über
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     die Bohrlöcher können zusätzlich holzzersetzende Pilze eintreten. Nach Einschät‐
     zung des Gutachters ist es fraglich, ob diese Pappelgruppe noch lange erhalten
     werden kann.
     Für die beiden nicht verkehrssicheren Bäume wurde bereits eine Fällgenehmi‐
     gung erteilt und die Fällung durchgeführt, da sie eine akute Gefahr für mehrere
     Fußwege, die Straßenbahnwendeschleife und ein benachbartes Wohnhaus dar‐
     stellen. Im Zuge der Fällarbeiten sind die angrenzenden Bäume durch Kronenre‐
     duzierungen zu entlasten, um deren Verkehrssicherheit bei den veränderten Ver‐
     hältnissen gewährleisten zu können. Die in der Fällgenehmigung enthaltenen ar‐
     tenschutzrechtlichen Vorgaben wurden bei der Fällung berücksichtigt. Da bei der
     Untersuchung der beiden Bäume 3 Eichhörnchenkobel festgestellt wurden, war
     die Erteilung einer artenschutzrechtlichen Ausnahme für Eichhörnchen im Rah‐
     men der Fällgenehmigung erforderlich. Die Fällung der restlichen Bäume erfolgt
     in Absprache mit dem Fachamt für Umwelt‐ und Arbeitsschutz.
     Vorgesehen ist der Erhalt einer Birke und einer Vogelkirsche am nordwestlichen
     Grundstücksrand. Der Erhalt dieser Bäume wurde planungsrechtlich gesichert.
     Details zur Sicherstellung des fachgerechten Erhalts sind im Durchführungsver‐
     trag geregelt. Es werden insgesamt 46 Einzelbäume und eine Fläche von ca. 488
     m² mit Wildhecke gepflanzt. Die Pflanzungen sind planungsrechtlich gesichert.
     Sie sind zu unterhalten, zu pflegen und bei Abgang in der darauf folgenden
     Pflanzperiode gleichwertig zu ersetzen
     Die Tiefgarage wird mit einer Substratschicht bedeckt, deren Stärke oberhalb der
     „Drän‐/Retentions‐ und Filterschicht“ mindestens 40 cm betragen soll und je nach
     Standort und Art der Bepflanzung bis zu ca. 0,9 m betragen kann. Dadurch wird
     eine entsprechende Begrünung mit Rasen, Stauden und z.T. Bäumen ermöglicht.
     Die Flachdächer werden ebenfalls begrünt, so dass gegenüber dem bisherigen
     Zustand eine stärkere Durchgrünung des Planungsgebietes umgesetzt wird.
     Ergänzend zur Dachbegrünung sind Aufbauten für Photovoltaikanlagen und Anla‐
     gen zur solarthermischen Nutzung zulässig, sofern die Dachbegrünung und deren
     Wasserrückhaltefunktion dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt werden.
     Die Befestigung von Photovoltaikanlagen und Anlagen zur solarthermischen Nut‐
     zung sind so zu gestalten, dass sie nicht zur Reduzierung des Volumens des
     Schichtaufbaus der Dachbegrünung führen. Siehe dazu auch die Hinweise, Ziffer
     11.
     Die Stärke des Dachbegrünungssubstrats auf den Dächern oberhalb einer Drän‐
     und Filterschicht hat mindestens 12 Zentimeter zu betragen.
     Die Einsaat erfolgt mit einer Mischung (60:40) aus Kräutern und Gräsern aus den
     Listen unter den Planungsrechtlichen Festsetzungen, Ziffer 8.2.
4.8.2 Ausgleichsmaßnahmen
     Bei dem Bebauungsplan handelt es sich um einen Bebauungsplan der Innenent‐
     wicklung, der eine Größe der überbaubaren Grundfläche von weniger als 20.000
     m² festsetzt. Er wird im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Ein Ausgleich der
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