WEIDENBERG AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT DER - Markt Weidenberg

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WEIDENBERG AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT DER - Markt Weidenberg
AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT DER

        VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT
        WEIDENBERG
EMTMANNSBERG     KIRCHENPINGARTEN
                                    AUSGABE NR. 06 / 2021 VOM 31. MAI 2021

                                            SEYBOTHENREUTH              WEIDENBERG
WEIDENBERG AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT DER - Markt Weidenberg
Ausg. 06/2021       Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg

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WEIDENBERG AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT DER - Markt Weidenberg
Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg                                                                                                  Ausg. 06/2021

ÖFFNUNGSZEITEN GESCHÄFTSSTELLE VG WEIDENBERG
Rathausplatz 1, 95466 Weidenberg - Telefon: 09278 / 977-0, Fax: 09278 / 977-77
Internet: www.weidenberg.de, E-Mail: vg.poststelle@weidenberg.de
Montag bis Freitag                                               von 08.00 bis 12.00 Uhr
Mittwoch zusätzlich                                              von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr

Außerhalb der Öffnungszeiten sind nach Rücksprache mit dem jeweiligen Sachgebiet individuelle Terminvereinbarungen möglich.

Aufgrund der momentanen coronabedingten Ausnahmesituation bitten wir derzeit grundsätzlich vorab
um Terminvereinbarung.

GRÜNGUTCONTAINER
Kirchenpingarten, Emtmannsberg, Seybothenreuth und Weidenberg sind frei zugänglich

BÜCHEREI I. D. GRUND-UND MITTELSCHULE WEIDENBERG                                                               HALLENBAD
jeden Dienstag (außer in den Ferien) von 17.30 bis 19.00 Uhr                                                     Siehe Seite 30

SPRECHSTUNDEN BÜRGERMEISTER
Emtmannsberg / Birk derzeit nur nach telefonischer Vereinbarung unter    0170 / 2122115
Kirchenpingarten    nach telefonischer Vereinbarung unter                0175 / 8850355
Seybothenreuth      derzeit nur nach telefonischer Vereinbarung unter    0171 / 4379244
Weidenberg          Telefonisch ODER persönliches Gespräch nach tel. Terminvereinbarung
                    im Übrigen keine festen Sprechstunden                Tel. 09278 / 97733

24-STUNDEN-BEREITSCHAFTSRUFNUMMERN DER WASSER- UND KLÄRWERKE
Gemeinde                                   Wasserversorgung                                         Abwasserentsorgung
Emtmannsberg                                 0171/3758243                                               0175/2738469
Kirchenpingarten                     09278/7740600 od. 0173/8648022                              09275/7069 od. 0171/8151120
Seybothenreuth                         0171/3758243 od. 09275/238                                0160/93522506 od. 09275/238
Weidenberg                                   09278/7709999                                             09278/7743642

                           IMPRESSUM                                                  Redaktionsannahmeschluss: 18. Juni für Juli 2021

 Amtliches Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg                    Bezugspreis pro Jahr: 12 Euro (nur für Bezieher im Bereich der VG
 Das amtliche Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg                 Weidenberg; 13 Euro zzgl. 18,60 Euro Portokosten bei Postzustellung)
 erscheint monatlich und in der Regel immer am Monatsanfang in einer Auflage
 von 2350 Exemplaren.                                                                 Technische Gesamtherstellung / Anzeigenannahme:
                                                                                      Team Sebald GbR, Gablonzer Str. 4, 95466 Weidenberg
 Verantwortlich für den Inhalt:                                                       Tel. (0 92 78) 98 51 76, E-Mail: anzeigen@team-sebald.de
 Der Gemeinschaftsvorsitzende der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg,
 Hans Wittauer, Rathausplatz 1, 95466 Weidenberg.                                     Druck:
                                                                                      Schmidt und Buchta, Fliegerweg 7, 95233 Helmbrechts
 In der Rubrik „Vereine, Verbände und Sonstiges“ werden Veranstaltungs-               Tel. (0 92 52) 9 24 83, E-Mail: info@schmidt-buchta.de
 termine veröffentlicht. Bei anstehenden Jahreshauptversammlungen von
 Vereinen wird die Tagesordnung nur dann mitveröffentlicht, wenn Neuwahlen            Redaktionsannahmeschluss ist i.d.R. der 18. des Vormonats. Fällt dieser auf
 und/oder Satzungsänderungen Inhalt der Versammlung sind.                             einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, gilt der vorangehende Werktag.

 Durch die Bereitstellung von Text- und Bildmaterial erklären Sie Ihr Einverständnis zur Veröffentlichung im amtlichen Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft
 Weidenberg, Sie tragen für ihre Beiträge einschließlich der Einholung aller Bildrechte sämtliche Kosten und die volle persönliche Verantwortung.
 Dieses Einverständnis gilt ebenso für die spätere Veröffentlichung der Online-Version auf den Webseiten der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg und deren
 Mitgliedsgemeinden. Die Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereit-
 gestellten Dokumente, Bildmaterial und Informationen. Haftungsansprüche gegen die Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, welche sich auf Schäden materieller
 oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern
 seitens der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.
 Das Copyright für veröffentliche Grafiken und Texte bleibt allein beim Herausgeber dieses Mitteilungsblattes. Eine Vervielfältigung oder Verwendung von Grafiken
 und Texten in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Herausgebers nicht gestattet.

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WEIDENBERG AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT DER - Markt Weidenberg
Ausg. 06/2021                                                                                    Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg

                                   AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
                                                 VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT
      Festsetzung eines Überschwemmungsgebietes                                       nahmen finden weiterhin Berücksichtigung.
                      am Roten Main                                                   Es wird darauf hingewiesen,
      (Gewässer II. Ordnung) im Gebiet der Gemeinde                                     - dass mit Ablauf der Einwendungsfrist alle Einwendungen ausgeschlossen
                                                                                          sind, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen,
       Emtmannsberg und des Marktes Weidenberg
               Fluss-km 42,100 bis 59,000                                               - dass die erhobenen Einwendungen in einem Erörterungstermin, der mindes-
                                                                                          tens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht wird, behandelt werden;
Nach § 76 Abs. 2 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) sind als Überschwem-
mungsgebiete mindestens die Gebiete festzusetzen, in denen ein Hochwasserer-            - dass bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin ohne ihn
eignis statistisch einmal in 100 Jahren zu erwarten ist (Bemessungshochwasser).           verhandelt werden kann;
Das vom Wasserwirtschaftsamt Hof ermittelte Überschwemmungsgebiet am Ro-
ten Main wurde durch Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Bayreuth               - dass
Nr. 28 vom 23.11.2015 vorläufig gesichert und soll nun neu festgesetzt werden.
                                                                                        - die Personen, die Einwendungen erhoben haben oder die Vereinigungen, die
Die Grenzen des Überschwemmungsgebietes, die im Gebiet der Gemeinde                       Stellungnahmen abgegeben haben, von einem Erörterungstermin durch öffent-
Emtmannsberg und des Marktes Weidenberg liegen, sind in einem Lageplan                    liche Bekanntmachung benachrichtigt werden können,
M = 1: 50.000 (Anlage zu dieser Bekanntmachung) schraffiert und blau eingefasst
dargestellt.                                                                            - die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche
                                                                                          Bekanntmachung ersetzt werden kann,
Der Verordnungsentwurf und die Planunterlagen liegen während der allgemeinen
Dienststunden im Verwaltungsgebäude der Verwaltungsgemeinschaft Weiden-               wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind.
berg, Rathausplatz 2, 95466 Weidenberg, Zimmer Nr. 16 zur Einsichtnahme aus.
                                                                                      Die Bekanntmachung wird zusammen mit den Planunterlagen und dem Verord-
Die Auslegungsfrist (ein Monat) beginnt am 07.06.2021 und endet am                    nungsentwurf auch auf folgender Internetseite der Verwaltungsgemeinschaft
06.07.2021.                                                                           Weidenberg eingestellt: „http://www.weidenberg.de/index.php/aktuelles/bekannt-
                                                                                      machungen“.
Etwaige Einwendungen sowie Stellungnahmen von Vereinigungen gemäß Art.
73 Abs. 4 Satz 5 BayVwVfG gegen das Vorhaben können bis zwei Wochen nach              Maßgeblich ist jedoch der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen.
Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift im Verwaltungsge-
bäude der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg oder im Landratsamt Bayreuth,            Weidenberg, 18.05.2021
Markgrafenallee 5, 95448 Bayreuth, Zimmer Nr. 225 erhoben werden.                     Hans Wittauer
                                                                                      Gemeinschaftsvorsitzender
Bereits im bisherigen Verfahrensablauf vorgebrachte Einwendungen und Stellung-        Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg

                                                                                  4
WEIDENBERG AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT DER - Markt Weidenberg
Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg                                                                                                   Ausg. 06/2021

                                                                EMTMANNSBERG
                  Bekanntmachung zur Festsetzung                                                                              §3
                   des Überschwemmungsgebietes                                        Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden in Höhe von
                                                                                      320.000 Euro festgesetzt.
am Roten Main (Gewässer Il. Ordnung) in den Gebieten der Gemeinde Emt-
mannsberg und des Marktes Weidenberg Fluss-km 42,100 bis 59,000
                                                                                                                              §4
Festsetzung eines Überschwemmungsgebietes am Roten Main (Gewässer II. Ord-
                                                                                      Die Steuersätze für die nachstehenden Gemeindesteuern werden wie folgt fest-
nung) im Gebiet der Gemeinde Emtmannsberg.
                                                                                      gesetzt:
Auf die Bekanntmachung unter „Amtliche Bekanntmachungen Verwaltungsge-
                                                                                      1. Grundsteuer
meinschaft“ wird verwiesen.
                                                                                         a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)     450 v.H.
                                                                                         b) für die Grundstücke (B)                                  450 v.H.
Weidenberg, 18. Mai 2021
Gerhard Herrmannsdörfer
                                                                                      2. Gewerbesteuer                                               400 v.H.
Erster Bürgermeister
                                                                                                                              §5

                                                                                      Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben
Haushaltssatzung der Gemeinde Emtmannsberg für das                                    nach dem Haushaltsplan wird auf 820.000 Euro festgesetzt.
                 Haushaltsjahr 2021
                                                                                                                              §6
Die Gemeinde Emtmannsberg hat die Haushaltssatzung für das Rechnungsjahr
2021 beschlossen. Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2021 in Kraft.        Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2021 in Kraft.
Der Haushaltsplan 2021 liegt vom Tage nach der Veröffentlichung dieser Bekannt-
machung an eine Woche, die Haushaltssatzung während des ganzen Jahres in              Emtmannsberg, 10.05.2021
der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, Gurtstein 5, 95466        Gerhard Herrmannsdörfer
Weidenberg, innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsicht bereit. Das       Erster Bürgermeister
Landratsamt Bayreuth hat als Rechtsaufsichtsbehörde die erforderlichen Geneh-
migungen mit Schreiben vom 03.05.2021 Nr. 20-941/09 erteilt.

Weidenberg, 12. Mai 2021
Gerhard Herrmannsdörfer
Erster Bürgermeister

                      Haushaltssatzung
      der Gemeinde Emtmannsberg (Landkreis Bayreuth)
                 für das Haushaltsjahr 2021
Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Gemeinderat Emtmanns-
berg folgende Haushaltssatzung:

                                      §1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit
festgesetzt. Er schließt

       im Verwaltungshaushalt
          in den Einnahmen mit                               2.017.210 Euro
          in den Ausgaben mit                                2.017.210 Euro

      im Vermögenshaushalt
          in den Einnahmen mit                               1.856.700 Euro
          in den Ausgaben mit                                1.856.700 Euro
ab.

                                      §2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförde-
rungsmaßnahmen wird auf 110.000 Euro festgesetzt.

                                                                                  5
WEIDENBERG AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT DER - Markt Weidenberg
Ausg. 06/2021                                                                                       Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg

                                                               KIRCHENPINGARTEN
       Haushaltssatzung der Gemeinde Kirchenpingarten
                  für das Haushaltsjahr 2021                                                                                      §2

Der Gemeinderat Kirchenpingarten hat die Haushaltssatzung für das Rechnungs-              Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförde-
jahr 2021 beschlossen. Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2021 in Kraft.       rungsmaßnahmen wird auf 120.000 Euro festgesetzt.
Der Haushaltsplan 2021 liegt vom Tage nach der Veröffentlichung dieser Bekannt-
machung an eine Woche, die Haushaltssatzung während des ganzen Jahres in                                                          §3
der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, Gurtstein 5, 95466
Weidenberg, innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsicht bereit. Das           Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
Landratsamt Bayreuth hat als Rechtsaufsichtsbehörde die erforderlichen Geneh-
migungen mit Schreiben vom 04.05.2021 Nr. 20-941/19 erteilt.                                                                      §4

Weidenberg, 12. Mai 2021                                                                  Die Steuersätze für die nachstehenden Gemeindesteuern werden wie folgt fest-
Markus Brauner                                                                            gesetzt:
Erster Bürgermeister
                                                                                          1. Grundsteuer
                                                                                             a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)     370 v.H.
                                                                                             b) für die Grundstücke (B)                                  370 v.H.

                  Haushaltssatzung                                                        2. Gewerbesteuer                                               380 v.H.
  der Gemeinde Kirchenpingarten (Landkreis Bayreuth)                                                                              §5
             für das Haushaltsjahr 2021
                                                                                          Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben
Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Gemeinderat Kirchenpin-          nach dem Haushaltsplan wird auf 407.500 Euro festgesetzt.
garten folgende Haushaltssatzung:
                                                                                                                                  §6
                                       §1
                                                                                          Die Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2021 in Kraft.
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit
festgesetzt. Er schließt                                                                  Kirchenpingarten, 10.05.2021
                                                                                          Markus Brauner
      im Verwaltungshaushalt                                                              Erster Bürgermeister
          in den Einnahmen mit                                 2.445.825 Euro
          in den Ausgaben mit                                  2.445.825 Euro

      im Vermögenshaushalt
          in den Einnahmen mit                                 2.218.900 Euro
          in den Ausgaben mit                                  2.218.900 Euro
ab.

                                                                  SEYBOTHENREUTH
        Haushaltssatzung der Gemeinde Seybothenreuth                                                         Haushaltssatzung
                  für das Haushaltsjahr 2021                                                 der Gemeinde Seybothenreuth (Landkreis Bayreuth)
Der Gemeinderat Seybothenreuth hat die Haushaltssatzung für das Rechnungs-
                                                                                                        für das Haushaltsjahr 2021
jahr 2021 beschlossen. Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2021 in Kraft.
Der Haushaltsplan 2021 liegt vom Tage nach der Veröffentlichung dieser Bekannt-           Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Gemeinderat Seybo-
machung an eine Woche, die Haushaltssatzung während des ganzen Jahres in                  thenreuth
der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, Gurtstein 5, 95466            folgende Haushaltssatzung:
Weidenberg, innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsicht bereit. Das
Landratsamt Bayreuth hat als Rechtsaufsichtsbehörde die erforderlichen Geneh-                                                     §1
migungen mit Schreiben vom 05.05.2021 Nr. 20-941/29 erteilt.
                                                                                          Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit
Weidenberg, 12. Mai 2021                                                                  festgesetzt. Er schließt
Reinhard Preißinger
Erster Bürgermeister                                                                            im Verwaltungshaushalt
                                                                                                               in den Einnahmen mit                2.342.550 Euro
                                                                                                               in den Ausgaben mit                 2.342.550 Euro

                                                                                      6
WEIDENBERG AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT DER - Markt Weidenberg
Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg                                                                                                           Ausg. 06/2021
      im Vermögenshaushalt                                                                1. Grundsteuer
                   in den Einnahmen mit                3.032.500 Euro                        a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)           420 v.H.
                   in den Ausgaben mit                 3.032.500 Euro                        b) für die Grundstücke (B)                                        450 v.H.
ab.
                                                                                          2. Gewerbesteuer                                                     350 v.H.
                                       §2
                                                                                                                                   §5
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförde-
rungs-maßnahmen wird auf 300.000 Euro festgesetzt.                                        Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben
                                                                                          nach dem Haushaltsplan wird auf 1.140.425 Euro festgesetzt.
                                       §3
                                                                                                                                   §6
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
                                                                                          Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2021 in Kraft.
                                       §4
                                                                                          Seybothenreuth, 10.05.2021
Die Steuersätze für die nachstehenden Gemeindesteuern werden wie folgt fest-              Reinhard Preißinger
gesetzt:                                                                                  Erster Bürgermeister

                                                               MARKT WEIDENBERG
                Bekanntmachung zur Festsetzung                                                                                     §1
                 des Überschwemmungsgebietes                                              Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit
                                                                                          festgesetzt. Er schließt
am Roten Main (Gewässer Il. Ordnung) in den Gebieten der Gemeinde Emt-
                                                                                             im Verwaltungshaushalt
mannsberg und des Marktes Weidenberg Fluss-km 42,100 bis 59,000
                                                                                                in den Einnahmen mit                11.943.730 Euro
                                                                                                in den Ausgaben mit                 11.943.730 Euro
Festsetzung eines Überschwemmungsgebietes am Roten Main (Gewässer II. Ord-
                                                                                             im Vermögenshaushalt
nung) im Gebiet des Marktes Weidenberg.
                                                                                                in den Einnahmen mit                11.447.000 Euro
                                                                                                in den Ausgaben mit                 11.447.000 Euro
Auf die Bekanntmachung unter „Amtliche Bekanntmachungen Verwaltungsge-
                                                                                          ab.
meinschaft“ wird verwiesen.
                                                                                                                                   §2
Weidenberg, 18. Mai 2021
Hans Wittauer
                                                                                          Der Gesamtbetrag an Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförde-
Erster Bürgermeister
                                                                                          rungsmaßnahmen wird auf 1.700.000 Euro festgesetzt.

                                                                                                                                   §3

          Haushaltssatzung des Marktes Weidenberg                                         Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht benötigt.
                 für das Haushaltsjahr 2021
                                                                                                                                   §4
Der Marktgemeinderat Weidenberg hat die Haushaltssatzung für das Rechnungs-
jahr 2021 beschlossen. Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2021 in Kraft.       Die Steuersätze (Hebesätze) für die nachstehenden Gemeindesteuern werden wie
Der Haushaltsplan 2021 liegt vom Tage nach der Veröffentlichung dieser Bekannt-           folgt festgesetzt:
machung an eine Woche, die Haushaltssatzung während des ganzen Jahres in
der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, Gurtstein 5, 95466            1. Grundsteuer
Weidenberg, innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsicht bereit. Das              a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A)    370 v.H.
Landratsamt Bayreuth hat als Rechtsaufsichtsbehörde die erforderlichen Geneh-                b) für Grundstücke (B)                                370 v.H.
migungen mit Schreiben vom 29.04.2021 Nr. 20-941/33 erteilt.                              2. Gewerbesteuer                                         370 v.H.

Weidenberg, 05. Mai 2021                                                                                                           §5
Hans Wittauer
Erster Bürgermeister                                                                      Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben
                                                                                          nach dem Haushaltsplan wird auf 1.990.000 Euro festgesetzt.

                                                                                                                                   §6
                     Haushaltssatzung                                                     Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2021 in Kraft.
       des Marktes Weidenberg (Landkreis Bayreuth)
                für das Haushaltsjahr 2021                                                Weidenberg, 05.05.2021
                                                                                          Hans Wittauer
Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Marktgemeinderat Wei-            Erster Bürgermeister
denberg folgende Haushaltssatzung:

                                                                                      7
WEIDENBERG AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT DER - Markt Weidenberg
Ausg. 06/2021                                                                                          Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg

          Satzung für die Erhebung der Hundesteuer                                                Mehrbeträge werden nicht erstattet.
                (Hundesteuersatzung – HStS)                                                                       § 5 Steuermaßstab und Steuersatz
                                                                                              (1) Die Steuer beträgt
                              Vom 18. Mai 2021
                                                                                              für den ersten Hund                            60,-- Euro,
Auf Grund des Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt der                     für den zweiten Hund                           80,-- Euro,
Markt Weidenberg folgende Satzung:                                                            für jeden weiteren Hund                       120,-- Euro,
                                                                                              für jeden Kampfhund                           500,-- Euro.
                             § 1 Steuertatbestand
Das Halten eines über vier Monate alten Hundes im Gemeindegebiet unterliegt                   Hunde, für die eine Steuerbefreiung nach § 2 gewährt wird, sind bei der Berech-
einer gemeindlichen Jahresaufwandsteuer nach Maßgabe dieser Satzung. Maß-                     nung der Anzahl der Hunde nicht anzusetzen. Hunde, für die die Steuer nach
gebend ist das Kalenderjahr.                                                                  § 6 ermäßigt wird, gelten als erste Hunde.

                                                                                              (2) Kampfhunde sind Hunde, bei denen auf Grund rassenspezifischer Merkma-
                                § 2 Steuerfreiheit                                                le, Zucht und Ausbildung von einer gesteigerten Aggressivität und Gefähr-
Steuerfrei ist das Halten von                                                                     lichkeit gegenüber Menschen oder Tieren auszugehen ist. Kampfhunde im
  1. Hunden allein zu Erwerbszwecken, insbesondere das Halten von                                 Sinne dieser Vorschrift sind alle in § 1 der Verordnung über Hunde mit
     a) Hunden in Tierhandlungen,                                                                 gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit genannten Rassen und Grup-
     b) Hunden, die zur Bewachung von zu Erwerbszwecken gehaltenen                                pen von Hunden sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen
            Herden notwendig sind und zu diesem Zwecke gehalten werden,                           Hunden.
  2. Hunden des Deutschen Roten Kreuzes, des Arbeiter-Samariter-Bundes,
     des Malteser Hilfsdienstes, der Johanniter-Unfall-Hilfe oder des Technischen                                        § 6 Steuerermäßigung
     Hilfswerks, die ausschließlich der Durchführung der diesen Organisationen                (1) Die Steuer ist um die Hälfte ermäßigt für
     obliegenden Aufgaben dienen,
  3. Hunden ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben,                                   1.   Hunde, die in Einöden gehalten werden. Als Einöde gilt ein Anwesen,
  4. Hunden, die von Mitgliedern der Truppen oder eines zivilen Gefolges verbün-                       dessen Wohngebäude mehr als 500 m Luftlinie von jedem anderen
     deter Stationierungsstreitkräfte sowie deren Angehörigen gehalten werden,                         Wohngebäude entfernt sind.
  5. Hunden, die von Angehörigen ausländischer diplomatischer oder berufskon-
     sularischer Vertretungen in der Bundesrepublik Deutschland gehalten wer-                     2.   Hunde, die von Forstbediensteten, Berufsjägern oder Inhabern eines
     den,                                                                                              Jagdscheines ausschließlich oder überwiegend zur Ausübung der Jagd
  6. Hunden, die aus Gründen des Tierschutzes vorübergehend in Tierasylen                              oder des Jagd- oder Forstschutzes gehalten werden, sofern nicht die
     oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind,                                                  Hundehaltung steuerfrei ist. Die Steuerermäßigung tritt nur ein, wenn
  7. Hunden, die die für Rettungshunde vorgesehenen Prüfungen bestanden                                die Hunde die Brauchbarkeitsprüfung oder eine ihr gleichgestellte
     haben und als Rettungshunde für den Zivilschutz, den Katastrophenschutz                           Prüfung nach § 21 der Verordnung zur Ausübung des Bayerischen
     oder den Rettungsdienst zur Verfügung stehen,                                                     Jagdgesetzes mit Erfolgt abgelegt haben.
  8. Hunden, die für Blinde, Taube, Schwerhörige oder völlig Hilflose unentbehr-
     lich sind.                                                                             Die Steuerermäßigung nach Satz 1 kann nur für jeweils einen Hund des Steu-
                                                                                            erpflichtigen beansprucht werden. Sind sowohl die Voraussetzungen des Satzes
                           § 3 Steuerschuldner, Haftung                                     1 Nr. 1 als auch des Satzes 1 Nr. 2 erfüllt, wird die Steuer nur einmal ermäßigt.
  (1) Steuerschuldner ist der Halter des Hundes. Hundehalter ist, wer einen Hund
      im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushalts- oder Betriebsan-               (2) Wird ein Hund aus einem nach den Vorschriften der Abgabenordnung als
      gehörigen aufgenommen hat. Als Hundehalter gilt auch, wer einen Hund in                     steuerbegünstigt anerkannten und mit öffentlichen Mitteln geförderten inlän-
      Pflege oder Verwahrung genommen hat oder auf Probe oder zum Anlernen                        dischen Tierheim oder Tierasyl vom Halter von dort in seinen Haushalt
      hält. Alle in einen Haushalt oder einen Betrieb aufgenommenen Hunde gel-                    genommen, ermäßigt sich die Steuer für jeden Monat der Hundehaltung um
      ten als von ihren Haltern gemeinsam gehalten.                                               ein Zwölftel des Steuersatzes. Die Steuerermäßigung wird längstens für die
                                                                                                  ersten zwölf Monate der Hundehaltung nach Aufnahme in den Haushalt
  (2) Halten mehrere Personen gemeinsam einen oder mehrere Hunde, sind sie                        gewährt.
      Gesamtschuldner.

  (3) Neben dem Hundehalter haftet der Eigentümer des Hundes für die Steuer.                § 7 Allgemeine Bestimmungen für Steuerbefreiung und Steuerermäßigung
                                                                                              (1) Steuerermäßigungen werden auf Antrag gewährt. Der Antrag ist bis zum
                 § 4 Wegfall der Steuerpflicht, Anrechnung                                        Ende des Kalenderjahres zu stellen, für das die Steuerermäßigung begehrt
(1) Die Steuerpflicht entfällt, wenn ihre Voraussetzungen in weniger als drei auf-                wird. In dem Antrag sind die Voraussetzungen für die Steuerermäßigung
einander folgenden Monaten im Kalenderjahr erfüllt werden.                                        darzulegen und auf Verlangen der Gemeinde glaubhaft zu machen. Maßge-
                                                                                                  bend für die Steuerermäßigung sind die Verhältnisse zu Beginn des Kalen-
  (2) Tritt an die Stelle eines verstorbenen oder veräußerten Hundes, für den die                 derjahres. Beginnt die Hundehaltung erst im Laufe des Kalenderjahres, ist
      Steuerpflicht im Kalenderjahr bereits entstanden und nicht nach Abs. 1 ent-                 dieser Zeitpunkt entscheidend.
      fallen ist, bei demselben Halter ein anderer Hund, entfällt für dieses Kalen-
      derjahr die weitere Steuerpflicht für den anderen Hund. Tritt in den Fällen des         (2) Für Kampfhunde wird keine Steuerbefreiung nach § 2 Nr. 7 und 8 und keine
      Satzes 1 an die Stelle eines verstorbenen oder veräußerten Hundes ein                       Steuerermäßigung gewährt.
      Kampfhund, entsteht für dieses Kalenderjahr hinsichtlich des Kampfhundes
      eine weitere Steuerpflicht mit einem Steuersatz in Höhe der Differenz aus                                     § 8 Entstehen der Steuerpflicht
      dem erhöhten Steuersatz für Kampfhunde und dem Steuersatz, der für den                Die Steuerpflicht entsteht mit Beginn des jeweiligen Kalenderjahres oder – wenn
      verstorbenen oder veräußerten Hund gegolten hat.                                      der Steuertatbestand erst im Verlauf eines Kalenderjahres verwirklicht wird – mit
                                                                                            Beginn des Tages, an dem der Steuertatbestand verwirklicht wird.
  (3) Ist die Steuerpflicht eines Hundehalters für das Halten eines Hundes für das
      Kalenderjahr oder für einen Teil des Kalenderjahres bereits in einer anderen
      Gemeinde der Bundesrepublik Deutschland entstanden und nicht später
      wieder entfallen, ist die erhobene Steuer auf die Steuer anzurechnen, die
      dieser Hundehalter für das Kalenderjahr nach dieser Satzung zu zahlen hat.
                                                                                        8
WEIDENBERG AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT DER - Markt Weidenberg
Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg                                                                                                      Ausg. 06/2021
                             § 9 Fälligkeit der Steuer                                         dehalter mit dem Hund angetroffen, sind auch diese Personen hierzu ver-
Die Steuerschuld ist mit der auf das Kalenderjahr entfallenden Steuer fällig am 01.            pflichtet.
April eines jeden Kalenderjahres, frühestens jedoch einen Monat nach Bekannt-
gabe des Steuerbescheides.                                                                  (4) Der steuerpflichtige Hundehalter (§ 3) soll den Hund innerhalb eines Monats
                                                                                                bei der Gemeinde abmelden, wenn er ihn veräußert oder sonst abgeschafft
                                                                                                hat, wenn der Hund abhandengekommen oder tot ist oder wenn der Halter
                 § 10 Anzeigepflichten und sonstige Pflichten                                   aus der Gemeinde weggezogen ist. Mit der Abmeldung des Hundes ist die
  (1) Wer einen über vier Monate alten Hund hält, muss ihn innerhalb eines                      noch vorhandene Hundesteuermarke an die Gemeinde zurückzugeben.
      Monats nach Anschaffung unter Angabe von Herkunft, Alter und Rasse
      sowie unter Angabe, ob die Hundehaltung zu einem Zweck im Sinne des                   (5) Fallen die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung oder Steuerermäßi-
      § 2 erfolgt, und gegebenenfalls unter Vorlage geeigneter Nachweise der                    gung weg, ist das der Gemeinde innerhalb eines Monats nach Wegfall anzu-
      Gemeinde melden.                                                                          zeigen.

  (2) Wer einen unter vier Monate alten Hund hält, muss ihn innerhalb eines                                            § 11 Inkrafttreten
      Monats nach Vollendung des vierten Lebensmonats des Hundes unter An-                  (1) Diese Hundesteuersatzung tritt am 01. Januar 2022 in Kraft.
      gabe von Herkunft, Alter und Rasse sowie unter Angabe, ob die Hundehal-
      tung zu einem Zweck im Sinne des § 2 erfolgt, und gegebenenfalls unter                (2) Mit Ablauf des 31. Dezember 2021 tritt die Hundesteuersatzung vom
      Vorlage geeigneter Nachweise der Gemeinde melden.                                         07. November 2017 außer Kraft.

  (3) Zur Kennzeichnung eines jeden angemeldeten Hundes gibt die Gemeinde                 Weidenberg, 18. Mai 2021
      eine Hundesteuermarke aus, die der Hund außerhalb der Wohnung des                   Hans Wittauer
      Hundehalters oder seines umfriedeten Grundbesitzes stets tragen muss.               Erster Bürgermeister
      Der Hundehalter ist verpflichtet, einem Beauftragten der Gemeinde die Steu-         Markt Weidenberg
      ermarkt auf Verlangen vorzuzeigen; werden andere Personen als der Hun-

                                                        AUS DEN SITZUNGEN
                                                                   EMTMANNSBERG
              Sitzung Gemeinderat Emtmannsberg                                            Herrmannsdörfer wird ermächtigt, die Ingenieurleistungen, nach Prüfung durch die
                        am 21.04.2021                                                     Verwaltung, zu beauftragen. Im Zuge der vorzunehmenden Planung sind die zu
                                                                                          erwartenden Baukosten dieser Straßensanierung noch zu ermitteln.
Vortrag durch Herrn Wagner (Ib. Schultes), aktueller Planungsstand
Kanal- und Wasserleitungssanierung Emtmannsberg                                           Ersatzbeschaffung Mehrzweckfahrzeug FF Emtmannsberg
                                                                                          Beschluss:
Vorstellung durch Herrn Wagner (Ib. Schultes), Bekanntmachung der                         Das gebrauchte Mehrzweckfahrzeug der Gemeinde Plankenfels wird zum Ange-
gewonnenen Vorkenntnisse der Baugrundverhältnisse zur                                     botspreis von 16.000 Euro erworben. Die Umrüstung der Funkausstattung sowie
Straßenwiederherstellung                                                                  die Änderung der Beklebung ist durch den Bürgermeister zu vergeben.
Beschluss:                                                                                Das vorhandene Mehrzweckfahrzeug ist zum Verkauf anzubieten.
Aufgrund der Ausführungen soll die Variante 2 zur Ausführung kommen. Das
Ingenieurbüro Schultes ist für die Planungsleistung neben der Wasser- und Ka-
nalsanierung auch für die Straßensanierung zu beauftragen. Erster Bürgermeister

                                                                  SEYBOTHENREUTH
              Sitzung Gemeinderat Seybothenreuth                                          zung erneuerbarer Energien. Sie ist sich aber auch der Verpflichtung gegenüber
                        am 12.05.2021                                                     der Landwirtschaft bewusst, die Versiegelung landwirtschaftlicher Nutzfläche auf
                                                                                          ein Minimum zu begrenzen. An einer Ausweisung einer Fläche als „Sondergebiet
Bauantrag; Anbau an ein Einfamilienhaus, Fl. Nr. 260/10,                                  PV“ zur Errichtung eines Freiflächen-Solarparks besteht daher auf den genannten
Gemarkung Seybothenreuth                                                                  Flächen kein Interesse. Nach Rücksprache der Gemeinde mit dem Grundstücksei-
                                                                                          gentümer besteht auch seinerseits kein Interesse, dort PV-Anlagen anzulegen. Die
Anfrage für die Ausweisung eines „Sondergebietes Photovoltaik“                            Errichtung von PV-Anlagen auf privaten und öffentlichen Gebäuden wird hingegen
für die Errichtung einer Freiflächen PV-Anlage (Nähe B22)                                 weiterhin befürwortet.
Beschluss:
Die Gemeinde Seybothenreuth befürwortet grundsätzlich die Entwicklung und Nut-

                                                                                      9
WEIDENBERG AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT DER - Markt Weidenberg
Ausg. 06/2021                                                                                    Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg

                                                             MARKT WEIDENBERG
          Sitzung Bauausschuss Markt Weidenberg                                         Bebauungsplan „Wohngebiet Ahornstraße“,
                      am 19.04.2021                                                     Sachstandsbericht und Festlegung der städtebaulichen Festsetzungen
                                                                                        Beschluss 1:
Ortstermin; Antrag auf Vorbescheid Fl. Nr. 326, 327 und 328, Gemarkung                  Die Verwaltung wird beauftragt, folgende Festsetzungen in den Bebauungsplan
Weidenberg; Bauliche Änderungen und Nutzungsänderung von                                aufzunehmen bzw. einzuarbeiten:
Fahrschule und Lagerflächen in Restaurant
                                                                                        WA 1
Antrag auf Vorbescheid Fl. Nr. 650, Gemarkung Weidenberg;                               Geschossigkeit               II + Staffelgeschoss
Neubau einer Bergehalle für den landwirtschaftlichen Betrieb                            Grundflächenzahl             0,4
                                                                                        Geschossflächenzahl          1,2
                                                                                        Zulässige Dachformen         Flachdach und Pultdach 5°-20°
                                                                                        Bauweise                     Reihenhäuser
             Sitzung Marktgemeinderat Weidenberg
                                                                                        WA 2 + 3
                        am 19.04.2021                                                   Geschossigkeit               I + D oder II
                                                                                        Grundflächenzahl             0,4
Anfrage für die Ausweisung eines „Sondergebietes Photovoltaik“                          Geschossflächenzahl          1,0
für die Errichtung einer Freiflächen-PV-Anlage (Nähe Ützdorf)                           Bauweise                     Offen, Einzelhäuser
Beschluss:                                                                              und Reihenhäuser (nur WA3)
Der Markt Weidenberg befürwortet grundsätzlich die Entwicklung und Nutzung
erneuerbarer Energien. Er ist sich aber auch der Verpflichtung gegenüber der            Gesamtes Gebiet
Landwirtschaft bewusst, die Versiegelung landwirtschaftlicher Nutzfläche auf ein        Kniestock                    1,20 m, gemessen von OK Rohfußboden des DG
Minimum zu begrenzen.                                                                                                bis zur Unterkante der Pfette
Da der vorbeiführende Weg eine sehr hohe Bedeutung für die Naherholung hat,
hat der Erhalt der naturbelassenen Landschaft einen hohen Stellenwert.                  Dacheindeckung               Rot, Braun, Anthrazit, Grau oder Schwarz, sowie
An einer Ausweisung einer Fläche als „Sondergebiet PV“ zur Errichtung eines Frei-                                    begrünte Dächer
flächen-Solarparks besteht daher auf den genannten Grundstücken kein Interesse.
                                                                                        Fassadengestaltung           Geputzt in Pastelltönen und/oder Holzverschalung.
                                                                                                                     (Fassadenelemente zur Nutzung von Sonnenener-
                                                                                                                     gie, Glasfassaden und Wärmedämmungen sind
          Sitzung Bauausschuss Markt Weidenberg                                                                      zulässig.
                      am 17.05.2021
                                                                                        Höhenfestsetzungen           Oberkante Fertigfußboden max. 0,50 m über der
Bauantrag Fl. Nr. 62, Gemarkung Mengersreuth;                                                                        Höhe des Fahrbahnrandes
Anbau an eine bestehende Halle
                                                                                        Einfriedungen               Zaunanlagen bis zu einer Höhe von 1,60 m –
Antrag auf Vorbescheid Fl. Nr. 167, Gemarkung Neunkirchen am Main;                                                  Mauern sind nicht zulässig.
Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses                                                 Die im Entwurf vorgesehenen Parzellengrößen sollen beibehalten werden.

                                                                                        Beschluss 2:
                                                                                        Im WA 2 + 3 soll folgende Dachform zugelassen werden:
                                                                                        Satteldach 22° - 45 °
             Sitzung Marktgemeinderat Weidenberg
                        am 17.05.2021                                                   Beschluss 3:
                                                                                        Im WA 2 + 3 soll folgende Dachform zugelassen werden:
Bekanntgabe von freigegebenen Tagesordnungspunkten aus                                  Walmdach 22 ° - 45
nichtöffentlichen Sitzungen
Aus nichtöffentlicher Sitzung am 19.04.2021 wurden die folgenden Tagesord-              Beschluss 4:
nungspunkte freigegeben:                                                                Im WA 2 + 3 soll folgende Dachform zugelassen werden:
                                                                                        Zeltdach 5° - 20 °
Sanierung Hochbehälter Lankendorf, Vergaben
a) Vergabe Baumeisterarbeiten und Trinkwasserleitung                                    Beschluss 5:
Mit der Vergabe des Auftrags im Zuge der Dringlichkeit an den wirtschaftlichsten        Im WA 2 + 3 soll folgende Dachform zugelassen werden:
Bieter, die Fa. Wilhelm Bauer GmbH & Co. KG aus Erbendorf, zum Angebotspreis            Versetztes Pultdach 20° - 45°
besteht Einverständnis.
b) Vergabe Hydraulische Anlagen                                                         Beschluss 6:
Mit der Vergabe des Auftrags im Zuge der Dringlichkeit an den wirtschaftlichsten        Im WA 2 + 3 soll folgende Dachform zugelassen werden:
Bieter, die Fa. Lippolt GmbH aus Weidenberg, zum Angebotspreis besteht Einver-          Pultdach 5° - 20°
ständnis.
                                                                                        Beschluss 7:
Neufestsetzung der monatlichen Entschädigung für den Zweiten Bürgermeister              Im WA 2 + 3 soll folgende Dachform nicht zugelassen werden:
des Marktes Weidenberg                                                                  Flachdach
Beschluss:
Die monatliche Entschädigung des Zweiten Bürgermeisters wird ab 1. April 2021
auf 600 Euro festgesetzt.

                                                                                   10
Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg                                                                                                Ausg. 06/2021
Satzung für die Erhebung der Hundesteuer - Satzungsbeschluss                       Antrag auf Erstellung Richtlinien Freiflächen-PV-Anlagen
Beschluss:                                                                         Beschluss 1:
Die Hundesteuer wird ab 01.01.2022 wie folgt festgesetzt:                          Der Erstellung von Leitlinien im Umgang mit Anträgen für Freiflächen-PV-Anlagen
Für den ersten Hund                         60,-- Euro                             wird zugestimmt.
Für den zweiten Hund                        80,-- Euro                             Beschluss 2:
Für jeden weiteren Hund                    120,-- Euro                             Der Bildung eines Arbeitskreises in der vorgeschlagenen Form wird nicht zuge-
Für jeden Kampfhund                        500,-- Euro                             stimmt. Vielmehr werden die im Gemeinderat vertretenen Parteien und Gruppie-
Vorliegender Entwurf der Satzung für die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteu-      rungen gebeten, intern erarbeitete Vorschläge über Fraktionsführer oder bei nicht
ersatzung- HStS) wird als Satzung erlassen. Er ist Bestandteil des Beschlusses.    vorhandener Fraktionsstärke über das Gemeinderatsmitglied dem Bauamtsleiter
Der Entwurf der Satzung war Gegenstand der Beratung und wird dem Beschluss-        zur Erstellung von Leitlinien zu übermitteln. Anschließend entscheidet der Gemein-
buch beigeheftet.                                                                  derat.

Gesetz zur Änderung der Gemeindeordnung zur Bewältigung der
Corona-Pandemie; Hybridsitzungen
Beschluss:
Die Abhaltung von Hybridsitzungen für den Marktgemeinderat und dessen Aus-
schüsse wird abgelehnt. Die weitere Entwicklung ist zu beobachten.

                                                                              11
Ausg. 06/2021        Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg

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Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg                                                                                            Ausg. 06/2021

                                                                    AKTUELLES
                                                  VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT

                                  Glückwünsche zur bevorstehenden Konfirmation oder Kommunion
Die in vergangenen Jahren durch ein persönliches Anschreiben ausgesprochenen Glückwünsche der Bürgermeister an die Konfirmandinnen, Konfirmanden und Kom-
munionskinder aus den Mitgliedsgemeinden der VG Weidenberg fallen seit 2019 dem Datenschutz zum Opfer. So dürfen laut einschlägiger Mitteilungen der Kirchenver-
waltungen aufgrund der Maßgaben nach der Datenschutzgrundverordnung ohne vorliegende Einverständniserklärung der Beteiligten die persönlichen Daten nicht mehr
herausgegeben werden. Erschwert wird die Lage in diesem wie auch schon im letzten Jahr durch die anhaltende Corona-Pandemie, jede Kirchengemeinde legt hier
individuelle Termine fest, in der Hoffnung, mit möglichst wenigen Einschränkungen den Festtag begehen zu können.

Wir sprechen daher auf diesem Weg allen Konfirmandinnen, Konfirmanden und Kommunionskinder aus den Bereichen der Gemeinden Emtmannsberg, Kirchenpingar-
ten, Seybothenreuth und des Marktes Weidenberg die herzlichsten Glückwünsche zum bevorstehenden Fest in den kommenden Monaten aus, wünschen allen Familien
einen schönen und feierlichen Tag im Rahmen der Möglichkeiten und den Kindern und Jugendlichen Gottes Segen für den weiteren Lebensweg.

Weidenberg, im Mai 2021

Hans Wittauer                                                 Gerhard Herrmannsdörfer
Erster Bürgermeister                                          Erster Bürgermeister
Markt Weidenberg                                              Gemeinde Emtmannsberg

Markus Brauner                                                Reinhard Preißinger
Erster Bürgermeister                                          Erster Bürgermeister
Gemeinde Kirchenpingarten                                     Gemeinde Seybothenreuth

         Neue Mitarbeiter für die Wasserversorgung
Bereits seit 1. April 2020 verstärkt Michael Krockauer (links) das Team der Was-
serversorgung des Marktes Weidenberg, am 1. Mai 2021 trat Christian Neuner
(rechts) beim Zweckverband zur Wasserversorgung der Seybothenreuther Gruppe
sein Beschäftigungsverhältnis an.

                                                                                   13
Ausg. 06/2021                                                                                     Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg

                                                                                        Das Ende des Dauer-Themas „platzschaffenmitherz“ endet im Juli 2021
                                                                                        Schweren Herzens hat sich das Team von SiSoNetz e. V. Weidenberg entschlos-
                                                                                        sen, seine Aktivitäten in Sachen „platzschaffenmitherz“ mit Ablauf des Monats Juli
                                                                                        2021 einzustellen. Ab diesem Zeitpunkt können dann keine Kleidungs-, Schuh-
                                                                                        werk- und Wäschespenden mehr angenommen werden. Nach Veränderung der
SiSoNetz informiert                                                                     Bedingungen durch die Verantwortlichen der Aktion „platzschaffenmitherz“ stand
                                                                                        die dazu erbringende Arbeit mit dieser Spendensammelaktion in keiner Relation
„Dienstleitungen vor Ort“                                                               mehr zu dem zu erzielenden Ertrag. Wir bedanken uns bei allen Sammlerinnen u.
Dienstleistungen vor Ort sind ein Teil der Philosophie des Versicherungs- und           Sammlern, den fleißigen Zulieferinnen und Zulieferern sowie allen Spenderinnen
Finanzmaklerunternehmens Fischer & Wolfrath GmbH in Weidenberg. Dienst-                 und Spendern für die tatkräftige Unterstützung in den letzten vier Jahren.
leistungen vor Ort, in der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, ist auch Teil des
Aufgabengebietes von SiSoNetz. Gemeinsamkeiten die verbinden. Das Unterneh-             Der Tablet-Computer-Kurs für alle Seniorinnen und Senioren der VG
men unterstützt bereits seit 3 Jahren unseren Verein. Wurde damals unser Pro-           Weidenberg nimmt an Fahrt auf!
motionstand von der Firma mitfinanziert, hat der Inhaber der Firma, Herr Thomas         Die Corona-Inzidenzwerte sinken landesweit und ebenso im Landkreis Bayreuth.
Wolfrath, 2021 mit einer neuen Spende dazu beigetragen, dass wir weiterhin un-          Dies ist eine gute Nachricht für all diejenigen, die sich mit der Absicht beschäftigen,
sere Aufgaben erfüllen können.                                                          einen Tablet-Computer-Kurs bei SiSoNetz zu besuchen. Dieser Kurs ist kostenlos.
750,00 Euro wurden an uns übergeben. Zweckgebunden um die laufenden Kosten              Leihcomputer werden gestellt, lediglich 10 Euro werden für die SIM-Karte notwen-
unseres vereinseigenen Kleinbusses, der im Besonderen Fahrten für Personen,             dig, die für die häusliche Nacharbeit der Übungsstunden gebraucht wird, es sei
die an den Rollstuhl gebunden sind, möglich macht, mitzufinanzieren. Auch wei-          denn, man hat zuhause eine WLAN-Verbindung zur Verfügung, dann kann diese
terhin wird er, so seine Aussage bei der Scheckübergabe, den Verein wohlwollend         Gebühr wegfallen. Das SiSoTeam erarbeitet z. Z. ein Durchführungskonzept und
unterstützen.                                                                           wird dann hoffentlich bald starten können. Alle Interessenten bitten wir deshalb,
SiSoNetz bedankt sich recht herzlich für die großzügige Spende und über die             sich bereits jetzt unverbindlich anzumelden, denn die zur Verfügung stehenden
spontan abgeschlossene Mitgliedschaft der Firma in unserem Verein. Wir freuen           Plätze sind schnell belegt. Hierfür steht eine E-Mail-Adresse zur Verfügung: info@
uns, mit der Fa. Fischer und Wolfrath GmbH einen weiteren Förderer gefunden zu          sisonetz.de oder eine Telefonnummer: 09278 – 31 33 025. Geben Sie dort Ihren
haben.                                                                                  Namen, Adresse und Telefonnummer an, damit wir Sie kontaktieren können,
                                                                                        wenn es dann endlich losgehen kann. Wie gesagt, alles noch unverbindlich.
                                                                                        Ihr SiSoTeam!
                                                                                                                                                                          [wm]

                                                                                                      SiSoNetz Weidenberg – Bürger helfen Bürgern
                                                                                                                   Tel.: 09278 313 30 25
                                                                                                 Homepage: www.sisonetz.de • E-Mail: sisonetz@weidenberg.de

                                                                                                                         Fundsachen
                                                                                        Folgende Gegenstände wurden gefunden und können in der Geschäftsstelle der
                                                                                        Verwaltungsgemeinschaft, Fundbüro, Gurtstein 11, abgeholt werden.

                                                                                        Fundsachen Weidenberg:
                                                                                        1 Autoschlüssel „Daimler“, Fundort Staatsstraße-Auffahrt, Weidenberg
                                                                                        1 Autoschlüssel mit Mäppchen, Fundort Straße zwischen Tressau und Fischbach
                                                                                        1 Hausschlüssel mit Schlüsselband „HSH Nordbank Arena“, Fundort Spielplatz
                                                                            [wz]        Königsheidering
750,00 Euro Scheck von Thomas Wolfrath und ein strahlendes Team bei der Über-           1 Lesebrille, rötlich-orange, Fundort Friedhof St. Stephan, Weidenberg
gabe. Erste Reihe: Thomas Wolfrath und die zweite Vorsitzende Elisabeth Tamler.         2 Schlüssel mit Ring, Fundort Eichenstraße-Bushaltestelle
Zweite Reihe von links: Elisabeth Dietzel, Wolfgang Zwing, Angelika Gläsemann.
Letzte Reihe: Heidi Lehmal und Uli Kuhlmann. (Foto Wolfgang Minier)

                                                                                   14
Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg                                                                                                    Ausg. 06/2021

               Sprechtag der Versichertenberaterin                                       Besonders anfällig sind besonnte Waldflächen und Waldränder, Käfernester des
                                                                                         Vorjahres und durch Sturm- und Schneebruch geschädigte Bestände.
                     (Versichertenältesten)                                              Die Symptome sind gut zu erkennen: Bei bereits länger befallenen Bäumen färben
                                                                                         sich die Kronen braun und die Rinde blättert ab. Frischer Befall ist am braunen
Der Sprechtag der Versichertenberaterin, Frau Maria-Anna Link, findet
                                                                                         Bohrmehl zu erkennen, das sich auf Rindenschuppen, am Stammfuß, in Spinnwe-
                                                                                         ben sowie auf der Bodenvegetation ansammelt. Befallene Bäume sind umgehend
                           am Mittwoch, 2. Juni
                                                                                         zu ernten und zu entrinden oder mindestens 500 m aus dem Wald zu transpor-
                          von 14:00 bis 17:00 Uhr
                                                                                         tieren.
          im kleinen Besprechungszimmer, 1. Stock des Rathauses
                                                                                                                                          Zudem ist es notwendig, die
                              in Weidenberg,
                                                                                                                                          Baumkronen zu beseitigen,
                                   statt.
                                                                                                                                          denn die Käfer nutzen schon
                                                                                                                                          Äste ab drei Zentimetern Durch-
Nächste Termine:
                                                                                                                                          messer als Brutstätte. Aber
Mittwoch, 7. Juli, Mittwoch, 4. August
                                                                                                                                          auch bisher nicht aufgearbeite-
                                                                                                                                          tes Bruch- oder Windwurfholz
Die Versichertenberaterin, gibt Rat und Auskunft in Renten- und Versicherungsan-
                                                                                                                                          ist für die Käfer ideales Brut-
gelegenheiten im Auftrag der Deutschen Rentenversicherung. Sie leistet Hilfe bei
                                                                                                                                          material und sollte daher zügig
der Beschaffung fehlender Unterlagen, nimmt Rentenanträge auf und hilft bei der
                                                                                                                                          entfernt werden. Die „saubere
Klärung des Beitragskontos. Sie führt das Meldeverfahren zur Krankenversiche-
                                                                                         Waldwirtschaft“ ist und bleibt die wirksamste und bewährteste Methode, um eine
rung der Rentner durch.
                                                                                         weitere Ausbreitung des Borkenkäfers zu verhindern. Beratung und Unterstützung
                                                                                         bei der Bekämpfung bieten neben den Förstern des AELF Bayreuth auch die forst-
Die persönliche Beratung durch die Versichertenberaterin kann zurzeit ausschließ-
                                                                                         wirtschaftlichen Zusammenschlüsse des Landkreises.
lich nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter der Tel. Nr. 09209 /
                                                                                         Die Bekämpfung des Borkenkäfers und der Erhalt der Wälder liegen im Interesse
608 erfolgen. Spontanberatungen können aufgrund der aktuellen Situation nicht
                                                                                         der gesamten Gesellschaft. Daher stehen auch dieses Jahr wieder Fördermittel für
durchgeführt werden. In Anlehnung an die Entscheidung der Staatsregierung bit-
                                                                                         die Borkenkäferbekämpfung bereit.
ten wir die Besucher, ihre Mund-Nasen-Bedeckung mitzubringen und den nötigen
                                                                                         Noch ein Tipp für Liebhaber von Video-Plattformen. Das Bayerische Staatsminis-
Abstand einzuhalten.
                                                                                         terium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten bietet ein Borkenkäfersuche-
Bitte sehen Sie von einem Besuch ab, wenn bei Ihnen Erkältungssymptome oder
                                                                                         Tutorial und ein Borkenkäferbekämpfungs-Tutorial unter anderem auf YouTubeDE
erhöhte Temperatur auftreten. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
                                                                                         an. Klicken Sie doch mal rein.
                                                                                         https://youtu.be/Gwwau898I28 | https://youtu.be/7iopG88UIu8
                                                                                         Foto des Borkenkäfers (Robert Geiser honorarfrei.)

       Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
                         Bayreuth
Borkenkäfer schwärmen wieder aus
Bayreuth – Der Borkenkäfer erwacht im Frühling aus seinem „Winterschlaf“. Die
Altkäfer, die unter der Rinde von befallenen Bäumen oder in der Bodenstreu über-
wintert haben, fliegen nun wieder auf der Suche nach neuen Brutbäumen aus.
Die Förster des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bayreuth (AELF
Bayreuth) fordern deshalb die Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer in den kom-
menden Wochen und Monaten wieder auf: Gründlich kontrollieren, ob Fichtenwäl-
der befallen sind – und das am besten im Zwei-Wochen-Turnus!

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Ausg. 06/2021        Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg

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Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg                                      Ausg. 06/2021

                                                                 EMTMANNSBERG
  Pfingstferien Kindertageseinrichtung Emtmannsberg
Die Kindertageseinrichtung der Gemeinde Emtmannsberg bleibt von Samstag,
29. Mai 2021 bis einschließlich Sonntag, 6. Juni 2021 geschlossen.

                         KITA Emtmannsberg
Der Mai brachte uns die ersten richtigen Sonnenstrahlen, was uns natürlich gleich
nach draußen zog. Wir machten einen Ausflug in den Wald, bei dem die Kinder
auch gleich das Farbenthema der letzten Wochen umsetzen konnten und die er-
lernten Farben in der Natur suchen durften. Auch veranstalteten wir bei schönem
Wetter eine Brotzeit im Freien. Aufgrund der Bauarbeiten an der Kita mussten wir
uns einen anderen Platz für unser Frühstück suchen, aber alle genossen das Es-
sen aus ihren Brotdosen und die Sonne am Vormittag. Für die Kinder war es ein
großer Spaß.

                                                                                    17
Ausg. 06/2021                                                                                     Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg

                                                                KIRCHENPINGARTEN
   Freilaufende Hunde und Verunreinigung von Flächen                                                    Vandalismus in der Walpurgisnacht
Beschwerden über einzelne freilaufende und streunende Hunde in jüngster Zeit             Leider kam es in diesem Jahr zu Vandalismus in der Walpurgisnacht. Eine Haus-
nehmen zu.                                                                               türe wurde mit einer fettigen Substanz verunreinigt. Dabei wurden auch Teile vom
                                                                                         Außenputz bespritzt und beschädigt.
Es wird darauf hingewiesen, dass das Freilaufenlassen von Hunden außerhalb der           Dies war ein gezielter Anschlag auf ein einzelnes Haus unter dem Deckmantel des
Ortschaft, besonders in der Nähe von Waldgebieten, verboten ist. Innerhalb der           Brauchtums. Mit Brauchtum hat das aber nichts mehr zu tun, im Gegenteil, durch
Ortschaften und in Baugebieten kommt es wiederkehrend vor, dass sich Fußgän-             so ein unmögliches Verhalten wird die Tradition geschädigt.
ger und vor allem Kinder von freilaufenden Hunden belästigt und bedroht fühlen.
Dies stellt eine Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dar, der wir entge-
genwirken müssen, sie ggf. auch unterbinden.

Bei derartigen Beschwerden gibt es die Möglichkeit der sicherheitsrechtlichen An-
ordnung, die in Form eines Anlein-, Maulkorb- oder Zwingerzwang erfolgen kann.

In schwerwiegenden Fällen kann es zur Untersagung der Hundehaltung kommen.
Wir bitten deshalb die Hundehalter mit Nachdruck, im Rahmen ihrer Verantwortung
den Hund innerhalb der Ortschaften, insbesondere in der Nähe von Kinderspiel-
plätzen, anzuleinen, um Belästigung der Mitmenschen vorzubeugen.

Ein großes Anliegen ist auch die Beseitigung des Hundekots. Diese Verunreini-
gung in Wiesen, landwirtschaftlichen Flächen und Grünbereichen sind nicht nur
unschön, sondern auch gefährlich. Kommt der Hundekot in das Tierfutter, können
Krankheiten auftreten, die bis zu vereinzelten Todesfällen führen können.

Hundekot im Bereich der Grünflächen, insbesondere im Kinderspielbereich, ist
seuchenhygienisch äußerst bedenklich.

Bitte sorgen Sie dafür, dass die Hinterlassenschaften Ihres Hundes umgehend
beseitigt werden, um möglichen Bußgeldern oder haftungsrechtlichen Folgen vor-
zubeugen.

Weidenberg, Mai 2021
Markus Brauner
Erster Bürgermeister

                                                                                         Kirchenpingarten, im Mai 2021
                                                                                         Markus Brauner
                                                                                         Erster Bürgermeister

                                                                                    18
Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg                                         Ausg. 06/2021

              Pfingstferien Kindertageseinrichtung
                        Kirchenpingarten
Die Kindertageseinrichtung der Gemeinde Kirchenpingarten bleibt von Samstag,
29. Mai 2021 bis einschließlich Sonntag, 6. Juni 2021 geschlossen.

                         KiTa Kirchenpingarten
Hurra – es ist wieder Leben in unserer KiTa
Endlich! Seit 11.05. ist in der KiTa Kirchenpingarten wieder eingeschränkter Regel-
betrieb. Alle Kinder durften zurück in die KiTa kommen. Die Freude war riesengroß.
Alle Kinder und natürlich die Erzieherinnen waren überglücklich. Hoffentlich geht
es jetzt weiter aufwärts und wir können bald wieder einen normalen KiTa Betrieb
anbieten.

Pünktlich zum 1. Mai erhielten die Kinder einen besonderen Gruß aus der KiTa.
Jeder bekam seinen eigenen Maibaum. Ein Ahorn aus dem Garten der KiTa. Die
Überraschung war gelungen. Danke an das KiTa Team für die großartige Idee.
In diesem Jahr bekamen die Eltern als „Elterngeschenk“ eine großartige selbst
gestaltete Einkaufstasche. Das Elterngeschenk ersetzt die Geschenke zum Mut-
ter- und Vatertag. Seit einigen Jahren gibt’s ein Geschenk für alle.

Wir hoffen, die Pfingstferien lassen die Inzidenzwerte nicht wieder steigen. Und wir
sehen uns alle gesund und munter wieder.

                                                                                       19
Ausg. 06/2021                                                                                     Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg

                                                                 SEYBOTHENREUTH
                 Pfingstferien und Schließtag                                            die Geschenke am besten verstecken können, damit sie nicht zu früh gefunden
            Kindertageseinrichtung Seybothenreuth                                        werden. Andere dagegen können es gar nicht abwarten, bis Mama und Papa ihr
                                                                                         Geschenk ausgepackt haben.
Die Kindertageseinrichtung der Gemeinde Seybothenreuth bleibt von Samstag,
22. Mai 2021 bis einschließlich Sonntag, 30. Mai 2021 geschlossen.                       Leider ist das Wetter in diesem Frühjahr ziemlich trüb, trotzdem nutzen wir jede
Zusätzlich bleibt die Einrichtung am Freitag, 4. Juni 2021 ganztägig geschlossen.        Gelegenheit, um in den Garten zu gehen. Schon nach einigen Sonnenstunden ist
                                                                                         die Natur quasi explodiert und alles grünt und blüht. Wir haben beobachtet, wie
                                                                                         der Löwenzahn aufgeblüht ist und wie daraus Pusteblumen werden. Gerade für
                                                                                         die Krippenkinder war es ein Riesenspaß, die Schirmchen in die Welt zu schicken.
                         Kita Wichtelstübchen                                            In der ersten Pfingstferienwoche ist unsere Einrichtung geschlossen. In der Zeit
                                                                                         werden auch noch einige Baumaßnahmen stattfinden. Wir wünschen allen schöne
In der Kita Wichtelstübchen haben wir es uns in unserem Neubau inzwischen sehr           Ferien mit viel Sonne.
gemütlich eingerichtet. Die Kinder sind vertraut mit den neuen Räumlichkeiten und
fühlen sich wohl.

Einige der Krippenkinder sind in die Kindergartengruppe gezogen und wir dürfen
wieder neue Kinder bei uns begrüßen.
Seit kurzem herrscht der eingeschränkte Regelbetrieb, das heißt, dass jetzt end-
lich wieder alle Kinder in die Kita kommen dürfen, worüber wir uns natürlich sehr,
sehr freuen. Einige der Kinder haben wir seit vielen, vielen Wochen nicht gesehen.
Es ist so schön, wieder etwas mehr Normalität zu haben und dass die Kinder
endlich wieder ihre Freunde bei uns treffen dürfen.

In den letzten Tagen haben die Kinder mit Feuereifer und viel Liebe zum Detail
Mutter- und Vatertagsgeschenke gebastelt. Dazu haben wir ein Fingerspiel gelernt.
Die Kinder, die zuhause waren, durften sich das Material für die Geschenke aus
unserer Ideenkiste holen. Natürlich sind die Kinder immer sehr stolz, wenn sie
ihre selbstgefertigten Werke präsentieren dürfen und sie für Mama und Papa eine
Überraschung haben. Im Vorfeld schon machen sich die Kinder Gedanken, wo sie

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Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg                                                                                                    Ausg. 06/2021

                                                            MARKT WEIDENBERG
                    25-jähriges Dienstjubiläum                                               Schließtag in den Kindertageseinrichtungen des
                                                                                                 Marktes Weidenberg in Weidenberg und
Im Rahmen einer Ehrung gratulierte Erster Bürgermeister Hans Wittauer Was-                                Neunkirchen am Main
serwart Fritz Böhner zum 25-jährigen Dienstjubiläum. Bürgermeister Wittauer
bedankte sich für die gute und langjährige Zusammenarbeit. Für die geleisteten         Die Kindertageseinrichtungen des Marktes Weidenberg, Kita Auenzwerge in Wei-
treuen Dienste überreichte er die Ehrenurkunde des Bayerischen Staatsministeri-        denberg, In der Au 21, Montessori-Kinderhaus in Weidenberg, In der Au 5, und die
ums für Familie, Arbeit und Soziales.                                                  Kindertageseinrichtung in Neunkirchen am Main bleiben am Freitag, 4. Juni 2021
                                                                                       ganztägig geschlossen.

                                                                                                Weiterer Schließtag Montessori-Kinderhaus
                                                                                                               in Weidenberg
                                                                                       Die Kindertageseinrichtung des Marktes Weidenberg, Montessori-Kinderhaus in
                                                                                       Weidenberg, In der Au 5, bleibt am Montag, 14. Juni 2021 ganztägig geschlossen.

                                                                                                                   Kita Auenzwerge
                                                                                       Im Mai stand Mutter- und Vatertag vor der Tür und die großen und kleinen Au-
                                                                                       enzwerge gestalteten Geschenke für ihre Familien.

                                                                                       In der Kinderkrippe machten die Kinder Blumensamenbomben, je eine für Mama
                                                                                       und eine für Papa. Nach anfänglicher Skepsis, die Hände in die feuchte Erde zu
                                                                                       stecken, machte es allen Krippenkindern viel Spaß. Die Erde wurde ausgiebig be-
                                                                                       fühlt, an ihr gerochen und versucht Kugeln daraus zu formen. Gar nicht so einfach!
                                                                                       Damit die Samenbomben besser zusammenhalten, wurde Zeitungspapier in klei-
                                                                                       ne Schnipsel gerissen und unter die Erde (welche die Kinder zuvor schon mit dem
                                                                                       Blumensamen vermengt haben) geknetet. Dann wurden die Kugeln zum Aushär-
                                                                                       ten in Eierkartons gelegt. Fasziniert stellten die Kleinsten der Auenzwerge einen
                                                                                       Tag später fest, dass diese ganz hart geworden sind. Jetzt ging es ans Verpacken:
                                                                                       Liebevoll gestalten die Kinder kleine Papiertütchen, in welche sie die Geschenke
                                                                                       bis zum Mutter- bzw. Vatertag verstecken konnten.

                                                                                  21
Ausg. 06/2021                                                                                        Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg
Auch die Kindergartenkinder bereiteten mit viel Freude ein Geschenk für Mama                hof Weidenberg. Mittags gegen 11:00 Uhr mussten wir wieder aufbrechen zum
und Papa vor. Dieses Jahr gab es ein Familiengeschenk. Hierzu durften sie sich              Bahnhof Görschnitz, um rechtzeitig zurück zu sein. Das Wetter war auf unserer
einen bunten Bilderrahmen aussuchen und ihn mit ihrem Handabdruck gestalten.                Seite und es fing erst zu regnen an, als wir wieder im Kindergarten waren. Die
Auch die Umschläge in die die Bilderrahmen verpackt werden sollten, wurden von              Kinder waren einer Meinung: „Dies müssen wir wiederholen“.
den Kindern liebevoll für die Eltern gestaltet. Mit viel Freude und Begeisterung lern-
ten die großen Auenzwerge auch ein Mutter – und Vatertagsgedicht. Voller Stolz
konnte jeder das Gedicht ganz alleine aufsagen und seine Eltern damit überra-
schen. Die Kinder, die daheim und durch die Notbetreuung nicht im Kindergarten
konnten, durften natürlich auch etwas für ihre Eltern anfertigen. Für sie gab es eine
Mutter – Vatertagstüte zum Abholen am Kindergarten. Somit konnte zu Hause mit
einer beigelegten Fotoanleitung, den dazu gehörigen Materialien und vielleicht ein
wenig Hilfe auch ein toller Bilderrahmen gestaltet werden.

                                                                                            Hengstenberg
                                                                                            Seit September letzten Jahres haben wir Bewegungsmaterialien von Hengsten-
                                                                                            berg. Hier wird ca. 3 Monate am „Boden“ geturnt. Danach geht es Stück für Stück
                                                                                            in die „Höhe“. Ganz wichtig ist, dies barfuß zu erleben. Unsere Kindergartenkinder
                                                                                            genießen es, dies auch auszuprobieren. Anfangs waren sie sehr scheu, wussten
                                                                                            nicht, was sie damit machen sollen und trauten sich nicht, barfuß darüber zu lau-
                                                                                            fen. Mitterlweile freuen sich die Kinder darauf. Sie kommen immer wieder auf neue
                                                                                            Ideen, die Bewegungselemente zu verschieben, auszuprobieren und den Ehrgeiz
                                                                                            zu haben, es zu schaffen. Man merkt im Gesichtsausdruck, sie sind mit Freude und
                                                                                            Begeisterung dabei. Wir arbeiten im Moment auf „halber Höhe“ und werden uns bis
                                                                                            zum Ende des Kindergartenjahres nach ganz oben gearbeitet haben.

                         Montessori-Kinderhaus
Zugfahrt zum Spielplatz
Wir haben uns im Mai mit dem Zug auf den Weg nach Görschnitz gemacht. Die
Kinder waren alle total aufgeregt. Wir sind zwar nur eine Haltestelle gefahren, aber
das hat die Kinder nicht gestört. Jeder hatte seine Brotzeit dabei, eine Mama hat
uns direkt an den Spielplatz Getränke gebracht, Picknickdecken waren dabei und
die Sonne schien. Vormittags um 9:00 Uhr ging es los am Kindergarten zum Bahn-

                                                                                       22
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