Wettkampfvorschriften - Oberländisches Turnfest Frutigen 2022 Gold Sponsoren - Oberländisches Turnfest Frutigen 2022
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Wettkampfvorschriften Oberländisches Turnfest Frutigen 2022 Die Veranstalter Inhaltsverzeichnis 1 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN........................................................................................... 5 1.1 Durchführung .................................................................................................................................. 5 1.2 Teilnahme ....................................................................................................................................... 5 1.3 Zuständigkeiten ............................................................................................................................... 6 1.4 Geltungsbereich Wettkampfvorschriften.......................................................................................... 6 1.5 Angebote......................................................................................................................................... 6 1.6 Meldungen ...................................................................................................................................... 6 1.7 Richter............................................................................................................................................. 9 1.8 Reglemente/Weisungen/Wertungstabellen für alle Wettkämpfe ................................................... 11 2 EINZELWETTKÄMPFE ........................................................................................................ 13 2.1 Allgemein ...................................................................................................................................... 13 2.2 Aerobic .......................................................................................................................................... 13 2.3 Geräteturnen ................................................................................................................................. 13 2.4 Gymnastik ..................................................................................................................................... 14 www.otf2022.ch Seite 2 von 35
Wettkampfvorschriften Oberländisches Turnfest Frutigen 2022 2.5 Leichtathletik................................................................................................................................. 14 2.6 Turnwettkampf.............................................................................................................................. 15 3 VEREINSWETTKÄMPFE ...................................................................................................... 15 3.1 Allgemein ...................................................................................................................................... 15 3.2 Einteiliger Vereinswettkampf ......................................................................................................... 17 3.3 Dreiteiliger Vereinswettkampf ....................................................................................................... 18 3.4 Altersstufe Aktive .......................................................................................................................... 18 3.5 Altersstufe Frauen/Männer (35+) und Seniorinnen/Senioren (55+) ................................................ 21 4 SPIEL-TURNIERE ................................................................................................................ 22 4.1 Allgemein ...................................................................................................................................... 22 4.2 Unihockey-Turnier ......................................................................................................................... 23 5 TEAMWETTKÄMPFE .......................................................................................................... 23 5.1 Pendelstafette ............................................................................................................................... 23 6 FINANZEN.......................................................................................................................... 24 6.1 Einzahlung Haft- und Startgeld ....................................................................................................... 24 6.2 Haftgeld ........................................................................................................................................ 25 6.3 Startgeld (Anmeldegebühr) ............................................................................................................ 26 6.4 Festkarten ..................................................................................................................................... 26 7 RECHTSBELEHRUNG .......................................................................................................... 27 7.1 Finanzielle Verpflichtungen ............................................................................................................ 27 7.2 Verbindlichkeit der Wettkampfvorschriften ................................................................................... 28 7.3 Proteste/Rekurs ............................................................................................................................ 28 7.4 Verhalten Teilnehmende/Vandalismus .......................................................................................... 29 8 SCHLUSSBESTIMMUNGEN ................................................................................................ 30 8.1 Anordnungen Wettkampfleitung/Richter/OK ................................................................................. 30 www.otf2022.ch Seite 3 von 35
Wettkampfvorschriften Oberländisches Turnfest Frutigen 2022 8.2 Korrekturen, Änderungen Wettkampfvorschriften ......................................................................... 30 9 GENEHMIGUNG ................................................................................................................ 30 10 ANHANG ........................................................................................................................ 31 10.1 Ordnungsabzüge für alle Wettkämpfe ............................................................................................ 31 11 REGLEMENTE UND WEISUNGEN ................................................................................... 32 11.1 Reglemente ................................................................................................................................... 32 11.2 Weisungen .................................................................................................................................... 32 12 ADRESSEN...................................................................................................................... 32 12.1 Geschäftsstelle Turnfest................................................................................................................. 32 13 ABKÜRZUNGEN UND BODENBESCHAFFENHEIT DER DISZIPLINEN ................................ 33 13.1 Allgemein ...................................................................................................................................... 33 13.2 Wettkampf .................................................................................................................................... 33 13.3 Aerobic .......................................................................................................................................... 33 13.4 Fachteste (FT) ................................................................................................................................ 33 13.5 Fit+Fun (F+F) .................................................................................................................................. 33 13.6 Geräteturnen (Getu) ...................................................................................................................... 33 13.7 Gymnastik (GYM)........................................................................................................................... 34 13.8 Leichtathletik (LA) .......................................................................................................................... 34 13.9 Nationalturnen (NA) ...................................................................................................................... 34 13.10 Turniere .................................................................................................................................... 35 www.otf2022.ch Seite 4 von 35
Wettkampfvorschriften Oberländisches Turnfest Frutigen 2022 1 Allgemeine Bestimmungen Es sind stets Personen männlichen und weiblichen Geschlechts gleichermassen gemeint; aus Gründen der einfacheren Lesbarkeit wird im Folgenden nur die männliche Form verwendet. 1.1 Durchführung 1.1.1 Allgemein Der Trägerverein Oberländisches Turnfest 2021 führt das Oberländische Turnfest 2022 an einem Wochenende in Frutigen durch. Vom Freitag, 01. Juli bis Sonntag, 03. Juli 2022 stehen Einzelwettkämpfe, Vereinswettkämpfe, Spielturniere und ein Kantonaler Nationalturntag auf dem Programm. 1.1.2 Durchführungseinschränkungen Die Wettkampfleitung behält sich aus organisatorischen Gründen vor: • Bei zu grossen Meldezahlen eine Kontingentierung festzulegen. • Kategorien und Stärkeklassen zusammenzulegen. • Bei zu wenig Anmeldungen einzelne Kategorien und/oder Disziplinen aus dem Angebot zu streichen oder zusammenzulegen. • Das Turnfest aufgrund von Risiken, Gefahren oder behördlicher Anordnung abzusagen. 1.2 Teilnahme 1.2.1 Teilnahmeberechtigung Am Oberländischen Turnfest sind alle in der STV-Admin (Adressdatenbank STV) namentlich gemeldeten turnenden von Vereinen/Riegen des Schweizerischen Turnverbandes (STV) und offiziellen Partnerverbänden teilnahmeberechtigt. Gastvereine aus dem Ausland sind herzlich willkommen. Über die Starterlaubnis von Vereinen anderer Verbände und Organisationen entscheidet die Wettkampfleitung. Anfragen sind an die Geschäftsstelle Anlässe (GSA) zu richten. Alle Teilnehmenden sind verpflichtet, eine Festkarte zu lösen. Mitglieder der Wettkampf- und Ressortleitungen sowie Richter sind in der Regel startberechtigt. 1.2.2 Altersnachweis bei Wettkämpfen Ein amtlicher Ausweis (z.B. Pass, Identitätskarte, Führerausweis) kann verlangt werden. Es werden Stichproben durchgeführt. Alle am Wettkampf Teilnehmenden müssen im Besitz einer gültigen STV-Mitgliederkarte sein. www.otf2022.ch Seite 5 von 35
Wettkampfvorschriften Oberländisches Turnfest Frutigen 2022 1.3 Zuständigkeiten Für die Abwicklung der Wettkämpfe und Vorführungen ist die Wettkampfleitung zuständig. Allfällige weitere Bestimmungen der Wettkampfleitung und des OK sind ebenfalls verbindlich (letzte Weisungen etc.). 1.4 Geltungsbereich Wettkampfvorschriften Die nachfolgenden Wettkampfvorschriften gelten für alle in diesem Reglement aufgeführten Wettkämpfe. 1.5 Angebote Anlässlich des Oberländischen Turnfests werden folgende Wettkämpfe angeboten, die Details sind ab Artikel 2 zu entnehmen: Einzelwettkämpfe/ Vereinswettkämpfe Rahmenveranstaltungen/ Spielturniere Team-Wettkämpfe Freitag, 01.07.2022 Einzelwettkämpfe Rangverkündigung Einzel Aktive/FMS/ 35+/55+ Unihockey Night Samstag,02.07.2022 Aktive /FMS Sonntag, 03.07.2022 Pendelstafetten Schlussvorführung 1.6 Meldungen 1.6.1 Allgemeines Alle Meldungen für Vereine und Einzelpersonen müssen termingerecht online erfolgen. Die Anmeldung ist ab 01. Oktober 2021 unter www.otf2021.ch möglich. Gleichzeitig mit der Anmeldung ist das Haft- und Startgeld einzuzahlen. Die Anmeldung wird erst nach Eingang des Haft- und Startgeldes berücksichtigt. Bereits bei der Anmeldung ist die maximale Anzahl Turnende zu nennen. Bis im Februar 2022 kann diese nach unten korrigiert werden. www.otf2022.ch Seite 6 von 35
Wettkampfvorschriften Oberländisches Turnfest Frutigen 2022 1.6.2 Termine Folgende Termine (Maileingang) sind einzuhalten: 30. November 2021 • Anmeldeschluss für alle Wettkämpfe • Meldung maximale Anzahl Turnende Vereinswettkampf • Meldung maximale Anzahl Einzelturner und deren Kategorie • Namentliche Meldung aller Richter gemäss Weisungen! 15. Dezember 2021 • Eingang Zahlung 1. Meldephase • Eingang Einzahlung Haftgeld • Eingang Einzahlung Startgeld (Anmeldegebühr) für Vereinswettkampf 28. Februar 2022 • Definitive Mutationsmeldung Vereinswettkampf Namentliche Meldung/Mutationsmeldung Einzelturner (keine Nachmeldung möglich) • Bestellungen zusätzliche Essen, Übernachtung etc. • Persönliche Registrierung Richter • Definitive Materialliste Geräteturnen (inkl. Gesuche und Verantwortlichkeit) 10. März 2022 • Eingang Zahlung 2. Meldephase • Eingang Einzahlung Startgeld für Einzelwettkampf • Eingang Einzahlung (Festkarten etc.) gemäss Rechnung STV-Contest 15. Mai 2022 • Hochladen der Musik im Einzel- und Vereinswettkampf 1.6.3 Mutationen Am Anlass können keine Disziplinen getauscht oder neu gemeldet werden. Mutationen können nur innerhalb der Gesamtzahl gemeldeter Teilnehmer von +/- 5% vorgenommen werden. Eine Änderung der Anzahl Personen nach oben kann wie folgt vorgenommen werden: www.otf2022.ch Seite 7 von 35
Wettkampfvorschriften Oberländisches Turnfest Frutigen 2022 • Leichtathletik und Nationalturnen bis zu der nächsten durch 4 teilbaren Zahl, Ausnahme bei der Pendelstafette bis zur nächsten 18-er Zahl. • Geräteturnen, Gymnastik und Team-Aerobic sind nicht limitiert. • Fachteste bis zu der nächsten durch 3 teilbaren Zahl. Hat die Erhöhung der Teilnehmerzahl zur Folge, dass eine zusätzliche Anlage benötigt wird (z.B. ab 15, 27, 39 usw. Turnenden), kann die Erhöhung aus ressourcentechnischen Gründen nicht vorgenommen werden. Eine Änderung der Anzahl Personen nach unten ist möglich, kann aber einen Haftgeldabzug zur Folge haben. Die Wettkampfleitung entscheidet abschliessend. Im Einzelwettkampf können nur Abmeldungen gemacht werden. Weitere Mutationen sind nicht möglich. 1.6.4 Abmeldungen Begründete Abmeldungen müssen schriftlich an die Geschäftsstelle Anlässe (Artikel 12.1) gerichtet werden. Diese haben finanzielle Folgen und sind unter Artikel 6.2.2 aufgeführt. Wird wegen Abmeldungen nach dem 28. Februar 2022 eine Anlage nicht benutzt, hat dies einen Haftgeldabzug unter Artikel 6.2.2 zur Folge. 1.6.5 Verletzungen Während des Vereinswettkampfes Turnende, welche sich während des Vereinswettkampfes verletzen, werden im Bestand mitgezählt. Ein Zeugnis des Sanitäters auf Platz hat erst ab der nächstfolgenden Disziplin Gültigkeit, wie unten beschrieben. Für die Disziplinen, die nicht geturnt werden können, muss ein Zeugnis des Sanitäters auf Platz vorgewiesen werden. Diese Anweisung kommt nur dann zur Anwendung, wenn ein Verein in einem Wettkampfteil bzw. in einer Disziplin die Mindestanforderungen (siehe Artikel 3.1.1 bis 3.1.3) nicht erfüllt. Verletzung vor dem Vereinswettkampf: In allen übrigen Fällen werden verletzte Turner nicht mitgezählt, was unter Umständen eine Verschiebung der Stärkeklasse zur Folge haben kann oder die Wettkampfleitung entscheidet. Für Turnende, die aus gesundheitlichen Gründen (Unfall, Krankheit) den Wettkampf nicht antreten können, gelten die Bedingungen gemäss Artikel 6.4.2. 1.6.6 Versicherung Die Versicherung ist grundsätzlich Sache der Teilnehmer. Alle in der STV-Admin als turnende STV-Mitglieder namentlich gemeldete, sind gemäss Reglement der SVK des STV gegen Haftpflicht, Brillenschäden und Unfallzusatz versichert. www.otf2022.ch Seite 8 von 35
Wettkampfvorschriften Oberländisches Turnfest Frutigen 2022 1.6.7 Leiterpreis Die Leiterpreise können über die Online-Anmeldung/STV-Contest gegen Rechnung bestellt werden. Im Startgeld des 3-teiligen Vereinswettkampfes ist ein Leiterpreis enthalten (siehe Artikel 6.3.2). 1.7 Richter Die Richter müssen über die Online-Anmeldung/STV Contest erfasst werden und sind Bestandteil der gültigen Anmeldung. Ein Richter darf pro Wettkampftag nur in einer Sparte gemeldet werden. Mit der Mutationsmeldung sind die Richtermeldungen zu bestätigen. Die Richter werden nach deren Meldung über STV Contest in allen Sparten von den jeweiligen Wettkampfleitungen eingeteilt und aufgeboten. Bei Nichtantreten der Richter erfolgt ein Haftgeldabzug gemäss Artikel 6.2.2 und/oder der Verein/Riege oder Turner sind nicht startberechtigt. Die Richter werden gemäss Empfehlung des STV entschädigt. 1.7.1 Fachteste Jeder Verein/Riege, welche in den Fachtesten startet, ist verpflichtet, pro 14 Startende und Fachtest 1 Schiedsrichter zu stellen (z.B. 6 – 14 Turnende = 1 Schiedsrichter; ab 15 Turnende = 2 Schiedsrichter usw.). Die Schiedsrichter müssen den Fortbildungskurs oder Grundkurs auf den neuen Weisungen 2020 besucht und erfolgreich bestanden haben. Ohne Kursteilnahme erfolgt ein Haftgeldabzug gemäss Artikel 6.2.2. Die Wettkampfleitung behält sich vor, bei den Vereinen zusätzliche Schiedsrichter zu rekrutieren, wenn der gemeldete Schiedsrichter nicht einsetzbar ist wegen seiner Wettkampfeinsätze im Verein oder die normal geforderte Anzahl nicht ausreicht. 1.7.2 Fit+Fun FMS (35+/55+) Jeder Verein/Riege, welche im Fit+Fun startet, ist verpflichtet, bis zu 10 Startende 1 Schiedsrichter zu stellen und ab 11 Startende 2 Schiedsrichter. Die Schiedsrichter müssen das Modul 3, 2022 oder mindestens Modul 1, 2022 besucht und erfolgreich bestanden haben. Ohne Kursteilnahme erfolgt ein Haftgeldabzug gemäss Artikel 6.2.2. 1.7.3 Geräteturnen Einzel (EGT) Alle teilnehmenden Vereine/Riegen sind verpflichtet, einen brevetierten Wertungsrichter EGT (Brevet 2) zu stellen: ab 3 – 5 Teilnehmende 1 Wertungsrichter ab 6 Teilnehmende 2 Wertungsrichter www.otf2022.ch Seite 9 von 35
Wettkampfvorschriften Oberländisches Turnfest Frutigen 2022 1.7.4 Geräteturnen Verein (VGT) Jeder Verein, welcher mit mehr als 8 Turnenden in der Sparte Geräteturnen VGT startet, stellt einen brevetierten Wertungsrichter. 1.7.5 Aerobic und Gymnastik Die Wertungsrichter Aerobic und Gymnastik werden direkt über die Regionen Schweizweit eingeteilt. Eine Meldung ist hier nicht notwendig. 1.7.6 Leichtathletik Aktive Vereine/Riegen der Altersstufe Aktive, welche im Vereinswettkampf und/oder Einzelwettkampf die Sparte Leichtathletik bestreiten, sind verpflichtet, einen nichtturnenden brevetierten LA-Kampfrichter oder zwei turnende brevetierte LA- Kampfrichter zu stellen. 1.7.7 Nationalturnen Jeder Verein/Riege, der den Vereinswettkampf im Nationalturnen absolviert, stellt einen nichtturnenden brevetierten Nationalturn-Kampfrichter oder zwei turnende brevetierte Nationalturn-Kampfrichter. 1.7.8 Turnwettkampf Jeder Verein/Riege, die bei den Einzelwettkämpfen nur den Turnwettkampf bestreiten, sind verpflichtet während der Wettkampfzeit des Turnwettkampfes wie folgt brevetierte Richter zu stellen: Start in der Sparte Geräteturnen 1 Richter EGT Brevet 2 oder VGT Start in der Sparte Fitness/Spiele 1 Richter Fit+Fun oder Fachteste 1.7.9 Spielturniere Jeder Verein/Riege hat gemäss Art. 4.1.1, Mannschaftsführer, Schiedsrichter und Zähler zu stellen. www.otf2022.ch Seite 10 von 35
Wettkampfvorschriften Oberländisches Turnfest Frutigen 2022 Reglemente/Weisungen/Wertungstabellen für alle Wettkämpfe Die folgenden Reglemente und Weisungen sind diesen Wettkampfvorschriften übergeordnet und sind für den Wettkampf massgebend: • Dopingstatuten von Antidoping o www.antidoping.ch • Sämtliche aktuellen gültigen Reglemente und Weisungen des STV o www.stv-fsg.ch (unter www.stv-fsg.ch -> Sportart anklicken -> Weisungen & Reglemente) • Weisungen und Reglemente des Turnverband Berner Oberland o www.tb-oberland.ch • Trägerverein OTF2021 o www.otf2021.ch 1.7.10 Pflichten der Vereine Die Vereine/Riegen und Einzelsportler sind verpflichtet, mit einer Delegation an den offiziell bezeichneten Anlässen (Rangverkündigungen, Schlussvorführungen, etc.) teilzunehmen. Vereine/Riegen können für die Teilnahme an den Schlussvorführungen unentgeltlich verpflichtet werden. Die Vereinsverantwortlichen haben gegenüber dem Veranstalter, dem Organisator wie auch der Wettkampfleitung die Pflicht, im Rahmen der eigenen Möglichkeiten für korrektes und sportliches Verhalten ihrer Vereinsmitglieder zu sorgen. Vereinsvorstände sind für ihren Verein verantwortlich und unterbinden Aktionen, die dem Image des Turnens, des TBO und des organisierenden Vereines in irgendeiner Weise schaden: Beispiele: • Vandalismus • Littering • Mutwillige Zerstörung • Lärm ausserhalb Festgelände Verstösse werden gemäss Anhang mit einem Ordnungs-, Haftgeldabzug und/oder mit der Disqualifikation geahndet. Am Sonntag, 03. Juli 2022 findet die Schlussvorführung statt. Die Schlussvorführung soll einen würdigen Festabschluss bilden. Angaben über den zeitlichen Ablauf werden im Festführer und auf www.otf2022.ch bekannt gegeben. Rangverkündigungen vom Einzelturnen und von den Turnieren finden am Wettkampftag statt. www.otf2022.ch Seite 11 von 35
Wettkampfvorschriften Oberländisches Turnfest Frutigen 2022 1.7.11 Zentrale Meldestelle Vereine/Riegen/Einzelturner Jeder Verein/Riege meldet sich mindestens 1 Stunde vor Wettkampfbeginn bei der Zentralen Meldestelle an. Der Standort der Meldestelle wird in den offiziellen Kommunikationskanälen des OTF 2022 publiziert. 1.7.12 Meldung der Funktionäre und Richter Funktionäre und Richter melden sich gemäss dem Aufgebot vor Ort. 1.7.13 Musik Die Musik ist bis am 15. Mai 2022 im Anmeldetool/STV-Contest hochzuladen. Es ist eine Compact Disc oder ein Memorystick am Anlass als Ersatz mitzunehmen. Die Compact Disc oder der Memorystick müssen zwingend in einer der nachfolgenden Formate sein: mp3, mp4, wav. 1.7.14 Doping Der Schweizerische Turnverband, daher auch das Turnfest, ist Mitglied des Dachverbandes für Sport (Swiss Olympic) und unterliegt somit den Doping Statuten. Es können Kontrollen durchgeführt werden. Alle Informationen unter www.antidoping.ch oder www.dopinginfo.ch. Dopingverstösse können privatrechtliche Folgen haben. 1.7.15 Bekleidung und Werbung Bei den Vereinswettkämpfen unterstützt die Bekleidung ein abgestimmtes Erscheinungsbild, sie darf die Bewertung nicht behindern. Zu beachten sind die entsprechenden Bekleidungsvorschriften in den Weisungen der Sparten. Bezüglich Werbung gelten die Vorschriften für „Werbung auf Tenues an Anlässen des STV“. 1.7.16 Rangverkündigungen/Siegerehrungen Die Siegerehrungen der Vereinswettkämpfe und Einzelwettkämpfe werden separat organisiert und anlässlich der letzten Weisungen bekannt gegeben. Vereine/Riegen, welche für die Schlussvorführungen vorgesehen sind, werden vor oder während des Wettkampfes von den Verantwortlichen eingeladen. 1.7.17 Ranglisten Es werden je Altersstufe folgende Ranglisten erstellt: • Eine Rangliste pro Kategorie Einzelwettkampf • Eine Rangliste pro Sparte beim Einteiligen Vereinswettkampf (VW) • Eine Rangliste pro Stärkeklasse beim Dreiteiligen Vereinswettkampf Es werden keine Ranglisten gedruckt. Diese werden auf den offiziellen Kanälen des OTF 2022 und des STV publiziert. www.otf2022.ch Seite 12 von 35
Wettkampfvorschriften Oberländisches Turnfest Frutigen 2022 1.7.18 Auszeichnungen Im Einzelturnen werden die ersten 30% der Startenden ausgezeichnet. Ab dem 4. Rang wird eine Auszeichnung abgeben. Die ersten drei in den Stärkeklassen im Dreiteiligen Vereinswettkampf und die Spartensieger im Einteiligen Vereinswettkampf erhalten eine Auszeichnung. Es gilt der Grundsatz; „gleiche Note, gleicher Rang“. 2 Einzelwettkämpfe 2.1 Allgemein Die Einzelwettkämpfe in den Sparten Aerobic, Geräteturnen, Gymnastik, Leichtathletik und Turnwettkampf werden am gleichen Wochenende ausgetragen wie die Vereinswettkämpfe der jeweiligen Alterskategorie. Die Wettkampfleitung behält sich eine Änderung vor. Im Angebot der Einzelwettkämpfe wird ein Wettkampf nur ausgetragen, wenn sich genügend Personen/Paare/Teams anmelden. Kategorien können zusammengelegt oder der Wettkampf kann abgesagt werden. 2.2 Aerobic Für die Einteilung in die Kategorie ist der Jahrgang massgebend. 2.2.1 Kategorien Aerobic Einzel Aktive ab 14 Jahren Aerobic Paare Aktive ab 14 Jahren Aerobic 3-er bis 5-er Team Aktive ab 14 Jahren Aerobic Einzel 35+ ab 35 Jahre Aerobic Paare 35+ Beide Personen müssen 35 Jahre und älter sein Aerobic 3-er bis 5-er Team 35+ 1 Person darf jünger als 35 Jahre sein 2.3 Geräteturnen 2.3.1 Einzelgeräteturnen (EGT) Kategorie 5 Alter offen Kategorie 6 Alter offen Kategorie 7 Alter offen Kategorie D ab 22 Altersjahr und älter (ab Jg 2000) Kategorie H ab 28 Altersjahr und älter (ab Jg 1994) www.otf2022.ch Seite 13 von 35
Wettkampfvorschriften Oberländisches Turnfest Frutigen 2022 2.4 Gymnastik 2.4.1 Kategorien Gymnastik Einzel ohne Handgerät Aktive Alter offen Gymnastik Einzel mit Handgerät Aktive Alter offen Gymnastik Einzel ohne Handgerät 35+ ab 35 Jahren Gymnastik Einzel mit Handgerät 35+ ab 35 Jahren Gymnastik Paare ohne Handgerät Aktive Alter offen Gymnastik Paare mit Handgerät Aktive Alter offen Gymnastik Paare ohne Handgerät 35+ ab 35 Jahren Gymnastik Paare mit Handgerät 35+ ab 35 Jahren Gymnastik 3er bis 5er Team ohne Handgeräte Aktive Alter offen Gymnastik 3er bis 5er Team mit Handgeräte Aktive Alter offen Gymnastik 3er bis 5er Team ohne Handgeräte 35+ 1/3 der Turnenden darf zwischen 25-35 Jahre sein Gymnastik 3er bis 5er Team mit Handgeräte 35+ 1/3 der Turnenden darf zwischen 25-35 Jahre sein Eine Gymnastikart darf nur einmal geturnt werden (einteiliger Wettkampf). 2.5 Leichtathletik 2.5.1 Kategorien Einzel Fünfkampf U18 M 100m, WE, KUG 5kg, HO, 800m 16 und 17 Jahre Fünfkampf U20 M 100m, WE, KUG 5kg, HO, 800m 18 und 19 Jahre Berner- 100m, WE, KUG 5kg, HO, SPE 800g, 800m Alter offen Sechskampf Turner Vierkampf M30 80m, WE oder HO, KUG 5kg, 800m oder ab 30 Jahren WU Vierkampf M40 80m, WE oder HO, KUG 5kg, 800m oder ab 40 Jahren WU Vierkampf M50 80m, WE oder HO, KUG 5kg, 800m oder ab 50 Jahren WU Vierkampf M60 80m, WE oder HO, KUG 5kg, 800m oder ab 60 Jahren WU www.otf2022.ch Seite 14 von 35
Wettkampfvorschriften Oberländisches Turnfest Frutigen 2022 Vierkampf U18 W 100m, WE oder HO, KUG 3kg, 800m 16 und 17 Jahre Vierkampf U20 W 100m, WE oder HO, KUG 4kg, 800m 18 und 19 Jahre Vierkampf Frauen 100m, WE oder HO, KUG 4kg, 800m Alter offen Dreikampf W30 80m, WE oder HO, KUG 4kg oder 800m ab 30 Jahren Dreikampf W40 80m, WE oder HO, KUG 4kg oder 800m ab 40 Jahren Dreikampf W50 80m, WE oder HO, KUG 4kg oder 800m ab 50 Jahren 2.6 Turnwettkampf Der Turnwettkampf ist ein mehrere Sparten übergreifender Allrounder– Einzelwettkampf für Turnende aller Altersstufen. 2.6.1 Kategorien Aktive 3-Kampf aus 3 Sparten Alter offen FMS 35+ 3-Kampf aus 2 Sparten ab 35 - 54 Jahre FMS 55+ 3-Kampf aus 2 Sparten ab 55 Jahre 2.6.2 Auswahl der Sparten Aerobic Einzel, Paare Fitness/Spiele Basketball, Unihockey Geräteturnen BA/SSB, BO, SP Gymnastik Einzel, Paare Leichtathletik 80m, 800m, WE, KUG Nationalturnen STH, STS 3 Vereinswettkämpfe 3.1 Allgemein Alle Altersstufen bestreiten am OTF 2022 den gleichen Vereinswettkampf. Es gibt pro Altersstufe nur eine Kategorie. Es wird nicht unterschieden zwischen Turnerin und Turner. Aus den folgenden vier Möglichkeiten kann eine Variante gewählt werden: • ein 1-teiliger Vereinswettkampf (Aktive, FMS) • zwei 1-teilige Vereinswettkämpfe (Aktive, FMS) • ein 3-teiliger Vereinswettkampf (Aktive, FMS) • ein 3-teiliger Vereinswettkampf und ein 1-teiliger Vereinswettkampf (Aktive, FMS) www.otf2022.ch Seite 15 von 35
Wettkampfvorschriften Oberländisches Turnfest Frutigen 2022 Gesamtvereine können aufgrund ihrer Riegenverhältnisse mehrere Varianten turnen. Bei der Gestaltung des Zeitplanes resp. der Reihenfolge der Wettkampfteile wird darauf jedoch keine Rücksicht genommen. Pro Altersstufe darf jede Disziplin nur einmal geturnt werden. Die gleiche Vorführung/Disziplin in der mehrheitlich gleichen Zusammensetzung darf nicht unter verschiedenen Vereinsnamen geturnt werden. Jeder Turnende darf pro Wettkampfteil nur einmal eingesetzt werden. Für die einzelnen Wettkämpfe dürfen verschiedene Turnende eingesetzt werden. Bei allfälligen Starts in zwei verschiedenen Altersstufen/Vereinen kann beim Zeitplan keine Rücksicht genommen werden. Diesbezügliche Gesuche werden nicht berücksichtigt. 3.1.1 Altersstufen Es wird zwischen vier Altersstufen unterschieden: Aktive Alter frei Frauen/Männer (35+) Jahrgang 1987 (35 Jahre) und älter, 1/3 darf jünger sein, wobei die Sonderbestimmungen 35+ gemäss den jeweiligen Disziplinenweisungen angewendet werden. Seniorinnen/Senioren (55+) Jahrgang 1967 (55 Jahre) und älter, 1/3 darf zwischen 35 bis 54 Jahre sein. In den Altersstufen mit 1/3 Regelung wird aufgerundet. Beispiel: 10 Personen: 3 = 3,33 Personen. Es wird aufgerundet auf 4 Personen. Bei zehn Personen dürfen vier Personen die effektive Altersstufe unterschreiten. 3.1.2 Stärkeklassen Aktive 1. Stärkeklasse 24 und mehr Turnende 2. Stärkeklasse 18 bis 23 Turnende 3. Stärkeklasse 13 bis 17 Turnende 4. Stärkeklasse 6 bis 12 Turnende Frauen/Männer (35+) 1. Stärkeklasse 16 und mehr Turnende 2. Stärkeklasse 12 bis 15 Turnende www.otf2022.ch Seite 16 von 35
Wettkampfvorschriften Oberländisches Turnfest Frutigen 2022 3. Stärkeklasse 6 bis 11 Turnende Seniorinnen/Senioren (55+) 1. Stärkeklasse 12 und mehr Turnende 2. Stärkeklasse 6 bis 11 Turnende 3.1.3 Zuteilung Stärkeklasse Für die Zuteilung in die jeweilige Stärkeklasse ist der Durchschnitt der pro Wettkampfteil eingesetzten Turnenden massgebend. Das Total aller eingesetzten Turnenden im gesamten Wettkampf ist durch die Anzahl Wettkampfteile zu teilen. Dies ergibt die Stärkeklasse. Die einzelne Person zählt dabei einmal pro Einsatz. Beispiel Altersstufe Aktive: 1. Wettkampfteil 12 Personen 2. Wettkampfteil 17 Personen 3. Wettkampfteil 21 Personen Total 50 Personen: 3 = 16,66 Personen Es wird in jedem Fall aufgerundet = 17 Personen. Der Verein wird somit in der 3. Stärkeklasse eingeteilt. 3.1.4 Bewertung Die Bewertungen erfolgen gemäss den entsprechenden Sparten/Disziplinen Weisungen. Die Noten der einzelnen Disziplinen werden auf Hundertstelpunkte gewertet bis max. 10 Punkte. In jedem Wettkampfteil können maximal 10 Punkte, d.h. im dreiteiligen Wettkampf maximal 30 Punkte erreicht werden. Sofern in einem Wettkampfteil mehrere Riegen eingesetzt sind, wird die von der einzelnen Riege erzielte Note mit der Anzahl der eingesetzten Turnenden (inkl. Verletzte mit Sanitätszeugnis) multipliziert. Die Summe dieser Werte wird durch die Anzahl der im Wettkampfteil eingesetzten Turnenden (inkl. Verletzte mit Sanitätszeugnis) dividiert und auf Hundertstelpunkte gerundet. 3.2 Einteiliger Vereinswettkampf Der einteilige VW kann aus den folgenden Sparten gewählt werden: Aktive Frauen/Männer Seniorinnen/Senioren (35+) (55+) Fachteste Fachteste Fachteste Geräteturnen Fit+Fun Fit+Fun Gymnastik Leichtathletik Leichtathletik www.otf2022.ch Seite 17 von 35
Wettkampfvorschriften Oberländisches Turnfest Frutigen 2022 Leichtathletik Geräteturnen Geräteturnen Team-Aerobic Gymnastik Gymnastik Team-Aerobic Team-Aerobic Innerhalb der Sparten können die Disziplinen frei gewählt werden. Jede Disziplin darf nur einmal geturnt werden. Es müssen mindestens 6 Personen im Einsatz sein. Es gibt keine Stärkeklassen. 3.3 Dreiteiliger Vereinswettkampf Der Dreiteilige VW besteht aus drei Wettkampfteilen und kann aus den folgenden Sparten zusammengestellt werden: Aktive Frauen/Männer Seniorinnen/Senioren (35+) (55+) Fachteste Fachteste Fachteste Fit+Fun Fit+Fun Geräteturnen Geräteturnen Geräteturnen Gymnastik Gymnastik Gymnastik Leichtathletik Leichtathletik Leichtathletik Nationalturnen Nationalturnen Nationalturnen Team-Aerobic Team-Aerobic Team-Aerobic Innerhalb der Sparten können die Disziplinen frei gewählt werden. Jede Disziplin darf nur einmal geturnt werden. Der Verein kann pro Wettkampfteil in maximal 4 Riegen aufgeteilt werden. Die Anzahl der Riegen kann von Wettkampfteil zu Wettkampfteil variieren. Die Mindestgrösse der einzelnen Gruppe beträgt: • Fit+Fun, Fachtest, Geräteturnen, Gymnastik, Team-Aerobic sowie Pendelstafette = 6 Turnende • Leichtathletik, Nationalturnen = 4 Turnende Pro Wettkampfteil müssen gesamthaft mindestens 6 Personen eingesetzt werden. 3.4 Altersstufe Aktive Für den Vereinswettkampf der Altersstufe Aktive können die folgenden Disziplinen aus den Sparten ausgewählt werden: 3.4.1 Sparte Fachteste Folgende Disziplinen können gewählt werden: • Fachtest Allround (FTA) www.otf2022.ch Seite 18 von 35
Wettkampfvorschriften Oberländisches Turnfest Frutigen 2022 • Fachtest Korbball (FTK) • Fachtest Unihockey (FTU) • Fachtest Volleyball (FTV) Für die Fachteste sind Nockenschuhe erlaubt. Nagelschuhe und Schuhe mit Schraubstollen sowie Handschuhe und Haftmittel sind verboten. Die Riegenverantwortlichen sind verpflichtet, die vorgesehene Gruppeneinteilung auf dem Fachtest-Vereinseinteilungsblatt bei der Fachtest-Anmeldung vorzulegen. Die Vereine können ab 15 Personen auf zwei, ab 27 Personen auf drei, ab 39 Personen auf vier Anlagen eingeteilt werden. 3.4.2 Mitzubringendes Wettkampfmaterial Fachtest Allround Die Goba-Schläger und die Tennisbälle sind mitzubringen. Der Goba-Schläger muss ein Handgelenkband und ein Fingerband aufweisen. Der Schläger darf nicht beschichtet sein, jedoch ist eine Bemalung erlaubt. Fachtest Korbball Das Absolvieren des FTK mit dem eigenen Ball, der den Korbballregeln des STV entspricht, ist gestattet. Andernfalls wird mit den offiziellen Korbball-Bällen des Organisators gespielt. Fachtest Unihockey Für den FTU sind die Unihockeystöcke durch die Teilnehmer selbst mitzubringen. Die Bälle werden vom Organisator zur Verfügung gestellt. Es dürfen für den Wettkampf nur diese verwendet werden. Fachtest Volleyball Die Bälle werden vom Organisator zur Verfügung gestellt. Es dürfen für den Wettkampf nur diese verwendet werden. 3.4.3 Sparte Geräteturnen Folgende Disziplinen können gewählt werden: • Barren (BA) • Boden (BO) • Gerätekombination (GK) • Reck (RE) • Schaukelringe (SR) • Schulstufenbarren (SSB) • Sprünge (SP) • Rhönrad (RR) • Trampolin (TR) auf Anfrage www.otf2022.ch Seite 19 von 35
Wettkampfvorschriften Oberländisches Turnfest Frutigen 2022 Gesuchpflichtig ist die Disziplin Trampolin (TR) sowie zusätzliche Hilfsgeräte, Hilfsmittel und andere Geräte, die nicht auf der Materialliste aufgeführt sind. Die entsprechende Rubrik „Zusatzgesuch“ ist bei der Anmeldung auszufüllen. Erlaubte Hilfsmittel und bewilligte Hilfsgeräte, Hilfsmittel und andere Geräte sind selbst mitzubringen. Grundsätzlich steht ein 6-Reckgerüst zur Verfügung. Nach Eingang der Anmeldungen entscheidet die WL VGT, ob ein 6-Reckgerüst nötig ist oder ob die Reckanlage der Sporthalle ausreicht. Die Geräte müssen von den Vereinen vor der Wettkampfzeit selbst bereitgestellt und nachher wieder zum Gerätedepot gebracht werden. Längere Aufstellzeiten gehen zu Lasten der Einturnzeit. Die Platzchefs kontrollieren das bestellte Material. Nichtverwendung von bestelltem Material oder die Nutzung von Material, welches nicht bestellt wurde, kann zu einem Haftgeldabzug führen. Das Einturnen findet geführt durch den Platzchef unmittelbar vor dem Wettkampf statt. 3.4.4 Sparte Gymnastik Alle Hilfs- und Handgeräte müssen von den Vereinen selbst mitgebracht werden. • Gymnastik mit Handgeräten (GYMHG) • Gymnastik ohne Handgerät (GYMOH) Jede Feldgrösse mit GYMOH und GYMHG entspricht einer Disziplin. Über Ausnahmen entscheidet die Wettkampfleitung. 3.4.5 Sparte Team-Aerobic • Team-Aerobic (TAe) 3.4.6 Sparte Leichtathletik Es sind keine eigenen Geräte zugelassen. Folgende Disziplinen können gewählt werden: • Hochsprung (HO) • Kugelstossen (KUG) • Lauf 800 m (800) • Pendelstafette 80m (PS) • Schleuderball (SB) • Speerwerfen (SPE) • Weitsprung (WE) • Wurfkörper (WU) www.otf2022.ch Seite 20 von 35
Wettkampfvorschriften Oberländisches Turnfest Frutigen 2022 3.4.7 Sparte Nationalturnen Es sind keine eigenen Geräte zugelassen. Folgende Disziplinen können gewählt werden: • Steinheben (STH) • Steinstossen (STS) 3.5 Altersstufe Frauen/Männer (35+) und Seniorinnen/Senioren (55+) Für den Vereinswettkampf der Altersstufe Frauen/Männer und Seniorinnen/Senioren können die folgenden Disziplinen aus den Sparten ausgewählt werden: 3.5.1 Sparte Fit+Fun Disziplin 1 (FF1) 1a: Fussball-Stafetten Stab 1b: Brett-Ball Disziplin 2 (FF2) 2a: Unihockey im Team 2b: 8-er Ball Disziplin 3 (FF3) 3a: Street Racket 3b: Moosgummiring - Gymnastikstab Die Disziplinen mit zwei Aufgaben müssen von den gleichen Personen und unmittelbar nacheinander bestritten werden. Doppelstarts von Turnenden in der gleichen Disziplin sind verboten. Eigenes Material ist nicht gestattet. Es sind die vom Organisator zur Verfügung gestellten Geräte zu benutzen. Nockenschuhe sind erlaubt. Nagelschuhe und Schuhe mit Schraubstollen sowie Handschuhe und Haftmittel sind verboten. 3.5.2 Weitere Sparten Es können sämtliche Disziplinen aus den Sparten Fachteste, Geräteturnen, Gymnastik, Team-Aerobic, Leichtathletik und Nationalturnen gemäss Angebot Aktive ausgewählt werden. Detailinformationen siehe Artikel 3.2 und 3.3. Für startende die Jünger als die Alterskategorie sind, gelten die Sonderregeln 35+ gemäss den aktuellen Weisungen STV. www.otf2022.ch Seite 21 von 35
Wettkampfvorschriften Oberländisches Turnfest Frutigen 2022 4 Spiel-Turniere 4.1 Allgemein Das Spiel-Turnier wird als Unihockey-Night ausgetragen. Das Turnier findet gemäss Ausschreibung statt. Turnier wird ab mindestens 8 Mannschaften durchgeführt. Unihockey Freitag, 01.07.2022 in der Nacht, Turnhalle Pro Mannschaft muss eine Person als Teamführer namentlich angegeben werden. Es kann auch ein Spieler sein. Die Zeiten können sich je nach Anmeldungen ändern. 4.1.1 Schiedsrichter Jede Mannschaft stellt einen Schiedsrichter und Zähler. Der Schiedsrichtereinsatzplan wird vorgängig erstellt und allen Vereinen zugestellt. 4.1.2 Spieldauer Je nach Anzahl der gemeldeten Teams. 4.1.3 Punkte Ein Sieg gibt 2 Punkte, ein Unentschieden 1 Punkt und eine Niederlage 0 Punkte. 4.1.4 Spielplan Der genaue Spielplan und weitere Angaben werden allen Mannschaften rechtzeitig zugestellt. 4.1.5 Rangverkündigung Die Rangverkündigung findet direkt nach Beendigung des Unihockeyturniers statt. www.otf2022.ch Seite 22 von 35
Wettkampfvorschriften Oberländisches Turnfest Frutigen 2022 4.2 Unihockey-Turnier 4.2.1 Kategorien Kategorie Herren Es darf nur 1 SUHV -Lizenzierter Spieler auf Jahrgang: dem Spielfeld sein. offen (3 Feldspieler + Torhüter) Kategorie Mixed Es müssen immer 2 Damen auf dem Spielfeld Jahrgang: sein. (Auf dem Spielfeld! Torhüter zählt nicht offen (3 Feldspieler + als Feldspieler) Torhüter) Es darf nur 1 SUHV -Lizenzierter Spieler auf dem Spielfeld sein Kategorie Damen Es darf nur 1 SUHV -Lizenzierter Spieler auf Jahrgang: dem Spielfeld sein offen (3 Feldspieler + Torhüter) 4.2.2 Spielregeln Es wird nach den offiziellen Unihockey-Regeln des SUHV (Kleinfeld) gespielt. Das Anspiel erfolgt mittels Bully. Der Torhüter spielt ohne Stock, Maske und Helm jedoch obligatorisch. Schlusssignal = Spielende, der laufende Spielzug wird nicht beendet. 4.2.3 Material Jede Mannschaft bringt seine eigenen Spielbälle und Stöcke, eine Pfeife sowie Goalie Maske und Helm mit. 5 Teamwettkämpfe 5.1 Pendelstafette 5.1.1 Angebot Die Pendelstafette wird am Sonntag, 03.07.2022 anlässlich der Schlussvorführung ausgetragen. 5.1.2 Teilnahmeberechtigung Jeder Verein/Riege kann bei der Stafette teilnehmen. www.otf2022.ch Seite 23 von 35
Wettkampfvorschriften Oberländisches Turnfest Frutigen 2022 5.1.3 Kategorien Turner 10 Läufer/Läuferinnen mind. 5 Turner Turnerinnen 10 Läuferinnen, keine Turner erlaubt Mixed 10 Läufer/Läuferinnen, mind. 5 Turnerinnen 5.1.4 Allgemeine Bestimmungen 10 Turnende bilden eine Mannschaft. Die Strecke von 60m wird zweimal gelaufen. Die Vorläufe für die Stafette finden am Sonntagvormittag statt. Die Finalläufe (der zeitschnellsten Mannschaften) finden während den Schlussvorführungen am Sonntagmittag statt. Einzelheiten werden im Festführer publiziert. 5.1.5 Disqualifikation Folgende Ereignisse führen zu einer Disqualifikation: • Startfehler • Werfen des Staffelstabs • Übergabefehler Der Staffelstab muss während des ganzen Laufes in der Hand getragen werden. Die Übergabe muss so erfolgen, dass der Staffelstab auf jeden Fall um den Pfosten am Ende der Bahn übergeben wird. 5.1.6 Durchführung Eine Kategorie wird nur durchgeführt, wenn mindestens 6 Anmeldungen vorliegen. Bei schlechtem Wetter oder Terrain entscheidet die Wettkampfleitung OTF über eine Durchführung. 5.1.7 Anmeldung Die Anmeldung erfolgt über die Online-Anmeldung (STV-Contest). 6 Finanzen 6.1 Einzahlung Haft- und Startgeld Pro Anmeldung (=Vereinsnummer im Anmeldetool) in der Online-Anmeldung/STV Contest muss das Start- und Haftgeld einbezahlt werden. Die Anmeldung ist nur mit Einzahlung des Start- und Haftgeldes bis Anmeldeschluss gültig. Es werden keine Rechnungen (Einzahlungsscheine) versendet. Die Rechnung ist in der Online-Anmeldung/STV Contest abrufbar. Zahlungstermin 1. Meldephase: 15. Dezember 2021 (Haftgeldabzug) Die Bestellungen, wie bspw. Übernachtungen, Pins, Essen etc. werden in der 2. Meldephase verrechnet. www.otf2022.ch Seite 24 von 35
Wettkampfvorschriften Oberländisches Turnfest Frutigen 2022 6.2 Haftgeld Vereinswettkampf Aktive, Frauen/Männer (35+), CHF 500.00 Seniorinnen/Senioren (55+) Spielturniere CHF 200.00 Einzelturner Aktive, Frauen/Männer (35+) (ohne Teilnahme am CHF 200.00 Vereinswettkampf) 6.2.1 Rückerstattung Haftgeld Das Haftgeld wird im Regelfall und sofern kein Verstoss gegen diese Wettkampfvorschriften oder Reglemente und Weisungen des STV-FSG, des Turnverbandes Bern Oberland oder des OK OTF2022 vorliegt spätestens per 31.10.2022 zurückbezahlt. Das Haftgeld kann durch den Trägerverein OTF2021 für die Deckung von Schulden verwendet werden, sofern eine Absage des Turnfestes in Folge behördlicher Anordnung oder durch Absage durch den Krisenstab des OTF2022 erfolgt. In der Online-Anmeldung/STV Contest die genaue Bank/Postverbindung mit Kontonummer angeben. 6.2.2 Haftgeldabzüge Vom Haftgeld werden folgende Abzüge gemacht: Nichteinhalten der Termine, pro Fall und Tag CHF 10.00 (Poststempel/Maildatum) Fernbleiben von Einzelturner/-innen pro Wettkampf Aktive, FMS CHF 50.00 Fernbleiben von Vereinen/Gruppen pro Wettkampf Aktive, FMS CHF 500.00 Fernbleiben von vereinseigenen Disziplinen Helfern pro CHF 100.00 Fall/Disziplin Abmeldung von Disziplinen im Vereinswettkampf nach 28. Februar CHF 100.00 2021 Nichtmeldung von Richter oder Richter ohne gültiges Brevet pro CHF 200.00 Richter Nichtantreten von Richter pro oder Richter ohne gültiges Brevet CHF 200.00 pro Einsatz Abbruch des Richtereinsatzes ohne Genehmigung der CHF 200.00 Wettkampfleitung Rückzug der Anmeldung nach dem 28. Februar 2021 Aktive, FMS CHF 500.00 Verstoss bei Festkartenkontrolle Aktive, FMS CHF 500.00 Verstoss gegen die Wettkampfvorschriften, höhere Reglemente Beschluss oder Anderes WL oder OK Wird das einbezahlte Haftgeld durch die vor Wettkampfbeginn entstandenen Haftgeldabzüge bereits aufgebraucht, werden die zusätzlichen Kosten und Mehraufwände in Rechnung gestellt oder bar an der Zentralen Meldestelle eingezogen. www.otf2022.ch Seite 25 von 35
Wettkampfvorschriften Oberländisches Turnfest Frutigen 2022 6.3 Startgeld (Anmeldegebühr) Das Startgeld beträgt: pro 3-teiliger Vereinswettkampf (Aktive, FMS) CHF 200.00 pro 1-teiliger Vereinswettkampf (Aktive, FMS) CHF 100.00 pro Teilnehmender Einzelwettkampf (Aktive, FMS) CHF 20.00 pro Team Turniere CHF 30.00 6.3.1 Rückerstattung Startgeld (Anmeldegebühr) Bei Abmeldungen (Artikel 1.6.4) nach dem 28. Februar 2022 (Vereins- /Einzelwettkampf Aktive/FMS/Turniere) wird kein Startgeld erlassen/zurückerstattet. Es gilt die 5% Regel. 6.3.2 Leiterpreise Pro Anmeldung im 3-teiligen Vereinswettkampf ist je ein Leiterpreis im Startgeld inbegriffen (Artikel 1.6.7). Zusätzliche Leiterpreise können in der Online Anmeldung/STV-Contest bestellt und gegen Rechnung bezogen werden. 6.4 Festkarten Alle aktiv startenden Teilnehmenden des Turnfestes haben eine Festkarte zu kaufen und auf sich zu tragen. Bei der Anmeldung auf dem Wettkampfplatz ist der Kauf von Festkarten zu belegen oder die entsprechende Anzahl vorzuzeigen. Kann der Nachweis der geforderten Anzahl gekaufter Festkarten nicht erbracht werden, ist die entsprechende Anzahl von Festkarten vor dem Start zu kaufen (Artikel 6.4.2). Für Festkarten, die aufgrund der Kontrollen zusätzlich gekauft werden müssen, wird ein Zuschlag von 100% des offiziellen Preises erhoben. Bei Irreführung des OK oder der Wettkampfleitung verfällt das Haftgeld vollumfänglich. 6.4.1 Rechnung Es werden keine Rechnungen (Einzahlungsscheine) versendet. Die Rechnung ist in der Online-Anmeldung/STV Contest abrufbar. Es sind 2 Rechnungen zu begleichen. 1. Meldephase: Start und Haftgeld. 2. Meldephase: Alle Bestellungen. Die Festkarte und die übrigen Gelder/Gebühren (gemäss Online-Anmeldung/STV Contest) sind dem Turnfest 2022 bis am 10. März 2022 zu überweisen. www.otf2022.ch Seite 26 von 35
Wettkampfvorschriften Oberländisches Turnfest Frutigen 2022 6.4.2 Festkartentypen Festkarte A Vereinswettkämpfe Erwachsene (Aktive, FMS) CHF 75.00 Inkl. Einzelturner, welche den Vereinswettkampf bestreiten sowie Jugendturnfest-Startende und Spielturnierteilnehmer. Wettkampfteilnahme, Beitrag an Infrastruktur und Sicherheit, Verbandsbeitrag inkl. GA (Hin-, Rückfahrt) ganze Schweiz Festkarte B Einzelturnen, Spielturniere (Aktive, FMS) CHF 40.00 Teilnehmende welche keinen Vereinswettkampf bestreiten. Wettkampfteilnahme, Beitrag an Infrastruktur und Sicherheit, Verbandsbeitrag inkl. GA (Hin-, Rückfahrt) ganze Schweiz Turnende Richter und Funktionäre, welche an Wettkämpfen teilnehmen, lösen eine Festkarte A oder B. Nichtturnende Richter und Funktionäre müssen keine Festkarte lösen. Nachlösen von Festkarten Es können maximal im Umfang von 5 % der bestellten Festkarten noch Festkarten an der Zentralen Meldestelle nachgelöst werden. Rücknahme von Festkarten Nach definitiv erfolgter Bestellung werden maximal 5 % der Festkarten zurückgenommen. Die Rücknahme des inbegriffenen GA wird in den letzten Weisungen geregelt. 6.4.3 Turnkreuz Turnkreuze sind nicht in der Festkarte A und B enthalten und können online (STV- Contest) bestellt werden. Pro Turnkreuz CHF 4.00 7 Rechtsbelehrung 7.1 Finanzielle Verpflichtungen Vereine, Gruppen und Einzelturnende, die den finanziellen Verpflichtungen (Haftgeld, Startgeld, Rechnungen Organisator) nicht nachgekommen sind, werden zum Start nicht zugelassen. Bei Zahlungen, die weniger als 5 Tage vor dem Anlass erfolgen, ist das Vorlegen der Quittungen notwendig. www.otf2022.ch Seite 27 von 35
Wettkampfvorschriften Oberländisches Turnfest Frutigen 2022 7.2 Verbindlichkeit der Wettkampfvorschriften Mit der Teilnahme am Anlass werden von den Teilnehmenden die Wettkampfvorschriften (inkl. letzte Weisungen), die für den Wettkampf massgebenden Reglemente wie auch die Teilnahmebedingungen anerkannt. 7.2.1 Haftungs- und Sicherheitsartikel Vereinsgeräteturnen Das OK stellt sicherheitsgeprüfte Anlagen und einwandfreie Geräte zur Verfügung. Die Verantwortung für die vorschriftsgemässe Anwendung der Anlagen und Geräte liegt bei den Vereinen. Der Sicherheit der Turnenden ist erste Priorität beizumessen. Der TBO und das OK lehnen bei nicht vorschriftsgemässen Anwendungen der Anlagen und Geräte sowie bei Fehlmanipulation die Haftung ab. Gegen fehlbare Personen und Vereine können rechtliche Schritte, Sanktionen und Bussen gemäss den Weisungen Vereinsgeräteturnen und/oder dem STV Reglement „Sanktionen und Bussen“ und/oder anderen Reglemente/Gesetzen eingeleitet und vollzogen werden. 7.2.2 Sicherheitsbestimmungen Schaukelringturnen Der Sicherheitsbügel muss während einer Turnübung geschlossen sein, bzw. die Sicherheitsbolzen sind eingesteckt. Die Ketten müssen, sofern möglich, drei Kettenglieder unterhalb der tiefsten Höhe eingehängt sein. Mit der Anmeldung zur Disziplin Schaukelringe (SR) übernehmen die eingesetzten Personen der startenden Vereine die volle Verantwortung für die vorschriftsgemässe Benützung der Anlage, resp. für die Verstellung der Ringseile während der Vorführung. Das Mindestalter der eingesetzten Ringversteller beträgt 18 Jahre. 7.3 Proteste/Rekurs Ist das Protest- und Rekurswesen in den Spartenvorschriften nicht geregelt, erfolgen die Abläufe gemäss Artikel 7.3.1 und 7.3.2. Das Protest- und Rekursverfahren erfolgt in zwei Stufen: • Protest gegen die Platznote auf dem Wettkampfplatz (Artikel 7.3.1) • Rekurs (Artikel 7.3.2) 7.3.1 Protest gegen die Platznote auf dem Wettkampfplatz Der Verein, resp. der Riegenleiter (RL) oder Oberturner (OT) kann bis 30 Minuten nach einem Wettkampfteil kostenlos Protest gegen die Wertung beim Wettkampfleiter der entsprechenden Disziplin/Sparte direkt auf Platz einreichen. Der Wettkampfleiter überprüft die Sachlage, zusammen mit den zuständigen Richtern und fällt einen erstinstanzlichen Entscheid, welcher nur die Korrektur der Platz-Note bewirken kann. www.otf2022.ch Seite 28 von 35
Wettkampfvorschriften Oberländisches Turnfest Frutigen 2022 7.3.2 Rekurs gegen den Entscheid der Wettkampfleitung Der OT/TL eines Vereins kann bis 30 Minuten nach Bekanntgabe der Gesamtnote und oder einer Strafe/Verfügung mit der Hinterlegung einer Kaution von CHF 200.00 an der Zentralen Meldestelle Rekurs einlegen. Der genaue Rekurs wird schriftlich festgehalten. Ein Rekurs kann gegen die Gesamtwertung (Note, Teilnote), erstinstanzliche Protest-Entscheide, Ordnungsabzüge, Verfügungen auf Grund einer oder mehrerer Widerhandlungen gegen die Weisungen/Wettkampfvorschriften, auch in Folge von Vandalismus (Artikel 7.4) eingereicht werden. 7.3.3 Rekurskommission und Ablauf Es wird eine Rekurskommission mit folgenden Personen einberufen: • Präsidium OK (Vorsitz) • Ressortleiter Wettkampf • Verantwortlicher Geschäftsstelle Turnfest (Protokoll) Der Rekurskommission dürfen keine Personen angehören, die den Protest behandelt haben. Sind Personen, die mit der Behandlung des Rekurses zu tun haben, mit Vereinen oder beteiligten Personen verbunden, haben sie in den Ausstand zu treten. In diesem Fall ist durch den Wettkampfleiter bzw. durch die Stellvertretung eine neue Person für die Behandlung dieses Protestes zu berufen. Die Beteiligten (Einreicher des Rekurses, Wettkampfleitung) sind anzuhören. Der schriftlich protokollierte Entscheid der Rekurskommission ist endgültig! Wird dem Rekurs statt gegeben erhält der Verein das Depot von CHF 200.00 zurück und das Ergebnis angepasst. Ein Rekurs nach dem Schlussakt des Turnfestes wird nicht mehr behandelt. 7.4 Verhalten Teilnehmende/Vandalismus Vereine, Gruppen und Einzelturnende, die den Wettkampfvorschriften, den Anordnungen der Wettkampfleitung zuwiderhandeln, werden zur Rechenschaft gezogen. Für fehlbare Einzelpersonen, die einem am Anlass teilnehmenden Verein angehören, haftet der Verein solidarisch. Die Wettkampfleitung ist berechtigt, bei genügender Beweislage Vereine und/oder einzelne Personen gemäss nachfolgender Auflistung und je nach Schwere des Vergehens zu strafen: • Ausschluss aus dem Wettkampf (Disqualifikation) • Ordnungsabzüge wie unter Artikel 10.1 • Streichung der Noten www.otf2022.ch Seite 29 von 35
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