Wie läuft s mit der Rente und was tun, wenn s nicht reicht?
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Ratgeber für Senioren Kapitel 5 „Rente und Grundsicherung“ Wie läuft´s mit der Rente und was tun, wenn´s nicht reicht? Eigeninitiative gewünscht - Hilfeleistung sichergestellt Auf die vielen Möglichkeiten und Anspruchs- voraussetzungen der gesetzlichen Alters- versorgung einzugehen, wäre für eine In- formationsschrift im Rahmen dieses Rat- gebers viel zu umfangreich. Das hängt un- ter anderem damit zusammen, dass bei der Rente jeder Einzelfall individuell be- handelt werden muss. Eines aber sollte je- der Frau und jedem Mann schon in jungen Jahren bewusst sein: Irgendwann kommt der Moment, wo der Wechsel vom Berufs- leben in die Rente bevorsteht. Darum soll- te man sich frühzeitig kümmern, seine Un- terlagen auf aktuellem Stand halten und sich das notwendige „Know-how“ für den Rentenantrag verschaffen. Die Versicherten und Rentner in Deutschland tenbeginn, gestellt werden. Wer erst zu die- haben seit Anfang Oktober 2005 einen neu- sem Zeitpunkt beginnt, sich um die Einkünf- en Partner, wenn es um die Alterssicherung te seines Alters zu kümmern, steht vielfach geht: Die Deutsche Rentenversicherung. Alle vor einem schwer überschaubaren „Wust“ Träger der gesetzlichen Rentenversicherung von Problemen. Besser ist es, sich bereits ei- haben sich Anfang Oktober unter diesem nige Zeit vor der Antragstellung intensiv mit Dach zusammengeschlossen. dem Thema „Rente“ auseinanderzusetzen. In Sachen Rente gibt es eine Reihe von Infor- Natürlich ist der Rentenantrag nicht so ein- mationsschriften der Deutschen Rentenversi- fach auszufüllen wie ein Versandhausbestell- cherung, die Sie, wie auch die eigentlichen An- schein, aber er ist selbst für den „Laien“ auch tragsunterlagen, beim Amt für Wohnen und kein Buch mit sieben Siegeln. Soziales der Stadt Witten – die zuständigen Es gibt mehrere Möglichkeiten der Renten- Mitarbeiter / innen für Rentenangelegenheiten versorgung. Welche davon in Frage kommt, finden Sie im Rathaus in den Zimmern 218a, sollte die zukünftige Rentnerin / den zukünf- 218b und 219 – oder unmittelbar bei der Ren- tigen Rentner nicht erst dann interessieren, tenversicherung erhalten können. Diese kosten- wenn es soweit ist. Ob Altersrente, Erwerbs- losen Schriften informieren umfassend und ver- minderungsrente oder die Versorgung von ständlich. Sie geben auch Antworten auf Ein- Hinterbliebenen: Detailliertes Informations- zelfragen zum Thema Rentenversorgung. material hilft gezielt weiter, wenn es darum geht, den eigenen Rentenantrag „auf den Rechtzeitige Information hilft Ihnen bei richtigen Weg zu bringen“. Wer sich frühzei- der Antragstellung tig damit auseinandersetzt, wird schnell fest- Der Rentenantrag sollte möglichst frühzeitig, stellen, dass Anspruchsvoraussetzungen, Bei- das heißt mindestens drei Monate vor Ren- tragszeiten, Anrechnungszeiten oder Warte-
Ratgeber für Senioren Kapitel 5 „Rente und Grundsicherung“ zeiten keine „böhmischen Dörfer“ sind. Der Die städtischen Fachleute sind im Rathaus / die gut informierte Antragsteller / in kann Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag in damit umgehen und „seine / ihre“ Renten- der Zeit von 8.30 Uhr bis 12 Uhr, zusätzlich angelegenheiten in der Regel ohne größere am Dienstag von 14 Uhr bis 16 Uhr und nach Schwierigkeiten abwickeln. vorheriger Terminvereinbarung, zu erreichen. Wir lassen Sie bei Fragen nicht im Regen Bei der Stadt Witten erhalten Sie nähere In- stehen formationen in Sachen Rente bei den Ver- Wenn es auch der Normalfall sein sollte, dass sicherungsfachleuten im Amt für Wohnen Berufstätige vor Eintritt ins Rentenalter ih- und Soziales, Rathaus, Zimmer 218 a, 218 b ren Antrag ebenso selbständig ausfüllen wie und 219. etwa den Lohnsteuerjahresausgleich, geht Ingrid Kellnberger, Claudia Haselhorst und es in bestimmten Fällen nicht ohne die Hil- Sabine Lattemann sind während der werk- fe von Fachleuten. Natürlich lassen weder die täglichen Geschäftszeiten unter Stadt Witten, noch die Deutsche Rentenver- Tel. 02302 581 5086, 581 5088 und 581 5089 sicherung Sie dann mit Ihren Problemen al- zu erreichen. leine. Auch die Versichertenältesten / -bera- ter der Deutschen Rentenversicherung – es gibt davon fünf in der Ruhrstadt – stehen Ih- nen gerne mit Rat und Tat zur Seite. Wo man sich im Bedarfsfall um Ihr ganz spezielles Pro- blem kümmert, entnehmen Sie bitte den fol- genden Seiten. Eigeninitiative der Bürgerinnen und Bürger bei der Rente ist also gefragt. Hilfestellung da, wo sie unumgänglich ist, stellen die Stadt Witten, die Deutsche Rentenversicherung und die Versichertenältesten / -berater sicher. Übrigens: Ein Besuch bei den Beratungsstel- len hat einen nicht unerheblichen Vorteil. Dort können neben der Hilfestellung beim Antrag auch unmittelbar Auskünfte aus den Rentenkonten erteilt werden. Diese Zugriffs- möglichkeit auf den Datenbestand des Ren- tenversicherungsträgers hat die städtische Versicherungsstelle nicht.
Ratgeber für Senioren Kapitel 5 „Rente und Grundsicherung“ Wenn Sie Hilfe brauchen: Diese Stellen stehen Ihnen bei Rentenfragen mit Rat und Tat zur Seite Detaillierte Auskünfte und Beratungen in al- Emil Hügen len Angelegenheiten der gesetzlichen Ren- Knappensiedlung 30, 58456 Witten tenversicherung erhalten Sie unter der Tel. 02302 7 14 99 Service-Hotline 0800 1000 48011 (regional) oder 0800 1000 4800 (bundesweit), Westfalen bei der Deutschen Rentenversicherung West- Matthias Pulpanek falen, 48125 Münster, Tel. 0251 23 80, Schwalbenweg 56, 58452 Witten www.deutsche-rentenversicherung.de / Tel. 02302 205 39 27 www.deutsche-rentenversicherung-westfalen.de und bei den folgenden regionalen Auskunfts- Detlev Fuhrmann und Beratungsstellen: Siegfriedstr. 11, 58453 Witten Tel. 02302 282 26 24 Witten Bochum Versichertenälteste / -berater der Deutschen Rentenversicherung Deutsche Rentenversicherung (Hauptverwaltung der Knappschaft-Bahn- Bund See) Pieperstraße 14-28, 44789 Bochum Ralf Brostermann Terminvereinbarung: Felsenweg 15, 58453 Witten Tel. 0800 300 7001 (kostenlos) Tel. 02302 8 65 17 Servicetelefon Rentenversicherung Tel. 0800 1000 480 80 Jörg Seifert Zentrale Tel. 0234 30 40, www.kbs.de Ulmenweg 18, 58452 Witten Tel. 02302 205 74 95 Dortmund Raimund Rewers Deutsche Rentenversicherung Frackmannsfeld 29, 58455 Witten Hoher Wall 5, 44137 Dortmund Tel. 02302 8 41 81 Terminvereinbarung: Tel. 0231 20 64 70 Ralf Tüselmann Rehnocken 62, 58456 Witten Hagen Tel. 02302 7 99 27 Knappschaft – Bahn – See Deutsche Rentenversicherung Bergstraße 128-130, 58095 Hagen Wolfgang Geppert Terminvereinbarung: Tel. 02331 34 79 01 Am Hang 34, 58453 Witten Tel. 02302 6 87 66 Bei diesen Stellen beraten Mitarbeiterinnen Irmgard Klein und Mitarbeiter oder Beauftragte der Deut- Siegfriedstr. 14, 58453 Witten schen Rentenversicherung alle Versicherten Tel. 02302 6 18 24 kostenlos in Sachen Rente.
Ratgeber für Senioren Kapitel 5 „Rente und Grundsicherung“ Um Wartezeiten zu vermeiden, sollten Sie bestellt werden oder sind im Internet unter vorab einen Termin vereinbaren. Zum Be- www.deutsche-rentenversicherung-bund.de ratungstermin müssen Sie die Versiche- zu finden. rungsnummer, Versicherungsunterlagen Zum Thema Altersvorsorge gibt es ein Info- und den Personalausweis mitbringen. netz, das kostenlos, umfassend und neutral Zusätzlich bringt die Deutsche Rentenver- berät. Dieses Infonetz kann man erreichen sicherung zum Thema Rente (u. a. auch unter Tel. 1803 86 78 67 (kostenpflichtig) Grundsicherung) eine Reihe umfassender In- und www.infonetz-altersvorsorge.de formationsbroschüren heraus. Diese können Was tun, wenn die Rente nicht reicht? Zum 1.1.2003 wurde eine neue Sozialleis- Der Bezug einer Rente wegen Alters oder tung, die Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung wird nicht voraus- Erwerbsminderung, eingeführt. gesetzt. Diese Leistung wird seit dem 1.1.2005 nach Anspruch auf Leistungen haben Personen, den Vorschriften des IV. Kapitel des Sozial- • die ihren Lebensunterhalt nicht aus eige- gesetzbuches – Zwölftes Buch (SGB XII) nem Einkommen und Vermögen bzw. gewährt. • aus dem Einkommen und Vermöge des nicht getrennt lebenden Ehegatten, Was ist die Grundsicherung? Lebenspartners oder des eheähnlichen Die Grundsicherung ist eine eigenständige Partners, soweit es deren Eigenbedarf soziale Leistung, die den grundlegenden übersteigt, bestreiten können. Bedarf für den Lebensunterhalt älterer und dauerhaft voll erwerbsgeminderter Personen Wer hat keinen Anspruch? sicherstellt. Kinder bzw. Eltern werden nicht zum Unterhalt herangezogen. Verfügt ein Keinen Anspruch auf Leistungen haben Kind oder verfügen die Eltern gemeinsam • Personen, wenn das Einkommen von Un- über ein jährliches Gesamteinkommen ab terhaltspflichtigen jährlich einen Betrag 100.000 EUR, besteht kein Anspruch auf von 100.000 EUR (je Kind bzw. Eltern ge- Grundsicherungsleistungen. meinsam) übersteigt, • Personen, die ihre Bedürftigkeit innerhalb Wer kann Leistungen nach der letzten 10 Jahre vorsätzlich oder grob diesem Gesetz erhalten? fahrlässig herbeigeführt haben, Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in • ausländische Staatsangehörige, die Leis- der Bundesrepublik Deutschland, tungen nach dem Asylbewerberleistungs- gesetz erhalten. • die das 65. Lebensjahr vollendet haben oder • die das 18. Lebensjahr vollendet haben und unabhängig von der jeweiligen Ar- beitsmarktlage aus medizinischen Grün den dauerhaft voll erwerbsgemindert sind.
Ratgeber für Senioren Kapitel 5 „Rente und Grundsicherung“ In welcher Höhe kann man • einmalige Leistungen nur noch für die Erstausstattung der Wohnung sowie die Grundsicherung bekommen? Erstausstattung für Bekleidung (ein- Der Bedarf umfasst schließlich Sonderbedarf bei Schwanger- • den für den Antragsberechtigten maßge- schaft und Geburt). benden Regelsatz. Dieser richtet sich Alle anderen einmaligen Bedarfe sind aus nach den weiteren Bestimmungen des den laufenden Leistungen zu decken. Zu SGB XII und beträgt für ein Ehepaar oder diesem Zweck sollte jeder Empfänger von Lebenspartnerschaft je Partner 401 EUR und Grundsicherungsleistungen nach dem IV. für Alleinstehende 446 EUR, für alle anderen Kapitel des Sozialgesetzbuches – Zwölftes Berechtigten 357 EUR Buch (SGB XII) ab sofort Rücklagen aus den • die angemessenen tatsächlichen Aufwen- laufenden Leistungen bilden, denn nur in dungen für Unterkunft und Heizung (bei Sonderfällen können zukünftig ggf. Darle- nicht getrennt lebenden Ehegatten und hen gewährt werden. eheähnlichen Partnerschaften jeweils Als Darlehen kommen einmalige Leistungen anteilig). Das zuständige Sozialamt erteilt nur in Betracht, wenn die gewährten laufen- gerne Auskunft, welche Beträge als ange- den Leistungen in besonderen Einzelfällen messen angesehen werden. Achtung da- nicht ausreichen, um einen unabweisbaren her bei Umzügen Bedarf zu decken und der Bedarf in keiner • ggf. anfallende Kranken- und Pflegeversi- anderen Weise sichergestellt werden kann, cherungsbeiträge und z.B. aus dem Schonvermögen. Das Darlehen wird in jedem Fall von den nachfolgenden • zusätzliche laufende Leistungen. laufenden Leistungen einbehalten. Sie kommen in Betracht, • bei Besitz eines Schwerbehindertenaus weises mit dem Merkzeichen G • für Kranke, Genesende, behinderte Men- schen oder von einer Krankheit oder von einer Behinderung bedrohte Menschen, die einer kostenaufwändigen Ernährung bedürfen (Bitte ärztliche Bescheinigung vorlegen!) • für Personen, die mit einem oder mehre ren minderjährigen Kindern zusammen leben und allein für deren Pflege und Er- ziehung sorgen • für werdende Mütter nach der 12.Schwan- gerschaftswoche (Bitte Schwangerschafts- bescheinigung vorlegen!) • In den o.a. Regelsätzen wurden bereits die Werte für einmalige Bedarfe eingear- beitet, so dass nur noch eine Gewährung in Sonderfällen in Frage kommt, d.h.
Ratgeber für Senioren Kapitel 5 „Rente und Grundsicherung“ Es ergibt sich beispielsweise für einen Alleinstehenden mit einer Miete von 250 €, Heizkos- ten von 50 € und einer Rente von 200 € einen Grundsicherungsbedarf von Hier können Sie Ihre Zahlen eintragen Regelsatz Alleinstehender 446,00 € Unterkunftskosten 250,00 € Heizkosten 50,00 € Beiträge zur freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung Mehrbedarf von 17 % des maßgeblichen Regelsatzes wegen Merkmal G im Schwerbehindertenausweis Bedarfs-Summe 746,00 € abzüglich Netto-Renteneinkommen 200,00 € ergibt einen Grundsicherungsbedarf 546,00 € Für ein Ehepaar bzw. für eine eheähnliche Gemeinschaft (beide sind über 65 Jahre alt) mit einer Miete von 300 €, Heizkosten von 66 €, einer Rente des Ehemannes von 600 € und einer Rente der Ehefrau von 300 € besteht ein Grundsicherungsbedarf von Bedarf Ehemann Ehefrau Für Ihre Zahlen Regelsatz pro Person 401,00 € 401,00 € 401,00 € 401,00 € Unterkunftskosten (für jeden anteilig) 150,00 € 150,00 € Heizkosten (für jeden anteilig) 33,00 € 33,00 € Beitrag zur freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung Mehrbedarf von 17 % des maßgeblichen Regelsatzes wegen Merkmal G Bedarfs-Summe 584,00 € 584,00 € abzüglich Rente 600,00 € 300,00 € ergibt einen Überschuss von 16,00 € ergibt einen ungedeckten Bedarf von 284,00 € abzüglich des Überschusses vom Partner 16,00 € ergibt einen Grundsicherungsanspruch von 0,00 € 268,00 €
Ratgeber für Senioren Kapitel 5 „Rente und Grundsicherung“ Reicht zwar das Einkommen nicht aus, Haben Sie noch Fragen? haben Sie aber Vermögen, das Sie für Ihren Lebensunterhalt einsetzen müssen, gibt Dann können Sie sich persönlich oder telefonisch es keine Grundsicherung. Nach Verbrauch an das Kundenbüro in Zimmer 235 wenden. des einzusetzenden Vermögens können Sie erneut einen Antrag auf Grundsicherung Kundenbüro SGB XII stellen. Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes A –K Wo stellt man den Antrag? Sophia Knodel, Tel. 02302 581 5043 und Der Antrag ist bei der Stadt oder Gemeinde L–Z im Rathaus zu stellen. Leben Sie in einer Ein- Annika Schmidt, Tel. 02302 581 5026 richtung, so ist der Antrag an die Kreis- oder Stadtverwaltung zu schicken, in deren Be- Beratungsstellen der Deutschen Rentenver- reich Sie vor dem Einzug in die Einrichtung sicherung beraten ebenfalls. gewohnt haben. Beratungsstellen der Deutschen Rentenver- sicherung nehmen den Antrag ebenfalls entgegen. Impressum Herausgeber: Stadt Witten, Seniorenbüro. Fotos: Christel Lechner, Jörg Fruck Grafische Gestaltung: Gerd Kühn Stand: 1/2021
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