Windenergie Ochsenheck - Bürgerinformationsabend der Gemeinde Bergen 12.10.2018 - wpd

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Windenergie Ochsenheck - Bürgerinformationsabend der Gemeinde Bergen 12.10.2018 - wpd
Windenergie Ochsenheck
Bürgerinformationsabend der Gemeinde Bergen
12.10.2018
Windenergie Ochsenheck - Bürgerinformationsabend der Gemeinde Bergen 12.10.2018 - wpd
Themen

        In diesem pdf wurden in den Folien einige Erklärungen in orange
   hinzugefügt, an Stellen, an denen die reinen Stichpunkte ansonsten schwer
                                verständlich wären.

            Zum Ende der Präsentation finden Sie die Quellenverweise.

         Ebenfalls wurden die nicht gezeigten Folien zum Thema Infraschall
                                    hinzugefügt.
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Themen

1.   Vorstellung wpd
2.   Grundsätzliches zur Windkraft
3.   Herleitung der Potentialfläche „Ochsenheck“
4.   Was für Windkraftanlagen kämen in Frage?
5.   Welche Wirkungen gehen von der Anlage aus?
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Wirkungen

            Wirkungen
            • Schallimmission
            • Schattenwurf
            • Eingriff in die Natur
            • Sichtbarkeit / Landschaftsbild
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Schallimmissionen

                    Infraschall   Hörbarer Schall

                                                    Bildquelle: wikipedia
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Infraschall

         Infraschall             Hörbarer Bereich                 Ultraschall

                                        Sprache
                               300 Hz             3.150 Hz
                       20 Hz                                 20.000 Hz
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Infraschall

              Ab hier folgen die zusätzlichen Folien zu Infraschall
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Infraschall

Landesprogramm Bürgerforum Energieland Hessen:
‐ Unterstützt Kommunen und Bürger bei Fragen zur Energiewende
‐ Haben in 2015 den aktuellen Wissensstand zusammengetragen
‐ Einbindung anerkannter Experten und Gutachter
‐ Einbindung der Bevölkerung inkl. Bürgerinitiativen gegen Windkraft

Zusammenfassende Aussagen daraus:
„Negative Auswirkungen von reinem Infraschall auf den Menschen konnten bisher nur
wissenschaftlich abgesichert belegt werden, wenn die Hör‐ bzw. Wahrnehmungsschwelle
bei den jeweiligen Frequenzen überschritten wurde.“

„In Studien, in denen ausschließlich Infraschall unterhalb der Hörschwelle vorlag, konnten
keine gesundheitsschädlichen Wirkungen auf den Menschen beobachtet werden.“
____________
aus: „Faktenpapier Windenergie und Infraschall“ Bürgerforum Energieland Hessen des hessischen Ministeriums für Wirtschaft,
Energie, Verkehr und Landesentwicklung, 2015, Seite 14 [9]

                                                                                      Quelle: Hessisches Ministerium Energie, 2015 [9]
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Infraschall

Definition Hörschwelle und Wahrnehmungsschwelle nach DIN 45680
• Hörschwelle = nicht wahrnehmbar für 50% der Leute
• Wahrnehmungsschwelle = nicht wahrnehmbar für 90% der Leute
• Infraschall ist überall um uns herum. Daraus folgt, dass der Pegel sehr hoch sein
  muss um wahrgenommen zu werden

               Infraschall                Hörbarer Bereich                         Ultraschall

                                                 Sprache
                                        300 Hz             3.150 Hz
                             20 Hz                                          20.000 Hz
                                                                      Quelle: Hessisches Ministerium Energie, 2015 [9]
                                                                                                     LUBW, 2017 [10]
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Infraschall

Messkampagne LUBW aus dem Jahr 2016
• Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz
  Baden‐Württemberg
• Messungen von 2013 bis 2015
• Messungen an bestehenden Windkraftanlagen
  verschiedener Typen in 150m, 300m, 700m Entfernung
• Je eine Messung bei „WEA an“ und „WEA aus“
  Damit lässt sich der Infraschall der Anlage vom
  natürlichen Infraschall abgrenzen

                                                        LUBW, 2016 [11]
Infraschall

Messkampagne LUBW 2016
• Infraschall im Nahbereich der Anlage (150m) nachweisbar
  (55‐80 dB(G))
• Jedoch deutlich unterhalb der Wahrnehmungsschwelle
• Infraschall im Fernbereich (700m) nicht mehr feststellbar

 Der erzeugte Infraschall verliert sich im Hintergrundgeräusch.

                                                                   LUBW, 2016 [11]
Infraschall

              LUBW, 2016 [11]
Infraschall

Wo wurde in der Studie noch Infraschall nachgewiesen?
• Autobahn

• Wohnung im verkehrsberuhigten Bereich
  (Waschmaschine, Kühlschrank, Heizanlage)
• Innerstädtisches Umfeld

• Innenraum PKW
• Freies Gelände (Wald und Wiese)

                                                        LUBW, 2016 [11]
Infraschall

                                    Frage:
                 Was ist eine wahrnehmbare Infraschallquelle?

                                  Gegenfrage:
      Wie ergeht es mir bei einer Stunde Autofahrt mit offenem Fenster?

              Infraschallpegel:                                 Infraschallpegel:
                  105 dB(G)                                         135 dB(G)
                 (Fenster zu)                                      (Fenster auf)

                                                                                   LUBW, 2016 [11]
Infraschall

Was ist mit den Nerzen in Dänemark?
• Anfang 2014 Untersuchungen in Dänemark zur Beziehung von Lärm und
  menschlicher Gesundheit begonnen.
• Das zuständige Ministerium hat bekannt gegeben, dass während der
  Untersuchung weiter gebaut werden kann
• Einige Kommunen gingen in Abwartehaltung. Andere Kommunen nicht.
• Das viel zitierte „Moratorium“ existiert nicht. In 2014 wurden 106 MW
  Windkraft errichtet.
• Das „Kompetenzzentrum für Landwirtschaft und Pelztiere“ konnte
  Berichte über negative Auswirkungen auf Nerze nicht bestätigen.
                                                              Quelle: Hessisches Ministerium Energie, 2015 [9]
Infraschall

Fazit
• Windkraftanlagen emittieren Infraschall als Teil des Schallspektrums

• Der Mensch ist im Alltag von natürlichen und technischen Infraschallquellen umgeben
• Entscheidend ist der emittierte Pegel
• Infraschall ist negativ bei sehr hohen Pegeln oberhalb der Wahrnehmungsschwelle
• Es ist nicht bekannt, dass der Infraschall von Windkraftanlagen gesundheitsgefährdende
  Wirkungen zeigt
• Messungen zeigen, dass die Pegel (auch im Nahbereich) deutlich unterhalb der
  Wahrnehmungsschwelle liegen und sich darüber hinaus im Fernbereich im
  Hintergrundgeräusch verlieren.
Hörbarer Schall

Die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm)
‐ Bundesweite Verwaltungsvorschrift
‐ dient dem Schutz der Allgemeinheit/Nachbarschaft vor schädlichen Geräuschen
‐ Wird in Genehmigungsverfahren von Gewerbe‐ und Industrieanlagen angewendet

             Gebietsform         Pegel am Tag       Pegel in der Nacht
                                 [dB(A)]             [dB(A)]

             Industriegebiet     70                 70
             Gewerbegebiet       65                 50
             Stadtgebiet         63                 45
             Dorf‐ und           60                 45
             Mischgebiet
             Allg. Wohngebiet    55                 40
             reines Wohngebiet   50                 35
             Kurgebiet           45                 35
Hörbarer Schall

Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens wird eine Schallimmissionsberechnung
vorgelegt:

                                                               Abgleich mit Richtwert
Schalleistungspegel    Ausbreitungs‐      Immissionspegel
                                                             ggf.Betriebseinschränkung
                       rechnung

Nach Errichtung des Windparks Schallnachvermessung, um die Einhaltung der
Werte zu bestätigen.
Hörbarer Schall

                                             Immissionsort      Pegel
                                                                [dB(A)]

                                             A                  37,1

                  D                          B                  35,6
                            E
                                             C                  33,2
                                             D                  34,0
 A                                           E                  31,1
                      C

           B              Gebietsform            Pegel     Pegel
                                                 (Tag)     (Nacht)
                                                 [dB(A)]   [dB(A)]

                          Mischgebiet            60        45
                          Allg. Wohngebiet       55        40
Hörbarer Schall

                                             Immissionsort        Pegel
                                                                  [dB(A)]
              E                              A (Griebels.)        37,5
                      A                      B (Berschw.)         38,7
                                             C (Heupenm.)         38,3
  D
                                             D (Niederhb.)        37,1
   C                                         E (Büchelchen)       37,0

                          Gebietsform             Pegel      Pegel
                                                  (Tag)      (Nacht)
                                                  [dB(A)]    [dB(A)]

                  B       Mischgebiet             60         45
                          Allg. Wohngebiet        55         40
Wirkungen

            Wirkungen
            • Schallimmission
            • Schattenwurf
            • Eingriff in die Natur
            • Sichtbarkeit / Landschaftsbild
Schattenwurf

Schattenwurf unter „worst‐case“‐Bedingungen:
„worst‐case“ bedeutet:
• Sonne scheint täglich von Sonnenauf‐ bis
  Sonnenuntergang
• Rotorfläche steht immer senkrecht zur Sonne

• Windenergieanlage dreht sich
• Vorhandene Hindernisse werden nicht
  berücksichtigt
• Maximal 30 Stunden / Jahr und 30 Minuten / Tag
         (Vorschrift gem. WEA‐Schattenwurf‐Hinweise der Bund/Länder‐
                        Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI))
Schattenimmission

                              Immissions   Stunden    Minuten
                              ort          p. Jahr    p. Tag
                              A            43:22      0:30
                    D       E B            34:46      0:25
                              C            07:58      0:19
                              D            07:59      0:21
A
                        C     E            00:00      0:00

        B
                                      Maximal
                                      Pro Jahr   30 Stunden
                                      Pro Tag    30 Minuten
Schattenimmission

                            Immissionsort         Stunden    Minuten
               E                                  p. Jahr    p. Tag
                        A   A (Griebels.)         45:02      0:48
                            B (Berschw.)          00:00      0:00
    D
                            C (Heupenm.)          39:33      0:51
    C                       D (Niederhb.)         30:46      0:46
                            E (Büchelchen)        00:00      0:00

                                            Maximal
                    B                       Pro Jahr   30 Stunden
                                            Pro Tag    30 Minuten
Wirkungen

            Wirkungen
            • Schallimmission
            • Schattenwurf
            • Eingriff in die Natur
            • Sichtbarkeit / Landschaftsbild
Artenschutz

Der naturschutzfachliche Eingriff bezieht sich vor allem auf:
‐ Artenschutz
‐ Flächenverbrauch                                              Gutachten
                                                                 ‐ Vorkommen
                                                                 ‐ Beeinflussung

        Raubvögel
        Zugvögel                    Kleinsäuger

                                                                Ablehnung
Bodenbrüter                                                            Maßnahmen
                               Fledermäuse
Beispiel Vogelschutz

‐ Bestandserfassung
Beispiel Vogelschutz

‐ Revierkartierung
Artenschutz

 Gängige Schutzmaßnahmen
 • Standortverschiebung, Standortstreichung

 • Fledermausabschaltzeiten inkl. Betriebsmonitoring
 • Bewirtschaftungsmanagement Rotmilan
 • Netzschutzmaßnahmen Wiesenweihe

 • Zugvogelmonitoring inkl. bedarfsgerechter Abschaltung
 • Bauverbotszeiten (Bodenbrüter)

„Die Gefahren der Windenergie für die Vogelwelt, insbesondere für die bedrohten Arten,
können durch eine gute Standortwahl und Vermeidungsmaßnahmen stark minimiert werden“
NABU Regionalverb. südl. Oberrhein [3]
Artenschutz

                         ca. 0,2 Mio.

              1,5‐2,8 Mio.

                     ca. 10 Mio.
                                          ca. 87 Mio.
                                        an Fensterglas
                                         (europaweit)

                                         Quelle:
                                         „Vögel in Deutschland“ BfN, 2010, S. 19 [1]
                                         „Vogel-Kollisionsopfer“ NABU, 2017, S. 16 [2]
Flächenverbrauch

                   Stellfläche
                   80mx35m
                   = 2800m²

                   Kranausleger
                   100mx16m
                   = 1600m²

                   Fundament
                   13m Durchmesser
                   = 530m²

                   Insgesamt
                   Ca. 5.000m²
Flächenverbrauch

                   Große Teile der Flächen könnten begrünbar sein, jedoch
                   müssen diese für Komponententausch zugänglich sein.
                    daher besser mit worst‐case Annahme planen
                    Fundamente werden nach Betriebsende rückgebaut
Vorgehen naturschutzfachlicher Ausgleich

       Naturschutzrechtliche Hierarchie

           1. Vermeidung

           2. Verminderung

           3. Ausgleich und Ersatz

           4. Ersatzgeld
Vorgehen naturschutzfachlicher Ausgleich
Wirkungen

       Wirkungen
       • Schallimmission
       • Schattenwurf
       • Eingriff in die Natur
       • Sichtbarkeit / Landschaftsbild
Visualisierung

Methodik
‐ Foto in Richtung Windpark
‐ parallel zum Horizont
‐ definierte Brennweite (50mm, Brennweite d. menschlichen Auges)
‐ kontrastreiche Witterung
‐ Koordinaten + Höhe notieren
‐ Blickrichtung notieren
Visualisierung

                     B
                 A
                         C
Visualisierung – Ort A
Visualisierung – Ort B
Visualisierung – Ort C
Visualisierung – WEA mit 125m Nabenhöhe?
Wirkungen der Windkraft

Fazit
• Eine Windkraftanlage ist ein gewerbliches Bauwerk
• Auswirkungen der Anlagen sind bekannt. Man
  kann sie benennen und man kann sich damit
  auseinandersetzen
• Auswirkungen sind steuerbar und insoweit
  minimierbar
• Verbleibenden Auswirkungen stehen ein
  gesellschaftlicher sowie ein direkter privater Nutzen
  gegenüber
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