Windenergie Ochsenheck - Bürgerinformationsabend der Gemeinde Bergen 12.10.2018 - wpd
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Themen In diesem pdf wurden in den Folien einige Erklärungen in orange hinzugefügt, an Stellen, an denen die reinen Stichpunkte ansonsten schwer verständlich wären. Zum Ende der Präsentation finden Sie die Quellenverweise. Ebenfalls wurden die nicht gezeigten Folien zum Thema Infraschall hinzugefügt.
Themen 1. Vorstellung wpd 2. Grundsätzliches zur Windkraft 3. Herleitung der Potentialfläche „Ochsenheck“ 4. Was für Windkraftanlagen kämen in Frage? 5. Welche Wirkungen gehen von der Anlage aus?
Wirkungen Wirkungen • Schallimmission • Schattenwurf • Eingriff in die Natur • Sichtbarkeit / Landschaftsbild
Infraschall Landesprogramm Bürgerforum Energieland Hessen: ‐ Unterstützt Kommunen und Bürger bei Fragen zur Energiewende ‐ Haben in 2015 den aktuellen Wissensstand zusammengetragen ‐ Einbindung anerkannter Experten und Gutachter ‐ Einbindung der Bevölkerung inkl. Bürgerinitiativen gegen Windkraft Zusammenfassende Aussagen daraus: „Negative Auswirkungen von reinem Infraschall auf den Menschen konnten bisher nur wissenschaftlich abgesichert belegt werden, wenn die Hör‐ bzw. Wahrnehmungsschwelle bei den jeweiligen Frequenzen überschritten wurde.“ „In Studien, in denen ausschließlich Infraschall unterhalb der Hörschwelle vorlag, konnten keine gesundheitsschädlichen Wirkungen auf den Menschen beobachtet werden.“ ____________ aus: „Faktenpapier Windenergie und Infraschall“ Bürgerforum Energieland Hessen des hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung, 2015, Seite 14 [9] Quelle: Hessisches Ministerium Energie, 2015 [9]
Infraschall Definition Hörschwelle und Wahrnehmungsschwelle nach DIN 45680 • Hörschwelle = nicht wahrnehmbar für 50% der Leute • Wahrnehmungsschwelle = nicht wahrnehmbar für 90% der Leute • Infraschall ist überall um uns herum. Daraus folgt, dass der Pegel sehr hoch sein muss um wahrgenommen zu werden Infraschall Hörbarer Bereich Ultraschall Sprache 300 Hz 3.150 Hz 20 Hz 20.000 Hz Quelle: Hessisches Ministerium Energie, 2015 [9] LUBW, 2017 [10]
Infraschall Messkampagne LUBW aus dem Jahr 2016 • Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden‐Württemberg • Messungen von 2013 bis 2015 • Messungen an bestehenden Windkraftanlagen verschiedener Typen in 150m, 300m, 700m Entfernung • Je eine Messung bei „WEA an“ und „WEA aus“ Damit lässt sich der Infraschall der Anlage vom natürlichen Infraschall abgrenzen LUBW, 2016 [11]
Infraschall Messkampagne LUBW 2016 • Infraschall im Nahbereich der Anlage (150m) nachweisbar (55‐80 dB(G)) • Jedoch deutlich unterhalb der Wahrnehmungsschwelle • Infraschall im Fernbereich (700m) nicht mehr feststellbar Der erzeugte Infraschall verliert sich im Hintergrundgeräusch. LUBW, 2016 [11]
Infraschall LUBW, 2016 [11]
Infraschall Wo wurde in der Studie noch Infraschall nachgewiesen? • Autobahn • Wohnung im verkehrsberuhigten Bereich (Waschmaschine, Kühlschrank, Heizanlage) • Innerstädtisches Umfeld • Innenraum PKW • Freies Gelände (Wald und Wiese) LUBW, 2016 [11]
Infraschall Frage: Was ist eine wahrnehmbare Infraschallquelle? Gegenfrage: Wie ergeht es mir bei einer Stunde Autofahrt mit offenem Fenster? Infraschallpegel: Infraschallpegel: 105 dB(G) 135 dB(G) (Fenster zu) (Fenster auf) LUBW, 2016 [11]
Infraschall Was ist mit den Nerzen in Dänemark? • Anfang 2014 Untersuchungen in Dänemark zur Beziehung von Lärm und menschlicher Gesundheit begonnen. • Das zuständige Ministerium hat bekannt gegeben, dass während der Untersuchung weiter gebaut werden kann • Einige Kommunen gingen in Abwartehaltung. Andere Kommunen nicht. • Das viel zitierte „Moratorium“ existiert nicht. In 2014 wurden 106 MW Windkraft errichtet. • Das „Kompetenzzentrum für Landwirtschaft und Pelztiere“ konnte Berichte über negative Auswirkungen auf Nerze nicht bestätigen. Quelle: Hessisches Ministerium Energie, 2015 [9]
Infraschall Fazit • Windkraftanlagen emittieren Infraschall als Teil des Schallspektrums • Der Mensch ist im Alltag von natürlichen und technischen Infraschallquellen umgeben • Entscheidend ist der emittierte Pegel • Infraschall ist negativ bei sehr hohen Pegeln oberhalb der Wahrnehmungsschwelle • Es ist nicht bekannt, dass der Infraschall von Windkraftanlagen gesundheitsgefährdende Wirkungen zeigt • Messungen zeigen, dass die Pegel (auch im Nahbereich) deutlich unterhalb der Wahrnehmungsschwelle liegen und sich darüber hinaus im Fernbereich im Hintergrundgeräusch verlieren.
Hörbarer Schall Die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) ‐ Bundesweite Verwaltungsvorschrift ‐ dient dem Schutz der Allgemeinheit/Nachbarschaft vor schädlichen Geräuschen ‐ Wird in Genehmigungsverfahren von Gewerbe‐ und Industrieanlagen angewendet Gebietsform Pegel am Tag Pegel in der Nacht [dB(A)] [dB(A)] Industriegebiet 70 70 Gewerbegebiet 65 50 Stadtgebiet 63 45 Dorf‐ und 60 45 Mischgebiet Allg. Wohngebiet 55 40 reines Wohngebiet 50 35 Kurgebiet 45 35
Hörbarer Schall Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens wird eine Schallimmissionsberechnung vorgelegt: Abgleich mit Richtwert Schalleistungspegel Ausbreitungs‐ Immissionspegel ggf.Betriebseinschränkung rechnung Nach Errichtung des Windparks Schallnachvermessung, um die Einhaltung der Werte zu bestätigen.
Hörbarer Schall Immissionsort Pegel [dB(A)] A 37,1 D B 35,6 E C 33,2 D 34,0 A E 31,1 C B Gebietsform Pegel Pegel (Tag) (Nacht) [dB(A)] [dB(A)] Mischgebiet 60 45 Allg. Wohngebiet 55 40
Hörbarer Schall Immissionsort Pegel [dB(A)] E A (Griebels.) 37,5 A B (Berschw.) 38,7 C (Heupenm.) 38,3 D D (Niederhb.) 37,1 C E (Büchelchen) 37,0 Gebietsform Pegel Pegel (Tag) (Nacht) [dB(A)] [dB(A)] B Mischgebiet 60 45 Allg. Wohngebiet 55 40
Wirkungen Wirkungen • Schallimmission • Schattenwurf • Eingriff in die Natur • Sichtbarkeit / Landschaftsbild
Schattenwurf Schattenwurf unter „worst‐case“‐Bedingungen: „worst‐case“ bedeutet: • Sonne scheint täglich von Sonnenauf‐ bis Sonnenuntergang • Rotorfläche steht immer senkrecht zur Sonne • Windenergieanlage dreht sich • Vorhandene Hindernisse werden nicht berücksichtigt • Maximal 30 Stunden / Jahr und 30 Minuten / Tag (Vorschrift gem. WEA‐Schattenwurf‐Hinweise der Bund/Länder‐ Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI))
Schattenimmission Immissions Stunden Minuten ort p. Jahr p. Tag A 43:22 0:30 D E B 34:46 0:25 C 07:58 0:19 D 07:59 0:21 A C E 00:00 0:00 B Maximal Pro Jahr 30 Stunden Pro Tag 30 Minuten
Schattenimmission Immissionsort Stunden Minuten E p. Jahr p. Tag A A (Griebels.) 45:02 0:48 B (Berschw.) 00:00 0:00 D C (Heupenm.) 39:33 0:51 C D (Niederhb.) 30:46 0:46 E (Büchelchen) 00:00 0:00 Maximal B Pro Jahr 30 Stunden Pro Tag 30 Minuten
Wirkungen Wirkungen • Schallimmission • Schattenwurf • Eingriff in die Natur • Sichtbarkeit / Landschaftsbild
Artenschutz Der naturschutzfachliche Eingriff bezieht sich vor allem auf: ‐ Artenschutz ‐ Flächenverbrauch Gutachten ‐ Vorkommen ‐ Beeinflussung Raubvögel Zugvögel Kleinsäuger Ablehnung Bodenbrüter Maßnahmen Fledermäuse
Beispiel Vogelschutz ‐ Bestandserfassung
Beispiel Vogelschutz ‐ Revierkartierung
Artenschutz Gängige Schutzmaßnahmen • Standortverschiebung, Standortstreichung • Fledermausabschaltzeiten inkl. Betriebsmonitoring • Bewirtschaftungsmanagement Rotmilan • Netzschutzmaßnahmen Wiesenweihe • Zugvogelmonitoring inkl. bedarfsgerechter Abschaltung • Bauverbotszeiten (Bodenbrüter) „Die Gefahren der Windenergie für die Vogelwelt, insbesondere für die bedrohten Arten, können durch eine gute Standortwahl und Vermeidungsmaßnahmen stark minimiert werden“ NABU Regionalverb. südl. Oberrhein [3]
Artenschutz ca. 0,2 Mio. 1,5‐2,8 Mio. ca. 10 Mio. ca. 87 Mio. an Fensterglas (europaweit) Quelle: „Vögel in Deutschland“ BfN, 2010, S. 19 [1] „Vogel-Kollisionsopfer“ NABU, 2017, S. 16 [2]
Flächenverbrauch Stellfläche 80mx35m = 2800m² Kranausleger 100mx16m = 1600m² Fundament 13m Durchmesser = 530m² Insgesamt Ca. 5.000m²
Flächenverbrauch Große Teile der Flächen könnten begrünbar sein, jedoch müssen diese für Komponententausch zugänglich sein. daher besser mit worst‐case Annahme planen Fundamente werden nach Betriebsende rückgebaut
Vorgehen naturschutzfachlicher Ausgleich Naturschutzrechtliche Hierarchie 1. Vermeidung 2. Verminderung 3. Ausgleich und Ersatz 4. Ersatzgeld
Vorgehen naturschutzfachlicher Ausgleich
Wirkungen Wirkungen • Schallimmission • Schattenwurf • Eingriff in die Natur • Sichtbarkeit / Landschaftsbild
Visualisierung Methodik ‐ Foto in Richtung Windpark ‐ parallel zum Horizont ‐ definierte Brennweite (50mm, Brennweite d. menschlichen Auges) ‐ kontrastreiche Witterung ‐ Koordinaten + Höhe notieren ‐ Blickrichtung notieren
Visualisierung B A C
Visualisierung – Ort A
Visualisierung – Ort B
Visualisierung – Ort C
Visualisierung – WEA mit 125m Nabenhöhe?
Wirkungen der Windkraft Fazit • Eine Windkraftanlage ist ein gewerbliches Bauwerk • Auswirkungen der Anlagen sind bekannt. Man kann sie benennen und man kann sich damit auseinandersetzen • Auswirkungen sind steuerbar und insoweit minimierbar • Verbleibenden Auswirkungen stehen ein gesellschaftlicher sowie ein direkter privater Nutzen gegenüber
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