Zürich stimmt ab - Stadt Zürich

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Zürich stimmt ab - Stadt Zürich
Zürich
stimmt
ab.         Vorlage 1
            Volksinitiative
            «Sichere ­Velorouten für Zürich»

            Vorlage 2
            Privater Gestaltungsplan

27.
            «Areal Hardturm – Stadion»

            Vorlage 3
            Neuregelung Finanzkompetenzen

September
            für den Erwerb von Liegenschaften

            Vorlage 4
            Instandsetzung und ­Opti­mierung

2020
            ewz-Areal Herdern

            Vorlage 5
            Bau einer direkten ­Wasser­leitung
            zwischen ­Limmat-, Glatt- und
            Hangzone

            Vorlage 6
            Pro Senectute Kanton Zürich,
            ­Beiträge ab 2021
Zürich stimmt ab - Stadt Zürich
Kurzer Überblick?

Lesen Sie auf den ersten
Seiten das Wichtigste
zu jeder Vorlage.
                                              Alle Vorlagen im Überblick4

                                  Vorlage 1	Volksinitiative
                                             «Sichere Velorouten für Zürich»
                                             Die Vorlage                        17
                                             Standpunkt des ­Initiativ­komitees 22
                                             Minderheitsstandpunkte24

Vertiefung erwünscht?                        Antrag und Abstimmungsfrage        28

                                  Vorlage 2	Privater Gestaltungsplan
                                             «Areal Hardturm – Stadion»
                                             Die Vorlage                             31
Ab Seite 16 finden Sie                       Standpunkt des R
                                                            ­ eferendumskomitees
                                             Antrag und Abstimmungsfrage
                                                                                      38
                                                                                      40

­umfassende Informationen         Vorlage 3   Neuregelung Finanzkompetenzen

 zu jeder Vorlage.                            für den Erwerb von Liegenschaften
                                              Die Vorlage
                                              Minderheitsstandpunkt50
                                                                                43

                                              Antrag und Abstimmungsfrage      52

                                  Vorlage 4	Instandsetzung und Optimierung
                                             ewz-Areal Herdern
                                             Die Vorlage                             55
                                             Antrag und Abstimmungsfrage             60

                                  Vorlage 5	Bau einer direkten Wasserleitung
                                             zwischen ­Limmat-, Glatt- und Hangzone
                                             Die Vorlage                             63
                                             Antrag und Abstimmungsfrage             68
Alle Vorlagen online lesen:
                                  Vorlage 6   Pro Senectute Kanton Zürich,
                                              Beiträge ab 2021
                                              Die Vorlage                            71
                                              Antrag und Abstimmungsfrage            76

  stadt-zuerich.ch/abstimmungen               Weitere Informationen78
Zürich stimmt ab - Stadt Zürich
Vorlage 1 im Überblick
                                                                              Volksinitiative «Sichere Velorouten für Zürich»

                                         Die Vorlage
                                         Die von einem parteiübergreifenden Initiativkomitee eingereichte
Volksinitiative                          Volksinitiative «Sichere Velorouten für Zürich» verlangt, dass das Velo-
                                         routennetz in der Stadt durch sogenannte Veloschnellrouten ergänzt

«Sichere Velorouten                      wird. Diese sollen auf ausgewählten Quartierstrassen umgesetzt
                                         ­werden, grundsätzlich frei von motorisiertem Individualverkehr sowie in

für Zürich»
                                          der Regel gegenüber anderen Strassen vortrittsberechtigt sein. Innert
                                          der nächsten zehn Jahre soll ein Veloschnellroutennetz von mindestens
                                          50 Kilometern entstehen.

                                         Stadtrat und Gemeinderat erachten das Anliegen der Initiative als sinn-
                                         voll und zielführend. Das geforderte Veloschnellroutennetz korrespon-
                                         diert mit den velopolitischen Zielen des Stadtrats, der die Velorouten in
                                         den letzten Jahren ­laufend aufgewertet hat. Eine Herausforderung bei
                                         der Umsetzung ­besteht ­darin, die Veloschnellrouten quartierverträglich
                                         zu gestalten. Nach dem Willen der Initiantinnen und Initianten sollen
                                         die Routen nicht zulasten des Fussverkehrs oder des Grünraums einge-
                                         richtet werden. Bei der Gestaltung sind deshalb die Bedürf­nisse der
                                         Quartierbevölkerung sowie der Fussgängerinnen und Fussgänger mög-
                                         lichst ausgewogen zu ­berücksichtigen. Diese Quartierverträglichkeit
                                         soll mit einer breiten ­Palette von Massnahmen bestmöglich gewährleis-
                                         tet werden, zum ­Beispiel durch teilweise Fahrver­bote, die Aufhebung
                                         des Rechtsvortritts, die bessere Signalisation der Veloführung und die
                                         Aufhebung oder V  ­ ersetzung von Parkplätzen.

                                         Standpunkt des Initiativkomitees
                                         Gemäss Initiativkomitee ist das Veloschnellroutennetz eine geeignete
                                         Massnahme zur Erhöhung der Sicherheit der Velofahrenden, die schnell
                                         umgesetzt werden kann und für alle Verkehrsteilnehmenden zufrieden-
                                         stellend ist.

                                         Minderheitsstandpunkte
                                         Die FDP- und die SVP-Fraktion lehnen die Initiative ab. Sie sehen darin
                                         eine einseitige Lösung, die auf Kosten der weiteren Verkehrsteil­
                                         nehmenden umgesetzt wird und die Sicherheit nicht zwingend erhöht.

                                         Empfehlung Stadtrat und Gemeinderat

Vorlage 1 im Detail                      Ja
Die Vorlage                        17
Standpunkt des ­Initiativ­komitees 22   Der Gemeinderat stimmte mit 84:33 Stimmen zu.
Minderheitsstandpunkte24                                                   84 Ja
Antrag und Abstimmungsfrage        28                 33 Nein
4                                                                                                                          5
Zürich stimmt ab - Stadt Zürich
Vorlage 2 im Überblick
                                                                          Privater Gestaltungsplan «Areal Hardturm – Stadion»

                                            Ausgangslage
                                            Am 25. November 2018 sagten die Stimmberechtigten Ja zu den Bau-
Privater Gestaltungsplan                    rechtsverträgen zum Projekt «Ensemble», das neben dem Bau eines
                                            Fussballstadions für 18 000 Zuschauerinnen und Zuschauer auch eine

«Areal Hardturm – Stadion»                  gemeinnützige Wohnüberbauung mit 174 Wohnungen sowie zwei
                                            Wohn- und Geschäftshochhäuser mit 570 Wohnungen und vielfältigen
                                            Gewerbeflächen auf dem Areal Hardturm vorsieht. Das Bauprojekt
                                            wird von privaten Investorinnen gebaut und finanziert. Voraussetzung
                                            für die Realisierung ist ein privater Gestaltungsplan mit detaillierten
                                            Bau- und Nutzungsbestimmungen sowie einer Umweltverträglichkeits-
                                            prüfung, der in die Kompetenz des Gemeinderats fällt.

                                            Der Gemeinderat stimmte dem Gestaltungsplan zu. Die IG Freiräume
                                            Zürich West ergriff jedoch das Referendum gegen den Entscheid, wes-
                                            wegen nun auch die Stimmberechtigten darüber abstimmen.

                                            Die Vorlage
                                            Mit dem privaten Gestaltungsplan «Areal Hardturm – Stadion» werden
                                            die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen, damit das
                                            ­Bauprojekt «Ensemble» realisiert werden kann. Der Gestaltungsplan
                                             wurde in einem sorgfältigen, mehrstufigen Prozess erarbeitet. Er wurde
                                             öffentlich aufgelegt, wie auch dem Kanton Zürich zur Vorprüfung unter-
                                             breitet. Der Gestaltungsplan stellt sicher, dass das Projekt den hohen
                                             städtebaulichen Anforderungen gerecht wird und Freiräume geschaffen
                                             werden, die auch dem Quartier dienen. Zudem sorgt er dafür, dass
                                             der Betrieb auf die Umgebung Rücksicht nehmen muss. Mit seinen viel-
                                             fältigen Nutzungen, grosszügigen Freiflächen und neuen Treffpunkten
                                             soll das Vorhaben zu einem attraktiven, gemischt genutzten Quartier
                                             beitragen.

                                            Standpunkt des Referendumskomitees
                                            Das Referendumskomitee erachtet den G    ­ estaltungsplan als unver­
                                            einbar mit den Zielen einer grünen, klima­freundlichen sowie sozialen
                                            Stadtentwicklung und kritisiert, dass die Gestaltung des Areals einer
                                            Renditelogik unterworfen werde.

                                            Empfehlung Stadtrat und Gemeinderat

                                            Ja
Vorlage 2 im Detail
Die Vorlage                           31   Der Gemeinderat stimmte mit 63:12 Stimmen zu.
Standpunkt des R
               ­ eferendumskomitees   38                             63 Ja
Antrag und Abstimmungsfrage           40         12 Nein
6                                                                                                                          7
Zürich stimmt ab - Stadt Zürich
Vorlage 3 im Überblick
                                                    Neuregelung Finanzkompetenzen für den Erwerb von Liegenschaften

                                  Ausgangslage
                                  Der Stadtrat hat einen engen Spielraum beim Kauf von Liegenschaften
Neuregelung                       auf dem Immobilienmarkt. Kostet eine Liegenschaft mehr als zwei
                                  ­Millionen Franken, ist nicht der Stadtrat, sondern der Gemeinderat

­Finanz­kompetenzen                ­zuständig für den Kauf. Dies gilt sowohl für Finanzliegenschaften, die
                                    vorerst als finanzielle Anlagen gekauft und später einer öffentlichen

 für den Erwerb
                                    Aufgabe ­zugewiesen werden, als auch für Verwaltungsliegenschaften,
                                    die die Stadt unmittelbar für die Erfüllung einer bestimmten öffent­
                                    lichen Aufgabe erwirbt. Für den Kauf von Finanzliegenschaften sieht
 von Liegenschaften                 die ­Gemeindeordnung aber mit der sogenannten Dringlichkeitsklausel
                                    eine Ausnahme vor: Wenn ein Kauf keinen Aufschub duldet – zum
                                    ­Beispiel weil die Eigentümerschaft mit Blick auf Angebote weiterer
                                     Kaufinteressentinnen und -interessenten eine rasche Entscheidung
                                     ­verlangt –, kann der Stadtrat ausnahmsweise auch Immobilien im Wert
                                      von über zwei ­Mil­lionen Franken kaufen. Nun hat jedoch ein Gerichts­
                                      urteil die Anforderungen an die Anwendung dieser Dringlichkeits­
                                      klausel erhöht. Dadurch ist der Stadtrat noch stärker eingeschränkt
                                      und auch die Rechtslage ist unklar geworden.

                                  Die Vorlage
                                  Um der Stadt auf dem Immobilienmarkt einen angemessenen Handlungs-
                                  spielraum zu ermöglichen, soll der Stadtrat alle Finanzliegenschaften
                                  selbstständig erwerben können – auch wenn sie teurer als zwei ­Millionen
                                  Franken sind. Dadurch können geeignete Liegenschaften unkomp­
                                  lizierter und schneller erworben werden, die später zum Beispiel für
                                  Schulen, ­Alterszentren, Sportstätten, den kommunalen Wohnungsbau
                                  oder Grünflächen genutzt werden und darum gerade auch im Hinblick
                                  auf die wachsende Bevölkerung notwendig sind. Dies entspricht auch der
                                  Regelung des Kantons Zürich. Da dafür die Gemeindeordnung – die
                                  Verfassung der Stadt Zürich – anzupassen ist, muss die neue Regelung
                                  den Stimmberechtigten vorgelegt werden.

                                  Minderheitsstandpunkt
                                  Die FDP-, die SVP- und die GLP-Fraktion lehnen die Vorlage ab. Sie erach-
                                  ten die aktuellen Bestimmungen als genügend und als angemessen, um
                                  die Mitsprache von Stimmberechtigten und Gemeinderat sicherzustellen.

                                  Empfehlung Stadtrat und Gemeinderat

                                  Ja
Vorlage 3 im Detail
Die Vorlage                 43   Der Gemeinderat stimmte mit 68:44 Stimmen zu.
Minderheitsstandpunkt50                                        68 Ja
Antrag und Abstimmungsfrage 52                      44 Nein
8                                                                                                                9
Vorlage 4 im Überblick
                                                                             Instandsetzung und Optimierung ewz-Areal Herdern

                                            Ausgangslage
                                            Die Arbeitsplätze und Lagerflächen des Elektrizitätswerks der Stadt
Instandsetzung und                          ­Zürich (ewz) sind derzeit auf mehrere Standorte verteilt: auf den
                                             ­Hauptstandort in Oerlikon, den Werkhof auf dem Areal Herdern an der

­Optimierung                                  Pfingstweidstrasse in Zürich-West sowie verschiedene zugemietete
                                              Räumlichkeiten. Das ewz will sich künftig auf die zwei Standorte in

 ewz-Areal H­­erdern
                                              ­Oerlikon und Zürich-West konzentrieren. Mit den bestehenden Bauten
                                               auf dem Areal Herdern und dessen heutiger Ausgestaltung lässt sich
                                               dieses Ziel aber nicht erreichen. Das 46 Jahre alte Hauptgebäude ist
Objektkredit von 167,44 Millionen Franken      sowohl sicherheitstechnisch als auch energetisch sanierungsbedürftig
                                               und bietet für die künftigen Nutzungen zu wenig Raum. Zudem erfüllen
                                               die Lagerhalle sowie die Lagerflächen im Freien die Anforderungen
                                               an einen effizienten Verkehrs- und Warenfluss nicht mehr.

                                            Die Vorlage
                                            Das Projekt sieht die Instandsetzung und Aufstockung des Haupt­
                                            gebäudes um zwei Geschosse vor, den Ersatz der Lagerhalle durch
                                            ­einen Neubau sowie die Optimierung des Areals im Aussenbereich.
                                             ­Dadurch werden die Voraussetzungen geschaffen, dass das ewz
                                              ­seinen Geschäftsbereich «Netze» an einem aus logistischer Sicht
                                               ­idealen Standort zusammenfassen kann. Neu stehen dort rund
                                                600 ­anstelle der bisher 350 Arbeitsplätze zur Verfügung. Auch in ­
                                                Bezug auf die Energieversorgung ist das Projekt zukunftsweisend:
                                                Die wichtigste Energiequelle für die Wärme- und Kälteversorgung
                                                ist das Grundwasser, das mit einer neuen Methode genutzt werden
                                                soll. Zudem ist eine grossflächige Photovoltaik-Anlage vorgesehen.
                                                Ferner wird das Areal durch die Verlängerung des Mühlewegs neu
                                                auch für die Öffentlich­keit durchlässig. Es ist eine Cafeteria vorge­
                                                sehen, die nach einer ­Zonenänderung auch als öffentliches Café
                                                zum Pfingstweidpark hin betrieben werden kann.

                                            Empfehlung Stadtrat und Gemeinderat

                                            Ja
Vorlage 4 im Detail                         Der Gemeinderat stimmte mit 115:0 Stimmen zu.
Die Vorlage                          55                                                        115 Ja
Antrag und Abstimmungsfrage          60    0 Nein
10                                                                                                                        11
Vorlage 5 im Überblick
                                                          Bau einer direkten Wasserleitung zwischen Limmat-, Glatt- und Hangzone

                                            Ausgangslage
                                            Das Leitungsnetz der Wasserversorgung Zürich (WVZ) ist aufgrund
Bau einer direkten                          der Höhenunterschiede in der Stadt in mehrere Druckzonen eingeteilt.
                                            Die am tiefsten gelegene und grösste Zone ist die Limmatzone. Die

­Wasserleitung zwischen                     zweitgrösste ist die Glattzone, die primär Zürich-Nord und wichtige
                                            Vertragspartner im Glattal mit Wasser versorgt. Im heutigen Netz sind

 Limmat-, Glatt- und
                                            diese b ­ eiden grössten Zonen allerdings nicht direkt miteinander ver-
                                            bunden. Trinkwasser, das aus der Limmat- in die Glattzone gelangen
                                            soll, muss zunächst in die noch höher gelegene Hangzone gepumpt
 ­Hangzone                                  ­werden, ­bevor es hinunter in die Glattzone geleitet werden kann. Die
                                             Glattzone soll nun mit einer neuen Direktverbindung optimal an das
                                             ­übrige Netz angeschlossen werden.
Objektkredit von 25,245 Millionen Franken
                                            Die Vorlage
                                            Die neue Verbindung umfasst zwei unterirdische Rohrleitungen von je
                                            rund 1350 Metern Länge, ein Pumpwerk an der Nordstrasse beim
                                            Schindlerpark mit einer Förderleistung von 50 000 Kubikmetern pro Tag
                                            sowie ein kleineres Pumpwerk beim bestehenden Reservoir Strickhof.
                                            Dieses wird mit ­einer zusätzlichen Leitung mit dem nördlichen Tunnel-
                                            portal des Milchbucks verbunden. Die beiden längeren Leitungen
                                            ­werden im Milchbucktunnel unterhalb der Fahrbahn verlegt, wo sich
                                             bereits verschiedene Ver- und Entsorgungsleitungen befinden.

                                            Die neue Verbindung erhöht die Betriebssicherheit und stellt die
                                            ­Ver­sorgung mit Wasser auch bei künftigen Instandhaltungsarbeiten
                                             an Wasser­werken und Hauptleitungen sicher. Ferner kann dank
                                             dem ­Neubau des Pumpwerks beim Schindlerpark dem Anliegen des
                                             ­Quartiers Rechnung getragen werden, dort eine öffentliche ZüriWC-
                                              Anlage zu erstellen.

                                            Empfehlung Stadtrat und Gemeinderat

                                            Ja
Vorlage 5 im Detail                         Der Gemeinderat stimmte mit 112:0 Stimmen zu.
Die Vorlage                          63                                                        112 Ja
Antrag und Abstimmungsfrage          68    0 Nein
12                                                                                                                           13
Vorlage 6 im Überblick
                                                                                         Pro Senectute Kanton Zürich, Beiträge ab 2021

                                                    Ausgangslage
                                                    Die Stiftung Pro Senectute Kanton Zürich (PSZH) setzt sich mit einer
Pro Senectute Kanton Zürich,                        Vielzahl von Angeboten dafür ein, dass ältere Personen im Kanton ihr
                                                    Leben möglichst selbstständig weiterführen können. Mit den beiden

Beiträge ab 2021                                    ­Angeboten Treuhanddienst und Rentenverwaltung unterstützt sie ältere
                                                     Personen bei der Bewältigung von administrativen und finanziellen
                                                     Pflichten, die sie alleine nicht mehr wahrnehmen können. Die Stadt
Jährliche Beiträge von 2,041465 Millionen Franken    ­Zürich finanziert diese beiden Angebote seit über 20 ­Jahren für
                                                      ­Be­zügerinnen und Bezüger von AHV-Zusatzleistungen mit Wohnsitz in
                                                       der Stadt mit. Der jährliche Beitrag von knapp einer Million Franken
                                                       reicht ­allerdings nicht mehr aus, da der Bedarf unter anderem ­aufgrund
                                                       der steigenden Lebenserwartung und einer Zunahme an ­Be­zügerinnen
                                                       und Bezügern von Zusatzleistungen gestiegen ist. ­Zudem reduziert der
                                                       Bund seine finanzielle Beteiligung an die PSZH ab 2021.

                                                    Die Vorlage
                                                    Der jährliche Beitrag an die PSZH von bisher 0,998 Millionen soll ab
                                                    2021 auf 2,041465 Millionen Franken erhöht werden. Dabei handelt
                                                    es sich um einen leistungsabhängigen Maximalbeitrag, das heisst es
                                                    werden damit alle tatsächlich in Anspruch genommenen Leistungen
                                                    bezahlt, aber höchstens bis der Beitrag ausgeschöpft ist. Durch die
                                                    ­Erhöhung soll der steigende Bedarf nach dem Treuhanddienst und
                                                     der Rentenverwaltung gedeckt und zudem ein weiteres Angebot mit­
                                                     finanziert werden: die Sozialberatung, mit der die PSZH kostenlose
                                                     ­Beratungen für Personen ab 60 Jahren und ihre Angehörigen rund um
                                                      das Thema Alter anbietet. Auch hier steigt die Nachfrage und gleich­
                                                      zeitig schränkt der Bund seine Kostenbeteiligung ein.

                                                    Der bisherige Beitrag wurde vom Parlament genehmigt. Da der Beitrag
                                                    nun um mehr als eine ­Million Franken pro Jahr erhöht wird, müssen die
                                                    Stimmberechtigten dieser Erhöhung zustimmen.

                                                    Empfehlung Stadtrat und Gemeinderat

                                                    Ja
Vorlage 6 im Detail                                 Der Gemeinderat stimmte mit 104:0 Stimmen zu.
Die Vorlage                          71                                                          104 Ja
Antrag und Abstimmungsfrage          76            0 Nein
14                                                                                                                                 15
Vorlage 1 im Detail
                                                                                       Volksinitiative «Sichere Velorouten für Zürich»

                                                  Die Vorlage
Volksinitiative                                   Ausgangslage
«Sichere Velorouten                               Der Veloverkehr in der Stadt Zürich hat in den letzten Jahren stark

für Zürich»
                                                  ­zugenommen. Bereits 2011 wurde die Veloförderung mit der Annahme
                                                   der Volksinitiative «Zur Förderung des öV, Fuss- und Veloverkehrs in
                                                   der Stadt Zürich» in der Gemeindeordnung verankert (Artikel 2quinquies).
                                                   Ein Jahr später verabschiedete der Stadtrat den «Masterplan Velo»
                                                   als umfassendes Programm zur Veloförderung in der Stadt. Und
                                                   2015 sprachen sich die Stimmberechtigten für einen Rahmenkredit
                                                   von 120 Millionen Franken zur Förderung des Veloverkehrs aus.

                                                  Die Velorouten wurden in den letzten Jahren laufend aufgewertet.
                                                  ­Dabei lag der Fokus auf dem Ausbau des Veloroutennetzes entlang
                                                   von Hauptverkehrsstrassen, besonders im Rahmen von grösseren
                                                   Bauprojekten.

                                                  Mit der Zunahme der Anzahl Velofahrenden – 2018 waren etwa 50 Prozent
                                                  mehr Velofahrende unterwegs als noch 2012 – nahmen jedoch auch
                                                  die Velounfälle zu. Im Jahr 2018 waren über 40 Prozent der Schwerver-
                                                  letzten bei Verkehrsunfällen Velofahrende. Der Stadtrat verabschiedete
                                                  deshalb im November 2018 «Sicher Velofahren» als einen seiner
                                                  sechs Strategie-Schwerpunkte. Er setzt auf Massnahmen, die die
                                                  ­Verkehrssicherheit für Velofahrende erhöhen und gleichzeitig die
                                                   Veloinfrastruktur verbessern.

Weitere Informationen
zur Vorlage:

     stadt-zuerich.ch/vorlage-sicherevelorouten
16                                                                                                                                 17
Volksinitiative «Sichere Velorouten für Zürich»                                                                                   Volksinitiative «Sichere Velorouten für Zürich»

                                                                                            Art. 126
Entwicklung Velounfälle und Veloverkehr 2012–2018
                                                                                            Zur Umsetzung von Art. 2 quinquies Abs. 2 Sätze 2 und 3 GO realisiert
                                                                                            die Stadt Zürich bis spätestens 10 Jahre nach Inkrafttreten dieser
       Velounfälle E-Bikes
                                                                                            ­Bestimmungen ein Netz aus sternförmigen sowie tangentialen Velo­
       Velounfälle herkömmliche Velos
       Entwicklung Veloverkehr (Referenzjahr 2012 entspricht 100 %)
                                                                                             schnell­routen mit einer Länge von insgesamt mindestens 50 Kilo­
                                                                                             metern. Die Stadt Zürich veröffentlicht bis zur Erreichung dieses Ziels
800                                                                                          ­einen jährlichen Zwischenbericht.
                                                                             699
700
                                                                      621                   2. Der Stadtrat setzt diese Ergänzung der Gemeindeordnung in Kraft.
                                                            587
600
                                                  540
                                                                                    150 %   Begründung
500
                                      425                                                   Zürich braucht endlich eine zeitgemässe Veloinfrastruktur! Diese
400              360       363                                                              ­Initiative nimmt sich funktionierende Modelle aus Vorzeige-Velostädten
         100 %                                                                               zum Vorbild und fordert, dass ausgewählte Quartierstrassen als
300                                                                                          ­Velorouten signalisiert werden. Diese Velorouten sollen frei von motori­
200
                                                                                              siertem Durchgangsverkehr sein. Zudem sollen sie gegenüber dem
                                                                                              ­einbiegenden Verkehr vortrittsberechtigt sein, damit ein zügiges Voran-
100                                                                                            kommen ohne ständiges Abbremsen möglich ist. Die 50 Kilometer an
                                                                                               Velorouten, welche durch die Initiative entstehen, sollen nicht zulasten
  0
                                                                                               von Grünräumen und Grüninfrastrukturen oder Flächen für Fussgänge-
                 2012      2013      2014         2015     2016       2017   2018
                                                                                               rinnen oder Fussgänger gehen. Von solchen Velorouten profitieren
2018 waren in der Stadt Zürich etwa 50 Prozent mehr Velofahrende unterwegs als noch 2012.      alle – auch jene, die zu Fuss oder mit dem Auto unterwegs sind. Denn
Mit der Zunahme der Velofahrenden nahmen die Velounfälle überproportional zu.                  wo Fuss- und Velo- und Autoverkehr getrennt sind, entstehen deutlich
                                                                                               weniger Unfälle.»

                                                                                            Position Stadtrat und Gemeinderat
                                                                                            Der Stadtrat prüfte zunächst die Ausarbeitung eines Gegenvorschlags,
Volksinitiative «Sichere Velorouten für Zürich»                                             kam dann aber zum Schluss, sich für die Initiative auszusprechen.
                                                                                            ­Aufseiten des Parlaments arbeitete eine Minderheit des Gemeinderats
Am 19. Dezember 2017 reichte ein parteiübergreifendes Initiativkomitee                       einen Gegenvorschlag aus, der im Gegensatz zur Initiative keine
aus Vertreterinnen und Vertretern der SP, der Grünen, der GLP und                            ­minimale Länge des Veloschnellroutennetzes festlegte und eine
der AL zusammen mit den Organisationen umverkehR und Pro Velo die                             ­Kompensationspflicht für wegfallende Parkplätze vorsah. Die Mehrheit
Volksinitiative «Sichere Velorouten für Zürich» mit folgendem Wortlaut                         des Gemeinderats lehnte diesen Gegenvorschlag jedoch ab und
ein:                                                                                           stimmte der Initiative zu. Deshalb wird den Stimmberechtigten nun
                                                                                               ­ausschliesslich die Initiative unterbreitet.
«1. Die Gemeindeordnung wird wie folgt geändert:

Ergänzung von Art. 2 quinquies Abs. 2                                                       Umsetzung der Initiative
Zu diesem Veloroutennetz gehören auch Veloschnellrouten, welche ge-
genüber Querungen in der Regel vortrittsberechtigt sind. Zudem sind                         Veloschnellrouten als Ergänzung
diese Veloschnellrouten grundsätzlich frei vom motorisierten Individual-                    Da der Schwerpunkt der bisherigen Aufwertung der Velorouten vor allem
verkehr, wobei der Stadtrat die Ausnahmen regelt, so namentlich für                         auf Hauptverkehrsstrassen lag, begrüsst der Stadtrat die Stossrichtung
die Anwohnenden, das Gewerbe, die Blaulichtorganisationen sowie für                         der Initiative – ein Netz aus sternförmigen und tangentialen Veloschnell-
mobilitätsbehinderte Personen.                                                              routen auf kommunalen Quartierstrassen umzusetzen – als sinnvolle
18                                                                                                                                                                            19
Volksinitiative «Sichere Velorouten für Zürich»                                                                                 Volksinitiative «Sichere Velorouten für Zürich»

Ergänzung zu den aktuellen Bestrebungen. Veloschnellrouten gelten                        Änderung der Gemeindeordnung
als geeignete Massnahme zum Ausbau von attraktiven und ­sicheren
Veloverbindungen, auch in die Agglomeration. So sind ­bereits heute
Veloschnellrouten vom Bahnhof Altstetten in Richtung Schlieren und                       Mit der Annahme der Volksinitiative vom September 2011 wurde der
vom Bahnhof Oerlikon in Richtung Wallisellen geplant. Darüber ­hinaus                    ­Artikel 2quinquies erlassen. Falls die Stimmberechtigten die vorliegende
werden zurzeit vier weitere Veloschnellrouten konkret geprüft, wie                        ­Initiative annehmen, wird Artikel 2quinquies um die nachstehend fett
dies eine Motion des Gemeinderats aus dem Jahr 2017 ­verlangt. Das                         ­gedruckten Änderungen ergänzt und der neue Artikel 126 erlassen.
von der Initiative geforderte Veloschnellroutennetz korrespondiert
­somit mit den velopolitischen Plänen der Stadt.
                                                                              Art. 2quinquies
 Umsetzung von weiteren Massnahmen                                            1
                                                                                Die Stadt Zürich trifft Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor den negativen Aus­
 Die Initiative fordert, dass die Veloschnellrouten in der Regel vortritts­   wirkungen des Verkehrs.
 berechtigt und – abgesehen von einigen Ausnahmen – frei vom                  2
                                                                               Die Stadt Zürich setzt konsequent auf den öV, Fuss- und Veloverkehr und fördert insbe­
 ­motorisierten Individualverkehr sind. Darüber hinaus sind weitere
                                                                              sondere die Tangentialverbindungen des öV und ein durchgehendes Veloroutennetz entlang
  Mass­nahmen ­geplant, beispielsweise eine bessere Signalisation             oder parallel der Hauptachsen. Zu diesem Veloroutennetz gehören auch Veloschnell-
  der Veloführung, Tempo 30 oder Einbahnregimes, die Versetzung               routen, welche gegenüber Querungen in der Regel vortrittsberechtigt sind. Zudem
  oder Aufhebung von Parkplätzen oder eine Optimierung an Knoten.             sind diese Veloschnellrouten grundsätzlich frei vom motorisierten Individual­verkehr,
  Die Ausgestaltung der Veloschnellrouten wird an die örtlichen               wobei der Stadtrat die Ausnahmen regelt, so namentlich für die Anwohnenden, das
­Gegebenheiten angepasst.                                                     Gewerbe, die Blaulichtorganisationen sowie für mobilitätsbehinderte Personen.

                                                                              3
                                                                                Der Neu- oder Ausbau von Hochleistungs- und Hauptverkehrsstrassen ist nur unter der
Sorgfältige Interessenabwägung
                                                                              Bedingung zulässig, dass sich die Kapazität des gesamten Strassennetzes für den motori-
Nach dem Willen der Initiantinnen und Initianten sollen die Veloschnell-
                                                                              sierten Individualverkehr nicht erhöht. Die Stadt handelt nach diesem Grundsatz im Rahmen
routen nicht zulasten von Flächen für die Fussgängerinnen und Fuss-           ihrer gesetzlichen Möglichkeiten und vertritt ihn gegenüber übergeordneten Stellen.
gänger oder des Grünraums realisiert werden. Darum gilt es, bei der
Planung der Veloschnellrouten die Bedürfnisse der Quartierbevölkerung         Art. 126
und des Fussverkehrs, aber auch die Sicherheit der weiteren Verkehrs­         Zur Umsetzung von Art. 2 quinquies Abs. 2 Sätze 2 und 3 GO realisiert die Stadt Zürich
teilnehmenden zu berücksichtigen. Mit einer sorgfältigen Interessen­          bis spätestens 10 Jahre nach Inkrafttreten dieser Bestimmungen ein Netz aus stern-
abwägung soll der in den Quartieren geltende Grundsatz der Koexistenz         förmigen sowie tangentialen Veloschnellrouten mit einer Länge von insgesamt
                                                                              ­mindestens 50 Kilometern. Die Stadt Zürich veröffentlicht bis zur Erreichung dieses
der Verkehrsteilnehmenden bestmöglich gewahrt werden. Der Initiativ-
                                                                               Ziels einen jährlichen Zwischenbericht.
text lässt dies­bezüglich Spielraum offen, indem er auch Ausnahmen
beim ­Vortrittsrecht des Veloverkehrs zulässt.

20                                                                                                                                                                          21
Volksinitiative «Sichere Velorouten für Zürich»                                                                    Volksinitiative «Sichere Velorouten für Zürich»

Standpunkt                                                                  Eine echte Win-Win-Lösung

des ­Initiativ­komitees                                                     Von der Initiative profitiert nicht nur der Veloverkehr. Gerade für Fuss-
                                                                            gängerinnen und Fussgänger ist es wichtig, dass die Velos eigene
                                                                            ­Routen erhalten und nicht mehr auf Trottoirs und Mischverkehrsflächen
                                                                             unterwegs sind. Doch auch der öffentliche Verkehr sowie auch die
Endlich sichere Velorouten – auch für Zürich!                                ­Autofahrerinnen und Autofahrer haben jedes Interesse daran, dass die
                                                                              Spuren für Velos, Autos und öV klar getrennt sind. Die Initiative schafft
Velofahren macht Spass, ist gesund und schont das Klima. Kein Wunder,         deshalb eine echte Win-Win-Lösung, bei der es keine Verliererinnen
ist das Velo in Zürich beliebt: Allein seit dem Jahr 2013 hat der Velo­       und Verlierer gibt.
verkehr in unserer Stadt um 50 Prozent zugenommen. Es ist deshalb
höchste Zeit, dass Zürich endlich ein sicheres Veloroutennetz erhält!       Breite Unterstützung für eine pragmatische Initiative
                                                                            Die Volksinitiative «Sichere Velorouten für Zürich» wurde von der SP
Kaum Fortschritte bei der Infrastruktur                                     ­gemeinsam mit Grünen, GLP, AL und mehreren Verbänden wie Pro Velo
Leider gibt es beim Bau von sicheren Velorouten kaum Fortschritte.           lanciert. Inzwischen ist der Rückhalt nochmals deutlich grösser ge­
Zwar existiert mit dem Masterplan Velo ein gutes Konzept, doch bei           worden: So unterstützt auch der Stadtrat die Initiative, und im Gemeinde-
der Umsetzung hapert es: Machen die Behörden weiter wie bisher,              rat haben sich ausser SVP und FDP sämtliche Parteien für ein Ja
gäbe es erst im Jahr 2095 ein funktionierendes Veloroutennetz – also         ­ausgesprochen. Das zeigt, dass die Initiative eine moderate, vernünftige
erst in 75 Jahren! So lange können wir Zürcherinnen und Zürcher               und pragmatische Lösung vorschlägt. Wir laden auch Sie dazu ein,
­unmöglich auf sichere Velorouten warten.                                     ­einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit in unserer Stadt zu leisten – vielen
                                                                               Dank für Ihr Ja zu sicheren Velorouten!
Sicherheit als zunehmendes Problem
Die Anzahl der verletzten Velofahrerinnen und Velofahrer hat sich innert    Verfasst vom Initiativkomitee.
kurzer Zeit verdoppelt: Im Jahr 2011 gab es 337 Velounfälle, sieben Jahre
später waren es bereits 699. Gleichzeitig haben auch die schweren
­Unfälle mit gravierenden Verletzungen stark zugenommen, und viel zu
 oft sind die Folgen sogar tödlich. Deshalb braucht es endlich konkrete
 Lösungen – und zwar heute, nicht irgendwann in ferner Zukunft.

Was andere Städte können, kann Zürich auch
Es ist wichtig, dass alle Menschen sicher Velo fahren können – nicht ­
nur geübte Personen mittleren Alters, sondern auch Kinder sowie
­Seniorinnen und Senioren. Deshalb haben Städte wie Amsterdam oder
 Kopenhagen schon vor langer Zeit ein durchgehendes Veloroutennetz
 geschaffen. Doch auch Schweizer Städte wie etwa Bern haben die
 ­Infrastruktur stark verbessert. Was in Amsterdam, Kopenhagen oder
  Bern längst selbstverständlich ist, muss auch in Zürich möglich sein.

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Volksinitiative «Sichere Velorouten für Zürich»                                                                 Volksinitiative «Sichere Velorouten für Zürich»

Minderheitsstandpunkt                                                        Eine Mehrheit des Gemeinderats wollte allerdings keine Rücksicht

der FDP-Fraktion                                                             ­nehmen auf die Fussgängerinnen und Fussgänger – die schwächsten
                                                                              Verkehrsteilnehmenden –, den öffentlichen Verkehr sowie auf Quartier-
                                                                              und Gewerbeparkplätze und lehnte den Gegenvorschlag ab. Daher
                                                                              können Sie heute nicht darüber abstimmen. Ihr NEIN zur vorliegenden
NEIN zu einseitiger Ideologie –                                               Veloinitiative macht Platz für bessere, gesamtheitliche Lösungen für
Platz für sinnvolle Lösungen                                                  alle Verkehrsteilnehmenden.

Leistungsfähige und sichere Verkehrsinfrastrukturen haben für die FDP
hohe Priorität. Velorouten sollen möglichst durchgehend und sicher
sein. Aber statt bestehende und bereits geplante Routen entsprechend
zu gestalten, verlangt die Initiative zusätzlich zu Velohaupt-, Veloneben-
und Velokomfortrouten auch noch die Einführung von 50 Kilometern
­sogenannter «Veloschnellrouten» quer durch die Stadt.

Die übertriebene Initiative verlangt, zusätzlich zu den Velostreifen auf
den übrigen Strassen, die neu 1,8 Meter breit sein sollen, die grund-
sätzliche Sperrung von 50 Kilometern Strasse für den motorisierten
­Individualverkehr. Auf diesen Strassen sollen die Velos dann in der
 ­Regel Vortritt haben. Die Pilotversuche des Bundesamts für Strassen
  (ASTRA) zu solchen Veloschnellrouten konnten keinen eindeutigen
  ­Nutzen für die Veloförderung, den Velokomfort oder die Velosicherheit
   nachweisen. Zudem drohen erhöhte Gefahren für Fussgängerinnen
   und Fussgänger, insbesondere für ältere Menschen und Kinder (zum
   Beispiel auf Schulwegen zu Kindergärten und Schulen) beim Queren
   durch schnell fahrende Velos und E-Bikes.

Der Platz in der Stadt Zürich ist beschränkt, die Bevölkerung wächst.
Der bestehende Strassenraum muss deshalb mit Bedacht aufgeteilt
werden. Der Gegenvorschlag der FDP im Zürcher Gemeinderat hätte ein
«bedarfsgerechtes Netz aus Veloschnellrouten» statt die fixe Strecken-
vorgabe von 50 Kilometern vorgesehen. Zudem hätten die Bedürfnisse
der Fussgängerinnen und Fussgänger ausdrücklich berücksichtigt
und Quartier- und Gewerbeparkplätze bei der Veloroutenplanung in an-
gemessener Distanz ersetzt werden sollen. Und schliesslich hätte der
Gegenvorschlag eine Konzentration der Velorouten auf «Sammelrouten»
samt den Zubringern vorgesehen. Damit wäre mehr Platz für separate
Bus- und Tramspuren entstanden, damit der ­öffentliche Verkehr schnell
vorankommt.

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Volksinitiative «Sichere Velorouten für Zürich»                                                                      Volksinitiative «Sichere Velorouten für Zürich»

Minderheitsstandpunkt                                                         der Bedarf an der teuren Veloinfrastruktur gerade an kalten und nassen

der SVP-Fraktion                                                              Tagen nicht ausgewiesen ist. Der Verkehrsraum in Zürich ist begrenzt.
                                                                              Er muss unter allen Verkehrsteilnehmenden geteilt werden. Mit der
                                                                              ­Zuwanderung wird Zürich weiterwachsen und der Bedarf an Mobilität
                                                                               weiter steigen. Nun sollen über 50 Kilometer für rasende Velofahrende
Jetzt ist genug: Keine Veloraser-Routen in Zürich                              zur Verfügung stehen. Dies ist keine kluge Aufteilung des begrenzten
                                                                               Strassenraums. Vielmehr bedeutet dies ein massives Privileg einer
Die Initiative verlangt mindestens 50 Kilometer an autobahnähnlichen           ­kleinen Gruppe von Verkehrsteilnehmenden. Um effiziente Verkehrs­
Veloschnellrouten für Velofahrende. Dies auf Kosten von Fussgänge­              wege für alle anbieten zu können, muss das Verkehrsnetz gesamtheit-
rinnen und Fussgängern, öV, Taxi und anderen Verkehrsteilnehmenden.             lich betrachtet werden. Das Durchsetzen der Verkehrsregeln gehört
                                                                                dazu. Verstösse müssen konsequent geahndet werden, auch bei Velo-
Veloraserei und Unfälle nehmen zu                                               fahrenden.
Der Veloverkehr beträgt nur zwei Prozent am Gesamtvolumen der ge­
fahrenen Kilometer (UVEK Juli 2018). Trotzdem verursachen die Velo-           Die Initiative blendet die Warenlogistik aus. Immer mehr Menschen auf
fahrenden am meisten Unfälle in der Stadt Zürich. Fast jede ­zweite           gleicher Fläche benötigen immer mehr Warentransporte. Dafür ist
schwer verletzte Person war mit dem Velo unterwegs. Die ­Initiantinnen        das Velo kaum konkurrenzfähig. Diese Initiative bringt Luxuswege für
und Initianten fordern «sichere Velorouten» und begründen diese mit           eine Minderheit von Verkehrsteilnehmenden, während alle anderen
Sicherheit. Das Gegenteil ist der Fall. Routen, welche den Velofahrenden      den kleiner werdenden Verkehrsraum teilen müssen.
den Vortritt gewähren, führen zu mehr Veloraserei und die Unfälle
­nehmen zu. Die Unfallstatistik der Stadt Zürich belegt, dass rund zwei       Wer Mobilität für alle und Sicherheit will, stimmt Nein zu dieser Initiative.
 Drittel aller Velounfälle selbst- oder zu einem wesent­lichen Teil selbst­
 verschuldet sind. Es ist ein Irrglaube, dass separate Schnellrouten das
 Problem der steigenden Unfälle lösen können. Einerseits wird auf diesen
 Schnellrouten mit höherer Geschwindigkeit ­gefahren und andererseits
 wird es weiterhin Stellen geben, an denen diese Routen andere Wege
 kreuzen, zum Beispiel andere Veloschnellrouten oder Trottoirs.

Die SVP befürchtet, dass die Sicherheit für die schwächsten Verkehrs­
teilnehmenden, wie Fussgängerinnen und Fussgänger, Kinder,
­Seniorinnen und Senioren oder beeinträchtigte Personen, massiv
 ­verschlechtert würde. Die SVP setzt sich für eine konsequente
  ­Entflechtung von Velo- und Fussverkehr ein. Diese Initiative bringt
   hier jedoch keine Verbesserung.

Veloraser-Routen sind unnötig und schaden der Umwelt
Die SVP setzt sich für eine funktionierende Mobilität für alle und die
freie Wahl des Verkehrsmittels ein. Eine Zwängerei und einseitige
­Förderung eines Verkehrsmittels auf Kosten aller anderen Verkehrsteil-
 nehmenden lehnt die SVP ab. Die Initiantinnen und Initianten erwähnen
 den Aspekt der Umweltfreundlichkeit des Velos. Mit diesen Veloraser-­
 Routen wird der gewerbliche und private motorisierte Verkehr zusätz-
 lich behindert. Aufgrund der weiten Umwege nehmen CO2 und andere
 Emissionen zu. Künstlich erzeugte Staus sind das Resultat, während

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Volksinitiative «Sichere Velorouten für Zürich»                                                           Volksinitiative «Sichere Velorouten für Zürich»

Antrag                                                                   Abstimmungsfrage
Folgendes Begehren wird den Stimmberechtigten                            Auf Ihrem Stimmzettel werden Sie gefragt:
zum Entscheid u
              ­ nterbreitet:                                             Wollen Sie die folgende Vorlage annehmen?

                                                                         Volksinitiative
Volksinitiative «Sichere Velorouten für Zürich»

1. Die Gemeindeordnung wird wie folgt geändert:

  Ergänzung von Art. 2quinquies Abs. 2                                   «Sichere Velorouten
	Zu diesem Veloroutennetz gehören auch Veloschnellrouten, welche
  gegenüber Querungen in der Regel vortrittsberechtigt sind. Zudem       für Zürich»
  sind diese Veloschnellrouten grundsätzlich frei vom motorisierten
  Individualverkehr, wobei der Stadtrat die Ausnahmen regelt, so na-
  mentlich für die Anwohnenden, das Gewerbe, die Blaulichtorganisa-
  tionen sowie für mobilitätsbehinderte Personen.

  Art. 126
	Zur Umsetzung von Art. 2quinquies Abs. 2 Sätze 2 und 3 GO realisiert
  die Stadt Zürich bis spätestens 10 Jahre nach Inkrafttreten dieser
  Bestimmungen ein Netz aus sternförmigen sowie tangentialen Velo-
  schnellrouten mit einer Länge von insgesamt mindestens 50 Kilo­
  metern. Die Stadt Zürich veröffentlicht bis zur Erreichung dieses
  Ziels einen jährlichen Zwischenbericht.

2. Der Stadtrat setzt diese Ergänzung der Gemeindeordnung in Kraft.

                                                                         Empfehlung Stadtrat und Gemeinderat

                                                                         Ja
                                                                         Der Gemeinderat stimmte mit 84:33 Stimmen zu.
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Vorlage 2 im Detail
                                                                             Privater Gestaltungsplan «Areal Hardturm – Stadion»

                                              Die Vorlage
Privater Gestaltungsplan                      Ausgangslage
«Areal Hardturm – Stadion»                    Projekt «Ensemble»
                                              Am 25. November 2018 stimmten die Stimmberechtigten den Bau­rechts­­
                                              verträgen für das Projekt «Ensemble» mit 53,8 Prozent zu. Das Projekt
                                              umfasst den Bau eines Fussballstadions für 18 000 Zuschauerinnen und
                                              Zuschauer, eine gemeinnützige Wohnüberbauung mit 174 Wohnungen
                                              sowie zwei Wohn- und Geschäftshochhäuser mit 570 Wohnungen und
                                              vielfältigen Gewerbeflächen auf dem Areal Hardturm in Zürich-West.
                                              Das Vorhaben wird von einem Team ­bestehend aus den privaten
                                              ­In­vestorinnen HRS Investment AG und ­Immobilienanlagegefässe der
                                               ­Credit Suisse sowie der Allgemeinen Baugenossenschaft Zürich (ABZ)
                                                gebaut und finanziert. Die gesamten Investitionen belaufen sich auf
                                                rund 570 Millionen Franken. Es handelt sich dabei um ein Gesamtpaket,
                                                bei dem die ­beiden Wohn- und ­Geschäftshochhäuser der Querfinan­
                                                zierung des Stadions dienen und dadurch zwingender Bestandteil
                                                des Projekts sind. Im Gegenzug muss sich die Stadt weder am Bau
                                                noch am Betrieb finanziell beteiligen. Beim Areal handelt es sich um
                                                städtisches Eigentum. Deshalb gewährt die Stadt den Investorinnen
                                                Baurechte, wodurch jährlich rund 1,2 Millionen Franken in die Stadt­
                                                kasse fliessen. Da die Baurechte zu einem teilweise reduzierten Bau-
                                                rechtszins gewährt wurden, geht damit ein Einnahmeverzicht von
                                                ­jährlich rund 1,7 Millionen Franken einher. Diese Baurechtsverträge und
                                                 der Einnahmeverzicht wurden von den Stimmberechtigten im Rahmen
                                                 der Volksabstimmung vom 2    ­ 5. November 2018 genehmigt.

                                              Referendum gegen privaten Gestaltungsplan
                                              Aufgrund der komplexen Anforderungen eines Fussballstadions an
                                              die Erschliessung und den Nachweis der Umweltverträglichkeit sowie
                                              ­aufgrund der Höhe der Hochhäuser musste für die Umsetzung des
                                               Bauprojekts ein privater Gestaltungsplan mit Umweltverträglichkeits-
                                               prüfung erarbeitet werden, der in der Zuständigkeit des Gemeinderats
                                               liegt. Dieser stimmte dem Gestaltungsplan am 23. Oktober 2019 mit
Weitere Informationen                          63 zu 12 Stimmen bei 43 Enthaltungen zu. Die IG Freiräume Zürich West
zur Vorlage:                                   reichte jedoch am 20. Dezember 2019 das Referendum dagegen ein,
                                               weswegen nun auch die Stimmberechtigten darüber abstimmen.

     stadt-zuerich.ch/vorlage-arealhardturm
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Privater Gestaltungsplan «Areal Hardturm – Stadion»                                                                Privater Gestaltungsplan «Areal Hardturm – Stadion»

Planungsrechtliche Grundlagen
Das Areal Hardturm liegt gemäss kantonalem Richtplan im Zentrums-
gebiet Zürich-Hard/Altstetten, das als «Entwicklungsgebiet» bezeichnet
wird. Das Entwicklungsziel dieses Gebiets ist die Weiterentwicklung
und Verdichtung mit Ausrichtung auf die S-Bahn-Stationen. Das Projekt
«Ensemble» entspricht diesem Ziel und führt somit zu einer Stärkung
und sinnvollen Ergänzung des Gebiets Zürich-West.

Das Fussballstadion ist im kantonalen Richtplan unter den öffentlichen
Bauten und Anlagen eingetragen. Demnach ist das öffentliche Interesse
daran auf kantonaler Stufe verankert. Obwohl die aktuelle Bau- und
­Zonenordnung eine dichte Bebauung des Areals zulässt, ist das gesamte
 Projekt im Rahmen der bestehenden Rechtsgrundlagen dennoch nicht
 realisierbar. Aus den erwähnten Gründen (Höhe der Hochhäuser, An­
 forderungen an Erschliessung und Nachweis der Umweltverträglichkeit)       Für alle drei Teilgebiete trifft der Gestaltungsplan genaue Regelungen zu folgenden Themen-
 ist eine Sondernutzungsplanung in der Form eines privaten Gestal-          bereichen: Bau- und Nutzungsvorschriften, Freiraum, Gestaltung, Erschliessung und Parkie-
                                                                            rung sowie Umwelt. Teilgebiet A dient primär der Wohnnutzung, Teilgebiet B ist für die Sport-
 tungsplans erforderlich.                                                   nutzung vorgesehen und Teilgebiet C für die Wohn- und Dienstleistungs­nutzung bestimmt.
                                                                            (Plan: HRS Real Estate AG / Planpartner AG)

Gestaltungsplan
                                                                            20 Meter. Im Teilgebiet C werden mit dem Gestaltungsplan zwei Hoch-
Neben den verbindlichen Vorschriften (Plan und schriftliche Vorschriften)   häuser zugelassen, die maximal 140 Meter hoch sein dürfen.
umfasst der Gestaltungsplan einen ausführlichen Planungsbericht,
­einen Umweltverträglichkeitsbericht und einen Bericht zu den Einwen-       Umfassende Umgebungsplanung
 dungen aus der Bevölkerung.                                                Im Gestaltungsplan werden auch die Vorgaben für die Gestaltung der
                                                                            Freiräume auf dem Areal festgelegt. Der Gestaltungsplan sieht drei
Nutzung und Bauvorschriften klar geregelt                                   ­öffentlich nutzbare Plätze vor. Zudem wird vorgeschrieben, dass in den
Der Gestaltungsplan trifft für die einzelnen Teilgebiete genaue Regelun-     einzelnen Teilgebieten jeweils ein gewisser Anteil nicht bebaut werden
gen zu folgenden Themenbereichen: Bau- und Nutzungsvorschriften,             darf und somit als Freiraum bestehen bleiben muss. Bezüglich Erreich-
Freiraum, Gestaltung, Erschliessung und Parkierung sowie Umwelt.             barkeit wird sichergestellt, dass die Fussgängerinnen und Fussgänger
Das Teilgebiet A dient primär der Wohnnutzung, Teilgebiet B ist für die      sowie die Velofahrenden das Areal via Haltestellen des öffentlichen
Sportnutzung vorgesehen und Teilgebiet C für die Wohn- und Dienst-           ­Verkehrs und angrenzenden Fuss- und Radwegen gut erreichen können.
leistungsnutzung bestimmt. In allen Teilgebieten sind darüber hinaus
für die Umgebung verträgliche gewerbliche Nutzungen wie beispiels-          Die Anzahl Autoparkplätze wird begrenzt. Es darf nur die minimal ge-
weise gastronomische Angebote zulässig. Im Fussballstadion sind             mäss der Parkplatzverordnung erforderliche Anzahl Autoabstellplätze
Grossanlässe wie Konzertveranstaltungen, Party-/Clubveranstaltungen         erstellt werden. Mit wenigen Ausnahmen sind die Autoparkplätze
oder Ähnliches ausgeschlossen. Auf dem gesamten Areal dürfen zu-            ­unterirdisch zu erstellen. Für den Veranstaltungsbetrieb, das heisst bei
dem keine Verkaufsnutzungen mit viel Kundschaft und entsprechendem          einem Fussballspiel, sind weitere temporäre Autoparkplätze erforderlich.
Verkehrsaufkommen wie beispielsweise Fachmärkte oder Einkaufs­              In den Teilgebieten B und C sind im Veranstaltungsbetrieb zusätzlich
zentren realisiert werden. Der Wohnanteil auf dem gesamten Areal            mindestens 250 und maximal 500 temporäre Velo-Abstellplätze vor­
muss nach der Errichtung aller Bauten mindestens 60 Prozent und darf        gesehen. Die genaue Zahl aller Parkplätze im Veranstaltungsbetrieb
höchstens 80 Prozent betragen. Geregelt ist auch die maximale Höhe          wird im Baubewilligungsverfahren festgelegt und vom Publikums­
der Gebäude. Im Teilgebiet A beträgt sie 25 Meter und im Teilgebiet B       aufkommen bei den Fussballspielen abhängig gemacht.
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Privater Gestaltungsplan «Areal Hardturm – Stadion»                                                               Privater Gestaltungsplan «Areal Hardturm – Stadion»

Bisherige Projekte zum Bau                    Volksabstimmung. Die Stimm­           Verschiedene Massnahmen im Umweltbereich
­eines Fussballstadions auf dem               berechtigten lehnten die städ­        Der Gestaltungsplan schreibt detaillierte bauliche Lärmschutzmass-
 Areal Hardturm                               tische Finanzierung des Stadions      nahmen vor und schützt damit die geplante Wohnnutzung beziehungs-
 Seit dem Bau des ersten Stadions             knapp ab (50,8 Prozent). Der          weise die Umgebung vor dem Strassenverkehrs- und dem Stadionlärm.
 1929 wurde auf dem Areal Hard-               ­damit verbundene gemeinnützige       Daneben legt er energetische Anforderungen an die Gebäude fest.
 turm Fussball gespielt. Das Hard-             Wohnungsbau, der deutlich an­        Diese müssen mindestens den Minergie-P-Standard erfüllen und an
 turmstadion war bis zu seinem                 genommen wurde (67,4 Prozent),       die städtische Fernwärmeversorgung angeschlossen werden.
 Abriss das Heimstadion des                    konnte aufgrund der Verknüpfung
 Grasshopper Club Zürich (GCZ).                der beiden Projekte nicht um­
 Seither tragen sowohl der GCZ                 gesetzt werden. Der Stadtrat ent-    Umweltverträglichkeitsprüfung
 wie auch der andere Stadtzürcher              schied sich infolgedessen, das
 Traditionsclub, der FC Zürich                 Vorhaben privaten Investorinnen      Die Umweltverträglichkeitsprüfung kommt zum Schluss, dass das mit
 (FCZ), ihre Spiele im Stadion Letzi-          zu übergeben. Daraus ist das         dem privaten Gestaltungsplan zulässige Vorhaben unter Bedingungen
 grund aus. Dieses wurde jedoch                ­Projekt «Ensemble» entstanden,      die umweltrechtlichen Anforderungen einhält. Zu den Bedingungen
 als multifunktionales Leichtathle-             dem die Stimmberechtigten 2018      zählt vor allem, dass das Stadion die maximal mögliche Höhe gemäss
 tik- und Eventstadion konzipiert               mit 53,8 Prozent zustimmten.        Gestaltungsplan (20 Meter) ausschöpfen muss, damit der Stadionlärm
 und sollte nur vorübergehend als                                                   minimiert werden kann.
 Fussballstadion genutzt werden.              Die frühere Besitzerin des Areals,
                                              die Credit Suisse AG, verkaufte       Stadionlärm umweltverträglich
Deshalb planten die Stadt Zürich              ­ihren Teil des Gebiets 2010 für      Der Stadionlärm wird die massgeblichen Richtwerte teilweise über-
und die Stadion Zürich AG (eine                50 Millionen Franken an die Stadt    schreiten. Da die Richtwerte keine absoluten Grenzwerte sind und
von der Credit Suisse gegründete               Zürich zum Zweck eines Sport­        die Überschreitungen auf ein ganzes Jahr betrachtet nur sehr selten
AG) ab der Jahrtausendwende                    stadion­­baus. Falls das Areal bis   auf­treten, können sie als nicht erheblich störend für die Umgebung und
den Bau eines neuen Stadions auf               2035 nicht für den Bau eines         ­daher als umweltverträglich eingestuft werden. Basierend auf den
dem Areal. Die Stimmberechtigten               Sportstadions genutzt wird, steht     ­Anstosszeiten der Saison 2019/20 würden 95 Prozent der Fussballspiele
stimmten 2003 dem Gestaltungs-                 der Verkäuferin ein Rückkaufs-         vor 22 Uhr beendet sein und liegen damit ausserhalb der Nachtruhe.
plan mit 63,3 Prozent und einer                recht zum gleichen Preis zu.
Beteiligung der Stadt in der Höhe
von fast 50 Millionen Franken                                                       Öffentliche Auflage und Vorprüfung Kanton
an der Stadion Zürich AG mit 59,2
Prozent zu. Das Projekt wurde                                                       Der Entwurf des privaten Gestaltungsplans lag vom 16. September
­jedoch von verschiedenen Seiten                                                    bis 20. November 2017 öffentlich auf. Es gingen in dieser Zeit 60 Ein-
 mit rechtlichen Mitteln bekämpft                                                   wendungen aus der Bevölkerung mit unterschiedlichen Anträgen ein.
 und letztlich von der Credit Suisse                                                Die meisten Einwände verlangten den Verzicht auf die Hochhäuser,
 nicht mehr weiterverfolgt. 2013                                                    die Reduktion der Höhe der Hochhäuser oder den Erhalt des heute
 war dann der Bau eines Stadions                                                    ­bestehenden Freiraums und damit grundlegende Änderungen am
 durch die Stadt Gegenstand einer                                                    ­Projekt. Da das Vorhaben aber als Gesamtpaket konzipiert ist, hätten
                                                                                      solche Änderungen auch Auswirkungen auf das Finanzierungsmodell
                                                                                      und würden ein grundsätzlich anderes Gesamtkonzept erfordern.
                                                                                      ­Deshalb wurden diese Einwände nicht berücksichtigt. Einzelne Anträge
                                                                                       betreffend die Erschliessung mit dem öffentlichen Verkehr sowie dem
                                                                                       ökologischen Ausgleich hingegen wurden umgesetzt.

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Privater Gestaltungsplan «Areal Hardturm – Stadion»                      Privater Gestaltungsplan «Areal Hardturm – Stadion»

Der Kanton Zürich prüfte den Entwurf des privaten Gestaltungsplans
und würdigte diesen als umfassendes und weitsichtiges Regelwerk.
Verschiedene Hinweise des Kantons zum Lärmschutz, zur Parkierung
sowie zur Durchgrünung wurden in den Entwurf eingearbeitet.

Termine
Im Stadion sollen in der Saison 2023/24 die ersten Spiele stattfinden.
Die Hochhäuser und die gemeinnützige Wohnüberbauung werden
ab 2024 etappiert fertiggestellt.

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Privater Gestaltungsplan «Areal Hardturm – Stadion»                                                             Privater Gestaltungsplan «Areal Hardturm – Stadion»

Standpunkt des                                                               Keinen Park mit hoher Biodiversität zerstören

­Referendumskomitees                                                         Seit zehn Jahren ist auf dem Hardturm-Areal ein Park mit ausserge-
                                                                             wöhnlicher Vielfalt an Tieren und Pflanzen gewachsen. Ähnlich einem
                                                                             Naturdenkmal erinnert er im Wechsel der Jahreszeiten an die Atmo-
                                                                             sphäre des Schwemmlandes der Limmat, bevor sie durch Industria­
Nein zum Hardturm-Bauwahn                                                    lisierung und Bauboom verloren ging. Der Park sorgt für natürliche
Der private Gestaltungsplan «Areal Hardturm – Stadion» ist unvereinbar       Kühlung und bietet Spiel- und Sportmöglichkeiten für alle. Der private
mit den Zielen einer grünen, klimafreundlichen und sozialen Stadtent-        Gestaltungsplan zerstört ihn und bietet dafür keinen Ausgleich.
wicklung. CS, HRS, diverse Immobilienfonds und die Stadion Zürich AG
unterwerfen das Hardturm-Areal ausschliesslich ihrer Renditelogik. Für       Nein zum Diktat der Credit Suisse Arena
vierzigmal zwei Stunden Fussballbetrieb im Jahr und den dafür nötigen        Die finanziellen Interessen hinter dem Profi-Fussball wollen seit den
­Sicherheitsvorkehrungen wird ein Grossteil der 55 000 Quadratmeter          1990er-Jahren mehr als attraktive Spiele für die Fans. Ein Stadion wie
 ­zubetoniert und werden zwei riesige Türme hochgezogen. Das Projekt         das geplante auf dem Hardturm ist ein Grossprojekt, das profitable
  widerspricht komplett den ­Anforderungen einer stark wachsenden            ­Nebengeschäfte von globalen Investorinnen begünstigen muss.
  Stadt in Zeiten des Klima­wandels.                                          Die Höhe der Wohn- und Geschäftstürme ist die Konsequenz dieses
                                                                              Stadiondiktats, das die Stadt Zürich mit dem Bauland von der Credit
Nein zur Ressourcenverschwendung                                              Suisse 2010 gekauft hat. Der neue Fussballtempel soll denn auch
Die Klimaerwärmung hat auch für die Stadt Zürich Konsequenzen.                Credit Suisse Arena heissen. Dieses Diktat für ein zweites Stadion in
Eine CO 2 -neutrale und klimaangepasste Stadtentwicklung muss den             der Stadt Zürich lehnen wir ab.
Bauwahn zügeln und die Boden- und Energieressourcen schonen.
­Diesen Ansprüchen genügt der private Gestaltungsplan nicht. Gebäude         Verfasst vom Referendumskomitee.
 und Tiefgarage versiegeln 90 Prozent des Bodens. Die Freiflächen
 sind asphaltierte Plätze, die auf randalierende Fussballfans und Polizei-
 einsätze bei Hochrisikospielen ausgerichtet sind. Über den grossen
 Energieverbrauch der Hochhäuser täuscht keine Photovoltaik-Anlage
 hinweg.

Nein zu zwei 137 Meter hohen Renditebauten
Rund 1500 Menschen sollen auf dem Hardturm-Areal neu wohnen
­können. Doch die angestrebte Verdichtung verschärft den heute schon
 bestehenden Mangel an öffentlichen Grün- und Freiräumen und
 ­erschwert das Zusammenleben. Die rund 570 Wohnungen in den
  zwei Türmen sind weder gemeinnützig noch familienfreundlich. Sie
  schaffen dem Mangel an preisgünstigen Wohnungen keine Abhilfe.
  Die Türme stapeln reiche Menschen für die Rendite und schaffen um
  die Fassaden urbane Leere statt Begegnungsräume.

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Privater Gestaltungsplan «Areal Hardturm – Stadion»                                                 Privater Gestaltungsplan «Areal Hardturm – Stadion»

Antrag                                                                  Abstimmungsfrage
Folgender Antrag wird den Stimmberechtigten                             Auf Ihrem Stimmzettel werden Sie gefragt:
zum Entscheid unterbreitet:                                             Wollen Sie die folgende Vorlage annehmen?

                                                                        Privater Gestaltungsplan
1.	Dem privaten Gestaltungsplan «Areal Hardturm – Stadion» mit
    ­Umweltverträglichkeitsprüfung, bestehend aus Gestaltungsplan­
     vorschriften und Plan Mst. 1:1000, wird zugestimmt.

2.	Der Stadtrat wird ermächtigt, Änderungen am privaten Gestaltungs-   «Areal Hardturm – Stadion»,
    plan «Areal Hardturm – Stadion» mit Umweltverträglichkeitsprüfung
    in eigener Zuständigkeit vorzunehmen, sofern sich diese als Folge   Zürich-Escher Wyss,
                                                                        Kreis 5
    von Rechtsmittelentscheiden oder im Genehmigungsverfahren
    als notwendig erweisen. Solche Beschlüsse sind im Städtischen
    Amtsblatt und im Amtsblatt des Kantons Zürich sowie in der
    ­A mtlichen Sammlung zu veröffentlichen.

3.	Vom Bericht zu den Einwendungen wird zustimmend Kenntnis
    ­genommen.

4.	Von der Umweltverträglichkeitsprüfung, Beurteilung und Antrag,
    von Umwelt- und Gesundheitsschutz Stadt Zürich, Geschäftsbereich
    Umwelt, wird Kenntnis genommen.

                                                                        Empfehlung Stadtrat und Gemeinderat
Hinweis
Den privaten Gestaltungsplan, den Bericht zu den Einwendungen           Ja
und die Umweltverträglichkeitsprüfung finden Sie unter
stadt-zuerich.ch/vorlage-arealhardturm                                  Der Gemeinderat stimmte mit 63:12 Stimmen zu.
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