Strategie des Auswärtigen Amts für Humanitäres Minen- und Kampfmittelräumen im Rahmen der Humanitären Hilfe der Bundesregierung
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Strategie des Auswärtigen Amts für Humanitäres Minen- und Kampfmittelräumen im Rahmen der Humanitären Hilfe der Bundesregierung
Strategie des Auswärtigen Amts für Humanitäres Minen- und Kampfmittelräumen im Rahmen der Humanitären Hilfe der Bundesregierung 2019-2021
Inhaltsverzeichnis Abkürzungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 Vorwort . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 Einleitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 Was ist humanitäres Minen- und Kampfmittelräumen? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 Humanitäres Minen- und Kampfmittelräumen im Kontext . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 Kontext und Herausforderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 Prioritäten des Auswärtigen Amts . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 Zentrale Werte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 Das Auswärtige Amt als Geber . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 Humanitärer Schwerpunkt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 Schwerpunktländer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 Country Coalition Concept . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 Wichtigste Partner . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 Qualitätsprofile für NRO-Implementierungspartner . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 Monitoring und Evaluierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 2
Strategische Orientierung des Auswärtigen Amts 2019 – 2021 . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 Vision . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 Mission . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 Strategische Ziele im Überblick . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 Ziel 1: Minderung der Gefahren durch Minen/Kampfmittelrückstände . . . . . . 25 Ziel 2: Verringerung der Schutzbedürftigkeit und Beitrag zur Widerstandsfähigkeit (Resilienz) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 Ziel 3: Verstärkte Advocacy-Arbeit und Universalisierung der einschlägigen völkerrechtlichen Abkommen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 Ziel 4: Entwicklung und Anwendung innovativer Methoden, Normen und Werkzeuge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 ANLAGEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 Anlage I: Fußnoten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 Anlage II: Kriterienkatalog des Auswärtigen Amts zur Auswahl von Schwerpunktländern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 Anlage III: Strategische Orientierung des Auswärtigen Amts im Bereich des humanitären Minen- und Kampfmittelräumens 2019 – 2021: Theorie des Wandels . 34 Anlage IV: Liste der aktuellen Schwerpunktländer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36 Anlage V: Karten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36 3
Abkürzungen AA Auswärtiges Amt AIED Abandoned Improvised Explosive Devices (Aufgegebene improvisierte Minen und Sprengfallen) APMBC Anti-Personnel Mine Ban Convention (Übereinkommen über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Antipersonenminen und über deren Vernichtung) CCM Convention on Cluster Munitions (Übereinkommen über Streumunition) CCW Convention on Certain Conventional Weapons (Übereinkommen über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen) CRPD Convention on the Rights of Persons with Disabilities (Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen) EOD Explosive Ordnance Disposal (Kampfmittelbeseitigung) ERW Explosive Remnants of War (Explosive Kampfmittelrückstände) GICHD Geneva International Centre for Humanitarian Demining (Genfer Internationales Zentrum für Humanitäre Minenräumung) GMAP Gender and Mine Action Programme IDP Internally Displaced Person (Binnenvertriebene)
IED Improvised Explosive Device (Improvisierte Minen und Sprengfallen) IKRK Internationales Komitee vom Roten Kreuz IMAS International Mine Action Standards (Internationale Normen für Programme des humanitären Minen- und Kampfmittelräumens) NGO Non-Governmental Organisation (Nichtregierungsorganisation) NMAA National Mine Action Authority (Innerstaatliche Behörde für Antiminenprogramme) QM Quality Management (Qualitätskontrolle) RE Risk Education (Gefahrenaufklärung) SADD Sex and Age-Disaggregated Data Nach Geschlecht und Alter aufgeschlüsselte Daten UNMAS United Nations Mine Action Service (Dienst der Vereinten Nationen für Antiminenprogramme) UXO/AXO Unexploded Ordnance / Abandoned Ordnance (Explosive Kampfmittelrückstände/aufgegebene Kampfmittel) VN Vereinte Nationen WHS World Humanitarian Summit (Humanitärer Weltgipfel)
Vorwort Das humanitäre Minen- und Kampfmittelräumen ist ein zentraler Bestandteil der humanitären Hilfe und des zivilen Engagements der Bundesregierung in Krisen und Konflikten. Der Sektor verbindet gleichzeitig die Bereiche: humanitäre Hilfe, Abrüstung, Stabilisierung und Entwicklungszusammenarbeit. Zudem ist humanitäres Minen- und Kampfmittelräumen Ausdruck der deutschen „Außenpolitik mit Mitteln“. Die erste „Strategie des Auswärtigen Amts für Humanitäres Minen- und Kampfmittelräumen im Rahmen der Humanitären Hilfe der Bundesregierung“ wurde 2015 erstellt und ab 2016 implementiert. Seitdem hat sich der Sektor beständig weiterentwickelt und die globalen Bedarfe im Bereich humanitäres Minenräumen haben sich drastisch erhöht – nicht zuletzt durch den massiven Einsatz von improvisierten Landminen und Sprengfallen durch den sogenannten „Islamischen Staat“ in Irak und in Syrien. Deutschland hat in den letzten Jahren zunehmend mehr Verantwortung übernommen und ist im Bereich humanitäres Minen- und Kampfmittelräumen zum zweitgrößten bilateralen Geber aufgestiegen. Die hier vorgelegte Strategie erörtert, wie Deutschland in den kommenden Jahren als prinzipienorientierter und partnerschaftlich handelnder Akteur auftreten will und ordnet das humanitäre Minen- und Kampfmittelräumen in den Gesamtkontext der deutschen humanitären Hilfe und des deutschen zivilen Krisenengagements insgesamt ein. Zudem stellt sie die inhaltlichen Prioritäten und Vorgehensweisen dar und erläutert, wie Deutschland als Geber Maßnahmen fördert und den Sektor mitgestalten möchte. 6
Einleitung Diese Strategie dient dem Auswärtigen Amt zur strategischen Orientierung in Maßnahmen zur Unterstützung und Förderung des humanitären Minen- und Kampfmittelräumens im Zeitraum 2019 bis 2021. Sie baut auf der Arbeit und Erfahrung des Auswärtigen Amts im Bereich humanitäres Minen- und Kampfmittelräumen seit 1992 auf und setzt die strategischen Schwerpunkte für die nächsten drei Jahre. Zudem bildet sie die Grundlage für den kontinuierlichen Austausch zwischen den Partnerorganisationen in Deutschland und auf internationaler Ebene. Partner, deren Aktivitäten aus den Haushaltsmitteln für humanitäre Hilfe gefördert werden, tragen im Rahmen ihrer Projekte zur Umsetzung der aufgeführten Ziele bei. Die Strategie für das humanitäre Minen- und Kampfmittelräumen steht im Einklang mit den übergreifenden humanitären und außenpolitischen Zielen des Auswärtigen Amts, wie sie in der Strategie des Auswärtigen Amts zur humanitären Hilfe im Ausland 1 und den Leitlinien der Bundesregierung „Krisen verhindern, Konflikte bewältigen, Frieden fördern“ 2 dargelegt sind. Die Bundesregierung hat sich der Erfüllung ihrer internationalen Verpflichtungen aus dem Übereinkommen über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Antipersonenminen und über deren Vernichtung (APBMC), dem Übereinkommen über Streumunition (CCM), dem Protokoll über explosive Kampfmittelrückstände (Protokoll V) des Übereinkommens über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen sowie dem Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen verschrieben. In diesem Sinne wird das Auswärtige Amt Länder, in denen Minen und Kampfmittelrückstände vorhanden sind, weiterhin bei der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen unterstützen. Dies steht im Einklang mit der Erklärung anlässlich des Humanitären Weltgipfels [2016] in Istanbul, in der sich Deutschland zur Förderung der weltweiten Achtung einschlägiger internationaler Verträge verpflichtet hat, einschließlich des APMBC und des CCM. Nicht zuletzt wird sich das Auswärtige Amt für die Umsetzung der Aktionspläne von Maputo 3 und Dubrovnik einsetzen und so zur Erfüllung der Ziele aus den Übereinkommen beitragen. 7
Überlebende von Minen in Kolumbien © Caritas International Was ist humanitäres Minen- und Kampfmittelräumen?
Humanitäres Minen- und Kampfmittelräumen zielt darauf ab, das Leben und die Lebensgrundlage von Menschen in Ländern und Regionen zu schützen, in denen Minen und Kampfmittelrückstände vorhanden sind, und so menschliches Leid und die negativen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen einer solchen Kontaminierung zu mindern. Das Auswärtige Amt unterstützt zu diesem Zweck die Ortung und Räumung einer breiten Palette von explosiven Kampfmitteln, etwa Antipersonenminen, Fahrzeugminen und explosiven Kampfmittelrückständen, 4 einschließlich Streumunitionsrückständen (CMR) und aufgegebenen improvisierten Minen und Sprengfallen (AIED), die oftmals wie Antipersonenminen funktionieren. Zum humanitären Minen- und Kampfmittelräumen gehören auch zahlreiche weitere Maßnahmen, unter anderem die Untersuchung 5 und Räumung 6 von Minen und Kampfmittelrückständen, Kampfmittelbeseitigung (EOD), 7 Gefahrenaufklärung im Bereich Minen und Kampfmittelrückstände, 8 Opferhilfe, 9 Advocacy-Arbeit sowie Bemühungen um eine Stärkung des normativen und strategischen Rahmens des humanitären Minen- und Kampfmittelräumens.
Humanitäres Minen- und Kampfmittelräumen im Kontext Räumung von Kampfmittelresten in Irak © Mines Advisory Group Humanitäres Minen- und Kampfmittelräumen im Kontext 10
Kontext und Herausforderungen Gewaltsame Konflikte in Krisenregionen weltweit sind zunehmend komplex, gewinnen an Intensität und erstrecken sich über einen längeren Zeitraum. In diesen Konflikten lässt sich eine verstärkte Nutzung teilweise komplexer, improvisierter Minen und Sprengfallen (IED) sowie zunehmende Gewalt in dicht besiedelten Gebieten beobachten. Dies hat häufig menschliches Leid und auch Tod, Verletzungen, und Vertreibung zur Folge. Die Anzahl der erfassten Todesfälle und Verletzungen aufgrund von Minen und Kampfmittelrückständen hat sich zwischen 2013 und 2017 weltweit mehr als verdoppelt (3.450 auf 7.239). Ein trauriger Höhepunkt wurde im Jahr 2016 mit insgesamt 9.437 Opfern erreicht. 10 Grund hierfür ist die intensivere Nutzung dieser perfiden Waffen in Kombination mit Herausforderungen beim Zugang zu und bei der Räumung von kontaminierten Gebieten in aktiven Konflikten. 2018 bezifferte der Landmine Monitor die Zahl der Staaten und anderen Gebiete, in denen durch Minen/ERW Menschen ums Leben kamen, auf insgesamt 53. 11 29 Vertragsstaaten des APMBC gaben an, die Versorgung einer hohen Anzahl an Überlebenden von Landminenunfällen sicherstellen zu müssen. 12 Überdies haben 11 Vertragsstaaten des CCM berichtet, nach Artikel 5 über Hilfe für Opfer tätig geworden zu sein. 13 Gewalt und die verbreitete Kontaminierung mit Minen und Kampfmittelrückständen behindern zudem häufig Friedenseinsätze, humanitäre Hilfsorganisationen und Stabilisierungsprogramme. Darüber hinaus hält eine Kontaminierung mit Minen und Kampfmittelrückständen Flüchtlinge und Binnenvertriebene oftmals davon ab, in ihre Heimatgemeinden zurückzukehren, sich wieder niederzulassen und eine dauerhafte Lebensgrundlage zu schaffen. Überall auf der Welt sind Länder in Konfliktfolgephasen gefangen und kämpfen um eine gesellschaftliche und wirtschaftliche Erholung sowie um die Wiederherstellung ihrer Gemeinwesen. Viele dieser Länder leiden auch unter „Altlasten“ (legacy contamination), also Minenfeldern, die teilweise schon vor mehreren Jahrzehnten gelegt wurden. Sie bedrohen Leib und Leben von Frauen und Männern, Mädchen und Jungen, Menschen aller Altersgruppen und auch Menschen mit Behinderung und stehen der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklung der betroffenen Gemeinden im Wege. 11
Humanitäres Minen- und Kampfmittelräumen im Kontext Die humanitäre Minen- und Kampfmittelräumung ist daher ein Wegbereiter für humanitären Schutz, Stabilisierung, 14 Frieden und langfristige Entwicklung. 15 Die frühzeitige Berücksichtigung von Programmen zur Minen- und Kampfmittelräumung bei der Planung von Stabilisierungs-, Entwicklungs- und humanitären Maßnahmen – etwa im Rahmen von humanitären Bedarfsplänen (Humanitarian Response Plans) – ist für einen effizienten und nachhaltigen Umgang mit der Bedrohung durch Minen und Kampfmittelrückstände unverzichtbar. Viele Länder, in denen Minen und Kampfmittelrückstände vorhanden sind, haben das Ziel fast erreicht, alle Antipersonenminen und sämtliche Streumunition zu identifizieren und zu räumen. Durch die verstärkte Anwendung des Ansatzes zur Freigabe geräumter Flächen (Land Release-Ansatz) 16 v.a. unter Verwendung von nicht-invasiven Techniken (non-technical surveys, z.B durch die Befragung der lokalen Bevölkerung) konnten beachtliche Fortschritte bei der zielgerichteten Identifizierung und Räumung kontaminierter Gebiete und bei der Klärung des verbleibenden Kontaminierungsproblems erzielt werden. Dennoch beantragen viele andere Vertragsstaaten eine Fristverlängerung in Bezug auf ihre Räumungsverpflichtungen nach dem APMBC und dem CCM. 17 Zudem haben viele betroffene Länder immer noch Schwierigkeiten, das Ausmaß der Kontaminierung zu beziffern, und es gibt Potenzial für mehr Effizienz und Effektivität im Sektor. Hierfür bieten die Internationalen Standards für Programme des humanitären Minen- und Kampfmittelräumens (IMAS) einen verlässlichen Rahmen. Staaten, in denen Minen und explosive Kampfmittelrückstände vorhanden sind, spielen im Umgang mit dieser Problematik sowie bei der Verwaltung der entsprechenden nationalen Räumprogramme eine große Rolle. Die Entwicklung von Kapazitäten in einzelstaatlichen Programmen und die nationale Eigenverantwortung müssen daher weiter gestärkt werden. Zudem besteht weiterhin Verbesserungsbedarf bei der Koordinierung der Aktivitäten in der humanitären Minen- und Kampfmittelräumung – sowohl innerhalb der betroffenen Staaten als auch zwischen den Gebern – sowie bei deren besserer Einbettung in politische Gesamtansätze. Dies liegt unter anderem an der Scharnierstellung des Sektors zwischen den Bereichen humanitäre Hilfe, Abrüstung, Stabilisierung und Entwicklungszusammenarbeit. Hier sind konkrete Anstrengungen aller beteiligten Akteure gefordert, zum Beispiel durch Initiativen zu einer länderspezifischen 12
Herangehensweise (z.B. in Form von sog. Länderkoalitionen/„country coalitions“) und einer besseren Nutzung und Vernetzung der bestehenden Abstimmungsforen (wie z.B. der Mine Action Support Group). Prioritäten des Auswärtigen Amts Das humanitäre Minen- und Kampfmittelräumen ist ein Wegbereiter für andere Vorhaben der humanitären Hilfe. Vor diesem Hintergrund wird das Auswärtige Amt seine Arbeit auch weiterhin hauptsächlich auf die humanitären Auswirkungen von Minen und explosiven Kampfmittelrückständen ausrichten, und zwar durch die Zusammenarbeit mit einer breiten Palette leistungsstarker humanitärer Hilfsorganisationen. Das Auswärtige Amt wird auch weiterhin die Untersuchung bzw. Ortung und Räumung von Minen und Kampfmittelrückständen unterstützen, um die negativen humanitären Auswirkungen von Minen und explosiven Kampfmittelrückständen zu lindern. Um eine weitere Verbesserung von Effizienz und Effektivität dieser Maßnahmen zu erreichen, müssen die Partnerorganisationen des Auswärtigen Amts die internationalen sowie nationalen Standards für Minenräumprogramme uneingeschränkt beachten, einschließlich aktualisierter Standards für die Umsetzung des Land Release-Ansatzes. Die Partner werden ferner nachdrücklich ermutigt, bewährte Verfahren und Erfahrungswerte zu beachten und sich dazu auszutauschen. Angesichts des starken Anstiegs an Todesfällen durch Minen und Kampfmittelrückstände in den letzten Jahren wird das Auswärtige Amt auch weiterhin präventive Bemühungen zur Gefahrenaufklärung unterstützen. Die Maßnahmen müssen in geeigneter Weise auf die Alters-, Gender- 18 und Diversitätsdynamik 19 der betroffenen Gemeinden zugeschnitten und ausgerichtet sein. Um effektive und effiziente Gefahrenaufklärung gewährleisten zu können, müssen nach Geschlecht und Alter aufgeschlüsselte Daten 20 erhoben, analysiert und für die Planung verwendet werden. Das Auswärtige Amt wird auch weiterhin Bemühungen zur Opferhilfe unterstützen. Überlebende von Unfällen mit Minen und Kampfmittelrückständen müssen Zugang zu angemessener medizinischer Versorgung, körperlicher und sensorischer Rehabilitation, psychosozialer Hilfe, Angeboten zur Weiterbildung und zur Weiterentwicklung von Fertigkeiten, Einkommensmöglichkeiten und sozialer Wiedereingliederung erhalten. Diese 13
Humanitäres Minen- und Kampfmittelräumen im Kontext Hilfsbemühungen speziell für Opfer von Minen und Kampfmittelrückständen können jedoch lediglich eine kurzfristige Lösung darstellen und sollten nur solange erfolgen, bis Opferhilfe sinnvoll in die breiteren staatlichen Gesundheitssysteme und Rahmenwerke der betroffenen Staaten eingebunden ist und so die notwendige Versorgung gewährleistet wird. 21 Langfristiges Ziel muss die vollständige, gleichberechtigte und echte Teilhabe von Opfern von Minen und Kampfmittelrückständen an der Gesellschaft sein. Das Auswärtige Amt unterstützt die Maputo+15-Erklärung 22 zur APMBC und das darin anvisierte Ziel, bis 2025 möglichst große Fortschritte auf dem Weg zu einer minenfreien Welt zu erzielen. Das AA wird Bemühungen zur vollständigen Umsetzung des Übereinkommens fördern. Dies gilt auch für Länder mit „Altlasten“ (legacy contamination), da diese nach wie vor humanitäre Auswirkungen haben. Der Erfolg des Übereinkommens gründet auf einem Zusammenspiel zwischen nationaler Eigenverantwortung und internationaler Zusammenarbeit. Das Auswärtige Amt sieht daher die nationale Eigenverantwortung als ein Grundprinzip, das dem humanitären Minen- und Kampfmittelräumen stets zugrunde liegt. Nationale Behörden und nationale Zentren für das humanitäre Minen- und Kampfmittelräumen in den betroffenen Ländern sollten bei der Planung, Umsetzung und Nachkontrolle immer eine zentrale Rolle spielen und dabei von einem tragfähigen Qualitätsmanagementsystem unterfüttert werden. Anstrengungen zur Entwicklung von Kapazitäten und die enge Zusammenarbeit mit nationalen Partnern sind entscheidend für die weitere Stärkung nationaler Eigenverantwortung. Ferner sollten Implementierungspartner des Auswärtigen Amts die Strategien und Pläne betroffener Länder im Bereich des humanitären Minen- und Kampfmittelräumens bei der Projektumsetzung berücksichtigen und durch ihre Arbeit zum Erreichen nationaler Ziele beitragen. Um die weltweite Anwendung der relevanten völkerrechtlichen Abkommen zu fördern und die damit einhergehenden Normen aufrechtzuerhalten, ist fortdauernde politische Überzeugungsarbeit (Advocacy-Arbeit) notwendig. Regelmäßig stattfindende Zusammenkünfte und Konferenzen zum Thema humanitäres Minen- und Kampfmittelräumen bieten wichtige Plattformen für diese Diskussionen und Bemühungen. Zivilgesellschaftliche Organisationen spielen hierbei eine zentrale Rolle. Im Rahmen seiner Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit wird das Auswärtige Amt die Bedeutung des humanitären Minen- und Kampfmittelräumens und den deutschen Beitrag in diesem Sektor gegenüber Politik, Öffentlichkeit und Medien in Deutschland und im Ausland hervorheben. 14
Die Koordinierung von Projektmaßnahmen und Geberaktivitäten im Bereich des humanitären Minen- und Kampfmittelräumens muss weiter verbessert werden. Das Auswärtige Amt wird daher seine Bemühungen zur Stärkung der Zusammenarbeit mit betroffenen Staaten und anderen Gebern intensivieren. Länderspezifische Initiativen wie das Country Coalition Concept 23 werden hierbei eine zentrale Rolle spielen. Auch Gender und Diversität sind von zentraler Bedeutung für das humanitäre Minen- und Kampfmittelräumen. Das Auswärtige Amt erkennt an, dass Frauen und Männer, Mädchen und Jungen, Menschen aller Altersgruppen und auch Menschen mit Behinderung aufgrund ihrer jeweiligen Rollen und Verantwortlichkeiten auf unterschiedliche Weise von einer Kontaminierung durch Minen und Kampfmittelrückstände betroffen sein und deshalb auch spezielle und unterschiedliche Bedürfnisse und Prioritäten haben können. Projekte im Rahmen der humanitären Minen- und Kampfmittelräumung müssen daher gezielt auf die spezifischen Bedürfnisse verschiedener Altersgruppen, Geschlechter und anderer Gruppen eingehen. Hilfe ist nur effektiv und relevant, wenn sie die spezifische Situation aller betroffenen Gruppen angemessen berücksichtigt. Die Partnerorganisationen des AA sollten die einschlägigen Erwägungen in Bezug auf Gender und Diversität in der Planungs- und Durchführungsphase sowie beim Monitoring aller Projekte des humanitären Minen- und Kampfmittelräumens durchgängig berücksichtigen. Sie müssen z.B. gewährleisten, dass alle Daten zu Minen-/ERW-Unfällen nach Geschlecht und Alter aufgeschlüsselt erhoben und analysiert werden, um eine detaillierte Berichterstattung und die sinnvolle Ausrichtung von Maßnahmen und Hilfe zu ermöglichen. Das Auswärtige Amt erkennt ferner die gender- und altersgruppenspezifischen Maßnahmen der Aktionspläne von Maputo und Dubrovnik sowie die entsprechenden Berichtspflichten in Bezug auf nach Geschlecht und Alter aufgeschlüsselte Daten an. Mittlerweile wurden mehrere Leitlinien zur wirksamen Berücksichtigung von Genderfragen im Bereich des humanitären Minen- und Kampfmittelräumens erstellt, zum Beispiel vom Gender and Mine Action Programme (GMAP) oder die Gender- Leitlinien der VN für Antiminenprogramme. Diese stellen für die Partnerorganisationen des Auswärtigen Amts nützliche Referenzen dar, wenn es darum geht, gendersensible Projekte des humanitären Minen- und Kampfmittelräumens aufzulegen, die auch der gesellschaftlichen Vielfalt Rechnung tragen. 15
Humanitäres Minen- und Kampfmittelräumen im Kontext Normative und strategische Rahmenwerke des humanitären Minen- und Kampfmittelräumens haben einen erheblichen Einfluss auf Effizienz und Effektivität des Sektors. Diese Rahmenwerke, einschließlich IMAS und anderer Systeme, Methoden und Werkzeuge im Bereich Normen, Informationsmanagement und Qualität müssen kontinuierlich aktualisiert und verbessert werden. So kommen zum Beispiel in vielen aktuellen Konflikten kaum noch konventionelle, industriell produzierte Landminen zum Einsatz. Stattdessen werden vermehrt improvisierte Minen und Sprengfallen (IEDs) genutzt, die oftmals wie Antipersonenminen funktionieren. IEDs waren 2017 für rund ein Drittel aller weltweit registrierten Minenopfer verantwortlich. 24 Wo dies nötig ist, müssen daher bestehende Standards, Methoden und Werkzeuge entsprechend angepasst werden, um zu gewährleisten, dass diese Problematik möglichst effizient angegangen wird. Zentrale Werte Die Unterstützung des Auswärtigen Amts für das humanitäre Minen- und Kampfmittelräumen sowie seine Partnerschaft mit Akteuren aus diesem Bereich wird von den folgenden zentralen Werten geleitet: →→ Die humanitären Grundsätze der Menschlichkeit, Neutralität, Unparteilichkeit und Unabhängigkeit müssen befolgt, gefördert und gewahrt werden. Nur so kann gewährleistet werden, dass humanitäre Akteure vor Ort – in häufig schwierigem politischen Umfeld mit schlechter Sicherheitslage – tätig werden können. →→ Die Arbeit im Bereich des humanitären Minen- und Kampfmittelräumens muss sich an konkreten humanitären Bedarfen orientieren, transparent sein und der Rechenschaftspflicht Genüge tun; sie muss ferner auf belastbaren Bewertungen, transparenter Kommunikation und akkurater Berichterstattung gründen und so zu nachhaltigen Ergebnissen beitragen. →→ Jegliche Arbeit im Bereich des humanitären Minen- und Kampfmittelräumens sollte ergebnisorientiert vonstattengehen, sich auf ein wirksames Qualitätsmanagement stützen, durch angemessenes Monitoring und Informationsmanagement erfasst und durch klare, faktengestützte Berichterstattung kommuniziert werden. →→ Bewährte Verfahren und Erfahrungswerte sollten dokumentiert und mit anderen Akteuren ausgetauscht werden, um Transparenz zu fördern, das Lernen voneinander zu erleichtern und Fortschritte zu beschleunigen. 16
→→ Das Prinzip der nationalen Eigenverantwortung muss allen Maßnahmen zugrunde liegen. Es sollten insbesondere Maßnahmen in den betroffenen Ländern unterstützt werden, die in der Lage und willens sind, selbst Verantwortung für den Umgang mit Minen und explosiven Kampfmittelrückständen zu übernehmen und die entsprechenden nationalen Programme selbst koordinieren und finanzieren zu können. →→ Die Abstimmung mit Partnern aus dem Entwicklungs-, Stabilisierungs- und humanitären Bereich muss verbessert werden, um eine sinnvolle Einbindung des humanitären Minen- und Kampfmittelräumens in diese Sektoren zu ermöglichen. →→ Erwägungen aus dem Bereich Gender und Diversität sollten bei der Gestaltung von Projekten des humanitären Minen- und Kampfmittelräumens flächendeckend Berücksichtigung finden, auch bei der Planung, Durchführung und Nachkontrolle, um Gleichberechtigung zu fördern und bessere Ergebnisse zu ermöglichen. →→ Der Grundsatz der Nichtdiskriminierung muss über allen Bemühungen der Opferhilfe stehen; die Gleichbehandlung aller verletzten und beeinträchtigten Personen muss unabhängig vom Grund ihrer Verletzung beziehungsweise Beeinträchtigung gewährleistet sein. 25 17
Das Auswärtige Amt als Geber Minenopferfürsorge in Afghanistan © IKRK Das Auswärtige Amt als Geber 18
Das Auswärtiges Amt hat seit Beginn seiner Unterstützung für das humanitäre Minen- und Kampfmittelräumen im Jahr 1992 signifikante Beiträge für den Sektor geleistet. In Zusammenarbeit mit Implementierungspartnern und Partnerregierungen hat es bereits in 56 mit Minen und Kampfmitteln kontaminierten Ländern in Afrika, Asien, dem Nahen und Mittleren Osten, Europa und Südamerika Hilfe geleistet. Seit 2007 gehört Deutschland zu den zehn größten Gebern. Mit einer Gesamtsumme von 75 Millionen Euro war Deutschland 2017 zweitgrößter bilateraler Geber im Bereich der Minen- und Kampfmittelräumung nach den USA. 26 Im Rahmen des humanitären Minen- und Kampfmittelräumens hat die Bundesregierung rund 30 Mio. Euro bereitgestellt. Weitere 45 Mio. Euro wurden für die Sprengfallenräumung im Stabilisierungskontext bereitgestellt. Das Auswärtige Amt verfolgt einen mehrjährigen Finanzierungsansatz und kann somit längerfristige Strategien und Projekte auf dem Gebiet des humanitären Minen- und Kampfmittelräumens verlässlich unterstützen. Dies wirkt sich auch positiv auf die Nachhaltigkeit der Ergebnisse in den Ländern aus, in denen das Auswärtige Amt Projekte fördert. So genießen auch die Partnerorganisationen des Auswärtigen Amts durch diese Herangehensweise eine größere Planungssicherheit und Flexibilität und können folglich strategischer planen und Ressourcen sinnvoller einsetzen. Humanitärer Schwerpunkt Humanitäres Minen- und Kampfmittelräumen ermöglicht wirksame humanitäre Hilfe und wirkt sich förderlich auf Frieden und Sicherheit aus. Ziel des Auswärtigen Amts ist es, diese positiven Auswirkungen für die betroffenen Gemeinden weiter zu maximieren. Das Auswärtige Amt setzt sich für eine bessere Integration der humanitären Minen- und Kampfmittelräumung in das internationale humanitäre System ein, z.B. im Rahmen von den VN-koordinierten humanitären Bedarfsplänen (Humanitarian Response Plans) und von internationalen humanitären Geberkonferenzen. Die Partnerorganisationen des Auswärtigen Amts sind daher angehalten, ihre Arbeit mit anderen humanitären Maßnahmen sinnvoll zu verbinden und – wo geeignet – ihre Aktivitäten an bestehende Pläne und Programme zur Friedenskonsolidierung, Stabilisierung und Entwicklungszusammenarbeit anzuschließen. 19
Das Auswärtige Amt als Geber Schwerpunktländer Das Auswärtige Amt wird Projekte der humanitären Minen- und Kampfmittelräumung vorrangig in insgesamt zehn Schwerpunktländern fördern. 27 Grundlage für die Auswahl der Schwerpunktländer sind bewährte Kriterien, die unter vier Hauptkategorien fallen (vgl. Anlage II): →→ Humanitäre Bedarfe/Auswirkungen →→ Verpflichtungen aus einschlägigen völkerrechtlichen Abkommen →→ Nationale Eigenverantwortung →→ Effektivität und Effizienz. Die Möglichkeit der Projektförderung in Nicht-Schwerpunktländern im Falle neu entstehender Bedarfe in akuten humanitären Krisen bleibt weiter bestehen. Country Coalition Concept Das Country Coalition Concept wurde unter dem deutschen Vorsitz des Übereinkommens über Streumunition 2016/2017 28 entwickelt. Ziel ist es, dass jeweils ein Geberland einen betroffenen Staat durch die bessere Strukturierung der Zusammenarbeit zwischen den Akteuren des humanitären Minen- und Kampfmittelräumens bei der Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Übereinkommen unterstützt. Das Auswärtige Amt hat sich der weiteren Entwicklung und der aktiven Anwendung dieses Konzepts verschrieben und möchte seinen Anwendungsbereich, der sich ursprünglich auf Streumunition beschränkt hat, auf die gesamte Bandbreite der Landminen und explosiven Kampfmittelrückstände ausweiten. Durch diesen länderspezifischen Ansatz verfolgt das Auswärtige Amt die folgenden Ziele: →→ Herausforderungen im Zusammenhang mit dem humanitären Minen- und Kampfmittelräumen in betroffenen Ländern gezielt angehen; →→ bedarfsgerechtere Opferhilfe bereitstellen; →→ Zusammenarbeit/Koordinierung verbessern und zusätzliche Geber mobilisieren; →→ die Bedeutung nationaler Eigenverantwortung unterstreichen. 20
Wichtigste Partner Um seine strategischen Ziele zu erreichen, wird das Auswärtige Amt mit einer breiten Palette von Partnern mit humanitärem Profil zusammenarbeiten. Das Auswärtige Amt wird weiterhin eng mit Partnern kooperieren, die in den Bereichen Untersuchung und Räumung von Minen/Kampfmittelrückständen, Minengefahrenaufklärung, Opferhilfe, Advocacy sowie Entwicklung von Kapazitäten über einzigartiges Knowhow und Wissen verfügen. Hierzu gehören humanitäre Nichtregierungsorganisationen (NROs), die im Bereich des Minen- und Kampfmittelräumens tätig sind, der Dienst für Antiminenprogramme (UNMAS) und andere einschlägige VN-Organisationen, die Internationale Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung, die Internationale Kampagne zum Verbot von Antipersonenminen (ICBL-CMC) und das Genfer Internationale Zentrum für Humanitäre Minenräumung (GICHD). Wie bereits erwähnt, wird das Auswärtige Amt die Zusammenarbeit und Abstimmung mit anderen internationalen Geberländern und mit den betroffenen Staaten weiter ausbauen, u.a. durch die Anwendung des Country Coalition Concept. Qualitätsprofile für NRO-Implementierungspartner Um die Erfüllung administrativer und qualitativer Voraussetzungen für mögliche Projektförderungen zu überprüfen, durchlaufen die NRO-Partner zunächst eine Vorfeldqualifizierung, das sog. Qualitätsprofil. Die Hilfsorganisationen werden dabei nach internationalen bewährten Standards und Prüfmechanismen bewertet. Dabei werden u.a. die finanz-administrativen Kapazitäten der Organisation beurteilt, ihre internationale Vernetzung und ihre Koordinierung im Sektor betrachtet, sowie ihre fachlich-technische Expertise und ihre regionale Präsenz und Schwerpunktsetzung abgefragt. Anhand dieser Profile werden nicht nur notwendige Fördervoraussetzungen geprüft, sondern auch die partnerschaftliche Zusammenarbeit und der thematische Austausch gefördert. Die Erkenntnisse dieser Prüfung haben direkte Auswirkungen auf die Zusammenarbeit mit dem Partner. Sie ermöglichen neben der Wahrung der Prüfpflichten des Auswärtigen Amts bzgl. der Bonität auch eine Orientierung über die Stärken der Organisationen und helfen somit, inhaltliche Schwerpunkte der Zusammenarbeit zu definieren. Dieser Qualifizierungsprozess wird fortlaufend überprüft, weiter vertieft und so an aktuelle internationale Prozesse angeglichen. 21
Das Auswärtige Amt als Geber Monitoring und Evaluierung Monitoring und Evaluierung (M&E) der vom Auswärtigen Amt geförderten Projekte in der humanitären Minen- und Kampfmittelräumung erfolgen auf Grundlage des Konzepts „Monitoring und Evaluierung der Humanitären Hilfe des Auswärtigen Amtes“. M&E ist Bestandteil einer umfassenden Erfolgskontrolle und dient der systematischen, begleitenden und abschließenden Überprüfung der Zielerreichung, Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der geförderten Maßnahmen. Durch Monitoring werden der Projektfortschritt und die Einhaltung von Qualitätsstandards kontinuierlich überprüft. So können das Auswärtige Amt und seine Partner Maßnahmen und Instrumente auf kontextuelle Veränderungen anpassen, Leistungen verbessern, auf Erfolgen aufbauen und Maßnahmen nachsteuern. Wie in den Leitlinien der Bundesregierung „Krisen verhindern, Konflikte bewältigen, Frieden fördern“ betont wird, steht dies im Einklang mit dem Grundsatz, nicht beabsichtigte Wirkungen eines Engagements frühzeitig zu erkennen und abzuwenden (Do-No-Harm-Grundsatz). 29 Grundlage für effektives Monitoring ist eine vor Projektbeginn formulierte Wirkungslogik mit geplanten Aktivitäten, Indikatoren und Zielen, regelmäßige Kommunikation zwischen dem Auswärtigen Amt und seinen Partnern inklusive standardisierter Berichterstattung sowie regelmäßige Projektbesuche vor allem durch den Zuwendungsempfänger. Evaluierungen untersuchen und bewerten Prozesse, Ergebnisse/Zielerreichung und Wirkungen und können für laufende oder abgeschlossene Projekte, Programme und Strategien durchgeführt werden. Sie beinhalten Empfehlungen und ermöglichen so dem Auswärtigen Amt und seinen Partnern das Lernen aus in den Projekten gemachten Erfahrungen für zukünftige Vorhaben. Bei der Auswahl geförderter Projekte wird darauf geachtet, dass sich Projektvorschläge in die Wirkungslogik der oben beschriebenen Prioritäten der Strategie (s. Anlage III) eingliedern lassen. Zudem werden die einzelnen Projektvorhaben vor Förderbeginn hinsichtlich ihrer im Projektantrag beschriebenen Wirkungslogik und Evaluierbarkeit überprüft. Bis Ende 2020 wird zudem eine externe Zwischenevaluierung dieser Strategie angestrebt. Im Zuge der Evaluierung wird eine Fortschrittsbilanz erfolgen, die auch die Möglichkeit geben wird, die Strategie und damit verbundene Maßnahmen und Instrumente bei Bedarf an kontextuelle Veränderungen anzupassen. 22
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Strategische Orientierung des Auswärtigen Amts 2019 – 2021 Minengefahrenaufklärung in Irak © Norwegian People’s Aid Strategische Orientierung des Auswärtigen Amts 2019 – 2021 24
Vision Eine minenfreie Welt, in der vulnerable Bevölkerungsgruppen geschützt sind, ihren humanitären Bedürfnissen Rechnung getragen wird und ihre Würde gewährleistet ist. 30 Mission Das Auswärtige Amt mindert die negativen humanitären Auswirkungen von Minen und explosiven Kampfmittelrückständen durch Untersuchung, Räumung, Gefahrenaufklärung und Opferhilfe und ebnet durch verstärkte Advocacy-Arbeit, Koordinierung und Partnerschaften den Weg für eine minenfreie Welt. Strategische Ziele im Überblick Durch die Unterstützung des Auswärtigen Amts für Maßnahmen der humanitären Minen- und Kampfmittelräumung und seine enge Partnerschaft mit einer Reihe von Akteuren sollen folgende Ziele erreicht werden: →→ Ziel 1: Minderung der Gefahren durch Minen/Kampfmittelrückstände Gefährdete Gebiete werden durch IMAS-konforme Untersuchung und Räumung schnell und wirksam wieder zu gefahrenfreien Gebieten, was die sichere Rückkehr von Flüchtlingen und Binnenvertriebenen, den Schutz der Zivilbevölkerung und den Wiederaufbau der Infrastruktur ermöglicht. →→ Ziel 2: Verringerung der Schutzbedürftigkeit und Beitrag zur Widerstandsfähigkeit (Resilienz) Die humanitären Auswirkungen von Minen/ERW werden durch Gefahrenaufklärung, die den verschiedenen Altersgruppen und der gesellschaftlichen Vielfalt Rechnung trägt, sowie durch eine Opferhilfe, in deren Rahmen die Rechte der Opfer geachtet werden, angegangen und verringert. 25
Strategische Orientierung des Auswärtigen Amts 2019 – 2021 →→ Ziel 3: Verstärkte Advocacy-Arbeit und Universalisierung der einschlägigen völkerrechtlichen Abkommen Die weltweite Anwendung der einschlägigen völkerrechtlichen Abkommen wird durch Advocacy-Arbeit, verbesserte Koordinierung und intensivierte Partnerschaften gefördert. →→ Ziel 4: Entwicklung und Anwendung innovativer Methoden, Normen und Werkzeuge Methoden, Normen und Werkzeuge werden entwickelt und innovative Ansätze gefördert. So wird die Effizienz und Effektivität des humanitären Minen- und Kampfmittelräumens gesteigert. 26
ANLAGEN Anlage I: Fußnoten 1 Strategie des Auswärtigen Amts zur humanitären Hilfe im Ausland 2019 bis 2023, 21.11.2018 2 Krisen verhindern, Konflikte bewältigen, Frieden fördern – Leitlinien der Bundesregierung, S. 89 3 Das Auswärtige Amt wird sich infolge der vierten Überprüfungskonferenz im November 2019 auch der Einhaltung des nächsten APMBC Aktionsplans verpflichten. 4 Im Glossar des humanitären Minen- und Kampfmittelräumens (IMAS 04.10 Glossary of mine action terms, definitions and abbreviations) werden explosive Kampfmittelrückstände (ERW) als fehlgezündete Kampfmittelrückstände (UXO) und aufgegebene Kampfmittel (AXO) definiert. (CCW Protokoll V). Zu ERW gehört auch Streumunition. 5 IMAS 07.11, Land Release, (März 2013). Der Begriff nichttechnische Untersuchung bezieht sich auf die Erhebung und Analyse von Daten ohne Zuhilfenahme technischer Interventionen über das Vorhandensein, die Art, die Verteilung und das Umfeld einer Kontaminierung durch Minen bzw. ERW, um besser bestimmen zu können, wo eine solche Kontaminierung vorliegt und wo nicht, und um die Priorisierung und Entscheidungsfindung bei der Freigabe geräumter Flächen durch die Vorlage von Fakten zu unterstützen. Der Begriff technische Untersuchung bezieht sich auf die Erhebung und Analyse von Daten unter Zuhilfenahme technischer Interventionen über das Vorhandensein, die Art, die Verteilung und das Umfeld einer Kontaminierung durch Minen bzw. ERW, um besser bestimmen zu können, wo eine solche Kontaminierung vorliegt und wo nicht, und um die Priorisierung und Entscheidungsfindung bei der Freigabe geräumter Flächen durch die Vorlage von Fakten zu unterstützen. 27
Anlagen 6 In IMAS 07.11, ibid, bezieht sich der Begriff „Räumung“ im Zusammenhang mit dem humanitären Minen- und Kampfmittelräumen auf Tätigkeiten oder Maßnahmen, die die Entfernung und/oder Eliminierung aller Gefahren durch Minen und ERW in einem bestimmten Gebiet bis zu einer bestimmten Tiefe gewährleisten sollen. 7 In IMAS 04.10, ibid, Explosive Ordnance Disposal (EOD) (2005), the detection, identification, evaluation, render safe, recovery and disposal of EO (Kampfmittelbeseitigung (2005), die Ortung, Identifizierung, Bewertung, Bergung, Sicherung, und Beseitigung von Kampfmitteln). EOD kann wie folgt durchgeführt werden: a) als routinemäßiger Bestandteil einer Minenräumung, wenn ERW entdeckt werden, b) zur Beseitigung von ERW, die außerhalb von gefährdeten Gebieten entdeckt wurden (hier kann es sich um Einzelfunde oder um eine größere Anzahl von ERW innerhalb eines bestimmten Gebietes handeln), oder c) zur Beseitigung von Kampfmitteln, die durch Zerfall, Beschädigung oder versuchte Zerstörung zur Gefahr geworden sind. 8 Im Sinne von IMAS 04.10, ibid, sind unter „Gefahrenaufklärung“ Maßnahmen zur Verringerung der Wahrscheinlichkeit und/oder zur Abminderung der negativen Auswirkungen mit Bezug auf eine bestimmte Gefahr zu verstehen. 9 Übereinkommen über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Antipersonenminen und über deren Vernichtung: Nach dem APMBC besteht die Opferhilfe in der „[...] Hilfe bei der Fürsorge und Rehabilitation sowie bei der sozialen und wirtschaftlichen Wiedereingliederung von Minenopfern“. Allgemein umfasst die Opferhilfe sechs Säulen: 1. Erhebung von Daten und Informationsmangagement, um das Ausmaß der Herausforderung erfassen zu können; 2. Erste Hilfe und dauerhafte medizinische Versorgung; 3. körperliche Rehabilitation einschließlich Physiotherapie, Prothetik und Hilfsmittel; 4. psychologische Unterstützung und gesellschaftliche Wiedereingliederung; 5. wirtschaftliche Wiedereingliederung; 6. Ausgestaltung, Durchsetzung und Anwendung einschlägiger Gesetze und einzelstaatlicher Politikansätze. 10 Landmine Monitor 2018, S. 49 28
11 Landmine Monitor 2018, S. 50 12 Übereinkommen über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Antipersonenminen und über deren Vernichtung: https://www. apminebanconvention.org/status-of-the-convention/assisting-the-victims/ 13 CCM Victim Assistance Concept Note, 8. Treffen der Vertragsstaaten 14 Vgl. Krisen verhindern, Konflikte bewältigen, Frieden fördern – Leitlinien der Bundesregierung, S. 89 15 Vgl. Resolution 2365 (2017) des VN-Sicherheitsrats über Antiminenprogramme, 30. Juni 2017 16 In den Internationalen Normen für Antiminenprogramme (07.11.) wird die Freigabe geräumter Flächen als Verfahren definiert, in dem jede sinnvolle Anstrengung unternommen wird, um jegliches, auch vermutete Vorhandensein von Minen/ ERW durch nichttechnische oder technische Untersuchung und/oder Räumung festzustellen, zu bestimmen und die Minen zu entfernen. Die Definition von „jede sinnvolle Anstrengung“ wird von der jeweiligen innerstaatlichen Behörde für Antiminenprogramme festgelegt. Die Freigabe geräumter Flächen erfolgt im Rahmen eines faktengestützten Entscheidungsprozesses, der es ermöglicht, sicher zu bestimmen, welche Gebiete weiter bearbeitet werden müssen und welche nicht. 17 Artikel 5 des APMBC: Vernichtung von Antipersonenminen in verminten Gebieten und Artikel 4 des CCM: Räumung und Vernichtung von Streumunitionsrückständen und Aufklärung zur Gefahrenminderung 18 UN-Frauen, OSAGI Gender Mainstreaming – Konzepte und Begriffsbestimmungen: „Gender bzw. soziales Geschlecht“ bezieht sich auf die Rollen, Verhaltensweisen, Tätigkeiten und Merkmale, die eine bestimmte Gesellschaft zu einer bestimmten Zeit für Männer beziehungsweise Frauen für angemessen hält. Zusätzlich zu den sozialen Attributen und Möglichkeiten, die mit Männern und Frauen assoziiert werden, sowie den Beziehungen zwischen Frauen und Männern bzw. Mädchen und Jungen bezieht sich „Gender bzw. soziales Geschlecht“ auch auf die Beziehungen zwischen Frauen bzw. Männern untereinander. Diese Attribute, Möglichkeiten und Beziehungen sind 29
Anlagen von der Gesellschaft konstruiert und werden durch einen Sozialisierungsprozess erlernt. Sie sind kontext- bzw. zeitabhängig und veränderbar. Mit „Gender bzw. soziales Geschlecht“ wird erfasst, was in einem bestimmten Kontext von einer Frau oder einem Mann erwartet, ihnen zugestanden oder an ihnen wertgeschätzt wird. In den meisten Gesellschaften werden Frauen und Männer hinsichtlich ihrer Verantwortungsbereiche und Aufgaben, beim Zugang zu und der Kontrolle von Ressourcen sowie bei ihren Mitbestimmungsmöglichkeiten unterschiedlich und ungleich behandelt. „Gender bzw. soziales Geschlecht“ fügt sich ebenso wie andere wichtige Kriterien für die soziokulturelle Analyse, etwa gesellschaftliche Schicht, Hautfarbe, Armutsniveau, ethnische Gruppe, sexuelle Orientierung oder Alter, in einen größeren soziokulturellen Kontext ein. 19 Global Protection Cluster: „Diversität“ bezieht sich auf Unterschiede in Bezug auf Werte, Einstellungen, kulturelle Ansichten, Überzeugungen, Staatsangehörigkeit, sexuelle Orientierung, genderbezogene Identität, Fähigkeiten, Gesundheitszustand, sozialen Status, Fertigkeiten und andere spezifische persönliche Eigenschaften. Während die Dimensionen von Alter und Gender bei jedem Menschen vorhanden sind, sind andere Merkmale je nach Person unterschiedlich. Diese Unterschiede müssen von humanitären Akteuren in jeder Notlage erkannt, verstanden und eingeordnet werden, um alle Menschen angemessen schützen zu können. 20 SADD bezieht sich auf die Unterscheidung zwischen weiblichen und männlichen Personen unterschiedlicher Altersgruppen: Frauen, Mädchen, Jungen und Männer. Menschen, die 18 Jahre oder älter sind, werden im Allgemeinen als Erwachsene betrachtet. 21 CCM, Artikel 5 Absatz 2 Buchstabe c 22 Maputo+15-Erklärung der Vertragsparteien des Übereinkommens über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Antipersonenminen und über deren Vernichtung, abgegeben am 27. Juni 2014: Wir bekräftigen unser Bekenntnis zu den Normen des Übereinkommens. Wir bestätigen unseren Anspruch, zu gewährleisten, dass es in Gebieten, die sich unter unserer Hoheitsgewalt beziehungsweise Kontrolle befinden, keine neuen Minenopfer geben soll, dafür zu sorgen, dass Überlebende als gleichberechtigte Mitglieder der Gesellschaft leben, und unsere Bemühungen zu verstärken, unseren jeweiligen zeitgebundenen 30
Verpflichtungen mit der Dringlichkeit nachzukommen, die diese Arbeit gebietet. Wir streben in diesem Zusammenhang an, diese Ziele bis 2025 möglichst in vollem Umfang zu erreichen. 23 Konzept, das mit Hilfe eines Tandems aus betroffenem Vertragsstaat und einem Geber die Koordinierung und länderspezifische Ausrichtung der notwendigen Maßnahmen zu erreichen sucht, vgl. S. 15 24 Landmine Monitor 2018, S. 2 25 CCM Artikel 5 Absatz 2 26 Landmine Monitor 2018, S. 77 27 S. Anlage IV 28 Vgl. https://undocs.org/CCM/MSP/2017/8 29 Leitlinien der Bundesregierung „Krisen verhindern, Konflikte bewältigen, Frieden fördern“, Berlin, September 2017 30 Theorie des Wandels für die strategische Orientierung des AA 2019 – 2021, siehe Anlage III 31
Anlagen Anlage II: Kriterienkatalog des Auswärtigen Amts zur Auswahl von Schwerpunktländern Kategorie Humanitäre Auswirkungen Verpflichtungen aus völkerrechtlichen Abkommen Kriterien Inwieweit könnte das humanitäre Ist das Land Vertragsstaat des APMBC? Minen- und Kampfmittelräumen die sichere Rückkehr von Flüchtlingen und Binnenvertriebenen erleichtern? Inwieweit könnte das humanitäre Ist das Land Vertragsstaat des CCM? Minen- und Kampfmittelräumen durch Minen/ERW bedingte Unfälle und Todesopfer verhindern? Inwieweit könnte das humanitäre Ist das Land Vertragsstaat des Minen- und Kampfmittelräumen den Protokolls V des CCW? Zugang für humanitäre Akteure zum Zweck der Hilfeleistung verbessern? Inwieweit besteht eine Verbindung Ist das Land Vertragsstaat des zwischen dem humanitären Übereinkommens über die Rechte von Minen- und Kampfmittelräumen Menschen mit Behinderungen? und anderen humanitären und entwicklungsbezogenen Aktivitäten im Land (z.B. Einbindung des humanitären Minen- und Kampfmittelräumens in humanitäre Bedarfspläne (HRP))? Legt das Land die jährlichen Transparenzberichte nach Artikel 7 des APBMC und Artikel 7 des CCM rechtzeitig vor? 32
Nationale Eigenverantwortung Effektivität & Effizienz Inwieweit verfügt das Land über etablierte, Ist das innerstaatliche Umfeld förderlich für das funktionierende institutionelle Strukturen Erreichen positiver Ziele und die Umsetzung der im Bereich des humanitären Minen- und Strategie des AA für das humanitäre Minen- und Kampfmittelräumens bzw. inwieweit ist es Kampfmittelräumen? bereit, solche zu schaffen? Inwiefern verfügt das Land über eine Wie wahrscheinlich ist es, dass dieses Land Ergebnisse eigene, im Einklang mit bewährten mit geringerem Arbeits-, Kosten- bzw. Zeitaufwand Verfahren entwickelte Strategie erreicht als andere Länder, die in gleicher Weise für das humanitäre Minen- und betroffen sind? Kampfmittelräumen bzw. inwieweit ist es bereit, eine solche zu erarbeiten? Inwieweit verfügt das Land über IMASkonforme eigene Normen für das humanitäre Minen- und Kampfmittelräumen bzw. inwieweit ist es bereit, solche zu entwickeln/überprüfen/ aktualisieren? Inwieweit unterstützt die nationale Regierung das Programm des jeweiligen Landes für humanitäre Minen- und Kampfmittelräumung finanziell? 33
Anlagen Anlage III: Strategische Orientierung des Auswärtigen Amts im Bereich des humanitären Minen- und Kampfmittelräumens 2019 – 2021: Theorie des Wandels Vision Eine minenfreie Welt, in der gefährdete Bevölkerungsgruppen geschützt sind, ihren humanitären Bedürfnissen Rechnung getragen wird und ihre Würde gewährleistet ist. ↑ Strategische Ziele Minderung der Gefahren durch Minen/ERW Verringerung der Schutzbedürftigkeit und Beitrag zur Widerstandsfähigkeit (Resilienz) Gefährdete Gebiete werden durch Die humanitären Auswirkungen von Minen/ IMASkonforme Untersuchung und Räumung ERW werden durch eine Gefahrenaufklärung, schnell und wirksam wieder zu ungefährdeten die den verschiedenen Altersgruppen und der Gebieten, was die sichere Rückkehr von gesellschaftlichen Vielfalt Rechnung trägt, sowie Flüchtlingen und Binnenvertriebenen, den Schutz durch eine Opferhilfe, in deren Rahmen die der Zivilbevölkerung und den Wiederaufbau der Rechte der Opfer geachtet werden, angegangen Infrastruktur ermöglicht. und verringert. ↑ ↑ Maßnahmen Untersuchung, Räumung und Gefahrenaufklärung und Opferhilfe Kampfmittelbeseitigung 34
↑ Strategische Ziele Verstärkte Advocacy-Arbeit und Förderung Entwicklung und Anwendung innovativer der Universalisierung von völkerrechtlichen Methoden, Normen und Werkzeuge Abkommen Die weltweite Anwendung der einschlägigen Methoden, Normen, Strategien, Systeme und Übereinkommen wird durch Advocacy-Arbeit und Werkzeuge werden entwickelt und innovative verbesserte Koordinierung und Partnerschaften Ansätze gefördert. So wird die Effizienz und gefördert. Effektivität des humanitären Minen- und Kampfmittelräumens verbessert. ↑ ↑ Maßnahmen Advocacy-Arbeit, Abstimmung und Entwicklung von Methoden, Normen, Strategien, Partnerschaften Systemen und Werkzeugen 35
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