4 Stillstand in Deutschland?

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4 Stillstand in Deutschland?
tacheles
Das dbb Tarif-Magazin für
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer         4
                                       April 2020
                                       22. Jahrgang

                t in Krisenzeiten
     Arbeitsrech
               d in Deutschland?
      Stillstan                      ab Seite 6
                                     tacheles · 4 · April 2020 · Seite 1
4 Stillstand in Deutschland?
Inhalt                                                       Editorial

      Editorial                                            2
xxx

      Interview                                            3

      Tarifthemen                                          4
      TV-V Demografie
      Lübeck-Travemünder
      Verkehrsgesellschaft
      Tarifpflege Bund und VKA

      Thema                                                6
      Arbeitsrecht in Krisenzeiten
      Kurzarbeit                                                   Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen!

                                                                   Diese April-Ausgabe ist komplett im Homeoffice entstanden. Das hat erstaunlich
      Hintergrund                                        10        gut geklappt und deshalb danke ich an dieser Stelle einfach mal all den fleißigen
                                                                   Schreibern und Gestaltern für ihre Arbeit.
      Meinung                                             12       Inhaltlich stammen einige Themen noch aus der Zeit, als das Coronavirus unsere
                                                                   Gesellschaft und also auch unsere Gewerkschaftsarbeit noch nicht massiv unter
      Buchvorstellungen                                   13       Druck gesetzt hat. Andere Themen dieser Ausgabe hätten wir uns vor einigen
                                                                   Wochen noch gar nicht vorstellen können, jetzt aber ist vor allem das Thema Kurz-
      Rechtsprechung                                      14       arbeitergeld essentiell geworden. Selbstverständlich nimmt das Thema eine zen-
                                                                   trale Rolle in diesem Heft ein.
                                                                   Wie lange der Weg zurück zur Normalität dauern wird, kann heute niemand sagen.
      Zitat des Monats                                    16
                                                                   Was man sagen kann, ist, dass die Normalität dann eine andere sein wird. Sozial,
                                                                   ökonomisch, gesundheitspolitisch und ganz sicher auch tarifpolitisch. Klar ist, dass
                                                                   wir uns derzeit intensiv Gedanken machen, wie wir dieses Tarifjahr gestalten wol-
      Redaktionsschluss:                                           len, in dem wir eigentlich mit den (bereits begonnenen) Tarifverhandlungen für den
      3. April 2020                                                Sozial- und Erziehungsdienst und der Einkommensrunde für Bund und Kommunen
                                                                   sowie einigen anderen wichtigen Tariftischen viel vorhatten. Das kann man nicht
                                                                   abwickeln, als sei nichts geschehen, man kann aber auch nicht einfach nichts tun.
                                                                   Das gilt umso mehr, als der öffentliche Dienst eine ganz entscheidende Rolle bei der
                                                                   Bewältigung der Krise bisher schon gespielt hat und weiterhin spielen wird.
                                                                   Dieser öffentliche Dienst wird allseits geschätzt und trotzdem gerne als Stein-
                                                                   bruch für Sparmaßnahmen öffentlicher Haushalte missbraucht. Hier brauchen wir
                                                                   eine ehrliche Diskussion darüber, wie wir uns in Zukunft aufstellen, denn, wie eben
                                                                   bereits erwähnt, die Normalität nach dem Ende wird eine andere sein. Es gibt neue
                                                                   Erwartungen und neue Notwendigkeiten. Wenn wir darüber reden, hat das ganz
                                                                   schnell auch wieder mit Tarifpolitik zu tun.
      Impressum
      Herausgeber: dbb beamtenbund und tarifunion,                 Mit freundlichen Grüßen
      Bundesleitung, Friedrichstraße 169, 10117 Berlin,
      Verantwortlich: Volker Geyer, Fachvorstand Tarifpolitik
      Redaktion: Ulrich Hohndorf, Arne Goodson,
      Andreas Schmalz
      Gestaltung und Satz: Jacqueline Behrendt
      Bildnachweis: Titel: Colourbox.de (Neirfy), S.2: Marco
      Urban, S.6: Colourbox.de, S.8: Colourbox.de (Neirfy),
      S.10: Thomas Kunsch / Bertelsmann Stiftung, S.12: Peter
      Steffen, S.14: Colourbox.de (flipfine), S.16: Colourbox.de   Volker Geyer
      Telefon: 030. 40 81 - 54 00, Fax: 030. 40 81 - 43 99
      E-Mail: tacheles@dbb.de, Internet: www.dbb.de
      Verlag: DBB Verlag GmbH, Friedrichstraße 165,
      10117 Berlin, Telefon 030. 726 19 17 - 0
      Anzeigen: DBB Verlag GmbH, Mediacenter,
      Dechenstraße 15 A, 40878 Ratingen,
                                                                    BREAKING NEWS:
      Telefon: 02102. 740 23 - 0, Fax: 02102. 740 23 - 99,          ZUM ENDE DER REDAKTION AN DIESEM HEFT EINIGTEN SICH VKA UND DBB AUF EINEN
      mediacenter@dbbverlag.de
      Anzeigenleitung: Petra Opitz-Hannen,                          TV COVID-19, DER SICH AKTUELL IN DER REDAKTION BEFINDET. ÜBER DIE AKTUELLEN ENT-
      Telefon: 02102. 740 23 - 715                                  WICKLUNGEN ZU DIESEM THEMA UNTERRICHTEN WIR AUF UNSEREN SONDERSEITEN:
      Anzeigenverkauf: Christiane Polk,
      Telefon: 02102. 740 23 - 714                                  www.dbb.de/corona-informationen-fuer-den-oeffentlichen-dienst
      Preisliste 18, gültig ab 1. Oktober 2018

      Seite 2 · tacheles · 4 · April 2020
4 Stillstand in Deutschland?
Tarifrechtliche Aspekte der Corona-Pandemie

„Ein TV Digitalisierung wird einen

                                                                                                                                                     Interview
ganz anderen Stellenwert bekommen!“
Als Tarifchef des dbb hat Volker Geyer in      unseres Zusammenlebens erhalten blei-          Vertrag gemeint sind. Der Vertrag endet
den vergangenen Tagen mit der Vereini-         ben, ist in besonderer Weise Aufgabe des       in jedem Falle zum Ende des Jahres. Ganz
gung der kommunalen Arbeitgeberver-            öffentlichen Dienstes. Daraus ergeben sich     klar gilt auch: Wir haben hier kein Muster
bände (VKA) Tarifverhandlungen zu einem        für uns als dbb zahlreiche Aufgaben.           geschaffen, sondern den absoluten Aus-
COVID-19-Tarifvertrag geführt.                                                                nahmefall geregelt, denn eigentlich hat
                                               tacheles: Die da wären?                        der öffentliche Dienst zu viel und nicht zu
tacheles: Volker, du verantwortest beim                                                       wenig Arbeit.
dbb die Tarifpolitik. Wie habt ihr euch dem    Geyer: Wir haben eine riesige Zahl von         Wir haben ferner gemeinsam beschlossen,
Thema genähert, das heute unseren All-         Anfragen von Einzelmitgliedern, unseren        die Verhandlungen für den Bereich des
tag so sehr im Griff hat?                      Landesbünden und unseren Mitglieds-            Sozial- und Erziehungsdienstes zunächst
                                               gewerkschaften erhalten, die Ausdruck          mal auf Eis zu legen. Wie es mit der Ein-
Volker Geyer: Natürlich ist längst deutlich    einer großen Verunsicherung waren, wel-        kommensrunde weitergeht, wollen wir
geworden, dass die medizinische Heraus-        che Konsequenzen die Situation arbeits-        gemeinsam Ende April besprechen, aktu-
forderung auch eine gesundheitspolitische      rechtlich haben kann. Wir haben unsere         ell fehlt uns schlicht die Möglichkeit, die
und eine gesamtgesellschaftliche Heraus-       Antworten zu den wichtigsten Fragen            nächsten Monate realistisch einzuschät-
forderung darstellt und tatsächlich, wie die   übrigens zusammengefasst. Sie sind auf         zen.
Bundeskanzlerin in ihrer Fernsehansprache      unserer Internetseite nachlesbar.
in der letzten Woche zu Recht erwähnte,        Aber natürlich gibt es auch kollektivrecht-    tacheles: Wir haben über die aktuellen
uns allen seit 1945 keine solche Herausfor-    liche Aspekte. Ein Stichwort lautet hier       Anforderungen an Tarifarbeit in einer
derung mehr begegnet ist. Darauf haben         sicherlich Kurzarbeitergeld. Ein ausführ-      besonderen Zeit gesprochen. Wo siehst
die Menschen und auch die Organisatio-         licher Sachstand zum Thema findet sich         du Veränderungen, für den öffentlichen
nen unterschiedlich reagiert. Die Schlagzei-   auch in diesem Heft. Kurzarbeitergeld          Dienst und für die Tarifpolitik, die durch
len waren zunächst vom Klopapierhams-          war zuletzt in der Bankenkrise ein Thema.      die jetzige Pandemiezeit hervorgerufen
tern bestimmt und es ist auch noch nicht       Damals jedoch war es für den öffentlichen      werden?
lange her, dass der Präsident eines Berli-     Dienst auch für die meisten seiner privati-
ner Fußballvereins notfalls Politik und Ver-   sierten Bereiche kein Thema. Das ist dieses    Geyer: Die Situation ist derzeit extrem
waltung verklagen wollte, wenn das Fuß-        Mal anders und deshalb müssen wir uns          dynamisch. Deshalb ist es schwer, schon
ballspiel seines Vereins ohne Zuschauer        dem Thema stellen.                             jetzt laut über zwingende Änderungen zu
über die Bühne gehen müsste. Wenn man                                                         sprechen. Zwei Dinge lassen sich gleich-
bedenkt, dass heute Ansammlungen von           tacheles: Gibt es derzeit Kontakt zur          wohl schon jetzt benennen, über die wir
drei Menschen zu Recht untersagt werden,       Arbeitgeberseite?                              nachdenken müssen.
mutet das absurd an. Andere haben erst-                                                       Bisher hat sich unser Gesundheitssystem
mal versucht, die für alle beispiellose und    Geyer: Natürlich. Das geht gar nicht anders.   im weltweiten Vergleich sehr ordentlich
dramatische Situation zu begreifen, sich       Ende März haben dbb, ver.di und VKA über       geschlagen. Gleichwohl müssen wir nach
so zu organisieren, dass sie handlungsfä-      tarifliche Regelungen für die Arbeitnehmer     der Krise kritisch schauen, wo die Pro-
hig bleiben, um dann zu schauen, welche        im öffentlichen Dienst gesprochen. Ohne        blemzonen waren, wo wir bei einer erneu-
gesellschaftlichen Probleme sich aus den       dass wir direkt in allem einer Meinung         ten Krisenlage besser aufgestellt sein müs-
primär gesundheitlichen Problemen erge-        waren, haben wir zügig gearbeitet und mit      sen. Dabei wird es dann ganz sicher auch
ben. So sind wir beim dbb vorgegangen.         dem Bewusstsein, dass wir offen zusam-         tarifpolitische Aspekte zu beachten geben.
Es zeichnet sich ab, dass niemand seriös       menarbeiten müssen. Das Ergebnis ist ein       Ganz sicher wird die Digitalisierung unse-
sagen kann, wann sich unser Leben nor-         guter Kompromiss. Mit 95 Prozent für die       res Lebens nach der Krise zügiger voran-
malisiert, wann wieder so etwas wie All-       Beschäftigten in EG 1 bis EG 10 und 90 Pro-    schreiten. Und das wird für den öffentli-
tag möglich ist, der die Basis auch unseres    zent für diejenigen ab EG 11 sind unsere       chen Dienst in besonderer Weise gelten.
Arbeitens und Wirtschaftens ist. Die Kri-      Regelungen zur Kurzarbeit konkurrenzlos        Eine der letzten Verhandlungen, die wir
senzeit in ihrer unbestimmten Dauer mög-       gut. Wichtig ist auch, dass die Regelungen     vor der Corona-Pandemie begonnen hat-
lichst so zu gestalten, dass die Grundlagen    vor Ort nur unter Beteiligung der dortigen     ten, waren die zu einem TV Digitalisierung
                                               Personal- und Betriebsräte angewandt           mit dem Bund. Ich denke, dass wir hier nun
                                               werden. Ihre Geltung unterliegt zeitlich       schnell vorankommen müssen, wird nie-
                                               und räumlich strengen Vorgaben. Wir sind       mand mehr in Abrede stellen – auch nicht
                                               uns mit den Arbeitgebern auch einig, dass      bei Bund und Kommunen. Das wird eine
                                               weder die kommunale Kernverwaltung,            Aufgabe, auf die die Beschäftigten und die
                                               noch der kommunale Sozial- und Erzie-          Bürger nach den Erfahrungen, die unsere
                                               hungsdienst, noch die kommunale Ord-           Gesellschaft jetzt macht, mit ganz ande-
                                               nungs- und Hoheitsverwaltung mit dem           rem Interesse schauen werden.

                                                                                                               tacheles · 4 · April 2020 · Seite 3
4 Stillstand in Deutschland?
Corona-Pandemie                                                                       beraten werden sollte. Auch die geplan-
                                                                                                          ten Branchentage im April und Mai, bei
                    Tarifverhandlungen und Sitzungen verschoben                                           denen wir deutschlandweit mit den Kol-
Tarifthemen

                                                                                                          leginnen und Kollegen über die Forde-
                    Die Corona-Pandemie wirkt sich nun       und tarifpolitische Entwicklungen berich-    rungen diskutieren wollten, mussten wir
                    bereits seit einigen Wochen auf alle     ten. Bis auf Weiteres sind so gut wie alle   absagen, ebenso die für den 1. April 2020
                    Bereiche unseres Lebens aus und          Verhandlungen und Sitzungen verscho-         geplante Streikleiterkonferenz zur Vor-
                    zwingt uns, für eine gewisse Zeit auf    ben, um die Gesundheit unserer Kollegin-     bereitung der Einkommensrunde 2020.
                    viele gewohnte Dinge zu verzichten.      nen und Kollegen nicht zu gefährden.         Daneben sind zahlreiche weitere Tarif-
                    Es gilt, die Kinderbetreuung zu Hause                                                 verhandlungen, über die wir normaler-
                    zu bewältigen, die Arbeit ins Home-      Branchentage und Sitzung der BTK             weise hier berichtet hätten, bis auf Wei-
                    office zu verlagern und unseren All-     abgesagt                                     teres verschoben worden. Das reicht von
                    tag neu zu organisieren.                                                              den Verhandlungen über Tarifverträge
                    Auch im dbb sind viele Abläufe anders,   Von den Absagen war zunächst die Sitzung     im Sozial- und Erziehungsdienst, in der
                    was sich auch auf das gewohnte           der dbb Bundestarifkommission (BTK) am       Luftsicherheit und an Flughäfen bis zu
                    Erscheinungsbild des tacheles aus-       20. März 2020 betroffen, auf der über mög-   verschiedenen Kliniken.
                    wirkt. So können wir derzeit kaum        liche Forderungen in der Einkommens-         Über alle weiteren Entwicklungen wer-
                    über aktuelle Tarifverhandlungen         runde 2020 mit Bund und Kommunen             den wir jeweils aktuell berichten.

              TV-V Demografietarifvertrag                                                                 haben darf, er allerdings das dort enthal-
                                                                                                          tene Budget von 1 Prozent übersteigen
              Verhandlungen ohne Ergebnis beendet                                                         muss. Die finanziellen Rahmenbedingun-
                                                                                                          gen der Versorgungsunternehmen sind
              Anfang 2020 wurde zwischen dbb, ver.di         gungen festlegen. Zu den Rahmenbedin-        anders und besser als die vieler Nahver-
              und Vereinigung der kommunalen Arbeit-         gungen gehören: Budget, Ansprüche der        kehrsunternehmen. Von daher war eine
              geberverbände (VKA) der letzte Versuch         Arbeitnehmenden und Verfahrensvor-           Abweichung nach oben für den dbb nur
              für einen Tarifvertrag Demografie als          gaben. Auf die Einführung eines solchen      die logische Konsequenz.
              Zusatz zum TV-V gemacht. Hierbei han-          Rahmens für den Versorgungsbereich           Dem konnte die VKA nicht zustimmen,
              delt es sich um einen Restanten aus der        hatten sich VKA und Gewerkschaften           selbst eine nur symbolische Überschrei-
              Einkommensrunde 2014 mit Bund und              bereits im Jahr 2014 geeinigt.               tung des Budgets aus dem TV-N Demogra-
              Kommunen.                                                                                   fie führte zur Ablehnung im Gruppenaus-
              Der demografische Wandel geht nicht            Bewertung                                    schuss Versorgung der VKA. Unter diesen
              spurlos am öffentlichen Dienst vorbei.                                                      Bedingungen waren die Gewerkschaften
              Gestaltet werden können passgenaue             Die Position der Gewerkschaften ist, dass    nicht bereit, die Gespräche mit der Arbeit-
              unternehmensbezogene Maßnahmen                 ein Kompromiss zwar den Tarifvertrag         geberseite fortzusetzen. Die Verhandlun-
              durch Tarifverträge, die die Rahmenbedin-      Demografie im Nahverkehr als Vorbild         gen wurden ohne Ergebnis beendet.

              LVG – Lübeck-Travemünder Verkehrsgesellschaft                                               Modell zur betrieblichen Altersvorsorge
                                                                                                          auf freiwilliger Basis ausgestaltet.
              Abschluss erreicht                                                                          Für diese Einigung mussten beide Sei-
                                                                                                          ten Kompromissbereitschaft zeigen. Die
              In einer außergewöhnlichen siebten Ver-        Das Ergebnis der Einigung                    Tarifkommission des dbb hat sich daher
              handlungsrunde erzielte der dbb, der für                                                    entschieden, die Verhandlungen über
              seine Mitgliedsgewerkschaft NahVG ver-         Die Tabellenentgelte erhöhen sich wie        den Manteltarifvertrag, die eigentlich im
              handelt, ein zufriedenstellendes Ergeb-        folgt:                                       Sommer dieses Jahres starten würden,
              nis in den Entgelttarifverhandlungen für       - ab 1. Oktober 2019 um 150 Euro             um ein Jahr zu verschieben. Der Mantel-
              die Lübeck-Travemünder Verkehrsgesell-         - ab 1. April 2021 um weitere 60 Euro        tarifvertrag wird nun bis zum 30. Juni 2021
              schaft.                                        - ab 1. Oktober 2021 um weitere 55 Euro      fortgeschrieben.
              Aufgrund der Corona-Pandemie musste            Die Regelung hat eine Laufzeit bis zum       Im Gegenzug stimmten die Arbeitgeber
              der für den 23. März 2020 geplante Ver-        31. März 2022 und bedeutet eine tabel-       einer deutlichen Entgelterhöhung zu, die
              handlungstermin abgesagt werden. Da            lenwirksame Entgeltsteigerung von ins-       im Ergebnis sogar über der Erhöhung des
              alle Beteiligten trotzdem an einem zügi-       gesamt 265 Euro.                             Entgelts des TV-N Schleswig-Holstein
              gen Fortgang der Verhandlungen inter-          Neu eingestellte Busfahrerinnen und Bus-     liegt.
              essiert waren, einigten sich die Parteien      fahrer werden in die Entgeltgruppe 5 Stufe   Die Einigung steht unter einem Gremien-
              auf eine Verhandlung im schriftlichen Ver-     1 eingruppiert (vorher Entgeltgruppe 4).     vorbehalt. Anschließend wird das Unter-
              fahren.                                        In einer internen Arbeitsgruppe wird ein     schriftsverfahren eingeleitet.

              Seite 4 · tacheles · 4 · April 2020
4 Stillstand in Deutschland?
Tarifverträge unterzeichnet
Tarifpflege mit Bund und VKA

                                                                                                                                                     Tarifthemen
Nach mehreren Gesprächen haben sich           der allgemeinen Regelungen zu den Erfah-
die Gewerkschaften dbb und ver.di mit         rungsstufen in § 17 TVöD.
dem Bund und der Vereinigung der kom-         Zum einen behalten Beschäftigte zukünf-
munalen Arbeitgeberverbände (VKA) auf         tig die in der jeweiligen Erfahrungsstufe
eine Fortentwicklung des Tarifvertrags        der höheren Entgeltgruppe zurückgeleg-
für den öffentlichen Dienst (TVöD) und        ten Stufenlaufzeiten, wenn es zu einer
einiger Eingruppierungsvorschriften ver-      Herabgruppierung kommt. Bislang sieht
ständigt. So konnten im Bereich der Bun-      die Rechtslage für den Bereich der VKA
deswehr und der Bundespolizei verbes-         vor, dass die Stufenlaufzeit in der niedri-
serte Eingruppierungsregelungen erreicht      geren Entgeltgruppe mit dem Tag der Her-
werden.                                       abgruppierung neu beginnt. Damit wird           nunmehr durch eine Ergänzung des § 33
Die tarifvertraglichen Regelungen sind        die bisher schon beim Bund und in den           TVöD für die Fälle aufgehoben, in denen
am 1. Januar 2020 in Kraft getreten. Die      Ländern geltende Regelung auch für die          sich die Arbeitsvertragsparteien auf eine
Anpassungen bei der Entgeltordnung sind       Beschäftigten der kommunalen Arbeit-            befristete Verlängerung nach § 41 Satz 3
rückwirkend zum 1. Oktober 2019 in Kraft     geber nachvollzogen. Zudem erfolgt eine         SGB VI verständigt haben. Der Beendi-
getreten.                                     wesentliche Verbesserung in den Fällen          gungszeitpunkt fällt dann auf das ver-
                                              der Höhergruppierung nach einer unmit-          einbarte Ende des – gegebenenfalls auch
Änderungstarifvertrag Nr. 7                   telbar vorausgegangenen vorübergehen-           mehrfach – befristeten Arbeitsverhältnis-
zum TV EntgO Bund                             den Übertragung einer höherwertigen             ses.
                                              Tätigkeit. Im Gegensatz zur bisher gelten-
Dieser Tarifvertrag enthält neben rein        den Rechtslage werden die während der           Fristwahrung nach § 37 TVöD
redaktionellen unter anderem die oben         vorübergehend übertragenden höherwer-
genannten materiellen Änderungen der          tigen Tätigkeit zurückgelegten Zeiten auf       Zum Nachvollzug der neuen Gepflogen-
Tätigkeitsmerkmale im Bereich Bundes-         die Stufenlaufzeit in der höheren Entgelt-      heiten im Rechtsverkehr ist schließlich
wehr und Bundespolizei. Darüber hinaus        gruppe angerechnet. Die Beschäftigten           die formale Anforderung im § 37 TVöD
sind die Regelungen zu den tariflichen Bil-   werden in diesen Fällen also so gestellt, als   zur fristwahrenden Geltendmachung von
dungsvoraussetzungen „wissenschaftli-         ob die höherwertige Tätigkeit von Anfang        Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis
che Hochschulbildung“, „Hochschulbil-         an dauerhaft übertragen gewesen wäre.           geändert worden. Zur Wahrung der sechs-
dung“ und „technische Hochschulbildung“       Dies gilt für die Bereiche des Bundes und       monatigen Ausschlussfrist reicht zukünf-
neu gefasst worden. Leitendes Ziel der        der VKA.                                        tig die Erhebung des Anspruchs in Text-
Tarifvertragsparteien war die Bildung von                                                     form statt, wie bisher, schriftlich. Damit
inhaltsgleichen Regelungen bei Bund und       Ergänzung des § 33 TVöD                         genügt mit der Änderung eine Geltend-
Kommunen. Durch die Neufassungen                                                              machung per E-Mail, um das Formerfor-
haben sich inhaltliche Änderungen erge-       Im Sozialgesetzbuch (SGB) VI ist ein Son-       dernis zu erfüllen.
ben. So sind die Anforderungen an den         dertatbestand zur Begründung einer
notwendigen Bildungsabschluss syste-          befristeten Beschäftigung eingeführt            Änderungstarifverträge
matischer gefasst worden. Die bisherige       worden. Um einerseits dem Fachkräf-             zu TVöD und TV-V
Aufzählung von Bildungseinrichtungen          temangel, der sich zunehmend auch im
wurde durch einen einheitlichen Verweis       öffentlichen Dienst bemerkbar macht, zu         In Änderungstarifverträgen zum TVöD-V,
auf staatliche Hochschulen (§ 1 Hochschul-    begegnen und anderseits dem Wunsch              TVöD-B, TVöD-K, TVöD-S, TVöD-F, TVöD-E
rahmengesetz – HRG) und staatlich aner-       älterer Beschäftigter nachzukommen,             und TV-V sind für den Bund und die VKA
kannte Hochschulen (§ 70 HRG) ersetzt.        die nach Erreichen der Altersgrenze zum         wortgleiche Regelungen vereinbart wor-
Im Hinblick auf die Anerkennung auslän-       Bezug der Regelaltersrente für eine Zeit        den. Wie im Änderungstarifvertrag Nr. 17
discher Abschlüsse erfolgte eine Ände-        weiterarbeiten möchten, hat der Gesetz-         zum TVöD mussten unter anderem auch
rung dahingehend, dass der Abschluss an       geber mit dieser Regelung die Möglich-          bei den Definitionen zur wissenschaftli-
einer ausländischen Hochschule dann als       keit der Vereinbarung einer befristeten         chen Hochschulbildung und Hochschul-
abgeschlossene wissenschaftliche Hoch-        Beschäftigung über das reguläre Renten-         bildung Änderungen vorgenommen wer-
schulbildung gilt, wenn er dem deutschen      eintrittsalter hinaus geschaffen.               den. Des Weiteren sind die Regelungen
Hochschulabschluss „vergleichbar“ ist. Die    Diese Möglichkeit der Fortsetzung der           zur Stufenlaufzeit bei Herabgruppie-
tariflich geforderte Akkreditierung des       Tätigkeit ist nach der bisherigen Regelung      rungen mit den beim Bund geltenden
Studiengangs wird bis zum 31. Dezember        im TVöD ausgeschlossen. Bislang sieht           Bestimmungen vereinheitlicht worden.
2024 ausgesetzt.                              § 33 Abs. 1 Buchst. a TVöD das automa-          Die Höhergruppierungen im unmittelba-
                                              tische Ende des Arbeitsverhältnisses mit        ren Anschluss an eine vorübergehende
Änderungstarifvertrag Nr. 17                  Ablauf des Monats vor, in dem die / der         Übertragung werden so behandelt, als
zum TVöD                                      Beschäftigte das gesetzlich festgelegte         wenn die Höhergruppierung bereits
                                              Alter zum Erreichen der Regelaltersrente        zum Zeitpunkt der vorübergehenden
Aus Sicht der Beschäftigten besonders         vollendet hat, ohne dass es einer Kündi-        Übertragung der höherwertigen Tätigkeit
hervorzuheben ist die Fortentwicklung         gung bedarf. Dieser Automatismus wird           erfolgt wäre.

                                                                                                               tacheles · 4 · April 2020 · Seite 5
4 Stillstand in Deutschland?
itsrecht in Krisenzeiten
                                                           Arbe
                                                                            Deutschland?
                                                              Stillstand in
Thema

                                                                                                   auf Kurzarbeit und die Gewährung von
                                                                                                   Kurzarbeitergeld durch die Bundesagen-
                                                                                                   tur für Arbeit möglich. Weitere Informa-
                                                                                                   tionen hierzu können Sie dem Artikel auf
                                                                                                   Seite 8 in dieser Ausgabe des tacheles ent-
                                                                                                   nehmen.

                                                                                                   Erkrankung
                                                                                                   und Tätigkeitsverbot
                                                                                                   Wenn Beschäftigte erkranken und folg-
                                                                                                   lich arbeitsunfähig sind, greifen die all-
                                                                                                   gemeinen Regelungen zur Entgeltfort-
                                                                                                   zahlung und im Anschluss daran der
                                                                                                   Anspruch auf Krankengeld und gegebe-
                                                                                                   nenfalls Krankengeldzuschuss. Bezüglich
                                                                                                   der notwendigen Arbeitsunfähigkeitsbe-
                                                                                                   scheinigung gibt es derzeit Erleichterun-
        Das Coronavirus ist das bestimmende          mieren und so mögliche Ansteckungsri-         gen. Diese kann für eine Dauer von bis zu
        Thema in unserem Land, in den Medien         siken zu verringern. Wenn im Homeoffice       14 Tagen bei leichten Erkrankungen der
        und bei den Menschen, also auch bei          gearbeitet wird, besteht der Anspruch auf     oberen Atemwege nach Telefonat mit der
        unseren Kolleginnen und Kollegen. Ohne       Entgelt selbstverständlich weiter, da die     Ärztin oder dem Arzt elektronisch über-
        in Hysterie zu verfallen, ist es notwen-     Arbeit, wie geschuldet, erbracht wird.        mittelt werden.
        dig, den jeweils aktuellen Vorgaben der                                                    Wird gegenüber Beschäftigten durch die
        offiziellen Stellen zu folgen, möglichst     Fürsorgepflicht der Arbeitgebenden –          Gesundheitsbehörden ein Tätigkeits- oder
        zu Hause zu bleiben und den gebotenen        Betriebsschließung                            Beschäftigungsverbot aufgrund des Ver-
        Abstand zu anderen Menschen zu wah-                                                        dachts der Erkrankung oder Ansteckungs-
        ren. Neben den Gefahren der Ansteckung       Der Arbeitgeber hat eine Fürsorgepflicht      gefahr ausgesprochen, so dürfen sie nicht
        und der Verbreitung des Virus hat die        im Hinblick auf seine Beschäftigten, die      mehr tätig werden, behalten aber gleich-
        Situation jedoch auch arbeitsrechtliche      ihn verpflichten kann, Maßnahmen zu           wohl einen Anspruch auf die geschuldete
        Aspekte, über die wir nachfolgend infor-     deren Schutz umzusetzen. Diese können         Vergütung. In diesem Fall müssen die
        mieren.                                      gegebenenfalls auch von Betriebs- und         Beschäftigen ihrem Arbeitgeber Mittei-
                                                     Personalräten eingefordert werden, die        lung über das verhängte Tätigkeitsverbot
        Darf ich zu Hause bleiben?                   entsprechende Vorschläge unterbreiten         machen, damit dieser die erforderlichen
                                                     können. Im Extremfall kann der Arbeit-        Maßnahmen zum Schutz der übrigen
        Aus Sorge um meine Gesundheit und weil       geber zum Beispiel auch eine Betriebs-        Beschäftigten einleiten kann.
        ich befürchte, mich in der U-Bahn oder       schließung anordnen. Allerdings bleibt        In einem solchen Fall kann eine Pflicht des
        auf der Arbeitsstelle anstecken zu kön-      dann der Entgeltanspruch der Beschäftig-      Arbeitgebers zur Entgeltfortzahlung aus
        nen, kann ich nicht einfach zu Hause blei-   ten bestehen. Ein Zwangsurlaub hingegen       § 616 BGB oder diese Bestimmung ausge-
        ben oder Dienstreisen verweigern. Meine      scheidet aus, ebenso ein verpflichtender      staltenden Regelungen folgen, da es sich
        arbeitsrechtlich geschuldeten Verpflich-     Abbau von Zeitguthaben aus Arbeitszeit-       um einen vorübergehenden, in der Per-
        tungen bestehen zunächst unverändert         konten, die zur Verfügung der Beschäftig-     son der Arbeitnehmerin oder des Arbeit-
        weiter, das Direktionsrecht des Arbeit-      ten stehen.                                   nehmers liegenden Verhinderungsgrund
        gebers gilt fort. Nach derzeitigem Stand     Neben der Betriebsschließung durch            bezüglich der Arbeitsleistung handeln
        sind in Deutschland Wege zur Arbeit und      den Arbeitgeber gibt es auch die Fälle        kann. Wenn diese Regelung nicht (mehr)
        zurück weiterhin möglich.                    der von den Behörden angeordneten             greift, kann ein Entschädigungsan-
        Auch einen gesetzlichen Anspruch auf         Betriebsschließung, in Deutschland aktu-      spruch nach dem Infektionsschutzgesetz
        Arbeit im Homeoffice gibt es nicht. Dieser   ell beispielsweise die Schließung vieler      (IfSG) gegeben sein. Gemäß § 56 Abs. 1
        kann sich jedoch aus einer tarifvertragli-   Geschäfte und Restaurants. Auch hier          IfSG enthält eine Entschädigung in Geld,
        chen oder betrieblichen Regelung erge-       liegt das Risiko zunächst beim Arbeitge-      wer aufgrund des IfSG als Ausscheider,
        ben. Faktisch versuchen viele Arbeitge-      ber.                                          Ansteckungsverdächtiger, Krankheitsver-
        ber derzeit, so vielen Mitarbeiterinnen      Sollte es in einem solchen Fall zu Arbeits-   dächtiger oder als sonstiger Träger von
        und Mitarbeitern wie möglich eine Arbeit     ausfall und damit zu Entgeltausfall bei       Krankheitserregern einem Tätigkeitsver-
        zu Hause zu ermöglichen, um die Arbeits-     den Beschäftigten kommen, ist unter           bot unterliegt und dadurch einen Ver-
        wege und die Zeiten im Büro zu mini-         bestimmten Voraussetzungen ein Antrag         dienstausfall erleidet. Gleiches gilt für

        Seite 6 · tacheles · 4 · April 2020
4 Stillstand in Deutschland?
Personen, die als Ausscheider oder Anste-    gung der deutschen Arbeitgeberverbände         hat. Die VKA weist zusätzlich auf die vor-
ckungsverdächtige abgesondert wurden         (BDA) dem ablehnend gegenüber, da es           rangige Nutzung von mobilem Arbeiten,
oder werden, also für die Fälle einer Qua-   sich bei behördlich verordneten Schlie-        Urlaub und Abbau von Arbeitszeitgutha-
rantäne.                                     ßungen nicht um einen „in der Person“          ben hin.
Die Entschädigung wird in den ersten         der Arbeitnehmerin oder des Arbeitneh-         Die Bundesländer handeln hier jeweils

                                                                                                                                                   Thema
sechs Wochen in Höhe des Verdienstaus-       mers liegenden Grund handele.                  eigenständig. Im Land Hessen wurde
falls und anschließend in Höhe des Kran-     Hinzu kommt, dass es Fälle gibt, in denen      beispielsweise ebenfalls eine Regelung
kengelds gewährt. Der Arbeitgeber hat        § 616 BGB beispielsweise durch eine tarif-     hierzu auf den Weg gebracht.
die Entschädigung längstens für sechs        vertragliche Regelung konkretisiert, ein-
Wochen für die zuständige Behörde (in        geschränkt oder sogar ausgeschlossen           Erkrankung eines Kindes
diesem Fall das Land, in dem das Verbot      ist. In den Tarifverträgen des öffentlichen
erlassen wurde) auszuzahlen und kann sie     Dienstes (TVöD, TV-L, TV-H, MTV Auto-          Im Falle der schweren Erkrankung eines
sich dann von der zuständigen Behörde        bahn) wird § 616 jeweils durch § 29 kon-       Kindes, sieht § 29 Abs. 1 e) bb) der Tarif-
erstatten lassen.                            kretisiert. Diese Vorschriften sehen für       verträge des öffentlichen Dienstes dem-
                                             die Betreuung eines Kindes, wenn dieses        gegenüber eine bezahlte Freistellung
Zur Kinderbetreuung                          nicht erkrankt ist, keine zwingende Rege-      von bis zu vier Arbeitstagen im Kalender-
zu Hause bleiben                             lung zur bezahlten Freistellung vor. Es ist    jahr vor, wenn im laufenden Kalender-
                                             lediglich im jeweiligen § 29 Abs. 3 eine       jahr kein Anspruch auf unbezahlte Frei-
Nicht gesetzlich geregelt war bisher der     Kann-Regelung enthalten, nach der der          stellung nach § 45 SGB V (mit Anspruch
Fall, dass die Abwesenheit auf eine not-     Arbeitgeber eine bezahlte Freistellung bis     auf Krankengeld) besteht oder bestanden
wendige Kinderbetreuung zurückzufüh-         zu drei Arbeitstagen in sonstigen dringen-     hat, wenn das Kind das zwölfte Lebens-
ren ist.                                     den Fällen gewähren kann.                      jahr noch nicht vollendet hat, eine andere
Aktuell hat die Bundesregierung eine                                                        Person zur Pflege oder Betreuung nicht
Regelung auf den Weg gebracht, nach der      Übertarifliche                                 zur Verfügung steht und eine ärztliche
Eltern von Kindern bis zwölf Jahren, die     Freistellungsregelungen                        Bescheinigung über die Notwendigkeit
wegen der angeordneten Schul- und Kita-                                                     der Anwesenheit der / des Beschäftigten
schließungen zu Hause bleiben müssen         Als übertarifliche Erweiterung des § 29        vorliegt. Welche Ansprüche im Einzelnen
und dadurch Einkommensverluste haben,        Abs. 3 TVöD hat der Arbeitgeber Bund           bei Erkrankung eines Kindes bestehen,
Anspruch auf Entschädigung vom Staat         am 16. März 2020 verkündet, dass Tarif-        haben wir in Ausgabe 10 / 2019 des tache-
haben. Die Entschädigung beträgt 67 Pro-     beschäftigten des Bundes zum Zweck der         les ausführlich dargestellt.
zent des Nettoeinkommens, höchstens          Kinderbetreuung zeitlich befristet bis ein-
jedoch 2.016 Euro im Monat, für bis zu       schließlich 9. April 2020 Arbeitsbefreiung     Gewährleistung
sechs Wochen. Voraussetzung ist, dass        unter Fortzahlung des Entgelts bis zu ins-     notwendiger Arbeiten
keine anderweitige zumutbare Betreu-         gesamt zehn Arbeitstagen (in besonde-
ungsmöglichkeit und keine andere Mög-        ren Härtefällen länger) gewährt werden         Das Recht des Arbeitgebers, unter Berück-
lichkeit des bezahlten Fernbleibens von      kann, wenn die folgenden Voraussetzun-         sichtigung der Mitbestimmungsrechte
der Arbeit bestehen. Keinen Anspruch         gen erfüllt sind:                              des Betriebs- oder Personalrats Überstun-
haben Erwerbstätige, die Kurzarbeiter-       - eine Schule oder sonstige Betreuungs-        den anzuordnen, bleibt bestehen. Es kann
geld bekommen. Die Auszahlung erfolgt            einrichtung schließt in Reaktion auf       beispielsweise dann greifen, wenn not-
durch den Arbeitgeber, der anschließend          „COVID-19“ tatsächlich                     wendige Arbeiten zu gewährleisten sind,
eine Erstattung durch die zuständige         - die von der Schließung betroffenen           um beispielsweise eine Betriebsschlie-
Behörde erhält.                                  Kinder sind unter zwölf Jahren alt         ßung zu verhindern, oder wenn für die
Eine andere Möglichkeit des bezahlten        - eine alternative Betreuung kann nicht        Allgemeinheit wichtige Arbeiten durchge-
Fernbleibens könnte, neben beispiels-            sichergestellt werden                      hend erbracht werden müssen.
weise Überstundenabbau, gemäß § 616          - es stehen keine dienstlichen Gründe
BGB bestehen, wenn der Beschäftigte              entgegen                                   Vertrauensvolle Zusammenarbeit
durch einen in seiner Person liegenden       Die Möglichkeiten des mobilen Arbeitens
Grund ohne sein Verschulden für eine ver-    sind hierbei vorrangig zu nutzen.              Jenseits der eindeutigen Regelungen
hältnismäßig nicht erhebliche Zeit an der    Die Vereinigung der kommunalen Arbeit-         ist es wichtig, im Betrieb offen über die
Dienstleistung verhindert wird, wobei im     geberverbände (VKA) hat am 17. März            Gefahren zu sprechen und Möglichkei-
öffentlichen Dienst diesbezüglich die wei-   2020 ihren Mitgliedsverbänden ermög-           ten auszuloten. Dazu kann zum Beispiel
ter unten erläuterten Besonderheiten gel-    licht, ihren Mitgliedern zunächst befristet    das Instrument des Homeoffice sowie der
ten. Welcher Zeitraum als verhältnismä-      bis einschließlich 30. Juni 2020 freizustel-   freiwillige Abbau von Überstunden gehö-
ßig nicht erheblich angesehen wird, hängt    len, ihren Beschäftigten unter Beachtung       ren. Natürlich sollten im Betrieb, insbe-
vom Einzelfall ab, dürfte aber nicht über    der Aufrechterhaltung der Daseinsvor-          sondere, wenn es Publikumsverkehr gibt,
wenige Tage hinausgehen.                     sorge und der eigenen wirtschaftlichen         ausreichend Desinfektionsmittel zur Ver-
Ob dieser Paragraph im Fall der aktuel-      Leistungsfähigkeit zum Zweck der Kinder-       fügung stehen.
len Schließung von Schulen und Betreu-       betreuung übertariflich über § 29 Abs. 3       Es ist wichtig, dass in einer solch beson-
ungseinrichtungen jedoch überhaupt           TVöD hinaus Arbeitsbefreiung unter Fort-       deren Situation klare Regeln gelten und
Anwendung findet, ist umstritten. Wäh-       zahlung des Entgelts zu gewähren, wenn         bekannt sind. Genauso wichtig ist aber
rend eine Mehrheit der Stimmen dies          die Voraussetzungen vorliegen, die auch        auch, dass im Betrieb vertrauensvoll mit-
wohl annimmt, steht die Bundesvereini-       der Bund in seinem Schreiben genannt           einander kommuniziert wird.

                                                                                                             tacheles · 4 · April 2020 · Seite 7
kung in Krisenzeiten
                                              Überbrüc
                                                            mutsfest machen
                                               Kurzarbeit ar
Thema

                                                                                                   Der Entgeltausfall kann bis zu 100 Pro-
                                                                                                   zent reichen. Bei vollständigem Wegfall
                                                                                                   des Entgelts beziehen die betroffenen
                                                                                                   Beschäftigten also nur noch Kurzarbei-
                                                                                                   tergeld, bei teilweisem Wegfall beziehen
                                                                                                   sie für die tatsächlich geleistete Arbeit ihr
                                                                                                   anteiliges Entgelt und für die weggefallene
                                                                                                   Arbeit Kurzarbeitergeld. Die Mindestan-
                                                                                                   zahl der Betroffenen kann aktuell befristet
                                                                                                   von einem Drittel auf zehn Prozent abge-
                                                                                                   senkt werden. Es haben auch diejenigen
                                                                                                   Beschäftigten einen Anspruch auf Kurzar-
                                                                                                   beitergeld, deren Entgeltausfall zehn Pro-
                                                                                                   zent oder weniger beträgt. Diese zählen
                                                                                                   jedoch nicht mit, wenn die Mindestanzahl
                                                                                                   der Betroffenen ermittelt wird.
                                                                                                   Ein unabwendbares Ereignis als Voraus-
                                                                                                   setzung für den Arbeitsausfall liegt unter
                                                                                                   anderem dann vor, wenn er durch behörd-
                                                                                                   liche oder behördlich anerkannte Maßnah-
                                                                                                   men verursacht ist, die vom Arbeitgeber
                                                                                                   nicht zu vertreten sind.
                                                                                                   Der Arbeitsausfall gilt unter anderem dann
                                                                                                   als vermeidbar, wenn er durch die Gewäh-
                                                                                                   rung von bezahltem Erholungsurlaub ganz
                                                                                                   oder teilweise verhindert werden kann,
                                                                                                   soweit keine vorrangigen Urlaubswün-
        Die weltweite Corona-Pandemie hat sich       Kurz zusammengefasst bedeutet das, dass       sche entgegenstehen. Zur Vermeidung des
        – neben den gesundheitlichen Folgen –        sie vorübergehend für die ausgefallene        Arbeitsausfalls kann also die Gewährung
        bereits nach wenigen Tagen zu einer          Arbeit von der Bundesagentur für Arbeit       von Urlaub in Betracht kommen. Jedoch
        schweren Erschütterung für die Wirtschaft    60 oder mit Kindern 67 Prozent des Netto-     kann vom Arbeitgeber keine Bestimmung
        und den Arbeitsmarkt entwickelt. In vielen   entgelts erhalten.                            über den Antritt von Urlaub gegen die
        Bereichen ist vorübergehend Arbeit weg-      Im Zusammenhang mit der aktuellen             Urlaubswünsche der Beschäftigten gefor-
        gefallen. Zahlreiche Arbeitgeber denken      Corona-Pandemie ist am 13. März 2020          dert werden. Der Arbeitsausfall wäre aber
        daher über das Instrument der Kurzarbeit     das Gesetz zur befristeten krisenbeding-      dann vermeidbar, wenn bereits für die Zeit
        nach oder haben diese bereits beantragt.     ten Verbesserung der Regelungen für           der Kurzarbeit geplanter Urlaub rückgän-
        Damit die betroffenen Beschäftigten,         das Kurzarbeitergeld verkündet worden,        gig gemacht würde oder wenn Kurzarbeit
        gerade in den unteren Entgeltgruppen,        mit dem die Bundesregierung befristet         gegen Ende des Urlaubsjahrs eingeführt
        während der Kurzarbeit noch von ihrem        ermächtigt wird, durch Rechtsverordnung       wird oder noch übertragene Urlaubsan-
        Einkommen leben können, sind die beste-      von einigen bestehenden Bestimmungen          sprüche aus dem Vorjahr bestehen und
        henden gesetzlichen Regelungen drin-         abzuweichen.                                  der Arbeitgeber es unterlässt, eine Bestim-
        gend nachzubessern oder durch tarifver-                                                    mung über den Antritt des Urlaubs zu tref-
        tragliche oder betriebliche Regelungen zu    Erheblicher Arbeits- und Entgeltausfall       fen und keine abweichenden Urlaubswün-
        ergänzen. Der dbb hat sich gerade mit der                                                  sche der Beschäftigten bestehen.
        Vereinigung der kommunalen Arbeitge-         Damit ein Anspruch auf Kurzarbeiter-          Zur Vermeidung des Arbeitsausfalls müs-
        berverbände (VKA) auf Eckpunkte zu einer     geld besteht, muss zunächst ein erhebli-      sen auch die im Betrieb zulässigen Arbeits-
        tarifvertraglichen Regelung für den kom-     cher Arbeitsausfall mit Entgeltausfall vor-   zeitschwankungen ausgenutzt werden.
        munalen Bereich verständigt, auf die wir     liegen. Dies ist dann gegeben, wenn der       Aktuell kann befristet vollständig oder teil-
        auf Seite 3 dieser Ausgabe näher eingehen.   Arbeitsausfall auf wirtschaftlichen Grün-     weise auf den Einsatz negativer Arbeits-
                                                     den oder einem unabwendbaren Ereignis         zeitsalden verzichtet werden.
        Was bedeutet Kurzarbeit?                     beruht, er vorübergehend und nicht ver-       Grundsätzlich kann von Beschäftigten zur
                                                     meidbar ist und im jeweiligen Kalender-       Vermeidung von Kurzarbeit auch die Auf-
        Gemäß den §§ 95 ff. Sozialgesetzbuch         monat mindestens ein Drittel der in dem       lösung von Arbeitszeitkonten verlangt
        (SGB) III haben Arbeitnehmerinnen und        Betrieb Beschäftigten von einem Entgelt-      werden, wobei nur das Guthaben bis zehn
        Arbeitnehmer unter bestimmten Voraus-        ausfall von jeweils mehr als zehn Prozent     Prozent der Jahresarbeitszeit und das Gut-
        setzungen Anspruch auf Kurzarbeitergeld.     des Bruttoentgelts betroffen ist.             haben, das noch kein Jahr unverändert

        Seite 8 · tacheles · 4 · April 2020
bestanden hat, vor oder während der Kurz-    Arbeitsausfall auf einem unabwendba-          zur Sozialversicherung durch die Bundes-
arbeit zur Vermeidung von Arbeitsaus-        ren Ereignis beruht, gilt die Anzeige für     agentur für Arbeit erstatten lassen.
fällen einzubringen ist. Ein Guthaben ist    den entsprechenden Kalendermonat als
außerdem unter anderem dann nicht ver-       erstattet, wenn sie unverzüglich erstattet    Vertragliche Grundlage notwendig
wendbar, wenn es ausschließlich als Wert-    worden ist.

                                                                                                                                                  Thema
guthaben gemäß § 7c SGB IV geführt wird,     Das Kurzarbeitergeld wird von der Bun-        Nach der Rechtsprechung des Bundesar-
also beispielsweise als Lebensarbeitszeit-   desagentur für Arbeit für längstens zwölf     beitsgerichts (BAG, Urteil vom 18. Novem-
konto.                                       Monate geleistet. Die Bezugsdauer gilt        ber 2015, Aktenzeichen 5 AZR 491/14) ist
                                             einheitlich für alle Beschäftigten eines      das Direktionsrecht des Arbeitgebers
Betriebliche und persönliche                 Betriebs. Wird in mindestens einem Monat      allein kein geeignetes Instrument, die ver-
Voraussetzungen                              kein Kurzarbeitergeld gezahlt, verlängert     tragliche Vergütungspflicht einzuschrän-
                                             sich die Bezugsdauer um diesen Zeitraum.      ken. Es bedarf einer normativen oder ein-
Als betriebliche Voraussetzung muss in                                                     zelvertraglichen Grundlage.
dem Betrieb (oder einer Betriebsabteilung)   Höhe des Kurzarbeitergelds                    In den Bereichen, in denen das Betriebs-
mindestens eine Arbeitnehmerin oder ein                                                    verfassungsgesetz (BetrVG) Anwen-
Arbeitnehmer beschäftigt sein.               Das Kurzarbeitergeld beträgt 60 Prozent       dung findet, hat gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 3
Als persönliche Voraussetzungen muss die     der Nettoentgeltdifferenz, für Beschäf-       BetrVG der Betriebsrat unter anderem
Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer –       tigte mit Kindern 67 Prozent. Die Netto-      im Fall der vorübergehenden Verkürzung
verkürzt dargestellt – nach dem Beginn       entgeltdifferenz ist die Differenz zwischen   der betriebsüblichen Arbeitszeit mitzu-
des Arbeitsausfalls im Betrieb beschäftigt   dem pauschalierten Nettoentgelt aus dem       bestimmen, soweit eine tarifliche Rege-
sein und darf nicht vom Kurzarbeitergeld-    Soll-Entgelt und dem pauschalierten Net-      lung nicht besteht. Durch Betriebsverein-
bezug ausgeschlossen sein. Die persön-       toentgelt aus dem Ist-Entgelt.                barung aufgrund § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG
lichen Voraussetzungen sind auch dann        Aktuell werden in der Politik Überlegun-      kann dementsprechend mit unmittelba-
gegeben, wenn während des Bezugs des         gen angestellt, ob das Kurzarbeitergeld       rer und zwingender Wirkung Kurzarbeit
Kurzarbeitergelds Arbeitsunfähigkeit ein-    in der gegenwärtigen Lage erhöht wer-         eingeführt werden. Eine Betriebsverein-
tritt, solange Anspruch auf Entgeltfort-     den sollte. Konkrete Planungen sind der-      barung zur Kurzarbeit muss die sich da-
zahlung im Krankheitsfall besteht oder       zeit noch nicht bekannt. Der dbb hat eine     raus ergebenden Rechte und Pflichten so
ohne den Arbeitsausfall bestehen würde       deutliche Erhöhung der gesetzlichen Leis-     deutlich regeln, dass sie für die Beschäftig-
(Ist die Arbeitsunfähigkeit bereits vorher   tungen eingefordert.                          ten zuverlässig erkennbar sind. Erforder-
eingetreten, besteht anstelle der Entgelt-   Daneben gibt es die Möglichkeit, eine Auf-    lich sind mindestens die Bestimmung von
fortzahlung Anspruch auf Krankengeld in      stockung des Kurzarbeitergelds tarifver-      Beginn und Dauer der Kurzarbeit, die Rege-
Höhe des Kurzarbeitergelds). Die persön-     traglich festzuschreiben. Die Eckpunkte       lung der Lage und Verteilung der Arbeits-
lichen Voraussetzungen sind unter ande-      zu einem Tarifvertrag für einige Teile des    zeit sowie die Auswahl der betroffenen
rem nicht erfüllt während des Bezugs von     kommunalen Bereichs, auf die sich dbb         Beschäftigten.
Krankengeld, während der Teilnahme an        und VKA aktuell geeinigt haben, sehen in      Im Geltungsbereich der Personalvertre-
einer beruflichen Weiterbildungsmaß-         den Entgeltgruppen 1 bis 10 eine Aufsto-      tungsgesetze ist die Lage uneinheitlich. Im
nahme mit Bezug von Arbeitslosen- oder       ckung auf 95 Prozent des bisherigen Net-      Bereich des Bundespersonalvertretungs-
Übergangsgeld oder solange die Arbeit-       toentgelts, ab Entgeltgruppe 11 eine Auf-     gesetzes ist eine Mitbestimmung und
nehmerin oder der Arbeitnehmer bei einer     stockung auf 90 Prozent sowie zusätzlich      damit eine Möglichkeit für eine Dienstver-
Vermittlung nicht in der von der Agen-       einen umfassenden Kündigungsschutz            einbarung zur Kurzarbeit nicht vorgesehen.
tur für Arbeit verlangten und gebotenen      und weitere Absicherungen vor.                Ähnliches gilt auch für die Personalvertre-
Weise mitwirkt.                                                                            tungsgesetze der meisten Bundesländer.
                                             Beiträge zur Sozialversicherung               In einigen Personalvertretungsgesetzen
Anzeige des Arbeitsausfalls                                                                sind jedoch Mitbestimmungsrechte für die
                                             Während des Bezugs des Kurzarbeitergelds      Kurzarbeit beziehungsweise für die Ver-
Der Arbeitsausfall ist bei der Agentur für   bleibt die Mitgliedschaft in der Kranken-,    kürzung der Arbeitszeit enthalten. Dort,
Arbeit anzuzeigen, in deren Bezirk der       Pflege- und Rentenversicherung erhal-         wo keine Möglichkeit einer Dienstverein-
Betrieb seinen Sitz hat. Die Anzeige kann    ten. Für das tatsächlich erzielte beitrags-   barung zur Kurzarbeit gegeben ist oder
vom Arbeitgeber oder der Betriebsver-        pflichtige Arbeitsentgelt tragen Arbeitge-    wo keine betriebliche Vertretung besteht,
tretung erstattet werden. Einer Anzeige      ber und Beschäftigte die Beiträge nach wie    sind eine tarifvertragliche oder einzelver-
des Arbeitgebers ist eine Stellungnahme      vor gemeinsam. Für die durch Kurzarbeit       tragliche Grundlage zu ihrer Einführung
der Betriebsvertretung beizufügen. In der    ausgefallenen Stunden trägt der Arbeitge-     notwendig.
Anzeige müssen der erhebliche Arbeits-       ber die Beiträge allein. Diese werden auf     In den aktuellen Tarifverträgen des öffent-
ausfall und die betrieblichen Vorausset-     der Grundlage eines fiktiven Arbeitsent-      lichen Dienstes war bisher keine Regelung
zungen für das Kurzarbeitergeld glaubhaft    gelts von 80 Prozent des Unterschiedsbe-      über die Einführung von Kurzarbeit ent-
gemacht werden.                              trags zwischen Soll- und Ist-Bruttoentgelt    halten. Für Krisenzeiten – und tatsächlich
                                             berechnet. In der Unfallversicherung sind     auch nur für diese – können solche Rege-
Zeitraum der Auszahlung                      die Beschäftigten weiterhin durch ihren       lungen jedoch sinnvoll sein, wenn sie so
                                             Arbeitgeber versichert. Die Arbeitslosen-     ausgestaltet sind, beispielsweise durch
Das Kurzarbeitergeld wird frühestens in      versicherung wird beitragsfrei fortgeführt.   Aufstockung des Kurzarbeitergelds durch
dem Kalendermonat geleistet, in dem          Aktuell können sich Arbeitgeber befristet     den Arbeitgeber, dass die Beschäftigten
die Anzeige eingegangen ist. Wenn der        die von ihnen allein zu tragenden Beiträge    nicht in die Armut abrutschen.

                                                                                                            tacheles · 4 · April 2020 · Seite 9
Diskussionen um Anpassungsbedarf

              5 Jahre gesetzlicher Mindestlohn
Hintergrund

              Nach langen Kontroversen ist zum 1. Ja-         vielfach auch zu einem Anstieg höherer         mindestlohns auf 12 Euro beschlossen, der
              nuar 2015 der gesetzliche Mindestlohn in        Entgelte geführt hat (so genannter Spill-      Berliner Senat eine Erhöhung auf 12,50
              Deutschland eingeführt worden. Nun –            over-Effekt), wobei dieser Effekt am obe-      Euro. Keine Vergabemindestlöhne existie-
              zum fünfjährigen Jubiläum – sind der Min-       ren Ende der Entgeltskala nicht zu beob-       ren derzeit auf Bundesebene.
              destlohn und seine zukünftige Entwick-          achten war. Des Weiteren sind so genannte
              lung erneut in der Diskussion. Zum einen        regionale und lokale Reallokationseffekte      Unterschiedliche Standards
              sieht das Mindestlohngesetz eine Evaluie-       eingetreten, also der Wechsel von Beschäf-     in der EU
              rung seiner Regelungen im Jahr 2020 vor.        tigten zu produktiveren Unternehmen, die
              Zum anderen wird ganz grundsätzlich da-         mehr Entgelt zahlen können.                    In der EU-Kommission wird darüber nach-
              rüber nachgedacht, wie sich der Mindest-                                                       gedacht, eine europäische Rahmenrege-
              lohn entwickeln müsste, damit er seine          Evaluation 2020 und                            lung zu Entgeltuntergrenzen zu erlassen,
              Schutzfunktion besser erfüllen kann.            Anpassungsbedarf                               die sich an den nationalen Medianent-
                                                                                                             gelten orientieren und so auch zu einer
              Bilanz und Diskussion in der                    Welche Folgen die Einführung des gesetz-       deutlichen Erhöhung des Mindestlohns in
              Bertelsmann Stiftung                            lichen Mindestlohns tatsächlich im Ein-        Deutschland führen könnte.
                                                              zelnen hatte und ob sich die Regelungen        Derzeit gelten in den Ländern der EU sehr
              Zur Erörterung dieser und weiterer Fra-         des Mindestlohngesetzes bewährt haben,         unterschiedliche Standards bei Mindest-
              gen fand am 3. März 2020 in der Bertels-        wird im laufenden Jahr untersucht wer-         löhnen. In 21 der 27 EU-Mitglieder gilt ein
              mann Stiftung in Berlin eine Veranstal-         den. Das Gesetz sieht vor, dass seine Rege-    gesetzlicher Mindestlohn. Deutschland
              tung mit dem Titel „5 Jahre Mindestlohn         lungen im Jahr 2020 evaluiert werden.          liegt dabei mit dem derzeit geltenden
              in Deutschland – was hat er bewirkt und         Nach derzeitiger Gesetzeslage entscheidet      Stundenentgelt von 9,35 Euro auf Rang 6.
              wo besteht Anpassungsbedarf?“ statt. zu         in Deutschland alle zwei Jahre eine mit je     Das höchste Stundenentgelt findet sich
              den Diskutierenden gehörten Vertrete-           drei Arbeitnehmer- und Arbeitgeberver-         mit 12,38 Euro in Luxemburg, das nied-
              rinnen und Vertreter von Gewerkschafts-         tretern, einem Vorsitzenden sowie zwei         rigste mit 1,87 Euro in Bulgarien.
              und Arbeitgeberseite sowie aus dem Bun-         Mitgliedern aus der Wirtschaft besetzte        Auch die Verfahren zur Festlegung und
              desministerium für Arbeit und Soziales          Kommission über die Anpassung des              Anpassung des Mindestlohns sind sehr
              (BMAS) und verschiedenen wissenschaft-          gesetzlichen Mindestlohns. Sie orientiert      unterschiedlich. Neben einer Festle-
              lichen Institutionen. Prof. Dr. Christian       sich dabei nachlaufend an der Tarifent-        gung des Mindestlohns durch eine Min-
              Dustmann vom University College Lon-            wicklung. Bisher wurde der Ausgangswert        destlohnkommission wie in Deutschland
              don berichtete über die Forschungsergeb-        von 8,50 Euro ab 1. Januar 2017 auf 8,84       gibt es beispielsweise die Festlegung des
              nisse zu den Auswirkungen des gesetzli-         Euro, ab 1. Januar 2019 auf 9,19 Euro und ab   gesetzlichen Mindestlohns durch Regie-
              chen Mindestlohns in Deutschland und            1. Januar 2020 auf 9,35 Euro erhöht.           rungskonsultationen (etwa in Estland)
              Anette Kramme, Parlamentarische Staats-         Es wird jedoch diskutiert, ob deutlichere      oder die Erweiterung von Tarifverträgen
              sekretärin im BMAS, zog Bilanz aus Sicht        Erhöhungsschritte notwendig sind. Die          durch Gesetzgebung (etwa in Belgien).
              der Politik. Mitglieder der Mindestlohn-        SPD fordert eine perspektivische Anhe-         Auch die Anzahl der Mindestlohnemp-
              kommission gaben Auskunft über den Dis-         bung auf 12 Euro. Auch Bündnis 90 / Die        fängerinnen und -empfänger ist von Land
              kussionsstand in der Mindestlohnkom-            Grünen und Die Linke sprechen sich für         zu Land sehr unterschiedlich. Während
              mission.                                        eine Erhöhung auf 12 Euro aus. Die CDU         etwa in Malta oder Belgien nur ein nied-
                                                              spricht sich gegen eine politisch festge-      riger einstelliger Prozentsatz der Beschäf-
              Keine negativen Auswirkungen                    setzte Untergrenze aus und will statt-         tigten auf dem Niveau des Mindestlohns
                                                              dessen die Arbeit der Mindestlohn-             tätig ist, sind es in Rumänien über 25 Pro-
              Mit Inkrafttreten des Mindestlohnge-            kommission evaluieren. Die FDP lehnt           zent. Auch der Anteil an den jeweiligen
              setzes lag der Mindestlohn zunächst bei         gesetzliche Mindestlöhne grundsätzlich         nationalen Medianlöhnen ist sehr unter-
              8,50 Euro pro Stunde. Begleitet wurde           ab und spricht sich für branchenspezifi-       schiedlich, von rund 40 Prozent in Est-
              seine Einführung mit zahlreichen war-           sche Untergrenzen aus.                         land, über rund 45 Prozent in Deutsch-
              nenden Stimmen, die von der Schließung                                                         land bis zu über 60 Prozent in Frankreich.
              von Unternehmen und dem Verlust von             Der Staat als Auftraggeber –                   Vor dem Hintergrund dieser ungleichen
              Arbeitsplätzen durch das politische Ein-        Vergabemindestlöhne                            Ausgangslage könnte ein Tätigwerden der
              greifen in das Entgeltgefüge ausgingen.                                                        EU zu mehr Gerechtigkeit für die Niedrig-
              Fünf Jahre später ist klar, dass diese Folgen   Daneben gibt es in einzelnen Bundes-           lohnempfängerinnen und -empfänger in
              nicht eingetreten sind, wobei zu berück-        ländern Planungen, die in den Vergabe-         Europa führen.
              sichtigen ist, dass die Einführung des Min-     gesetzen der Länder geregelten Verga-
              destlohns in Deutschland in eine gute öko-      bemindestlöhne – also die Entgelte, die        Auskömmliche Mindestlöhne
              nomische Phase gefallen ist.                    Unternehmen mindestens zahlen müs-             gefordert
              Es ist deutlich geworden, dass der Min-         sen, um öffentliche Aufträge zu erhalten
              destlohn zu einer Reduzierung des Niedrig-      – deutlich zu erhöhen. Der Hamburger           Untermauert werden diese Überlegungen
              lohnsektors beigetragen und in der Folge        Senat hat eine Erhöhung des Vergabe-           von Berechnungen des BMAS, aus denen

              Seite 10 · tacheles · 4 · April 2020
hervorgeht, dass der aktuell in Deutsch-           len und Sanktionierungen von Verstößen             lich waren. Das waren neun weniger als
land gezahlte Mindestlohn nicht aus-               gegen das Mindestlohngesetz notwendig.             noch im Jahr 2015. Die Mindestlöhne, die in
reicht, um Altersarmut zu vermeiden.               Damit die Zollverwaltung, die für die Prü-         diesen Tarifverträgen vereinbart wurden,
Danach müssten Beschäftigte, die 45 Jahre          fung der Einhaltung des Gesetzes zustän-           reichen von aktuell 10 Euro in der Abfall-

                                                                                                                                                               Hintergrund
lang für 38,5 Stunden pro Woche arbei-             dig ist, dieser wichtigen Aufgabe nach-            wirtschaft bis zu 16,39 Euro bei bestimm-
ten, mindestens 12,63 Euro verdienen, um           kommen kann, ist eine gute personelle              ten Aus- und Weiterbildungsdienstleistun-
im Alter nicht auf staatliche Unterstüt-           Ausstattung notwendig. Der dbb und                 gen nach Sozialgesetzbuch. In dreien dieser
zung angewiesen zu sein. Durch einen               seine Mitgliedsgewerkschaft Deutsche               Branchen (Gebäudereinigung, Maler- und
deutlichen Anstieg der gesetzlichen Min-           Zoll- und Finanzgewerkschaft (BDZ) for-            Lackiererhandwerk und die Pflegebran-
destlöhne könnte also letztlich neben den          dern daher die deutliche Aufstockung der           che) werden immer noch unterschiedli-
Empfängerinnen und Empfängern auch                 Stellen in der Zollverwaltung.                     che Mindestlöhne für die Tarifgebiete Ost
die Staatskasse durch Verringerung der                                                                und West ausgewiesen. Zusätzlich zu den
zu leistenden staatlichen Unterstützung            Branchenmindestlöhne und                           Regelungen nach Arbeitnehmer-Entsende-
profitieren.                                       Tarifbindung                                       gesetz listet das BMAS noch einen Min-
                                                                                                      destlohn-Tarifvertrag im Schornsteinfe-
Mindestlohn effektiv durchsetzen                   Zur Sicherung guter Arbeitsbedingun-               gerhandwerk auf, der auf der Grundlage
                                                   gen ist nicht nur der gesetzliche Mindest-         des Tarifvertragsgesetzes für allgemein-
Bei der Evaluierung des Mindestlohnge-             lohn wichtig, sondern vor allem auch die           verbindlich erklärt ist und einen Mindest-
setzes wird sicherlich auch eine Rolle spie-       Stärkung der Tarifbindung. Neben dem               lohn von 13,20 Euro vorsieht.
len, ob die Durchsetzung des Mindest-              Abschluss guter Tarifverträge und der Mit-
lohns in der Praxis gelingt. Nach einer            gliedergewinnung durch die Gewerkschaf-            Fazit
Veröffentlichung des Deutschen Instituts           ten ist es auch Sache der Arbeitgeber und
für Wirtschaftsforschung (DIW) haben               der Politik, der Tarifflucht entgegenzuwir-        Zusätzlich zum gesetzlichen Mindest-
im Jahr 2018 unter Berücksichtigung der            ken. Mögliche Maßnahmen reichen von                lohn sollten daher auch die Überarbei-
Überstunden 3,8 Millionen Beschäftigte             der Einschränkung der Mitgliedschaft in            tung der Regelungen zur Allgemeinver-
weniger als den Mindestlohn erhalten. Ein          Arbeitgeberverbänden ohne Tarifbindung             bindlichkeit und weitere Maßnahmen zur
Ziel der Evaluierung sollte daher sein, die        bis zur Ausweitung von Tariftreue- und             möglichst flächendeckenden Geltung von
Anzahl der Verstöße gegen das Gesetz so            Vergaberegelungen, auch auf den Bereich            Tarifverträgen und zur Stärkung der Tarif-
gering wie möglich zu halten.                      des Bundes.                                        bindung geprüft werden. Hierbei kommt
                                                   Ein weiteres Mittel zur Stärkung der Bin-          auch den Gewerkschaften eine entschei-
                                                   dung an Tarifverträge ist das Instrument           dende Bedeutung zu. Denn das erfolgver-
        Zollverwaltung                             der Allgemeinverbindlicherklärung, also            sprechendste Mittel zur Schaffung eines
                                                   der Ausweitung der Geltung eines Tarif-            guten Entgeltniveaus sind immer noch
      personell aufstocken                         vertrags auf eine gesamte Branche. Aus             mitgliedsstarke Gewerkschaften, die
                                                   einer aktuellen Antwort der Bundesregie-           gute Entgelttarifabschlüsse erkämpfen.
Neben einer konsequenten und lückenlo-             rung auf eine Frage aus der Bundestags-            Zur Absicherung der Beschäftigten in den
sen Erfassung aller tatsächlich gearbeite-         fraktion von Bündnis 90 / Die Grünen geht          Bereichen, in denen dies mangels Tarifbin-
ten Stunden, wie sie auch der Europäische          hervor, dass im Jahr 2019 nur zehn Tarif-          dung nicht gelingt, sind ergänzende Min-
Gerichtshof in seiner aktuellen Rechtspre-         verträge auf der Grundlage des Arbeitneh-          destlohnregelungen jedoch dringend not-
chung einfordert, sind effektive Kontrol-          mer-Entsendegesetzes allgemeinverbind-             wendig.

 Die Teilnehmenden der Podiumsdiskussion in der Bertelsmann Stiftung am 3. März 2020 v.l.n.r.: Stefan Körzell, DGB, Brigitte Faust, BDA, Prof. Dr.
 Anke Hassel, Hertie School of Governance, Dr. Christian Odendahl, Centre for European Reform, Anette Kramme, BMAS, Prof. Dr. Christian Dustmann,
 University College London

                                                                                                                        tacheles · 4 · April 2020 · Seite 11
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