Alaska & Kanada DETAILPROGRAMM 25. AUGUST - 12. SEPTEMBER 2019 - NZZ Reisen

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Alaska & Kanada DETAILPROGRAMM 25. AUGUST - 12. SEPTEMBER 2019 - NZZ Reisen
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DETAILPROGRAMM

Alaska & Kanada
25. AUGUST – 12. SEPTEMBER 2019
Alaska & Kanada DETAILPROGRAMM 25. AUGUST - 12. SEPTEMBER 2019 - NZZ Reisen
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25. AUGUST – 12. SEPTEMBER 2019

ALASKA & KANADA
Tiefe Wildnis, sympathische Metropolen und Inside Passage
Mit Felix Blumer
Abgelegene Wildnis, deren Nähe zu Beringmeer und Arktischem Ozean heute noch Entdeckergefühle aufkommen lässt.
Alaska repräsentiert einen Traum, der über Jahrhunderte die Fantasie und Hoffnungen so manch eines Abenteuerhung-
rigen bis hin zur Auswanderung bewegt hat. Sie tauchen ein in die stille Abgeschiedenheit einer dramatischen Natur – und
erleben als Kontrast dazu die sympathischen Westküste-Metropolen Seattle und Vancouver.

Mit der legendären Alaska Railroad dringen Sie – bequem         Ihr Fachreferent und Meteorologe Felix Blumer erklärt
und mit grandiosem Blick aus dem Panorama-Wagen – ins           Ihnen indes die klimatischen Eigenheiten der faszinierenden
unberührte Herz des Bundesstaates vor.                          Bergwelt an der Küste zum pazifischen Golf von Alaska.

Das Kapitel nationaler Wichtigkeit Husky erfahren Sie aus
einer unerwartet Schweizerischen Perspektive: Martin Bu-
ser, vierfacher Gewinner des härtesten Hundeschlittenren-
nens der Welt, erzählt Ihnen in seiner Wahlheimat Big Lake,
wie er vor bald 40 Jahren das heimische Winterthur für die
Weiten Alaskas verliess.

Immense Gletscher und Eisberge erwarten Sie auf Ihrer
Schiffsreise mit Norwegian Cruise Line in Richtung Südos-
ten mit dem Höhepunkt der legendären Inside Passage zwi-
schen Port Hardy und Prince Rupert. In den Gewässern rund
um den Icy Strait Point beobachten Sie Buckelwale,
Schweinswale und Seelöwen.
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NZZ-REISEN EXKLUSIV
Vom Herzen Alaskas entlang der Küste
• Ein Reise-Unikat, speziell ausgearbeitet für die NZZ
mit Naturhighlights und Begegnungen vor Ort

• Gletscher, Bären, maritimes Leben und stille Wildnis
der Berge

• Anchorage, Seattle, Vancouver – einige der sympa-
thischsten Städte Nordamerikas

• Verwurzelung und heutiges Leben der kanadischen
First Nations

IHRE BEGLEITUNG
Felix Blumer
                 Meteorologe bei SRF METEO, ehemali-
                 ger Betreuer seiner eigenen SRF 1
                 Rubrik „Wetterwoche“. Er studierte
                 Erdwissenschaften und Meteorologie
                 und befasst sich laufend mit Wetter-
                 phänomenen, Naturgewalten und Kli-
                                                          25.08. – 12.09.2019
                 maveränderungen. Er begleitet die
                 Reisenden während 7 Tagen.
                                                          Reiseplanung
LEISTUNGEN                                                Tag 1: Zürich – Seattle
• Internationale Flüge mit Lufthansa in der Economy-      Dank Zeitverschiebung landen Sie in der Hauptstadt des
Klasse (inkl. Taxen), nationaler Flug mit Alaska Air in   Bundesstaates Washington am Mittag desselben Kalender-
der Economy Klasse (inkl. Taxen)                          tages. Nach einer ersten Stadtrundfahrt per Bus begeben Sie
                                                          sich in Ihr Hotel. Ein gemütliches Welcome-Dinner rundet
• Alle Transporte, Eintritte, Gebühren, Trinkgelder
                                                          Ihren Ankunftstag ab.
• Hotelunterkünfte, Aussenkabine Kategorie OB auf der
Norwegian Jewel, Frühstück, eine weitere Mahlzeit pro
Tag, Vollpension auf dem Schiff inklusive Getränke

• Fachvorträge und Begleitung durch Felix Blumer,
cotravel-Reiseleitung durch Werner Eggimann während
gesamter Reise, zusätzlich lokale Deutsch sprechende
Reiseleitung in einigen Städten

• Ausführliche Reisedokumentation

TERMIN
25.08. – 12.09.2019

PREIS
Fr. 12‘500.- p.P. EZ-Zuschlag Fr. 2‘780-.

TEILNEHMER                                                Tag 2: Seattle
Min. 15, max. 25 Personen                                 Mit der Monorail gleiten Sie über die Autostrassen hinweg
                                                          durch das Zentrum der Stadt. Ihr VIP-Pass bringt Sie hinauf
DIREKT INFORMIEREN                                        ins Wahrzeichen Seattles: die Space Needle der Weltausstel-
+41 (0)61 308 33 55, cotravel@cotravel.ch                 lung von 1962. Die Sammlung des Glaskünstlers Dale Chi-
                                                          huly erweckt Fantasieformen in den intensivsten Farbtönen
                                                          zum Leben. Sie besuchen den fröhlichen Pike Place Market
                                                          an der Elliott Bay-Wasserfront und geniessen dort einen
                                                          typischen Pub Lunch. Im Café Suisse stossen Sie auf
                                                          Schweizer Unternehmertum: Der Inhaber Urs Berger erzählt
                                                          Ihnen, was die Gäste am meisten an seinem Lokal lieben.
                                                          Am Abend Freizeit.

                                                          Tag 3: Seattle – Fairbanks
                                                          Der Vormittag steht Ihnen zur freien Verfügung. Am Nach-
                                                          mittag fliegen Sie nach Fairbanks, das dank der landes-
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grössten Goldförderstelle auch „Golden Heart City“ genannt    der Inuit und im Alaska Native Heritage Center kommen Sie
wird. Nach Ankunft am frühen Abend lernen Sie vor Ort         mit den fünf kulturellen Untergruppen der einheimischen
einen Schweizer Auswanderer kennen, der sich dort seine       Bevölkerung in Berührung.
Existenz aufgebaut hat.

Tag 4: Fairbanks – Denali National Park
Die zweitgrösste Stadt Alaskas liegt am Rand des nördlichen
Polarkreises und gilt das ganze Jahr hindurch als Ausgangs-
punkt für eine Reihe von Aktivitäten in der Natur. Nach
einer Stadtrundfahrt machen Sie sich auf zum Denali Natio-
nal Park – mit einem Zwischenhalt im berühmten Städtchen
North Pole, das sich selbst wieder erfunden hat als Heimat
des Santa Claus, unter anderem mit einer getreuen Nachbil-
dung einer Poststelle aus den Gründungszeiten der Stadt.
Am Denali National Park angekommen, beziehen Sie Ihre
einladende landestypische Lodge am Rande des Parks.

                                                              Tag 8: Anchorage
                                                              Dank des maritimen Klimas sieht man tagsüber mitten in der
                                                              Stadt in der Bucht Fischer bei ihrer Arbeit. Das quirlige
                                                              Stadtleben bietet eine Vielzahl an Pubs, wo die lokal gebrau-
                                                              ten Biere dank des Settings besonders gut schmecken – was
                                                              Sie beim gemeinsamen Lunch feststellen. Optional kann ein
                                                              Ganztagesausflug mit einem Wasserflugzeug gebucht wer-
                                                              den – hinaus in die typische Wildnis Alaskas, zur Bärenbe-
                                                              obachtung im Lake Clark National Park (mehr dazu auf
                                                              S. 6).

                                                              Tag 9: Anchorage – Girdwood –
Tag 5: Denali National Park                                   Einschiffung Seward
Im Denali National Park erwartet Sie Alaskas Reichtum an      Morgens fahren Sie nach Girdwood. Mitten im westlichen
Wildtierarten und unberührten Landschaften epischer Aus-      Chugach Gebirgszug befindet sich am Fuss des Mount
masse. Ihre Tundra Wildnis-Tour führt Sie bis tief in den     Alyeska das gleichnamige Skiresort. Von hier aus fahren Sie
Park zum Fuss des mächtigen, schneebestäubten Berges          mit der Gondel, dem Aerial Tram, auf den Berg, während
Denali hinein. Unterwegs halten Sie Ausschau nach Wölfen,     Sie die Aussicht auf eine atemberaubende Gletscher- und
Dall-Schafen, Elchen, Karibus und Grizzly-Bären, während      Bergpanoramalandschaft geniessen. Nach dem Lunch geht
lokale Parkführer Ihnen die reiche Vegetation erklären. Der   es weiter nach Seward, am Beginn der Resurrection Bay der
Nordamerika-weit höchste Berg mit seinen 6‘190 m produ-       Halbinsel Kenai gelegen und eine der ältesten Gemeinschaf-
ziert hier sein „eigenes“, wechselhaftes und unvorhersehba-   ten Alaskas. Gegen 16:00 Uhr beginnt die Einschiffung auf
res Wetter.                                                   die Norwegian Jewel, wo Ihre Schiffsreise südöstlich ent-
                                                              lang der nordamerikanischen Küste mit dem Genuss eines
                                                              gemeinsamen Welcome Cocktails und der Begrüssung durch
Tag 6: Denali National Park– Wasilla                          Ihren Fachreferenten Felix Blumer beginnt.
Durch ein lebendiges Bilderbuch typischer Alaska-
Landschaften fahren Sie – im zweistöckigen Panoramawa-
gen Goldstar Dome der legendären blau-gelben Alaska-
Eisenbahn, mit Bar, Speisewagen und Aussichtsplattform –
entlang des Susitna-Flusses nach Wasilla. Dort übernachten
Sie in idyllischem Natursetting direkt am See.

Tag 7: Wasilla – Big Lake – Anchorage
Auf dem Weg nach Anchorage lernen Sie in Big Lake eine
internationale Berühmtheit aus der Welt der Hundeschlitten-
rennen mit Schweizer Wurzeln kennen: Der Winterthurer
Martin Buser erzählt Ihnen von seinem Leben als Hunde-
schlittenführer, seiner Passion, dem harten Training, Sinn
und Geschichte dahinter und wie ihm das Wohlergehen und
die Gesundheit seiner Tiere wichtig ist. Nach einem Lunch
auf seiner Farm Happy Trail Kennel widmen Sie sich in
Anchorage der einheimischen Kultur Alaskas, die zwischen
aller urbanen Modernität ihr Dasein zu sichern versucht. In
der Ulu Factory erfahren Sie mehr über das Allzweckmesser
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Tag 10: Hubbard Gletscher                                       Tag 14: Ketchikan
Ihr erstes Highlight ist das Erleben des gigantischen Hub-      Die Tlingit First Nations nennen diesen Ort Kach Khanna,
bard-Gletschers, Nordamerikas grössten Gezeitengletscher        was „gespreizte Flügel des Adlers" bedeutet. Die Chancen
und einer der aktivsten Alaskas. Die blauen Eismassen, die      stehen gut, dass Sie einen dieser imposanten Vögel auf ei-
sich vor Ihren Augen entfalten, messen über 1350 Quadrat-       nem Sitka-Baum sitzen sehen werden. Dank seiner starken
meilen. Später werfen Sie während einer Schiffsführung          Niederschläge ist Ketchikan von einer der üppigsten Wild-
einen exklusiven Blick hinter die Kulissen der Norwegian        nisse der Welt umgeben.
Jewel. Felix Blumer erläutert Ihnen im Laufe der nächsten
Tage auf spannenende Art und Weise alles Wissenswerte
rund um Wetter und Klima Alaskas sowie der pazifischen          Tag 15: Inside Passage
Westküste.                                                      …eine der berühmtesten Fährenpassagen der Welt. Die etwa
                                                                16-stündige Fahrt zwischen Port Hardy und Prince Rupert
                                                                führt vorbei an zerklüfteten, unbesiedelten Fjorden der ka-
Tag 11: Icy Strait Point                                        nadischen Südküste, schneebedeckten Gipfeln, beeindru-
Auf Chichagof Island legen Sie am Icy Strait Point an, der      ckenden Berglandschaften und uralten tannengrünen Wäl-
einzigen touristischen Kreuzfahrt-Destination, die in Privat-   dern.
besitz ist – die Huna Totem Corporation gehört einer gros-
sen Mitgliedergruppe von kanadischen Aboriginal Peoples.
So erleben Sie ausser der natürlichen Schönheit auch Bei-       Tag 16: Ausschiffung Vancouver
spiele der verwurzelten regionalen Kultur mit Tänzen und        Am Morgen erreichen Sie die unbestrittene Schönheitsköni-
Kunst des Tlingit-Volkes. Auch haben Sie die Möglichkeit,       gin unter den Städten Kanadas, herrlich auf einer Halbinsel
freilebenden Buckelwalen und Braunbären nah zu kommen.          in der Strait of Georgia gelegen, dahinter die schneebedeck-
                                                                ten Coast Mountains zum Greifen nah. Sie begeben sich auf
                                                                eine Reise durch die Geschichte der Stadt, besuchen China-
                                                                town und atmen tief durch in Kanadas grösstem Stadtpark,
                                                                dem Stanley Park. Nach Ihrem Lunch im wunderschönen
                                                                Restaurant Seasons in the Park mit Ausblicken rund herum
                                                                und dem anschliessenden Bezug der Hotelzimmer, steht
                                                                Ihnen der Abend zur freien Verfügung.

                                                                Tag 17: Vancouver
                                                                Sie verstehen, warum die Lebensqualität hier weltweit im-
                                                                mer in den obersten Rängen gelistet wird – auch die interna-
                                                                tionale Gemeinschaft, die sich eingefunden hat, formt aktiv
                                                                das soziale und kulturelle Profil Vancouvers mit. Zu Fuss
                                                                durchstreifen Sie Yaletown, ein ehemaliges Quartier der
                                                                Schwerindustrie, dessen Transformation seit der Expo 86
                                                                eines der angesagtesten Viertel entstehen lassen hat. Per
                                                                Aqua Bus bewegen Sie sich auf dem False Creek, richten
Tag 12: Juneau and Sawyer Gletscher                             einen besonderen Blick auf die kulturell-gastronomisch
Juneau gilt als einer der Höhepunkte jeder Alaska Erfah-        interessante Granville Island. Mit einem gediegenen Ab-
rung, auch wegen der unvergleichlichen Aussicht auf die         schiedsabendessen beschliessen Sie Ihre Alaska & Kanada-
Eisfelder Juneaus und des Glacier Bay Nationalparks. Aus-       Reise.
flugsangebote beinhalten die Fahrt per Kajak in einen der
vielen geschützten Wasserwege der Gegend, per Helikopter
die Erde unter sich zu betrachten, das historische Zentrum
besichtigen oder sich im Goldwaschen zu versuchen. Im
Fjord Tracy Arm erleben Sie indes die atemberaubende
Präsenz des Sawyer Gletschers.

Tag 13: Skagway
Innerhalb eines einzigen Jahres Ende des 19. Jh. ist diese
abgelegene Stadt von ein paar Zelten auf eine Stadt von
20000 Goldsuchern angewachsen. Heute kommen die Rei-
senden auf der Suche nach anderen Reichtümern hierher,
und zwar um die reizvolle Uferpromenade von Skagway mit
ihren an die Tage des Goldrausches erinnernden Gebäuden
zu geniessen. Gemeinsam geht es auf Fahrt mit der legendä-
ren White Pass Scenic Railway auf den Spuren der Goldgrä-
                                                                Tag 18/19: Vancouver – Frankfurt – Zürich
ber.                                                            Nach Freizeit am Vormittag Transfer zum Flughafen und
                                                                Rückflug am Nachmittag. Umsteigen in Frankfurt und Lan-
                                                                dung in Zürich am frühen Nachmittag.
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Optionaler Ausflug Tag 8: Bärenbeobach-                        Einreise
tung im Lake Clark National Park                               Einreise USA
Mit dem Wasserflugzeug fliegen Sie ab Anchorage                Schweizer Bürger brauchen für die Einreise in die USA
100 Meilen südwestlich in den Lake Clark Nationalpark –        einen mindestens sechs Monate über das Rückreisedatum
die einzige Möglichkeit dieses ganz besondere Juwel an         hinaus gültigen elektronischen Reisepass, Visum wird
Vulkanen, rauen Gebirgszügen, Gletschern, wilden Flüssen       grundsätzlich keines benötigt. Allerdings wird seit Dezem-
und Wasserfällen zu erreichen. Sie landen fernab jeglicher     ber 2009 vor dem Abflug die Einholung einer elektronischen
Zivilisation auf dem Crescent Lake, am Steg einer wahren       Einreisebewilligung vorgeschrieben – cotravel wird sich um
Wilderness-Lodge. Hier erwartet Sie ein authentisches          die Bewilligungen für die ganze Gruppe kümmern (im Ar-
Alaska-Abenteuer, bei dem Sie die Braun-/Grizzlybären          rangementpreis inkludiert sind die Gebühren für die ESTA-
nicht vom Festland aus, sondern während der Bootsfahrt –       Genehmigung mit USD 14.- pro Person, Stand August
unter anderem beim Lachsfang – beobachten können. Nur          2018). Wer – aus welchem Grund auch immer – keine
wenige Besucher pro Tag dürfen dieses Abenteuer unter-         ESTA-Bewilligung erhält, benötigt ein Einreisevisum. Da-
nehmen - auf einem kleinen Boot, ideal geeignet zum Foto-      mit Sie die ESTA-Bewilligung bekommen, muss Ihr Reise-
grafieren aus nächster Nähe, sind Sie mit unserem erfahre-     pass folgende Anforderung erfüllen:
nen Guide den ganzen Tag über unterwegs. Der Preis beträgt
CHF 1‘120.- pro Person und inkludiert Transfers in Ancho-                Ihr Pass muss biometrisch sein (wenn er keine
rage, 70 min Flugzeit mit dem Wasserflugzeug pro Strecke,                biometrischen Daten enthält, können Sie nur mit
eine ca. 5-stündige Bootsfahrt mit lokalem, englischsprachi-             gültigem Visum einreisen).
gen Guide und Mittagessen an Bord. Vorbehaltlich Verfüg-                 Mit einem Notpass können Sie nicht in die USA
barkeit.                                                                 einreisen.
                                                                         Eine ESTA-Bewilligung kann nicht ausgestellt
                                                                         werden, wenn Sie sich seit dem 1. März 2011 im
                                                                         Irak, Iran, Syrien oder Sudan aufgehalten haben.
                                                                         Dies ist auch der Fall, wenn Sie als Doppelbürger
                                                                         die Staatsangehörigkeit eines dieser Länder
                                                                         besitzen (zur Einreise wird ein Visum
                                                                         notwendig).
                                                                         Wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie ein Visum für
                                                                         die USA benötigen, beraten wir Sie gerne bei der
                                                                         Anmeldung.

                                                               Einreise Kanada
                                                               Sie reisen mit dem Schiff nach Kanada ein, in diesem Fall
                                                               wird keine elektronische Einreisebewilligung benötigt. Wir
                                                               holen diese dennoch für Sie ein, im Falle dass die Reiseplä-
Allgemeines                                                    ne unvorhergesehen geändert werden müssen.

Der Stil der NZZ Reisen                                        Schweizer Bürger brauchen für die Einreise nach Kanada
Jede Reise ist ein Unikat und kann in dieser Form in keinem    einen mindestens sechs Monate über das Rückreisedatum
Reisebüro gebucht werden. Unverkennbares Merkmal sind          hinaus gültigen elektronischen Reisepass, Visum wird
besondere Begegnungen vor Ort, die einmalige Einblicke in      grundsätzlich keines benötigt. Im November 2016 wurden
das Leben und das Funktionieren der Gesellschaft gewähren.     die Einreisebestimmungen für Kanada angepasst und es
                                                               muss vor dem Abflug die Einholung einer elektronischen
                                                               Einreisebewilligung erfolgen – cotravel wird sich um die
Anforderungsprofil                                             Bewilligungen für die ganze Gruppe kümmern (im Arran-
Diese Reise hebt sich von normalen Rundreisen ab und           gementpreis inkludiert sind die Gebühren für die eTA-
richtet sich an ein kulturell interessiertes Publikum jeden    Genehmigung mit CAD 7.- pro Person, Stand August 2018).
Alters. Für die Ausflüge ist eine gewisse Ausdauer von
Vorteil, da man immer wieder ein paar Stunden auf den
Beinen ist.                                                    Transport/ Mahlzeiten/ Unterkunft
                                                               Die Interkontinentalflüge von Zürich nach Seattle und retour
                                                               ab Vancouver (jeweils via Frankfurt) sind bei Lufthansa
Klima                                                          gebucht. Die Flugdauer beträgt:
Klimatische Bedingungen variieren aufgrund der Lage und        Zürich – Frankfurt: 1h05        Frankfurt – Seattle: 10h25
unterschiedlichen Topographie innerhalb Alaskas– Sie be-       Vancouver – Frankfurt: 9h50 Frankfurt – Zürich: 0h50
reisen den inneren sowie südlichen Teil des Bundesstaates.     Die USA-Inlandsflüge sind bei Alaska Air gebucht.
Die Saisonzeiten sind in Alaska relativ kurz - insbesondere    Unterwegs sind Sie vor Ort in modernen Reisebussen, im
das Zeitfenster mit vielen Sonnenstunden pro Tag. Im Spät-     Zug oder auf dem Schiff. Wir haben gute bis sehr gute Ho-
sommer liegen die Höchstwerte im Schnitt noch bei 18°C.        tels ausgesucht, wobei in Alaska das Niveau der Unterkünfte
Nachts und frühmorgens ist es meist frischer, um die 5°C bis   etwas niedriger ist. Entsprechend wurde dann mehr Wert auf
10°C, bevor sich die Luft rasch erwärmt. Regenschauer          die Authentizität und Nähe zur Natur gelegt. Neben dem
können immer wieder auftreten, an einzelnen Orten Tempe-       Frühstück ist entweder das Mittag- oder das Abendessen
raturen bis zum Gefrierpunkt. In Seattle und Vancouver         inkludiert. Auf dem Schiff haben Sie Vollpension und Ge-
erreichen die Temperaturen Werte von 12-20°C.                  tränke inklusive.
Alaska & Kanada DETAILPROGRAMM 25. AUGUST - 12. SEPTEMBER 2019 - NZZ Reisen
7

Unterkunft an Bord der Norwegian Jewel
Den detaillierten Deckplan der Norwegian Jewel finden Sie
weiter hinten in diesem Dokument. 7 Übernachtungen an
Bord der Norwegian Jewel in einer Aussenkabine der Kate-
gorie OB: Queen-Size-Bett, das in 2 getrennte Betten um-
gewandelt werden kann. Kleiderschrank, Nachttische,
Schreibtisch, Bad mit Dusche. Grösse ca. 15 m². Das Fenster
in dieser Kabine lässt sich nicht öffnen.

                                                               Weitere Kategorien auf Anfrage buchbar.

                                                               Versicherung
                                                               Eine Annullierungskostenversicherung, die bis zur Abreise
                                                               gilt, ist ratsam. Wir empfehlen den Abschluss der Jahresver-
                                                               sicherung „Secure Trip“ der Allianz Global Assistance
                                                               (ehemals ELVIA): CHF 124.- pro Person (CHF 25 000.-
                                                               Annullierungskosten gedeckt) oder CHF 199.- pro Familie
                                                               oder für 2 Personen in Wohngemeinschaft lebend (CHF
Gegen entsprechenden Aufpreis ist ein Upgrade in eine          50 000.- Annullierungskosten gedeckt). Sie tritt ab dem
Balkonkabine oder Suite möglich (nach Verfügbarkeit):          Datum in Kraft, ab welchem definitiv feststeht, dass die
                                                               Reise stattfindet und schützt während 12 Monaten auf Rei-
Balkonkabine der Kategorie BB:                                 sen (u.a. Rückreisekosten im Notfall aus dem Ausland).
Queen-Size-Bett, das in 2 getrennte Betten umgewandelt         Gerne stellen wir für Sie eine Versicherung aus. Bitte bestel-
werden kann. Sitzecke mit Schlafcouch, Kleiderschrank,         len Sie diese bei der Anmeldung (siehe Anmeldeformular).
Nachttische, Schreibtisch, Bad mit Dusche, privater Balkon.
Grösse ca. 19 m², Balkon ca. 3.5 m².
Aufpreis Doppelkabine (pro Person): CHF 850.-                  Kosten einer Annullation/Änderung
Aufpreis Einzelkabine: CHF 1‘400.-                             Treten Sie nach Ihrer schriftlichen Anmeldung von der Rei-
                                                               se zurück (der Rücktritt muss mittels eingeschriebenem
                                                               Brief erfolgen), so müssen wir zusätzlich zur Bearbeitungs-
                                                               gebühr noch die folgenden Kosten in Prozenten des Arran-
                                                               gementpreises erheben (Ausnahmen sind anschliessend
                                                               aufgeführt). Die nachfolgenden Regelungen gelten auch für
                                                               Änderungen.
                                                               Bis 45 Tage vor Abreise 30%
                                                               44-20 Tage vor Abreise 50%
                                                               19-0      Tage vor Abreise 100%
                                                               Ausnahme: No-show – Verpasst ein Passagier den Flug, so
                                                               entfällt für den Reiseveranstalter jede Beförderungspflicht.
                                                               Dies gilt insbesondere für Fälle von Flugplanverschiebungen.

                                                               CO2-Kompensation
                                                               Um die Umweltbelastung eines Fluges auf anderen Gebieten
                                                               wieder auszugleichen, wurde die CO2-Kompensation ge-
Mini Suite der Kategorie MB:                                   schaffen. Auf Myclimate (www.myclimate.ch) haben Sie
Queen-Size-Bett, das in 2 getrennte Betten umgewandelt         bei Interesse die Möglichkeit, Ihre individuelle Reisestrecke
werden kann. Sitzecke mit Schlafcouch, Kleiderschrank,         und einen entsprechenden Kompensationsbetrag zu berech-
Nachttische, Schreibtisch, luxuriöses Bad mit Dusche, priva-   nen und die Zahlung, zugunsten von Klimaschutzprojekten in
ter Balkon. Grösse ca. 25 m², Balkon ca. 5 m², vorn/achtern,   Entwicklungs- und Schwellenländern, direkt zu veranlassen.
Deck 11. Mini Suiten sind nur auf Anfrage verfügbar und
haben tagesaktuelle Preise, die differieren können von den
hier aufgeführten Richtpreisen.
                                                               Vorbereitungstreffen
Aufpreis Doppelsuite (pro Person): ca. CHF 1‘150.-
                                                               Die Reisenden treffen sich rund sechs Wochen vor Abreise
Aufpreis Einzelsuite: ca. CHF 1‘800.-
                                                               zu einem fakultativen Infoabend. Ziel ist es, die Mitreisen-
                                                               den kennenzulernen und offene Fragen stellen zu können.
Alaska & Kanada DETAILPROGRAMM 25. AUGUST - 12. SEPTEMBER 2019 - NZZ Reisen
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Einzelreisende
In der Regel sind ca. ein Drittel aller Teilnehmer Einzelrei-
sende. Der Arrangementpreis beinhaltet die Übernachtungen
in Doppelzimmern. Der Einzelzimmerzuschlag beträgt
CHF 2‘780.-.

Teilnehmer
Maximal können 25 Gäste an dieser Reise teilnehmen. Kurz
vor Abreise erhält jeder Gast eine Adressliste der Mitreisen-
den. Wer auf dieser Liste nicht erscheinen möchte, teilt uns
dies bitte schriftlich zusammen mit der Anmeldung mit.

Kosten/Leistungen
Die     19-tägige     Reise     kostet   CHF      12‘500.-.
Inbegriffen: internationale Flüge mit Lufthansa in der Eco-
nomy-Klasse (inkl. Flugtaxen), Inlandsflug USA, Einreise-
bewilligungsgebühren USA und Kanada, alle Transfers,
Hotelunterkünfte auf der Basis Doppelzimmer, Frühstück
und eine weitere Mahlzeit pro Tag an Land, Aussenkabine
der Kategorie OB auf der Norwegian Jewel, Vollpension
und Getränke an Bord, Schiffsführung und Ausflug in Ska-
gway, alle Eintritte und Gebühren, Trinkgelder für lokale
Leistungsträger und auf dem Schiff, Fachvorträge und Be-
gleitung durch Felix Blumer während 7 Tagen, cotravel
Reiseleitung durch Werner Eggimann während gesamter
Reise, zusätzlich lokale, Deutsch sprechende Reiseleiter in
einigen Städten, ausführliche Reisedokumentation.

Nicht inbegriffen: allfällige Impfungen, Getränke, Versi-
cherungen, persönliche Auslagen, Lake Clark National Park-
Ausflug, Landausflüge auf dem Schiff mit Ausnahme in
Skagway. Einzelzimmerzuschlag CHF 2‘780.-.

Plätze in der Businessklasse auf Anfrage
Programmänderungen vorbehalten.
Vertragspartner ist cotravel, DER Touristik Suisse AG.

IN DIE FERNE REISEN, UM NAH ZU SEHEN
Alaska & Kanada DETAILPROGRAMM 25. AUGUST - 12. SEPTEMBER 2019 - NZZ Reisen
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     -HZHO.ODVVH 1RUZHJLDQ*HP  Jade  -HZHO  Pearl)                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         6
Alaska & Kanada DETAILPROGRAMM 25. AUGUST - 12. SEPTEMBER 2019 - NZZ Reisen
ANMELDUNG

NZZ REISEN ALASKA & KANADA
MIT FELIX BLUMER
25. AUGUST – 12. SEPTEMBER 2019
Bitte einen Anmeldetalon pro Person einsenden an:
cotravel – ALASKA – Gerbergasse 26 – 4001 Basel
Mit der Unterzeichnung dieses Anmeldeformulars akzeptiere ich die mir offengelegten Allgemeinen Reise- und
Vertragsbedingungen (Version Mai 2018) von cotravel, DER Touristik Suisse AG und melde mich definitiv für die
Alaska & Kanada Reise an. Die 19-tägige Reise kostet CHF 12‘500.-.
Inbegriffen: internationale Flüge mit Lufthansa in der Economy-Klasse (inkl. Flugtaxen), Inlandsflug USA, Ein-
reisebewilligungsgebühren USA und Kanada, alle Transfers, Hotelunterkünfte auf der Basis Doppelzimmer, Früh-
stück und eine weitere Mahlzeit pro Tag an Land, Aussenkabine der Kategorie OB auf der Norwegian Jewel, Voll-
pension und Getränke an Bord, Schiffsführung und Ausflug in Skagway, alle Eintritte und Gebühren, Trinkgelder
für lokale Leistungsträger und auf dem Schiff, Fachvorträge und Begleitung durch Felix Blumer während 7 Tagen,
cotravel Reiseleitung durch Werner Eggimann während gesamter Reise, zusätzlich lokale, Deutsch sprechende
Reiseleiter in einigen Städten, ausführliche Reisedokumentation.
Nicht inbegriffen: allfällige Impfungen, Getränke, Versicherungen, persönliche Auslagen, Lake Clark National-
park-Ausflug, Landausflüge auf dem Schiff mit Ausnahme in Skagway. Einzelzimmerzuschlag CHF 2‘780.-.
Zahlung: 30% bei Bestätigung der Reise, Rest 45 Tage vor Abreise.
Programmänderungen vorbehalten.

Name / Vorname(n) – gemäss Pass                Rufname                Geburtsdatum / Nationalität

Pass-Nr. / Gültig bis                          Strasse                PLZ / Ort

Tel. privat                                    Tel. tagsüber          E-Mail

   Ich wünsche ein Einzelzimmer (Hotels und auf Norwegian Jewel Aussenkabine OB). Zuschlag CHF 2‘780.-
   Ich teile mir ein Doppelzimmer mit:

   Ich schliesse eine Secure Trip Versicherung ab:
      Für Einzelpersonen CHF 124.-
      Für 2 Personen (im gleichen Haushalt wohnend) CHF 199.-
   Ich verzichte auf die Secure Trip Versicherung.

   Ich wünsche eine Offerte für Flüge in der Business-Klasse.
   Ich wünsche ein Upgrade in folgende Kabine auf der Norwegian Jewel (vorbehältlich Verfügbarkeit):
   Doppelkabine BB für CHF 850.- (pro Person)               Einzelkabine BB für CHF 1‘400.-

   Ich wünsche eine Offerte für folgende Mini Suite:
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Datum                                          Unterschrift
Allgemeine Reise- und Vertragsbedingungen DER Touristik Suisse AG
Diese allgemeinen Reise- und Vertragsbedingungen (nachfolgend «ARVB») sind Bestandteil des zwischen dem Kunden und der DER
Touristik Suisse AG (Herostrasse 12, 8048 Zürich, nachfolgend «DTCH») zustande kommenden Reisevertrages. Sie gelten für die Marken
Kuoni, Kuoni Cruises, Helvetic Tours, Kontiki, Manta Reisen, Dorado Latin Tours, Asia365, Cotravel, Pink Cloud, Private Safaris und
MICExperts. Die Rechte und Pflichten des Kunden und DTCH ergeben sich aus der individuellen, schriftlichen Vereinbarung, aus den
vorliegenden ARVB sowie aus den gesetzlichen Vorschriften. Im Übrigen sind auch die allgemeinen Reiseinformationen in den Publikati-
onen von DTCH zu beachten. Wenn nachfolgend der Einfachheit halber nur von dem Kunden die Rede ist, sind sowohl Kunden als auch
Kundinnen gemeint.

1. Vertragsschluss
1.1. Zustandekommen des Vertrages
Die von DTCH publizierten Leistungsbeschreibungen (z.B. im Internet oder in Reiseprospekten) sind als Einladung zur Offertstellung
(Art. 7 Abs. 2 OR) zu verstehen. Die Buchung des Kunden kann persönlich, telefonisch, schriftlich (z.B. Brief, E-Mail, Fax) oder über das
Internet erfolgen. Mit der Buchung gibt der Kunde gegenüber DTCH ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Reisevertrages ab.
Der Reisevertrag kommt mit der Entgegennahme der Buchung durch DTCH zustande.
1.2. Vertragsparteien
1.2.1. Der Reisevertrag kommt zwischen dem Kunden und DTCH zustande. Als Vertragspartner von DTCH haftet der Kunde für sämtli-
che Reiseteilnehmer, die er zur Reise anmeldet. Diese ARVB sind für alle Reiseteilnehmer verbindlich.
1.2.2. Bei blosser Vermittlung von Leistungen Dritter kommt der Vertrag zwischen dem Kunden und dem Drittunternehmen zustande.
DTCH ist in solchen Fällen nicht Vertragspartei und die vorliegenden ARVB sind nicht anwendbar.
1.3. Provisorische Reservierung
Für bestimmte Leistungen sind provisorische Reservierungen möglich. Diese begründen keinen Reisevertrag und sind für beide Parteien
unverbindlich.

2. Leistungen von DTCH
2.1. Leistungsumfang
Der Leistungsumfang bestimmt sich nach den von DTCH schriftlich kommunizierten Angaben (z.B. per E-Mail, Reisebestätigung, Rech-
nung) sowie gemäss den Leistungsbeschreibungen in den allgemeinen Publikationen von DTCH (z.B. im Internet oder in Reiseprospek-
ten). Bei Widersprüchen gehen die schriftlich kommunizierten Angaben vor. Sonderwünsche des Kunden sowie nachträgliche Nebenabre-
den bedürfen zu ihrer Gültigkeit einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung von DTCH.
2.2. Sonderfall Hoteleinrichtungen
Die Verfügbarkeit der in den Leistungsbeschreibungen aufgeführten Hoteleinrichtungen (z.B. Sport- und Wellnessangebote, Konferenz-
räume) kann nicht garantiert werden. Bestimmte Einrichtungen befinden sich gegebenenfalls nicht in unmittelbarer Nähe der Unterkunft
und/oder werden von Drittanbietern zur Verfügung gestellt.

3. Preis
3.1. Preisbestimmung
Der Reisepreis bestimmt sich in erster Linie nach den von DTCH schriftlich kommunizierten Angaben (z.B. per E-Mail, Reisebestätigung,
Rechnung) und nachrangig gemäss den in den allgemeinen Publikationen von DTCH (z.B. im Internet oder in Reiseprospekten) veröffent-
lichten Preisen. Sofern nichts anderes angegeben wird, verstehen sich die Preise pro Person in Schweizer Franken (inkl. Mehrwertsteuer),
mit Unterkunft im Doppelzimmer. Die Preise sind Barzahlungspreise. Zahlt der Kunde mit Kreditkarte, kann die Buchungsstelle einen Zu-
schlag erheben. Es sind jeweils die bei der Buchung gültigen Preise massgebend. Reisen über mehrere Preisperioden werden anteilsmässig
zu den jeweiligen saisonalen Preisen berechnet. Vorbehalten bleiben Gebühren der Buchungsstelle für Bearbeitung und Reservation sowie
allfällige Zusatzkosten für die Reise sowie vor Ort (z.B. Visumgebühren, Tourismustaxen).
3.2. Preiserhöhungen
3.2.1. Bei nachträglichen Erhöhungen der tatsächlich anfallenden Kosten behält sich DTCH das Recht vor, den Reisepreis nach Vertrags-
schluss entsprechend zu erhöhen, insbesondere bei:
- Anstieg der Beförderungskosten (z.B. Treibstoffzuschläge)
- Neu eingeführten oder erhöhte Steuern und/oder Abgaben (z.B. Landegebühren, Erhöhung der Mehrwertsteuer)
- Wechselkursänderungen
- Rechnungs- und Publikationsfehler
3.2.2. Preiserhöhungen können bis spätestens 22 Tage vor dem geplanten Reisebeginn geltend gemacht werden. Beträgt die Preiserhöhung
mehr als 10% des Reisepreises, so ist der Kunde berechtigt, innert 5 Tagen nach Mitteilung der Preiserhöhung kostenlos vom Vertrag zu-
rückzutreten. In diesem Fall steht es dem Kunden frei, nach Möglichkeit eine Ersatzreise anzutreten. Ist die Ersatzreise gegenüber der ver-
traglich vereinbarten Reise minderwertig, so kann der Kunde die Vergütung des Minderwerts verlangen. Weitergehende Schadenersatzfor-
derungen sind ausgeschlossen.
3.3. Zahlungsbedingungen
Eine Anzahlung von 30% des Reisepreises wird 10 Tage nach dem Vertragsschluss zur Bezahlung fällig. Die Restzahlung wird 45 Tage
vor dem geplanten Reisebeginn zur Bezahlung fällig. In den folgenden Fällen wird der gesamte Reisepreis bereits bei Vertragsschluss zur
Bezahlung fällig:
- Vertragsschluss weniger als 45 Tage vor dem geplanten Reisebeginn
- Reise mit Spezialbedingungen (z.B. Sonderaktionen)
- Flugtickets, die sofort ausgestellt werden müssen
3.4. Zahlungsverzug
Bei den obgenannten Zahlungsterminen handelt es sich um Verfalltage (Art. 102 Abs. 2 OR). Bei nicht fristgerechter Bezahlung gerät der
Kunde ohne Mahnung in Verzug. DTCH ist berechtigt, ohne Fristansetzung vom Vertrag zurückzutreten und die Reiseleistung zu verwei-
gern. In diesem Fall sind die Annullierungsgebühren gemäss Ziff. 4.1.2 geschuldet. Die Reiseunterlagen werden dem Kunden erst nach
vollständiger Bezahlung des Reisepreises zugestellt.

4. Rücktritt oder Kündigung durch den Kunden
4.1. Rücktritt vor Reisebeginn
4.1.1. Der Kunde kann vor Reisebeginn jederzeit von der Reise zurücktreten. Die Rücktrittserklärung muss zwingend schriftlich erfolgen.
Der Rücktritt wird verbindlich, sobald er von DTCH schriftlich bestätigt wurde. Massgebendes Datum für die Bestimmung der nachfol-
genden Annullierungsgebühren ist das Zustelldatum der Rücktrittserklärung bei DTCH.
4.1.2. Der Kunde hat DTCH – abhängig vom Zeitpunkt des Rücktritts – eine pauschalisierte Annullierungsgebühr sowie eine Bearbei-
tungsgebühr (Ziff. 4.3) zu bezahlen. Die Höhe der Gebühren wird nach den einschlägigen Annullationsbedingungen der betreffenden Mar-
ke bestimmt (siehe Anhang). Die Entschädigungsbeträge decken die mutmasslich anfallenden Kosten von DTCH und sind vor diesem Hin-
tergrund angemessen. Das Geltendmachen von über die pauschalisierte Annullierungsgebühr hinausgehenden Schadenersatzansprüchen
bleibt vorbehalten.
4.1.3. Vorbehalten bleiben die folgenden Fälle:
- Bei Flügen, Hotelleistungen oder Angeboten von Drittanbietern, Schiffsreisen sowie bei der Miete von Personenwagen und Motorhomes
gelten die Bedingungen des jeweiligen Leistungserbringers (z.B. Fluggesellschaft, Reiseveranstalter, Reederei). Der Kunde wird auf diese
Bedingungen bei Vertragsschluss hingewiesen.
- Rät das EDA und/oder das BAG ausdrücklich von einer Reise in die geplante Reiseregion ab, so hat der Kunde nur die Bearbeitungsge-
bühren (Ziff. 4.3), allfällige Versicherungsprämien und Visaspesen sowie die von DTCH nachweislich erbrachten Aufwendungen zu be-
zahlen.
- Erklärt sich eine vom Kunden vorgeschlagene Ersatzperson bereit, anstelle des Kunden in den Vertrag mit sämtlichen Rechten und
Pflichten einzutreten und die Reise zu den vereinbarten Bedingungen anzutreten, so sind neben dem Reisepreis nur die Bearbeitungsge-
bühren (Ziff. 4.3) sowie allfällige Mehrkosten geschuldet. Die Ersatzperson muss sämtliche Reiseerfordernisse erfüllen (z.B. gesetzliche
oder behördliche Vorgaben, Visaerfordernisse) und die Änderung muss von den Leistungserbringern akzeptiert werden. Der Kunde haftet
gemeinsam mit der Ersatzperson solidarisch für die Zahlung des Preises sowie für allfällige Mehrkosten.
- Bei nachträglichen Preiserhöhungen kommt dem Kunden ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag gemäss den Vorgaben von Ziff. 3.2 zu.
4.2. Kündigung während der Reise
Kündigt der Kunde während der Reise ganz oder teilweise den Vertrag, so besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises.
4.3. Bearbeitungsgebühren
Bei einem Rücktritt oder einer Kündigung durch den Kunden fallen Bearbeitungsgebühren in der Höhe von Fr. 100.– pro Person, maximal
aber Fr. 200.– pro Auftrag an.

5. Rücktritt oder Kündigung durch DTCH
5.1. Wesentlicher Irrtum
Im Falle eines wesentlichen Irrtums beim Vertragsschluss, insbesondere bei Berechnungs- und/oder Publikationsfehlern des Reisepreises,
ist DTCH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde hat Anspruch auf Rückerstattung der geleisteten Zahlungen.
5.2. Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl
Wird die für eine Reise vorgesehen Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so ist DTCH berechtigt, bis spätestens 22 Tage vor dem geplan-
ten Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde hat Anspruch auf Rückerstattung der geleisteten Zahlungen. Alternativ steht es
dem Kunden frei, nach Möglichkeit eine Ersatzreise anzutreten. Ist die Ersatzreise gegenüber der vertraglich vereinbarten Reise minder-
wertig, so kann der Kunde die Vergütung des Minderwerts verlangen. Weitergehende Schadenersatzforderungen sind ausgeschlossen.
5.3. Unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände
Verhindern unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände (z.B. Krieg, Streik, Naturkatastrophen, Entzug von Landerechten) die
planmässige Durchführung der Reise, so ist DTCH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen zu künden. Der Kunde hat An-
spruch auf Rückerstattung der geleisteten Zahlungen im Umfang der noch nicht bezogenen Leistungen, wobei die von DTCH nachweislich
erbrachten Aufwendungen vom Rückerstattungsbetrag abgezogen werden. Alternativ steht es dem Kunden frei, nach Möglichkeit eine Er-
satzreise anzutreten. Ist die Ersatzreise gegenüber der vertraglich vereinbarten Reise minderwertig, so kann der Kunde die Vergütung des
Minderwerts verlangen. Weitergehende Schadenersatzforderungen sind ausgeschlossen.
5.4. Unzumutbarkeit
Macht der Kunde oder ein Reiseteilnehmer unter seiner Verantwortung aufgrund unangebrachten Verhaltens die Vertragseinhaltung für
DTCH unzumutbar, so ist DTCH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen zu künden. Als unangebrachtes Verhalten gilt es
auch, wenn der Gesundheitszustand des Kunden den im Leistungsbeschrieb aufgeführten oder nach Treu und Glauben vorausgesetzten An-
forderungen offensichtlich nicht entspricht. Der Kunde hat die Bearbeitungsgebühren gemäss Ziff. 4.3 sowie die pauschalisierten Annullie-
rungsgebühren gemäss Ziff. 4.2.1 zu bezahlen.

6. Änderungen der Reise (Umbuchungen)
6.1. Änderungen durch den Kunden
6.1.1. Nach Vertragsschluss hat der Kunde keinen Anspruch auf Änderungen des Vertragsinhalts (Umbuchungen). DTCH ist jedoch darum
bemüht, Umbuchungswünschen des Kunden wenn möglich zu entsprechen. Sofern DTCH auf Wunsch des Kunden eine Umbuchung vor-
nimmt, fallen neben allfälligen Mehrkosten Bearbeitungsgebühren in der Höhe von Fr. 100.– pro Person, maximal aber Fr. 200.– pro Auf-
trag an.
6.1.2. Der Antrag auf Umbuchung muss zwingend schriftlich erfolgen. Die Umbuchung wird verbindlich, sobald sie von DTCH schriftlich
bestätigt wurde.
6.1.3. Bereits in Anspruch genommene Zusatzleistungen (z.B. Tauchpakete) werden nicht zurückerstattet. Noch nicht in Anspruch ge-
nommene Leistungen (volle Pakete) werden unter Abzug allfälliger Service-Honorare zurückerstattet, sofern eine schriftliche Bestätigung
des Leistungsträgers an DTCH ausgehändigt wird und die Leistungen nicht in Rechnung gestellt werden.
6.2. Änderungen durch DTCH
6.2.1. Beeinträchtigen unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände die planmässige Durchführung der Reise, so ist DTCH berech-
tigt, einzelne Leistungen zu ändern (z.B. Unterkunft, Transportmittel). Dies gilt auch bei Überbuchungsproblemen. Erleidet die Reise
dadurch einen objektiven Minderwert, so ist der Kunde berechtigt, eine Vergütung im Umfang des Minderwerts zu verlangen.
6.2.2. Im Falle einer erheblichen Änderung eines wesentlichen Vertragspunkts ist der Kunde zudem berechtigt, innert 5 Tagen nach Mittei-
lung der Änderung kostenlos vom Vertrag zurückzutreten.
6.2.3. Dem Kunden stehen die vorgenannten Ansprüche nicht zu, wenn er oder ein Reiseteilnehmer unter seiner Verantwortung aufgrund
unangebrachten Verhaltens die Vertragseinhaltung für DTCH unzumutbar macht. Als unangebrachtes Verhalten gilt es auch, wenn der Ge-
sundheitszustand des Kunden den im Leistungsbeschrieb aufgeführten oder nach Treu und Glauben vorausgesetzten Anforderungen offen-
sichtlich nicht entspricht. Vorbehalten bleibt zudem das Recht von DTCH zu nachträglichen Preiserhöhungen (Ziff. 3.2).

7. Mitwirkungspflichten des Kunden
7.1. Neben der Bezahlung des Reisepreises treffen den Kunden insbesondere die folgenden Mitwirkungspflichten:
- Der Kunde hat die ihm übermittelten Dokumente (z.B. Rechnung, Reisebestätigung, Reiseunterlagen) unverzüglich auf Richtigkeit und
Vollständigkeit, insbesondere auf Übereinstimmung mit der Buchung, zu überprüfen und DTCH bei Unstimmigkeiten unverzüglich
schriftlich zu unterrichten.
- Der Kunde ist verantwortlich für die Einhaltung der einschlägigen Einreisebestimmungen (insbesondere betreffend Gültigkeit des Rei-
sepasses, Einholen von Visa, Vornahme von Impfungen).
- Der Kunde ist verantwortlich für die Einhaltung der von den Leistungserbringern vorgegebenen Einfindungszeiten (z.B. Flughafen) und
Gepäckbestimmungen. Tritt der Kunde die Abreise oder den Abflug nicht oder zu spät an (No-show), wird der Reisepreis nicht zurücker-
stattet. Die Beförderungspflicht entfällt. Verpasst der Kunde den Rückflug, muss er auf seine Kosten einen anderen Rückflug buchen. Dies
gilt insbesondere auch bei Flugplanänderungen.
- Der Kunde hat sich im Falle einer Schwangerschaft über die Transportbedingungen vorgängig zu informieren und diese einzuhalten.
Zudem ist der Kunde verpflichtet, DTCH schriftlich über die Schwangerschaft in Kenntnis zu setzen.
- Der Kunde hat im Hinblick auf die Anforderungen der geplanten Reise seinen Gesundheitszustand selber einzuschätzen und gegebenen-
falls von der Reise abzusehen.
7.2. Verletzt der Kunde seine Mitwirkungspflichten übernimmt DTCH keine Haftung (Ziff. 9). Ersatzansprüche des Kunden aufgrund von
Mängeln (Ziff. 8) entfallen.

8. Beanstandungen
8.1. Unverzügliche Beanstandungspflicht
Im Falle von Beanstandungen während der Reise hat der Kunde unverzüglich den Leistungserbringer sowie die örtliche Vertretung von
DTCH, oder bei deren Fehlen die Buchungsstelle, zu benachrichtigen. DTCH bemüht sich um geeignete Lösungen. Kann vor Ort keine
geeignete Lösung gefunden werden, so hat der Kunde vom Leistungserbringer oder von der örtlichen Vertretung eine schriftliche Bestäti-
gung einzuholen (Sachverhalt, Mängelliste). Der Leistungserbringer und die örtliche Vertretung sind jedoch nicht befugt, Ansprüche des
Kunden anzuerkennen.
8.2. Ersatzansprüche des Kunden
Der Kunde hat seine Beanstandung zusammen mit der Bestätigung gemäss Ziff. 8.1 innert 30 Tagen seit Reiseende bei DTCH schriftlich
anzumelden. Bei fehlender Benachrichtigung und/oder Bestätigung gemäss Ziff. 8.1 stehen dem Kunden keine Ersatzansprüche zu.

9. Haftung
9.1. Haftungsumfang
DTCH haftet dem Kunden gegenüber für die gehörige Vertragserfüllung, insbesondere für die sorgfältige Auswahl und Überwachung der
Leistungserbringer sowie die fachmännische Organisation der Reise, sofern keine Versicherung des Kunden für den Schaden aufkommt.
9.2. Haftungsbeschränkung und Haftungsausschlüsse
9.2.1. Die Haftung für sämtliche Schäden, die nicht Personenschäden sind, ist bei jedem Vertrag auf das Zweifache des Reisepreises be-
schränkt.
9.2.2. DTCH haftet nicht, wenn die Nichterfüllung oder nicht vertragsgemässe Erfüllung des Reisevertrages zurückzuführen ist auf:
- Versäumnisse des Kunden (z.B. Nichterfüllung der Einreisebestimmungen, Nichttransport wegen Schwangerschaft, strafrechtliche Sank-
tionen)
- Unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse Dritter (z.B. Verspätungen von Transportunternehmen, Streiks, Leis-
tungsstörungen bei lediglich vermittelten Fremdleistungen)
- Unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände bzw. höhere Gewalt (z.B. Krieg, Naturkatastrophen, Entzug von Landerechten, be-
hördliche Anordnungen, fehlende Fahrbewilligungen)
Vorbehalten bleiben die in internationalen Übereinkommen vorgesehenen Beschränkungen der Entschädigung bei Schäden aus Nichterfül-
lung oder nicht vertragsgemässer Erfüllung des Vertrages.
9.2.3. Nimmt der Kunde an einer von DTCH organisierten Ersatzreise teil, so beschränkt sich die Haftung von DTCH auf einen allfälligen
Minderwert der Ersatzreise gegenüber der vertraglich geschuldeten Reise.
9.3. Abtretung von Schadenersatzansprüchen
Falls DTCH dem Kunden den Schaden, der ihm ein Leistungserbringer verursacht hat, ersetzt, so gehen die Schadenersatzansprüche des
Kunden gegenüber dem Leistungserbringer auf DTCH über.

10. Datenschutz
10.1. Sammlung, Bearbeitung und Verwendung von Daten
Bei Vertragsschluss werden neben den Kontaktangaben des Kunden (Name, Wohnadresse, E-Mail, Telefonnummer) in der Regel die fol-
genden Informationen gespeichert bzw. bearbeitet: Reisedaten, Reiseziele, Fluggesellschaft, Hotel, Preis, Kundenwünsche, Informationen
zu weiteren Reiseteilnehmern, Zahlungsinformationen, Frequent-Flyer-Nummer, Mitgliedernummer und weitere spezifische Informatio-
nen zu einer allfälligen Mitgliedschaft bei Kooperationspartnern von DTCH, Geburtsdatum, Nationalität, Sprache, Präferenzen sowie an-
dere Informationen, die der Kunde DTCH zur Verfügung stellt. Mit der Buchung bestätigt der Kunde die Richtigkeit der angegebenen Da-
ten. Bei besonderen Umständen (z.B. Unfall während der Reise) sowie im Falle von Reklamationen können weitere Informationen be-
schafft und gespeichert werden. Telefongespräche können zur (internen) Qualitätssicherung abgehört oder vorübergehend aufgezeichnet
werden. Die Kundendaten unterliegen dem schweizerischen Datenschutzrecht und werden zur Geschäftsabwicklung bzw. Leistungserbrin-
gung bearbeitet. Sie können durch DTCH oder die mit DTCH verbundenen Unternehmen (DER Touristik Group) auch zur Bereitstellung
eines marktgerechten Angebotes sowie zu Analyse-, Marketing- und Beratungszwecken genutzt werden. DTCH behält sich das Recht vor,
dem Kunden Angebote und Informationen, die ihn persönlich interessieren, zukommen zu lassen. Falls der Kunde die Zusendung von In-
formationen nicht wünscht, kann er sich direkt an die Buchungsstelle oder an den Kundendienst von DTCH wenden.
Bezieht sich die Datenbearbeitung auf eine Vertragsleistung oder ein Produkt von DTCH, so gilt sie als vom Kunden akzeptiert, wenn er
die Vertragsleistung oder das Produkt bezieht. Das Einverständnis des Kunden bezieht sich auch auf damit zusammenhängende Datenbe-
arbeitungen für Marketingzwecke, solange der Kunde sein Einverständnis nicht widerruft. Der Kunde stellt das Einverständnis von Dritten
bzw. Mitreisenden (z.B. Partner, Freund etc.) sicher, sofern sie von der Datenbearbeitung mitbetroffen sind.
Der Kunde stimmt der Bearbeitung und Verwendung seiner Kundendaten hiermit zu.

10.2. Weitergabe der Daten an Dritte
Die Daten des Kunden werden gegebenenfalls zur Erbringung der Dienstleistung sowie zur Abwicklung eines Auftrages an Dritte oder
Unternehmen, die mit DTCH wirtschaftlich verbunden sind (DER Touristik Group) weitergeleitet. DTCH hält sich an die datenschutz-
rechtlichen Bestimmungen und verpflichtet auch Dritte oder Unternehmen der DER Touristik Group zur Vertraulichkeit und Einhaltung
eines angemessenen Datenschutzes, wenn sie Zugang zu Kundendaten haben, die Rückschlüsse auf die Identität des Kunden ermöglichen.
Der Kunde stimmt der Weitergabe und der Bearbeitung seiner Kundendaten hiermit zu.
10.3. Besonderes betreffend Flug- und Schiffsreisen
Auf Verlangen der Behörden bestimmter Länder kann es erforderlich sein, spezifische Daten über die Reise in und aus diesen Ländern aus
Sicherheits- und Einreisegründen an diese Behörden zu übermitteln. Der Kunde ermächtigt DTCH bzw. die jeweilige Fluggesellschaft, zu
diesen Zwecken personenbezogene Daten über den Kunden als Passagier, so genannte «Passenger Name Record (PNR)» Daten, an diese
Behörden zu übermitteln, soweit diese Informationen verfügbar sind. Hierzu gehören z.B. Name, Geburtsdatum, vollständige Wohnadres-
se, Telefonnummern, Informationen über andere Reiseteilnehmer, Datum der Buchung/Ticketausstellung und beabsichtigtes Reisedatum,
alle Arten von Zahlungsinformationen, Reisestatus und Reiseroute, Frequent-Flyer-Nummer, Informationen über das Gepäck, alle PNR-
Änderungen in der Vergangenheit. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass diese Daten an Länder übermittelt werden können, in denen der
Datenschutz nicht dem Schutzniveau der schweizerischen Datenschutzgesetzgebung entspricht. Bei Schiffsreisen ermächtigt der Kunde
DTCH bzw. die jeweilige Reederei, diese Daten zu übermitteln.
11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
11.1. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und DTCH ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar.
11.2. Unter Vorbehalt von zwingenden gesetzlichen Bestimmungen ist der Gerichtsstand Zürich.

12. Diverses
12.1. Massgebende Sprache
Bei Auslegungsdifferenzen aufgrund von unterschiedlichen Formulierungen in den verschiedenen Sprachversionen ist die deutsche Versi-
on massgebend.
12.2. Unwirksamkeit einer Bestimmung
Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Best-
immungen nicht.
12.3. Ombudsmann
Den Parteien steht es frei, vor einer allfälligen gerichtlichen Auseinandersetzung den Ombudsmann der Schweizer Reisebranche
(www.ombudsmann-touristik.ch) anzurufen, um eine aussergerichtliche Einigung zu erzielen.
12.4. Reisegarantie
DTCH ist Mitglied beim Garantiefonds der Schweizer Reisebranche.
12.5. Versicherungen
DTCH empfiehlt ausdrücklich den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungs-
kosten bei Unfall oder Krankheit. Bei Bedarf erfolgt eine Beratung des Kunden durch DTCH. Ein Rücktritt vom Versicherungsvertrag ist
nach dessen Abschluss nicht mehr möglich.
12.6. DTCH kann die ARVB jederzeit einseitig abändern. Die jeweiligen Marken von DTCH publizieren den aktuellen Stand der ARVB
elektronisch.
Im vertraglichen Verhältnis zwischen Ihnen und cotravel ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Für sämtliche Streitigkeiten
gilt der Gerichtsstand Basel-Stadt.

DER Touristik Suisse AG, Mai 2018
cotravel
DER Touristik Suisse AG
Gerbergasse 26
CH-4001 Basel

T +41 (0) 61 308 33 55
F +41 (0) 61 308 33 10
cotravel@cotravel.ch

www.cotravel.ch
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