Amtsblatt der Großen Kreisstadt Görlitz - der Großen Kreisstadt Görlitz

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Amtsblatt der Großen Kreisstadt Görlitz - der Großen Kreisstadt Görlitz
Amtsblatt
                                der Großen Kreisstadt Görlitz
                                17. Januar 2023                                Nummer 1                             32. Jahrgang

Neues Linien- und Tarifangebot nach Zgorzelec
Seit dem 2. Januar 2023 fährt die Bus-     Centrum“ besteht eine Umsteigemög-           neben der Fahrt mit der Buslinie A über
linie A der Görlitzer Verkehrsbetriebe     lichkeit zu den Linien 3, 4 und 5 des        die Grenze auch die Nutzung der Buslini-
(GVB) vom bisherigen Endpunkt an der       Stadtverkehrs Zgorzelec. Die Buslinie A      en 3, 4 und 5 des Zgorzelecer Stadtver-
Hochschule weiter nach Zgorzelec. Der      fährt montags bis freitags zwischen 6:30     kehrs sowie aller Nahverkehrsmittel (Stra-
Endpunkt in der Brückenstraße wurde        und 19:00 Uhr im Halbstundentakt sowie       ßenbahnen, Stadt- und Regionalbusse
dabei in die Straße „Am Stadtpark“ in      an Wochenenden alle 30 bzw. 60 Minu-         sowie Eisenbahnen) innerhalb des Stadt-
den Bereich der ehemaligen Grenzabfer-     ten. An Feiertagen verkehrt die Linie nach   verkehrstarifgebiets Görlitz und den Tri-
tigung verlegt, um auf direktem Linien-    dem Sonntagsfahrplan. Es gelten dabei        lex-Zügen zwischen den Bahnhöfen Gör-
weg die Neiße zu queren. In Zgorzelec      die in Sachsen gültigen Feiertagsrege-       litz und Zgorzelec. Für den Umstieg in ei-
verkehrt die Linie A entgegen dem Uhr-     lungen. Die grenzüberschreitende Ver-        ne andere Linie ist somit kein neuer Fahr-
zeigersinn durch das Zgorzelecer Stadt-    längerung der Linie A finanzieren beide      schein notwendig. Das EuropastadtTi-
zentrum. Auf dem etwa 2,5 Kilometer lan-   Städte gemeinsam.                            cket wird als Einzelfahrt und Monatskarte
gen Rundkurs werden die vier Haltestel-                                                 zum normalen Fahrpreis sowie zum er-
len „Partyzantów Dom Kultury“, „Zgorze-    Mit dem neuen Busangebot wird gleich-        mäßigten Fahrpreis angeboten, weiterhin
lec Centrum“, „Sienkiewicza Poczta“ und    zeitig auch ein neues, grenzübergreifen-     als Tageskarte zum Normalpreis für eine
„Piłsudskiego Granica“ durch den A-Bus     des Tarifangebot eingeführt. Das soge-       oder fünf Personen. Das Europastadt
bedient. An der Haltestelle „Zgorzelec     nannte EuropastadtTicket ermöglicht          Ticket ist Bestandteil des ZVON-Tarifs.
                                                                                                    Fortsetzung auf Seite 2 und 3
Amtsblatt der Großen Kreisstadt Görlitz - der Großen Kreisstadt Görlitz
Amtsblatt der Großen Kreisstadt Görlitz                                                                                                                    2                                                                                                                                             17. Januar 2023 | Nummer 1

Inhalt                                             Nachrichten aus dem Rathaus
Görlitzer Vornamenstatistik . . Seite 8
Statistische Monatszahlen
November 2022 . . . . . . . . . . Seite 9
                                                         Der Ticketkauf ist direkt am Fahrkartenauto-                                                                                                                 www.zvon.de abrufbar. Hier ist auch eine Über-
Beschlüsse des Stadtrates vom                            maten in den GVB-Bussen der Linie A möglich.                                                                                                                 sicht zu den Preisangeboten des Europastadt-
15.12.2022 . . . . . . . . . . . . Seite 10              Das EuropastadtTicket ist darüber hinaus in                                                                                                                  Tickets sowie der detaillierten Beförderungs-
Entschädigungssatzung . . . Seite 10                     Görlitz bzw. im ZVON-Gebiet auch in allen an-                                                                                                                bedingungen einsehbar.
3. Satzung zur Änderung                                  deren Verkehrsmitteln sowie an den stationä-
der Satzung über die                                     ren Automaten und den personenbedienten                                                                                                                      Für die Erarbeitung des grenzüberschreiten-
Straßenreinigung im Gebiet                               Verkaufsstellen erhältlich. Ferner kann der Kauf                                                                                                             den ÖPNV-Angebotes mit integriertem Tarif-
der Großen Kreisstadt                                    auch über die mobilen App-Anwendungen                                                                                                                        konzept wurde eine bilinguale Arbeitsgruppe
Görlitz . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 13         HandyTicket Deutschland und DB Navigator                                                                                                                     eingerichtet. Die Arbeitsgruppe tagt seit Janu-
                                                         vollzogen werden. Um in Zgorzelec auch eine                                                                                                                  ar 2021 in regelmäßigen Abständen. Ziel der
                                                         Bargeldzahlung in Złoty zu ermöglichen, laufen                                                                                                               Arbeitsgruppe ist die Strategieentwicklung für
Impressum                                                aktuell noch Abstimmungen mit den polni-                                                                                                                     die Etablierung eines gemeinsamen Stadtver-
Amtsblatt Görlitz                                        schen Partnern.                                                                                                                                              kehrs in der Europastadt Görlitz/Zgorzelec.
Herausgeber:                                             Weitere Informationen zur Linie und zum Tarif                                                                                                                Mitglieder der Arbeitsgruppe sind neben Ver-
Große Kreisstadt Görlitz
Vertreten durch den Oberbürgermeister
                                                         sind unter www.goerlitztakt.de sowie                                                                                                                         tretern der Städte Görlitz und Zgorzelec, der
Octavian Ursu
Verantwortlich für den Inhalt:
Annegret Oberndorfer
                                                   Görlitz - Zgorzelec: Tarifgebiet EuropastadtTicket / Obszar taryfowy biletów Europa-Miasta                                                                                                                                                                                                 6WDQGVWDQQD
Redaktion: Silvia Gerlach
                                                              Tarifgebiet EuropastadtTicket
Telefon:     03581 671234                                     Gültigkeit in Görlitz: in Straßenbahn-, Stadtbus-,
                                                              Regionalbus- und Nahverkehrslinien der Eisenbahn
                                                                                                                          .RGHUVGRUI+RUND           RB64 Hoyerswerda                                                               +RUND                                                                                                    D10 Boles¦awiec
                                                                                                                                                        RB65 Weißwasser-Cottbus                                                        5RWKHQEXUJ+RUND                                                                                             -Legnica-Wroc¦aw
Fax:         03581 671441                                     innerhalb des Stadtverkehrstarifgebietes
                                                              Gültigkeit in Zgorzelec: nur in Stadtbuslinien                     +RUQEDFK                                                                                                                                                                                                          PR W¿gliniec
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      -Üary-Zielona Góra
                                                              grenzüberschreitend: auf den Linien A, RE1 und RB60
E-Mail:      presse@goerlitz.de                               2EV]DUWDU\IRZ\ELOHWyZ(XURSD0LDVWD
                                                              :DĪQRĞüZ*|UOLW]ZWUDPZDMXDXWREXVLHPLHMVNLP          *'DLPOHU6WU
                                                              5HJLRQDOQHOLQLHDXWREXVRZHLUHJLRQDOQHOLQLHNROHMRZH                                                                                              KLINGEWALDE .OLQJHZDOGH
Internet:    www.goerlitz.de                                  ZREUĊELHREV]DUXWDU\I\NRPXQLNDFMLPLHMVNLHM                                                                                                                                                  2VW
                                                              :DĪQRĞüZ=JRU]HOFXW\ONRZPLHMVNLFKOLQLDFK                                                                           .OLQJHZDOGH D
Ein Anspruch auf Veröffentlichung ein-                        autobusowych
                                                              WUDQVJUDQLF]QHQDOLQLDFK$5(L5%                              =LHJHOHL                                                                                  =LHJHOHLZHJ
                                                                                                                                                                                                                                                                       D    61
gereichter lokaler Informationen besteht             1
                                                                       1
                                                                            Straßenbahnlinie mit Haltestelle
                                                                            und Endhaltestelle                                      *HZHUEHULQJ                                                                                                                             69
                                                                            /LQLDWUDPZDMRZD]SU]\VWDQNDPL                                                                                                                                                                                                                                         877 Ruszów
nicht.                                                                      LSU]\VWDQNLHPNRĔFRZ\P
                                                                                                                                                                                                                                                                             $E]Z
                                                                                                                                                                                                                                                                             /XGZLJVGRUI                                   JĊGU]\FKRZLFH
                                                     A                      Stadtbuslinie mit Haltestelle
                                                                       A    und Endhaltestelle                                                                      68                                                                                                                                                                                            3LHĔVN
Verantwortlich für Satz/Druck:                       5
                                                                            0LHMVNDOLQLDDXWREXVRZD
                                                                            ]SU]\VWDQNDPL                                                                                                        :LQGPsKOHQZHJ
                                                                       5                                                                                                                                                                                                         %LUNHQDOOHH
Riedel GmbH & Co. KG, Verlag für Kom-                                       LSU]\VWDQNLHPNRĔFRZ\P
                                                                                 nur Rufbus

                                                                                                                                                                                                                                                                                          1\VD¥XÝ\FND
                                                                              * W\ONRDXWREXVQDWHOHIRQ                                                                                                            $P)HLHUDEHQGKHLP                                                                                                               -¿GU]\FKRZLFH
munal- und Bürgerzeitungen Mittel-                                               nur Abendverkehr
                                                                                                                                                                                                 1RUG
                                                                                                                                                                                                 ULQJ               C*         $P:LHVHQJUXQG                                                                   %ROHV¦DZLHFND
                                                                                 W\ONRUXFKZLHF]RURZ\                                                                                                                                                                                                          )DEU\F]QD
deutschland, Gottfried-Schenker-Straße 1                                    Regionalbuslinie mit Haltestelle                                                             1HLyH3DUN                                                   1 2 C*
                                                   12                       und Endhaltestelle                                                                           :HVW            1HLyH3DUN 1 .qQLJVKXIHQ                                                                                                                     3 5
09244 Lichtenau OT Ottendorf                                          12    Regionalna linia autobusowa
                                                                                                                                            KBS 220     RB64                                         0LWWH                         1
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  877
                                                                            ]SU]\VWDQNDPL
                                                                                                                                            KBS 229     RB65
                                                                                                                                                                                            1                                                                                5RWKHQ                                                                               879
Telefon: 037208 870                                                         LSU]\VWDQNLHPNRĔFRZ\P
                                                                                                                                                                                                 KÖNIGSHUFEN                  $%RO]H+RI                                   EXUJHU6WU
                                                                            Richtungshaltestelle
Hannes Riedel, Geschäftsführer                                              3U]\VWDQHNNLHUXQNRZ\                                                                                                                                                                                                                   %ROHV¦DZLHFND
                                                   RB60                     Nahverkehrslinie der Eisenbahn                                                                       68      C*                              2    1                                             61                                        3ROXV]\ÇVNLHJR         260   D10
Anzeigen und Beilagen über Verlag                                           Kolejowa linia regionalna
                                                                                                                                                                                                                                                                       D    69                                  35                                 PR
                                                                                                                                                                                                                              $P)ULHGKRI
Riedel GmbH & Co. KG                                                        Grenze Stadtverkehrstarifgebiet                                                                                                                                                                                                %ROHV¦DZLHFND
                                                                                                                                                                                                                                                      $P
                                                                            Granica obszaru taryfy
                                                                            NRPXQLNDFMLPLHMVNLHM                                                        GÖRLITZ                                                                                    +LUVFK                         3
                                                                                                                                                                                                                                                                                                           +HQU\NRZVND
E-Mail:      anzeigen@riedel-verlag.de                            RB60
                                                                            keine Gültigkeit EuropastadtTicket
                                                                                                                                                                                                                                                      ZLQNHO                                                             /XEDÇVND
                                                                  E                                                                   6WDGLRQ                                                                                 +RKH                                                   5                                  $UHQD
Internet     www.riedel-verlag.de                                 12
                                                                            Bilety Europa-Miasta nie obowiązują
                                                                                                                                      -XQJH:HOW                                                                              6WU NIKOLAI-                                                                                             879
                                                                                                                          )OXJSODW]                                               =HSSHOLQVWU C * .XPPHUDX                            VORSTADT                                   /XEDÇVND
                                                                            Haltestelle barrierefrei /                                                         65    .OLQLNXP
Vertrieb: Riedel GmbH & Co. KG                                              nur in angegeb. Richtung                                                                                                                           +HLOLJHV                                                                   4                                         /XEDÇVND
                                                          /                 SU]\VWDQHNEH]EDULHU                                                       B                                       65                                                                                              .RÑFLXV]NL
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        4           'ZRU]HF
                                                                                                                          65 Weißenberg                                                                                        *UDE                                                                                       345
                                                                            W\ONRZSRGDQ\PNLHUXQNX                                                      9LUFKRZVWU                              68          -iJHU                                                                              6]NR¦D                                           0LDVWR
                                                                                                                                                                                                               NDVHUQH                                                                                                               669
                                                                            Bike & Ride / Park & Ride                                                           .OLQLNXP2VW
Auflagenhöhe: 7.000 Exemplare                                 /
                                                                            Parkhaus                                                                                                            +%XUMDQ                       1LNRODLWXUP
                                                                                                                                                                                                                                                        .RÑFLXV]NL   %URQLHZ
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     3RQLDWRZ
                                                                                                                                                                                        B       3ODW]        12AB                                   3DZLORQ\                                                                     VNLHJR
Erscheinungsweise: einmal am                                                3DUNLQJ
                                                                                                                                                                          +LOJHUVWU
                                                                                                                                                                                                                                                                     VNLHJR                           =JRU]HOHF0LDVWR              3DUN
                                                                            Kundenbüro                                                                                                          61 / 65          D C*                                          669   0RQLXV]NL
                                                                                                                                                                                                                                                                                                     7XZLPD
                                                                                                                                                                                                68 / 69                                                              &KRSLQD
3. Dienstag jeden Monats. Die nächste                                       %LXURREVáXJLNOLHQWD                                                                                                                                                      877 / 879

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           6áDZQLNRZLFH
                                                                                                                                                            /HLS]LJHU6WU /DQGHV             7KHDWHU                 2EHUPDUNW ALTSTADT /DQJLHZLF]D                                               'ZRU]HF
                                                                            Carsharing-Station                                                                                                                                                                                                       0LDVWR
Ausgabe des Amtsblattes der Großen                                          3XQNW&DUVKHULQJX
                                                                                                                                                 :DJJRQEDX                    NURQVWU %UXQQHQVWU                                  (OLVDEHWKVWU      7UDXJXWWD
                                                                                                                                                                                                                                                                    4             7UDXJXWWD            872 877
                                                   [ %HGLHQXQJHUVWQDFK)UHLJDEH%ORFNKDXVEUsFNH                                                                                                                                                 6LHQNLHZLF]D       $UPLL
                                                                                                                                                                                                                 'HPLDQL A Stadt-
Kreisstadt Görlitz erscheint am                      ELVGDKLQYHUNHKUW/LQLH%sEHU+DOWHVWHOOH6FKLOOHUVWUDyH
                                                     2EV¦XJDGRSLHURSRRWZDUFLXPRVWX%ORFNKDXVEUsFNH
                                                                                                                                            5DXVFK
                                                                                                                                            ZDOGHU      A         $P%UDXW        INNEN-           62          SODW] 6WDGW SDUN
                                                                                                                                                                                                                                                    3RF]WD              .UDMRZHM .DXIODQG              890
                                                     SU]HMÑFLRZROLQLD%NXUVXMHSU]H]SU]\VWDQHN6FKLOOHUVWUDyH                                                  ZLHVHQSODW]                                                                                          6ºG            3 5
21. Februar 2023, Redaktionsschluss                                                                                  RE1                    6WU                                    STADT         D                         SDUN
                                                   62 Reichenbach                                                    RB60                               66                             /XWKHU    61                                                3L¦VXGVNLHJR
                                                   .RGHUVGRUI1LHVN\                                                                                               D 12             SODW]
dafür ist am 7. Februar 2023.                      0DUNHUVGRUI                                                    KBS 230                           62 61 64 65 66
                                                                                                                                                                                                  62
                                                                                                                                                                                                  65
                                                                                                                                                                                                            3RVW
                                                                                                                                                                                                            SODW]
                                                                                                                                                                                                                         0sKO
                                                                                                                                                                                                                         ZHJ          D
                                                                                                                                                                                                                                                    *UDQLFD                669 870              $UPLL
                                                                                                                                                                                                                                                                                                .UDMRZHM 4
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 .UDÇFRZD
                                                                                        *qUOLW]5DXVFKZDOGH                                                                   %XVEDKQKRI          68                                +RFKVFKXOH A                                                                $UPLL
                                                                                                                       6FKZDU]HU:HJ                                                                                                                                  3ODWHUNRÑFLo¦
Titelfoto: F. Dreßler                                    KBS 230
                                                         RE1
                                                                                                                                                       67 68 69                                   69      +RVSLWDO                 6WDGWKDOOH                 A                                          .UDMRZHM
                                                                             6FKODXURWK                             =ZHL     5/X[HP  -'UH\HU            62                                         VWU           B          %OXPHQ                             =JRU]HOHF&HQWUXP                       4
Gestaltung: J. Zachmann                                  RB60
                                                                             *qUOLW]HU6WU 62 / 64 / 66 /LQGHQ EXUJ6WU                6WU              64
                                                                                                                                                                                   *qUOLW]
                                                                                                                                                                                                     %DKQKRI       (PPHULFK        VWU       3DUW\]DQWoZ
                                                                                                                                                                                                                                               'RP.XOWXU\
                                                                                                                                                                                                                   VWU                                  XO
                                                                                                                                                                                                                                                                      3  4  5                                    .UDÇFRZD
                                                                                                                                                                                                                                                 3DUNLP$ :DUV]    :DUV]DZVND$SWHND                         %RK,,$:3
                                                                                                                                                  B )UDXHQ                  ,P%RJHQ                                                                          
Die Amtsblätter liegen im Rathaus, in der                  SCHLAUROTH                      )1DXPDQQ6WU
                                                                                                                                                  N EXUJVWU 0HODQFKWKRQ
                                                                                                                                                                                                  %I6sGDXVJDQJ
                                                                                                                                                                                                                              D
                                                                                                                                                                                                                                                 Báachanca              879
                                                                                                          B               RAUSCHWALDE                                                                                                             :DUV]DZVND
Jägerkaserne, der Stadtbibliothek, den             RE1 /                                                  N           &                                          VWU  /XWKHU                               6FKLOOHUVWU                                                                                  4 6¦RZLDÇVND
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 FPHQWDU] ZGORZELEC
                                                   RB60                                   .UDQNHQKDXV                 =HWNLQ6WU                                        VWU             %HUXIV
                                                   Dresden                                                                           .RSHUQLNXVVWU                                          VFKXO]HQWUXP
städtischen Gesellschaften und Einrich-                                                   6W&DUROXV
                                                                                                                                                          %sFKWHPDQQ                                                                    =JRU]HOHF     255
                                                                                                                                                                                                                                                                         ¥XÝ\FND03*.
                                                                                                                                                          VWU             7LHUSDUN      $QGHU                          260                   260
tungen, Apotheken, Banken, Sparkas-                                     66
                                                                                               5DXVFKZDOGH                                                                                      /DQGVNURQ
                                                                                                                                                                                                EUDXHUHL [                       RE1                   D10
                                                                                                                                                  -6%DFK6WU                                                                RB60                  D19            ¥XÝ\FND
sen, Tankstellen und vielen weiteren                6FKODXURWK0LWWH
                                                                                                 B F N
                                                                                                                                                          N
                                                                                                                                                                                              1                                  D10                   PR             %LHGURQNDNRÑFLo¦
                                                                                                                                                                                              12 SÜDSTADT                        D19                                                                        255
                                                                                                                                              *HVFKZ
Stellen kostenlos zum Mitnehmen aus.                                                                        7K0sQW]HU5LQJ           F      6FKROO6WU          67
                                                                                                                                                                       2         *RHWKHVWU                                      PR                                           5H\PRQWD                  D19      D19 LubaÇ
                                                                                                                                                                                                                                                     UJAZD                    V]NR¦D                             -Jelenia Góra
Der Verlag verwendet bei der Herstel-                6FKODXURWK*XW
                                                                                                         9HLOFKHQZHJ       A )ULHVHQVWU                                                         KBS 220                                                                           4
                                                                                                                                                                                                                                     &]HUZRQD:RGD         2U]HV]NRZHM            5 5H\PRQWD
lung des Amtsblattes Papier aus Sach-                                                                                               *UXQGVWU
                                                                                                                                                          BIESNITZ
                                                                                                                                                                                  RB65                                                           3 4 5 ¥XÝ\FND                       6¦RQHF]QD
                                                                                                /DQGHVNURQ
sen, welches zu 100 % aus Altpapier                                                             VLHGOXQJ
                                                                                                                                                                                              (:HLQHUW6WU
                                                                                                                                                                                                                                 2U]HV]NRZHM
                                                                                                                                                                                                                                 V]NR¦D
                                                                                                                                                                                                                                                                                            XO5H\PRQWD

hergestellt wird und das mit dem                                                                   A                                                                                                                                                                              3                3                                            5H\PRQWD
                                                                                                                                                                                                :HLQ                                                                                2U]HV]NRZHM                                               &PHQWDUQD
„BLAUEN ENGEL“ zertifiziert ist – unser                                                                        %LHVQLW]/DQGHVNURQH                            *qUOLW]:HLQKsEHO
                                                                                                                                                                                                KsEHO          -5%HFKHU6WU                                                     &KH¦PRÇVNLHJR
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      ¥XÝ\FND                        4
                                                                                                                                                                                                                                             /DXVLW]HU1HLyH

                                                                                                                        F N 2 67                                                                0LWWH                                                                                                                                                5
gemeinsamer Beitrag, um die Stoff- und                                                                                                                                                             1           12 WEINHÜBEL
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      *oUQLF]D                            5H\PRQWD
                                                                                                                 DQGHVNURQH
Geldkreisläufe regional zu bündeln.                                                                           /                                                         RB65    KBS 220                                                                                                                                        4
                                                                                                             

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 5                  872
                                                                                                                                                                                   :HLQKsEHO                                                                                                                                                                        4 5
                                                                                                         

                                                          3IDIIHQGRUI                                            
                                                          2UWVHLQJDQJ                                                                                                                  E F 1                   (2SSHQKHLPHU6WU
                                                                                                                                        F       67                                                                                                                                                       669
                                                     Pfaffendorf                      66                                                                                                                       E                                                                                         890                                        5H\PRQWD

    www.goerlitz.de                                                3IDIIHQGRUI
                                                                   ):*HUiWHKDXV                                           .XQQHUZLW]
                                                                                                                                                .XQQHUZLW]
                                                                                                                                                *XW
                                                                                                                                                     .XQQHUZLW]2VW       F
                                                                                                                                                                                                               F
                                                                                                                                                                                                               12
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    7\OLFH

                                                                    3IDIIHQGRUI7HLFK                                                                                                                         30sKVDP6WU                                                                                                                                  872 Zawidów
                                                                                                                             67
                                                              3IDIIHQGRUI:HQGHVFKOHLIH                                                           KUNNERWITZ
                                                                                                                             .XQQHUZLW]
                                                                           3IDIIHQGRUI)HOGKiXVHU                            1HXQGRUIHU
                                                                                                                             6WU                                         'HXWVFK2VVLJ
                                                                                                                                                                          6WUDQGSURPHQDGH
                                                                                                                                            F                                      %HGLHQXQJ
                                                                                     66                                                              .OHLQ1HXQGRUI                   E           E
                                                                                     67                                                                                                                        12
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                .RĨPLQ
                                                                                                               66                                                             'HXWVFK2VVLJ         E
                                                                                                                                          KLEIN NEUNDORF
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                669
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                890
                                                   )ULHGHUVGRUI0DUNHUVGRUI
                                                   67 Herrnhut                                                 -DXHUQLFN2UWVHLQJDQJ
                                                                                     -DXHUQLFN                                                                     %HU]GRUIHU6HH
                                                                                     6FKZDU]HU%HUJ
                                                                                                                                                                                                               E 12 S35
                                                                                                 Jauernick-Buschbach                                                                                                +DJHQZHUGHU%DKQKRI
                                                                                                                                                                                       +DJHQZHUGHU
zertifiziert mit dem                                                                                                                                                                                                 +DJHQZHUGHU2UW
                                                                                                                                                                                                                                                                           2VLHNàXĪ\FNL
                                                                                                                                                                                                                                                                           .RORQLD
                                                                                                                                                               7DXFKULW] 7DXFKULW]                             12  HAGENWERDER
                                                                                                                                                               :HVW      2UW                                   S35 +DJHQZHUGHU                                                                                              669
                                                                                                                                                                                   +DJHQZHUGHU                                                                                    890
                                                                                                                                  7DXFKULW]                                   E 6WHLQEUsFNH                        *HPHLQGH]HQWUXP
                                                                                                                                  %ODXH/DJXQH                                                                  +DJHQZHUGHU
                                                                                                                                                                                                                                                                                      5DGRPLHU]\FH
                                                                                                                                  %HGLHQXQJ
                                                                                                                                        E       E                 S35                              %HU]GRUIHU6WU
                                                                                                                                                                                                          12

                                                                                                                                                                           +DJHQZHUGHU                         +DJHQZHUGHU
                                                                                                                                                      TAUCHRITZ            *HZHUEHJHELHW                                                                                                                                                                                   N                  C
                                                                                                                                                                                                                6SRUW]HQWUXP
                                                                                                                                                  S35 Schönau-Berzdorf                      RB65 Zittau        12 Ostritz-Zittau                                     890 Bogatynia                                                          669 Liberec                                       M
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Y
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Amtsblatt der Großen Kreisstadt Görlitz - der Großen Kreisstadt Görlitz
17. Januar 2023 | Nummer 1                                          3                               Amtsblatt der Großen Kreisstadt Görlitz

     ZVON als beteiligter Verkehrsverbund auf      der Städte vom motorisierten Individual-       schreitende Vernetzung des öffentlichen
     deutscher Seite, die Görlitzer Verkehrsbe-    verkehr zu entlasten. Oberbürgermeister        Personennahverkehrs steht im Einklang
     triebe sowie zwei externe Beraterfirmen.      Octavian Ursu sagt: „Die Realisierung die-     mit der Erfüllung der Klimaschutzziele und
     Die beiden nunmehr umgesetzten Maß-           ser internationalen Verkehrsverbindung         stärkt so die Entwicklung der Europastadt
     nahmen sind wichtige Bausteine, die           stellt einen weiteren Meilenstein für unsere   als Ausbildungs-, Wirtschafts-, Touris-
     grenzüberschreitende Nutzung öffentli-        gemeinsame Europastadt Görlitz/Zgorze-         mus- und Wohnstandort nachhaltig. Per-
     cher Verkehrsmittel für Einwohner und         lec dar. Für Fahrgäste beidseits der Neiße     spektivisch wird von beiden Städten in
     Einwohnerinnen sowie Gäste der Europa-        und für Touristen ist es nun einfach und       den kommenden Jahren eine weitere Ver-
     stadt Görlitz/Zgorzelec erheblich zu er-      flexibel möglich, das jeweils andere Ver-      zahnung der ÖPNV-Angebote angestrebt.
     leichtern und gleichzeitig die Zentren bei-   kehrssystem zu nutzen.“ Die grenzüber-

           Görlitzer Verkehrsbetriebe GmbH | Telefon: +49 (3581) 33 95 95 | e-Mail: einsteigen@GoerlitzTakt.de | www.GoerlitzTakt.de

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M
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      Statistische Zahlen und Fakten unter: www.goerlitz.de/Statistische_Zahlen.html
Amtsblatt der Großen Kreisstadt Görlitz - der Großen Kreisstadt Görlitz
Amtsblatt der Großen Kreisstadt Görlitz                              4                                           17. Januar 2023 | Nummer 1

Fördermittelbescheid für                       Forschungsprojekt „Mobilität in Städten – SrV 2023“
„ÖPNV-Modellstadt Görlitz“
                                               Die Erforschung der alltäglichen Mobilität       Verfügung. Auch eine Tele-
Ministerpräsident Michael Kretschmer hat       der Bevölkerung in der Stadt Görlitz ist Ge-     fonhotline und ein Webchat
am 4. Februar einen Fördermittelbescheid in    genstand einer Haushaltsbefragung, die von       sind eingerichtet.
Höhe von rund 33 Mio. Euro für das Projekt     der Technischen Universität Dresden zu Be-       Mit der Durchführung der
"ÖPNV-Modellstadt Görlitz" an die Görlitzer    ginn des Jahres 2023 gestartet wird. Die Un-     Erhebung hat die TU Dres-
Verkehrsbetriebe übergeben. Diese Zuwen-       tersuchung ist Teil des Forschungsprojektes      den das Leipziger Institut O.trend GmbH
dung wird für die Beschaffung von acht in-     „Mobilität in Städten – SrV 2023“, das in        beauftragt. Dort werden alle Daten erfasst,
novativen Straßenbahnen inklusive Ausstat-     mehr als 500 deutschen Städten und Ge-           anonymisiert und zur Auswertung an die TU
tung verwendet, die den ersten Teil des Ge-    meinden zeitgleich läuft. Das Projekt liefert    Dresden übergeben.
samtvorhabens „ÖPNV-Modellstadt Gör-           wichtige Erkenntnisse und Grunddaten für         Die Einhaltung der Bestimmungen des Da-
litz“ darstellen. Diese Straßenbahnen wer-     die örtliche und regionale Verkehrsplanung       tenschutzes gemäß Datenschutzgrundver-
den schrittweise in den bestehenden Fahr-      sowie die Verkehrspolitik.                       ordnung (DSGVO) ist gewährleistet.
zeugpool der GVB aufgenommen und mit           Die Befragung richtet sich an Bürgerinnen        Das als „System repräsentativer Verkehrs-
innovativen technologischen Elementen          und Bürger aus allen Bevölkerungsgruppen.        befragungen“ (SrV) konzipierte Projekt wur-
aus- und aufgerüstet. Im Rahmen weiterer       Es geht u. a. darum, ob und mit welchen          de an der TU Dresden bereits 1972 begrün-
Teilprojekte erfolgt die komplementäre,        Verkehrsmitteln sie im Alltag unterwegs sind     det. Durch die regelmäßige Wiederholung
technisch innovative Anpassung der zuge-       und welche Entfernungen dabei zurückge-          dieser Untersuchung im Abstand von fünf
hörigen Verkehrs- und Energieinfrastruktur,    legt werden. Da die Voraussetzungen für die      Jahren liegen Erkenntnisse zur Verkehrsent-
wie Wasserstofftankstellen und später auch     Mobilität individuell sehr unterschiedlich       wicklung über einen Zeithorizont von nahe-
die Beschaffung autonomer Fahreinheiten        sein können, wird beispielsweise auch nach       zu 50 Jahren vor. Sie zeigen unter anderem,
im Quartierverkehr.                            Führerscheinbesitz, Erreichbarkeit von Hal-      dass Mobilität und Verkehr stadt- und ge-
                                               testellen und dem Zeitaufwand für die tägli-     meindespezifisch große Unterschiede auf-
                                               chen Wege gefragt.                               weisen können. Umso wichtiger ist es, die
                                                                                                örtliche Verkehrsplanung durch regelmäßige
                                               Die Adressen der ausgewählten Haushalte          Aktualisierung der Datengrundlagen zu un-
                                                                                                terstützen.
                                               wurden per Zufallsverfahren aus dem Mel-
                                               deregister gezogen. Diese Haushalte erhal-
                                                                                                Die Stadtverwaltung Görlitz bittet alle aus-
                                               ten ein Ankündigungsschreiben, das sie
                                                                                                gewählten Haushalte, sich an der Befragung
                                               über die Befragung informiert und um ihre
                                                                                                der TU Dresden zu beteiligen. Jeder Haus-
                                               Mitwirkung bittet. Die Teilnahme an der Er-
                                                                                                halt steht stellvertretend für einen Teil der
                                               hebung ist freiwillig.
                                                                                                gesamten Bevölkerung und wird deshalb
                                                                                                gebraucht. Nur durch die aktive Mitwirkung
                                               Die anonymisierte Auswertung der erhobe-
                                                                                                möglichst vieler Bürgerinnen und Bürger
                                               nen Daten liefert ein differenziertes Bild der
                                                                                                können repräsentative Daten gewonnen
                                               jeweils stadt- bzw. gemeindespezifischen
                                                                                                werden, die für eine bedarfsgerechte Ver-
                                               Mobilität. Ein zusätzlicher Nutzen entsteht      kehrsplanung unerlässlich sind.
                                               durch den Vergleich mit Städten bzw. Ge-         Auch Personen, die nur selten unterwegs
                                               meinden ähnlicher Größenordnung. Die gro-        sind, werden ausdrücklich zur Mitwirkung
                                               ße Gesamtstichprobe des Projekts von             aufgerufen, da das Verkehrsverhalten der
                                               mehr als 270.000 Personen ermöglicht es          gesamten Wohnbevölkerung erfasst werden
                                               auch, Erkenntnisse zu stadtübergreifenden        soll.
                                               Trends zu gewinnen, die für die Verkehrspla-     Allen Teilnehmenden sei schon jetzt für ihre
                                               nung und Verkehrspolitik bedeutsam sind.         Mitwirkung herzlich gedankt.
                                               Hierzu gehört die Entwicklung der Verkehrs-      Weiterführende Informationen sind unter
                                               mittelwahl, die in der Diskussion um klima-      https://tu-dresden.de/srv zu finden. Für die
                                               oder auch pandemiebedingte Änderungen            angeschriebenen Bürgerinnen und Bürger
                                               der Mobilität eine große Rolle spielt. Aber      steht unter 0800 830 1 830 ein kostenloses
Mit diesem Vorhaben wird eine zukunftswei-     auch die allgemeine Nutzung von Carsha-          Infotelefon zur Verfügung.
sende, klimaneutrale und barrierefreie Ver-    ring-Angeboten und Elektrofahrrädern so-
kehrslösung für die Stadt Görlitz geschaffen   wie die Mobilität von Kindern, Jugendlichen
und die Region als Energie- und Wirt-          und Senioren werden analysiert.                    Kontakt:
schaftsstandort sowie als Wasserstoffkom-      Die Befragung beginnt im Januar 2023 und           Dr. Stefan Hubrich
petenzregion entwickelt. Das wiederum          läuft über zwölf Monate. Die Fragen können         Tel.: 0351 463-34126
wird die Ansiedlung von Unternehmen und        flexibel über einen Online-Zugang im Inter-        E-Mail: stefan.hubrich@tu.dresden.de
Forschungseinrichtungen anstoßen.              net beantwortet werden. Alternativ steht am
Foto: Juliane Zachmann                         Telefon geschultes Interviewpersonal zur

Fundsachen Dezember 2022
–  6 Schlüsselbunde                            sich in der Jägerkaserne. Hier können Fund-      ge unter 03581 671836 oder per
–  1 einzelner Schlüssel                       sachen abgegeben werden. Die Herausga-           E-Mail e.miesner@goerlitz.de gebeten.
–  4 Handys „Ulefon“, „Beafon“, „Xiaomi“,      be von Fundsachen sowie die Ausstellung
   „Samsung“                                   von Bestätigungen über nicht aufgefundene           Frau Miesner, Telefon: 03581 671836
                                                                                                                                                C
– 1 Paar Damenhandschuhe                       Sachen für Versicherungen erfolgen dort             Hugo-Keller-Straße 14,                       M
– 1 Damenpullover                              ebenfalls.                                          Zimmer 5 (Erdgeschoss), 02826 Görlitz        Y
                                                                                                                                                K
Das Fundbüro der Stadt Görlitz befindet        Es wird um vorherige telefonische Nachfra-
Amtsblatt der Großen Kreisstadt Görlitz - der Großen Kreisstadt Görlitz
17. Januar 2023 | Nummer 1                                          5                                Amtsblatt der Großen Kreisstadt Görlitz

    Information zur 3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung
    im Gebiet der Großen Kreisstadt Görlitz (Straßenreinigungssatzung – StRS)
    Am 15.12.2022 hat der Stadtrat die o. g. Änderungssatzung be-               findlichen Hans-Georg-Dehmelt-Straße ab 2024 gemäß § 1 b). Bis
    schlossen. Die Satzung umfasst lediglich Änderungen im Reini-               dahin sind für die Reinigung der bereits fertig gestellten Abschnitte
    gungsklassenverzeichnis. Dabei sind die in § 1 a) beschlossenen             die Anlieger verantwortlich.
    Änderungen nur klarstellend. Die dort enthaltenen Straßen werden
    bereits gereinigt, sie hatten jedoch bisher einen anderen Straßenna-        Das ab Inkrafttreten der Änderungssatzung (diese tritt am Tag nach
    men bzw. gehörten zu anderen Straßen. Es ändert sich daher für die          der Bekanntmachung in Kraft) – siehe Seite 13 – geltende Reini-
    Anlieger dieser Straßen bzw. Straßenabschnitte nichts.                      gungsklassenverzeichnis wird zur Information mit veröffentlicht.
    Neu ist lediglich die Reinigung der Fahrbahn der noch im Bau be-

    Anlage 1 zur Straßenreinigungssatzung
    Reinigungsklassenverzeichnis – gültig mit Inkrafttreten der 3. Satzung zur Änderung der Straßenreinigungssatzung –

    Reinigungsklasse 1                                                          Jakobstraße                         einschließlich baulich getrennte
    Reinigung am Montag, Mittwoch und Freitag*                                                                      Parkflächen
    Reinigungsflächen gemäß § 2 Abs. 2                                          Jakobstunnel
    Straßenname                      Abschnitt bzw. Bemerkung                   James-von-Moltke-Straße
    An der Frauenkirche              Fußgängerbereich                           Jauernicker Straße                  zwischen Reichertstraße und
    Berliner Straße                  zwischen Schulstraße und Post-                                                 Biesnitzer Straße
                                     platz                                      Joliot-Curie-Straße
    Marienplatz                                                                 Karl-Eichler-Straße
    Platz der Friedlichen Revolution Fußgängerbereich                           Klosterplatz
    Postplatz                        Fußgängerbereich                           Klosterstraße
    Salomonstraße                    Haus Nr. 41 bis Hospitalstraße             Krölstraße
                                                                                Luisenstraße
    *     Wenn einer dieser Tage ein Feiertag ist, dann wird statt dessen       Lutherstraße                        einschließlich baulich getrennte
          am nächsten Werktag gereinigt. Werktag in diesem Sinne ist                                                Parkflächen
          auch der Samstag.                                                     Mühlweg                             zwischen James-von-Moltke-
                                                                                                                    Straße und Schützenstraße
    Reinigungsklasse 3                                                          Nieskyer Straße                     zwischen Zeppelinstraße und
    eine Reinigung je Monat (10 Reinigungsmonate)                                                                   nördliche Einfahrt Gewerbege-
    Reinigungsflächen gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 1 und 2                                                                  biet Hopfenfeld
    Straßenname                      Abschnitt bzw. Bemerkung                   Nikolaigraben                       nur Fahrbahn K 6334
    Am Brautwiesentunnel                                                        Nonnenstraße
    Am Hirschwinkel                  Fahrbahn K 6334 zwischen Am                Obermarkt                           ohne innere Parkflächen
                                     Stockborn und Nikolaigraben                Otto-Buchwitz-Platz
    Am Stadtpark                                                                Platz des 17. Juni
    Am Stockborn                                                                Pontestraße                         einschließlich baulich getrennte
    Bahnhofstraße                    zwischen Brautwiesenplatz und                                                  Parkflächen
                                     Schillerstraße                             Promenadenstraße
    Bahnhofsvorplatz                 ohne Fußgängerbereich (sh. RK 5)           Rauschwalder Straße                 zwischen Reichenbacher Stra-
    Biesnitzer Straße                einschließlich baulich getrennte                                               ße und Cottbuser Straße, ein-
                                     Parkflächen                                                                    schließlich baulich getrennte
    Bismarckstraße                                                                                                  Parkflächen
    Blockhausstraße                                                             Reichenbacher Straße
    Brautwiesenplatz                                                            Reichertstraße                      einschließlich baulich getrennte
    Brautwiesenstraße                einschließlich baulich getrennte                                               Parkflächen
                                     Parkflächen                                Sattigstraße                        zwischen Goethestraße und
    Breite Straße                    einschließlich baulich getrennte                                               Melanchthonstraße
                                     Parkflächen, zwischen Langen-              Schillerstraße
                                     straße und Obermarkt                       Schlesische Straße                  zwischen Zufahrtsweg Haus-Nr.
    Christoph-Lüders-Straße          zwischen Cottbuser und Ponte-                                                  85 bis 113 und Nieskyer Straße
                                     straße (Fahrbahn B 99 bzw.                 Schulstraße
                                     K 6334)                                    Wiesbadener Straße                  zwischen Kreisverkehr Reichen-
    Cottbuser Straße                 Fahrbahn B 99                                                                  bacher Straße und Abzweig
    Demianiplatz                                                                                                    Stadtgraben
    Dr.-Friedrichs-Straße                                                       Wilhelmsplatz
    Dr.-Kahlbaum-Allee                                                          Zeppelinstraße
    Elisabethstraße                                                             Zittauer Straße                     zwischen Paul-Mühsam-Straße
    Friesenstraße                    zwischen Karl-Eichler-Straße                                                   und Sattigstraße
                                     und Promenadenstraße
    Goethestraße                                                                Reinigungsklasse 4
    Grüner Graben                    zwischen Demianiplatz und                  Reinigung einmal pro Quartal
                                     Pontestraße                                Reinigungsflächen gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 1 und 2
    Heilige-Grab-Straße              zwischen Girbigsdorfer Straße              Straßenname                   Abschnitt bzw. Bemerkung
C
M
                                     und Zeppelinstraße                         Albert-Blau-Straße
Y
K
    Hospitalstraße                                                              Alexander-Bolze-Hof
    Hugo-Keller-Straße               einschließlich Parkflächen                 Alfred-Fehler-Straße
Amtsblatt der Großen Kreisstadt Görlitz - der Großen Kreisstadt Görlitz
Amtsblatt der Großen Kreisstadt Görlitz                                6                                   17. Januar 2023 | Nummer 1

Am Feierabendheim                                                          Hans-Nathan-Straße
Am Flugplatz                                                               Hartmannstraße
Am Hirschwinkel                     zwischen K 6334 und Rothen-            Heilige-Grab-Straße         zwischen Zeppelinstraße und
                                    burger Straße                                                      Lunitz
Am Jugendborn                                                              Heinrich-Heine-Straße       zwischen Reichertstraße und
Am Museum                                                                                              Finkenweg
Am Stadtgarten                                                             Helle Gasse
Am Wiesengrund                      zwischen Schlesische Straße            Heynestraße
                                    und Wendeschleife                      Hilde-Coppi-Straße
An der Jakobuskirche                                                       Hildegard-Burjan-Platz
An der Landskronbrauerei                                                   Hilgerstraße
An der Pließnitz                                                           Hohe Straße
An der Terrasse                                                            Hotherstraße
An der Weißen Mauer                                                        Hussitenstraße
Antonstraße                                                                Jahnstraße                  einschließlich baulich getrennte
Arndtstraße                                                                                            Parkflächen
Arthur-Ullrich-Straße                                                      Jakob-Böhme-Straße          einschließlich baulich getrennte
Augustastraße                                                                                          Parkflächen
August-Bebel-Straße                                                        Jauernicker Straße          zwischen Reichertstraße und
Bäckerstraße                                                                                           Sattigstraße
Bahnhofstraße                       zwischen Schillerstraße und            Jochmannstraße
                                    Blockhausstraße                        Johanna-Dreyer-Straße
Bautzener Straße                    einschließlich baulich getrennte       Johannes-R.-Becher-Straße   westlich der Zittauer Straße
                                    Parkflächen                            Johannes-Wüsten-Straße
Bergstraße                                                                 Johann-Haß-Straße
Berzdorfer Straße                   Beginn Bebauung bis Lorenz-            Jonas-Cohn-Straße
                                    straße                                 Jüdenstraße
Blumenstraße                                                               Julius-Motteler-Straße
Bogstraße                                                                  Kamenzer Straße             zwischen Jauernicker Straße
Bolko-von-Hochberg-Straße                                                                              und Biesnitzer Straße
Brückenstraße                                                              Karl-Marx-Straße
Brunnenstraße                                                              Klingewalder Weg
Büchtemannstraße                                                           Konsulplatz
Büttnerstraße                                                              Konsulstraße
Carl-von-Ossietzky-Straße                                                  Kopernikusstraße            zwischen Karl-Eichler-Straße
Christoph-Lüders-Straße             zwischen Cottbuser Straße (Ab-                                     und Friedrich-Naumann-Straße
                                    schnitt Gemeindestraße) und B 99       Kränzelstraße
Clara-Zetkin-Straße                                                        Krischelstraße
Cottbuser Straße                    ohne Fahrbahn B 99 (sh. RK 3)          Kummerau                    zwischen Heilige-Grab-Straße
Daniel-Riech-Straße                                                                                    und Jahnstraße
Diesterwegplatz                                                            Kunnerwitzer Straße
Diesterwegstraße                                                           Landeskronstraße            einschließlich baulich getrennte
Dresdener Straße                                                                                       Parkflächen
Emmerichstraße                                                             Langenstraße                einschließlich baulich getrennte
Erich-Mühsam-Straße                                                                                    Parkflächen
Erich-Weinert Straße                                                       Lausitzer Straße
Etkar-Andre'-Straße                                                        Leipziger Straße
Fichtestraße                                                               Leschwitzer Straße          durchgehende Fahrbahn zwi-
Fischerstraße                                                                                          schen Zittauer Straße und
Fischmarkt                                                                                             Martin-Ephraim-Straße
Fischmarktstraße                                                           Lessingstraße
Fleischerstraße                                                            Lilienthalstraße
Frauenburgstraße                                                           Löbauer Straße              einschließlich baulich getrennte
Friedrich-Engels-Straße             zwischen Zittauer Straße und                                       Parkflächen
                                    Am Bahnhof Weinhübel                   Louis-Braille-Straße
Fritz-Heckert-Straße                zwischen Zittauer Straße und           Lunitz                      zwischen Heilige-Grab-Straße
                                    Einfahrt Gärtnerei                                                 und Einfahrt Parkplatz Lunitz 10
Furtstraße                                                                 Lutherplatz
Gartenstraße                                                               Martin-Ephraim-Straße
Gerda-Boenke-Straße                                                        Melanchthonstraße           einschließlich baulich getrennte
Gersdorfstraße                                                                                         Parkflächen
Gewerbering                         ohne Abschnitt vor Gewerbering         Mittelstraße
                                    1 bis 11 sowie ohne Stichstraße        Mühlweg                     zwischen James-von-Moltke-
                                    bei Gewerbering 22 bis 24                                          Straße und Blumenstraße
Gobbinstraße                                                               Nickrischer Straße
Gottlieb-Daimler-Straße                                                    Nikolaigraben               außer Fahrbahn K 6334 (sh. RK 3)
Grüner Graben                       zwischen Pontestraße und               Nikolaistraße
                                    Heilige-Grab-Straße                    Nikolaus-Otto-Straße
                                                                                                                                          C
Gutenbergstraße                                                            Nordring                                                       M
Handwerk                                                                   Obersteinweg                zwischen Heilige-Grab-Straße       Y
                                                                                                                                          K
Hans-Beimler-Straße                                                                                    und Steinweg
Amtsblatt der Großen Kreisstadt Görlitz - der Großen Kreisstadt Görlitz
17. Januar 2023 | Nummer 1                                           7                               Amtsblatt der Großen Kreisstadt Görlitz

    Ostring                                                                   Thomas-Müntzer-Straße              zwischen B 99 und Straße der
    Otto-Müller-Straße                                                                                           Freundschaft
    Parsevalstraße                     zwischen Zeppelinstraße und            Uferstraße
                                       Haus-Nr. 23                            Weberstraße
    Paul-Taubadel-Straße               zwischen Rosa-Luxemburg-               Wendel-Roskopf-Straße
                                       Straße und Diesterwegplatz             Wielandstraße
    Peter-Liebig-Hof                                                          Zentraler Busbahnhof Bahnhofstraße
    Pomologische Gartenstraße                                                 Zittauer Straße                  Teilabschnitt Haus Nr. 106 bis 114
    Rauschwalder Straße                zwischen Cottbuser Straße und
                                       Bautzener Straße, einschließlich       Reinigungsklasse 5
                                       baulich getrennte Parkflächen          wöchentliche Reinigung
    Robert-Bosch-Straße                                                       Reinigungsflächen gemäß § 2 Abs. 2
    Robert-Koch-Straße                                                        Straßenname                      Abschnitt bzw. Bemerkung
    Rosenstraße                                                               An der Frauenkirche              außer Fußgängerbereich (RK 1)
    Rothenburger Straße                zwischen Nikolaigraben und Am          Annengasse
                                       Stockborn                              Bahnhofsvorplatz                 Fußgängerbereich vor Eingang
    Salomonstraße                      zwischen Bahnhofstraße und                                              Bahnhof
                                       Dresdener Straße, einschließ-          Bei der Peterskirche             einschließlich Platzflächen vor
                                       lich baulich getrennte Parkflä-                                         und hinter dem Waidhaus
                                       chen                                   Berliner Straße                  zwischen Bahnhofstraße und
    Schanze                            zwischen Heilige-Grab-Straße                                            Schulstraße
                                       und Luthersteig                        Brüderstraße
    Schützenstraße                                                            Gottfried-Kiesow-Platz
    Scultetusstraße                                                           Neißstraße
    Sechsstädteplatz                                                          Peterstraße
    Sohrstraße                                                                Platz der Friedlichen Revolution außer Fußgängerbereich (RK 1)
    Sonnenstraße                                                              Postplatz                        außer Fußgängerbereich (RK 1)
    Spremberger Straße                                                        Salomonstraße                    zwischen Dresdener Straße und
    Stauffenbergstraße                                                                                         Haus-Nr. 41
    Steinweg                                                                  Steinstraße
    Straße der Freundschaft            zwischen August-Bebel-Straße           Struvestraße                     zwischen Marienplatz und Bis-
                                       und Thomas-Müntzer-Straße                                               marckstraße
    Struvestraße                       zwischen Bismarckstraße und            Untermarkt
                                       Joliot-Curie-Straße
    Teichstraße                                                               Hinweis: Ab 01.01.2024 wird die Hans-Georg-Dehmelt-Straße in
    Theodor-Körner-Straße                                                     die Reinigungsklasse 4 aufgenommen.

    Was wurde im Kinderhaus „Sonnenschein“ verändert?
    Vis-a-vis dem Stadtpark Görlitz, zwischen      Grundschule am Fischmarkt eine Küche, in
    großen und kleinen Villen aus verschiede-      der die Kinder gemeinsam mit den Erziehe-
    nen historischen Epochen, hat sich das Kin-    rinnen und Erziehern kochen und backen
    derhaus mit dem fröhlichen Namen „Son-         können. Daneben wurden weitere Möbel für
    nenschein“ angesiedelt. Seit vielen Jahren     die Hortzeit angeschafft.
    beherbergt eine der prachtvollen Villen Kin-
    dergarten und Hort unter ihrem Dach und        Im Hauptgebäude am Lindenweg 7 gab es
    bietet 34 Kindergarten- und 40 Hortkindern     zahlreiche Sanierungsarbeiten. So wurde im
    Platz zum gemeinsamen Spielen, Toben,          Keller unter anderem ein Sportraum einge-
    Lachen und Forschen.                           richtet. Zugleich entstand ein Experimen-
                                                   tierzimmer, in dem die Kinder sich auspro-
    In den letzten Jahren wurden einige wertvol-   bieren können. Auch das Außengelände
    le Veränderungen in verschiedenen Berei-       wurde in diesem und im vergangenen Jahr
    chen umgesetzt. Eine der umfangreichsten       erneuert. Der Sandkasten verwandelte sich
                                                                                                                             Foto: Oliver Nitschke
    Neuerungen war die Erweiterung des Hor-        in ein Piratenschiff. Außerdem gibt es nun
    tes. Dank der Kooperation zwischen dem         eine Fahrstrecke für Roller und andere Fahr-      gelmäßig am Projekt „Haus der kleinen For-
    Kinderhaus und der Grundschule am Fisch-       zeuge. Zudem konnten eine Reckanlage, ei-         scher“ teil und erhält alle zwei Jahre eine
    markt konnte die Außenstelle in den Räu-       ne Kletterstrecke, eine Rutsche sowie ein         entsprechende Zertifizierung. Die dort vor-
    men der Grundschule am Fischmarkt im           Trampolin errichtet werden. Die Realisierung      gestellten Methoden und Materialien binden
    Jahr 2018 eröffnet werden. Seitdem können      des Projekts erfolgte Mithilfe von Fördermit-     die Fachkräfte eng in ihre tägliche Arbeit ein.
    51 Mädchen und Jungen aus verschiede-          teln des Landkreises sowie des Freistaates        Experimente mit Wasser und Farben, das
    nen Klassenstufen in drei Gruppen ihren        Sachsen.                                          Züchten von Schmetterlingen oder das Er-
    Hortalltag mit den pädagogischen Fachkräf-                                                       kunden des Erdreichs stellen nur einige Ak-
    ten gestalten. Eine Kooperationsvereinba-      Im gesamten Kinderhaus „Sonnenschein“             tivitäten der Kinder im Kinderhaus „Sonnen-
    rung regelt die Zusammenarbeit zwischen        arbeiten die pädagogischen Fachkräfte             schein“ dar.
    den beiden Partnern und gewährleistet eine     nach dem situationsorientierten Ansatz. Die
C
M   kontinuierliche Weiterentwicklung der orga-    Gestaltung des pädagogischen Alltags ist          Das Team freut sich auf viele weitere span-
Y
K
    nisatorischen und pädagogischen Arbeit.        an die Interessen und Ideen der Kinder an-        nende Momente mit den Kindern im Kinder-
    2019 erhielt ein Raum der Außenstelle          gelehnt. Zudem nimmt das Kinderhaus re-           haus.
Amtsblatt der Großen Kreisstadt Görlitz - der Großen Kreisstadt Görlitz
Amtsblatt der Großen Kreisstadt Görlitz                             8                                         17. Januar 2023 | Nummer 1

                                               Görlitzer Vornamenstatistik 2023
   Herzlichen Glückwunsch
   Die Stadt Görlitz gratuliert den            Die beliebtesten Vornamen im Jahr 2023 sind für Mädchen Emma, Hanna, Alma, Anna und
                                               Clara. Bei den Jungennamen liegen Leon, Anton, Karl, Lio und Emil auf den vordersten Plät-
   neuen Erdenbürgern und deren
                                               zen. Die vorliegende Statistik beinhaltet die ersten Vornamen der durch das Görlitzer Stan-
               Eltern                          desamt im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022 beurkundeten Kinder.
                                               Die Anzahl der beurkundeten Kinder liegt bei 610, davon haben 403 einen Vornamen, 193
  Im Dezember 2022 wurden im Standesamt
   Görlitz 37 Kinder beurkundet, davon sind    zwei und 13 drei Vornamen, ein Kind hat mehr als drei Vornamen.
         19 männlich und 18 weiblich.

   Ebenfalls gratulieren die Stadt               Rang          Mädchen           Anzahl                     Knaben            Anzahl
   Görlitz und der Seniorenbeirat                1              Emma               6                         Leon               6
      allen Jubilaren zu ihren                   2              Hanna              6                         Anton              5
            Geburtstagen.                        3              Alma               5                         Karl               5
   (Aufgrund der Bestimmungen der Daten-         4              Anna               4                         Lio                5
  schutzverordnung müssen wir leider auf die     5              Clara              4                         Emil               4
     namentliche Erwähnung der Jubilare          6              Helena             4                         Liam               4
                 verzichten.)                    7              Lea                4                         Alexander          3
                                                 8              Leonie             4                         Arthur             3
                                                 9              Martha             4                         Fred               3
                                                 10             Mia                4                         Frederik           3
                                                 11             Nele               4                         Jonah              3
                                                 12             Alicja             3                         Lennard            3
                                                 13             Amelie             3                         Leonard            3
Information des                                  14             Charlotte          3                         Linus              3
Ordnungsamtes und des                            15             Ella               3                         Theo               3
                                                 16             Elsa               3                         Adam               2
Eigenbetriebes „Städtischer                      17             Ida                3                         Alan               2
Friedhof Görlitz“                                18             Lena               3                         Armin              2
                                                 19             Luisa              3                         Ben                2
Am Mittwoch, dem 08.02.2023, werden um           20             Luna               3                         Colin              2
10:00 Uhr (Treffpunkt am Krematorium) die        21             Marie              3                         David              2
Urnen der Verstorbenen Lutz Schmidt, Karl-       22             Mathilde           3                         Egon               2
Heinz Neumann, Bernd Hentzschel und              23             Merle              3                         Elias              2
Christa Hagemann beigesetzt.                     24             Mila               3                         Erwin              2
Freunde und Lebensbegleiter der Verstor-
benen sind herzlich willkommen.

                                               Sternsinger im Rathaus                         tragen und anschließend Geld für Kinder in
                                                                                              Not gesammelt.
  Einladung zum Gedenken                       Die Sternsinger aus der Pfarrei Heiliger
                                                                                              Die „Aktion Dreikönigssingen“ ist die welt-
                                                                                              weit größte Sammlung von Kindern für Kin-
  an die Opfer des                             Wenzel kamen am 5. Januar ins Görlitzer
                                                                                              der. So steht der Kinderschutz im Fokus der
                                               Rathaus, um den Segen für das neue Jahr
  Nationalsozialismus                          zu bringen.                                    Aktion Dreikönigssingen in diesem Jahr un-
                                               In den Gewändern der Heiligen Drei Könige      ter dem Motto „Kinder stärken, Kinder
  Vor 78 Jahren, am 27. Januar 1945,           haben sie den Mitarbeiterinnen und Mitar-      schützen – in Indonesien und weltweit“.
  fand die Befreiung des Konzentra-            beitern der Stadtverwaltung Lieder vorge-      Foto: Silvia Gerlach
  tions-     und     Vernichtungslagers
  Auschwitz statt. Jährlich gedenkt die
  Stadt Görlitz der Opfer, die unter der
  nationalsozialistischen Gewaltherr-
  schaft entrechtet, verfolgt und ermor-
  det wurden. Die Gedenkveranstaltung
  findet am Freitag, den 27. Januar
  2023, um 15:00 Uhr, am Mahnmal auf
  dem Wilhelmsplatz statt. Neben Ober-
  bürgermeister Octavian Ursu werden
  Schülerinnen und Schüler der 9. Klas-
  se des Augustum-Annen-Gymnasi-
  ums eine Ansprache an die Anwesen-
  den halten. Die musikalische Umrah-
  mung gestaltet das Görlitzer Bläser-
  quartett. Im Anschluss an die Redebei-
  träge erfolgt die gemeinsame Kranz-                                                                                                        C
                                                                                                                                             M
  niederlegung.                                                                                                                              Y
                                                                                                                                             K
17. Januar 2023 | Nummer 1                                         9                              Amtsblatt der Großen Kreisstadt Görlitz

    Auszug aus den Statistischen Monatszahlen der Stadt Görlitz – November 2022
    Hinweis: Die vollständigen Berichte liegen an der Bürgerinformation in der Jägerkaserne aus bzw. können unter
    http://www.goerlitz.de /Statistische_Zahlen.html eingesehen werden.

         Sachgebiet                                          Einheit                                          Zeitraum
         Bevölkerung                                                                      November 2022                   November 2021
         Bevölkerung insgesamt (nur Hauptwohnsitz)           Personen                              56.917                            55.820
         davon:
          Biesnitz                                           Personen                               3.843                             3.878
          Hagenwerder                                        Personen                                 931                               880
          Historische Altstadt                               Personen                               2.586                             2.542
          Innenstadt                                         Personen                              17.552                            16.862
          Klein Neundorf                                     Personen                                 141                               143
          Klingewalde                                        Personen                                 607                               609
          Königshufen                                        Personen                               7.443                             7.390
          Kunnerwitz                                         Personen                                 525                               535
          Ludwigsdorf                                        Personen                                 768                               765
          Nikolaivorstadt                                    Personen                               1.713                             1.689
          Ober-Neundorf                                      Personen                                 279                               267
          Rauschwalde                                        Personen                               5.739                             5.656
          Schlauroth                                         Personen                                 413                               401
          Südstadt                                           Personen                               9.154                             8.988
          Tauchritz                                          Personen                                 198                               192
          Weinhübel                                          Personen                               5.025                             5.023
         darunter:
          Ausländische Bevölkerung                           Personen                                8.349                            6.809
         Natürliche Bevölkerungsbewegung
         Lebendgeborene insgesamt                            Personen                                   37                               48
         Gestorbene insgesamt                                Personen                                   73                              110
         Räumliche Bevölkerungsbewegung 5)
         Zuzüge insgesamt 1)                                 Personen                                  360                              153
         Fortzüge insgesamt 2)                               Personen                                  297                              211
         Umzüge insgesamt 3)                                 Personen                                  567                              325
         Arbeitsmarkt
         Arbeitslose nach SGB III                            Personen                                  865                              745
         Arbeitslose nach SGB II                             Personen                                2.412                            2.170
         Arbeitslose insgesamt                               Personen                                3.277                            2.915
         und zwar4)
             unter 25 Jahre                                  Personen                                  263                              188
             50 Jahre und älter                              Personen                                1.426                            1.352
             Langzeitarbeitslose                             Personen                                1.557                            1.623
             Ausländer                                       Personen                                  793                              539
             Schwerbehinderte Menschen                       Personen                                  165                              130
         Arbeitslosenquote
         (bezogen auf alle zivile Erwerbspersonen)           Prozent                                  12,3                             11,0
         Arbeitslosenquote
         (bezogen auf abhängig zivile Erwerbspersonen)       Prozent                                  13,4                             12,0
         Gewerbe
         Gewerbeanmeldungen insgesamt                        Anzahl                                    101                               81
         Gewerbeabmeldungen insgesamt                        Anzahl                                    114                              105
         Gewerbebestand insgesamt                            Anzahl                                  6.956                            7.023
    1)
       Summe aller Zuzüge in die einzelnen Stadt- und Ortsteile, sowohl aus anderen Stadt- und Ortsteilen von Görlitz als auch von außerhalb
       des Stadtgebietes.
    2)
       Summe aller Fortzüge aus den einzelnen Stadt- und Ortsteilen, sowohl in andere Stadt- und Ortsteile von Görlitz als auch nach außerhalb
       des Stadtgebietes.
    3)
       Summe aller Umzüge innerhalb der einzelnen Stadt- und Ortsteile.
    4)
       Hierbei handelt es sich um eine teilweise Ausgliederung mit verschiedenen, nicht summierbaren Merkmalen.
C
M
    5) Im November 2021 wurde im Einwohnermeldewesen eine neue Software eingeführt. In dessen Folge können die Daten nicht mit den Vor-
Y      jahresergebnissen verglichen werden. Zudem ist zu beachten, dass aufgrund der Corona-Pandemie eingeschränkte Öffnungszeiten im
K
       Einwohnermeldeamt galten und An- und Ummeldungen nicht zwingend erforderlich waren.
    Herausgeber: Stadtverwaltung Görlitz, Kommunale Statistikstelle, Telefon: 03581 671513 oder 671507.
Amtsblatt der Großen Kreisstadt Görlitz                                    10                                            17. Januar 2023 | Nummer 1

 Öffentliche Bekanntmachungen

                                                                                §2     Entschädigung nach Durchschnittssätzen
Beschlüsse des Stadtrates vom 15.12.2022                                        §3     Zeitaufwandsentschädigung
                                                                                §4     Berechnung der zeitlichen Inanspruchnahme
Beschluss-Nr.: STR/0513/19-24                                                   §5     Entschädigung für Personen nach § 21 Abs. 2 SächsGemO
Klimaneutrale Stadt                                                             §6     Entschädigung für ehrenamtlich Tätige in den Schiedsstellen
1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, innerhalb der nächsten                §7     Entschädigung bei Wahlen
   drei Monate den Stadtrat über das Ziel einer kommunalen Klima-               §8     Entschädigung für Schulweg-, Hortweg- und Schulhelfer
   neutralität abstimmen zu lassen. Hierzu ist eine entsprechende               §9     Reisekosten
   Vorlage durch den Oberbürgermeister einzubringen.                            § 10   Befugnis zur Datenverarbeitung
2. In der Beschlussvorlage sollen wesentliche klimapolitische Ziele             § 11   Schlussbestimmungen
   für Görlitz formuliert sein.
                                                                                                       § 1 Anwendungsbereich
Beschluss-Nr.: STR/0520/19-24                                                   (1) Diese Satzung regelt die Entschädigung für die ehrenamtliche
Neufassung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamt-                         Tätigkeit der Stadträte, Ortschaftsräte, sonstige vom Stadtrat in
liche Tätigkeit (Entschädigungssatzung)                                             beratende und beschließende Ausschüsse sowie Beiräte beru-
Der Stadtrat beschließt die als Anlagen 1), 2) und 3) beigefügte Neu-               fene Mitglieder, ehrenamtlich Tätige in den Schiedsstellen, eh-
fassung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche                        renamtlich tätige Wahlhelfer, ehrenamtlich tätige Schulweg-,
Tätigkeit (Entschädigungssatzung) der Großen Kreisstadt Görlitz.                    Hortweg- und Schulhelfer, der Mitglieder des Umlegungsaus-
                                                                                    schusses und der sonstigen ehrenamtlich Tätigen.
                              Anlage 1)                                         (2) Diese Satzung findet nur dann Anwendung, wenn keine sonder-
Auf Grund von §§ 4 Abs. 1 i. V. m. 21, 28 Abs. 1 der Sächsischen Ge-                gesetzlichen Regelungen für ehrenamtlich Tätige gegeben sind.
meindeordnung (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung                         Insbesondere gehen folgende Sonderregelungen dieser Satzung
vom 9. März 2018 (SächsGVBl. S. 62) zuletzt geändert durch Artikel                  vor:
1 des Gesetzes vom 9. Februar 2022 (SächsGVBl. S. 134), § 52 Abs.                   1. Die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuer-
2 des Sächsischen Schieds- und Gütestellengesetz (SächsSchieds-                         wehren und Helfer im Katastrophenschutz erhalten Entschä-
GütStG) vom 27. Mai 1999 (SächsGVBl. S. 247) zuletzt geändert                           digungen nach §§ 62 ff. SächsBRKG und §§ 22 ff. der Feuer-
durch Artikel 2 Absatz 13 des Gesetzes vom 5. April 2019                                wehrsatzung der Stadt Görlitz.
(SächsGVBl. S. 245), § 11 Satz 1, Halbsatz 2 des Sächsischen Kom-                   2. Die ehrenamtlichen Ortsvorsteher erhalten nach der Auf-
munalwahlgesetzes (KomWG) in der Fassung der Bekanntmachung                             wandsentschädigungsverordnung (KomAEVO vom 15. Fe-
vom 20. April 2018 (SächsGVBl. S. 298), zuletzt geändert durch                          bruar 1996 (SächsGVBl. S. 84), die zuletzt durch die Verord-
Artikel 1 des Gesetzes vom 16. Dezember 2020 (SächsGVBl. S. 722)                        nung vom 26. Oktober 2014 (SächsGVBl. S. 670) geändert
sowie der Hauptsatzung der Stadt Görlitz vom 28. Mai 2020 (veröf-                       worden ist, entsprechende Aufwandsentschädigungen. Sie
fentlicht im Amtsblatt der Stadt Görlitz Nr. 7 am 21. Juli 2020) zuletzt                beträgt 30 vom Hundert der Aufwandsentschädigung, die
geändert mit der 1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung vom                               nach § 2 Abs. 1 KomAEVO ein ehrenamtlicher Bürgermeister
19.04.2021 (veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Görlitz Nr. 05 vom                    in einer Gemeinde mit der Einwohnerzahl der Ortschaft erhält.
18.05.2021) hat der Stadtrat der Stadt Görlitz in seiner Sitzung am                 3. Für Mitglieder des Umlegungsausschusses, die nicht dem
15.12.2022 folgende Neufassung der bisherigen Entschädigungs-                           Stadtrat angehören, sowie sachverständige Personen, die
satzung vom 30. September 2011 (veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 21                      der Umlegungsausschuss hinzugezogen hat, richtet sich die
vom 11.10.2011) beschlossen:                                                            Aufwandsentschädigung nach der Sächsischen Umlegungs-
                                                                                        ausschussverordnung (SächsUAVO) in der jeweils geltenden
Satzung der Großen Kreisstadt Görlitz über die                                          Fassung. Für Mitglieder des Umlegungsausschusses, die
Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit                                               dem Stadtrat angehören, wird ein Sitzungsgeld nach § 5 Abs.
                                                                                        1 Nr. 1.1.2 dieser Satzung gewährt.
(Entschädigungssatzung)
                                                                                           § 2 Entschädigung nach Durchschnittssätzen
Präambel                                                                        (1) Ehrenamtlich Tätige (selbständig bzw. unselbständig Tätige) er-
Die o. g. Regelungen zum Ehrenamt gehen davon aus, dass der eh-                     halten den Ersatz ihrer Auslagen und den Ersatz des Verdienst-
renamtlich Tätige durch seine unbesoldete Tätigkeit keinen finan-                   ausfalls nach getrennten Durchschnittssätzen.
ziellen Schaden erleiden soll. Das kommunale Ehrenamt ist nach wie              (2) Der Durchschnittssatz für den Ersatz der Auslagen beträgt bei
vor ein Dienst für die kommunale Gemeinschaft der Großen Kreis-                     einer zeitlichen Inanspruchnahme
stadt Görlitz, der unentgeltlich und nicht berufsmäßig geleistet wird.              bis zu 3 Stunden                                    5,00 EUR,
Den ehrenamtlich Tätigen wird allerdings nicht zugemutet, wegen                     von mehr als 3 bis 6 Stunden                        7,50 EUR,
ihres kommunalen Engagements finanzielle Nachteile zu erleiden.                     von mehr als 6 Stunden (Tageshöchstsatz)           11,25 EUR.
Die mit der Aufgabenwahrnehmung verbundenen Einbußen sollen                     (3) Der Durchschnittssatz für den Ersatz des Verdienstausfalls be-
durch die Entschädigungsansprüche ausgeglichen werden. Diese                        trägt bei einer zeitlichen Inanspruchnahme
Satzung legt Durchschnittssätze der Entschädigungen sowohl für                      bis zu 3 Stunden                                   15,00 EUR,
Auslagenersatz als auch für den Verdienstausfall, Zeitaufwandsent-                  von mehr als 3 bis 6 Stunden                       22,50 EUR,
schädigungen sowie Aufwandsentschädigungen fest. Die Höhe der                       von mehr als 6 Stunden (Tageshöchstsatz)           33,75 EUR.
Entschädigungen berücksichtigt die tatsächlichen Verhältnisse so-
wie den Zweck der Entschädigung, auch ein etwaiges Haftungsrisi-                                   § 3 Zeitaufwandsentschädigung
ko wird damit abgegolten.                                                       Bei denjenigen ehrenamtlich Tätigen, bei denen kein Verdienstaus-
Personen-, Dienst-, Amts- und Funktionsbezeichnungen, die in die-               fall entsteht, wird eine Entschädigung für entgangenen Zeitaufwand
ser Entschädigungssatzung sprachlich in der männlichen Form ver-                gewährt. Der Entschädigungssatz für den Zeitaufwand beträgt bei
wendet werden, gelten sinngemäß auch in weiblicher Form.                        einer zeitlichen Inanspruchnahme
                                                                                                                                                        C
                                                                                bis zu 3 Stunden                                        10,00 EUR,      M
Inhalt                                                                          von mehr als 3 bis 6 Stunden                            15,00 EUR,      Y
                                                                                                                                                        K
§ 1 Anwendungsbereich                                                           von mehr als 6 Stunden (Tageshöchstsatz)                22,50 EUR.
17. Januar 2023 | Nummer 1                                              11                                  Amtsblatt der Großen Kreisstadt Görlitz

             § 4 Berechnung der zeitlichen Inanspruchnahme                              2. bei Protokollführern
    (1) Der für die ehrenamtliche Tätigkeit benötigten Zeit wird je eine                    als monatlicher Betrag in Höhe von              20,00 EUR.
        halbe Stunde vor ihrem Beginn und nach ihrer Beendigung hin-              (2)   Mit dieser Pauschale sind insbesondere der Verdienstausfall und
        zugerechnet (zeitliche Inanspruchnahme). Beträgt der Zeitab-                    Auslagen wie zum Beispiel private Telefonkosten, Portokosten,
        stand zwischen zwei ehrenamtlichen Tätigkeiten weniger als ei-                  Fahrten innerhalb des Stadtgebietes abgegolten.
        ne Stunde, so darf nur der tatsächliche Zeitabstand zwischen              (3)   Zusätzlich werden die Kosten für eine angemessene und geneh-
        Beendigung der ersten und Beginn der zweiten Tätigkeit zuge-                    migte Fortbildung von der Stadt Görlitz erstattet.
        rechnet werden.                                                           (4)   Die Beträge der Aufwandsentschädigung werden jeweils am An-
    (2) Die Entschädigung wird im Einzelfall nach dem tatsächlichen,                    fang des Monats gezahlt.
        notwendigerweise für die Verrichtung der ehrenamtlichen Tätig-            (5)   Die Aufwandsentschädigung entfällt, wenn der Anspruchsbe-
        keit entstandenen Zeitaufwand berechnet.                                        rechtigte sein Amt ununterbrochen länger als drei Monate tat-
    (3) Für die Bemessung der zeitlichen Inanspruchnahme bei Sitzun-                    sächlich nicht ausübt, für die über drei Monate hinausgehende
        gen ist nicht die Dauer der Sitzung, sondern die Dauer der Anwe-                Zeit.
        senheit des Sitzungsteilnehmers maßgebend. Die Vorschrift des
        Absatzes 1 bleibt unberührt. Besichtigungen, die im Rahmen der                              § 7 Entschädigung bei Wahlen
        ehrenamtlichen Tätigkeit anfallen und die unmittelbar vor oder            Bei der Durchführung von allgemeinen Wahlen und Abstimmungen
        nach einer Sitzung stattfinden, werden in die Sitzung eingerech-          (Europa-, Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen; Volksent-
        net.                                                                      scheide, Bürgerentscheide) in der Stadt Görlitz erhalten ehrenamt-
    (4) Die Entschädigung für mehrmalige Inanspruchnahme am selben                lich tätige Wahlhelfer abweichend von den Regelungen nach §§ 2, 3
        Tag darf zusammengerechnet den Tageshöchstsatz nach §§ 2                  eine Entschädigung (sog. „Erfrischungsgeld“) nach Anlage 1. Die
        Abs. (2) und (3), 3 nicht übersteigen.                                    Anlage ist Bestandteil dieser Satzung.

                 § 5 Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit                      § 8 Entschädigung für Schulweg-, Hortweg- und Schulhelfer
                          nach § 21 Abs. 2 SächsGemO                              Ehrenamtlich tätige Schulweghelfer, Hortweghelfer und Schulhelfer
    (1)   Stadträte und Ortschaftsräte erhalten für die Ausübung ihres            erhalten für die Ausübung ihrer Tätigkeit abweichend von den Rege-
          Amtes eine Aufwandsentschädigung. Diese wird gezahlt:                   lungen nach §§ 2, 3 eine Entschädigung nach Anlage 2. Die Anlage
          1. bei Stadträten                                                       ist Bestandteil dieser Satzung.
              1.1 als monatlicher Grundbetrag in Höhe von       40,00 EUR
              1.2 als Sitzungsgeld je Sitzung Stadtrat bzw.                                             § 9 Reisekostenersatz
                  beschließender Ausschuss in Höhe von          50,00 EUR         Bei Verrichtungen im Zusammenhang mit der ehrenamtlichen Tätig-
              1.3 als Sitzungsgeld je Sitzung beratender Ausschuss                keit außerhalb des Stadtgebietes erhalten ehrenamtlich Tätige ne-
                  in Höhe von                                   20,00 EUR         ben der Entschädigung nach §§ 2, 3, 5, 6, 7 und 8 einen Reisekos-
              1.4 als zusätzliche monatliche Funktionszulage bei                  tenersatz in entsprechender Anwendung der Bestimmungen des
                  gewählten Ausschussvorsitzenden in Höhe                         Sächsischen Reisekostengesetzes in der jeweils geltenden Fas-
                  von                                           50,00 EUR         sung, SächsRKG. Die Erstattung ist entsprechend §§ 4, 5, 7 und 9
              1.5 als Zulage für die Vertretung des                               SächsRKG begrenzt.
                  Ausschussvorsitzenden in den beratenden
                  Ausschüssen je Sitzung                        15,00 EUR                         § 10 Befugnis zur Datenverarbeitung
          2. bei Ortschaftsräten                                                  (1) Zur Berechnung der Höhe und Zahlung der Aufwandsentschädi-
              2.1 als monatlicher Grundbetrag in Höhe von       30,00 EUR             gung für die ausgeübte ehrenamtliche Tätigkeit nach dieser Sat-
              2.2 als Sitzungsgeld für die Teilnahme von                              zung ist die Erhebung folgender Daten von den ehrenamtlich Tä-
                  gewählten Mitgliedern am Ortschaftsrat je Sitzung                   tigen zulässig:
                                                                20,00 EUR             1. Name und Anschrift des ehrenamtlich Tätigen
    (2)   Vom Stadtrat in beratende und beschließende Ausschüsse beru-                2. Daten zur Berechnung der Höhe der Aufwandsentschädi-
          fene sonstige Mitglieder erhalten ein Sitzungsgeld in gleicher                  gung, insbesondere die Einsatzzeit und die ausgeübte Tätig-
          Höhe wie Stadträte. Vom Stadtrat in Beiräte berufene Mitglieder                 keit
          erhalten ein Sitzungsgeld von 20,00 EUR.                                    3. das Kfz.-Kennzeichen sowie
    (3)   Die Grundbeträge der Aufwandsentschädigung nach Abs. 1                      4. Daten zur Zahlung der Entschädigung, insbesondere die
          Nr. 1. und 2. werden jeweils am Anfang des Monats und die Auf-                  Bankverbindung.
          wandsentschädigungen nach Abs. 1 Nr. 1.1.4 und 1.1.5 werden             (2) Die personenbezogenen Daten werden 10 Jahre aufbewahrt.
          jeweils am Ende des Monats gezahlt.                                     (3) Bei der Verarbeitung dieser personenbezogenen Daten sind die
    (4)   Die Zahlung des Sitzungsgeldes nach Abs. 1 Nr. 1 und 2 sowie                Vorschriften der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen
          Abs. 2 erfolgt unter der Maßgabe, dass bei mehreren, unmittel-              Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natür-
          bar aufeinanderfolgenden Sitzungen desselben Gremiums nur                   licher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten,
          ein Sitzungsgeld gezahlt wird. Das Sitzungsgeld nach Abs. 1 und             zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie
          2 wird für die im jeweiligen Monat entschädigungspflichtigen                95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) in der jeweils gelten-
          Sitzungen im Folgemonat gezahlt.                                            den Fassung zu beachten.
    (5)   Die Aufwandsentschädigung entfällt, wenn der Anspruchsberech-
          tigte sein Amt ununterbrochen länger als drei Monate tatsächlich                            § 11 Schlussbestimmungen
          nicht ausübt, für die über drei Monate hinausgehende Zeit.              (1) Diese Satzung tritt zum 01.01.2023 in Kraft.
    (6)   Neben dieser Aufwandsentschädigung besteht kein zusätzlicher            (2) Die Satzung der Stadt Görlitz über die Entschädigung der in den
          Anspruch auf Entschädigung nach §§ 2, 3 dieser Satzung.                     Schiedsstellen tätigen Amtsinhaber (Entschädigungssatzung
                                                                                      Schiedsstellen) vom 30. Mai 2008 (veröffentlicht im Amtsblatt
                § 6 Entschädigung für ehrenamtlich Tätige                             der Stadt Görlitz Nr. 13 vom 17.06.2008) tritt außer Kraft.
                            in den Schiedsstellen                                 (3) Die Satzung der Stadt Görlitz über die Aufwandsentschädigung
    (1) Die ehrenamtlich tätigen Friedensrichter und die Protokollführer              der ehrenamtlich tätigen Schulweghelfer, Hortweghelfer und
        erhalten monatlich für die Ausübung ihres Amtes eine Auf-                     Schulhelfer vom 30. September 2016 (veröffentlicht im Amtsblatt
        wandsentschädigung abweichend von den Regelungen nach                         der Stadt Görlitz Nr. 10 vom 18.10.2016) tritt außer Kraft.
C
M       §§ 2, 3. Diese wird gezahlt:                                              Görlitz, den 16.12.2022
Y
K
        1. bei Friedensrichtern
           als monatlicher Betrag in Höhe von                40,00 EUR            Octavian Ursu, Oberbürgermeister
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