AmtsblAtt WIR FREUEN UNS SEHR- der Tourismus in unserer Verbandsgemeinde kommt langsam wieder ins Rollen - Verbandsgemeinde Schweich

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AmtsblAtt WIR FREUEN UNS SEHR- der Tourismus in unserer Verbandsgemeinde kommt langsam wieder ins Rollen - Verbandsgemeinde Schweich
AmtsblAt         t
                         und mitteilungen
                                          der Verbandsgemeinde schweich
                                                              Freitag, den 12. Juni 2020
                                                                       Ausgabe 24/2020
                                                                            Jahrgang 48
                               w w w. s c h w e i c h . d e

           WIR FREUEN UNS SEHR –
der Tourismus in unserer Verbandsgemeinde kommt
            langsam wieder ins Rollen.

                  Foto: Yannick Pouivet
AmtsblAtt WIR FREUEN UNS SEHR- der Tourismus in unserer Verbandsgemeinde kommt langsam wieder ins Rollen - Verbandsgemeinde Schweich
Schweich                                                                                             -2-                                                                       Ausgabe 24/2020

                    Notdienste
             1. Ärztliche Bereitschaftsdienst                                                                                  7. Apothekendienste
 1.1 Der Bereitschaftsdienst umfasst alle Ortschaften der Ver-                                         Notdienstbereitschaft der Apotheken
      bandsgemeinde Schweich.                                                                          (Der Notdienst ist jeweils bereit bis zum nachfolgenden Tag 08.30
 1.2 Ärztliche Bereitschaftsdienstzentrale Trier                                                       Uhr)
      c/o Klinikum Mutterhaus der Borromäerinnen, Feldstraße                                                                Tel.: 01805-258825-PLZ
      16, 54290 Trier, Telefon: 116 117                                                                Nach der Wahl der Notdienstnummer und direkter Eingabe der
 1.3 Öffnungszeiten:                                                                                   Postleitzahl des aktuellen Standortes über die Telefontastatur
 -    Montag ab 19.00 Uhr bis Dienstag 07.00 Uhr,                                                      werden Ihnen drei dienstbereite Apotheken in der Umgebung des
 -    Dienstag ab 19.00 Uhr bis Mittwoch 07.00 Uhr,                                                    Standortes mit vollständiger Adresse und Telefonnummer ange-
 -    Mittwoch ab 14.00 Uhr bis Donnerstag 07.00 Uhr,                                                  sagt und zweimal wiederholt.
 -    Donnerstag ab 19.00 Uhr bis Freitag 07.00 Uhr,                                                   Des Weiteren ist der Notdienstplan auf der Internetseite www.lak-
 -    Freitag ab 16.00 Uhr bis Montag 07.00 Uhr,                                                       rlp.de für jedermann verfügbar. Hier bekommen Sie nach Einga-
 -    an Feiertagen vom07.00 Uhr.                                                                      be der Postleitzahl des Standortes die umliegenden dienstberei-
 Zentraler Anlaufpunkt außerhalb der Praxisöffnungszeiten                                              ten Apotheken angezeigt.
 Die Bereitschaftsdienstzentrale ist der zentrale Anlaufpunkt für
 Patienten außerhalb der regulären Öffnungszeiten der Arztpra-                                                                        8. Hilfezentren
 xen.                                                                                                  8.1 Pflegestützpunkt in der Verbandsgemeinde Schweich
                                                                                                           Beratungsstelle für alte, kranke und behinderte Menschen
                2. Kinderärztlicher Notdienst                                                              und ihre Angehörigen)
 (Samstag, Sonntag, Feiertag: 09.00 - 12.00 Uhr;                                                           Hiltrud Thommes�������������������������������������06502-99 78 6 02
 15.00 - 18.00 Uhr; Mittwochnachmittag: 15.00 - 18.00 Uhr)                                                 hiltrud.thommes@pflegestuetzpunkte.rlp.de
 Tel. 01805-767 54 634                                                                                 8.2 Caritas Sozialstation (AHZ)
                                                                                                           (Frau Falk) ���������������������������������������������� Tel. 06502/93570
                  3. Zahnärztlicher Notdienst                                                          8.3 Gemeindepsychiatrisches Betreuungszentrum des
 Inanspruchnahme nur nach telefonischer Vereinbarung                                                       Schönfelder Hofes, Schweich
 Notdiensttelefon: 01805/065100                                                                            (Herr Rohr) ������������������������������������������� Tel. 06502/995006
 (14ct/min a. d. dt. Festnetz, Mobilfunkmax. 42ct/min)
                                                                                                                         9. Trinkwasserversorgung
                4. Augenärztlicher Notdienst                                                           Ihr Wasserwerk ist während der üblichen Dienstzeit (Mo. - Mi.
 Krankenhaus der Barmherzigen Brüder Tel. 0651/2082244                                                 08.00-12.00 Uhr und 14.00-16:00 Uhr; Do. 08.00-12.00 Uhr und
 Da nicht rund um die Uhr ein Arzt anwesend ist, bitten wir vorab                                      14.00-18:00 Uhr und Fr. 08.00-12.00 Uhr) unter der Telefonnum-
 um telefonische Voranmeldung, damit für Sie unnötige Wartezei-                                        mer 06502-407704 erreichbar.
 ten vermieden werden können.                                                                          Darüber hinaus auch nach gesonderter Terminvereinbarung.
 Nordallee 1, 54292 Trier                                                                              Bei Störungen an den Versorgungsanlagen erreichen Sie den
 Mo.         19:00 Uhr - Di. 07:00 Uhr                                                                 Bereitschaftsdienst außerhalb der üblichen Dienstzeiten unter:
 Di.         19:00 Uhr - Mi. 07:00 Uhr                                                                 0171-8555 956.
 Mi.         14:00 Uhr - Do. 07:00 Uhr                                                                 Verbandsgemeindewerke Schweich, Wasserwerk, Brückenstraße
 Do.         19:00 Uhr - Fr. 07:00 Uhr                                                                 26, 54338 Schweich
 Fr.         16:00 Uhr - Mo. 07:00 Uhr
 Feiertag durchgehend geöffnet vom Vortag 18:00 Uhr bis nach                                                              10. Abwasserentsorgung
 dem Feiertag 07:00 Uhr                                                                                Ihr Abwasserwerk ist während der üblichen Dienstzeit (Mo. -
                                                                                                       Mi. 08.00-12.00 Uhr und 14.00-16:00 Uhr; Do. 08.00-12.00 Uhr
       5. Notaufnahmen der Krankenhäuser                                                               und 14.00-18:00 Uhr und Fr. 08.00-12.00 Uhr) unter der Telefon-
          Ständige (Not)-Aufnahmebereitschaft:                                                         nummer 06502-407704 erreichbar.
 5.1      Krankenhaus der Barmherzigen Brüder                                                          Darüber hinaus auch nach gesonderter Terminvereinbarung.
          Chirurgie und Innere 0651/208-0                                                              Bei Störungen an den Abwasseranlagen erreichen Sie den Be-
          Schlaganfall 0651/208-2535                                                                   reitschaftsdienst außerhalb der üblichen Dienstzeiten unter:
 5.2      Klinikum Mutterhaus der Borromäerinnen,                                                      0171-8555 957.
          Pädiatrie, Psychiatrie, Chirurgie, Innere 0651/947-0                                         Verbandsgemeindewerke Schweich, Abwasserwerk, Brücken-
 5.3      Klinikum Mutterhaus der Borromäerinnen Nord                                                  straße 26, 54338 Schweich
          (ehem. Elisabethkrankenhaus)
          Chirurgie und Innere 0651/6830                                                                                     11. Erdgasversorgung
 5.4      Klinikum Mutterhaus der Borromäerinnen Ehrang,                                               Für das Stadtgebiet Schweich, den Stadtteil Issel und den IRT
          (ehem. Marienkrankenhaus Ehrang)                                                             Föhren ist im Falle von Störungen an der Erdgasversorgung das
          Chirurgie und Innere 0651/6830                                                               Servicetelefon der Stadtwerke Trier erreichbar: 0651 - 7172 599.
                                                                                                       Stadtwerke Trier, SWT - AöR, Ostallee 7 - 13, 54290 Trier
  6. Rettungsdienst und Krankentransport
 Deutsches Rotes Kreuz Schweich                                                                                                12. Stromversorgung
 (Tag- und Nachtdienst) ����������������������������������������������������� Tel. 112                Störung Strom Westnetz GmbH���������������������Tel. 0800 - 4112244

h                   Notrufe
              Alarmierung der Feuerwehren                                                                                                      Polizei
                                                                                                       Notruf �������������������������������������������������������������������������������� Tel. 110
 Notruf �������������������������������������������������������������������������������� Tel. 112
                                                                                                       Polizei Schweich �����������������������������������������������Tel. 06502/91570
 Leitstelle Trier (Berufsfeuerwehr) ���������������������Tel. 0651/82496-0                            Autobahnpolizei Schweich ��������������������������������Tel. 06502/91650
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Schweich                                          -3-                                    Ausgabe 24/2020

                           CORONA-VORSORGE
           Für Notfälle ist die Erreichbarkeit der Verwaltung für Besucher wie folgt
           gewährleistet:
           VERWALTUNG:
           Montag bis Freitag:              08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
           Montag bis Mittwoch:             14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
           Donnerstag:                      14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

           BÜRGERBÜRO:
           Montag bis Freitag:              08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
           Montag und Dienstag:             14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
           Donnerstag:                      14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

           SOZIALVERWALTUNG:
           Mo., Die., Do., Fr.:             08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
           Mittwoch:                        geschlossen
           Donnerstag:                      14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

           Wir bitten zwingend um telefonische Voranmeldung unter der
           Telefonnummer 06502-407 0.
           Bitte überlegen Sie sich, ob ein Besuch in der Verwaltung tatsächlich
           erforderlich ist. Wir werden nur dringende Fälle bearbeiten können.
           Die allermeisten Anliegen können Sie telefonisch oder per Mail erledigen.
           Die Kontaktdaten zu einzelnen Dienstleistungen sind auf der Internetseite der
           Verbandsgemeinde Schweich www.schweich.de unter der Rubrik Verwaltung zu
           finden. Diese Seite werden wir ständig aktualisieren.
           Zusätzlich hat die Verwaltung während der sonst üblichen Öffnungszeiten Service-
           Telefonnummern eingerichtet, an die sich die Bürgerinnen und Bürger wenden
           können:
           Fachbereiche/Sachgebiete:
           Standesamt: Tel. 06502-407 208, neri.a@schweich.de
           Bürgerbüro: Tel. 06502-407 206, buergerbuero@schweich.de
           VG-Werke: Tel. 06502-407 707, guggenmos.h@schweich.de
           Zentrale: Tel. 06502-407 0, info@schweich.de

           Die Verwaltung dankt für Ihr Verständnis.
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           Stellenangebote

                    

               Stellenausschreibung des Besucherbergwerks
                         in der Ortsgemeinde Fell
                   Aufsichtspersonen (m/w/d) gesucht:
 Das Besucherbergwerk Barbara-Hoffnung zwischen Fell und Thomm besteht
 aus zwei übereinander liegenden typischen Dachschiefergruben (Bergwerken)
 aus der Jahrhundertwende. Seit der Öffnung am 01. Mai 1997 sind mehr als
 330.00 Besucher ins Bergwerk eingefahren. Ab sofort möchten wir unser Team
 verstärken:
 Ihre Aufgaben:
 Wegen Corona bedingter Auflagen suchen wir für unser Team dringend Ver-
 stärkung. Ihre Aufgabe besteht darin, die Besucher in Empfang zu nehmen und
 ihnen die besonderen Gegebenheiten zu erklären.
 Ihr Profil:
 Sie sind aufgeschlossen, teamfähig, mögen den Umgang mit Menschen und
 sind mindestens 18 Jahre alt.
 Wir bieten:
 • eine qualifizierte Einarbeitung durch unser Team
 • (keine Vorkenntnisse erforderlich)
 • flexible Arbeitszeit und Einsätze nur in Absprache mit Ihnen.
 Die Tätigkeit soll im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung ausgeübt
 werden.
 Kontakt:
 Haben wir Ihr Interesse geweckt? Einfach anrufen oder Email schreiben.
 Tel.: 06502 99 40 19
 Handy: 0151 575 608 13
 Email: info@bergwerk-fell.de
 Ansprechpartner:
 Besuchsbergwerk Fell
 Betriebsleiterin Tanja Jägen
 Kirchstraße 43
 54341 Fell
AmtsblAtt WIR FREUEN UNS SEHR- der Tourismus in unserer Verbandsgemeinde kommt langsam wieder ins Rollen - Verbandsgemeinde Schweich
Schweich                                                            -5-                                             Ausgabe 24/2020

                                               Verbandsgemeinde
                                      Verbandsgemeinde  Schweich       Schweich
                                      an der Römischen Weinstraße
                                                     an der Römischen Weinstraße
 Die Verbandsgemeinde Schweich an der Römischen Weinstraße als Trägerin des
  Die Verbandsgemeinde
 Betreuungsangebots sucht für das Schweich     an derfürRömischen
                                  Schuljahr 2020/2021                  Weinstraße
                                                         das Betreuungsangebot an der als Trägerin des Betreuungsan-
  gebots sucht
 Grundschule      für das Schuljahr 2020/2021 für das Betreuungsangebot an der Grundschule Föhren
             Föhren
                           eine Betreuungskraft (m/w/d)
                                              eine Betreuungskraft (m/w/d)
 zunächst befristet bis zum 31.07.2021.
  zunächst befristet bis zum 31.07.2021.
 Die Betreuung ist von Dienstag bis Donnerstag in der Zeit von 11.45 Uhr bis 13:00 Uhr
  Die Betreuung ist von Dienstag bis Donnerstag in der Zeit von 11.45
 durchzuführen.                                                                                Uhr bis 13:00 Uhr durchzu-
  führen.
 Wir erwarten Erfahrung in der Kinderbetreuung und eine enge Zusammenarbeit mit der
  Wir erwarten
 Schulleitung        Erfahrung
              sowie im            in der Kinderbetreuung und eine enge Zusammenarbeit
                       Team der Betreuungskräfte.                                                                mit der Schullei-
  tung sowie im Team der Betreuungskräfte.
  Das
 Das     Arbeitsverhältnis,
       Arbeitsverhältnis,           das alsentlohnte
                          das als geringfügig geringfügig      entlohnte
                                                       Beschäftigung        Beschäftigung
                                                                     (Minijob) vereinbart werden (Minijob) vereinbart werden soll,
 soll, bestimmt sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD-V).
  bestimmt sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD-V).
  Ihre
 Ihre    aussagekräftige
       aussagekräftige  Bewerbung  Bewerbung       senden
                                     senden Sie bitte         Sie bitteanbis
                                                      bis zum 26.06.2020     diezum 26.06.2020 an die

                                      Verbandsgemeindeverwaltung
                         Verbandsgemeindeverwaltung   Schweich         Schweich
                              an der Römischen Weinstraße
                                 Fachbereichan  der Römischen Weinstraße
                                             1/Personal
                                                 Fachbereich
                           Brückenstraße 26, 54338 Schweich    1/Personal
                                          Brückenstraße
                                    oder per E-Mail an   26, 54338 Schweich
                                    oder per E-Mail an: bewerbung@schweich.de
                                 bewerbung@schweich.de

 Bewerbungen per E-Mail sind als PDF-Datei (möglichst in einer Datei) zu übersenden.
   Bewerbungen
 Andere               per E-Mail
        Dateiformate werden          sind als PDF-Datei (möglichst in einer
                            nicht akzeptiert.                                                 Datei) zu übersenden.
    Andere Dateiformate werden nicht akzeptiert.

            Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der
            Verbandsgemeinde
                                                                      9.    Grundschule Föhren, Auftragsvergaben Rissesanierung
            Mitteilungen der Verbandsgemeinde                         10.   Temporäre Sporthalle, Vergabe mobile Sportgeräte
                                                                      11.   DigitalPakt Schule
                   Bekanntmachung                                     12.   Sozialpädagogische Beratung an Grundschulen im Land-
                                                                            kreis Trier-Saarburg
Am Dienstag, 16.06.2020 findet um 18:00 Uhr im Bürgersaal des
                                                                      13. Beratung und Verabschiedung der 2. Nachtragshaushalts-
Bürgerzentrums Schweich, Stefan-Andres-Straße 1b in Sch-
                                                                            satzung und des 1. Nachtragshaushaltsplanes für das Haus-
weich eine Sitzung des Verbandsgemeinderates Schweich statt.                haltsjahr 2020
                                                                      14. Zustimmung zur Neufassung der Verbandsordnung des
Tagesordnung:                                                               Zweckverbandes Industriepark Region Trier
öffentlich                                                            15. Beschluss über die etwaige Eröffnung der Freibäder
1.    Bestellung der ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten           16. Annahme von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkun-
2.    Mitteilungen                                                          gen und ähnlichen Zuwendungen
3.    Mitteilung Eilentscheidungen                                    17. Verschiedenes
3.1. Renaturierung des Fellerbaches; Abstimmung des Entwurfs          nicht öffentlich
      vor Beantragung der Genehmigung                                 1.    Mitteilungen
3.2. 17. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Darstellung           2.    Personalangelegenheiten
      einer Gewerbefläche in Mehring                                  3.    Personalangelegenheiten
3.3. 18. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Darstellung           4.    Vertragsangelegenheit
      einer Sonderbaufläche Ferienhausgebiet im Wald in Leiwen        5.    Verschiedenes
3.4. 20. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Darstellung           Die Ratssitzung ist grundsätzlich öffentlich, sofern nicht gem.
      einer Sonderbaufläche für großflächigen Einzelhandel in
                                                                      § 35 Abs. I GemO aufgrund einer gesetzlichen Vorgabe, aus
      Schweich
                                                                      Gründen des Gemeinwohls oder wegen schutzwürdiger Inte-
4.    11. Änderung des Flächennutzungsplanes, sachlicher Teilflä-
      chennutzungsplan Windkraft, Beschluss zur Genehmigung           ressen Einzelner die Nichtöffentlichkeit vorgesehen ist. Aus
5.    17. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Darstellung          Gründen des Gesundheitsschutzes können jedoch aufgrund
      einer Gewerbefläche in Mehring                                  der aktuellen Corona-Pandemie-Situation nur begrenzte Kapa-
6.    19. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Darstellung          zitäten der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Um
      von Wohnbauflächen                                              die notwendigen Abstände zwischen den Teilnehmern gewähr-
7.    Breitbandversorgung Sonderaufruf Gewerbegebiete -               leisten zu können, ist die Besucherzahl daher auf 18 Personen
      Aufgabenübertragung an den Kreis                                begrenzt.
8.    Erweiterung Grundschule Mehring, Vergabe der Architekten-                                                 Schweich, 04.06.2020
      und Fachplanungsleistungen                                                                    Christiane Horsch, Bürgermeisterin
AmtsblAtt WIR FREUEN UNS SEHR- der Tourismus in unserer Verbandsgemeinde kommt langsam wieder ins Rollen - Verbandsgemeinde Schweich
Schweich                                                               -6-                                                                            Ausgabe 24/2020

                    Bekanntmachung                                       takt aufzunehmen um einen geeichten Wassermesser einzubauen,
                                                                         sofern die vorgenannten Voraussetzungen dies zulassen.
             Nutzung von Gartenwasserzählern                             Die Kosten für den erstmaligen Einbau sowie für das Auswechseln
Vor dem Hintergrund einer Ermäßigung bei der Schmutzwasser-              nach Ablauf der Eichfrist (alle 6 Jahre) werden Ihnen dann in Rech-
gebühr besteht nach der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung die           nung gestellt.
Möglichkeit, einen geeichten Wasserzähler für die Gartenbewäs-           Der Gartenwassermesser wird in unser Zählerverzeichnis aufge-
serung zu installieren.                                                  nommen und am Jahresende mit dem Hauptzähler von uns abge-
Nach § 20 der Entgeltssatzung Abwasserbeseitigung der Ver-               lesen.
bandsgemeinde Schweich vom 19.12.2019 müssen Wasserzähler                Für Rückfragen stehen wir Ihnen unter der Tel.-Nr. 06502/407704
den Bestimmungen des Eichgesetzes entsprechen, sofern Sie der            zur Verfügung.
Verbrauchsermittlung dienen.                                                                Wasserwerk der Verbandsgemeinde Schweich
Nach den Vorschriften des Mess- und Eichgesetzes (MessEG) vom                                             Brückenstraße 26, 54338 Schweich
25.07.2013 (BGBl. I S. 2722, zuletzt geändert durch Artikel 1 G vom
11.04.2016 (GVBl. I S. 718) in Verbindung mit § 34 der Mess- und                                       Gefunden/Verloren
Eichverordnung vom 11.04.2014, Anlage 7, Ordnungs-Nr. 5.5.1
sind Wasserzähler nach 6 Jahren wegen Ablauf der Eichfrist aus-                                                     Gefunden:
zuwechseln.                                                              In Schweich wurde eine Lesebrille gefunden (63/2020).
Das MessEG enthält in seinem § 37 Abs. 1 eine klare Regelung,            In Fell-Fastrau wurden 2 Broschen gefunden (64/2020).
dass ungeeichte Wasserzähler, und als ungeeicht gelten auch sol-         In Schweich wurde eine Lesebrille gefunden (65/2020).
che Zähler, deren Eichgültigkeit abgelaufen ist, nicht verwendet         In Schweich wurde ein einzelner Schlüssel (65/2020).
werden dürfen. Weiterhin untersagt § 33 MessEG die Verwendung            In Schweich wurde eine Herrenbrille gefunden (56/2020).
von Messwerten nicht bestimmungsgemäß verwendeter Messge-                                                             Verloren:
räte. Eine bestimmungsgemäße Verwendung eines Wasserzählers              In Longuich wurde ein Karabiner mit 2 Schlüsseln und einem Chip
setzt aber gerade dessen Eichgültigkeit voraus.                          verloren.
Da wir als Wasserversorger gleichermaßen für die Einhaltung der          In Kenn (Real Markt) wurde eine Gleitsichtbrille verloren.
Vorschriften nach dem Mess- und Eichgesetz verantwortlich sind,                     Fundbüro der Verbandsgemeindeverwaltung Schweich
kann ein Abzug auf der Grundlage des Gartenwassermessers nur                                           Brückenstraße 26, 54338 Schweich
dann erfolgen, wenn ein geeichter Wasserzähler eingebaut ist, über                                          Zimmer 1; Tel. 06502-407-203
den ausschließlich Wasser zur Gartenbewässerung bezogen wird.
In diesem Zusammenhang bitten wir bei der Betrachtung der Wirt-
schaftlichkeit eines Gartenwasserzählers folgendes zu berücksich-                             Umweltinfos / Umweltangebote
tigen:
Bevor Sie sich für einen Betrieb eines Gartenwassermessers ent-
scheiden, prüfen Sie bitte, welche Wassermengen jährlich in ihrem                          Fahrgemeinschaftsbörse der
Haushalt verbraucht werden.
Zur Berücksichtigung nicht in die Kanalisation eingeleiteter Wasser-
                                                                                             Römischen Weinstraße
mengen werden für jeden Kunden bereits ohne besonderen Nach-             Als kostenlose Serviceleistung unserer Verbandsgemeinde bieten
weis 10 % der bezogenen Frischwassermenge, u.a. auch für die             wir die Nutzung der „Fahrgemeinschaftsbörse Römische Weinstra-
Gartenbewässerung, abgezogen.                                            ße“ an. Zu diesem Zweck haben wir einen Antwortcoupon erstellt,
An folgendem Beispiel wollen wir Ihnen dies veranschaulichen:            den Sie bitte ausgefüllt an die Verbandsgemeindeverwaltung Sch-
Frischwasserbezug 4-Personenhaushalt/Jahr: →→ 140 cbm                    weich zurücksenden. Wir werden dann Ihr Angebot über eine Fahr-
./. Pauschalabzug 10 % →→→→→ 14 cbm                                      gemeinschaft oder Ihren Wunsch nach einer Mitfahrgelegenheit
Menge für Berechnung Schmutzwassergebühr →→ 126 cbm                      kostenlos im Amtsblatt unter Angabe Ihrer Telefonnummer veröf-
Sofern Sie weniger als 14 cbm für die Gartenbewässerung benö-            fentlichen. Wir hoffen, mit dieser Aktion einen Beitrag zum Umwelt-
tigen, erfolgt kein zusätzlicher Abzug für die Gartenbewässerung.        schutz sowie zur Verminderung des Straßenverkehrsaufkommens
Sollten Sie 20 cbm für die Gartenbewässerung benötigen, beträgt          zu leisten und wünschen uns, dass diese Serviceleistung einen
der Abzug lediglich weitere 6 cbm.                                       regen Zuspruch findet. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an
Bei 20 cbm Gartenwasserverbrauch beträgt die eingesparte Kanal-          die Verbandsgemeindeverwaltung Schweich, Tel.: 06502/407-111.
benutzungsgebühr somit 6 cbm x 2,33 € = 13,98 €/Jahr.                                                Verbandsgemeindeverwaltung Schweich
Weiterhin zu berücksichtigen sind die jeweiligen Anschaffungs- und                                             an der Römischen Weinstraße
Montagekosten für den zusätzlichen Zähler und die alle 6 Jahre an-
fallenden Austauschkosten nach den eichrechtlichen Vorschriften.
Mit folgenden Kosten ist in diesem Zusammenhang zu rechnen:
                                                                             ✂
Erstmalige Installation eines geeichten Wasserzählers ca. 300,00 €                          Kostenlose Fahrgemeinschaftsbörse
einschl. technische Vorrichtungen für künftige Zählerwechsel
(Wasserzählerbügel)                                                          Name, Vorname:.........................................................................
Zähleraustausch im 6-Jahresryhtmus ca. 60,00 €                               Straße:.........................................................................................
Bei der Installation eines sog. Gartenwasserzählers ist zudem fol-
gendes zu beachten:                                                          Wohnort:......................................................................................
· Es dürfen hinter dem Gartenwasserzähler keine Geräte und An-
lagen (z.B. Schwimmbäder, Whirlpools, Waschmaschinen, Hoch-                  Telefon:........................................................................................
druckreiniger usw.) installiert oder gespeist werden, von denen Ab-
wasser in die öffentliche Kanalisation gelangen kann.                                         Suche ( ) bzw. biete ( ) Fahrgelegenheit
· Ortsveränderbare (anschraubbare) Wasserzähler werden nicht                                         (bitte Zutreffendes ankreuzen!)
akzeptiert.                                                                  von:..............................................................................................
· Gartenwasserzähler müssen frostsicher im Gebäude montiert
                                                                             nach:............................................................................................
werden, da ansonsten die Gefahr der Zerstörung bei Frost besteht.
· Die Gartenwasserleitung muss sichtbar auf Putz angebracht werden.                                              (Fahrtstrecke)
· Der Gartenwasserzähler muss verplombt sein.                                Abfahrtszeit:.......................................................................... Uhr
Wichtig ist dabei der Hinweis, dass Wasser, das nach Nutzung
als Schwimmbadwasser anfällt, Abwasser im Sinne des § 57                     Rückfahrtszeit:....................................................................... Uhr
ff Landeswassergesetz i.V. mit § 54 Wasserhaushaltsgesetz
ist. Das Schwimmbadwasser unterliegt somit der kommunalen                    Wochentage:...............................................................................
Abwasserbeseitigungspflicht und ist in die Kanalisation ein-
                                                                             Fahrgemeinschaft könnte ab....................................... beginnen.
zuleiten.
Sofern der Einbau eines geeichten Wasserzählers zur Gartenbe-                Bitte diesen Antwortcoupon ausgefüllt zurücksenden an die
wässerung für Sie in Frage kommt, ist ein entsprechender Einbau-                        Verbandsgemeindeverwaltung Schweich
antrag an uns zu richten.                                                                 Brückenstraße 26, 54338 Schweich
Wir werden dann nach Überprüfung der Örtlichkeit unser Vertrags-
unternehmen, die Firma Lange damit beauftragen, mit Ihnen Kon-
                                                                                                                                                                          ✂
AmtsblAtt WIR FREUEN UNS SEHR- der Tourismus in unserer Verbandsgemeinde kommt langsam wieder ins Rollen - Verbandsgemeinde Schweich
Schweich                                                                                              -7-                                                Ausgabe 24/2020

                 Kostenlose Altgerätebörse
Ziel dieser Altgerätebörse ist es, Gegenstände zu vermitteln, die
ansonsten vielfach im Sperrmüll landen, weil sie für den Besitzer                                           Diese Woche in den Kreis-Nachrichten
nutzlos sind. Für andere haben diese Gegenstände jedoch noch
vielfach Gebrauchs- oder Sammelwert. Zur Vermeidung unnötiger                                               • Stadtradeln: Mitmachen und Kilometer sammeln
Müllbeseitigung haben Sie im Rahmen der Altgerätebörse deshalb                                              • Außenstellen der Kfz-Zulassung öffnen wieder
die Möglichkeit, die kostenlose Abgabe solcher gebrauchsfähigen
Gegenstände oder Sammlerstücke mit einer kurzen Beschreibung
und unter Angabe der Telefonnummer und/oder E-Mail Adresse im                                               Die Kreis-Nachrichten finden sich im Anschluss an
Amtsblatt anzubieten.                                                                                       den redaktionellen Teil des Amtsblattes.
Wenn Sie also solche Gegenstände kostenlos abgeben möchten,
bitten wir, den nachstehend abgedruckten Antwortcoupon ausge-
füllt an die Verbandsgemeindeverwaltung Schweich zurückzusen-
den. Wir werden dann Ihre Meldung mit einer kurzen Beschreibung                                         sich bitte bei der Wehrführung ab.
des abzugebenden Gegenstandes und Ihrer Telefonnummer bzw.                                              Am Mittwoch, 17.06.2020 findet um 19:30 Uhr eine Übung für
E-Mail Adresse kostenfrei veröffentlichen. Interessenten können                                         den 2. Zug, Gruppe a) statt. Teilnehmer: M. Schmitt, M. Bläsius, L.
sich dann direkt an die Anbieter wenden. Die Anzeige wird in zwei                                       Hansjosten, M. Heinen, U. Heinen, C. Jung, J. Junges, M. Koch, K.
aufeinanderfolgenden Amtsblättern veröffentlicht.                                                       Lieser. Um vollzähliges Erscheinen wird gebeten. Das Tauschen
Sollte eine zweite Veröffentlichung nicht gewünscht werden, bitten                                      untereinander ist wegen der internen Bestimmungen zur Corona-
wir um telefonische Mitteilung unter der Telefon-Nr. 06502/407-111                                      Pandemie nicht möglich. Wer nicht kommen kann, meldet sich bitte
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Schweich.                                                            bei der Wehrführung ab.

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                         Kostenlose Altgerätebörse
  Name, Vorname:......................................................................
                                                                                                                Öffnungszeiten Tourist-Information
  Straße:......................................................................................
                                                                                                                 Römische Weinstraße Schweich
  Wohnort:...................................................................................               Wir sind für Sie da:
  Telefon:.....................................................................................                                    01.05. - 31.10.
                                                                                                            Montag - Freitag
  E-Mail:......................................................................................             09:00 - 12:30 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
                       Kurze Beschreibung des kostenlos                                                     Samstag
                          abzugebenden Gegenstandes:                                                        09:00 - 12:00 Uhr
  .................................................................................................                                01.11. - 30.04.
  .................................................................................................
                                                                                                            Montag - Freitag
  Bitte diesen Antwortcoupon ausgefüllt zurücksenden an die                                                 09:00 - 12:30 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr
                Verbandsgemeindeverwaltung Schweich,
                     Brückenstraße 26, 54338 Schweich
                                                                                                  ✂
18/20     Regenwassertank in                                06502/20993,
          Gitterbox auf Holzpalette                         heiserhans@gmx.de
19/20     Espressomaschine                                  065029386362,
                                                            queisser25@gmail.com                                „Kleine-Hilfe-Börse“ des
                                                                                                        Familienbündnisses Römische Weinstraße
                                                                                                        Das Familienbündnis Römische Weinstraße hat es sich u. a. zum
                 Feuerwehren                                                                            Ziel gesetzt, die Lebensbedingungen von Kindern, Jugendlichen,
                                                                                                        Familien und älteren Menschen positiv zu gestalten und das Zu-
                                                                                                        sammenleben der Generationen zu verbessern. Hierzu gehört es
           Freiwillige Feuerwehr Longuich                                                               auch, sich gegenseitig im Alltag, z.B. bei der Betreuung von Fami-
Am Montag, 15.06.2020 findet um 19:30 Uhr eine Übung für den 1.                                         lienmitgliedern, beim Einkaufen, für Behördengänge, bei der Gar-
Zug, Gruppe a) statt. Teilnehmer: J. Sonntag, M. Born, M. Brandt,                                       tenarbeit, bei der Versorgung von Haustieren etc. zu unterstützen.
F.-R. Geiben, M. Göbel, J. Hansjosten, R. Heimfarth, M. Kramer,                                         Mit der „Kleine-Hilfe-Börse“ werden zum einen Leute gesucht, die
K. Heimfarth-Burg. Um vollzähliges Erscheinen wird gebeten. Das                                         ehrenamtlich was für andere tun wollen, Ihre Interessen und Fä-
Tauschen untereinander ist wegen der internen Bestimmungen zur                                          higkeiten zur Verfügung stellen können, um zu helfen und einen
Corona-Pandemie nicht möglich. Wer nicht kommen kann, meldet                                            sinnvollen Beitrag zu leisten.

                 Amtsblatt und Mitteilungen für die Verbandsgemeinde Schweich an der Roemischen Weinstrasse für
                 die Stadt Schweich und die Ortsgemeinden Bekond, Detzem, Ensch, Fell, Föhren, Kenn, Klüsserath, Kö-
                                                                                                                                                      Impressum
                 werich, Leiwen, Longen, Longuich, Mehring, Naurath/Eifel, Pölich, Riol, Schleich, Thörnich, Trittenheim
                 und Kreisnachrichten - Mitteilungen, Informationen und amtliche Bekanntmachungen der Kreisverwaltung Trier-Saarburg

                 Herausgeber und verantwortlich für den amtlichen Teil:
                 Wolfgang Deutsch, Brückenstraße 26, 54338 Schweich, Tel. 06502/4070, Fax 06502/407180

                 Herausgeber der Kreisnachrichten: Kreisverwaltung Trier-Saarburg, 54290 Trier, Tel. 0651/7150

                 Druck und Verlag:
                 LINUS WITTICH Medien KG, 54343 Föhren, Europaallee 2,
                 Tel. 06502/9147-0, Telefax 06502/9147-250, Internet: www.wittich.de
                 Postanschrift: 54343 Föhren, Postfach 1154
AmtsblAtt WIR FREUEN UNS SEHR- der Tourismus in unserer Verbandsgemeinde kommt langsam wieder ins Rollen - Verbandsgemeinde Schweich
Schweich                                                                                          -8-                     Ausgabe 24/2020
Zum anderen bieten wir denjenigen, die im Alltag Unterstützung
brauchen, die Möglichkeit, jemanden zu finden, der Ihnen ehren-
amtlich Hilfe bietet. Ihr Angebot bzw. Ihr Wunsch nach einer „Klei-
                                                                                                        A   Jugend-Info
nen-Hilfe“ wird im Amtsblatt unter Angabe des Ortes und der Tele-
fonnummer / Email-Adresse (ohne Namen) veröffentlicht.
Die Interessenten können dann direkt Kontakt miteinander aufneh-
men. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir bei dieser Ser-
viceleistung keinerlei Erfolgsgarantie geben können und jegliche
Haftung ausschließen.
Bei Rückfragen können Sie sich gerne mit uns unter Tel. 06502/407-
203 in Verbindung setzen.

✂
                                 Kleine-Hilfe-Börse
  Name, Vorname:......................................................................
  Straße: .....................................................................................
  Wohnort: ..................................................................................
  Telefon/E-mail: .........................................................................
                    (bitte Zutreffendes ankreuzen!)
                    Suche bzw. biete „Kleine Hilfe“
  Tätigkeit: ..................................................................................
  Zeitumfang: .............................................................................
  Beginn: ....................................................................................
   Diesen Antwortcoupon ausgefüllt zurücksenden an das
          Familienbündnis Römische Weinstraße
            Brückenstraße 26, 54338 Schweich
                                                                                           ✂
                 Gleichstellungsbeauftragte
                 / Seniorenbeauftragte
   Ehrenamtliche Seniorenbeauftragte für
     die Verbandsgemeinde Schweich
Frau Heike Frechen
Telefonische Sprechzeit: montags von 17.00 - 19.00 Uhr
Termine nach Vereinbarung.
Tel.: 06502/5064561, Email: senioren@schweich.de

Ehrenamtliche Gleichstellungsbeauftragte
       im kommunalen Bereich
Verbandsgemeinde Schweich
Frau Susanne Christmann
Tel. 06502/407-302
E-Mail: gleichstellung@schweich.de
Verbandsgemeindeverwaltung Schweich, Zimmer 10
Termine nach Vereinbarung
AmtsblAtt WIR FREUEN UNS SEHR- der Tourismus in unserer Verbandsgemeinde kommt langsam wieder ins Rollen - Verbandsgemeinde Schweich
Schweich                                                                -9-                                                Ausgabe 24/2020
                                                                          Für ein Jahr arbeiten die Freiwilligen an einer Ganztagsschu-
             Soziale Dienste                                              le mit, unterstützen die Lehrer/innen im Unterricht und bei der
                                                                          Aufsicht, betreuen die Kinder beim Mittagessen oder bei den
                                                                          Hausaufgaben, begleiten das Nachmittagsangebot und können
              Suchtberatung „Die Tür“                                     eine eigene AG anbieten. Als Freiwillige/r erhält man ein monat-
Die Suchtberatungsstelle Trier „Die Tür“ bietet in Schweich wö-           liches Taschengeld, Verpflegungsgeld, ist sozialversichert und
chentliche Sprechstunden an. Um Voranmeldung wird gebeten.                nimmt an insgesamt 25 Bildungstagen teil, in denen notwendi-
Ort: Jugendbüro der Verbandsgemeinde Schweich, Brückenstraße              ges Wissen und Kompetenzen für die Arbeit mit Kindern und
46, 54338 Schweich                                                        Jugendlichen vermittelt werden. Interessierte informieren und
Zeit: immer dienstags von 12:00 Uhr bis 14:00 Uhr                         bewerben sich bitte umgehend bei der Grundschule Leiwen,
Voranmeldung:                                                             Herr Eßling, Tel. 06507/3763, gs.leiwen@web.de oder online
über die Suchtberatung Trier e.V. in Trier, Tel. 0651 170360              beim Kulturbüro Rheinland-Pfalz – Träger des FSJ – unter www.
Ansprechperson:                                                           fsj-ganztagsschule.de .
Bettina Löchel, Diplom-Pädagogin, Sozialtherapeutin Sucht

                                                                                        Förderverein der
                           EUTB- ergänzende,                                      Grundschule Longuich-Riol e.V.
                          unabhängige Teilhabe-                               Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung
                               beratung                                   Der Vorstand lädt alle Vereinsmitglieder zur diesjährigen ordentli-
                    Im Landkreis Trier-Saarburg gibt es seit die-         chen Mitgliederversammlung recht herzlich ein am Donnerstag,
                    sem Jahr eine neue Beratungsstelle, welche            dem 18.06.2020 um 19:00 Uhr in der Grundschule Longuich-Riol,
                    durch das Bundesministerium für Arbeit und            Maximinstraße 2, Longuich.
                    Soziales auf der Grundlage des SGB IX ge-             Tagesordung:
                    fördert wird. Diese Beratungsstellen nennen           1. Eröffnung und Begrüßung
                    sich bundesweit EUTB-Stellen für ergänzende,          2. Feststellung der Stimm- und Anwesenheitsberechtigung
unabhängige Teilhabeberatung. Hier findet eine kostenfreie, nied-         3. Ergänzung zur Tagesordnung (soweit vorhanden)
rigschwellige, zu den bestehenden Leistungen ergänzende Bera-             4. Bericht der Schulleiterin Frau Guillaume
tung für Menschen mit Behinderung, für von Behinderung bedrohte           5. a) Bericht des Schatzmeisters
Menschen und für deren Angehörigen statt. Es gibt keine Voraus-              b) Bericht der Kassenprüfer
setzungen für eine Beratung, weshalb sich jeder, der mit seinem           6. Aussprache
Problem, welches er durch Behinderung, Krankheit oder Unfall hat,         7. Entlastung des Vorstands
telefonisch, per Mail oder persönlich an die Fachberatungsstelle          8. Wahl von zwei Kassenprüfern für ein Jahr
wenden kann. Nach Vereinbarung können bereits jetzt schon Bera-           9. Verschiedenes
tungstermine gemacht werden, telefonisch: 0651-97859-122 oder
per Mail eutb-tr@clubaktiv.de.                                            Anträge zur Ergänzung der Tagesordnung bittet der Vorstand bis
Bitte vereinbaren Sie telefonisch oder per Mail einen Termin              spätestens eine Woche vor der Mitgliederversammlung schriftlich
für folgende Beratungsangebote vor Ort:                                   einzureichen (Vors. Evelyn Schmitt, Maiwiese 35, 54340 Longuich)
in Hermeskeil, Saarstrasse 95, 54411 Hermeskeil                           oder an gslonguich@web.de.
in Trier, Schützenstrasse 20, Trier                                       Die vorstehende Einladung steht unter dem Vorbehalt, dass die
in Leiwen, Am Pfarrgarten 4, 54340 Leiwen                                 dann gültige Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz
                                                                          (CoBeLVO) eine solche Versammlung zulässt. Gegebenenfalls
                                                                          muss die Versammlung auf einen späteren Zeitpunkt verschoben
         SozialRaumZentrum Schweich                                       werden.

     Familientelefon - Telefonische Unterstützung für
      Kinder, Jugendliche und Erziehungspersonen
                                                                                      Bekanntmachungen
In der aktuellen Zeit steht so einiges „Kopf“ und die Herausforderun-                 anderer Behörden und Stellen
gen für Familien bündeln sich: Belastungen aufgrund der Arbeits-
situation, Betreuung der Kinder nach Schließungen von Schulen                          Jobcenter Trier-Saarburg
und Kitas, Homeschooling, begrenzte Kontakte zu Freunden und
Bezugspersonen, Stillstand des öffentlichen Lebens und fehlen-                          Kundeninformation Coronavirus
der Freizeitgestaltung. Wenn der Alltag sich so plötzlich verändert,      Das Jobcenter Trier-Saarburg ist für Sie geöffnet, sofern Sie
kann das schon mal zu schwierigen und stressigen Situationen              eine schriftliche Einladung am Eingang vorweisen können.
führen. Dann kann es hilfreich sein, sich von neutraler Seite Bera-       Sie haben folgende Kontaktmöglichkeiten:
tung, Unterstützung oder Tipps einzuholen. Die Sozialarbeiter des         Telefonisch: 0651/ 205 -7200 (Mo. - Fr. 08.00 – 18.00 Uhr)
SozialRaumZentrums Schweich stehen bei Beratungsbedarf zum                Per Fax: 0651/ 205- 910 7500
Zusammenleben in der Familie, zu Erziehungsfragen, Konflikten             Per Email: Jobcenter-trier-saarburg@jobcenter-ge.de
oder emotionalen Problemen zur Verfügung.                                 Über Internet: www.jobcenter-trier-saarburg.de
Erreichbarkeit:                                                           www.jobcenter-digital.de
Unter der 06502– 9356727 bietet das SozialRaumZentrum Schweich            Per Post: Jobcenter Trier-Saarburg, Dasbachstrasse 9, 54290
montags bis freitags von 9 bis 12 Uhr (anonym u. kostenlos) telefo-       Trier
nische Beratung an.                                                       Hinweise für eine erstmalige Antragstellung:
                                                                          Sie können Ihren Antrag formlos stellen, also vorab auch in ein-
                                                                          facher schriftlicher Form oder ggf. telefonisch. Wir setzen uns
                                                                          dann mit Ihnen – in aller Regel - telefonisch in Verbindung.
             Schulen                                                      Abgabe von Unterlagen:
                                                                          Jegliche Dokumente (z.B. Weiterbewilligungsanträge – incl.
                                                                          Kontoauszüge, Lohnnachweise usw.) können in den Briefkas-
                 Grundschule Leiwen                                       ten des Jobcenters eingeworfen werden oder per Post an das
                                                                          Jobcenter gesandt werden.
               Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ)                           Wichtig!
                 an der Grundschule Leiwen                                Bitte geben Sie Ihre aktuelle Telefonnummer – für evtl. erforder-
Junge engagierte Menschen zwischen 16 und 26 Jahren (vor-                 liche Rückfragen – an und sorgen Sie dafür, dass Sie tagsüber
zugsweise ab 18 Jahre) können sich an der Grundschule Lei-                erreichbar sind. Bitte beachten Sie die notwendigen Hygien-
wen beginnend zum neuen Schuljahr, für ein Freiwilliges Sozia-            emaßnahmen in der aktuellen Pandemie in Ihrem Sinne aber
les Jahr (FSJ) an einer Ganztagsschule bewerben.                          auch im Sinne Ihrer Mitmenschen!
AmtsblAtt WIR FREUEN UNS SEHR- der Tourismus in unserer Verbandsgemeinde kommt langsam wieder ins Rollen - Verbandsgemeinde Schweich
Schweich                                                          - 10 -                                                    Ausgabe 24/2020

              Bekanntmachungen und Mitteilungen der
              Ortsgemeinden
                                                                      es zu keinen größeren Behinderungen kommen. In Abhängigkeit
                Bekond                                                des gewählten Bauverfahrens kann es vorkommen, dass bis in die
                                                                      frühen Abendstunden gearbeitet werden muss. In Bekond ist die
              n Andreas Müller           n Sprechstunde
                                                                      Kirchstraße und die Pfarrer-Alten-Straße betroffen. Mit der örtlichen
              n Gemeindebüro 06502 931130 Mo. 18:00 - 19:00 Uhr
              n buergermeister@bekond.de
                                                                      Bauleitung ist das Ingenieurbüro igr, Schweich, beauftragt.
                                                                                                     Verbandsgemeindewerke Schweich,
                                                                                                                        - Abwasserwerk -
                   Bekanntmachung                                                                    Brückenstraße 24, 54338 Schweich,
Am Mittwoch, 17.06.2020 findet um 19:00 Uhr im Bürgerhaus                                                               T: 06502-407707
- Bürgersaal, Eingang Schulstraße in Bekond eine Sitzung des                                                  info@wasser-schweich.de,
Ortsgemeinderates Bekond statt.                                                                                 www.wasser-schweich.de
Tagesordnung:
öffentlich                                                                         Öffentliche Bekanntmachung
1.    Mitteilungen
2.    Kindertagesstätte Bekond; Betreuungskonzept im Alltag mit              Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Ensch
      Corona                                                                           Flurbereinigungsbeschluss
3.    Kindertagesstätte Bekond; Nachträgliche Beschlussfassung        Auf die Bekanntmachung unter Ensch wird hingewiesen.
      zur Mängelbeseitigung im Obergeschoss
4.    Wahl Beauftragte/r für die Grillhütte
5.    Anpassung der Nutzungsgebühren für die Grillhütte                                  Detzem
      und das Bürgerhaus                                                               n Albin merten             n sprechzeiten
6.    Zustimmung zur Neufassung der Verbandsordnung                                    n 06507 802725               mo. 18:30 - 20:00 Uhr
      des Zweckverbandes Industriepark Region Trier                                    n buergermeister@detzem.de
7.    Vorstellung des Gremieninformationssystems                                       n www.detzem.de
      der VG Schweich
8.    Friedhofsgestaltung; Bildung einer Arbeitsgruppe                                Kanalsanierungsarbeiten
9.    Müllablagerungen bei den Glascontainern; Beratung über die
      weitere Vorgehensweise                                                        in der Ortsgemeinde Detzem
10. Antrag an die VG Schweich; Prüfung der Möglichkeiten zur          Mit der Durchführung der Straßenbauarbeiten werden am Kanal-
      Radweganbindung der Ortsgemeinde Bekond an den Mosel-           netz auch die Erneuerungen vorgenommen, die nur in „offener“,
      radweg                                                          konventioneller Bauweise zu erledigen sind. Die Hauptkanäle
11. Ausbau Schlossstraße/ Umgestaltung „Brenn“                        können regelmäßig erhalten werden. Nunmehr werden diese im
      zur Bushaltestelle; Beauftragung eines Ingenieurbüros           „geschlossenen“ Bauverfahren saniert, indem ein so genannter
12. Annahme von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen            Schlauchliner eingebaut wird. Diese Arbeiten geschehen ohne er-
      und ähnlichen Zuwendungen                                       neute Tiefbauarbeiten über die vorhandenen Kanalschächte. Die
13. Bauanträge nach Eingang                                           Arbeiten wurden in zwei Bauabschnitte unterteilt. Der erste Ab-
14. Verschiedenes                                                     schnitt wurde in 2018/19 abgebarbeitet. Mit den Arbeiten des zwei-
nicht öffentlich                                                      ten Bauabschnitts ist das Fachunternehmen Hubert Wax GmbH,
1.    Mitteilungen                                                    Saarlouis, beauftragt worden. Die Arbeiten werden ab der 25. Ka-
2.    Vertrags- und Grundstücksangelegenheiten                        lenderwoche (15.06.2020) starten und abschnittsweise durchge-
3.    Personalangelegenheiten                                         führt werden. Geplant ist, diese in der 44. Kalenderwoche abschlie-
4.    Verschiedenes                                                   ßen zu können. Infolge der Arbeiten wird es zu keinen größeren
öffentlich                                                            Behinderungen kommen. In Abhängigkeit des gewählten Bauver-
15. Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Be-       fahrens kann es vorkommen, dass bis in die frühen Abendstunden
      schlüsse                                                        gearbeitet werden muss. In Detzem sind folgende Straßenzüge
Die Ratssitzung ist grundsätzlich öffentlich, sofern nicht gem.       betroffen: Bahnhofstraße, Donatusstraße, Peter-Arens-Straße,
§ 35 Abs. I GemO aufgrund einer gesetzlichen Vorgabe, aus             Neugartenstraße, Raiffeisenstraße, Trevererstraße, Bahnhofstra-
Gründen des Gemeinwohls oder wegen schutzwürdiger Inte-               ße, Neugartenstraße und Keltenstraße. Mit der örtlichen Bauleitung
ressen Einzelner die Nichtöffentlichkeit vorgesehen ist. Aus          ist das Ingenieurbüro igr, Schweich, beauftragt.
Gründen des Gesundheitsschutzes können jedoch aufgrund                                               Verbandsgemeindewerke Schweich,
der aktuellen Corona-Pandemie-Situation nur begrenzte Kapa-                                                              - Abwasserwerk -
zitäten der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Um                                         Brückenstraße 24, 54338 Schweich,
die notwendigen Abstände zwischen den Teilnehmern gewähr-                                                                T: 06502-407707
leisten zu können, ist die Besucherzahl daher auf 20 Personen                                                   info@wasser-schweich.de,
begrenzt.                                                                                                         www.wasser-schweich.de
                                               Bekond, 04.06.2020
                                 Andreas Müller, Ortsbürgermeister                 Öffentliche Bekanntmachung
             Kanalsanierungsarbeiten                                         Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Ensch
                                                                                       Flurbereinigungsbeschluss
           in der Ortsgemeinde Bekond                                 Auf die Bekanntmachung unter Ensch wird hingewiesen.
Mit der Durchführung der Straßenbauarbeiten werden am Kanal-
netz auch die Erneuerungen vorgenommen, die nur in „offener“,
konventioneller Bauweise zu erledigen sind. Die Hauptkanäle                            Hinweis: Corona-Krise
können regelmäßig erhalten werden. Diese werden nunmehr im
„geschlossenen“ Bauverfahren saniert, indem ein so genannter               Für den Fall, dass Ihr Mitteilungsblatt wegen des Corona-Virus´
Schlauchliner eingebaut wird. Diese Arbeiten geschehen ohne er-            nicht oder nur eingeschränkt hergestellt oder verteilt werden
neute Tiefbauarbeiten über die vorhandenen Kanalschächte. Mit              kann, haben wir alle Inhalte online freigeschaltet.
den Arbeiten des zweiten Bauabschnitts ist das Fachunternehmen
Hubert Wax GmbH, Saarlouis, beauftragt worden. Die Arbeiten                                  Das Team der LINUS WITTICH Medien KG
werden ab der 25. Kalenderwoche (15.06.2020) starten und ab-
schnittsweise durchgeführt werden. Geplant ist, diese in der 44.
Kalenderwoche abschließen zu können. Infolge der Arbeiten wird
                                                                           Nutzen Sie die Möglichkeit unter: ol.wittich.de
Schweich                                                               - 11 -                                               Ausgabe 24/2020
                                                                           3. Teilnehmergemeinschaft
                 Ensch                                                     Die Eigentümer sowie die den Eigentümern gleichstehenden Erbbau-
                                                                           berechtigten der zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstü-
               n matthias Otto              n sprechzeiten                 cke (Teilnehmer) bilden die Teilnehmergemeinschaft. Die Teilnehmer-
               n 06507 3334                   mo. 19:00 - 20:00 Uhr
                                                                           gemeinschaft entsteht mit diesem Flurbereinigungsbeschluss.
               n buergermeister@ensch.de
                                                                           Die Teilnehmergemeinschaft führt den Namen:
               n www.ensch.de
                                                                           “Teilnehmergemeinschaft der Vereinfachten Flurbereinigung
                                                                           Ensch”.
           Öffentliche Bekanntmachung                                      Ihr Sitz ist in Ensch, Landkreis Trier-Saarburg.
Dienstleistungszentrum                    54295 Trier,                     4. Zeitweilige Einschränkungen der Grundstücksnutzung
Ländlicher Raum                           den 02.06.2020                   Ungeachtet anderer gesetzlicher Bestimmungen gelten von der Be-
DLR Mosel                                 Tessenowstr. 6                   kanntgabe des Flurbereinigungsbeschlusses bis zur Unanfechtbar-
Abteilung Landentwicklung                 Telefon:                         keit des Flurbereinigungsplanes die folgenden Einschränkungen:
und Ländliche Bodenordnung                0651-9776248                     4.1 In der Nutzungsart der Grundstücke dürfen ohne Zustimmung
Vereinfachtes    FlurbereinigungsverfahrenTelefax:                         der Flurbereinigungsbehörde nur Änderungen vorgenommen wer-
Ensch                                     0651-9776330                     den, wenn sie zum ordnungsgemäßen Wirtschaftsbetrieb gehören.
Aktenzeichen: 71114-HA2.3.                Internet: www.dlr.rlp.           Der Umbruch von Dauergrünland und Grünlandflächen sowie die
                                          de                               Neueinsaat von Dauergrünland unterliegen der Veränderungssper-
                                                                           re nach § 34 FlurbG. Der Umbruch von Grünlandflächen bedarf der
     Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Ensch                         schriftlichen Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde und setzt
               Flurbereinigungsbeschluss                                   die Genehmigung der zuständigen Kreisverwaltung voraus. Auch
I. Anordnung                                                               die Rodung von Rebland und Neuanpflanzung von Rebstöcken be-
1. Anordnung der Vereinfachten Flurbereinigung (§ 86 Abs. 1                dürfen der Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde.
Nr. 1 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG))                                     4.2 Bauwerke, Brunnen, Gräben, Einfriedungen, Hangterrassen
Hiermit wird für die nachstehend näher bezeichneten Teile der Ge-          und ähnliche Anlagen dürfen nur mit Zustimmung der Flurbereini-
                                                                           gungsbehörde errichtet, hergestellt, wesentlich verändert oder be-
markung Ensch das Vereinfachte Flurbereinigungsverfahren Ensch
                                                                           seitigt werden.
angeordnet, um Maßnahmen der Landentwicklung in Verbindung
                                                                           4.3 Baumgruppen, einzelne Bäume, Feld- und Ufergehölze, Hecken,
mit Maßnahmen der Agrarstrukturverbesserung, zum Erhalt des
                                                                           Obstbäume, Rebstöcke und Beerensträucher dürfen nur in Ausnah-
Weinbaus und der Kulturlandschaft, des Naturschutzes und der
                                                                           mefällen, soweit landeskulturelle Belange, insbesondere des Natur-
Landschaftspflege zu ermöglichen und durchzuführen.                        schutzes und der Landschaftspflege, nicht beeinträchtigt werden, mit
2. Feststellung des Flurbereinigungsgebietes                               Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde beseitigt werden.
Das Flurbereinigungsgebiet, dem die nachstehend aufgeführten               4.4 Holzeinschläge, die den Rahmen einer ordnungsgemäßen Be-
Flurstücke unterliegen, wird hiermit festgestellt.                         wirtschaftung übersteigen, bedürfen der Zustimmung der Flurbe-
Gemarkung Ensch                                                            reinigungsbehörde. Die Zustimmung darf nur im Einvernehmen mit
Flur 1 Flurst.-Nrn. 139, 159, 160, 161, 163/1, 164 - 168, 169/1,           der Forstaufsichtsbehörde erteilt werden.
171/1, 172 – 184, 185/1, 187 - 193, 194/1, 196 - 226                       II. Anordnung der sofortigen Vollziehung
Flur 2 Flurst.-Nrn. 1/1, 2 - 7, 8/1, 10 - 17, 18/1, 18/2, 19 - 28, 30/1,   Die sofortige Vollziehung dieses Verwaltungsaktes (Nr. I, 1 bis 4)
31 – 47, 49/1, 50 – 66, 67/1 - 67/7, 68/1 - 68/7, 69, 70, 71/1, 73 –       nach § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung
97, 98/1, 104 – 113, 114/1 – 114/5, 114/8, 115/1 - 115/12, 116/1,          (VwGO) in der Fassung vom 19.03.1991 (BGBl. I S. 686), zuletzt
117/1 – 117/4, 118/1 – 118/4, 119/1, 119/2, 119/3, 120 - 131, 133,         geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 15.08.2019 (BGBl. I
134, 135/1, 135/2, 136 - 140, 142 – 156, 157/1, 158/1, 159 – 181,          S. 1294), mittelbare Änderung durch Art.154a Nr. 3 Buchst.a des
183 - 192, 193/1, 193/2, 193/3, 194 - 199, 212 - 215, 216/1, 217/1,        Gesetzes vom 20.11.2019 I S. 1626 (Nr.41), wird angeordnet mit
218, 219, 220/1, 220/2, 221 – 228, 230 - 238, 239/1, 239/2, 240/1,         der Folge, dass Rechtsbehelfe gegen ihn keine aufschiebende Wir-
242, 243/1, 243/2, 244 – 247, 248/1, 248/2, 249 - 252, 254/1, 256,         kung haben.
271/3, 272/1, 272/2, 272/3, 273/2, 274 - 277, 278/1, 278/2, 279 -          III. Hinweise:
282, 285/1, 285/3, 286, 287/2, 288, 289/3, 289/4, 292, 293, 294/2,         1. Ordnungswidrigkeiten
295                                                                        Sind entgegen den Vorschriften zu Nrn. I 4.1 und I 4.2 Änderungen
Flur 3 Flurst.-Nrn. 1/2, 2 - 13, 14/2, 14/3, 15/2, 16, 17/2, 18/2, 19/2,   vorgenommen oder Anlagen hergestellt oder beseitigt worden, so
19/3, 20/2, 21/1, 21/3, 23/1, 24/1, 25/1, 26/1, 27/1, 28/3, 30/1, 31/7,    können sie im Flurbereinigungsverfahren unberücksichtigt bleiben.
32/1, 33/1, 50/2, 51/2, 52/2, 53, 54, 55, 57/1, 60 - 82, 84 - 92, 93/1,    Die Flurbereinigungsbehörde kann den früheren Zustand nach §
93/2, 94 – 120, 121/1, 121/2, 121/3, 122, 125/2, 126, 127, 128/1,          137 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekannt-
128/2, 129, 130, 132/3, 133, 134/2, 135, 136/4, 136/8, 136/10,             machung vom 16.03.1976 (BGBl. I Seite 546), zuletzt geändert
136/12, 136/14, 136/16, 136/19, 136/21, 136/23, 136/25 - 136/31,           durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I Seite 2794)
136/33, 136/35 - 136/39, 136/41, 136/43, 136/82, 136/85, 136/86,           wieder herstellen lassen, wenn dies der Vereinfachten Flurbereini-
136/87, 136/89, 136/92, 136/93, 136/99, 136/100, 136/101 -                 gung dienlich ist.
136/104, 136/109 - 136/135, 136/139 - 136/143, 136/146, 136/147,           Sind Eingriffe entgegen der Vorschrift zu Nr. I 4.3 vorgenommen
136/150, 136/151 - 136/157, 136/167, 136/169, 136/173, 136/178             worden, so muss die Flurbereinigungsbehörde Ersatzpflanzungen
- 136/183, 136/188, 145/1, 151, 152, 154/1, 161/2, 163/1, 164              anordnen.
Flur 5 Flurst.-Nrn. 211/8, 220, 221, 222, 223/1, 223/2, 224 - 230,         Sind Holzeinschläge entgegen der Vorschrift zu Nr. I 4.4 vorgenom-
                                                                           men worden, so kann die Flurbereinigungsbehörde anordnen, dass
231/9, 232 - 235, 241/2, 242 - 247, 264 – 275, 276/1, 277/1, 278,
                                                                           derjenige, der das Holz gefällt hat, die abgeholzte und verlichtete
279/1, 280 - 292, 293/1, 293/2, 294, 295/1, 295/2, 298, 299, 312,
                                                                           Fläche nach den Weisungen der Forstaufsichtsbehörde wieder ord-
313, 314/1, 314/2, 315 – 333
                                                                           nungsgemäß in Bestand zu bringen hat.
Flur 7 Flurst.-Nrn. 3/1, 35, 36, 37
                                                                           Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften zu Nrn. I 4.2 bis I 4.4
Flur 8 Flurst.-Nrn. 1/2, 8/1, 9/1, 9/2, 10 – 78, 79/1, 79/2, 80, 81, 82,   sind Ordnungswidrigkeiten, die mit Geldbußen geahndet werden
84 – 131, 132/1, 132/2, 133 – 140, 141/1, 141/2, 142 – 163, 169 –          können.
178, 179/4, 180 – 200                                                      2. Betretungsrecht
Flur 10 Flurst.-Nrn. 100/2 - 100/28, 100/34, 100/35, 100/39, 100/41,       Die Beauftragten der Flurbereinigungsbehörde sind berechtigt, zur
100/44 - 100/48, 100/52, 100/54, 100/58, 100/59, 100/63 - 100/76,          Vorbereitung und zur Durchführung der Vereinfachten Flurbereini-
103/10, 103/17 - 103/45, 103/52 - 103/87, 103/131, 957/11 - 957/19,        gung Grundstücke zu betreten und die nach ihrem Ermessen erfor-
957/78 - 957/88, 957/90 - 957/97, 957/121, 957/144, 957/146,               derlichen Arbeiten auf ihnen vorzunehmen.
957/149, 957/150, 957/151, 957/153, 957/155, 957/157                       3. Anmeldung unbekannter Rechte
Flur 16 Flurst.-Nrn. 1/2, 48, 50, 73/1, 73/2                               Innerhalb von drei Monaten ab der Bekanntmachung dieses Be-
Flur 17 Flurst.-Nr. 80                                                     schlusses sind Rechte, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich
Flur 18 Flurst.-Nrn. 1/5, 1/6, 2 - 7                                       sind, aber zur Beteiligung am Vereinfachten Flurbereinigungsver-
Flur 19 Flurst.-Nrn. 1, 2                                                  fahren berechtigen, bei der Flurbereinigungsbehörde, dem
Flur 20 Flurst.-Nrn. 1, 2, 3, 4/1, 4/2, 5, 6, 7, 8, 9/1, 9/2, 10 – 23,             Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum DLR Mosel,
26 - 30, 49, 53/1                                                                              Tessenowstraße 6, 54295 Trier
Flur 21 Flurst.-Nrn. 164, 167.                                             anzumelden.
Schweich                                                            - 12 -                                               Ausgabe 24/2020
Werden Rechte erst nach Ablauf dieser Frist angemeldet, so kann         stark von dieser Entwicklung betroffen, aber auch in den flacheren
die Flurbereinigungsbehörde die bisherigen Verhandlungen und            Bereichen ist diese Tendenz bereits zu beobachten.
Festsetzungen gelten lassen.                                            Zur Verbesserung dieser Situation wurde 2010 das Moselpro-
Der Inhaber eines vorgenannten Rechts muss die Wirkung eines            gramm ins Leben gerufen. Hierbei handelt es sich um eine Initiative
vor der Anmeldung eingetretenen Fristablaufs ebenso gegen sich          mit dem Ziel, den Weinbaugemeinden und den Weinbau treibenden
gelten lassen, wie der Beteiligte, demgegenüber diese Frist durch       Betrieben eine wirtschaftliche Zukunftsperspektive zur Verbesse-
Bekanntgabe des Verwaltungsaktes (Flurbereinigungsbeschlus-             rung der Wettbewerbsfähigkeit zu schaffen. Flankierend soll durch
ses) zuerst in Lauf gesetzt worden ist.                                 Bodenordnungsverfahren, speziell Weinbergzweitbereinigungen,
4. Auslegung des Beschlusses mit Gründen und Gebietskarte               eine Unterstützung der Betriebe erfolgen.
Eine Ausfertigung dieses Flurbereinigungsbeschlusses mit den            Die projektbezogene Untersuchung in der Gemeinde Ensch kommt
Beschlussgründen sowie eine Gebietskarte können nach telefo-            zu dem Ergebnis, dass mithilfe eines ländlichen Bodenordnungs-
nischer Rücksprache zwischen dem 15.06.2020 und 26.06.2020              verfahrens nach dem Flurbereinigungsgesetz durch Entflechtung
beim Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Mosel, Dienstsitz           der Besitzverhältnisse und einer gleichzeitigen Arrondierung der
Trier, Tessenowstr. 6, 54295 Trier, Zimmer-Nr. 103 eingesehen wer-      Grundstücke die Voraussetzungen dafür geschaffen werden kön-
den. Bitte beachten Sie die am Eingang ausgelegten Hygienevor-
                                                                        nen, dem Strukturwandel, wie er an der gesamten Mosel zu erken-
schriften und tragen Sie einen Mund-Nasen-Schutz.
                                                                        nen ist, entgegenzuwirken. Somit können Flurstücke, die wegen
Die Grenze des Flurbereinigungsgebietes ist nachrichtlich in einer
                                                                        Betriebsaufgabe nicht mehr weiter bewirtschaftet werden oder we-
Gebietskarte im Maßstab 1:2500 dargestellt.
Der Beschluss und die Gebietskarte können ebenfalls im Internet         gen ihrer geringen Flächengröße wirtschaftlich nicht mehr interes-
unter http://www.dlr-mosel.rlp.de (rechts unter „Direkt zu“: Boden-     sant sind, in der weinbaulichen Nutzung gehalten und den weiter
ordnungsverfahren -> Ensch -> 4. Bekanntmachungen -> Flur-              bewirtschaftungswilligen Betrieben zur Verfügung gestellt werden.
bereinigungsbeschluss.pdf bzw. unter 5. Karten -> Gebietskarte          Dazu sollen die Bewirtschaftungsflächen durch Zusammenlegung
Einleitungsbeschluss.pdf; mit der rechten Maustaste auf die Karte       möglichst ganzer Flurstücke vergrößert werden.
klicken -> Link in neuem Fenster öffnen) eingesehen werden.             Das vorhandene landwirtschaftliche Wegenetz muss für die Er-
5. Informationspflicht zur Datenschutz-Grundverordnung                  schließung der Weinbauflächen teilweise optimiert werden. Da-
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist nach Art. 6 Abs.       durch sowie durch zusätzlich nötige bauliche Maßnahmen (z.B.
1 Satz 1 lit. e und Abs. 3 Satz 1 lit. b Datenschutz-Grundverordnung    Wegfall von Mauern - soweit möglich -, Abflachung vorhandener
(DS-GVO) i.V.m § 3 Landesdatenschutzgesetz (LDSG) zur Wahr-             Bordsteine, Wiederherstellung defekter Stützmauern) soll die
nehmung der Aufgaben des Dienstleistungszentrums Ländlicher             Bewirtschaftung des landschaftsbildprägenden Weinbergareals
Raum (DLR), die im öffentlichen Interesse liegen oder in Ausübung       langfristig sichergestellt und somit der Weinbau und der damit ver-
öffentlicher Gewalt erfolgen, erforderlich. Hinsichtlich der Informa-   bundene Tourismus nachhaltig gestärkt werden. Dies liefert einen
tionspflichten nach Art. 13 und 14 DS-GVO sowie der Betroffenen-        wesentlichen Beitrag zum Erhalt der Kulturlandschaft.
rechte nach Art. 15 ff. DS-GVO weisen wir auf die Datenschutzer-        Die Erhaltung ökologisch wertvoller Lebensräume hat in der Wein-
klärung auf unserer Homepage www.dlr.rlp.de (Datenschutz) hin.          kulturlandschaft besondere Bedeutung. Die prägenden Biotope
Begründung                                                              innerhalb der Weinbergslagen sind daher zu erhalten und mitein-
1. Sachverhalt:                                                         ander zu vernetzen. Hier haben insbesondere lineare Landschafts-
Das Flurbereinigungsgebiet hat eine Fläche von ca. 91 ha und            strukturen eine hohe Bedeutung für die Vernetzung von Lebens-
umfasst hauptsächlich die weinbaulich genutzten Bereiche der            räumen. Sie sind mit der weinbaulichen Nutzung in Einklang zu
Gemarkung Ensch mit der Weinlage „Enscher Mühlenberg“. Das              bringen. Eigenartprägende Landschaftselemente tragen zudem
Verfahrensgebiet wird im Westen durch Waldflächen und im Osten          wesentlich zur Erhaltung und Verbesserung des Erscheinungsbil-
durch die Ortslage, die Bundesstraße B53 und die Mosel begrenzt.        des der Weinkulturlandschaft bei und sind wichtig für den Touris-
Für die Ortsgemeinde Ensch ist der aktuelle Flächennutzungsplan         mus und die Identifikation der Bevölkerung mit dem Moseltal.
der Verbandsgemeinde Schweich an der Römischen Weinstraße               Im vereinfachten Flurbereinigungsverfahren kann auch die Aktion
mit dem dazugehörigen Landschaftsplan verbindlich.                      „Mehr Grün durch Flurbereinigung“ durchgeführt werden.
Die Ortsgemeinde Ensch hat aufgrund des Gemeinderatsbeschlus-           Mit dem ländlichen Bodenordnungsverfahren werden insbesondere
ses vom 07.10.2019 die Durchführung einer Bodenordnung nach
                                                                        folgende Ziele verfolgt:
dem Flurbereinigungsgesetz beim DLR Mosel beantragt.
Die landwirtschaftliche Berufsvertretung und die anderen fachlich           . die Senkung der Produktionskosten durch
betroffenen Stellen wurden zum Verfahren gehört und haben sich          - die Verbesserung der Bewirtschaftungsstrukturen in den Wein-
für die Durchführung eines Verfahrens ausgesprochen.                        bergsflächen unter der Berücksichtigung der Pachtverhältnisse
Die am Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren voraussichtlich              durch Arrondierung,
beteiligten Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigten wur-           - Herrichtung der neuen Flächen für die maschinelle Bewirtschaf-
den vom DLR Mosel am 07.11.2019 in einer Aufklärungsversamm-                tung, z.B. durch Beseitigung von Wirtschaftserschwernissen
lung in Ensch eingehend über das geplante Vereinfachte Flurberei-           sowie
nigungsverfahren einschließlich der voraussichtlich entstehenden        - Erhalt der weinbaulichen Kernlagen,
Kosten aufgeklärt.                                                          · die Anpassung des landwirtschaftlichen Wegenetzes an die
2. Gründe                                                                   heutigen Gegebenheiten,
2.1 Formelle Gründe                                                         · die Förderung und Arrondierung wertvoller Lebensräume für
Dieser Beschluss wird vom Dienstleistungszentrum Ländlicher                 standorttypische Pflanzen und Tiere der Weinberge und deren
Raum (DLR) Mosel als zuständige Flurbereinigungsbehörde erlas-              Randlagen (z.B. Felsen und Felsfluren, Wälder und Gehölze
sen.                                                                        trockener Standorte, artenreiche Offenlandbiotope),
Rechtsgrundlage für den Beschluss ist § 86 Abs. 1 Nr. 1 Flurberei-          · die Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung von ver-
nigungsgesetz (FlurbG) in der zurzeit gültigen Fassung.                     netzten Biotopsystemen (z.B. artenreiche Saumstrukturen ent-
Die formellen Voraussetzungen für die Durchführung eines Verein-            lang von Mauern, Wegen, Rebflächen, Trittsteinbiotope),
fachten Flurbereinigungsverfahrens nach § 86 Abs. 1 Nr. 1 Flurbe-           · die Berücksichtigung der Belange des Artenschutzes (z.B. für
reinigungsgesetz                                                            Reptilien),
· Anhörung der zu beteiligenden Behörden und Stellen und                    · die Erhaltung einer vielfältigen und charakteristischen Wein-
· Aufklärung der voraussichtlich beteiligten Teilnehmer des Ver-            kulturlandschaft und
     fahrens sind erfüllt.                                                  · die Unterstützung touristischer Maßnahmen durch Verbesse-
2.2 Materielle Gründe                                                       rung und Aufwertung des Wanderwegenetzes, z.B. durch ge-
Der Weinbau an der Mosel, der ältesten Weinregion Deutschlands,             stalterische Maßnahmen.
erlebt seit mehr als zwei Jahrzehnten einen dramatischen Struk-         Der Umfang der Wegebaumaßnahmen sowie der landespflegeri-
turwandel mit der Folge, dass die Zahl der weinbautreibenden            schen Maßnahmen umfasst eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen,
Betriebe stetig abnimmt und die bestockte Rebfläche mehr als in         von denen ein großer Kreis an Trägern öffentlicher Belange betrof-
anderen Weinanbaugebieten des Landes zurückgeht. Die aufge-             fen ist. Um allen Belangen gerecht zu werden bzw. um einen ob-
gebenen Flächen verbuschen, erschweren die Bewirtschaftung an-          jektiven Interessenausgleich herbeiführen zu können, ist im verein-
grenzender Weinberge und stören das traditionelle Landschaftsbild       fachten Flurbereinigungsverfahren ein Wege- und Gewässerplan
in einer vom Tourismus stark geprägten Region. Insbesondere die         mit landschaftspflegerischem Begleitplan nach § 41 FlurbG aufzu-
Steillagen mit ihrer arbeitsaufwändigen Bewirtschaftung sind sehr       stellen.
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