Anwenderschutz Neue Vorgaben und praktische Umsetzung

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Anwenderschutz Neue Vorgaben und praktische Umsetzung
Anwenderschutz
Neue Vorgaben und praktische Umsetzung

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Anwenderschutz Neue Vorgaben und praktische Umsetzung
Anwenderschutz
      Änderungen beim Gesundheitsschutz

 Verordnung 1107/ 2009
   • PSM nur zulassungsfähig, wenn bei sachgerechter und
     bestimmungsgemäßer Anwendung keine schädlichen
     Auswirkungen auf die Gesundheit entstehen

 Veröffentlichungen des BVL Anfang 2018 zum Schutz der
  Gesundheit von Anwendern und Arbeitern
 Keine Änderungen des Inhalts, sondern des rechtlichen Status

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Anwenderschutz Neue Vorgaben und praktische Umsetzung
Anwenderschutz
      Neue Bestimmungen zum Gesundheitsschutz

 Allgemein sind alle Regelungen zum Gesundheitsschutz seit 2018
  Anwendungsbestimmungen (AWB)
    • bisher Kennzeichnungsauflagen
    • Gilt für den direkten Umgang (z.B. Anmischen, Anwendung von PSM)
      und auch für Nachfolgearbeiten (stärker berücksichtigt)
 Neu: bei AWB gilt Verstoß als Ordnungswidrigkeit und ist
       bußgeldbewehrt + ggf. CC-Sanktionen

 Betrifft alle Regelungen für Anwender, Arbeiter und unbeteiligte Dritte
  (Anwohner, Umstehende, Verbraucher)
 Seit 2018 für neue Zulassungsbescheide
     momentan noch PSM mit Bestimmungen zum Gesundheitsschutz als
      Kennzeichnungsauflage oder AWB im Handel
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Anwenderschutz Neue Vorgaben und praktische Umsetzung
Anwendungsbestimmungen
               Schutz von Arbeitern bei Nachfolgearbeiten
 Schutz bei Nachfolgearbeiten                   Generell gilt
    Berücksichtigung der                               Wiederbetretung erst nach
     Wiederbetretungsszenarien für                       Abtrocknen des Spritz- oder
     verschiedene Kulturen                               Sprühbelags
    Grundlage ist neues EU-weit                  Zusätzlich möglich:
     harmonisiertes Expositionsmodell
     der EFSA                                            Art der Schutzausrüstung
                                                          (generell lange Kleidung oder
    Bei neu zugelassenen und tlw.                        PSA gemäß Richtlinie)
     genehmigten PSM
                                                         Zeitraum nach dem Abtrocknen,
                                                          in dem spezielle Kleidung oder
 Information durch den Anwender/                         PSA zu tragen ist (z.B. 2/ 7/
                                                          14…Tage)
  verantwortliche Person an Arbeiter                     Kulturgruppen, für die
  oder andere betroffene Personen                         Schutzausrüstung gilt
                                                         Begrenzung der täglichen
                                                          Arbeitszeit
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Anwenderschutz Neue Vorgaben und praktische Umsetzung
Anwendungsbestimmungen
             Wiederbetreten / Nachfolgearbeiten
Unterscheidung zwischen Wiederbetreten und Nachfolgearbeiten

SF189
 Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage
  der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich,
  die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist.

 Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen
  grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels
  durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden sind dabei der
  Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und Universal-
  Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.

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Anwenderschutz Neue Vorgaben und praktische Umsetzung
Was ist Persönliche Schutzausrüstung
                     im Pflanzenschutz?
 BVL als Zulassungsbehörde hat 2017 Richtlinie zu Persönlicher
  Schutzausrüstung im Pflanzenschutz veröffentlicht
     Unter persönliche Schutzausrüstung fällt alles, was den Anwender
      vor PSM schützt
 Darin wird festgelegt welche Normen Schutzkleidung im
  Pflanzenschutz erfüllen muss, damit man mit dieser Kleidung
  Pflanzenschutzmittel anmischen und ausbringen darf
    Schutzkleidung Pflanzenschutz                                       Symbol 3126, ISO 7000
                                                                         BVL, 14.09.2017: Persönliche
 Auch Arbeitskleidung für Nachfolgearbeiten in behandelten              Schutzausrüstung beim Umgang
                                                                         mit PSM

  Beständen wird definiert
    Zertifizierte Arbeitskleidung
 BVL veröffentlicht auf der Internetseite eine Liste mit
  Schutzkleidung und zertifizierter Arbeitskleidung
  www.bvl.bund.de

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Anwenderschutz Neue Vorgaben und praktische Umsetzung
BVL-Richtlinie
                  Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
 Link: Richtlinie vom 06.11.2020, BVL

                                              Quelle:
                                              https://www.bvl.bund.de/SharedDocs/Downloads/04_Pflanzenschutzmitte
                                              l/RiLi_Schutzausruestung.pdf?__blob=publicationFile&v=3

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Anwenderschutz Neue Vorgaben und praktische Umsetzung
Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
                Schutzkleidung Pflanzenschutz

 Welche Bestandteile der PSA wann anzulegen sind,
  steht nur in Gebrauchsanweisung des jeweiligen
  Pflanzenschutzmittels!
 Beispiele:
    PSA nur beim Umgang mit unverdünnten Mittel
     erforderlich, nicht bei Anwendung
    Kombination verschiedener Bestandteile der PSA
    PSA im Gewächshaus erforderlich, nicht bei Anwendung
     im Freiland
 Anforderungen für PSA Schutzkleidung Pflanzenschutz          Symbol 3126, ISO 7000

  in der Richtlinie des BVL definiert                          BVL, 14.09.2017: Persönliche
                                                               Schutzausrüstung beim Umgang mit PSM

    Richtet sich an Hersteller zur Kennzeichnung
    Symbol 3126, ISO 7000

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Anwenderschutz Neue Vorgaben und praktische Umsetzung
Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
                    BVL-PSA Datensammlung
                                      Link: BVL-PSA-Datensammlung
1. Schutzanzüge
       Mehrweg-/ Einweg
2. Zertifizierte Arbeitskleidung
3. Ärmelschürzen
4. Handschuhe
       Mehrweg-/ Einweg
 Alle Produkte erfüllen die BVL-
  Richtlinie für die entsprechende
  Kategorie
 Bezeichnung und Beschreibung der
  Schutzausrüstung
 Angaben zu Zertifikaten und
  Piktogrammen                       Quelle:
 Bezugsquellen für die Kleidung     https://www.bvl.bund.de/SharedDocs/Downloads/04_Pflanzenschutzmittel/B
                                     VL-PSA-Datensammlung.html?nn=11030664, Stand 05.02.2021

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Anwenderschutz Neue Vorgaben und praktische Umsetzung
Persönliche Schutzausrüstung
             Anforderung an geeignete Arbeitskleidung

 Arbeitskleidung:
   Beim Umgang mit PSM oder bei Nachfolgetätigkeiten zu tragen, wenn kein
   Pflanzenschutzanzug vorgeschrieben ist
 Grundsätzlich sind als Arbeitskleidung geeignet
   •Zertifizierte Arbeitskleidung der Schutzstufen C1 oder C2 gemäß ISO EN 27065
   „Schutzkleidung – Leistungsanforderungen an Schutzkleidung für die Anwender von
   Pflanzenschutzmitteln sowie Personen für Nachfolgearbeiten
 Schutzstufe C1
   Als C1 zertifizierte Arbeitskleidung
   Nicht zertifizierte Arbeitskleidung
          langärmeliger Jacke und lange Hose oder Overall
          Mischgewebe Baumwolle und Polyester (mindestens 65%) und Grammatur
             von 245g/m²
 Schutzstufe C2
   Als C2 zertifizierte Arbeitskleidung
   Höheres Schutzniveau als C1 oder nicht zertifizierte Arbeitskleidung
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Persönliche Schutzausrüstung
           Arbeitskleidung vs. Zertifizierte Arbeitskleidung

1. „normale“                       2. „Zertifizierte
                                   Arbeitskleidung“
   Arbeitskleidung                    DIN EN ISO 27065 (2018))
    Langärmelige Jacke/              Schutzstufe C1 oder C2
     lange Hose                            Leichteres Material ( z. B.
    Langer Arbeitsanzug                    180 g/m²)
      (Material: Mix Baumwolle /         als normale
      Polyester mind. 65 %)               Arbeitskleidung, aber
    ≥ 245 g/m²                           genauso dicht!
    „Blaumann“                          Werden zunehmend
                                          verfügbar sein! (BVL-
                                          Datenbank)

                                                                          Foto: A.-E. Krieger, LELF
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Zertifizierte Arbeitskleidung
                               BVL-Datensammlung zur PSA
   https://www.bvl.bund.de/SharedDocs/Downloads/04_Pflanzenschutzmittel/BVL-PSA-Datensammlung.pdf?__blob=publicationFile&v=12

In Kombination mit
Ärmelschürze und Hand-/Fuß-
/ Atemschutz geeignet für den
Umgang mit unverdünnten Mittel
beim Befüllen und zur Reinigung
von PS-Geräten

                                                                                   Quelle: www.bvl.bund.de
                                                                                   BVL-PSA-Datensammlung, Stand 05.02.2021
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Schutzkleidung Pflanzenschutz
                 Pflanzenschutz-Schutzanzug und Schürzen

 Schutzanzüge                                   Schürze
       EN 14605                                         EN 14605
         Typ 3 - flüssigkeitsdicht                        Typ 3 - flüssigkeitsdicht
         Typ 4 - spraydicht                               Typ 4 - spraydicht
       EN ISO 27065                                     EN ISO 27065
         Schutzniveau C3                         Kann in Kombination mit Arbeitskleidung
       DIN 32781                                  bei Tätigkeiten mit hauptsächlicher
         Schutzanzüge gegen PSM                   Exposition der vorderen Körperseite einen
         ohne Symbol aber zulässig                Schutzanzug ersetzen

  Zum Umgang mit dem unverdünnten Pflanzenschutzmittel oder wenn ein
   besonderes Risiko besteht
  In Gebrauchsanweisung des PSM festgeschrieben
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Schutzkleidung Pflanzenschutz
                  Beispiel Einweg-Schutzanzug zum
                Anmischen und zur Anwendung von PSM

 Bei handgeführter
  Ausbringung von PSM in
  dichten Kulturen/ intensiven
  Kontakt zu Pflanzen oder
  beim Nassreinigen von
  Beizanlagen sind
  ausschließlich Schutzanzüge
  Typ 3 (flüssigkeitsdicht)
  gemäß EN 14605 geeignet               Fotos: LELF, J. Zimmer

                                 PSD 2021 - Anwenderschutz       13
Schutzkleidung Pflanzenschutz
                             Ärmelschürzen im Pflanzenschutz

                            Können den Schutzanzug Pflanzenschutz ersetzen bei
                            Tätigkeiten wie:
                             Ansetzen der Spritzflüssigkeit und Befüllen des
                               Pflanzenschutzgerätes,
                             Befüllen eines Granulatstreuers,
                             Umgang mit behandeltem Saatgut,
                             Reinigen von Maschinen und Geräten,
                             Tätigkeiten außerhalb der Schlepperkabine während der
                               Anwendung, z. B. Beheben von Gerätestörungen, Kontrollen
                               oder Maßnahmen an den behandelten Kulturpflanzen.
                            Kosten: um 68 Euro (z. Z. ausreichend verfügbar (Stand 01/2020))
                             Statt einer „Gummischürze“ kann auch eine Ärmelschürze
                               genutzt werden, wenn in Zulassungsbescheid genannt
Bildquelle: www.coenen.de

                                              PSD 2021 - Anwenderschutz                    14
Schutzkleidung Pflanzenschutz
                           Schutzhandschuhe
 ISO 18889
       G2: - gegen mechanische Risiken getestete Schutzhandschuhe
           für konzentrierte und nicht konzentrierte Pflanzenschutzmitteln
       G1: - nicht gegen mechanische Risiken getestet
           Nur für verdünnte Pflanzenschutzmitteln, Reinigung von Pflanzenschutzgeräten,
            Kontakt zu behandelten (Spritzbelag noch nicht angetrocknet) Pflanzen
       GR: - teilbeschichtete Schutzhandschuhe
           für Nachfolgetätigkeiten in behandelten Kulturen mit (an)getrockneten Rückständen

 Alternativen zu ISO 18889
   EN 374-1 in Verbindung mit EN 388
 G2 Schutzhandschuhe > EN 374-1 Typ A /(B) üblicherweise (Anforderungen aus BVL-Richtlinie zu
                                                           beachten)
 G1 Schutzhandschuhe > EN 374-1 Typ B
 GR Schutzhandschuhe > EN 374-1 Typ B oder C

30.01.2020                                 Anwenderschutz - LELF, R 31                           15
Schutzkleidung Pflanzenschutz
                  Schutzhandschuhe

                                                      Quelle: www.bvl.bund.de
                                                      RL für die Anforderungen an die persönliche
                                                      Schutzausrüstung im Pflanzenschutz, Stand 06.11.2020
30.01.2020              Anwenderschutz - LELF, R 31                                               16
Schutzkleidung Pflanzenschutz
                  Schutzhandschuhe

                                                      Quelle: www.bvl.bund.de
                                                      RL für die Anforderungen an die persönliche
                                                      Schutzausrüstung im Pflanzenschutz, Stand 06.11.2020
30.01.2020              Anwenderschutz - LELF, R 31                                               17
Persönliche Schutzausrüstung
        Schutzhandschuhe bei Nachfolgearbeiten

Es können folgende Schutzhandschuhe für Nachfolgearbeiten benutzt
werden:
Schutzhandschuhe G1 gemäß ISO 18889 (G2 zu dick)
Schutzhandschuhe GR
   Textilhandschuhe mit Beschichtung auf Handfläche und Fingerkuppen
   Beschichtung aus Nitril, Polyurethan etc.
Einmalhandschuhe mit Piktogramm „Erlenmeyerkolben, Typ C“
gemäß EN ISO 374-1:2017

                              PSD 2021 - Anwenderschutz                 18
Schutzkleidung Pflanzenschutz
             ohne Kennzeichnung Symbol 3126, ISO 7000
     Diese Bestandteile der PSA müssen die hier angegebenen Normen erfüllen,
                        wenn das Tragen vorgeschrieben ist
    Kopfschutz                                       Atemschutz je nach
       Kapuze am Schutzanzug                          Gebrauchsanleitung
         gemeint, wenn vorgeschrieben
                                                            • Partikelfiltrierende Halbmaske
                                                              FFP2
   Augenschutz                                             • Halbmaske mit Partikelfilter P2
     Korbbrillen                                           • Kombiniert filtrierende
     EN 166, Kombination „3S“                                Halbmaske mit
                                                              Ausatemventilen FFA1P2
   Fußschutz                                               • Halbmaske mit kombinierten
     • Festes Schuhwerk: EN 20345                             Partikel- und Gasfilter A1-P1
        • S2                                                  oder A2-P2
     • Gummistiefel: EN ISO 20345
        Klasse II und Höhe D
        • S4 oder S5
30.01.2020                              Anwenderschutz - LELF, R 31                             19
Anwenderschutz
 Schlepperkabinen als Ersatz für die PSA

Foto: J. Zimmer, LELF

                        PSD 2021 - Anwenderschutz   20
Schlepperkabinen als Ersatz für die PSA
                     Kennzeichnungsauflage SB199

Fachmeldung BVL vom 15.01.2018
„Wenn das Produkt mittels an den Traktor angebauten, gezogenen oder selbstfahrenden
Anwendungsgeräten ausgebracht werden müssen, muss diese mit geschlossenen
Überdruckkabinen (Kategorie 3, wenn keine Atemschutzgeräte oder partikelfiltrierenden
Masken benötigt werden oder die Kabinenkategorie 4, wenn gasdichter Atemschutz
(Aktivkohlefilter) erforderlich ist; ausgestattet sein ….“

 Dann entfällt die persönliche Schutzausrüstung in der Schutz-Kabine!
 Um die Schutz-Kabine nicht zu kontaminieren, muss vor Betreten der Kabine, Schutzanzug,
  Schutzmaske, Schutzbrille, Schutzhandschuhe ausgezogen werden und in einer spez. Box
  am Pflanzenschutzgerät untergebracht werden. Die Hände sind zu reinigen.
 Ist eine Kennzeichnungsauflage!
     bei Verstoß wird Anordnung zur Einhaltung erteilt.
     erst bei wiederholten Verstoß bußgeldbewehrt + ggf. CC-Sanktionen.
 Seit Januar 2018 häufig bei der Zulassung von PSM vergeben
                                         PSD 2021 - Anwenderschutz                      21
Schlepperkabinen als Ersatz für die PSA
                         Erweiterung der SB 199

Fachmeldung BVL vom 20.01.2020
„Auch Traktorkabinen der Kategorie 2 können Anwender ausreichend vor Spritznebel
schützen. Deshalb können Anwender in solchen Kabinen unter bestimmten Voraussetzungen
auf das Tragen von Schutzausrüstung für Haut und Augen verzichten. Die neue Regelung gilt, bis
laufende Versuche zum Anwenderschutz abgeschlossen sind.“

 Gilt für alle Anwendungen in Flächen- und Raumkulturen mit Fahrerkabinen, die festgelegten
  Kriterien entsprechen
 Fenster. Türen und weitere Lüftungsöffnungen müssen selbstverständlich geschlossen sein
    • Ausgenommen sind Lüftungen mit hinreichender Filterung des Luftstromes
 Gilt ab dem 20.01.2020 für 4 Jahre für alle PSM bei denen für die Ausbringung des Mittels ein
  Schutzanzug gegen PSM, Schutzhandschuhe Pflanzenschutz, Augen- und Gesichtsschutz
  oder Atemschutz vorgeschrieben ist
     In diesen 4 Jahren experimentelle Überprüfung der Schutzwirkung von Kategorie 2-Kabinen

                                           PSD 2021 - Anwenderschutz                            22
Schlepperkabinen als Ersatz für die PSA
  Kategorisierung von Fahrerkabinen

                                           Quelle: www.bvl.bund.de
                                           RL für die Anforderungen an die persönliche
                                           Schutzausrüstung im Pflanzenschutz, Stand 06.11.2020
               PSD 2021 - Anwenderschutz                                               23
Möglicher Ersatz vorgeschriebener PSA
                    durch geeignete Fahrerkabinen

                                                                                   Quelle: www.bvl.bund.de
                                                                                   RL für die Anforderungen
                                                                                   an die persönliche
                                                                                   Schutzausrüstung im
                                                                                   Pflanzenschutz, Stand
                                                                                   06.11.2020

Grün: kann PSA ersetzen
Gelb: Kabinen Kategorie 3 liefern keinen ausreichenden Schutz gegen gasförmige Stoffe
Rot: nicht geeignet, entsprechende PSA zu ersetzen
                                                                   PSD 2021 - Anwenderschutz        24
Schlepperkabinen als Ersatz für die PSA
                         Erweiterung der SB 199

 Bei Kabinen ohne definiertes Schutzniveau (Kategorie 1) keinesfalls auf vorgeschriebene
  PSA verzichten
 Kabinen Kategorie 2 können Schutzanzug, Schutzhandschuhe, Augen- und Gesichtsschutz
  ersetzen
     Ist ein Atemschutz vorgeschrieben (Cercobin FL, Basamid Granulat) muss dieser getragen werden
 Kabinen Kategorie 3 und 4 können darüber hinaus Atemschutzmasken ersetzen
     Kategorie 3 und 4 bieten Atemschutz für Partikel
     Kategorie 4 bieten Atemschutz für Aerosole
 Im Lüftungssystem integrierte Filter müssen den Herstellerangaben entsprechend regelmäßig
  gewechselt werden
 Höherwertige Filter sollten bei Vorhandensein genutzt werden
 Verschiedene Nachrüstsysteme auf Kategorie 3 oder 4 auf dem Markt verfügbar

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Schlepperkabinen als Ersatz für die PSA
            Empfehlung des Pflanzenschutzdienstes

Besonders bei der Applikation in Raumkulturen ist im Gegensatz zur
Flächenapplikation mit wesentlich höheren Anwenderexpositionen mit
Pflanzenschutzmitteln zu rechnen.

Daher Empfehlung:
bei Anschaffung von Zugmaschinen für Spritz- und Sprüharbeiten in
Raumkulturen den Kabinentyp der Kategorien 3 oder 4 auswählen

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Schutz von Anwohnern / Nebenstehenden
                                Zu beachten:

Bei PSM-Einsatz auf Flächen für die Allgemeinheit (§ 17 PflSchG)
 möglichst Verzicht auf Pflanzenschutzmittel
 falls doch erforderlich, nur explizit nach § 17 PflSchG zugelassene
   bzw. genehmigte Mittel verwenden, s. www.bvl.bund.de
 Zusätzliche Anwendungsbestimmungen beachten!!! z. B.
   SF252 Die Öffentlichkeit ist in geeigneter Weise (z. B. durch das Aufstellen von
   Warnschildern vor Ort während und bis mindestens 48 h nach der Anwendung) über
   den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu informieren.
   SF255 Die behandelten Flächen sind für 48 h mit geeigneten Maßnahmen
   abzusperren.
 Bei Anwendung auf Nichtkulturland (Wege, Plätze….) Genehmigung
  nach § 12 (2) PflSchG erforderlich!

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Haben Sie Fragen oder Anmerkungen?

Bitte senden Sie Ihre Fragen oder Anmerkungen bis zum 16.02.2021 per e-mail an:
pflanzenschutzdienst@lelf.brandenburg.de
mit der Angabe des Kennwortes: Anwenderschutz

                                 PSD 2021 - Anwenderschutz                        28
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