Ausbildungsduldung Quick Check BUMF Herbsttagung 2018
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VORBEMERKUNG
Die folgenden Darstellungen sollen und können Asyl- und Aufenthaltsrecht
nicht in Gänze darstellen.
Ziel kann und soll nicht eine rechtssichere Darstellung aller Einzelfälle und aller
Bereiche des Aufenthaltsrechtes sein, sondern eine schnell und leicht verständliche
Darstellung der Sachverhalte und geltenden gesetzlichen Grundlagen.
Wir stellen bundesweite Regelungen mit Berliner Auslegungen vor. In mehreren
Bundesländern gibt es Erlasse zur Ausbildungsduldung. Insofern ist die Rechtslage
sehr indifferent.
Wir machen zudem keine Rechtsberatung und sind keine Rechtsanwälte.
Deshalb:
Unsere Folien machen den Leser oder Zuhörer hoffentlich schlauer
und helfen im Verstehen. Im Einzelfall ist dennoch oder zusätzlich immer eine
individuelle und konkrete Beratung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt
erforderlich und nötig!
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Anspruch auf Duldung während der Ausbildung
3 Jahre
Duldung für die Dauer der Berufsausbildung
6 Monate
Duldung zur Jobsuche nach Abschluss der
Ausbildung
2 Jahre
Anspruch auf Aufenthaltserlaubnis bei Arbeit
im Ausbildungsberuf
3 plus 2 - Regel
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§ 60a - Überblick
+ -
Qualifizierte Berufsausbildung Einreise nur zur Leistungserlangung
kein Aufenthaltsbeendigung aus selbst
Duldung für Dauer der Ausbildung
zu vertretenden Gründen möglich
einmalig 6 Monate Duldung bei
kommt aus sicherem Herkunftsstaat
Wechsel der Ausbildung
Möglichkeit auf Aufenthaltserlaubnis Straftat über 50 Tagessätze
Maßnahmen Aufenthaltsbeendigung sind
bereits eingeleitet
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Asylverfahren Aufenthalt
Ankunft/Meldung als Asylsuchender AKN: Ankunftsnachweis
DUBLIN?
Asylantrag AG: Aufenthaltsgestattung
Anhörung
Asylbescheid
positiv AE: Aufenthaltserlaubnis (TITEL)
negativ GÜB: Grenzübertritts-
(rechtskräftig) bescheinigung
ODER bzw. SPÄTER
Klage
(Ausnahme: offensichtlich
unbegründet/unzulässig)
Duldung (Antrag)
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Aufenthaltspapiere Aufenthaltstitel
AKN: Ankunftsnachweis VISUM
AG: Aufenthaltsgestattung AE: Aufenthaltserlaubnis
Duldung Blaue Karte EU
Fiktionsbescheinigung NE: Niederlassungserlaubnis
GÜB: Grenzübertritts-
Daueraufenthalt EU
bescheinigung
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Ausgang des Asylverfahrens
NEGATIV POSITIV
• FORMELLE Ablehnung:
• Anerkennung
Asylberechtigung
„Antrag unzulässig“
§ 16 a GG
§ 29 AsylG
• Zuerkennung
Flüchtlingseigenschaft
§ 3 AsylG
• INHALTLICHE Ablehnung:
• Zuerkennung subsidiärer
Schutz
„Antrag unbegründet“
§ 4 AsylG
„Antrag offensichtlich
• nationale
unbegründet“
Abschiebungsverbote
§ 29 a AsylG
§ 60 Abs. 5 und 7 AufenthG
§ 30 AsylG
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Rechtsstatus bei NEGATIVER Asylentscheidung
ABLEHNUNG
ABLEHNUNG ABLEHNUNG
„Antrag
„Antrag „Antrag
offensichtlich
unzulässig“ unbegründet“
unbegründet“
Dublin III z.B. z.B.: sicheres
(Asylbescheid anderer Herkunftsland, kein
Staat, anderes Land massive Asylgrund
zuständig, sicheres Widersprüche, feststellbar
Drittland) Identitätstäuschung
Abschiebung Ausreisefrist 7 T
angeordnet Ausreisefrist 30 T
Klage 1 Woche
Klage 1 Woche Folge: Klage 2 Wochen
KEINE A-Duldung Eilantrag 1 Woche
WICHTIG:
Auch mit Klage sofort WICHTIG: Klage hemmt
vollziehbar! Deshalb: Auch mit Klage sofort Rechtskraft Bescheid
Eilantrag ADV vollziehbar! Deshalb: lfd. Asylverfahren bis
§ 34a Abs 2 Satz 1 AsylG Eilantrag ADV
Urteil
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Verfahren / Papiere nach ablehnendem Bescheid
komplett negativer
Asylbescheid
einfach „offensichtlich
Keine Klage: „unbegründet“ unbegründet“ Keine Klage:
Rechtskraft 30 T. Frist 7 T. Frist Rechtskraft
Ausreise Ausreise
AUFENTHALTS-
Klage eingereicht Klage eingereicht
GESTATTUNG
AUFENTHALTS- Klage
ERLAUBNIS erfolgreich
„vollziehbar Klage Klage „vollziehbar
ausreisepflichtig“ verloren verloren ausreisepflichtig“
(rechtskräftig) (rechtskräftig)
GÜB/ GÜB/
DULDUNG Formell immer erst GÜB, dann Duldung auf Antrag DULDUNG
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Anspruch auf Ausbildungsduldung
§ 60 a AufenthG
…(Satz 4) Eine Duldung wegen dringender persönlicher Gründe im Sinne von
Satz 3 ist zu erteilen, wenn der Ausländer eine qualifizierte Berufsausbildung
in einem staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten Ausbildungsberuf in
Deutschland aufnimmt oder aufgenommen hat, die Voraussetzungen nach
Absatz 6 nicht vorliegen und konkrete Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung
nicht bevorstehen….
In den Fällen nach Satz 4 wird die Duldung für die im Ausbildungsvertrag
bestimmte Dauer der Berufsausbildung erteilt. Eine Duldung nach Satz 4 wird
nicht erteilt und eine nach Satz 4 erteilte Duldung erlischt, wenn der Ausländer
wegen einer im Bundesgebiet begangenen vorsätzlichen Straftat verurteilt
wurde, wobei Geldstrafen von insgesamt bis zu 50 Tagessätzen oder bis zu 90
Tagessätzen wegen Straftaten, die nach dem Aufenthaltsgesetz oder dem
Asylgesetz nur von Ausländern begangen werden können, grundsätzlich außer
Betracht bleiben.
Die nach Satz 4 erteilte Duldung erlischt, wenn die Ausbildung nicht mehr
betrieben oder abgebrochen wird. Wird das Ausbildungsverhältnis vorzeitig
beendigt oder abgebrochen, wird dem Ausländer einmalig eine Duldung für
sechs Monate zum Zweck der Suche nach einer weiteren Ausbildungsstelle
zur Aufnahme einer Berufsausbildung nach Satz 4 erteilt.
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Anspruch auf Ausbildungsduldung
§ 60 a AufenthG
…(Satz 4) Eine Duldung wegen dringender persönlicher Gründe im Sinne von
Satz 3 ist zu erteilen, wenn der Ausländer eine qualifizierte Berufsausbildung
in einem staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten Ausbildungsberuf in
Deutschland aufnimmt oder aufgenommen hat, die Voraussetzungen nach
Absatz 6 nicht vorliegen und konkrete Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung
nicht bevorstehen….
(6) Einem Ausländer, der eine Duldung besitzt, darf die Ausübung einer
Erwerbstätigkeit nicht erlaubt werden, wenn
1. er sich in das Inland begeben hat, um Leistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz zu erlangen,
2. aufenthaltsbeendende Maßnahmen bei ihm aus Gründen, die er selbst zu
vertreten hat, nicht vollzogen werden können oder
3. er Staatsangehöriger eines sicheren Herkunftsstaates nach § 29a des
Asylgesetzes ist und sein nach dem 31. August 2015 gestellter Asylantrag
abgelehnt wurde.
Zu vertreten hat ein Ausländer die Gründe nach Satz 1 Nummer 2 insbesondere,
wenn er das Abschiebungshindernis durch eigene Täuschung über seine
Identität oder Staatsangehörigkeit oder durch eigene falsche Angaben selbst
herbeiführt.
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DULDUNG
Duldung ist KEIN Aufenthaltstitel. Eine Duldung wird dann erteilt, wenn ein
vollziehbar Ausreisepflichtiger nicht abgeschoben werden kann oder soll
Duldung setzt also einen rechtskräftig abgelehnten Asylantrag voraus
(oder KEINEN Asylantrag z.B. UMF)
Deshalb: Ein Anspruch auf Duldung für eine Ausbildung kann nur dann
entstehen, wenn der Asylantrag bereits rechtskräftig abgelehnt wurde
Gründe für Duldung sind rechtliche oder tatsächliche Hindernisse:
Ausbildung (Anspruch möglich)
Krankheit
Schwangerschaft
Reiseunfähigkeit
fehlende Papiere
fehlende Rücknahmebereitschaft des Herkunftslandes
öffentliches Interesse (Zeuge in Strafverfahren z.B.)
nach 18 Monaten Duldung SOLL AE erteilt werden
Duldung ist immer mit Wohnsitzauflage verbunden
Duldung endet immer mit Beseitigung des Hindernisses, nicht mit Frist.
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Ideal-Schema Weg zur Ausbildungsduldung
Asylantrag
Ausbildungs-
endgültig normale Beschäftigungs-
duldung
(rechtskräftig) Duldung Erlaubnis
(ca. 3 Jahre)
angelehnt
erfolgreicher
3 + 2 Regel Ausbildungs-
abschluss
2 Jahre 6 Monate
Prüfung/
Aufenthalts- Arbeitsvertrag im Duldung zur
Zustimmung
erlaubnis erlernten Beruf Jobsuche im
ABH und BA
§ 18a AufenthG erlernten Beruf
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Kommt Ausbildungsduldung in Frage (Idealfall) ?
1. Frage: Hat der Geflüchtete bereits eine Duldung?
2. Frage: Blick in die Duldung: Welche Beschränkungen sind dort
eingetragen?
3. Frage: Wenn kein AUSSCHLUSS („Erwerbstätigkeit NICHT
gestattet“), dann:
Gibt es einen Nationalpass?
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Kommt Ausbildungsduldung in Frage (Idealfall) ?
4. Wenn ja: Ausbildungs-Duldung grundsätzlich beantragbar
5. Wenn nein: (Nach Ablehnung!) Pass besorgen!
6. Steht Ausbildung „unmittelbar bevor“? (Berlin: 3 Monate)
7. Wenn ja: Ausbildungsduldung beantragen
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Arbeiten als Geflüchteter I
Generelle Voraussetzung: Wegfall der Vorrangprüfung (Berlin immer)
AG kürzer 3 Monate Nein, untersagt. § 61 Abs.1 AsylG
Nein – untersagt, § 32 Abs. 1 BeschV
Besonderheit: Berufsausbildungen, bestimmte
Praktika, Freiwilligendienste, Beschäftigungen als
Duldung mit Voraufenthalt
Hochqualizierte etc. sind ohne Zustimmung der BA
3 Monate
Besonderheit: Berufsausbildungen, bestimmte
< 4 Jahre Praktika, Freiwilligendienste, Beschäftigungen als
Hochqualizierte etc. sind ohne Zustimmung der BA
zu gestatten, zu den Einzelheiten vgl. § 32 Abs. 2
und 4 BeschV
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Arbeiten als Geflüchteter II
Ja – Beschäftigung ohne Zustimmung der BA
gestattet, § 32 Abs. 3 und 4 BeschV
AG/Duldung mit Ausnahme: Duldung mit Arbeitsverbot sowie
Voraufenthalt > 4 Jahre Asylsuchende aus sicheren Herkunftsstaaten, die
nach dem 31.08.2015 einen Asylantrag gestellt
haben
Duldung mit
Erlaubnisversagung Nein – untersagt, § 60a Abs. 6 AufenthG
(sichere HKS, Passlose,
Sozialleistungseinreiser)
AE § 23 Abs. 1 AufenthG
Ja – Beschäftigung gestattet
AE § 23 a AufenthG
Auf Antrag kann die selbstständige Erwerbstätigkeit
AE § 25 Abs. 3 & 5 gestattet werden (Berlin idR immer automatisch)
AufenthG
AE § 25 Abs 1/ 2 AufenthG
AE § 23 Abs. 2 AufenthG
AE § 25 a AufenthG Ja – Erwerbstätigkeit gestattet
AE § 25 b AufenthG
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Beschäftigungserlaubnis
Beschäftigungserlaubnis durch ABH contra
Zustimmung durch Bundesagentur
§ 32 BeschV Beschäftigung von Personen mit Duldung
(1) Ausländerinnen und Ausländern, die eine Duldung besitzen, kann eine Zustimmung zur
Ausübung einer Beschäftigung erteilt werden, wenn sie sich seit drei Monaten erlaubt, geduldet
oder mit einer Aufenthaltsgestattung im Bundesgebiet aufhalten. Die §§ 39, 40 Absatz 1 Nummer 1
und Absatz 2 sowie § 41 des Aufenthaltsgesetzes gelten entsprechend.
(2) Keiner Zustimmung bedarf die Erteilung einer Erlaubnis zur Ausübung
1. eines Praktikums nach § 22 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 bis 4 des Mindestlohngesetzes,
2. einer Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten
Ausbildungsberuf,
3. einer Beschäftigung nach § 2 Absatz 1, § 3 Nummer 1 bis 3, § 5, § 14 Absatz 1, § 15 Nummer
2, § 22 Nummer 3 bis 5 und § 23,
4. einer Beschäftigung von Ehegatten, Lebenspartnern, Verwandten und Verschwägerten
ersten Grades eines Arbeitgebers in dessen Betrieb, wenn der Arbeitgeber mit diesen in häuslicher
Gemeinschaft lebt oder
5. jeder Beschäftigung nach einem ununterbrochen vierjährigen erlaubten, geduldeten oder
gestatteten Aufenthalt im Bundesgebiet.
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Noch einmal: Ideal-Schema Weg zur Ausbildungsduldung
Asylantrag
Ausbildungs-
endgültig normale Beschäftigungs-
duldung
(rechtskräftig) Duldung Erlaubnis
(ca. 3 Jahre)
angelehnt
erfolgreicher
3 + 2 Regelung Ausbildungs-
abschluss
2 Jahre 6 Monate
Prüfung/
Aufenthalts- Arbeitsvertrag im Duldung zur
Zustimmung
erlaubnis erlernten Beruf Jobsuche im
ABH und BA
§ 18a AufenthG erlernten Beruf
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Schema Weg zur Ausbildungsduldung
tatsächliche/rechtliche
Gründe vorhanden?
Asylantrag
Ausbildung lief bereits „normale“ Duldung
endgültig
vorher aus anderen Gründen
(rechtskräftig)
(während Asylverfahren)
abgelehnt
Ausbildungsvertrag
geschlossen
Sicherer HKS und Stichtag?
Wartezeit?
Prüfung Beschäftigungserlaubnis
Zustimmung BA (hier n. erf.)?
(Ermessensgründe?)
wenn keine
Ausschlüsse! Erteilung Erlaubnis
Beschäftigung
Asylantrag nur w/Leistungen?
Mitwirkung Passbeschaffung? Prüfung Ausbildungsduldung
Abschiebung eingeleitet?
wenn eigentl.
6 M. Ermessensduldung
Voraussetzungen erfüllt, Passbeschaffung
aber Passbeschaffung fehlt (Berlin!)
Erteilung Ausbildungsduldung
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Anspruch auf Ausbildungsduldung
KEINE Altersbeschränkung! Ausbildung muss unmittelbar bevor stehen
(Berlin: 3 Monate)
Anerkannte Berufsausbildung mit
qualifiziertem Abschluss & Mindestdauer 2 Bei längerem Vorlauf: Ermessensduldung
Jahre aus den dafür möglichen Gründen
(https://www.bibb.de/de/berufeinfo.php) notwendig. Wenn Ausbildungsvertrag
geschlossen, Beginn aber erst nach mehr als
Duale Berufsausbildung (z.B. Bäcker/G&E- 3 Monaten sollte man Ermessensduldung
Kfm) & schulische Berufsausbildung (z.B. beantragen.
Gesundheit, Fremdsprachen, IT)
Wenn Ausbildung bereits während des
Schule zählt NICHT/ Studium zählt NICHT, Asylverfahrens begonnen, ebenfalls
ABER duales Studium JA Anspruch möglich.
U.U. vorher einmalig 6 Monate
EQ-Maßnahmen ja (Ermessensduldung), Ermessensduldung zur Passbeschaffung,
wenn Ausbildungsvertrag geschlossen wenn dies einziges Hindernis (nur Berlin!
(Berlin) Nur bei bereits im Verfahren begonnener
Ausbildung)
Ausbildungsvertrag von IHK/HWK
abstempeln lassen („Prüf-Stempel“) / Duldung für die Dauer der Ausbildung
Anmeldebestätigung / Aufnahmezusage ABER:
Schule
Präsentation & Handout Ausbildungsduldung § 60 a AufenthG - Netzwerk Berlin hilft - www.berlin-hilft.com - Stand: 06.06.201722
Anspruch auf Ausbildungsduldung
Grundsätzliche Ausschlüsse:
1. sichere Herkunftsstaaten, WENN Antrag nach 31.08.2015 UND Asylantrag abgelehnt
wurde
Problem/Streitpunkt: Reicht auch bereits Asylgesuch vor Stichtag aus?
In manchen BL ja, auch Berlin
Theoretisch und (noch) praktisch in Berlin: Rücknahme des Asylantrages schafft Möglichkeit
zum Anspruch, wenn nicht sofort Abschiebung eingeleitet wird. Teilweise wird dies in anderen
BL als Umgehung angesehen. (So auch Anwendungshinweise Duldung des BMI aus 05/2017)
2. Straftaten mit Verurteilung mit 50 Tagessätzen bzw. 90 Tagessätzen bei rein
ausländerrechtlichen Straftaten oder höher
Vorsätzliche Taten, Tagessätze kumulativ!
3. Einreise ausschließlich zum Leistungsbezug
Beweispflicht ABH, keine große Relevanz
Präsentation & Handout Ausbildungsduldung § 60 a AufenthG - Netzwerk Berlin hilft - www.berlin-hilft.com - Stand: 06.06.201723
Anspruch auf Ausbildungsduldung
Grundsätzliche Ausschlüsse:
4. keine unmittelbar bevorstehenden Abschiebemaßnahmen
Datum der Duldung bedeutet keine Bleiberechtsregel!
Sind Abschiebehindernisse beseitigt, kann abgeschoben werden. Ist z.B. die Krankheit ausgeheilt
und der Mensch transportfähig, kann abgeschoben werden.
Sind Papiere auch durch ABH beschafft, kann abgeschoben werden.
Ist der Flug gebucht, ist die Abschiebung unmittelbar bevorstehend.
Wörtliche Auslegung in Berlin. Unmittelbar ist: Gebuchter Flug, Passbeschaffung durch ABH
oder Dublin-Überstellungserfahren eingeleitet („nicht abschließend“)
5. Geklärte Identität und Passlage
Der wichtigste Punkt: Ist ein gültiger echter Pass vorhanden, ist alles in Ordnung.
Fehlt dieser, muss man sich nun - anders als bisher im Asyl-Verfahren - um ihn kümmern. Ziel ist es
letztlich, die Grundlage für die eigene Ausreise zu schaffen.
Mitwirkung an Identitätsklärung und Passbeschaffung sind unbedingte Voraussetzung für eine
Ausbildungsduldung!
Hauptgrund für Scheitern des Anspruchs auf Ausbildungsduldung!
Lösungsweg in Berlin: Max. 6 Mon. Ermessensduldung zur Passbeschaffung (einmalig, nicht
verlängerbar), wenn Ausbildung begonnen und Pass der einzige Hinderungsgrund
Präsentation & Handout Ausbildungsduldung § 60 a AufenthG - Netzwerk Berlin hilft - www.berlin-hilft.com - Stand: 06.06.201724
Anspruch auf Ausbildungsduldung
Problemfeld Identitätstäuschung:
Eine spätere Identitätsklärung durch Vorlage des Passes heilt
den Ausschlussgrund nach § 60a ABS 6 Satz 1 Nr 2. Bei
Erfüllung aller anderen Voraussetzungen: Anspruch!
Aber:
Gleichzeitig Einleitung Strafverfahren nach § 95. Wenn daraus
eine Verurteilung folgt, die wiederum über den Grenzen des § 60“
ABS 2 Satz 6 liegt (50/90 Tagessätze), dann ERLÖSCHEN der
Ausbildungsduldung!
Präsentation & Handout Ausbildungsduldung § 60 a AufenthG - Netzwerk Berlin hilft - www.berlin-hilft.com - Stand: 06.06.201725
Anspruch auf Ausbildungsduldung I
1.
2. 3.
Prüfschema 4.
Liegt Pass vor Abschiebung
Beschäftigungs- Erteilung der
oder ist bereits
erlaubnis Duldung
beantragt? eingeleitet?
erfolgreich?
• Ausbildung ist immer • fehlende Mitwirkung
Beschäftigung bei Identitätsklärung & Bei bereits • Für die Dauer der
• Erlaubnis der ABH Passbeschaffung führt eingeleiteten Ausbildung
zur Ablehnung Abschiebemaßnahmen
immer erforderlich • duale
• Verpflichtung zur
• § 32 BeschV stellt nur besteht kein Anspruch Berufsausbildung
Passbeschaffung nach
von Zustimmung der Ablehnung Asylantrag auf Duldung. Antrag oder schulische
Arbeitsagentur frei, • Ist die wird abgelehnt. • anerkannter
nicht von Erlaubnis Passbeschaffung im Abschluss
der Beschäftigung! Verfahren nicht Berlin: Eingeleitet • >2 Jahre Dauer
• Anspruchsduldung zumutbar und sogar bedeutet konkrete • Altersunabhängig
nur unmittelbar vor schädlich, ist sie nun Maßnahme (gebuchter • Duldung erlischt bei
Beginn der Pflicht
Flug). Andere BL Abbruch
Ausbildung (Bln: 3 sehen das wesentlich
2a (Berlin) • 1 Woche reicht
Monate) restriktiver. BAY reicht
Ermessensduldung bereits!
• Problem, wenn Vorlauf
6 Monate zur ein T. in der ABH oder • AG zu Meldung
länger Passbeschaffung (einmalig, Aufforderung zur verpflichtet
• sichere HKS Problem nicht verlängerbar, nur Passbeschaffung
(s. Details) bestehendes AB-Verhältnis)
Präsentation & Handout Ausbildungsduldung § 60 a AufenthG - Netzwerk Berlin hilft - www.berlin-hilft.com - Stand: 06.06.201726
Anspruch auf Ausbildungsduldung
Beendigung der Duldung
Abbruch oder Nicht-Betreiben der Ausbildung führt zum
Erlöschen der Duldung!
Straftat während der Ausbildungsduldung mit 50/90
Tagessätzen oder mehr führt zum Erlöschen der Duldung!
Automatik, keinerlei Ermessen!
„Auf Grund der Passpflicht für Ausländer obliegt es den
Auszubildenden nachzuweisen, dass sie trotz aller Bemühungen von
ihrem Staat keinen Pass oder Passersatz erhalten.“
„Die erteilte Ausbildungsduldung zeichnet sich durch die gut
sichtbaren Nebenbestimmungen „Ausbildung zum/zur … bei ….
gestattet”, “Beschäftigung nur nach Erlaubnis” und “Erlischt mit
Abbruch der Ausbildung oder Verurteilung wg. einer vors. Straftat”
aus.“
Quelle: ABH Berlin
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Anspruch auf Ausbildungsduldung
Weitere Hinweise
Straftat muss vorsätzlich begangen worden sein.
Bei Nichtbestehen der Prüfung Anspruch auf Verlängerung der
Duldung
Ebenso bei vorherigem Antrag auf Verlängerung
> 6 Monate erfolglose Passchbeachaffung durch ABH: KEINE
bevorstehende Abschiebung
HFK unterbricht 6-Monats-Frist, Petition nicht
Verbot der Erwerbstätigkeit gem. § 61 Abs. 1 i.V.m. § 47 Abs. 1 a bzw.
1 b AsylG greift nicht!
Schulische Berufsausbildung: Keine Beschäftigungserlaubnis, keine
Meldung Abbruch
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Anspruch auf Ausbildungsduldung
Duldung auch für
Familienangehörige?
Ja. Familienangehörige erhalten ebenfalls eine Duldung, wenn
jemand eine Ausbildungsduldung erhalten hat.
Begünstigt sind:
Ehegatte und minderjährige Kinder
Ist der Ausbildungsgeduldete minderjährig, gilt dies auch für Eltern
und minderjährige Geschwister (Ende mit Volljährigkeit).
§ 60 a Absatz 2 Satz 3
Ausschluss jedoch wiederum bei eigenen Straftaten >50/90
Tagessätzen
Duldung erlischt bei Erlöschen der dies bedingenden
Ausbildungsduldung
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Noch einmal: Ideal-Schema Weg zur Ausbildungsduldung
Asylantrag
Ausbildungs-
endgültig normale Beschäftigungs-
duldung
(rechtskräftig) Duldung Erlaubnis
(ca. 3 Jahre)
angelehnt
erfolgreicher
3 + 2 Regelung Ausbildungs-
abschluss
2 Jahre 6 Monate
Prüfung/
Aufenthalts- Arbeitsvertrag im Duldung zur
Zustimmung
erlaubnis erlernten Beruf Jobsuche im
ABH und BA
§ 18a AufenthG erlernten Beruf
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Anspruch auf Ausbildungsduldung II
6. 7.
5. 8.
Ausbildung nicht Ausbildung
WÄHREND Aufenthalts-
betrieben oder erfolgreich
der Ausbildung erlaubnis?
abgebrochen? abgeschlossen?
• AG ist gesetzlich • Einmalige • § 18 a Abs 1 a
verpflichtet, das Möglichkeit zur AufenthG
Nicht-Betreiben der Suche nach einer
gesetzlicher
• Anspruch auf
Ausbildung zu anderen
Anspruch auf Erteilung einer
melden. Ausbildung
einmalig Aufenthalts-
• Nicht-Betreiben
erlaubnis für 2
heisst > 1 Woche! • Bedeutet: Jahre, wenn die
• Wenn nicht 6 Monate Duldung
betrieben, weiteren
anderer Voraussetzungen
ERLISCHT die zur Suche nach
DULDUNG! Ausbildungsbetrieb erfüllt sind.
einem Arbeitsplatz im
• KEIN Ermessen, oder auch • Danach:
erlernten
gesetzliche Folge. anderer Verlängerung
Ausbildungsberuf
Nichtbetreiben kein Ausbildungsberuf möglich unter
Problem bei Beachtung der
schulischer • 6 Monate Regeln des §18
Ausbildung. AufenthG bzw. 18a
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Anspruch auf Ausbildungsduldung
§ 18 a AufenthG
(1a) Wurde die Duldung nach § 60a Absatz 2 Satz 4 erteilt, ist
nach erfolgreichem Abschluss dieser Berufsausbildung für
eine der erworbenen beruflichen Qualifikation entsprechenden
Beschäftigung eine Aufenthaltserlaubnis für die Dauer von
zwei Jahren zu erteilen, wenn die Voraussetzungen des
Absatzes 1 Nummer 2 bis 7 vorliegen und die Bundesagentur
für Arbeit nach § 39 zugestimmt hat.
(1b) Eine Aufenthaltserlaubnis nach Absatz 1a wird widerrufen, wenn das der
Erteilung dieser Aufenthaltserlaubnis zugrunde liegende Arbeitsverhältnis
aus Gründen, die in der Person des Ausländers liegen, aufgelöst wird oder
der Ausländer wegen einer im Bundesgebiet begangenen vorsätzlichen
Straftat verurteilt wurde, wobei Geldstrafen von insgesamt bis zu 50
Tagessätzen oder bis zu 90 Tagessätzen wegen Straftaten, die nach dem
Aufenthaltsgesetz oder dem Asylgesetz nur von Ausländern begangen
werden können, grundsätzlich außer Betracht bleiben.
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Anspruch auf Ausbildungsduldung
§ 18 a AufenthG
(1) Einem geduldeten Ausländer kann eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer der
beruflichen Qualifikation entsprechenden Beschäftigung erteilt werden, wenn die
Bundesagentur für Arbeit nach § 39 zugestimmt hat und der Ausländer
1. im Bundesgebiet
a) eine qualifizierte Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten oder vergleichbar
geregelten Ausbildungsberuf oder ein Hochschulstudium abgeschlossen hat oder
b) mit einem anerkannten oder einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbaren
ausländischen Hochschulabschluss seit 2Jahren ununterbrochen eine dem Abschluss
angemessene Beschäftigung ausgeübt hat, oder
c) als Fachkraft seit drei Jahren ununterbrochen eine Beschäftigung ausgeübt hat, die
eine qualifizierte Berufsausbildung voraussetzt,
und innerhalb des letzten Jahres vor Beantragung der Aufenthaltserlaubnis für seinen
Lebensunterhalt und den seiner Familienangehörigen oder anderen
Haushaltsangehörigen nicht auf öffentliche Mittel mit Ausnahme von Leistungen zur
Deckung der notwendigen Kosten für Unterkunft und Heizung angewiesen war, und
………
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Anspruch auf Ausbildungsduldung
§ 18 a AufenthG
…..
2. über ausreichenden Wohnraum verfügt,
3.über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt,
4.die Ausländerbehörde nicht vorsätzlich über aufenthaltsrechtlich relevante
Umstände getäuscht hat,
5.behördliche Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung nicht vorsätzlich
hinausgezögert oder behindert hat,
6.keine Bezüge zu extremistischen oder terroristischen Organisationen hat und
diese auch nicht unterstützt und
7.nicht wegen einer im Bundesgebiet begangenen vorsätzlichen Straftat verurteilt
wurde, wobei Geldstrafen von insgesamt bis zu 50 Tagessätzen oder bis zu 90
Tagessätzen wegen Straftaten, die nach dem Aufenthaltsgesetz oder dem Asylgesetz
nur von Ausländern begangen werden können, grundsätzlich außer Betracht bleiben.
………
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Anspruch auf Ausbildungsduldung III
8a 8a
9. 10.
Voraussetzungen Voraussetzungen
Ausschlüsse für Beendigung der
I II
AE nach § 18 a AE § 18 a Abs. 1a
für AE § 18 a für AE § 18 a
Vorsätzliche
• Keine Verlängerung
• Berufsausbildung • Ausreichender •
Täuschung über nach § 18 a Abs 1a
• Tätigkeit muss im Wohnraum für sich
aufenthaltsrelevante AufenthG nach 2
erlernten Beruf und Angehörige:
Umstände (Identität) Jahren
stattfinden (bei 9 qm > 6 J.
Übernahme durch 6 qm < 6 J. (eher
unwahrscheinlich, • AE erlischt bei
Ausbildungsbetrieb 0 < 2J.
da bereits vorher ja selbstverschuldeter
wird dies unterstellt) auch GU
relevant) Auflösung des
• wenn Wechsel • Deutsch B1 • Straftaten Arbeitsverhältnisses
muss die Tätigkeit • Sicherung des
>50 Tagessätze/90 • AE erlischt bei
weitgehend dem Lebensunterhaltes Tagessätze wenn Verurteilung zu
erlernten Beruf für sich und rein ausländer- mehr 50/90
entsprechen. Angehörige rechtlich Tagessätzen
• Arbeitsagentur (entfällt bei AE nach • Bezug zu
muss zustimmen § 18a 1 a/ extremistischen oder U.U. AE nach § 18a.1
• Kein Wechsel Anspruchsduldung!) terroristischen besser?
„Friseur zu KFZ“ Organisationen
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Aufenthaltserlaubnis nach § 18 a
AE nach § 18 a Abs 1 umfasst die Notwendigkeit
der Sicherung des Lebensunterhalts.
Die AE nach § 18 a Abs. 1a NICHT. Dafür greift u.U.
die Folge des § 18a Abs 1b, der NUR bei einer AE
nach Abs. 1a anzuwenden ist.
Absatz 1: Nach Ermessen
Absatz 1a: Anspruch
Deshalb TIPP: Wenn erreichbar (Lebensunterhalt
gesichert), dann AE nach § 18a Absatz 1.
Damit entfällt eine gesetzliche Widerrufsregelung.
BUMF Herbsttagung 2018 Ausbildungsduldung § 60 a AufenthG - Netzwerk Berlin hilft - www.berlin-hilft.com - Stand: 01.08.2018Danke für die Aufmerksamkeit!
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