Kurier - Verbandsgemeinde Landstuhl

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Kurier - Verbandsgemeinde Landstuhl
Kurier
  Verbandsgemeinde
                                                              Wochenzeitung für die
                                                              Verbandsgemeinde
                                                              LandstuhL
Ausgabe 13/2020           Jahrgang 2020                                            Mittwoch, 25. März 2020

  Liebe mitbürgerinnen und mitbürger,
                      die Ereignisse im Rahmen der Corona-Krise entwickeln sich sehr schnell
                      und dynamisch.
                      Dinge, die wir Ihnen hier über den Verbandsgemeinde-Kurier und das Amts-
                      blatt kommunizieren, können wegen des Redaktionsschlusses eineinhalb
                      Tage vor Erscheinen bei der Veröffentlichung bereits wieder überholt sein.
                      Dennoch versuche ich, Ihnen auch auf diesem Weg einen aktuellen Stand
                      zu übermitteln:
  1. Nach der neuen Allgemeinverfügung des Landes sind jetzt sämtliche Veranstaltungen, egal
     welcher Größe, egal ob öffentlich oder privat, untersagt. Sämtliche Vereinstreffen sind ver-
     boten. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haus-
     halt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet. Der
     Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, Einkäufe, Arztbesuche, Hilfe für andere und individueller
     Sport oder Bewegung im Freien bleibt möglich.
      Spielplätze, Sporthallen und die meisten Geschäfte mit Ausnahme des Lebensmittelhan-
      dels und einiger weniger weiterer Ausnahmen sind geschlossen. Die Geschäfte, die geöff-
      net bleiben können, dürfen vorübergehend auch an Sonntagen von 12-18 Uhr öffnen.
      Nahezu alle öffentlichen Einrichtungen sind geschlossen, dies betrifft auch die Leichenhal-
      len.
  2. Die Notfallbetreuung in den Schulen und KiTas ist angelaufen, ich bedanke mich ausdrück-
     lich dafür, dass wirklich nur der berechtigte Personenkreis davon Gebrauch macht.
  3. Die Verbandsgemeindeverwaltung Landstuhl ist seit Montag an allen ihren Standorten nur
      noch vormittags von 8.30 bis 12 Uhr geöffnet, allerdings nur für absolut unaufschiebbare
      Anliegen. Bitte melden Sie sich vorher telefonisch an! Die entsprechenden Rufnummern für
      die einzelnen Dienststellen der Verwaltung finden Sie auf der Titelseite des Amtsblatts.
  Die Außensprechstunden in den Ortsgemeinden entfallen bis auf weiteres.
  Für alle aktuellen Entwicklungen verweise ich Sie auf unsere Internet Seite www.landstuhl.de
  sowie auf unsere Facebook-Seite.
  Bitte halten Sie sich strikt an die aufgestellten Regeln, es kann Leben retten!
  Vielen Dank für Ihr Verständnis, Ihre Solidarität und Ihre Hilfsbereitschaft!
  Mit den besten Wünschen für Ihre Gesundheit
                                                                                    Ihr Bürgermeister
                                                                                Dr. Peter Degenhardt

                                                                       Amtsblatt
                                                                             V erbandsgemeinde Landstuhl

                  im Innenteil:
Kurier - Verbandsgemeinde Landstuhl
Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl                                                 Seite 2                      Ausgabe 13/2020 - Mittwoch, 25. März 2020

               Notdienste / Wichtige Rufnummern

                          Notrufe                                                                           Bereitschaftsdienst der Augenärzte
                                                                                                             Kusel/Landstuhl/Kaiserslautern
 Polizei������������������������������������������������������������������������� 110 + 9 22 90
 Feuerwehr������������������������������������������������������������������������������������ 112   Der augenärztliche Bereitschaftsdienst Kusel/Landstuhl
 Krankentransport�����������������������������������������������������������������19222              ist mit dem Notdienst Kaiserslautern zusammengeschlos-
                                                                                                      sen. Zu erfragen: Tel. 0631/ 89290929.
                          Ärztliche Bereitschaft-                                                                     Apothekennotdienst
                          spraxen                                                                     Unter der folgenden Service-Telefonnummer werden
                                                                                                      Ihnen die diensthabenden Apotheken in Ihrem Post-
                              Öffnungszeiten:                                                         leitzahlenbereich genannt! (Im Internet www.lak-rlp.
                                                                                                      de), aus dem deutschen Festnetz (0,14 €/Min.) und aus
 Mo. 19.00 Uhr - Di. 07.00 Uhr                                                                        dem Mobilfunknetz (max. 0,42 €/Min.): 0180 5 258825
 Di. 19.00 Uhr - Mi. 07.00 Uhr                                                                        + Postleitzahl des Standortes.
 Mi. 14.00 Uhr - Do. 07.00 Uhr                                                                        (zum Beispiel bei einem Standort in Hauptstuhl 0180-5-
                                                                                                      258825-66851 od. bei einem Standort in Kindsbach 0180-
 Do. 19.00 Uhr - Fr. 07.00 Uhr                                                                        5-258825-66862)
 Fr. 16.00 Uhr - Mo. 07.00 Uhr                                                                        Abfrage der Bereitschaftsdienst-Apotheke im Inter-
 An Feiertagen durchgehend geöffnet; vom Vortag des                                                   net: www.lak-rlp.de
 Feiertages 18.00 Uhr bis zum nachfolgenden Tag 07.00                                                 Mit der Option „Kalender“ können dort auch für jeden
                                                                                                      beliebigen Ort die Bereitschaftsdienstapotheken der
 Uhr.                                                                                                 kommenden 14 Tage angezeigt und ausgedruckt wer-
                                                                                                      den. Die Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz weist
    Ärztliche Bereitschaftspraxis für die                                                             jedoch darauf hin, dass nur für den Tag des Ausdruckes
   Ortsgemeinden Krickenbach, Schopp,                                                                 eine absolute Aktualität gewährleistet werden kann.
        Stelzenberg und Trippstadt:
 Westpfalz-Klinikum Standort I, Hellmut-Hartet-Straße 1,                                                         Tierärztlicher Notfalldienst
 67655 Kaiserslautern, Tel: 116117 (kostenfrei, ohne Vor-
 wahl aus dem Festnetz, aus dem Handynetz mit der Vor-                                                     für Kleintiere der Tierarztpraxen in Landstuhl und
 wahl 0631)                                                                                                                      Ramstein

      Ärztliche Bereitschaftspraxis für die                                                           Der Notdienst der Tierärzte ist beim jeweiligen Haustier-
                                                                                                      arzt zu erfragen.
            übrigen Ortsgemeinden:
 Nardini Klinikum St. Johannis Landstuhl, Nardinistraße 30,
 66849 Landstuhl, Tel: 116117 (kostenfrei, ohne Vorwahl                                                                Weitere Bereitschafts-
 aus dem Festnetz, aus dem Handynetz mit der Vorwahl                                                                   dienste
 06371)
                                                                                                      Bereitschaftsdienst der Pfalzwerke Netz AG Energie-
               Zahnärztlicher Notfalldienst                                                           versorgung
 der Bezirkszahnärztekammer Pfalz
 www.zahnnotfall-pfalz.de                                                                             Strom für die Verbandsgemeinde Landstuhl:
 Über die oben stehende Internetseite gelangen Sie zum                                                Netzteam Hauptstuhl, Tel.-Nr.: 0800/7977777
 Notfalldienst der Zahnärzte der Pfalz. Der Dienst steht
                                                                                                      Gas für die Gemeinden Bann und Hauptstuhl:
 Ihnen an Wochenenden (Samstag/Sonntag) und an Feier-
 tagen zur Verfügung.                                                                                 Tel.-Nr.: 0800/1003448

                  Herausgeber:		                             LINUS WITTICH Medien KG
                  Druck:		                                   Druckhaus WITTICH KG                                                                Impressum
                  Verlag:		                                  LINUS WITTICH Medien KG
                  Anschrift:		                               54343 Föhren, Europa-Allee 2 (Industriepark Region Trier, IRT)
                  Verantwortlich:
                  redaktioneller Teil: 		 Dietmar Kaupp,                                                          Erscheinungsweise: wöchentlich
                  		Verlagsleiter                                                                                 Zustellung: Kostenlose Zustellung an alle
                  Anzeigen:		             Melina Franklin,                                                        Haushalte, Einzelbezug über den Verlag
                  		Produktionsleiterin
                  Reklamationen Vertrieb: Tel. 06502 9147-800, E-Mail: vertrieb@wittich-foehren.de
                  Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die zur Zeit
                  gültige Anzeigenpreisliste. Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Namentlich ge-
                  kennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Bei Nichtlieferung ohne Verschulden des
                  Verlages oder infolge höherer Gewalt, Unruhen, Störung des Arbeitsfriedens, bestehen keine Ansprüche gegen den Verlag.
Kurier - Verbandsgemeinde Landstuhl
Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl                      Seite 3                       Ausgabe 13/2020 - Mittwoch, 25. März 2020

           Bann                                                                   bunte bücherkiste - Kinder- und
                                                                                   Jugendbücherei Krickenbach
                                                                          Hallo liebe Kinder, liebe Eltern!
                  radfahrverein bann                                      Nach einer schönen Eröffnung am 06. März im protestantischen
                                                                          Gemeindehaus, wollte ich euch hier über eine Osterbastelaktion
                 Jahreshauptversammlung                                   berichten. Stattdessen muss ich euch an dieser Stelle leider mittei-
Aufgrund der derzeitigen Corona - Krise wird die Jahreshauptver-          len, dass auch wir leider vorerst nicht öffnen werden. Dies ist der
sammlung des Radfahrverein 1906 Bann vom 28.03.2020 auf einen             aktuellen Situation geschuldet. Wir planen nach den Osterferien, am
unbestimmten Termin verlegt.                                              Freitag den 24.04.2020, wieder für euch da zu sein.
                                                                          Werden aber an dieser Stelle definitiv nochmal berichten!
         schäferhundeverein Og-bann                                       ausgeliehene bücher können selbstverständlich ohne Versäum-
Der Informationstag der Hundeschule Rutz am 29.03.20 muss leider          nisgebühr bis dahin behalten werden.
aufgrund der aktuellen Lage ausfallen. Auch die Übungsstunden des         Also bleibt gesund, haltet dir Ohren steif und bis bald!
Schäferhundevereins finden bis ca. Ende April nicht statt und das Ver-
einsheim bleibt geschlossen.
                                                                                      Sickingenstadt Landstuhl
           Kindsbach                                                                            dLrg Landstuhl
                                                                          Aufgrund der aktuellen Situation müssen wir unsere Jahreshaupt-
       Feuerwehrverein Kindsbach e. V.                                    versammlung einschließlich Neuwahlen am 7. April 2020 absagen,
                                                                          sowie den Trainingsbetrieb mit sofortiger Wirkung einstellen. Wir fol-
                  mitgliederversammlung                                   gen hiermit den Leitlinien der Bundesregierung zur Eindämmung der
Der Feuerwehrverein Kindsbach e. V. muss seine Mitgliederversamm-         Atemwegserkrankung SARS CoV 2 (Coronavirus), Zusammenkünfte
lung am 28.03.2020 um 18:00 Uhr aufgrund der Auswirkungen des             in Vereinen zu unterlassen. Über die Wiederaufnahme des Trainings
„Corona“-Virus leider auf einen noch unbekannten Termin verschieben.      werden wir rechtzeitig über unsere Homepage www.landstuhl.dlrg.
Außerdem wird das für den 20. und 21. Juni geplante Feuerwehrfest         de sowie auf Facebook informieren. Für Fragen aller Art stehen wir
nicht stattfinden.                                                        gerne unter info@landstuhl.dlrg.de zur Verfügung.
Wir wünschen unseren Mitgliedern, unserer aktiven Wehr und allen
Freunden der Feuerwehr, dass sie die kommenden Wochen und                       sg burg nanstein 1848 Landstuhl e. V.
Monate gesund überstehen.
                                            gez. Wilding, Schriftführer     Jahreshauptversammlung und Ostereierschießen
                                                                          Die Schützengemeinschaft Burg Nanstein 1848 Landstuhl e. V. muss
  Förderverein Heidenfels-grundschule                                     dieses Jahr das Ostereischießen leider absagen. Die Jahreshauptver-
                                                                          sammlung die am 27.3. stattfinden sollte, wird bis auf weiteres ver-
             Kindsbach e.V.                                               schoben.
             mitgliederversammlung entfällt!                                      Kommunalwahlen in Landstuhls
Aufgrund der Maßnahmen zur Einschränkung der Verbreitung des
Corona-Virus findet die Mitgliederversammlung des Fördervereins                         Partnerstadt
der Heidenfels-Grundschule Kindsbach am 01.04.2020 nicht statt.
Über einen neuen Termin werden wir rechtzeitig informieren.
Wir bitten um Beachtung und danken für ihr Verständnis.

       rosenverein 1926 Kindsbach e.V.
      Osterbrunnen 2020 entfällt wegen Corona
Liebe Mitglieder, Freunde und Besucher des alljährlichen Osterbrun-
nens in Kindsbach,
wir, die Vorstandschaft des Rosenvereines Kindsbach möchten Sie an
dieser Stelle über die Absage der Veranstaltung „Osterbrunnen 2020“
informieren. Eine solche Veranstaltung, die in diesem Jahr vor allem
für Kinder, in Zusammenarbeit mit dem Kindsbacher Kindergarten,
vorgesehen war, ist unter diesen Umständen rund um das Coronavi-
rus nicht denkbar. Wir sind in erster Linie dem Wohl unserer Mitglie-
der und Gäste verpflichtet und hoffen mit der Absage zum Schutz
beizutragen. Wir hoffen, dass bis zum Adventsbrunnen mehr Klarheit
und Ruhe eingekehrt ist, um diesen mit Ihnen feierlich zu eröffnen.
Wir wünschen ihnen gesundheit und alles gute.

         Terminverschiebung aufgrund
               Coronasituation                                            Rathaus in Pont-à-Mousson                               Foto: Boris Bohr
Die für den 24.03.2020 anberaumte Mitgliederversammlung der               Bereits in der ersten Runde der Kommunalwahl in Landstuhls fran-
Kolpingsfamilie Kindsbach wird auf einen späteren Zeitpunkt ver-          zösischer Partnerstadt Pont-à-Mousson am Sonntag, 15. März hat
schoben. Die Mitglieder erhalten zu gegebener Zeit fristgerecht eine      die konservative Liste „PONT-À-MOUSSON - unsere Leidenschaft für
erneute Einladung.                                                        Henry Lemoine“, mit 60,17% (1911 von 3176 abgegebenen gültigen
                                                                          Stimmen) die absolute Mehrheit erreicht. Nach dem französischen
           Krickenbach                                                    Wahlrecht entfallen somit 27 von 33 Sitzen auf die Partei. Aus der
                                                                          Mitte des Gemeinderates wird nach französischem Wahlrecht nun-
                                                                          mehr in dessen erster Sitzung der Bürgermeister für sechs Jahre
        Jugendfeuerwehr Krickenbach                                       gewählt. Somit gilt die Wahl des 62jährigen Juristen Henry Lemoine
                                                                          als sicher, der bereits seit 25 Jahren in der Stadt an der Mosel regiert.
   Ostermarkt der Jugendfeuerwehr Krickenbach                             Die freie Liste „PONT-A-MOUSSON im Herzen“ mit Matthieu Jacquot
Der geplante Ostermarkt der Jugendfeuerwehr Krickenbach am Kar-           an der Spitze erhielt lediglich 24,15% (767 Stimmen), das heißt 4 Sitze
samstag, den 11.04.2020 findet aufgrund von Schutzmaßnahmen               im Rat. Mit 15,68 % der Stimmen (498) musste sich die Liste „Gemein-
gegen die Ausbreitung des Coronavirus nicht statt.                        sam eine Brücke in die Zukunft“ von Johan Ohling begnügen. Seine
Wir bitten um Ihr Verständnis.                                            Partei wird mit nur 2 Sitzen im Gemeinderat vertreten sein.
Kurier - Verbandsgemeinde Landstuhl
Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl                      Seite 4                      Ausgabe 13/2020 - Mittwoch, 25. März 2020
                                                                          Die Sportschützengilde Queidersbach wünscht allen Bürgern, dass
           Linden                                                         sie gesund bleiben!

                     Bücherei Linden                                                 Maennergesangverein
 Vorübergehende Schließung der Bücherei Linden                                  Concordia 1886 e. V. Queidersbach
Die Büchereifachstelle des Bistums Speyer hat uns die dringende                      Singstunden beim MGV Concordia
Empfehlung gegeben, die Bücherei wegen der Ausbreitung des
Corona-Virus zu schließen.                                                          fallen aus wegen Coronavirus Gefahr
Auch wir tragen Verantwortung für unsere Leser und wollen einen           Wegen der Coronavirus Gefahr fallen alle Singstunden des MGV Con-
Beitrag leisten, um die weitere Ausbreitung des Virus zu verlangsa-       cordia bis Ostern aus. Aus diesem Grunde finden am Mittwoch, den
men.                                                                      25. März, den 1. April und den 8. April 2020 keine Singstunden statt.
Aus diesem Grund haben wir uns entschlossen, die Bücherei bis auf         Weitere Informationen darüber, wie es danach weitergeht werden
weiteres nicht zu öffnen. Wir denken, dass diese Entscheidung in der      später bekannt gegeben.
jetzigen Situation am besten ist und freuen uns auf ein Wiedersehen
nach „Corona“.                                                                      Jahresausfluges vom 23. - 29. August
Die Ausleihfrist für ausgeliehene Bücher wird selbstverständlich ver-                    in die Wachau – abgesagt
längert.                                                                  Liebe Teilnehmer des Jahresausfluges vom 23. - 29. August in die
Leser, die für die Onleihe registriert sind, können weiterhin auf die     Wachau.
elektronischen Medien zugreifen. Die Fachstelle wird verstärkt neue       Hiermit möchten wir ihnen mitteilen, dass wir uns aus gegebenen
E-Books und Hörbücher einstellen.                                         Anlass entschieden haben die Fahrt abzusagen. Wir bitten sie in jetzi-
             Bleiben Sie gesund, es grüßt das Team der Bücherei Linden.   gen Situation um ihr Verständnis.
                                                                          Bleiben sie alle Gesund.
           Queidersbach
                                                                                             VdK Queidersbach
                                                                          Der VdK Ortsverband Queidersbach teilt mit, dass der Jahresausflug
  Freunde der Feuerwehr Queidersbach                                      vom 15. - 21. Juni ins Erzgebirge aus gegebenen Anlass abgesagt
Liebe Freunde und Gönner,                                                 wurde.
wie ihr alle wißt steht unser 50. Hahnenfest vor der Tür. Eine Veran-     Auch die Besuche der Mitglieder an runden Geburtstagen werden
staltung mit großer Tradition, die uns sehr am Herzen liegt. Die Vor-     bis auf weiteres ausgestezt.
bereitungen laufen bereits auf Hochtouren. Dennoch mussten wir            Wir bitten sie alle in der jetzigen Situation um ihr Verständnis.
eine weitreichende Entscheidung treffen.                                  Bleiben sie alle Gesund.
Das Hahnenfest 2020 wird nicht stattfinden.
Betrachtet man sich die aktuellen Sicherheitsvorkehrungen rund um                   RV Sport 1919 Queidersbach
das Corona-Virus und schaut man zu unseren Nachbarländern, was
uns eventuell noch erwarten könnte, ist dies der für uns einzig rich-              Absage der Jahreshauptversammlung
tige Schritt.                                                                                 am 27.03.2020
Die Gesundheit ist das größte Gut, dass es auf jeden Fall zu schützen
gilt. Dessen sind auch wir uns als Verein und Veranstalter bewusst. Da    Die Jahreshauptversammlung am 27.03.2020 wird auf Grund der
das Risiko einer möglichen Infektion zum aktuellen Zeitpunkt keines       bestehenden Corona-Situation und zum Schutz aller Teilnehmer
Wegs kalkulierbar ist, sehen wir es als unsere Pflicht an, das Hahnen-    abgesagt.
fest dieses Jahr abzusagen.                                               Nach einen Ersatztermin wird zum gegebenen Zeitpunkt gesucht.
Ein weiterer uns sehr wichtiger Aspekt ist, dass die meisten unserer      Wir bitten um Beachtung.
Helfer Mitglieder unserer Freiwilligen Feuerwehr sind, deren Funk-
tionsfähigkeit es gerade in dieser Zeit zu wahren gilt. Das Risiko,              Landfrauenverein Queidersbach
unsere Einheit durch eine mögliche Infektion, die bei einer solchen       Aufgrund der aktuellen Corona-Situation wird die für den 25.03.2020
Veranstaltung um ein vielfaches höher ist, lahm zu legen ist aus aktu-    geplante Mitgliederversammlung abgesagt.
eller Sicht zu groß und nicht zu verantworten.
Dennoch möchten wir an dieser Stelle sagen: „Aufgeschoben ist nicht
aufgehoben“ Das Jubiläum wird selbstverständlich 2021 nachgeholt.
                                                                                            CDU Queidersbach
Bis dahin sollte sich die Situation wieder entschärft haben, so dass                            Kein Frühlingsfest
wir ein Jubiläum feiern können, dass den Namen auch verdient hat.         Liebe Mitglieder und Freunde der CDU Queidersbach:
Wir wünschen euch und euren Familien alles Gute für die uns bevor-        Aufgrund der aktuellen Entwicklungen bzgl. der SARS-Cov-2 Pande-
stehende Zeit. Bleibt alle gesund.
                                                                          mie wird das für den 26. April geplante Frühlingsfest nicht stattfin-
                                                                          den.
  Sportschützengilde Queidersbach e.V.                                    Bleibt gesund!

                       Schießbetrieb bei der SSG                                     Schopp
                   Queidersbach ist wegen der Corona-
                      Epidemie vorerst eingestellt!
                  Aufgrund der Vereinbarung vom 16.03.2020 zwi-                 Gemeindebücherei auf unbestimmte
                  schen der Bundesregierung und den Regierungen                         Zeit geschlossen
der Bundesländer angesichts der Corona-Epidemie in Deutschland            Liebe Leserinnen und Leser!
ist der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sport-
                                                                          Aus Sorge vor der Ansteckungsgefahr durch das Coronar-Virus
anlagen zu schließen.
                                                                          bleibt unsere Gemeindebücherei auf unbestimmte Zeit geschlossen.
Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeitein-
                                                                          Geplante Veranstaltungen werden verschoben.
richtungen sind verboten.
Bis zur Aufhebung dieses Verbots finden auf den Schießständen der         Wir bedauern diese Schließung sehr. An unserer Bücherei hängt
SSG Queidersbach also weder Training noch Wettkämpfe statt.               unser Herzblut. Wir stehen jedoch voll hinter den aktuellen Vor-
Ob die Mitgliedervollversammlung wie geplant am 24.04.2020 (zwei          sichtsmaßnahmen. Wenn sich jetzt jemand in unserer Bücherei am
Wochen nach Ostern) stattfinden kann, bleibt abzuwarten.                  Coronar-Virus anstecken würde, könnten wir als Team diese wichtige
Wir werden hier im Amtsblatt die Wiederaufnahme des Trainingsbe-          und schöne Einrichtung nicht mehr führen können. Wir bitten alle
triebs sowie den Termin für die Mitgliedervollversammlung bekannt         Leserinnen und Leser daher um Ihr Verständnis.
geben.                                                                                                                 Willi Vetter-Gundacker
Kurier - Verbandsgemeinde Landstuhl
Amtsblatt
 V erbandsgemeinde Landstuhl
                                                           Ausgabe 13

                                                           Jahrgang 2020

                                                           Mittwoch, 25. März 2020

  mit den amtlichen bekanntmachungen der Verbandsgemeinde Landstuhl

  besuche in der Verbandsgemeindeverwaltung
   ab sofort nur nach telefonischer anmeldung

     Die Verbandsgemeindeverwaltung Landstuhl ist seit Montag an allen
     ihren Standorten nur noch vormittags von 8.30 bis 12 Uhr geöffnet,
     allerdings nur für absolut unaufschiebbare Anliegen. Bitte melden
     Sie sich vorher telefonisch an!
     Die einzelnen Dienststellen sind dabei unter folgenden Telefonnum-
     mern zu erreichen:
     das rathaus in der Kaiserstraße 49 in Landstuhl:
     06371/83-0
     06371/83-110
     06371/83-111
     06371/83-491
     das einwohnermeldeamt in der bahnstraße 80 in Landstuhl:
     06371/83-125
     das standesamt in der Kirchenstraße 41 in Landstuhl:
     06371/83-121
     die Verbandsgemeindewerke und die stadtwerke Landstuhl in
     der bahnstraße 80 in Landstuhl
     06371/83-175
     Die Telefonnummern werden auch an den Eingängen der einzelnen
     Dienststellen aushängen.
Kurier - Verbandsgemeinde Landstuhl
Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl                           Seite 2                                      Ausgabe 13/2020 - Mittwoch, 25. März 2020

                 Seite 2 Amtsblatt                                             Die Verbandsgemeinde Landstuhl im Internet
                                                                        So finden Sie uns im Internet unter: http://www.landstuhl.de
                                                                        E-Mail-Adressen der Verbandsgemeindeverwaltung
                   Freizeitbad AZUR                                     in allen Angelegenheiten: vg@landstuhl.de
                                                                        Direkter Kontakt
                     Schernauer Straße, 66877 Ramstein-Miesen-          • Bürgermeister Dr. Peter Degenhardt:
                     bach, Tel. 06371/71500                                  peter.degenhardt@landstuhl.de
                                                                        • Amtsblatt, Aufgabenbereich Öffentlichkeitsarbeit: amtsblatt@
                          Öffnungszeiten Wintersaison                        landstuhl.de
                         2019/2020 ab dem 28.09.2019
                                           n
                                                                        • Einwohnermeldeamt: einwohnermeldeamt@landstuhl.de

                                         e
                     Schernauer Straße, 66877 Ramstein-Miesen-          • Standesamt: standesamt@landstuhl.de

                                      ss
                     bach, Tel. 06371/71500                             • Ordnungsamt: ordnungsamt@landstuhl.de

                                  o
Hallenbad:                                                              • Gewerbeamt: gewerbeamt@landstuhl.de
Montag

                              h l
                          13.00 – 21.00 Uhr                             • Bauamt: bauamt@landstuhl.de

                           c
Dienstag – Samstag        10.00 – 21.00 Uhr                             • Tourist-Information: tourismus@vglandstuhl.de

                   e
Sonntag und Feiertage
                     s    09.00 – 21.00 Uhr                             • Datenschutzbeauftragter: datenschutz@landstuhl.de

                 g
Sauna:                                                                  • Aufgrund der Vielzahl der am Markt erhältlichen Programme bit-
Montag                    16.00 – 21.30 Uhr    gemischte Sauna               ten wir, Email-Anhänge ausschließlich in den Formaten Word97-
Dienstag                  16.00 – 21.30 Uhr    Damensauna                    2003 (doc), Excel97-2003 (xls), jpg, gif oder Adobe-PDF an uns
Mittwoch                  16.00 – 21.30 Uhr    gemischte Sauna               zu senden.
                                                                             Die Größe einzelner Emails darf 7 MB nicht überschreiten.
Donnerstag                16.00 – 21.30 Uhr    Herrensauna
Freitag                   14.00 – 21.30 Uhr    gemischte Sauna          Verbandsgemeinde Landstuhl
                                                                        Amtsblatt - Online
Samstag                   10.00 – 21.30 Uhr    gemischte Sauna
                                                                        Die Online-Ausgabe des amtlichen Teils des Amtsblattes der Ver-
Sonn- u. Feiertage        10.00 – 21.30 Uhr    gemischte Sauna          bandsgemeinde Landstuhl finden Sie im Internet unter: www.land-
                                                                        stuhl.de. Klicken Sie im Internet unter: www.landstuhl.de. Klicken Sie
                 Verbandsgemeinde                                       auf der Startseite unter AKTUELL auf „Amtsblatt“. Die gewünschte
                                                                        Ausgabe können Sie dann zum Lesen als PDF-Datei auf Ihren PC her-
Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung                           unterladen.
Kaiserstraße 49, Landstuhl                                              Archivanfragen nach älteren Ausgaben richten Sie bitte an die Amts-
Montag - Mittwoch v. 08.30 - 12 Uhr u. 14 - 16.00 Uhr                   blatt-Redaktion: E-Mail: amtsblatt@landstuhl.de
Donnerstag von 08.00 - 18.00 Uhr durchgehend geöffnet.
Freitag von 08.30 - 12.00 Uhr                                                                      Bezirkspolizeibeamte
Telefon: 06371/83 - 0, Telefax: 06371/83 - 101                          für Krickenbach, Linden, Queidersbach, Schopp, Stelzenberg,
                                          rt

E-Mail: vg@landstuhl.de                                                 Trippstadt
             Öffnungszeiten des Sozialamtes                             Frau Simone Millgramm-Denzer 0631/369-2224
                                   de

Montag - Mittwoch, Freitag von 08.30 - 12.00 Uhr, nachmittags           e-Mail: pikaiserslautern2@polizei.rlp.de
geschlossen. Donnerstag von 08.00 - 18.00 Uhr durchgehend               für Bann, Hauptstuhl, Kindsbach, Landstuhl, Mittelbrunn,
                               än

                                                                        Oberarnbach
      Öffnungszeiten des Einwohnermeldeamtes                            Herr Achim Opp 06371/9229-230
Bahnstraße 80, Landstuhl                                                E-Mail: pilandstuhl@polizei.rlp.de
                          ge

Montag - Mittwoch von08.30 - 12.00 Uhr u. 14.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag von 08.00 - 18.00 Uhr                                                            Verbandsgemeindewerke/
Freitag von 08.30 - 12.00 Uhr                                                                 Stadtwerke Landstuhl
           Öffnungszeiten des Standesamtes                              Öffnungszeiten
„Alte Rentei“, Kirchenstraße 41                                         Bahnstraße 80, Landstuhl
Montag-Mittwoch, Freitag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr, nachmittags        Montag - Mittwoch von 8.30 - 12.00 Uhr u. 14.00 - 16.00 Uhr
geschlossen. Donnerstag von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr durchgehend.        Donnerstag von 8.00 - 18.00 Uhr
                                                                        Freitag von 8.30 - 12.00 Uhr
         Sprechstunden der Verwaltung in den                            So finden Sie uns im Internet:
                   Ortsgemeinden                                        www.verbandsgemeindewerke-landstuhl.de

                                            att--19.30
                                                                        www.stadtwerke-landstuhl.de
Krickenbach:      Di. 09.00 - 09.45 Uhr
                                     t s  t18.30
                                      Mi. 18.30        Uhr              E-Mail-Adresse in allen Angelegenheiten:

                                 nich Mo. 17.00 - 18.00 Uhr
Linden:           Mi. 10.00 - 10.45 Uhr
                                      Mo.         19.30 Uhr             werke@landstuhl.de

                         en
Queidersbach:     Mi. 11.00 - 11.45 Uhr
                                                                           Bereitschaftsdienst der Verbandsgemeindewerke
Schopp:
Stelzenberg:      fi n d
                  Di. 10.00 - 10.45 Uhr
                  Mi. 09.00 - 09.45 Uhr
                                           Mi. 17.00 - 18.00 Uhr
                                           Di. 17.00 - 18.00 Uhr                      und Stadtwerke Landstuhl
Trippstadt:       Di. 11.00 - 11.45 Uhr    Di. 18.30 - 19.30 Uhr        Wasserversorgung in der gesamten Verbandsgemeinde Landstuhl
                                                                        ��������������������������������������������������������������������������������������������������Tel.: 06371/912250
           Sprechstunden des Schiedsmanns                               Abwasserentsorgung in den Ortsgemeinden Bann, Hauptstuhl,
nach Vereinbarung über Telefon 063 71 /83-111.                          Kindsbach, Mittelbrunn, Oberarnbach und der Sickingenstadt Land-
                                                                        stuhl�����������������������������������������������������������������������������������������Tel.: 06371/912250
Sprechstunde der Gleichstellungsbeauftragten der                        Abwasserentsorgung in den Ortsgemeinden Krickenbach, Linden,
    Verbandsgemeinde Landstuhl Silke Wallé                              Queidersbach, Schopp, Stelzenberg und Trippstadt (WVE Stadtent-
Jeden letzten Donnerstag im Monat, 17.00 - 18.00 Uhr, Rathaus, Kai-     wässerung)���������������������������������������������������������������������������� Tel.: 0631 / 3723-0
serstraße 49, Landstuhl, Zimmer 127 (1. OG) oder nach telefonischer
Vereinbarung Tel. 06371 / 83110 - gleichstellung-vglandstuhl@web.de
                                                                                       Rufbereitschaft der Versorgungswerke
                                                                        Stromversorgung in der gesamten Verbandsgemeinde Landstuhl
    Sprechstunde des Beirates für Migration und                         (Pfalzwerke Netz AG)�������������������������������������������������������Tel.: 0800 / 7977777
     Integration des Landkreises Kaiserslautern                         Öffnungszeiten CUBO
Die Sprechstunden des Beirates für Migration und Integration
des Landkreises Kaiserslautern finden jeden Donnerstag von
16:00 bis 18:00 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung unter                                   Montag bis Donnerstag: 
                                                                                                                            l oss
                                                                                                                                  10.00 - 22.00 Uhr
                                                                                                                                                     en
0159/04094168 oder 0631/7105-414 mit Herrn Sofronios Spytalima-
kis in der Kreisverwaltung Kaiserslautern, Lauterstraße 8, 67657 Kai-
                                                                                                 Freitag bis Samstag: 
                                                                                                                   ge s
                                                                                                 Sonn- und Feiertage:  c h       10.00 - 23.00 Uhr
                                                                                                                                  10.00 - 20.00 Uhr
serslautern, Zimmer 120 statt.                                                                   Tel. 06371/130571, www.cubo-sauna.de
Kurier - Verbandsgemeinde Landstuhl
Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl                               Seite 3                       Ausgabe 13/2020 - Mittwoch, 25. März 2020
                                                                            nach Satz 1 Nr. 1, 3, 5, 7, 8 und 9 ist ab Inkrafttreten dieser Verordnung
                  Verbandsgemeinde                                          bis zum Ablauf des 19. April 2020 die Öffnung an allen Sonn- und Feier-
                                                                            tagen in der Zeit von 12.00 Uhr bis 18.00 Uhr für den Verkauf von Waren
                                                                            zulässig.
                                                                            (3) Dienstleister und Handwerker sind befugt, ihre Tätigkeit weiterhin
                                                                            auszuüben, sofern die Einhaltung der erforderlichen Schutzmaßnah-
                                                                            men gewährleistet ist; dies gilt auch für Dienstleistungen, bei denen
                  Öffentliche Bekanntmachungen                              der Mindestabstand zwischen Personen kurzfristig unterschritten wird
                                                                            (beispielsweise zur Anlieferung, Aushändigung oder Überbringung von
                                                                            Waren). Für Dienstleistungen, die für die Versorgung der Bevölkerung
  Dritte Corona-Bekämpfungsverordnung                                       notwendig sind (beispielsweise Optiker, Flörgeräteakustiker, medizini-
                                                                            sche Fußpflege, Integrationshelfer, Physiotherapeuten), wird ein Unter-
              Rheinland-Pfalz                                               schreiten des Mindestabstands zwischen Personen zugelassen.
                                                                            (4) Alle Einrichtungen des Gesundheitswesens bleiben unter Beachtung
              (3. CoBeLVO) vom 23. März 2020                                der notwendigen hygienischen Anforderungen geöffnet.
Aufgrund des § 32 Satz 1 in Verbindung mit § 28 Absatz 1 Satz 1 und 2       (5) Bietet eine Einrichtung neben den in Absatz 2 Satz 1 genannten
des Infektionsschutzgesetzes vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), zuletzt   Waren oder Dienstleistungen weitere Waren oder Dienstleistungen an,
geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10. Februar 2020 (BGBl. I         ist dies zulässig, soweit das weitere Waren- oder Dienstleistungsange-
S. 148), in Verbindung mit § 1 Nr. 1 der Landesverordnung zur Durch-        bot nicht den Schwerpunkt des Verkaufs oder Angebots bildet.
führung des Infektionsschutzgesetzes vom 10. März 2010 (GVBI. S. 55),       (6) Übernachtungsangebote zu touristischen Zwecken sind untersagt.
zuletzt geändert durch § 7 des Gesetzes vom 15. Oktober 2012 (GVBI. S.      Dies gilt auch für den Betrieb von Wohnmobilstell- und Campingplät-
341), BS 2126-10, wird verordnet:                                           zen. Im Übrigen sind die notwendigen hygienischen Anforderungen zu
                                  Teil 1                                    beachten.
             Schließung von Einrichtungen, Durchführung                                                          §2
                          von Veranstaltungen,                              Untersagt sind
 Ansammlung von Personen und Aufenthalt im öffentlichen Raum                1. Zusammenkünfte von Religions- und Glaubensgemeinschaften, ins-
                                   §1                                       besondere in Kirchen, Moscheen und Synagogen,
(1) Es sind geschlossen:                                                    2. Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeitein-
                                                                            richtungen,
1. Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen,            3. die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschu-
2. Restaurants, Speisegaststätten, Mensen, Kantinen, Cafes und              len und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im
     ähnliche Einrichtungen (jeweils Innen- und Außengastronomie),          außerschulischen Bereich sowie
3. Eisdielen, Eiscafes und ähnliche Einrichtungen (jeweils Innen-           4. Reisebusreisen.
     und Außengastronomie),                                                                                      §3
4. Theater, Opernhäuser, Konzerthäuser, Museen, Bibliotheken und            Die Durchführung von Veranstaltungen jeglicher Art ist untersagt.
     ähnliche Einrichtungen,                                                                                     §4
                                                                            (1) Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine oder mit einer-
5. Messen, Ausstellungen, Kinos, Freizeit- und Tierparks und                weiteren nicht im Haushalt lebenden Person und im Kreis der Ange-
     Angebote von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spe-           hörigen des eigenen Hausstands zulässig. Zu anderen als den in Satz
     zialmärkte, Spielhallen, Spielbanken, Wettvermittlungsstellen,         1 genannten Personen ist in der Öffentlichkeit, wo immer möglich, ein
     Internetcafes und ähnliche Einrichtungen,                              Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.
6. Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen,               Dem nicht in häuslicher Gemeinschaft lebenden Elternteil ist es erlaubt,
7. der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten              sein Umgangsrecht weiterhin auszuüben
     Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbäder, Fitnessstudios, Sau-             (2) Jede übrige, über Absatz 1 Satz 1 hinausgehende Ansammlung von
                                                                            Personen (Ansammlung) ist vorbehaltlich des Selbstorganisationsrechts
     nen, Thermen, Solarien, Wellnessanlagen, Sportboothäfen und            des Landtags und der Gebietskörperschaften untersagt. Ausgenommen
     ähnliche Einrichtungen,                                                sind Ansammlungen, die der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicher-
8. Verkaufsstellen des Einzelhandels, insbesondere Outlet-Center            heit und Ordnung oder Daseinsvorsorge zu dienen bestimmt sind.
     und ähnliche Einrichtungen,                                            (3) Ansammlungen aus geschäftlichen, beruflichen oder dienstlichen
9. Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege, bei denen           Anlässen, bei denen Personen unmittelbar Zusammenarbeiten müssen,
     der Mindestabstand von 1,5 Metern von Mensch zu Mensch nicht           einschließlich der erforderlichen Bewirtschaftung landwirtschaftlicher
     eingehalten werden kann, insbesondere Friseure, Tattoostudios,         und forstwirtschaftlicher Flächen, sowie aus prüfungs- oder betreu-
     Piercingstudios, Nagelstudios, Kosmetiksalons, Massagesalons           ungsrelevanten Gründen sind unter Beachtung der notwendigen hygi-
                                                                            enischen Anforderungen zulässig. Gleiches gilt für Ansammlungen, bei
     und ähnliche Einrichtungen,                                            denen Personen bestimmungsgemäß zumindest kurzfristig Zusammen-
10. Fahrschulen (einschließlich Fahrschulprüfungen in Räumlichkei-          kommen müssen (beispielsweise im öffentlichen Personennahverkehr,
     ten des Technischen Überwachungsvereins - TÜV -) und ähnliche          Fahrten im Gelegenheitsverkehr zwischen Wohn- und Arbeitsstätte
     Einrichtungen,                                                         oder in Fahrgemeinschaften) sowie ehrenamtliches Engagement zur
11. Spielplätze und ähnliche Einrichtungen.                                 Versorgung der Bevölkerung.
Abhol-, Liefer- und Bringdienste sind weiterhin zulässig; in Einrichtun-    (4) Bestattungen im engsten Familienkreis sind zulässig.
gen des Satzes 1 Nr. 2 sind der Straßenverkauf und der Verkauf zur Mit-     (5) Die Durchführung von Blutspendeterminen und das Betreiben von
nahme verzehrfertiger Speisen und Getränke zulässig. In Einrichtungen,      Blutspendediensten ist weiterhin zulässig. Dabei sind die unter Beach-
die nach den Bestimmungen dieser Verordnung nicht geschlossen sind,         tung der Pandemielage angepassten besonderen hygienischen Vor-
sind Angebote für einen Verzehr vor Ort nicht zulässig.                     kehrungen zu treffen und es ist sicherzustellen, dass Spender, die einen
                                                                            Anhalt für einen Infekt bieten, bereits zu Beginn erkannt werden und
(2) Absatz 1 gilt nicht für                                                 keinen Termin erhalten oder die Einrichtung umgehend verlassen.
1. Einzelhandelsbetriebe für Lebensmittel, Getränkemärkte, Droge-                                              Teil 2
     rien,                                                                             Entfall von Unterricht und Betreuungsangeboten
2. Verkaufsstände auf Wochenmärkten, deren Warenangebot den                                                      §5
     zulässigen Einzelhandelsbetrieben entspricht,                          (1) An allen Schulen von Rheinland-Pfalz entfallen sämtliche regulären
                                                                            Schulveranstaltungen, insbesondere der Unterricht sowie die regulä-
3. Apotheken, Sanitätshäuser,                                               ren Betreuungsangebote.
4. Tankstellen,                                                             (2) An allen Kindertageseinrichtungen entfallen die regulären Betreu-
5. Banken und Sparkassen, Poststellen,                                      ungsangebote.
6. Reinigungen, Waschsalons,                                                                                     §6
7. Zeitungs- und Zeitschriftenverkauf,                                      (1) In den Fällen, in denen eine häusliche Betreuung nicht oder nur teil-
                                                                            weise möglich ist, können Eltern und andere sorgeberechtigte Perso-
8. Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte,                                  nen eine Notfallbetreuung in Kindertagesstätten in Anspruch nehmen.
9. Großhandel.                                                              Einrichtungen nach § 5 haben im Sinne einer Notversorgung Kinder zu
Eine Öffnung der in Satz 1 genannten Einrichtungen erfolgt unter Auf-       betreuen (Notfallbetreuung), es sei denn, sie wurden durch Einzelverfü-
lagen zur Hygiene (beispielsweise durch Bereitstellung von Desinfekti-      gung geschlossen. Die Notfallbetreuung kommt vor allem für folgende
onsmittel, Schutzscheiben für Kassenpersonal) und zur Steuerung des         Personen infrage:
Zutritts (beispielsweise durch Einlasskontrollen), um Ansammlungen
von Personen vor oder in den Einrichtungen zu vermeiden. Darüber hin-       1. Kinder in Förderschulen und Kindertagesstätten mit heilpädago-
aus ist zu gewährleisten, dass der Mindestabstand zwischen Personen              gischem Angebot, soweit deren Betrieb für die Betreuung und
1,5 Metern beträgt und sich in der Einrichtung insgesamt höchstens               Versorgung besonders beeinträchtigter Kinder und Jugendlicher
eine Person pro 10 qm Einrichtungsfläche befindet. Für Einrichtungen             unverzichtbar ist,
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Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl                               Seite 4                       Ausgabe 13/2020 - Mittwoch, 25. März 2020

2. Kinder, deren Eltern zu Berufsgruppen gehören, deren Tätig-              oder einem Toilettengang zu einem kurzzeitigen Kontakt mit der dorti-
     keiten zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und           gen Bevölkerung gekommen ist.
     Ordnung des Staates und der Grundversorgung der Bevölke-               (3) Jede Patientin, jeder Patient, jede Bewohnerin, jeder Bewohner, jede
     rung notwendig sind, und zwar derzeit unabhängig davon, ob             oder jeder Betreute einer Einrichtung darf nur eine Besucherin oder
     ein oder beide Elternteile diesen Berufsgruppen angehören. Zu          einen Besucher, die nicht zu dem in Absatz 1 genannten Personenkreis
                                                                            zählen, pro Tag für je eine Stunde empfangen. Dies gilt nicht für Kinder
     diesen Gruppen zählen zum Beispiel Angehörige von Gesund-              unter 16 Jahren sowie für Menschen mit erkennbaren Atemwegsinfek-
     heits- und Pflegeberufen, Polizei, Rettungsdienste, Justiz und         tionen.
     Justizvollzugsanstalten, Feuerwehr, Lehrkräfte, Erzieherinnen          (4) Die Einrichtungen können, im Einzelfall auch unter Auflagen, Aus-
     und Erzieher oder Angestellte von Energie- und Wasserversor-           nahmen zulassen, wenn ein besonderes berechtigtes Interesse vorliegt.
     gung. Dieser Katalog ist nicht abschließend. Für die Versorgung        Sofern Ausnahmen zugelassen werden, muss dennoch durch entspre-
     der Bevölkerung wichtig können auch andere Berufsgruppen               chende Maßnahmen sichergestellt werden, dass Mitarbeiterinnen und
     sein, zum Beispiel Angestellte in der Lebensmittelbranche, Land-       Mitarbeiter sowie andere Personen in den jeweiligen Einrichtungen
     wirte oder Erntehelfer, Mitarbeiter von Banken und Sparkassen          nicht gefährdet werden.
     oder bei Medienunternehmen.                                            (1) Den anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen nach § 219
3. berufstätige Alleinerziehende und andere Sorgeberechtigte,               Abs. 1 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch ist die Beschäftigung
     die auf eine Betreuung angewiesen sind und keinerlei andere            und Betreuung von Menschen mit Behinderungen, die Leistungen der
     Betreuungslösung finden (Härtefälle).                                  Eingliederungshilfe nach Teil 2 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch
     Dabei ist darauf zu achten, dass der Zweck der Verordnung nicht        oder vergleichbaren Leistungsgesetzen erhalten, untersagt. Den Nutze-
                                                                            rinnen und Nutzern ist das Betreten der Einrichtung untersagt. Diese
     beeinträchtigt wird.                                                   Regelungen gelten auch für Zuverdienstprojekte und andere Leistungs-
(2) Soweit Schülerinnen und Schüler in der Notfallbetreuung in den          anbieter.
Schulen sind, wird dort ein an die Situation angepasstes pädagogisches      (2) Absatz 1 gilt auch für Tagesförderstätten und Tagesstätten für psy-
Angebot stattfinden. Für alle anderen Schülerinnen und Schüler muss         chisch kranke Menschen.
eine Versorgung mit Lernmaterialien zum häuslichen Studium organi-          (3) Absatz 1 gilt ebenso in den Sozialpädiatrischen Zentren, den ange-
siert werden. Diese kann über digitale oder analoge Unterstützungsan-       schlossenen Frühförderstellen sowie Autismus-Therapiezentren. Medi-
gebote erfolgen.                                                            zinisch unabweisbar notwendige Behandlungen dürfen durchgeführt
(3) Lehrkräfte sowie Erzieherinnen und Erzieher, die in diesen Einrich-     werden. In diesen Fällen gilt das in Absatz 1 geregelte Betretungsverbot
tungen arbeiten und für die aufgrund einer Vorerkrankung ein erhöhtes       nicht.
Risiko einer COVID-19- Infektion besteht, sollen, nach Rücksprache mit      (4) Wenn der individuell notwendige Unterstützungsbedarf der Nut-
ihren Ärztinnen und Ärzten sowie der
                                                                            zerinnen und Nutzer von anerkannten Werkstätten für behinderte
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, in dieser Zeit nicht mehr an
ihrem Arbeitsplatz erscheinen. Sie können ihre Dienstpflicht am häus-       Menschen nach § 219 Abs. 1 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch,
lichen Arbeitsplatz verrichten.                                             Tagesförderstätten oder Tagesstätten für psychisch kranke Menschen
(4) Personen, die bereits infiziert sind oder die sich in einem Gebiet      nicht anderweitig gewährleistet werden kann, ist ein Notdienst einzu-
aufgehalten haben, das vom Robert Koch-Institut im Zeitpunkt des            richten. In diesen Fällen gilt das in Absatz 1 geregelte Betretungsverbot
Aufenthalts als Risikogebiet ausgewiesen war oder innerhalb von 14          nicht.
Tagen danach als solches ausgewiesen worden ist und die sich nicht          (5) Den Berufsbildungs- und Berufsförderungswerken nach § 51 des
bereits mindestens 14 Tage außerhalb eines Risikogebiets aufgehalten        Neunten Buches Sozialgesetzbuch ist die Durchführung aller berufli-
haben oder geheilt sind, dürfen keine Notfallbetreuung nach Absatz 1        chen Maßnahmen untersagt.
in Anspruch nehmen.                                                                                             Teil 4
                                   Teil 3                                                 Krankenhäuser und ähnliche Einrichtungen
                 Einschränkung der Besuchsrechte für                                                              §9
       Krankenhäuser, Pflege- und Behinderteneinrichtungen                  (1) Krankenhäuser, die in den Krankenhausplan des Landes Rheinland-
                                    §7                                      Pfalz 2019- 2025 aufgenommen sind, die Universitätsmedizin der
(1) Besucherinnen und Besucher, die Kontaktpersonen der Kategorien I        Johannes Gutenberg-Universität Mainz und Krankenhäuser mit Ver-
und II entsprechend der Definition durch das Robert Koch-Institut sind      sorgungsvertrag nach § 109 SGB V, Einrichtungen der Vorsorge und
oder die bereits infiziert sind oder die sich in einem Gebiet aufgehalten   Rehabilitation der gesetzlichen Rentenversicherung, der gesetzlichen
haben, das vom Robert Koch- Institut im Zeitpunkt des Aufenthalts als       Unfallversicherung und solche mit Versorgungsvertrag nach § 111 und
Risikogebiet ausgewiesen war oder innerhalb von 14 Tagen danach als         § 111 a SGB V sowie Privatkliniken mit Zulassung nach § 30 der Gewer-
solches ausgewiesen worden ist und die sich nicht bereits mindestens        beordnung (GewO) haben, soweit medizinisch vertretbar, alle planba-
14 Tage außerhalb eines Risikogebietes aufgehalten haben, dürfen fol-       ren Behandlungen zurückzustellen oder zu unterbrechen, um möglichst
gende Einrichtungen nicht betreten:                                         umfangreiche Kapazitäten für die Versorgung von Patientinnen und
                                                                            Patienten im Zusammenhang mit dem Coronavirus SARSCoV-2 (COVID-
1. Einrichtungen nach § 23 Abs. 3 Nr. 1 und 3 bis 7 sowie § 36 Abs. 1
                                                                            19) vorzuhalten. Die Behandlung von Notfällen ist zu gewährleisten.
     Nr. 2 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG); dies gilt insbesondere      Es gilt die Definition von Krankenhausstandorten gemäß der Vereinba-
     für Hospize,                                                           rung nach § 2a Abs. 1 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG).
2. Einrichtungen der Pflege nach § 71 Abs. 2 des Elften Buches Sozi-        (2) Ausgenommen von der Verpflichtung nach Absatz 1 sind Kran-
     algesetzbuch,                                                          kenhäuser und Einrichtungen, die ausschließlich ein psychiatrisch-
3. Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen im Sinne des §              psychotherapeutisches oder psychosomatisch-psychotherapeutisches
     2 Abs. 1 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch, in denen Leis-           Versorgungsangebot Vorhalten. Soweit medizinisch vertretbar sollen
     tungen der Eingliederungshilfe über Tag und Nacht erbracht             diese Einrichtungen ihr Angebot zum Schutz der Patientinnen und Pati-
     werden,                                                                enten, der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Allgemeinheit
4. betreute Wohngruppen für pflegebedürftige volljährige Men-               ebenfalls reduzieren.
     schen nach § 5 Satz 1 Nr. 1 des Landesgesetzes über Wohnfor-           (3) Der Betrieb von Einrichtungen nach § 111a SGB V ist in der gesetz-
     men und Teilhabe (LWTG) vom 22. Dezember 2009 (GVBI. S. 399,           lich vorgesehenen Funktion einzustellen. Die Kapazitäten sind für die
                                                                            stationäre Behandlung von Krankenhauspatientinnen und -patienten
     BS 217-1) in der jeweils geltenden Fassung,                            vorzuhalten.
5. betreute Wohngruppen für Menschen mit Behinderungen und                                                      Teil 5
     mit Vorerkrankungen nach § 5 Satz 1 Nr. 1 LWTG,                                               Einreise aus Risikogebieten
6. Einrichtungen nach § 5 Satz 1 Nr. 2 für volljährige Menschen mit                                              § 10
     Intensivpflegebedarf oder schweren kognitiven Einschränkun-            (1) Fahrten und Reisen aus einem durch das Robert-Koch-Institut
     gen,                                                                   für COVID-19 erklärten Internationalen Risikogebiet oder besonders
7. Einrichtungen des betreuten Wohnens nach § 5 Satz 1 Nr. 3                betroffenen Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (RKI-Risikogebiet)
     LWTG für volljährige Menschen mit Behinderungen und mit Vor-           in das Gebiet oder Transit durch das Gebiet des Landes Rheinland-Pfalz
     erkrankungen,                                                          sind mit Ausnahme der Fahrten zum Ort einer Beschäftigung oder zum
8. Wohneinrichtungen für ältere Menschen nach § 5 Satz 1 Nr. 4              Wohnsitz untersagt.
                                                                            (2) Bei Fahrten zur Arbeitsstelle, zum Tätigkeits- oder Beschäftigungs-
     LWTG,                                                                  ort ist die ausgefüllte und unterschriebene Pendlerbescheinigung der
9. Einrichtungen der Kurzzeitpflege nach § 5 Satz 1 Nr. 6 LWTG und          Bundespolizei mitzuführen, bei Fahrten mit einem Kraftfahrzeug ist die
10. Einrichtungen nach § 5 Satz 1 Nr. 7 LWTG, die einem unter Num-          Pendlerkarte gut sichtbar hinter der Frontscheibe auszulegen. Es sind
     mer 4 bis 9 beschriebenen Personenkreis entsprechen.                   nur solche Fahrten gestattet, die bei vernünftiger Betrachtung geeignet
(2) Eine kurzzeitige Anwesenheit in einem Risikogebiet, beispielsweise      sind, die Arbeitsstelle oder die Wohnung möglichst schnell und sicher
im Rahmen einer Durchreise, gilt nicht als Aufenthalt nach Absatz 1,        zu erreichen. Unterbrechungen der Fahrten, insbesondere zu Einkaufs-
selbst wenn es dabei etwa bei einem Tankvorgang, einer Kaffeepause          oder Freizeitzwecken, sind untersagt.
Kurier - Verbandsgemeinde Landstuhl
Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl                               Seite 5                      Ausgabe 13/2020 - Mittwoch, 25. März 2020
                                 Teil 6                                     VI. Gastronomiebetriebe werden geschlossen. Davon ausgenom-
                        Allgemeinverfügungen                                      men ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen
                                  § 11                                            für den Verzehr zu Hause.
Allgemeinverfügungen der Kreisverwaltungen, in kreisfreien Städten
                                                                            VII. Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Fri-
der Stadtverwaltungen als Kreisordnungsbehörden, die nach dem 13.
März 2020 zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 nach dem                      seure, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und
Infektionsschutzgesetz erlassen worden sind, werden durch diese Ver-              ähnliche Betriebe werden geschlossen, weil in diesem Bereich
ordnung ersetzt und sind zurückzunehmen. Nach Inkrafttreten dieser                eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige
Verordnung sind Aligemeinverfügungen der Kreisverwaltungen, in                    Behandlungen bleiben weiter möglich.
kreisfreien Städten der Stadtverwaltungen als Kreisordnungsbehörden,        VIII. In allen Betrieben und insbesondere solchen mit Publikums-
im Einvernehmen mit dem Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit              verkehr ist es wichtig, die Hygienevorschriften einzuhalten und
und Demografie zu erlassen.                                                       wirksame Schutzmaßnahmen für Mitarbeiter und Besucher
                                 Teil 7                                           umzusetzen.
                        Schlussbestimmungen                                 IX. Diese Maßnahmen sollen eine Geltungsdauer von mindestens
                                  § 12                                            zwei Wochen haben.
Auf die Straf- und Bußgeldvorschriften des 15. Abschnitts des Infekti-
onsschutzgesetzes wird hingewiesen.                                         Bund und Länder werden bei der Umsetzung dieser Einschränkun-
                                  § 13                                      gen sowie der Beurteilung ihrer Wirksamkeit eng zusammenarbeiten.
Es werden aufgehoben:                                                       Weitergehende Regelungen aufgrund von regionalen Besonderhei-
1. der Erlass des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und         ten oder epidemiologischen Lagen in den Ländern oder Landkreisen
Demografie vom 13. März 2020 zum Erlass von Allgemeinverfügungen            bleiben möglich.
zum Entfall von Unterricht und Betreuungsangeboten im Zuge der Aus-         Bund und Länder sind sich darüber im Klaren, dass es sich um sehr
breitung des Coronavirus SARSCoV-2 (COVID-19),                              einschneidende Maßnahmen handelt. Aber sie sind notwendig und
2. der Erlass des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und         sie sind mit Blick auf das zu schützende Rechtsgut der Gesundheit
Demografie vom 16. März 2020 zum Erlass von Allgemeinverfügungen
zur Einschränkung der Besuchsrechte für Krankenhäuser, Pflege- und          der Bevölkerung verhältnismäßig.
Behinderteneinrichtungen im Zuge der Ausbreitung des Coronavirus            Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regie-
SARSCoV-2 (COVID-19),                                                       rungschefs der Länder danken insbesondere den Beschäftigten im
3. der Erlass des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und         Gesundheitssystem, im öffentlichen Dienst und in den Branchen, die
Demografie vom 17. März 2020 zu weiteren kontaktreduzierenden               das tägliche Leben aufrecht erhalten sowie allen Bürgerinnen und
Maßnahmen aufgrund des Aufkommens von SARS-CoV-2 -Infektionen               Bürgern für Ihr Verantwortungsbewusstsein und Ihre Bereitschaft,
in Rheinland-Pfalz,                                                         sich an diese Regeln zu halten, um die Verbreitung des Coronavirus
4. die Erste Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz vom 19.           weiter zu verlangsamen.
März 2020 (GVBI. S. 73) und
5. die Zweite Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz vom 20.
März 2020 (GVBL. S. 78).                                                                      Sonstige amtliche Mitteilungen
                                  § 14
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft und mit
Ablauf des 19. April 2020 außer Kraft.                                        Der Einreicher ist für die vom ihm an das Amtsblatt zur Veröffentli-
                                               Mainz, den 23. März 2020       chung eingereichten Inhalte selbst verantwortlich. Der Einreicher
                                                                              stellt die Verbandsgemeinde Landstuhl von allen Ansprüchen
           Die Ministerin für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie     frei, die Dritte gegen die Verbandsgemeinde Landstuhl wegen
                                                                              der Verletzung eigener Rechte durch Inhalte des Einreichers
     Besprechung der Bundeskanzlerin                                          geltend machen. Im Falle einer erfolgreichen Inanspruchnahme
                                                                              durch Dritte ist der Einreicher zum Ersatz des Schadens verpflich-
     mit den Regierungschefinnen und                                          tet, der der Verbandsgemeinde Landstuhl dadurch entsteht.
        Regierungschefs der Länder                                            Dazu zählen auch Kosten der Rechtsverfolgung.

             am 22. März 2020
                  Coronavirus-Infektionen                                          Die Verbandsgemeinde Landstuhl
Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungs-                   verpachtet das Kiosk im Warmfreibad
chefs der Länder fassen folgenden Beschluss:
Die rasante Verbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) in den ver-                               Trippstadt
gangenen Tagen in Deutschland ist besorgniserregend. Wir müssen               Die Verbandsgemeinde Landstuhl verpachtet ab der kommenden
alles dafür tun, um einen unkontrollierten Anstieg der Fallzahlen zu          Badesaison den Kiosk im Warmfreibad in Trippstadt. Es handelt
verhindern und unser Gesundheitssystem leistungsfähig zu halten.              sich hierbei um einen geräumigen Kiosk mit großem Komfort. Auf
Dafür ist die Reduzierung von Kontakten entscheidend.                         der anschließenden Freifläche befinden sich rund 110 Sitzplätze,
Bund und Länder verständigen sich auf eine Erweiterung der am 12.
                                                                              etwa die Hälfte davon überdacht.
März beschlossenen Leitlinien zur Beschränkung sozialer Kontakte:
                                                                              Das Warmfreibad wurde im Jahr 2016 modernisiert und zählte in
I. Die Bürgerinnen und Bürger werden angehalten, die Kontakte                 der Saison 2019 rd. 40.000 Badegäste.
     zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen
     Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.                Interessenten bewerben sich bitte schriftlich bei der Verbands-
II. In der Öffentlichkeit ist, wo immer möglich, zu anderen als den           gemeindeverwaltung Landstuhl, Kaiserstraße 49, 66849
     unter I. genannten Personen ein Mindestabstand von mindes-               Landstuhl oder per E-Mail an heike.jonderko@landstuhl.de.
     tens 1,5 m einzuhalten.                                                  Bei Fragen können Sie sich telefonisch an Frau Jonderko unter der
III. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer           Rufnummer 06371 – 83458 wenden.
     weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der
     Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet.
IV. Der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, Einkäufe, Arztbesuche,
     Teilnahme an Sitzungen, erforderlichen Terminen und Prüfun-                  Sprechstunden der Verwaltung in den
     gen, Hilfe für andere oder individueller Sport und Bewegung an
     der frischen Luft sowie andere notwendige Tätigkeiten bleiben                          Ortsgemeinden
     selbstverständlich weiter möglich.                                       Die Sprechstunden der Verwaltung in den Ortsgemeinden finden
V. Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Woh-
                                                                              aufgrund der aktuellen Situation bis auf weiteres nicht statt.
     nungen sowie privaten Einrichtungen sind angesichts der erns-
     ten Lage in unserem Land inakzeptabel. Verstöße gegen die                Wir hoffen auf ihr Verständnis.
     Kontakt-Beschränkungen sollen von den Ordnungsbehörden                                                   Ihre Verbandsgemeindeverwaltung
     und der Polizei überwacht und bei Zuwiderhandlungen sankti-
     oniert werden.
Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl                                      Seite 6                                  Ausgabe 13/2020 - Mittwoch, 25. März 2020

                Tourist-Information

                                                                    Urlaubsregion Landstuhl
                 Tourist-Information Landstuhl Öffnungszeiten                       Tourist-Information Luftkurort Trippstadt
                 Oktober-März:                                                      Öffnungszeiten

                                                                                             en
                 Mo., Di., Mi., Do., Fr. ��������������09:00 Uhr - 12:00 Uhr       Mo., Di., Mi., Do., Fr. �������������������������������������������������08:00 Uhr - 12:00 Uhr

                                                                    e s c h l oss
                 Mo., Di., Do., Fr. �����������������������13:00 Uhr - 16:00 Uhr   Mo., Di., Do., Fr. ��������������������������������������������������������� 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
                 Sa. geschlossen
                 Öffnungszeiten April-September:                  g                 Samstag ��������������������������������������nur von Mai bis September geöffnet
                                                                                    Tourist Information
                 Mo., Di., Mi., Do., Fr., Sa. �����09:00 Uhr - 12:00 Uhr           Luftkurort Trippstadt
                 Mo., Di., Do., Fr. �����������������������13:00 Uhr - 16:00 Uhr   Hauptstraße 26, 67705 Trippstadt
                 Weitere Informationen:                                             Tel.: 06306/3 41, Fax: 06306/15 29
                 Tourist-Information der Verbandsgemeinde Land-                     info@trippstadt.de
                 stuhl                                                              www.trippstadt.de
                 Hauptstraße 3 a, 66849 Landstuhl                                   Urlaubsregion Landstuhl - Büro Trippstadt
                 Tel. 06371/13 000 12                                               Hauptstraße 22, 67705 Trippstadt
                 tourismus@vglandstuhl.de                                           Tel.: 06306/99 23 961
                 www.landstuhl.de                                                   touristik.trippstadt@vglandstuhl.de

                                                          Mitteilung der Tourist-Information
                   Aufgrund der aktuellen Coronakrise werden folgende Veranstaltungen abgesagt:
               13.-17.04.2020 - Osterwanderwoche
               26.04.2020 - Natursportopening in Johanniskreuz
               21.06.2020 - Autofreier Raderlebnistag „Wallhalbrad“
               Zudem werden alle, von der Tourist-Information der VG Landstuhl organisierten, öffentlichen Gästeführungen bis auf
               weiteres abgesagt.
               Ebenso wird die Tourist-Information der VG Landstuhl ab 18.03.2020 bis auf weiteres für den Publikumsverkehr geschlossen.
Wir danken für Ihr Verständnis.

                Aus unserer Feuerwehr                                                                            Jugendfeuerwehren
                                                                                    Einheit                  Tag                        Uhrzeit / Ort
                    Übungen unserer                                                 Kindsbach                jeden Freitag              18.00-20.00 Uhr, Feuerwache
                     Wehreinheiten                                                                                                      Kindsbach.Willkommen sind
                                                                                                                                        alle Jugendliche zwischen
                Die Übungen unserer Wehreinheiten                                                                                       10 und 16 Jahren aus den
                       finden wie folgt statt:                                                                                          Ortsgemeinden Bann,
                                                                                                                                        Hauptstuhl, Kindsbach, Mit-
                                                                                                                                        telbrunn und Oberarnbach
                                 Aktive
                                                                                    Krickenbach              Jeden Mittwoch             17.30-18.30 Uhr, Feuerwache
  Einheit          Tag                   Uhrzeit /Ort
                                                                                                                                        Krickenbach
  Bann             Jeden Montag          ab 19.00 Uhr, Feuerwache
                                         Bann                                       Landstuhl                Jeden Freitag              18.00-20.00 Uhr, Feuerwache
                                                                                                                                        Landstuhl.Willkommen sind
  Hauptstuhl       Jeden Mittwoch ab 19.00 Uhr, Feuerwache
                                                                                                                                        alle Jugendliche zwischen
                                  Hauptstuhl
                                                                                                                                        10 und 16 Jahren aus der

                                                                                              ttJeden Mittwoch
  Kindsbach        Jeden Montag          ab 19.00 Uhr, Feuerwache                                                                       Sickingenstadt Landstuhl
                                         Kindsbach
                                                                                         s t a
                                                                                      ht
                                                                                    Linden                                              ab 18.00 Uhr, Feuerwache
                                                                                    ic
  Krickenbach      Jeden Mittwoch ab 19.00 Uhr, Feuerwache

                                                                      nn
                                  Krickenbach                                                                                           Linden

  Landstuhl        Jeden Dienstag
                                                                n
                                         ab 19.00 Uhr, Feuerwache d e               Queidersbach Jeden Mittwoch                         18.00-20.00 Uhr, Feuerwache
                                         Landstuhl           fi                                                                         Queidersbach
  Linden           Jeden Montag          ab 18.30 Uhr, Feuerwache                   Schopp                   Jeden zweiten              17.30-19.30 Uhr, Feuerwache
                                         Linden                                                              Dienstag                   Schopp
  Mittelbrunn      Jeden Mittwoch ab 19.00 Uhr, Feuerwache
                                  Mittelbrunn                                       Stelzenberg              Jeden zweiten              18.00-19.00 Uhr, Feuerwache
                                                                                                             Donnerstag                 Stelzenberg
  Oberarnbach      Jeden Mittwoch ab 18.30 Uhr, Feuerwache
                                  Oberarnbach                                       Trippstadt               Jeden Mittwoch             18.00-20.00 Uhr, Feuerwache
  Queidersbach Jeden Montag              ab 19.00 Uhr, Feuerwache                                                                       Trippstadt
                                         Queidersbach
  Schopp           Jeden zweiten         ab 18.30 Uhr, Feuerwache
                   Mittwoch              Schopp                                                                   Bambinifeuerwehr
  Stelzenberg      Jeden Mittwoch ab 19.00 Uhr, Feuerwache                          Einheit                  Tag                        Uhrzeit / Ort
                                  Stelzenberg
  Trippstadt       Jeden Montag          ab 20.00 Uhr, Feuerwache                   Queidersbach Jeden Mittwoch                         18.00-19.30 Uhr, Feuerwache
                                         Trippstadt                                                                                     Queidersbach
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