BEST EXECUTION POLICY - ORDERAUSFÜHRUNGSGRUNDSÄTZE - UNION INVESTMENT PRIVATFONDS GMBH UNION INVESTMENT INSTITUTIONAL GMBH UNION INVESTMENT ...

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BEST EXECUTION POLICY - ORDERAUSFÜHRUNGSGRUNDSÄTZE - UNION INVESTMENT PRIVATFONDS GMBH UNION INVESTMENT INSTITUTIONAL GMBH UNION INVESTMENT ...
Best Execution Policy –
Orderausführungsgrundsätze
Union Investment Privatfonds GmbH
Union Investment Institutional GmbH
Union Investment Luxembourg S. A.
Union Investment Real Estate GmbH
Union Investment Institutional Property GmbH
BEST EXECUTION POLICY - ORDERAUSFÜHRUNGSGRUNDSÄTZE - UNION INVESTMENT PRIVATFONDS GMBH UNION INVESTMENT INSTITUTIONAL GMBH UNION INVESTMENT ...
Inhalt

1. Best Execution Policy                                        3
   1.1. Zweck                                                   3
   1.2. Gesetzliche Grundlagen                                  3

2. Grundsätze der bestmöglichen Ausführung                      4
   2.1. Best-Execution-Faktoren                                 4
   2.2. Relative Bedeutung der Best-Execution-Faktoren          5
   2.3. Best Execution pro Asset-Klasse                         5

3. Auswahl von Intermediären (Broker und Ausführungsplätze)     6
   3.1. Auswahl von Brokern                                     6
   3.2. Auswahl von Ausführungsplätzen                          6

4. Grundsätze der Auftragsvergabe im Einzelfall                 7
   4.1. Vorrang der Kundenweisung                               7
   4.2. Abweichende Platzierung im Einzelfall                   7

5. Abwicklung von Kundenaufträgen                               8
   5.1. Aggregation und Allokation von Aufträgen                8
   5.2. Cross-Trades                                            8
   5.3. Handeln außerhalb von Ausführungsplätzen                8
   5.4. Automated Order Routing                                 8
   5.5. Delegation der Portfolioverwaltung                      8

6. Überprüfung der Best Execution                               9
   6.1. Überprüfung der Best Execution Policy                   9
   6.2. Qualitative Überprüfung der eingesetzten Intermediäre   9

Glossar		                                                       10

Anhang – Verzeichnis wichtiger Intermediäre im Rahmen
der Ausführung von Handelsgeschäften                            13

Best Execution Policy
Union Investment Privatfonds GmbH
Union Investment Institutional GmbH
Union Investment Luxembourg S. A.
Union Investment Real Estate GmbH
Union Investment Institutional Property GmbH

nachfolgend bezeichnet als „Gesellschaften“

2
1. Best Execution Policy

1.1. Zweck                                               ihre Kunden zu erzielen sowie ihre Kunden in geeig-
                                                         neter Form über ihre Ausführungspolitik informie-
Die Best Execution Policy regelt Grundsätze und          ren. Die Grundsätze der Best Execution werden von
Verfahren, um bei der Ausführung von Handelsauf-         weiteren gesetzlichen Bestimmungen beeinflusst,
trägen im Rahmen der kollektiven Vermögensver-           unter anderem:
waltung und individuellen Finanzportfolioverwal-
tung das bestmögliche Ergebnis (Best Execution)          • Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB)
für Investmentvermögen und Kundenportfolios zu           • Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)
erzielen. Sie gilt für alle ­Kunden im Rahmen der kol-   • Mindestanforderungen an das Risikomanagement
lektiven Vermögensverwaltung und ­individuellen             für
Finanzportfolioverwaltung. Die Grundsätze für die           Kapitalverwaltungsgesellschaften (KaMaRisk)
bestmögliche Ausführung sind immer dann einzu-           • Mindestanforderungen an die Compliance-Funk-
halten, wenn die Gesellschaften den Ausführungs-            tion und die weiteren Verhaltens-, Organisations-
zeitpunkt und den Intermediär (Broker und Ausfüh-           und Transparenzpflichten nach §§ 63 ff. WpHG
rungsplatz), mit dem sie eine Transaktion ­ausführen,       für Wertpapierdienstleistungsunternehmen (Ma-
nach freiem und eigenem Ermessen wählen können.             Comp)
                                                         • BVI-Wohlverhaltensrichtlinien
                                                         • CSSF-Verordnung 10-4 für Alternative Investment-
1.2. Gesetzliche Grundlagen                                 fonds (AIF)
                                                         • CSSF-Rundschreiben 18/698
Die Erstellung dieser Best Execution Policy erfolgt
gemäß den ­Vorschriften der Delegierten Verord-
 nung Nr. 231/2013 sowie der Markets in Financi-
 al Instruments Directive (MiFID/MiFID II), insbeson-
 dere der Richtlinie 2014/65/EU und der Delegierten
­Verordnung (EU) 2017/565. Demnach müssen die
 Gesellschaften angemessene ­Regelungen schaffen
 und anwenden, um das bestmögliche Ergebnis für

                                                                                                            3
2. Grundsätze der bestmöglichen Ausführung

2.1. Best-Execution-Faktoren                            Marktrisiko ­darstellen können. Die Geschwindigkeit
                                                        der Ausführung hängt vor allem von der Liquidität
Die Platzierung von Handelsaufträgen erfolgt grund­     des Ausführungsplatzes, dem zugrunde liegenden
sätzlich nach der Maßgabe, dass die Aufträge unter      Marktmodell, den Börsenhandelszeiten, den in den
Berücksichtigung aller zum Zeitpunkt ihrer Erteilung   ­Regelwerken definierten maximalen Ausführungs-
zur Verfügung stehenden Informationen zu den            zeiten ­sowie der Leistungsfähigkeit und Stabilität
besten verfügbaren Bedingungen platziert werden.        der verwendeten ­Handels­­systeme ab.
Bei der Ausführung der Aufträge und der Auswahl
der Intermediäre berücksichtigen die Gesellschaften    Wahrscheinlichkeit der Ausführung
bestimmte Faktoren, die für die Erzielung des best-
möglichen Ergebnisses relevant sind, insbesondere      Die Wahrscheinlichkeit der Ausführung zu einem
die folgenden:                                         marktgerechten Preis hängt in erster Linie von der
                                                       Liquidität des Instruments ab. Des Weiteren be-
Kurs oder Preis des Finanzinstruments                  stimmen der Zugang den Intermediäre zu Aus­
                                                       führungsplätzen beziehungsweise Liquiditätspools
Der Kurs oder Preis eines Finanzinstruments hängt      haben, das vorhandene Marktmodell und insbeson-
stark von der Liquidität, aber auch von der Ausge-     dere die darin festgelegten Ausführungsverpflich-
staltung seines Preisbildungsprozesses ab. Unter-      tungen die Wahrscheinlichkeit der Aus­führung.
schiedliche Transparenzniveaus von Order­büchern
können sich auf den Kurs oder den Preis auswirken.     Umfang und Art des Auftrags
Als Indikator für die Preisqualität werden insbeson-
dere Geld-Brief-Spanne (Spread) sowie handelbare       Mit Blick auf den Umfang des Auftrags ist insbeson-
­Ordergrößen und damit die Marktliquidität heran-      dere die ­Liquidität des Ausführungsplatzes ein wich-
 gezogen.                                              tiges Merkmal: Je ­liquider ein Markt ist, desto größer
                                                       ist die Ausführungswahrscheinlichkeit für Aufträge
Kosten der Auftragsausführung                          großen Volumens. Mit der Art des Auftrags ist zum
                                                       Beispiel die Differenzierung zwischen unlimitierten
Für die Platzierung von Handelsaufträgen wird          und limitierten Orders oder zwischen Stop-Loss- be-
vorausgesetzt, dass die Gesellschaften unter Be­       ziehungsweise Stop-Buy-Orders gemeint.
rücksichtigung aller mit dem Ausführungsgeschäft
verbundenen Transaktionskosten (explizite Kosten       Sonstige relevante Aspekte
 wie zum Beispiel Handelskommission, Steuern,
Settlement- und Clearing-Gebühren sowie implizi-       Hierunter fallen insbesondere organisatorische Qua-
te Kosten wie zum Beispiel Geld-Brief-Spanne und       litätsmerkmale wie zum Beispiel die Ausgestaltung
Markteinfluss (Spread und Market Impact) den best-     der Handelsüberwachung, Schutzmechanismen der
möglichen Preis erzielen wollen.                       handelsplatzeigenen Regelwerke, Mistrade-Rege-
                                                       lungen, Clearing-Systeme, Notfallsicherungen sowie
Geschwindigkeit der Ausführung                         Informations- und Transparenzleistungen der Aus-
                                                       führungsplätze.
Die Ausführungsgeschwindigkeit, also die Zeit
zwischen der ­Platzierung des Handelsauftrags am
Markt und seiner abschließenden Ausführung,
kann die Ausführungsqualität beeinflussen, da
­zwischenzeitliche Preisänderungen (Slippage) ein

                                                        Wir bei Union Investment lieben verständliche
                                                        Texte und verzichten gerne auf Fachbegriffe. Lei-
                                                        der ist dies in der Finanzwelt – oft aus rechtlichen
                                                        Gründen – nicht immer möglich. Deshalb finden
                                                        Sie am Ende dieses Dokuments ein Glossar mit Er-
                                                        läuterungen zu den wichtigsten Fachbegriffen.

4
2.2. Relative Bedeutung der                              Zinsderivate, Kreditderivate, Währungsderivate,
Best-Execution-Faktoren                                  strukturierte Produkte, Aktienderivate, sonstige
                                                         Instrumente
Die Best-Execution-Faktoren werden je nach Handels­
auftrag und Art des Finanzinstruments unterschied-       Da die Finanzinstrumente unterschiedlich liquide
lich berücksichtigt, um das bestmögliche Ergebnis für    sind, hat die Wahrscheinlichkeit der Ausführung in
die Kunden sowie eine Optimierung bei der Auswahl        dieser Kategorie eine hohe Priorität. Sie darf jedoch
der einzuschaltenden Inter­mediäre zu ermöglichen.       nicht zulasten des Preises und der mit der Ausfüh-
Die Berücksichtigung dieser Faktoren ­bestimmt sich      rung verbundenen Kosten gehen.
vor allem nach den folgenden Kriterien:
                                                         Auf Grundlage der in Abschnitt 2 beschriebenen
• Ziele, Anlagepolitik und spezifische Risiken des      Best-Execution-Faktoren und ihrer relativen Bedeu-
   Sonderver­mögens beziehungsweise Kundenport-          tung wählen die Gesellschaften die entsprechen-
   folios, wie sie im Verkaufsprospekt beziehungswei-    den Intermediäre aus, an die sie Handelsaufträge
   se in den Vertragsbedingungen dargelegt sind          aus dem Portfoliomanagement weiterleiten. Die
• Merkmale des Auftrags                                 Platzierung von Handelsaufträgen erfolgt immer
• Merkmale des Finanzinstruments                        in der Annahme, dass unter Berücksichtigung aller
• Merkmale der Intermediäre, an die der Auftrag         mit dem Ausführungsgeschäft verbundenen Kosten
   weitergeleitet werden kann                            für die Kunden das bestmögliche Ergebnis erzielt
                                                         werden soll. Bei der Entscheidung über die Order-
                                                         vergabe werden deshalb aufgrund der bei Finanz­
2.3. Best Execution pro Asset-Klasse                     instrumenten üblichen Kursschwankungen vor allem
                                                          Intermediäre berücksichtigt, die konstant für eine
Mit Blick auf die unterschiedlichen Klassen von          ­kostengünstige, vollständige und zeitnahe Ausfüh-
Finanzinstru­menten wird die relative Bedeutung der       rung der entsprechenden Transaktionen sorgen.
Best-Execution-Faktoren wie folgt bestimmt:               Besteht unter Berücksichtigung der Details des je-
                                                          weiligen Auftrags eine Wahl zwischen ­mehreren
Eigenkapitalinstrumente (Aktien und Aktien­               Intermediären, so wird die Auswahl nach pflicht­
zertifikate)                                              gemäßem Ermessen im Einzelfall getroffen.

In dieser Kategorie liegt die höchste Priorität grund-    Eine Übersicht wichtiger Intermediäre pro Asset-
sätzlich auf dem Preis und den Kosten, die im Zu-         Klasse ist dieser Policy als Anlage beigefügt (siehe
sammenhang mit der Ausführung stehen. Dies ins-           Anhang). Um dauerhaft ein bestmögliches Ergeb-
besondere deshalb, weil für diese Kategorie eine          nis bei der Platzierung von Handelsaufträgen zu er-
Vielzahl von Ausführungsplätzen zur Verfügung ste-        zielen, ist es möglicherweise notwendig, im Rahmen
hen, die zumeist über eine relativ hohe Liquidität        der ­regelmäßigen Bewertung der Intermediäre Ver-
verfügen und somit gute Möglichkeiten zur Preisfin-       änderungen vor­zunehmen. Das kann ein Hinzufü-
dung bieten. In weniger liquiden Aktien und Aktien-       gen, Streichen beziehungsweise Austauschen von
zertifikaten werden darüber hinaus auch Geschwin-         Brokern und/oder Ausführungsplätzen ­bedeuten.
digkeit und Wahrscheinlichkeit der Ausführung             Dabei werden die Intermediäre von den Gesellschaf-
herangezogen.                                             ten sorgfältig ausgewählt und überwacht. Die Ge-
                                                          sellschaften über­prüfen zudem, ob die Interme-
Schuldverschreibungen und Geldmarktinstrumente           diäre ihrer­seits über angemessene Vorkehrungen
                                                         verfügen, um eine bestmögliche Ausführung zu
Da die Finanzinstrumente unterschiedlich liquide         ­gewährleisten (siehe auch Abschnitt 6.1).
sind, hat die Wahrscheinlichkeit der Ausführung in
dieser Kategorie eine hohe Priorität. Sie darf jedoch     Die Anteilseigner von Union Investment sind Volks-
nicht zulasten des Preises gehen. Da die Ausfüh-          banken und Raiffeisenbanken, die DZ BANK AG sowie
rungskosten bei Schuldverschreibungen weitge-             weitere Partner aus der Genossenschaftlichen Finanz-
hend standardisiert sind, spielen sie eine unterge-       Gruppe Volksbanken Raiffeisenbanken. Die Gesell-
ordnete Rolle.                                            schaften sehen hier keinen Interessenkonflikt. Die
                                                         ­genannten Anteilseigner unterliegen bei einer Plat-
                                                         zierung von Handelsaufträgen denselben strengen
                                                         Regeln wie für Broker und/oder Ausführungsplätze.

                                                                                                             5
3. Auswahl von Intermediären (Broker und Ausführungs-
plätze)

3.1. Auswahl von Brokern                                 3.2. Auswahl von Ausführungsplätzen

Die Auswahl von Brokern für die Auftragsausführung       Der Ausführungsplatz für die Ausführung eines be-
basiert auf einer Reihe wichtiger Kriterien, insbeson-   stimmten Handelsauftrags wird insbesondere unter
dere den folgenden:                                      Berücksichtigung folgender Faktoren ausgewählt:

• Maßnahmen und Kontrollen zum Schutz der Kun-          • Verfügbarkeit von wettbewerbsfähigen Preisen
   den der Gesellschaften                                • Liquidität und relative Volatilität des Markts
• Zuverlässigkeit bei der Wahrung von vertraulichen     • Geschwindigkeit und Wahrscheinlichkeit der Aus-
   Informationen                                           führung
• Finanzielle Stabilität und Bonität (Prüfung auf       • Finanzielle Stabilität und Bonität des Ausführungs-
  Liquiditäts- und Solvenzrisiken)                         platzes
• Kenntnisse der Märkte und des jeweiligen regula-      • Qualität, Kosten und Vereinbarungen zur Unter-
   torischen Umfelds                                        stützung von Settlement und Clearing
• Umfang des Leistungs- und Produktangebots so-
   wie Produktinnovationen                               Typischerweise kann einer oder mehrere der folgen-
• Qualität und Konsistenz bei der Ausführung von        den Ausführungsplätze für die Ausführung von Auf-
   Handels­aufträgen                                     trägen verwendet werden, sofern dies zulässig und
• Preise für reine Ausführungsdienstleistungen          im besten Interesse des Kunden ist:
• Zugang zu Liquiditätsquellen und Bereitschaft zur
   Stellung von Risikopreisen                            • Regulierte Märkte oder ähnliche Börsen (Regula-
• Zugang zum zentralen Risikohandelsbuch (Central          ted Market – RM)
   Risk Book – CRB)                                      • Multilaterale Handelssysteme (Multilateral Trading
• Möglichkeit zum elektronischen Handel über               Facility – MTF)
   Smart Order ­Routers (SOR)                            • Systematische Internalisierer (Systematic Interna­
• Bei Neuemissionen: Zugang zum Primärmarkt                liser – SI)
• Fähigkeit zur Analyse der Ausführungsgeschwin-        • Market Maker, sonstige Anbieter von Liquidität
   digkeit                                                  oder Einrichtungen, die in einem Drittland eine
• Fähigkeit zur Bereitstellung von Transaktionskos-        vergleichbare Funktion wie die genannten Ausfüh-
   tenanalysen (TCA)                                        rungsplätze ausüben
• Stabilität und Weiterentwicklung der technischen      • Organisierte Handelssysteme (Organised Trading
   Infrastruktur                                            Facility – OTF)
• Qualität von Market Intelligence (als nicht monetä-
   re Research-Leistung)

Zudem erfolgt die Brokerauswahl auch unter Be-
rücksichtigung der vom Broker zur Verfügung ge-
stellten Handelsalgorithmen zur Ausführung von
Handelsaufträgen. Die Gesellschaften nutzen
dabei keine eigenen Algorithmen, sondern nur die
Algorithmen der Broker.

Wenn die Gesellschaften Handelsaufträge an einen
Broker weiterleiten, wird auch die Best-Execution-
Verpflichtung des Brokers ­geprüft. Dabei berück-
sichtigen die Gesellschaften, ob der Broker über eine
angemessene, mit sämtlichen regulatorischen An-
forderungen konforme Best Execution Policy ver-
fügt. Auf Aufforderung hat der Broker dies nachzu-
weisen.

6
4. Grundsätze der Auftragsvergabe im Einzelfall

4.1. Vorrang der Kundenweisung                           Die Gesellschaften verfügen über Verfahren, die
                                                         eine schnelle, ­faire und unverzügliche Abwicklung
Im Rahmen der individuellen Finanzportfolioverwal-       von Kundenaufträgen ermöglichen. Mögliche Ab-
tung für professionelle Kunden kann der Kunde            weichungen von dieser Vorgehensweise unter Wah-
unter Beachtung investmentrechtlicher und gesetz-        rung dieser Best Execution Policy erfolgen nur im
licher Vorgaben Weisungen hinsichtlich ­der Ausfüh-      besten ­Kundeninteresse, zum Beispiel im Falle au-
rungsmodalitäten für ein Einzelgeschäft oder für alle    ßergewöhnlicher Marktverhältnisse oder bei markt-
­Geschäfte erteilen (zum Beispiel gelenkte Order).       störenden Ereignissen. Die Aufträge der Kunden
Eine Kunden­weisung hat stets Vorrang vor dieser         werden mit einem hohen Maß an Objektivität und
 Best Execution Policy und wird von den Gesellschaf-     Professionalität unter strikter Berücksichtigung die-
 ten im Rahmen der Orderausführung ­umgesetzt.           ser Best Execution Policy abgewickelt. Es gibt kei-
 Durch die Befolgung der Kundenweisung gilt die          ne Vereinbarungen mit Ausführungsplätzen und/
 Pflicht der Gesellschaften zur Erzielung des best-      oder Brokern über geleistete oder erhaltene Zahlun-
 möglichen Ergebnisses – entsprechend dem Umfang         gen sowie erhaltene Abschläge oder Rabatte. Sons-
 dieser Weisung – als erfüllt.                           tige nicht monetäre Leistungen können in Form von
                                                         Market Intelligence bezogen werden. Diese sind da-
                                                         rauf ausgelegt, im Interesse der Kunden bei der Um-
4.2. Abweichende Platzierung im Einzel-                  setzung von Handelsentschei­dungen verwendet zu
fall                                                     werden.

Die Gesellschaften setzen alles daran, in allen Markt-
phasen das bestmögliche Ergebnis für ihre Kunden
zu erzielen und Handelsaufträge in Übereinstim-
mung mit der Best Execution Policy zu platzieren.
Beispiele für Auftragsarten und Szenarien, in denen
mehrere Angebote für die Ausführung der Transak-
tionen mög­licherweise nicht verfügbar sind, sind

• Ordergrößenfaktoren, zum Beispiel nur bestimmte
   Intermediäre können Restposten oder großes Or-
   dervolumen im Rahmen von Tagestransaktionen
   unterstützen, sodass gegebenenfalls nur ein Inter-
   mediär zum Quotieren angefragt werden kann
• Illiquide Finanzinstrumente und -produkte
• Marktstörende Ereignisse, wie zum Beispiel Zeiten
   gestresster Liquidität oder schneller Märkte (Fast
   Markets)
• Handel gegen Brokerbestand oder Indication of
   Interest (IoI)
• Neuemissionen (Initial Public Offering – IPO), bei
   denen der Preis für alle Teilnehmer gleich ist
• Stop-Loss-Orders mit vorher festgelegten Niveaus
• Eingeschränkte Liste von Intermediären aufgrund
   von Kundenweisung (gelenkte Orders) oder Ge-
   nehmigung der Gesellschaften gemäß Abschnitt 3

                                                                                                            7
5. Abwicklung von Kundenaufträgen

5.1. Aggregation und Allokation von                       Sinne eines ­fairen Marktpreises unter Berücksichti-
Aufträgen                                                 gung der Optimierung der impliziten und explizi-
                                                          ten Handelskosten

Die Auftragsabwicklung kann die Aggregation von
Handelsaufträgen verschiedener Kunden vorse-             5.3. Handeln außerhalb von Ausführungs-
hen, um für alle Kunden eine faire und gleicherma-       plätzen
ßen bestmögliche Ausführung zu erzielen. Werden
Aufträge aggregiert, geschieht dies in Übereinstim-
mung mit den entsprechenden Vorschriften, insbe-         Im besten Interesse des Kunden und gemäß den
sondere der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565.        Grundsätzen der Best Execution kann es Situatio-
Dabei wird kein Kunde anderen Kunden gegenüber           nen geben, in denen Handels­aufträge vollständig
bevorzugt. Sofern ein Kunde keine Aggregation von        oder teilweise außerhalb eines Ausführungsplatzes
Aufträgen wünscht, hat die Kundenweisung stets           ausgeführt werden, sofern dies möglich ist und mit
Vorrang.                                                 dem Kunden vorab explizit im Rahmen dieser Best
                                                         Execution Policy ­vereinbart wurde. Dies umfasst
Die ausgeführten Aufträge (inkl. Teilausführungen)       zum Beispiel Fälle, in denen die an Ausführungs-
und Transaktionskosten werden den Kunden fair            plätzen typischerweise verfügbaren Volumina über-
und proportional zugewiesen. Dabei werden alle           stiegen werden, oder Fälle, in denen andere Erwä-
Portfolios gleichbehandelt und kein Portfolio wird       gungen (zum Beispiel Vermeidung von möglichen
einem anderen gegenüber bevorzugt. Die Alloka-           Signalling-Effekten) im Vordergrund stehen.
tion erfolgt stets im besten Interesse der Kunden.
Wird ein Auftrag vollständig ausgeführt, so wird er      Sofern Handelsaufträge außerhalb von Ausführungs­
gemäß den festgelegten internen Verfahren an al-         plätzen ausgeführt werden, erfolgt stets eine Über-
le relevanten Portfolios allokiert. Wird ein Auftrag     prüfung des angebotenen Preises mittels Heranzie-
teilaus­geführt, so wird er proportional an alle rele-   hen von Marktdaten, die bei der Einschätzung des
vanten Portfolios allokiert. Nur in bestimmten Aus-      Preises für dieses Finanzinstrument verwendet wur-
nahmefällen kann eine ab­weichende Allokation            den, und durch Vergleich mit ähnlichen Finanzinst-
erfolgen, zum Beispiel im Falle kleinster Handelsstü-    rumenten, sofern dies möglich ist.
ckelung oder ungerader Positionen.

                                                         5.4. Automated Order Routing
5.2. Cross-Trades
                                                         Handelsaufträge in liquiden Finanzinstrumenten,
Ein Cross-Trade ist eine Transaktion im Namen von        die keinen marktbewegenden Einfluss haben und
zwei oder mehr Portfolios, wenn zeitnah für dassel-      ein im Vergleich zum ­gehandelten Tagesvolumen
be Wertpapier Verkauf- und Kaufaufträge initiiert        kleines Nominal aufweisen, können auf elektroni-
wurden. Die Übertragung von Ver­mögenswerten             schem Weg über Automated Order Router (AOR) an
von einem Portfolio auf ein anderes Portfolio kann       einen oder mehrere Intermediäre zur Ausführung
risikoorientiert von Compliance überwacht werden.        weitergeleitet werden. Die automatisierte Auswahl
Die Durch­führung von Cross-Trades wird nach den         der Intermediäre ­erfolgt dabei auf Basis definierter
folgenden Grundsätzen gesteuert:                         Filterkriterien in Übereinstimmung mit den Grund-
                                                         sätzen dieser Best Execution Policy.
• Strikte Wahrung der Best-Execution-Grundsätze
   für das Port­folio, das den Vermögensgegenstand
   verkauft, und das Portfolio, das den Vermögensge-     5.5. Delegation der Portfolioverwaltung
   genstand kauft
• Handel im besten Interesse beider Portfolios in       Wird die Portfolioverwaltung an eine Drittpartei
   Überein­stimmung mit den jeweiligen Anlagezielen      delegiert, so ­stellen die Gesellschaften sicher, dass
   und -richtlinien sowie unter Einhaltung der Markt-    auch diese Drittparteien die Grundsätze der Best
   gerechtigkeits- und Compliance-Richtlinien und        Execution Policy einhalten und im besten Interesse
   weiterer interner Vorgaben der Gesellschaften         der Kunden handeln.
• Ausführung zu marktüblichen Bedingungen im

8
6. Überprüfung der Best Execution

6.1. Überprüfung der Best Execution Policy                6.2. Qualitative Überprüfung der einge-
                                                          setzten Intermediäre
Die Gesellschaften überprüfen regelmäßig (min-
destens einmal jährlich) die vorliegende Best Exe-        Die Qualität der eingesetzten Intermediäre zur Aus-
cution Policy. Eine unterjährige Überprüfung wird         führung von Handelsaufträgen wird regelmäßig auf
zudem im Falle wesentlicher Veränderungen des             Übereinstimmung mit ­dieser Best Execution Policy
Marktumfelds vorgenommen. Als wesentliche Ver-            geprüft. Die qualitative Leistung wird dabei insbe-
änderungen werden in diesem Zusammenhang al-              sondere durch eine Kombination der folgenden
le marktinduzierten Impli­kationen verstanden, die        Aspekte überprüft:
die systematische Erzielung bestmöglicher Ergebnis-
se im Sinne der gesetzlichen Anforderungen beein-         • Einsatz eines internen Kontrahentenrisiko-Komi-
trächtigen können.                                           tees (KRK) zur laufenden Steuerung der Beziehun-
                                                             gen zu bestehenden und neu aufzunehmenden
Sofern zutreffend, veröffentlichen die Gesellschaften        Intermediären. Das KRK hat die Aufgabe, poten-
darüber hinaus gemäß regulatorischen Vorgaben                zielle Geschäftsrisiken, die sich aus Handelsaufträ-
einmal jährlich für jede ­Klasse von Finanzinstrumen-        gen in Finanzintrumente mit Intermediären erge-
ten ausgehend vom Handelsvolumen, die fünf wich-             ben, zu analysieren und zu überwachen. Hierbei
tigsten Broker und Ausführungsplätze auf denen               erfolgt eine regelmäßige Über­prüfung der Inter-
Kundenaufträge im Vorjahr ausgeführt wurden so-              mediäre auf wirtschaftliche Risiken mit Fokus auf
wie Informationen über die erreichte Ausführungs-            Liquidtäts- und Solvenzrisiken
qualität (Delegierte Verordnung (EU) 2017/576).           • Verwendung von unabhängigen, externen Trans-
Diese Berichtspflicht gilt jedoch nicht für alle Trans-      aktionskostenanalysen (TCA) zur Messung der
aktionen, sondern betrifft nur Geschäfte im Rahmen           Handelsperformance bei Aktien, Schuldtiteln (Fi-
der Finanzportfolioverwaltung.                               xed Income), Währungen (FX) und Derivaten. Die-
                                                             se Daten werden überprüft, um die Leistung der
                                                             Ausführungsqualität von Handelsaufträgen zu
                                                             analysieren und zu optimieren sowie Ausreißer
                                                             oder individuelle Transaktionen, die mit hohen
                                                             Kosten der Auftragsausführung verbunden sind,
                                                             zu identifizieren
                                                          • Anwendung alternativer Überprüfungsprozesse
                                                             für Finanz­instrumente, die nicht unter die TCA
                                                             fallen, zur rückwirkenden Betrachtung der Aus-
                                                             führungsqualität. Dazu zählt die tägliche Trans-
                                                             aktionsprüfung hinsichtlich marktgerechter Be-
                                                             dingungen zum Zeitpunkt der Ausführung
                                                             (Marktgerechtigkeitskontrolle)
                                                          • Einsatz eines internen Broker-Review-Komitees
                                                             und Durch­führung eines halbjährlichen Broker
                                                             Votes zur formellen Überprüfung der Leistung
                                                             und Qualität der eingesetzten Broker. Zusätzlich
                                                             werden regelmäßige Strategiegespräche mit den
                                                             Intermediären durchgeführt

                                                          Neben der qualitativen Überprüfung der eingesetz-
                                                          ten Intermediäre überwachen und überprüfen die
                                                          Gesellschaften die eigenen Verfahren zur Auswahl
                                                          geeigneter Intermediäre, um eine best­mögliche
                                                          Ausführung von Handelsaufträgen kontinuierlich
                                                          sicherzustellen und Optimierungsmöglichkeiten zu
                                                          identifizieren. Die Gesellschaften überwachen lau-
                                                          fend die regulatorischen Vorgaben im Hinblick auf
                                                          die bestmögliche Ausführung von Handelsaufträgen.

                                                                                                                9
Glossar

Algorithmischer Handel                                    Broker

Bezeichnet einen von Brokern zum Handel von               Dienstleister für den Handel mit Finanzinstrumen-
Finanz­instrumenten eingesetzten Computer­                ten. Zu den Hauptaufgaben eines Brokers zählt die
algorithmus, der die einzelnen Auftragsparameter          Ausführung von Handelsaufträgen der Gesellschaf-
automatisch bestimmt, zum Beispiel:                       ten gegen Zahlung eines Entgelts. Im Rahmen dieser
                                                          Dienstleistung ermöglichen Broker den Gesellschaf-
• ob der Auftrag eingeleitet werden soll,                ten Zugang zu eigenen Liquiditätsquellen durch
• Zeitpunkt,                                             Stellen von Risikopreisen. Zusätzlich können von
• Preis beziehungsweise Quantität des Auftrags           Brokern Market-Intelligence-Leistungen als nicht
   oder                                                   monetäre Research-Leistungen angeboten werden.
• wie der Auftrag nach seiner Einreichung mit ein-
   geschränkter oder gar keiner menschlichen Beteili-     Clearing / Clearing-System
   gung bearbeitet werden soll.
                                                          Im Rahmen von Derivategeschäften zwischen
Die Gesellschaften selbst betreiben keine eigenen         Marktteilnehmern wird unter Clearing das Feststel-
Computer­algorithmen zur Ausführung von Handels-          len und die Erfüllung gegenseitiger Forderungen,
aufträgen. Sie setzen Handelssysteme ein, die zur         Verbindlichkeiten und Lieferverpflichtungen ver-
Weiterleitung von Aufträgen in elek­tronischer Form       standen. Zum Clearing wird von den Handelspartei-
an einen oder mehrere Intermediäre oder zur Bestä-        en oft ein auf diese Tätigkeit spezialisiertes Unterneh-
tigung von Aufträgen oder zur Nachhandelsbear-            men eingeschaltet, ein sogenanntes ­Clearing-Haus,
beitung ausgeführter Aufträge verwendet werden.           das als zentraler Kontrahend fungiert. Das Clearing-
                                                          System rationalisiert und beschleunigt die Abwick-
Ausführungsplatz                                          lung von Börsentransaktionen.

Der Begriff „Ausführungsplatz“ umfasst Handels-           Cross-Trade
plätze (regulierte Märkte, multilaterale Handelssys-
teme, organisierte Handels­systeme), systematische        Eine Transaktion im Namen von zwei oder mehr Port-
Internalisierer, Market Maker und sonstige Anbie-         folios, wenn zeitnah und für dasselbe Wert­papier
ter von Liquidität sowie Einrichtungen, die in einem      Verkauf- und Kaufaufträge initiiert wurden und die
Drittland eine vergleichbare Funktion ausüben.            Ver­mögenswerte entsprechend von einem Portfolio
                                                          auf ein anderes Portfolio übertragen werden.
Automated Order Router (AOR) / No touch
                                                          Fast Market
Bezeichnet ein Handelssystem, das zur Weiterleitung
von Auf­trägen an einen oder mehrere Intermediäre         Als Fast Market wird eine Ausnahmesituation an
verwendet wird. Die dabei automatisierte Auswahl          den Börsen bezeichnet. Diese wird von den Börsen-
der Intermediäre erfolgt auf Basis von Filterkriterien,   betreibern in besonders hektischen Phasen ausge-
die durch Menschen, d.h. Händler der Gesellschaften,      rufen und führt dazu, dass zulässige Schwankungs-
definiert wurden.                                         breiten für gehandelte Titel ausgeweitet werden.
                                                          Damit soll verhindert werden, dass der Handel bei
Blocktrading                                              zu großen Kurssprüngen zu schnell ausgesetzt wird.
                                                          Dadurch kann das Verlustrisiko für Anleger steigen,
„Blocktrading“ bezeichnet den Handel einer größe-         da der Handel mit Wertpapieren bei starkem Kurs-
ren Menge in einem bestimmten Finanzinstrument            verlust erst später als sonst üblich ausgesetzt wird.
zu einem Ausführungskurs. Blocktrading kann auch
dazu genutzt werden, um Handels­geschäfte einzel-         Finanzportfolioverwaltung
ner, aber auch mehrerer Kunden diskriminierungs-
frei durch Aggregation von mehreren Orders in ei-         Die Verwaltung von Portfolios auf Einzelkunden-
nem Block umzusetzen.                                     basis mit einem Ermessensspielraum im Rahmen ei-
                                                          nes Mandats des Kunden, sofern diese Portfolios ein
                                                          oder mehrere Finanzinstrumente enthalten.

10
Gelenkte Order                                          Low Touch

Ein Handelsauftrag, bei dem im Rahmen der indi-         Als Low Touch wird der Prozess der Platzierung und
viduellen Finanzportfolioverwaltung für professio-      Ausführung von Handelsaufträgen mit grundsätz-
nelle Kunden der Kunde der Gesellschaften vor der       lich geringerer Komplexität bezeichnet, bei dem der
Ausführung bestimmte Intermediäre, das heißt            Mensch, das heißt Händler der Gesellschaften, eine
Broker beziehungsweise Handelsplätze, angegeben         wichtige Rolle übernimmt und die Platzierungs- und
hat.                                                    Ausführungsentscheidungen trifft. Die Weiterlei-
                                                        tung der Aufträge in elektronischer Form an einen
High Touch                                              oder mehrere Intermediäre kann an von Brokern
                                                        zum Handel von Finanzinstrumenten eingesetzte
High Touch bezeichnet den Prozess der Platzierung       Computeralgorithmen vorgenommen werden.
und Aus­führung von Handelsaufträgen mit grund-
sätzlich höherer Komplexität, bei dem der Mensch,       Market Maker
das heißt Händler der Gesellschaften, die Hauptrolle
übernimmt und die Platzierungs- und Ausführungs­        Eine Person beziehungsweise ein Unternehmen, das
entscheidungen trifft. Die Weiterleitung der Auf-       an den Finanzmärkten auf kontinuierlicher Basis
träge kann in ­elektronischer Form an einen oder        seine Bereitschaft zeigt, durch den An- und Verkauf
mehrere Intermediäre und ­hierbei an Personen auf       von Finanzinstrumenten unter Einsatz des eigenen
Brokerseite beziehungsweise an von ­Brokern zum         Kapitals Handel für eigene Rechnung zu selbst ge-
Handel von Finanzinstrumenten eingesetzte               stellten Kursen zu betreiben.
Computeralgorithmen erfolgen.
                                                        Marktrisiko
Indication of Interest (IOI)
                                                        Das Risiko von Verlusten durch die Veränderung von
Bezeichnet das unverbindliche Interesse, ein be-        Markt­werten wird als Marktrisiko oder Marktpreis-
stimmtes Wert­papier zu kaufen oder verkaufen. IOIs     risiko bezeichnet. Markt­risiken umfassen vor allem
werden typischerweise im Aktienhandel ausgespro-        Zins-, Aktien- und Fremdwährungsrisiken.
chen.
                                                        MiFID / MiFID II
Initial Public Offering (IPO)
                                                        Die Markets in Financial Instruments Directive (Mi-
Bezeichnet den Börsengang eines Unternehmens,           FID) ist eine Richtlinie der Europäischen Union (EU)
das heißt, die Aktien eines Unternehmens werden         mit dem Ziel, die Finanzmärkte in Europa zu harmo-
erstmals öffentlich zum Kauf angeboten. Dabei wer-      nisieren, den Anlegerschutz zu ver­bessern und den
den die Aktien des emittierenden Unter­nehmens          Wettbewerb zu stärken.
üblicherweise durch eine emittierende Bank oder
ein Bankenkon­sortium zur Zeichnung angeboten,          Mistrade
um diese an einer Wertpapierbörse zum Handel zu-
zulassen.                                               Als Mistrade bezeichnet man einen Geschäfts­
                                                        abschluss im Rahmen der Ausführung von
Liquider Markt                                          Handels­­aufträgen, der fehlerhaft oder ungewollt
                                                        abgeschlossen wurde. Gründe hierfür können bei-
Ein Markt für ein Finanzinstrument oder eine Kate-      spielsweise Fehler in der Orderübermittlung durch
gorie von Finanzinstrumenten, auf dem kontinuier-       Händler beziehungsweise fehlerhafte Eingaben
lich kauf- und verkaufs­bereite, vertragswillige Käu-   durch Portfoliomanager sein.
fer und Verkäufer verfügbar sind.

                                                                                                          11
Glossar

Multilaterales Handelssystem (MTF)                       füllung gegenseitiger Forderungen, Verbindlichkei-
                                                         ten und Lieferverpflichtungen verstanden.
Ein multilaterales System, das die Interessen einer
Vielzahl Dritter am Kauf und Verkauf von Finanz-         Signalling (auch Information Leakage)
instrumenten innerhalb des Systems und nach nicht
diskretionären Regeln zusammenführt.                     Beschreibt die kurz­fristige Preisbewegung von Fi-
                                                         nanzinstrumenten, nachdem ein Handelsauftrag
Order                                                    ausgeführt beziehungsweise die Absicht zur Aus-
                                                         führung eines Handelsauftrags bekannt gemacht
Handelsauftrag.                                          wurde.

Organisiertes Handelssystem (OTF)                        Slippage

Ein multilaterales System, bei dem es sich nicht um      Ansatz, um eine mögliche Differenz zwischen einem
einen regulierten Markt oder ein MTF handelt und         tatsächlich im Rahmen einer Ausführung erzielten
das die Interessen einer Vielzahl Dritter am Kauf und    Preis und dem vorab erwarteten Ausführungspreis
Verkauf von Schuldverschreibungen, strukturierten        zu ermitteln.
Finanzprodukten, Emissionszertifikaten oder Deri­
vaten innerhalb des Systems zusammenführt.               Smart Order Router (SOR)

Professioneller Kunde                                    Regelgebundener, auto­matisierter Prozess zur Aus-
                                                         führung von Handelsaufträgen. Ziel eines SOR ist es,
Kunde, der über ausreichend Erfahrung, Kenntnisse        die bestmögliche Option zur Ausführung eines be-
und Sachverstand in der Kapitalanlage verfügt, um        stimmten Handelsauftrags zu finden.
seine Anlageentscheidungen selbst treffen und die
damit verbundenen Risiken angemessen beurteilen          Spread
zu können.
                                                         Die Geld-Brief-Spanne („bid-ask spread“) ist bei
Program Trading                                          Wertpapieren, Devisen, Rohstoffen und Waren
                                                         die Differenz zwischen Geld- und Briefkurs. Sie
Gebündelte Ausführung von mehreren Handelsge-            ist ein mögliches Liquiditätsmaß, da sie die Trans­
schäften mit verschiedenen Finanzinstrumenten in         aktionskosten und -risiken der Marktteilnehmer
einer Asset-Klasse. Diese wird zu einem definierten      widerspiegelt.
Zeitpunkt unter Nutzung computergestützter Ver-
fahren getätigt.                                         Systematischer Internalisierer (SI)

Regulierter Markt (RM)                                   Eine Wertpapierfirma, die in organisierter und sys-
                                                         tematischer Weise häufig in erheblichem Umfang
Ein von einem Marktbetreiber betriebenes und/            Handel für eigene Rechnung treibt, wenn sie Kun-
oder verwaltetes multilaterales System, das die Inter-   denaufträge außerhalb eines regulierten Markts, ei-
essen einer Vielzahl Dritter am Kauf und Verkauf von     nes MTF beziehungsweise OTF ausführt, ohne ein
Finanz­instrumenten innerhalb des Systems und nach       multilaterales System zu betreiben.
seinen nicht diskretionären Regeln in einer Weise
­zusammenführt oder das Zusammenführen fördert,          Transaktionskostenanalyse (TCA)
 die zu einem Vertrag in Bezug auf Finanzinstrumen-
 te führt, die gemäß den ­Regeln und/oder den Sys-       Die Transaktionskostenanalyse wertet sowohl im
 temen des Markts zum Handel zuge­lassen wurden,         Vorfeld als auch nach Abschluss einer Transaktion
 sowie eine Zulassung erhalten hat und ordnungsge-       die Transaktionskosten aus. Ziel ist es, eine Aussage
 mäß funktioniert.                                       über die Höhe der Transaktionskosten bei verschie-
                                                         denen Ausführungsarten und -wegen zu treffen mit
Settlement                                               dem Ziel, diese zu minimieren beziehungsweise zu
                                                         optimieren.
Im Rahmen von Wertpapiergeschäften zwischen
zwei Handels­parteien wird unter Settlement die Er-

12
Anhang – Verzeichnis wichtiger Intermediäre im Rahmen
der Ausführung von Handelsgeschäften

Die folgende Aufstellung erhebt keinen Anspruch          FX            • Barclays Bank Ireland PLC
auf Vollständigkeit und benennt die jeweiligen Kon-                    • Bloomberg FXGO
zernmuttergesellschaften beziehungsweise Tochter­                      • BNP Paribas S.A.
gesellschaften wichtiger Intermediäre für die Asset-                   • BofA Securities Europe S.A.
Klassen Aktien, Fixed Income, FX und Derivate im                       • Citigroup Global Markets Europe AG
Rahmen der Ausführung von Handelsgeschäften,                           • Commerzbank AG
wobei im konkreten Einzelfall der Orderausführung                      • Deutsche Bank AG
auch deren Zweigniederlassungen genutzt werden                         • DZ BANK AG
können. Die Aufstellung besitzt Gültigkeit sowohl                      • FXAll
für die Auftragsausführung im Rahmen der kollekti-                     • Goldman Sachs Bank Europe SE
ven Vermögens­verwaltung als auch im Rahmen der                        • HSBC France S.A.
Finanzportfolioverwaltung.                                             • J.P. Morgan AG (Frankfurt)
                                                                       • Morgan Stanley Bank AG
Zusätzlich sind für den Bereich Wertpapierleihe                        • Société Générale S.A.
wichtige Inter­mediäre für die Ausführung von Trans-                   • Standard Chartered Bank AG
aktionen in dieser Asset-Klasse mit aufgeführt.
                                                         Derivate      • Barclays Bank Ireland PLC
                                                                       • BNP Paribas S.A.
 Aktien        • BofA Securities Europe S.A.                          • BofA Securities Europe S.A.
               • Citigroup Global Markets Europe AG                   • Citigroup Global Markets Europe AG
               • Credit Suisse Securities Sociedad de                 • Credit Suisse Securities Sociedad
                  Valores S.A., Madrid                                    de Valores S.A., Madrid
               • DZ BANK AG                                           • Deutsche Bank AG
               • DZ PRIVATBANK S.A.                                   • DZ BANK AG
               • Exane S.A., Frankfurt Branch                         • DZ PRIVATBANK S.A.
               • Goldman Sachs Bank Europe SE                         • Goldman Sachs Bank Europe SE
               • HSBC France S.A.                                     • HSBC France S.A.
               • Jeffries GmbH                                        • J.P. Morgan AG (Frankfurt)
               • J.P. Morgan AG (Frankfurt)                           • Morgan Stanley Bank AG
               • Liquidnet                                            • Tradeweb
               • Morgan Stanley Bank AG                               • UBS AG
               • Sanford C. Bernstein                                 • Virtu RFQ-hub
               • Tradeweb
               • UBS Europe SE                          Wertpapier-   • Banco Santander S.A.
                                                         leihe         • Barclays Bank plc
 Fixed         • Barclays Bank Ireland PLC                            • BNP Paribas S.A.
 Income        • Bloomberg TSOX                                       • Citigroup Global Markets Europe AG
               • BNP Paribas S.A.                                     • Credit Suisse International
               • BofA Securities Europe S.A.                          • Deutsche Bank AG
               • Citigroup Global Markets Europe AG                   • Goldman Sachs Bank Europe SE
               • Deutsche Bank AG                                     • J.P. Morgan AG Frankfurt,
               • DZ BANK AG                                              Securities plc
               • Goldman Sachs Bank Europe SE                         • Morgan Stanley Bank AG
               • HSBC France S.A.                                     • Nomura Financial Products
               • J.P. Morgan AG (Frankfurt)                              Europe GmbH
               • Market Axess Capital Ltd.                            • Société Générale S.A.
                                                                       • UBS AG
               • Morgan Stanley Bank AG
               • Nomura Financial Products Euro-
                  pe GmbH
               • Royal Bank of Canada Europe Ltd.
               • Tradeweb

                                                                                                          13
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