Preise und Konditionen - der DB Schenker Rail Deutschland AG Delivering solutions.

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Preise und Konditionen - der DB Schenker Rail Deutschland AG Delivering solutions.
Gültig ab 1. Januar 2012

                        Preise und Konditionen
                 der DB Schenker Rail Deutschland AG

                                       Allgemeine Bestimmungen
                                       für Gütertransportleistungen
                                       mit Allgemeiner Preisliste
                                       Delivering solutions.
Preise und Konditionen - der DB Schenker Rail Deutschland AG Delivering solutions.
Inhalt

    1     Anwendungsbereich und Allgemeines

    2     Preise und Leistungen

    3     Preisberechnung (Frachten); Zahlungsvermerke

    4     Locofrachten

    5     Serviceleistungen

    6     Allgemeine Preisliste (APL)

    7     Preistafeln (APL) 1 und 2

    8     Frachtbriefmuster

    9     Allgemeine Leistungsbedingungen (ALB) der DB Schenker Rail Deutschland AG

    10    Bedingungen der DB Schenker Rail Deutschland AG für die Ganzzug-Produkte
          „DB SCHENKERplantrain“, „DB SCHENKERvariotrain“, „DB SCHENKERflextrain“
          (Bedingungen Ganzzug-Produkte)

Herausgeber:                                                         Zu beziehen unter Bestellnummer
DB Schenker Rail Deutschland AG                                      TAPL 0110 von:
Marketing                                                            DB Kommunikationstechnik GmbH
Rheinstraße 2                                                        Medien- und Kommunikationsdienste
55116 Mainz                                                          Logistikcenter
Tel.: 0180 5 331050*                                                 Kriegsstraße 136
                                                                     76133 Karlsruhe
                                                                     Fax: +49 (0) 721 9385509
* 14 ct/Min. aus dem Festnetz, Tarif bei Mobilfunk ggf. abweichend   E-Mail: DZD-Bestellservice@bahn.de

Die Herausgabe dieser Preise und Konditionen der DB Schenker Rail Deutschland AG sowie dazu erscheinende
Änderungen und Ergänzungen werden im „Tarif- und Verkehrs-Anzeiger der Eisenbahnen des öffentlichen Verkehrs
im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland“ bekannt gemacht.
Die jeweils gültige Fassung der Preise und Konditionen der DB Schenker Rail Deutschland AG ist im Internet unter
­www.dbschenker.com/de/rail/alb abrufbar.

2                                                                                                                  Stand: 01. 01. 2012
Preise und Konditionen DB Schenker Rail Deutschland
Allgemeine Bestimmungen für Gütertransportleistungen
       Anwendungsbereich und Allgemeines
 1
       Dies sind die Preise und Konditionen DB Schenker       Für Sendungen im grenzüberschreitenden Ver­kehr
       Rail Deutsch­land AG (nachfolgend „DB Schenker Rail    gelten die Bestimmungen der DB Schenker Rail
       Deutschland“) für den Wagenladungsverkehr und den      Deutschland AG für den internationalen Eisenbahn­
       Kombinierten Ver­kehr; sie werden ergänzt durch die    verkehr.
       Regelungen, die in der Allgemeinen Preisliste (APL)
       aufgeführt sind. Für Privat­güter­wagen/Güterwagen     Die auf einem Frachtbrief aufgelieferten ­Güter bilden
       anderer Halter gelten zusätzlich die „Bestim­mun­gen   eine Sendung.
       für Privat­güter­wagen/Güterwagen anderer Halter
       (PKL-Güterwagenverwen­dung)“. Für den Kombinierten     Geschlossene Züge werden als eine Sendung ge­schlos­
       Ver­kehr gelten zusätzlich die „Bestimmungen für den   sen auf der Gesamtstrecke von einem Gleisanschluss/
       Kom­­bi­nierten Verkehr“. Die Preise und Konditionen   Ladegleis und einem Absender nach einem Gleis­
       DB Schenker Rail Deutsch­land ­gelten für Transporte   anschluss/Ladegleis und einem Empfänger befördert.
       zwischen den im Bahnhofs­verzeichnis genannten
       Güterver­kehrs­­stel­len.                               Die Auftragsbearbeitung erfolgt durch unser
                                                               DB Schenker Rail Deutsch­land KundenServiceZentrum.
       Die Entfernungen werden dem Entfernungswerk von         Transportaufträge sollten dort mindestens zwei
       DB Schenker Rail Deutsch­land für den Eisenbahn­        Stunden vor Bedienung des Gleisanschlusses/öffent­
       güterverkehr entnommen.                                 lichen Ladegleises vorliegen. Transportaufträge
                                                              ­müssen die für den Frachtbrief vorgesehenen
       Es gelten die „Allgemeinen Leistungsbedin­gungen        Angaben enthalten.
       (ALB) der DB Schenker Rail Deutsch­land AG“ in der
       jeweils ­neues­ten Fassung (siehe Ziffer 9 dieses      Der Frachtbrief für den Wagenladungsverkehr ist in
       Heftes).                                               Ziffer 8 dieses Heftes abgedruckt.

       Für die Ganzzug-Produkte im Wagenladungs-              Frachtbriefe und Mitteilungen des Kunden, insbeson-
       verkehr der DB Schenker Rail Deutschland gelten        dere Transportaufträge, Verfügungen und Weisungen,
       vorrangig die „Bedin­gungen der                        sind in deutscher Sprache abzufassen.
       DB Schenker Rail Deutsch­land AG für die Ganzzug-
       Produkte ,DB SCHENKERplantrain‘,
       ,DB SCHENKERvario­train‘, ,DB SCHENKERflex­train‘
       (Bedin­gungen Ganzzug-Produkte)“, diese sind in
       diesem Heft in Ziffer 10 abgedruckt.

Stand: 01.01.2012                                                                                                      3
Preise und Konditionen DB Schenker Rail Deutschland
Allgemeine Bestimmungen für Gütertransportleistungen
        2.1 Preise und Leistungen
    2
        Die Preise (Frachten) der Preislisten umfassen folgen-   Für explosive Stoffe/Gegenstände mit Explosivstoff
        den Leistungsumfang:                                     wird bei allen Preislistennummern ein Aufpreis in
                                                                 Höhe von
        –	die Bereitstellung der Wagen innerhalb der fest­ge­
           leg­ten Ladefristen für die Be- und Entladung sowie    2.2.9	128,– EUR pro Wagen (für Stoffe und Gegen­
                                                                          stände der Klasse 1, Unterklassen 1.2 und 1.3
        –	den Transport der Wagen bis in das öffent­liche Lade-­         des RID) – Codezahl 905 –
           gleis bzw. bis an die vereinbarte Über­gabestelle.
                                                                  2.2.10	387,– EUR pro Wagen (für Stoffe und Gegen­
        Darüber hinausgehende Leistungen werden ­besonders                stände der Klasse 1, Unterklassen 1.1, 1.5
        berechnet.                                                        und 1.6 des RID) – Codezahl 906 –

        Für Leistungen, die im mutmaßlichen Interesse des        berechnet.
        Kunden erbracht werden, kann DB Schenker Rail
                                                                 Für radioaktive Stoffe und Gegenstände der Klasse 7
        Deutsch­land ein dem Aufwand angemessenes Entgelt
                                                                 des RID – ausgenommen UN-Nr. 2908 bis 2911 –
        ­berechnen.
                                                                 ­teilen Ihnen unsere Verkäufer die Preise auf Anfrage
                                                                 unter Tel. 0203 454-1983 mit (Preislisten-Nr. 0104000).
        2.2 Aufpreise
                                                                 2.3 Stornierungsentgelt für Ganzzüge
        Aufpreise werden berechnet für:
        2.2.1	Sendungen, die nur unter besonderen techni-       Für die Stornierung eines geschlossenen Zuges (Ganz­
               schen oder betrieblichen Bedingungen beför­       zuges) im Wagenladungsverkehr werden 50% des
               dert werden können, z.B. bei Überschreiten        Stornierungs­entgeltes erhoben, wenn der Stornierungs­
               des Lademaßes.                                    auftrag nach 13 Uhr, Kalendertag 4 vor Ver­kehrs­tag
                                                                 er­folgt, 100% des Stornierungsentgeltes, wenn der
        2.2.2   I n Einzelfällen für Sendungen, wenn dies aus   Stornierungsauftrag nach 13 Uhr, Kalendertag 2 vor
                 beson­deren Gründen notwendig ist.              Verkehrstag erfolgt. Die Stornierung ist entgeltfrei,
                                                                 wenn ihre Ursache von DB Schenker Rail Deutschland
        2.2.3	– Hafenbahnentgelte –                             zu vertreten ist.
               Sendungen von und nach bestimmten Eisen­
               bahn­ver­kehrs- oder Eisenbahninfrastruktur­      Das Stornierungsentgelt beträgt je storniertem Zug:
               unternehmen (Hafenbahnen), wenn diese hie­r­­­    –	Innerdeutsche oder grenzüberschreitende
               für separate Ent­gelte in Rechnung stellen.          Relationen ≤ 200 Kilometer* 1.503,– EUR
                                                                 –	Innerdeutsche oder grenzüberschreitende
        2.2.4    endungen von und nach Serviceeinrichtungen
                S                                                   Relationen > 200 Kilometer* 3.004,– EUR
                gemäß „Allgemeines Eisenbahngesetz“ –            –	Grenzüberschreitende Relationen
                AEG – (z. B. Häfen, Umschlagbahnhöfe,               > 400 Kilometer* 4.505,– EUR
                Güterterminals), wenn der Betreiber
                der Serviceeinrichtung nach den jeweiligen       *Kilometer für innerdeutsche Relationen nach dem Entfer­
                Nutzungsbedingungen besondere Entgelte             nungswerk der DB Schenker Rail Deutschland für den
                von den Zugangsberechtigten verlangt.              Eisenbahn­güterverkehr, Kilometer für grenzüberschrei­
                – Codezahl 272 und 273, 891 bis 894 –              tende Relationen nach dem einheitlichen Entfernungs­
                                                                   anzeiger für den internationalen Güter­verkehr (DIUM)
        2.2.5	– bleibt frei –                                     des Internationalen Eisenbahn­verbandes UIC.

                                                                 Ein vom Kunden nicht übergebener Zug, der bis zu
        2.2.6    ie Fährstrecke Sassnitz–Mukran Fährhafen–
                D
                                                                 der vereinbarten geplanten Übergabezeit nicht stor-
                Sassnitz Mitte See in Höhe von 200,– EUR/
                                                                 niert wurde, wird für innerdeutsche Relationen mit
                Wagen. – Codezahl 131 –
                                                                 dem vollen Stornierungs­entgelt­satz (100 %) > 200
                                                                 Kilometer und für grenzüberschreitende Relationen
        2.2.7    ie Bestellung eines geschlossenen Zuges
                D
                                                                 mit dem vollen Stornie­rungs­entgelt­satz (100 %) >
                (Ganz­­zuges) im Wagenladungsverkehr, wenn
                                                                 400 Kilometer in Rechnung gestellt.
                diese weniger als 24 Stunden vor dem Über­
                gabezeitpunkt des Zuges erfolgt, in Höhe von     Die Umbestellung eines Ganzzuges vor Übernahme
                519,– EUR/Zug. – Codezahl 961 –                  durch DB Schenker Rail Deutschland stellt eine Stor­
                                                                 nierung des ursprünglich bestellten Ganzzuges mit
        2.2.8	Wagen mit einer Ladelänge ab 27 m. Die            einer gleichzeitigen Neubestellung eines Ganzzuges dar.
               Frach­ten werden verdoppelt.
                                                                 Die Stornierung muss schriftlich an das zustän­dige
                                                                 Team im KundenServiceZentrum der DB Schenker
                                                                 Rail Deutschland erfolgen. – Codezahl 960 –

4                                                                                                              Stand: 01. 01. 2012
Preise und Konditionen DB Schenker Rail Deutschland
Allgemeine Bestimmungen für Gütertransportleistungen
       3.1 Preisberechnung (Frachten)
 3
       Die in den Preislisten genannten Preise (Frachten)                           Für leere Schutz- oder Zwischenwagen wird die Fracht
       und Entgelte enthalten keine Umsatz­steuer. Die                              nach der APL, Preistafel 1, Gewichts­stufe bis 13,499 t
       Umsatz­steuer wird für den umsatzsteuerpflichtigen                           abzüglich 25 % unter Preislisten­nummer 0123 00 0
       Gesamt­betrag berech­net.                                                    berechnet.

       Sofern nichts anderes vereinbart ist, wird die Fracht                        Für beladene Schutz- oder Zwischenwagen wird nur
       für jeden Wagen gesondert berechnet.                                         die Fracht für das aufgeladene Gut nach der jeweiligen
                                                                                    Preisliste berechnet.
       Für die Frachtberechnung wird das wirkliche Gewicht
       für jeden Wagen auf die volle Tonne in der Weise                             EUR-Paletten zum Tausch werden im Volllauf fracht-
       gerundet, dass Gewichte unter 500 kg abgerundet,                             frei befördert, wenn das Eigengewicht der Paletten im
       ­Gewichte von 500 kg und mehr aufgerundet werden.                            Fracht­brief oder in der Nachweisung/Wagenliste ge­
        Das Gewicht bestimmt die ­anzuwendende Preisreihe                           trennt von dem Gewicht des Ladegutes angegeben ist.
        in den Preis­tafeln.

       Ist eine Mindestauslastung vereinbart (z. B. bei einem
       Ganzzug), wird die Fracht auch mindestens für diese
       Auslastung berechnet.

       Sind die zu einer Sendung gehörenden ­Güter wegen
       ihrer Länge auf mehrere Wagen ver­laden, so wird jeder
       Wagen als zu gleichen ­Teilen belastet angesehen.

        3.2 Zahlungsvermerke
        Der Absender kann die in der Tabelle genannten Zahlungsvermerke wählen. Die von ihm nicht übernommenen Beträge gehen zu
        Lasten des Empfängers. § 421 Absatz 4 HGB bleibt unberührt.

        Zahlungsvermerk                                                Bedeutung
       		                                                              Der Absender bezahlt
        frei Fracht                                                    • die Fracht für die gesamte Beförderungsstrecke
        frei Fracht einschließlich …                                   • die Fracht für die gesamte Beförderungsstrecke und die besonders
                                                                          bezeichneten Kosten
        frei                                                           • die Fracht für die gesamte Beförderungsstrecke und alle Kosten,
                                                                          die beim Versand berechnet werden können
        frei … (Bezeichnung der Kosten)                                • nur bestimmte Kosten
        frei aller Kosten                                              • für die gesamte Beförderungsstrecke alle Kosten (Fracht, Entgelte,
                                                                          auch Zölle, und sonstige während der Beförderung anfallende Kosten),
                                                                          jedoch nicht die vom Empfänger verursachten Kosten
        unfrei                                                         Der Empfänger bezahlt die Fracht, Entgelte und alle sonstigen Kosten

       Der Zahlungspflichtige für die Fracht ist auch für die Aufpreise gemäß Ziffer 2.2 zahlungspflichtig, mit Ausnahme:
       – der Entgelte für Hafenbahnen gemäß Ziffer 2.2.3, die nur dann unter den Zahlungsvermerk frei fallen, wenn sie auf dem Versandbahnhof ­entstehen,
       – des Aufpreises für die kurzfristige Bestellung eines Ganzzuges, der vom Absender erhoben wird.

Stand: 01.01.2012                                                                                                                                            5
Preise und Konditionen DB Schenker Rail Deutschland
Allgemeine Bestimmungen für Gütertransportleistungen

    4   Locofrachten

        Locofrachten für die Beförderung innerhalb eines Güterbahnhofs                          Preislistennummer
        1.	Bahnhofssendung                                                                          0118 00 0
            Für jede Beförderung einer Sendung, die innerhalb eines Güterbahnhofs ver- und
            entladen wird, wird Bahnhofsentgelt in Höhe von 188,– EUR pro Wagen berechnet.
        2.	Umstellungen                                                                             0119 00 8
            Für jede Beförderung einer Sendung nach der Bereitstellung wird, wenn eine
            Beförderung auf Frachtbrief vorausgegangen ist oder nachfolgt, ein Umstellentgelt
            in Höhe von 94,– EUR pro Wagen berechnet.
        3.	Schienenfahrzeuge auf eigenen Rädern                                                     0118 00 0
            Für Schienenfahrzeuge, die mit oder ohne Ladung auf eigenen Rädern befördert               oder
            werden, werden Entgelte nach den Ziffern 1. oder 2. berechnet.                           0119 00 8

6                                                                                                          Stand: 01. 01. 2012
Preise und Konditionen DB Schenker Rail Deutschland
Allgemeine Bestimmungen für Gütertransportleistungen

 5      Serviceleistungen

       			                                                                                                Betrag EUR                   Berechnungsbasis
        5.1	Zollüberwachung
             Erfüllung der Zollvorschriften für Sendungen, die der
             Zollüberwachung (Ausfuhr, Einfuhr und Durchfuhr) unterliegen:

        5.1.1 Erledigung der Ausfuhrförmlichkeiten bei der Ausgangsstelle                                     12,00                          Wagen 1)

              des Versandbahnhofs **)

         5.1.2 Regelverfahren mit Versandanmeldung T bzw. Versandbegleit-                                     22,60                          Wagen 1)
       		      dokument (gVV) *) oder im vereinfachten gemeinschaftlichen/

               gemeinsamen Versandverfahren (vgVV)

        5.1.3	Zollbehandlung (Gestellung) auf Grenz- oder Unterwegsbahnhöfen                                 40,60                          Wagen 1)
               zur Eröffnung oder Beendigung eines Versandverfahrens (gVV, vgVV)2)

        5.1.4	zugelassener Empfänger auf dem Bestimmungsbahnhof 3)
                                                                                                               4,80                          Wagen 1)
        5.1.5 geschlossene Züge          4)

       	5.1.6	Vorführung zur VuB- (Verbote und Beschränkungen) und                                          40,60                          Wagen 1)
                sonstigen verwaltungsbehördlichen Behandlung 5)

       Entgelte werden nicht berechnet für abgabefreie Rückwaren 6).

         5.1.7 Für die Durchführung eines Zollverfahrens im Auftrag des
       		      Kunden berechnen wir zusätzlich                            39,80                                                          Zollanmeldung

         5.1.8 Vereinfachte Verfahren (vereinfachte Anmeldeverfahren –
       		      VAV auf dem Grenzeingangsbahnhof) 3)                                                           12,00                          Wagen 1)

       5.2 Verrechnung von Zöllen und Steuern   1 % vom Aufschub-                                                                        Zollanmeldung
       			­betrag,
       			                                    mindestens 11,70 EUR
       			                                    höchstens 18,20 EUR

       1)   Ist eine Sendung wegen der Abmessung des Gutes auf mehr als einen         6)   Bei abgabefreien Rückwaren gemäß Art. 185 Zollkodex hat der Absen­
            Wagen verladen, so wird das Entgelt wie für einen Wagen erhoben.               der im Frachtbrief zu erklären, dass es sich um „Rückware, Gemein­
       2)   Die Erledigung des Kontrollexemplars T 5 bzw. einer Ausfuhranmeldung           schaftsware“ handelt. Als Rückwaren im Sinne dieser Preisposition
            für Erstattungszwecke sowie der Versandanmeldung T bzw. des                    ­gelten aus dem Zollgebiet der Gemeinschaft ausgeführte private
            (NCTS) Versandbegleitdokumentes gilt nicht als Behandlung auf dem               Großcontainer sowie private Pack- und Lademittel/Ladegeräte, die
            Grenzausgangsbahnhof im Binnenland – ausgenommen an der                         nach Gebrauch leer in das Zollgebiet der Gemeinschaft wieder einge-
            EU-Außengrenze zur Schweiz.                                                     führt werden.
                                                                                      *)    Ist DB Schenker Rail Deutschland nicht Hauptverpflichteter im gVV, ist
       3)   Das Entgelt wird erhoben, wenn diese Art der Zollbehandlung von der
                                                                                            nur die Hälfte des Betrages zu erheben.
            Zollverwaltung genehmigt und vom Absender im Frachtbrief gemäß
            § 408 (1) Ziffer 11 HGB bzw. Anlage 2 Handbuch zum CIM-Frachtbrief        **)	Bei Ausfuhren in Verbindung mit einem Versandverfahren (vgVV, gVV)

            (GLV-CIM) vorgeschrieben ist.                                                  – z. B. Gemeinschaftswaren von DE nach CH – wird nur das Entgelt für
                                                                                           das jeweilige Versandverfahren erhoben.
       4)   Das Entgelt für den „geschlossenen Zug“ gilt für gleichartiges Gut, das
            im geschlossenen Zug befördert und wie eine Sendung behandelt wird.
       5)   Das Entgelt für die Behandlung wird zusätzlich erhoben, wenn sie auf
            einem anderen Bahnhof durchgeführt wird als die eigentliche Zoll­
            behandlung. Werden die VuB- und die sonstige verwaltungsbehördliche
            Behandlung sowie die Zollbehandlung auf demselben Bahnhof durchge-
            führt, so wird bei ungleichen Entgelten das höhere Entgelt erhoben.

Stand: 01.01.2012                                                                                                                                                    7
Preise und Konditionen DB Schenker Rail Deutschland
Allgemeine Bestimmungen für Gütertransportleistungen
    5.3    Standgeld, Ladefrist, Wagenbestellung, Abrufverfahren
    5.3.1	Für die Überlassung eines bahneigenen Güterwagens außerhalb der Lade- oder Entladezeit (Ladefrist)
           – insbesondere wegen Ladefristüberschreitung bzw. (Zwischen-)Abstellungen –
           wird Standgeld nach 5.3.1.1 bzw. 5.3.1.2 berechnet.

     5.3.1.1 Standgeld

                                                                                                Standgeldsätze je angefangene
                                                                                                 24 Stunden und Güterwagen
    			                                                                                1.–6. Tag                                  ab dem 7. Tag
    		 1.–3. Tag                                                                        ab dem         bei hohem                             bei hohem
    			                                                                                4.–6. Tag      Wagenbedarf                           Wagenbedarf
      Wagengattungen                                             EUR                     EUR               EUR                EUR                  EUR
      E, G, K, L, O, T                                          28,–                     36,–               47,–               64,–                 94,–
      Ea, F, Ga, H, I, Lg, Rmm, Remm, Rlmm,
                                                                39,–                     51,–               69,–               89,–                138,–
      Tb, Td, U, Z
      Fa, Ha, Hbb, Ki, La, R, Sl, Ta                            50,–                     65,–               84,–              114,–                167,–
      Facns 133, Fal, Habb, Habi,
      Hi(i)(m)rrs-tt, Ia, Laa, Rb, Rn, S, Tadg,                 59,–                     77,–              103,–              135,–                206,–
      Tagnoo, Tamn, Ta(l)n, Ua, Za
      Faal, Falrr, Fan, S(d)gg, Slps-u                          74,–                    101,–             129,–               171,–                260,–

    Die Zuordnung einer Wagengattung zu einer Preisklasse wird durch die                 Wagengattungen mit hohem Wagenbedarf teilt Ihnen unser
    Abfolge der Gattungs- und Kennbuchstaben bestimmt. Sollte die betreffen-             KundenServiceZentrum mit.
    de Wagengattung nicht explizit aufgeführt sein, so fällt sie in die Preis­klasse
    der übergeordneten Wagen­gat­tung (Beispiel: Wagengattung „Habbi“ wird
    der Wagen­gat­tung Habb und somit der Preisklasse 4 zugeordnet).

     5.3.1.2 Standgeld für Spezialgüterwagen des Bahnbaustellenverkehrs

    			 Standgeldsätze je angefangene
    			 24 Stunden und Güterwagen
    		                                                                                                   Spalte A           Spalte B              Spalte C
    		 1.–7. Tag                                                                                                             ab dem          bei hohem
    			                                                                                                                    8.–30. Tag       Wagenbedarf
      Wagengattungen mit Bauartnummer                                                                      EUR                EUR                  EUR
      Facs 139                                                                                             105,–              120,–                158,–
      Facs 140
      Facns 141, Fas 126, Fakks 127, Fans 128, Sps 466, Slps 462 bis 465                                  172,–               198,–                259,–

    Bei Ladefristüberschreitungen von mehr als 30 Tagen wird ab dem 31. Tag              Wagengattungen mit hohem Wagenbedarf teilt Ihnen unser
    der in der Spalte A oder Spalte C angegebene Standgeldsatz/24 Stunden                KundenServiceZentrum mit.
    verdoppelt.

    5.3.2       ür Schienenfahrzeuge, die als Gegenstand
               F                                                                         5.3.3 Bestellen von Güterwagen, Ladefristen:
               ­eines Frachtvertrages auf eigenen Rädern                                 5.3.3.1	Die Be­stel­lung von leeren Güterwagen sollte
                ­befördert werden, wird bei Überschreiten der                                     bis spätestens 10.00 Uhr des dem gewünschten
                 Ladefrist (auf bahneigenen Gleisen) ein Ent­                                     Bedarfstag vorangehenden Werktags – aus­­­­
                 gelt in Höhe von 5,30 EUR pro Tag ­berechnet.                                    genommen samstags – in unserem Kunden­­
                                                                                                  Service­­­Zentrum erfolgen. Die Bestel­lungen
                                                                                                  sollen der aktuellen Aufnahme­kapazität der
                                                                                                  Ver­lade­anlagen entsprechen.

8                                                                                                                                                  Stand: 01. 01. 2012
Preise und Konditionen DB Schenker Rail Deutschland
Allgemeine Bestimmungen für Gütertransportleistungen
       5.3.3.2	Die Bedienungszeiten und Ladefristen für öffent­              vorheriger Vereinbarung möglich. Pro Abruf
                liche Ladestellen (Freiladegleise) teilt Ihnen                werden hierfür 48,80 EUR pro Wagen zusätz-
                unser KundenServiceZentrum auf Anfrage mit.                   lich zum Standgeld berechnet.
       5.3.3.3	Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten         5.4	Zeitleistung Personal.
                für alle Sendungen von bzw. zu einem Gleis­               Pro DB Schenker Rail Deutschland Mitar­bei­ter
                an­schluss die jeweiligen von uns mit dem                 und je angefangene Viertelstun­de ­werden
                Anschließer verein­bar­ten örtlichen Lade­                12,00 EUR berechnet.
                fristen­regelungen. Die je­weils aktuell gültigen
                                                                     5.5	Rückgabe von nicht verwendungsfähigen
                örtlichen Lade­fristen können im Kunden­
                                                                          Güter­wagen.
                Service­Zentrum erfragt werden.
                                                                          Wird ein Wagen in nicht verwendungsfähigem
       5.3.3.4	Sofern für einen Gleisanschluss keine Lade­               Zustand (siehe Ziffer 4.6 unserer ALB)
                fris­ten vertraglich vereinbart sind, gilt für die        zurück­gegeben, werden je Wagen 154,– EUR 1)
                Be- und Entladung eine Frist von jeweils acht             berechnet. Schadenersatzansprüche bleiben
                Stunden.                                                  hiervon unberührt.
       5.3.4	Abbestellen von bestellten leeren Güter­wagen.         5.6	Wiegen.
              a)	Für das Abbestellen eines noch nicht be-                Für das Wiegen von Güterwagen und anderen
                 reitgestellten Güterwagens nach 10.00 Uhr                Schienenfahrzeugen auf einer Gleiswaage
                 des dem gewünschten Bedarfstag voran­                    werden je Wagen 44,50 EUR1) berechnet
                 gehen­den Werk­tags – ausgenommen sams­­
                                                                     5.7	Reinigen öffentlicher Ladestraßen von Lade­
                 tags – wird ein Abbestellentgelt in Höhe
                                                                          rückständen.
                 des Stand­geldsatzes (1.– 3. Tag) berechnet.
                                                                          Für die Beseitigung von Lade­rückständen, die
              b)	Für das Abbestellen eines bereitgestellten
                                                                          bei der Be- und Entladung von Holz (NHM
                 Güterwagens berechnen wir für die gesamte
                                                                          4401.XX und 4403.XX) entstehen, wird unter
                 Zeit der Bereitstellung Standgeld sowie
                                                                          Codezahl 716 bzw. 717 ein Entgelt von 24,00
                 unsere Aufwendungen für die Rück­holung
                                                                          EUR pro Wagen be­rechnet. Der Betrag geht
                 des leeren Wagens.
                                                                          zulasten des Fracht­­zahlers.
       5.3.5	Vertragswidrige Nutzung von bahneigenen
                                                                     5.8	Serviceleistungen nach Vereinbarung.
              Güter­wagen.
                                                                          Weitere Serviceleistungen können Sie gegen
              Wird ein Wagen vertragswidrig genutzt, wird
                                                                          Entgelt mit uns vereinbaren. Das Angebot
              neben der vertraglichen Vergütung (insbeson­
                                                                          umfasst u. a. EUR-Palettenservice, Ver­mie­
              dere Standgeld, Güterwagenmiete) für die
                                                                          tung von Güter­wa­gen, Personenbegleitung
              gesamte Zeit zusätzlich der 2,5-fache Satz des
                                                                          von Gütertrans­porten. Auskünfte erteilen
              Betrages berechnet, der bei einer Anmietung
                                                                          Ihnen gerne unsere Verkäufer.
              angefallen wäre.
       5.3.6	Abrufverfahren.
              Das Sammeln von beladenen und/oder leeren
              Wagen auf bahneigenen Gleisen, verbunden               1) Im Rahmen der Rückgabe nicht verwendungsfähiger Güterwagen/
              mit einem späteren Abrufen der Wagen bzw.                Reinigung/Verwiegung anfallende Transport­kosten werden besonders
              einem nachgereichten Versandauftrag, ist nach            in Rechnung gestellt.

 6      Allgemeine Preisliste (APL)

       			                                                                                                    Preislistennummer
        Die Allgemeine Preisliste gilt für den Transport von
        – Einzelwagen, Wagengruppen und geschlossenen Zügen (Ganzzügen)                                            0110 00 7
        – Schienenfahrzeugen auf eigenen Rädern                                                                    0112 00 3
        – leeren Schutz- oder Zwischenwagen                                                                        0123 00 0

       Preisabschläge:                                               Aufpreise:

       Für Schienenfahrzeuge, die auf eigenen Rädern be-­            Bei Wagen mit mehr als 2 Achsen und einer Lade­länge
       för­dert werden, wird der Preis nach der ­Preis­tafel 1       ab 27 m werden die Preise für „Wagen mit mehr als
       für das Eigengewicht zuzüglich des Gewichts der ggf.          2 Achsen und einer Ladelänge bis 26,99 m“ verdoppelt.
       zugeladenen Güter ­berech­net.)
       Darauf wird ein Abschlag von 25 % berechnet.

Stand: 01.01.2012                                                                                                                          9
Preise und Konditionen DB Schenker Rail Deutschland
 Allgemeine Bestimmungen für Gütertransportleistungen

     7   Preistafel 1

         Für Transporte in einem Wagen mit zwei Achsen
         							                                                               jede
         							                                                              weitere
         Sendungs-     bis 13,499  13,500    17,500   21,500   25,500         Tonne
         gewicht in t		           – 17,499 – 21,499 – 25,499 – 30,499         kostet
         Entfer-               Wagenpreise in EUR
         nung
         bis km
          100                     569          569        569    626    700      25
          110                     579          579        596    665    745      28
          120                     579          579        628    700    783      30
          130                     652          652        657    735    823      31
          140                     652          652        689    769    860      32
          150                     683          683        718    802    901      33
          160                     683          683        748    837    937      35
          170                     696          696        778    872    974      35
          180                     696          714        810    906   1015      36
          190                     725          743        844    939   1052      39
          200                     725          771        872    973   1092      39
          220                     725          808        915   1023   1145      43
          240                     743          855        970   1083   1213      45
          260                     783          906       1025   1145   1284      48
          280                     826          954       1079   1207   1350      51
          300                     869         1002       1133   1267   1418      53
          320                    907          1048       1186   1325   1482      54
          340                    943          1090       1237   1380   1545      57
          360                    983          1132       1284   1435   1606      58
          380                   1019          1177       1331   1487   1665      60
          400                   1055          1218       1382   1541   1727      61
          450                   1111          1284       1452   1623   1818      66
          500                   1186          1368       1551   1732   1939      73
          550                   1257          1450       1643   1835   2056      75
          600                   1323          1525       1728   1931   2160      80
          650                   1385          1600       1810   2020   2266      84
          700                   1446          1672       1892   2114   2367      86
          750                   1496          1726       1954   2183   2444      89
          800                   1529          1765       1997   2232   2501      93
          850                   1565          1803       2044   2283   2557      94
          900                   1598          1842       2090   2333   2612      95
          950                   1632          1883       2133   2382   2668     99
         1000                   1665          1924       2177   2432   2725    101
         1100                   1719          1983       2245   2508   2810    104
         1200                   1786          2062       2335   2609   2922    107
         1300                   1855          2142       2426   2708   3036    110
         1400                   1924          2221       2515   2810   3146    117
         1500                   1992          2300       2605   2911   3257    119

10                                                                                Stand: 01. 01. 2012
Preise und Konditionen DB Schenker Rail Deutschland
Allgemeine Bestimmungen für Gütertransportleistungen

        Preistafel 2

        Für Transporte in einem Wagen mit mehr als zwei Achsen und einer Ladelänge bis zu 26,99 m
       											                                                                                         jede
       											                                                                                         weitere
       Sendungs-    bis      34,500 39,500 44,500 49,500 54,500 59,500 64,500 69,500                       Tonne
       gewicht in t 34,499 – 39,499 – 44,499 – 49,499 – 54,499 – 59,499 – 64,499 – 69,499 – 75,499         kostet
        Entfer-        Wagenpreise in EUR
        nung
        bis km
         100             866       959      1080     1202      1324      1445      1568      1690   1787     24
         110             922      1022      1151     1280      1410      1541      1673      1800   1903     25
         120             969      1075      1211     1347      1482      1620      1757      1894   2003     28
         130            1017      1128      1270     1414      1556      1698      1841      1984   2098     30
         140            1065      1181      1328     1479      1627      1780      1930      2077   2200     31
         150            1111      1232      1388     1545      1701      1857      2014      2171   2297     32
         160            1160      1285      1446     1611      1774      1937      2099      2265   2393     33
         170            1207      1338      1505     1677      1843      2015      2186      2354   2492     34
         180            1253      1389      1567     1739      1920      2096      2272      2449   2590     35
         190            1301      1442      1624     1806      1991      2174      2355      2541   2688     36
         200            1349      1496      1682     1874      2063      2256      2445      2635   2787     37
         220            1416      1568      1766     1965      2166      2367      2563      2763   2923     39
         240            1501      1661      1874     2087      2297      2506      2719      2928   3099     43
         260            1583      1757      1980     2204      2427      2649      2870      3094   3276     46
         280            1672      1850      2086     2319      2555      2789      3024      3260   3449     48
         300            1756      1944      2192     2436      2685      2931      3179      3425   3623     51
         320            1836      2033      2290     2548      2808      3067      3325      3583   3791     52
         340            1910      2116      2385     2653      2922      3193      3461      3731   3945     54
         360            1984      2200      2477     2757      3037      3315      3596      3876   4100     56
         380            2060      2281      2572     2862      3150      3441      3732      4024   4253     58
         400            2135      2364      2665     2966      3264      3565      3866      4167   4409     59
         450            2248      2489      2807     3122      3439      3757      4073      4388   4643     61
         500            2398      2655      2996     3334      3671      4007      4347      4684   4956     67
         550            2541      2813      3174     3531      3888      4245      4603      4961   5245     73
         600            2673      2961      3337     3714      4088      4467      4843      5218   5520     75
         650            2801      3102      3496     3890      4283      4681      5074      5467   5784     80
         700            2925      3237      3653     4063      4473      4886      5299      5710   6041     83
         750            3022      3345      3771     4199      4624      5049      5473      5901   6240     85
         800            3091      3424      3857     4295      4731      5165      5601      6038   6385     86
         850            3164      3503      3947     4392      4839      5283      5727      6171   6529     89
         900            3230      3579      4033     4488      4943      5398      5853      6308   6673     92
         950           3300       3657      4118     4586      5051      5515      5981      6444   6815     93
        1000           3371       3732      4207     4677      5158      5631      6102      6579   6961     95
        1100           3475       3849      4335     4825      5316      5807      6294      6783   7174     99
        1200           3614       4000      4510     5018      5529      6038      6548      7054   7460    103
        1300           3750       4155      4683     5212      5740      6268      6798      7327   7748    106
        1400           3890       4309      4856     5404      5952      6500      7050      7597   8033    109
        1500           4030       4464      5029     5599      6166      6734      7300      7869   8322    113

Stand: 01.01.2012                                                                                                    11
Preise und Konditionen DB Schenker Rail Deutschland; Allgemeine Bestimmungen für
 Gütertransportleistungen; Frachtbriefmuster – Vorderseite

     8
         Das Muster
         des Fracht-
         briefes ist
         verkleinert
         dargestellt.
         Es besteht
         aus den
         Teilen:
         – Blatt 1
            Versand-
            blatt
         – Blatt 2
            Frachtbrief-
            doppel
         – Blatt 3
            Empfangs-
            blatt
         – Blatt 4
            Frachtbrief

12                                                                     Stand: 01. 01. 2012
Preise und Konditionen DB Schenker Rail Deutschland; Allgemeine Bestimmungen für
Gütertransportleistungen; Frachtbriefmuster – Rückseite

                                                                                  Stempel der Zugwechselbahnhöfe

                                      1                                       2                                      3                                      4

                    Anmerkungen
                     (1) Für die Beförderung gelten die Allgemeinen Leistungsbedingungen (ALB) und nachstehende Hinweise.

                     (2) Die innerhalb der fettgedruckten Linie gelegenen Felder sind für Eintragungen durch den Absender bestimmt. Bitte drücken Sie beim Schreiben fest
                         auf, damit Ihre Eintragungen auch auf allen Teilen lesbar sind. Frachtbriefe mit Abänderungen, Radierungen oder Überklebungen brauchen nicht
                         angenommen zu werden. Durchstreichungen sind nur zulässig, wenn der Absender sie mit seiner Unterschrift anerkennt.

                     (3) Auf einen Frachtbrief können bis zu 3 Wagenladungen aufgeliefert werden, wenn diese an den selben Empfänger und an den selben Bestimmungs-
                         bahnhof aufgeliefert werden. Nach besonderer Vereinbarung können auch Wagengruppen mit mehr als 3 Wagen oder ganze Züge gleichzeitig mit
                         einem Frachtbrief aufgeliefert werden, wenn sie an den selben Empfänger und an den selben Bestimmungsbahnhof gerichtet sind. Bei Auflieferung von
                         zwei oder drei Wagenladungen mit einem Frachtbrief werden die Angaben für jede Einzelsendung in den Frachtbrief eingetragen. Bei Auflieferung ab
                         4 Wagen mit einem Frachtbrief ist diesem der Vordruck „Nachweisung/Wagenliste zum Frachtbrief“ ausgefüllt (in der vorgeschriebenen Zahl) beizufügen.

                     (4) Mit einem und demselben Frachtbrief können nicht aufgeliefert werden:
                         a) Güter, die nach ihrer Beschaffenheit nicht ohne Nachteil zusammengeladen werden können, sowie Güter, die nach den Vorschriften des RID weder
                            miteinander noch mit anderen Gütern zusammengeladen werden dürfen;
                         b) Güter, durch deren Zusammenladung Zoll- oder sonstige Verwaltungsvorschriften verletzt würden;
                         c) Güter, die von der Eisenbahn verladen werden, mit Gütern, die der Absender verlädt.

                        Die auf der Vorderseite in Klammern aufgeführten Ziffern weisen auf die in nachstehenden Erläuterungen genannten Besonderheiten hin.

                     (5) Hier sind Erklärungen des Absenders einzutragen: z.B.
                         – Erklärung über Befreiung von der Umsatzsteuer gemäß Umsatzsteuergesetz (UStG),
                         – bahnseitig verwiegen,
                         – Zoll-(Steuer-)behandlung in ...,
                         – bei Transportzwischenfällen (Leckagen) usw. von Gefahrgutsendungen ist zu benachrichtigen ... .

                     (6) Hier sind Anzahl und Art der beigegebenen Begleitpapiere und Beilagen einzutragen.

                     (7) Bei Teilnahme am Verfahren „Zentrale Frachtberechnung und Fakturierung im Ladungsverkehr (ZFL)“ oder nach besonderer Vereinbarung kann hier eine
                         bis zu 10-stellige Nummer angegeben werden, die als Referenz-, Dispositions- oder sonstige Kennnummer dient und in der periodischen Rechnung
                         wiedergegeben wird.

                     (8) Hier ist die 12-stellige Wagennummer wie folgt „2180 150 2305 2“ anzugeben; ferner das angeschriebene Gattungskennzeichen und bei Privatwagen „P“.

                     (9) Hier können für die Eisenbahn unverbindliche kurze Vermerke, die die Sendung betreffen, nachrichtlich eingetragen werden, z. B. „im Auftrage des N. N.“,
                         „Zur Verfügung des N. N.“,

                    (10) Im Feld „Zahlungsvermerk“ ist das Zutreffende anzukreuzen. Eine nach den Preislisten zulässige Erweiterung oder Einschränkung der gewünschten
                         Kostenübernahme (z. B. frei einschließlich ..., frei Fracht) ist hinter dem vorgesehenen Zahlungsvermerk „frei“ unter genauer Bezeichnung anzugeben.
                         Frachtbriefe mit Änderungen oder mehreren Angaben im Feld „Zahlungsvermerk“ werden nicht angenommen.

                    (11) Hier ist die genaue Bezeichnung des Bestimmungsbahnhofes und – ohne Verbindlichkeit für die Eisenbahn – ggf. die Ladestelle Empfang einzutragen.

                    (12) Güter, die den Vorschriften des RID unterliegen, sind den Bestimmungen entsprechend zu bezeichnen; das Feld 32 ist anzukreuzen.

                    (13) Will ein anderer als der im Frachtbrief genannte Absender (Feld 10) bzw. Empfänger (Feld 15) nach besonderer Vereinbarung die Kosten im Versand
                         bzw. Empfang übernehmen, ist hier die Kundennummer dieses Dritten einzutragen.

                    (14) Eintragungen sind nur zulässig, wenn eine entsprechende Vereinbarung im Leistungsvertrag abgeschlossen ist.

                    (15) Bei Sendungen mit Abfällen ist zusätzlich der Abfallschlüssel nach der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis mit dem Zusatz „AVV“ anzugeben.

                                                                                                                                                                            05.98

Stand: 01.01.2012                                                                                                                                                                   13
Allgemeine Leistungsbedingungen (ALB) der DB Schenker Rail Deutschland AG
 – Stand: 1. Januar 2012 –
         1 Geltungsbereich, abweichende und ­ergän­zende Bedingungen                                    7 Hindernisse

     9   1.1 Unsere Leistungen (Beförderung von Gut, Um­schlag, Zwischen-/Lagerung und sonstige
         beförderungsnahe Leistungen) erbringen wir zu den nachfolgenden ALB und den in Ziff. 1.3
                                                                                                        Im Rahmen von § 419 Abs. 3 HGB sind wir be­rechtigt, das beladene Transportmittel
                                                                                                        abzustellen. Für die Dauer dieser Abstellung haften wir für die Sorgfalt eines ordent­lichen
         genannten Bedingungen. Die ALB gelten auch für unsere inter­nationalen Transporte,             Kaufmanns.
         soweit die „Bestimmungen der DB Schenker Rail Deutschland AG für den internationa-             8 Verlustvermutung
         len Eisenbahnverkehr“ keine abweichenden Bestimmungen enthalten. Die ALB gelten                Für den Eintritt der Verlustvermutung gemäß § 424 Abs. 1 HGB gilt für inländische und
         nicht für Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB.                                     grenz­über­schrei­tende Verkehre einheitlich ein weiterer Zeit­raum von 30 Tagen nach
         1.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur bei besonderer Bestätigung           Ablauf der Lieferfrist.
         unsererseits.                                                                                  9 Gefahrgut
         1.3 Ergänzend zu den ALB gelten die folgenden Bedingungen in ihrer jeweils gültigen            9.1 Der Kunde hat die einschlägigen Gefahrgut-Rechts­vorschriften sowie unsere Vor-
         Fassung:                                                                                       schriften für die Beförderung gefährlicher Güter mit der Eisen­bahn zu beachten.
         – Preise und Konditionen der DB Schenker Rail Deutschland AG                                   9.2 Gefahrgut wird von uns nur angenommen/abgeliefert, wenn mit dem Absender/
         – Verladerichtlinien der DB Schenker Rail Deutschland AG                                       Empfänger die Übernahme der Sicherheits- und Obhutspflichten bis zur Abholung bzw.
         –V
           orschriften für die Beförderung gefährlicher Güter mit der Eisenbahn                        von der Bereitstellung an sowie bei Gütern der Klassen 1, 2 und 7 darüber hin­­aus die
         –A llgemeine Bedingungen über den Tausch von EUR-Paletten mit der DB Schenker Rail            ­körperliche Übergabe/Übernahme des Gutes schriftlich vereinbart ist.
          ­Deutschland AG                                                                               9.3 Der Kunde stellt uns im Rahmen seines Haftungs­anteils von allen Ver­pflich­tungen
         –G
           eschäftsbedingungen für das Fracht­aus­gleichs­­­verfahren der DeutscheVerkehrsBank AG.     frei, die beim Trans­port, der Verwahrung oder sonstigen Be­handlung gegenüber Dritten
         1.4 Speditions-, Lager- und sonstige speditionsüb­liche Leistungen erbringen wir auf der       entstanden sowie auf die Eigenart des Gutes und die Nicht­beachtung der dem Kunden
         Grundlage der ADSp in ihrer neuesten Fassung, soweit diese besonders vereinbart werden.        obliegenden Sorgfaltspflichten zurückzuführen sind.
         1.5 Die Durchführung und Verbindlichkeit eines elek­tronischen Austauschs von Vertrags-        9.4 Gefahrgut wird von uns nicht auf Lager genommen, auch nicht durch Ab­stellen
         und Leis­tungs­daten wird in einem besonders abzuschließenden Vertrag geregelt.                ­beladener Trans­­portmittel auf dem jeweiligen Verkehrsweg. Das Abstellen ungereinigter
         2 Leistungsvertrag, Einzelverträge                                                              leerer Kesselwagen über einen Monat bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.
         2.1 Grundlage für die von uns zu erbringenden Leis­tungen ist ein mit dem Kunden                Ungereinigte leere und nicht ent­gaste Druckgaskesselwagen werden von uns nicht länger
         schriftlich abzuschließender Leistungsvertrag. Dieser hat eine Lauf­­zeit von 12 Monaten.       als einen Monat abgestellt.
         Die Verlängerung, Än­de­rung oder der Abschluss eines neuen Leis­tungs­vertrages bedürfen      10 Entgelte, Rechnungsstellung, ­Aufrechnungs­­verbot
         ebenfalls der Schriftform. Sofern der Leis­tungs­vertrag nicht von beiden Parteien unter-      10.1 Frachtzahlungen erfolgen durch Frachtaus­gleichs­­verfahren. Andere Zahlungs­
         schrieben wurde, ist unser vom Kunden nicht unverzüglich widersprochenes Bestäti­gungs-­       verfahren bedürfen einer besonderen Vereinbarung; in diesem Fall gelten die Ziff. 10.2
         schrei­ben verbindlich.                                                                        und 10.3.
         2.2 Der Leistungsvertrag enthält wesentliche Leis­tungs­­daten, die für den Abschluss von      10.2 Rechnungen sind unverzüglich nach Rech­nungs­­erhalt ohne Abzug fällig. Ist die
         Einzelverträgen, insbesondere Frachtverträgen, erforder­lich sind (z. B. Relation, Lade-       ­Zahlung nicht binnen 10 Tagen nach Rechnungserhalt erfolgt, können wir Verzugszinsen
         gut, Wagentyp, Ladeeinheit, Entgelt).                                                           in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basis­zinssatz der Deutschen
         2.3 Einzelverträge kommen durch Auftrag des Kunden und unsere Annahme zustande.                 Bundesbank verlangen. Wir können vom Kunden eine Vorauszahlung oder Sicher­heits­
         Bei Anbindung des Kunden an unser KundenServiceZentrum sind Auf­träge ausschließ­lich           leistung verlangen.
         an dieses zu richten; der Auftrag gilt als angenommen, wenn das KundenService­Zentrum          10.3 Gegen unsere Forderungen ist eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung ausgeschlossen,
         nicht innerhalb einer angemessenen Frist widerspricht. Eine schriftliche Auftragsbestäti-      es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
         gung erfolgt nur, wenn dies mit dem Kunden besonders vereinbart ist.                           11 Zoll- und sonstige Verwaltungsvorschriften
         3 Frachtbrief, Transportauftrag                                                                Die Zoll- und sonstigen verwaltungsbehördlichen Vorschriften werden, solange das Gut
         3.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist vom Kunden ein Frachtbrief nach dem in den       unterwegs ist, von uns oder unseren Beauftragten erfüllt. Für diese Leistungen sowie
         „Preise und Konditionen“ der DB Schenker Rail Deutschland AG abgedruckten Muster               für von uns nicht zu vertretende Verzögerungen anlässlich der Erfüllung dieser Leistungen
         ­auszustellen. Der Frachtbrief wird von uns nicht unterschrieben; gedruckte oder gestem-       erheben wir Entgelte nach „Preise und Konditionen der DB Schenker Rail Deutschland AG“.
          pelte Namens- oder Firmen­­angaben gelten nicht als Unterschrift.                             12 Besondere Bedingungen für den ­Kombinierten Verkehr
         3.2 Bei Verwendung eines Frachtbriefs gemäß § 408 HGB gilt dieser als Transportauf-            12.1 Im Kombinierten Verkehr befördern wir leere und beladene LE und erbringen nach
         trag. Erteilt der Kunde den Transportauftrag ohne Verwendung eines Fracht­briefs, haftet       besonderer Ver­einbarung ergänzende Leistungen (z. B. das Aus­füllen der erforderlichen
         er entsprechend § 414 HGB für die Richtigkeit und Vollständigkeit sämtlicher im Trans-         Beförderungspa­piere).
         portauftrag enthaltenen Angaben.                                                               12.2 LE im Sinne dieser ALB sind:
         4 Wagen und Ladeeinheiten (LE) von DB Schenker Rail Deutschland AG, Ladefristen                –C
                                                                                                          ontainer für den Überseeverkehr, deren Ab­messungen, Eckbeschläge und Festigkeit
         4.1 Wir stellen für den Transport geeignete Wagen und LE zur Verfügung.                         von der Internationalen Standardisierungs-Organisation genormt sind
         4.2 Der Kunde ist für die korrekte Angabe der benö­tigten Anzahl und Gattung von Wagen         – Binnencontainer für den europäischen Fest­lands­­verkehr
         und LE sowie der Destination verantwortlich; für die Bereitstellung von Wagen und              – Wechselbehälter, d. h. im Betrieb austauschbare Aufbauten
         LE vor Abschluss eines Frachtvertrages gelten § 412 Abs. 3, § 415 sowie § 417 HGB
                                                                                                        – Sattelanhänger
         entsprechend.
                                                                                                        – Lastzüge und Sattelkraftfahrzeuge bei Nutzung der „Rollenden Landstraße“.
         4.3 Bei Überschreitung der Ladefristen erheben wir ein Standgeld nach „Preise und
                                                                                                        12.3 LE müssen den jeweils gültigen gesetzlichen Vor­schriften und technischen Bestim-
         ­Konditionen der DB Schenker Rail Deutschland AG“.
                                                                                                        mungen (z. B. nach DIN, EN, UIC-Merkblättern, gültiges CSC-Sicherheitszulassungs-
         4.4 Der Kunde hat bereitgestellte Wagen und LE vor Verladung auf ihre Eignung für den
                                                                                                        schild) entsprechen.
         vorgesehenen Verwendungszweck sowie auf sichtbare Mängel zu prüfen und uns über
                                                                                                        12.4 LE, die uns der Kunde übergibt, müssen betriebs­sicher und für das Gut geeignet sein.
         Beanstandungen unverzüglich zu informieren.
                                                                                                        12.5 LE werden von uns im Freien abgestellt.
         4.5 Der Kunde haftet für Schäden an Wagen und LE, die durch ihn oder einen von ihm
         beauftragten Dritten verursacht werden inklusive der Folgekosten für einen erforderlichen      13 Haftung
         Werkstattaufenthalt. Der Kunde haftet nicht, wenn der Schaden auf einen Mangel                 13.1 Unsere Haftung für Verlust oder Be­schädigung ist auf einen Betrag von 8,33
         zurückzuführen ist, der bei der Übergabe bereits vorhanden war. Beschädigungen und             Rechnungseinheiten für jedes Kilogramm des Roh­gewichts der Sendung beschränkt.
         Unfälle sind unverzüglich an unser KundenServiceZentrum zu melden.                             Bei teilweisem Verlust oder teilweiser Beschädigung gilt § 431 Abs. 2 HGB entsprechend.
         4.6 Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass entladene Wagen und LE verwendungsfähig,          Der Wert der Rechnungseinheiten bestimmt sich nach § 431 Abs. 4 HGB.
         d. h. vollständig geleert, vorschriftsmäßig entseucht oder gereinigt sowie komplett mit        13.2 In jedem Fall ist unsere Haftung auf einen Betrag von einer Million EURO oder
         losen Bestandteilen, ferner frist­gerecht am vereinbarten Übergabepunkt oder Terminal          zwei Rech­nungseinheiten für jedes Kilogramm pro Schadensfall beschränkt, je
         zurückgegeben werden. Bei Nicht­erfüllung erheben wir ein Entgelt nach „Preise und             ­nachdem, welcher Betrag höher ist.
         Konditionen der DB Schenker Rail Deutschland AG“ für uns entstandene Aufwendungen.             13.3 Sofern Schadensersatzansprüche im Übrigen nicht durch Vorsatz oder grob fahrläs-
         Ein weitergehender Schadens­ersatz­an­spruch bleibt hiervon unberührt.                         siges Verhalten begründet werden oder wir nicht aufgrund zwingender Rechts­vorschriften
         4.7 Der Kunde ist verpflichtet, die von uns überlassenen Wagen und LE ausschließlich zu        haften, sind über die in den ALB geregelten Ansprüche hinaus­gehende Ersatzansprüche
         dem vertraglich vorgesehenen Zweck zu verwenden.                                               jeder Art gegen uns, unsere Mit­arbeiter und Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen. Dies gilt
         5 Wagen Dritter                                                                                nicht bei der Verletzung ­vertragswesentlicher Pflichten. Ersatzansprüche sind in diesen
                                                                                                        Fällen beschränkt auf den vorhersehbaren, typi­schen Schaden.
         Setzt der Kunde Wagen ein, deren Halter nicht die DB Schenker Rail Deutschland AG ist,
         so stellt er sicher, dass diese einer Instandhaltung durch eine hierfür zertifizierte          13.4 Ziff. 13.3 gilt auch für Beförderung/Versand von Briefen.
         Stelle (ECM) unterliegen. Bis zur zwingenden Einführung der Zertifizierung ist eine            13.5 Der Kunde soll uns Gelegenheit zur Besichtigung des Schadens geben.
         Selbstdeklaration zur ordnungsgemäßen Instandhaltung abzugeben. Anderenfalls sind              14 Gerichtsstand, anwendbares Recht
         wir berechtigt, die Übernahme der Wagen zu verweigern.                                         14.1 Für alle aus dem Vertragsverhältnis sich ergeben­den Streitigkeiten (einschließ­lich
         6 Ladevorschriften                                                                             Widerklagen, Scheck- und Wechselprozessen) ist alleiniger Gerichtsstand Mainz oder
         6.1 Dem Kunden obliegt die Verladung und die Ent­­ladung, wenn nicht etwas anderes             nach unserer Wahl der Sitz des Kunden.
         vereinbart ist. Bei der Verladung und der Entladung sind die Verladerichtlinien der            14.2 Es gilt das für die Rechtsbeziehungen inlän­discher Parteien maßgebende Recht der
         DB Schenker Rail Deutschland AG zu erfüllen. Wir sind berechtigt, Wagen und LE auf             Bundes­republik Deutschland.
         betriebs­sichere Ver­­­ladung zu überprüfen.
         6.2 Verletzt der Kunde seine Verpflichtung aus Ziff. 5.1, besteht eine erhebliche Abweichung
         zwischen vereinbartem und tatsächlichem Ladegut, wird das zulässige Gesamtgewicht
         überschritten oder durch die Art des Gutes oder der Verladung die Beförderung behindert,
         werden wir den Kunden auffordern, innerhalb angemessener Frist Abhilfe zu schaffen.
         Nach fruchtlosem Frist­ablauf sind wir berech­tigt, auch die Rechte entsprechend § 415
         Abs. 3 Satz 1 HGB geltend zu machen.
         6.3 Der Kunde ist verpflichtet, Be- und Entladereste an der Ladestelle einschließlich der
         Zufahrtswege unverzüglich auf eigene Kosten zu beseitigen.

14
Bedingungen der DB Schenker Rail Deutschland AG für die Ganzzug-Produkte
„DB SCHENKERplantrain“, „DB SCHENKERvariotrain“, „DB SCHENKERflextrain“
(Bedingungen Ganzzug-Produkte) – Stand: 1. Januar 2012 –
     1 Geltungsbereich, Produkte, Subunternehmer                                                  6 Serviceleistungen

10   1.1 Diese „Bedingungen Ganzzug-Produkte“ gelten für die Beförderung von Ganz­zügen
     als DB SCHENKERplantrain, DB SCHENKERvariotrain und DB SCHENKERflextrain.
                                                                                                  6.1 Serviceleistungen sind speziell zu beauftragen, wenn sie nicht bereits im für den
                                                                                                  Transportauftrag vereinbarten Auftragscode hinterlegt sind.
     DB SCHENKERplantrain, DB SCHENKERvariotrain und DB SCHENKERflextrain sind                    6.2 Die Serviceleistungen sind rechtzeitig vor ihrer Beauftragung beim Serviceteam des
     die Ganzzug-­Produkte im Wagenladungsverkehr der DB Schenker Rail Deutschland AG             KundenServiceZentrums der DB Schenker Rail Deutschland AG auf ihre Durchführ­barkeit
     innerhalb Deutschlands.                                                                      hin an­zufragen und sind nach Freigabe durch das KundenServiceZentrum im Transportauftrag
     1.2 Die Beförderung als DB SCHENKERplantrain oder DB SCHENKERvariotrain oder                 mit anzugeben.
     als DB SCHENKERflextrain im Wochen- bzw. Monatsprogramm setzt den Abschluss                  6.3 Serviceleistungen werden, soweit nicht anders vereinbart, gemäß den Bestimmungen
     eines besonderen Transportvertrages voraus („Vereinbarung Ganzzug-Produkte“), der            der „Preise und Konditionen der DB Schenker Rail Deutschland AG“ in der jeweils aktuellen
     insbesondere die vereinbarten Relationen sowie die Auftragscodes für die einzelnen           Fassung berechnet.
     Transportaufträge enthält. Bei DB SCHENKERplantrains oder DB SCHENKERvariotrains             7 Frachtberechnung
     sind Neuverkehre sowie dauerhafte Änderungen mit einem Vorlauf von mindestens                7.1 Soweit diese „Bedingungen Ganzzug-Produkte“ keine Regelungen enthalten und
     acht Wochen zum Monatsende vor dem ersten Verkehrstag zu vereinbaren.                        keine spezielle Vereinbarung getroffen ist, werden die Frachtberechnung sowie die
     1.3 DB SCHENKERplantrains sind regelmäßig verkehrende und für die Dauer der                  Berechnung der übrigen Entgelte nach den Bestimmungen der „Preise und Konditi­onen“
     „Vereinbarung Ganzzug-Produkte“ verbindlich bestellte Ganzzüge.                              der DB Schenker Rail Deutschland AG in der jeweils aktuellen Fassung vorgenommen.
     1.4 DB SCHENKERvariotrains sind Ganzzüge, deren Verkehrstage und geplante                    8 Allgemeine Leistungsbedingungen (ALB)
     Übergabezeiten für die Dauer der „Vereinbarung Ganzzug-Produkte“ verbindlich festgelegt      8.1 Ergänzend zu diesen Bedingungen Ganzzug-Produkte gelten die „Allgemeine
     werden und die im Bedarfsfall bestellt werden können.                                        Leistungsbedingungen (ALB) der DB Schenker Rail Deutschland AG“ in der jeweils
     1.5 DB SCHENKERflextrains sind Ganzzüge, die vom Kunden flexibel nach den Vorgaben           aktuellen Fassung.
     unter 2.4 bis 2.6 bestellt werden können. Die Machbarkeit und möglichen Abfahrtszeiten       8.2 DB Schenker Rail Deutschland AG haftet bei Verlust und Beschädigung bis zu
     sind in hohem Maße abhängig von der Ressourcenverfügbarkeit.                                 8,33 Rechnungseinheiten je Kilogramm des verlorenen oder beschädigten Gutes,
     1.6 Bei den einzelnen Produkten müssen relationsbezogene Mindestmengen erreicht              jedoch abweichend von § 431 Abs. 1 und 2 HGB in jedem Schadensfall begrenzt auf
     werden. Einzelheiten werden in der „Vereinbarung Ganzzug-Produkte“ festgelegt.               einen Betrag von einer Million Euro oder zwei Rechnungseinheiten je Kilogramm
     1.7 Sofern nicht anders vereinbart, verkehren Ganzzüge an Sonntagen und gesetzlichen         des Gutes, je nachdem, welcher Betrag höher ist.
     Feiertagen nicht.
     1.8 DB Schenker Rail Deutschland AG ist berechtigt, zur Leistungserstellung Subunternehmer
     ­ inzusetzen.
     e
     2 Bestellmodalitäten
     2.1 DB SCHENKERplantrains werden mit Abschluss der „Vereinbarung Ganzzug-Produkte“
     verbindlich für die gesamte Dauer der „Vereinbarung Ganzzug-Produkte“ bestellt.
     2.2 Die Bestellung von DB SCHENKERflextrains oder DB SCHENKERvariotrains im
     Rahmen von Monatsprogrammen muss spätestens bis zum 20. des Vormonats,
     mindestens aber 6 Arbeitstage (außer samstags) vor dem Ersten des Monats, für
     den das Programm gelten soll, schriftlich erfolgen. Für die Bestellung von
     DB SCHENKERflextrains gelten dabei die Ziffern 2.4 bis 2.6.
     2.3 DB SCHENKERvariotrains müssen im Wochenprogramm bis Kalendertag 4, 13 Uhr
     vor Verkehrstag schriftlich bestellt werden. Eine Bestellung nach Kalendertag 4, 13 Uhr
     vor Verkehrstag kann nur als DB SCHENKERflextrain gemäß 2.4 und 2.5 erfolgen.
     2.4 DB SCHENKERflextrains müssen, soweit nicht anders vereinbart, schriftlich beim
     KundenServiceZentrum der DB Schenker Rail Deutschland AG bestellt werden. Mit der
     Bestellung gibt der Kunde ein Angebot zum Vertragsschluss ab, das durch die DB Schenker
     Rail Deutschland AG als angenommen gilt, wenn DB Schenker Rail Deutschland AG nicht
     innerhalb von 24 Stunden widerspricht. An Samstagen, Sonntagen und Feiertagen ruht der
     Lauf dieser Frist.
     2.5 Wenn die gewünschte Abfahrtszeit innerhalb der auf die Bestellung folgenden
     nächsten 24 Stunden liegt, kommt der Vertrag nur durch ausdrückliche Bestätigung der
     DB Schenker Rail Deutschland AG zustande.
     2.6 Bei Bestellung von DB SCHENKERflextrains weniger als 24 Stunden vor Übergabe
     des Zuges wird außerdem ein Aufpreis nach den Bestimmungen der „Preise und
     Konditionen der DB Schenker Rail Deutschland AG“ in der jeweils aktuellen Fassung
     erhoben.
     3 Stornierung
     3.1 Die Stornierung eines DB SCHENKERplantrains, DB SCHENKERvariotrains oder
     DB SCHENKERflextrains ist bis Kalendertag 4, 13 Uhr vor dem Verkehrstag entgeltfrei
     möglich. Danach wird Stornierungsentgelt nach den Bestimmungen der „Preise und
     Konditionen der DB Schenker Rail Deutschland AG“ in der jeweils aktuellen Fassung erhoben.
     3.2 Der Stornierungsauftrag muss bei einem DB SCHENKERplantrain oder
     DB SCHENKERvariotrain den Auftragscode und die Vereinbarungsnummer enthalten
     und ist an das zuständige Team des Kunden­Service­Zentrums der DB Schenker Rail
     Deutschland AG zu richten.
     3.3 Nach erfolgter Stornierung wird ein reaktivierter DB SCHENKERplantrain oder
     DB SCHENKERvariotrain als DB SCHENKERflextrain gefahren und abgerechnet.
     4 Transportmittel, Transportauftrag
     4.1 Transportmittel für die Beförderung sind vom Kunden beizustellende Privatgüter­wagen
     oder von der DB Schenker Rail Deutschland AG zu stellende Güterwagen (bahneigene
     Güterwagen). Bahneigene Güterwagen sind spätestens bis 10 Uhr vor dem Bedarfstag
     beim KundenServiceZentrum der DB Schenker Rail Deutschland AG zu bestellen. Sie
     werden nach Verfügbarkeit disponiert.
     4.2 Der Transportauftrag ist so zu erteilen, dass er spätestens zwei Stunden vor der
     geplanten Übergabe des Ganzzuges beim KundenServiceZentrum der DB Schenker
     Rail Deutsch­land AG eingegangen ist. Für die Produkte DB SCHENKERplantrain und
     DB SCHENKERvariotrain sind die in der „Vereinbarung Ganzzug-Produkte“ hinterlegten,
     für das Produkt DB SCHENKERflextrain die zwischen DB Schenker Rail Deutschland und
     dem Besteller der Leistung abgestimmten geplanten Übergabetage- und Übergabestunden
     maßgebend. Wird der Transportauftrag am Vortag der gewünschten Übergabe oder früher
     erteilt, ist das gewünschte Versanddatum anzugeben.
     4.3 Im Transportauftrag ist der vereinbarte Auftragccode sowie die von DB Schenker
     Rail Deutschland mitgeteilte Zugnummer anzugeben. Ein Transportauftrag für ein
     Ganzzug-Produkt ohne Angabe des festgelegten Auftragscodes kann von der DB Schenker
     Rail Deutschland AG abgelehnt werden.
     5 Ladefristen
     5.1 Ist die Bereitstellung der Wagen zur Be- oder Entladung nicht wie vereinbart möglich
     und liegt der Grund hierfür in der Sphäre des Kunden, beginnt die Ladefrist mit der
     vereinbarten geplanten Übergabezeit.
     5.2 Die Berechnung des Standgeldes sowie die des Abstellentgelts für Privat­güter­wagen
     er­gibt sich aus den Bestimmungen der „Preise und Konditionen der DB Schenker Rail
     Deutschland AG“ in der jeweils aktuellen Fassung.
     5.3 Im Übrigen sind die örtlich geltenden Vereinbarungen maßgeblich.

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