BIBERACH mit Prinzbach - AAmmttlliicchhee BBeekkaannnnttmmaacchhuunnggeenn - Gemeinde Biberach/Baden

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A m t l i c h e B e ka n n t m a c h u n g e n

                      BIBERACH
                      mit Prinzbach
                      Verantwortlich: Bürgermeisterin Daniela Paletta

                                       Freitag, 13. September 2019

Liebe Mitbürgerinnen,                                          Biberstarkes Ferienprogramm 2019
liebe Mitbürger!                                               In dieser Woche endeten die langen Sommerferien und
                                                               die Schule hat wieder begonnen. Mit 38 verschiedenen
                                                               Veranstaltungen sorgte das 21. „Biberstarke Ferienpro-
                                                               gramm“ auch in diesem Jahr wieder für jede Menge Ab-
Museumstag                                                     wechslung, Spaß und Unterhaltung. Insgesamt hatten
mit Sonderausstellung                                          knapp 150 Kinder daran teilgenommen!
»Biberach
in alten Ansichten«                                            Auf diesem Wege danke ich allen beteiligten Vereinen,
                                                               Organisationen und Privatpersonen recht herzlich für ihr
Am vergangenen Sonntag hatte das
                                                               großes Engagement und hoffe, dass wir mit ihrer Unter-
Heimatmuseum Kettererhaus zu ei-
                                                               stützung auch im nächsten Jahr wieder ein attraktives
nem besonderen Museumstag unter dem Motto „Museum              Programm zusammenstellen können.
erleben“ geöffnet. Außerdem fand in diesem Rahmen
auch eine Bildausstellung der Werke des Biberacher             Eine Einladung zur gemeinsamen Nachbesprechung wird
Malermeisters und Hobbykünstlers Sigfried Schilli statt. Es    folgen.
hat mich sehr gefreut, dass zahlreiche Besucher der Ein-
ladung gefolgt sind.

An dieser Stelle möchte ich mich recht herzlich bei allen
Beteiligten bedanken. Ein besonderer Dank geht hier vor        Brandschutztag
allem an Frau Marlene Herrmann, die die Organisation des       der Freiwilligen Feuerwehr Biberach
Museumstages federführend übernommen hatte und
                                                               An diesem Sonntag, 15. September 2019, wird am Feuer-
auch ganzjährig unser Heimatmuseum in vorbildlicher            wehrhaus in der Brucherstraße ab 11.00 Uhr der 7. Brand-
Weise ehrenamtlich betreut. Ein weiteres Dankeschön            schutztag veranstaltet.
möchte ich an die Mitglieder unseres Historischen Vereins,
stellvertretend hierfür Herrn Josef Ringwald, für die Mit-     Die Besucher erhalten vielfältige Informationen rund um
wirkung am Museumstag und insbesondere auch für                die Freiwillige Feuerwehr Biberach und können die Fahr-
die Organisation der Bildausstellung im Rietsche-Saal rich-    zeuge und Gerätschaften genauer begutachten. Außer-
ten.                                                           dem wird anhand von Vorführungen eindrucksvoll demon-
                                                               striert, wie die Feuerwehreinsätze unter anderem ausse-
Ich weiß es sehr zu schätzen, wie viel Arbeit und Organi-      hen können. Auch für Kinder ist so einiges geboten.
sationsaufwand dieser gelungene Veranstaltungstag in
Anspruch genommen hat.                                         Für das leibliche Wohl wird durch Feuerwehrkameradinnen
                                                               und -kameraden in bewährter Weise gesorgt.
Bedanken möchte ich mich auf diesem Wege außerdem
auch nochmals bei Herrn Sigfried Schilli für die Bereit-       Ich lade Sie alle recht herzlich dazu ein. Die Mitglieder der
stellung seiner Bilder. Es freut mich sehr, dass er der Ge-    Freiwilligen Feuerwehr freuen sich über Ihr Kommen!
meinde und unserem Historischen Verein seine beeindru-
ckenden Ansichten zur weiteren Verwendung überlassen
hat. Wir werden geeignete Ausstellungsflächen für diese
imposanten Kunstwerke aussuchen. Einige Exemplare
können im Treppenaufgang zum Rietsche-Saal weiterhin           Allen Bürgerinnen und Bürgern wünsche ich ein schönes
                                                               und erholsames Wochenende.
betrachtet werden. Mein Dank gilt nicht nur allein hierfür,
sondern auch für alle weiteren ehrenamtlichen Leistungen,
die er für die Gemeinde in Vorjahren bereits erbracht hat.
So tragen unter anderem der wunderschöne Narrenbrun-
nen, die Handwerkstafeln am Maibaum und auch der in            Ihre
der Weihnachtszeit als Riesenkerze verkleidete Rietsche-
Kamin seine Handschrift.                                       Daniela Paletta, Bürgermeisterin

                                                              15
BIBERACH ·Freitag, 13. September 2019

Au s d e m Ra t h a u s                                             Seniorennachmittag für die Senioren
                                                                    unserer Gemeinde
                                                                    Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
Öffentliche Sitzung des Ortschaftsrates
Am Donnerstag, 19.09.2019, findet um 19.30 Uhr im Bürger-           gerne möchte ich Sie auch in diesem Jahr gemeinsam mit
saal des Rathauses Prinzbach eine öffentliche Sitzung des Ort-      dem Deutschen Roten Kreuz sehr herzlich zum traditionellen
schaftsrates statt, zu der Sie recht herzlich eingeladen werden.    Seniorentreffen einladen.
Tagesordnung                                                        Die Helferinnen und Helfer des DRK haben wieder ein
öffentlich:                                                         unterhaltsames Programm zusammengestellt und werden
1. Bürgerfrageviertelstunde                                         Sie bewirten. Lassen Sie sich von einem kurzweiligen Nach-
2. Einbeziehungssatzung „Prinzbach-Süd“                             mittag überraschen.
3. Bauantrag zur Beschlussfassung                                   Das Seniorentreffen findet statt am
    Abbruch des vorhandenen Wohn- und Ökonomiegebäudes
                                                                            Sonntag, 06. Oktober 2019, um 14.30 Uhr,
    und Wiederaufbau als Ersatzbau auf dem Grundstück Flst.
                                                                              in der Sport- und Festhalle Biberach.
    Nr. 97/7, Gemarkung Prinzbach
4. Mittelanmeldung für das Haushaltsjahr 2020 aus dem Orts-
                                                                    Ich freue mich sehr, Sie auf diesem Fest begrüßen zu
    teil Prinzbach
                                                                    dürfen.
5. Genehmigung der Niederschrift vom 17.07.2019
6. Bekanntgaben
                                                                    Ihre
7. Wünsche und Anträge aus dem Ortschaftsrat
                                                                    Daniela Paletta
Klaus Beck
                                                                    Bürgermeisterin
Ortsvorsteher

                                                                   Mängelmeldung bei der Straßenbeleuchtung
 Amtliche Bekanntmachung über die                                  Leider kommt es immer mal wieder vor, dass
                                                                   Straßenlaternen ausfallen oder demoliert
 Durchführung des Volksbegehrens                                   werden. Mängelanzeigen zur Straßenbe-
 Artenschutz »Rettet die Bienen« über das »Gesetz                  leuchtung in Biberach und Prinzbach kön-
 zur Änderung des Naturschutzgesetzes und des                      nen jederzeit gerne direkt beim Bauhof oder
 Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes«                        im Rathaus vorgenommen werden.
 der Stadt Zell a. H., sowie den Gemeinden Biberach,               Jede Laterne im Ort ist mit einer eigenen
 Nordrach und Oberharmersbach                                      Nummer (siehe Foto) versehen. Für eine
 Den vollständigen Text der Bekanntmachung finden Sie in           schnelle Identifizierung ist es vorteilhaft,
 diesem Amtsblatt unter den »Gemeinsamen Bekannt-                  wenn Sie diese bei Ihrer Mängelmeldung
 machungen« ab Seite 3.                                            mitteilen können.
                                                                   Es wird versucht, das Problem schnellst-
                                                                   möglich zu beheben.
                                                                   Vielen Dank.
Gehwegsperrung im Jägerpfad                                        Bürgermeisteramt Biberach
Aufgrund von Bauarbeiten ist der Gehweg im „Jägerpfad“ im
Bereich des Anwesens Nr. 9a bis zum 27.09.2019 gesperrt.
Fußgänger sowie alle weiteren Verkehrsteilnehmer werden um          Betriebsausflug
Beachtung und Vorsicht gebeten. Vielen Dank.                        Wir weisen darauf hin, dass das Bürgermeisteramt Biber-
Bürgermeisteramt Biberach                                           ach am Freitag, 27. September 2019, wegen des Be-
                                                                    triebsausfluges geschlossen bleibt.
                                                                    Wir bitten um Beachtung.
Straßensperrung anlässlich des                                      Bürgermeisteramt Biberach
Brandschutztages der
Freiwilligen Feuerwehr Biberach
Aufgrund des Brandschutztages der Freiwilligen Feuerwehr            Ausfall der Kernzeitbetreuung am
Biberach ist die Brucher Straße im Bereich des Anwesens
Nr. 14 a (Feuerwehrhaus) am Sonntag, 15.09.2019 in der Zeit
                                                                    Freitagmittag, 27. September 2019
                                                                    Aufgrund des Betriebsausflugs fällt die Kernzeitbetreuung
von 9.00 bis 19.00 Uhr vollständig abgesperrt.                      in der Grundschule Biberach am Freitagmittag,
Die Umleitung erfolgt über die Friedenstraße – Bahnhofstraße        27.09.2019, aus.
– Am Sportplatz und umgekehrt und ist entsprechend ausge-           Die Betreuung am Morgen findet wie gewohnt statt.
schildert.
                                                                    Wir bitten um Beachtung.
Verkehrsteilnehmer sowie die betroffenen Anwohner werden
um Verständnis gebeten. Vielen Dank.                                Bürgermeisteramt Biberach
Bürgermeisteramt Biberach

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BIBERACH ·Freitag, 13. September 2019

             Feuerwehr Biberach                                                                »Hilfe von Haus zu Haus
             • Ausflug nach Heidelberg                                                         Biberach e.V.«
             Wir treffen uns am Freitag, 20.09.2019, um 7.45                                    Ihre Nachbarschaftshilfe in Biberach,
             Uhr (pünktlich) beim Gasthaus Kreuz zur Abfahrt                                    Am Sportplatz 3b
             zum Ausflug nach Heidelberg.       Der Obmann                                      (im Nachbarschaftshaus)
• Einladung zum Brandschutztag                                      Sprechstunden: Montag:           10.00 Uhr – 11.00 Uhr
Am Sonntag, 15.09.2019, lädt die Freiwillige Feuerwehr Biber-                           Donnerstag: 16.00 Uhr – 18.00 Uhr
ach von 11.00 bis 18.00 Uhr zum Brandschutztag am Feuer-            Einsatzleitung: Ruth Champion und Andrea Mäntele
wehrhaus in Biberach ein.                                           Telefon:        07835 / 63 48 428, mobil: 0151 / 72 42 43 08
                                                                    E-Mail:         hilfevonhauszuhaus-biberach@t-online.de
Folgendes wird geboten:                                             Homepage:       www.hilfe-von-haus-zu-haus-biberach.de
• Vorführung technische Hilfeleistung
• Vorführung der Jugendfeuerwehr                                    Häuslicher Entlastungsdienst für demenzkranke Menschen:
• Kinderaktionen mit Hüpfburg und Schminken                         • Brauchen Sie stundenweise Betreuung, damit Sie Wichti-
• Fahrzeug- und Geräteschau                                             ges erledigen können?
• Mittagessen                                                       • Oder benötigen Sie Freizeit, um wieder durchatmen zu kön-
• Kaffee und Kuchen                                                     nen?
                                           Der Kommandant           Unser Verein hat die Anerkennung für niedrigschwellige Be-
                                                                    treuungsangebote nach § 45 c SGB XI.
• Dienstabend                                                       Diese Anerkennung gehört zu den erstattungsfähigen Betreu-
Am Montag, 16.09.2019, 19.00 Uhr findet der nächste Dienst-         ungsleistungen für den berechtigten Personenkreis nach § 45
abend statt. Vollzählige Teilnahme wird erwartet.                   a SGB XI.
                                            Der Kommandant
                                                                    Wir können Ihnen helfen! Wir beraten Sie gerne!
• Alterskameraden
Wir treffen uns heute, Freitag, 13.9., um 18.00 Uhr in der
Becks Vesperstube. Abfahrt um 17.30 Uhr am Gerätehaus.                                 Jugendtreff Biberach
                                                                                       Dienstag         16.00 Uhr bis 19.00 Uhr
Freiwillige Feuerwehr Biberach                                                         Mittwoch         16.00 Uhr bis 19.00 Uhr
                                                                                       Donnerstag       16.00 Uhr bis 19.00 Uhr
Abt. Prinzbach
• Dienstabend                                                       Angeboten werden neben den Möglichkeiten, die der Treff
Am Montag, den 16. September 2019, um 19.30 Uhr findet              bietet (Billard, Kicker, Dart, Spiele…) verschiedene Aktionen,
der nächste Dienstabend statt.                                      die Angelika für und mit Euch anbietet. Kommt vorbei, macht
                                                                    mit, habt Spaß bei uns im Biberacher Jugendtreff.
Um pünktliches und vollzähliges Erscheinen wird gebeten.
Abt. Kommandant Pirmin Huber
                                                                              Abfall-Abfuhr termine
Fundsachen                                                            Donnerstag, 19.09.2019        Gelber Sack
Fundsachen bzw. nähere Angaben zu den Fundgegenständen                Freitag, 20.09.2019           Graue Tonne
können auch online abgefragt werden auf der Homepage der
Gemeinde Biberach: www.biberach-baden.de unter »Rathaus/              Bitte stellen Sie den Müll ab 6.00 Uhr zur Abholung bereit.
Service/Fundinfo«. Fundgegenstände können beim Bürger-                Problemstoffsammlung
meisteramt Biberach, Bürgerbüro, abgeholt werden.                     Zell a.H.
                                                                      Donnerstag, 19.09.2019, 14.00 Uhr – 18.00 Uhr
Fundtiere                                                             Sonnenparkplatz
Für die Unterbringung von Fundtieren ist für Biberach und den         Sperrmüllabfuhr
Ortsteil Prinzbach der Tierschutzverein Kinzigtal e. V., Telefon:     Die Sperrmülltermine finden Sie wie gewohnt im Abfall-
07831 9691071 oder Mobil: 0151 15619429 zuständig.                    abfuhrkalender.
Wir möchten darauf hinweisen, dass die Gemeinde Biberach
für andere Unterbringungen keine Kosten übernimmt.                    Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Ortenaukreis teil mit,
                                                                      dass auf der Deponie Seelbach-Schönberg und Haslach
                                                                      im Kinzigtal „Vulkan“ Sperrmüll das ganze Jahr über
                                                                      kostenlos angeliefert werden kann.
Volkshochschule Ortenau / Kinzigtal                                   Die Öffnungszeiten der beiden Deponien sind wie folgt:
Das neue VHS-Programm ist da!                                         Montag – Freitag:
Druckfrisch mit einer Auflage von über 10.000 Heften wird das         Sommer:        7.30 – 12.30 u. 13.00 – 16.45 Uhr
Programm der Volkshochschule Ortenau ab diesem Woche-                 Winter:        8.00 – 12.30 u. 13.00 – 16.45 Uhr
nende im Kinzigtal ausgelegt.                                         Sommer/Winter:                  jeden Sa. 8.00 – 13.00 Uhr
Es ist ab sofort in Biberach bei der Gemeindeverwaltung, bei
                                                                      Für weitere Auskünfte und Informationen zur Verwer-
den Banken und im EDEKA-Markt kostenlos erhältlich. Sie fin-
                                                                      tung und Beseitigung von Abfällen im Ortenaukreis
den das neue VHS-Programm mit dem neuen Themenschwer-
                                                                      steht das Abfallberaterteam des Eigenbetriebs Abfall-
punkt „Gemeinsam leben, gemeinsam lernen“ auch im Internet
                                                                      wirtschaft unter Tel.-Nr. 0781 805-9600, -9532, -9610, -
unter www.vhs-ortenau.de. Für sämtliche Kurse kann man sich
                                                                      9615 und -9623 gerne zur Verfügung.
auch online anmelden.

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BIBERACH ·Freitag, 13. September 2019

                                                                           Minigolf Biberach
                       Katholische                                         Öffnungszeiten bei gutem Wetter täglich:
                       öffentliche Bücherei                                April – Mai:           10 Uhr – 19.30 Uhr, Spielstart bis 18.30
                                                                                                  Uhr (dienstags Ruhetag)
        
                       Mail:      buecherei.biberach@web.de
                                                                           Juni – August:         10 Uhr – 21 Uhr, Spielstart bis 19.30 Uhr
                       Telefon:   07835/42 65 820                          September – Oktober: 10 Uhr – 19.30 Uhr, Spielstart bis 18.30
  Öffnungszeiten:                                                                                 Uhr (dienstags Ruhetag)
  Mittwoch:     16.00 Uhr bis 17.00 Uhr                                    Bei schlechter Witterung oder auch bei zu großer Hitze, mögli-
  Freitag:      16.00 Uhr bis 17.00 Uhr                                    cherweise in der Zeit von 13.00 – 15.30 Uhr vorübergehend ge-
  Sonntag:      11.00 Uhr bis 11.30 Uhr                                    schlossen. Weitere Infos: Tel. 0151/57216242
                                                                           Der Pächter Herr Diederich-Chou freut sich auf Ihr Kommen.
                                                                           Europapark-Eintrittskarten Sommersaison 2019
   Was                     Biberach                                        Die Eintrittskarten für die Sommersaison des Europaparks kön-
                                                                           nen in der Tourist-Info erworben werden.
   Wann                    V E R A N S TA LT U N G S -                     Eintrittspreise in diesem Jahr:
                           PROGRAMM                                        Erwachsene                      52,00 €
   Wo ?                    vom 15.09.2019 bis 29.09.2019                   Kinder (4 – 11 Jahre)           44,50 €

So., 15.09.2019, 11.00 Uhr:
                                                                           Ortenauer Straußenführer 2019
                                                                           Der Ortenauer Straußenführer für das Jahr 2019 ist in der Tourist-
Brandschutztag. Freiwillige Feuerwehr Biberach, Feuerwehrhaus
                                                                           Info Biberach zum Preis von 1,50 € erhältlich.
Di., 17.09.2019:
Halbtagesausflug. Altenwerk Seelsorgeeinheit Biberach. Abfahrt um          In der Tourist-Info erhältlich:
12.30 Uhr ab Bahnhof/Kirche. Anmeldung erforderlich.                       • »Biberacher Postkarten«                                    (Verkaufspreis: 1,00 €)
                                                                           • Wanderkarte Ferienregion Brandenkopf/Gengenbach (Verkaufspreis: 6,90 €)
Mi., 18.09.2019, 10.30 Uhr:                                                • Mountainbike-Karte Vorderes Kinzigtal                      (Verkaufspreis: 6,90 €)
Frauen auf Tour – Ausflugsziel Mummelsee. Katholische Frauen-              • Tourenradkarte »Sagen u. Mythen der Ortenau« –
gemeinschaft, Treffpunkt: Bahnhof Biberach                                   E-Bike- und Tourenradstrecke                               (Verkaufspreis: 7,90 €)
Do., 19.09.2019, 19.30 Uhr:                                                • Ortenauer Straußenführer                                   (Verkaufspreis: 1,50 €)
Öffentliche Sitzung des Ortschaftsrates. Gemeinde Biberach, Rathaus        • Karte Adlergrenzsteine                                     (Verkaufspreis: 4,90 €)
Prinzbach, Bürgersaal                                                      • Kinzigtäler Wanderbroschüren mit Tourentipps in einer Sammelmappe für 2,00 €
                                                                             erhältlich. Viele Touren können auch über die Homepage der Ferienlandschaft
Sa., 21.09.2019, 19.00 Uhr (Einlass 18.30 Uhr):                              Mittlerer Schwarzwald (www.mittlererschwarzwald.de/touren) eingesehen und
Oktoberfest Turnverein Biberach e.V., Sport- und Festhalle                   heruntergeladen werden.
So., 22.09.2019, 9.00 Uhr:                                                 • Tourenbuch Kinzigtal-Radweg mit kompl. Wegbeschreibung
Kirchenpatrozinium St. Mauritius mit anschl. Mauritiushock. Pfarrge-         und Kartenmaterial                                         (Verkaufspreis: 14,80 €)
meinde St. Mauritius, St. Mauritius Kirche, Prinzbach / Pfarrhof           • Heimatbuch von Biberach                                    (Verkaufspreis: 18,40 €)
                                                                           • Heimatbuch von Prinzbach                                   (Verkaufspreis: 20,00 €)
Mo., 23.09.2019, 19.00 Uhr:                                                • Volksliederbuch »Sing dich ins Glück«                      (Verkaufspreis: 2,00 €)
Öffentliche Sitzung des Gemeinderates. Gemeinde Biberach, Rathaus          • Auf Vorbestellung: Biberacher Whiskykugeln
Biberach, Bürgersaal                                                                                          (kleine Packung: 9,00 €, große Packung: 14,00 €)
Mi., 25.09.2019, 19.30 Uhr:                                                Kostenlos
Filmvortrag »Drei Inseln, drei Welten«. Referent: Helmut Krannich, Kath.   • Schwarzwald Heftli
                                                                           • Flyer »Hier liegt das Gute so nah« – Hofgüter und Erzeuger in Biberach u. Prinzbach
Bildungswerk Biberach/Prinzbach, Kath. Kirche St. Blasius, Chorsaal        • Historischer Rundweg – »Zu Fuß durch Biberachs Geschichte«
Fr., 27.09.2019, 19.00 - 01.00 Uhr:                                        • Wanderflyer »Prinzbacher Rundwanderwege«
Narrenkeller geöffnet. Narrenzunft Biberach, Narrenkeller im Museum        • Verschiedene Flyer: Wandertipps, Kinzigtalradweg, Mountainbikestrecken und
Kettererhaus                                                                 vieles mehr!
So., 29.09.2019, 7.00 Uhr:                                                 Ruhetage der Hotels, Gaststätten und
Familienwanderung durch die Ravennaschlucht. Schwarzwaldverein
Biberach. Treff: Bahnhof Biberach. Anmeldung bis 20.9. erforderlich.       Vesperstuben in Biberach und Prinzbach
So., 29.09.2019, 10.00 Uhr:                                                Montag
Eucharistiefeier zum Erntedank Prinzbach. Pfarrgemeinde St. Mauri-         Gasthaus »Linde«, Manfred Weng, Erzbach 11, 77781 Biber-
tius, Katholische Kirche St. Mauritius, Prinzbach                          ach, Tel. 07835/3333
                                                                           Restaurant & Pizzeria, Clubheim Fußballverein, Am Sportplatz,
So., 29.09.2019:                                                           77781 Biberach, Tel. 07835/8662
Ganztageswanderung. (Gebirger Höhenweg in Durbach), Schwarzwald-           Hotel-Restaurant »Badischer Hof«, Karl-Heinz Bühler, Prinz-
verein Ortsgruppe Biberach, Treffpunkt und Uhrzeit werden im Amtsblatt     bach, Dörfle 20, 77781 Biberach, Tel. 07835/636-0,
bekannt gegeben.                                                           ab 17.30 Uhr geöffnet
                                                                           Dienstag
                                                                           Landgasthaus »Kinzigstrand«, Richard Schüle, Reiherwald 1,
              Tourist-Information                                          77781 Biberach, Tel. 07835/3342 und 63990
              Telefon: 0 78 35/63 65-11                     Biberach       Gasthaus »Linde«, Manfred Weng, Erzbach 11, 77781 Biber-
              E-Mail: tourist-info@biberach-baden.de                       ach, Tel. 07835/3333
                                                                           Landgasthaus »Ponyhof«, W. Melder, Erzbach 6, 77781 Biber-
Museum Kettererhaus                                                        ach, Tel. 07835/7289
Geöffnet von Mai bis Oktober
Dienstag: 15.00 – 17.00 Uhr                                                Mittwoch
Jeden 1. und 3. Sonntag des Monats: 11.00 – 13.00 Uhr                      Gasthaus »Kreuz«, Anna Smithson, Hauptstraße 26, 77781
(Auf Anfrage können gesonderte Besichtigungstermine vereinbart werden.)    Biberach, Tel. 07835/549250

                                                                       18
BIBERACH ·Freitag, 13. September 2019

Landgasthaus »Zum Kreuz«, Peter Neumaier, Prinzbach,              Die Spieler freuen sich über die Unterstützung ihrer Anhänger.
Untertal 7, 77781 Biberach, Tel. 07835/426420                     Weitere Infos und Bilder gibt es nun auch wieder auf unserer
Gasthaus »Linde«, Manfred Weng, Erzbach 11, 77781 Biber-          Homepage im Internet unter: www.djk-prinzbach.de
ach, Tel. 07835/3333, ab 16.30 Uhr geöffnet

Donnerstag                                                        Voranzeige: 50 Jahre DJK Prinzbach
Landgasthaus »Zum Kreuz«, Peter Neumaier, Prinzbach, Unter-       Die DJK Prinzbach feiert dieses Jahr ihr 50-jähriges Jubiläum.
tal 7, 77781 Biberach, Tel. 07835/426420, ab 17.30 Uhr geöffnet   Freitag, 04.10. 2019, 19.00 Uhr:
Gasthaus »Linde«, Manfred Weng, Erzbach 11, 77781 Biber-          Festbankett im neuen Anbau am Clubheim
ach, Tel. 07835/3333, ab 16.30 Uhr geöffnet
                                                                  Samstag, 05.10. 2019, 19.00 Uhr:
Samstag                                                           Großes Oktoberfest
Gasthaus »Kreuz«, Anna Smithson, Hauptstraße 26, 77781            mit vielen Freunden und Gönnern der DJK
Biberach, Tel. 07835/549250, ab 16.00 Uhr geöffnet

                                                                                    TC Biberach.
            V E R E I N S NAC H R I C H T E N                                       Spielergebnisse
                                                                  Mixed 1. Bezirksliga
                                                                  TSG TC GW Elzach-Ladhof/TC Winden –
                          Biberach                                TSG TC Biberach/TC Wolfach                                 3:6
                                                                  Mixed 1. Kreisliga
             FV Biberach                                          TSG TC Biberach/TC Wolfach 2 –
             FV Biberach II – SV Oberharmersbach III       1:3    TSG TTC Nonnenweier/TuS Ottenheim                          3:6
             FV Biberach I – SC Hofstetten II              5:3    Mixed 40 2. Bezirksliga
             Die zweite Mannschaft des FVB zeigte besonders       TSG TC WB Rheinhausen/TC RW Wyhl/TC Weisweil –
             in der ersten Hälfte ein sehr gutes Match, man       TSG TC Biberach/TC Nordrach 2000                           6:3
lag zur Halbzeit durch ein Tor von Maik Schultheiß mit 1:0 in
Führung. In der zweiten Hälfte wurde durchgewechselt und          KOMMENDE SPIELE
dies machte sich bemerkbar, der SVO konnte sein Spiel durch-      Mixed 1. Bezirksliga
setzen und gewann letztendlich verdient mit 3:1-Toren.            Samstag, 14.09.2019:
Die »Erste« zeigte ein tolles Spiel gegen eine gut aufgestellte   13.00 Uhr TSG TC Biberach/TC Wolfach –
Reserve aus Hofstetten. Das Team lag bereits 0:2 hinten und       TSG TC Lahr/TC GW Emmendingen
schaffte in kürzester Zeit den Ausgleich. In der zweiten Halb-    Mixed 1. Kreisliga
zeit war der FVB tongebend und gewann verdient mit 5:3-To-        Samstag, 14.09.2019:
ren.                                                              13.00 Uhr TSG TC Biberach/TC Wolfach 2 –
Torschützten: Mirco Flammer (2), David Knäble (2) und Pascal      TSG TC Zell 2005/TV 08 Willstätt/TC Ringsheim
Eble                                                              (Spielort:Wolfach)
NÄCHSTER SPIELTAG:                                                Saisonabschluss mit Schleifchenturnier
Sonntag, 15.09.2019:                                              Liebe Tennisfreunde,
13.00 Uhr FC Ohlsbach II – FV Biberach II
15.00 Uhr FC Ohlsbach I – FV Biberach I                           die Saison wollen wir mit einem
In Ohlsbach wird es für beide Mannschaften schwer, im Lager       »Oktoberfest« am Donnerstag, dem 3. Oktober, ab 13.00 Uhr
des FVB hofft man, dass die Verletzten des letzten Spieltages     ausklingen lassen. Los geht’s mit einem Schleifchenturnier, zu
wieder auflaufen können. Trotz allem sollten die FVB-Teams        dem alle recht herzlich eingeladen sind.
selbstbewusst auflaufen und versuchen zu punkten.                 Bringt eure Kinder, Freunde und Bekannten mit, teilnehmen
FVB-Fans auf nach Ohlsbach!                                       können alle. Je mehr wir sind, desto besser.
                                                                  Gespielt wird bis ca. 17.00 Uhr, im Anschluss daran werden die
                                                                  Sieger mit einer kleinen Überraschung gekrönt.
                                                                  Zur Stärkung zwischendurch gibt es auch Kaffee und Kuchen.
DJK Prinzbach e.V.                                                Ab 18.00 Uhr gibt es dann Neuen Wein und Zwiebelkuchen.
             Am vergangenen Sonntag waren die Mannschaf-
             ten aus Schapbach zu Gast in Prinzbach.              Wir freuen uns auf zahlreiche Teilnehmer und einen kurzweili-
                                                                  gen, geselligen Nachmittag und Abend.
             Die DJK-Reserve legte den Grundstein für einen       Bitte meldet euch bei Rosi Breig per E-Mail, Tel. oder Whats-
             erfolgreichen DJK-Spieltag und gewann mit 2:1        App bis Freitag, 30. September, an, damit wir entsprechend
             Toren.                                               planen können.                                   Der Vorstand

Die I. Mannschaft hatte ein intensives Spiel zu bestreiten.
Beide Teams wären in den dramatischen Schlussminuten mit
einem Remis zufrieden gewesen, doch dann schlug die DJK           MGV »Liederkranz« 1867 e.V.
noch zweimal zu und gewann ein packendes Spiel mit 4:2
Toren.
                                                                  Biberach
Der nächste Gegner ist der schwerste.                             Proben starten wieder
Sonntag, 15.09.19:
13.15 Uhr SC Orschweier II – DJK Prinzbach II                                  Nach der wohlverdienten Sommerpause wollen
15.00 Uhr SC Orschweier I – DJK Prinzbach I                                    wir heute, Freitag, den 13.09., um 19.30 Uhr wie-
                                                                               der mit der Probenarbeit beginnen. Da bald der
Zu diesen Spielen laden wir die Fußballfans der DJK Prinz-                     erste Auftritt ansteht, proben wir ausnahmsweise
bach herzlich ein.                                                             am Freitag.

                                                              19
BIBERACH ·Freitag, 13. September 2019

Ab Montag, den 16.09. haben wir dann wieder regelmäßig            Hier unser ganzjähriges Programm im Überblick:
montags um 19.30 Uhr im Chorsaal Probe.                           Tag Zeit                  Gruppe                                         Übungsleiter
Wir würden uns sehr freuen, wenn wir einige neue (oder auch       Mo. 15.30 – 16.30 Uhr     Eltern-Kind-Turnen                             Pamela Schilli
ehemalige) Sänger bei uns begrüßen dürften.                       Mo. 16.45 – 17.30 Uhr     Leichtathletik Kinder 4-6 Jahre                Ursula Ramsteiner
Egal, ob schon Erfahrung im Chorgesang vorhanden ist, oder                                  (bis Jg. 2013)                                 Simone Zirnstein
ob Sie einfach probieren möchten, ob es etwas für Sie ist, ein-   Mo., 17.30 – 19.00 Uhr    Nordic-Walking-Treff (März – November),        Martina Knäble
fach unverbindlich vorbeikommen und ausprobieren.                                           Info unter Tel. 1843
                                                                  Mo., 17.30 – 18.15 Uhr    Leichtathletik Kinder (Jg. 2013, 2012, 2011)   Patrik Bothor
                                                                  Mo., 18.15 – 19.15 Uhr    Leichtathletik Kinder (Jg. 2010, 2009)         Patrik Bothor
Altenwerk Biberach St. Blasius                                    Mo., 18.00 – 19.00 Uhr    Tanz (ab 9 – 13 Jahre)                         Manuela Himmelsbach
                                                                  Mo., 19.00 - 20.30 Uhr    Leichtathletik Jugend (ab Jg. 2008)            Walter Schmider
Halbtages-Ausflug                                                                                                                          Ursula Ramsteiner
                 Wir starten am Dienstag, 17. September           Mo., 19.00 – 22.00 Uhr    Leichtathletik Erwachsene                      Walter Schmider
                 2019, zu unserem Halbtages-Ausflug!              Di., 15.30 – 16.30 Uhr    Eltern-Kind-Turnen                             Sandra Schmid
                 Bitte meldet euch verbindlich bei Resle Vöge-    Di., 20.00 – 21.30 Uhr    Fitness-Sport der Frauen                       Ursula Spitzmüüller
                 le an unter der Tel. Nr. 07835 1255.             Mi., 18.00 – 19.45 Uhr    Mountainbike Kinder ab 8 Jahre, Jugendliche, Georg Fletschinger
                                                                                            Tel. 634834 (April – Oktober)
Abfahrt um 12.30 Uhr am Bahnhof und bei der Kirche. Rück-
kehr gegen 20.00 Uhr in Biberach.                                 Do., 18.45 – 20.00 Uhr    Leichtathletik Jugend (ab Jg. 2008)            Walter Schmider
                                                                                            und Erwachsene
Das Altenwerk-Team freut sich auf einen schönen Nachmittag.       Do., 19.00 – 20.00 Uhr    Gymnastik Erwachsene (Kurs Sept. – Nov.)       Vanina Haas
                                                                  Do., 20.15 – 21.45 Uhr    Fitness-Sport der Männer                       Hartmut Körnle
                                                                                                                                           Alwin Schwarz
             Knauer – Rentnertreff                                Fr., 13.30 – 14.30 Uhr    Frauengymnastik Senioren (in der Schule)       Erna Antritter
             Jahresausflug am 18. September                       Fr., 14.00 – 15.00 Uhr    Kinderturnen Kinder 4-6 Jahre                  Ursula Ramsteiner
                                                                                                                                           Martina A., Carolin S.
             Wir treffen uns am Mittwoch, den 18. September       Fr., 15.00 – 16.00 Uhr    Gerätturnen Jungs ab 6 Jahre                   Ursula Ramsteiner
             2019 zu unserem Jahresausflug an den bekann-                                                                                  Stefanie Ringwald
             ten Bushaltestellen.
                                                                  Fr., 15.45 – 17.00 Uhr    Gerätturnen Mädchen Gruppe 1                   Martina Fernandez,
Bitte um Pünklichkeit.                                                                                                                     Petra Moser, Michelle
                                                                  Fr., 16.45 – 18.00 Uhr    Gerätturnen Mädchen Gruppe 2                   Martina Fernandez,
                                                                                                                                           Petra Moser, Michelle
             Landfrauenverein                                     Der Turnverein Biberach bietet auch für Firmen Gesundheits-
             Prinzbach-Schönberg                                  sport an. Bei Interesse bitte telefonisch (54336) anfragen.
             Herbst-Gymnastikkurs                                 Im Turnbereich möchte sich der TV Biberach umstrukturieren
                                                                  und sucht Übungsleiter mit Lizenz oder Interessierte die eine
»Haltung und Bewegung durch Ganzkörpertraining«                   Lizenz erwerben möchten. Infos telefonisch unter 54336.
Der Kurs umfasst 10 Abende, jeweils 1 Stunde und beginnt am       Ihr Turnverein Biberach e. V.
Donnerstag, 19.09.2019, um 18.15 Uhr in der Aula der Grund-
schule in Biberach. Übungsleiterin Anna Rombach, Rücken-
trainerin P- Lizenz, führt diesen Kurs im Namen des Bildungs-
und Sozialwerkes des Landfrauenverbandes durch. Er wird
von den meisten Krankenkassen bezuschusst.                        Schwarzwaldverein Biberach
Auch Nichtmitglieder sind herzlich Willkommen.                    Familienwanderung durch die Ravennaschlucht
Anmeldung bis zum 15.09. bei Diana Leopold, Tel: 6308468.                                  Am Sonntag, 29.09.2019, wandern wir mit
Die Vorstandschaft                                                                         dem Schwarzwaldverein Donaueschingen.
                                                                                           Treff: 7.30 Uhr Bahnhof Biberach/Rückkehr ca.
                                                                                           18.00 Uhr, Anmeldung bis 20.09.2019.
Turnverein Biberach e. V.                                                        Beschreibung: Von Hinterzarten geht es zu den
                   Wir hoffen, Sie hatten einen schönen und                      Hochschwarzwälder Sägen und Mühlen im
                   erholsamen Sommer. Da nun die Ferien zu        Löffeltal, dann weiter zum Ravennaviadukt und durch die
                   Ende sind, beginnen natürlich auch wieder      Schlucht zurück zum Ausgangspunkt. Beim Hofgut Sternen
                   unsere sportlichen Aktivitäten zu gewohn-      schauen wir uns die Kuckucksuhren und die Glasbläserei an.
                   ten Zeiten.                                    Die Wanderung ist nicht kinderwagentauglich.
In lockerer Atmosphäre und unter Leitung staatl. geprüfter        Reine Gehzeit/Länge: ca. 3 Stunden / ca. 7,4 km.
Übungsleiterinnen und Übungsleiter bereitet es jedem sicher-      Höhenmeter:  174 m  174 m.
lich großen Spaß, daran teilzunehmen.                             Schwierigkeit: mittel.
Fitnesskurs für Erwachsene Frauen und Männer                      Weitere Info’s:
Eine weitere Einheit (10 Abende) für Rücken und Fitness wird      https://www.schwarzwaldverein.de/familie/programm
wieder am Donnerstagabend vom Turnverein aus angeboten.           http://www.schwarzwaldverein-donaueschingen.de
Kursbeginn war am 12.09.2019. Die Kursinhalte: Aufwär-
mung, Kräftigung und Dehnung finden 10-malig von 19 – 20          Wanderfreunde- auch Nichtmitglieder- sind herzlich willkom-
Uhr in der Turnhalle statt.                                       men.
Kosten: 20 Euro pro Person für TV Mitglieder, 40 Euro für         Auskunft bei Fragen:
Nichtmitglieder.                                                  per E-Mail: schwarzwaldverein.ov.biberachbaden@web.de
                                                                  per SMS oder per Whatsapp unter 015777583709
Anmeldung: ab sofort unter der Tel. 4510288 (begrenzte Teil-
nehmerzahl), Kursleiterin: Vanina Haas.                           Es grüßen die Wanderführer Kuno und Manuela Schätzle

                                                              20
BIBERACH ·Freitag, 13. September 2019

                        Sozialverband VdK                                   Gemeinsame
 BADEN-WÜRTTEMBERG
                        informiert:
–– Ökumenischer Kirchentag am Sonntag,                                   Bekanntmachungen
   den 15.09.2019                                                      Diakonisches Werk im Evangelischen
Weitere Informationen zu diesem Thema lesen Sie unter den
Vereinsmitteilungen der Gemeinde Oberharmersbach in die-               Kirchenbezirk Ortenau, Dienststelle Hausach
sem Amtsblatt auf Seite 35.                                            Eichenstraße 24, 77756 Hausach, Tel.-Nr. 07831-9669-0,
                                                                       Fax 07831- 9669-55
                                                                       Erreichbar: Mo. – Fr. zwischen 9 – 12 Uhr und nach Vereinbarung.
       Au s d e n N a c h b a r g e m e i n d e n                      • Dienste für seelische Gesundheit:
                                                                         Sozialpsychiatrischer Dienst Kinzigtal / Hohberg- Neuried,
Ski-Club Berghaupten e.V.                                                Psychiatrische Institutsambulanz
Nordic Walking                                                           Frau Norma Müller                                    07831- 9669- 11
Immer montags um 19.00 Uhr. Treffpunkt und Start am Ten-                 Tagesstätte
nisplatz / Ski-Club-Haus, Bellenwaldstraße 30 in Berghaupten.            Frau Stephanie Rodriguez                             07831- 9669- 15
Infos bei Beate Müller, Telefon 07803/601620 oder b.mueller-             Betreutes Wohnen für psychisch erkrankte Menschen im Kinzigtal,
betreuung@t-online.de.                                                   Herr Peter Trefzer                                   07831- 9669- 13
Auswärts Nordic Walking                                                • Sozialberatung / Jugendmigrationsdienst
16.09.2019 ab Mattenhof, Gengenbach. Treffpunkt und Start
19.00 Uhr am Parkplatz oberhalb des Mattenhofs.                          Frau Katja Buß                                       07831- 9669- 16
Nordic Walking Saison Ende Abschluss am Sonntag,                       • Rechtliche Betreuung
13.10.2019, um 14.00 Uhr laufen wir rund um Berghaupten                  Herr Peter Trefzer                                   07831- 9669- 13
mit anschließender Einkehr in der Brennstub-Strauße des                • Schwangerschaftskonfliktberatung – staatlich anerkannt –
Obsthof Bruder, Talstraße, Berghaupten                                   Beratung für Schwangere und junge Familien
                                                                         Frau Ingrid Kunde                                     07831- 9669-12
Bike-Treff                                                             • Kindertagespflege Kinzigtal
Immer sonntags um 9.00 Uhr bieten wir einen Mountain-Bike-
Treff an. Treffpunkt und Start in Gengenbach am Gasthaus Ro-             Beratung, Qualifizierung und Vermittlung
ser, Ecke Berghauptener Straße / Brückenhäuser Straße. Infos             Frau Ingrid Kunde                                    07831- 9669- 12
bei Hebbe Lehmann, Mobil 0176/43898348                                 • Flüchtlingssozialberatung, Ehrenamtsbegleitung
                                                                         Frau Elke Hundt                                      07831- 9669- 14
Generalversammlung am Freitag, 11.10.2019
Wir laden alle Mitglieder recht herzlich zur diesjährigen Gene-
ralversammlung in der Raiffeisen Kinzigtal (Am Winzerkeller            Infoabend: »Diagnose Krebs«
6, 77723 Gengenbach) ein.                                              Einen Informationsabend mit dem Titel »Diagnose Krebs – was muss ich
Folgende Punkte stehen auf dem Programm:                               jetzt wissen?« veranstaltet das Onkologische Zentrum Ortenau in Ko-
18.00 Uhr Förderkreis alpine Rennmannschaft                            operation mit dem Ambulanten Therapiezentrum für Hämatologie und
19.30 Uhr Sektempfang
20.00 Uhr Generalversammlung mit Ehrungen                              Onkologie in Offenburg und der Mediclin Staufenburg Klinik in Durbach
Die Agenda finden Sie auf unserer Homepage www.skiclub-                am Donnerstag, 19. September 2019, um 18 Uhr im Josefssaal des
berghaupten.de oder auf Anfrage.                                       Ortenau Klinikums in Offenburg, St. Josefsklinik. Mit der Diagnose
                                                                       Krebs treten bei Betroffenen und Angehörigen viele Fragen auf. Vielfach
Terminvorschau                                                         spielen Themen eine Rolle, die nicht unmittelbar zum Krankheitsge-
05.10.2019 – Blätterwanderung (Nähere Infos folgen)
                                                                       schehen gehören, wie zum Beispiel Ernährung, psychologische Betreu-
07.10.2019 – Start Skigymnastik in der Schlosswaldhalle Berg-          ung, Angebote der alternativen Medizin und soziale Hilfen. Zu diesen
             haupten. Von Oktober 2019 bis März 2020 für               und weiteren Themen erhalten Neuerkrankte und deren Angehörige bei
             Erwachsene, immer montags von 19.00 Uhr -                 der Veranstaltung im Rahmen der Reihe »Leben Krebs Leben« relevante
             20.00 Uhr
                                                                       Informationen. Im Anschluss ist ausreichend Zeit für persönliche Fragen
25./26.10.2019 – Brettlemarkt in der Schlosswaldhalle Berg-            an die Referenten und die Vertreter der anwesenden Selbsthilfegruppen
                 haupten                                               vorgesehen. Die Teilnahme ist kostenlos. Eine Anmeldung ist nicht erfor-
                                                                       derlich. Ein weiterer Informationsabend mit diesem Thema findet am
Berg- und Wanderfreunde Schwaibach                                     28. November 2019 statt.
15. Sept.            Rund um Steinach                                  Regionalbüro für berufliche Fortbildung Ortenau
                     Wanderung mit Gudrun Bischler und Josef
                     Glatz, Tel. 07803/5822. Treffpunkt 10.00 Uhr      Nacht der Weiterbildung
                     Rathaus Schwaibach, Anfahrt mit Privat-PKW,       Das Netzwerk Fortbildung Ortenau und das Regionalbüro für berufliche
                     Wanderstrecke ca. 12 km, 300 HM, Wanderzeit
                     3-4 Stunden, Rucksackverpflegung, Halt auf der
                                                                       Fortbildung Ortenau und Freudenstadt-Horb veranstalten zusammen am
                     Schirrmaier Hüttte, Abschluss auf dem Stefans     Donnerstag, 26. September von 17 bis 21 Uhr die „Nacht der Weiterbil-
                     Hof in Steinach                                   dung“ im historischen „Salmen“ in Offenburg. Bereits zum zehnten Mal
                                                                       bieten die Veranstalter diese Info-Plattform an mit Orientierungsberatung
20. Sept.            Hüttentreff Gitterli-Abend
                     ab 19 Uhr in der Bergler-Hütte mit Elfriede und   von 17.15 bis 19.15 Uhr im 30-Minuten-Takt zu Karriere, Neustart und
                     Norbert Gmeiner                                   Wiedereinstieg. Darüber hinaus informieren 22 Weiterbildungsinstitute
                                                                       aus der Ortenau ihr Angebot die Interessenten und geben Impulse für
22. Sept.            wird verschoben auf Sa., 28. September –
                     Trails rund um Wintzfelden (Vogesen)              den Weg zu mehr Qualifikation im Beruf und am Arbeitsplatz.
                     Biketour mit Georg Fletschinger, bitte anmelden   Alle Angebote sind kostenlos, eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
                     unter Tel. 0175-2230483, Anfahrt mit PKW in       Infos erteilt die Leiterin des Regionalbüros, Bianca Böhnlein unter Tel.
                     Fahrgemeinschaften                                0781 793 193 oder E-Mail: ortenau-fds@regionalbuero-bw.de.

                                                                   21
Zell am Harmersbach                                 Biberach
                                                                                                         Oberharmersbach                                Nordrach

   Gemeinsame Bekanntmachungen
                                                        Freitag, 13. September 2019

Amtliche Bekanntmachung über die                                                        für Eintragungswillige zur Eintragung bereitgehalten.
                                                                                        Der Zugang ist barrierefrei/rollstuhlgeeignet möglich.
Durchführung des Volksbegehrens                                                         3. Zur Eintragung in die Eintragungsliste oder das Eintragungsblatt ist nur berech-
Artenschutz »Rettet die Bienen« über das »Gesetz zur                                       tigt, wer im Zeitpunkt der Unterzeichnung im Land Baden-Württemberg zum
Änderung des Naturschutzgesetzes und des Landwirt-                                         Landtag wahlberechtigt ist. Dies sind alle Personen, die am Tag der Eintragung
schafts- und Landeskulturgesetzes« der Stadt Zell a. H.,                                    – mindestens 18 Jahre alt sind,
sowie den Gemeinden Biberach, Nordrach und                                                  – die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
                                                                                            – seit mindestens drei Monaten in Baden-Württemberg ihre Wohnung, bei meh-
Oberharmersbach                                                                               reren Wohnungen ihre Hauptwohnung haben oder sich sonst gewöhnlich
In Baden-Württemberg wird das Volksbegehren                                                   aufhalten, und
Artenschutz „Rettet die Bienen“ über das „Gesetz zur Änderung des Natur-                    – nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Vom Wahlrecht ausgeschlossen
schutzgesetzes und des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes“                             sind Personen, die ihr Wahlrecht infolge Richterspruchs verloren haben.
                                                                                        4. Eintragungsberechtigte können bei der amtlichen Sammlung ihr Eintragungs-
durchgeführt.
                                                                                           recht nur in der Gemeinde ausüben, in der sie ihre Wohnung, bei mehreren
Wer das Volksbegehren unterstützen möchte, kann dies im Rahmen der freien                  Wohnungen ihre Hauptwohnung haben. Eintragungsberechtigte ohne Woh-
oder amtlichen Sammlung tun.                                                               nung können sich in der Gemeinde eintragen, in der sie sich gewöhnlich aufhal-
1. Bei der freien Sammlung, die am Dienstag, den 24. September 2019 beginnt,               ten.
   besteht die Möglichkeit, sich innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten, al-       5. Jeder Eintragungsberechtigte darf sein Eintragungsrecht nur einmal ausüben,
   so bis Montag, den 23. März 2020, in von den Vertrauensleuten des Volksbe-              folglich nur eine Unterstützungsunterschrift leisten.
   gehrens oder deren Beauftragten ausgegebene Eintragungsblätter zur Unter-            6. Bei der freien Sammlung hat die oder der Eintragungsberechtigte auf dem Ein-
   stützung des Volksbegehrens einzutragen.                                               tragungsblatt den Familiennamen, die Vornamen, das Geburtsdatum, die An-
2. Bei der amtlichen Sammlung werden bei den Gemeindeverwaltungen während                 schrift (Hauptwohnung) sowie den Tag der Unterzeichnung anzugeben und
   der allgemeinen Öffnungszeiten Eintragungslisten zur Unterstützung des Volks-          dies persönlich und handschriftlich zu unterschreiben. Durch Ankreuzen muss
   begehrens aufgelegt. Die amtliche Sammlung dauert drei Monate und startet              bestätigt werden, dass vor der Unterzeichnung des Eintragungsblattes die Mög-
   am Freitag, den 18. Oktober 2019 und endet am Freitag, den 17. Januar 2020.            lichkeit bestand, den Entwurf der Gesetzesvorlage und deren Begründung ein-
                                                                                          zusehen. Eintragungen, die die unterzeichnende Person nicht eindeutig erken-
Die Eintragungsliste für die Stadt Zell am Harmersbach                                    nen lassen, weil sie z. B. unleserlich oder unvollständig sind, oder die erkennbar
wird in der Zeit vom 18. Oktober 2019 bis 17. Januar 2020                                 nicht eigenhändig unterschrieben sind oder das Datum der Unterzeichnung
im Rathaus Zell a. H., Bürgerbüro, Hauptstraße 19, 77736 Zell am Harmersbach              fehlt, sind ungültig.
zu folgenden Öffnungszeiten                                                                Das Eintragungsblatt ist für die Bescheinigung des Eintragungsrechts entweder
Mo – Fr:                    08:30 – 12:30 Uhr                                              von den Vertrauensleuten des Volksbegehrens, deren Beauftragten oder der
Mo, Di:                     14:00 – 16:00 Uhr                                              unterzeichnenden Person selbst spätestens bis Montag, den 23. März 2020, bei
Do:                         14:00 – 18:00 Uhr                                              der Gemeinde einzureichen, in der die Wohnung, bei mehreren die Hauptwoh-
Sa:                         09:00 – 12:00 Uhr                                              nung oder der gewöhnliche Aufenthalt besteht.
für Eintragungswillige zur Eintragung bereitgehalten.
                                                                                        7. Eine Eintragung in die bei der Gemeinde ausgelegte Eintragungsliste kann erst
Die Eintragungsliste für die Gemeinde Biberach                                             erfolgen, wenn die Gemeinde aufgrund der dort vorhandenen melderecht-
wird in der Zeit vom 18. Oktober 2019 bis 17. Januar 2020                                  lichen Angaben feststellt, dass die Person eintragungsberechtigt ist. Eintra-
im Rathaus Biberach, Bürgerbüro, Hauptstraße 27, 77781 Biberach                            gungswillige, die der oder dem Gemeindebediensteten nicht bekannt sind, ha-
zu folgenden Öffnungszeiten                                                                ben sich auf Verlangen auszuweisen. Eintragungswillige sollen daher zur Eintra-
Mo – Mi, Fr:                08:30 – 12:15 Uhr                                              gung ihren Personalausweis mitbringen.
Do:                         08:30 – 18:30 Uhr
für Eintragungswillige zur Eintragung bereitgehalten.                                   8. Die Unterschrift auf dem Eintragungsblatt oder der Eintragungsliste kann nur
Der Zugang ist barrierefrei/rollstuhlgeeignet möglich.                                     persönlich und handschriftlich geleistet werden. Wer nicht unterschreiben
                                                                                           kann, aber das Volksbegehren unterstützen will, muss dies bei der Gemeinde
Die Eintragungsliste für die Gemeinde Nordrach                                             zur Niederschrift erklären. Dies ersetzt die Unterschrift.
wird in der Zeit vom 18. Oktober 2019 bis 17. Januar 2020
im Rathaus Nordrach, Bürgerbüro, Zimmer 1, Im Dorf 26, 77787 Nordrach zu fol-           9. Gegenstand des Volksbegehrens ist der folgende Gesetzentwurf mit Begrün-
genden Öffnungszeiten                                                                      dung. Dieser wird von den Vertrauensleuten der Antragsteller oder deren Be-
Mo – Fr:                    08:30 – 12:15 Uhr                                              auftragten bei der Ausgabe der Eintragungsblätter zur Einsichtnahme bereitge-
Do:                         14:00 – 18:00 Uhr                                              halten und bei der Gemeinde im Eintragungsraum zur Einsicht ausgelegt:
für Eintragungswillige zur Eintragung bereitgehalten.
Der Zugang ist barrierefrei/rollstuhlgeeignet möglich.                                  „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Naturschutzgesetzes und des
                                                                                        Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes
Die Eintragungsliste für die Gemeinde Oberharmersbach
wird in der Zeit vom 18. Oktober 2019 bis 17. Januar 2020                               A. Zielsetzung
im Rathaus Oberharmersbach, Bürgerbüro, Jauschbach 6, 77784 Oberharmers-                Durch das Änderungsgesetz werden im Naturschutzgesetz (NatSchG) sowie im
bach                                                                                    Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz (LLG) notwendige Ergänzungen und
zu folgenden Öffnungszeiten                                                             Anpassungen vorgenommen, mit welchen die Sicherung der Vielfalt an Tier- und
Mo – Mi, Fr:                08:30 – 12:00 Uhr                                           Pflanzenarten in Baden-Württemberg gewährleistet werden soll. Dazu wird das
Do:                         07:00 – 18:00 Uhr                                           Ziel, die Vielfalt der Arten innerhalb der Landesgrenzen des Landes Baden-Würt-

                                                                                    3
GEMEINSAME BEKANNTMACHUNGEN · Freitag, 13. September 2019

temberg zu schützen, in Gesetzesform eingeführt. Um dieses Ziel zu erreichen,             1. Nach § 1 wird folgender § 1a eingefügt:
wird der Einsatz von Pestiziden (Pflanzenschutzmittel und Biozide) auf bestimm-
                                                                                                                                   㤠1a
ten Schutzflächen neu geregelt. Zusätzlich werden Änderungen im Landwirt-
schafts- und Landeskulturgesetz vorgenommen, um sicherzustellen, dass auf                                                       Artenvielfalt
land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen das verbindliche Ziel des Arten-          Über § 1 Abs. 2 BNatSchG hinaus verpflichtet sich das Land im besonderen Maße
schutzes nicht durch den Einsatz von Pestiziden konterkariert und vermehrt die            dem Rückgang der Artenvielfalt in Flora und Fauna und dem Verlust von Lebens-
Artenvielfalt unterstützende ökologische Landwirtschaft betrieben wird. Die Re-           räumen entgegenzuwirken sowie die Entwicklung der Arten und deren Lebens-
duktion des Pestizideinsatzes wird als gesetzlich formuliertes Ziel manifestiert.         räume zu befördern.”
Des Weiteren wird die Pflicht des Landes zu einer besseren und transparenten
Dokumentation der erreichten Fortschritte festgeschrieben.                                2. § 7 Absatz 3 wird wie folgt gefasst:
B. Wesentlicher Inhalt                                                                    „(3) Die Träger der land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Ausbildung und Bera-
                                                                                          tung sollen die Inhalte und Voraussetzungen einer natur- und landschaftsverträg-
Der Gesetzentwurf hat zum Ziel die Artenvielfalt zu stärken, welches durch folgen-        lichen Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft, insbesondere mit dem Ziel, die biolo-
de Inhalte erreicht werden soll:                                                          gische Artenvielfalt in der landwirtschaftlichen Produktion durch ökologische An-
• Stärkung des Ziels, dem Rückgang der Artenvielfalt in Flora und Fauna und               bauverfahren zu erhalten und zu fördern, im Rahmen ihrer Tätigkeit vermitteln.“
  dem Verlust von Lebensräumen entgegenzuwirken sowie die Entwicklung der                 3. § 22 Absatz 3 wird wie folgt geändert:
  Arten und deren Lebensräume zu befördern als Regelungsgegenstand (Artikel
  1 Nummer 1)                                                                             Die Worte „soweit erforderlich und geeignet” werden gestrichen.
• Bessere Verankerung des Ziels, die Artenvielfalt zu schützen, in den einschlägi-        4. Nach § 33 wird folgender § 33a eingefügt:
  gen Bildungs- und Ausbildungsangeboten öffentlicher Träger (Artikel 1 Num-
  mer 2)                                                                                                                         㤠33a
• Wirksamer Schutz des Biotopverbundes durch flächendeckende planerische                                             Erhalt von Streuobstbeständen
  Sicherung (Artikel 1 Nummer 3)                                                          (1) Extensiv genutzte Obstbaumwiesen, Obstbaumweiden oder Obstbaumäcker
• Schutz für extensiv genutzte Obstbaumwiesen, Obstbaumweiden und Obst-                   aus hochstämmigen Obstbäumen mit einer Fläche ab 2.500 Quadratmetern mit
  baumäcker mit hochwachsenden Obstbäumen (Streuobstbestände) (Artikel 1                  Ausnahme von Bäumen, die weniger als 50 Meter vom nächstgelegenen Wohnge-
  Nummer 4)                                                                               bäude oder Hofgebäude entfernt sind (Streuobstbestände) sind gesetzlich ge-
• Verbot von Pestiziden auf naturschutzrechtlich besonders geschützten Flä-               schützt. Die Beseitigung von Streuobstbeständen sowie alle Maßnahmen, die zu
  chen, bei klar definierten Ausnahmen (Artikel 1 Nummer 5)                               deren Zerstörung, Beschädigung oder erheblichen Beeinträchtigung führen kön-
• Einforderung geeigneter Maßnahmen, um den Anteil der ökologischen Land-                 nen, sind verboten. Pflegemaßnahmen, die bestimmungsgemäße Nutzung sowie
  wirtschaft auf der landwirtschaftlich genutzten Fläche in Baden-Württemberg             darüberhinausgehende Maßnahmen, die aus zwingenden Gründen der Verkehrs-
  bis 2035 schrittweise auf 50 Prozent anzuheben sowie Umstellung landeseige-
                                                                                          sicherheit erforderlich sind, werden hierdurch nicht berührt.
  ner Landwirtschaftsbetriebe auf ökologische Landwirtschaft (Artikel 2)
• Verpflichtung zur Erarbeitung einer Strategie bis 1. Januar 2022 zur Reduktion          (2) Die untere Naturschutzbehörde kann Befreiungen von den Verboten nach Ab-
  des Pestizideinsatzes um 50 Prozent bis zum Jahr 2025 (Artikel 2)                       satz 1 unter den Voraussetzungen des § 67 Absatz 1 und 3 des Bundesnatur-
C. Alternativen                                                                           schutzgesetzes erteilen. Bei Befreiungen aus Gründen der Verkehrssicherheit lie-
                                                                                          gen Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses in der Regel erst dann
Zu den vorgelegten Änderungen bestehen keine Alternativen.                                vor, wenn die Maßnahmen aus Gründen der Verkehrssicherheit zwingend erfor-
D. Wesentliche Ergebnisse der Regelungsfolgenabschätzung und Nachhaltig-                  derlich sind und die Verkehrssicherheit nicht auf andere Weise erhöht werden
   keitsprüfung                                                                           kann. Der Verkehrssicherungspflichtige hat die aus Gründen der Verkehrssiche-
                                                                                          rung notwendigen Maßnahmen in Abstimmung mit der Naturschutzbehörde vor-
Bei den vorgelegten Änderungen handelt es sich um notwendige Ergänzungen                  zunehmen. Die Befreiung wird mit Nebenbestimmungen erteilt, die sicherstellen,
und Anpassungen bestehender Gesetze, um das Artensterben in Baden-Würt-                   dass der Verursacher Eingriffe in Streuobstbestände unverzüglich durch Pflan-
temberg aufzuhalten und die Artenvielfalt zu stärken. Die Neufassungen von § 7,           zungen eines gleichwertigen Streuobstbestandes in räumlicher Nähe zum Ort
§ 22, § 33a und § 34 NatSchG sowie von § 2 LLG dienen der Erfüllung der im neu            des Eingriffs auszugleichen hat.
gefassten § 1a NatSchG gestärkten Zielsetzung der Sicherung von Artenvielfalt.
Die Reduktion von Pestizideinsätzen und der Ausbau ökologischer Landwirt-                 (3) Im Falle eines widerrechtlichen Eingriffs ist dem Verursacher durch die Natur-
schaft stehen erwiesenermaßen in direktem Zusammenhang mit der Verbesse-                  schutzbehörde die Wiederherstellung eines gleichwertigen Zustands durch Er-
rung der Artenvielfalt. Da deren Sicherstellung und Förderung wiederum Abstim-            satzpflanzungen aufzuerlegen.“
mungsgegenstand des beantragten Volksbegehrens ist, ergibt sich der Bedarf
                                                                                          5. § 34 wird wie folgt neu gefasst:
der genannten Gesetzesänderungen daraus. Die Anpassungen in Aus- und
Weiterbildung scheinen als notwendige Voraussetzung, um alle Beteiligten besser                                                    㤠34
auf die genannten Änderungen vorzubereiten. Insofern sind diese wesentlichen                                              Verbot von Pestiziden
Veränderungen als im Sinne der Zielerreichung angemessen zu bewerten.                     Die Anwendung von Pestiziden (Pflanzenschutzmittel und Biozide) gemäß Artikel
Die Änderungen führen nicht zu zwangsläufigen finanziellen Mehrbelastungen für            3 Nummer 10 der Richtlinie 2009/128/EG des Europäischen Parlaments und des
öffentliche oder private Haushalte. Die Regelungsfolgen des Änderungsgesetzes             Rates vom 21. Oktober 2009 über einen Aktionsrahmen der Gemeinschaft für die
werden damit insgesamt als positiv abgeschätzt. Die Änderungen sind als nach-             nachhaltige Verwendung von Pestiziden (ABl. L 309 vom 24. November 2009, S.
haltig einzuordnen.                                                                       71) in der jeweils geltenden Fassung ist in Naturschutzgebieten, in Kern- und Pfle-
                                                                                          gezonen von Biosphärengebieten, in gesetzlich geschützten Biotopen, in Natura
Der Landtag wolle beschließen,                                                            2000-Gebieten, bei Naturdenkmälern und Landschaftsschutzgebieten, soweit sie
dem nachstehenden Gesetzentwurf seine Zustimmung zu erteilen:                             der Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktions-
                                                                                          fähigkeit des Naturhaushalts oder der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen
 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Naturschutzgesetzes und Land-                    Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, einschließlich des Schutzes von Lebensstätten
                 wirtschafts- und Landeskulturgesetzes                                    und Lebensräumen bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten dienen, ver-
                                   Artikel 1                                              boten. Die untere Naturschutzbehörde kann auf Antrag die Verwendung bestimm-
                     Änderungen des Naturschutzgesetzes                                   ter Mittel im Einzelfall zulassen, soweit eine Gefährdung des Schutzzwecks der in
Das Naturschutzgesetz vom 23. Juni 2015 (GBl. S. 585), zuletzt geändert durch             Satz 1 genannten Schutzgebiete oder geschützten Gegenstände nicht zu befürch-
Art. 1 des Gesetzes vom 21.11.2017 (GBl. S. 597, ber. S. 643, ber. 2018, S. 4) wird       ten ist. Die höhere Naturschutzbehörde kann die Verwendung dieser Mittel für
wie folgt geändert:                                                                       das jeweilige Gebiet zulassen, soweit eine Gefährdung des Schutzzwecks der in

                                                                                      4
GEMEINSAME BEKANNTMACHUNGEN · Freitag, 13. September 2019

Satz 1 genannten Schutzgebiete oder geschützten Gegenstände nicht zu befürch-                                                     Artikel 3
ten ist. Das zuständige Ministerium berichtet jährlich dem Landtag über die erteil-                                             Inkrafttreten
ten Ausnahmen. Weitergehende Vorschriften bleiben unberührt.”                                           Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
6. § 71 wird wie folgt geändert:                                                                                                Begründung
Es wird ein neuer Absatz 4 angefügt:                                                         A. Allgemeiner Teil
„(4) In den Grenzen des § 34 in der Fassung des Gesetzes vom 21.11.2017 (GBl. S.             Gegenwärtig wird auch in Baden-Württemberg ein dramatischer Artenverlust ver-
597, ber. S. 643, ber. 2018, S. 4) darf ein Einsatz von Pestiziden noch bis zum 1. Ja-       schiedenster Gruppen von Tieren und Pflanzen festgestellt. Gerade der drasti-
nuar 2021 fortgeführt werden.“                                                               sche Rückgang der Artenvielfalt, insbesondere den Insekten, den Amphibien, den
7. Die Inhaltsübersicht ist entsprechend anzupassen.                                         Reptilien, den Fischen, den Vögeln und den Wildkräutern ist durch einschlägige
                                                                                             Untersuchungen eindeutig nachgewiesen (vgl. aktuelle Roten Listen und Arten-
                                 Artikel 2                                                   verzeichnisse Baden-Württembergs). Als wesentliche Ursachen wissenschaftlich
        Änderung des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes (LLG)                         anerkannt sind der übermäßige Einsatz von Düngemitteln (Dalton und Brand Har-
Das Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz vom 14. März 1972, zuletzt geän-                 dy, 2003; Isbell et al., 2013) und Pestiziden (Meehan et al., 2011; UBA, 2017) sowie
dert durch Artikel 50 der Verordnung vom 23. Februar 2017 (GBl. S. 99, 105), wird            die strukturelle Verarmung der Landschaft (Fabian et al., 2013). Jede verlorene Art
wie folgt geändert:                                                                          und jeder gestörte Lebensraum ist nicht nur ein Verlust an Stabilität des natür-
Nach § 2 werden folgende §§ 2a und 2b eingefügt:                                             lichen Lebensgefüges, sondern auch eine Beeinträchtigung der Lebensqualität
                                                                                             der Menschen. Der vorliegende Gesetzentwurf zur Änderung des Naturschutzge-
                                      㤠2a                                                  setzes und des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes leistet durch die Ver-
                              Ökologischer Landbau                                           besserung und Ergänzung des baden-württembergischen Naturschutzgesetzes
(1) Zur Förderung der Artenvielfalt im Sinne von § 1a des Gesetzes zum Schutz                und des baden-württembergischen Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes
der Natur und zur Pflege der Landschaft vom 23. Juni 2015 (GBl. S. 585) in der je-           einen wirksamen Beitrag zu Erhalt und Stärkung unseres Artenreichtums in Ba-
weils geltenden Fassung verfolgt das Land das Ziel, dass die landwirtschaftlich              den-Württemberg. Da in Baden-Württemberg das für Landwirtschaft zuständige
genutzten Flächen in Baden-Württemberg nach und nach, bis 2025 zu mindes-                    Ministerium bereits mit der Ausarbeitung einer Pestizidreduktionsstrategie beauf-
tens 25 Prozent und bis 2035 zu mindestens 50 Prozent, gemäß den Grundsätzen                 tragt ist und andererseits die Schutzgebiete, in denen der Pestizideinsatz verbo-
des ökologischen Landbaus gemäß der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 und des                     ten ist, im Naturschutzgesetz aufgeführt sind, ist es erforderlich, beide Gesetze zu
Gesetzes zur Durchführung der Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft oder                  ändern, um einen wirksamen Schutz der Artenvielfalt zu ermöglichen.
der Europäischen Union auf dem Gebiet des ökologischen Landbaus (Öko-Land-
baugesetz − ÖLG) in der jeweils geltenden Fassung bewirtschaftet werden.                     B. Einzelbegründung
(2) Staatliche Flächen, die sich in Eigenbewirtschaftung befinden (Staatsdomä-               Zu Artikel 1: Änderung des Naturschutzgesetzes
nen), sind ab dem 1. Januar 2022 vollständig gemäß den Vorgaben zum ökologi-                 Zu 1.: Einfügung des § 1a
schen Landbau gemäß der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 und des Öko-Landbau-
gesetzes in den jeweils geltenden Fassungen zu bewirtschaften.                               Die Vorschrift ergänzt die Zielkonkretisierung in § 1 Abs. 2 bis 6 BNatSchG. Ziel
                                                                                             des Gesetzesentwurfes ist es, dem Artenverlust, insbesondere dem Rückgang
(3) Verpachtete landwirtschaftliche Flächen in Landeseigentum werden an nach
                                                                                             der Insekten, entgegenzuwirken. Hierzu wird mit dem neuen Art. 1a das Ziel statu-
den Grundsätzen des Ökologischen Landbaus gem. Absatz 2 wirtschaftende Be-
                                                                                             iert, die Artenvielfalt in Flora und Fauna zu erhalten und zu verbessern.
triebe verpachtet. In den Pachtverträgen wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt
festgelegt, dass die Flächen gemäß den Grundsätzen des ökologischen Land-                    Zu 2.: Änderung des § 7
baus zu bewirtschaften sind. In Härtefällen ist auch eine naturschutzorientierte
Bewirtschaftung unter Verzicht auf den Einsatz von Pestiziden gemäß Artikel 3                Die Wechselwirkung zwischen der Bewirtschaftungsart auf landwirtschaftlichen
Nummer 10 der Richtlinie 2009/128/EG des Europäischen Parlaments und des                     Flächen und der dort in der mittelbaren und unmittelbaren Umgebung vorkom-
Rates vom 21. Oktober 2009 über einen Aktionsrahmen der Gemeinschaft für die                 menden Artenvielfalt sind hinlänglich wissenschaftlich belegt (vgl. u.a. Thünen-In-
nachhaltige Verwendung von Pestiziden (ABl. L 309 vom 24. November 2009, S.                  stitut, 2019). So kommen auf ökologisch bewirtschafteten Flächen deutlich mehr
71) in der jeweils geltenden Fassung und mineralischem Stickstoffdünger zuläs-               Arten vor. Deswegen scheint es geboten, auch unabhängig von der Festlegung
sig.                                                                                         auf eine konkrete Bewirtschaftungsweise, Landwirte durch Qualifikation darin zu
                                                                                             fördern, möglichst nachhaltig und die Artenvielfalt fördernd zu wirtschaften, weil
(4) Einmal jährlich ist dem Landtag durch das zuständige Ministerium ein Status-             ihr Handeln einen unmittelbaren Effekt auf die Artenvielfalt hat. Geht das Land die-
bericht zu den ökologisch genutzten Landwirtschaftsflächen zu erstatten.
                                                                                             sen Weg gesetzlich verbindlich, folgt daraus zwangsläufig die entsprechende
                                     § 2b                                                    Qualifizierung der in der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft beschäftigten Men-
                         Reduktion des Pestizideinsatzes                                     schen.
(1) Der Einsatz von Pestiziden gemäß Artikel 3 Nummer 10 der Richtlinie                      Zu 3.: Änderung des § 22
2009/128/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober
2009 über einen Aktionsrahmen der Gemeinschaft für die nachhaltige Verwen-                   Dem Biotopverbund kommt für den Schutz und die Sicherung der heimischen
dung von Pestiziden (ABl. L 309 vom 24. November 2009, S. 71) in der jeweils gel-            Tier- und Pflanzenarten, für die Erhaltung und Entwicklung funktionsfähiger ökolo-
tenden Fassung in der Landwirtschaft, der Forstwirtschaft sowie im Siedlungs-                gischer Wechselbeziehungen und für die Verbesserung des Zusammenhangs
und Verkehrsbereich soll bis 2025 um mindestens 50 Prozent der jeweiligen Flä-               des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000 entsprechend eine enorme
chen reduziert werden.                                                                       Bedeutung zu. Der Biotopverbund ermöglicht zugleich Ausweich- und Wande-
                                                                                             rungsbewegungen von Populationen klimasensibler Arten, die infolge des erwar-
(2) Hierfür wird die Landesregierung bis zum 1. Januar 2022 eine Strategie erar-             teten Klimawandels notwendig sind. Die Ursachen des Artenschwundes, der
beiten. Die Entwicklung und Umsetzung der Strategie wird durch einen Fachbei-
                                                                                             übermäßige Einsatz von Pflanzenschutz- und Düngemitteln sowie die strukturelle
rat aus zuständigen Behörden und Verbänden (Umwelt-, Bauern-, Forst-, Garten-
bau- und Kommunalverbände) begleitet.                                                        Verarmung der Landschaft kommen überwiegend im Offenland zum Tragen. Der
                                                                                             gegenwärtige Rückgang der Biodiversität ist in seiner Dramatik deshalb haupt-
(3) Das zuständige Ministerium ermittelt jährlich den Einsatz von chemisch-syn-              sächlich in landwirtschaftlich geprägten sowie aquatischen Lebensräumen zu be-
thetischen Pestiziden nach Fläche und, wenn möglich, nach Wirkstoffmenge und                 obachten. Die gesetzlichen Regelungen zur Schaffung eines Biotopverbundes
Behandlungsintensität und veröffentlicht diese Ergebnisse.                                   berücksichtigen dies bisher nicht ausreichend. Eine wirksame Sicherung des Bio-
(4) Das zuständige Ministerium berichtet dem Landtag jährlich in schriftlicher               topverbundes erfordert eine flächendeckende planerische Sicherung des Biotop-
Form über die Ergebnisse der Pestizidreduktion.“                                             verbundes.

                                                                                         5
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