Bildungscampus / Stadtquartier Bruck an der Mur - GAT.st

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Bildungscampus / Stadtquartier Bruck an der Mur - GAT.st
EU-weit offener, anonymer, einstufiger
                          Realisierungswettbewerb
                                mit anschließendem
          Verhandlungsverfahren nach BVergG 2018

Bildungscampus / Stadtquartier
            Bruck an der Mur

         Stadtgemeinde Bruck an der Mur
                                       &
            H & H Stadtentwicklungs- und
                 Immobilienbesitz GmbH

                                   Graz, 03.08.2020
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Bildungscampus/Stadtquartier Bruck an der Mur

Inhaltsverzeichnis

1      TEIL 1 – ALLGEMEINER TEIL .............................................................................................................. 5

    1.1    AUSLOBERINNEN / AUFTRAGGEBERINNEN, NUTZER ................................................................. 5
      1.1.1    Ausloberinnen / Auftraggeberinnen .................................................................................. 5
      1.1.2    Projektentwicklung und Umsetzung .................................................................................. 5
      1.1.3    Nutzer............................................................................................................................... 5
    1.2    WETTBEWERBSBETREUUNG (VERFAHRENSORGANISATOR) UND VORPRÜFUNG / BERATER...... 5
      1.2.1    Wettbewerbsbüro / Verfahrensorganisator ...................................................................... 5
      1.2.2    Vorprüfung Kosten, ........................................................................................................... 5
      1.2.3    Rechtliche Beratung .......................................................................................................... 5
    1.3    GEGENSTAND DES REALISIERUNGSWETTBEWERBES ................................................................. 6
    1.4    VERFAHRENSART, VERGABEKONTROLLBEHÖRDE ...................................................................... 6
    1.5    TERMINE UND WETTBEWERBSABLAUF ..................................................................................... 6
      1.5.1    Übersicht .......................................................................................................................... 6
      1.5.2    Konstituierende Sitzung .................................................................................................... 7
      1.5.3    Wettbewerbsabwicklung mittels e-Vergabeplattform ....................................................... 7
      1.5.4    Registrierung und Auslobungsunterlagen .......................................................................... 7
      1.5.5    Kolloquium ....................................................................................................................... 7
      1.5.6    Fragebeantwortung .......................................................................................................... 8
      1.5.7    Abgabe der Wettbewerbsarbeiten .................................................................................... 8
      1.5.8    Vorprüfungen ................................................................................................................... 9
      1.5.9    Sitzungen des Preisgerichts ............................................................................................. 10
      1.5.10 Unterbrechung und Fortsetzung des Preisgerichts .......................................................... 10
      1.5.11 Bekanntgabe des Wettbewerbsergebnisses .................................................................... 11
      1.5.12 Ausstellung der Wettbewerbsarbeiten ............................................................................ 11
      1.5.13 Veröffentlichung ............................................................................................................. 11
    1.6    WETTBEWERBSSPRACHE ........................................................................................................ 12
    1.7    ZUSAMMENSETZUNG DES PREISGERICHTS ............................................................................. 12
      1.7.1    Preisgericht..................................................................................................................... 12
      1.7.2    Aufgaben des Preisgerichts ............................................................................................. 12
      1.7.3    Beratung des Preisgerichtes (nicht stimmberechtigt) ...................................................... 13
    1.8    PREISE, ANERKENNUNGSPREISE, RECHNUNGSLEGUNG........................................................... 14
    1.9    ABSICHTSERKLÄRUNG, BEAUFTRAGUNG ................................................................................ 14
      1.9.1    Absichtserklärung der Ausloberinnen.............................................................................. 14
      1.9.2    Verpflichtung der Wettbewerbsteilnehmenden im Auftragsfall....................................... 16
      1.9.3    Allgemein........................................................................................................................ 16
    1.10 RECHTSGRUNDLAGEN, VERFAHRENSREGELN .......................................................................... 16
      1.10.1 Rechtsgrundlagen ........................................................................................................... 16
      1.10.2 Geheimhaltungspflicht und Anerkennung der Preisgerichtsentscheidung ....................... 17
      1.10.3 Prüfung durch die zuständige Länderkammer der ZiviltechnikerInnen............................. 17
      1.10.4 Wahrung der Anonymität, Verständigung der TN zur zusätzl. Abgabe ............................. 17
    1.11 WETTBEWERBSTEILNEHMERINNEN, TEILNAHMEBERECHTIGUNG / EIGNUNG ......................... 17
      1.11.1 Allgemeines zur Eignung und Nachweisen....................................................................... 17
      1.11.2 Befugnis.......................................................................................................................... 17
      1.11.3 Berufliche Zuverlässigkeit................................................................................................ 18
      1.11.4 Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit ........................................................... 19
      1.11.5 Technische Leistungsfähigkeit ......................................................................................... 20
      1.11.6 TeilnehmerInnengemeinschaften.................................................................................... 21
      1.11.7 Mehrfachteilnahme, Varianten ....................................................................................... 21

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      1.11.8 MitarbeiterInnen ............................................................................................................ 21
      1.11.9 Ausschließungsgründe für WettbewerbsteilnehmerInnen ............................................... 21
    1.12 EIGENTUMSRECHTE................................................................................................................ 22
    1.13 FORMALE BEDINGUNGEN UND KENNZEICHNUNG .................................................................. 23
      1.13.1 Kennzeichnung ............................................................................................................... 23
      1.13.2 VerfasserInnenbrief ........................................................................................................ 23
    1.14 SONSTIGE BESTIMMUNGEN.................................................................................................... 24
      1.14.1 Berichtigungen, Ergänzungen und Änderungen ............................................................... 24
      1.14.2 Richtigkeit der Angaben .................................................................................................. 25
      1.14.3 Prüf- und Warnpflicht des/der TeilnehmerIn ................................................................... 25
      1.14.4 Widersprüche, Unklarheiten, Vorbehalte, Anfragen ........................................................ 25
      1.14.5 Arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften ....................................................................... 26
      1.14.6 Aufklärung seitens des/r TeilnehmerIn............................................................................ 26
      1.14.7 Datenschutz .................................................................................................................... 26
      1.14.8 Beschränkung der Haftung / Schadenersatz / Bewerber- und Bieterabsprachen ............. 27
      1.14.9 Widerrufsvorbehalt......................................................................................................... 27

2      TEIL 2 – BESONDERER TEIL – AUFGABENSTELLUNG................................................................... ….. 29

    2.1    AUFGABENSTELLUNG ............................................................................................................. 29
    2.2    PLANUNGSRICHTLINIEN.......................................................................................................... 31
      2.1.1    Gesetzliche Grundlagen .................................................................................................. 31
      2.1.2    Wettbewerbsgebiet ........................................................................................................ 31
      2.1.3    Städtebauliche Rahmenbedingungen und Zielsetzungen ................................................. 32
      2.1.4    Erschließung/Verkehr ..................................................................................................... 37
      2.1.5    Öffentlicher Verkehr und Fuß- und Radwege .................................................................. 37
      2.1.6    Grünraum ....................................................................................................................... 38
      2.1.7    Technische Rahmenbedingungen.................................................................................... 38
      2.1.8    Ortsbild........................................................................................................................... 39
    2.3 AUFGABENSTELLUNG IM DETAIL .................................................................................................. 43
    2.4 RAUM- UND FUNKTIONSPROGRAMM .......................................................................................... 45
    2.5 ALLGEMEINE VORGABEN .............................................................................................................. 46
      2.5.1    Barrierefreiheit ............................................................................................................... 46
      2.5.2    Wirtschaftlichkeit/ökonomischer Flächenbedarf ............................................................. 46
      2.5.3    Bauwerkskosten + Kosten Außenanlagen nach ÖNORM B1801-1 (Preisbasis: Q1/2020) .. 46
      2.5.4    Grobterminplan .............................................................................................................. 46
    2.6    ART UND UMFANG DER ZU ERBRINGENDEN LEISTUNGEN ...................................................... 47
      2.6.1    Städtebauliche Konzeption/Strukturplan - im M 1:2.000 ................................................. 47
      2.6.2    Eingenordetes städtebauliches Gestaltungskonzept - im Maßstab 1:500. ........................ 47
      2.6.3    Alle Grundrisse - im Maßstab 1:200 (eingenordet, BA1 + BA2) ........................................ 47
      2.6.4    Mind. 1 Längs- und 1 Querschnitt - im Maßstab 1:200 (BA1 + BA2) ................................. 47
      2.6.5    Alle Haupt-Ansichten - im Maßstab 1:200 (BA1 + BA2) .................................................... 47
      2.6.6    Ein Fassadenschnitt - M 1:10 ........................................................................................... 47
      2.6.7    Kurzer Erläuterungsbericht ............................................................................................. 47
      2.6.8    Erläuternde räumliche Skizzen/Handzeichnungen o.ä. .................................................... 47
      2.6.9    Formblatt statistischer Nachweis Flächen Raum- und Funktionsprogramm (*.xls + .pdf) . 48
      2.6.10 Nachvollziehbare Berechnung für die Ermittlung der Kennzahlen.................................... 48
      2.6.11 Einsatzmodell (Darstellung des Gebäudes im Endausbau) ............................................... 48
      2.6.12 VerfasserInnenbrief (siehe Teil 1 – Allgemeiner Teil, Punkt 1.13.2) .................................. 48
      2.6.13 Formblatt Kosten und Flächen (.xls + .pdf) ...................................................................... 48
      2.6.14 3d-Modell ....................................................................................................................... 48
      2.6.15 Abzugebende Unterlagen der zusätzlichen Abgabe ......................................................... 49

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    2.7      BEURTEILUNGSKRITERIEN ....................................................................................................... 50

3     TEIL 3 - BEILAGEN ........................................................................................................................... 51

    3.1      ZUR VERFÜGUNG GESTELLTE UNTERLAGEN ............................................................................ 51

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TEIL 1 – ALLGEMEINER TEIL

1.1     AUSLOBERINNEN / AUFTRAGGEBERINNEN, NUTZER

1.1.1   Ausloberinnen / Auftraggeberinnen
        Stadtgemeinde Bruck an der Mur
        Koloman-Wallisch-Platz 1, 8600 Bruck an der Mur
        &
        H & H Stadtentwicklungs- und Immobilienbesitz GmbH
        Untergroßau 185, 8261 Sinabelkirchen

1.1.2   Projektentwicklung und Umsetzung
        H & H Stadtentwicklungs- und Immobilienbesitz GmbH
        Untergroßau 185, 8261 Sinabelkirchen

1.1.3   Nutzer
        Stadtgemeinde Bruck an der Mur
        Koloman-Wallisch-Platz 1, 8600 Bruck an der Mur

1.2     WETTBEWERBSBETREUUNG (VERFAHRENSORGANISATOR) UND VORPRÜFUNG /
        BERATER

1.2.1   Wettbewerbsbüro / Verfahrensorganisator (Verfahrensbetreuung + Vorprüfung allgemein)
        Kampus Raumplanungs- und Stadtentwicklungs GmbH
        Joanneumring 3/2, 8010 Graz, Austria
        E-Mail: wettbewerbe@kampus.at
        T: +43 316 818085

1.2.2   Vorprüfung Kosten,
        RIAL-Planungsstudio
        BM Ing. DI(FH) Riegler & Partner KG
        Hofkirchen bei Hartberg 150
        8224 Kaindorf

1.2.3   Rechtliche Beratung
        Neger/Ulm Rechtsanwälte GmbH
        Dr. Thomas Neger
        Parkstraße 1
        8010 Graz

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1.3     GEGENSTAND DES REALISIERUNGSWETTBEWERBES

Gegenstand des Wettbewerbes ist die Realisierung des Bildungscampus/Stadtquartiers Bruck an der
Mur mit Handelsflächen im EG in der Innenstadt der Stadtgemeinde Bruck an der Mur auf
Grundstück-Nr. 49 (EZ 9) - sowie den Grundstücken-Nr. 146 und .55 (beide EZ 1899) -, alle KG 60004
Bruck an der Mur.

Der Wettbewerbsgegenstand ergibt sich im Detail aus Teil 2 – Besonderer Teil.

1.4     VERFAHRENSART, VERGABEKONTROLLBEHÖRDE

Der Wettbewerb wird als EU-weit offener, anonymer, einstufiger Realisierungswettbewerb im
Oberschwellenbereich mit anschließendem Verhandlungsverfahren gem. § 32 Abs. 3 und 6
Bundesvergabegesetz 2018 (BVergG 2018) i.d.g.F. durchgeführt.

In der Preisgerichtssitzung werden unter den eingereichten Wettbewerbsarbeiten die acht
bestgeeigneten Wettbewerbsbeiträge ausgewählt. Die Preisgerichtssitzung wird sodann
unterbrochen, die VerfasserInnen der ausgewählten Wettbewerbsbeiträge werden lt. Punkt 1.10.4
verständigt und aufgefordert, eine zusätzliche Abgabe in Form eines Renderings lt. Punkt 2.6.15
einzureichen. Aus diesen Einreichungen werden im Zuge der Fortsetzung der Preisgerichtssitzung die
PreisträgerInnen ermittelt.

Zuständige Behörde für die Kontrolle dieses Wettbewerbs ist das Landesverwaltungsgericht
Steiermark, Salzamtsgasse 3, 8010 Graz.

1.5     TERMINE UND WETTBEWERBSABLAUF

1.5.1   Übersicht
          Konstituierende Sitzung des Preisgerichts                20.07.2020, 12:30Uhr
          Ort: Seminarraum Rathaus Bruck an der Mur (DG)
          Absendung EU-weite Bekanntmachung                        23.07.2020
          Download der Unterlagen ab                               30.07.2020
          Vorbesprechung des Preisgerichts                         20.08.2020, 10:00Uhr
          Ort: Stadtsaal Bruck/Mur, Stadtpark 1, 8600 Bruck/Mur
          Kolloquium                                               20.08.2020, 14:00Uhr
          Ort: Stadtsaal Bruck/Mur, Stadtpark 1, 8600 Bruck/Mur
          Frist Fragestellung                                      18.08.2020
          Bereitstellung      Protokoll   des      Kolloquiums   + 27.08.2020
          Fragenbeantwortung
          Einreichung       der     Verfasserbriefe      (über  e- 08.10.2020
          Vergabeplattform)
          Abgabe Pläne bis                                         08.10.2020, 16:00 Uhr
          Abgabe Modell bis                                        22.10.2020, 16:00 Uhr
          Allgemeine Vorprüfung                                    KW 41 – KW 44

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          Preisgericht Teil1                                       02. + 03.11.2020, 10:00 Uhr
          Ort: Stadtsaal Bruck/Mur, Stadtpark 1, 8600 Bruck/Mur
          Benachrichtigung der TeilnehmerInnen d. zusätzlichen     KW 45
          Abgabe
          Abgabe der zusätzlichen Abgabe                           26.11.2020
          Vorprüfung der Kosten                                    KW 45 - KW 48
          Fortsetzung Preisgericht                                 30.11.2020, 10:00 Uhr
          Ort: Stadtsaal Bruck/Mur, Stadtpark 1, 8600 Bruck/Mur

1.5.2   Konstituierende Sitzung
        Die konstituierende Sitzung hat am 20.07.2020 stattgefunden – das Preisgericht wählte aus
        seiner Mitte:
        Archin. DIin Alexa ZAHN               zur Vorsitzenden
        Arch. DI Werner NUSSMÜLLER            zum stellvertretenden Vorsitzenden
        Rupert VÖGL                           zum Schriftführer
        Arch. DI Günter REISSNER              zum stellvertretenden Schriftführer

1.5.3   Wettbewerbsabwicklung mittels e-Vergabeplattform
        Gemäß den Vorgaben des BVergG 2018 wird der Wettbewerb elektronisch mittels einer e-
        Vergabeplattform (ANKÖ) abgewickelt. Sämtliche Kommunikation zwischen den
        Ausloberinnen / dem Verfahrensorganisator und den WettbewerbsteilnehmerInnen wird
        grundsätzlich elektronisch über das e-Vergabeportal erfolgen. Dies beinhaltet jedenfalls:

                Bekanntmachung
                Bereitstellung der Auslobungsunterlagen
                Protokoll des Kolloquiums +Fragenbeantwortung
                Fragebeantwortung
                Abgabe der Wettbewerbsbeiträge (Verfasserbrief)
                Bekanntmachung des Wettbewerbsergebnisses

        Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über die bei der Registrierung bekannt gegebenen
        Kontaktdaten. Durch die Abwicklung mittels e-Vergabeplattform wird in jeder
        Wettbewerbsphase die Anonymität der WettbewerbsteilnehmerInnen gewährleistet. Die
        Verschlüsselung erfolgt bei der Registrierung.

1.5.4   Registrierung und Auslobungsunterlagen
        Eine kostenlose Registrierung bei ANKÖ (https://vergabeportal.at) ist erforderlich. Nach
        erfolgter Registrierung können die Unterlagen eingesehen bzw. heruntergeladen werden.

1.5.5   Kolloquium
        Zu dem unter Punkt 1.5.1 angegebenen Termin findet ein Kolloquium mit den
        TeilnehmerInnen sowie den VertreterInnen des Preisgerichts statt.
        Anlässlich des Kolloquiums können von den WettbewerbsteilnehmerInnen Fragen gestellt
        werden, wobei eine Klarstellung anstehender Probleme in gemeinsamer Aussprache
        angestrebt wird. Das Protokoll des Kolloquiums + Fragenbeantwortung wird allen

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        WettbewerbsteilnehmerInnen über das e-Vergabeportal zur Verfügung gestellt. Die
        Verantwortung über die Kenntnis des Protokolls liegt im Bereich der
        WettbewerbsteilnehmerInnen. Die Teilnahme am Kolloquium wird jedem/jeder
        WettbewerbsteilnehmerIn ausdrücklich empfohlen. Den PreisrichterInnen und BeraterInnen
        wird das Protokoll per Mail übermittelt.

1.5.6   Fragebeantwortung
        Fragen zum Wettbewerbsgegenstand sind ausschließlich über das e-Vergabeportal bis zu
        dem unter 1.5.1 genannten Zeitpunkt zu stellen bzw. hochzuladen. Fragen, die nach diesem
        Termin einlangen, gelten als verspätet und fließen nicht in die Fragebeantwortung ein. Für
        das zeitgerechte Einlangen der Fragen sind die TeilnehmerInnen selbst verantwortlich. Alle
        pünktlich eingelangten Fragen werden über das e-Vergabeportal beantwortet und sind nur in
        dieser Form verbindlich. Die Verantwortung über die Kenntnis der Fragebeantwortung liegt
        im Bereich der WettbewerbsteilnehmerInnen.

1.5.7   Abgabe der Wettbewerbsarbeiten
         1. Verfasserbrief: ist ausschließlich elektronisch (im PDF-Format) über das Vergabeportal
            abzugeben.
              Der Verfasserbrief muss spätestens zu dem unter Punkt 1.5.1 genannten Abgabetermin
              elektronisch über das Vergabeportal abgegeben werden.
         2. alle weiteren Unterlagen der Wettbewerbsarbeit (ausgenommen Verfasserbrief), die
            seitens des/der WettbewerbsteilnehmerIn gemäß Punkt 2.6 der Ausschreibung
            einzureichen sind, sind physisch, mit der Post, mit einem Paket- oder Botendienst bei
            der Verfahrensorganisation (Büro Kampus, Joanneumring 3/2, 8010 Graz,
            Büroöffnungszeiten:Mo – Do 08:30-16:00Uhr, Fr: 08:30 – 13:00Uhr) zu den unter Punkt
            1.5.1 genannten Abgabeterminen abzugeben.
              Mit der Post, Paket- oder Botendienst übersendete Wettbewerbsarbeiten müssen
              spätestens bis zu den unter Punkt 1.5.1 genannten Abgabeterminen bei der
              Verfahrensorganisation eingelangt sein.

         Die Wettbewerbsarbeit setzt sich aus allen in Punkt 2.6 genannten Teilstücken zusammen
        (siehe dazu im Detail auch Teil 2 – Besonderer Teil, Punkt 2.6). Diese Bestandteile sind
        verpflichtend gemäß den Bestimmungen dieses Punktes von sämtlichen
        WettbewerbsteilnehmerInnen einzureichen. Zusätzlich zu diesen Bestandteilen eingereichte
        Unterlagen werden nicht berücksichtigt und daher auch nicht zur Bewertung durch das
        Preisgericht herangezogen.

        Folgendes ist bei der elektronischen Abgabe zu berücksichtigen:
        - Für das Hochladen der Verfasserbriefe ist eine elektronische Signatur (www.handy-
            signatur.at) notwendig. Eine rechtszeitige Aktivierung der elektronischen Signatur ist
            (spätestens 2 Wochen vor Wettbewerbsabgabe) erforderlich
        - Nicht Österreichische TeilnehmerInnen: Wettbewerbsarbeiten können nur mit einer
            österreichischen Signatur signiert werden. Ein österreichischer Mobilfunkvertrag muss
            dafür vorhanden sein. Alternativ besteht die Möglichkeit, das kostenpflichtige Service
            der Firma ANKÖ zur Signierung des Wettbewerbsbeitrags in Anspruch zu nehmen.

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Bildungscampus / Stadtquartier Bruck an der Mur - GAT.st
Bildungscampus/Stadtquartier Bruck an der Mur

            Hierfür muss rechtzeitig mit der Firma ANKÖ Kontakt aufgenommen werden
            (support@ankoe.at)
        -   Es wird auf das Merkblatt qualifizierte elektronische Signatur verwiesen:
            https://www.ankoe.at/fileadmin/images/Formulare/fuer_Auftraggeber/Handbuch/M
            erkblatt_zur_Elektronischen_Signatur.pdf
        -   Eine rechtsgültige elektronische Signatur bedeutet, dass jene Person bzw. Personen,
            welche den/die WettbewerbsteilnehmerIn bzw. das unterfertigende Unternehmen
            rechtsgeschäftlich wirksam vertreten können, das Abgabekonvolut in
            vertretungsbefugter Anzahl elektronisch signiert bzw. signieren. Sofern Personen
            unterfertigen, deren Vertretungsbefugnis nicht aus dem Firmenbuch (bzw. dem
            entsprechenden öffentlich zugänglichen Berufs- oder Handelsregister des Sitzstaates)
            ersichtlich ist, hat der/die WettbewerbsteilnehmerIn die Rechtsgültigkeit der
            elektronischen Signatur durch Beilage einer entsprechenden Vollmacht für den
            Unterfertigenden nachzuweisen (Beilage 05.a Verfasserbrief).
        -   Das rechtzeitige Hochladen wird dringend empfohlen (Berücksichtigung der Dauer des
            Hochladens)
        -   Möglichst kleine Dateiengröße, um die Dauer des Hochladens zu verringern
        -   Nach erfolgter Abgabe können eine Abgabebestätigung und ein Abgabeprotokoll
            heruntergeladen werden
        -   Die Verantwortung des rechtzeitigen Einlangens trägt der/die
            WettbewerbsteilnehmerIn

        Eine fehlende rechtsgültige elektronische Signatur wird als nicht geleistete Unterschrift
        gewertet und führt zum Ausscheiden der Wettbewerbsarbeit in analoger Anwendung von
        § 141 Abs. 1 Z 7 BVergG.

        Die Modelle müssen bis spätestens zu dem unter Punkt 1.5.1 genannten Abgabetermin,
        16:00 Uhr, im Büro der Verfahrensbetreuung einlangen.

        Die Abgabe der Wettbewerbsbeiträge (ausgenommen Verfasserbrief) und der Modelle ist im
        Büro der Verfahrensbetreuung unter Wahrung der Anonymität mit der Aufschrift

                             WB Bildungscampus/Stadtquartier Bruck an der Mur

        möglich. Mit der Post, Paket- oder Botendienst übersendete Wettbewerbsarbeiten müssen
        ebenfalls spätestens bis zu dem unter Punkt 1.5.1 genannten Abgabetermin, 16:00 Uhr, bei
        der Verfahrensorganisation eingelangt sein.

        Die Verantwortung für ein termingerechtes Einlangen liegt beim/bei der TeilnehmerIn.
        Verspätet eingelangte Wettbewerbsarbeiten können nicht berücksichtigt werden. Zum
        Nachweis der Übergabe werden Übernahmebestätigungen mit der jeweiligen
        Projektkennzahl ausgestellt.

1.5.8   Vorprüfungen
        Für die Tätigkeit der allgemeinen Vorprüfung wird der Zeitraum von KW 41 – KW 44 in
        Aussicht gestellt.

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Bildungscampus/Stadtquartier Bruck an der Mur

        In der allgemeinen Vorprüfung der Wettbewerbsarbeiten wird die Einhaltung der
        geforderten Bedingungen und Vorgaben geprüft.
        Kriterien sind insbesondere:
             Einhaltung der fristgerechten Abgabe
             Einhaltung der Auslobungsbedingungen
             Wahrung der Anonymität
             Überprüfung der Vollständigkeit der geforderten Leistungen und Unterlagen
             Einhaltung der Vorgaben aus dem Raum- und Funktionsprogramm (Beilage 05.b)
             Barrierefreie Ausführung
             Einhaltung städtebaulicher, bebauungs- und baurechtlicher sowie der
                verkehrsplanerischen Vorgaben
             Rechnerische Überprüfung der Flächenermittlung

        Für die Tätigkeit der Vorprüfung der zusätzlichen Abgabe wird der Zeitraum von KW 45 - KW
        49 in Aussicht gestellt.
        Im Zuge der zusätzlichen Abgabe werden die Wettbewerbsbeiträge insbesondere hinsichtlich
        folgender Kriterien (vor)geprüft:
             Kosten
             Kubaturermittlung

        Bei den Vorprüfungen werden ausschließlich faktisch prüfbare Kriterien geprüft und in einem
        Vorprüfbericht dokumentiert. Jegliche Bewertung obliegt dem Preisgericht.

1.5.9   Sitzungen des Preisgerichts
        Die Sitzungen des Preisgerichts finden zu den unter Punkt 1.5.1 genannten Terminen statt.
        Im Zuge der konstituierenden Sitzung des Preisgerichts wurde die Vorgehensweise
        festgelegt, wobei sich diese prinzipiell nach § 3 (mit Ausnahme des Abs. 7 lit b) sowie § 8
        (Geschäftsordnung) des Teil B Wettbewerbsordnung Architektur – WOA 2010 orientiert,
        sofern nachfolgend nichts Abweichendes geregelt ist (siehe vor allem die Bestimmungen lt.
        Pkt. 1.10.1).
        Nach Abschluss der Vorprüfung werden die Wettbewerbsarbeiten inkl. Einsatzmodelle (in
        anonymer Form) dem Preisgericht zur Beurteilung vorgelegt. Wettbewerbsarbeiten, die die
        Wettbewerbsaufgabe verfehlen, unvollständig sind, nicht in entsprechender Form
        eingereicht wurden oder sonstige zwingende Wettbewerbsbestimmungen verletzen, werden
        jedenfalls vorgeprüft und dem Preisgericht mit den Anmerkungen der Punkte der
        Nichteinhaltungen zur Beurteilung vorgelegt. Über das Ausscheiden entscheidet das
        Preisgericht mit einfacher Mehrheit.
        In der Preisgerichtssitzung Teil 1 werden aus allen nicht ausgeschiedenen Beiträgen acht
        bestgeeignete Wettbewerbsbeiträge ausgewählt. In dieser Stufe werden keine
        NachrückerInnen bestimmt.

1.5.10 Unterbrechung und Fortsetzung des Preisgerichts
       Im ersten Teil der Preisgerichtssitzung werden die besten acht Wettbewerbsbeiträge
       ausgewählt.   Anschließend    wird     die   Preisgerichtssitzung unterbrochen. Die

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        Wettbewerbsbeiträge bleiben anonym, die VerfasserInnen der ausgewählten
        Wettbewerbsbeiträge werden lt. Punkt 1.10.4 verständigt und aufgefordert, eine zusätzliche
        Abgabe lt. Punkt 2.6.15 einzureichen. Im Anschluss werden die Beiträge hinsichtlich der
        unter Punkt 1.5.8 definierten Kriterien vertieft (vor)überprüft.
        Nach Abschluss dieser Vorprüfung wird die Preisgerichtssitzung zum 2. Termin lt. Pkt 1.5.1
        fortgeführt. In der Fortsetzung der Preisgerichtssitzung erfolgt die abschließende Vergabe
        der Preise sowie der Anerkennungen lt. Punkt 1.8 auf Basis der Beurteilungskriterien.
        Anschließend wird zunächst nur der/die VerfasserIn der erstgereihten Wettbewerbsarbeit
        von der/den AusloberinNen im anschließenden Verhandlungsverfahren zur Legung von ein
        oder mehreren Angeboten eingeladen.
        Details zum Verhandlungsverfahren ergeben sich aus den Angebotsbestimmungen, welche
        ausschließlich dem/der/den zur Abgabe eines Angebotes eingeladenen TeilnehmerInnen zur
        Verfügung gestellt werden.

1.5.11 Bekanntgabe des Wettbewerbsergebnisses
       Das Ergebnis des Wettbewerbes wird gemäß den Bestimmungen des BVergG 2018 mit einem
       Verständigungsschreiben an alle betroffenen WettbewerbsteilnehmerInnen über das e-
       Vergabeportal sowie an die Kammer der ZiviltechnikerInnen für Steiermark und Kärnten
       versandt.

1.5.12 Ausstellung der Wettbewerbsarbeiten
       Die Ausstellung der Wettbewerbsarbeiten ist zeitnah (der genaue Termin wird noch bekannt
       gegeben) vorgesehen. Alle eingereichten, nicht ausgeschiedenen Wettbewerbsarbeiten
       werden nach Abschluss des Preisgerichts mindestens eine Woche ausgestellt. Die Namen der
       VerfasserInnen sowie deren MitarbeiterInnen werden in dieser Ausstellung angegeben. Der
       Ort und der genaue Zeitpunkt dieser Ausstellung werden gesondert bekannt gegeben. Alle
       WettbewerbsteilnehmerInnen, die PreisrichterInnen, die ErsatzpreisrichterInnen und die
       zuständige Länderkammer der ArchitektInnen und Ingenieurkonsulenten werden informiert.
       Der vollständige und von den Mitgliedern des Preisgerichtes unterzeichnete Abschlussbericht
       (Protokoll) wird in dieser Ausstellung aufgelegt.

1.5.13 Veröffentlichung
       Die WettbewerbsteilnehmerInnen sind damit einverstanden, an der Internetpublikation ihrer
       Beiträge im Rahmen des Portals http://www.architekturwettbewerb.at der Bundeskammer
       der ZiviltechnikerInnen durch die Übergabe publikationsfähiger Daten mitzuwirken.
       Da vorgesehen ist, die Daten ohne weitere Bearbeitung zu veröffentlichen, werden die
       WettbewerbsteilnehmerInnen um die Einhaltung folgender Regeln ersucht:

               je eine gesonderte Publikationsdatei (im pdf-Format) entsprechend jedem
                eingereichten Plan, bei 300 dpi Auflösung
               Dateigrößen möglichst klein (< 1 MB)
               inhaltlich eindeutige Dateibenennungen: z.B.“Kennziffer.pdf“
               Erläuterungsbericht, etc. als gesonderte pdf-Dokumente

        Weiters erklären sich die WB-TeilnehmerInnen damit einverstanden, dass die
        gegenständlichen Ausschreibungsunterlagen, die Namen der TeilnehmerInnen und die

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        JurorInnen sowie die Stellungnahme der Kammer der ZiviltechnikerInnen für Steiermark und
        Kärnten ab Übermittlung der Ausschreibungsunterlagen an die WB-TeilnehmerInnen im
        Internet-Wettbewerbeportal der Bundeskammer der ZiviltechnikerInnen veröffentlicht
        werden.

1.6     WETTBEWERBSSPRACHE

        Die Wettbewerbssprache ist in allen Phasen des Verfahrens Deutsch. Sämtliche Begriffe und
        auch die daraus resultierenden Aufgabenstellungen (etwa Erwirkungen von Genehmigungen)
        basieren auf der in Österreich gebräuchlichen Bedeutung.

1.7     ZUSAMMENSETZUNG DES PREISGERICHTS

1.7.1   Preisgericht

        HauptpreisrichterInnen                               ErsatzpreisrichterInnen

        H&H
        Rupert VÖGL                                          DI (FH) Robert VORRABER
        Christoph HAUSMANN                                   Martina HAUSMANN
        Arch. DI Werner NUSSMÜLLER (F)                       Arch. DI Stefan NUSSMÜLLER (F)

        Stadtgemeinde Bruck an der Mur
        BM Peter KOCH, MSc                                   SR Mag. Kerstin KOCH-PERNITSCH
        VizeBMin. Susanne KALTENEGGER                        GR Dr. Harald RECHBERGER

        Externe Fachpreisrichter/Nominierung Kammer der Architekten
        Arch. DI Heinz PLÖDERL (F)                        Arch. DI Gernot HERTL (F)
        Archin. DIin Alexa ZAHN (F)                       Archin. DIin Evelyn RUDNICKI (F)

        Ortsbild
        Arch. DI Günter REISSNER (F)                         Archin. DIin Andrea RÖTHL (F)

        Der/Die ErsatzpreisrichterIn der Ziviltechnikerkammer wird für die Teilnahme an der
        konstituierenden Sitzung und am Kolloquium, auch bei Anwesenheit des Hauptpreisrichters,
        entsprechend honoriert. Die Teilnahme an der Preisgerichtssitzung ist, bei Anwesenheit des
        Hauptpreisrichters, möglich, jedoch ohne Stimmrecht und Vergütung.

1.7.2   Aufgaben des Preisgerichts
        (1) Die Aufgabe der PreisrichterInnen besteht in der Teilnahme an der konstituierenden
            Preisgerichtssitzung, am Kolloquium, Mitwirkung an der Fragenbeantwortung sowie der
            Begutachtung der eingereichten Wettbewerbsarbeiten nach den im Punkt 2.7
            festgelegten Kriterien. Zudem ist das Preisgericht verpflichtet, eine Reihung bzw. die

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            Auswahl der prämierungswürdigen Wettbewerbsarbeiten herbeizuführen (siehe Punkt
            1.8). Dabei kann in zu begründenden Ausnahmefällen eine andere Aufteilung der Preise
            und Anerkennungspreise erfolgen. Die Gesamtsumme und die ausgelobte Anzahl der
            Preise sind jedoch in jedem Fall zu vergeben.

        (2) Das Preisgericht kann den Ausloberinnen Empfehlungen hinsichtlich der weiteren
            Vorgangsweise unter Zugrundelegung des Ergebnisses des Wettbewerbsverfahrens
            geben.

        (3) Das Preisgericht entscheidet in allen Beurteilungsfragen unabhängig, unanfechtbar und
            endgültig. Es ist zur Objektivität und zur Einhaltung der Bedingungen des
            Wettbewerbsverfahrens verpflichtet und trägt diesbezüglich die Verantwortung
            gegenüber den Auftraggeberinnen und den WettbewerbsteilnehmerInnen im
            Wettbewerbsverfahren.

        (4) Nahe Angehörige, in Lebensgemeinschaft oder in eingetragener Partnerschaft lebende
            Personen von WettbewerbsteilnehmerInnen und aus sonstigen Gründen befangene
            Personen dürfen an Sitzungen des Preisgerichtes nicht teilnehmen.

1.7.3   Beratung des Preisgerichtes (nicht stimmberechtigt)
        Als BeraterInnen werden beigezogen:
                    ­ Mag. Werner REINPRECHT (Stadtgemeinde Bruck/Mur - Fachbereichsleiter
                       Kultur, Jugend, Bildung)

                    ­   Mag. Heinz PAULMICHL (Bildungsdirektion Steiermark)

                    ­   DI Dr. Robert PICHLER (Stadtgemeinde Bruck/Mur – Fachbereichsleiter
                        Planung & Bau)

                    ­   DI Georg DEUTSCHMANN (Stadtgemeinde Bruck/Mur – Fachbereich Planung
                        & Bau/ Baurecht)

                    ­   Eva SCHMIDINGER (BMin. Pernegg)

                    ­   ein Vertreter der FPÖ

                    ­   ein Vertreter der Grünen

                    ­   ein Vertreter der KPÖ

                    ­   ein Vertreter der Neos

                    ­   STATIK: VertreterIn Höhenberger-Engineering ZT GmbH, Oberwart

                    ­   VERKEHRSPLANUNG: VertreterIn des Büros ZIS+P Verkehrsplanung

        Weitere BeraterInnen des Preisgerichtes (ohne Stimmrecht) können im Verfahren noch
        hinzugezogen werden.

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Bildungscampus/Stadtquartier Bruck an der Mur

1.8     PREISE, ANERKENNUNGSPREISE, RECHNUNGSLEGUNG

Für die zu prämierenden Wettbewerbsarbeiten ist entsprechend § 9 des Teil B Wettbewerbsordnung
Architektur – WOA 2010 insgesamt eine Summe (Preisgelder) von € 110.000,-- (exkl. 20% Ust.)
vorgesehen.

1. Preis:                                € 31.000,--
2. Preis:                                € 25.000,--
3. Preis:                                € 20.000,--
3 Anerkennungspreise zu je:              € 8.000,--
2 Anerkennungspreise zu je:              € 5.000,--

Darüber hinausgehende Preisgelder und/oder sonstige Vergütungen für die Teilnahme am
Vergabeverfahren erfolgen nicht.

Die Vergütung erfolgt nach Rechnungslegung an die Stadtgemeinde Bruck a. d. Mur innerhalb von 30
Tagen.
Die Rechnung hat folgende Rechnungsadresse aufzuweisen:

         Stadtgemeinde Bruck an der Mur
         Fachbereich Planung & Bau
         Koloman-Wallisch-Platz 1
         8600 Bruck an der Mur

Auf jeder Rechnung sind die Bankverbindung, IBAN, BIC und UID-Nummer der/des TeilnehmerIn
sowie die UID-Nummer der Stadtgemeinde Bruck a. d. Mur (ATU69180218) anzugeben.

Die Rechnung ist in einfacher Ausfertigung an die Stadtgemeinde zu übermitteln.

Stellt sich beim Öffnen der Kuverts mit den Namen der ProjektverfasserInnen (VerfasserInnenbrief,
Identitätsnachweis) am Ende der Beurteilung durch das Preisgericht heraus, dass der/die VerfasserIn
einer der zu prämierenden Wettbewerbsarbeiten nicht teilnahmeberechtigt war oder ein
Ausschließungsgrund vorliegt, so rücken die in der Reihung nachfolgenden Wettbewerbsarbeiten
nach.

1.9     ABSICHTSERKLÄRUNG, BEAUFTRAGUNG

1.9.1   Absichtserklärung der Ausloberinnen
        Die Ausloberinnen beabsichtigen, im Anschluss an den Wettbewerb unter Berücksichtigung
        der Empfehlungen des Preisgerichts ein Verhandlungsverfahren gemäß §37 Abs1 Z7 BVergG
        zur Beschaffung von Planerleistungen und sonstigen Leistungen durchzuführen. Dieses
        Verhandlungsverfahren wird entweder von beiden Ausloberinnen gemeinsam oder auch nur
        von einer der Ausloberinnen geführt. Unabhängig davon, ob das Verhandlungsverfahren von
        beiden Ausloberinnen gemeinsam oder auch nur von einer der Ausloberinnen geführt wird,

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Bildungscampus/Stadtquartier Bruck an der Mur

        kann der Leistungsvertrag entweder mit beiden Ausloberinnen gemeinsam als
        Auftraggeberinnen oder auch nur von einer der Ausloberinnen als Auftraggeberin
        abgeschlossen werden.

        Hierfür werden der oder die GewinnerInnen des Wettbewerbs (BieterIn) zur Abgabe eines
        Angebotes aufgefordert. Die Ausloberinnen/die Ausloberin wird mit dem/der/den
        BieterInnen zumindest ein Verhandlungsgespräch führen, behält sich aber vor, mehrere
        Verhandlungsrunden zu führen und auch mehrere (Zwischen-) Angebote abzuverlangen.

        Alle weiteren Informationen zum angeschlossenen Verhandlungsverfahren und zum
        abzuschließenden Leistungsvertrag werden im Rahmen des Verhandlungsverfahrens bekannt
        gegeben.

        Gegenstand des Leistungsvertrags ist die Erbringung von Planerleistungen und sonstigen
        Leistungen im Zusammenhang mit dem Bildungscampus/Stadtquartier Bruck an der Mur. Die
        Flächen werden für Schulbildungsinfrastruktur, Handelsgeschäfte, Stellplatzflächen, etc.
        benötigt. Die Ausloberinnen/Ausloberin beabsichtigen/beabsichtigt dabei, den/die BieterIn
        zumindest mit den tradierten Planungsabschnitten Vorplanung (Vorentwurf),
        Entwurfsplanung und Einreichplanung (Genehmigungsplanung), den Leitdetails und der
        baukünstlerischen Oberleitung zu noch zu vereinbarenden Bedingungen zu betrauen.
        Weiters beabsichtigen/beabsichtigt die Ausloberinnen/Ausloberin den/die BieterIn
        gegebenenfalls auch mit der gesamten Ausführungsplanung des Bauvorhabens und
        allfälligen weiteren Leistungen jeweils im Sinne von Optionen, welche die
        Ausloberinnen/Ausloberin aufgreifen können zu noch zu vereinbarenden Bedingungen zu
        betrauen. Eine weitere Beauftragung im Sinne der Qualitätssicherung ist möglich.

        Thema der Verhandlungen mit dem/der GewinnerIn werden insbesondere das Projekt, der
        Projektumfang, die Empfehlungen des Beurteilungsgremiums (ggf. die Projektleitung, die
        Zusammensetzung des Projektteams inkl. FachplanerInnen), die geplante Projektabwicklung
        und Zeitablauf sowie das Honorar sein. Die AuftraggeberinNen behält/behalten sich weiters
        das Recht vor, allfällige aus zwingenden städtebaulichen, formalen, sachlichen oder
        wirtschaftlichen Rücksichten erforderliche Änderungen im Zuge der Auftragserteilung zu
        verlangen. Die AuftraggeberinNen kann/können weitere Änderungen im Zuge der
        Bearbeitung nach der Auftragserteilung verlangen. Dabei sind jedoch die wesentlichen
        architektonischen Qualitätsmerkmale zu erhalten.

        Für den Fall, dass die Verhandlung mit dem/der erstplatzierten WettbewerbsteilnehmerIn
        nicht mit der beabsichtigten Beauftragung abgeschlossen werden kann, ist eine
        entsprechende Verhandlung mit dem/der zweitplatzierten WettbewerbsteilnehmerIn
        aufzunehmen. Für den Fall, dass auch die Verhandlung mit dem/der zweitplatzierten
        WettbewerbsteilnehmerIn nicht mit der beabsichtigten Beauftragung abgeschlossen werden
        kann, ist      eine entsprechende Verhandlung mit dem/der                drittplatzierten
        WettbewerbsteilnehmerIn aufzunehmen.

        Ist keine ausreichende technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des/der siegreichen
        BieterIn im Verhandlungsverfahren belegbar, muss zur Abdeckung der technischen

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Bildungscampus/Stadtquartier Bruck an der Mur

        Leistungsfähigkeit eine Arbeitsgemeinschaft mit einem technisch leistungsfähigen Büro in
        Absprache mit den Ausloberinnen/der Ausloberin gebildet werden.

        In keinem Fall besteht ein Rechtsanspruch auf Beauftragung.

        Im Falle einer Beauftragung im Anschluss an den Wettbewerb wird die
        Aufwandsentschädigung und das Preisgeld nicht in Abzug gebracht. Allfällige Änderungen
        des Projekts im Sinne der Empfehlungen des Preisgerichtes im geringfügigen Ausmaß sind zu
        berücksichtigen und werden nicht gesondert vergütet. Gravierende Änderungen des
        Projektes sind gesondert zu vergüten.

1.9.2   Verpflichtung der Wettbewerbsteilnehmenden im Auftragsfall
        Der/die Wettbewerbsteilnehmende versichert:
         dass       er/sie    gemäß       den     Verfahrensbedingungen       planungs-     und
           berufsausübungsberechtigt ist
         dass er/sie für die erforderlichen Planungsleistungen zur Verfügung steht und zur sach-
           und termingerechten Durchführung in der Lage ist
        
         dass       er/sie    ausreichend      berufshaftpflichtversichert  ist.    (z.B.    ZT-
           Großschadenshaftpflichtversicherung, Versicherungssumme mindestens EUR 750.000,--
           pauschal)

1.9.3   Allgemein
        Die TeilnehmerInnen verpflichten sich bei einer Nichtrealisierung des Vorhabens keine
        Ansprüche, die über die angeführten Vergütungsregelungen hinausgehen, geltend zu
        machen.

1.10    RECHTSGRUNDLAGEN, VERFAHRENSREGELN

1.10.1 Rechtsgrundlagen
       Die Rechtsgrundlagen des gegenständlichen Wettbewerbes sind in nachstehender
       Reihenfolge:
       1. das Protokoll des Kolloquiums + Fragenbeantwortung,
       2. die gegenständlichen Auslobungsunterlagen samt Beilagen und Anhängen,
       3. allfällige sonstige von den Ausloberinnen vorgegebene Unterlagen einschließlich
           Ausfüllmuster der elektronischen Vergabeplattform,
       4. subsidiär das Bundesvergabegesetz 2018 i.d.g.F., insbesondere die einschlägigen
           Bestimmungen über Realisierungswettbewerbe (§§ 163 ff leg cit),
       5. subsidiär die Wettbewerbsordnung Architektur WOA 2010 (Teil B des
           Wettbewerbsstandard Architektur 2010)

        Bei Widersprüchen gelten die Rechtsgrundlagen in der angeführten Reihenfolge.

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1.10.2 Geheimhaltungspflicht und Anerkennung der Preisgerichtsentscheidung
       Mit der Einreichung seines/ihres Projektes nimmt jeder/jede WettbewerbsteilnehmerIn
       sämtliche in der Auslobung enthaltenen Bedingungen an. Er/sie ist bis zur endgültigen
       Preisgerichtsentscheidung auch zur Geheimhaltung des eigenen Projektes verpflichtet und
       nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass die Entscheidung des Preisgerichtes in allen Fach- und
       Ermessensfragen endgültig ist.

1.10.3 Prüfung durch die zuständige Länderkammer der ZiviltechnikerInnen
       Die zuständige Länderkammer der ZiviltechnikerInnen wurde im Rahmen ihrer
       Obliegenheiten tätig und hat die Wettbewerbsunterlagen hinsichtlich der Wahrung der
       Berufsinteressen der TeilnehmerInnen und auf Vereinbarkeit mit der WSA 2010 überprüft
       und freigegeben sowie mit dem Schreiben vom 03.08.2020 ihre Kooperation mit den
       Ausloberinnen bekundet und ihre PreisrichterInnen nominiert (siehe Beilage 03a
       Kooperationsvermerk der Kammer der ZiviltechnikerInnen für Steiermark und Kärnten).

1.10.4 Wahrung der Anonymität, Verständigung der TeilnehmerInnen zur zusätzlichen Abgabe
       Das Verfahren verläuft für das Preisgericht während der gesamten Verfahrensdauer anonym.
       Die VerfasserInnen der bei der Preisgerichtssitzung ausgewählten Projekte werden durch
       einen Notar (Notariat Dr. Zankl, Kaiserfeldgasse 27, A-8010 Graz) verständigt.

1.11    WETTBEWERBSTEILNEHMERINNEN, TEILNAHMEBERECHTIGUNG / EIGNUNG

1.11.1 Allgemeines zur Eignung und Nachweisen
       TeilnehmerInnen müssen (während der gesamten Laufzeit des Verfahrens und dem Zeitraum
       der Leistungserbringung) zur Erbringung der ausschreibungsgegenständlichen Leistungen
       geeignet sein.
       Die Ausloberinnen behalten sich vor, das Vorliegen sowie das Fortbestehen der Eignung der
       TeilnehmerInnen, der SubunternehmerInnen bzw. sonstiger Dritter und/oder verbundener
       Unternehmen im Verfahrensverlauf – insbesondere in Hinblick auf allfällige Änderungen des
       Leistungsgegenstandes – durch Einforderung von weiteren Nachweisen zu überprüfen.

        Die Eignung muss spätestens zum Zeitpunkt der Abgabe der einzureichenden Unterlagen
        (Vorlage der Wettbewerbsarbeiten) vorliegen.

        Die Erfüllung der Eignungskriterien ist bei der Abgabe der WB-Arbeiten mittels
        Eigenerklärung (Teil des Verfasserbriefes) zu bestätigen. Sollte die eingereichte WB-Arbeit
        zur zusätzlichen Abgabe aufgefordert werden, sind die Eignungskriterien innerhalb von 14
        Tagen ab Benachrichtigung durch den Notar durch nachstehend angeführte Nachweise zu
        belegen.

1.11.2 Befugnis
       Teilnahmeberechtigt am Vergabeverfahren sind:
            Österreichische ArchitektInnen, ZivilingenieurInnen für Hochbau und ZT-
              Gesellschaften mit entsprechender aufrechter oder ruhender Befugnis gemäß
              Ziviltechnikergesetz i.d.g.F.

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               Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der EU, des EWR oder der Schweiz, die in
                einem Mitgliedstaat der EU/des EWR oder der Schweiz niedergelassen sind und dort
                den Beruf eines/r freiberuflichen ArchitektIn oder eines/r freiberuflichen
                IngenieurkonsulentIn auf einem Fachgebiet, das den Fachgebieten der o.a.
                BefugnisträgerInnen gleichzuhalten ist, befugt ausüben.

               Natürliche Personen, die eine Planungsberechtigung zur selbständigen Planung des
                Wettbewerbsgegenstandes im Sitzstaat des/der TeilnehmerIn besitzen.

               Juristische Personen im vorgenannten Sinne, sofern deren satzungsgemäßer
                Gesellschaftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist und der
                Wettbewerbsaufgabe       entspricht    und    einer   der vertretungsbefugten
                GeschäftsführerInnen bzw. der/die VerfasserIn der Wettbewerbsarbeit die an
                natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllt.

               Für die nichtösterreichischen TeilnehmerInnen wird auf die Informationspflicht der
                DienstleisterInnen vor Erbringung der Dienstleistung (im Auftragsfall) an den/die
                DienstleistungsempfängerIn gemäß § 32 ZTG hingewiesen.

        Der Nachweis der Befugnis (§81 BVergG 2018, Bestätigung der Befugnis durch die ZT-
        Kammer oder ANKÖ Führungszertifikat) ist in deutscher Sprache vorzulegen und darf nicht
        älter als 6 Monate sein.

        Im Falle einer ruhenden Befugnis verpflichtet sich der/die TeilnehmerIn, spätestens zum
        Zeitpunkt des Beginns der Verhandlungen eine schriftliche Bestätigung über die
        Aufrechtstellung der Befugnis zu erbringen.

1.11.3 Berufliche Zuverlässigkeit
       Der/die TeilnehmerIn (bei Teilnehmergemeinschaften: jedes Mitglied) sowie jedeR
       notwendige SubunternehmerIn muss nachweisen, dass er/sie zuverlässig im Sinne des § 82
       BVergG 2018 ist bzw. gegen ihn/sie keine Ausschlussgründe gemäß § 78 Abs. 1 BVergG 2018
       vorliegen.

        Zum Nachweis der beruflichen Zuverlässigkeit sind folgende Unterlagen in deutscher Sprache
        vorzulegen (nicht älter als 6 Monate):

               Aktueller Auszug aus einem Berufs- oder Handelsregister (Firmenbuchsauszug) und
                aus dem Strafregister (Strafregisterauszug) oder gleichwertige Bescheinigungen einer
                Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes des/der UnternehmerIn
                (jeweils maximal sechs Monate alt), aus dem/der hervorgeht, dass

                   keine rechtskräftige Verurteilung gegen den/die UnternehmerIn (einschließlich
                    Verurteilungen nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz) oder – sofern es
                    sich um juristische Personen, Personengesellschaften des Handelsrechts,
                    eingetragene Erwerbsgesellschaften oder Arbeitsgemeinschaften handelt –
                    gegen auch nur einzelne in deren Geschäftsführung tätige physische Personen
                    vorliegt, die einen der folgenden Tatbestände betrifft: Mitgliedschaft bei einer
                    kriminellen Vereinigung oder Organisation, Terroristische Vereinigung,
                    Terroristische Straftaten oder Terrorismusfinanzierung, Bestechlichkeit,
                    Vorteilsannahme, Bestechung, Vorteilszuwendung oder verbotene Intervention

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                    Betrug, Untreue, Geschenkannahme, Förderungsmissbrauch, Geldwäscherei,
                    Sklaverei, Menschenhandel bzw. einen entsprechenden Straftatbestand gemäß
                    den Vorschriften des Landes in dem der/die UnternehmerIn ihren/ seinen Sitz
                    hat

                   über das Vermögen des/der UnternehmerIn kein Insolvenzverfahren eröffnet
                    oder mangels kostendeckenden Vermögens kein Insolvenzverfahren eröffnet
                    wurde (z.B. Auszug aus Insolvenzdatei)

                   der/die UnternehmerIn sich nicht in Liquidation befindet oder seine/ihre
                    gewerbliche Tätigkeit nicht einstellen oder nicht eingestellt hat

                   auch sonst gegen den/die UnternehmerIn oder – sofern es sich um juristische
                    Personen,     Personengesellschaften   des     Handelsrechts,    eingetragene
                    Erwerbsgesellschaften oder Arbeitsgemeinschaften handelt – gegen physische
                    Personen, die in der Geschäftsführung tätig sind, kein rechtskräftiges Urteil
                    wegen eines Deliktes ergangen ist, das seine/ihre berufliche Zuverlässigkeit in
                    Frage stellt.

               Letztgültiger Kontoauszug der zuständigen Sozialversicherungsanstalt (maximal sechs
                Monate alt) und letztgültige Rückstandsbescheinigung der zuständigen
                Finanzbehörde (alternativ Buchungsmitteilung/Auszug aus dem Abgabenkonto) oder
                gleichwertige Dokumente der zuständigen Behörden des Herkunftslandes (jeweils
                maximal sechs Monate alt), aus dem/denen hervorgeht, dass der/die UnternehmerIn
                seine/ihre Verpflichtungen zur Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge oder der
                Steuern und Abgaben in Österreich oder nach den Vorschriften des Landes, in dem
                er/sie niedergelassen ist, erfüllt hat.

    Zur Beurteilung der beruflichen Zuverlässigkeit werden die Ausloberinnen weitere Informationen
    über den/die TeilnehmerIn bzw. alle Mitglieder der Teilnehmergemeinschaft (sowie allenfalls
    benannte SubunternehmerInnen) wie die Auskunft aus der zentralen Verwaltungsstrafevidenz
    des Bundesministers für Finanzen gemäß § 28b AuslBG, aus der Verwaltungsstrafevidenz des
    Kompetenzzentrums LSDB gemäß § 35 LSD-BG und gegebenenfalls über andere nachweislich
    festgestellte schwere Verfehlungen (Ausschlussgrund gemäß § 78 Abs 1 BVergG) einholen. Mit
    Abgabe der Wettbewerbsarbeit erklärt der/die TeilnehmerIn, dass er/sie bzw. sämtliche
    Mitglieder der Teilnehmergemeinschaft sowie allenfalls benannte SubunternehmerInnen oder
    sonstige Dritte seine bzw. ihre Zustimmung zu diesem Vorgehen geben.

1.11.4 Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
       Der/die TeilnehmerIn (bei Teilnehmergemeinschaften: alle Mitglieder zusammen, sofern
       nicht im Einzelfall ausdrücklich anders bestimmt) hat nachfolgende Mindestanforderungen
       zu erfüllen (der Nachweis kann – sofern in unten stehender Aufzählung nicht anders
       angegeben – auch durch einen Subunternehmer, verbundenes Unternehmen oder sonstigen
       Dritten erbracht werden).
            Der/die TeilnehmerIn (bzw. jedes Mitglied der Teilnehmergemeinschaft) muss eine
               Mindestbonität        nach       Auskunft/Rating     (Gesamtbewertung)      des
               Kreditschutzverbandes von 1870 (KSV) von maximal 399 Punkten (geringes Risiko)

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                oder       eines       vergleichbaren      Ratings     einer       europäischen
                Bonitätsauskunft/Ratingagentur aufweisen. Der Nachweis hat durch Vorlage einer/s
                Auskunft/Ratings des Kreditschutzverbandes von 1870 (KSV) oder eines
                vergleichbaren Ratings einer europäischen Bonitätsauskunft/Ratingagentur durch
                den/die TeilnehmerIn zu erfolgen.

               Alternativ    hat    der/die   TeilnehmerIn    (bzw.     jedes     Mitglied der
                Teilnehmergemeinschaft) den Nachweis durch Vorlage einer Bankerklärung
                (Bonitätsauskunft) eines europäischen Bankinstituts, worin das Bankinstitut
                bestätigt, dass ihm keine Gründe vorliegen bzw. ihm keine Gründe bekannt sind,
                wonach von einer Geschäftsbeziehung mit dem entsprechenden Teilnehmer aus
                Bonitätsgründen abzuraten wäre (ohne Obligo des Bankinstituts), erbringen.“

    Weiters hat der Nachweis der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des/der
    TeilnehmerIn wie folgt zu erfolgen:
            Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung über min. € 750.000,00.
            Erklärung über die solidarische Haftung von Subunternehmern gegenüber der
               Auftraggeberin, falls sich der/die TeilnehmerIn zum Nachweis ihrer/seiner
               finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten von
               SubunternehmerInnen stützt

    Die Nachweise der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sind in deutscher Sprache
    vorzulegen und dürfen nicht älter als 6 Monate sein.

1.11.5 Technische Leistungsfähigkeit
    Der Bewerber ist technisch leistungsfähig, wenn er zumindest die im Folgenden genannten
    Mindestanforderungen nachweislich kumulativ erfüllt:
            Mindestpersonalstand: 3 Vollzeitbeschäftigte (inkl. Befugnis-Inhaber)

               Falls sich der/die TeilnehmerIn zum Nachweis seiner/ihrer technischen
                Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten von SubunternehmerInnen stützt, den
                Nachweis, dass der/die TeilnehmerIn für die Ausführung des Auftrages die bei den
                SubunternehmerInnen im erforderlichen Ausmaß nachgewiesenermaßen
                vorhandenen Mittel auch tatsächlich zur Verfügung stehen

               1 Referenzprojekt:

                Baukosten min. € 6 Mio. (Errichtungskosten Bereiche 2, 3, 4, 6)

                Fertigstellung nicht länger als vor 7 Jahren

                Beauftragung Objektplanung Architektur

        Für das Wettbewerbsverfahren ist die berufliche Zuverlässigkeit mittels folgender Nachweise
        zu bestätigen und in deutscher Sprache vorzulegen.
             Angaben über die Anzahl der beschäftigten DienstnehmerInnen (aktueller SV –
                Auszug)

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