Bildungscampus / Stadtquartier Bruck an der Mur - GAT.st
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EU-weit offener, anonymer, einstufiger
Realisierungswettbewerb
mit anschließendem
Verhandlungsverfahren nach BVergG 2018
Bildungscampus / Stadtquartier
Bruck an der Mur
Stadtgemeinde Bruck an der Mur
&
H & H Stadtentwicklungs- und
Immobilienbesitz GmbH
Graz, 03.08.2020Bildungscampus/Stadtquartier Bruck an der Mur
Inhaltsverzeichnis
1 TEIL 1 – ALLGEMEINER TEIL .............................................................................................................. 5
1.1 AUSLOBERINNEN / AUFTRAGGEBERINNEN, NUTZER ................................................................. 5
1.1.1 Ausloberinnen / Auftraggeberinnen .................................................................................. 5
1.1.2 Projektentwicklung und Umsetzung .................................................................................. 5
1.1.3 Nutzer............................................................................................................................... 5
1.2 WETTBEWERBSBETREUUNG (VERFAHRENSORGANISATOR) UND VORPRÜFUNG / BERATER...... 5
1.2.1 Wettbewerbsbüro / Verfahrensorganisator ...................................................................... 5
1.2.2 Vorprüfung Kosten, ........................................................................................................... 5
1.2.3 Rechtliche Beratung .......................................................................................................... 5
1.3 GEGENSTAND DES REALISIERUNGSWETTBEWERBES ................................................................. 6
1.4 VERFAHRENSART, VERGABEKONTROLLBEHÖRDE ...................................................................... 6
1.5 TERMINE UND WETTBEWERBSABLAUF ..................................................................................... 6
1.5.1 Übersicht .......................................................................................................................... 6
1.5.2 Konstituierende Sitzung .................................................................................................... 7
1.5.3 Wettbewerbsabwicklung mittels e-Vergabeplattform ....................................................... 7
1.5.4 Registrierung und Auslobungsunterlagen .......................................................................... 7
1.5.5 Kolloquium ....................................................................................................................... 7
1.5.6 Fragebeantwortung .......................................................................................................... 8
1.5.7 Abgabe der Wettbewerbsarbeiten .................................................................................... 8
1.5.8 Vorprüfungen ................................................................................................................... 9
1.5.9 Sitzungen des Preisgerichts ............................................................................................. 10
1.5.10 Unterbrechung und Fortsetzung des Preisgerichts .......................................................... 10
1.5.11 Bekanntgabe des Wettbewerbsergebnisses .................................................................... 11
1.5.12 Ausstellung der Wettbewerbsarbeiten ............................................................................ 11
1.5.13 Veröffentlichung ............................................................................................................. 11
1.6 WETTBEWERBSSPRACHE ........................................................................................................ 12
1.7 ZUSAMMENSETZUNG DES PREISGERICHTS ............................................................................. 12
1.7.1 Preisgericht..................................................................................................................... 12
1.7.2 Aufgaben des Preisgerichts ............................................................................................. 12
1.7.3 Beratung des Preisgerichtes (nicht stimmberechtigt) ...................................................... 13
1.8 PREISE, ANERKENNUNGSPREISE, RECHNUNGSLEGUNG........................................................... 14
1.9 ABSICHTSERKLÄRUNG, BEAUFTRAGUNG ................................................................................ 14
1.9.1 Absichtserklärung der Ausloberinnen.............................................................................. 14
1.9.2 Verpflichtung der Wettbewerbsteilnehmenden im Auftragsfall....................................... 16
1.9.3 Allgemein........................................................................................................................ 16
1.10 RECHTSGRUNDLAGEN, VERFAHRENSREGELN .......................................................................... 16
1.10.1 Rechtsgrundlagen ........................................................................................................... 16
1.10.2 Geheimhaltungspflicht und Anerkennung der Preisgerichtsentscheidung ....................... 17
1.10.3 Prüfung durch die zuständige Länderkammer der ZiviltechnikerInnen............................. 17
1.10.4 Wahrung der Anonymität, Verständigung der TN zur zusätzl. Abgabe ............................. 17
1.11 WETTBEWERBSTEILNEHMERINNEN, TEILNAHMEBERECHTIGUNG / EIGNUNG ......................... 17
1.11.1 Allgemeines zur Eignung und Nachweisen....................................................................... 17
1.11.2 Befugnis.......................................................................................................................... 17
1.11.3 Berufliche Zuverlässigkeit................................................................................................ 18
1.11.4 Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit ........................................................... 19
1.11.5 Technische Leistungsfähigkeit ......................................................................................... 20
1.11.6 TeilnehmerInnengemeinschaften.................................................................................... 21
1.11.7 Mehrfachteilnahme, Varianten ....................................................................................... 21
Stadtgemeinde Bruck/Mur und H & H GmbH 03.08.2020 Seite 2Bildungscampus/Stadtquartier Bruck an der Mur
1.11.8 MitarbeiterInnen ............................................................................................................ 21
1.11.9 Ausschließungsgründe für WettbewerbsteilnehmerInnen ............................................... 21
1.12 EIGENTUMSRECHTE................................................................................................................ 22
1.13 FORMALE BEDINGUNGEN UND KENNZEICHNUNG .................................................................. 23
1.13.1 Kennzeichnung ............................................................................................................... 23
1.13.2 VerfasserInnenbrief ........................................................................................................ 23
1.14 SONSTIGE BESTIMMUNGEN.................................................................................................... 24
1.14.1 Berichtigungen, Ergänzungen und Änderungen ............................................................... 24
1.14.2 Richtigkeit der Angaben .................................................................................................. 25
1.14.3 Prüf- und Warnpflicht des/der TeilnehmerIn ................................................................... 25
1.14.4 Widersprüche, Unklarheiten, Vorbehalte, Anfragen ........................................................ 25
1.14.5 Arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften ....................................................................... 26
1.14.6 Aufklärung seitens des/r TeilnehmerIn............................................................................ 26
1.14.7 Datenschutz .................................................................................................................... 26
1.14.8 Beschränkung der Haftung / Schadenersatz / Bewerber- und Bieterabsprachen ............. 27
1.14.9 Widerrufsvorbehalt......................................................................................................... 27
2 TEIL 2 – BESONDERER TEIL – AUFGABENSTELLUNG................................................................... ….. 29
2.1 AUFGABENSTELLUNG ............................................................................................................. 29
2.2 PLANUNGSRICHTLINIEN.......................................................................................................... 31
2.1.1 Gesetzliche Grundlagen .................................................................................................. 31
2.1.2 Wettbewerbsgebiet ........................................................................................................ 31
2.1.3 Städtebauliche Rahmenbedingungen und Zielsetzungen ................................................. 32
2.1.4 Erschließung/Verkehr ..................................................................................................... 37
2.1.5 Öffentlicher Verkehr und Fuß- und Radwege .................................................................. 37
2.1.6 Grünraum ....................................................................................................................... 38
2.1.7 Technische Rahmenbedingungen.................................................................................... 38
2.1.8 Ortsbild........................................................................................................................... 39
2.3 AUFGABENSTELLUNG IM DETAIL .................................................................................................. 43
2.4 RAUM- UND FUNKTIONSPROGRAMM .......................................................................................... 45
2.5 ALLGEMEINE VORGABEN .............................................................................................................. 46
2.5.1 Barrierefreiheit ............................................................................................................... 46
2.5.2 Wirtschaftlichkeit/ökonomischer Flächenbedarf ............................................................. 46
2.5.3 Bauwerkskosten + Kosten Außenanlagen nach ÖNORM B1801-1 (Preisbasis: Q1/2020) .. 46
2.5.4 Grobterminplan .............................................................................................................. 46
2.6 ART UND UMFANG DER ZU ERBRINGENDEN LEISTUNGEN ...................................................... 47
2.6.1 Städtebauliche Konzeption/Strukturplan - im M 1:2.000 ................................................. 47
2.6.2 Eingenordetes städtebauliches Gestaltungskonzept - im Maßstab 1:500. ........................ 47
2.6.3 Alle Grundrisse - im Maßstab 1:200 (eingenordet, BA1 + BA2) ........................................ 47
2.6.4 Mind. 1 Längs- und 1 Querschnitt - im Maßstab 1:200 (BA1 + BA2) ................................. 47
2.6.5 Alle Haupt-Ansichten - im Maßstab 1:200 (BA1 + BA2) .................................................... 47
2.6.6 Ein Fassadenschnitt - M 1:10 ........................................................................................... 47
2.6.7 Kurzer Erläuterungsbericht ............................................................................................. 47
2.6.8 Erläuternde räumliche Skizzen/Handzeichnungen o.ä. .................................................... 47
2.6.9 Formblatt statistischer Nachweis Flächen Raum- und Funktionsprogramm (*.xls + .pdf) . 48
2.6.10 Nachvollziehbare Berechnung für die Ermittlung der Kennzahlen.................................... 48
2.6.11 Einsatzmodell (Darstellung des Gebäudes im Endausbau) ............................................... 48
2.6.12 VerfasserInnenbrief (siehe Teil 1 – Allgemeiner Teil, Punkt 1.13.2) .................................. 48
2.6.13 Formblatt Kosten und Flächen (.xls + .pdf) ...................................................................... 48
2.6.14 3d-Modell ....................................................................................................................... 48
2.6.15 Abzugebende Unterlagen der zusätzlichen Abgabe ......................................................... 49
Stadtgemeinde Bruck/Mur und H & H GmbH 03.08.2020 Seite 3Bildungscampus/Stadtquartier Bruck an der Mur
2.7 BEURTEILUNGSKRITERIEN ....................................................................................................... 50
3 TEIL 3 - BEILAGEN ........................................................................................................................... 51
3.1 ZUR VERFÜGUNG GESTELLTE UNTERLAGEN ............................................................................ 51
Stadtgemeinde Bruck/Mur und H & H GmbH 03.08.2020 Seite 4Bildungscampus/Stadtquartier Bruck an der Mur
TEIL 1 – ALLGEMEINER TEIL
1.1 AUSLOBERINNEN / AUFTRAGGEBERINNEN, NUTZER
1.1.1 Ausloberinnen / Auftraggeberinnen
Stadtgemeinde Bruck an der Mur
Koloman-Wallisch-Platz 1, 8600 Bruck an der Mur
&
H & H Stadtentwicklungs- und Immobilienbesitz GmbH
Untergroßau 185, 8261 Sinabelkirchen
1.1.2 Projektentwicklung und Umsetzung
H & H Stadtentwicklungs- und Immobilienbesitz GmbH
Untergroßau 185, 8261 Sinabelkirchen
1.1.3 Nutzer
Stadtgemeinde Bruck an der Mur
Koloman-Wallisch-Platz 1, 8600 Bruck an der Mur
1.2 WETTBEWERBSBETREUUNG (VERFAHRENSORGANISATOR) UND VORPRÜFUNG /
BERATER
1.2.1 Wettbewerbsbüro / Verfahrensorganisator (Verfahrensbetreuung + Vorprüfung allgemein)
Kampus Raumplanungs- und Stadtentwicklungs GmbH
Joanneumring 3/2, 8010 Graz, Austria
E-Mail: wettbewerbe@kampus.at
T: +43 316 818085
1.2.2 Vorprüfung Kosten,
RIAL-Planungsstudio
BM Ing. DI(FH) Riegler & Partner KG
Hofkirchen bei Hartberg 150
8224 Kaindorf
1.2.3 Rechtliche Beratung
Neger/Ulm Rechtsanwälte GmbH
Dr. Thomas Neger
Parkstraße 1
8010 Graz
Stadtgemeinde Bruck/Mur und H & H GmbH 03.08.2020 Seite 5Bildungscampus/Stadtquartier Bruck an der Mur
1.3 GEGENSTAND DES REALISIERUNGSWETTBEWERBES
Gegenstand des Wettbewerbes ist die Realisierung des Bildungscampus/Stadtquartiers Bruck an der
Mur mit Handelsflächen im EG in der Innenstadt der Stadtgemeinde Bruck an der Mur auf
Grundstück-Nr. 49 (EZ 9) - sowie den Grundstücken-Nr. 146 und .55 (beide EZ 1899) -, alle KG 60004
Bruck an der Mur.
Der Wettbewerbsgegenstand ergibt sich im Detail aus Teil 2 – Besonderer Teil.
1.4 VERFAHRENSART, VERGABEKONTROLLBEHÖRDE
Der Wettbewerb wird als EU-weit offener, anonymer, einstufiger Realisierungswettbewerb im
Oberschwellenbereich mit anschließendem Verhandlungsverfahren gem. § 32 Abs. 3 und 6
Bundesvergabegesetz 2018 (BVergG 2018) i.d.g.F. durchgeführt.
In der Preisgerichtssitzung werden unter den eingereichten Wettbewerbsarbeiten die acht
bestgeeigneten Wettbewerbsbeiträge ausgewählt. Die Preisgerichtssitzung wird sodann
unterbrochen, die VerfasserInnen der ausgewählten Wettbewerbsbeiträge werden lt. Punkt 1.10.4
verständigt und aufgefordert, eine zusätzliche Abgabe in Form eines Renderings lt. Punkt 2.6.15
einzureichen. Aus diesen Einreichungen werden im Zuge der Fortsetzung der Preisgerichtssitzung die
PreisträgerInnen ermittelt.
Zuständige Behörde für die Kontrolle dieses Wettbewerbs ist das Landesverwaltungsgericht
Steiermark, Salzamtsgasse 3, 8010 Graz.
1.5 TERMINE UND WETTBEWERBSABLAUF
1.5.1 Übersicht
Konstituierende Sitzung des Preisgerichts 20.07.2020, 12:30Uhr
Ort: Seminarraum Rathaus Bruck an der Mur (DG)
Absendung EU-weite Bekanntmachung 23.07.2020
Download der Unterlagen ab 30.07.2020
Vorbesprechung des Preisgerichts 20.08.2020, 10:00Uhr
Ort: Stadtsaal Bruck/Mur, Stadtpark 1, 8600 Bruck/Mur
Kolloquium 20.08.2020, 14:00Uhr
Ort: Stadtsaal Bruck/Mur, Stadtpark 1, 8600 Bruck/Mur
Frist Fragestellung 18.08.2020
Bereitstellung Protokoll des Kolloquiums + 27.08.2020
Fragenbeantwortung
Einreichung der Verfasserbriefe (über e- 08.10.2020
Vergabeplattform)
Abgabe Pläne bis 08.10.2020, 16:00 Uhr
Abgabe Modell bis 22.10.2020, 16:00 Uhr
Allgemeine Vorprüfung KW 41 – KW 44
Stadtgemeinde Bruck/Mur und H & H GmbH 03.08.2020 Seite 6Bildungscampus/Stadtquartier Bruck an der Mur
Preisgericht Teil1 02. + 03.11.2020, 10:00 Uhr
Ort: Stadtsaal Bruck/Mur, Stadtpark 1, 8600 Bruck/Mur
Benachrichtigung der TeilnehmerInnen d. zusätzlichen KW 45
Abgabe
Abgabe der zusätzlichen Abgabe 26.11.2020
Vorprüfung der Kosten KW 45 - KW 48
Fortsetzung Preisgericht 30.11.2020, 10:00 Uhr
Ort: Stadtsaal Bruck/Mur, Stadtpark 1, 8600 Bruck/Mur
1.5.2 Konstituierende Sitzung
Die konstituierende Sitzung hat am 20.07.2020 stattgefunden – das Preisgericht wählte aus
seiner Mitte:
Archin. DIin Alexa ZAHN zur Vorsitzenden
Arch. DI Werner NUSSMÜLLER zum stellvertretenden Vorsitzenden
Rupert VÖGL zum Schriftführer
Arch. DI Günter REISSNER zum stellvertretenden Schriftführer
1.5.3 Wettbewerbsabwicklung mittels e-Vergabeplattform
Gemäß den Vorgaben des BVergG 2018 wird der Wettbewerb elektronisch mittels einer e-
Vergabeplattform (ANKÖ) abgewickelt. Sämtliche Kommunikation zwischen den
Ausloberinnen / dem Verfahrensorganisator und den WettbewerbsteilnehmerInnen wird
grundsätzlich elektronisch über das e-Vergabeportal erfolgen. Dies beinhaltet jedenfalls:
Bekanntmachung
Bereitstellung der Auslobungsunterlagen
Protokoll des Kolloquiums +Fragenbeantwortung
Fragebeantwortung
Abgabe der Wettbewerbsbeiträge (Verfasserbrief)
Bekanntmachung des Wettbewerbsergebnisses
Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über die bei der Registrierung bekannt gegebenen
Kontaktdaten. Durch die Abwicklung mittels e-Vergabeplattform wird in jeder
Wettbewerbsphase die Anonymität der WettbewerbsteilnehmerInnen gewährleistet. Die
Verschlüsselung erfolgt bei der Registrierung.
1.5.4 Registrierung und Auslobungsunterlagen
Eine kostenlose Registrierung bei ANKÖ (https://vergabeportal.at) ist erforderlich. Nach
erfolgter Registrierung können die Unterlagen eingesehen bzw. heruntergeladen werden.
1.5.5 Kolloquium
Zu dem unter Punkt 1.5.1 angegebenen Termin findet ein Kolloquium mit den
TeilnehmerInnen sowie den VertreterInnen des Preisgerichts statt.
Anlässlich des Kolloquiums können von den WettbewerbsteilnehmerInnen Fragen gestellt
werden, wobei eine Klarstellung anstehender Probleme in gemeinsamer Aussprache
angestrebt wird. Das Protokoll des Kolloquiums + Fragenbeantwortung wird allen
Stadtgemeinde Bruck/Mur und H & H GmbH 03.08.2020 Seite 7Bildungscampus/Stadtquartier Bruck an der Mur
WettbewerbsteilnehmerInnen über das e-Vergabeportal zur Verfügung gestellt. Die
Verantwortung über die Kenntnis des Protokolls liegt im Bereich der
WettbewerbsteilnehmerInnen. Die Teilnahme am Kolloquium wird jedem/jeder
WettbewerbsteilnehmerIn ausdrücklich empfohlen. Den PreisrichterInnen und BeraterInnen
wird das Protokoll per Mail übermittelt.
1.5.6 Fragebeantwortung
Fragen zum Wettbewerbsgegenstand sind ausschließlich über das e-Vergabeportal bis zu
dem unter 1.5.1 genannten Zeitpunkt zu stellen bzw. hochzuladen. Fragen, die nach diesem
Termin einlangen, gelten als verspätet und fließen nicht in die Fragebeantwortung ein. Für
das zeitgerechte Einlangen der Fragen sind die TeilnehmerInnen selbst verantwortlich. Alle
pünktlich eingelangten Fragen werden über das e-Vergabeportal beantwortet und sind nur in
dieser Form verbindlich. Die Verantwortung über die Kenntnis der Fragebeantwortung liegt
im Bereich der WettbewerbsteilnehmerInnen.
1.5.7 Abgabe der Wettbewerbsarbeiten
1. Verfasserbrief: ist ausschließlich elektronisch (im PDF-Format) über das Vergabeportal
abzugeben.
Der Verfasserbrief muss spätestens zu dem unter Punkt 1.5.1 genannten Abgabetermin
elektronisch über das Vergabeportal abgegeben werden.
2. alle weiteren Unterlagen der Wettbewerbsarbeit (ausgenommen Verfasserbrief), die
seitens des/der WettbewerbsteilnehmerIn gemäß Punkt 2.6 der Ausschreibung
einzureichen sind, sind physisch, mit der Post, mit einem Paket- oder Botendienst bei
der Verfahrensorganisation (Büro Kampus, Joanneumring 3/2, 8010 Graz,
Büroöffnungszeiten:Mo – Do 08:30-16:00Uhr, Fr: 08:30 – 13:00Uhr) zu den unter Punkt
1.5.1 genannten Abgabeterminen abzugeben.
Mit der Post, Paket- oder Botendienst übersendete Wettbewerbsarbeiten müssen
spätestens bis zu den unter Punkt 1.5.1 genannten Abgabeterminen bei der
Verfahrensorganisation eingelangt sein.
Die Wettbewerbsarbeit setzt sich aus allen in Punkt 2.6 genannten Teilstücken zusammen
(siehe dazu im Detail auch Teil 2 – Besonderer Teil, Punkt 2.6). Diese Bestandteile sind
verpflichtend gemäß den Bestimmungen dieses Punktes von sämtlichen
WettbewerbsteilnehmerInnen einzureichen. Zusätzlich zu diesen Bestandteilen eingereichte
Unterlagen werden nicht berücksichtigt und daher auch nicht zur Bewertung durch das
Preisgericht herangezogen.
Folgendes ist bei der elektronischen Abgabe zu berücksichtigen:
- Für das Hochladen der Verfasserbriefe ist eine elektronische Signatur (www.handy-
signatur.at) notwendig. Eine rechtszeitige Aktivierung der elektronischen Signatur ist
(spätestens 2 Wochen vor Wettbewerbsabgabe) erforderlich
- Nicht Österreichische TeilnehmerInnen: Wettbewerbsarbeiten können nur mit einer
österreichischen Signatur signiert werden. Ein österreichischer Mobilfunkvertrag muss
dafür vorhanden sein. Alternativ besteht die Möglichkeit, das kostenpflichtige Service
der Firma ANKÖ zur Signierung des Wettbewerbsbeitrags in Anspruch zu nehmen.
Stadtgemeinde Bruck/Mur und H & H GmbH 03.08.2020 Seite 8Bildungscampus/Stadtquartier Bruck an der Mur
Hierfür muss rechtzeitig mit der Firma ANKÖ Kontakt aufgenommen werden
(support@ankoe.at)
- Es wird auf das Merkblatt qualifizierte elektronische Signatur verwiesen:
https://www.ankoe.at/fileadmin/images/Formulare/fuer_Auftraggeber/Handbuch/M
erkblatt_zur_Elektronischen_Signatur.pdf
- Eine rechtsgültige elektronische Signatur bedeutet, dass jene Person bzw. Personen,
welche den/die WettbewerbsteilnehmerIn bzw. das unterfertigende Unternehmen
rechtsgeschäftlich wirksam vertreten können, das Abgabekonvolut in
vertretungsbefugter Anzahl elektronisch signiert bzw. signieren. Sofern Personen
unterfertigen, deren Vertretungsbefugnis nicht aus dem Firmenbuch (bzw. dem
entsprechenden öffentlich zugänglichen Berufs- oder Handelsregister des Sitzstaates)
ersichtlich ist, hat der/die WettbewerbsteilnehmerIn die Rechtsgültigkeit der
elektronischen Signatur durch Beilage einer entsprechenden Vollmacht für den
Unterfertigenden nachzuweisen (Beilage 05.a Verfasserbrief).
- Das rechtzeitige Hochladen wird dringend empfohlen (Berücksichtigung der Dauer des
Hochladens)
- Möglichst kleine Dateiengröße, um die Dauer des Hochladens zu verringern
- Nach erfolgter Abgabe können eine Abgabebestätigung und ein Abgabeprotokoll
heruntergeladen werden
- Die Verantwortung des rechtzeitigen Einlangens trägt der/die
WettbewerbsteilnehmerIn
Eine fehlende rechtsgültige elektronische Signatur wird als nicht geleistete Unterschrift
gewertet und führt zum Ausscheiden der Wettbewerbsarbeit in analoger Anwendung von
§ 141 Abs. 1 Z 7 BVergG.
Die Modelle müssen bis spätestens zu dem unter Punkt 1.5.1 genannten Abgabetermin,
16:00 Uhr, im Büro der Verfahrensbetreuung einlangen.
Die Abgabe der Wettbewerbsbeiträge (ausgenommen Verfasserbrief) und der Modelle ist im
Büro der Verfahrensbetreuung unter Wahrung der Anonymität mit der Aufschrift
WB Bildungscampus/Stadtquartier Bruck an der Mur
möglich. Mit der Post, Paket- oder Botendienst übersendete Wettbewerbsarbeiten müssen
ebenfalls spätestens bis zu dem unter Punkt 1.5.1 genannten Abgabetermin, 16:00 Uhr, bei
der Verfahrensorganisation eingelangt sein.
Die Verantwortung für ein termingerechtes Einlangen liegt beim/bei der TeilnehmerIn.
Verspätet eingelangte Wettbewerbsarbeiten können nicht berücksichtigt werden. Zum
Nachweis der Übergabe werden Übernahmebestätigungen mit der jeweiligen
Projektkennzahl ausgestellt.
1.5.8 Vorprüfungen
Für die Tätigkeit der allgemeinen Vorprüfung wird der Zeitraum von KW 41 – KW 44 in
Aussicht gestellt.
Stadtgemeinde Bruck/Mur und H & H GmbH 03.08.2020 Seite 9Bildungscampus/Stadtquartier Bruck an der Mur
In der allgemeinen Vorprüfung der Wettbewerbsarbeiten wird die Einhaltung der
geforderten Bedingungen und Vorgaben geprüft.
Kriterien sind insbesondere:
Einhaltung der fristgerechten Abgabe
Einhaltung der Auslobungsbedingungen
Wahrung der Anonymität
Überprüfung der Vollständigkeit der geforderten Leistungen und Unterlagen
Einhaltung der Vorgaben aus dem Raum- und Funktionsprogramm (Beilage 05.b)
Barrierefreie Ausführung
Einhaltung städtebaulicher, bebauungs- und baurechtlicher sowie der
verkehrsplanerischen Vorgaben
Rechnerische Überprüfung der Flächenermittlung
Für die Tätigkeit der Vorprüfung der zusätzlichen Abgabe wird der Zeitraum von KW 45 - KW
49 in Aussicht gestellt.
Im Zuge der zusätzlichen Abgabe werden die Wettbewerbsbeiträge insbesondere hinsichtlich
folgender Kriterien (vor)geprüft:
Kosten
Kubaturermittlung
Bei den Vorprüfungen werden ausschließlich faktisch prüfbare Kriterien geprüft und in einem
Vorprüfbericht dokumentiert. Jegliche Bewertung obliegt dem Preisgericht.
1.5.9 Sitzungen des Preisgerichts
Die Sitzungen des Preisgerichts finden zu den unter Punkt 1.5.1 genannten Terminen statt.
Im Zuge der konstituierenden Sitzung des Preisgerichts wurde die Vorgehensweise
festgelegt, wobei sich diese prinzipiell nach § 3 (mit Ausnahme des Abs. 7 lit b) sowie § 8
(Geschäftsordnung) des Teil B Wettbewerbsordnung Architektur – WOA 2010 orientiert,
sofern nachfolgend nichts Abweichendes geregelt ist (siehe vor allem die Bestimmungen lt.
Pkt. 1.10.1).
Nach Abschluss der Vorprüfung werden die Wettbewerbsarbeiten inkl. Einsatzmodelle (in
anonymer Form) dem Preisgericht zur Beurteilung vorgelegt. Wettbewerbsarbeiten, die die
Wettbewerbsaufgabe verfehlen, unvollständig sind, nicht in entsprechender Form
eingereicht wurden oder sonstige zwingende Wettbewerbsbestimmungen verletzen, werden
jedenfalls vorgeprüft und dem Preisgericht mit den Anmerkungen der Punkte der
Nichteinhaltungen zur Beurteilung vorgelegt. Über das Ausscheiden entscheidet das
Preisgericht mit einfacher Mehrheit.
In der Preisgerichtssitzung Teil 1 werden aus allen nicht ausgeschiedenen Beiträgen acht
bestgeeignete Wettbewerbsbeiträge ausgewählt. In dieser Stufe werden keine
NachrückerInnen bestimmt.
1.5.10 Unterbrechung und Fortsetzung des Preisgerichts
Im ersten Teil der Preisgerichtssitzung werden die besten acht Wettbewerbsbeiträge
ausgewählt. Anschließend wird die Preisgerichtssitzung unterbrochen. Die
Stadtgemeinde Bruck/Mur und H & H GmbH 03.08.2020 Seite 10Bildungscampus/Stadtquartier Bruck an der Mur
Wettbewerbsbeiträge bleiben anonym, die VerfasserInnen der ausgewählten
Wettbewerbsbeiträge werden lt. Punkt 1.10.4 verständigt und aufgefordert, eine zusätzliche
Abgabe lt. Punkt 2.6.15 einzureichen. Im Anschluss werden die Beiträge hinsichtlich der
unter Punkt 1.5.8 definierten Kriterien vertieft (vor)überprüft.
Nach Abschluss dieser Vorprüfung wird die Preisgerichtssitzung zum 2. Termin lt. Pkt 1.5.1
fortgeführt. In der Fortsetzung der Preisgerichtssitzung erfolgt die abschließende Vergabe
der Preise sowie der Anerkennungen lt. Punkt 1.8 auf Basis der Beurteilungskriterien.
Anschließend wird zunächst nur der/die VerfasserIn der erstgereihten Wettbewerbsarbeit
von der/den AusloberinNen im anschließenden Verhandlungsverfahren zur Legung von ein
oder mehreren Angeboten eingeladen.
Details zum Verhandlungsverfahren ergeben sich aus den Angebotsbestimmungen, welche
ausschließlich dem/der/den zur Abgabe eines Angebotes eingeladenen TeilnehmerInnen zur
Verfügung gestellt werden.
1.5.11 Bekanntgabe des Wettbewerbsergebnisses
Das Ergebnis des Wettbewerbes wird gemäß den Bestimmungen des BVergG 2018 mit einem
Verständigungsschreiben an alle betroffenen WettbewerbsteilnehmerInnen über das e-
Vergabeportal sowie an die Kammer der ZiviltechnikerInnen für Steiermark und Kärnten
versandt.
1.5.12 Ausstellung der Wettbewerbsarbeiten
Die Ausstellung der Wettbewerbsarbeiten ist zeitnah (der genaue Termin wird noch bekannt
gegeben) vorgesehen. Alle eingereichten, nicht ausgeschiedenen Wettbewerbsarbeiten
werden nach Abschluss des Preisgerichts mindestens eine Woche ausgestellt. Die Namen der
VerfasserInnen sowie deren MitarbeiterInnen werden in dieser Ausstellung angegeben. Der
Ort und der genaue Zeitpunkt dieser Ausstellung werden gesondert bekannt gegeben. Alle
WettbewerbsteilnehmerInnen, die PreisrichterInnen, die ErsatzpreisrichterInnen und die
zuständige Länderkammer der ArchitektInnen und Ingenieurkonsulenten werden informiert.
Der vollständige und von den Mitgliedern des Preisgerichtes unterzeichnete Abschlussbericht
(Protokoll) wird in dieser Ausstellung aufgelegt.
1.5.13 Veröffentlichung
Die WettbewerbsteilnehmerInnen sind damit einverstanden, an der Internetpublikation ihrer
Beiträge im Rahmen des Portals http://www.architekturwettbewerb.at der Bundeskammer
der ZiviltechnikerInnen durch die Übergabe publikationsfähiger Daten mitzuwirken.
Da vorgesehen ist, die Daten ohne weitere Bearbeitung zu veröffentlichen, werden die
WettbewerbsteilnehmerInnen um die Einhaltung folgender Regeln ersucht:
je eine gesonderte Publikationsdatei (im pdf-Format) entsprechend jedem
eingereichten Plan, bei 300 dpi Auflösung
Dateigrößen möglichst klein (< 1 MB)
inhaltlich eindeutige Dateibenennungen: z.B.“Kennziffer.pdf“
Erläuterungsbericht, etc. als gesonderte pdf-Dokumente
Weiters erklären sich die WB-TeilnehmerInnen damit einverstanden, dass die
gegenständlichen Ausschreibungsunterlagen, die Namen der TeilnehmerInnen und die
Stadtgemeinde Bruck/Mur und H & H GmbH 03.08.2020 Seite 11Bildungscampus/Stadtquartier Bruck an der Mur
JurorInnen sowie die Stellungnahme der Kammer der ZiviltechnikerInnen für Steiermark und
Kärnten ab Übermittlung der Ausschreibungsunterlagen an die WB-TeilnehmerInnen im
Internet-Wettbewerbeportal der Bundeskammer der ZiviltechnikerInnen veröffentlicht
werden.
1.6 WETTBEWERBSSPRACHE
Die Wettbewerbssprache ist in allen Phasen des Verfahrens Deutsch. Sämtliche Begriffe und
auch die daraus resultierenden Aufgabenstellungen (etwa Erwirkungen von Genehmigungen)
basieren auf der in Österreich gebräuchlichen Bedeutung.
1.7 ZUSAMMENSETZUNG DES PREISGERICHTS
1.7.1 Preisgericht
HauptpreisrichterInnen ErsatzpreisrichterInnen
H&H
Rupert VÖGL DI (FH) Robert VORRABER
Christoph HAUSMANN Martina HAUSMANN
Arch. DI Werner NUSSMÜLLER (F) Arch. DI Stefan NUSSMÜLLER (F)
Stadtgemeinde Bruck an der Mur
BM Peter KOCH, MSc SR Mag. Kerstin KOCH-PERNITSCH
VizeBMin. Susanne KALTENEGGER GR Dr. Harald RECHBERGER
Externe Fachpreisrichter/Nominierung Kammer der Architekten
Arch. DI Heinz PLÖDERL (F) Arch. DI Gernot HERTL (F)
Archin. DIin Alexa ZAHN (F) Archin. DIin Evelyn RUDNICKI (F)
Ortsbild
Arch. DI Günter REISSNER (F) Archin. DIin Andrea RÖTHL (F)
Der/Die ErsatzpreisrichterIn der Ziviltechnikerkammer wird für die Teilnahme an der
konstituierenden Sitzung und am Kolloquium, auch bei Anwesenheit des Hauptpreisrichters,
entsprechend honoriert. Die Teilnahme an der Preisgerichtssitzung ist, bei Anwesenheit des
Hauptpreisrichters, möglich, jedoch ohne Stimmrecht und Vergütung.
1.7.2 Aufgaben des Preisgerichts
(1) Die Aufgabe der PreisrichterInnen besteht in der Teilnahme an der konstituierenden
Preisgerichtssitzung, am Kolloquium, Mitwirkung an der Fragenbeantwortung sowie der
Begutachtung der eingereichten Wettbewerbsarbeiten nach den im Punkt 2.7
festgelegten Kriterien. Zudem ist das Preisgericht verpflichtet, eine Reihung bzw. die
Stadtgemeinde Bruck/Mur und H & H GmbH 03.08.2020 Seite 12Bildungscampus/Stadtquartier Bruck an der Mur
Auswahl der prämierungswürdigen Wettbewerbsarbeiten herbeizuführen (siehe Punkt
1.8). Dabei kann in zu begründenden Ausnahmefällen eine andere Aufteilung der Preise
und Anerkennungspreise erfolgen. Die Gesamtsumme und die ausgelobte Anzahl der
Preise sind jedoch in jedem Fall zu vergeben.
(2) Das Preisgericht kann den Ausloberinnen Empfehlungen hinsichtlich der weiteren
Vorgangsweise unter Zugrundelegung des Ergebnisses des Wettbewerbsverfahrens
geben.
(3) Das Preisgericht entscheidet in allen Beurteilungsfragen unabhängig, unanfechtbar und
endgültig. Es ist zur Objektivität und zur Einhaltung der Bedingungen des
Wettbewerbsverfahrens verpflichtet und trägt diesbezüglich die Verantwortung
gegenüber den Auftraggeberinnen und den WettbewerbsteilnehmerInnen im
Wettbewerbsverfahren.
(4) Nahe Angehörige, in Lebensgemeinschaft oder in eingetragener Partnerschaft lebende
Personen von WettbewerbsteilnehmerInnen und aus sonstigen Gründen befangene
Personen dürfen an Sitzungen des Preisgerichtes nicht teilnehmen.
1.7.3 Beratung des Preisgerichtes (nicht stimmberechtigt)
Als BeraterInnen werden beigezogen:
Mag. Werner REINPRECHT (Stadtgemeinde Bruck/Mur - Fachbereichsleiter
Kultur, Jugend, Bildung)
Mag. Heinz PAULMICHL (Bildungsdirektion Steiermark)
DI Dr. Robert PICHLER (Stadtgemeinde Bruck/Mur – Fachbereichsleiter
Planung & Bau)
DI Georg DEUTSCHMANN (Stadtgemeinde Bruck/Mur – Fachbereich Planung
& Bau/ Baurecht)
Eva SCHMIDINGER (BMin. Pernegg)
ein Vertreter der FPÖ
ein Vertreter der Grünen
ein Vertreter der KPÖ
ein Vertreter der Neos
STATIK: VertreterIn Höhenberger-Engineering ZT GmbH, Oberwart
VERKEHRSPLANUNG: VertreterIn des Büros ZIS+P Verkehrsplanung
Weitere BeraterInnen des Preisgerichtes (ohne Stimmrecht) können im Verfahren noch
hinzugezogen werden.
Stadtgemeinde Bruck/Mur und H & H GmbH 03.08.2020 Seite 13Bildungscampus/Stadtquartier Bruck an der Mur
1.8 PREISE, ANERKENNUNGSPREISE, RECHNUNGSLEGUNG
Für die zu prämierenden Wettbewerbsarbeiten ist entsprechend § 9 des Teil B Wettbewerbsordnung
Architektur – WOA 2010 insgesamt eine Summe (Preisgelder) von € 110.000,-- (exkl. 20% Ust.)
vorgesehen.
1. Preis: € 31.000,--
2. Preis: € 25.000,--
3. Preis: € 20.000,--
3 Anerkennungspreise zu je: € 8.000,--
2 Anerkennungspreise zu je: € 5.000,--
Darüber hinausgehende Preisgelder und/oder sonstige Vergütungen für die Teilnahme am
Vergabeverfahren erfolgen nicht.
Die Vergütung erfolgt nach Rechnungslegung an die Stadtgemeinde Bruck a. d. Mur innerhalb von 30
Tagen.
Die Rechnung hat folgende Rechnungsadresse aufzuweisen:
Stadtgemeinde Bruck an der Mur
Fachbereich Planung & Bau
Koloman-Wallisch-Platz 1
8600 Bruck an der Mur
Auf jeder Rechnung sind die Bankverbindung, IBAN, BIC und UID-Nummer der/des TeilnehmerIn
sowie die UID-Nummer der Stadtgemeinde Bruck a. d. Mur (ATU69180218) anzugeben.
Die Rechnung ist in einfacher Ausfertigung an die Stadtgemeinde zu übermitteln.
Stellt sich beim Öffnen der Kuverts mit den Namen der ProjektverfasserInnen (VerfasserInnenbrief,
Identitätsnachweis) am Ende der Beurteilung durch das Preisgericht heraus, dass der/die VerfasserIn
einer der zu prämierenden Wettbewerbsarbeiten nicht teilnahmeberechtigt war oder ein
Ausschließungsgrund vorliegt, so rücken die in der Reihung nachfolgenden Wettbewerbsarbeiten
nach.
1.9 ABSICHTSERKLÄRUNG, BEAUFTRAGUNG
1.9.1 Absichtserklärung der Ausloberinnen
Die Ausloberinnen beabsichtigen, im Anschluss an den Wettbewerb unter Berücksichtigung
der Empfehlungen des Preisgerichts ein Verhandlungsverfahren gemäß §37 Abs1 Z7 BVergG
zur Beschaffung von Planerleistungen und sonstigen Leistungen durchzuführen. Dieses
Verhandlungsverfahren wird entweder von beiden Ausloberinnen gemeinsam oder auch nur
von einer der Ausloberinnen geführt. Unabhängig davon, ob das Verhandlungsverfahren von
beiden Ausloberinnen gemeinsam oder auch nur von einer der Ausloberinnen geführt wird,
Stadtgemeinde Bruck/Mur und H & H GmbH 03.08.2020 Seite 14Bildungscampus/Stadtquartier Bruck an der Mur
kann der Leistungsvertrag entweder mit beiden Ausloberinnen gemeinsam als
Auftraggeberinnen oder auch nur von einer der Ausloberinnen als Auftraggeberin
abgeschlossen werden.
Hierfür werden der oder die GewinnerInnen des Wettbewerbs (BieterIn) zur Abgabe eines
Angebotes aufgefordert. Die Ausloberinnen/die Ausloberin wird mit dem/der/den
BieterInnen zumindest ein Verhandlungsgespräch führen, behält sich aber vor, mehrere
Verhandlungsrunden zu führen und auch mehrere (Zwischen-) Angebote abzuverlangen.
Alle weiteren Informationen zum angeschlossenen Verhandlungsverfahren und zum
abzuschließenden Leistungsvertrag werden im Rahmen des Verhandlungsverfahrens bekannt
gegeben.
Gegenstand des Leistungsvertrags ist die Erbringung von Planerleistungen und sonstigen
Leistungen im Zusammenhang mit dem Bildungscampus/Stadtquartier Bruck an der Mur. Die
Flächen werden für Schulbildungsinfrastruktur, Handelsgeschäfte, Stellplatzflächen, etc.
benötigt. Die Ausloberinnen/Ausloberin beabsichtigen/beabsichtigt dabei, den/die BieterIn
zumindest mit den tradierten Planungsabschnitten Vorplanung (Vorentwurf),
Entwurfsplanung und Einreichplanung (Genehmigungsplanung), den Leitdetails und der
baukünstlerischen Oberleitung zu noch zu vereinbarenden Bedingungen zu betrauen.
Weiters beabsichtigen/beabsichtigt die Ausloberinnen/Ausloberin den/die BieterIn
gegebenenfalls auch mit der gesamten Ausführungsplanung des Bauvorhabens und
allfälligen weiteren Leistungen jeweils im Sinne von Optionen, welche die
Ausloberinnen/Ausloberin aufgreifen können zu noch zu vereinbarenden Bedingungen zu
betrauen. Eine weitere Beauftragung im Sinne der Qualitätssicherung ist möglich.
Thema der Verhandlungen mit dem/der GewinnerIn werden insbesondere das Projekt, der
Projektumfang, die Empfehlungen des Beurteilungsgremiums (ggf. die Projektleitung, die
Zusammensetzung des Projektteams inkl. FachplanerInnen), die geplante Projektabwicklung
und Zeitablauf sowie das Honorar sein. Die AuftraggeberinNen behält/behalten sich weiters
das Recht vor, allfällige aus zwingenden städtebaulichen, formalen, sachlichen oder
wirtschaftlichen Rücksichten erforderliche Änderungen im Zuge der Auftragserteilung zu
verlangen. Die AuftraggeberinNen kann/können weitere Änderungen im Zuge der
Bearbeitung nach der Auftragserteilung verlangen. Dabei sind jedoch die wesentlichen
architektonischen Qualitätsmerkmale zu erhalten.
Für den Fall, dass die Verhandlung mit dem/der erstplatzierten WettbewerbsteilnehmerIn
nicht mit der beabsichtigten Beauftragung abgeschlossen werden kann, ist eine
entsprechende Verhandlung mit dem/der zweitplatzierten WettbewerbsteilnehmerIn
aufzunehmen. Für den Fall, dass auch die Verhandlung mit dem/der zweitplatzierten
WettbewerbsteilnehmerIn nicht mit der beabsichtigten Beauftragung abgeschlossen werden
kann, ist eine entsprechende Verhandlung mit dem/der drittplatzierten
WettbewerbsteilnehmerIn aufzunehmen.
Ist keine ausreichende technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des/der siegreichen
BieterIn im Verhandlungsverfahren belegbar, muss zur Abdeckung der technischen
Stadtgemeinde Bruck/Mur und H & H GmbH 03.08.2020 Seite 15Bildungscampus/Stadtquartier Bruck an der Mur
Leistungsfähigkeit eine Arbeitsgemeinschaft mit einem technisch leistungsfähigen Büro in
Absprache mit den Ausloberinnen/der Ausloberin gebildet werden.
In keinem Fall besteht ein Rechtsanspruch auf Beauftragung.
Im Falle einer Beauftragung im Anschluss an den Wettbewerb wird die
Aufwandsentschädigung und das Preisgeld nicht in Abzug gebracht. Allfällige Änderungen
des Projekts im Sinne der Empfehlungen des Preisgerichtes im geringfügigen Ausmaß sind zu
berücksichtigen und werden nicht gesondert vergütet. Gravierende Änderungen des
Projektes sind gesondert zu vergüten.
1.9.2 Verpflichtung der Wettbewerbsteilnehmenden im Auftragsfall
Der/die Wettbewerbsteilnehmende versichert:
dass er/sie gemäß den Verfahrensbedingungen planungs- und
berufsausübungsberechtigt ist
dass er/sie für die erforderlichen Planungsleistungen zur Verfügung steht und zur sach-
und termingerechten Durchführung in der Lage ist
dass er/sie ausreichend berufshaftpflichtversichert ist. (z.B. ZT-
Großschadenshaftpflichtversicherung, Versicherungssumme mindestens EUR 750.000,--
pauschal)
1.9.3 Allgemein
Die TeilnehmerInnen verpflichten sich bei einer Nichtrealisierung des Vorhabens keine
Ansprüche, die über die angeführten Vergütungsregelungen hinausgehen, geltend zu
machen.
1.10 RECHTSGRUNDLAGEN, VERFAHRENSREGELN
1.10.1 Rechtsgrundlagen
Die Rechtsgrundlagen des gegenständlichen Wettbewerbes sind in nachstehender
Reihenfolge:
1. das Protokoll des Kolloquiums + Fragenbeantwortung,
2. die gegenständlichen Auslobungsunterlagen samt Beilagen und Anhängen,
3. allfällige sonstige von den Ausloberinnen vorgegebene Unterlagen einschließlich
Ausfüllmuster der elektronischen Vergabeplattform,
4. subsidiär das Bundesvergabegesetz 2018 i.d.g.F., insbesondere die einschlägigen
Bestimmungen über Realisierungswettbewerbe (§§ 163 ff leg cit),
5. subsidiär die Wettbewerbsordnung Architektur WOA 2010 (Teil B des
Wettbewerbsstandard Architektur 2010)
Bei Widersprüchen gelten die Rechtsgrundlagen in der angeführten Reihenfolge.
Stadtgemeinde Bruck/Mur und H & H GmbH 03.08.2020 Seite 16Bildungscampus/Stadtquartier Bruck an der Mur
1.10.2 Geheimhaltungspflicht und Anerkennung der Preisgerichtsentscheidung
Mit der Einreichung seines/ihres Projektes nimmt jeder/jede WettbewerbsteilnehmerIn
sämtliche in der Auslobung enthaltenen Bedingungen an. Er/sie ist bis zur endgültigen
Preisgerichtsentscheidung auch zur Geheimhaltung des eigenen Projektes verpflichtet und
nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass die Entscheidung des Preisgerichtes in allen Fach- und
Ermessensfragen endgültig ist.
1.10.3 Prüfung durch die zuständige Länderkammer der ZiviltechnikerInnen
Die zuständige Länderkammer der ZiviltechnikerInnen wurde im Rahmen ihrer
Obliegenheiten tätig und hat die Wettbewerbsunterlagen hinsichtlich der Wahrung der
Berufsinteressen der TeilnehmerInnen und auf Vereinbarkeit mit der WSA 2010 überprüft
und freigegeben sowie mit dem Schreiben vom 03.08.2020 ihre Kooperation mit den
Ausloberinnen bekundet und ihre PreisrichterInnen nominiert (siehe Beilage 03a
Kooperationsvermerk der Kammer der ZiviltechnikerInnen für Steiermark und Kärnten).
1.10.4 Wahrung der Anonymität, Verständigung der TeilnehmerInnen zur zusätzlichen Abgabe
Das Verfahren verläuft für das Preisgericht während der gesamten Verfahrensdauer anonym.
Die VerfasserInnen der bei der Preisgerichtssitzung ausgewählten Projekte werden durch
einen Notar (Notariat Dr. Zankl, Kaiserfeldgasse 27, A-8010 Graz) verständigt.
1.11 WETTBEWERBSTEILNEHMERINNEN, TEILNAHMEBERECHTIGUNG / EIGNUNG
1.11.1 Allgemeines zur Eignung und Nachweisen
TeilnehmerInnen müssen (während der gesamten Laufzeit des Verfahrens und dem Zeitraum
der Leistungserbringung) zur Erbringung der ausschreibungsgegenständlichen Leistungen
geeignet sein.
Die Ausloberinnen behalten sich vor, das Vorliegen sowie das Fortbestehen der Eignung der
TeilnehmerInnen, der SubunternehmerInnen bzw. sonstiger Dritter und/oder verbundener
Unternehmen im Verfahrensverlauf – insbesondere in Hinblick auf allfällige Änderungen des
Leistungsgegenstandes – durch Einforderung von weiteren Nachweisen zu überprüfen.
Die Eignung muss spätestens zum Zeitpunkt der Abgabe der einzureichenden Unterlagen
(Vorlage der Wettbewerbsarbeiten) vorliegen.
Die Erfüllung der Eignungskriterien ist bei der Abgabe der WB-Arbeiten mittels
Eigenerklärung (Teil des Verfasserbriefes) zu bestätigen. Sollte die eingereichte WB-Arbeit
zur zusätzlichen Abgabe aufgefordert werden, sind die Eignungskriterien innerhalb von 14
Tagen ab Benachrichtigung durch den Notar durch nachstehend angeführte Nachweise zu
belegen.
1.11.2 Befugnis
Teilnahmeberechtigt am Vergabeverfahren sind:
Österreichische ArchitektInnen, ZivilingenieurInnen für Hochbau und ZT-
Gesellschaften mit entsprechender aufrechter oder ruhender Befugnis gemäß
Ziviltechnikergesetz i.d.g.F.
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Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der EU, des EWR oder der Schweiz, die in
einem Mitgliedstaat der EU/des EWR oder der Schweiz niedergelassen sind und dort
den Beruf eines/r freiberuflichen ArchitektIn oder eines/r freiberuflichen
IngenieurkonsulentIn auf einem Fachgebiet, das den Fachgebieten der o.a.
BefugnisträgerInnen gleichzuhalten ist, befugt ausüben.
Natürliche Personen, die eine Planungsberechtigung zur selbständigen Planung des
Wettbewerbsgegenstandes im Sitzstaat des/der TeilnehmerIn besitzen.
Juristische Personen im vorgenannten Sinne, sofern deren satzungsgemäßer
Gesellschaftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist und der
Wettbewerbsaufgabe entspricht und einer der vertretungsbefugten
GeschäftsführerInnen bzw. der/die VerfasserIn der Wettbewerbsarbeit die an
natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllt.
Für die nichtösterreichischen TeilnehmerInnen wird auf die Informationspflicht der
DienstleisterInnen vor Erbringung der Dienstleistung (im Auftragsfall) an den/die
DienstleistungsempfängerIn gemäß § 32 ZTG hingewiesen.
Der Nachweis der Befugnis (§81 BVergG 2018, Bestätigung der Befugnis durch die ZT-
Kammer oder ANKÖ Führungszertifikat) ist in deutscher Sprache vorzulegen und darf nicht
älter als 6 Monate sein.
Im Falle einer ruhenden Befugnis verpflichtet sich der/die TeilnehmerIn, spätestens zum
Zeitpunkt des Beginns der Verhandlungen eine schriftliche Bestätigung über die
Aufrechtstellung der Befugnis zu erbringen.
1.11.3 Berufliche Zuverlässigkeit
Der/die TeilnehmerIn (bei Teilnehmergemeinschaften: jedes Mitglied) sowie jedeR
notwendige SubunternehmerIn muss nachweisen, dass er/sie zuverlässig im Sinne des § 82
BVergG 2018 ist bzw. gegen ihn/sie keine Ausschlussgründe gemäß § 78 Abs. 1 BVergG 2018
vorliegen.
Zum Nachweis der beruflichen Zuverlässigkeit sind folgende Unterlagen in deutscher Sprache
vorzulegen (nicht älter als 6 Monate):
Aktueller Auszug aus einem Berufs- oder Handelsregister (Firmenbuchsauszug) und
aus dem Strafregister (Strafregisterauszug) oder gleichwertige Bescheinigungen einer
Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes des/der UnternehmerIn
(jeweils maximal sechs Monate alt), aus dem/der hervorgeht, dass
keine rechtskräftige Verurteilung gegen den/die UnternehmerIn (einschließlich
Verurteilungen nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz) oder – sofern es
sich um juristische Personen, Personengesellschaften des Handelsrechts,
eingetragene Erwerbsgesellschaften oder Arbeitsgemeinschaften handelt –
gegen auch nur einzelne in deren Geschäftsführung tätige physische Personen
vorliegt, die einen der folgenden Tatbestände betrifft: Mitgliedschaft bei einer
kriminellen Vereinigung oder Organisation, Terroristische Vereinigung,
Terroristische Straftaten oder Terrorismusfinanzierung, Bestechlichkeit,
Vorteilsannahme, Bestechung, Vorteilszuwendung oder verbotene Intervention
Stadtgemeinde Bruck/Mur und H & H GmbH 03.08.2020 Seite 18Bildungscampus/Stadtquartier Bruck an der Mur
Betrug, Untreue, Geschenkannahme, Förderungsmissbrauch, Geldwäscherei,
Sklaverei, Menschenhandel bzw. einen entsprechenden Straftatbestand gemäß
den Vorschriften des Landes in dem der/die UnternehmerIn ihren/ seinen Sitz
hat
über das Vermögen des/der UnternehmerIn kein Insolvenzverfahren eröffnet
oder mangels kostendeckenden Vermögens kein Insolvenzverfahren eröffnet
wurde (z.B. Auszug aus Insolvenzdatei)
der/die UnternehmerIn sich nicht in Liquidation befindet oder seine/ihre
gewerbliche Tätigkeit nicht einstellen oder nicht eingestellt hat
auch sonst gegen den/die UnternehmerIn oder – sofern es sich um juristische
Personen, Personengesellschaften des Handelsrechts, eingetragene
Erwerbsgesellschaften oder Arbeitsgemeinschaften handelt – gegen physische
Personen, die in der Geschäftsführung tätig sind, kein rechtskräftiges Urteil
wegen eines Deliktes ergangen ist, das seine/ihre berufliche Zuverlässigkeit in
Frage stellt.
Letztgültiger Kontoauszug der zuständigen Sozialversicherungsanstalt (maximal sechs
Monate alt) und letztgültige Rückstandsbescheinigung der zuständigen
Finanzbehörde (alternativ Buchungsmitteilung/Auszug aus dem Abgabenkonto) oder
gleichwertige Dokumente der zuständigen Behörden des Herkunftslandes (jeweils
maximal sechs Monate alt), aus dem/denen hervorgeht, dass der/die UnternehmerIn
seine/ihre Verpflichtungen zur Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge oder der
Steuern und Abgaben in Österreich oder nach den Vorschriften des Landes, in dem
er/sie niedergelassen ist, erfüllt hat.
Zur Beurteilung der beruflichen Zuverlässigkeit werden die Ausloberinnen weitere Informationen
über den/die TeilnehmerIn bzw. alle Mitglieder der Teilnehmergemeinschaft (sowie allenfalls
benannte SubunternehmerInnen) wie die Auskunft aus der zentralen Verwaltungsstrafevidenz
des Bundesministers für Finanzen gemäß § 28b AuslBG, aus der Verwaltungsstrafevidenz des
Kompetenzzentrums LSDB gemäß § 35 LSD-BG und gegebenenfalls über andere nachweislich
festgestellte schwere Verfehlungen (Ausschlussgrund gemäß § 78 Abs 1 BVergG) einholen. Mit
Abgabe der Wettbewerbsarbeit erklärt der/die TeilnehmerIn, dass er/sie bzw. sämtliche
Mitglieder der Teilnehmergemeinschaft sowie allenfalls benannte SubunternehmerInnen oder
sonstige Dritte seine bzw. ihre Zustimmung zu diesem Vorgehen geben.
1.11.4 Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
Der/die TeilnehmerIn (bei Teilnehmergemeinschaften: alle Mitglieder zusammen, sofern
nicht im Einzelfall ausdrücklich anders bestimmt) hat nachfolgende Mindestanforderungen
zu erfüllen (der Nachweis kann – sofern in unten stehender Aufzählung nicht anders
angegeben – auch durch einen Subunternehmer, verbundenes Unternehmen oder sonstigen
Dritten erbracht werden).
Der/die TeilnehmerIn (bzw. jedes Mitglied der Teilnehmergemeinschaft) muss eine
Mindestbonität nach Auskunft/Rating (Gesamtbewertung) des
Kreditschutzverbandes von 1870 (KSV) von maximal 399 Punkten (geringes Risiko)
Stadtgemeinde Bruck/Mur und H & H GmbH 03.08.2020 Seite 19Bildungscampus/Stadtquartier Bruck an der Mur
oder eines vergleichbaren Ratings einer europäischen
Bonitätsauskunft/Ratingagentur aufweisen. Der Nachweis hat durch Vorlage einer/s
Auskunft/Ratings des Kreditschutzverbandes von 1870 (KSV) oder eines
vergleichbaren Ratings einer europäischen Bonitätsauskunft/Ratingagentur durch
den/die TeilnehmerIn zu erfolgen.
Alternativ hat der/die TeilnehmerIn (bzw. jedes Mitglied der
Teilnehmergemeinschaft) den Nachweis durch Vorlage einer Bankerklärung
(Bonitätsauskunft) eines europäischen Bankinstituts, worin das Bankinstitut
bestätigt, dass ihm keine Gründe vorliegen bzw. ihm keine Gründe bekannt sind,
wonach von einer Geschäftsbeziehung mit dem entsprechenden Teilnehmer aus
Bonitätsgründen abzuraten wäre (ohne Obligo des Bankinstituts), erbringen.“
Weiters hat der Nachweis der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des/der
TeilnehmerIn wie folgt zu erfolgen:
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung über min. € 750.000,00.
Erklärung über die solidarische Haftung von Subunternehmern gegenüber der
Auftraggeberin, falls sich der/die TeilnehmerIn zum Nachweis ihrer/seiner
finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten von
SubunternehmerInnen stützt
Die Nachweise der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sind in deutscher Sprache
vorzulegen und dürfen nicht älter als 6 Monate sein.
1.11.5 Technische Leistungsfähigkeit
Der Bewerber ist technisch leistungsfähig, wenn er zumindest die im Folgenden genannten
Mindestanforderungen nachweislich kumulativ erfüllt:
Mindestpersonalstand: 3 Vollzeitbeschäftigte (inkl. Befugnis-Inhaber)
Falls sich der/die TeilnehmerIn zum Nachweis seiner/ihrer technischen
Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten von SubunternehmerInnen stützt, den
Nachweis, dass der/die TeilnehmerIn für die Ausführung des Auftrages die bei den
SubunternehmerInnen im erforderlichen Ausmaß nachgewiesenermaßen
vorhandenen Mittel auch tatsächlich zur Verfügung stehen
1 Referenzprojekt:
Baukosten min. € 6 Mio. (Errichtungskosten Bereiche 2, 3, 4, 6)
Fertigstellung nicht länger als vor 7 Jahren
Beauftragung Objektplanung Architektur
Für das Wettbewerbsverfahren ist die berufliche Zuverlässigkeit mittels folgender Nachweise
zu bestätigen und in deutscher Sprache vorzulegen.
Angaben über die Anzahl der beschäftigten DienstnehmerInnen (aktueller SV –
Auszug)
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