Brandschutzbedarfsplan Gemeinde Ense - für die - Ense, im April 2016

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Brandschutzbedarfsplan

           für die

   Gemeinde Ense

       Ense, im April 2016
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                                    Vorwort
                                        zum
                      Brandschutzbedarfsplan
                                     für die
                                  Gemeinde Ense

Nach dem Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophen-
schutz für das Land NRW (BHKG) hat die Gemeinde einen Brandschutzbedarfsplan
aufzustellen und fortzuschreiben.

Für die Gemeinde Ense wurde erstmals im Jahr 1990 ein Brandschutzkonzept er-
stellt. Durch die Neufassung des Feuerschutz- und Hilfeleistungsgesetzes (FSHG) im
Jahr 1998 wurden die Gemeinden verpflichtet, Brandschutzbedarfspläne aufzustel-
len. Das Brandschutzkonzept wurde daher überarbeitet und im Jahr 1999 als Brand-
schutzbedarfsplan im Rat der Gemeinde Ense verabschiedet. Im Jahr 2010 wurde
ein neuer Brandschutzbedarfsplan erarbeitet und einstimmig vom Rat der Gemeinde
Ense beschlossen. In dem seit dem 01.01.2016 gelten BHKG ist die Aufstellung und
Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans weiter hin geregelt. Spätestens nach
fünf Jahren ist der Brandschutzbedarfsplan demnach fortzuschreiben.

Bei dem vorliegenden Brandschutzbedarfsplan handelt es sich um eine Fortschrei-
bung des Brandschutzbedarfsplans aus dem Jahr 2010. Die Grundstruktur wurde
beibehalten, Veränderungen in der Gemeinde Ense eingepflegt und die erforderli-
chen Maßnahmen für die Jahre 2016 bis 2020 festgelegt. Im Brandschutzbedarfs-
plan werden die allgemeinen und besonderen Gefahren und Risiken im Gemeinde-
gebiet analysiert. Auf Grundlage eines Vergleiches zwischen „Soll“- und „Ist“-Zustand
der Feuerwehr Ense wird unter Berücksichtigung der Gefährdungsanalyse festgelegt,
wie die Feuerwehr in Zukunft organisiert, ausgestattet und weiterentwickelt werden
soll.

Einen steigenden Stellenwert hat seit einigen Jahren die interkommunale Zusam-
menarbeit. In verschiedenen Bereichen arbeitet die Feuerwehr Ense inzwischen er-
folgreich mit anderen Kommunen zusammen. Die interkommunale Zusammenarbeit
wirkt sich auf die Struktur und die Arbeit der Feuerwehr aus und nutzt bestehende
Synergiepotenziale.

Die Überarbeitung des Brandschutzbedarfsplans erfolgte in enger Abstimmung zwi-
schen der Verwaltung, dem Gemeinderat, der Wehrführung und den einzelnen
Löschgruppen.

Den politischen Entscheidungsträgern soll der Brandschutzbedarfsplan als Leitfaden
und Hilfsmittel bei allen die Feuerwehr betreffenden Entscheidungen dienen.

Die Auswertungen und Erkenntnisse dieses Brandschutzbedarfsplans zeigen, dass
die Feuerwehr Ense sowohl personell als auch technisch gut ausgestattet ist. Die
Feuerwehrkameradinnen und -kameraden verfügen über einen hohen Ausbildungs-
stand und über große Fachkompetenz. Damit die Feuerwehr Ense ihren Aufgaben
auch zukünftig gerecht werden kann, sind gleichwohl auch in den kommenden Jah-
-3-

ren verschiedene Maßnahmen und Investitionen notwendig. Die Verantwortlichen in
Verwaltung und Politik sind sich einig, dass für die Feuerwehr auch weiterhin die er-
forderlichen Mittel zur Verfügung gestellt werden müssen. Die Sicherheit der Bürger
und der Einsatzkräfte der Feuerwehr ist ein wertvolles Gut, dass es zu unterstützen
gilt.

Für das große Engagement der ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen bedanke ich
mich an dieser Stelle im Namen von Rat und Verwaltung. Nur durch die wertvolle
Bereitschaft, sich ehrenamtlich und unentgeltlich zu engagieren, kann die ständige
Einsatzbereitschaft der Freiwilligen Feuerwehr Ense sichergestellt und damit der
Schutz der Bürgerinnen und Bürger garantiert werden.

Ense, im April 2016

(Wegener)
Bürgermeister
-4-

Inhaltsverzeichnis
Vorwort ................................................................................................................... - 2 -
Inhaltsverzeichnis ................................................................................................... - 4 -
Abbildungsverzeichnis ............................................................................................ - 5 -
Tabellenverzeichnis ................................................................................................ - 5 -
1 Rechtliche Grundlagen ........................................................................................ - 7 -
   1.1 Aufgaben der Gemeinde ............................................................................... - 8 -
   1.2 Aufgaben der Feuerwehr .............................................................................. - 8 -
   1.3 Vorbeugende Brandschutz ............................................................................ - 9 -
2 Gefährdungspotenzial........................................................................................ - 11 -
   2.1 Die Gemeinde Ense .................................................................................... - 11 -
     2.1.1 Größe und Einwohner .......................................................................... - 11 -
     2.1.2 Topographie, Flächennutzung und Klima ............................................. - 12 -
     2.1.3 Verkehrsanbindung .............................................................................. - 13 -
     2.1.4 Infrastruktur .......................................................................................... - 15 -
     2.1.5 Löschwasserversorgung ....................................................................... - 16 -
     2.1.6 Gas-, Strom- und Wasserversorgung ................................................... - 18 -
   2.2 Risikoanalyse, Bewertung des Gefahrenpotenzials .................................... - 19 -
     2.2.1 Wohnbebauung .................................................................................... - 19 -
     2.2.2 Industrie und Gewerbe ......................................................................... - 20 -
     2.2.3 Besondere bauliche Anlagen und Gebäude ......................................... - 21 -
     2.2.4 Verkehr ................................................................................................. - 24 -
     2.2.5 Waldgebiete und Naturschutz............................................................... - 25 -
     2.2.6 Feuerwehreinsätze in der Gemeinde Ense .......................................... - 26 -
   2.3 Gefährdungsanalyse ................................................................................... - 29 -
3 Schutzzielfestlegung .......................................................................................... - 34 -
   3.1 Hilfsfrist ....................................................................................................... - 34 -
   3.2 Funktionsstärke ........................................................................................... - 36 -
   3.3 Erreichungsgrad .......................................................................................... - 38 -
   3.4 Schutzziele .................................................................................................. - 39 -
4 Soll-Struktur ....................................................................................................... - 41 -
   4.1 Löscheinheiten ............................................................................................ - 41 -
   4.2 Fahrzeuge und Geräte ................................................................................ - 41 -
   4.3 Personal und Einsatzkleidung ..................................................................... - 44 -
   4.4 Feuerwehrhäuser ........................................................................................ - 46 -
5 Ist-Struktur und erforderliche Maßnahmen ........................................................ - 47 -
   5.1 Löscheinheiten ............................................................................................ - 47 -
   5.2 Fahrzeuge und Geräte ................................................................................ - 48 -
     5.2.1 Fahrzeuge ............................................................................................ - 48 -
     5.2.2 Geräte .................................................................................................. - 52 -
   5.3 Personal und Einsatzkleidung ..................................................................... - 54 -
     5.3.1 Personal ............................................................................................... - 54 -
     5.3.2 Ausbildung ............................................................................................ - 56 -
     5.3.3 Jugendfeuerwehr .................................................................................. - 57 -
     5.3.4 Dienst- und Einsatzkleidung ................................................................. - 58 -
   5.4 Feuerwehrhäuser ........................................................................................ - 59 -
   5.5 Interkommunale Zusammenarbeit............................................................... - 60 -
     5.5.1 Ausbildung ............................................................................................ - 60 -
     5.5.2 Digitalfunk ............................................................................................. - 60 -
     5.5.3 ABC ...................................................................................................... - 61 -
-5-

     5.5.4 Atemschutz ........................................................................................... - 61 -
  5.6 Zusammenarbeit mit dem Deutschen Roten Kreuz (DRK) .......................... - 61 -
  5.7 Alarmierung ................................................................................................. - 63 -
     5.7.1 Alarmierung per Sirene ......................................................................... - 63 -
     5.7.2 Alarmierung per DME ........................................................................... - 64 -
     5.7.3 Information per SMS ............................................................................. - 64 -
     5.7.4 Warnung der Bevölkerung durch Sirenen ............................................. - 64 -
6 erforderliche Investitionen und Maßnahmen ...................................................... - 66 -
7 Fazit ................................................................................................................... - 67 -
Anhang ................................................................................................................. - 68 -
  1 Organigramm der Feuerwehr Ense ................................................................ - 68 -
  2 Personalstärke ............................................................................................... - 68 -
  3 Fahrzeuge der Feuerwehr Ense .................................................................... - 68 -
  4 Brandschauobjekte ........................................................................................ - 68 -
  5 Objekte mit Brandmeldeanlagen .................................................................... - 68 -
  6 Ermittlung Einsatzrisiko .................................................................................. - 68 -
  7 Entfernung zu Feuerwehrstandorten .............................................................. - 68 -
  8 Bebauung, Flächennutzung ........................................................................... - 68 -
  9 Ermittlung des konkreten Gefährdungsrisikos ................................................ - 68 -

Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Einwohnerentwicklung 1970 bis 2015 .............................................. - 12 -
Abbildung 2: Flächennutzung in Ense, Angaben in ha, Stand: 2014 .................... - 13 -
Abbildung 3: Ermittlung des spezifischen Einsatzrisikos ...................................... - 29 -
Abbildung 4: Entfernung zum nächsten Standort / Tagesverfügbarkeit ................ - 30 -
Abbildung 5: Bebauung, Flächennutzung ............................................................. - 31 -
Abbildung 6: Ermittlung des konkreten Gefährdungsrisikos ................................. - 33 -
Abbildung 7: Zeitstrahl .......................................................................................... - 37 -

Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Einwohner und Fläche der Gemeinde Ense nach Ortsteilen ............... - 11 -
Tabelle 2: erforderliche Löschwassermengen nach Nutzungsarten ..................... - 17 -
Tabelle 3: vorhandene Löschwassermengen nach Ortsteilen .............................. - 17 -
Tabelle 4: Schulen in der Gemeinde Ense ........................................................... - 21 -
Tabelle 5: Kindertageseinrichtungen in der Gemeinde Ense ................................ - 21 -
Tabelle 6: Asylwohnungen in der Gemeinde Ense ............................................... - 22 -
Tabelle 7: Schützenhallen in der Gemeinde Ense ................................................ - 23 -
Tabelle 8: Beherbergungsbetriebe in der Gemeinde Ense ................................... - 23 -
Tabelle 9: Verkehrsaufkommen in der Gemeinde Ense ....................................... - 24 -
Tabelle 10: Feuerwehreinsätze 2010-2014 nach Einsatzarten ............................. - 26 -
Tabelle 11: Feuerwehreinsätze 2010-2014 nach Einheiten .................................. - 27 -
Tabelle 12: Errechnung des spezifischen Einsatzrisikos pro Quadrant ................ - 29 -
Tabelle 13: Ermittlung des konkreten Gefährdungsrisikos pro Quadrant ............. - 32 -
Tabelle 14: Schutzzielerreichung 2009-2014........................................................ - 39 -
Tabelle 15: Sollfahrzeuge ..................................................................................... - 44 -
Tabelle 16: Sollstärke ........................................................................................... - 45 -
Tabelle 17: Gliederung der Löschzüge ................................................................. - 47 -
Tabelle 18: Ausrückebereiche .............................................................................. - 48 -
-6-

Tabelle 19: Soll-Ist-Vergleich der Fahrzeuge, Zustand der Fahrzeuge ................ - 49 -
Tabelle 20: Tragkraftspritzen ................................................................................ - 53 -
Tabelle 21: Übersicht über die digitalen Meldeempfänger .................................... - 53 -
Tabelle 22: Vergleich der Soll- und Ist-Stärke ...................................................... - 55 -
Tabelle 23: Tagesverfügbarkeit ............................................................................ - 55 -
Tabelle 24: Fahrzeuge des DRK .......................................................................... - 62 -
Tabelle 25: Gerätschaften des DRK ..................................................................... - 63 -
Tabelle 26: Sirenenstandorte................................................................................ - 64 -
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1 Rechtliche Grundlagen
Die rechtliche Grundlage für das Feuerwehrwesen ist das Gesetz über den Brand-
schutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz für das Land Nordrhein-
Westfalen (BHKG) vom 17.12.2015.

Nach § 3 des Gesetzes ist die Gemeinde verpflichtet, eine den örtlichen Verhältnis-
sen entsprechende, leistungsfähige Feuerwehr als gemeindliche Einrichtung zu un-
terhalten, um zum Schutz der Bevölkerung vorbeugende und abwehrende Maßnah-
men hinsichtlich des Brandschutzes, der Hilfeleistung und des Katastrophenschutzes
zu gewährleisten. Um diesen Anforderungen gerecht werden zu können, trifft die
Gemeinde Maßnahmen zur Verhütung von Bränden und stellt eine den örtlichen
Verhältnissen angemessene Löschwasserversorgung sicher.

Die Gemeinde Ense nimmt die Aufgaben des BHKG als Pflichtaufgabe zur Erfüllung
nach Weisung wahr. Die Aufsicht obliegt dem Kreis Soest.

Nach § 3 Abs. 3 BHKG haben die Gemeinden unter Beteiligung ihrer Feuerwehr
Brandschutzbedarfspläne aufzustellen und fortzuschreiben. Folgende Punkte sollen
im Brandschutzbedarfsplan enthalten sein:

      Beschreibung von allgemeinen und besonderen Gefahren und Risiken im je-
       weiligen Zuständigkeitsbereich (Risikoanalyse)
      Festlegung der gewünschten Qualität der von der Feuerwehr zu erbringenden
       Leistungen (Schutzziel)
      Ermittlung des zur Erfüllung dieser Qualität erforderlichen Personals und der
       Mittel (Ressourcen)

Im Brandschutzbedarfsplan wird die Situation der Feuerwehr analysiert und dem Ge-
fährdungspotenzial in der Gemeinde Ense gegenübergestellt. Auf dieser Grundlage
werden die zukünftig notwendigen Maßnahmen erarbeitet. Der Brandschutzbedarfs-
plan zeigt die notwendigen Investitionen und die organisatorischen Veränderungen
auf. Die Entscheidungsträger sollen durch den Plan umfassend über die Belange der
Feuerwehr unterrichtet und informiert werden. Zudem soll eine Hilfestellung und Ori-
entierung bei Entscheidungen, die für das Feuerwehrwesen relevant sind, gegeben
werden.

Bei der Gestaltung des Brandschutzbedarfsplans wird den Kommunen ein großes
Ermessen eingeräumt. Der Gesetzgeber macht weder formelle noch inhaltliche Vor-
gaben. Im Jahr 2001 hat jedoch ein Arbeitskreis, in dem Mitglieder der Arbeitsge-
meinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren in NRW (AGBF NRW), des damaligen
Landesfeuerwehrverbandes NRW und der Bezirksregierungen vertreten sind, die s.
g. „Hinweise und Empfehlungen für die Anfertigung von Brandschutzbedarfsplänen
für die Gemeinden des Landes Nordrhein Westfalen“ veröffentlicht. An diesen Hin-
weise und Empfehlungen orientiert sich der vorliegende Brandschutzbedarfsplan.
Zwar sind die Hinweise und Empfehlungen für die Kommunen nicht bindend, sie sind
in Fachkreisen jedoch allgemein anerkannt und stellen eine gute Grundlage für die
Erstellung eines Brandschutzbedarfsplans dar.
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1.1 Aufgaben der Gemeinde
Die Gemeinde Ense unterhält eine Freiwillige Feuerwehr, die in verschiedene Lösch-
züge und Löschgruppen unterteilt ist. Zur Organisation der Feuerwehr s. Kapitel 5.1
und Anlage 1.

Der Gesetzgeber legt lediglich fest, dass die Gemeinde eine „den örtlichen Verhält-
nissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr“ vorzuhalten hat. Hinsichtlich der
Organisation, der Stärke und der Ausstattung ist den Kommunen ein weitreichendes
Ermessen eingeräumt. Die Gemeinde hat unter Berücksichtigung der örtlichen Ge-
gebenheiten dafür zu sorgen, dass die Feuerwehr hinsichtlich ihrer personellen und
sachlichen Ausrüstung den örtlichen Erfordernissen entspricht.

Es muss sichergestellt sein, dass das örtlich vorhandene Gefährdungspotenzial be-
herrscht werden kann. Das Gefährdungspotenzial entwickelt sich stetig weiter und ist
Veränderungen unterworfen. Änderungen ergeben sich beispielsweise hinsichtlich
neuer (Wohn-)Baugebiete, der Ansiedlung neuer Gewerbe- und Industriebetriebe,
der Errichtung neuer Sonderbauten, wie z. B. Pflegeheime, Flüchtlingsunterkünfte
etc. oder durch geänderte Infrastruktur. Aus diesem Grund ist der Brandschutzbe-
darfsplan regelmäßig fortzuschreiben und anzupassen.

In diesem Brandschutzbedarfsplan werden die ortspezifischen Gefahrenpotenziale
bewertet. Die erforderliche Qualität (Soll-Zustand) wird ermittelt und dem Ist-Zustand
gegenübergestellt. Daraus lässt sich ableiten, ob die einzelnen Einheiten aktuell an-
gemessen ausgestattet sind und ob ggf. Veränderungen notwendig sind. Notwendige
Maßnahmen und Investitionen werden so erkannt.

1.2 Aufgaben der Feuerwehr
Die gesetzlichen Grundlagen finden sich im BHKG. Danach gehören

   1. der Brandschutz
   2. die Hilfeleistung bei Unglücksfällen und öffentlichen Notständen
   3. mit Mitwirkung im Katastrophenschutz

zu den Aufgaben der Feuerwehr.

Die Bekämpfung von Schadenfeuern gehört seit jeher zu den Kernaufgaben der
Feuerwehr. Die Brandbekämpfung umfasst alle feuerwehrtechnischen Maßnahmen,
die erforderlich sind, um die durch ein Schadenfeuer drohenden unmittelbaren Ge-
fahren für einen Einzelnen oder eine Vielzahl von Personen oder von Sachen abzu-
wenden.

Die Hilfeleistung umfasst die personelle und vor allem die technische Hilfeleistung.
Darunter versteht man vorrangig die Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren für Le-
ben, Gesundheit oder Sachen. Die technische Hilfeleistung stellt neben der Brand-
bekämpfung den überwiegenden Anteil der Einsätze der Feuerwehr dar. In den letz-
ten Jahrzehnten haben die Hilfeleistungseinsätze aufgrund der zunehmenden Auf-
gabenvielfalt der Feuerwehr stark zugenommen. Neben der Hilfeleistung bei Ver-
kehrsunfällen ist z. B. die Beseitigung von Ölspuren von Bedeutung. Die Feuerwehr
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leistet auch Hilfe, wenn eine Gefährdung für die Umwelt vorliegt (z. B. Öl auf Gewäs-
ser). Für eine Vielzahl von technischen Hilfeleistungen kann die Gemeinde Kosten
gegenüber den Verursachern u. a. geltend machen. Aufgabe der Feuerwehr ist zu-
dem die Hilfeleistung bei öffentlichen Notständen. Als öffentlichen Notstand bezeich-
net man eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, bei der eine unbe-
stimmte Zahl von Menschen oder zahlreiche Sachen von insgesamt hohem Wert be-
troffen sind (eine die Allgemeinheit betreffenden Notlage). Beispielhaft sind hier Na-
turkatastrophen wie Hochwasser oder Sturm zu nennen.

Im Katastrophenschutz ist die Feuerwehr neben anderen Organisationen tätig. Ent-
sprechende Maßnahmen treffen die Kreise und kreisfreien Städte.

Weitere Aufgaben, die sich unmittelbar aus dem BHKG ergeben, sind z. B. die
Durchführung von Brandsicherheitswachen oder die Mitwirkung bei der Aufstellung
des Brandschutzbedarfsplans.

Die Aus-, Fort- und Weiterbildung ist eine weitere wichtige Aufgabe der Feuerwehr.
Diese ergibt sich aus den Feuerwehrdienstvorschriften. Dazu gehört die Durchfüh-
rung der Grundlehrgänge, die für jeden Feuerwehrangehörigen verpflichtend sind.
Zudem müssen Lehrgänge für spezielle Aufgaben (z. B. Atemschutzgeräteträger,
Maschinisten etc.) durchgeführt werden. Nicht zuletzt ist auch eine wichtige Aufgabe
der Feuerwehr, die Leistungsfähigkeit durch regelmäßige Übungen zu gewährleisten.

Der Rettungsdienst wird im Bereich der Gemeinde Ense nach § 6 des Rettungs-
dienstgesetzes durch den Kreis Soest wahrgenommen.

Zur Unterstützung der Feuerwehr steht das DRK, Ortsverein Ense e. V. zur Verfü-
gung. Das DRK übernimmt jedoch lediglich den Sanitätsdienst für die Feuerwehr. Es
ersetzt nicht den Rettungsdienst.

1.3 Vorbeugende Brandschutz
Im BHKG sind zudem Regelungen zum vorbeugenden Brandschutz getroffen.

   1.   Beteiligung der Brandschutzdienststelle aufgrund baurechtlicher Vorschriften,
   2.   Brandverhütungsschau
   3.   Brandsicherheitswachen
   4.   Brandschutzerziehung, Brandschutzaufklärung

Beteiligung aufgrund baurechtlicher Vorschriften, § 25 BHKG

Die Belange des vorbeugenden Brandschutzes hinsichtlich baurechtlicher Vorschrif-
ten werden durch die Brandschutzdienstelle wahrgenommen. Brandschutzdienststel-
len sind die kreisfreien Städte und die kreisangehörigen Gemeinden, deren Feuer-
wehr über geeignete hauptamtliche Kräfte verfügt. In den Fällen in denen keine
hauptamtlichen Kräfte vorhanden sind, sind die Kreise Brandschutzdienststellen. Die
Beteiligung aufgrund baurechtlicher Vorschriften wird dort von Brandschutzingenieu-
ren wahrgenommen. Die Feuerwehr Ense sowie die Gemeinde Ense sind an bau-
rechtlichen Verfahren daher nur am Rande beteiligt. Vor Inbetriebnahme eines In-
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dustriegebäudes werden die Räumlichkeiten von Einsatzkräften der Feuerwehr be-
sichtigt und brandschaurelevante Einrichtungen begutachtet.

Brandverhütungsschau, § 26 BHKG

In Gebäuden und Einrichtungen, die in erhöhtem Maße brand- oder explosionsge-
fährdet sind oder in denen bei Ausbruch eines Brandes oder einer Explosion eine
große Anzahl von Personen oder erhebliche Sachwerte gefährdet sind, ist je nach
Gefährdungsgrad in Zeitabständen von längstens sechs Jahren eine Brandverhü-
tungsschau durchzuführen. Diese Aufgabe ist von hauptamtlichen Kräften der Feu-
erwehr oder von Brandschutztechnikern wahrzunehmen.

Mangels hauptamtlicher Feuerwehrkräfte haben die Städte Erwitte, Geseke und
Warstein sowie die Gemeinden Bad Sassendorf, Ense, Möhnesee und Wickede im
Jahr 1996 durch eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit Zustimmung des Kreises
Soest die gemeinsame Aufgabe „Brandschau“ geregelt. Derzeit werden die Brand-
verhütungsschauen in den v. gt. Städten und Gemeinden durch einen Brandschutz-
techniker der Stadt Warstein durchgeführt. Der Brandschutztechniker erhält dazu
regelmäßig aktualisierte Objektlisten durch die Gemeinde Ense. Die anfallenden Per-
sonal- und Sachkosten werden anteilig von den beteiligten Städten und Gemeinden
getragen.

Brandsicherheitswachen, § 27 BHKG

Für Veranstaltungen, bei denen eine erhöhte Brandgefahr besteht und bei denen bei
Ausbruch eines Brandes eine große Anzahl von Personen gefährdet ist, können
nach den gesetzlichen Bestimmungen des BHKG und der Versammlungsstättenver-
ordnung Brandsicherheitswachen angeordnet werden. Ist der Veranstalter nicht in
der Lage, eine den Anforderungen genügende Brandsicherheitswache zu stellen,
wird diese Aufgabe durch die Feuerwehr wahrgenommen. Über die Anordnung ent-
scheidet die örtliche Ordnungsbehörde.

Jede Feuerwehreinheit ist personell und materiell in der Lage eine Brandsicherheits-
wache durchzuführen. Der Einsatzleiter, der mindestens den Dienstgrad eines
Brandmeisters haben sollte, legt den Umfang der Brandsicherheitswache fest.

Brandschutzerziehung, Brandschutzaufklärung, § 3 Abs. 5 BHKG

Die Gemeinde soll ihre Einwohner über die Verhütung von Bränden, den sachge-
rechten Umgang mit Feuer, das Verhalten bei Bränden und über Möglichkeiten der
Selbsthilfe aufklären. Diese Aufgabe wird in der Gemeinde Ense von den Mitgliedern
der Freiwilligen Feuerwehr wahrgenommen. Insbesondere werden die Kindergarten-
kinder und die Grundschulkinder auf spielerische Art an das Thema „Brandschutz“
herangeführt.
- 11 -

2 Gefährdungspotenzial

2.1 Die Gemeinde Ense
2.1.1 Größe und Einwohner

Mit der kommunalen Neugliederung am 01. Juli 1969 wurde die Gemeinde Ense aus
14 selbstständigen Orten gebildet. Als kreisangehörige Gemeinde des Kreises Soest
im Bundesland Nordrhein-Westfalen wird die Gemeinde Ense im Regionalplan, Teil-
abschnitt Kreis Soest und Hochsauerlandkreis als „Grundzentrum mit Konzentration
grundzentraler Einrichtungen“ – umgeben von den Mittelzentren Werl, Soest und
Arnsberg – dargestellt.

Insgesamt leben 12.686 Personen (inkl. Nebenwohnsitze, Stand: 30.04.2015) in der
Gemeinde Ense1. Sowohl das geographische als auch das versorgungs- und verwal-
tungsmäßige Zentrum stellt der Ortsteil Bremen mit ca. 3.380 Einwohnern dar. In
Bremen sind die überwiegende Zahl der Einkaufsmöglichkeiten, sowie Ärzte, Geldin-
stitute und die Gemeindeverwaltung angesiedelt. Der Ortsteil Niederense ist mit ca.
3.250 Einwohnern ähnlich groß und hinsichtlich der Grundversorgungsmöglichkeiten
vergleichbar strukturiert.

Die übrigen Ortsteile sind hinsichtlich ihrer Einwohnerzahlen überwiegend deutlich
kleiner:

                       Haupt- und                                      Einwohnerdichte
Ortsteil             Nebenwohnsitze             Fläche in km²              EW/km²

Bilme                        29                     1,29                       23
Bittingen                    97                     2,61                       37
Bremen                     3.382                    3,71                      911
Gerlingen                    51                     2,13                       24
Höingen                    1.883                    8,27                      228
Hünningen                   489                     4,28                      114
Lüttringen                  888                     1,98                      447
Niederense                 3.255                    6,85                      476
Oberense                    274                     4,20                       65
Parsit                      917                     1,36                      672
Ruhne                       308                     3,86                       80
Sieveringen                 346                     3,93                       88
Volbringen                  135                     1,08                      125
Waltringen                  632                     5,52                      114

insgesamt                 12.686                  51,07                       248
Tabelle 1: Einwohner und Fläche der Gemeinde Ense nach Ortsteilen

Seit der kommunalen Neugliederung haben sich die Einwohnerzahlen in Ense deut-
lich erhöht. Dies ist nicht nur auf den Zuzug von Neubürgern zurückzuführen.

1
 Daten des Einwohnermeldeamtes der Gemeinde Ense, eigene Fortschreibung; die Daten weichen
von den Zensus-Daten geringfügig ab.
- 12 -

Seit Anfang der 2000er Jahre lag die Einwohnerzahl konstant bei etwa 12.800 bis
13.000 Einwohner. Mitte des Jahres 2006 konnte erstmalig für kurze Zeit die Zahl
von 13.000 Einwohnern überschritten werden. Seit einigen Jahren ist jedoch ein
leichter Abwärtstrend zu beobachten. Die Geburtenzahlen haben sich von ca. 130-
150 in den 1990er Jahren auf inzwischen ca. 90-100 Geburten pro Jahr reduziert.2

Es wird erwartet, dass die Bevölkerungszahlen auch in den nächsten Jahren leicht
rückläufig sein werden. Verschiedene Modellberechnungen weisen einen Rückgang
von ca. 1 % bis 6 % bis zum Jahr 2030 aus. Der Landesbetrieb Information und
Technik NRW (IT.NRW) geht in seiner Berechnung davon aus, dass sich die Bevöl-
kerungszahl in Ense bis zum Jahr 2030 um ca. 0,7 % reduziert und somit in etwa
stabil bleibt.3 Festzustellen ist jedoch, dass sich die Altersstruktur verändert. In den
nächsten 20 Jahren wird sich das Durchschnittsalter in Ense von ca. 43 auf 48 Jahre
erhöhen. Der Anteil der Personen über 50 Jahre macht dann ca. die Hälfte aller Ein-
wohner aus.4

                         Einwohnerentwicklung 1970 bis 2015

    14000

    13000

    12000

    11000

    10000

    9000

    8000

    7000

    6000

    5000
       1970   1975    1980    1985   1990    1995     2000    2005   2010    2015

Abbildung 1: Einwohnerentwicklung 1970 bis 2015

2.1.2 Topographie, Flächennutzung und Klima

Die Gemeinde Ense liegt am Rande des Sauerlandes und der Soester Börde. Im
süd-westlichen Teil des Kreises Soest gelegen, erstreckt sich das Gemeindegebiet
von den Hellwegbörden über den Haarstrang in das Ruhr- und Möhnetal bis zum Na-
turpark Arnsberger Wald.

Die Gemeinde Ense durchfließen mehrere Flüsse und kleinere Bäche. Hervorzuhe-
ben sind die Möhne im süd-östlichen Teil und die Ruhr, die gleichzeitig einen Teil der
süd-westlichen Gemeindegrenze darstellt.

2
  Demografiebericht der Gemeinde Ense, vorgestellt im Sozial- und Sportausschuss am 11.11.2014.
3
  „Kommunalprofil Ense“, herausgegeben von IT.NRW, Stand 10.12.2014.
4
  Demografiebericht der Gemeinde Ense, a. a. O.
- 13 -

Die höchste Erhebung ist der Fürstenberg mit einer Höhe von 278,9 m über NN. Die
tiefste Stelle ist der Sieveringer Bach mit 127,8 m über NN. Die Ausdehnung des
Gemeindegebietes in Ost-West-Richtung beträgt Luftlinie 10,6 km, die Nord-Süd-
Verbindung 6,8 km. Bei einer Fläche von 51,07 km² beträgt der Umfang 43,2 km.

Die Gemeinde Ense grenzt im Norden an die Stadt Werl, im Osten an die Stadt So-
est und die Gemeinde Möhnesee, im Süden an die Stadt Arnsberg im Hochsauer-
landkreis und im Westen an die Gemeinde Wickede (Ruhr).

Das Gemeindegebiet ist überwiegend landwirtschaftlich geprägt. Im Süden, an der
Grenze zu Arnsberg, erstrecken sich im Bereich Lüttringen/Höingen und im Bereich
Niederense zwei größere zusammenhängende Waldgebiete.

Eine detaillierte Flächennutzung ist aus dem nachfolgenden Diagramm ersichtlich:

                                                                   5
Abbildung 2: Flächennutzung in Ense, Angaben in ha, Stand: 2014

Die Witterungsverhältnisse in der Gemeinde Ense sind gemäßigt. Durchschnittlich
warme Sommer und verhältnismäßig milde Winter sind die Regel. Im Winter kommt
es hin und wieder zu längeren Frostperioden, die eine geringfügige Behinderung des
Straßenverkehrs ergeben können. Kurze, heftige Niederschläge führen gelegentlich
zu voll gelaufenen Kellern, wenn die Kanalsysteme die Wassermengen nicht fassen
können. Durch lang anhaltende Niederschläge kommt es in unregelmäßigen Abstän-
den zu Überschwemmungen. Insbesondere ist davon der Bereich an der Ruhr bei
Haus Füchten (nähe Hünningen) betroffen.

2.1.3 Verkehrsanbindung

Sämtliche Ortsteile in der Gemeinde Ense sind durch Bundes-, Landes-, Kreis- und
Gemeindestraßen untereinander verbunden. Aufgrund der topographischen Verhält-
nisse haben die Verbindungsstraßen zum Teil mäßige Höhenunterschiede zu über-
winden. Zusammen mit anderen Verkehrsbedingungen, wie z. B. Nässe, Glatteis etc.
kann sich dies auf die Fahrzeiten auswirken und eine Gefahrenquelle darstellen.
5
    „Kommunalprofil Ense“, herausgegeben von IT.NRW, Stand 10.12.2014, Angaben in ha.
- 14 -

Die Gemeinde Ense ist in West-Ost-Richtung großräumig an die A 44 (Richtung
Dortmund bzw. Richtung Kassel) angeschlossen. Die A 44 verläuft wenige Meter
nördlich der Gemeindegrenze. Sie verbindet den Kreis Soest mit bedeutenden Ver-
kehrswegen (z. B. A 1, A 2, A7, A 45). Anschlussstellen für die Gemeinde Ense sind
im Westen das Autobahnkreuz Werl mit der Anschlussstelle Wickede und im Norden
die Anschlussstelle Werl-Süd/Ense auf dem Gebiet der Stadt Werl. Im westlichen Teil
des Gemeindegebietes verläuft die A 445. Die A 445 verbindet das im Sauerland ge-
legene Teilstück der A 46 mit der A 44. Für die Gemeinde Ense sind die Anschluss-
stellen Wickede und Arnsberg-Neheim von Bedeutung. Seit vielen Jahren steht der
Lückenschluss der A 46 zwischen Iserlohn/Hemer und Ense/Neheim zur Diskussion.
Eine Fertigstellung könnte sich auf die verkehrliche Situation in Ense auswirken.
Durch die Erweiterung würde eine direkte Verbindung ins südliche Ruhrgebiet (Ha-
gen) und ins Rheinland ermöglicht. Aktuell ist die Fertigstellung jedoch nicht abseh-
bar, sodass diese Maßnahme im Weiteren nicht beachtet wird.

Für die Beurteilung des Gesamtrisikos haben die Autobahnen eine untergeordnete
Bedeutung. Da in der Gemeinde keine Anschlussstelle vorhanden ist, wurde der
Freiwilligen Feuerwehr Ense kein Autobahnabschnitt durch die Bezirksregierung zu-
gewiesen. Feuerwehreinsätze auf der Autobahn sind daher eine seltene Ausnahme.

Von überregionaler Bedeutung ist neben den Autobahnen insbesondere die B 516
von Werl durch Ense-Bremen auf den „Haarstrang“ in Richtung Gemeinde Möh-
nesee. Die B 516 stellt die Haupt-Ost-West-Verbindung für den südlichen Kreis Soest
dar. Die Städte und Gemeinden Werl, Ense, Möhnesee, Warstein und Rüthen sind
direkt durch die B 516 miteinander verbunden. Das Verkehrsaufkommen ist auf die-
ser Straße besonders hoch. In Richtung Norden stellt die B 516 die kürzeste und
damit die am häufig frequentierteste Anbindung zur Autobahn (A 44) dar. Das Ver-
kehrsaufkommen ist mit 8.300 PKW und ca. 600 Fahrzeugen > 3,5 t am höchsten.
Auch der Anteil an Schwerverkehr erreicht mit fast 7 % den höchsten Wert in Ense.
Der Streckenabschnitt zwischen dem Abzweig zur K 8 (Richtung Niederense) und
Oberense wird im Jahresbericht 2014 der Kreispolizeibehörde als eine von zwei un-
fallkritischen Strecken aufgeführt.6

Neben der B 516 durchqueren drei Landesstraßen das Gemeindegebiet. Diese ha-
ben ebenfalls eine übergemeindliche Bedeutung:

Die L 732 verbindet die Gemeinde Ense, mit Ausnahme des östlichen Gemeindeteils,
mit der Stadt Arnsberg. Sie führt von Bremen über Parsit und Höingen nach Arns-
berg-Neheim. Aufgrund der Berufspendlerströme einerseits und der Autobahnanbin-
dung in Arnsberg-Neheim andererseits ist die Strecke stark befahren. Sowohl in
nördlicher als auch in südlicher Richtung dient die L 732 als Zubringer für den Indust-
riepark Höingen. Aufgrund der Autobahnanschlussstelle nördlich von Ense wird ins-
besondere der Abschnitt nördlich von Höingen stark durch LKW frequentiert. Der In-
dustriepark ist in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten deutlich gewachsen und
umfasst inzwischen eine Fläche von ca. 85 ha. Das LKW-Aufkommen hat sich dem-
entsprechend erhöht. Es ist damit zu rechnen, dass die Frequentierung auch in Zu-
kunft tendenziell weiter (leicht) steigen wird.

6
    Kreispolizeibehörde Soest: Jahresbericht 2014, S. 28.
- 15 -

Die L 673 verbindet die Gemeinde Ense mit der Gemeinde Wickede (Ruhr). Sie führt
von Bremen über Waltringen nach Wickede. Zwar ist das Verkehrsaufkommen im
Vergleich zur B 516 oder zur L 732 mit ca. 2.300 relativ gering, in ihrem Jahresbe-
richt 2014 nennt die Kreispolizeibehörde die L 673 allerdings als eine von zwei un-
fallkritischen Strecken in Ense.7

Die L 745 verbindet den östlichen Gemeindeteil mit Arnsberg-Neheim im Süden und
Soest-Ostönnen im Norden. Besondere Gefahrenschwerpunkte sind hier insbeson-
dere der Kreuzungsbereich K 8/L 745 im Süden von Niederense und der Kreuzungs-
bereich L 745/B 516 nördlich von Niederense. Durch die Polizei werden diese Berei-
che zwar nicht als Unfallschwerpunkte herausgestellt, die Erfahrung der vergange-
nen Jahre zeigt jedoch, dass sich auch hier viele z. T. schwere Unfälle ereignet ha-
ben.

2.1.4 Infrastruktur

Die Grundversorgungseinrichtungen – Einkaufsmöglichkeiten, Ärzte, Banken, Ver-
waltung – konzentrieren sich vor allem in den Ortsteilen Bremen und Niederense. Ein
Anschluss an das Schienennetz der Deutschen Bahn besteht nicht.

In der Gemeinde Ense gibt es kein allgemeines Krankenhaus. Die Enser Bürger
müssen sich bei Bedarf in die umliegenden Krankenhäuser nach Werl, Soest oder
Arnsberg-Neheim begeben.

Der Rettungsdienst und die notärztliche Versorgung werden durch den Kreis Soest
organisiert. Für Ense sind mehrere RTW bzw. NEF-Standorte zuständig8:

Rettungsdienst (RTW):
Möhnesee:        Bilme, Bittingen, Oberense, Niederense, Volbringen
Werl:            Bremen, Gerlingen, Hünningen, Parsit, Ruhne, Sieveringen,
                 Waltringen
Arnsberg-Neheim: Höingen, Lüttringen, Niederense

Notarzt (NEF)
Soest:           Sieveringen, Volbringen
Werl:            Bilme, Bittingen, Bremen, Gerlingen, Oberense, Parsit, Sieverin-
                 gen, Ruhne, Waltringen
Wickede-Wimbern: Hünningen, Lüttringen
Arnsberg-Neheim: Höingen, Lüttringen, Niederense

Aufgrund demographischer Veränderungen und einer älter werdenden Gesellschaft
gewinnen Pflegeheime und insbesondere auch Wohnanlagen für „betreutes Woh-
nen“ zunehmend an Bedeutung. In Bremen befindet sich ein vollstationäres Pflege-
heim mit 54 Plätzen. Zudem existieren sowohl in Bremen als auch in Niederense
mehrere Anlagen für betreutes Wohnen.

7
    Kreispolizeibehörde Soest: Jahresbericht 2014, S. 28.
8
    Kreis Soest: Rettungsdienstbedarfsplan, Stand 01.01.2013.
- 16 -

Das Pflegeheim „Haus am Spring“ mit rund 90 Betten wird durch das Sozialwerk St.
Georg im Ortsteil Bremen unterhalten. Hier sind hauptsächlich Personen mit psychi-
schen Behinderungen und Suchtkranke untergebracht.

Aufgrund der seit 2013 wieder stark zunehmenden Zahl an ausländischen Flüchtlin-
gen betreibt die Gemeinde Ense in Bremen und Niederense insgesamt sieben
Flüchtlingsunterkünfte. Eine weitere befindet sich im Bau.

In der Gemeinde Ense gibt es insgesamt 7 Kindergärten, 3 Grundschulen sowie eine
Sekundarschule. Die Jugendlichen, die das Gymnasium besuchen, gehen in der Re-
gel nach Werl oder Arnsberg-Neheim.

2.1.5 Löschwasserversorgung

Das Löschmittel „Wasser“ ist nach wie vor das wichtigste Mittel zur Brandbekämp-
fung. Nach § 3 Abs. 2 BHKG ist es deshalb Aufgabe der Gemeinde, eine „den örtli-
chen Verhältnissen angemessene Löschwasserversorgung sicherzustellen.“ Die
Löschwasserversorgung kann aus dem öffentlichen Wasserversorgungsnetz (Hyd-
ranten), aus öffentlichen Gewässern (Flüsse, Bäche, Seen) oder aus anderen Was-
serentnahmestellen (z. B. Löschteiche, Löschwassertanks größerer Industriebetriebe
etc.) erfolgen.

Wird durch die Bauaufsichtsbehörde festgestellt, dass im Einzelfall wegen einer er-
höhten Brandlast oder Brandgefährdung eine besondere Löschwasserversorgung
erforderlich ist, hat der Eigentümer hierfür Sorge zu tragen (vgl. § 3 Abs. 2 Satz 2
BHKG). Der Eigentümer hat auch die Kosten zu tragen. Zum Teil ist dies bei größe-
ren Industriebauten und landwirtschaftlichen Anwesen im Außenbereich der Fall.

Für den Bereich der Gemeinde Ense ist in dem aktuellen Konzessionsvertrag mit der
Lörmecke Wasserwerk GmbH geregelt, dass diese eine ausreichende Löschwasser-
versorgung unterhält und damit auch die Kosten trägt. Gleiches gilt für Unterhal-
tungs- und Instandhaltungsmaßnahmen. Es ist festgelegt, dass kein Wohnhaus in-
nerhalb des „berohrten Gemeindeteils“ weiter als 200m vom nächsten Hydranten
entfernt sein darf. Gebäude im Außenbereich sind teilweise nicht durch Hydranten
mit Löschwasser versorgt.

Durch den Gesetzgeber wurde lediglich festgelegt, dass die Löschwasserversorgung
„angemessen“ sein muss. Sie ist demnach an den spezifischen örtlichen Verhältnis-
sen auszurichten.

Durch den Deutschen Verein des Gas- und Wasserfaches e. V. (DVGW) wurde ein
Arbeitsblatt (W 405) erstellt, das Richtwerte für eine „angemessene Löschwasserver-
sorgung“ vorgibt. Danach ist die erforderliche Löschwassermenge von der baulichen
Nutzung nach § 17 der Baunutzungsverordnung (Zahl der Vollgeschosse, Geschoss-
flächenzahl) und der Gefahr der Brandausbreitung (Feuerbeständigkeit, Umfassung
der Gebäude, Bedachung etc.) abhängig. Das Arbeitsblatt ist für die Kommunen
nicht bindend, es stellt jedoch eine gute Grundlage für die kommunale Planung des
notwendigen Löschwasserbedarfs dar.
- 17 -

In der folgenden Tabelle werden die Richtwerte des Arbeitsblatts für die notwendige
und angemessene Menge an Löschwasser vereinfacht dargestellt. Das angegebene
Löschwasser soll in der Regel für 2 Stunden zur Verfügung stehen.

bauliche Nutzung                            Löschwasserbedarf

Kleinsiedlungen (WS)                        800 l/min.
Wochenendhausgebiete (SO)
allgemeine Wohngebiete (WA)                 800-1.600 l/min.
Dorfgebiete (MD), Mischgebiete (MI)
Kerngebiete (MK)                            1.600-3.200 l/min.
Gewerbegebiete (GE)
Industriegebiete (GI)                 3.200 l/min.
Tabelle 2: erforderliche Löschwassermengen nach Nutzungsarten

Allein durch die Entnahme von Löschwasser aus den Hydranten der Sammelwasser-
versorgung kann die o. g. Menge an Löschwasser nicht in allen Gemeindeteilen si-
chergestellt werden. Folgende Wassermengen können nach Ermittlung durch das
Lörmecke Wasserwerk aus den Hydranten entnommen werden:

         Ortsteil        erforderliche     vorhandene           aus-        weitere Wasserentnahmestellen
                           Wasser-        Wassermenge       reichend?
                            menge         aus Hydranten
Bilme                  800 l/min.        800 l/min.              ja     Transportleitung Gelsenwasser AG
Bittingen              800 l/min.        800 l/min.              ja     Zisterne (ca. 35 m²) Transportleitung
                                         ab 01.08.2015                  von der B 516 (Bittinger Haarweg)
Bremen
-Gewerbegeb. West      1.600 l/min.      1.600 l/min.            ja     Spring (bedingt), Wasserbehälter Fa.
-restliche Ortslage    800 l/min.        800 l/min.              ja     Pauli (220m³) und Fa. (Kettler 50 m³)
Gerlingen              800 l/min.        400 l/min               ja     Transportleitung Gelsenwasser AG
                                                                        von Oberense
Höingen
-Indu-Park             3.200 l/min.      3.200 l/min.            ja     Zisterne Fa. Brökelmann (300 m²)
-Ortslage              1.600 l/min.      800-1.600 l/min.      teilw.   Industriepark
Hünningen              800 l/min.        800 l/min.              ja     Ruhr
Lüttringen             800 l/min.        800 l/min.              ja     Ruhr
Niederense             1.600 l/min.      800 l-1.600/min.      teilw.   Möhne
Oberense               800 l/min.        800 l/min               ja     Transportleitung Gelsenwasser AG
Parsit
-Hauptstraße           1.600 l/min.      1.600l/min.             ja     Wasserbehälter Fa. Pauli (220 m³)
-Ortslage              800 l/min.        800l/min.               ja     und Fa. Kettler (50 m³)
Ruhne                  800 l/min.        800 l/min               ja     Hochbehälter (120 m³)
Sieveringen            800 l/min.        800 l/min               ja     Transportleitung Gelsenwasser AG
                                                                        über Volbringen 1800 Meter
Vierhausen           800l/min.    300 l/min.        nein                Transportleitung Gelsenwasser AG
Volbringen           800 l/min.   800 l/min.         ja                 Transportleitung Gelsenwasser AG
Waltringen           1600 l/min.  800 l/min.        nein                Ruhr, Transportleitung Gelsenw. AG
                                                        9
Tabelle 3: vorhandene Löschwassermengen nach Ortsteilen

Aus der vorstehenden Tabelle ist ersichtlich, dass die Löschwasserversorgung über-
wiegend durch die Sammelwasserversorgung sichergestellt werden kann. In einigen

9
    Die Löschwassermengen wurde durch das Lörmecke Wasserwerk und die FF Ense ermittelt.
- 18 -

Ortsteilen (Vierhausen, Waltringen und teilweise in Höingen und Niederense) reicht
die öffentliche Wasserversorgung nicht. Alternativ kann im Bedarfsfall zum einen auf
eine Versorgungsleitung der Gelsenwasser AG zurückgegriffen werden. Die Leitung
(800 mm) verläuft in west-östlicher Richtung von Wickede in Richtung Soest. Dabei
durchquert die Leitung den nördlichen Teil von Waltringen (Zum Westenfeld, Diers
Garten, Heckweg), den nördlichen Teil von Bremen (Am Silberberg, Liegnitzer Stra-
ße) und verläuft weiter durch Oberense (An der Tigge, Schlotweg), nördlich vorbei an
Volbringen in Richtung Möhnesee-Hewingsen. Der Ortsteil Sieveringen kann durch
eine Schlauchleitung von Volbringen aus mit Löschwasser aus der Versorgungslei-
tung versorgt werden.

Zum anderen stehen verschiedene Wasserbehälter/Zisternen und im Ortsteil Bremen
der „Spring“ zur Verfügung, die für Löschzwecke genutzt werden können.

Für die Löschwasserversorgung von Bedeutung sind zudem die Flüsse Ruhr und
Möhne. Am Standort Bremen ist ein Schlauchwagen „SW 2000“ stationiert. Es han-
delt sich um ein Fahrzeug, das durch den Bund im Rahmen des Katastrophenschut-
zes zur Verfügung gestellt worden ist. Auf diesem Fahrzeug sind B-Schläuche für
eine Schlauchleitung bis zu einer Länge von 2.000 m verlastet. Mittels des SW 2000
kann innerhalb relativ kurzer Zeit eine Schlauchleitung von der Ruhr bzw. der Möhne
in die Ortsteile Niederense, Waltringen, Hünningen und Lüttringen verlegt werden.
Somit stehen weitere 800-1.000 l/min. zur Verfügung.

Für das Waldgebiet „Fürstenberg“ bei Lüttringen, sowie das Waldgebiet südlich von
Niederense ist der Aufbau einer längeren Versorgungsleitung erforderlich. Dafür
kann im Einsatzfall eine Schlauchleitungen aus den Flüssen Möhne und Ruhr verlegt
werden. Auch hier wird das Material des SW 2000 benötigt.

Im Bereich Bremer Heide, Füchtener Heide und Haus Füchten ist kein Hydrantennetz
vorhanden. Im Falle eines Brandes muss ebenfalls eine Wasserversorgung aus
Flüssen oder Teichen aufgebaut werden.

Durch verschiedene Investitionen des Lörmecke Wasserwerks hat sich die Versor-
gungsqualität in den vergangenen Jahren verbessert. Zuletzt wurde die Zuleitung für
den Ortsteil Bittingen im Jahr 2015 erneuert, sodass nun dort auch 800 l/min. zur
Verfügung stehen.

2.1.6 Gas-, Strom- und Wasserversorgung

Im gesamten Gemeindegebiet erfolgt die elektrische Versorgung durch das Rhei-
nisch-Westfälische Elektrizitätswerk AG (RWE). Die für die Stromversorgung not-
wendigen Ortsnetzstationen in der Gemeinde Ense, bzw. alle Großabnehmerstatio-
nen im Gemeindegebiet, werden über ein 10-KV-Kabel versorgt. In den Stationen
erfolgt die Umspannung von Hoch- auf Niederspannung von 220/380 V. Von Norden
nach Süden durchlaufen das Gemeindegebiet zwei Überlandleitungen mit 380 bzw.
110 KV. Im Industriepark Höingen ist ein Umspannwerk an die Überlandleitungen
angeschlossen.

Die Gasversorgung in der Gemeinde Ense erfolgt ebenfalls durch die RWE. Inzwi-
schen sind nahezu alle Ortsteile an das Gasnetz angeschlossen.
- 19 -

Die Transportleitungen von der Übernahmestation am Ortsausgang Bremen in Rich-
tung Osten zu den Ortsteilen haben einen Druck von maximal 16 bar und die Haus-
anschlüsse bis max. 1 bar.

Eine Gashochdruck-Transportleitung mit einem max. Transportdruck von 70 bar ver-
läuft von Westen durch Waltringen und Bremen am Haarstrang entlang nach Osten.

Die Wasserversorgung für das gesamte Gemeindegebiet wird durch die Lörmecke
Wasserwerk GmbH, Erwitte, aufgrund eines Konzessionsvertrages sichergestellt.
Der tägliche Wasserbedarf für die Haushalte, die Landwirtschaft und die Gewerbebe-
triebe ist somit gesichert.

2.2 Risikoanalyse, Bewertung des Gefahrenpotenzials
In jeder Kommune existieren potenzielle Gefahrenquellen, die die öffentliche Sicher-
heit und Ordnung bedrohen können. Die Vorbeugung und Abwehr von Gefahren ist
eine originäre Aufgabe der Feuerwehr im Sinne des BHKG. Die Risikofaktoren, ins-
besondere die Risikoschwerpunkte und Gefahren erhöhenden Umstände sind zu
ermitteln und für die weitere Bedarfsermittlung zu dokumentieren.

Ziel der Gemeinde Ense ist es, für alle Bürgerinnen und Bürger einen möglichst um-
fassenden und gleichwertigen Schutz zu gewährleisten. Die möglichen Gefahren-
quellen und Risikoschwerpunkte werden nachfolgend näher erläutert.

2.2.1 Wohnbebauung

Die Wohnbebauung ist im gesamten Gemeindegebiet überwiegend durch Ein- und
Zweifamilienhäuser in offener Bauweise geprägt. Diese Gebäude verfügen in der
Regel über bis zu zwei Vollgeschosse. In den vergangenen Jahren wurden jedoch
auch mehrere Mehrfamilienhäuser mit drei oder mehr Wohneinheiten gebaut. Insbe-
sondere in den größeren Ortsteilen Bremen und Niederense bestehen jedoch auch
mehrere Mehrfamilienhäuser mit mehr als zwei Vollgeschossen.

In den Wohnhäusern ist zu jeder Zeit eine Gefährdung von Personen oder eine Be-
schädigung von Sachwerten möglich. Nicht nur das Feuer selbst, sondern vor allem
die oft erhebliche Rauchentwicklung führt in den meisten Fällen zu Verletzungen der
Bewohner. Durch die bei der Feuerwehr vorhandenen tragbaren Leitern kann bei den
Ein- und Zweifamilienhäusern (in der Regel „Gebäude geringer Höhe“ im baurechtli-
chen Sinne; Fußboden von Geschossen mit Aufenthaltsraum 7 m und
- 20 -

Im Bedarfsfall können die Drehleitern der benachbarten Feuerwehren Werl, Wickede
und Arnsberg-Neheim angefordert werden. Diese haben jedoch vergleichsweise lan-
ge Anfahrtszeiten und stehen damit für die Menschenrettung i. d. R. nicht zur Verfü-
gung.

Entgegen dem landesweiten Trend hat sich die Wohnbebauung in Ense in den ver-
gangenen Jahren stetig weiterentwickelt. So wurden die Baugebiete „Alter Kamp I“
und „Auf der Schanze“ in Niederense, „Wolfsheide III“ in Bremen und „Auf der Heide
III“ in Höingen bebaut. Aktuell bzw. in naher Zukunft werden die Baugebiete „Alter
Kamp II“ in Niederense (ca. 14 Bauplätze), „Zum Hohlberg“ in Höingen (ca. 8 Bau-
plätze), „Wolfsheide IV“ und „Merowingerfeld“ in Bremen (ca. 40 bzw. 20 Bauplätze)
und „Ostönner Straße“ in Sieveringen (ca. 10 Bauplätze) bebaut.

Des Weiteren sind als Wohnbebauung die außerhalb gelegenen landwirtschaftlichen
Anwesen von Bedeutung. Die landwirtschaftlichen Betriebe weisen im Schadensfall
ein erhebliches Gefährdungs- und Brandpotenzial auf. In Ense gibt es aktuell 28
brandschaupflichtige landwirtschaftliche Betriebe.

2.2.2 Industrie und Gewerbe

Im Flächennutzungsplan der Gemeinde Ense vom 17.07.2009 in der aktuellen Fas-
sung sind insgesamt sechs zusammenhängende Gewerbeflächen enthalten. Aller-
dings befinden sich diverse einzelne Gewerbebetriebe auch auf Flächen, die baupla-
nungsrechtlich als Mischgebiet, gemischte Baufläche oder Dorfgebiet (MI, M, MD)
klassifiziert sind.

Die mit Abstand größte Gewerbefläche ist der Industriepark Höingen mit einer Fläche
von ca. 85 ha. Der Industriepark erstreckt sich nördlich von Höingen von der L 732 im
Westen bis zum Haarweg im Osten. Eine Vergrößerung des Industrieparks in nördli-
cher Richtung wird angestrebt.

Die Vielzahl von Gewerbebetrieben verschiedener Branchen und unterschiedlichster
Größe stellen ein erhebliches Gefährdungspotenzial dar. Beispielhaft seien eine Bio-
gasanlage, und eine Spedition mit Lagerhalle genannt. Diese Halle dient zum einen
als Lager, zum anderen als Warenumschlag. Hier werden die verschiedensten Pro-
dukte zwischengelagert, die zum Teil ein unkalkulierbares Risiko darstellen können.

Darüber hinaus befindet sich mit der Fa. Wiotec ein meldepflichtiger Störfallbetrieb im
Sinne der Störfallverordnung (Zwölfte Verordnung zur Durchführung des Bun-
desimmissionsschutzgesetzes). Dort wird u. a. eine Galvanikanlage mit der entspre-
chenden Menge und Qualität von Chemikalien betrieben.

Der Industriepark hat sich in den vergangenen Jahren vergrößert und ist weiterhin im
Wachstum begriffen.

Weitere Industrie- und Gewerbegebiete von ebenfalls nicht geringem Umfang sind in
den Ortsteilen Bremen, Lüttringen, Niederense, Oberense, Parsit, Volbringen und
Waltringen beheimatet.
- 21 -

Das produzierende Gewerbe ist in Ense dominierend. Zum 30.06.2013 wurden in
Ense 3.482 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte ermittelt, davon 2.498 (ca. 72
%) im produzierenden Gewerbe. Im Jahr 2006 lag die Zahl der sozialversicherungs-
pflichtigen Beschäftigten noch bei 2.816. In Ense lebten zum Stichtag 30.06.2013
4.540 Bürgerinnen und Bürger, die einer sozialversicherungspflichtigen Beschäfti-
gung nachgehen. Das Pendlersaldo beträgt -1.058.10

2.2.3 Besondere bauliche Anlagen und Gebäude

Von besonderer Bedeutung für die Brandschutzbedarfsplanung sind Gebäude, von
den aufgrund ihrer Eigenarten besondere Gefahren ausgehen oder in denen bei ei-
nem Schaden eine erhöhte Anzahl von Personen gefährdet wäre.

Schulen
Bei einem Schadensfall während des Schulbetriebes ist eine erhöhte Anzahl an Kin-
dern und Erwachsenen gefährdet. Erfahrungsgemäß halten sich bis zu 30 Personen
und mehr in einem Klassenraum auf. Insbesondere die Rettung aus dem Oberge-
schoss stellt die Feuerwehr vor große Herausforderungen. Die Schulen sind daher
angehalten, regelmäßig Alarmübungen zu absolvieren.

Schulart           Name                           Ort               Anzahl Schüler

Grundschule      Gemeinschaftsgrundschule         Höingen                    108
Grundschule      Bernhardusschule                 Niederense                 131
Grundschule      Fürstenbergschule                Lüttringen                 218
Grundschule      Conrad-von-Ense-Schule           Bremen                     535
Tabelle 4: Schulen in der Gemeinde Ense

Kindergärten
Ähnlich wie in den Schulen ist auch in Kindergärten und Spielgruppen während des
Betriebs eine erhöhte Anzahl an Kinder und Erwachsenen gefährdet. Erschwerend
kommt hinzu, dass sich die Kinder weniger als Schulkinder selbst retten können, ins-
besondere aufgrund des seit 2008 deutlich gestiegenen Anteils an unter 3-jährigen
Kindern. Im Gegensatz zu den Schulen sind die Kindergärten jedoch in der Regel
ebenerdig. Die meisten Räume führen direkt ins Freie. Eine Ausnahme stellt der Kin-
dergarten Bilme dar, der Gruppen- und Bewegungsräume auf drei Etagen bietet. Hier
wurde der zweite Rettungsweg über eine Rettungstreppe nachträglich sichergestellt.

Träger               Name              Ort              Gruppen           Kinder   davon U 3

Gemeinde Ense       Villa Kunterbunt Bilme              1                  20          6
Gemeinde Ense       Lummerland       Lüttringen         3                  55         16
Gemeinde Ense       Pusteblume       Parsit             2                  45          6
Kita GmbH           St. Lambertus    Bremen             3                  65         12
Kita GmbH           St. Josef        Höingen            3                  53          8
Kita GmbH           St. Bernhard     Niederense         4                  80         16
Elterninitiative    Stadtmusikanten Bremen              2                  45          6
Elterninitiative    Kleine Strolche  Niederense    Spielgruppe             10         10
Tabelle 5: Kindertageseinrichtungen in der Gemeinde Ense

10
     „Kommunalprofil Ense“, herausgegeben von IT.NRW, Stand 10.12.2014.
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