Bürger&Gemeinde - Gemeinde Schnelldorf

 
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Bürger&Gemeinde

               Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Schnelldorf
        Facettenreich   ■     Freundlich           ■           Fränkisch

        Ein schöner Brauch macht zum zweiten Mal Pause!
                                   Liebe Bürgerinnen und Bürger,
                                   nicht höher als der Kirchturm sollte ein Maibaum üblicherweise sein – das gebietet der
                                   Respekt. Bedauerlicherweise muss jedoch auch in diesem Jahr vielerorts erst gar nicht
                                   über die Höhe des Maibaumes nachgedacht werden, weil das traditionsreiche Stellen
                                   bereits zum zweiten Mal, durch das noch immer anhaltend hohe Corona-Infektions-
                                   geschehen auch in unserer Gemeinde, ausfällt.
                                   Wieso aber kann diese „Maibaumnot“ sich nicht zum Positiven kehren? Not macht doch
                                   schließlich, glaubt man einem alten Sprichwort, erfinderisch! Und was im großen Stil
                                   nicht möglich ist, könnte gegebenenfalls im Kleinen gedeihen.
                                   Wie wäre es, wenn sich in zahlreichen Gärten liebevoll geschmückte und dekorierte
                                   Miniaturmaibäume finden ließen, unter denen sich die Familienmitglieder am letzten
                                   Tag des Aprils versammeln und gemeinsam mit einer prickelnden Limo auf den endlich
                                   beginnenden Frühling anstoßen?
                                   Und eventuell erlebt ja auch die schöne Tradition des „Maienstellen“ ein Revival? Wenn
                                   in der Nacht vom 30. April auf 1. Mai das bierselige Feiern ausfällt, kann man die Zeit
                                   ja durchaus dafür nutzen, der Person seines Herzens ein mit Kreppbändern geschmück-
                                   tes Birkenstämmchen (natürlich ausschließlich auf legalem Weg beschafft) als Zeichen
                                   der Zuneigung vors Haus zu stellen.
                                   Vielleicht finden diese Ideen ja Nachahmer in unserer Gemeinde? Über Einsendungen
                                   von Fotos geschmückter, privater Miniaturmaibäume oder liebevoll dekorierter Maien
                                   würden wir uns sehr freuen und diese Freude dann, auch mittels Veröffentlichung der
                                   Bilder, mit unseren Leserinnen und Lesern teilen.
                                   In diesem Sinne: Hören wir auf zu jammern über das, was wir nicht haben! Lasst uns
                                   realisieren was möglich ist!
                                   Ich wünsche Ihnen und uns allen einen wunderbaren Start in den Wonnemonat Mai.
                                                                          Ihr

                                                                                         Tobias Strauß
                                                                                         Erster Bürgermeister

58. Jahrgang                              Freitag, den 30. April 2021                                               Nummer 17
Bürger&Gemeinde - Gemeinde Schnelldorf
Seite 2 / Nr. 17/2021                                      Bürger & Gemeinde                              Freitag, den 30. April 2021

                                                                                AUS DEM GEMEINDERAT
                                                                      Sitzung vom 20.4.2021
                                                                      Begrüßung
                                                                      Erster Bürgermeister Tobias Strauß begrüßte die anwesenden
                                                                      Ratsmitglieder und die interessierten Bürgerinnen und Bürger
                                                                      zur Aprilsitzung. Besonders herzlich begrüßte er die Komman-
                                                                      danten Lechner und Reuther, die Herren Brand, Dollinger und
                                                                      Heinrich, Herrn Spahn von der Firma Schneider & Zajontz sowie
                                                                      Herrn Strohmeier von der Presse.
                                                                      Nachdem keine Änderungswünsche zur Tagesordnung bestan-
                                                                      den, stieg das Verwaltungsoberhaupt mit dem Hinweis, auf-
                                                                      grund der anhaltend angespannten Corona-Infektionslage mit
                                                                      der gebotenen Disziplin, Sachlichkeit und Kürze zu diskutieren,
                                                                      in die außerordentlich umfangreiche Tagesordnung ein.
                                                                      Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Gemeinderatssit-
                                                                      zung gefassten Beschlüsse
                                                                      In der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 17.03.2021
                                                                      wurden folgende Sachverhalte behandelt:
                                                                       • Nahwärme Schnelldorf GmbH (NWS) – Berufung eines
                                                                         weiteren Geschäftsführers
                                                                      		 Der Gemeinderat der Gemeinde Schnelldorf beschloss, den
                                                                         Leiter der Bauverwaltung der Gemeinde Schnelldorf, Herrn
                                                                         Achim Brunner, als weiteren Geschäftsführer der Nahwärme
                                                                         Schnelldorf GmbH (NWS) zu berufen.
                                                                      		 Herr Achim Brunner übernimmt diese Aufgabe im Rahmen
                                                                         seiner dienstlichen Tätigkeit als Leiter der Bauverwaltung
                                                                         der Gemeinde Schnelldorf.
                                                                       • Neubau „Kindertageseinrichtung Schwalbengasse“ –
                                                                         Sachstandsmitteilung und weitere Vorgehensweise
                                                                      		 Der Gemeinderat der Gemeinde Schnelldorf beschloss die
  Erinnerung!                                                            Durchführung des Neubaus der „Kindertageseinrichtung
                                                                         Schwalbengasse“ mittels einer Funktionsausschreibung nach
  FFP2-Schutzmasken                                                      VOB/A in Holzbauweise. Der Gemeinderat der Gemeinde
  für pflegende Angehörige                                               Schnelldorf beauftragte die Verwaltung, die öffentliche Aus-
                                                                         schreibung für den Neubau der „Kindertageseinrichtung
  Die Ausgabe der Schutzmasken erfolgt über die Gemeinde-
                                                                         Schwalbengasse“ vorzubereiten und unter Wahrung der
  verwaltungen der pflegebedürftigen Person.
                                                                         Unbedenklichkeitsbescheinigungsfrist, zu veranlassen.
  Bitte beachten Sie: Bitte kontaktieren Sie uns vorab per
                                                                       • Kenntnisnahme von Vorkaufsrechten
  Telefon unter 07950/9801-0 um einen Abholtermin zu ver-
                                                                      		 Das Gremium nahm drei Vorkaufsrechte zur Kenntnis.
  einbaren. Die Schutzmasken werden ausschließlich an die
  Hauptpflegeperson des Pflegenden ausgehändigt.                      Bekanntgabe der in öffentlicher Ausschusssitzung ge-
  Hier muss das Schreiben der Pflegekasse bzw. des sozial-            fassten Beschlüsse
  medizinischen Gutachtens des MdK zur Feststellung des               Der Bau- und Grundstückausschuss hat in seiner Sitzung am
  Bezugsberechtigung vorgelegt werden. Die Pflegende Per-             15.04.2021 das gemeindliche Einvernehmen zu zwei Bauvoran-
  son erhält insgesamt drei FFP2-Schutzmasken.                        fragen und 14 Bauanträgen erteilt.
  Wenn Sie Ihre zustehenden Schutzmasken bereits im Rat-              Freiwillige Feuerwehr Gailroth – Bestellung eines Kom-
  haus abgeholt haben, dürfen Sie diese Information igno-             mandanten gemäß Art. 8 Abs. 2 Satz 2 BayFwG
  rieren.                                                             Für die Freiwillige Feuerwehr Gailroth war zu Jahresbeginn die
  Ihre Gemeindeverwaltung Schnelldorf                                 turnusmäßige Kommandantenwahl vorgesehen. Aufgrund der
                                                                      Corona-Pandemie und des damit im Zusammenhang stehenden
                                                                      Verbots von Vereinszusammenkünften gemäß § 5 der derzeit
                                                                      gültigen Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung,
 Herausgeber: Gemeinde Schnelldorf, Rothenburger Str. 13,
                                                                      war und ist die Wahl des ersten Kommandanten im Rahmen
 91625 Schnelldorf, Tel. (0 79 50) 98 01-0, Fax (0 79 50) 98 01-33,
                                                                      einer Jahreshauptversammlung bis auf Weiteres nicht möglich.
 E-Mail: poststelle@schnelldorf.de.
                                                                      Betroffen ist in Gailroth Kommandant Klaus Reuther, zuletzt
 Verantwortlich für den amtlichen Inhalt ist Bürgermeister Tobias
                                                                      gewählt am 10.01.2015 und im Amt bestätigt durch Beschluss
 Strauß oder sein Vertreter im Amt, für den übrigen Inhalt der
                                                                      des Gemeinderats am 11.06.2015. Das Einvernehmen des Kreis-
 jeweilige Auftraggeber.
                                                                      brandrates wurde mit Datum vom 28.07.2015 erteilt.
 Druck und Verlag: Krieger-Verlag GmbH, 74572 Blaufelden,             Da aktuell nicht davon auszugehen ist, die Wahl des Komman-
 Telefon (0 79 53) 98 01-0, Telefax (0 79 53) 98 01-90.               danten zeitnah durchzuführen, musste die Gemeinde von der
 Redaktionsschluss: Dienstag, 12.00 Uhr.                              Möglichkeit Gebrauch machen, nach Art. 8 Abs. 2 Satz 2 Baye-
 Bildnachweis Titelblatt: Nelli Mayer Photography                     risches Feuerwehrgesetz (BayFwG), einen Notkommandanten
 info@nellimayer.de, www.nellimayer.de                                zu bestellen (dies ist spätestens drei Monate nach Ausscheiden
                                                                      des bisherigen Kommandanten bzw. dem Ende der Amtszeit zu
Freitag, den 30. April 2021                           Bürger & Gemeinde                                       Seite 3 / Nr. 17/2021

veranlassen). Diese Frist endete bei Kommandant Klaus Reuther     Einer Empfehlung des bayerischen Gemeindetags infolge der
am 18.04.2021, weshalb das Gremium einstimmig die Notbe-          Gesetzesänderung die Verordnung zu aktualisieren, folgte das
stellung beschloss. Die ordentliche Kommandantenwahl ist          Gremium in seiner letzten Sitzung einstimmig.
unverzüglich durchzuführen, sobald dies pandemiebedingt           Die Verordnung tritt am 01.05.2021 in Kraft. Die öffentliche
wieder möglich ist.                                               Bekanntmachung erfolgte bereits in der letzten Ausgabe des
                                                                  Amts- und Mitteilungsblattes am 23.04.2021.
Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Ein-
sätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerweh-               Installation einer Lichtsignalanlage im Kreuzungsbereich
ren – Neufassung zum 01.05.2021                                   des Gewerbegebietes Hilpertsweiler – Vereinbarung zwi-
Im Zuge der Neuausfertigung und Anpassung des gemeindli-          schen dem Staatlichen Bauamt Ansbach – Landratsamt
chen Ortsrechts wurde nun auch die Satzung über Aufwen-           Ansbach – Gemeinde Schnelldorf
dungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen        Das Staatliche Bauamt Ansbach plant die Installation einer
gemeindlicher Feuerwehren neu ausgearbeitet und kalkuliert.       Lichtsignalanlage im Kreuzungsbereich von Hilpertsweiler
Die den Kostensätzen zugrunde liegende Kalkulation wurde          (Staatsstraße 1066 mit der Kreisstraße AN 40 und der Gemein-
durch das Büro Heyder & Partner aus 72072 Tübingen, in enger      destraße im Bereich Hilpertsweiler). Laut Mitteilung des Staat-
Zusammenarbeit und mittels umfangreicher Datenerhebung            lichen Bauamtes Ansbach ist diese Maßnahme erforderlich, um
durch die Verwaltung in Kooperation mit der Freiwilligen Feu-     diesen Unfallhäufungspunkt zu entschärfen. Die Lichtsignal-
erwehr, Kommandant Marcus Lechner, erstellt und unter Be-         anlage wird so geplant, dass, falls erforderlich, in Zukunft auch
rücksichtigung der Ende 2020 neu hinzugekommenen Fahrzeu-         eine Fußgängerlichtsignalanlage aufgeschaltet werden kann.
ge (TSF-W Wildenholz, TSF-W Gailroth sowie dem MTW für die        Die Gesamtkosten für diese Maßnahme belaufen sich auf ins-
Feuerwehren der Gemeinde Schnelldorf) zum Abschluss ge-           gesamt ca. 235.000 EUR.
bracht.                                                           In Folge einer ersten Verkehrszählung hätte sich die Gemeinde
Gesetzliche Grundlage für den Erlass einer Feuerwehrgebüh-        mit 20 % an den Kosten beteiligen müssen. Nachdem die Ver-
rensatzung ist – wie bisher auch – Artikel 28 des Bayerischen     waltung das Ergebnis der ersten Verkehrszählung massiv in-
Feuerwehrgesetzes (BayFwG). Dieser regelt auch, bei welchen       frage gestellt hat, wurde seitens des Staatlichen Bauamtes Ans-
Einsätzen zum Schutz der Menschen als Pflichtaufgabe der Ge-      bach eine nochmalige Verkehrszählung zugesagt. Diese erneut
meinde Schnelldorf kein Kostenersatz erhoben wird. Hierzu         durchgeführte Verkehrszählung hat nun ergeben, dass sich die
zählen u. a. ein Großteil der Brandeinsätze und Einsätze sowie    Gemeinde Schnelldorf an den Kosten der Baumaßnahme nicht
Tätigkeiten, die unmittelbar der Rettung oder Bergung von         beteiligen muss.
Menschen und Tieren dienen. Dies wurde in der Neufassung          Daher stimmte das Gremium in seiner jüngsten Sitzung ein-
der Satzung nunmehr explizit ausgeführt.                          stimmig der aktuell vorliegenden Vereinbarung (Fassung vom
Daneben können Gemeinden gemäß Artikel 28 Abs. 1 Satz 1           19.02.2021) über die Änderung und den künftigen Unterhalt
BayFwG für notwendige Aufwendungen, die ihnen durch die           der bestehenden Kreuzung (Staatsstraße 1066 mit der Kreis-
Einsätze ihrer Feuerwehren entstanden sind, Kostenersatz ver-     straße AN 40 und der Gemeindestraße im Bereich Hilpertsweiler)
langen. Für die Ausarbeitung der Anlage zur Satzung wurden        zwischen dem Staatlichen Bauamt Ansbach, dem Landkreis Ans-
seitens der Verwaltung in Kooperation mit der Freiwilligen        bach und der Gemeinde Schnelldorf zu. Die Verwaltung wurde
Feuerwehr, Kommandant Marcus Lechner, alle erforderlichen         beauftragt, die weiteren Schritte zu veranlassen.
Daten erhoben und der vom Büro Heyder & Partner, 72072 Tü-
bingen, erstellten Gebührenkalkulation zugrunde gelegt. Er-       Baugebiet „Hutfeld I“ – Aufbau eines „warmen Nahwär-
fasst und kalkuliert wurden auch Dienstleistungen, die die        menetzes“ durch eine externe Betreibergemeinschaft –
Freiwillige Feuerwehr Schnelldorf für Dritte durchführt (z. B.    Grundsatzbeschluss und weitere Vorgehensweise
Leistungen der Atemschutzwerkstatt und Leistungen der             Im Zuge der Beratungen zum Baugebiet „Hutfeld I“ beschäf-
Schlauchwerkstatt). Ebenfalls neu in die Anlage zur Feuerwehr-    tigte sich der Bau- und Grundstücksausschuss sehr intensiv mit
gebührensatzung aufgenommen wurde unter Ziffer 6 eine             dem Thema „Nahwärme“. In diesem Zusammenhang wurden
Kostenregelung zu Einsätzen, welche durch Brandmeldeanla-         auch die Varianten eines „kalten“ und eines „warmen“ Nah-
gen ausgelöst werden.                                             wärmenetzes intensiv diskutiert.
Bevor das Gremium einstimmig Beschluss fasste, bedankte sich      Im bisherigen Planungsverlauf zum Baugebiet „Hutfeld I“ wurde
der Erste Bürgermeister Tobias Strauß bei Kommandant Marcus       von den in der Gemeinde Schnelldorf wohnenden Bürgern, Jörg
Lechner und der geschäftsleitenden Beamtin für die erfolgreiche   Brand, Jürgen Dollinger und Florian Heinrich, großes Interesse
Zusammenarbeit im Zusammenhang mit der Erarbeitung der            am Aufbau eines „warmen Nahwärmenetzes“ signalisiert. Ihr
Satzung.                                                          erklärtes gemeinsame Ziel ist es, das Projekt „warmes Nahwär-
Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte bereits in der letzten    menetz“ für das Baugebiet „Hutfeld I“ und die umliegenden
Ausgabe des Amts- und Mitteilungsblattes am 23.04.2021.           Bestandssiedlungen zu planen, zu realisieren und zu betreiben.
                                                                  Aufgrund der Tatsache, dass „Schnelldorfer Bürger“ ein „war-
Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der                 mes Nahwärmenetz“ mit „ökologischen Brennstoffen aus der
öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen              Region“ aufbauen möchten, hat der Bau- und Grundstücksaus-
im Winter (Reinigungs- und Sicherungsverordnung) –                schuss den einstimmigen Empfehlungsbeschluss an den Ge-
Neufassung zum 01.05.2021                                         meinderat gefasst, dem Aufbau eines „warmen Nahwärme-
Der Bayerische Landtag hat am 02.12.2020 im Rahmen des Ge-        netzes“ durch die Betreibergemeinschaft (Brand/Dollinger/
setzes zur Anpassung bayerischer Vorschriften an die Trans-       Heinrich) im Zuge der Erschließung des Baugebietes „Hutfeld I“
formation der Bundesfernstraßenverwaltung u. a. auch eine         zuzustimmen.
Änderung des Art. 51 Abs. 4 und 5 Satz 1 Bayerisches Straßen-     Seitens der Verwaltung wurde den möglichen Betreibern des
und Wegegesetz (BayStrWG) beschlossen.                            „warmen Nahwärmenetzes“ bereits signalisiert, dass die Ge-
Eine Gesetzesänderung war notwendig geworden, weil der            meinde Schnelldorf keinen Anschlusszwang aussprechen wird
Bayerische Verwaltungsgerichtshof in einem Beschluss vom          bzw. kann. Die Gemeinde Schnelldorf wird sich auch nicht als
17.02.2020 überraschend entschieden hatte, dass Art. 51 Abs. 5    Betreiber der Anlage engagieren. Eine Kostenbeteiligung der
Satz 1 BayStrWG keine Übertragung der Winterdienstpflichten       Gemeinde Schnelldorf ist ebenfalls nicht vorgesehen. Das wirt-
an solchen öffentlichen Straßen ermögliche, die nur einem Fuß-    schaftliche Risiko bzw. die Aufgabe der „Kundengewinnung“
gängerverkehr oder einem Fußgänger- und Radverkehr dienen,        ist ausschließlich Aufgabe der Betreibergemeinschaft. Die er-
also nicht Teil einer Ortsstraße sind.                            forderliche Verlegung der Wärmeleitungen im Zuge der Er-
Seite 4 / Nr. 17/2021                                   Bürger & Gemeinde                              Freitag, den 30. April 2021

schließungsarbeiten für das Baugebiet „Hutfeld I“ kann zwi-         fahrens einzuhalten. Des Weiteren forderte er dazu auf, die
schen der Betreibergemeinschaft und der Gemeinde Schnelldorf        vom Landratsamt Ansbach erteilten Baugenehmigungen in-
durch einen entsprechend gründlich ausgearbeiteten Gestat-          haltlich einzuhalten und genehmigungskonform auszuführen
tungsvertrag geregelt werden.                                       und zu bauen.
Voraussetzung für die Errichtung und den wirtschaftlichen Be-       Bauantrag auf befristete Errichtung einer temporären
trieb eines „warmen Nahwärmenetzes“ ist eine möglichst hohe         Basisstation für das Mobilfunknetz Vodafone, Fl.-Nr. 763,
Anschlussdichte von Grundstücken. Damit die Betreibergemein-        Gemarkung Unterampfrach, Nikolaus-Otto-Straße 9,
schaft eine detaillierte Kalkulation und Planung erstellen kann,    91625 Schnelldorf
ist es wichtig, die Grundstückseigentümer in den angrenzenden       Das Gremium verweigerte einstimmig das gemeindliche Einver-
Bestandssiedlungen und die künftigen Bauwilligen im Baugebiet       nehmen zum vorstehend genannten Bauvorhaben.
„Hutfeld I“ zu informieren und zu befragen, um das potenzielle
                                                                    Bauantrag auf Änderungen baulicher Anlagen zu der/den
Interesse zu erheben.
                                                                    ursprünglichen Baugenehmigungen, Fl.-Nr. 910, Gemar-
Die Betreibergemeinschaft möchte zeitnah Flyer an alle ans
                                                                    kung Oberampfrach, Haselfeld, 91625 Schnelldorf
Baugebiet „Hutfeld I“ angrenzenden Hauseigentümer vertei-
                                                                    Das Gremium erteilte mehrheitlich das gemeindliche Einver-
len und eine Erhebung der Interessierten vornehmen. Eine
                                                                    nehmen zum vorstehend genannten Bauvorhaben.
Bürgerinformationsveranstaltung ist aufgrund der Corona-
Pandemie derzeit leider nicht möglich. Die Betreibergemein-         Bauantrag auf Nutzungsänderung einer Verkaufsfläche
schaft würde jedoch sehr umfassende Informationen zur Ver-          zu einem Aufenthaltsraum, Fl.-Nr. 866, Gemarkung Ober-
fügung stellen und die bestehenden Fragen der interessierten        ampfrach, Raiffeisenweg 19, 91625 Schnelldorf
Eigen-tümer beantworten.                                            Das Gremium erteilte nach einer konstruktiven Diskussion
Nachdem der Erste Bürgermeister in die Thematik eingeführt          mehrheitlich das gemeindliche Einvernehmen zum vorstehend
hatte, übergab er das Wort an die Herren Brand und Heinrich         genannten Bauvorhaben.
(Herr Dollinger war beruflich verhindert). Jörg Brand erläuter-     Bauantrag auf Neubau eines Pumpwerkes, Fl.-Nr. 917,
te dem Gremium mittels einer Präsentation das geplante Pro-         Gemarkung Oberampfrach, Haselfeld, 91625 Schnelldorf
jekt. Zum Anschlusspreis konnte er zum jetzigen Zeitpunkt noch      Das Gremium erteilte einstimmig das gemeindliche Einverneh-
keine Auskunft geben, da die Kalkulation erst möglich ist, wenn     men zum vorstehend genannten Bauvorhaben.
Informationen darüber vorliegen, wie viele Haushalte tatsäch-       Bauantrag auf Anbau eines Balkons am bestehenden
lich ans Nahwärmenetz anschließen möchten. Je mehr Haushal-         Wohnhaus, Fl.-Nr. 114/1, Gemarkung Unterampfrach,
te mitmachen, desto günstiger wird das ganze Projekt für den        Schützenstraße 7a, 91625 Schnelldorf
Einzelnen.                                                          Das Gremium erteilte mehrheitlich das gemeindliche Einver-
Nach einer konstruktiven Diskussion im Gremium folgte dieses        nehmen zum vorstehend genannten Bauvorhaben.
mehrheitlich dem einstimmigen Empfehlungsbeschluss des
                                                                    Bauantrag auf Anbau eines Balkons am bestehenden
Bau- und Grundstücksausschusses, die externe Betreiberge-
                                                                    Wohnhaus, Fl.-Nr. 114, Gemarkung Unterampfrach,
meinschaft aufzufordern, sehr zeitnah ein Konzept für die Er-
                                                                    Schützenstraße 7, 91625 Schnelldorf
schließung des „warmen Nahwärmenetzes“ sowie zum Standort
                                                                    Das Gremium erteilte mehrheitlich das gemeindliche Einver-
der zentralen Heizanlage vorzulegen und die Interessensbe-
                                                                    nehmen zum vorstehend genannten Bauvorhaben.
kundung durchzuführen.
                                                                    Bauantrag auf Errichtung von Werbeanlagen am beste-
Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssat-                 henden Lebensmittelmarkt, Fl.-Nr. 537 und 538, Gemar-
zung der Gemeinde Schnelldorf – Neufassung der Bei-                 kung Oberampfrach, Rothenburger Straße 27, 91625
trags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung                 Schnelldorf
der Gemeinde Schnelldorf (BGS-EWS)                                  Das Gremium erteilte mehrheitlich das gemeindliche Einver-
Der Gemeinderat der Gemeinde Schnelldorf stimmte mehr-              nehmen zum Bauvorhaben „Errichtung von Werbeanlagen am
heitlich der Neufassung der Beitrags- und Gebührensatzung zur       bestehenden Lebensmittelmarkt“ auf den Grundstücken mit
Entwässerungssatzung der Gemeinde Schnelldorf sowie der             den Fl.-Nrn. 537 und 538, Gemarkung Oberampfrach (Lage:
Übergangsregelung (ÜR) zur Beitrags- und Gebührensatzung            Rothenburger Straße 27, 91625 Schnelldorf). Die geplanten Ein-
zur Entwässerungssatzung zu.                                        fahrtspylonen sind außerhalb des gemeindlichen Grundstücks
Die entsprechenden öffentlichen Bekanntmachungen erfolgten          Fl.-Nr. 538 der Gemarkung Oberampfrach unter Berücksichti-
bereits in der letzten Ausgabe des Amts- und Mitteilungsblattes     gung eventueller Sichtbeeinträchtigungen für Verkehrsteil-
am 23.04.2021.                                                      nehmer zu errichten. Sämtliche für das Bauvorhaben notwen-
                                                                    dige Befreiungen bzw. Abweichungen von den Festsetzungen
Beitragssatzung für die Verbesserung und Erneuerung
                                                                    des Bebauungsplanes „Ortsmitte Schnelldorf“ wurden erteilt.
der Entwässerungseinrichtung (VES-EWS) der Gemeinde
Schnelldorf – Erlass der Beitragssatzung                            Bauvoranfrage auf Nutzungsänderung eines ehemaligen
Der Gemeinderat Schnelldorf stimmte mehrheitlich dem Erlass         Pferdestalls zu Wohnraum, Fl.-Nr. 445, Gemarkung Unter-
der Beitragssatzung für die Verbesserung und Erneuerung der         ampfrach, Stollenhof 4, 91625 Schnelldorf
Entwässerungseinrichtung (VES-EWS) der Gemeinde Schnell-            Das Gremium erteilte einstimmig das gemeindliche Einverneh-
dorf zu.                                                            men zur vorstehend genannten Bauvoranfrage.
Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte bereits in der letzten      Bauvoranfrage auf Nutzungsänderung einer ehemaligen
Ausgabe des Amts- und Mitteilungsblattes am 23.04.2021.             Maschinenhalle zu Wohnraum, Fl.-Nr. 454, Gemarkung
                                                                    Unterampfrach, Stollenhof, 91625 Schnelldorf
Bauanträge                                                          Das Gremium erteilte einstimmig das gemeindliche Einverneh-
Bevor sich das Gremium mit den Bauanträgen befasste, stellte        men zur vorstehend genannten Bauvoranfrage.
Erster Bürgermeister Tobias Strauß fest, dass aktuell erstaunlich
viele Bauanträge bei der Gemeinde Schnelldorf eingehen. In          Beteiligungsverfahren
diesem Zusammenhang wies er nochmals ausdrücklich darauf            Bauleitplanverfahren – Beteiligung Gemeinde Schnell-
hin, dass die Unart, zuerst zu bauen und das Bauwerk dann im        dorf – Gemeinde Wörnitz; Aufstellung Bebauungsplan-
Nachgang genehmigen lassen zu wollen, extrem zugenommen             Nr. 20 für das Wohnbaugebiet „Brühlwiesen“ in Wörnitz
habe. Er appellierte an die Bürgerinnen und Bürger, den ge-         Der Gemeinderat der Gemeinde Schnelldorf beschloss einstim-
setzlich vorgegebenen Ablauf eines Baugenehmigungsver-              mig die nachträgliche Zustimmung zur Stellungnahme der
Freitag, den 30. April 2021                           Bürger & Gemeinde                                       Seite 5 / Nr. 17/2021

Gemeinde Schnelldorf, keine Äußerung zur Aufstellung des          Für das Vorhaben ist ein Rahmenbetriebsplan zu verlangen und
Bebauungsplanes-Nr. 20 für das Wohnbaugebiet „Brühlwiesen“        für dessen Zulassung ein Planfeststellungsverfahren durchzu-
in Wörnitz der Gemeinde Wörnitz abzugeben.                        führen. Wesentliche Merkmale des Planfeststellungsverfahrens
Bauleitplanverfahren – Beteiligung Gemeinde Schnell-              sind die Einbeziehung der Öffentlichkeit in das Genehmigungs-
dorf – Gemeinde Wörnitz; Aufstellung vorhabenbezoge-              verfahren. Die Planunterlagen werden in den Gemeinden, auf
ner Bebauungsplan-Nr. 21 für das Sondergebiet „Photo-             die das Vorhaben Auswirkungen hat, nach ortsüblicher Be-
voltaikanlage Schindfeld“ mit gleichzeitiger 9. Änderung          kanntmachung, ausgelegt. Weiter wird ein sogenannter Erörte-
des Flächennutzungsplanes                                         rungstermin durchgeführt.
Der Gemeinderat der Gemeinde Schnelldorf beschloss einstim-       Seitens der Regierung von Oberfranken wird ein Scoping-Ter-
mig die nachträgliche Zustimmung zur Stellungnahme der            min zur Diskussion und Festlegung der für das Planfeststel-
Gemeinde Schnelldorf, keine Äußerung zur Aufstellung des          lungsverfahren erforderlichen Antragsunterlagen als sinnvoll
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 21 für das Sonder-          erachtet. Hier soll der Untersuchungsumfang, der im UVP-Be-
gebiet „Photovoltaikanlage Schindfeld“ mit gleichzeitiger 9.      richt (Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen
Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Wörnitz           des Vorhabens) zu behandelnden Schutzgüter diskutiert und
abzugeben.                                                        festgelegt werden.
                                                                  1. Schutzgüter im Sinne des UVP-Gesetzes sind
Bauleitplanverfahren – Beteiligung Gemeinde Schnell-                  • Bevölkerung und menschliche Gesundheit,
dorf – Stadt Feuchtwangen; 2. Änderung Bebauungsplan-                 • Biologische Vielfalt unter besonderer Berücksichtigung
Nr. 1 „Mühlgraben“ in Vorderbreitenthann                                 der gem. Richtlinie 92/43/EWG und der Richtlinie 2009/147/G
Der Gemeinderat der Gemeinde Schnelldorf beschloss einstim-              geschützten Arten und Lebensräume,
mig, in der Stellungnahme keine Äußerung zur 2. Änderung des          • Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft,
Bebauungsplanes-Nr. 1 für das Wohnbaugebiet „Mühlgraben“              • Kulturgüter und sonstige Sachgüter, sowie
in Vorderbreitenthann der Stadt Feuchtwangen abzugeben.               • die Wechselwirkungen zwischen den vorgenannten
Bauleitplanverfahren – Beteiligung Gemeinde Schnell-                     Schutzgütern.
dorf – Stadt Feuchtwangen; Aufstellung Bebauungsplan-             2. Darüber hinaus sind Umweltauswirkungen im Sinne des
Nr. 4 für das Wohnbaugebiet „Pfarrfeld“ in Breitenau                  UVP-Gesetzes, unmittelbare und mittelbare Auswirkungen
Der Gemeinderat der Gemeinde Schnelldorf beschloss einstim-           eines Vorhabens oder der Durchführung eines Plans oder
mig, in der Stellungnahme keine Äußerung zur Aufstellung des          Programms auf die Schutzgüter. Dies schließt auch solche
Bebauungsplanes-Nr. 4 für das Wohnbaugebiet „Pfarrfeld“ in            Auswirkungen des Vorhabens ein, die aufgrund von dessen
Breitenau der Stadt Feuchtwangen abzugeben.                           Anfälligkeit für schwere Unfälle oder Katastrophen zu er-
Bauleitplanverfahren - Beteiligung Gemeinde Schnell-                  warten sind, soweit diese schweren Unfälle oder Katastro-
dorf – Stadt Feuchtwangen; 1. Änderung Bebauungsplan-                 phen für das Vorhaben relevant sind.
Nr. 40 „Röschenhof“                                               Im Normalfall würde zur Festlegung des Untersuchungsumfangs
Der Gemeinderat der Gemeinde Schnelldorf beschloss einstim-       für das geplante Abbauvorhaben „Tauberholz“ eine gemein-
mig, in der Stellungnahme keine Äußerung zur 1. Änderung          same Besprechung stattfinden, was aufgrund der Corona-Pan-
des Bebauungsplanes-Nr. 40 für das Wohnbaugebiet „Röschen-        demie derzeit nicht möglich ist. Von der Fa. K-UTEC AG Salt
hof“ der Stadt Feuchtwangen abzugeben.                            Technologies wurden im Auftrag des Antragsstellers Unterla-
                                                                  gen eingereicht, die der Gemeinde Schnelldorf vom Bergamt
Beteiligungsverfahren – Gemeinde Schnelldorf                      nun zur Information und Kenntnisnahme übermittelt wurden.
hier: Festlegung Untersuchungsumfang UVP-Bericht,                 Den beteiligten Gemeinden und Trägern öffentlicher Belange
Fa. Etex, Gipsabbau Tauberholz                                    wird die Gelegenheit gegeben, sich gegenüber dem Bergamt zu
Die Firma Etex Building Performance GmbH betreibt in der          äußern, welche Unterlagen / Untersuchungen / Erhebungen für
Gemeinde Steinsfeld das Werk „Hartershofen“, in dem Roh-          die Beurteilung des Vorhabens und für die Durchführung des
stoffe aus mehreren betriebseigenen Tagebauten aufbereitet        Planfeststellungsverfahrens für erforderlich gehalten werden.
werden. Der Unternehmer beabsichtigt ein Gipsvorkommen            Seitens des Gremiums wird das Heranrücken des Gipsabbau-
westlich des bestehenden Tagebaus „Wettringen“ zu erschlie-       gebietes durch die geplante Erweiterung an die Wohnbebau-
ßen. Es ist vorgesehen aus dem neuen Tagebau „Tauberholz“         ung (Leitsweiler) sehr kritisch bewertet. Der Gipsabbau erfolgt
bei einer Gesamtflächeninanspruchnahme von etwa 17,1 ha           mittels Sprengungen, was unweigerlich massive Erschütterun-
(eigentliche Abbaufläche 13,6 ha) Gips zu gewinnen. Am Stand-     gen zur Folge hat.
ort ist keine Aufbereitung vorgesehen. Der Rohstoff soll nach     Der Gemeinderat der Gemeinde Schnelldorf beschloss daher
Verladung auf straßenzugelassene Lkws zum Werk „Harters-          einstimmig folgende Stellungnahme zum Vorhaben „Gipsab-
hofen“ transportiert werden. In Abhängigkeit von der Jahres-      bau Tauberholz“ zum Untersuchungsumfang UVP-Bericht ab-
förderung geht der Unternehmer derzeit arbeitstäglich von         zugeben:
8 bis 15 Transportfahrten (= 16 bzw. 30 Hin- und Rückfahrten)     Der Abstand der vorgesehenen Gipsabbautagesstätte zu der
aus.                                                              vorhandenen Bebauung beträgt ca. 750 m (Ortsteil Leitsweiler)
Im Regionalplan für die Region Westmittelfranken (RP 8) sind      und ca. 580 m zu einem Einzelanwesen (nordöstlich des Orts-
im dortigen Raum mehrere Vorranggebiete für die Gewinnung         teils Leitsweiler).
von Gips ausgewiesen. Der Tagebau „Wettringen-Süd“ liegt voll-    Auf Belastungen für die menschliche Gesundheit durch den zu
ständig im Vorranggebiet „GI 41“. Der geplante Tagebau „Tau-      erwartenden erhöhten Lärm, Staub und Erschütterungen durch
berholz“ liegt teilweise innerhalb des Vorranggebietes „GI 41“.   Sprengungen ist in besonderem Maße Rücksicht zu nehmen.
Für das ausgewiesene Vorranggebiet „GI 41“ sollen im Rahmen       Vorsorglich wird um aussagekräftige Nachweise über die zu
der Abbauplanung die Hauptfolgefunktionen Landwirtschaft,         erwartenden Immissionen gebeten.
Wald, ökologische Ausgleichsfläche/Biotopentwicklung und          Das Vorhaben befindet sich vollständig im Landschaftsschutz-
Wasserfläche umgesetzt werden. Gemäß Bundesberggesetz             gebiet Frankenhöhe und im Naturpark Frankenhöhe. Mehrere
dürfen Aufsuchungsbetriebe, Gewinnungsbetriebe und Be-            Biotope im/am Abbaugebiet sind in der Biotopkartierung
triebe zur Aufbereitung nur aufgrund von Betriebsplänen er-       (Flachland) definiert.
richtet, geführt und eingestellt werden, die vom Unternehmer      Direkt angrenzend oder in näherem Umgriff befinden sich meh-
aufgestellt und von der zuständigen Behörde zugelassen wor-       rere Gewässer. Unmittelbar nördlich des Grundstücks das Fließ-
den sind.
Seite 6 / Nr. 17/2021                                  Bürger & Gemeinde                               Freitag, den 30. April 2021

gewässer „Tauber“, aus südöstlicher Richtung der teilweise ver-    Reiten auf öffentlichen Straßen (Kreisstraßen, Gemein-
rohrte „Tauberseegraben“, aus westlicher Richtung der              deverbindungsstraßen, Ortsstraßen)
„Steinseebach“ und westlich des Grundstücks befinden sich          Reiter und Pferd unterliegen der Straßenverkehrsordnung
mehrere Teiche/Weiher. Beeinträchtigungen des Wasserhaus-          (StVO). Nach dieser sind Haus- und Stalltiere, die den Verkehr
halts sind dadurch nicht auszuschließen.                           gefährden können, von der Straße fernzuhalten. Sie sind dort
Aus den vorgenannten Gründen spricht sich die Gemeinde             nur zugelassen, wenn sie von geeigneten Personen begleitet
Schnelldorf explizit gegen die Erweiterung des Gipsabbauge-        sind, die ausreichend auf sie einwirken können (§ 28 Abs. 1
bietes aus.                                                        StVO). Der Pferdeführer/Reiter trägt daher die Verantwortung
                                                                   dafür, dass er sein Pferd unter Kontrolle hat. Nehmen Pferd und
Denkmalschutzrechtliches Verfahren – Stellungnahme
Gemeinde Schnelldorf; Evang.-Luth. Kirche Oberampf-                Reiter am Straßenverkehr teil, so gelten gemäß § 28 Abs. 2 StVO
rach; Schimmelsanierung                                            die für den gesamten Straßenverkehr einheitlich bestehenden
Vom Staatlichen Bauamt Ansbach wurde mit Schreiben vom             Verkehrsregeln und Anordnungen.
07.04.2021 über notwendige Sanierungsarbeiten des Innen-           Geh- und Radwege (Sonderwege), Autobahnen und Kraftfahr-
raums der Evang.-Luth. Kirche Oberampfrach informiert. Kon-        straßen oder gesperrte Verkehrsflächen sind für Reiter tabu.
kret betroffen sind die Orgel, der Altaraufbau und die Empo-
renbrüstung, einschließlich Gemälde.                               Reiten auf öffentlichen und nicht öffentlichen Wegen
Um die künftige Lüftungssituation zu verbessern, ist der Einbau    öffentliche Wege: öffentliche Feld- und Waldwege, be-
einer automatischen Fensterlüftung vorgesehen. Die Gemeinde        schränkt-öffentliche Wege
Schnelldorf wird im Rahmen des denkmalschutzrechtlichen Er-        nicht öffentliche Wege: Privatwege (z. B. der BaySF)
laubnisverfahrens (Art. 6 und 15 i. V. m. Art. 11 Abs. 4 Satz 2    Auch auf öffentlichen Feldwegen (öFW) gilt die StVO. Betreten
BayDSchG) um die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens         Reiter und Pferd nicht öffentliche Wege in der Feldflur oder
gebeten. Zuständig für das Genehmigungsverfahren ist die           dem Wald, so gilt das Bundesnaturschutz- und Bundeswald-
Höhere Denkmalschutzbehörde (Regierung von Mittelfranken).         gesetz bzw. bei der Ausgestaltung dieser Gesetze in Bayern das
Es handelt sich ausschließlich um die bauliche Zustimmung der      BayNatSchG und BayWaldG. Grundsätzlich hat jedermann das
Gemeinde im Rahmen des denkmalschutzrechtlichen Erlaub-            Recht auf Erholung in der freien Natur (Art. 141 Abs. 3 Satz 1
nisverfahrens. Eine Zusage der Gemeinde Schnelldorf zu evtl.       Bayerische Verfassung, Art. 26 Abs. 1 BayNatSchG) und darf alle
Kostenübernahmen ist mit einer Zustimmung ausdrücklich             Teile der freien Natur unentgeltlich betreten. Das Reiten zählt
nicht verbunden.                                                   zum Betreten (Art. 29 BayNatSchG).
Die Schimmelsanierung erfolgt im Rahmen der staatlichen Bau-       Die Ausübung des Betretungsrechts erfolgt grundsätzlich auf
pflicht an Kultusgebäuden, informierte das Staatliche Bauamt       eigene Gefahr. Vorbehaltlich anderer Rechtsvorschriften wer-
Ansbach auf Rückfrage der Verwaltung.                              den dadurch besondere Sorgfalts- oder Verkehrssicherungs-
Die Kostenaufteilung erfolgt gemäß Baupflichtvollzugsvertrag       pflichten der betroffenen Grundeigentümer oder sonstiger
zwischen dem Freistaat Bayern und der Evang. Landeskirche.         Berechtigter nicht begründet (Art. 13 Abs. 2 BayWaldG). Das
Eine Baulastverpflichtung der politischen Gemeinde Schnell-        Reiten muss natur-, eigentümer- und gemeinverträglich aus-
dorf besteht nicht.                                                geübt werden. Die Reiter müssen Natur und Landschaft pfleg-
Die Maßnahme soll nach Erteilung der denkmalschutzrechtli-         lich behandeln. Sie haben auf die Belange der Grundstücks-
chen Erlaubnis begonnen werden und bis Ende 2021 abge-             eigentümer und Nutzungsberechtigten Rücksicht zu nehmen.
schlossen werden.                                                  Die Rechtsausübung anderer Erholungssuchender darf nicht
Der Gemeinderat der Gemeinde Schnelldorf beschloss einstim-        mehr als unvermeidbar beeinträchtigt werden (Art. 26 Abs. 2
mig, keine Einwendungen gegen die geplante Sanierung des           BayNatSchG – Gemeinverträglichkeit).
Innenraums der Evang.-Luth. Kirche Oberampfrach auf dem            Im Wald darf nur auf Straßen und geeigneten Wegen geritten
Grundstück mit der Fl.-Nr. 5, Gemarkung Oberampfrach, durch        werden (Art. 26 bis Art. 30 BayNatSchG, Art. 13 Abs. 1 Bay-
das Staatliche Bauamt i. S. d. Art. 15 BayDSchG i. V. m. Art. 6    WaldG). Entscheidend ist die Eignung des Weges. Die Recht-
BayDschG, zu erheben.                                              sprechung hat es dem Waldbesitzer zugestanden, diese Ein-
                                                                   schätzung (unter Aufsicht der Naturschutzbehörden) zu treffen.
Öffentliche Sicherheit und Ordnung – Nutzung und Ver-
                                                                   Der Waldbesitzer kann jedoch nicht willkürlich einen Weg als
schmutzung von Straßen und Wegen durch Pferde/Reiter
                                                                   ungeeignet bezeichnen, diesen sperren oder das Reiten unter-
– Information
Da sich in den zurückliegenden Wochen bei der Verwaltung           sagen. Die fehlende Eignung des Weges ist zu belegen und
Beschwerden über Verunreinigungen auf Straßen und Wegen            glaubhaft zu machen. Die Eignung eines Weges für das Reiten
durch Pferdekot häuften, sah sich diese veranlasst das Gremium,    hängt vom Einzelfall ab und richtet sich nach der Beschaffen-
und mit dieser Veröffentlichung auch die Öffentlichkeit, über      heit. Ein mit Kies oder Schotter befestigter Waldweg wird in
die zugrundeliegenden gesetzlichen Regelungen zu informieren.      der Regel immer die Eignung zum Reiten aufweisen. Bei einem
Die Verwaltung verwies in diesem Zusammenhang auch auf             unbefestigten Erdweg ist dies fraglich. Hier wird die Eignung
einen Flyer der Bayerischen Staatsforsten (BaySF), der im Inter-   von der Gefährdung des Weges abhängen, durch das Reiten
net zum Download bereitsteht.                                      beschädigt oder „verschlammt“ zu werden. Dies hängt u. a.
                                                                   vom jeweiligen Untergrund, der Geländeform und den über-
Das Glück dieser Erde ...                                          wiegenden Witterungsverhältnissen ab. Innerhalb des Wald-
Reiten ist für viele Menschen ein ganz besonderes Hobby. Denn      bestandes, zwischen den Bäumen, ist das Reiten generell nicht
ein Pferd stellt nicht nur ein Sportgerät oder ein Fortbewe-       zulässig. Ebenfalls grundsätzlich ungeeignet zum Reiten sind
gungsmittel dar, sondern ist ein Partner, zu dem der Reiter eine   Pfade, Steige oder ähnliche schmale Fußwege. Sogenannte
Bindung aufbauen und mit dem er sich verständigen muss, da-        Rückewege und Rückegassen zählen ebenfalls nicht zu den
mit die Zusammenarbeit klappt.                                     Waldwegen, sondern gehören zum Waldbestand. Auch auf
Doch immer nur zu trainieren, wird auf die Dauer langweilig        ihnen ist das Reiten nicht zulässig.
und ein Ausritt bietet eine willkommene Abwechslung. Nur           In besonderen Fällen kann die untere oder höhere Naturschutz-
sollte jeder Reiter dabei bedenken, dass er nicht als einziger     behörde Beschränkungen (z. B. Einschränkungen auf bestimm-
unterwegs ist. Spaziergänger, Fahrradfahrer, Fahrer von Kraft-     ten Wegen und Flächen oder zu bestimmten Zeiten) für das
fahrzeugen und nicht zuletzt andere Reiter bewegen sich eben-      Reiten in der freien Natur, z. B. aus Gründen des Naturschutzes
falls im öffentlichen Raum. Nur wenn sich hier jeder an die Vor-   (Naturschutzgebiete, Wildschutzgebiete etc.) oder aus anderen
schriften hält, kann ein stressfreies Miteinander funktionieren.   zwingenden Gründen des Gemeinwohls anordnen.
Freitag, den 30. April 2021                             Bürger & Gemeinde                                     Seite 7 / Nr. 17/2021

Zusammenfassend ist also festzuhalten:                              geltenden Abstands- und Hygieneregeln zu halten und die
• Die Nutzung von öFW ist grundsätzlich für den Gemeinge-           sozialen Kontakte einzuschränken.
  brauch erlaubt
                                                                    Blutspendetermin am 05. Mai 2021 – Frankenlandhalle
• Die Nutzung von beschränkt-öffentlichen Wegen ist bei ge-
                                                                    Schnelldorf, 16.00 bis 20.00 Uhr
  eignetem Untergrund für den Gemeingebrauch erlaubt
                                                                    Termine online reservieren! Um kürzere Wartezeiten und einen
• Die Nutzung von Privatwegen (u. a. der BaySF) ist bei geeig-
                                                                    reibungslosen Ablauf zu ermöglichen ist die Online-Reservie-
  netem Untergrund für den Gemeingebrauch erlaubt
                                                                    rung eines Blutspendetermins notwendig.
• Die Nutzung von Pfaden, Steigen oder ähnlich schmalen Fuß-
                                                                    Unter www.blutspendedienst.com/termine können Termine
  wegen sowie Rückewegen und Rückegassen ist nicht erlaubt.
                                                                    reserviert werden! Für Fragen steht die kostenlose Hotline
Sondernutzungsrecht                                                 0800/1194911 zur Verfügung. Oder Sie richten eine E-Mail an
Bei Nutzung von geeigneten Straßen und Wegen (öffentliche           info@blutspendedienst.com.
Straßen und Wege sowie Privatwege) über das freie Betretungs-
recht hinaus, sind mit dem Eigentümer (z. B. Gemeinde, Baye-        Zaunbauarbeiten – Ev. Kindergarten „Arche Noah“
rische Staatsforsten) entsprechende Regelungen (Sondernut-          in Unterampfrach
zungsrecht) zu treffen. Insbesondere:                               Die Zaunbauarbeiten im Außenbereich des Ev. Kindergartens
• Bei der Durchführung organisierter Veranstaltungen (ein           „Arche Noah“ in Unterampfrach sind abgeschlossen.
   über den engeren Familien- oder Bekanntenkreis hinaus-           Ausbau DSL-Höfebonus – Stollenhof und Birkenhof
   reichender Teilnehmer- oder Zuschauerkreis, wo sportliche        Nach Rücksprache mit dem zuständigen Sachbearbeiter bei der
   oder wirtschaftliche Interessen im Vordergrund stehen), bei      Deutschen Telekom wird die Maßnahme noch 2021 in Planung
   denen durch starkes oder regelmäßiges Reit- und Fahrauf-         gehen. Mit dem Ausbau wird voraussichtlich noch in diesem
   kommen unzumutbare Schäden verursacht werden oder zu             Jahr begonnen. Weitere Informationen hierzu folgen im Laufe
   befürchten sind.                                                 des Jahres.
• Bei einer gewerblichen Tätigkeit, bei der im Rahmen einer
   selbstständigen, nachhaltigen und gewinnorientierten Be-         „Raiffeisenweg“ in Schnelldorf – erfolgte Maßnahme
   tätigung die Straßen und Wege regelmäßig und intensiv als        Durch den gemeindlichen Bauhof wurde der hintere Teil des
   wesentliche Grundlage der Gewinnerzielungsabsicht genutzt        Raiffeisenweges provisorisch saniert. Um den Raiffeisenweg
   werden sollen (z. B. bei einem von einem Reiterhof geführten     auszubauen bedarf es einer ausführlichen und umfassenden
   Wanderritt mit Kostenbeitrag; gewerbliche Kutschfahrten          Planung.
   gegen Entgelt)                                                   Ausbau BAB A6 – Naturschutzfachliche Auflage „Fleder-
• Gemeinnützig anerkannte Vereine können geeignete Privat-          mauszäune“:
   wege der BaySF im Rahmen ihrer satzungsgemäßen Aufga-            Im Auftrag der Autobahndirektion Nordbayern werden im
   ben (z. B. geführte Ausritte zur Ausbildung von Reitern,         Zuge des 6-streifigen Ausbaus der Bundesautobahn A 6 im Be-
   Fahrer oder Pferden) grundsätzlich kostenfrei nutzen.            reich nordöstlich von Oberampfrach bis zur Landesgrenze Fle-
Dies kann analog auf öffentliche Straßen und Wege angewen-          dermauszäune aufgestellt. Diese sind ca. 4,00 m hoch und wie
det werden.                                                         ein Maschendrahtzaun ausgeführt, vergleichbar mit einem
Stoffwechselendprodukte, Pferdeäpfel auf öffentlichen               Ballfangzaun an einem Fußballplatz.
Straßen                                                             Die ersten Fledermauszäune sollen nördlich der Autobahntras-
Gemäß § 32 Abs. 1 StVO ist es verboten, öffentliche Straßen zu      se errichtet werden, weitere südlich davon im kommenden Jahr.
verschmutzen, wenn dadurch der Verkehr gefährdet oder er-           Die Zäune sollen bestehen bleiben, bis die endgültige Bepflan-
schwert werden kann. Wer für solche verkehrswidrigen Zustän-        zung wieder ausreichend nachgewachsen ist. Mit den Zäunen
de verantwortlich ist, hat diese unverzüglich zu beseitigen und     soll eine Leitstruktur für Fledermäuse, welche sich mittels
bis dahin ausreichend kenntlich zu machen. Dies gilt auch für       Schallreflektion orientieren, geschaffen werden. Da zum
Pferdeäpfel und Viehkot, da sich insbesondere bei Nässe ein         6-streifigen Ausbau der A 6 in großem Maße Bäume und Sträu-
rutschiger Schmierfilm bilden kann. Muss der Kot entfernt wer-      cher gerodet wurden, könnten Fledermäuse auf die Autobahn
den, geschieht dies grundsätzlich auf Kosten des Verantwort-        fliegen und zu Schaden kommen.
lichen. Geringfügige Behinderungen bleiben außer Betracht.          Termine:
Es kommt also auf den Umfang der Verschmutzung (Verschmut-          Die nächste Bau- und Grundstücksausschusssitzung findet am
zungsausmaß) und seine Lage (Position, Bedeutung, Nutzung           Donnerstag, den 06.05.2021 um 19.30 Uhr in der Frankenland-
der Straße) an. Eine konkrete Erschwerung bzw. Gefährdung           halle statt.
des Verkehrs ist aber nicht erforderlich.                           Die nächste Gemeinderatssitzung findet am Mittwoch, den
Ein Verstoß gegen § 32 StVO stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.     19.05.2021 um 19.30 Uhr in der Frankenlandhalle statt.
Hinzu kommen, wenn es aufgrund der Verschmutzung zu Un-
fällen kommt, zivilrechtliche Ansprüche der Geschädigten gegen
den Verantwortlichen. Der Reiter kann zwar Ausscheidungen
nicht verhindern, seiner Beseitigungspflicht tut dies allerdings
keinen Abbruch.
§ 32 Abs. 1 StVO verlangt keine sofortige, sondern lediglich eine     Achtung!
unverzügliche Beseitigung (= ohne schuldhaftes Verzögern).            Vorverlegter Redaktionsschluss
Wenn der Reiter nicht in der Lage ist, den Kot unmittelbar zu
beseitigen, kann er zum Stall zurückreiten, geeignetes Werk-
zeug holen und dann die Verschmutzung beseitigen.                     Für die Ausgabe des Mitteilungsblattes in der KW 19
                                                                      (10. bis 15.5.2021) wird der Redaktionsschluss wegen
Bekanntgaben                                                          des Feiertags Christi Himmelfahrt auf
Aktuelle Corona-Situation
Das Infektionsgeschehen ist nach wie vor hoch. Auf der Home-                 Montag, 10. Mai 2021, 12.00 Uhr,
page des Landkreises Ansbach (www.landkreis-ansbach.de) sind
die Zahlen der Neuinfizierungen nach einzelnen Gemeinden              vorverlegt.
aufgeschlüsselt ersichtlich. Erster Bürgermeister Tobias Strauß                                 Krieger-Verlag, Blaufelden
rief nochmals eindringlich dazu auf, sich konsequent an die
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Grundstück- und Bauausschusssitzung
am 06.05.2021                                                    Bau- und Grundstücksausschusssitzung
                                                                 im Monat Juni
Bekanntmachung der Tagesordnung
Am Donnerstag, 06.05.2021, um 19:30 Uhr findet in der            Abgabefrist Bauanträge
Frankenlandhalle eine Sitzung des Bau- und Grundstücks-          Wir möchten alle Bauherren darauf hinweisen, dass Bau-
ausschusses mit folgender Tagesordnung statt.                    anträge für private Vorhaben mit allen erforderlichen
1. Begrüßung                                                     Unterlagen zur Behandlung in der Bau- und Grundstücks-
2. Genehmigung öffentlicher Niederschriften                      ausschusssitzung im Monat Juni bis spätestens 31.05.2021
3. Genehmigung von Bauanträgen                                   bei der Gemeinde Schnelldorf vorliegen müssen.
   3.1 Bauantrag                                                 Um entsprechende Beachtung wird gebeten!
       hier: Abbruch Wohngebäude und landwirtschaftliche         Gemeinde Schnelldorf
       Gebäude/Stall, Fl.-Nr. 638, Gemarkung Oberampfrach,       Bauverwaltung
       Schwalbengasse 6, Schnelldorf
   3.2 Bauantrag
       hier: Abbruch Dachgeschoss und Aufstockung der be-
       stehenden Garagen zu Wohnraum, Fl.-Nr. 832, Gemar-
       kung Oberampfrach, Bahnhofstraße 19, Schnelldorf
   3.3 Bauantrag                                                 Gemeinderatssitzung im Monat Juni
       hier: Neubau landwirtschaftliche Mehrzweckhalle, Fl.-     Abgabefrist Bauanträge
       Nr. 1201, Gemarkung Oberampfrach, Hardthof 1,
                                                                 Wir möchten alle Bauherren darauf hinweisen, dass Bau-
       Grimmschwinden
                                                                 anträge für gewerbliche Vorhaben mit allen erforderli-
   3.4 Bauantrag
                                                                 chen Unterlagen zur Behandlung in der Gemeinderatssit-
       hier: Anbau Wohnzimmer an bestehende Einlieger-
                                                                 zung im Monat Juni bis spätestens 07.06.2021 bei der
       wohnung im Erdgeschoss, Fl.-Nr. 134/1, Gemarkung
                                                                 Gemeinde Schnelldorf vorliegen müssen.
       Wildenholz, Vowinckelstraße 14, Wildenholz
                                                                 Um entsprechende Beachtung wird gebeten!
   3.5 Bauantrag
                                                                 Gemeinde Schnelldorf
       hier: Nutzungsänderung bestehendes Fahrsilo - Einbau
                                                                 Bauverwaltung
       einer Hackschnitzelheizung, Fl.-Nr. 733, Gemarkung
       Oberampfrach, Feuchtwanger Straße, Schnelldorf
4. Verschiedenes
   4.1 Bekanntgaben
   4.2 Anfragen
Anschließend findet eine nicht öffentliche Sitzung statt.
Gemeinde Schnelldorf, 28.04.2021                                ÄRZTLICHER BEREITSCHAFTSDIENST

                                                               Arzt
                Tobias Strauß
                Erster Bürgermeister                           Vermittlungs- u. Beratungszentrum der Kassenärztlichen Ver-
                                                               einigung Bayerns (KVB)

                                                                                 Telefon 0 80 05/19 12 12
                                                               Zu folgenden Zeiten:
  AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN                                    Mittwoch, 13.00 Uhr, bis Donnerstag, 8.00 Uhr,
                                                               Freitag, 18.00 Uhr bis Montag, 8.00 Uhr;
                                                               An Feiertagen vom Vortag, 18.00 Uhr,
                                                               bis zum darauffolgenden Tag, 8.00 Uhr
                                                               Außerhalb der Sprechstundenzeiten ist die KVB unter der
                  Biotonne                                     kostenlosen Telefonnummer 116 117 erreichbar.
                  Dienstag, 04. Mai 2021
                                                               Bereitschaftspraxis in Rothenburg ob der Tauber
                                                               -- Allgemeine Ärztliche KVB-Bereitschaftspraxis an der ANre-
                                                                  giomed Klinik, Ansbacher Straße 127 in 91541 Rothenburg
                                                                  ob der Tauber.
                 Papiertonne                                   Zu folgenden Zeiten:
                 Montag, 03. Mai 2021                          Montag, Dienstag, Donnerstag:             18.00 – 21.00 Uhr
                 Abholung der Papiertonne                      Mittwoch und Freitag:                     16.00 – 21.00 Uhr
                 im gesamten Gemeindegebiet.                   Samstag, Sonntag und Feiertage:             9.00 – 21.00 Uhr
                 Bitte ab 6.00 Uhr morgens                     Bei lebensbedrohlichen Notfällen wählen Sie: 112 (kosten-
                 an der Straße bereitstellen.                  frei, Rettungsdienst/Feuerwehr)

                                                               Zahnarzt
  Waschplatz Oberampfrach
                                                               01./02.05.2021
  Der Waschplatz in Oberampfrach ist ab sofort wieder ge-      Dr. Christian Bschorer MSc, Luitpoldstraße 4, 91550 Dinkelsbühl,
  öffnet.                                                      Tel. 09851/7522
                                                               von 10.00 bis 12.00 Uhr und 18.00 bis 19.00 Uhr in der Praxis
Freitag, den 30. April 2021                             Bürger & Gemeinde                                     Seite 9 / Nr. 17/2021

Der aktuelle zahnärztliche Notdienst kann für den mittel-
fränkischen Bereich unter www.notdienst-zahn.de im Inter-
net nachgelesen werden.                                                     KIRCHLICHE NACHRICHTEN
Diakoniestation Oberampfrach                                      Kirchengemeinde Oberampfrach, Schnell-
Tel. 0177/4643592                                                 dorf, Unterampfrach, Haundorf, Wildenholz
www.diakonie-schnelldorf.de
                                                                    Gottesdienste am Sonntag, 2. Mai 2021
Der Apotheken-Notdienstfinder                                       Schnelldorf  17.00 Uhr Gottesdienst, Hinter dem Ge-
                                                                                            meindehaus, Pfr. Lehner
Festnetz 0800 00 22 8 33 (kostenlos)                                Haundorf     10.15 Uhr Gottesdienst in Haundorf,
Handy 22833 (max. 69 ct/Min/Sms)                                                            Pfrin. Treber
und im Internet unter „Bayerische Landesapothekerkammer”            Wildenholz     9.00 Uhr in der Kirche Wildenholz,
oder „Landesapothekerkammer Baden Württemberg”                                              Pfr. Winter

Dienstbereite Apotheken in Crailsheim und                         Für die Feier von Gottesdiensten gilt das Sicherheits- und Hy-
Umgebung                                                          gienekonzept der jeweiligen Kirchengemeinde.
                                                                  Als grundsätzliche Vorgaben, unabhängig von der Lage vor Ort,
Samstag, 01.05.2021        Rats-Apotheke, Crailsheim              gelten:
Sonntag, 02.05.2021        Kreuzberg-Apotheke, Crailsheim           • Es dürfen nur die Mitglieder eines Haushalts und eine wei-
Montag, 03.05.2021         Apotheke Gerabronn                         tere Person zusammensitzen.
Dienstag, 04.05.2021       Greifen-Apotheke, Schrozberg             • 1,5 m Abstand in jede Richtung sind zwischen Haushalten
Mittwoch, 05.05.2021       Apotheke Gerabronn                         einzuhalten.
Donnerstag, 06.05.2021     Fichtenau-Apotheke (Wildenstein)         • Die Höchstzahl der Besucher ist abhängig vom Kirchenraum
Freitag, 07.05.2021        Schloss-Apotheke, Kirchberg                vor Ort.
                                                                    • FFP2-Masken sind während des gesamten Gottesdienstes
                                                                      von Personen über 15 Jahren zu tragen. Kinder und Jugend-
Dienstbereite Apotheken in Feuchtwangen/                              lichen zwischen 6 und 14 Jahren müssen eine Mund-Nasen-
Dinkelsbühl und Umgebung                                              Bedeckung oder besser noch einen medizinischen Mund-
                                                                      schutz tragen.
Samstag, 01.05.2021        Apotheke am Forst, Dentlein am Forst     • Singen während des Gottesdienstes ist verboten.
                           Hof-Apotheke, Schillingsfürst          Gesangbücher dürfen nur zum (Mit-)Lesen verwendet werden.
Sonntag, 02.05.2021        Römer-Apotheke, Mönchsroth             Diese Vorgaben gelten auch für Gottesdienste im Freien.
                           Sonnen-Apotheke, Schnelldorf           Bitte beachten Sie, dass auch weiterhin das Heizen von Kirchen
Montag, 03.05.2021         Stiftsherren-Apotheke, Feuchtwangen    nur eingeschränkt möglich ist, um größere Luftverwirbelungen
Dienstag, 04.05.2021       St.-Pauls-Apotheke Dinkelsbühl         und die Verbreitung von Aerosolen zu vermeiden.
Mittwoch, 05.05.2021       Apotheke vor den Toren, Dinkelsbühl
                           Seefeld-Apotheke, Wörnitz
Donnerstag, 06.05.2021     St.-Sebastian-Apotheke, Dürrwangen     Evang.-Luth. Kirchengemeinde
Freitag, 07.05.2021        St.-Georgs-Apotheke, Dinkelsbühl       Oberampfrach und Schnelldorf
                                                                  Pfarramt Oberampfrach, Tel. 07950/673
                                                                  Pfarrbüro Di. bis Do., 9.00 bis 12.00 Uhr, Tel. 07950/2100
                                                                  Liebe Gemeinde,
              SCHULNACHRICHTEN                                    oft sind es die kleinen Zeichen die Freude schenken und Hoff-
                                                                  nung machen. Kleine Zeichen, fast zu unscheinbar, um sie wahr-
                                                                  zunehmen. Wir wünschen Ihnen viele kleine Zeichen, die Ihnen
  Anmeldung                                                       Freude und Hoffnung schenken.
                                                                  Herzliche Grüße
  an die Edith-Stein-Realschule                                   Der Kirchenvorstand mit Pfarrerin und Pfarrer Lehner
  In der Zeit vom 10. bis 14.05.2021 findet in der Edith-Stein-   Veranstaltungen:
  Realschule Schillingsfürst, Neue Gasse 17, 91583 Schillings-    Donnerstag, 6. Mai 2021, 14.00 Uhr, Betreuungsgruppe Diadem
  fürst die Anmeldung für das neue Schuljahr statt. Weitere       Zum Präparanden- und Konfirmandenunterricht werden die
  Informationen finden Sie auf unserer Homepage.                  Eltern direkt benachrichtigt.
  Bei Übertritt aus dem Gymnasium oder der Mittelschule in        Weitere Veranstaltungen, Gruppen und Kreise finden auf-
  andere Jahrgangsstufen nehmen Sie bitte mit uns Rück-           grund der aktuellen Lage nicht statt.
  sprache!
                                                                  Die Glocken unserer Kirchen laden Sie mit ihrem Läuten
  Zur Anmeldung benötigen wir:
                                                                  weiterhin zum Gebet ein.
  Übertrittszeugnis, Geburtsurkunde im Original, 2 Passbil-
  der, Nachweis des Masernschutzes, Bankverbindung, ggf.          Unsere Kirche ist offen!
  Sorgerechtsbeschluss                                            Unsere Kirche ist an den Sonntagen zum Besuch geöffnet.
  Unsere Kontaktdaten sind:                                                         Online-Spende auch für die „neue Monats-
  Tel. 09868/9860-0, Fax 09868/9860-60, E-Mail: verwaltung@                         sammlung“.
  esr-schillingsfuerst.de, Homepage: www.esr-schillings-                            Neue Möglichkeit unsere Kirchengemeinde zu
  fuerst.de                                                                         unterstützen: Über diesen QR-Code gelangen
  Wir freuen uns, Ihr Kind und Sie kennenzulernen!                                  Sie auf eine Seite, auf der Sie die Möglichkeit
                                                                                    haben, auf unterschiedliche Zahlweisen unsere
Kirchengemeinde mit einer Spende zu unterstützen (ab 1,– Euro
ist jeder volle Eurobetrag wählbar). Auch Ihre Gaben für unse-                                                                     Als
re „neue Monatssammlung“ für die Diakonie können Sie
hier überweisen. In der Zukunft werden wir die dort hinterleg-                                                                     Leh
ten Bezahlmöglichkeiten und Spendenzwecke noch erweitern.
Wir bedanken uns bereits jetzt bei allen Spenderinnen und
                                                                                                                                   Klim
                                                                   Technische Lehrsysteme für die Aus- und Weiterbildung
Spendern ganz herzlich!                                                                                                            such
                                                                    Als eines der führenden Unternehmen für technische Lehr-
Sie erreichen unsere Schnelldorfer Mesnerinnen Ute Hörber           systeme in den Bereichen Heizungs-, Sanitär-, Klimatechnik
unter Telefon 8370 und Concepcion Schwenzl unter Telefon            und Regenerative Energien suchen wir engagierte Mitarbeiter:
2562. Unseren Oberampfracher Mesner Ernst Ehrmann unter
Telefon 2603.                                                       Sanitär-/Heizungsbauer
                                                                    Anlagenmechaniker SHK                   (m/w)
                                                                  Sanitär-
                                                                  Ihre Aufgaben sind: / Heizungsbauer
Homepage/E-Mail: pfarramt.oberampfrach@elkb.de
www.oberampfrach-evangelisch.de                                                                                                     Ih
                                                                  - Fertigung von SHK-Lehrsystemen                                  -F
Evang.-Luth. Kirchengemeinde                                      Anlagenmechaniker
                                                                  - Montage der Gerätschaften vor Ort
                                                                  - Inbetriebnahme und Einweisung beim Kunden
                                                                                                              SHK                   -M
Unterampfrach und Haundorf                                        (m/w)
                                                                    Metallbauer/Metallfacharbeiter                      (m/w)
                                                                                                                                    -I
Sonntag, 2. Mai 2021
 10.15 Uhr Gottesdienst in Haundorf                                 Ihre Aufgaben sind:
                                                                    - Mechanische Bearbeitung von Aluminiumfenstern,

                                                                  Metallbauer /
                                                                      Türen und kundenspezifischen Sonderkonstruktionen.             Ih
Evang. Kirchengemeinde Wettringen                                   - Verschweißen von Aluminiumprofilen
Sonntag, 2. Mai 2021                                                                                                                -m
                                                                  Elektriker (m/w) Elektrotechniker
 10.15 Uhr Gottesdienst in Wettringen                             Metallfacharbeiter
                                                                  Ihre Aufgaben sind:
                                                                                                                                     T
Evang.-Luth. Pfarramt Wörnitz                                     (m/w)
                                                                   - Verdrahtung von technischen Lehrmodellen                       -v
                                                                    - Planen/Entwickeln von Prototypen
Kirchengemeinden Erzberg und Wörnitz                                - Reparatur/Wartung der hauseigenen Maschinen
                                                                      und Installationen
Samstag, 01. Mai 2021
 13.30 Uhr Nachholkonfirmation (W. Maurer)                         Wir erwarten:                                                    Ih
Kantate, 02. Mai 2021
  9.00 Uhr (Pfr. Janek)
                                                                  Elektriker
                                                                   - selbstständiges, sorgfältiges Arbeiten
                                                                   - Interesse an der Lösung                                        -V
 10.15 Uhr (Pfr. Janek)                                              von kundenspezifi
                                                                  (m/w)                schen Aufgabenstellungen
                                                                                 Elektrotechniker                                   -P
Psalm 98, 1: „Singet dem Herrn ein neues Lied, denn er tut         - Teamfähigkeit
Wunder.“                                                            Wir bieten:
                                                                                                                                    -R
Rogate, 09. Mai 2021                                                - einen interessanten Arbeitsplatz                               u
  9.00 Uhr gemeinsamer Informationsgottesdienst für die             - leistungsorientierte Vergütung
           neuen Konfirmanden in Wörnitz (Pfr. Eberius)             - Weiterbildungsmöglichkeiten
Psalm 66, 20: „Gelobt sei Gott, der mein Gebet nicht verwirft       - Aufstiegsmöglichkeiten
                                                                   Wir  erwarten                                                    W
                                                                                  per:E-Mail bitte an info@zech-gruppe.de
noch seine Güte von mir wendet.“
Christi Himmelfahrt, 13. Mai 2021                                   Bewerbungen
                                                                   - selbstständiges     , sorgfältiges                             -e
 10.15 Uhr gemeinsamer Gottesdienst der Region Süd am                  Telefonische Rückfragen   unter 0 79 Arbeiten
                                                                                                            53/88 21 00,
           Brunnenhaus in Schillingsfürst                                           Herr Zech persönlich.
                                                                   - Interesse an der Lösung von kunden-                            - le
		 (Pfrin. Schwalbe mit Team)
Johannes 12, 32: „Christus spricht: Wenn ich erhöht werde
von der Erde, so will ich alle zu mir ziehen.“                         Horstmann GmbH
                                                                     spezifischen Aufgabenstellungen
                                                                   - Teamfähigkeit
                                                                                                                                    -W
                                                                                                                                    -A
Exaudi, 16. Mai 2021                                                              74572 Blaufelden
 10.15 Uhr Kirchweihgottesdienst in Erzberg (Pfrin. Baier)              Hermann-Rapp-Straße 40 - Tel. 0 79 53/9 78 97 -0
Johannes 12, 32: „Christus spricht: Wenn ich erhöht werde                         info@horstmann-essen.de
von der Erde, so will ich alle zu mir ziehen.“
Pfingstsonntag, 23. Mai 2021
 10.15 Uhr gemeinsamer Gottesdienst in Wörnitz (Pfrin. Baier)
                                                                             Horstmann
                                                                             E UIN  ZECH-GGmbH
                                                                                     NTERNEHMEN DER             RUPPE
                                                                                                                                      -
                                                                             Hermann-Rapp-Straße 40 - Tel. 07953/9

                                                                   !                                                      !
Sacharja 4, 6b: „Es soll nicht durch Heer oder Kraft, sondern
durch meinen Geist geschehen, spricht der Herr Zebaoth.“                     BITTE, denken Sie daran,
Pfingstmontag, 24. Mai 2021                                                                      EIN UNTERNEHMEN D
  9.00 Uhr gemeinsamer Gottesdienst in Erzberg                                       Ihre Anzeige
		 (Pfr. Schlottke)                                                             rechtzeitig aufzugeben!
Sacharja 4, 6b: „Es soll nicht durch Heer oder Kraft, sondern
durch meinen Geist geschehen, spricht der Herr Zebaoth.“
Konfirmation 2022:                                                Katholische Kirchengemeinde
Alle Jugendlichen, die im Jahr 2022 den Segen der Konfirmati-     St. Bonifatius Schnelldorf
on empfangen möchten (in der Regel besuchen die Jugendli-
chen im Jahr der Konfirmation die achte Schulklasse oder wer-     Samstag, 1. Mai 2021 – Maria, Schutzfrau von Bayern
den bis zur Konfirmation 14 Jahre), sind zusammen mit ihren        18.30 Uhr Festgottesdienst IN FEUCHTWANGEN
Eltern zu einem Anmeldegottesdienst am Sonntag, 09.05.2021        Sonntag, 2. Mai 2021 – 5. Sonntag der Osterzeit:
um 9.00 Uhr in die Kirche nach Wörnitz eingeladen.                  9.00 Uhr hl. Messe für Familie Langenmair
Es gilt die FFP2-Masken-Pflicht. Bitte beachten Sie die           Mittwoch, 5. Mai 2021 – hl. Godehard, Bischof von Hildes-
aktuellen Hygieneregeln im Schaukasten.                           heim
Änderungen sind vorbehalten. Informieren Sie sich bitte zu-        18.00 Uhr Rosenkranz
sätzlich am Schaukasten und über die Tagespresse.                  18.30 Uhr hl. Messe für die Verstorbenen der Familie Guggen-
Pfarrerin Sabine Baier                          i. A. C. Payer              berger
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