Bürgerblatt Stadt Großschirma - Stadt Großschirma

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Bürgerblatt Stadt Großschirma - Stadt Großschirma
Bürgerblatt
           Stadt Großschirma

Großschirma          Großvoigtsberg     Hohentanne      Kleinvoigtsberg      Obergruna       Reichenbach     Rothenfurth       Seifersdorf      Siebenlehn

        Amtsblatt und Heimatzeitung für die Stadt Großschirma mit den Stadtteilen
Ausgabe 09                                    Erscheinungstag: 19. September 2018                                                September 2018

     Redaktionsschluss für Ausgabe Oktober 2018 ist am 9. Oktober 2018, Erscheinungstag ist der 17. Oktober 2018

 Liebe Bürgerinnen und Bürger,                                                ben“ besonderen Bestimmungen unterliegt und dieser Zustimmung
                                                                              NICHT bedarf. Das sich der Stadtrat und die Verwaltung mit der Firma
 ein Thema, welches nicht immer im Vordergrund unseres kommunalen
                                                                              „eab“ zum damaligen Zeitpunkt über ein „Windkraft-Konzept“ verstän-
 Handelns steht, aber in zunehmendem Maße seitens unserer Einwohner-
                                                                              digt haben ist vor allem der Tatsache geschuldet, dass wir aus dieser Er-
 schaft nachgefragt wird, ist der Bau von Rad- und Wanderwegen im
                                                                              kenntnis heraus auf künftige Entwicklungen der Windkraft im Sinne un-
 Stadtgebiet. Dazu einige Erläuterungen und Anmerkungen im Folgen-
                                                                              serer Kommune Einfluss nehmen wollten. Zumal mit der Firma „eab“ ein
 den. Vor einigen Wochen erreichte uns die Mitteilung, dass das Landes-
                                                                              auch international überaus erfolgreiches Unternehmen in unserem Ge-
 amt für Straßen und Verkehr (LASuV) die Problematik des Radwegebaus
                                                                              werbegebiet in Großschirma ansässig ist. Betonen möchte ich an dieser
 zwischen Großschirma und Großvoigtsberg nun doch noch einmal auf-
                                                                              Stelle auch, dass die Firma „eab“ auf uns zugegangen und uns in Kenntnis
 greifen und anschieben möchte. Generell ist es üblich und sinnvoll, den
                                                                              ihres Vorhabens gesetzt hat. Dies hätte, wie in den bereits erwähnten
 Radwegebau im Zusammenhang mit dem Ausbau von Straßen zu reali-
                                                                              neun Fällen zuvor, auch im Alleingang der Firma geschehen können und
 sieren. Nicht zu Unrecht wird seitens unserer Bevölkerung auf das unge-
                                                                              wir wären wieder wie bisher vor vollendete Tatsachen gestellt worden.
 nügende Vorhandensein von Radwegen im Bereich der Bundesstraße
 101 und in deren Umfeld verwiesen. Da aber zum derzeitigen Zeitpunkt         Allerdings liegen diese Dinge nun bereits fast zehn Jahre zurück. Zwi-
 keine verlässliche Aussage zum tatsächlichen Beginn des Ausbaus der          schenzeitlich wurden seitens der Sächsischen Staatsregierung ange-
 Bundestraße 101 getroffen werden kann und das LASuV momentan und             strebt, mittels eines „Landesentwicklungsplanes“ die Errichtung von
 wieder einmal Unterlagen dazu erarbeitet macht es durchaus Sinn, ein-        Windkraftanlagen in der Fläche so zu sagen „zu ordnen“. Dieser „Landes-
 zelne Radwegprojekte unabhängig davon voranzubringen. Hoffen wir,            entwicklungsplan“ könnte und sollte nunmehr eigentlich längst be-
 dass die Sache diesmal erfolgreich zu Ende geführt werden kann.              schlossen sein, aber keiner der politisch hierfür Verantwortlichen scheint
                                                                              dies ernsthaft anzustreben. Damit unterliegt, nachdem die gesetzliche
 In Angriff nehmen und ordentlich zu Ende führen werden wir auch die
                                                                              Frist hierfür verstrichen ist, der Bau von Windkraftanlagen wieder den bis-
 Wiederherstellung des Wanderweges zwischen der Ortslage Obergruna
                                                                              herigen Maßgaben als „privilegiertes Bauvorhaben“ und somit haben wir
 und dem „Zollhaus“ entlang der Freiberger Mulde, nachdem der Be-
                                                                              und letztendlich die Baubehörde unseres Landratsamtes das Thema wie-
 schluss dazu im letzten Stadtrat gefasst wurde. Hier musste das Vorhaben
                                                                              der auf unserem Tisch, ob wir das wollen oder nicht. Dies kann und werde
 mehrfach ausgeschrieben werden, da auf Grund der Preisentwicklung im
                                                                              ich so keinesfalls gut heißen, und hieraus erklärt sich auch der Sinnes-
 Bausektor kein wirtschaftlich vertretbares Ausschreibungsergebnis vor-
                                                                              wandel, der sich zwischenzeitlich seitens des Stadtrates und der Verwal-
 lag. Dies ist jetzt der Fall, nachdem sich unsere Verwaltung und das aus-
                                                                              tung vollzogen hat. Wenn in den zurückliegenden Jahren schon umfas-
 führende Bauunternehmen nochmals Gedanken zu Einsparungspoten-
                                                                              sende Studien im Freistaat Sachsen dazu erarbeitet wurden, an welchen
 tialen gemacht haben. Diese Entwicklung wird uns wohl auch in den
                                                                              Stelle unseres Landes die Errichtung von Windkraftanlagen dem Ein-
 kommenden Monaten begleiten. Dagegen NICHT im Maßnahmeplan der
                                                                              klang mit energiepolitische Zielen und dem geringsten Belastungspo-
 Hochwasserschadensbeseitigung 2013 enthalten und damit auch NICHT
                                                                              tential für Mensch und Natur entspricht, dann sollen und müssen diese
 förderfähig ist die Wiederherstellung des Wanderweges zwischen Ho-
                                                                              Erkenntnisse auch in die Entscheidungsfindung mit einbezogen werden
 hentanne und Kleinvoigtsberg, obwohl dies des Öfteren angesprochen
                                                                              und endlich der Öffentlichkeit bekannt gemacht werden. An dieser Pro-
 und eingefordert wird. Hier kann ich leider keine andere Aussage treffen,
                                                                              blematik werden und müssen wir weiter arbeiten. Gespräche hierzu wur-
 zumal seitens der dafür zuständigen Behörden (Landestalsperrenverwal-
                                                                              den bereits geführt und Maßnahmen in Erwägung gezogen, über welche
 tung und Untere Wasserbehörde), auch aus den Erfahrungen der beiden
                                                                              ich Sie zur gegebenen Zeit informieren und in Kenntnis setzen werde.
 zurückliegenden Hochwasser heraus, keine Genehmigung erteilt wird.
                                                                              In diesem Sinne verbleibe ich bis zur Ausgabe des Monats Oktober wie
 Eine Problematik, welche in den letzten Wochen wieder auf die Tagesord-
                                                                              stets mit einem herzlichen
 nung gesetzt wurde, ist das Thema „Windkraft“. Hierzu muss und möchte
 ich Folgendes erläutern:                                                     „Glück Auf!“

 Sämtliche in unserem Stadtgebiet bereits befindlichen Anlagen, neun an       Ihr
 der Zahl, wurden in der Vergangenheit OHNE Zustimmung des Stadtrates
 als auch der Verwaltung errichtet. Dies resultiert aus der Tatsache, dass
 der Bau von Windkraftanlagen als so genanntes „privilegiertes Bauvorha-      Volkmar Schreiter, Bürgermeister
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2                                                                                               Bürgerblatt Stadt Großschirma | September 2018

                                                       Amtliche Bekanntmachungen
             Stadtverwaltung Großschirma                                                                Stadtratssitzung
Öffnungszeiten der Stadtverwaltung/Einwohnermeldeamt                        Die öffentliche Sitzung des Stadtrates findet am Montag, dem 24. Septem-
Dienstag               9:00 bis 12:00 Uhr   13:00 bis 18:00 Uhr             ber 2018, um 19:00 Uhr im Bürgerhaus Hohentanne, Lindenstraße 6, 09603
Donnerstag             9:00 bis 12:00 Uhr   13:00 bis 15:30 Uhr             Großschirma und gleich anschließend die öffentliche Sitzung des Techni-
Freitag                9:00 bis 11:30 Uhr                                   schen Ausschusses statt.

Öffnungszeiten Bürgerbüro Siebenlehn                                        Die nächste öffentliche Stadtratssitzung findet am Montag, dem 22. Okto-
Donnerstag             9:00 bis 12:00 Uhr                                   ber 2018, um 19:00 Uhr im Bürgersaal, Hauptstraße 83 A, 09603 Großschirma
                                                                            statt.
Bankverbindung Stadt Großschirma
Deutsche Kreditbank AG • BLZ 120 300 00 • Konto 1 408 905                   Die Tagesordnungen entnehmen Sie bitte den Aushängen der Bekanntma-
IBAN DE57 1203 0000 0001 4089 05 • BIC BYLADEM 1001                         chungstafel an der Stadtverwaltung Großschirma, Hauptstraße 156, 09603 Groß-
                                                                            schirma.
                                                                            Gleichlautende Bekanntmachungen zur Tagesordnung erfolgen informativ in
                                                                            den Schaukästen der Stadtteile.
                    Wichtige Rufnummern                                     Die angegebenen Termine verstehen sich vorbehaltlich erforderlicher Änderun-
Stadtverwaltung Großschirma                           (03 73 28) 89 90      gen, die sich aus aktuellen Anlässen ergeben können.

Bürgerbüro Siebenlehn                                 (03 52 42) 66 99 88
Abwasserzweckverband „Muldental“                      (0 37 31) 203 00 90
Wasserzweckverband Freiberg                           (0 37 31) 78 40
                                                                                         Bürgermeistersprechstunden
Kindergärten:                                                               Dienstag, 02.10.2018 14:00 bis 18:00 Uhr    Stadtverwaltung Großschirma
                                                                            Dienstag, 09.10.2018 14:00 bis 15:00 Uhr    Stadtverwaltung Großschirma
     Großschirma                                      (03 73 28) 2 11
                                                                                                 15:30 bis 17:00 Uhr    historisches Rathaus Siebenlehn
     Kleinvoigtsberg                                  (03 73 24) 73 29      Dienstag, 16.10.2018 14:00 bis 18:00 Uhr    Stadtverwaltung Großschirma
     Reichenbach                                      (03 73 28) 74 55      Dienstag, 23.10.2018 14:00 bis 18:00 Uhr    Stadtverwaltung Großschirma
     Siebenlehn                                       (03 52 42) 6 43 39    Dienstag, 30.10.2018 keine Sprechstunde
Schulen:
     GS Großschirma                                   (03 73 28) 4 68
     GS Siebenlehn                                    (03 52 42) 6 26 24               Sprechstunde der Schiedsstelle
Notrufe
                                                                            Die Sprechstunde des Friedensrichters findet jeden 3. Dienstag im Monat in
Polizei                                               110                   der Zeit von 17:00 bis 18:00 Uhr im Sitzungszimmer des Rathauses Großschir-
Feuerwehr und Rettungsdienst                          112                   ma (Haus I, Zimmer EG 07), Hauptstraße 156 in 09603 Großschirma statt.
                                                                            Der Friedensrichter, Herr Friedl, ist erreichbar per
Krankentransport Landkreis                            (03731) 192 22        E-Mail unter: friedens-richter_grossschirma@gmx.de
Notfallambulanz Kreiskrankenhaus                      (03731) 77 23 12
     Mo – Fr 18:00 – 7:00 Uhr | Sa/So ganztätig bis Mo 7:00 Uhr
Augenärztliche Rufbereitschaft                        (037 27) 192 92
Giftnotruf                                            (03 61) 73 07 30                                    Büchereien
Frauenschutzhaus                                      (03731) 225 61        Großschirma          dienstags            15:00 bis 18:00 Uhr
Mädchenhaus                                           (03731) 399 29                             Tel. 037328 - 146779
                                                                            Obergruna            montags              17:00 bis 19:00 Uhr
Kassenärztlicher Bereitschaftsdienst
bundesweite Rufnummer                                 116 117
     Mo, Die, Do 19:00 – 07:00 Uhr | Mi, Fr 14:00 – 07:00 Uhr
     Feiertag 24 Stunden, Sitzdienst 10:00 – 12:00 Uhr
                                                                                                          Impressum
Telefonseelsorge                                      0800/1110111 und
                                                      0800/1110222          Herausgeber:                           Herstellung & Vertrieb:
                                                                            Stadtverwaltung Großschirma            Heinrich Ludwig GmbH
Gas-Havarien und -Störungen                           0180 27 87 901        Hauptstraße 156                        Freiberger Str. 30
                                                                            09603 Großschirma                      Stadtteil Siebenlehn
Störung Erdgasversorgung Netzgebiet inetz             0800 1111 48920
                                                                            Tel. (037328) 89 90                    09603 Großschirma
                                                                            E-Mail: gemeinde@grossschirma.de       Tel.: (03 52 42) 437 0
                                                                            im Internet: www.grossschirma.de       E-Mail: s.auricht@ludwig-verpackungen.de

                Stellplatz Schrottcontainer                                 Redaktion des amtlichen und            Satz & Druck:
                                                                            nichtamtlichen Teils:                  Riedel Verlag & Druck KG
                                                                            Stadtverwaltung Großschirma            09244 Lichtenau
Eisen-, Gusseisen- und Stahlschrott können kostenlos entsorgt werden:
                                                                            Redaktion: Frau Totzke
Standort Siebenlehn                                                         Tel.: (037328) 8 99 30                 Anzeigen-Annahme:
• Bauhof Siebenlehn, Heinrich-Ludwig-Weg 2                                                                         Tel.: (03 72 08) 876 200                   C
                                                                                                                                                              M
• Nossener Straße (Firma Lutze)                                             Abo-Preis: 6,00 Euro/Jahr              E-Mail: anzeigen@riedel-verlag.de          Y
                                                                                                                                                              K

Keine Kühlschränke, Fernsehgeräte etc. in diese Container entsorgen!        Fälligkeitsdatum: 01.07.
Bürgerblatt Stadt Großschirma - Stadt Großschirma
September 2018 | Bürgerblatt Stadt Großschirma                                                                                                           3

                                                         Amtliche Bekanntmachungen
          Beschlüsse der Öffentlichen Sitzung des Technischen Ausschusses vom 13.08.2018
    BESCHLUSS TA 71/2018                                                             BESCHLUSS TA 75/2018
    Vergabe der Leistungen Los 4a „Tischlerarbeiten (Türen)“ der Maßnah-             Vergabe der Leistung „Lieferung von Dienst- und Schutzbekleidung“ für
    me „Sanierung und Erweiterung Sporthalle Großschirma“                            die Feuerwehren im Stadtgebiet
    Der Technische Ausschuss der Stadt Großschirma beschließt, die Leistungen
                                                                                     Der Technische Ausschuss stimmt der Vergabe die Lieferleistung zur Beschaf-
    für Los 4a Tischlerarbeiten – Türen der Maßnahme „Sanierung und Erweite-
    rung Sporthalle Großschirma“ an die Tischlerei Junghanß GmbH & Co. KG,           fung der Dienst- und Schutzkleidung, zum Preis von 19.078,88 €, an die Firma
    Preußerstraße 16, 09603 Großschirma ST Siebenlehn zu der Brutto-Angebots-        Weinhold, Feuer-wehrbedarf GmbH, 01917 Kamenz zu.
    summe in Höhe von 22.874,18 € zu vergeben.
                                                                                     zur Abstimmung anwesend:      Bürgermeister
    zur Abstimmung anwesend:       Bürgermeister                                                                   8 Mitglieder des Technischen Ausschusses
                                   8 Mitglieder des Technischen Ausschusses

    Stimmergebnis:                 Ja-Stimmen:                    9                  Stimmergebnis:                Ja-Stimmen:                    9
                                   Nein-Stimmen:                  –                                                Nein-Stimmen:                  –
                                   Stimmenthaltungen:             –                                                Stimmenthaltungen:             –

    BESCHLUSS TA 72/2018                                                             BESCHLUSS TA 76/2018
    Vergabe der Leistungen Los 4b „Tischlerarbeiten (Einbauten)“ der Maß-
                                                                                     Bestätigung einer außerplanmäßigen Auszahlung für die Maßnahme Er-
    nahme „Sanierung und Erweiterung Sporthalle Großschirma“
    Der Technische Ausschuss der Stadt Großschirma beschließt, die Leistungen        richtung eines Gehweges zur Anbindung Ambulanz/Kindertagesstätte
    für Los 4b Tischlerarbeiten – Einbauten der Maßnahme „Sanierung und Erwei-       an Hinterweg
    terung Sporthalle Großschirma“ an die Tischlerei Preußer, An der Bobritzsch 3,   Der Technische Stadtrat bestätigt, die Auftragserteilung zur Errichtung eines
    09633 Halsbrücke OT Krummenhennersdorf zu der Brutto-Angebotssumme               Gehweges zur Anbindung Ambulanz / Kindertagestätte an den Hinterweg
    in Höhe von 15.820,75 € zu vergeben.                                             an die Firma Küttner Bau GmbH, Lichtensteiner Straße 23 in 09603 Großschir-
                                                                                     ma zur Bruttoangebotssumme in Höhe von 9.978,75 €.
    zur Abstimmung anwesend:       Bürgermeister
                                   8 Mitglieder des Technischen Ausschusses          Die Finanzierung erfolgt mit den der Stadt zur Verfügung stehenden liquiden
                                                                                     Mittel.
    Stimmergebnis:                 Ja-Stimmen:                    9                  Aufgrund § 39 Abs. 2 i.V.m. § 20 Abs. 1 der SächsGemO ist der Stadtrat Herr
                                   Nein-Stimmen:                  –                  Rainer Küttner von der Beratung und Beschlussfassung wegen Befangenheit
                                   Stimmenthaltungen:             –                  ausgeschlossen.

    BESCHLUSS TA 73/2018
    Vergabe der Leistungen „Beschichtung der Holzbrücke Beyermühle im                zur Abstimmung anwesend:      Bürgermeister
    ST Siebenlehn“                                                                                                 7 Mitglieder des Technischen Ausschusses
    Der Techn. Ausschuss der Stadt Großschirma beschließt, den Auftrag zur Aus-
    führung der Leistungen zum BV: „Instandsetzung Beschichtung Holzbrücke           Stimmergebnis:                Ja-Stimmen:                    8
    Beyermühle in Siebenlehn“ an die Fa. Malermeister Markus Hofmann, Haupt-                                       Nein-Stimmen:                  –
    straße 39, in 09638 Lichtenberg OT Weigmannsdorf, zur Bruttoangebots-
                                                                                                                   Stimmenthaltungen:             –
    summe von 26.063,38 € zu vergeben.
    Aufgrund § 39 Abs. 2 i.V.m. § 20 Abs. 1 der SächsGemO ist der Stadtrat Joachim
    Pilz von der Beratung und Beschlussfassung wegen Befangenheit auszu-             BESCHLUSS TA 77/2018
    schließen.                                                                       Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG)
                                                                                     Errichtung von 4 Windenergieanlagen
    zur Abstimmung anwesend:       Bürgermeister                                     Der Technische Ausschuss stimmt dem Antrag vom 18.12.2015 zur Errichtung
                                   7 Mitglieder des Technischen Ausschusses
                                                                                     und zum Betrieb von zwei Windenergieanlagen vom Typ Enercon E-126 EP4
    Stimmergebnis:                 Ja-Stimmen:                    8                  TES mit einer Leistung von jeweils 4.200 kW und einer Gesamtbauhöhe von
                                   Nein-Stimmen:                  –                  ca. 198,5 m sowie zwei Windenergieanlagen vom Typ Enercon E-115 TES mit
                                   Stimmenthaltungen:             –                  einer Leistung von jeweils 3.000 kW und einer Gesamtbauhöhe von ca. 206,85
                                                                                     m am Standort Großschirma (Anlagen nach Nr. 1.6.2 des Anhangs 1 zur 4.
    BESCHLUSS TA 74/2018                                                             BImSchV) auf den Flurstücken 823/1, 836/1, 854/1 und 862 der Gemarkung
    Vergabe der Leistung „Lieferung einer Wärmebildkamera“ für die Feuer-
                                                                                     Großvoigtsberg nicht zu.
    wehr Siebenlehn
    Der Technische Ausschuss stimmt der Vergabe die Lieferleistung zur Beschaf-
    fung einer Wärmebildkamera -UCF 9000, zum Preis von 11.356,17 €, an die          zur Abstimmung anwesend:      Bürgermeister
    Firma BTL Brandschutz Technik GmbH Leipzig zu.                                                                 8 Mitglieder des Technischen Ausschusses

    zur Abstimmung anwesend:       Bürgermeister                                     Stimmergebnis:                Ja-Stimmen:                    9
                                   8 Mitglieder des Technischen Ausschusses
                                                                                                                   Nein-Stimmen:                  –
C
M   Stimmergebnis:                 Ja-Stimmen:                    9                                                Stimmenthaltungen:             –
Y
K                                  Nein-Stimmen:                  –
                                   Stimmenthaltungen:             –
Bürgerblatt Stadt Großschirma - Stadt Großschirma
4                                                                                               Bürgerblatt Stadt Großschirma | September 2018

                                                  Amtliche Bekanntmachungen

                  Beschlüsse der öffentlichen Stadtratssitzung Nr. 37 vom 20.08.2018
BESCHLUSS 353/2018                                                           BESCHLUSS 359/2018
Aufhebung Beschluss Nr. 290/2017 „Verordnung der Stadt Großschirma           Ermächtigung des Bürgermeisters zur Vergabe des Auftrages für die Be-
zur Öffnung von Verkaufsstellen an verkaufsoffenen Sonntagen im Jahr         schaffung eines Gerätewagen Logistik
2018“                                                                        Der Stadtrat der Stadt Großschirma bevollmächtigt den Bürgermeister, die
Der Stadtrat der Stadt Großschirma beschließt die Aufhebung des Beschlus-    Beschaffung des Gerätewagens Logistik GW-L2 an den wirtschaftlichsten Bie-
ses Nr. 290/2017 vom 09.10.2017 durch die „Aufhebungsverordnung zur Ver-     ter zu vergeben.
ordnung der Stadt Großschirma zur Öffnung von Verkaufsstellen an verkaufs-   Der Stadtrat ist über die Vergabe zu informieren.
offenen Sonntagen im Jahr 2018 – vom 10.10.2017“.
                                                                             zur Abstimmung anwesend:      14 Stadträte, Bürgermeister
zur Abstimmung anwesend:     14 Stadträte, Bürgermeister                     Stimmergebnis:                Ja-Stimmen:                    15
Stimmergebnis:               Ja-Stimmen:                   15                                              Nein-Stimmen:                  –
                             Nein-Stimmen:                 –                                               Stimmenthaltungen:             –
                             Stimmenthaltungen:            –
                                                                             BESCHLUSS 360/2018
BESCHLUSS 354/2018                                                           Satzung zur 1. Änderung der Satzung zur Regelung des Kostenersatzes
Neufassung „Verordnung der Stadt Großschirma zur Öffnung von Ver-            und zur Gebührenerhebung für Leistungen der freiwilligen Feuerwehr
kaufsstellen an verkaufsoffenen Sonntagen im Jahr 2018“                      der Stadt Großschirma vom 16.12.2014
Der Stadtrat der Stadt Großschirma beschließt die „Verordnung der Stadt      Der Stadtrat der Stadt Großschirma beschließt die 1. Änderung der „Satzung
Großschirma zur Öffnung von Verkaufsstellen an verkaufsoffenen Sonntagen     zur Regelung des Kostenersatzes und zur Gebührenerhebung für die Leistun-
im Jahr 2018“.                                                               gen der freiwilligen Feuerwehr der Stadt Großschirma vom 16.12.2014“

zur Abstimmung anwesend:     14 Stadträte, Bürgermeister                     zur Abstimmung anwesend:      14 Stadträte, Bürgermeister
                                                                             Stimmergebnis:                Ja-Stimmen:                    15
Stimmergebnis:               Ja-Stimmen:                   14                                              Nein-Stimmen:                  –
                             Nein-Stimmen:                 1                                               Stimmenthaltungen:             –
                             Stimmenthaltungen:            –
                                                                             BESCHLUSS 361/2018
BESCHLUSS 356/2018                                                           Erwerb von Flurstücken im Zuge der Straßenschlussvermessung
Genehmigung zur Annahme einer Spende – Sachspende                            „Goßberger Straße“ im OT Reichenbach
Der Stadtrat der Stadt Großschirma beschließt in seiner Sitzung am           Der Stadtrat der Stadt Großschirma beschließt den Erwerb der als Verkehrsflä-
20.08.2018 die Sachspende der Firma „Obstkelterei Kurt Heide GbR“ (Sieben-   che ausgewiesenen Flurstücke „Goßberger Straße“ in einer Länge von ca. 580
lehn) zum Gesamtwert in Höhe von 499,88 EUR zugunsten der Stadtteilfeuer-    m (Abschnitt Goßberger Straße 21 bis 31) zu einem Preis von 2,00 €/m².
wehr Siebenlehn für die Kostenstelle 126101.07 anzunehmen.
                                                                             zur Abstimmung anwesend:      14 Stadträte, Bürgermeister
zur Abstimmung anwesend:     14 Stadträte, Bürgermeister                     Stimmergebnis:                Ja-Stimmen:                    15
Stimmergebnis:               Ja-Stimmen:                   15                                              Nein-Stimmen:                  –
                             Nein-Stimmen:                 –                                               Stimmenthaltungen:             –
                             Stimmenthaltungen:            –
                                                                             BESCHLUSS 362/2018
BESCHLUSS 357/2018                                                           Durchführung einer außerplanmäßigen Maßnahme „Schaffung einer
Genehmigung zur Annahme einer Spende – Geldspende                            Wärmekammer als Wochenstube für kleine Hufeisennase, Flurstück
Der Stadtrat der Stadt Großschirma beschließt in seiner Sitzung am           1370/d (Hauptstraße 18) der Gemarkung Großschirma
20.08.2018 die Geldspende der Firma „Autoservice Hübler“ (09661 Hainichen)   Der Stadtrat der Stadt Großschirma beschließt die Durchführung der außer-
in Höhe von 439,65 EUR zugunsten der Stadtteilfeuerwehr Großschirma für      planmäßigen Maßnahme „Schaffung einer Wärmekammer als Wochenstube
die Kostenstelle 126101.01 zu vereinnahmen.                                  für kleine Hufeisennase. Flurstück 1370/d (Hauptstraße 18) der Gemarkung
                                                                             Großschirma. Die Auszahlung beträgt 20.000 €, die Zwischenfinanzierung er-
zur Abstimmung anwesend:     14 Stadträte, Bürgermeister                     folgt mit den der Stadt zur Verfügung stehenden liquiden Mittel.
Stimmergebnis:               Ja-Stimmen:                   15
                             Nein-Stimmen:                 –                 zur Abstimmung anwesend:      14 Stadträte, Bürgermeister
                             Stimmenthaltungen:            –                 Stimmergebnis:                Ja-Stimmen:                    1
                                                                                                           Nein-Stimmen:                  13
BESCHLUSS 358/2018                                                                                         Stimmenthaltungen:             1
Änderung des Brandschutzbedarfsplanes vom 22.05.2007
(Bearbeitungsstand 1. Fortschreibung vom 02.10.2013)                         BESCHLUSS 363/2018
Der Stadtrat der Stadt Großschirma beschließt die Beschaffung des Geräte-    Bauvorhaben: Hochwasserschadensbeseitigung 06/2013 Sanierung
wagen-Logistik GW-L2 am Standort der Stadtteilfeuerwehr Großschirma im       Wanderweg Obergruna – Zollhaus, Ident- Nr. 1187
Brandschutzbedarfsplan (Stand 10/2013) aufzunehmen.                          Der Stadtrat der Stadt Großschirma beschließt, den Auftrag für das Bauvorha-
                                                                             ben„Hochwasserschadensbeseitigung 06/2013 Sanierung Wanderweg Ober-
zur Abstimmung anwesend:     14 Stadträte, Bürgermeister                     gruna - Zollhaus“, Ident-Nr. 1187 an die Fa. Landschaftsgestaltung, Straßen-,
Stimmergebnis:               Ja-Stimmen:                   15                Tief- und Wasserbau GmbH, Dresdner Straße 27a in 09599 Freiberg mit einer
                             Nein-Stimmen:                 –                 geprüften Auftragssumme von 378.929,74 € zu vergeben. Der Stadtrat bestä-       C
                                                                                                                                                             M
                             Stimmenthaltungen:            –                 tigt die Bereitstellung der nicht durch Fördermittel gedeckten Kosten in Höhe   Y
                                                                                                                                                             K
                                                                             von 24.300,00 € aus den der Stadt zur Verfügung stehenden liquiden Mitteln.
Bürgerblatt Stadt Großschirma - Stadt Großschirma
September 2018 | Bürgerblatt Stadt Großschirma                                                                                                            5

                                                         Amtliche Bekanntmachungen

    zur Abstimmung anwesend:       14 Stadträte, Bürgermeister                        Fahrgastunterständen in Großschirma, Stadtteil Obergruna“ den Auftrag an
    Stimmergebnis:                 Ja-Stimmen:                     14                 die Fa. BS Hoch- und Tiefbau GmbH, Am Steinberg 1 in 09603 Großschirma zur
                                   Nein-Stimmen:                   –                  Brutto-Angebotssumme von 65.020,31 € zu vergeben.
                                   Stimmenthaltungen:              1
                                                                                      zur Abstimmung anwesend:      14 Stadträte, Bürgermeister
    BESCHLUSS 364/2018                                                                Stimmergebnis:                Ja-Stimmen:                   14
    Bauvorhaben: Aufstellung von 4 Fahrgastunterständen in Großschirma,                                             Nein-Stimmen:                 1
    Stadtteil Obergruna                                                                                             Stimmenthaltungen:            –
    Der Stadtrat der Stadt Großschirma ermächtigt den Bürgermeister nach Vor-
    liegen des Zuwendungsbescheides für das Bauvorhaben „Aufstellung von 4

                            Öffentliche Sitzung des Technischen Ausschuss am 13.08.2018

    Behandlung von Bauanträgen:
    Stellungnahme zum Bauantrag BA/2018/016
    Sanierung Wohnhaus mit Anbau Treppenhaus und Balkonanlage, Nutzungsänderung EG zu Wohnräumen, Sanierung Garagengebäude und Teilab-
    bruch Anbauten – Flurstück: 68/1 – Gemarkung Siebenlehn
    Der Technische Ausschuss der Stadt Großschirma erteilt das gemeindliche Einvernehmen für die Sanierung Wohnhaus mit Anbau Treppenhaus und Balkonan-
    lage, Nutzungsänderung EG zu Wohnräumen, Sanierung Garagengebäude und Teilabbruch Anbauten.

    Stellungnahme zum Bauantrag NÄ/2018/001
    Teilumnutzung eines Gewerbeobjektes zu Monteurunterkünften mit 12 Betten – Flurstück: 555/22 – Gemarkung Siebenlehn
    Der Technische Ausschuss der Stadt Großschirma erteilt das gemeindliche Einvernehmen für die Teilumnutzung eines Gewerbeobjektes zu Monteurunterkünf-
    ten mit 12 Betten.

                 Info aus dem Bauamt – Bereich Straßen- und Wasserbau – September 2018
    Nach der Sanierung unserer Gemeindestraße Schneise 9 werden nun die wei-
    teren geplanten Straßeninstandsetzungen folgen. Ab 17.09.2018 ist die Sa-
    nierung der Gemeindestraße „An der Alten Schule“ in Seifersdorf geplant. Die
    Aspaltdecke wird auf der gesamten Länge und die Straßenentwässerung auf
    einem Teilstück erneuert. Die Arbeiten führt die Firma Walter Straßenbau KG
    aus Striegistal OT Etzdorf aus. Selbige Firma ist bereits an der Erneuerung der
    Zufahrt an der neuen Turnhalle in Großschirma tätig.

    Im weiteren folgen die Maßnahmen „Erweiterung des Einmündungsberei-
    ches Teichweg in die K7794“ und „Instandsetzung der Straßenentwässerung
    am Teichweg“ sowie die Asphalterneuerung an der Zufahrt Hauptstraße 22
    bis 38, Ortskundigen als Gemeindestraße „Am Graben“ bekannt. Diese Arbei-
    ten werden durch die ortsansässige Firma BS Hoch- und Tiefbau GmbH aus-
    geführt. Der Beginn dieser Bauvorhaben ist für die 39. Kalenderwoche in der
    vorgenannten Reihenfolge terminisiert.
    Aber auch kleinere Maßnahmen tragen zur Verbesserung unserer Fahrbahn-
    substanz bei. So war unser Bauhof am 28. und 29. August in allen Ortsteilen im
    Einsatz um mit Asphaltflickarbeiten die größten Unebenheiten am Straßen-
                                                                                      Löschteich Obergruna                                             Foto: Mosch
    netz zu beseitigen. Wir wissen auch, dass damit nicht alle Unzulänglichkeiten
    behoben sind und werden daher einen weiteren Einsatz durchführen. Sollten
    Ihnen noch größere Fahrbahnschäden bekannt sein, informieren Sie uns bitte        Eine weitere Maßnahme am Gewässer ist die Instandsetzung des Wanderwe-
    telefonisch oder per Mail.                                                        ges entlang der Freiberger Mulde von Obergruna in Richtung Zollhaus. Dies
                                                                                      ist unser letztes Bauvorhaben des Maßnahmeplans zur Instandsetzung der
    Weit fortgeschritten sind die Sanierungsarbeiten am Teich in Obergruna.           Hochwasserschäden vom Hochwasser 2013. Nach wiederholter Ausschrei-
    Nach der Entschlammung wurden Stützwinkel zur Stützmauerstabilisierung            bung, die erste wurde aufgehoben, erhielt die Fa. LSTW Freiberg den Auftrag.
    im Straßenbereich gesetzt. Die geländeseitige Umfassung wurde als                 Die Arbeiten beginnen im September 2018. Fertigstellungstermin ist im April
    Böschung mit Steinschüttung ausgeführt. Nach der Befüllung des Teiches ste-       2019.
    hen dann wieder die erforderlichen 100 m³ Löschwasser für den Erstangriff         Über den Fortgang unserer Tiefbauarbeiten erfahren Sie mehr in der nächsten
    zur Verfügung.                                                                    Ausgabe.

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Bürgerblatt Stadt Großschirma - Stadt Großschirma
6                                                                                                  Bürgerblatt Stadt Großschirma | September 2018

                                                      Amtliche Bekanntmachungen

            1. Änderungssatzung zur Satzung zur Regelung des Kostenersatzes und zur
                 Gebührenerhebung für die Leistungen der freiwilligen Feuerwehr
                            der Stadt Großschirma vom 16.12.2014
Aufgrund des § 4 der Sächsischen Gemeindeordnung für den Freistaat Sach-        n Hinweis nach § 4 Abs. 4 SächsGemO
sen in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. März 2018 (SächsGVBl. S. 62),      Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von
und des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Ka-       Verfahrens- und Formvorschriften der SächsGemO zustande gekommen
tastrophenschutz (SächsBRKG) vom 24. Juni 2004 (SächsGVBl. S. 245, 647), das    sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande
zuletzt durch das Gesetz vom 10. August 2015 (SächsGVBl. S. 466) geändert       gekommen.
worden ist, beschließt der Stadtrat der Stadt Großschirma in seiner Sitzung
am 20.08.2018 folgende Änderungssatzung:                                        Dies gilt nicht, wenn
                                                                                1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
                        § 1 Änderungsbestimmungen                               2. die Vorschriften über die Öffentlichkeit von Sitzungen oder die Bekannt-
(1) Der § 1 Abs. 2 erhält folgende Fassung:                                         machung der Satzung verletzt worden sind,
    Ein Einsatz im Sinne dieser Satzung ist jede durch Anforderung ausge-       3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen
    löste und auf die Durchführung einer Feuerwehrleistung gerichtete               Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,
    Tätigkeit der Feuerwehr. Ein Einsatz beginnt mit der Alarmierung/Anfor-     4. vor Ablauf der in § 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist
    derung der Feuerwehr und endet entweder mit Beginn eines folgenden              a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder
    Einsatzes oder mit der Erklärung der Einsatzleitung über das Ende des           b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der
    Einsatzes. Die sich aus dem Einsatz ergebende Zeit zur Wiederherstellung             Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung
    der Einsatzbereitschaft wird zur Einsatzzeit hinzugerechnet.                         begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.
(2) Der § 5 Abs. 2 erhält folgende Fassung:
    Die Einsatzzeit wird minutengenau anhand der Einsatzberichte abge-          Ist eine Verletzung nach Ziffer 3 und 4 geltend gemacht worden, so kann auch
    rechnet.                                                                    nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann
                                                                                diese Verletzung geltend machen.
                             § 2 Inkrafttreten
Die Änderungssatzung tritt zum 01.10.2018 in Kraft.                             Großschirma, den 21.08.2018

Großschirma, den 21.08.2018

                                                                                Volkmar Schreiter
Volkmar Schreiter                                                               Bürgermeister
Bürgermeister

        Aufhebungsverordnung zur Verordnung der Stadt Großschirma zur Öffnung von
         Verkaufsstellen an verkaufsoffenen Sonntagen im Jahr 2018 – vom 10.10.2017

Auf Grund von § 8 Abs. 1 und 2 sowie § 11 des Gesetzes über die Ladenöff-       n Hinweis nach § 4 Abs. 4 SächsGemO
nungszeiten im Freistaat Sachsen (Sächsisches Ladenöffnungsgesetz –             Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von
SächsLadÖffG) vom 01.12.2010 (SächsGVBl. S. 338), zuletzt geändert durch Ar-    Verfahrens- und Form-vorschriften der SächsGemO zustande gekommen
tikel 3 des Gesetzes vom 05.12.2017 (SächsGVBl. S. 658) beschließt der Stadt-   sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande
rat der Stadt Großschirma in seiner Sitzung am 20.08.2018 die folgende Ver-     gekommen. Dies gilt nicht, wenn
ordnung:                                                                        1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
                                                                                2. die Vorschriften über die Öffentlichkeit von Sitzungen oder die Bekannt-
                              § 1 Aufhebung                                          machung der Satzung verletzt worden sind,
Die vom Stadtrat am 09.10.2017 beschlossene und am 10.10.2017 ausgefer-         3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen
tigte „Verordnung der Stadt Großschirma zur Öffnung von Verkaufsstellen an           Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,
verkaufsoffenen Sonntagen im Jahr 2018“ wird aufgehoben.                        4. vor Ablauf der in § 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist
                                                                                     a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder
                         § 2 In-Kraft-Treten                                         b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der
Diese Aufhebungsverordnung tritt zum 30.09.2018 in Kraft.                                 Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung
                                                                                          begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.
Großschirma, den 21.08.2018                                                     Ist eine Verletzung nach Ziffer 3 und 4 geltend gemacht worden, so kann auch
                                                                                nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann
                                                                                diese Verletzung geltend machen.
Volkmar Schreiter
Bürgermeister                                                                   Großschirma, den 21.08.2018

                                                                                                                                                               C
                                                                                                                                                               M
                                                                                Volkmar Schreiter                                                              Y
                                                                                                                                                               K

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Bürgerblatt Stadt Großschirma - Stadt Großschirma
September 2018 | Bürgerblatt Stadt Großschirma                                                                                                         7

                                                        Amtliche Bekanntmachungen

                  Verordnung der Stadt Großschirma über die Öffnung von Verkaufsstellen
                              an verkaufsoffenen Sonntagen im Jahr 2018

    Auf Grund von § 8 Abs. 1 und 2 sowie § 11 des Gesetzes über die Ladenöff-           stellen an verkaufsoffenen Sonntagen im Jahr 2018“ tritt zum 01.10.2018
    nungszeiten im Freistaat Sachsen (Sächsi-sches Ladenöffnungsgesetz –                in Kraft und gilt bis zum 31.12.2018.
    SächsLadÖffG) vom 01.12.2010 (SächsGVBl. S. 338), zuletzt geändert durch Ar-
    tikel 3 des Gesetzes vom 05.12.2017 (SächsGVBl. S. 658) beschließt der Stadt-   Großschirma, den 21.08.2018
    rat der Stadt Großschirma in seiner Sitzung am 20.08.2018 die folgende Ver-
    ordnung:
                                                                                    Volkmar Schreiter
                             § 1 Geltungsbereich                                    Bürgermeister
    Die Bestimmungen dieser Verordnung gelten für die Stadt Großschirma mit
    allen Stadtteilen.                                                              n Hinweis nach § 4 Abs. 4 SächsGemO
                                                                                    Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von
    § 2 Festlegung von verkaufsoffenen Sonntagen aus besonderem Anlass              Verfahrens- und Formvorschriften der SächsGemO zustande gekommen
                 und aus Anlass besonderer regionaler Ereignisse                    sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande
    (1) Die Öffnung von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass wird im gesam-        gekommen. Dies gilt nicht, wenn
        ten Stadtgebiet gestattet für:                                              1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
        a) am 30.12.2018 aus Anlass der „Siebenlehner Wasserturmtage“               2. die Vorschriften über die Öffentlichkeit von Sitzungen oder die Bekannt-
    (2) Die Öffnung von Verkaufsstellen aus besonderem regionalen Anlass wird            machung der Satzung verletzt worden sind,
        gestattet für:                                                              3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen
        a) am 21.10.2018 aus Anlass des „Siebenlehner Oktoberfestes“                     Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,
             Stadtteil Siebenlehn im „Mahler-Gebiet“, An der Autobahn               4. vor Ablauf der in § 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist
    (3) Die Verkaufsstellen dürfen an den genannten Sonntagen von 12.00 Uhr              a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder
        bis 18.00 Uhr geöffnet sein.                                                     b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der
                                                                                              Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung
                             § 3 Ordnungswidrigkeiten                                         begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.
    (1) Ordnungswidrig nach § 11 Abs. 1 Nr. 1 SächsLadÖffG handelt, wer als         Ist eine Verletzung nach Ziffer 3 und 4 geltend gemacht worden, so kann auch
        Inhaber einer Verkaufsstelle, als Gewerbetreibender oder als verantwort-    nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann
        liche Person vorsätzlich oder fahrlässig den Bestimmungen des § 2 dieser    diese Verletzung geltend machen.
        Verordnung zuwiderhandelt.
    (2) Ordnungswidrigkeiten nach Abs. 1 können entsprechend § 11 Abs. 2            Großschirma, den 21.08.2018
        SächsLadÖffG mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden.

                     § 4 In-Kraft-Treten/Außer-Kraft-Treten                         Volkmar Schreiter
    (1) Die „Verordnung der Stadt Großschirma über die Öffnung von Verkaufs-        Bürgermeister

                                                 Eröffnung der Turnhalle Großschirma
    Nachdem der Neubau der Turnhalle in Großschirma Mitte Oktober dieses Jahres abgeschlossen sein wird, möchten wir dieses freudige Ereignis mit einer klei-
    nen, angemessenen Eröffnung würdig feiern.
    Dazu laden wir alle interessierten Einwohner herzlich ein. Kommen Sie, so Sie Zeit und Interesse haben, am FREITAG, dem 26. Oktober 2018 ab 14.00 Uhr in
    unsere neue Turnhalle an der Grundschule „Friedrich Kaden“ und nehmen Sie diese in den Nachmittagsstunden dieses Tages selbst in Augenschein.

    Volkmar Schreiter, Bürgermeister

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Bürgerblatt Stadt Großschirma - Stadt Großschirma
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                                                     Amtliche Bekanntmachungen

                                                                   Bürgerpolizist
Sprechstunde Bürgerpolizist:                                                      –   Besprechen und üben Sie mit Ihrem Kind schwierige Verkehrssituationen,
                                                                                      z. B. das Verhalten an Baustellen oder bei zugeparkten Gehwegen.
Großschirma – Rathaus
Dienstag, 25.09.2018  10:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr         n Kinder als Nutzer von öffentlichen Verkehrsmitteln
                                                                                  – Sorgen Sie dafür, dass Ihr Kind rechtzeitig losgeht, um zum Bus oder zur
Bürgerbüro Siebenlehn                                                               Bahn zu gelangen.
Donnerstag, 27.09.2018 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr                                    – Vermitteln Sie Ihrem Kind, dass Haltestellen auch Gefahrenstellen sind!
Donnerstag, 11.10.2018 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr                                      Kinder sollten deshalb immer in genügend großem Abstand zur Bord-
                                                                                    steinkante warten.
Gemeindeamt Reinsberg                                                             – Ihr Kind sollte sich nach Möglichkeit einen Sitzplatz suchen. Ist kein Sitz-
Donnerstag, 27.09.2018 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr                                      platz frei, dann sollen unbedingt die vorhandenen Haltevorrichtungen
Donnerstag, 11.10.2018 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr                                      benutzt werden.
Donnerstag, 18.10.2018 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr        – Vor dem Aussteigen muss sich Ihr Kind vergewissern, dass kein Auto oder
                                                                                    Radfahrer in den Haltebereich einfährt. Wenn nach dem Aussteigen die
                                                                                    Straßenseite gewechselt werden muss, dann sollte Ihr Kind immer so
Der Bürgerpolizist informiert und bittet um                                         lange warten, bis der Bus oder die Bahn den Haltebereich verlassen hat.
Mithilfe und Hinweise! – Polizeirapport                                           – Besprechen Sie mit Ihrem Kind, wie es sich verhalten soll, wenn es in den
                                                                                    falschen Bus eingestiegen ist.
Dienstbereich Großschirma
1. Großschirma ST Siebenlehn, Am Zellwald. Besonders schwerer Fall                n Kinder als Mitfahrer im Pkw
   des Diebstahls gem. § 243 StGB.                                                – Kinder müssen auch auf kürzesten Wegen gesichert werden, denn kurze
   Am 16.08.2018, gegen 14:45 Uhr, gelangte zur Kenntnis, dass durch unbe-          Strecken sind nicht weniger gefährlich.
   kannte Täter der Verteiler-/Stromkasten, welcher die Verkehrsschilder der      – Sie dürfen nur geprüfte Kindersitze verwenden.
   Autobahn mit Strom versorgt aufgebrochen und die darin befindlichen            – Lassen Sie Ihr Kind immer auf der Gehwegseite aus dem Fahr zeug
   Kupferkabel entwendet wurden. Durch das Entwenden der Kabel waren                aussteigen. Achten Sie dabei auf Radfahrer und Fußgänger.
   die LED-Verkehrszeichen auf der Autobahn ohne Funktion.                        – Denken Sie insbesondere auch beim Anschnallen an Ihre Vorbildrolle und
                                                                                    an Ihre eigene Sicherheit.

Sicher auf dem Schulweg –                                                         n Kinder als Radfahrer
Sicher in der Freizeit                                                            – Kinder bis zum vollendeten 8. Lebensjahr müssen mit dem Fahrrad auf
                                                                                    dem Gehweg fahren. Ältere Kinder dürfen noch bis zum vollendeten 10.
Empfehlungen der Polizei für Eltern:                                                Lebensjahr mit dem Rad Gehwege benutzen.
                                                                                  – Erst ab einem Alter von ca. zehn Jahren sind Kinder in der Lage, mehrere
n Empfehlungen zur Verkehrssicherheit                                               Handlungen gleichzeitig und koordiniert auszuführen. Deshalb sollten
Verkehrserziehung kann lebenswichtig sein, denn wir alle wissen um die be-          Sie Ihr Kind keinesfalls vor der 4. Klasse allein mit dem Fahrrad zur Schule
sondere Gefährdung von Kindern im Straßenverkehr. So wie Sie sich in vielen         fahren lassen. Aus diesem Grund findet die schulische Radfahrausbildung
anderen Lebensbereichen um das Wohlergehen Ihres Kindes bemühen, kön-               erst in der 4. Klasse statt.
nen Sie Ihr Kind auch hier unterstützen. Das einfachste und zugleich wichtig-     – Der Fahrradhelm sollte zu einer Selbstverständlichkeit für Ihr Kind
ste Erziehungsinstrument: Kinder lernen von Vorbildern und das „größte“ Vor-        werden. Wenn Sie auch hier mit gutem Beispiel vorangehen, wird es
bild sind Sie! Was Sie darüber Hinaus für die Verkehrssicherheit Ihres Kindes       Ihnen leichter fallen, Ihr Kind von der Notwendigkeit des Helms zu über-
tun können, dafür möchten wir Ihnen einige Anregungen geben.                        zeugen.
                                                                                  – Intensives Üben ist vor der ersten Fahrt im öffentlichen Straßenverkehr
n Wichtige Grundregeln in der Verkehrserziehung                                     unerlässlich. Für die ersten Fahrübungen sollten Sie eine ausreichend
– Vermitteln Sie Ihrem Kind, dass die Straße kein Spielplatz ist.                   große und verkehrsarme Fläche wählen
– Achten Sie darauf, dass Ihr Kind für den Schulweg immer genügend Zeit           – Achten Sie beim Kauf von Kinderfahrrädern darauf, dass alle für die
    zur Verfügung hat, denn Eile führt zu Fehlern.                                  Verkehrssicherheit notwendigen Ausrüstungsteile vorhanden sind (Licht,
– Halten Sie sich auch im Bereich vor der Schule an die Verkehrsregeln,             Klingel, zwei Bremsen usw.). Überprüfen Sie regelmäßig, ob sich das Fahr-
    denn schon der Falschparker wird schnell zum Verkehrshindernis und so           rad noch in einem ordnungsgemäßen Zustand befindet.
    zur Gefahr für andere.
Üben Sie mit Ihrem Kind immer Schritt für Schritt: Erklären – vom Kind erklären   n Weitere Empfehlungen zum Schutz Ihres Kindes
lassen – vormachen – gemeinsam machen – allein machen lassen – schwieriger        Im Interesse und zum Schutz Ihres Kindes ist es notwendig, dass Sie mit Ihrem
machen – beobachten, kontrollieren, wiederholen                                   Kind Verhaltensregeln in Bezug auf den Umgang mit anderen Menschen ab-
                                                                                  sprechen und auch auf deren Einhaltung achten.
n Kinder als Fußgänger                                                            Damit Sie immer wissen, mit wem Ihr Kind seine Freizeit verbringt und wo es
– Üben Sie mit Ihrem Kind das Verhalten an gefährlichen Straßen und Kreu-         sich dabei aufhält, besprechen Sie unbedingt folgende Punkte:
    zungen. Vermitteln Sie Ihrem Kind, dass es immer die vorhandenen              – Soll Ihr Kind nach der Schule immer erst nach Hause kommen oder darf
    Querungshilfen nutzen sollte.                                                     es gleich zum Spielen gehen?
Für das Überqueren von Straßen muss Ihr Kind verinnerlichen: Stehen – Sehen –     – Wie soll Ihr Kind Sie über den Aufenthaltsort (des Spiels oder der Aktivi-
Gehen                                                                                 tät) informieren? (z. B.: durch Anruf, Zettel, vorherige Absprache)
– Halten Sie mit Ihrem Kind auf dem Gehweg möglichst großen Abstand               – Wann genau soll Ihr Kind zu Hause sein?
    zum Radweg und zur Fahrbahn.                                                  – Mit wem darf Ihr Kind, ohne vorherige Absprache, mitfahren? (z. B.: mit
– Achten Sie besonders in der dunklen Jahreszeit auf gut sichtbare Klei-              den Großeltern, mit den Eltern vom Max)                                      C
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    dung (empfehlenswert sind Kleidungsstücke und Schultaschen mit                – Mit wem und auf welchem festgelegten Schulweg soll Ihr Kind nach               Y
                                                                                                                                                                   K

    Reflektoren).                                                                     Hause gehen?
Bürgerblatt Stadt Großschirma - Stadt Großschirma
September 2018 | Bürgerblatt Stadt Großschirma                                                                                                               9

                                                             Amtliche Bekanntmachungen
    Unser Vorschlag: Schließen Sie mit Ihrem Kind einen schriftlichen „Mitfahr-Ver-        n Hier noch einige grundsätzliche Hinweise:
    trag“ bzw. „Mitgeh-Vertrag“ und hängen Sie diesen an einer gut sichtbaren Stelle       – Bitte bedenken Sie, dass es leider keinen 100%igen Schutz vor Alltagsge-
    auf.                                                                                     fahren gibt!
                                                                                           – Vermeiden Sie bitte die Warnung vor dem „bösen Fremden“! Etwa
    –    Wie soll sich Ihr Kind verhalten, wenn ein Erwachsener um Hilfe oder                80 Prozent der Sexualstraftäter sind den Kindern nicht fremd, sondern
         Auskunft bittet?                                                                    knüpfen vorher mit den Kindern Kontakt, freunden sich mit ihnen an oder
    – Wo kann Ihr Kind spontan um Hilfe bitten, wenn ihm zum Beispiel auf                    leben sogar in ihrer Familie.
         dem Schulweg etwas oder jemand Angst macht oder es sich verlaufen                 – Ermutigen Sie Ihr Kind, seine Gefühle mitzuteilen und nehmen Sie diese
         hat?                                                                                ernst!
    Unser Vorschlag: Überlegen Sie gemeinsam mit Ihrem Kind, wo es sich bei Bedarf         – Bestärken Sie Ihr Kind, sich Hilfe einzufordern, wenn seine Gefühle über-
    Hilfe holen kann (so genannte „Hilfe-Inseln“, z. B.: Geschäfte, Mütter mit Kindern).     gangen werden!
                                                                                           – Seien Sie selbst Vorbild und halten auch Sie sich an vereinbarte Regeln
    –     Wem darf Ihr Kind zu Hause, wenn es alleine ist, die Tür öffnen?                   und Zeiten!
    –     Soll Ihr Kind selbständig Telefonate annehmen und welche Auskünfte
          darf es erteilen?                                                                (Quelle: Landeskriminalamt-Zentralstelle für polizeiliche Prävention.)

                                                 Illegale Müllablagerungen im Stadtgebiet
    In den vergangenen Tagen mussten leider erneute illegale Müllablagerungen              Jeder Bürger, der illegal seinen Müll ablädt oder verkippt, handelt ord-
    mit ausgedientem Hausrat, Elektronikschrott und Baumaterialien im Stadtge-             nungswidrig und wird entsprechend mit Bußgeld geahndet.
    biet festgestellt werden. Solche Müllablagerungen in der Natur sorgen immer
    wieder für Unverständnis und Ärger bei den Bürgerinnen und Bürgern unse-               Leider zeigen die nachfolgenden Fotos, dass es noch zahlreiche unvernünfti-
    rer Stadt.                                                                             ge Bürger gibt. In den vorliegenden Fällen muss man jedoch auch feststellen,
                                                                                           dass diese Täter einfach nur zu bequem bzw. zu faul waren, Ihren Müll ord-
    Diese Müllablagerungen sind vor allem für jeden normal denkenden Bürger                nungsgemäß zu entsorgen.
    nicht nachvollziehbar, da die Entsorgungen von Hausmüll, Sperrmüll und
    Wertstoffen unproblematisch und unbürokratisch über die öffentliche Abfall-            Bitte tragen Sie alle dazu bei, dass unsere schöne Landschaft nicht durch wei-
    entsorgung bei der EKM (Entsorgungsdienste Kreis Mittelsachsen GmbH) ge-               tere illegale Müllentsorgungen beeinträchtigt wird.
    regelt sind.

    Sperrige Abfälle können ganzjährig auf den Wertstoffhöfen (zum Beispiel in             Sollten Sie Hinweise zu Tätern oder zu weiteren Müllablagerungen haben,
    Freiberg) abgeben werden. Dabei sind pro Anlieferung 3 m³ kostenfrei. Die              dann stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen vom Ordnungsamt
    Anzahl der Anlieferungen pro Jahr ist nicht begrenzt. Von März bis November                       Frau Dürr          037328 899 36 und
    kann man Termine zur Sperrmüllabholung vereinbaren und somit kann der                             Frau Recknagel     037328 899 32
    Sperrmüll auch direkt am Grundstück (an einer mit einem Müllfahrzeug be-               gern telefonisch oder per Mail über gemeinde@grossschirma.de zur
    fahrbaren Straße) abgeholt werden. Dabei sind 6 m³ Sperrmüll pro Haushalt              Verfügung.
    und Jahr kostenfrei. Bei Fragen zur Müllentsorgung steht die EKM (Frauenstei-
    ner Str. 95, 09599 Freiberg) unter Telefon 03731 26250 oder per Mail über
    info@ekm-mittelsachsen.de zur Verfügung.                                               Ihr Ordnungsamt

    Am Montag, den 10. September 2018 wurde der Stadtverwaltung eine Müllabla-             Und am Dienstag, den 11. September 2018 wurde bereits eine weitere Müllabla-
    gerung am Radweg am Steinbruch angezeigt.                                              gerung an der Breitenbacher Straße mitgeteilt.
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Bürgerblatt Stadt Großschirma - Stadt Großschirma
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                                      Informationen anderer Stellen und Behörden

  Flussperlen zwischen Tharandter Wald und Klosterpark Altzella, Brobritzsch, Freiberger
    Mulde (und Triebisch) – Projektkonzept der Bürgerinitiative „Kulturerbe Reinsberg“,
                   Teil des Vereins „reinsberg.er.leben“ e.V., Reinsberg

                                                                                    xen, Unterkünften und Verpflegung. Vernetzung mit der Karte und
                                                                                    Herstellung von themenbezogenen Detailkarten, die online abgerufen
                                                                                    und auch ausgedruckt werden können.
                                                                               3.   Unterstützende und begleitende Maßnahmen zur Qualitätssteigerung
                                                                                    der Wege, Unterkünfte und Gaststätten sowie gute Verknüpfung mit den
                                                                                    Akteuren und deren Informationsangeboten.
                                                                               4.   Durch finanzielle Anreize (z. B. Materialkostenzuschuss) sollen Eigeninitia-
                                                                                    tiven gefördert, die Identifikation mit den Kulturschätzen der Region und
                                                                                    damit eine Nachhaltigkeit des Projektes unterstützt werden.
                                                                               5.   Der entscheidende Unterschied gegenüber der vorhandenen Wander-
                                                                                    karte sowie dem örtlichen gedruckten Informationsmaterial liegt in der
                                                                                    digitalen Nutzungsmöglichkeit sowie der laufenden Aktualisierung.
                                                                               6.   Es wird angestrebt, das Projekt soweit zu entwickeln, dass es auch nach
                                                                                    dem Ablauf des Förderzeitraums in Kooperation mit den Städten und
                                                                                    Gemeinden fortgeführt werden kann.

                                                                               n Die gedruckte und die digitale Karte:
n Die Ausgangslage                                                             – Grundlage ist die neue Karte„Klosterbezirk Altzella, zwischen Nossen, Reins-
– Die Flüsse Bobritzsch und Freiberger Mulde (sowie die Triebisch) liegen        berg und Hainichen, Freiberger Land, Augustusburger Land“ Nr. 45 1:33 000,
  jeweils in Landschaftsschutzgebieten und sind im Einklang mit der              basierend auf Unterlagen des sächsischen Landesvermessungsamtes.
  UNESCO-Zielsetzung („Identifizierung, Schutz und die Erhaltung von           – Der ausgewählte Bereich des Projektes „Flussperlen“ wird im Maßstab
  Kultur- und Naturgütern“) pfleglich zu behandeln und nachhaltig zu             1:25 000 vergrößert und umfasst Teile der Städte und Gemeinden
  sichern. Dieses Gebiet ist zudem mit seinen vielfältigen Denkmälern ein        Nossen, Großschirma, Halsbrücke und Reinsberg sowie die außerhalb des
  Teil des überregionalen Welterbeantrages „Montanregion“ und das                Klosterbezirkes Altzella liegende Gemeinde Klipphausen/Wilsdruff mit
  Kloster Altzella gehört zu den ältesten Siedlungskernen von Sachsen.           dem Wandergebiet Triebischtal.
– Die ausgewählte Region kann daher zwar mit reizvoller Landschaft und         – Bestandteil des Förderantrages ist die Bereitstellung von je vier Karten
  einer Fülle von Schätzen („Flussperlen“) aufwarten, ist aber wenig             (Städte) bzw. je drei Karten (Gemeinden). Die Anbringung der Karten
  bekannt und im Internet nur unzureichend und zersplittert vertreten.           erfolgt bedarfsorientiert durch die Städte und Gemeinden selber.
– Um sowohl schützenswerte Landschaft und Natur als auch materielle            – Diese Grundkarte, basierend auf dem offenen Kartensystem OSM
  und immaterielle Kulturgüter erhalten, pflegen und sanieren zu können,         (http://www.openstreetmap.de/faq.html), ist die eigentliche Wanderkar-
  muss die Bekanntheit gesteigert werden. Nur dann werden die Bereit-            te und umfasst die wesentlichen Informationen zur Topografie, Land-
  schaft und Fähigkeit zur Bewahrung der Kulturschätze gestärkt, finanziel-      schaft, Besiedlung und die Hauptwanderwege.
  le und personelle Ressourcen zur Verfügung gestellt und die vielen           – In Abstimmung mit den örtlichen Wandergruppen werden die Wege in
  ehrenamtlichen Aktivitäten unterstützt werden.                                 der digitalen Version geprüft, ergänzt und laufend aktualisiert.
                                                                               – Aus den verschiedensten Quellen werden die materiellen und immate-
n Die Zielrichtung                                                               riellen Kulturgüter der Region, besondere Natur- und Landschaftsmerk-
– Das Urlaubsverhalten verändert sich, es werden mehr Kurzurlaube in             male sowie Informationen zu Unterkünften und Versorgung („Flussper-
  Deutschland gemacht. Die Reiseziele werden zunehmend im Internet               len“) zusammengestellt.
  gesucht und gefunden. Sowohl die gute Erreichbarkeit der Region als          – Über einen QR-Code bzw. die Angabe der Webseite auf der Karte wird die
  auch die Nähe zu Großstädten stellt ein großes Entwicklungspotential           Verknüpfung mit allen aktuellen Detailinformationen zu den verschiede-
  dar.                                                                           nen Informationspaketen hergestellt.
– Karten- und Prospektmaterial ist schnell veraltet und kann nicht auf aktu-
  elle Situationen reagieren. Die Qualität des Wegenetzes, von Unterkünf-      n Die Webseite
  ten und Gaststätten ist ebenso verbesserungsbedürftig und ausbaufähig        Auf diese Karte werden Informationspakete gelegt und laufend aktualisiert,
  wie die Vernetzung mit den vielfältigen Schätzen.                            die einzeln online abgerufen bzw. ausgedruckt werden können:
– Der seit 2012 im Aufbau befindliche ‚Mittelsachsenatlas‘ basiert auf dem     1. Wander-, Rad- und Reitwege, Kletter- und Bademöglichkeiten
  Kunstgebilde Mittelsachsen und hat noch keine eigene Identität entwik-       2. Informationen zu Flora und Fauna, besondere Naturkundepfade
  kelt. Durch Zuarbeit aus dieser überschaubaren Teilregionen soll sie         3. Unterkünfte, Camping- und Zeltplätze sowie Gaststätten und
  belebt und der Mittelsachsenatlas unterfüttert werden. Dieses Konzept            Verpflegung
  könnte dann als Blaupause den Akteuren anderer Teilregionen zur Verfü-       4. Bergbau und Hüttenwesen sowie zugeordneter Wasserbau
  gung gestellt werden und schrittweise ein Zusammenwachsen von                5. Schlösser, Burgen und Denkmäler
  Mittelsachsen fördern. In die Tourismusförderung des Klosterbezirks          6. Historische Eisenbahnstrecken und ihre Förderer
  Altzella kann es ebenfalls integriert werden.                                    (Vereine, Ausstellungen)
                                                                               7. Mühlen, Kirchen und Fachwerkbauten
n Das Konzept                                                                  8. Sagen und Geschichten der Region
1. Laufende Aktualisierung einer attraktiven und GPS-fähigen Wanderkarte       9. Besondere regionale Produkte, Werkstätten sowie Veranstaltungen
   für diesen gemeindeübergreifenden Bereich unter Einbeziehung der            10. Sonstige Kulturpfade wie: Maler Altenkirch und die Alleen,
   örtlichen Wandergruppen ohne Überfrachtung mit Detailinformationen.             Amalie Dietrich, Orgeln von Silbermann und seiner Werkstatt usw.                C
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2. Aufbau und kontinuierlich Pflege einer Webseite mit allen jeweils aktuel-   Über entsprechende Hinweise können die zugeordneten Webseiten und                   Y
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   len Informationen zu Kulturdenkmälern, interessanten Themenkomple-          Kontaktin-formationen gefunden werden.
September 2018 | Bürgerblatt Stadt Großschirma                                                                                                         11

                                           Informationen anderer Stellen und Behörden
    Die ganzen Informationspakete werden durch geeignete Vernetzung dem             •   Teilnehmende Städte und Gemeinden:
    Mittelsachsenatlas komplett zur Verfügung gestellt.                                 – Nossen, Großschirma, Halsbrücke, Reinsberg.
                                                                                        – Gemeinden und Vereine, Bürgerinitiativen, Veranstalter, Eigenbetrie-
    n Begleitende Maßnahmen                                                                 be, Gaststätten, Beherbergungsbetriebe sowie sonstige Akteure die-
    – Die Ergebnisse bereits durchgeführter Begehungen der Wanderwege                       ser Region.
      sammeln und fehlende Bereiche unter Einbeziehung ortskundiger                 –   Das Triebischtal ist im Kartenbereich erfasst, konnte aber – da es außer-
      Bewohner ergänzen.                                                                halb der Förderregion „Klosterpark Altzella“ liegt – vorerst nicht mit
    – Alle Städte und Gemeinden mit ihren Aktivitäten zur Kultur- und Touris-           seinen Kulturschätzen berücksichtigt werden. Eine spätere Einbeziehung
      mus-förderung sowie Vereine der Region einbeziehen und die Zusam-                 wird jedoch angestrebt, da die räumlichen Gegebenheiten (Landschafts-
      menarbeit fördern.                                                                schutzgebiet Triebischtal) es nahelegen.
    – Förderung des Ehrenamtes und von Eigenleistungen sowie Patenschaf-            –   Alle Daten können in den „Mittelsachsenatlas“ übernommen werden.
      ten der Kulturschätze initiieren und durch z. B. Materialkostenzuschüsse          Wünschenswert wäre die Entwicklung weiterer räumlich und sachlich
      unterstützen.                                                                     überschaubarer Teilprojekte, die dieses Grundkonzept übernehmen und
    – Vorschläge für weitergehende Maßnahmen sammeln und an die zustän-                 schrittweise den Mittelsachsenatlas mit Inhalt füllen. Vom Referat Wirt-
      digen Stellen weiterleiten.                                                       schaftsförderung wurde dieses Projekt ausdrücklich befürwortet und
    – Bereitstellung von je vier (Städte) bzw. drei (Gemeinden) Karten zur              trägt zur Förderung des Tourismus bei.
      Anbringung an geeigneten Örtlichkeiten
                                                                                    Reinsberg, den 20.08.2018                 Wilfried Kröger, Projektsteuerung
    n Zeitplan                                                                      Kontakt: kontakt@flussperlen.online
    Mit der abschließenden Bewilligung durch das Landratsamt Mittelsachsen          Projektbereich mit symbolischen „Flussperlen“ zwischen Tharandter Wald
    wurde das Projekt am 01.06.2018 begonnen und muss es bis zum Ende der           und Klosterpark Altzella:
    Leader-Förderperiode am 30.12.2020 abgeschlossen und abgerechnet sein.
    Innerhalb dieses Förderzeitraumes soll das Projekt sich soweit stabilisieren,
    dass es sich ab 2021 durch Werbeeinnahmen, Spenden und Beiträge der be-
    teiligten Gemeinden selbständig trägt und nachhaltig für die Region nach-
    haltig wirksam ist.
    Vorgesehen ist die Fertigstellung des ersten Pakets mit dem Aufbau der Web-
    seite sowie Bereitstellung der Basiskarte mit Eintragung der Wege, Unterkünf-
    te und Gaststätten für Anfang 2019.
    Mit Zwischenberichten an die Städte und Gemeinden soll damit Öffentlich-
    keitsarbeit betrieben und die Einbeziehung der weiteren Akteure unterstützt
    werden. Jeweils Ende 2019 und 2020 erfolgen weitere Zwischenberichte bzw.
    der Ab-schlussbericht, aufbauend auf den jeweils eingepflegten Daten ein-
    schließlich Vorschlägen für das weitere Vorgehen.

    n Akteure
    • Antragsteller: Bürgerinitiative „Kulturerbe Reinsberg“ im Verein
      „reins-berg.er.leben e.V.“ , Reinsberg
    • Projektsteuerung:
      Dipl.-Ing. Wilfried Kröger (Architektur, Stadtplanung, Projektentwicklung)
      Am Städtchen 2, 09629 Reinsberg,
      Telefon: 0170 157 9431, E-Mail: kontakt@flussperlen.online
    • Gestalterische Realisierung der technische Umsetzung:
      Kommunikationsdesigner agd Axel Silbermann, Meißen

                 Bekanntgabe der Ergebnisse von Grenzbestimmungen und Abmarkungen
                    durch Offenlegung gemäß § 17 der Durchführungsverordnung zum
                   Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetz – SächsVermKatGDVO
    Durch eine Katastervermessung sind Flurstücksgrenzen bestimmt und               lehn, Markt 28, in der Zeit von 8.00 Uhr bis 16.00 von Montag bis Freitag.
    abgemarkt worden, folgende Flurstücke betreffend:                               Gemäß § 17 Absatz 1 Satz 5 SächsVermKatGDVO gelten die Ergebnisse von
    Flurstücksnummer: 138/7, 138/20, 138/47, 138/50, 138/68, 138/71, 139/3,         Grenzbestimmungen und Abmarkungen durch Offenlegung ab dem
    139/10, 139/11, 600/11, 600/13, 600/29, 600/31, 600/37, 600/39, 600/40,         26.10.2018 als bekannt gegeben.
    600/41, 603/32 – Gemarkung Großschirma, Gemeinde Großschirma                    Für Rückfragen stehe ich Ihnen telefonisch unter der Nummer 035242/723 90
    Allen betroffenen Eigentümern und Erbbauberechtigten werden die Ergeb-          oder per e-mail unter VB-A.Richter@t-online.de zur Verfügung.
    nisse von Grenzbestimmungen und Abmarkungen durch Offenlegung be-
    kannt gegeben. Die Ermächtigung zur Bekanntgabe von Verwaltungsakten            n Rechtsbehelfsbelehrung
    auf diesem Wege ergibt sich aus § 17 der Verordnung des Sächsischen Staats-     Gegen die offengelegten Ergebnisse von Grenzbestimmungen und Abmar-
    ministeriums des Innern zur Durchführung des Sächsischen Vermessungs-           kungen können die betroffenen Eigentümer und Erbbauberechtigten inner-
    und Katastergesetzes (Durchführungsverordnung zum Sächsischen Vermes-           halb eines Monats nach dem Wirksamwerden der Bekanntgabe Widerspruch
    sungs- und Katastergesetz – SächsVermKatGDVO) vom 6. Juli 2011                  einlegen. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei mir oder
    (SächsGVBl.S.271) i.d.Fassung vom 01.05.2018.                                   dem Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung Sachsen, Olbricht-
C
M
                                                                                    platz 3 in 01099 Dresden einzulegen.
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K   Die Ergebnisse liegen zur Einsichtnahme aus: ab dem 19.09.2018 bis zum          Siebenlehn, den 05.09.2018
    19.10.2018 in meinen Geschäftsräumen in 09603 Großschirma OT Sieben-            gez. A.Richter, Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
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