DATACARD 2018 STEUERN SCHWEIZ NATÜRLICHE PERSONEN - SCHWEIZERISCHE TREUHANDGESELLSCHAFT

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DataCard 2018
                                                                                                                                   Steuern Schweiz
                                                                                                                                   Natürliche Personen
Schweizerische Treuhandgesellschaft Gruppe

Basel                                            Bern
Lange Gasse 15                                   Spitalgasse 2
CH-4002 Basel                                    CH-3000 Bern
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Zürich                                           STG Revision AG
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Version 10/2019
Interkantonaler Steuervergleich 2018

                                                         Bruttoerwerbseinkommen                Bruttoerwerbseinkommen                   Bruttoerwerbseinkommen            Bruttoerwerbseinkommen
                                Erb-        Schen-       Kantons-, Gemeinde- und               Kantons-, Gemeinde- und                  Kantons-, Gemeinde- und           Kantons-, Gemeinde- und
                            schafts-        kungs-           Kirchensteuern                          Kirchensteuern                          Kirchensteuern                   Kirchensteuern
Kantonshauptorte             steuer         steuer                 100 000                              250 000                                   500 000                           1 000 000
                                                                          Steuern                                    Steuern                              Steuern                           Steuern
                                                         Steuern        Verheirateter      Steuern                 Verheirateter        Steuern         Verheirateter     Steuern         Verheirateter
                                                         Lediger        ohne Kinder        Lediger                 ohne Kinder          Lediger         ohne Kinder       Lediger         ohne Kinder
                            E/P        K   E/P    K        in %             in %             in %                      in %               in %              in %            in %              in %

Aargau (Aarau)              –          –   –      –     12 700   13%         8 100   8%    43 200         17%      35 500    14%      97 700      20%    87 400   17%   209 200     21%   196 500    20%

Appenzell A.Rh. (Herisau)   –          –   –      –     13 700   14%    10 400       10%   44 100         18%      40 100    16%      90 700      18%    90 300   18%   182 500     18%   182 100    18%

Appenzell I. Rh.            –             –           9 800    10%     7 000       7%    30 100         12%      27 400    11%      61 400      12%    61 000   12%   123 900     12%   123 500    12%

Basel-Land (Liestal)        –          –   –      –     15 700   16%     9 000       9%    55 200         22%      44 300    18%     124 300      25%   110 800   22%   268 000     27%   249 100    25%

Basel-Stadt (Basel)         –          –   –      –     15 600   16%    11 000       11%   47 700         19%      43 200    17%     110 400      22%    97 000   19%   235 900     24%   222 500    22%

Bern                        –          –   –      –     15 600   16%     12 100      12%   52 600         21%      46 000    18%     120 400      24%   112 200   22%   259 300     26%   251 000    25%

Freiburg                    –          –   –      –     15 500   16%    10 000       10%   54 300         22%      43 000    17%     111 200      22%   109 900   22%   225 000     23%   223 700    22%

Genf                        –          –   –      –     14 900   15%     7 000       7%    52 600         21%      42 000    17%     122 900      25%   105 900   21%   270 900     27%   246 900    25%

Glarus                      –          –   –      –     12 100   12%     9 400       9%    40 000         16%      35 200    14%      94 000      19%    84 900   17%   190 700     19%    190 100   19%

Graubünden (Chur)           –          –   –      –     12 700   13%     8 300       8%    42 200         17%      36 000    14%      92 900      19%    85 900   17%   193 800     19%   187 500    19%

Jura (Delémont)             –          –   –      –     16 000   16%    11 000       11%   54 500         22%      44 700    18%     121 200      24%   110 400   22%   254 600     25%   243 900    24%

Luzern                      –      –*      –     – **   12 600   13%     9 400       9%    39 100         16%      36 000    14%      87 000      17%    83 900   17%   182 900     18%   179 800    18%

Neuenburg                   –             –           17 400   17%    13 000       13%   56 800         23%      49 300    20%     116 200      23%   114 900   23%   235 100     24%   233 800    23%

Nidwalden (Stans)           –          –   –      –     10 800   11%     8 000       8%    32 200         13%      29 900    12%      65 700      13%    65 500   13%   132 800     13%   132 600    13%

Obwalden (Sarnen)           –          –   –      –     10 100   10%     8 500       9%    28 500         11%      26 900    11%      59 300      12%    57 700   12%   120 800     12%    119 200   12%

St. Gallen                  –          –   –      –     16 200   16%    10 700       11%   52 000         21%      44 900    18%     106 900      21%   104 700   21%   215 200     22%   214 600    21%

Schaffhausen                –          –   –      –     13 800   14%     9 700       10%   46 700         19%      39 100    16%      94 700      19%   94 400    19%   190 700     19%   190 400    19%

Solothurn                   –          –   –      –     15 800   16%    11 500       12%   51 200         20%      44 000    18%     108 600      22%   104 400   21%   218 800     22%   218 200    22%

Schwyz                      –          –   –      –     9 900    10%     7 300       7%    31 700         13%      28 500    11%      77 200      15%   64 900    13%   157 400     16%   155 900    16%

Thurgau (Frauenfeld)        –          –   –      –     12 800   13%     8 700       9%    41 400         17%      35 200    14%      91 200      18%    83 800   17%   191 000     19%   183 600    18%

Tessin (Bellinzona)         –          –   –      –     13 100   13%     7 900       8%    46 900         19%      41 300    17%     109 500      22%   104 900   21%   239 500     24%   233 900    23%

Uri (Altdorf)               –          –   –      –     10 400   10%     8 700       9%    29 800         12%      28 000    11%      62 600      13%    60 700   12%   128 100     13%   126 200    13%

Waadt (Lausanne)            –             –           16 100   16%    12 400       12%   56 500         23%      46 400    19%     131 500      26%   117 800   24%   265 600     27%   264 500    26%

Wallis (Sitten)             –          –   –      –     13 800   14%     8 500       9%    51 900         21%      41 600    17%     111 200      22%   101 000   20%   224 400     22%   214 200    21%

Zug                         –          –   –      –      5 700     6%    3 000       3%    24 500         10%      20 000     8%      50 800      10%    49 600   10%   103 300     10%   102 100    10%

Zürich                      –          –   –      –     11 100   11%     8 000       8%    43 300         17%      35 100    14%     108 900      22%    96 500   19%   242 000     24%   229 500    23%

Direkte Bundessteuer        –          –   –      –     1 900      2%        1 100   1%    15 800          6%      14 200     6%      45 300      9%    43 300     9%   102 000     10%   101 300    10%

                                                                                                                Die Steuerberechnungen (gerundet) basieren auf dem Bruttoerwerbseinkommen und
                                                                                                                stellen lediglich Richtwerte dar. Ferner wird angenommen, dass kein steuerbares
E/P 	 Ehegatte/eingetragene Partnerschaft                                                                       Vermögen vorliegt. Eine genaue Steuerberechnung ist immer von den Gegebenheiten
K 	 Kinder                                                                                                      des Einzelfalles abhängig.
*     keine Steuer auf Kantonsebene
** Schenkungen innert 5 Jahren vor dem Tod werden mit der Erbschaftssteuer belegt                               Quelle: Eidg. Steuerverwaltung
Einkommenssteuer
                                                                        Wichtige Einzelheiten
Direkte Bundessteuer (DBSt) sowie Kantons- und Gemeinde-
steuern.                                                                Straflose Selbstanzeige und vereinfachte Nachbesteuerung
                                                                        in Erbfällen
Besteuerung von Kapitalgewinnen                                         Seit dem 1. Januar 2010 wird bei einer Selbstanzeige an die
In der Schweiz werden Kapitalgewinne aus beweglichem Privat-            Steuerbehörden von der Strafverfolgung abgesehen, wenn sich
vermögen grundsätzlich nicht besteuert (Ebene Bund, Kanton und          die steuerpflichtige Person erstmals wegen Steuerhinterziehung
Gemeinde). Achtung! Die Besteuerung von Kapitalgewinnen bei             anzeigt, die Hinterziehung keiner Steuerbehörde bekannt ist, die
gewerbsmässigen Liegenschaften- und Wertschriftenhändlern               Steuerbehörden vorbehaltlos unterstützt und die Nachsteuern
sowie beim Verkauf von privat gehaltenen Beteiligungen (indirekte       bezahlt werden.
Teilliquidation, Transponierung) stellt eine steuerliche Besonderheit
dar. Weiter unterliegen Kapitalgewinne aus privaten Liegenschafts-      Dasselbe gilt auch für Personen, welche bisher nicht versteuerte
verkäufen auf Kantons- und Gemeindeebene grundsätzlich der              Vermögenswerte erben und offenlegen. Um für die Offenlegung
sog. Grundstückgewinnsteuer (siehe unten).                              gewisse Anreize zu schaffen, verkürzte der Schweizer Fiskus
                                                                        die Nachsteuerperiode für Erbfälle von zehn auf drei Jahre.
Vermögenssteuer
Jeder Kanton und jede Gemeinde erheben eine Vermögenssteuer.            Automatischer Informationsaustausch über Finanzkonten
Die Steuerbelastung des steuerbaren Vermögens variiert von              (AIA)
Kanton zu Kanton. Der Vermögenssteuersatz bewegt sich                   Zur Verhinderung grenzüberschreitender Steuerhinterziehung
im Promille-Bereich und beträgt grundsätzlich weniger als 1%.           haben sich bisher mehr als 100 Länder (darunter auch die
Der Bund erhebt keine Vermögenssteuer.                                  Schweiz) zur Übernahme eines globalen Standards im Bereich
                                                                        der Steuertransparenz bekannt. Das inländische Bankgeheimnis
Grundstückgewinnsteuer                                                  in der Schweiz ist vom AIA nicht betroffen. Die Rechtsgrundlagen
Gewinne aus dem Verkauf von Liegenschaften des Privat- oder             für die Einführung des AIA sind am 1. Januar 2017 in Kraft
gegebenenfalls des Geschäftsvermögens werden von den                    getreten. Seitdem sammeln meldepflichtige schweizerische
Kantonen mit einer Sondersteuer, der Grundstückgewinnsteuer,            Finanzinstitute Kontoinformationen von in Partnerstaaten
erfasst. Die Steuerbelastung ist in der Regel von der Höhe des          steuerlich ansässigen Personen. Diese Daten wurden im Herbst
Grundstückgewinns und der Haltedauer abhängig. Steuer-                  2018 erstmals ausgetauscht.
aufschiebende Tatbestände stellen unter anderem: Eigentums-
wechsel durch Erbgang; Erbvorbezug oder Schenkung, Eigen-               Eine straflose Selbstanzeige ist in der Schweiz prinzipiell nur
tumswechsel unter Ehegatten im Zusammenhang mit dem                     dann möglich, wenn den Steuerbehörden bisher nicht bekannte
Güterrecht sowie Ersatzbeschaffung dar.                                 und nicht deklarierte Vermögenswerte offen gelegt werden.
Mit der Einführung des AIA wird eine Kenntnisfiktion von Seiten        Für die Ermittlung des dem Aufwand entsprechenden Einkommens
der Steuerbehörden angenommen, wodurch die straflose                   wird auf die jährlich entstandenen Lebenshaltungskosten der
Selbst-anzeige bei der Offenlegung von im AIA ausgetauschten           Steuerpflichtigen abgestellt. Die Bemessung beruht mindestens
Vermögensinformationen nicht mehr möglich ist.                         auf:
                                                                       ‚‚     dem Siebenfachen des Mietzinses oder des Mietwertes der
Unter dem AIA nicht ausgetauscht werden grundsätzlich Bank-                   Wohnung im eigenen Haus für Steuerpflichtige, die einen
daten, d.h. bei ausländischem Liegenschafsbesitz, der vom                     eigenen Haushalt führen; mindestens aber CHF 400 000.–.
AIA nicht direkt betroffen ist, sind straflose Selbstanzeigen noch            Die Kantone müssen ebenfalls einen Mindestbetrag für die
möglich, sofern die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind.                  Bemessungsgrundlage festsetzen, der jedoch von den
                                                                              Kantonen frei gewählt werden kann; dem Dreifachen des
Wie die Schweizerische Treuhandgesellschaft Sie bei der                       Pensionspreises für Unterkunft und Verpflegung für die
Selbstanzeige unterstützt                                                     übrigen Steuerpflichtigen
‚‚   Auflistung sämtlicher bisher nicht versteuerter Kapitalerträge    ‚‚     Bei Ehegatten müssen grundsätzlich beide Partner sämtliche
     und Vermögenswerte im entsprechenden Berichtigungszeit-                  Voraussetzungen zur Aufwandbesteuerung erfüllen.
     raum. Weitergabe der Daten durch uns als Steuerberater an
     die zuständigen Steuerbehörden und Begleitung durch das           Das dem Aufwand entsprechende steuerbare Vermögen wird auf
     gesamte Verfahren.                                                Basis der für die Einkommenssteuer zugrunde gelegten Lebens-
‚‚   Erläuterungen zur Herkunft des Vermögens und zu Kapital-          haltungskosten bemessen und angemessen kapitalisiert. Auch hier
     veränderungen im Berichtigungszeitraum. Die Straflosigkeit        bestehen kantonale Unterschiede, welche einzeln zu prüfen sind.
     ist nur gewährleistet, wenn sich der Steuerpflichtige ernstlich
     um die Zusammenarbeit mit den Steuerbehörden und um               Ihrer Ausgestaltung nach ist die Pauschalbesteuerung vor allem für
     die Bezahlung der geschuldeten Nachsteuer bemüht und die          vermögende Privatpersonen attraktiv. Sie kann für die Belange der
     Hinterziehung keiner Steuerbehörde bekannt war.                   Kantons- und Gemeindesteuern sowie der Direkten Bundessteuer in
‚‚   Die Korrespondenz mit den Steuerbehörden wird, nach               Anspruch genommen werden. Der entsprechende Antrag an die
     Rücksprache mit Ihnen, vollständig durch uns übernommen.          Steuerbehörden erfolgt im Optimalfall bereits vor dem Zuzug in die
                                                                       Schweiz. Achtung: Nicht alle Kantone sehen eine Besteuerung
Pauschalbesteuerung                                                    nach dem Aufwand vor. Gewisse Kantone haben die Pauschal-
Die Pauschalbesteuerung oder Besteuerung nach dem Aufwand              besteuerung aufgrund einer vom Stimmvolk angenommenen
ist eine Besonderheit des Schweizer Steuersystems. Sie kann von        Initiative abgeschafft (so bspw. in den Kantonen Zürich, Schaff-
Personen, welche vom Ausland in die Schweiz ziehen und hier            hausen, Appenzell Ausserrhoden, Basel-Landschaft und Basel-
keiner Erwerbstätigkeit nachgehen grundsätzlich in Anspruch            Stadt).
genommen werden.
Die privilegierte Dividendenbesteuerung in der Schweiz             In verschiedenen Kantonen finden derzeit noch parlamentarische
Mit der Unternehmenssteuerreform II wurde der sogenannten          Beratungen und Volksabstimmungen hinsichtlich der kantonalen
«wirtschaftlichen Doppelbelastung» (Besteuerung des erwirt-        Umsetzungen der STAF statt. Dementsprechend ist die nachfol-
schafteten Gewinns beim Unternehmen sowie im Falle einer           gende Grafik nicht abschliessend und zeigt lediglich die geplan-
Dividendenausschüttung die nochmalige Besteuerung des aus          ten kantonalen Regelungen auf. Es können sich noch laufend
wirtschaftlicher Sicht selben Steuersubstrats beim Leistungs-      Änderungen durch die kantonalen Regierungen/Parlamente
empfänger) Rechnung getragen. Die wirtschaftliche Doppel-          ergeben und sind somit vorbehalten.
belastung wurde dadurch zwar nicht eliminiert, jedoch wesentlich
                                                                   Steuerhoheit   AG   AI   AR   BE   BL   BS   FR   GE   GL   GR   JU   LU   NE
gemildert.
                                                                   Umfang der
                                                                   Entlastung     50   50   40   50   40   20   30   30   30   30   30   40   40
                                                                   in %
Der Bund kennt das Teilbesteuerungsverfahren. Danach werden
                                                                   Steuerhoheit   NW   OW   SG   SH   SO   SZ   TG   TI   UR   VD   VS   ZG   ZH
Dividenden, Gewinnanteile, Liquidationsüberschüsse und
                                                                   Umfang der
geldwerte Vorteile nicht im gesamten Umfang besteuert.             Entlastung     50   50   30   40   40   50   30   30   50   30   40   50   50
                                                                   in %
Im Mai 2019 befürwortete die Stimmbevölkerung das Bundes-
gesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF)
in einer Referendumsabstimmung. Dieses tritt am 1. Januar 2020
in Kraft. Damit einhergehend wird die Entlastung im Teilbe-
steuerungsverfahren der direkten Bundessteuer angepasst bzw.
reduziert. Sowohl bei Beteiligungen im Geschäftsvermögen
(Einzelfirmen, Kollektiv- und Kommanditgesellschaften) als auch
im Privatvermögen beträgt die anzuwendende Entlastung nun
30%.

Damit jedoch die privilegierte Besteuerung Anwendung findet,
muss mindestens eine Beteiligung von 10% am Grund- oder
Stammkapital einer Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft
vorliegen.

Die Kantone sind in der Ausgestaltung der Besteuerung weitge-
hend frei, jedoch müssen Dividendenerträge in den Kantonen
mindestens zu 50% besteuert werden. Die Privilegierung erfolgt
dabei entweder durch Teilbesteuerung der Ausschüttung oder
durch Anwendung eines reduzierten Steuersatzes bei der
Besteuerung der Dividendenerträge.
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