Der CO2-Grenzausgleich - Was genau ist das eigentlich? Wann ist ein CO2 Preis wirksam? - Jörg Lange, CO2 Abgabe e.V.

 
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Der CO2-Grenzausgleich - Was genau ist das eigentlich? Wann ist ein CO2 Preis wirksam? - Jörg Lange, CO2 Abgabe e.V.
Jahresmitteltemperaturen Deutschland 1881-2019, DWD (https://showyourstripes.info/)

                             Der CO2-Grenzausgleich
                             – Was genau ist das eigentlich?

                             Wann ist ein CO2 Preis wirksam?

                             Jörg Lange, CO2 Abgabe e.V.

CO2 Abgabe e.V. 24.02.2021                                                                                              1/31
Der CO2-Grenzausgleich - Was genau ist das eigentlich? Wann ist ein CO2 Preis wirksam? - Jörg Lange, CO2 Abgabe e.V.
CO2 Abgabe e.V.
       Wer wird sind, was uns antreibt und was wir tun
         Wir sind eine Gruppe von über 1.000 Unternehmen, Verbände, Kommunen und Einzelpersonen, die für eine wirksamere
         Lenkungsabgabe auf Treibhausgase (CO2 u.a.) eintreten, um die zahlreichen Umlagen und Steuern auf Energie in
         Deutschland am Klimaschutz neu auszurichten. Dazu setzen wir uns für eine verursachergerechtere, sozialverträglichere und
         technologieoffene Umsetzung ein, die BürokraOe abbaut sowie Planungssicherheit und InnovaOonen fördert.

CO2 Abgabe e.V. 24.02.2021                                                                                                           2/31
Der CO2-Grenzausgleich - Was genau ist das eigentlich? Wann ist ein CO2 Preis wirksam? - Jörg Lange, CO2 Abgabe e.V.
CO2 Abgabe e.V.
      Wer wir sind und was wir tun?

      Im Kern geht es dem CO2 Abgabe e.V. um

      •     (einheitliche) CO2e-Preise auf alle fossilen Energieträger ohne Ausnahmen,
            die sowohl beim Produzenten, wie beim Konsumenten wirksam werden

      •     die klimaschädliche Fehlanreize der bisherigen Preisbestandteile an den
            Energiekosten vermindern (Steuer- und Umlagenreform!) und

      •     eine Abkehr von einer Politik der Ausnahmen, hin zu verursachergerechten,
            technologieoffenen, sozialverträglich und unbürokratisch Energiepreisen
            ohne Carbon leakage.

CO2 Abgabe e.V. 24.02.2021                                                               3/31
Der CO2-Grenzausgleich - Was genau ist das eigentlich? Wann ist ein CO2 Preis wirksam? - Jörg Lange, CO2 Abgabe e.V.
CO2-Mindestpreise auf alle fossilen Energieträger
      ohne Ausnahmen im Rahmen einer Steuer- und Umlagenreform!
                       ca. 34 (44,8)
                                ca. 39Mrd.
                                       Mrd. €2020
                                              (2017)

        Stromsteuer             6,56                                                                                      Energiesteuern, Stromsteuer, KfZ-Steuer
                                                                                                                                         [in Mrd. €]
    KWKG-Umlage                 1,09                                                                                                         9,37
                                                                                             Kraftfahrzeugsteuer
                                                                                                                                             9,53

                                                                                              Benzin, Diesel etc.                                                                                  36,72
                                                                                                                                                                                           33,51
                                                                    ca. 40-50                                                2,77
       EEG-Umlage              22,2 (33)                            €/ Tonne                           auf Erdgas
                                                                                                                             2,74
                                                                                                                           1,20
                                                                                                        Heizöl etc.
                                                                                                                           1,38
                                                                                                                                      6,69
                                                                                                      Stromsteuer
                                                                                                                                      6,56
                                                                                                                      0           5      10           15          20   25        30        35         40
                                                                                                                                               2019        2020

     Heizgassteuer        2,74
      Heizölsteuer        1,38
                     Steuern und Umlagen                          CO2 Abgabe
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Steuerschaetzungen_und_Steuereinnahmen/1-kassenmaessige-steuereinnahmen-nach-steuerarten-und-gebietskoerperschaften.html

 CO2 Abgabe e.V. 24.02.2021                                                                                                                                                                           4/31
Unser Konzept wird inzwischen von mehr als 2.400 Unternehmen vom
    Grundsatz her befürwortet
                                    www.unternehmenfuersklima.de

     •   CO2-Mindestpreis für alle Sektoren
     •   auf alle fossilen Energieträger als Inputbesteuerung bzw. Besteuerung bei Grenzübergang
     •   mit einem Startniveau von mindestens 50 Euro pro Tonne CO2äq,
     •   mit einer für Innovationen und Investitionen planungssicheren Steigerung von mindestens
         5 Euro pro Jahr als Zielpfad,
     •   nicht zur Generierung zusätzlicher Steuereinnahmen, sondern für eine optimale
         Lenkungswirkung mit einem fairen, sozialen Ausgleich.

Auswahl Unterzeichner

CO2 Abgabe e.V. 24.02.2021                                                                         5/31
(Kurz-)Geschichte CO2-Preis & Energiesteuer
      •     Das Konzept der Pigou-Steuer wurde bereits 1920 im ökonomischen Kontext von Arthur Cecil Pigou
            formuliert. Die CO2-Steuer ist eine Form davon.
      •     Mitte der 1970er Jahren argumentiert William D. Nordhaus (Jahrgang 1941) mit Kosten-Nutzen-
            Analysen den menschengemachten Klimawandel durch Bepreisung aufzuhalten und erhält 2018 den
            Wirtschaftsnobelpreis für seine Arbeiten zur Internalisierung der „sozialen Kohlenstoffkosten“ (CO2-
            Preis).
            1992: The 'DICE' Model: Background and Structure of a Dynamic Integrated Climate-Economy Model of the Economics of Global
            Warming (https://ideas.repec.org/p/cwl/cwldpp/1009.html)

      •     1991 Entwurf einer europäischen kombinierten Energie- und CO2-Steuer mit anfänglich 1993 3 USD
            je Barrel, Anstieg 1 USD je Barrel und Jahr: (https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/P_91_67)
      •     1994 Empfehlung zur europaweiten Energie-CO2-Steuer Abschlussbericht der "Enquete-Kommission
            „Schutz der Erdatmosphäre“ (https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/12/086/1208600.pdf), S. 488 ff.
      •     2005 führt die EU den europäischen Emissionshandel (EU-ETS) ein.
            (https://de.wikipedia.org/wiki/EU-Emissionshandel#Hintergrund_und_Entstehungsgeschichte)

            CO2-Bepreisung ist kein neues Thema, wenn sich die EU 1991 auf den Anstieg von 1 USD pro
            Barrel Öl pro Jahr entschieden hätte, wären wir heute bei ca. 100 € pro Tonne CO2.
CO2 Abgabe e.V. 24.02.2021                                                                                                       6/31
Theorie
  Lenkungswirkung von CO2-Preisen
  Die Lenkungswirksamkeit von Preisen auf Treibhausgase (THG) hängt u.E. im Wesentlichen
  von folgenden Faktoren ab:
  1.     Den THG-Vermeidungskosten einer entsprechenden Maßnahme.
  2.     Der Höhe der damit in der Regel gleichzeiOg vermiedenen Energiekosten.
  3.     Der BereitschaR und den Möglichkeiten (Beispiel: Mieter haben wenig direkten Einfluss
         auf Wärmedämmung oder Heizung) einzelner Akteure im gewerblichen, öffentlichen
         und privaten Umfeld, in THG-Vermeidung zu invesOeren oder THG einzusparen.
  4.     Den bürokraOschen Hemmnissen, die eine InvesOOon in die Einsparung von THG oder
         den Ausbau erneuerbarer Energien unter BerücksichOgung der branchenspezifischen
         InvesOOonszyklen und staOschen AmorOsaOonszeiten erschweren oder gar verhindern.
  5.     Anderen Steuern, Ausnahmen, SubvenOonen, Regeln die dagegen wirken, z.B.
         durch „Reboundeffekte“.
CO2 Abgabe e.V. 24.02.2021                                                                7/31
Theorie: Externalitäten in die „wahren“ Kosten einbauen
  = im Sinne der Schadenskosten für die Umwelt, die bei ProdukBon oder dem Konsum entstehen, jedoch nicht beim Verursacher
  anfallen

  Strom                       Industrie                          Gebäude                          Verkehr
  • Fossile                   • Fossile Brennstoffe              • Fossile                         • Fossile Treibstoffe
    Brennstoffe                  (Klimakrise)                       Brennstoffe                        (Klimawandel)
    (Klimakrise)              • Prozesse                           (Klimakrise)                    • Umweltverschmutzung
  • Ewigkeitslasten           • Grundstoffe/Ressourcen           • Dämm-/                          • LuOverschmutzung
    Bergbau                   • Umweltverschmutzung                baustoffe                        • Unfälle/Gesundheit
  • LuOverschmutzung            Toxizität                          (Graue Energie)                 • Staus
                                Rohstoffgewinnung                • Flächenkonkurrenz               • Artensterben
                              • Soziale Kosten                                                     • Flächenkonkurrenz
                              • Artensterben

              •    ein CO2e-Preis adressiert bei weitem nicht alle Externalitäten
              •    Im Verkehr werden die Infrastrukturkosten nicht ausgewiesen
              •    Unterschiedliche hohe CO2-Vermeidungskosten

CO2 Abgabe e.V. 24.02.2021                                                                                                   8/31
Theorie: Internalisierung von Externalitäten
  Steuer oder Emissionshandel? Theorie & Praxis
                      Steuer/Abgabe                                         Emissionshandel
                      Steuerung über den Preis     Kombinationen            Mengensteuerung
                      • Verschmutzungsabgabe                                • Begrenzung von
                                                                               Verschmutzungsrechten

Theorie                   „Planungssicher“            Mindestpreise
                                                        Korridore
                                                                                  „Zielsicher“
                      •      unbürokratisch                                 •   Spekulationsfördernd
Praxis                                                                      •   Komplex
           Beides marktwirtschaftliche Instrumente
           Beim Emissionshandel ist nicht das Cap, sondern der (zeitlich unbegrenzte) Trade das Problem
           Preissignal sollten beim Konsumenten, wie beim Produzenten wirksam werden
           Politische Eingriffe (Psychologie) haben enormen Einfluss
           Welche Wechselwirkungen gibt es mit anderen Instrumenten?
           Geeignete gezielte Einnahmenverwendung kann Lenkungswirkung vervielfachen!
CO2 Abgabe e.V. 24.02.2021                                                                            9/31
Praxis: EU-ETS
                  Entwicklung CO2-Preis und überschüssige Zertifikate
                40 €
                                                                                       TNAC   (Überschüssige Zertifikate)
                35 €

                30 €                                                                 2100
                                                                             2100      2050   2050
pro Tonne CO2

                25 €                                                         1750                       1750
                                                                    1750                         1750                 1693      1654       1654
                                                                                                               1693          1654      1654
                                                                                                                                                     1385
                20 €                                                                                                                              1385

                15 €                                                 950
                                                        950

                10 €                                        450
                                            450285
                 5€             285

                 0€                   -24
                   J 08-24   J 09       J 10         J 11         J 12     J 13     J 14      J 15      J 16           J 17         J 18      J 19          J 20   J 21
                       2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019
CO2 Abgabe e.V. 24.02.2021                                                                                                                                                10/31
EU-ETS-Erlöse abzgl. Strompreiskompensa8on durch ETS-
   Emissionen in Deutschland abzgl. Strompreiskompensa8on
                       EU-ETS Erlöse durch Emissionen
             8                                       7,11
             7                                                         Gründe:
             6               5,56
             5                                                         •   kostenfreie Zuteilung
    €/CO2e

             4                                  = 2,6 Mrd. € /         •   überschüssige Zertifikate
                       = 2,3 Mrd. € /           363 Mio. EUA           •   Strompreiskompensation
             3
                       422 Mio. EUA                                    •   Markstabilitätsreserve
             2
             1
             -
                             2018                   2019
             Einnahmen EU-ETS (abzgl. Budget Strompreisk.) für Deutschland im Jahr 2019 bei 2,6 Mrd. €
             Einige Unternehmen bekommen mehr kostenfreie Verschmutzungsrechte als sie Emissionen
             haben.
CO2 Abgabe e.V. 24.02.2021                                                                           11/31
Praxis: Was wurde 2019 beschlossen?
            Klimaschutzgesetz mit konkreten Jahreszielen bis 2030

                                Entwicklung   Treibhausgasemissionen
                                    Treibhausgasemissionen                     Deutschland
                                                           Deutschland nach Sektorgruppen
                      1400   1252
                                                                                                   Ziele Klimaschutzgesetz
                      1200
                                                   993
  Mio. Tonnen CO2äq

                                                                                     866
                      1000
                                                                                           813
                       800
                                                                                                                                 543
                       600
                       400
                       200
                         0
                             1990

                                    1995

                                            2000

                                                   2005

                                                           2010
                                                           2011
                                                           2012
                                                           2013
                                                           2014
                                                           2015
                                                           2016
                                                           2017
                                                           2018

                                                                                           2020
                                                                                           2021
                                                                                           2022
                                                                                           2023
                                                                                           2024
                                                                                           2025
                                                                                           2026
                                                                                           2027
                                                                                           2028
                                                                                           2029
                                                                                           2030
                        Energiewirtschaft      Industrie   Gebäude    Verkehr     Landwirtschaft    Abfallwirtschaft; Sonstige
                                                           - 1,05% pro Jahr (2005-2018)            - 4,04% pro Jahr (2020-2030)
CO2 Abgabe e.V. 24.02.2021                                                                                                             12/31
Energiebedingte territoriale Emissionen 2019 in Deutschland
 (fossile Brenn- und Kraftstoffe)

                                                 700
    CO2-Emissionen in Millionen Tonnen CO 2e/a

                                                 600
                                                       159    Private Haushalte
                                                                                         Brennstoffemissions
                                                                                         handelsgesetz
                                                 500
                                                                                         BEHG* (48%)
                                                       176    Gewerbe/Industrie
                                                 400

                                                 300   118    Industrieanlagen                                         77% von
                                                                                                                       Unternehmen
                                                                                      Europäischer
                                                 200                                  Emissionshandel
                                                                                                                       beeinflussbar
                                                              Energieanlagen          EU-ETS** (52%)
                                                       245
                                                 100

                                                   0
                                                       2019                       * Brennstoffemissionshandelsgesetz
                                                                                  ** Europäischer Emissionshandel
CO2 Abgabe e.V. 24.02.2021                                                                                                       13/31
Emissionseinsparungen in Deutschland 2005-2019 seit
   Einführung des europäischen Emissionshandel
                                            Zahlreiche Wechselwirkungen
                     400
                             390
                                                                                    2005   2019

                     300
         Mio. CO2e

                                   245
                     200

                                                                              154                 160 163

                     100                    125 118                                 122
                                                                                                                   91
                                                              73    79                                                   78

                       0
                           Energieanlagen   Industrie     Energie/Industrie   Gebäude             Verkehr   Landwirtschaft/Sonstige

    Anlagen Europäischer Emissionshandel
                 (EU-ETS)                                                                   Nicht EU-ETS

               Größte Reduktionen im Energieanlagenbereich
CO2 Abgabe e.V. 24.02.2021                                                                                                            14/31
Carbon leakage = Verlagerung von Emissionen
      (gilt nicht nur für C, sondern auch für THG)
       Carbon leakage ist umso größer,
       •    je weniger Länder wirksame CO2-Preise eingeführt haben und je größer die Unterschiede bei den
            CO2-Preisen zwischen Regionen oder Ländern sind,
       •    je treibhausgasintensiver die Produktion von Gütern oder Dienstleistungen ist,
       •    je wettbewerbsintensiver die Märkte sind und je weniger Unternehmen höhere Kosten an die
            Nutzer weitergeben können,
       •    je niedriger „Handelskosten“, wie Zölle oder Transportkosten oder andere regulatorische
            Hindernisse (Bürokratie) sind,
       •    und je stärker die Nachfrage auf Preisänderungen (Preiselastizität) reagiert und z.B. durch andere
            Produkte ersetzbar sind (vgl. auch Felbermayr & Peterson 2020).

       Nobelpreisträger William Nordhaus schlägt 2019 den Klimaclub der willigen
       Staaten vor, die andere Staaten (z.B. durch Klimaabgaben) bestrafen, die sich
       nicht am Klimaschutz beteiligen bzw. die Zielvereinbarungen zur Reduktion von
       Treibhausgasen nicht erfüllen.
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Schutz vor Carbon Leakage - CO2 Grenzausgleich
 Was gilt für alle Varianten eines Grenzausgleichs?
  1. Wechsel von einer rein territorial und produk5onsbasierten Emissionsbetrachtung
     und ggf. Erfassung hin zu einer Betrachtung, die auch außereuropäische oder
     konsumbasierte Emissionen (Emissionsfußabdruck) zur Grundlage der Bepreisung
     bzw. eines Grenzausgleichs macht.
  2. CO2-Gehalt oder Treibhausgaspoten5al von betroffenen Gütern und Dienstleistungen
     muss mehr oder weniger detailliert erfasst werden (und es muss entschieden
     werden, wie stark Vorleistungen einbezogen werden).
  3. Idee und theore5sche Wirkungsweise der verschiedenen Varianten sind gar nicht
     weit auseinander -> es kommt primär auf eine prak5kable Umsetzung mit ggf.
     höherem Aufwand an
  4. Wie geht man mit den unterschiedlichen Emissionen der Stromerzeugung (indirekte
     Emissionen) um?

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CO2e Grenzausgleich
 Grundsätzliche Risiken
  • Risiko des „Reshuffling“: Handelspartner exportieren „grün“ in die EU, produzieren
    aber für andere Märkte weiterhin „braun“ (gilt vor allem für Emissionen aus der
    Stromerzeugung, Stichwort „Ökostrombezug“)
  • Vergeltungsrisiko trotz bestmöglicher Ausgestaltung hinsichtlich WTO-Konformität
    -> hoher diplomatischer Aufwand. Handelskonflikte/Streitfälle; je grösser die
    Preisdifferenz zwischen der im Ausland vorhandenen CO2e-Kosten und dem in der EU
    auf Importe angewandten CO2e-Preis, desto höher das Risiko.

           Importeuren von Grundstoffen in die EU sollte die Möglichkeit eröffnet werden, geringere
           CO2e-Produktgehalte als die der Referenzwerte (Benchmarks, -durchschnittswerte)
           nachzuweisen und somit ihre Bemessungsgrundlage für den entrichtenden
           Grenzausgleichspreis zu senken. Beim Ökostrombezug muss ein regionaler Bezug
           gewährleistet sein.

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CO2 Grenzausgleich
 Unbürokra5schen und einfachen Eins5eg ermöglichen
  • Die Treibhausgasemissionen der Primärenergieträger zu bes5mmen, die in
    Grundstoffprodukten zum Einsatz kommen, ist durch pauschale Annahmen zur
    durchschni?lichen CO2e- Intensität von Grundstoffprodukten bereits heute möglich
    (ISO 14067, bri5sche PAS 2050 und das GHG Protocol).
  • Der Nachweis der Treibhausgase durch alle Produk5onsschri?e sowie des Transports
    vieler Zwischen- und Endprodukte (Life-Cycle-Assessment) für Produkte, die einen
    Schwellenwert der Treibhausgasintensität überschreiten, ist eine mi?elfris5g bis
    langfris5g sinnvolle Weiterentwicklung.
  • Dazu ist die Entwicklung eines standardisierten und weitgehend automa5sierten
    Nachweismechanismus für Treibhausgase in Zwischen- und Endprodukten notwendig.

           Mi#el- bis langfris/ges Ziel muss es sein, auf möglichst einfache Weise die
           “wahren“ CO2-Preise von Produkten für den Nutzer erkennbar zu machen.
           S/chwort: „Lieferke#engesetz“
CO2 Abgabe e.V. 24.02.2021                                                               18/31
EU-Konsulta,on zum CO2-Grenzausgleich
      Vier Vorschläge stehen zur Auswahl
      1. Steuer (Zoll) auf Einfuhren an der EU-Grenze auf Produkte mit dem Risiko einer
         Verlagerung von CO2-Emissionen erfolgen (EU-Konsultation 6.1)
      2. Ausdehnung des EU-Emissionshandelssystems (EU-ETS) auf Einfuhren
         emissionsintensiver Grundstoffprodukte (EU-Konsultation 6.2).
      3. Verpflichtenden Zertifikatepool für Einfuhren außerhalb des EU-ETS erfolgen, der
         sich stark am CO2-Preis des EU-ETS orientiert (EU-Konsultation 6.3).
      4. CO2-Steuer (z.B. Verbrauchssteuer oder eine Art Mehrwertsteuer) auf Produkte, die
         dem Risiko einer Verlagerung von CO2-Emissionen unterliegen, unabhängig von ihrer
         Herkunft (EU-Konsultation 6.4).

            Link zur Konsultation
            https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/12228-
            Carbon-Border-Adjustment-Mechanism/public-consultation
CO2 Abgabe e.V. 24.02.2021                                                                     19/31
Grundlegende Varianten für einen Grenzausgleich am Beispiel Stahl/PKW
    An welcher Stelle wird Geld eingenommen?

                                                                               EU                          Grenze              Nicht EU
                                   Produkt                            Mehrkosten für eine Tonne                            Mehrkosten für eine Tonne
                                                                      Stahl bei 25€/CO2e                                   Stahl bei 25€/CO2e
                              Mehrkosten Produkt

    Heute: incl. kostenfreie Zuteilung                                                                                               0€
    und Strompreiskompensation ca.                                           +4€

    EU-ETS Zertifikate auf Importe                                             Stahl                                                 Stahl
1   ohne kostenfreie Zuteilung
                                                                             + 48 €                                                 + 48 €
    und Strompreiskompensation

                                                                                                           - 48 €
    Grenzsteuerausgleich
2   (Carbon Border Tax)                                                                                           + 48 €

                              600 kg Stahl pro Auto   Beispiel PKW
    Endproduktabgabe                                  Stahl proPKW                  600    kg

3   (Konsumabgabe/
                                   + 29 €
                                                      Benchmark
                                                      CO2e pro Auto
                                                                                     1,9
                                                                                   1,14
                                                                                           t CO2e/1000 kg Stahl
                                                                                           Tonnn CO2e
    Klimaabgabe DIW)                                  CO2 -Preis
                                                      Aufschlag
                                                                                     25
                                                                                     29
                                                                                           €/Tonne CO2e
                                                                                           €

CO2 Abgabe e.V. 24.02.2021                                                                                                                       20/31
CO2 Grenzausgleich
 Zusätzlicher Baustein »Carbon Contract for Difference«(CCFD).
  • Der Staat schließt mit einem Industrieunternehmen einen Vertrag, in dem der Staat
    Zuschüsse zahlt, solange der Preis für Treibhausgase zu niedrig ist, um in neue
    klimaneutrale Produk?onsanlagen inves?eren zu können. Wenn der Preis schließlich
    ansteigt, zahlt der Konzern zurück. Auf diese Weise kann sofort mit dem
    klimaneutralen Umbau der GrundstoffwirtschaJ begonnen werden.
     Beispiel: Grüner Wasserstoff aus Elektrolyse (Chemie)
     Vermeidungskosten
     abzgl. eingesparte Betriebskosten
     170 € pro Tonne CO2e                     -      EU-ETS-Preis
                                                     50 € pro Tonne CO2e
                                                                                      =           Differenzkosten
                                                                                                  120 € pro Tonne CO2e

           Ohne CCFDs sind Sprunginves22onen in klimaneutrale Produk2onsanlagen in vielen
           treibhausgasintensiven Sparten nicht zu erwarten

           Weiterführende Infos zu Differenzverträgen
           https://www.diw.de/de/diw_01.c.670596.de/differenzvertraege_contracts_for_difference.html

CO2 Abgabe e.V. 24.02.2021                                                                                               21/31
CO2 Grenzausgleich und Differenzverträge

                                                                    Differen - ertr ge (Carbon Contract for Difference CfD)

                                                                 ariante         ariante 2         ariante          ariante

                                              Treibhausgas-
                                              vermeidungs-        CfD-            CfD-              CfD-             CfD-
                                                  kosten         Zahlung         Zahlung           Zahlung          Zahlung
                     Strompreiskompensation
                     ggf freie Zuteilung

                                                                                                                    Konsum-
   Kosten durch                                                 kostenlose                                          abgabe
    CO2-Preis                                                    Zuteilung                          ren -           ( ren -
                                                               (Strompreis-                       ausgleich        ausgleich)
                                                              Kompensation)
                                                                                                                   kostenlose
                                                                                                                    Zuteilung

CO2 Abgabe e.V. 24.02.2021                                                                                                      22/31
CO2 Grenzausgleich
 Zusammenfassung und Schlussfolgerungen
  • So lange es weltweit keine einheitlichen CO2e-Preise gibt, bedarf es aus Gründen des
    We>bewerbs und des Schutzes vor Carbon Leakage eines Mechanismus zum
    Grenzausgleich.
  • Die bisherigen Carbon Leakage Maßnahmen im EU-ETS (kostenfreie Zuteilung und
    StrompreiskompensaMon) reichen nicht aus, um RedukMon der Treibhausgasemissionen um
    55 bis 60 % bis 2030 mit einem angemessenes Cap im EU-ETS erreichen zu können.
  • Ein funkMonierender Grenzausgleich ist ein notwendiger Baustein, um deutlich höhere
    Preise auf Treibhausgase ohne Carbon Leakage in der Industrie zu ermöglichen.
  • Ein Grenzausgleich ist noch kein hinreichendes Instrument, um der Industrie bei hohen
    CO2-Vermeidungskosten SprunginvesMMonen in klimaneutrale ProdukMonsverfahren zu
    ermöglichen. Hierzu bedarf es zusätzlicher Bausteine und einer Langriststrategie zur
    Weiterentwicklung des EU-ETS wie z.B. durch Carbon Contract for Difference (CCFD), einer
    Preisstabilitätsreserve.
CO2 Abgabe e.V. 24.02.2021                                                             23/31
CO2 Grenzausgleich
 Zusammenfassung und Schlussfolgerungen
  • Strompreiskompensation bzw. eine Deckelung der Industriestrompreise sind keine
    verursachergerechte Lösung. Die Kosten zunehmend erneuerbarer und flexibler
    Stromerzeugung sowie die Stromtransportkosten müssen sich ebenfalls in den
    Produktkosten wiederfinden. Dazu ist ein Mechanismus notwendig, der die Industrie in
    die Lage versetzt die wahren Kosten einer grünen Stromversorgung in die Produkte
    einzupreisen. Preissignale müssen beim Nutzer eines Produktes ankommen, um ggf. eine
    andere Produktentscheidung treffen zu können (Beispiel Holz statt Stahl als Baustoff).
  • Kostenfreie Zuteilung und Strompreiskompensation sind damit mittel- bis langfristig ein
    Auslaufmodell des Carbon Leakage.

CO2 Abgabe e.V. 24.02.2021                                                               24/31
CO2 Grenzausgleich
 Zusammenfassung und Schlussfolgerungen
  • Alle derzeit diskutierten Mechanismen zum Grenzausgleich über eine Steuer an der
    Grenze, über die die Verpflichtung zum Kauf von Zertifikaten auf Importe von
    Grundstoffen oder eine Abgabe auf Produkte lassen sich je nach Ausgestaltung prinzipiell
    kompatibel zum Welthandels- und Europarecht ausgestalten. Dazu dürfen importierte
    Produkte nicht schlechter behandelt werden als gleichartige einheimische Waren. Dies
    bedeutet vor allem, dass der Grenzausgleich auf Importe nicht höher ausfallen darf als
    die Besteuerung der einheimischen Waren.
  • Mittel- bis langfristig geht es um die Entwicklung eines weitgehend automatisierten
    Nachweismechanismus für Treibhausgase durch alle Produktionsschritte sowie den
    Transport vieler Zwischen- und Endprodukte (Life-Cycle-Assessment), der dann als
    Bemessungsgrundlage für die Bepreisung eines Grenzausgleichs verwendet werden kann.

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CO2e Grenzausgleich
 Zusammenfassung und Schlussfolgerungen
  • CO2e-Mindestpreise oder Preisstabilitätsreserve erhöhen Planungssicherheit für die
    Industrie und erleichtern ggf. die Festlegung der spezifischen Grenzausgleichspreise.
  • Entsprechende Angebote an Entwicklungs- und Schwellenländer sind notwendig
    (InvesIIonshilfen, ggf. zeitlich befristete Ausnahmeregeln), um die dorIge ProdukIon
    ebenfalls an notwendige Klima- und Sozialstandards heranzuführen.
  • Einnahmeverwendung/InvesIIonen für klimaneutrale ProdukIonsverfahren außerhalb
    der EU erhöhen die Akzeptanz von Mechanismen des Grenzausgleichs außerhalb der EU.
  • Steuern im Rahmen der EU-Energiesteuerreform, welche dann auch für Importe greifen,
    sind WTO-rechtlich unproblemaIsch und sind, sofern sie sich auch am Energiegehalt
    bemessen, eine dauerhaTe Einnahmequelle.

              CO2e-Preise und Grenzausgleich schaffen sich langfristig ab, wenn sie erfolgreich sind.

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Zusammenfassung und Schlussfolgerungen
 Energiebesteuerungsrichtlinie & CO2e Grenzausgleich

  • Reform der Energiebesteuerungsrichtlinie ermöglicht die Angleichung staatlich induzierter
    Preisbestandteile bei den Energiesteuern und Umlagen und ihre einheitliche Ausrichtung an den
    Treibhausgasemissionen/Klimaschadenskosten in der EU.
  • Grenzausgleich ermöglicht eine IndustriepoliBk ohne Ausnahmen und vermeidet das Risiko von
    Carbon Leakage und baut BürokraBe ab.
  • EinsBeg in den Grenzausgleich über durch pauschale Annahmen zur durchschniHlichen CO2e-
    Intensität von Grundstoffprodukten bereits heute möglich.
  • MiHel bis langfrisBg wünschenswert: Bilanzierung der Treibhausgasemissionen durch die gesamte
    Liefer- und WertschöpfungskeHe.
    Der Aufwand die Treibhausgasemissionen im Endprodukt und den Kosten sichtbar zu machen für den
    Klimaschutz einen Mehrwert, im Gegensatz zur bisherigen BürokraBe der Ausnahmen und
    RückerstaHungen.
  • Am Ende sollte es für uns alle nur noch Produkte zu kaufen geben, die in der Summe die
    Vereinbarungen von Paris einhalten.

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Ausblick: Worum geht es?
 Wahre Preise bis zum Endprodukt
                                                   CO2-Mindestpreis einführen z.B. durch Preisstabilitätsreserve statt
                             EU-ETS Energie        Marktstabilitätsreserve; CO2-Preissignal in „Echtzeit“ in den Strompreis integrieren –
                             > 50 €/t CO2e         Verursachergerechte Strompreise

                                                   Keine Ausnahmen mehr für Niemanden: Wettbewerbsverzerrungen vermeiden über
                             EU-ETS Industrie
                                                   Grenzausgleich als Endprodukabgabe und Investitionen vorziehen durch Carbon
                             > 50 €/t CO2e
                                                   Contract for Difference (CfDs); Soziale Verwerfungen gezielt lösen.

                             Industrie, GHD, die
                             nicht im EU-ETS       Höhe des CO2-Preises über Steuer- und Umlagenreform oder EU Energiebesteuerungs-
                             veranlagt sind        richtlinie am Preis des EU-ETS ausrichten, Wettbewerbsverzerrungen und soziale
  Wahre Preise bis zum       > 50 €/t CO2e         Verwerfungen gezielt lösen
  Endprodukt
                                                   Mieter-Vermieter Dilemma lösen, Anteil der EE-Wärme schrittweise erhöhen
                             Gebäude               (Ordnungsrecht), KfW- und Bafa-Förderungen konsequent an der Minderung der THG
                             > 50 €/t CO2e         ausrichten

                             Personenverkehr       Fahrleistungsbezogene PKW-Maut als Infrastrukturabgabe zur Internalisierung aller
                             > 50 €/t CO2e         externen Kosten incl. CO2-Preisanteil (z.B. 11 Cent/km).

                             Güterverkehr
                                                   LKW-Maut erhöhen (7,2 Mrd. € pro Jahr); Speditionsabgabe nach CO2-Intensität bis zum
                             > 180 €/t CO2e        Endprodukt
                             Landnutzung
                             > 180 €/t CO2e        Kombinierte Tierwohl- und Treibhausgasabgabe als Endproduktabgabe auf tierische
                                                   Produkte
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Ausblick: Worum geht es?
 Wahre Preise bis zum Endprodukt (Lieferkettengesetz)

          Rohmaterial
       Vorkettenprodukte
               ope

                                                 onnen
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                                                   e

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                             e   roduktion
                                   ope
                 ner ie
                  ope

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Ausblick: Worum geht es?
 Wahre Preise bis zum Endprodukt (Lieferkettengesetz)
                                  Treibhaus asemissionen
        Produktions/          Konsum/            Produktion           Konsum/
         Territorial-        Verbrauchs-         Territorial-        Verbrauchs-
           bilanz               bilanz             bilanz               bilanz

  Export
                                                                             Import
                         Import
                                                            Export

                     Land„A“                                    Land„B“

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