Der CO2-Grenzausgleich - Was genau ist das eigentlich? Wann ist ein CO2 Preis wirksam? - Jörg Lange, CO2 Abgabe e.V.
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Jahresmitteltemperaturen Deutschland 1881-2019, DWD (https://showyourstripes.info/) Der CO2-Grenzausgleich – Was genau ist das eigentlich? Wann ist ein CO2 Preis wirksam? Jörg Lange, CO2 Abgabe e.V. CO2 Abgabe e.V. 24.02.2021 1/31
CO2 Abgabe e.V. Wer wird sind, was uns antreibt und was wir tun Wir sind eine Gruppe von über 1.000 Unternehmen, Verbände, Kommunen und Einzelpersonen, die für eine wirksamere Lenkungsabgabe auf Treibhausgase (CO2 u.a.) eintreten, um die zahlreichen Umlagen und Steuern auf Energie in Deutschland am Klimaschutz neu auszurichten. Dazu setzen wir uns für eine verursachergerechtere, sozialverträglichere und technologieoffene Umsetzung ein, die BürokraOe abbaut sowie Planungssicherheit und InnovaOonen fördert. CO2 Abgabe e.V. 24.02.2021 2/31
CO2 Abgabe e.V. Wer wir sind und was wir tun? Im Kern geht es dem CO2 Abgabe e.V. um • (einheitliche) CO2e-Preise auf alle fossilen Energieträger ohne Ausnahmen, die sowohl beim Produzenten, wie beim Konsumenten wirksam werden • die klimaschädliche Fehlanreize der bisherigen Preisbestandteile an den Energiekosten vermindern (Steuer- und Umlagenreform!) und • eine Abkehr von einer Politik der Ausnahmen, hin zu verursachergerechten, technologieoffenen, sozialverträglich und unbürokratisch Energiepreisen ohne Carbon leakage. CO2 Abgabe e.V. 24.02.2021 3/31
CO2-Mindestpreise auf alle fossilen Energieträger ohne Ausnahmen im Rahmen einer Steuer- und Umlagenreform! ca. 34 (44,8) ca. 39Mrd. Mrd. €2020 (2017) Stromsteuer 6,56 Energiesteuern, Stromsteuer, KfZ-Steuer [in Mrd. €] KWKG-Umlage 1,09 9,37 Kraftfahrzeugsteuer 9,53 Benzin, Diesel etc. 36,72 33,51 ca. 40-50 2,77 EEG-Umlage 22,2 (33) €/ Tonne auf Erdgas 2,74 1,20 Heizöl etc. 1,38 6,69 Stromsteuer 6,56 0 5 10 15 20 25 30 35 40 2019 2020 Heizgassteuer 2,74 Heizölsteuer 1,38 Steuern und Umlagen CO2 Abgabe https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Steuerschaetzungen_und_Steuereinnahmen/1-kassenmaessige-steuereinnahmen-nach-steuerarten-und-gebietskoerperschaften.html CO2 Abgabe e.V. 24.02.2021 4/31
Unser Konzept wird inzwischen von mehr als 2.400 Unternehmen vom Grundsatz her befürwortet www.unternehmenfuersklima.de • CO2-Mindestpreis für alle Sektoren • auf alle fossilen Energieträger als Inputbesteuerung bzw. Besteuerung bei Grenzübergang • mit einem Startniveau von mindestens 50 Euro pro Tonne CO2äq, • mit einer für Innovationen und Investitionen planungssicheren Steigerung von mindestens 5 Euro pro Jahr als Zielpfad, • nicht zur Generierung zusätzlicher Steuereinnahmen, sondern für eine optimale Lenkungswirkung mit einem fairen, sozialen Ausgleich. Auswahl Unterzeichner CO2 Abgabe e.V. 24.02.2021 5/31
(Kurz-)Geschichte CO2-Preis & Energiesteuer • Das Konzept der Pigou-Steuer wurde bereits 1920 im ökonomischen Kontext von Arthur Cecil Pigou formuliert. Die CO2-Steuer ist eine Form davon. • Mitte der 1970er Jahren argumentiert William D. Nordhaus (Jahrgang 1941) mit Kosten-Nutzen- Analysen den menschengemachten Klimawandel durch Bepreisung aufzuhalten und erhält 2018 den Wirtschaftsnobelpreis für seine Arbeiten zur Internalisierung der „sozialen Kohlenstoffkosten“ (CO2- Preis). 1992: The 'DICE' Model: Background and Structure of a Dynamic Integrated Climate-Economy Model of the Economics of Global Warming (https://ideas.repec.org/p/cwl/cwldpp/1009.html) • 1991 Entwurf einer europäischen kombinierten Energie- und CO2-Steuer mit anfänglich 1993 3 USD je Barrel, Anstieg 1 USD je Barrel und Jahr: (https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/P_91_67) • 1994 Empfehlung zur europaweiten Energie-CO2-Steuer Abschlussbericht der "Enquete-Kommission „Schutz der Erdatmosphäre“ (https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/12/086/1208600.pdf), S. 488 ff. • 2005 führt die EU den europäischen Emissionshandel (EU-ETS) ein. (https://de.wikipedia.org/wiki/EU-Emissionshandel#Hintergrund_und_Entstehungsgeschichte) CO2-Bepreisung ist kein neues Thema, wenn sich die EU 1991 auf den Anstieg von 1 USD pro Barrel Öl pro Jahr entschieden hätte, wären wir heute bei ca. 100 € pro Tonne CO2. CO2 Abgabe e.V. 24.02.2021 6/31
Theorie Lenkungswirkung von CO2-Preisen Die Lenkungswirksamkeit von Preisen auf Treibhausgase (THG) hängt u.E. im Wesentlichen von folgenden Faktoren ab: 1. Den THG-Vermeidungskosten einer entsprechenden Maßnahme. 2. Der Höhe der damit in der Regel gleichzeiOg vermiedenen Energiekosten. 3. Der BereitschaR und den Möglichkeiten (Beispiel: Mieter haben wenig direkten Einfluss auf Wärmedämmung oder Heizung) einzelner Akteure im gewerblichen, öffentlichen und privaten Umfeld, in THG-Vermeidung zu invesOeren oder THG einzusparen. 4. Den bürokraOschen Hemmnissen, die eine InvesOOon in die Einsparung von THG oder den Ausbau erneuerbarer Energien unter BerücksichOgung der branchenspezifischen InvesOOonszyklen und staOschen AmorOsaOonszeiten erschweren oder gar verhindern. 5. Anderen Steuern, Ausnahmen, SubvenOonen, Regeln die dagegen wirken, z.B. durch „Reboundeffekte“. CO2 Abgabe e.V. 24.02.2021 7/31
Theorie: Externalitäten in die „wahren“ Kosten einbauen = im Sinne der Schadenskosten für die Umwelt, die bei ProdukBon oder dem Konsum entstehen, jedoch nicht beim Verursacher anfallen Strom Industrie Gebäude Verkehr • Fossile • Fossile Brennstoffe • Fossile • Fossile Treibstoffe Brennstoffe (Klimakrise) Brennstoffe (Klimawandel) (Klimakrise) • Prozesse (Klimakrise) • Umweltverschmutzung • Ewigkeitslasten • Grundstoffe/Ressourcen • Dämm-/ • LuOverschmutzung Bergbau • Umweltverschmutzung baustoffe • Unfälle/Gesundheit • LuOverschmutzung Toxizität (Graue Energie) • Staus Rohstoffgewinnung • Flächenkonkurrenz • Artensterben • Soziale Kosten • Flächenkonkurrenz • Artensterben • ein CO2e-Preis adressiert bei weitem nicht alle Externalitäten • Im Verkehr werden die Infrastrukturkosten nicht ausgewiesen • Unterschiedliche hohe CO2-Vermeidungskosten CO2 Abgabe e.V. 24.02.2021 8/31
Theorie: Internalisierung von Externalitäten Steuer oder Emissionshandel? Theorie & Praxis Steuer/Abgabe Emissionshandel Steuerung über den Preis Kombinationen Mengensteuerung • Verschmutzungsabgabe • Begrenzung von Verschmutzungsrechten Theorie „Planungssicher“ Mindestpreise Korridore „Zielsicher“ • unbürokratisch • Spekulationsfördernd Praxis • Komplex Beides marktwirtschaftliche Instrumente Beim Emissionshandel ist nicht das Cap, sondern der (zeitlich unbegrenzte) Trade das Problem Preissignal sollten beim Konsumenten, wie beim Produzenten wirksam werden Politische Eingriffe (Psychologie) haben enormen Einfluss Welche Wechselwirkungen gibt es mit anderen Instrumenten? Geeignete gezielte Einnahmenverwendung kann Lenkungswirkung vervielfachen! CO2 Abgabe e.V. 24.02.2021 9/31
Praxis: EU-ETS Entwicklung CO2-Preis und überschüssige Zertifikate 40 € TNAC (Überschüssige Zertifikate) 35 € 30 € 2100 2100 2050 2050 pro Tonne CO2 25 € 1750 1750 1750 1750 1693 1654 1654 1693 1654 1654 1385 20 € 1385 15 € 950 950 10 € 450 450285 5€ 285 0€ -24 J 08-24 J 09 J 10 J 11 J 12 J 13 J 14 J 15 J 16 J 17 J 18 J 19 J 20 J 21 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 CO2 Abgabe e.V. 24.02.2021 10/31
EU-ETS-Erlöse abzgl. Strompreiskompensa8on durch ETS- Emissionen in Deutschland abzgl. Strompreiskompensa8on EU-ETS Erlöse durch Emissionen 8 7,11 7 Gründe: 6 5,56 5 • kostenfreie Zuteilung €/CO2e 4 = 2,6 Mrd. € / • überschüssige Zertifikate = 2,3 Mrd. € / 363 Mio. EUA • Strompreiskompensation 3 422 Mio. EUA • Markstabilitätsreserve 2 1 - 2018 2019 Einnahmen EU-ETS (abzgl. Budget Strompreisk.) für Deutschland im Jahr 2019 bei 2,6 Mrd. € Einige Unternehmen bekommen mehr kostenfreie Verschmutzungsrechte als sie Emissionen haben. CO2 Abgabe e.V. 24.02.2021 11/31
Praxis: Was wurde 2019 beschlossen? Klimaschutzgesetz mit konkreten Jahreszielen bis 2030 Entwicklung Treibhausgasemissionen Treibhausgasemissionen Deutschland Deutschland nach Sektorgruppen 1400 1252 Ziele Klimaschutzgesetz 1200 993 Mio. Tonnen CO2äq 866 1000 813 800 543 600 400 200 0 1990 1995 2000 2005 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 Energiewirtschaft Industrie Gebäude Verkehr Landwirtschaft Abfallwirtschaft; Sonstige - 1,05% pro Jahr (2005-2018) - 4,04% pro Jahr (2020-2030) CO2 Abgabe e.V. 24.02.2021 12/31
Energiebedingte territoriale Emissionen 2019 in Deutschland (fossile Brenn- und Kraftstoffe) 700 CO2-Emissionen in Millionen Tonnen CO 2e/a 600 159 Private Haushalte Brennstoffemissions handelsgesetz 500 BEHG* (48%) 176 Gewerbe/Industrie 400 300 118 Industrieanlagen 77% von Unternehmen Europäischer 200 Emissionshandel beeinflussbar Energieanlagen EU-ETS** (52%) 245 100 0 2019 * Brennstoffemissionshandelsgesetz ** Europäischer Emissionshandel CO2 Abgabe e.V. 24.02.2021 13/31
Emissionseinsparungen in Deutschland 2005-2019 seit Einführung des europäischen Emissionshandel Zahlreiche Wechselwirkungen 400 390 2005 2019 300 Mio. CO2e 245 200 154 160 163 100 125 118 122 91 73 79 78 0 Energieanlagen Industrie Energie/Industrie Gebäude Verkehr Landwirtschaft/Sonstige Anlagen Europäischer Emissionshandel (EU-ETS) Nicht EU-ETS Größte Reduktionen im Energieanlagenbereich CO2 Abgabe e.V. 24.02.2021 14/31
Carbon leakage = Verlagerung von Emissionen (gilt nicht nur für C, sondern auch für THG) Carbon leakage ist umso größer, • je weniger Länder wirksame CO2-Preise eingeführt haben und je größer die Unterschiede bei den CO2-Preisen zwischen Regionen oder Ländern sind, • je treibhausgasintensiver die Produktion von Gütern oder Dienstleistungen ist, • je wettbewerbsintensiver die Märkte sind und je weniger Unternehmen höhere Kosten an die Nutzer weitergeben können, • je niedriger „Handelskosten“, wie Zölle oder Transportkosten oder andere regulatorische Hindernisse (Bürokratie) sind, • und je stärker die Nachfrage auf Preisänderungen (Preiselastizität) reagiert und z.B. durch andere Produkte ersetzbar sind (vgl. auch Felbermayr & Peterson 2020). Nobelpreisträger William Nordhaus schlägt 2019 den Klimaclub der willigen Staaten vor, die andere Staaten (z.B. durch Klimaabgaben) bestrafen, die sich nicht am Klimaschutz beteiligen bzw. die Zielvereinbarungen zur Reduktion von Treibhausgasen nicht erfüllen. CO2 Abgabe e.V. 24.02.2021 15/31
Schutz vor Carbon Leakage - CO2 Grenzausgleich Was gilt für alle Varianten eines Grenzausgleichs? 1. Wechsel von einer rein territorial und produk5onsbasierten Emissionsbetrachtung und ggf. Erfassung hin zu einer Betrachtung, die auch außereuropäische oder konsumbasierte Emissionen (Emissionsfußabdruck) zur Grundlage der Bepreisung bzw. eines Grenzausgleichs macht. 2. CO2-Gehalt oder Treibhausgaspoten5al von betroffenen Gütern und Dienstleistungen muss mehr oder weniger detailliert erfasst werden (und es muss entschieden werden, wie stark Vorleistungen einbezogen werden). 3. Idee und theore5sche Wirkungsweise der verschiedenen Varianten sind gar nicht weit auseinander -> es kommt primär auf eine prak5kable Umsetzung mit ggf. höherem Aufwand an 4. Wie geht man mit den unterschiedlichen Emissionen der Stromerzeugung (indirekte Emissionen) um? CO2 Abgabe e.V. 24.02.2021 16/31
CO2e Grenzausgleich Grundsätzliche Risiken • Risiko des „Reshuffling“: Handelspartner exportieren „grün“ in die EU, produzieren aber für andere Märkte weiterhin „braun“ (gilt vor allem für Emissionen aus der Stromerzeugung, Stichwort „Ökostrombezug“) • Vergeltungsrisiko trotz bestmöglicher Ausgestaltung hinsichtlich WTO-Konformität -> hoher diplomatischer Aufwand. Handelskonflikte/Streitfälle; je grösser die Preisdifferenz zwischen der im Ausland vorhandenen CO2e-Kosten und dem in der EU auf Importe angewandten CO2e-Preis, desto höher das Risiko. Importeuren von Grundstoffen in die EU sollte die Möglichkeit eröffnet werden, geringere CO2e-Produktgehalte als die der Referenzwerte (Benchmarks, -durchschnittswerte) nachzuweisen und somit ihre Bemessungsgrundlage für den entrichtenden Grenzausgleichspreis zu senken. Beim Ökostrombezug muss ein regionaler Bezug gewährleistet sein. CO2 Abgabe e.V. 24.02.2021 17/31
CO2 Grenzausgleich Unbürokra5schen und einfachen Eins5eg ermöglichen • Die Treibhausgasemissionen der Primärenergieträger zu bes5mmen, die in Grundstoffprodukten zum Einsatz kommen, ist durch pauschale Annahmen zur durchschni?lichen CO2e- Intensität von Grundstoffprodukten bereits heute möglich (ISO 14067, bri5sche PAS 2050 und das GHG Protocol). • Der Nachweis der Treibhausgase durch alle Produk5onsschri?e sowie des Transports vieler Zwischen- und Endprodukte (Life-Cycle-Assessment) für Produkte, die einen Schwellenwert der Treibhausgasintensität überschreiten, ist eine mi?elfris5g bis langfris5g sinnvolle Weiterentwicklung. • Dazu ist die Entwicklung eines standardisierten und weitgehend automa5sierten Nachweismechanismus für Treibhausgase in Zwischen- und Endprodukten notwendig. Mi#el- bis langfris/ges Ziel muss es sein, auf möglichst einfache Weise die “wahren“ CO2-Preise von Produkten für den Nutzer erkennbar zu machen. S/chwort: „Lieferke#engesetz“ CO2 Abgabe e.V. 24.02.2021 18/31
EU-Konsulta,on zum CO2-Grenzausgleich Vier Vorschläge stehen zur Auswahl 1. Steuer (Zoll) auf Einfuhren an der EU-Grenze auf Produkte mit dem Risiko einer Verlagerung von CO2-Emissionen erfolgen (EU-Konsultation 6.1) 2. Ausdehnung des EU-Emissionshandelssystems (EU-ETS) auf Einfuhren emissionsintensiver Grundstoffprodukte (EU-Konsultation 6.2). 3. Verpflichtenden Zertifikatepool für Einfuhren außerhalb des EU-ETS erfolgen, der sich stark am CO2-Preis des EU-ETS orientiert (EU-Konsultation 6.3). 4. CO2-Steuer (z.B. Verbrauchssteuer oder eine Art Mehrwertsteuer) auf Produkte, die dem Risiko einer Verlagerung von CO2-Emissionen unterliegen, unabhängig von ihrer Herkunft (EU-Konsultation 6.4). Link zur Konsultation https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/12228- Carbon-Border-Adjustment-Mechanism/public-consultation CO2 Abgabe e.V. 24.02.2021 19/31
Grundlegende Varianten für einen Grenzausgleich am Beispiel Stahl/PKW An welcher Stelle wird Geld eingenommen? EU Grenze Nicht EU Produkt Mehrkosten für eine Tonne Mehrkosten für eine Tonne Stahl bei 25€/CO2e Stahl bei 25€/CO2e Mehrkosten Produkt Heute: incl. kostenfreie Zuteilung 0€ und Strompreiskompensation ca. +4€ EU-ETS Zertifikate auf Importe Stahl Stahl 1 ohne kostenfreie Zuteilung + 48 € + 48 € und Strompreiskompensation - 48 € Grenzsteuerausgleich 2 (Carbon Border Tax) + 48 € 600 kg Stahl pro Auto Beispiel PKW Endproduktabgabe Stahl proPKW 600 kg 3 (Konsumabgabe/ + 29 € Benchmark CO2e pro Auto 1,9 1,14 t CO2e/1000 kg Stahl Tonnn CO2e Klimaabgabe DIW) CO2 -Preis Aufschlag 25 29 €/Tonne CO2e € CO2 Abgabe e.V. 24.02.2021 20/31
CO2 Grenzausgleich Zusätzlicher Baustein »Carbon Contract for Difference«(CCFD). • Der Staat schließt mit einem Industrieunternehmen einen Vertrag, in dem der Staat Zuschüsse zahlt, solange der Preis für Treibhausgase zu niedrig ist, um in neue klimaneutrale Produk?onsanlagen inves?eren zu können. Wenn der Preis schließlich ansteigt, zahlt der Konzern zurück. Auf diese Weise kann sofort mit dem klimaneutralen Umbau der GrundstoffwirtschaJ begonnen werden. Beispiel: Grüner Wasserstoff aus Elektrolyse (Chemie) Vermeidungskosten abzgl. eingesparte Betriebskosten 170 € pro Tonne CO2e - EU-ETS-Preis 50 € pro Tonne CO2e = Differenzkosten 120 € pro Tonne CO2e Ohne CCFDs sind Sprunginves22onen in klimaneutrale Produk2onsanlagen in vielen treibhausgasintensiven Sparten nicht zu erwarten Weiterführende Infos zu Differenzverträgen https://www.diw.de/de/diw_01.c.670596.de/differenzvertraege_contracts_for_difference.html CO2 Abgabe e.V. 24.02.2021 21/31
CO2 Grenzausgleich und Differenzverträge Differen - ertr ge (Carbon Contract for Difference CfD) ariante ariante 2 ariante ariante Treibhausgas- vermeidungs- CfD- CfD- CfD- CfD- kosten Zahlung Zahlung Zahlung Zahlung Strompreiskompensation ggf freie Zuteilung Konsum- Kosten durch kostenlose abgabe CO2-Preis Zuteilung ren - ( ren - (Strompreis- ausgleich ausgleich) Kompensation) kostenlose Zuteilung CO2 Abgabe e.V. 24.02.2021 22/31
CO2 Grenzausgleich Zusammenfassung und Schlussfolgerungen • So lange es weltweit keine einheitlichen CO2e-Preise gibt, bedarf es aus Gründen des We>bewerbs und des Schutzes vor Carbon Leakage eines Mechanismus zum Grenzausgleich. • Die bisherigen Carbon Leakage Maßnahmen im EU-ETS (kostenfreie Zuteilung und StrompreiskompensaMon) reichen nicht aus, um RedukMon der Treibhausgasemissionen um 55 bis 60 % bis 2030 mit einem angemessenes Cap im EU-ETS erreichen zu können. • Ein funkMonierender Grenzausgleich ist ein notwendiger Baustein, um deutlich höhere Preise auf Treibhausgase ohne Carbon Leakage in der Industrie zu ermöglichen. • Ein Grenzausgleich ist noch kein hinreichendes Instrument, um der Industrie bei hohen CO2-Vermeidungskosten SprunginvesMMonen in klimaneutrale ProdukMonsverfahren zu ermöglichen. Hierzu bedarf es zusätzlicher Bausteine und einer Langriststrategie zur Weiterentwicklung des EU-ETS wie z.B. durch Carbon Contract for Difference (CCFD), einer Preisstabilitätsreserve. CO2 Abgabe e.V. 24.02.2021 23/31
CO2 Grenzausgleich Zusammenfassung und Schlussfolgerungen • Strompreiskompensation bzw. eine Deckelung der Industriestrompreise sind keine verursachergerechte Lösung. Die Kosten zunehmend erneuerbarer und flexibler Stromerzeugung sowie die Stromtransportkosten müssen sich ebenfalls in den Produktkosten wiederfinden. Dazu ist ein Mechanismus notwendig, der die Industrie in die Lage versetzt die wahren Kosten einer grünen Stromversorgung in die Produkte einzupreisen. Preissignale müssen beim Nutzer eines Produktes ankommen, um ggf. eine andere Produktentscheidung treffen zu können (Beispiel Holz statt Stahl als Baustoff). • Kostenfreie Zuteilung und Strompreiskompensation sind damit mittel- bis langfristig ein Auslaufmodell des Carbon Leakage. CO2 Abgabe e.V. 24.02.2021 24/31
CO2 Grenzausgleich Zusammenfassung und Schlussfolgerungen • Alle derzeit diskutierten Mechanismen zum Grenzausgleich über eine Steuer an der Grenze, über die die Verpflichtung zum Kauf von Zertifikaten auf Importe von Grundstoffen oder eine Abgabe auf Produkte lassen sich je nach Ausgestaltung prinzipiell kompatibel zum Welthandels- und Europarecht ausgestalten. Dazu dürfen importierte Produkte nicht schlechter behandelt werden als gleichartige einheimische Waren. Dies bedeutet vor allem, dass der Grenzausgleich auf Importe nicht höher ausfallen darf als die Besteuerung der einheimischen Waren. • Mittel- bis langfristig geht es um die Entwicklung eines weitgehend automatisierten Nachweismechanismus für Treibhausgase durch alle Produktionsschritte sowie den Transport vieler Zwischen- und Endprodukte (Life-Cycle-Assessment), der dann als Bemessungsgrundlage für die Bepreisung eines Grenzausgleichs verwendet werden kann. CO2 Abgabe e.V. 24.02.2021 25/31
CO2e Grenzausgleich Zusammenfassung und Schlussfolgerungen • CO2e-Mindestpreise oder Preisstabilitätsreserve erhöhen Planungssicherheit für die Industrie und erleichtern ggf. die Festlegung der spezifischen Grenzausgleichspreise. • Entsprechende Angebote an Entwicklungs- und Schwellenländer sind notwendig (InvesIIonshilfen, ggf. zeitlich befristete Ausnahmeregeln), um die dorIge ProdukIon ebenfalls an notwendige Klima- und Sozialstandards heranzuführen. • Einnahmeverwendung/InvesIIonen für klimaneutrale ProdukIonsverfahren außerhalb der EU erhöhen die Akzeptanz von Mechanismen des Grenzausgleichs außerhalb der EU. • Steuern im Rahmen der EU-Energiesteuerreform, welche dann auch für Importe greifen, sind WTO-rechtlich unproblemaIsch und sind, sofern sie sich auch am Energiegehalt bemessen, eine dauerhaTe Einnahmequelle. CO2e-Preise und Grenzausgleich schaffen sich langfristig ab, wenn sie erfolgreich sind. CO2 Abgabe e.V. 24.02.2021 26/31
Zusammenfassung und Schlussfolgerungen Energiebesteuerungsrichtlinie & CO2e Grenzausgleich • Reform der Energiebesteuerungsrichtlinie ermöglicht die Angleichung staatlich induzierter Preisbestandteile bei den Energiesteuern und Umlagen und ihre einheitliche Ausrichtung an den Treibhausgasemissionen/Klimaschadenskosten in der EU. • Grenzausgleich ermöglicht eine IndustriepoliBk ohne Ausnahmen und vermeidet das Risiko von Carbon Leakage und baut BürokraBe ab. • EinsBeg in den Grenzausgleich über durch pauschale Annahmen zur durchschniHlichen CO2e- Intensität von Grundstoffprodukten bereits heute möglich. • MiHel bis langfrisBg wünschenswert: Bilanzierung der Treibhausgasemissionen durch die gesamte Liefer- und WertschöpfungskeHe. Der Aufwand die Treibhausgasemissionen im Endprodukt und den Kosten sichtbar zu machen für den Klimaschutz einen Mehrwert, im Gegensatz zur bisherigen BürokraBe der Ausnahmen und RückerstaHungen. • Am Ende sollte es für uns alle nur noch Produkte zu kaufen geben, die in der Summe die Vereinbarungen von Paris einhalten. CO2 Abgabe e.V. 24.02.2021 27/31
Ausblick: Worum geht es? Wahre Preise bis zum Endprodukt CO2-Mindestpreis einführen z.B. durch Preisstabilitätsreserve statt EU-ETS Energie Marktstabilitätsreserve; CO2-Preissignal in „Echtzeit“ in den Strompreis integrieren – > 50 €/t CO2e Verursachergerechte Strompreise Keine Ausnahmen mehr für Niemanden: Wettbewerbsverzerrungen vermeiden über EU-ETS Industrie Grenzausgleich als Endprodukabgabe und Investitionen vorziehen durch Carbon > 50 €/t CO2e Contract for Difference (CfDs); Soziale Verwerfungen gezielt lösen. Industrie, GHD, die nicht im EU-ETS Höhe des CO2-Preises über Steuer- und Umlagenreform oder EU Energiebesteuerungs- veranlagt sind richtlinie am Preis des EU-ETS ausrichten, Wettbewerbsverzerrungen und soziale Wahre Preise bis zum > 50 €/t CO2e Verwerfungen gezielt lösen Endprodukt Mieter-Vermieter Dilemma lösen, Anteil der EE-Wärme schrittweise erhöhen Gebäude (Ordnungsrecht), KfW- und Bafa-Förderungen konsequent an der Minderung der THG > 50 €/t CO2e ausrichten Personenverkehr Fahrleistungsbezogene PKW-Maut als Infrastrukturabgabe zur Internalisierung aller > 50 €/t CO2e externen Kosten incl. CO2-Preisanteil (z.B. 11 Cent/km). Güterverkehr LKW-Maut erhöhen (7,2 Mrd. € pro Jahr); Speditionsabgabe nach CO2-Intensität bis zum > 180 €/t CO2e Endprodukt Landnutzung > 180 €/t CO2e Kombinierte Tierwohl- und Treibhausgasabgabe als Endproduktabgabe auf tierische Produkte CO2 Abgabe e.V. 24.02.2021 28/31
Ausblick: Worum geht es? Wahre Preise bis zum Endprodukt (Lieferkettengesetz) Rohmaterial Vorkettenprodukte ope onnen e e e e roduktion ope ner ie ope CO2 Abgabe e.V. 24.02.2021 29/31
Ausblick: Worum geht es? Wahre Preise bis zum Endprodukt (Lieferkettengesetz) Treibhaus asemissionen Produktions/ Konsum/ Produktion Konsum/ Territorial- Verbrauchs- Territorial- Verbrauchs- bilanz bilanz bilanz bilanz Export Import Import Export Land„A“ Land„B“ CO2 Abgabe e.V. 24.02.2021 30/31
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