15 16.09.2020 Rheda-Wiedenbrück - Die branchenübergreifende Plattform für Beschaffung und Produktdesign
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Die branchenübergreifende Plattform
für Beschaffung und Produktdesign
Beschaffung
Kunststoff-
Fertigung Entwicklung
produkte
Projektierung
15. – 16.09.2020
Rheda-Wiedenbrück
www.kpa-messe.deWANN UND WO?
INFORMATIONEN ZUR KPA 2020
VERANSTALTUNGSORT
Messehallen A2 Forum
Gütersloher Straße 100
33378 Rheda-Wiedenbrück
ÖFFNUNGSZEITEN
1. Messetag, 15.09.2020 | 9:00 bis 17:00 Uhr
2. Messetag, 16.09.2020 | 9:00 bis 16:00 Uhr
EINTRITTSPREIS
Tageskarte: € 20,– inkl. MwSt. bei Kauf vor Ort
Kostenfrei bei vorheriger Registrierung über www.kpa-messe.de
PARKEN
Parkplätze direkt am Messegelände
Kostenlose Sonderparkflächen für Aussteller
(Zufahrt nur mit Ausstellerausweis)
VERANSTALTER
Carl Hanser Verlag GmbH & Co. KG
Kolbergerstraße 22
81679 München
Tel.: +49 89 99830-687
Fax: +49 89 99830-157
info@kpa-messe.de
www.kpa-messe.de
02DAS MESSEPROFIL DER KPA
KUNSTSTOFFPRODUKTE IM MITTELPUNKT
Branchenübergreifend präsentieren Kunststoffverarbeiter sowie Material- und Farbenhersteller
auf der KPA – Kunststoff Produkte Aktuell ihre Produkte und Dienstleistungen in der Region.
Die Messe hat den Anspruch, das gesamte Kompetenzspektrum der Kunststoffverarbeitung zu
zeigen, denn unterschiedlichste Industrien benötigen Kunststoffteile, -komponenten und -systeme.
Die KPA-Fachbesucher – Einkäufer, Konstrukteure, Designer und Entscheidungsträger –
kommen aus einer Vielzahl an Branchen der verarbeitenden Industrie aus der Region und nutzen
die Messe für folgende Ziele:
Beschaffung
Kunststoff-
Fertigung Entwicklung
produkte
Projektierung
Beschaffung von Kunststoffteilen – Einkäufer und Projektleiter finden auf der KPA leistungsfähige
Zulieferer mit unterschiedlichsten Kompetenzen im Bereich der Kunststoffbe- und -verarbeitung.
Entwicklung von Kunststoffteilen – Neue Materialien und professionelle Fertigungskompetenz
vereinfachen die Entwicklung von Kunststoffteilen. In der offenen KPA-Kommunikationsatmo-
sphäre können Besonderheiten und Anforderungen von Neuteilen schnell besprochen werden und
durch Vergleich die geeigneten Zulieferer gefunden werden.
Fertigung von Kunststoffteilen – Die KPA-Aussteller punkten durch eine breite Fertigungs-
kompetenz. Von der reinen Lohnfertigung bis hin zur Fertigung und Montage von Baugruppen
und Systemen, die KPA ermöglicht schnelle Orientierung und persönlichen Austausch mit
den Anbietern.
Projektierung von Neuprodukten – Zeitgemäßes Produktdesign betrachtet den gesamten Lebens-
zyklus eines Neuproduktes. Durch die Präsentation von neuesten Materialien, besten Fertigungs-
methoden und auch konstruktiver Werkzeugplanung unterstützt das breite Kompetenzspektrum der
KPA das Design von Neuprodukten von der Idee bis zur Umsetzung.
Nutzen Sie die Gelegenheit und seien Sie dabei, wenn die KPA im September 2020 zum
ersten Mal in der norddeutschen Region präsentiert und profitieren Sie von einem unkomplizierten
Messeauftritt und einem Full-Service-Paket!
Wir freuen uns auf Sie!
03MESSESTANDORT – INMITTEN STARKER INDUSTRIE-CLUSTER
Der Messestandort Rheda-Wiedenbrück liegt mitten im starken Industriecluster Ostwestfalen,
das durch zahlreiche gewachsene Familienunternehmen und Hidden Champions geprägt ist.
Innerhalb von 1,5 Autostunden liegen weitere bekannte Industriestandorte mit namhaften
Marktführern aus unterschiedlichsten Industriesektoren. Das unterstreicht die gute Erreichbarkeit
des KPA-Standorts im Norden.
Bremen
Osnabrück
NL Wolfsburg
Hannover
Dortmund Kassel
Siegen
Köln
Frankfurt
Mit der jährlich dort stattfindenden Zuliefermesse KUTENO hat der Standort bereits ein sehr gutes
Standing und einen hohen Bekanntheitsgrad innerhalb der Kunststoffindustrie. Mit der KPA
erhalten nun auch Kunststoffbe- und -verarbeiter eine Plattform im norddeutschen Raum, auf der
Sie Ihre Fertigungskompetenz und Ihr Leistungsportfolio effizient präsentieren können.
Aussteller Besucher Aussteller Besucher
Verarbeitende
Zulieferunternehmen Kunststoffbe- Industrien, die
für die kunststoffver- KUTENO und -verarbeiter* KPA Kunststoffteile
arbeitende Industrie
benötigen
*KPA-Ausstellerzielgruppen im Detail
auf der rechten Seite
04WER IST DA?
AUSSTELLER DER KPA
Ausstellerzielgruppe
Kunststoffbe- und Prototypenbau und Material- und
-verarbeiter Abmusterung Farbhersteller
Konstruktionsbüros Software für
und Dienstleister Konstruktion/Simulation
Verfahrenstechniken
Spritzguss Thermoforming Extrusion
Compoundierung Additive Fertigung
VORTEILE FÜR AUSSTELLER AUF EINEN BLICK
Das KPA-Konzept ermöglicht Ihnen, sich bei fairen Kosten, mit wenig Aufwand und in eng begrenzter
Zeit in einem starken Industriecluster zu präsentieren. Zugleich haben Sie auf dieser Arbeitsmesse
die Möglichkeit des intensiven Netzwerkens: Sie können Kooperationspartner finden oder mit
anderen zusammen ein Kundenbedürfnis abdecken, zu dem Sie alleine nicht in der Lage wären.
Auf der KPA spricht man miteinander. Erfahrungen werden ausgetauscht. Die KPA inspiriert.
• Branchenübergreifende Plattform für die Präsentation des kompletten Kompetenzportfolios
• Arbeitsmesse mit Konzentration auf die Produkte
• Die KPA als Anstoß für Produktentwicklung und Substitution
• Die KPA als Dialog- und Diskussionsplattform:
Expertengespräche auf Augenhöhe in familiärer Arbeitsatmosphäre
• Schlüsselfertiges Standbaukonzept mit Full-Service-Paket:
kein eigener Standbau notwendig und optimales Kosten-Nutzen-Verhältnis
• Hohe Besucherqualität aus branchenübergreifenden Betrieben der verarbeitenden Industrie
• Die Messe bietet Raum für Kreativität und Kommunikation:
Kurzvorträge zur Produktentwicklung und kreativer Netzwerkabend
05DIE KPA-MESSEHALLE – RAUM FÜR KOMMUNIKATION
GEZIELTES NETZWERKEN – INSPIRATION FÜR NEUE GESCHÄFTE.
Die Planung der Halle und die Messestände sind auf Kommunikation ausgerichtet.
In den Catering-Zonen können Sie auch in größeren Gruppen Gespräche führen.
Die branchenübergreifende Plattform
Auf Ihr besonderes Produkt-Highlight können Sie in den New Product Displays hinweisen.
für Beschaffung und Produktdesign
Die Displays stehen zentral im Eingangsbereich und erzielen besondere Aufmerksamkeit.
Die Vitrinen
15. – sind abschließbar2020,
16. September und können mit Standnummer und Logo versehen werden.
Rheda-Wiedenbrück
15 m2
Catering
12 m2
9 m2
New Product
Display
Eingang
Eingang
Forum
Catering
06DAS KPA-MESSESTANDSYSTEM
FOKUS AUF DAS WESENTLICHE – IHRE KUNDEN
FERTIGER MESSESTAND – KEIN MESSEBAU MEHR NOTWENDIG.
Die hochwertigen Messestände werden für Sie einheitlich vorbereitet. Licht und Standbeschilde-
rung, Präsentationstresen, Stehtisch und zwei Barhocker, Teppich, Grundreinigung, Strom
und mehr – alles ist bereits aufgebaut, wenn Sie mit Ihren Exponaten anreisen. Einfach Produkte
einräumen und anfangen!
Die Bewirtung für Sie und Ihre Gäste mit Kaffee, Tee, Softdrinks, Sandwiches und Kuchen ist
inklusive. Somit können Sie die zwei Messetage voll und ganz Ihrer Kundschaft widmen!
Eckstand Einheitliches Standsystem
Catering-Zonen New Product Display
07WER WIRD ANGESPROCHEN?
BESUCHER DER KPA
Entscheider und Mitarbeiter aus den Abteilungen ...
Unternehmens-
Einkauf Konstruktion Produktion
leitung
Design Logistik Entwicklung
Branchencluster der Region Rheda-Wiedenbrück
Consumer
Ladenbau Chemieprodukte
Products
Maschinenbau Nutzfahrzeuge
Möbel / Verpackung /
Automotive
Beleuchtung Nahrungsmittel
Zulieferindustrie Textilien
Auf der KPA stehen Kunststoffprodukte im Mittelpunkt der Präsentation. Kunststoffverarbeiter
zeigen branchenübergreifend dem Fachpublikum Ihr Kompetenzspektrum:
Aerolift Wirthwein Scheplast
08WIE WIRD DIE MESSE BEKANNT GEMACHT?
WERBE- UND MARKETINGAKTIONEN
Mittels Direktwerbung, Anzeigenwerbung und Pressearbeit in der Fachpresse und in regionalen
Tageszeitungen sowie über Online-Medien wird die KPA-Fachmesse weiter bekannt gemacht,
um sich als marktrelevante Messe zu platzieren.
Eine zielgerichtete Besucheransprache erfolgt durch einen umfangreichen Marketing- und
Werbemaßnahmenplan:
• Direktmarketing über mehrstufige Mailings, u.a. eine Messezeitung*
• Onlinewerbung (Newsletter, Termineinträge, Banner, etc.)
• Anzeigenwerbung in Fachzeitschriften der KPA-Besucherbranchen
• Zusammenarbeit und Partnerschaften mit Verbänden, Netzwerken und Clusterinitiativen aus
den KPA-Besucherbranchen
• Zusammenarbeit mit lokalen Medien
• Zielgerichtete Presseinformationen für unterschiedliche Branchen
• KPA-Infostände und Präsentationen auf Branchenveranstaltungen, wie Messen, Netzwerk-
treffen, Tagungen, Technologietagen, etc.
• Social Media: Xing, LinkedIn, Twitter
• Kostenfreie Marketing- und Einladungspakete für Aussteller zur Besucherwerbung
*MESSEZEITUNG
Im Vorfeld der KPA wird eine Messezeitung mit allen wichtigen Informationen zur Messe und
spannenden Branchennews von uns an ca. 21.000 potentielle Besucher postalisch versendet.
Weiterhin erscheint die Messezeitung als Vollbeilage der Fachzeitschrift Kunststoffe.
Aussteller haben die Möglichkeit mit einem Firmenportät vertreten zu sein.
09DAS RAHMENPROGRAMM DER KPA
MEHRWERT FÜR AUSSTELLER UND BESUCHER
DAS VORTRAGSPROGRAMM – VORTEILE DURCH WISSENSVORSPRUNG
Auf der KPA gibt es Highlights aus der Kunststoffverarbeitung nicht nur an den Ausstellerständen
zu entdecken. Ein auf die Bedürfnisse der Fachbesucher ausgerichtetes und von Branchenexperten
präsentiertes Fachvortragsprogramm im Zentrum des Messegeschehens vermittelt den
Messeteilnehmern wertvolles Wissen und generiert zusätzliches Besucherinteresse aus den
Branchenclustern der Region.
KPA Ulm 2019
DIE SPECIAL AREA – EINTAUCHEN IN DIE WELT DER KUNSTSTOFFVERARBEITUNG
Die KPA bietet den Messeteilnehmern auf der Special Area interessante und live erlebbare Einblicke in
die Geschichte der Kunststoffindustrie und deren Anwendungsgebiete. Die Special Area ist inhaltlich
so konzipiert, dass Designer aus verarbeitenden Industriebranchen der Region angesprochen werden.
KPA Ulm 2019
1015. und 16. September 2020
in Rheda-Wiedenbrück
VERBINDLICHE BUCHUNG HAUPTAUSSTELLER
Fax an: +49 89 99830-157 oder Mail an info@kpa-messe.de
HAUPTAUSSTELLER
Firma
Straße PLZ / Ort
Internet E-Mail
Telefon Fax
USt.ID Nummer (EU Ausland) Buchstabe für Ausstellerverzeichnis
Hier abtrennen
Ansprechpartner Messeorganisation
Telefon Telefon
E-Mail E-Mail
MESSESTÄNDE UND PREISE
Die Messestände beinhalten Standbau, Wände, Beleuchtung, Teppich, Grundreinigung,
Standschild, 230V Stromanschluss, einen Counter, einen Stehtisch und zwei Barhocker, Catering,
Katalogeintrag, und Ausstellerausweise.
■ 5 x 3 m Eckstand = 15 qm € 5.750,– ■ 4 x 3 m Eckstand = 12 qm € 4.820,–
■ 5 x 3 m Reihenstand = 15 qm € 5.250,– ■ 4 x 3 m Reihenstand = 12 qm € 4.320,–
■ 3 x 3 m Eckstand = 9 qm € 3.830,– ■ New Product Display € 390,–
(nur in Kombination mit einem Messestand buchbar)
+ Anmeldegebühr € 170,– + Werbepauschale € 290,–
(beinhaltet Firmeneintrag, Logo und Werbemittel u.v.m.)
Alle genannten Preise zzgl. MwSt.
Ort / Datum Stempel und rechtsgültige Unterschrift
Die Rechnungslegung erfolgt ca. 10 Wochen vor der Veranstaltung. Die Forderungen aus der Buchung sind gegen Rechnung
innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug fällig. Bei nicht fristgerechter Zahlung ist eine Messebeteiligung ausgeschlossen.
Mit der Unterschrift bestätigen Sie die Kenntnisnahme unserer Allgemeinen und Besonderen Teilnahmebedingungen.
1115. und 16. September 2020
in Rheda-Wiedenbrück
VERBINDLICHE BUCHUNG MITAUSSTELLER
Fax an: +49 89 99830-157 oder Mail an info@kpa-messe.de
MITAUSSTELLER
Firma
Straße PLZ / Ort
Internet E-Mail
Telefon Fax
USt.ID Nummer (EU Ausland) Buchstabe für Ausstellerverzeichnis
Hier abtrennen
Ansprechpartner Messeorganisation
Telefon Telefon
E-Mail E-Mail
HAUPTAUSSTELLER
Firma / Standnummer
KOSTEN
Pro Mitaussteller werden € 460,– zzgl. ges. MwSt. als Organisationspauschale berechnet. Darin enthalten sind der Grundeintrag im
Messekatalog und im Internet. Pro Hauptaussteller sind maximal zwei Mitaussteller möglich. Die Rechnungslegung erfolgt direkt an
den Mitaussteller. Im Preis enthalten ist ein Ausstellerausweis sowie umfangreiche Werbemittel.
Weitere Ausweise müssen kostenpflichtig bestellt werden. Der Rücktritt des Hauptausstellers führt gleichzeitig zum Rücktritt des
Mitausstellers. Bei Rücktritt des Mitausstellers nach dem Buchungsschluss für den Messekatalog ist das Entgelt für den
Mitaussteller in voller Höhe zzgl. ges. MwSt. zu zahlen. Buchungen wie Möbel oder Versorgungsleistungen erfolgen grundsätzlich über
den Hauptaussteller.
Ort / Datum Stempel und rechtsgültige Unterschrift
Die Rechnungslegung erfolgt ca. 10 Wochen vor der Veranstaltung. Die Forderungen aus der Buchung sind gegen Rechnung
innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug fällig. Bei nicht fristgerechter Zahlung ist eine Messebeteiligung ausgeschlossen.
Mit der Unterschrift bestätigen Sie die Kenntnisnahme unserer Allgemeinen und Besonderen Teilnahmebedingungen.
12Allgemeine Teilnahmebedingungen für Messeveranstaltungen der Carl Hanser Verlag GmbH & Co. KG
1 Veranstalter 5 Zahlungsbedingungen
Verwender der Allgemeinen Teilnahmebedingungen und Die in der Zulassung bzw. in Besonderen Teilnahmebedin- lers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
Veranstalter ist die Carl Hanser Verlag GmbH & Co. KG, gungen der jeweiligen Messeveranstaltung genannten 8.2 Haftung des Ausstellers, Verpflichtung des Ausstellers
Kolbergerstraße 22, 81679 München, Tagungen und Messen, Zahlungstermine sind einzuhalten. Die vorherige und volle zum Versicherungsschutz
Tel.: +49 89 99830-0, Fax: +49 89 99830-157, Bezahlung der Rechnungsbeträge ist Bedingung für den Der Aussteller haftet für alle Schäden, die durch ihn, seine
E-Mail: tagungen@hanser.de, Internet: www.hanser.de, Bezug der Ausstellungsfläche, für die Eintragung in einem Angestellten, seine Beauftragten oder seine Ausstellungs-
(nachfolgend »Veranstalter« genannt). evtl. Katalog und für die Aushändigung der Ausstelleraus- gegenstände und -einrichtungen schuldhaft verursacht
Der Veranstalter ist berechtigt, ganz oder teilweise aus weise. Alle Rechnungsbeträge in sämtlichen vom Veran- werden. Der Aussteller haftet insbesondere auch für alle
dem Vertragsverhältnis zwischen Aussteller und Veran- stalter oder von einem vom Veranstalter beauftragten Schäden, die durch Verletzung der ihm obliegenden Sorg-
stalter resultierende Rechte und Pflichten auf einen Drit- Dritten erteilten Rechnungen, die im Zusammenhang mit faltspflichten schuldhaft verursacht werden; insbesondere
ten zu übertragen. Es gelten ausschließlich diese Allge- der Veranstaltung stehen, sind ohne jeden Abzug unter An- auch, wenn Versorgungs- und Abflussleitungen, Toiletten-
meinen Teilnahmebedingungen sowie alle sonstigen vom gabe der Kundennummer spesenfrei und in Euro auf das in oder Heizungsanlagen, Stromleitungen, etc. unsachgemäß
Veranstalter einbezogenen Bedingungen, wie Besondere der Rechnung angegebene Konto zu überweisen. behandelt werden.
Teilnahmebedingungen und ggfs. Technische Bedingungen Der Aussteller muss darauf hinwirken, dass Besucher und
für die jeweilige Messeveranstaltung. Abweichende Ge- 6 Rücktritt Dritte in seinem Ausstellungsbereich nichts beschädigen
schäftsbedingungen der Aussteller werden nicht aner- 6.1 Rücktrittsrecht des Veranstalters oder Personen verletzen. Der Aussteller haftet für alle
kannt. Leistet der Aussteller nach dem Vertrag fällige Zahlungen Personen- oder Sachschäden, die von Besuchern oder
nicht, so kann der Veranstalter von dem Vertrag zurücktre- Dritten aufgrund nicht ausreichender Beaufsichtigung
2 Angebot, Messethema, Aussteller, Mitaussteller ten, wenn er dem Aussteller erfolglos eine angemessene durch den Aussteller im Zusammenhang mit der Messe
2.1 Angebot Frist zur Leistung bestimmt hat. Die Fristsetzung ist in den verursacht werden. Der Aussteller haftet für alle Schäden
Der Veranstalter bietet dem Aussteller mit der Messever- Fällen des § 323 Abs. 2 BGB entbehrlich. Der Veranstalter an Gebäuden, Hallen und Mobiliar, die durch den Aussteller
anstaltung Präsentationsflächen/Ausstellungsflächen zur kann ebenfalls vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Aus- selbst oder seine Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und Be-
Miete. Darüber hinaus kann der Veranstalter bzw. von ihm steller eine vertragliche Pflicht zur Rücksicht auf die Rech- auftragten oder deren Mitarbeiter entstehen.
beauftragte Dritte weitere Dienstleistungen für den Aus- te, Rechtsgüter und Interessen des Veranstalters verletzt Der Aussteller haftet auch für alle Schäden, die am Fens-
steller wie z.B. die Vermietung von Standaufbauten, und dem Veranstalter ein Festhalten am Vertrag nicht ter- und Türglas sowie an den Schaufensterscheiben durch
-möblierung, Messebau, Sponsoring- und Werbeaktivitä- mehr zugemutet werden kann. Bei allen oben genannten ihn selbst oder seine Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und
ten etc. erbringen. Fällen eines Rücktritts durch den Veranstalter ist er neben Beauftragten oder deren Mitarbeiter entstehen, sofern
2.2 Messethema dem Rücktritt auch berechtigt, vom Aussteller alle verein- nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Veranstalters
Das Thema der Messveranstaltung wird in den Besonderen barten Zahlungen als pauschalen Schadensersatz zu ver- oder dessen Erfüllungsgehilfen vorliegen. Der Aussteller
Teilnahmebedingungen der jeweiligen Messeveranstal- langen. Der Veranstalter kann jedoch auch einen darüber haftet für alle Schäden, die aus der Inbetriebnahme von
tung hinreichend spezifiziert. hinausgehenden Schadensersatz verlangen. Der Ausstel- technischen Einrichtungen, welche der Aussteller einge-
2.3 Aussteller, Zulassung von Unternehmen und Exponaten ler kann eine Herabsetzung des pauschalen Schadenser- bracht hat, erwachsen, sofern die Schäden nicht auf Vor-
Zugelassen werden können alle in- und ausländischen satzes verlangen, wenn er nachweist, dass dem Veranstal- satz oder grober Fahrlässigkeit seitens des Veranstalters
Hersteller, Dienstleistungsunternehmen, Verbände, Fach- ter ein geringerer Schaden als der pauschal geltend oder dessen Erfüllungsgehilfen beruhen. Der Aussteller
zeitschriften, öffentlich-rechtliche Körperschaften sowie gemachte Schaden entstanden ist. hat sich vor der Aufstellung von Maschinen, Apparaten und
diejenigen Firmen, die von einem Herstellerwerk autori- 6.2. Rücktritt des Ausstellers sonstigen Aufbauten über die zulässige Belastung, insbe-
siert sind, dessen Erzeugnisse auszustellen. Alle Exponate Nach der Zulassung des Ausstellers zur Messeveranstal- sondere Punktbelastung, der Hallenböden beim Veran-
müssen dem vom Aussteller für diese Ausstellung erstell- tung und Zustandekommen des Vertrags ist ein Rücktritt stalter bzw. der Messegesellschaft zu erkundigen und die
ten Waren- und Dienstleistungsverzeichnis bzw. dem Mes- oder eine Standflächenreduzierung durch den Aussteller mitgeteilten Maximalbelastungen zu beachten. Jeder Aus-
sethema entsprechen und in der Anmeldung (die gleichzei- generell nicht mehr möglich, es sei denn, ein Grund für den steller ist verpflichtet, eine die genannten Risiken abde-
tig ein Antrag auf Zulassung ist) genau bezeichnet werden. Rücktritt ist auf ein grob fahrlässiges oder vorsätzliches ckende Versicherung mit ausreichendem Versicherungs-
Ebenso muss der Stand vom Veranstalter gemäß Ziff. 4. Verhalten des Veranstalters zurückzuführen. Gleiches gilt schutz bei einem in der Europäischen Union zugelassenen
genehmigt werden. Andere als die angemeldeten und vom für etwaige zusätzlich vereinbarte Leistungen. Sagt der Versicherer abzuschließen und alle hierfür fälligen Zahlun-
Veranstalter zugelassenen Exponate dürfen nicht ausge- Aussteller seine Teilnahme an der Messe ab, ist der Veran- gen rechtzeitig zu entrichten.
stellt werden. Über die Zulassung von Unternehmen, Mit- stalter berechtigt, über die an den Aussteller vermietete 8.3 Verantwortung für rechtliche, insbesondere wettbe-
ausstellern und zusätzlich vertretenen Unternehmen (sie- Fläche anderweitig zu verfügen. Dies gilt unabhängig, ob werbsrechtliche Zulässigkeit und Zulässigkeit hin-
he Ziff. 2.4) sowie Exponaten entscheidet der Veranstalter. dem Aussteller ein Rücktrittsrecht zusteht. sichtlich Schutzrechten, Haftungsfreistellung des Ver-
Ein Rechtsanspruch auf Zulassung besteht nicht. Organi- Ein Aussteller, der seine Teilnahme an der Messe absagt, anstalters durch den Aussteller
satoren von Gemeinschaftsständen gelten nicht als Aus- ohne dass ihm ein Rücktrittsrecht zusteht, hat alle verein- Der Aussteller ist allein verantwortlich für die rechtliche,
steller. Für einen Gemeinschaftsstand muss somit ein barten Zahlungen an den Veranstalter zu leisten, wenn die insbesondere auch wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit
Aussteller eine Anmeldung einreichen, welche die anderen Ausstellungsfläche zur Veranstaltung leer steht. Dies gilt der in einem etwaigen Ausstellerverzeichnis, einem evtl.
Beteiligten des Gemeinschaftsstandes als Mitaussteller auch, wenn der Veranstalter die Fläche anderweitig ver- Messekatalog und der evtl. angelegten Internetdatenbank
führt. wertet hat. In diesem Fall muss sich der Veranstalter je- auf sein Betreiben hin veröffentlichten Daten, Bildern, etc.
2.4 Mitaussteller und zusätzlich vertretene Unternehmen doch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejeni- und Anzeige(n) sowie dafür, dass diese kein gewerbliches
Die Zulassung von Mitausstellern und zusätzlich vertrete- gen Vorteile anrechnen lassen, die er aus der anderweitigen Schutzrecht (z. B. Markenrecht, Urheberrecht, etc.) eines
nen Unternehmen (hierzu gehören auch verbundene Verwertung der Ausstellungsfläche erhält. Weiterführen- Dritten verletzen. Sollte ein Dritter Ansprüche gegen den
Unternehmen wie z. B. Tochter- und Schwestergesell- de Vereinbarungen zum Rücktritt des Ausstellers können Veranstalter wegen der rechtlichen bzw. wettbewerbs-
schaften) ist in Schriftform zu beantragen. Für jeden sich aus den besonderen Teilnahmebedingungen der Mes- rechtlichen oder aus einem Verstoß gegen gewerbliche
Mitaussteller und jedes zusätzlich vertretene Unterneh- severanstaltung ergeben. Schutzrechte begründeten Unzulässigkeit einer Anzeige
men ist eine zusätzliche Gebühr zu entrichten. Darüber hi- oder sonstiger veröffentlichter Daten geltend machen, so
naus ist der Aussteller ist nicht berechtigt die angemietete 7 Höhere Gewalt, Absage der Veranstaltung stellt der Aussteller den Veranstalter von sämtlichen gel-
Ausstellungsfläche – auch unentgeltlich – an Dritte zu Sofern die Messe aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund tend gemachten Ansprüchen einschließlich sämtlicher
überlassen. anderer vom Veranstalter nicht zu vertretender Gründe Kosten notwendiger Rechtsverteidigung frei. Zu dieser
nicht stattfinden kann oder dem Veranstalter die Durch- Freistellung ist der Aussteller ebenso verpflichtet, wenn
3 Anmeldung führung unzumutbar geworden ist, und der Veranstalter die Geltendmachung von Ansprüchen wegen einer Anzeige
Die Anmeldung zu einer Messeveranstaltung und die Be- die Messe aus einem dieser Gründe absagt, trägt jede Par- oder wegen sonstiger veröffentlichter Daten eines Mitaus-
stellung weiterer Leistungen ist ausschließlich auf den tei ihre bis dahin angefallenen Kosten selbst. Für Schäden stellers des Ausstellers oder eines am Stand des Ausstel-
Anmeldeformularen des Veranstalters unter Anerkennung oder Nachteile des Ausstellers haftet der Veranstalter lers zusätzlich vertretenen Unternehmens erfolgt. Der
der Allgemeinen und Besonderen Teilnahmebedingungen nicht. Sofern der Veranstalter mit Kosten in Vorleistung Veranstalter ist verpflichtet, dem Aussteller unverzüglich
und ggfs. der Technischen Bedingungen durchzuführen. getreten ist, die gemäß den Allgemeinen Teilnahmebedin- mitzuteilen, wenn ein Dritter derartige Ansprüche gegen
Die Exponate der Aussteller sind durch Beschreibung, bei gungen, den für die Messe gültigen Besonderen Teilnah- den Veranstalter erhebt, und die Rechtsverteidigung mit
Anlagen und Maschinen auch mit Gewicht und Maßen, ge- mebedingungen oder gemäß sonstiger vertraglicher Rege- dem Aussteller abzustimmen.
nau anzugeben. Zur Darstellung sind auf Verlangen des lungen vom Aussteller zu tragen sind, so sind diese Kosten 8.4 Ansprüche des Ausstellers, Verjährung
Veranstalters Produktbeschreibungen einzureichen. Die vom Aussteller zu erstatten. Ist der Veranstalter durch Ansprüche des Ausstellers gegen den Veranstalter aus
Anmeldung ist verbindlich, unabhängig von der Zulassung höhere Gewalt oder wegen anderer von ihm nicht zu ver- dem Vertragsverhältnis und alle damit zusammenhängen-
durch den Veranstalter. Die Anmeldung ist mit dem Zugang tretender Gründe genötigt, einen Messebereich zeitweise den Ansprüche sind innerhalb von 10 Tagen nach Ab-
beim Veranstalter vollzogen und bindend bis zur Mitteilung oder für längere Zeit zu räumen oder die Messe zu verschie- schluss der Messe beim Veranstalter schriftlich geltend zu
über die Zulassung oder Nichtzulassung. ben oder zu verkürzen, so begründet dies keine Rücktritts- machen. Sollten Mängel und Störungen währen der Lauf-
Zuteilung der Ausstellungsfläche oder Kündigungsrechte und ebenso keine sonstigen zeit der Messe auftreten, müssen diese dem Veranstalter
Die Zuteilung der Ausstellungsfläche obliegt dem Veran- Ansprüche, insbesondere auch keine Schadensersatz- unverzüglich mitgeteilt werden. Andernfalls ist die Gel-
stalter. Die berechtigten Interessen des Ausstellers wer- ansprüche des Ausstellers gegen den Veranstalter. tendmachung entsprechender Ansprüche ausgeschlos-
den nach billigem Ermessen des Veranstalters berück- sen. Dies gilt nicht für Ansprüche wegen der Verletzung
sichtigt. 8 Haftung, Freistellung, Verjährung, Aufrechnung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für
8.1 Haftung des Veranstalters deliktische Ansprüche, Arglist und schuldhafte Unmög-
4 Zulassung, Zustandekommen des Vertrags Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Aus- lichkeit. Ansprüche des Ausstellers verjähren innerhalb
Über die Annahme der Anmeldung und die Zulassung des stellers (nachfolgend: Schadensersatzansprüche) sind von drei Monaten, es sei denn, die Haftung des Veranstal-
Ausstellers entscheidet, ggfs. nach Anhörung, der Veran- ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn der Veranstalter ters resultiert aus vorsätzlichem Verhalten. In diesem Fal-
stalter. Die Zulassung als Aussteller mit den beabsichtig- zwingend gesetzlich haftet, insbesondere bei Vorsatz, le sowie bei Ansprüchen wegen der Verletzung des Lebens,
ten Exponaten bzw. technischen Präsentationen wird vom grober Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei deliktischen
Veranstalter schriftlich bestätigt. Mit der Übersendung der des Körpers oder der Gesundheit, oder wegen der Verlet- Ansprüchen, Arglist und schuldhafter Unmöglichkeit gilt
Zulassung sind der Ausstellungsvertrag und die Vereinba- zung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersat- die regelmäßige Verjährung.
rung weiterer Leistungen zwischen dem Aussteller und zanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflich- 8.5 Aufrechnung, Zurückbehaltung
dem Veranstalter rechtsverbindlich geschlossen. Weicht ten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem
der Inhalt der Zulassungsbestätigung (z.B. Standfläche, Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahr- Aussteller gegenüber dem Veranstalter nur zu, wenn seine
Belegungsplan) vom Inhalt der Anmeldung des Ausstellers lässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, Ansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder
ab, so kommt der Vertrag nach dem Inhalt der Zulassungs- des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird; diese Haf- vom Veranstalter anerkannt sind.
bestätigung zustande, es sei denn, der Aussteller wider- tungsbegrenzung gilt nur gegenüber Unternehmern, juris-
spricht schriftlich innerhalb von zwei Wochen. Der Veran- 9 Hausrecht, Ausschluss von zukünftigen Messen bei
tischen Personen des öffentlichen Rechts und öffent-
stalter ist berechtigt, die Zulassung zu widerrufen, wenn Verletzung von Teilnahmebedingungen
lichrechtlichen Sondervermögen. Insbesondere haftet der
sie aufgrund falscher Angaben oder Voraussetzungen er- Veranstalter nicht für Schäden an und Verluste von vom 9.1 Das Hausrecht steht während der gesamten Veranstal-
teilt wurde. Falls es zwingende technische oder organisa- Aussteller eingebrachten Gegenständen, Standeinrich- tung, einschließlich Auf- und Abbau, der Messegesell-
torische Gründe erfordern, ist der Veranstalter auch nach tung sowie Standelementen gegenüber Ausstellern, die schaft zu, die es jederzeit gegenüber jedermann ausüben
Zustandekommen des Vertrags berechtigt, dem Aussteller Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen kann. Zusätzlich übt jedoch der Veranstalter zusammen
abweichend von der Standzuweisung einen Stand in ande- Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind, mit der Messegesellschaft für die Zeit von Aufbau bis Ab-
rer Lage zuzuweisen, die Größe der Ausstellungsfläche zu gleich wann diese Schäden oder Verluste entstehen. Glei- bau der Messe das Hausrecht aus. Den Anweisungen des
ändern, Ein- und Ausgänge zum Messegelände zu verlegen ches gilt für von Ausstellern, deren Angestellten oder Be- Veranstalters bzw. seiner Erfüllungsgehilfen ist Folge zu
oder zu schließen. Ein Rücktrittsrecht des Ausstellers wird auftragten auf dem Messegelände abgestellte Fahrzeuge. leisten.
hierbei nicht begründet. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Ausstel-
138 Rücktritt des Ausstellers
9.2 Der Veranstalter ist berechtigt, Aussteller, die trotz ei- 16.2 Salvatorische Klausel Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen und bedarf der Ge-
nes diesbezüglichen Hinweises des Veranstalters gegen Sollten einzelne Regelungen dieser Allgemeinen Teilnah- nehmigung des Veranstalters. Wird nach verbindlicher
die Allgemeinen Teilnahmebedingungen oder die für die mebedingungen oder anderer Teile der vertraglichen Re- Anmeldung und Zulassung dem Aussteller vom Veranstal-
jeweilige Messe geltenden Besonderen Teilnahmebedin- gelungen zwischen dem Aussteller und dem Veranstalter ter ein Rücktritt gewährt, so gelten folgende Stornogebüh-
gungen ver-stoßen, unbeschadet sämtlicher sonstiger ganz oder teilweise gegen zwingendes Recht verstoßen, ren zzgl. USt: Bei Rücktritt bis:
Rechte von der Beteiligung an zukünftigen Messen auszu- oder aus anderen Gründen nichtig oder unwirksam sein 02.05.2020: 50% der Leistungen; ab 03.05.2020 bis
schließen. oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestim- 09.08.2020: 75% der gebuchten Leistungen; ab 10.08.2020:
mungen unberührt. Die nichtige oder unwirksame Bestim- 100% der gebuchten Leistungen (inkl. etwaiger bestellter
10 Fotografieren, Filmen, Videoaufnahmen und Zeichnen mung ist durch eine solche wirksame zu ersetzen, die dem Möbel und Versorgungsleistungen).
10.1 Filmen, Fotografieren sowie das Anfertigen von Zeich- wirtschaftlich Gewollten der Parteien bei Vertragsschluss Bei Rücktritt eines Unterausstellers nach dem Buchungs-
nungen und Videoaufnahmen sind innerhalb der Ausstel- am nächsten kommt. schluss für den Messekatalog ab 31.07.2020 ist das Entgelt
lungsräume nur Personen gestattet, die hierfür vom Ver- 16.3 Anwendbares Recht für Unteraussteller in Höhe von EUR 460,– (zzgl. USt.) voll
anstalter zugelassen sind und einen vom Veranstalter Für die Rechtsbeziehung zwischen Veranstalter und Aus- zu zahlen. Der Rücktritt des Hauptausstellers führt gleich-
ausgestellten gültigen Ausweis besitzen. Die Herstellung steller gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik zeitig zum Ausschluss der Unteraussteller.
von fotografischen oder sonstigen Aufnahmen von den Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts als ver-
Ständen anderer Aussteller ist in jedem Falle unzulässig. einbart. 9 Standbesetzung
Bei Zuwiderhandlung kann der Veranstalter unter Anwen- 16.4 Erfüllungsort und Gerichtsstand Der vom Veranstalter zugelassene Aussteller ist verpflich-
dung rechtlicher Möglichkeiten die Herausgabe des Auf- Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus diesen tet an der Messe teilzunehmen und den Stand rechtzeitig in
nahmematerials verlangen. Allgemeinen Teilnahmebedingungen, aus für die betref- Betrieb zu nehmen. Während der Dauer der Messe und der
10.2 Der Veranstalter ist berechtigt, Fotografien, Zeich- fende Messe gültigen Besonderen Teilnahmebedingungen vorgeschriebenen Öffnungszeiten muss der Stand ord-
nungen, Film- und Videoaufnahmen vom Messegesche- und aus sonstigen vertraglichen Bedingungen und Rege- nungsgemäß ausgestattet und mit fachkundigem Personal
hen, den Ständen und den Ausstellungsgütern anfertigen lungen zwischen den Parteien oder im Zusammenhang mit besetzt sein.
zu lassen und diese für Werbezwecke oder allgemeine ihrem Rechtsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist für Bezieht ein Aussteller seinen Stand nicht oder räumt die-
Presseveröffentlichungen zu verwenden. beide Seiten München. sen vorzeitig, so verpflichtet er sich – unabhängig von den
bezahlten Leistungen – einen Betrag in Höhe von EUR
11 Bewirtschaftung Stand: Mai 2019 1.500,– (zzgl. USt.) als Vertragsstrafe an den Veranstalter
Die gastronomische Betreuung ist ausschließlich Cate- oder den von ihm benannten Dritten zu zahlen.
ring-Dienstleistern der Messegesellschaft oder des Ver-
anstalters vorbehalten. Die gastronomische Nutzung der 10 Standgestaltung und Standausrüstung
Ausstellungsflächen durch den Aussteller ist grundsätz- Die Mindestgröße eines Standes beträgt 9 qm. Die Einho-
lich ausgeschlossen, soweit keine gesonderte Ausnahme- lung von erforderlichen behördlichen und sonstigen öf-
genehmigung erteilt wird. fentlich-rechtlichen Genehmigungen sowie die Einhaltung
Besondere Teilnahmebedingungen zur KPA Kunststoff von Anmeldepflichten (bei Behörden und bei der GEMA)
12 Werbung Produkte Aktuell, 15. und 16. September 2020 und ebenso die Tragung von damit und mit der Befolgung
Die Verteilung von Drucksachen und der Einsatz von Wer- 1 Veranstaltung von behördlichen Auflagen zusammenhängenden Kosten
bemitteln ist nur auf der eigenen Ausstellerfläche zuläs- obliegt dem Aussteller für den gesamten Stand.
sig. Die Durchführung von Werbemaßnahmen außerhalb KPA KUNSTSTOFF PRODUKTE AKTUELL Der Aussteller ist für die Verkehrs-, Betriebs- und Brand-
des Standes ist im Messegelände untersagt. Werbemaß- Die branchenübergreifende Plattform für Beschaffung sicherheit des gesamten Standes sowie die Einhaltung al-
nahmen sind insbesondere auch der Einsatz von Personen und Produktdesign ler hierzu gültigen rechtlichen Bestimmungen verantwort-
als Werbeträger sowie die Verteilung oder Anbringung von A2 Forum, Rheda-Wiedenbrück, lich, auch soweit dieser von Mitausstellern oder zusätzlich
Werbematerial jeder Art (Plakate, Aufkleber, Prospekte, 15. und 16. September 2020 vertretenen Unternehmen erstellt bzw. betrieben wird.
usw.). Der Veranstalter ist berechtigt, Personen, die unzu- Der Aussteller ist zur Einstellung des Betriebs seines
lässigerweise als Werbeträger eingesetzt sind, des Mes- 2 Veranstalter Standes verpflichtet, wenn die von ihm eingesetzten Ma-
segeländes zu verweisen, unzulässige Werbemittel zu be- Veranstalter der KPA Kunststoff Produkte Aktuell schinen, Anlagen, Einrichtungen oder Vorrichtungen nicht
schlagnahmen bzw. zu entfernen und zu vernichten und ist die Carl Hanser Verlag GmbH & Co. KG, betriebsfähig sind oder wenn die Betriebsvorschriften
hierfür vom Aussteller, zu dessen Gunsten die Werbemaß- Kolbergerstraße 22, 81679 München, Tagungen und Messen, nicht eingehalten werden können.
nahmen durch-geführt wurden, einen pauschalen Aufwen- Tel.: +49 89 99830-0, Fax: 49 89 99830-157,
dungsersatz von € 300,– zzgl. USt. für jeden Einzelfall zu E-Mail: info@kpa-messe.de, 11 Standbegrenzungswände
verlangen. Das Recht des Veranstalters, einen weiterge- Internet: www.kpa-messe.de, www.hanser.de Standbegrenzungswände werden vom Veranstalter zur
henden Aufwendungsersatz zu verlangen bleibt unbe- Verfügung gestellt und dürfen nicht beschädigt werden,
rührt. Der Aussteller kann eine Herabsetzung des Aufwen- 3 Messethema andernfalls erfolgt die Berechnung der beschädigen Wän-
dungsersatzes verlangen, wenn er nachweist, dass dem Die KPA Kunststoff Produkte Aktuell ist die B2B Branchen- de an den Aussteller.
Veranstalter nur geringere Aufwendungen entstanden plattform für Kunststoffprodukte branchenübergreifend.
sind. Aussteller sind unter anderem Anbieter von Produkten, Bau- 12 Technische Einrichtungen, Anschlüsse, Verbrauchs-
teilen, Baugruppen, Veredelung, Handling oder Services aus kosten
13 Bekämpfung der Marken- und Produktpiraterie den Bereichen Verpackung, Automotive, Elektro/Elektronik, Bestellungen für Versorgungsleistungen können nur be-
Der Aussteller ist verpflichtet, die bevorrechtigten Schutz- Haushaltswaren, Möbel, Medizin- und Biotechnologie. rücksichtigt werden, wenn sie über den Online Shop unter
rechte Dritter zu beachten. Für den Fall, dass der Ausstel- www.kpa-messe.de termingerecht eingehen.
ler in ordnungsgemäßer Weise darauf hingewiesen wird, 4 Auf- und Abbau Es ist dem Aussteller nicht gestattet, in die elektrische
dass er durch das Ausstellen oder Anbieten von Produkten Bis zum Ende der Aufbauzeit müssen sämtliche Liefer- und Versorgung einzugreifen, bzw. die Beleuchtung eigenhän-
oder Dienstleistungen bzw. durch eine werbliche Darstel- Aufbaufahrzeuge aus dem Freigelände entfernt sein. Das dig zu verändern.
lung oder in anderer Weise die bevorrechtigten Schutz- Befahren der Halle ist untersagt. Fahrzeuge, die sich nach
rechte Dritter verletzt, verpflichtet sich der Aussteller im den vorgenannten Zeiten noch im Freigelände befinden, 13 Fertigstände
Voraus, die betreffenden Gegenstände vom Stand zu ent- werden vom Veranstalter auf Gefahr und Kosten des jewei- Dem Mieter ist bekannt, dass das Mietgut in der Regel
fernen. ligen Ausstellers entfernt. Die aktuellen Auf- und Abbau- mehrfach zu Ausstellungszwecken verwendet wird und
zeiten werden rechtzeitig unter www.kpa-messe.de. be- nicht immer neuwertig ist. Das überlassen des Mietgutes
14 Hallenaufsicht, Reinigung, Müllentsorgung kannt gegeben. Messezeiten sind wie folgt: 15. September an Dritte ist nicht gestattet. Der Mieter hat sich bei der
14.1 Der Veranstalter sorgt lediglich außerhalb der Öff- 2020 von 9 bis 17 Uhr, 16. September 2020 von 9 bis 16 Uhr. Übergabe von dem ordnungsgemäßen Zustand der Ver-
nungszeiten der Messe/Ausstellung für eine allgemeine Hal- kehrssicherheit und der Vollständigkeit des Mietgutes zu
lenaufsicht des Messe- und Ausstellungsgeländes. Leistun- 5 Anmeldefrist überzeugen.
gen zur Obhut, Verwahrung oder sonstigen Wahrnehmung Anmeldeschluss für die Ausstellung: 20.08.2020. Anmeldun-
von Interessen der Aussteller werden nicht erbracht. gen werden nur in Schriftform berücksichtigt. Eine nicht frist- 14 Beanstandungen
14.2 Der Veranstalter sorgt für die allgemeine Reinigung gerechte Buchung von Möbeln und Versorgungsleitungen wird Beanstandungen von Standvermietungen oder Rechnun-
des Geländes und der Hallengänge. Die Reinigung des Stan- mit einem Aufschlag berechnet. Bei einer späteren Anmeldung gen müssen innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt schriftlich
des/der Standfläche obliegt dem Aussteller. Sie muss täg- kann keine Gewähr für eine rechtzeitige und komplette Liefe- erfolgen, spätestens bis zum Vortrag der Veranstaltung.
lich vor Öffnung der Veranstaltung beendet sein. Bei der rung gegeben werden. Eine Mängelrüge ist unverzüglich schriftlich an den Ver-
Vergabe der Standreinigung hat der Aussteller sich eines mieter oder einen seiner Erfüllungsgehilfen zu erheben.
vom Veranstalter zu benennenden Reinigungsunternehmen 6 Mitaussteller und zusätzlich vertretene Unternehmen Ist der Messestand bei Anlieferung nicht personell be-
zu bedienen. Zur Zulassung von Mitausstellern siehe Allgemeine Teil- setzt, so gilt mit dem Abstellen auf dem Messestand das
14.3 Der Aussteller verpflichtet sich zur Müllvermeidung nahmebedingungen Ziffer 2.4. Für jeden Mitaussteller und Mietgut als ordnungsgemäß übergeben.
bzw., sich den Entsorgungskonzepten des Veranstalters jedes zusätzlich vertretene Unternehmen wird eine Ge- Der Veranstalter ist nicht verpflichtet die Legitimation der auf
anzuschließen. Sollte der Aussteller nach Räumung der bühr in Höhe von € 460,– (zzgl. Ust.) erhoben. Verdeckte, dem Stand anwesenden Personen zu überprüfen.
Standfläche Müll oder sonstige Gegenstände zurückgelas- also nicht gemeldete, aber prominent »eindeutig sicht- und
sen haben, ist der Veranstalter berechtigt, diesen bzw. die- erkennbare« Mitaussteller sind verpflichtet, die Mitaus- 15 Ausstellerausweise
se auf Kosten des Ausstellers beseitigen und vernichten zu stellerpauschale nach Rechnungslegung innerhalb 10 Ta- Jedem Aussteller werden zwei Ausstellerausweise kos-
lassen. gen nachzuzahlen. tenlos zur Verfügung gestellt. Weitere Ausstellerausweise
sind über den Online Shop unter www.kpa-messe.de zu
15 Datenschutz 7 Zahlungsfristen und -bedingungen erwerben. Die Ausstellerausweise sind nur für das Stand-
Personenbezogene Daten, die der Aussteller im Zuge der Die Rechnungslegung erfolgt am 10.07.2020. Die Forde- personal bestimmt; sie dürfen nicht an Dritte weitergege-
Anmeldung und der weiteren Vertragsabwicklung dem Ver- rungen aus der Buchung sind gegen Rechnung ohne Abzug ben werden. Bei Missbrauch erfolgt der ersatzlose Entzug.
anstalter mitteilt, werden unter Berücksichtigung der Be- fällig bis zum 24.07.2020. Bei der Aufnahme von Mitausstellern oder zusätzlich ver-
stimmungen des BDSG und des TMG der Bundesrepublik Die vorherige und volle Bezahlung der Rechnungsbeträge tretenen Unternehmen wird jeweils ein weiterer kosten-
Deutschland gespeichert und dienen zur zweckbestimmten ist Bedingung für den Bezug der Ausstellungsfläche und freier Ausstellerausweis zur Verfügung gestellt.
Abwicklung der vertraglichen Geschäftsprozesse mit dem für die Eintragung im Katalog. Aus umsatzsteuerrechtli-
Aussteller, der Zusendung veranstaltungsbegleitender An- chen Gründen können Rechnungen nur auf den Aussteller 16 Änderungen
gebote und der Information vor und nach der Veranstaltung. als Leistungsempfänger und Vertragspartner, nicht aber Der Veranstalter behält sich Änderungen und Ergänzungen
Der Aussteller hat das Recht, dem Veranstalter schriftlich auf einen von diesem benannten sonstigen Rechnungs- vor, soweit diese für die technische Abwicklung oder für die
zu erklären, dass er weitere Informationen über Folgever- empfänger ausgestellt werden. Sicherheit notwendig sind.
anstaltungen nicht wünscht. Der Veranstalter ist berechtigt für die Durchführung der
Rechnungsstellung Dienstleister zu beauftragen. Die ver- Stand: Mai 2019
16 Schriftformerfordernis, salvatorische Klausel, einbarten Zahlungsziele sind einzuhalten. Gehen die Rech-
anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand nungsbeträge nicht rechtzeitig auf das in der Rechnung
16.1 Schriftformerfordernis genannte Konto des Veranstalters oder des von ihm Beauf-
Alle vertraglichen Vereinbarungen zwischen Aussteller tragten ein, so ist dieser berechtigt ohne vorherige Mah-
und Veranstalter bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der nung bis zum Zahlungseingang Verzugszinsen in Höhe von
Schriftform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf dieses 8 Prozentpunkten p.a. über dem Basiszinssatz nach § 247
Schriftformerfordernis. BGB zu verlangen.
14DAS SAGEN
AUSSTELLER UND BESUCHER
»Wir sind bereits seit der ersten KPA Messe 2017 dabei, das
spricht doch schon für sich. Die Atmosphäre hier in Ulm ist
familiär geprägt und man kann sich den Fragen und Problem-
stellungen der Besucher eingehend widmen.«
Walter Klaus – Klaus Kunststofftechnik GmbH (Aussteller KPA Ulm)
»Die KPA bietet eine gute Atmosphäre für intensive Fachgespräche.
Das einheitliche, gleichberechtigte Stand-Konzept erleichtert es,
sich auf die Produkte und Angebote zu konzentrieren und
das offene Catering lädt zum Netzwerken ein. Wir konnten unser
Ziel neue Geschäftsverbindungen aufzubauen erreichen.«
Nicole Friedel – Friedel Kunststoffrecycling GmbH (Besucher KPA Ulm)
»Wir treffen hier Vorort sowohl unsere Bestandskunden als auch
Besucher, die mit konkreten Fragestellungen auf die Messe
kommen. Das Messekonzept mit den Netzwerk-Areas ist ideal
um sich in einer ruhigen und angenehmen Umgebung
den Fragen und Problemstellungen der Kunden zu widmen.«
Albrecht Meyer – Grässlin Süd GmbH (Aussteller KPA Ulm)
»Im Maschinenbau sind wir eher ›stahl-lastig‹, suchen aber
immer mehr Kunststoff-Alternativen. Auf der KPA haben
wir viel Input über neue Möglichkeiten und den Einsatz neuer
Materialien erhalten und neue Lieferanten angefragt.
Wir waren den ganzen Tag in Gesprächen. Viele ausgestellte
Produkte und Leistungen hatten direkten Bezug zu
unserer eigenen Praxis. Da die Messe in unserer Region ist,
konnten mehrere Mitarbeiter mit dabei sein.«
Hendrik Trotter – Putzmeister Concrete Pumps GmbH (Besucher KPA Ulm)
15WIR FREUEN UNS AUF SIE! Jan Harms Horst Rudolph Projektleitung Vertrieb (PLZ Bereiche: 0 – 3) +49 89 99830-648 +49 172 523 8849 jan.harms@hanser.de horst.rudolph@kpa-messe.de Bernd Stedtfeld Elke Jost Vertrieb (PLZ Bereiche: 4 – 5) Vertrieb (PLZ Bereiche 6 – 9) +49 173 522 9694 +49 89 99830-687 bernd.stedtfeld@kpa-messe.de elke.jost@hanser.de INFORMATIONEN UND BUCHUNG Carl Hanser Verlag GmbH & Co. KG Kolbergerstraße 22 81679 München Tel.: +49 89 99830-687 Fax: +49 89 99830-157 info@kpa-messe.de www.kpa-messe.de
Sie können auch lesen