Die Grundrente: Wie wird sie berechnet? - Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Minijobs "Continuous Auditing" in der Internen Revision Fiktive ...

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Die Grundrente: Wie wird sie berechnet? - Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Minijobs "Continuous Auditing" in der Internen Revision Fiktive ...
131. Jahrgang · März I April 2021

                                                 Die Grundrente:
                                                      Wie
                                                      wird sie
                                                     berechnet?

                         Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Minijobs
                         „Continuous Auditing“ in der Internen Revision
                         Fiktive Verwaltungsakte?

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BLICKPUNKT
                    3      Der Grundrentenzuschlag – Wie wird die Höhe ermittelt?
                           Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Minijobs
                 12        Neue Anmeldungen bleiben aus

              FOKUS KNAPPSCHAFT-BAHN-SEE
                          „Continuous Auditing“ in der Internen Revision
                 17       der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

              BERICHTE UND INFORMATIONEN
                22        Fiktive Verwaltungsakte?
                          Prüfung von A bis Z
                24        Aktuelle Broschüre der Deutschen Rentenversicherung erschienen

                25        Anzahl der Pflegebedürftigen gestiegen
                          Veränderungen in den Organen der
                26        Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

                26        Personalnachrichten

                27        Impressum

              Titelbild:
              Das Grundrentengesetz ist am 1. Januar 2021 in Kraft getreten.
              Bestandsrenten und zukünftig zu zahlende Renten werden um
              einen „Grundrentenzuschlag“ erhöht, wenn die Voraussetzungen
              dafür vorliegen.

              Amtliches Mitteilungsblatt der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

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Blickpunkt
             Uwe Berdysz

             Der Grundrentenzuschlag – Wie wird die Höhe ermittelt?

                               Das Gesetz zur Einführung der Grundrente für langjährige Versicherung in der
                         gesetzlichen Rentenversicherung mit unterdurchschnittlichem Einkommen und für
                         weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Alterseinkommen (Grundrentengesetz) wurde am
                                                                              1
                         18. August 2020 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die Regelungen zur Grundrente
                         sind am 1. Januar 2021 in Kraft getreten.

                         Begriffsbestimmung                                    „Grundrentenzuschlag“ verwendet, wenn es um
                         Anders als es der Begriff Grundrente suggeriert,      eine kurze Umschreibung des zu erbringenden
                         handelt es sich nicht um eine Rente in einer          Betrages geht.
                         bestimmten Höhe. Die Regelungen sehen viel-
                         mehr einen Zuschlag zur Rente der gesetzlichen
                         Rentenversicherung in Abhängigkeit von der            Welche Renten werden erhöht?
                         Dauer bestimmter rentenrechtlicher Zeiten             Der Grundrentenzuschlag ist nicht nur bei
                         und der Höhe der versicherten Entgelte vor.           zukünftig zu leistenden Renten zu berücksichti-
                         Eine Höchstwertregelung sorgt dafür, dass der         gen. Auch die Bestandsrenten am 1. Januar 2021
                         Zuschlag spätestens ab einem versicherten             werden um einen Zuschlag erhöht, wenn die Vor-
                         Entgelt, das im Durchschnitt 40 Prozent des           aussetzungen dafür vorliegen. Das Gesetz enthält
                         Durchschnittentgelts (= 0,4 EP im Jahr) erreicht,     für die Bestandsrenten ergänzende Regelungen,
                         reduziert wird. Erreichen die versicherten Entgelte   die insbesondere bezüglich der Prüfung, ob die
                         0,8 Entgeltpunkte (EP) pro Jahr, ergibt sich kein     Voraussetzungen für den Zuschlag vorliegen, das
                         Zuschlag. Vor diesem Hintergrund wird von der         Recht einbeziehen, das bei Beginn der Renten
                         gesetzlichen Rentenversicherung der Begriff           zu berücksichtigen war. Die Einbeziehung der
                                                                               Bestandsrenten stellt für die gesetzliche Ren-

                                                                                                           3-4 2021 Kompass I   3

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Blickpunkt

                           tenversicherung eine große Herausforderung dar,      • Berücksichtigungszeiten wegen Pflege in der
                           weil nicht nur zusätzlicher Programmieraufwand         Zeit vom 1. Januar 1992 bis 31. März 1995 und
                           zu bewältigen ist, sondern auch 26 Millionen           wegen Kindererziehung,
                           Bestandsrenten hinsichtlich des Grundrenten-
                           zuschlags zu prüfen sind.2                           • Zeiten des Bezuges von Leistungen bei
                                                                                  Krankheit und Übergangsgeld, soweit sie
                           Nachfolgend werden die grundsätzlichen Voraus-         Pflichtbeitragszeiten oder Anrechnungszeiten
                           setzungen und die Regelungen zur Ermittlung            sind,
                           des Grundrentenzuschlags erläutert. Die Einkom-
                           mensanrechnung auf den Grundrentenzuschlag           • Zeiten des Bezuges von Entgeltersatzleis-
                           wird in der Ausgabe Mai/Juni 2021 des Kompass          tungen der Arbeitsförderung, soweit sie
                           vorgestellt.                                           Pflichtbeitragszeiten oder Anrechnungszeiten
                                                                                  sind (ausdrücklich ausgenommen von der
                                                                                  Anrechnung als Grundrentenzeiten sind
                           Der Grundrentenzuschlag bei                            allerdings Zeiten des Bezuges von Arbeits-
                           Rentenbeginn ab 1. Januar 2021                         losengeld6 sowie Arbeitslosenhilfe und
                           Grundsätzliche Voraussetzung für den indivi-           Arbeitslosengeld II7) und
                           duell berechneten Zuschlag an Entgeltpunkten
                           für langjährige Versicherung bei Renten mit          • Ersatzzeiten.8
                           einem Rentenbeginn ab dem 1. Januar 2021
                           ist zunächst, dass von der versicherten Person       Auch Pflichtbeiträge aus einer geringfügigen
                                                                       3
                           mindestens 33 Jahre mit Grundrentenzeiten            versicherungspflichtigen Beschäftigung gehören
                           zurückgelegt wurden. Darüber hinaus muss der         zu den Grundrentenzeiten. Wie Kalendermonate
                           Durchschnittswert an Entgeltpunkten aus den          mit ausschließlich Berücksichtigungszeiten
                           Kalendermonaten mit Grundrentenbewertungs-           ermöglichen sie den Einstieg in die Ermittlung
                           zeiten4 unter dem jeweiligen Höchstwert liegen,      des Zuschlags an Entgeltpunkten für langjährige
                           der sich aus den zurückgelegten Grundrenten-         Versicherung, obwohl für diese Kalendermo-
                           zeiten ableitet.5                                    nate selbst ein Zuschlag nicht in Frage kommt.
                                                                                Tatsächliche Bedeutung für die Ermittlung des
                           Grundrentenzeiten                                    Zuschlags kommt solchen Kalendermonaten
                           Die Grundrentenzeiten werden durch den Verweis       daher nur zu, wenn die Grundrentenbewertungs-
                           auf § 51 Absatz 3a Satz 1 Nummer 1 bis 3 Sechs-      zeiten weniger als 35 Jahre umfassen.
                           tes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) angelehnt an
                           die Regelung zur Wartezeit für die Altersrente für   Bei den Zeiten des Bezuges von Leistungen we-
                           besonders langjährig Versicherte ermittelt.          gen Krankheit reicht es für Zeiten vor 1984 aus,
                                                                                wenn der Leistungsbezug glaubhaft gemacht
                                                                                    9
                           Zu den Grundrentenzeiten zählen insbesondere         ist. Die Regelung beruht darauf, dass aus diesen
                           Kalendermonate mit                                   Versicherungskonten der Leistungsbezug nicht
                                                                                ersichtlich ist und den Versicherten, jedenfalls
                           • Pflichtbeiträgen wegen einer versicherten          in der Regel, Unterlagen über den lange Zeit
                             Beschäftigung oder Tätigkeit,                      zurückliegenden Leistungsbezug nicht mehr
                                                                                vorliegen werden. Zwischenzeitlich haben sich
                           • Pflichtbeitragszeiten aufgrund von Kinder-         die Rentenversicherungsträger darauf verstän-
                             erziehung, Pflege und Antragspflichtver-           digt – widerlegbar – von einem Leistungsbezug
                             sicherung,                                         auszugehen, weil nur in seltenen Ausnahmefäl-
                                                                                len keine Leistung bezogen wurde.

             4 I Kompass 3-4 2021

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Die Grundrente: Wie wird sie berechnet? - Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Minijobs "Continuous Auditing" in der Internen Revision Fiktive ...
Hinsichtlich der zu berücksichtigenden Kalender-   der Rentenberechnung ermittelt werden. Durch
                         monate mit Zeiten des Bezugs von Entgeltersatz-    den geforderten Mindestentgeltpunktwert
                         leistungen der Arbeitsförderung ist zum Beispiel   soll vermieden werden, dass Kalendermonate
                         an Zeiten des Bezugs von Unterhaltsgeld,           aufgewertet werden, in denen das erzielte
                         Eingliederungsgeld und Insolvenzgeld zu denken.    Arbeitsentgelt nur den Charakter eines ergän-
                         Der Bezug muss nachgewiesen werden.10              zenden Einkommens hatte. In der Begründung
                                                                            zum Gesetzentwurf werden hier ausdrücklich die
                         Ist ein Kalendermonat mit Grundrentenzeiten        „Minijobber“ genannt.13
                         nach § 51 Absatz 3a Satz 1 Nummer 1 bis 3
                         SGB VI belegt, ist er auch dann als Grundrenten-   Ob der Wert von 0,025 EP für einen Kalendermo-
                         zeit zu berücksichtigen, wenn ein Zusammentref-    nat mit Grundrentenzeiten erreicht wird, ergibt
                         fen mit Pflichtbeitragszeiten oder Anrechnungs-    sich unter Berücksichtigung der Entgeltpunkte
                         zeiten wegen des Bezuges von Arbeitslosengeld,     für
                         Arbeitslosenhilfe oder Arbeitslosengeld II
                         vorliegt. Auch wenn der Wortlaut der Regelun-      • Beitragszeiten einschließlich der Entgeltpunk-
                         gen zum Ausschluss eine andere Auslegung             te aus der Hochrechnung14,
                         rechtfertigen würde, legt die Anlehnung an die
                                                                                                    15
                         Wartezeitregelung diese Auslegung nahe, weil es    • Kindererziehungszeiten ,
                         dabei ausreicht, dass eine anrechenbare Zeit in
                                                               11
                         einem Kalendermonat vorhanden ist.                 • Arbeitsentgelt aus aufgelöstem Wertgut-
                                                                                    16
                                                                              haben ,
                         Die für die Ermittlung des Grundrentenzuschlags
                         notwendigen Grundrentenzeiten müssen bei           • Zeiten der Kindererziehung oder der Kinder-
                         einer                                                pflege17,

                         • Rente wegen Alters bis zum Vormonat des          • beitragsfreie Zeiten18 sowie
                           Rentenbeginns,
                                                                            • Zuschläge an Entgeltpunkten für beitrags-
                         • Rente wegen Erwerbsminderung bis zum               geminderte Zeiten19,
                           Zeitpunkt des Eintritts des jeweiligen
                           Leistungsfalls und                               • Mindestentgeltpunkte bei geringem Arbeits-
                                                                              entgelt20,
                         • Hinterbliebenenrente bis zum Zeitpunkt des
                           Todes der versicherten Person zurückgelegt       • Zuschläge an Entgeltpunkten für Zeiten einer
                           sein.12                                            besonderen Auslandsverwendung21 und

                         Sind mindestens 33 Jahre mit Grundrentenzeiten     • Zuschläge an Entgeltpunkten für nachver-
                         vorhanden, wird geprüft, ob es sich um Grund-        sicherte Soldaten auf Zeit22,23.
                         rentenbewertungszeiten handelt, für die der
                         Grundrentenzuschlag zu ermitteln ist .             Auch Zuschläge an persönlichen Entgeltpunkten
                                                                            für Kindererziehung, die nach § 307d Absatz 3
                         Grundrentenbewertungszeiten                        SGB VI aus einer vorhergehenden Rente über-
                         Als Grundrentenbewertungszeiten werden die         nommen werden und insoweit an die Stelle
                         Kalendermonate bezeichnet, für die sich ein        bewerteter Kindererziehungszeiten treten, sind
                         Grundrentenzuschlag ergeben kann. Es sind die      als Entgeltpunkte für die Grundrentenbewer-
                         Kalendermonate mit Grundrentenzeiten, für die      tungszeiten zu berücksichtigen.
                         mindestens 0,025 EP (= 0,3 EP im Jahr) innerhalb

                                                                                                         3-4 2021 Kompass I   5

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Blickpunkt

                           Keine Auswirkungen auf die Grundrentenbe-          schnittswert, lässt er als Ausgangswert zunächst
                           wertungszeiten haben                               eine Verdoppelung der in den Grundrentenbewer-
                                                                              tungszeiten erworbenen Entgeltpunkte zu.
                           • Zu- und Abschläge aus dem Versorgungsaus-
                             gleich24 und dem Rentensplitting25, die das      Unter Berücksichtigung des Höchstwerts31 ist
                             versicherte Einkommen nicht verändern,           aber zu prüfen, ob es bei dem Durchschnittswert
                                                                              verbleibt. Der Höchstwert beträgt bei 33 Jahren
                           • die Zuschläge, die beim Ausgleich der Ren-       mit Grundrentenzeiten 0,0334 EP. Liegen mehr
                             tenminderung wegen vorzeitiger Inanspruch-       als 33, aber weniger als 35 Jahre mit Grund-
                             nahme einer Rente wegen Alters aus freiwillig    rentenzeiten vor, wird der Wert von 0,0334 EP
                             gezahlten Beiträgen stammen und ansonsten        je zusätzlichen Kalendermonat mit Grundren-
                             abgefundene (frühere) betriebliche Altersver-    tenzeiten um 0,001389 EP erhöht; das Ergebnis
                             sorgungsansprüche umfassen26,                    ist auf vier Dezimalstellen zu runden. Liegen
                                                                              mindestens 35 Jahre mit Grundrentenzeiten vor,
                           • die Zuschläge für Arbeitsentgelt aus gering-     beträgt der Höchstwert 0,0667 EP. Überschreitet
                             fügiger Beschäftigung27, die nicht aufgewertet   der Durchschnittswert den Höchstwert, ergibt
                             werden sollen,                                   sich kein Zuschlag.

                           • die Zuschläge aus Beiträgen nach dem Beginn      Selbst bei 35 Jahren mit Grundrentenzeiten
                             einer Rente wegen Alters, weil sie für die       bleibt damit maximal bis zu einem Durch-
                                                28
                             Rente wegen Alters bereits keine Grundren-       schnittswert von 0,0333 EP (= 0,3996 EP im
                             tenzeit sein können, und29                       Jahr) der Durchschnittswert maßgebend. Höhere
                                                                              Durchschnittswerte werden für die weitere
                           • die zusätzlichen Entgeltpunkte für ständige      Berechnung des Zuschlags begrenzt. Bei weniger
                             Arbeiten unter Tage30, für die die Berücksich-   als 35 Jahren mit Grundrentenzeiten greift die
                             tigung bei den Grundrentenbewertungszeiten       durch den Höchstwert bedingte Begrenzung
                             nicht normiert ist und sie daher nicht aufzu-    entsprechend früher.
                             werten sind.
                                                                              Ob und inwieweit der Durchschnittswert zu
                           Ermittlung des Zuschlags                           begrenzen ist, ermittelt sich wie folgt:
                           Grundsätzlich ist vorgesehen, dass sich der        Überschreitet das Zweifache des Durchschnitts-
                           Grundrentenzuschlag ausgehend von dem              werts den maßgebenden Höchstwert, wird der
                           Durchschnittswert an Entgeltpunkten aus allen      Zuschlag ausgehend von der Differenz zwischen
                           Kalendermonaten mit Grundrentenbewertungs-         dem Höchstwert und dem Durchschnittswert
                                                                                         32
                           zeiten ermittelt. Verbleibt es bei diesem Durch-   ermittelt.

                               Beispiel 1
                               Durchschnittswert aus Grundrentenbewertungszeiten: 0,0310 EP
                               Grundrentenzeiten:                                 37 Jahre
                               Höchstwert:                                        0,0667 EP

                               Lösung: Das Zweifache des Durchschnittswerts beträgt 0,0620 EP. Es überschreitet den Höchst-
                               wert von 0,0667 EP nicht, sodass der Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung
                               ausgehend von 0,0310 EP zu ermitteln ist.

             6 I Kompass 3-4 2021

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Beispiel 2
                      Durchschnittswert aus Grundrentenbewertungszeiten: 0,0310 EP
                      Grundrentenzeiten:                                 34 Jahre
                      Höchstwert: 0,0334 EP + (12 x 0,001389) =          0,0501 EP

                      Lösung: Das Zweifache des Durchschnittswerts beträgt 0,0620 EP. Es überschreitet den Höchstwert
                      von 0,0501 EP. Der Zuschlag ist somit ausgehend von der Differenz zwischen dem Höchstwert und dem
                      Durchschnittswert, also aus 0,0191 EP, zu ermitteln.

                        Der ermittelte Entgeltpunktwert (= Ausgangswert)    Der sich ergebende Entgeltpunktwert ist wieder
                        wird zur Ermittlung des Zuschlags an Entgeltpunk-   auf vier Dezimalstellen zu runden. Der Zuschlag
                        ten zunächst mit dem Faktor 0,875 vervielfältigt.   an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung
                        Durch den Faktor wird das Äquivalenzprinzip bei     ergibt sich dann durch Vervielfältigung mit der
                        der Grundrente gestärkt, weil er dazu führt, dass   Anzahl der Kalendermonate mit Grundrenten-
                        bei der gleichen Anzahl von Grundrenten- und        bewertungszeiten, die gegebenenfalls auf
                        Grundrentenbewertungszeiten die Rente mit           420 Kalendermonate (KM) zu begrenzen sind.
                        der höheren Beitragsleistung auch nach dem
                        Zuschlag ausgehend von den enthaltenen Entgelt-
                                                         33
                        punkten die höhere Rente bleibt.

                      Beispiel 3
                      Ausgangswert:                                          0,0310 EP
                      Grundrentenbewertungszeiten:                           444 KM

                      Lösung: Der Ausgangswert ist mit dem Faktor 0,875 und mit den auf 420 begrenzten KM aus
                      den Grundrentenbewertungszeiten zu vervielfältigen:

                      0,0310 EP x 0,875 = 0,02712 EP; gerundet: 0,0271 EP
                      0,0271 EP x 420 KM = 11,3820 EP

                      Für die Zeit ab dem 1. Januar 2021 ermittelt sich daraus für eine Altersrente ohne vorzeitige
                      Inanspruchnahme und vor der Einkommensanrechnung für den Zuschlag ein Rentenbetrag von:

                      11,3820 EP x 1,0 (Zugangsfaktor) x 1,0 (Rentenartfaktor) x 34,19 Euro (aktueller Rentenwert) = 389,15 Euro

                         Zuordnung der Entgeltpunkte aus dem Zuschlag       auch Kalendermonate mit Entgeltpunkten
                         Abschließend regelt § 76g Absatz 5 SGB VI, wel-    (Ost) zugrunde, werden die Entgeltpunkte des
                         che Entgeltpunkte für den Grundrentenzuschlag      Zuschlags in dem Verhältnis als Entgeltpunkte
                         zu berücksichtigen sind und wie sie auf die        (Ost) berücksichtigt, in dem die Kalendermonate
                         Grundrentenbewertungszeiten zu verteilen sind.     mit Grundrentenbewertungszeiten, in denen
                                                                            ausschließlich Entgeltpunkten (Ost) erworben
                         Liegen den Grundrentenbewertungszeiten             wurden, zu allen Kalendermonaten mit Grund-
                         sowohl Kalendermonate mit Entgeltpunkten als       rentenbewertungszeiten stehen.

                                                                                                          3-4 2021 Kompass I   7

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Blickpunkt

                           Eine Zuordnung der Entgeltpunkte aus dem             Teilen zugeordnet. Diese gleichmäßige Auftei-
                           Zuschlag zur knappschaftlichen Rentenversiche-       lung dient vorrangig der Berücksichtigung der
                           rung ist nicht normiert. Dass auch in der knapp-     Entgeltpunkte aus dem Grundrentenzuschlag im
                           schaftlichen Rentenversicherung zurückgelegte        Versorgungsausgleich. Sie ist insbesondere für
                           Grundrenten- und Grundrentenbewertungszeiten         die Fälle erforderlich, in denen die Berechnung
                           bei der Ermittlung des Grundrentenzuschlags zu       des Zuschlags auf 420 Kalendermonate begrenzt
                           berücksichtigen sind, ergibt sich daraus, dass       wurde.
                           sich in beiden Versicherungszweigen aus den
                           gleichen versicherten Entgelten jeweils derselbe     Die Bestimmung des für die Berechnung des
                           Entgeltpunktwert ergibt. Der höhere Rentenart-       Zuschlags maßgebenden Zugangsfaktors richtet
                           faktor in der knappschaftlichen Rentenversiche-      sich nach den allgemeinen Regelungen des
                           rung beruht allerdings ausschließlich darauf,        § 77 SGB VI.34
                           dass die knappschaftlichen Arbeitgeber einen
                           höheren Beitrag zur Rentenversicherung zahlen.       Der Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige
                           Dadurch erhalten die Versicherten praktisch eine     Versicherung ist zwar ein Bestandteil der zu
                           über die gesetzliche Rentenversicherung geregel-     leistenden Rente. Aus ihm wird aber isoliert ein
                           te betriebliche Altersversorgung.                    monatlicher Rentenbetrag ermittelt (siehe auch
                                                                                Beispiel 3), weil sich die Anrechnung von Einkom-
                           Vor diesem Hintergrund ist nicht angebracht,         men nach § 97a SGB VI nur auf diesen Betrag
                           in der knappschaftlichen Rentenversicherung          auswirkt.
                           versicherte Personen hinsichtlich der Berechnung
                           des Zuschlags besser zu stellen als die übrigen
                           Versicherten. Das Ziel des Gesetzes wird durch       Der Grundrentenzuschlag bei
                           die Berücksichtigung von Entgeltpunkten der          Bestandsrenten
                           allgemeinen Rentenversicherung erreicht. Eine        Um für die Bestandsrenten den Zuschlag voll-
                           ungleiche Behandlung von Versicherten mit            maschinell ermitteln zu können, sehen die
                           demselben versicherten unterdurchschnittli-          §§ 307e und 307f SGB VI teilweise eigenständige
                           chen Entgelten wird vermieden. Soweit dies           Regelungen zur Ermittlung des Zuschlags und
                           dazu führt, dass bei der Rente für Bergleute         des daraus resultierenden Rentenbetrags vor.
                           und der Knappschaftsausgleichsleistung ein
                           Grundrentenzuschlag nicht zu leisten ist, ist dies   Während bei Renten mit einem Rentenbeginn
                           vertretbar, weil durch die Rente für Bergleute in    ab dem 1. Januar 2021 der Zuschlag an Entgelt-
                           der Regel nur ein relativ geringfügiger Einkom-      punkten für langjährige Versicherung stets im
                           mensverlust ausgeglichen werden muss und bei         Rahmen der Rentenberechnung geprüft wird,
                           der Knappschaftsausgleichsleistung aufgrund der      wird der Zuschlag bei den Bestandsrenten nicht
                                                                                                                               35
                           grundsätzlich erforderlichen langjährigen Unter-     ermittelt, wenn die Rente nicht geleistet wird.
                           tagebeschäftigung das Vorliegen von unterdurch-      Dies erleichtert die Arbeit für die Rentenver-
                           schnittlichen Entgelten nur in Ausnahmefällen        sicherungsträger, da diese Fälle zunächst nicht
                           vorkommen dürfte.                                    aufgegriffen werden müssen. Der Zuschlag ist al-
                                                                                lerdings zu prüfen, wenn später die Rente wieder
                           Die Entgeltpunkte aus dem Grundrentenzu-             zu leisten ist, weil anzurechnendes Einkommen
                           schlag werden den Kalendermonaten mit den            sich vermindert oder wegfällt.36
                           Grundrentenbewertungszeiten zu gleichen

             8 I Kompass 3-4 2021

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Hinsichtlich der Feststellung des Zugangsfaktors   geltpunkte aufgrund der Rente nach Mindestein-
                         für die Ermittlung des Rentenbetrages aus den      kommen nach Artikel 82 RRG 1992 vorhanden
                         Entgeltpunkten des Zuschlags ist die Besonder-     sind. Grundsätzliche Voraussetzung für die
                         heit zu beachten, dass der Zugangsfaktor bei       damalige Anhebung war, dass die Rente – wenn
                         einer Inanspruchnahme des Zuschlags erst nach      Kinder nachweislich erzogen worden waren
                         dem Erreichen der Regelaltersgrenze auf den        unter Berücksichtigung einer Kindererziehungs-
                         Wert von 1,0 begrenzt ist.37                       pauschale – 35 Jahre an anrechnungsfähigen
                                                                            Versicherungsjahren enthielt.
                         Rentenbeginn in den Jahren 1992 bis 2020
                         Die Renten wurden unter Anwendung der              Sind Entgeltpunkte nach Artikel 82 RRG 1992
                         Vorschriften des SGB VI berechnet. Daher gibt      vorhanden, ist ein Zuschlag zu ermitteln, wenn
                         es bei diesen Renten nur sehr begrenzten           die Anhebung zum 1. Januar 1992 nicht dazu
                         Modifikationsbedarf. Insbesondere fällt hier die   geführt hat, dass die Kalendermonate mit den
                         Berücksichtigung der persönlichen Entgeltpunkte    anzuhebenden Pflichtbeiträgen je Monat ein
                         für Kindererziehung nach § 307d SGB VI bei         Wert von 0,0625 EP zugeordnet wurde. Grund-
                         der Ermittlung des Durchschnittswerts aus den      sätzlich werden die bisher je Kalendermonat
                         Grundrentenbewertungszeiten ins Gewicht.           berücksichtigten Entgeltpunkte verdoppelt,
                                                                            allerdings darf mit dem Zuschlag der Wert von
                         Damit der Zuschlag ohne weitere Prüfung im         0,0625 EP je Kalendermonat nicht überschritten
                         Einzelfall ermittelt werden kann, sind bei den     werden.38
                         Grundrentenzeiten pauschal Kalendermonate
                         mit Anrechnungszeiten vor dem 1. Januar 1984       Da die Anhebung nur Pflichtbeiträge für den
                         zu berücksichtigen, in denen Versicherte wegen     Zeitraum von 1973 bis 1991 betraf, kommt eine
                         Krankheit arbeitsunfähig gewesen sind oder         Anhebung auch maximal für 228 Monate in
                         Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder   Betracht.
                         zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten haben.
                         Auf einen Leistungsbezug während dieser Zeiten     Da der „Höchstwert“ von 0,0625 EP für diese
                         kommt es nicht an.                                 Fallgruppe niedriger ist als in § 76g SGB VI
                                                                            (0,0667 EP), entfällt die Absenkung mit dem
                         Für die Höhe und die Zuordnung des Zuschlags       Faktor 0,875.39
                         gelten ansonsten die oben dargestellten Rege-
                         lungen des § 76g SGB VI.                           Nach § 307a SGB VI umgewertete
                                                                            Bestandsrenten
                         Nach § 307 SGB VI umgewertete                      Für die nach § 307a SGB VI umgewerteten Be-
                         Bestandsrenten                                     standsrenten aus dem Beitrittsgebiet gelten als
                         Bei diesen Renten, die nach den vor 1992 in den    Grundrenten- und Grundrentenbewertungszeiten
                         alten Bundesländern maßgebenden Vorschriften       die Arbeitsjahre, die der Ermittlung der persön-
                         der Reichsversicherungsordnung (RVO), des          lichen Entgeltpunkte zugrunde liegen. Zu diesen
                         Angestelltenversicherungsgesetzes (AVG) und        Arbeitsjahren gehören auch die Zurechnungsjah-
                                                                                                  40
                         des Reichsknappschaftsgesetzes (RKG) berechnet     re wegen Invalidität. Bei den Grundrentenzeiten
                         worden sind, ist ein Grundrentenzuschlag zu        wird zusätzlich eine Kindererziehungspauschale
                         ermitteln, wenn in der Rente zusätzliche Ent-      berücksichtigt, wenn Entgeltpunkte für Kinderer-

                                                                                                         3-4 2021 Kompass I   9

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Blickpunkt

                           ziehung die Rente erhöht haben. Die Pauschale       an persönlichen Entgeltpunkten wegen Kinderer-
                           beträgt bei einem Kind 10 Jahre, bei zwei Kindern   ziehung nach § 307d SGB VI zu berücksichtigen.
                           15 Jahre und bei mehr als zwei Kindern 20 Jahre.
                                                                               Der Zuschlag ist in diesen Fällen ein Zuschlag an
                           Der Durchschnittswert an Entgeltpunkten für die     Entgeltpunkten (Ost).
                           Grundrentenbewertungszeiten ermittelt sich aus

                           • den persönlichen Entgeltpunkten (Ost) für         Fazit
                             Arbeitsjahre, die der Rente am 31. Dezember       Herausforderung
                             2020 zugrunde liegen sowie                        Der Grundrentenzuschlag stellt die gesetzliche
                                                                               Rentenversicherung vor einige Herausforderun-
                           • den persönlichen Entgeltpunkten (Ost) für in      gen. Nicht nur Berechnungsprogramme müssen
                             der Rente berücksichtigte Kinder und              erstellt werden. Auch bezüglich der Grundren-
                                                                               ten- und Grundrentenbewertungszeiten gibt es
                           • den persönlichen Entgeltpunkten (Ost) für         noch Klärungsbedarf, und zwar insbesondere im
                                            41
                             Kindererziehung ,                                 Hinblick auf die Kalendermonate, in denen in
                                                                               der Vergangenheit Entgeltersatzleistungen der
                           indem die Summe der persönlichen Entgeltpunk-       Arbeitsförderung erzielt wurden. Zumindest für
                           te (Ost) durch Kalendermonate mit Grundrenten-      Zeiten vor dem Jahr 2012 liegen den Rentenver-
                           bewertungszeiten geteilt wird.                      sicherungsträgern in der Regel keine Informatio-
                                                                               nen über die Art des Leistungsbezuges vor.
                           Hinsichtlich der Ermittlung des Grundrentenzu-
                           schlags gelten dann die beschriebenen Regelun-      Teilzeitarbeit
                           gen des § 76g Absatz 4 SGB VI.                      Den Grundrentenzuschlag werden auch Versi-
                                                                               cherte erhalten, die nur deshalb ein unterdurch-
                           Der Zuschlag ist in diesen Fällen ein Zuschlag an   schnittliches Einkommen erzielt haben, weil sie
                           Entgeltpunkten (Ost).                               in Teilzeit gearbeitet haben. Der Gesetzgeber
                                                                               differenziert hier diesbezüglich nicht. Ohnehin
                           Nach § 307b SGB VI berechnete                       würden den Rentenversicherungsträgern die
                           Bestandsrenten des Beitrittsgebiets                 entsprechenden Daten fehlen.
                           Die nach § 307b SGB VI berechneten Renten
                           beruhen dem Grunde nach auf einer Berechnung        Allerdings muss nicht jede Teilzeitbeschäftigung
                           nach dem SGB VI, so dass die Ermittlung des         „freiwillig“ ausgeübt worden sein. Wegen der
                           Zuschlags auf der Grundlage der Regelungen des      Betreuung von schulpflichtigen Kindern am
                           §76g SGB VI erfolgen kann. Zusätzlich sind bei      Nachmittag und der Pflege von Angehörigen war
                           der Ermittlung des Durchschnittswerts aus den       und ist es Versicherten nicht immer möglich,
                           Grundrentenbewertungszeiten nur die Zuschläge       einer Arbeit in Vollzeit nachzugehen. Gerade

             10 I Kompass 3-4 2021

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diese Fälle dürften auch unter die in der Ge-                  Einzelfall maßgebenden Höchstwertes nach
                            setzesbegründung genannten beeinträchtigten                    § 76g Absatz 4 Sätze 3 bis 5 SGB VI angehoben
                            Erwerbsbiografien42 fallen. Auch bei Versicherten,             wird, wird der Grundrentenzuschlag begrenzt.43
                            die aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen
                            nur noch in Teilzeit arbeiten konnten, ohne dass               Entwicklung abwarten
                            ein Anspruch auf eine Rente entstanden ist,                    Der Grundrentenzuschlag ist sicherlich nicht
                            sollte der Grundrentenzuschlag angebracht sein.                widerspruchsfrei. Um ihn abschließend bewerten
                                                                                           zu können, fehlt es aber an belastbaren Daten.
                            Zeiten der Kindererziehung                                     Die weitere Entwicklung durch die praktische
                            In der Gesetzesbegründung wird ausgeführt,                     Umsetzung des Grundrentenzuschlags wird
                            dass auch Zeiten der Kindererziehung nicht                     zeigen, was für Probleme und Lösungen sich
                            angemessen gewürdigt würden. Im Widerspruch                    ergeben werden. Es wird sich auch zeigen, welche
                            dazu steht die Tatsache, dass in einer Rente                   Versicherten tatsächlich von dem Grundrenten-
                            enthaltene Kindererziehungszeiten in der Regel                 zuschlag profitieren werden.
                            die zusätzlichen Entgeltpunkte, die sich für
                            den Grundrentenzuschlag ergeben, zumindest
                            mindern werden. Die Bewertung der Kinderer-                    Uwe Berdysz
                            ziehungszeiten mit 0,0833 EP je Kalendermonat                  KBS/Rentenversicherung
                            sorgt dafür, dass sich bei Grundrentenfällen der               Service „Verfahren und Recht“, Seemannskasse
                            Durchschnittswert für die Grundrentenbewer-                    Pieperstraße 14-28
                            tungszeiten erhöht. Sobald der Durchschnittswert               44789 Bochum
                            dadurch auf mindestens die Hälfte des im

       FUSSNOTEN
       1
           Bundesgesetzblatt (BGBl.) I. Seite 1879.                             22
                                                                                     § 76f SGB VI.
       2
           Bundestags(BT)-Drucksache 19/20711 Seite 27.                         23
                                                                                     AGFAVR, Sondersitzung 2020, TOP 2, Anlage, Auslegungsfrage 34.
       3
           § 76g Absatz 2 SGB VI.                                               24
                                                                                     § 76 SGB VI.
       4
           § 76g Absatz 3 SGB VI.                                               25
                                                                                     § 76c SGB VI.
       5
           § 76g Absatz 4 SGB VI.                                               26
                                                                                     § 76a SGB VI.
       6
           § 76g Absatz 2 Satz 3 SGB VI.                                        27
                                                                                     § 76b SGB VI.
       7
           § 244 Absatz 5 Satz 3 SGB VI.                                        28
                                                                                     § 76d SGB VI.
       8
           vergleiche auch BT-Drucksache 19/18473, Seite 36.                    29
                                                                                     BT-Drucksache 19/18473, Seite 37.
       9
           § 244 Absatz 5 Satz 1 SGB VI.                                        30
                                                                                     § 85 SGB VI.
       10
            Arbeitsgruppe Fachausschuss Versicherung und Rente (AGFAVR),        31
                                                                                     § 76g Absatz 4 Sätze 3 bis 5 SGB VI.
            Sondersitzung 2020, Top 2, Anlage, Auslegungsfrage 4, 29.           32
                                                                                     § 76d Abs. 4 Satz 2 SGB VI.
       11
            AGFAVR, Sondersitzung 2020, TOP 2, Anlage, Auslegungsfrage 22.      33
                                                                                     BT-Drucksache 19/18473, Seite 37.
       12
            AGFAVR, Sondersitzung 2020, TOP 2, Anlage, Auslegungsfrage 21.      34
                                                                                     § 77 Absatz 5 SGB VI.
       13
            BT-Drucksache 19/18473, Seite 24.                                   35
                                                                                     §§ 307e Absatz 1 Satz 2, 307f Absatz 1 Satz 2 SGB VI.
       14
            Bemessungsgrundlage: Durchschnittsentgelt – §§ 70 Absatz 1 und 4,   36
                                                                                     AGFAVR, Sondersitzung 2020, TOP 2, Anlagen, Auslegungsfrage 6.
            256a, 256b SGB VI.
                                                                                37
       15
                                                                                     §§ 307e Absatz 3, 307f Absatz 7 SGB VI.
            §§ 70 Absatz 2, 83 Absatz 1 SGB VI.
                                                                                38
       16
                                                                                     BT-Drucksache 19/14873, Seite 48.
            § 70 Absatz 3 SGB VI.
                                                                                39
       17
                                                                                     BT-Drucksache 19/14873, Seite 48.
            § 70 Absatz 3a SGB VI.
                                                                                40
       18
                                                                                     AGFAVR, Sondersitzung 2020, TOP 2, Anlage, Auslegungsfrage 30.
            § 71 Absatz 1 SGB VI.
                                                                                41
       19
                                                                                     § 307d SGB VI.
            § 71 Absatz 2 SGB VI.
                                                                                42
       20
                                                                                     BT-Drucksache 19/18473, Seite 1.
            § 262 SGB VI.
                                                                                43
       21
                                                                                     Zum „Wegfall“ des Grundrentenzuschlags wegen Zeiten der Kindererziehung
            § 76e SGB VI.
                                                                                     siehe Lepiorz, Die neue Grundrente (Teil II), in rv 06.20, Seiten 179 bis 181.

                                                                                                                                      3-4 2021 Kompass I         11

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Blickpunkt

               Thorsten Vennebusch

               Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Minijobs
               Neue Anmeldungen bleiben aus

                                 Seit Beginn der Corona-Pandemie hat sich die Zahl der Minijobber in Deutschland
                           deutlich reduziert. Zwar stiegen die Beschäftigtenzahlen nach dem Abflachen der ersten
                           Welle im Sommer 2020 schnell wieder an. Beim Einsetzen der zweiten Welle gingen die
                           Zahlen jedoch ebenso rasch wieder zurück. In dieser Analyse wird untersucht, wie sich die
                           Corona-Pandemie auf das Arbeitsmarktinstrument „Minijob“ und das Meldeverhalten der
                           Arbeitgeber ausgewirkt hat. Wurde der Rückgang verursacht durch Kündigungen von
                           Minijobs oder wurden Minijobs gar nicht erst neu aufgenommen?

                           Gewerbliche Minijobber                                   Nachdem zuvor über mehrere Jahre keine nen-
                           Deutlicher Rückgang                                      nenswerten Veränderungen feststellbar waren,
                           Die Corona-Pandemie führte im Jahr 2020 zu               reduzierte sich die Zahl der gewerblichen Mini-
                           einem deutlichen Rückgang der gewerblichen               jobber von März bis Mai 2020 von 6,379 Mio. auf
                           Minijobs. Seit deren Einführung im Jahr 2003             5,705 Mio. Dieser Rückgang um 0,674 Mio. ging
                           waren noch nie weniger Minijobber in Deutsch-            einher mit dem Beginn der ersten Corona-Welle.
                           land angemeldet. In einem um saisonale Einflüsse         Erst in den Sommermonaten stieg die Zahl der
                           bereinigten Jahresvergleich waren im Dezember            Beschäftigten wieder an und erhöhte sich bis
                           2020 rund 0,859 Mio. gewerbliche Minijobber              auf 6,154 Mio. im September 2020. Mehr als die
                           weniger beschäftigt als im Dezember 2019.                Hälfte des Rückgangs aus den ersten Monaten
                           Das ist ein Rückgang um rund 12,9 Prozent                wurde somit in kurzer Zeit aufgeholt.
                           (siehe Abb. 1).

                           Abb. 1: Deutlich weniger gewerbliche Minijobber im Jahr 2020

                             7.000.000          6.597.665           6.740.066             6.669.232           6.680.731

                             6.000.000         6.378.538
                                                                    5.903.064             6.154.368           5.822.007

                             5.000.000

                             4.000.000
                                                  März                Juni                September           Dezember

                                         Gewerbliche Minijobber:   2019      2020

                                                                                                                 Quelle: Minijob-Zentrale

             12 I Kompass 3-4 2021

  Kompass_3_4_2021_30.3.21.indd 12                                                                                                     31.03.21 12:34
Abb. 2: Zahl der Minijobber in Privathaushalten im Jahr 2020 konstant

                             400.000

                                               300.350                   307.488                               304.624
                                                                                           300.236
                             300.000
                                               295.424                   297.049                               293.055
                                                                                           287.557

                             200.000

                             100.000
                                                März                      Juni            September           Dezember

                                       Minijobber in Privathaushalten:      2019   2020

                                                                                                                Quelle: Minijob-Zentrale

                         Ebenso sensibel wie im Frühjahr reagierte der             In einem um saisonale Einflüsse bereinigten
                         Beschäftigtenbestand auf das Einsetzen der zwei-          Jahresvergleich sind aber auch hier leichte Rück-
                         ten Corona-Welle im Herbst 2020. Mit insgesamt            gänge zu verzeichnen. Im Dezember 2019 lag die
                         5,822 Mio. lag die Zahl der gewerblichen Minijob-         Zahl der angemeldeten Minijobber in Privathaus-
                         ber im Dezember 2020 erneut deutlich unter der            halten noch bei knapp 0,305 Mio. Im Vergleich
                         Grenze von 6 Mio.                                         zum gewerblichen Bereich reduzierte sich die Zahl
                                                                                   der Beschäftigten innerhalb eines Jahres jedoch
                                                                                   lediglich um 3,8 Prozent. Der Rückgang fällt damit
                         Minijobber in Privathaushalten                            bei diesen Beschäftigungen deutlich geringer aus.
                         Zahl bleibt relativ konstant
                         Im Vergleich zu den gewerblichen Minijobs ging
                         die Zahl der über das Haushaltsscheck-Verfahren           Minijobs und sozialversicherungspflichtige
                         gemeldeten Minijobber nur leicht zurück.                  Beschäftigungen
                                                                                   Einfluss der Corona-Regelungen
                         Mit insgesamt 0,293 Mio. waren im Dezember                Die Gesamtzahl aller bei der Minijob-Zentrale
                         2020 nur rund 2.500 Minijobber in Privathaus-             gemeldeten Beschäftigungen liegt im Dezember
                         halten weniger bei der Minijob-Zentrale ange-             2020 bei 6,115 Mio. Innerhalb eines Jahres
                         meldet als im März 2020. Im Gegensatz zu den              reduzierte sich der Meldebestand damit um rund
                         gewerblichen Minijobs stieg die Zahl der über das         0,870 Mio. Das entspricht einem Rückgang von
                         Haushaltsscheck-Verfahren gemeldeten Beschäf-             12,5 Prozent (siehe Abb. 3).
                         tigten gegenüber dem Vorquartal sogar um fast
                         5.500 an. Aktuell sind bei der Minijob-Zentrale           Zum Vergleich: Deutschlandweit gab es im
                         rund 0,293 Mio. Minijobber in Privathaushalten            Dezember 2019 rund 33,740 Mio. sozialversiche-
                         angemeldet. Es bleibt also festzustellen, dass sich       rungspflichtig Beschäftigte. Gemäß den aktuellen
                         die zweite Corona-Welle nicht negativ ausgewirkt          Zahlen der Bundesagentur für Arbeit erhöhte sich
                         hat (siehe Abb. 2).                                       dieser Wert bis Oktober 2020 auf 33,857 Mio. Bei

                                                                                                               3-4 2021 Kompass I   13

Kompass_3_4_2021_30.3.21.indd 13                                                                                                      31.03.21 12:34
Blickpunkt

                           Abb. 3: Bei Minijobbern deutlicher Rückgang im Jahresvergleich 2020

                                       2%                1,09 %
                                                                                – 0,25 %                – 0,44 %           – 0,35 %
                                       0 %

                                      –2%

                                      –4%     – 3,25 %
                                      –6%

                                      –8%
                                                                                                – 7,57 %
                                     – 10 %

                                     – 12 %
                                                                        – 12,02 %                                  – 12,46 %
                                     – 14 %
                                                    März                       Juni                September          Dezember

                                              Minijobber          sozialversicherungspflichtig Beschäftigte

                                                                                                                      Quelle: Minijob-Zentrale

                           den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten                mit Beschäftigungsbeginn anmelden und zum
                           ist damit von Dezember 2019 bis Oktober 2020                  Ende der Beschäftigung auch wieder abmelden.
                           nur ein leichter Anstieg um 0,35 Prozent zu                   Zur Abgabe der jeweiligen Meldung wird den
                           registrieren.                                                 Arbeitgebern eine Frist von sechs Wochen
                                                                                         eingeräumt.

                           Fehlende Anmeldungen Grund für den                            Anmeldungen
                           Rückgang der Minijobber                                       Vor der ersten Corona-Welle lag die Zahl der
                           Als Grund für den starken Rückgang der gewerb-                Anmeldungen in den Monaten Februar und März
                           lichen Minijobber wurde in der Öffentlichkeit im              noch auf einem annähernd gleichen Niveau
                           Verlauf der Corona-Pandemie häufig diskutiert,                wie im Vorjahr. Dagegen reduzierte sich dieser
                           dass Arbeitgeber aufgrund der schlechten                      Wert im April vergleichsweise deutlich (siehe
                           wirtschaftlichen Lage ihren Minijobbern vermehrt              Abb. 4). Während 2019 im April rund 0,730 Mio.
                           gekündigt hätten. Und dass trotz bestehenden                  Minijobber angemeldet wurden, gingen in 2020
                           Kündigungsschutzes, der für Minijobs genauso                  nur rund 0,480 Mio. Anmeldungen ein. Eine
                           gilt, wie für alle anderen Beschäftigungsverhält-             ähnliche Entwicklung ist ebenfalls für den Mai
                           nisse auch.                                                   zu beobachten. Alleine in diesen beiden Monaten
                                                                                         meldeten die Arbeitgeber im Vergleich zum
                           Das Meldeverhalten der Arbeitgeber seit Beginn                Vorjahr rund 0,608 Mio. Minijobs weniger an.
                           der Corona-Pandemie lässt aber den Rückschluss
                           zu, dass der Rückgang der Minijobs so nicht                   Auch nach der Lockerung der Corona-Einschrän-
                           begründet werden kann.                                        kungen erreichten die Anmeldezahlen nicht das
                                                                                         Niveau der Vorjahre. Während im Jahr 2020 von
                           Arbeitgeber von Minijobbern müssen ihre Be-                   Juni bis September nur 2,591 Mio. Anmeldungen
                           schäftigten bei der Minijob-Zentrale regelmäßig

             14 I Kompass 3-4 2021

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Abb. 4: Anmeldungen gingen im Jahr 2020 um fast 10 Prozent zurück

                                       882.031

                             800.000

                             700.000
                                                                                                                             404.944
                             600.000   693.128

                             500.000

                             400.000

                             300.000                                                                                      348.549

                             200.000
                                         Jan     Feb    Mrz      Apr      Mai     Jun    Jul    Aug     Sep    Okt     Nov      Dez

                                       Anmeldungen Minijobber:     2019         2020

                                                                                                                Quelle: Minijob-Zentrale

                         getätigt wurden, lagen die Vergleichswerte der            Kündigungswelle zurück. Zwar wurden zu Beginn
                         Vorjahre noch bei rund 2,976 Mio. (2019).                 der Corona-Pandemie im März 2020 Minijobs
                                                                                   häufiger abgemeldet. Im Jahresverlauf jedoch
                         Betrachtet man das komplette Jahr 2020, so ist            kehrte sich diese Entwicklung um. Insgesamt
                         im Vergleich die Zahl der bei der Minijob-Zentrale        wurden in 2020 nur 7,810 Mio. Minijobs abge-
                         eingegangenen Anmeldungen um insgesamt                    meldet; in 2019 waren es noch 8,218 Mio.
                         0,773 Mio. zurückgegangen (minus 9,7 Prozent).            (siehe Abb. 5).
                         In 2020 wurden 7,218 Mio. Minijobs angemeldet;
                         im Vorjahr lag der Vergleichswert noch bei                Im Gegensatz zu den Anmeldungen wurden erste
                         7,991 Mio. Ein Teil der im Januar 2020 erfassten          Auswirkungen der Corona-Pandemie bei den
                         Anmeldungen müsste zudem eigentlich dem                   Abmeldungen schon im März sichtbar. Lag die
                         Dezember 2019 zugerechnet werden. Ursache                 Zahl der Abmeldungen in 2019 in diesem Monat
                         hierfür sind zum Jahresbeginn durchgeführte               noch bei etwa 0,600 Mio., so erhöhte sich dieser
                         Systemumstellungen bei der Minijob-Zentrale.              Wert im Jahr 2020 auf knapp 0,780 Mio. Bereits
                                                                                   im April reduzierte sich diese Differenz deutlich
                         Abmeldungen                                               und bereits im Mai lag die Zahl der Abmeldungen
                         Die Zahl der eingegangenen Abmeldungen ging               mit 0,699 Mio. wieder auf dem gleichen Niveau
                         dagegen im Jahr 2020 trotz der unterstellten              wie im Vorjahr.

                                                                                                               3-4 2021 Kompass I   15

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Blickpunkt

                           Abb. 5: Weniger Abmeldungen im Jahr 2020

                                          795.626
                               800.000
                                                                                                                                683.167
                               700.000

                               600.000
                                           774.667                                                                              673.626
                               500.000

                               400.000

                               300.000

                               200.000
                                           Jan       Feb   Mrz     Apr      Mai     Jun    Jul    Aug     Sep     Okt     Nov      Dez

                                         Abmeldungen Minijobber:     2019         2020

                                                                                                                   Quelle: Minijob-Zentrale

                           Anders dagegen die Entwicklung in der zweiten             Unter Einhaltung der gesetzlichen Regelungen
                           Jahreshälfte: Von Juli bis Dezember wurden in             zum Kündigungsschutz erfüllt der Minijob
                           2020 deutlich weniger Minijobs abgemeldet.                vielmehr die bereits mit seiner Einführung im
                           Mit 3,591 Mio. abgemeldeten Minijobbern wur-              Jahr 2003 verbundenen Ziele. Die damalige
                           den die Werte der Vorjahre deutlich unterschrit-          Bundesregierung entwickelte den Minijob unter
                           ten. Im Jahr 2019 wurden in diesem Zeitraum               anderem, um der Wirtschaft ein Arbeitsmarkt-
                           rund 4,462 Mio. Minijobs abgemeldet.                      instrument zur Verfügung zu stellen, das flexible
                                                                                     Gestaltungsmöglichkeiten zulässt. Auch in der
                                                                                     Corona-Pandemie ist der Minijob für die Arbeit-
                           Fazit                                                     geber ein Instrument, um Arbeitsschwankungen
                           Gründe für diese Entwicklung können nur vermu-            abzufedern und den Fortbestand von Unterneh-
                           tet werden. Naheliegend ist es, dass unterjährige         men zu sichern.
                           Minijobs (zum Beispiel in der Landwirtschaft oder
                           in der Gastronomie) im Frühjahr nicht angemel-
                           det und daher später auch nicht abgemeldet
                           werden mussten. Allem Anschein nach hatte                 Thorsten Vennebusch
                           die Corona-Pandemie aber keinen wesentlichen              KBS/Minijob-Zentrale
                           Einfluss auf Beschäftigungen, die über einen              Büro der Abteilungsleitung
                           längeren Zeitraum oder auf Dauer ausgeübt                 Hollestraße 7 a-c
                           werden. Indizien für Kündigungen von Minijobs in          45127 Essen
                           größerem Ausmaß gibt dieser Vergleich nicht her.

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Fokus Knappschaft-Bahn-See

             Simone Günther

             „Continuous Auditing“ in der Internen Revision
             der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
                                Die Finanzkrisen, Korruptions- und Datenmissbrauchsfälle der vergangenen Jahre
                         haben dazu geführt, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen für ein umfassendes
                         Compliance- und Risikomanagement in Unternehmen angepasst wurden. Zunehmend
                         komplexer werden die Rahmenbedingen auch durch den immer höheren Grad der Auto-
                         matisierung und Digitalisierung. Dabei üben Interne Revisionen eine wichtige Funktion
                                                                                              1
                         zur Überwachung interner Kontrollsysteme in ihrer Organisation aus. Die risikoorientierte
                         Prüfplanung einer Internen Revision ist durch dynamische Prüfmethoden zu ergänzen, um
                         Risikoveränderungen und Anpassungsprozesse zeitnah zu berücksichtigen. Seit geraumer
                         Zeit ist daher die Prüfmethode „Continuous Auditing“ (wörtlich aus der englischen Sprache
                         übersetzt: kontinuierliche Prüfung) in den Fokus Interner Revisionen gerückt.

                         In der Internen Revision der Deutschen Renten-         Definition
                         versicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS)besteht         „Die Interne Revision erbringt unabhängige und
                         eine lange Tradition für kontinuierliche Einzelfall-   objektive Prüfungs- und Beratungsdienstleis-
                         prüfungen.                                             tungen, welche darauf ausgerichtet sind, Mehr-
                                                                                werte zu schaffen und die Geschäftsprozesse zu
                         Nachfolgend wird der Frage nachgegangen,               verbessern. Sie unterstützt die Organisation bei
                         ob diese kontinuierlichen Prüfungen mit der            der Erreichung ihrer Ziele, indem sie mit einem
                         Prüfmethodik „Continuous Auditing“ vergleichbar        systematischen und zielgerichteten Ansatz die
                         sind und damit als fester Bestandteil den Audit        Effektivität des Risikomanagements, der Kon-
                         Universe2 in sinnvoller Weise ergänzen.                trollen und der Führungs- und Überwachungs-
                                                                                prozesse bewertet und diese verbessern hilft.“3

                                                                                                            3-4 2021 Kompass I   17

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Fokus Knappschaft-Bahn-See

                                       Hierfür werden unter anderem risiko- und            auch in den Blickpunkt des Deutschen Instituts
                                       themenbezogene Prüfungen (sog. Schwerpunkt-         für Interne Revision (DIIR) gerückt. Dort wurde
                                       prüfungen) sowie Verfahrensprüfungen durch-         der Arbeitskreis „Continuous Auditing“ als
                                       geführt.                                            Austausch-Plattform gegründet. Die Mitglieder
                                                                                           kommen vornehmlich aus den Bereichen Wirt-
                                       Im Folgenden wird untersucht, inwieweit             schaft, Beratung und Banken.
                                       „Continuous Auditing“ die Aufgaben der Internen
                                       Revision im Sinne der oben genannten Definition     Der Arbeitskreis hat Continuous Auditing wie
                                       unterstützt.                                        folgt definiert:
                                                                                           „Continuous Auditing ist die Kombination von
                                       Der Begriff des „Continuous Auditing“ ist seit      Risiko- und Kontroll-Assessments im gesamten
                                       einigen Jahren Gegenstand von Diskussionen          Audit Lifecycle, welche maschinell unterstützt
                                       hinsichtlich der Ausgestaltung, Sinnhaftigkeit      und in wiederholenden sowie von eingesetzten
                                       und Implementierung von kontinuierlichen            Indikatoren als auch vom vorliegenden Risiko
                                       Prüfsystemen. International existieren zu diesem    abhängenden Zeitabständen durchgeführt
                                       Thema zahlreiche wissenschaftliche Beiträge. Im     werden.“9
                                       deutschsprachigen Raum wird vornehmlich die
                                       praktische Ausgestaltung diskutiert.4               Diese erweiterte Definition fasst zusammen,
                                                                                           dass
                                       Tatsächlich existiert für den Begriff „Continuous
                                       Auditing“ weder eine einheitliche Definition noch   • der Einsatz von Informationstechnologie
                                       ein einheitliches Verständnis.5                       notwendig ist, um den steigenden Anforde-
                                                                                             rungen in Bezug auf die Datenverarbeitung in
                                       Das Institute of Internal Auditors (IIA) hat im       ausreichendem Maße begegnen zu können,
                                       Global Technology Audit Guide (GTAG 3/2015) den
                                       Begriff wie folgt definiert:                        • der Adressat von Continuous Auditing die
                                       „Continuous Auditing ist die Kombination von          Interne Revision ist,
                                       technologiegestützten, laufenden Risiko- und
                                       Kontrollbewertungen. Continuous Auditing            • continuous nicht ausschließlich fortlaufend
                                       soll es dem/der Revisor/Revisorin ermöglichen,        bedeuten soll, stattdessen die Wiederhol-
                                       innerhalb eines kürzeren Zeitrahmens als beim         frequenz vom Risiko und den eingesetzten
                                       traditionellen rückblickenden Ansatz über die         Indikatoren abhängt,
                                       Themen zu berichten (Übersetzung aus der
                                       englischen Sprache).“6                              • die Wiederholfrequenz an die individuellen
                                                                                             Bedürfnisse eines Unternehmens anzupassen
                                       Dieser Prüfansatz ist als Instrument zur Un-          ist,
                                       terstützung der herkömmlichen Prüfmethodik
                                       gedacht.7 Hierbei wird die Idee verfolgt, mit       • für Continuous Auditing in Bezug auf die
                                       automatisierten Prüfansätzen die Leistung und         Geschwindigkeit sowohl Effektivität als auch
                                       Leistungsfähigkeit der Internen Revision zu           Effizienz zählt,
                                       verbessern.8
                                                                                           • ein Adressatenkreis für die Umsetzung von
                                       In den letzten Jahren ist diese zusätzliche Prüf-     Maßnahmen definiert werden sollte,
                                       methode durch die gestiegenen Anforderungen
                                       der zunehmenden digitalen Geschäftsprozesse         • es nicht ausreicht, Continuous Auditing
                                                                                             lediglich einzuführen (kontinuierliche Weiter-
                                                                                             entwicklung).

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Die Ausgestaltung bleibt offen, da der Ansatz       Rentenversicherung gewandelt. So werden seit
                        auf die Rahmenbedingungen der Unternehmen           einigen Jahren prozessorientierte Prüfungen
                        auszurichten ist.10                                 durchgeführt. Zuvor haben kontinuierliche
                                                                            Einzelfallprüfungen in den Bereichen Rentenver-
                        Unternehmen der Privatwirtschaft führen             sicherung und Rehabilitation eine zentrale Rolle
                        kontinuierliche Prüfungen vornehmlich anhand        in der Revisionsarbeit eingenommen.
                        automatischer Datenanalysen durch. Hierfür
                        werden im Vorfeld Schlüsselkennzahlen, Indika-      Es gibt keine einheitliche Linie der Internen Re-
                        toren beziehungsweise Risikofaktoren festgelegt,    visionen bei den Trägern der Deutschen Renten-
                        die einer laufenden Überprüfung bedürfen. Bei       versicherung. Während einige Interne Revisionen
                        den Datenanalysen werden auch Vollprüfungen         keine kontinuierlichen Einzelfallprüfungen mehr
                        der gesamten Datenmenge (z. B. mit Data-            durchführen, werden bei anderen Rentenversi-
                        Warehouse) durchgeführt.11                          cherungsträgern weiterhin kontinuierliche neben
                                                                            prozessorientierten Prüfungen durchgeführt.

                        Prüfungen bei den Trägern der                       Die unterschiedlichen Prüfverfahren wurden
                        Deutschen Rentenversicherung                        bereits von den Trägern der Deutschen Renten-
                        „Organisationen benötigen wirksame Strukturen       versicherung diskutiert. Hinter dieser Diskussion
                        und Prozesse, die die Erreichung der Ziele ermög-   steht die zentrale Frage, ob die kontinuierlichen
                        lichen und gleichzeitig eine starke Governance      Prüfungen überhaupt mit den IPPF-Standards
                        und ein starkes Kontrollsystem unterstützen.“12     vereinbar sind.
                        Nach dem sogenannten „Drei-Linien-Modell“
                        des IIA sind die verschiedenen Funktionen eines     Die Projektgruppe Qualitätskriterien (PGQK) der
                        Überwachungssystems in einer Organisation zu        Träger der Deutschen Rentenversicherung hat
                        trennen. Hiernach ist die Interne Revision unter    hierzu die Vorteile beziehungsweise Ziele der
                        anderem für die Prüfung der internen Kontroll-      Einzelfallkontrolle herausgestellt:
                        systeme der Organisation verantwortlich. Interne
                        Kontrollsysteme sind vom Management (z. B.          • Abdeckung aller Fallgruppen (hieraus ergibt
                        Fachabteilung) selbst zu implementieren.              sich ein Überblick über alle Leistungsvorgän-
                                                                              ge, wenn auch mit zum Teil kleinen Fallzahlen)
                        Die Internen Revisionen aus Wirtschaft, Wissen-
                        schaft und Verwaltung richten sich (zunehmend)      • Möglicher Überwachungseffekt für die
                        nach den „Internationalen Standards für die           Sachbearbeitung (zusätzlich zur normalen
                        berufliche Praxis der Internen Revision“ des          Linienaufgabe)
                        IIA (IPPF) aus. Die Trennung der Funktionen im
                        Überwachungssystem spiegelt sich auch in den        • Ermittlung von Fehlerquoten für das Berichts-
                        IPPF-Standards.                                       wesen

                        Die Träger der Deutschen Rentenversicherung         • Korrektur von Einzelfällen bei Kontrolle vor
                        haben sich der Ausrichtung der Revisionsarbeit        Bescheidversendung
                        nach verbindlichen internationalen Berufsstan-
                        dards für Interne Revisionen angeschlossen.         • Möglicher Erkenntnisgewinn für prozess-
                                                                              orientierte Prüfungen
                        Hierdurch beeinflusst, haben sich in den letzten
                        Jahren die durchgeführten Prüfungen der             • Möglicher Erkenntnisgewinn beim Auftreten
                        Internen Revisionen der Träger der Deutschen          von Fehlerhäufungen (Fehlerschwerpunkte)
                                                                              für gezielte Schulungen von Mitarbeitenden

                                                                                                        3-4 2021 Kompass I   19

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Fokus Knappschaft-Bahn-See

                                       • Zeitnahe Reaktion bei festgestellten Fehler-      systeme – entwickelt. Die vormals ausschließlich
                                         schwerpunkten                                     qualitätssichernde Komponente gehört der
                                                                                           Vergangenheit an, da themenübergreifende Pro-
                                       • Prävention möglicher doloser Handlungen           zesse von (mitunter) komplexen Einzelsachver-
                                                                                           halten beurteilt werden müssen. Darüber hinaus
                                       • Maßnahmenverfolgung (Follow-up) über              leistet die kontinuierliche Einzelfallprüfung einen
                                         festgestellte Fehler                              wertvollen Beitrag für die Auswahl zukünftiger
                                                                                           Prüfungen.
                                       • Identifizierung risikobehafteter Fallgruppen
                                         (z. B. über Fehlerschwerpunkte und Höhe des       Aus Sicht der Internen Revision der KBS nimmt
                                         Fehlerbetrags)                                    die kontinuierliche Einzelfallprüfung eine gänz-
                                                                                           lich andere Rolle ein als die der Fachabteilung
                                       • Keine Entfremdung von Fachwissen, da die          zugewiesene Qualitätskontrolle.
                                         Revisoren ihr Fachwissen bezogen auf alle
                                         Fallgruppen fortlaufend aktuell halten
                                         (u. a. schnellere Einarbeitung bei Verfahrens-/   Gemeinsame Ziele
                                         Schwerpunktprüfungen)                             Das im herkömmlichen Sinne definierte
                                                                                           „Continuous Auditing“ und die kontinuierliche
                                                                                           Einzelfallprüfung bei der KBS verfolgen durchaus
                                       Prüfungen der Internen Revision der KBS             vergleichbare Ziele, auch wenn ein Rentenver-
                                       Die Interne Revision der KBS prüft seit Aufnahme    sicherungsträger nicht mit einem Privatunter-
                                       ihrer Revisionsarbeit kontinuierlich Zugänge        nehmen oder einem Unternehmen aus dem
                                       beziehungsweise Zahlungen von Einzelfällen aus      Bankensektor vergleichbar ist.
                                       den Bereichen Rente, Rehabilitation und (ab
                                       1. Oktober 2005) Renten-Zusatzversicherung.         Folgende übereinstimmende Ziele können
                                       Die Prüfung erfolgt unmittelbar nach Abschluss      benannt werden:
                                       des Geschäftsvorgangs und vor Versand des
                                       erzeugten Bescheides.                               • Kontinuierliche Risikobewertung und
                                                                                             Maßnahme-Verfolgung
                                       Themenbezogene Prüfungen werden seit mehr             Die kontinuierliche Prüfung macht eine kon-
                                       als 15 Jahren durchgeführt. Seit einigen Jahren       tinuierliche Änderung der Risikobewertung
                                       erfolgen diese Prüfungen, wie auch Verfahrens-        möglich. Des Weiteren erfolgt eine durchge-
                                       prüfungen, prozess- und risikoorientiert. Die         hende Maßnahme-Verfolgung. Somit kann
                                       Interne Revision kommt damit ihrer originären         unterjährig flexibel auf Risikoveränderungen
                                       Aufgabe der Prüfung von Internen Kontrollsyste-       reagiert werden.
                                       men nach. Diese prozessorientierten Prüfungen
                                       machen den Hauptanteil der Revisionsarbeit in       • Konzentration auf wesentliche Risikofelder
                                       den Bereichen Rentenversicherung, Rehabilitati-
                                       on, Renten-Zusatzversicherung, Seemannskasse,       • Zeitgerechte Erkennung von Schwachstellen
                                       Regress sowie Versicherung und Beitrag aus.           im Risikomanagementsystem beziehungs-
                                                                                             weise internen Kontrollsystem
                                       Im Laufe der Jahre hat sich die kontinuierliche       Die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsvorgän-
                                       Einzelfallprüfung zu einer kontinuierlichen           ge wird laufend überprüft. Auf Unregelmäßig-
                                       Prüfung von Prozessabläufen anhand von Einzel-        keiten (auch dolose Handlungen) kann zeitnah
                                       fällen – und damit auch der Internen Kontroll-        reagiert werden.

                             20 I Kompass 3-4 2021

     Kompass_3_4_2021_30.3.21.indd 20                                                                                                         31.03.21 12:34
• Zeitnahe Ausführung von aktuellen Datenaus-                                 kontinuierliche Einzelfallprüfung – aus einem
                             wertungen                                                                   modernen und der Eigenheit eines Rentenver-
                                                                                                         sicherungsträgers geschuldeten Blickwinkel zu
                           • Erhöhung der Effizienz durch Konzentration                                  betrachten.
                             auf wesentliche Sachverhalte und Identifizie-
                             rung von Risikofeldern                                                      Aus der Sicht der Internen Revision der KBS ist
                                                                                                         ausschlaggebend, dass die Ziele des herkömm-
                           • Zeitnahe Prozessverbesserungen durch                                        lichen Continuous Auditing und der kontinuierli-
                             kontinuierliche Überwachung                                                 chen Einzelfallprüfung identisch sind.
                             (z. B. bei Programmschwächen)
                                                                                                         Die gemeinsamen Ziele haben nach dem Ver-
                           • Verbesserung der Qualität des Revisions-                                    ständnis der Internen Revision der KBS dazu
                             prozesses durch die Erhöhung der                                            geführt, die kontinuierliche Einzelfallprüfung im
                             Prüfungssicherheit, hohe Risikoabdeckung                                    erweiterten Sinne als Continuous Auditing zu
                             und Reduktion von Fehlern                                                   verstehen. Darüber hinaus werden die Internen
                                                                                                         Kontrollsysteme im Rahmen von Schwerpunkt-
                           • Mehrwert für das Unternehmen                                                prüfungen und Verfahrensprüfungen überprüft.
                                     13, 14, 15, 16
                             schaffen                                                                    Insoweit bleibt die Funktion der Internen Revisi-
                                                                                                         on der KBS als dritte Linie unangetastet.

                           Fazit
                           Die voranschreitende Automatisierung in der                                   Simone Günther
                           Datenverarbeitung und Digitalisierung bei den                                 KBS/Interne und externe Prüfservices
                           Trägern der Deutschen Rentenversicherung setzt                                Interne Revision
                           ein Höchstmaß an Flexibilität aller Internen                                  Knappschaftstraße 1
                           Revisionen voraus. Die fortwährende Anpassung                                 44799 Bochum
                           der Prüfverfahren an neue Techniken beinhaltet
                           nach dem Verständnis der Internen Revision
                           der KBS auch bewährte Prüfverfahren – wie die

         FUSSNOTEN
         1                                                                                       8
             Vergleiche Rosenberg, Bernd et al. (2020), Continuous Auditing als Instrument            Vergleiche Kalinichenko, Artur und Eulerich, Marc, Continuous Auditing zwischen
             einer modernen Internen Revision in https://www.compliancedigital.de/978-3-              Theorie und Praxis, Zeitschrift Interne Revision, Ausgabe 01/2015, Seite 28.
             503-13687-2_4376, letzter Zugriff: 12. August 2020.                                 9
                                                                                                      Vergleiche Bauch, Michael et al., 03/2017, Seiten 130 bis 137.
         2
             „Das Audit Universe umfasst alle im Unternehmen beziehungsweise der Organi-         10
                                                                                                      Vergleiche Bauch, Michael et al., 03/2017, Seiten 130 bis 137.
             sation existierenden potentiellen Prüfobjekte.“ in https://www.diir.de/fileadmin/   11
                                                                                                      Vergleiche Eßer, Gert et al., Continuous Auditing in einer Privatkundenbank,
             fachwissen/downloads/DIIR_Fachbeitrag_Nr._1_3.2019, letzter Zugriff:
                                                                                                      Zeitschrift Interne Revision, Ausgabe 01/2011, Seiten 20 bis 24.
             10. März 2021.
                                                                                                 12
         3
                                                                                                      diir.de, Das Drei-Linien-Modell des IIA, Juli 2020 – Deutsche Übersetzung DIIR in
             diir.de, Internationale Standards für die berufliche Praxis der Internen Revision
                                                                                                      https://www.diir.de, letzter Zugriff: 12. August 2020.
             2017 (Version 6.1) vom 10. Januar 2018, Seite 13 in https://www.diir.de/
                                                                                                 13
             fachwissen/standards, letzter Zugriff: 12. August 2020.                                  Vergleiche Rau, Armin L. und Rühl, Frank, Revisionsplanung in Echtzeit,
         4
                                                                                                      Zeitschrift Interne Revision, Ausgabe 05/2008, Seiten 232 bis 234.
             Vergleiche Eulerich, Marc (2018), Die Interne Revision: Theorie – Organisation –
                                                                                                 14
             Best Practice, Seite 321, Berlin, Erich Schmidt Verlag, 1. Auflage.                      Vergleiche Bauch, Michael et al., Zeitschrift Interne Revision, Ausgabe 03/2017,
         5
                                                                                                      Seiten 130 bis 137.
             Vergleiche Bauch, Michael et al., Antwort der Revision auf komplexere Prüfungs-
                                                                                                 15
             anforderungen: Continuous Auditing, Zeitschrift Interne Revision,                        Vergleiche Gorschenin, Eugen et al., Einsatz eines Continuous Auditing anhand
             Ausgabe 03/2017, Seiten 130 bis 137.                                                     eines Modellunternehmens, Zeitschrift Interne Revision, Ausgabe 03/2018,
         6
                                                                                                      Blatt 142.
             Vergleiche Bauch, Michael et al., 03/2017, Seiten 130 bis 137.
                                                                                                 16
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             Vergleiche Bauch, Michael et al., 03/2017, Seiten 130 bis 137.
                                                                                                      Seite 256.

             21 I Kompass 3-4 2021                                                                                                                  3-4 2021 Kompass I          21

Kompass_3_4_2021_30.3.21.indd 21                                                                                                                                                     31.03.21 12:34
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