Die Grundrente: Wie wird sie berechnet? - Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Minijobs "Continuous Auditing" in der Internen Revision Fiktive ...
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
131. Jahrgang · März I April 2021 Die Grundrente: Wie wird sie berechnet? Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Minijobs „Continuous Auditing“ in der Internen Revision Fiktive Verwaltungsakte? Kompass_3_4_2021_30.3.21.indd 1 31.03.21 12:34
BLICKPUNKT 3 Der Grundrentenzuschlag – Wie wird die Höhe ermittelt? Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Minijobs 12 Neue Anmeldungen bleiben aus FOKUS KNAPPSCHAFT-BAHN-SEE „Continuous Auditing“ in der Internen Revision 17 der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See BERICHTE UND INFORMATIONEN 22 Fiktive Verwaltungsakte? Prüfung von A bis Z 24 Aktuelle Broschüre der Deutschen Rentenversicherung erschienen 25 Anzahl der Pflegebedürftigen gestiegen Veränderungen in den Organen der 26 Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See 26 Personalnachrichten 27 Impressum Titelbild: Das Grundrentengesetz ist am 1. Januar 2021 in Kraft getreten. Bestandsrenten und zukünftig zu zahlende Renten werden um einen „Grundrentenzuschlag“ erhöht, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen. Amtliches Mitteilungsblatt der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See Kompass_3_4_2021_30.3.21.indd 2 31.03.21 12:34
Blickpunkt Uwe Berdysz Der Grundrentenzuschlag – Wie wird die Höhe ermittelt? Das Gesetz zur Einführung der Grundrente für langjährige Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung mit unterdurchschnittlichem Einkommen und für weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Alterseinkommen (Grundrentengesetz) wurde am 1 18. August 2020 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die Regelungen zur Grundrente sind am 1. Januar 2021 in Kraft getreten. Begriffsbestimmung „Grundrentenzuschlag“ verwendet, wenn es um Anders als es der Begriff Grundrente suggeriert, eine kurze Umschreibung des zu erbringenden handelt es sich nicht um eine Rente in einer Betrages geht. bestimmten Höhe. Die Regelungen sehen viel- mehr einen Zuschlag zur Rente der gesetzlichen Rentenversicherung in Abhängigkeit von der Welche Renten werden erhöht? Dauer bestimmter rentenrechtlicher Zeiten Der Grundrentenzuschlag ist nicht nur bei und der Höhe der versicherten Entgelte vor. zukünftig zu leistenden Renten zu berücksichti- Eine Höchstwertregelung sorgt dafür, dass der gen. Auch die Bestandsrenten am 1. Januar 2021 Zuschlag spätestens ab einem versicherten werden um einen Zuschlag erhöht, wenn die Vor- Entgelt, das im Durchschnitt 40 Prozent des aussetzungen dafür vorliegen. Das Gesetz enthält Durchschnittentgelts (= 0,4 EP im Jahr) erreicht, für die Bestandsrenten ergänzende Regelungen, reduziert wird. Erreichen die versicherten Entgelte die insbesondere bezüglich der Prüfung, ob die 0,8 Entgeltpunkte (EP) pro Jahr, ergibt sich kein Voraussetzungen für den Zuschlag vorliegen, das Zuschlag. Vor diesem Hintergrund wird von der Recht einbeziehen, das bei Beginn der Renten gesetzlichen Rentenversicherung der Begriff zu berücksichtigen war. Die Einbeziehung der Bestandsrenten stellt für die gesetzliche Ren- 3-4 2021 Kompass I 3 Kompass_3_4_2021_30.3.21.indd 3 31.03.21 12:34
Blickpunkt tenversicherung eine große Herausforderung dar, • Berücksichtigungszeiten wegen Pflege in der weil nicht nur zusätzlicher Programmieraufwand Zeit vom 1. Januar 1992 bis 31. März 1995 und zu bewältigen ist, sondern auch 26 Millionen wegen Kindererziehung, Bestandsrenten hinsichtlich des Grundrenten- zuschlags zu prüfen sind.2 • Zeiten des Bezuges von Leistungen bei Krankheit und Übergangsgeld, soweit sie Nachfolgend werden die grundsätzlichen Voraus- Pflichtbeitragszeiten oder Anrechnungszeiten setzungen und die Regelungen zur Ermittlung sind, des Grundrentenzuschlags erläutert. Die Einkom- mensanrechnung auf den Grundrentenzuschlag • Zeiten des Bezuges von Entgeltersatzleis- wird in der Ausgabe Mai/Juni 2021 des Kompass tungen der Arbeitsförderung, soweit sie vorgestellt. Pflichtbeitragszeiten oder Anrechnungszeiten sind (ausdrücklich ausgenommen von der Anrechnung als Grundrentenzeiten sind Der Grundrentenzuschlag bei allerdings Zeiten des Bezuges von Arbeits- Rentenbeginn ab 1. Januar 2021 losengeld6 sowie Arbeitslosenhilfe und Grundsätzliche Voraussetzung für den indivi- Arbeitslosengeld II7) und duell berechneten Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung bei Renten mit • Ersatzzeiten.8 einem Rentenbeginn ab dem 1. Januar 2021 ist zunächst, dass von der versicherten Person Auch Pflichtbeiträge aus einer geringfügigen 3 mindestens 33 Jahre mit Grundrentenzeiten versicherungspflichtigen Beschäftigung gehören zurückgelegt wurden. Darüber hinaus muss der zu den Grundrentenzeiten. Wie Kalendermonate Durchschnittswert an Entgeltpunkten aus den mit ausschließlich Berücksichtigungszeiten Kalendermonaten mit Grundrentenbewertungs- ermöglichen sie den Einstieg in die Ermittlung zeiten4 unter dem jeweiligen Höchstwert liegen, des Zuschlags an Entgeltpunkten für langjährige der sich aus den zurückgelegten Grundrenten- Versicherung, obwohl für diese Kalendermo- zeiten ableitet.5 nate selbst ein Zuschlag nicht in Frage kommt. Tatsächliche Bedeutung für die Ermittlung des Grundrentenzeiten Zuschlags kommt solchen Kalendermonaten Die Grundrentenzeiten werden durch den Verweis daher nur zu, wenn die Grundrentenbewertungs- auf § 51 Absatz 3a Satz 1 Nummer 1 bis 3 Sechs- zeiten weniger als 35 Jahre umfassen. tes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) angelehnt an die Regelung zur Wartezeit für die Altersrente für Bei den Zeiten des Bezuges von Leistungen we- besonders langjährig Versicherte ermittelt. gen Krankheit reicht es für Zeiten vor 1984 aus, wenn der Leistungsbezug glaubhaft gemacht 9 Zu den Grundrentenzeiten zählen insbesondere ist. Die Regelung beruht darauf, dass aus diesen Kalendermonate mit Versicherungskonten der Leistungsbezug nicht ersichtlich ist und den Versicherten, jedenfalls • Pflichtbeiträgen wegen einer versicherten in der Regel, Unterlagen über den lange Zeit Beschäftigung oder Tätigkeit, zurückliegenden Leistungsbezug nicht mehr vorliegen werden. Zwischenzeitlich haben sich • Pflichtbeitragszeiten aufgrund von Kinder- die Rentenversicherungsträger darauf verstän- erziehung, Pflege und Antragspflichtver- digt – widerlegbar – von einem Leistungsbezug sicherung, auszugehen, weil nur in seltenen Ausnahmefäl- len keine Leistung bezogen wurde. 4 I Kompass 3-4 2021 Kompass_3_4_2021_30.3.21.indd 4 31.03.21 12:34
Hinsichtlich der zu berücksichtigenden Kalender- der Rentenberechnung ermittelt werden. Durch monate mit Zeiten des Bezugs von Entgeltersatz- den geforderten Mindestentgeltpunktwert leistungen der Arbeitsförderung ist zum Beispiel soll vermieden werden, dass Kalendermonate an Zeiten des Bezugs von Unterhaltsgeld, aufgewertet werden, in denen das erzielte Eingliederungsgeld und Insolvenzgeld zu denken. Arbeitsentgelt nur den Charakter eines ergän- Der Bezug muss nachgewiesen werden.10 zenden Einkommens hatte. In der Begründung zum Gesetzentwurf werden hier ausdrücklich die Ist ein Kalendermonat mit Grundrentenzeiten „Minijobber“ genannt.13 nach § 51 Absatz 3a Satz 1 Nummer 1 bis 3 SGB VI belegt, ist er auch dann als Grundrenten- Ob der Wert von 0,025 EP für einen Kalendermo- zeit zu berücksichtigen, wenn ein Zusammentref- nat mit Grundrentenzeiten erreicht wird, ergibt fen mit Pflichtbeitragszeiten oder Anrechnungs- sich unter Berücksichtigung der Entgeltpunkte zeiten wegen des Bezuges von Arbeitslosengeld, für Arbeitslosenhilfe oder Arbeitslosengeld II vorliegt. Auch wenn der Wortlaut der Regelun- • Beitragszeiten einschließlich der Entgeltpunk- gen zum Ausschluss eine andere Auslegung te aus der Hochrechnung14, rechtfertigen würde, legt die Anlehnung an die 15 Wartezeitregelung diese Auslegung nahe, weil es • Kindererziehungszeiten , dabei ausreicht, dass eine anrechenbare Zeit in 11 einem Kalendermonat vorhanden ist. • Arbeitsentgelt aus aufgelöstem Wertgut- 16 haben , Die für die Ermittlung des Grundrentenzuschlags notwendigen Grundrentenzeiten müssen bei • Zeiten der Kindererziehung oder der Kinder- einer pflege17, • Rente wegen Alters bis zum Vormonat des • beitragsfreie Zeiten18 sowie Rentenbeginns, • Zuschläge an Entgeltpunkten für beitrags- • Rente wegen Erwerbsminderung bis zum geminderte Zeiten19, Zeitpunkt des Eintritts des jeweiligen Leistungsfalls und • Mindestentgeltpunkte bei geringem Arbeits- entgelt20, • Hinterbliebenenrente bis zum Zeitpunkt des Todes der versicherten Person zurückgelegt • Zuschläge an Entgeltpunkten für Zeiten einer sein.12 besonderen Auslandsverwendung21 und Sind mindestens 33 Jahre mit Grundrentenzeiten • Zuschläge an Entgeltpunkten für nachver- vorhanden, wird geprüft, ob es sich um Grund- sicherte Soldaten auf Zeit22,23. rentenbewertungszeiten handelt, für die der Grundrentenzuschlag zu ermitteln ist . Auch Zuschläge an persönlichen Entgeltpunkten für Kindererziehung, die nach § 307d Absatz 3 Grundrentenbewertungszeiten SGB VI aus einer vorhergehenden Rente über- Als Grundrentenbewertungszeiten werden die nommen werden und insoweit an die Stelle Kalendermonate bezeichnet, für die sich ein bewerteter Kindererziehungszeiten treten, sind Grundrentenzuschlag ergeben kann. Es sind die als Entgeltpunkte für die Grundrentenbewer- Kalendermonate mit Grundrentenzeiten, für die tungszeiten zu berücksichtigen. mindestens 0,025 EP (= 0,3 EP im Jahr) innerhalb 3-4 2021 Kompass I 5 Kompass_3_4_2021_30.3.21.indd 5 31.03.21 12:34
Blickpunkt Keine Auswirkungen auf die Grundrentenbe- schnittswert, lässt er als Ausgangswert zunächst wertungszeiten haben eine Verdoppelung der in den Grundrentenbewer- tungszeiten erworbenen Entgeltpunkte zu. • Zu- und Abschläge aus dem Versorgungsaus- gleich24 und dem Rentensplitting25, die das Unter Berücksichtigung des Höchstwerts31 ist versicherte Einkommen nicht verändern, aber zu prüfen, ob es bei dem Durchschnittswert verbleibt. Der Höchstwert beträgt bei 33 Jahren • die Zuschläge, die beim Ausgleich der Ren- mit Grundrentenzeiten 0,0334 EP. Liegen mehr tenminderung wegen vorzeitiger Inanspruch- als 33, aber weniger als 35 Jahre mit Grund- nahme einer Rente wegen Alters aus freiwillig rentenzeiten vor, wird der Wert von 0,0334 EP gezahlten Beiträgen stammen und ansonsten je zusätzlichen Kalendermonat mit Grundren- abgefundene (frühere) betriebliche Altersver- tenzeiten um 0,001389 EP erhöht; das Ergebnis sorgungsansprüche umfassen26, ist auf vier Dezimalstellen zu runden. Liegen mindestens 35 Jahre mit Grundrentenzeiten vor, • die Zuschläge für Arbeitsentgelt aus gering- beträgt der Höchstwert 0,0667 EP. Überschreitet fügiger Beschäftigung27, die nicht aufgewertet der Durchschnittswert den Höchstwert, ergibt werden sollen, sich kein Zuschlag. • die Zuschläge aus Beiträgen nach dem Beginn Selbst bei 35 Jahren mit Grundrentenzeiten einer Rente wegen Alters, weil sie für die bleibt damit maximal bis zu einem Durch- 28 Rente wegen Alters bereits keine Grundren- schnittswert von 0,0333 EP (= 0,3996 EP im tenzeit sein können, und29 Jahr) der Durchschnittswert maßgebend. Höhere Durchschnittswerte werden für die weitere • die zusätzlichen Entgeltpunkte für ständige Berechnung des Zuschlags begrenzt. Bei weniger Arbeiten unter Tage30, für die die Berücksich- als 35 Jahren mit Grundrentenzeiten greift die tigung bei den Grundrentenbewertungszeiten durch den Höchstwert bedingte Begrenzung nicht normiert ist und sie daher nicht aufzu- entsprechend früher. werten sind. Ob und inwieweit der Durchschnittswert zu Ermittlung des Zuschlags begrenzen ist, ermittelt sich wie folgt: Grundsätzlich ist vorgesehen, dass sich der Überschreitet das Zweifache des Durchschnitts- Grundrentenzuschlag ausgehend von dem werts den maßgebenden Höchstwert, wird der Durchschnittswert an Entgeltpunkten aus allen Zuschlag ausgehend von der Differenz zwischen Kalendermonaten mit Grundrentenbewertungs- dem Höchstwert und dem Durchschnittswert 32 zeiten ermittelt. Verbleibt es bei diesem Durch- ermittelt. Beispiel 1 Durchschnittswert aus Grundrentenbewertungszeiten: 0,0310 EP Grundrentenzeiten: 37 Jahre Höchstwert: 0,0667 EP Lösung: Das Zweifache des Durchschnittswerts beträgt 0,0620 EP. Es überschreitet den Höchst- wert von 0,0667 EP nicht, sodass der Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung ausgehend von 0,0310 EP zu ermitteln ist. 6 I Kompass 3-4 2021 Kompass_3_4_2021_30.3.21.indd 6 31.03.21 12:34
Beispiel 2 Durchschnittswert aus Grundrentenbewertungszeiten: 0,0310 EP Grundrentenzeiten: 34 Jahre Höchstwert: 0,0334 EP + (12 x 0,001389) = 0,0501 EP Lösung: Das Zweifache des Durchschnittswerts beträgt 0,0620 EP. Es überschreitet den Höchstwert von 0,0501 EP. Der Zuschlag ist somit ausgehend von der Differenz zwischen dem Höchstwert und dem Durchschnittswert, also aus 0,0191 EP, zu ermitteln. Der ermittelte Entgeltpunktwert (= Ausgangswert) Der sich ergebende Entgeltpunktwert ist wieder wird zur Ermittlung des Zuschlags an Entgeltpunk- auf vier Dezimalstellen zu runden. Der Zuschlag ten zunächst mit dem Faktor 0,875 vervielfältigt. an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung Durch den Faktor wird das Äquivalenzprinzip bei ergibt sich dann durch Vervielfältigung mit der der Grundrente gestärkt, weil er dazu führt, dass Anzahl der Kalendermonate mit Grundrenten- bei der gleichen Anzahl von Grundrenten- und bewertungszeiten, die gegebenenfalls auf Grundrentenbewertungszeiten die Rente mit 420 Kalendermonate (KM) zu begrenzen sind. der höheren Beitragsleistung auch nach dem Zuschlag ausgehend von den enthaltenen Entgelt- 33 punkten die höhere Rente bleibt. Beispiel 3 Ausgangswert: 0,0310 EP Grundrentenbewertungszeiten: 444 KM Lösung: Der Ausgangswert ist mit dem Faktor 0,875 und mit den auf 420 begrenzten KM aus den Grundrentenbewertungszeiten zu vervielfältigen: 0,0310 EP x 0,875 = 0,02712 EP; gerundet: 0,0271 EP 0,0271 EP x 420 KM = 11,3820 EP Für die Zeit ab dem 1. Januar 2021 ermittelt sich daraus für eine Altersrente ohne vorzeitige Inanspruchnahme und vor der Einkommensanrechnung für den Zuschlag ein Rentenbetrag von: 11,3820 EP x 1,0 (Zugangsfaktor) x 1,0 (Rentenartfaktor) x 34,19 Euro (aktueller Rentenwert) = 389,15 Euro Zuordnung der Entgeltpunkte aus dem Zuschlag auch Kalendermonate mit Entgeltpunkten Abschließend regelt § 76g Absatz 5 SGB VI, wel- (Ost) zugrunde, werden die Entgeltpunkte des che Entgeltpunkte für den Grundrentenzuschlag Zuschlags in dem Verhältnis als Entgeltpunkte zu berücksichtigen sind und wie sie auf die (Ost) berücksichtigt, in dem die Kalendermonate Grundrentenbewertungszeiten zu verteilen sind. mit Grundrentenbewertungszeiten, in denen ausschließlich Entgeltpunkten (Ost) erworben Liegen den Grundrentenbewertungszeiten wurden, zu allen Kalendermonaten mit Grund- sowohl Kalendermonate mit Entgeltpunkten als rentenbewertungszeiten stehen. 3-4 2021 Kompass I 7 Kompass_3_4_2021_30.3.21.indd 7 31.03.21 12:34
Blickpunkt Eine Zuordnung der Entgeltpunkte aus dem Teilen zugeordnet. Diese gleichmäßige Auftei- Zuschlag zur knappschaftlichen Rentenversiche- lung dient vorrangig der Berücksichtigung der rung ist nicht normiert. Dass auch in der knapp- Entgeltpunkte aus dem Grundrentenzuschlag im schaftlichen Rentenversicherung zurückgelegte Versorgungsausgleich. Sie ist insbesondere für Grundrenten- und Grundrentenbewertungszeiten die Fälle erforderlich, in denen die Berechnung bei der Ermittlung des Grundrentenzuschlags zu des Zuschlags auf 420 Kalendermonate begrenzt berücksichtigen sind, ergibt sich daraus, dass wurde. sich in beiden Versicherungszweigen aus den gleichen versicherten Entgelten jeweils derselbe Die Bestimmung des für die Berechnung des Entgeltpunktwert ergibt. Der höhere Rentenart- Zuschlags maßgebenden Zugangsfaktors richtet faktor in der knappschaftlichen Rentenversiche- sich nach den allgemeinen Regelungen des rung beruht allerdings ausschließlich darauf, § 77 SGB VI.34 dass die knappschaftlichen Arbeitgeber einen höheren Beitrag zur Rentenversicherung zahlen. Der Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Dadurch erhalten die Versicherten praktisch eine Versicherung ist zwar ein Bestandteil der zu über die gesetzliche Rentenversicherung geregel- leistenden Rente. Aus ihm wird aber isoliert ein te betriebliche Altersversorgung. monatlicher Rentenbetrag ermittelt (siehe auch Beispiel 3), weil sich die Anrechnung von Einkom- Vor diesem Hintergrund ist nicht angebracht, men nach § 97a SGB VI nur auf diesen Betrag in der knappschaftlichen Rentenversicherung auswirkt. versicherte Personen hinsichtlich der Berechnung des Zuschlags besser zu stellen als die übrigen Versicherten. Das Ziel des Gesetzes wird durch Der Grundrentenzuschlag bei die Berücksichtigung von Entgeltpunkten der Bestandsrenten allgemeinen Rentenversicherung erreicht. Eine Um für die Bestandsrenten den Zuschlag voll- ungleiche Behandlung von Versicherten mit maschinell ermitteln zu können, sehen die demselben versicherten unterdurchschnittli- §§ 307e und 307f SGB VI teilweise eigenständige chen Entgelten wird vermieden. Soweit dies Regelungen zur Ermittlung des Zuschlags und dazu führt, dass bei der Rente für Bergleute des daraus resultierenden Rentenbetrags vor. und der Knappschaftsausgleichsleistung ein Grundrentenzuschlag nicht zu leisten ist, ist dies Während bei Renten mit einem Rentenbeginn vertretbar, weil durch die Rente für Bergleute in ab dem 1. Januar 2021 der Zuschlag an Entgelt- der Regel nur ein relativ geringfügiger Einkom- punkten für langjährige Versicherung stets im mensverlust ausgeglichen werden muss und bei Rahmen der Rentenberechnung geprüft wird, der Knappschaftsausgleichsleistung aufgrund der wird der Zuschlag bei den Bestandsrenten nicht 35 grundsätzlich erforderlichen langjährigen Unter- ermittelt, wenn die Rente nicht geleistet wird. tagebeschäftigung das Vorliegen von unterdurch- Dies erleichtert die Arbeit für die Rentenver- schnittlichen Entgelten nur in Ausnahmefällen sicherungsträger, da diese Fälle zunächst nicht vorkommen dürfte. aufgegriffen werden müssen. Der Zuschlag ist al- lerdings zu prüfen, wenn später die Rente wieder Die Entgeltpunkte aus dem Grundrentenzu- zu leisten ist, weil anzurechnendes Einkommen schlag werden den Kalendermonaten mit den sich vermindert oder wegfällt.36 Grundrentenbewertungszeiten zu gleichen 8 I Kompass 3-4 2021 Kompass_3_4_2021_30.3.21.indd 8 31.03.21 12:34
Hinsichtlich der Feststellung des Zugangsfaktors geltpunkte aufgrund der Rente nach Mindestein- für die Ermittlung des Rentenbetrages aus den kommen nach Artikel 82 RRG 1992 vorhanden Entgeltpunkten des Zuschlags ist die Besonder- sind. Grundsätzliche Voraussetzung für die heit zu beachten, dass der Zugangsfaktor bei damalige Anhebung war, dass die Rente – wenn einer Inanspruchnahme des Zuschlags erst nach Kinder nachweislich erzogen worden waren dem Erreichen der Regelaltersgrenze auf den unter Berücksichtigung einer Kindererziehungs- Wert von 1,0 begrenzt ist.37 pauschale – 35 Jahre an anrechnungsfähigen Versicherungsjahren enthielt. Rentenbeginn in den Jahren 1992 bis 2020 Die Renten wurden unter Anwendung der Sind Entgeltpunkte nach Artikel 82 RRG 1992 Vorschriften des SGB VI berechnet. Daher gibt vorhanden, ist ein Zuschlag zu ermitteln, wenn es bei diesen Renten nur sehr begrenzten die Anhebung zum 1. Januar 1992 nicht dazu Modifikationsbedarf. Insbesondere fällt hier die geführt hat, dass die Kalendermonate mit den Berücksichtigung der persönlichen Entgeltpunkte anzuhebenden Pflichtbeiträgen je Monat ein für Kindererziehung nach § 307d SGB VI bei Wert von 0,0625 EP zugeordnet wurde. Grund- der Ermittlung des Durchschnittswerts aus den sätzlich werden die bisher je Kalendermonat Grundrentenbewertungszeiten ins Gewicht. berücksichtigten Entgeltpunkte verdoppelt, allerdings darf mit dem Zuschlag der Wert von Damit der Zuschlag ohne weitere Prüfung im 0,0625 EP je Kalendermonat nicht überschritten Einzelfall ermittelt werden kann, sind bei den werden.38 Grundrentenzeiten pauschal Kalendermonate mit Anrechnungszeiten vor dem 1. Januar 1984 Da die Anhebung nur Pflichtbeiträge für den zu berücksichtigen, in denen Versicherte wegen Zeitraum von 1973 bis 1991 betraf, kommt eine Krankheit arbeitsunfähig gewesen sind oder Anhebung auch maximal für 228 Monate in Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder Betracht. zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten haben. Auf einen Leistungsbezug während dieser Zeiten Da der „Höchstwert“ von 0,0625 EP für diese kommt es nicht an. Fallgruppe niedriger ist als in § 76g SGB VI (0,0667 EP), entfällt die Absenkung mit dem Für die Höhe und die Zuordnung des Zuschlags Faktor 0,875.39 gelten ansonsten die oben dargestellten Rege- lungen des § 76g SGB VI. Nach § 307a SGB VI umgewertete Bestandsrenten Nach § 307 SGB VI umgewertete Für die nach § 307a SGB VI umgewerteten Be- Bestandsrenten standsrenten aus dem Beitrittsgebiet gelten als Bei diesen Renten, die nach den vor 1992 in den Grundrenten- und Grundrentenbewertungszeiten alten Bundesländern maßgebenden Vorschriften die Arbeitsjahre, die der Ermittlung der persön- der Reichsversicherungsordnung (RVO), des lichen Entgeltpunkte zugrunde liegen. Zu diesen Angestelltenversicherungsgesetzes (AVG) und Arbeitsjahren gehören auch die Zurechnungsjah- 40 des Reichsknappschaftsgesetzes (RKG) berechnet re wegen Invalidität. Bei den Grundrentenzeiten worden sind, ist ein Grundrentenzuschlag zu wird zusätzlich eine Kindererziehungspauschale ermitteln, wenn in der Rente zusätzliche Ent- berücksichtigt, wenn Entgeltpunkte für Kinderer- 3-4 2021 Kompass I 9 Kompass_3_4_2021_30.3.21.indd 9 31.03.21 12:34
Blickpunkt ziehung die Rente erhöht haben. Die Pauschale an persönlichen Entgeltpunkten wegen Kinderer- beträgt bei einem Kind 10 Jahre, bei zwei Kindern ziehung nach § 307d SGB VI zu berücksichtigen. 15 Jahre und bei mehr als zwei Kindern 20 Jahre. Der Zuschlag ist in diesen Fällen ein Zuschlag an Der Durchschnittswert an Entgeltpunkten für die Entgeltpunkten (Ost). Grundrentenbewertungszeiten ermittelt sich aus • den persönlichen Entgeltpunkten (Ost) für Fazit Arbeitsjahre, die der Rente am 31. Dezember Herausforderung 2020 zugrunde liegen sowie Der Grundrentenzuschlag stellt die gesetzliche Rentenversicherung vor einige Herausforderun- • den persönlichen Entgeltpunkten (Ost) für in gen. Nicht nur Berechnungsprogramme müssen der Rente berücksichtigte Kinder und erstellt werden. Auch bezüglich der Grundren- ten- und Grundrentenbewertungszeiten gibt es • den persönlichen Entgeltpunkten (Ost) für noch Klärungsbedarf, und zwar insbesondere im 41 Kindererziehung , Hinblick auf die Kalendermonate, in denen in der Vergangenheit Entgeltersatzleistungen der indem die Summe der persönlichen Entgeltpunk- Arbeitsförderung erzielt wurden. Zumindest für te (Ost) durch Kalendermonate mit Grundrenten- Zeiten vor dem Jahr 2012 liegen den Rentenver- bewertungszeiten geteilt wird. sicherungsträgern in der Regel keine Informatio- nen über die Art des Leistungsbezuges vor. Hinsichtlich der Ermittlung des Grundrentenzu- schlags gelten dann die beschriebenen Regelun- Teilzeitarbeit gen des § 76g Absatz 4 SGB VI. Den Grundrentenzuschlag werden auch Versi- cherte erhalten, die nur deshalb ein unterdurch- Der Zuschlag ist in diesen Fällen ein Zuschlag an schnittliches Einkommen erzielt haben, weil sie Entgeltpunkten (Ost). in Teilzeit gearbeitet haben. Der Gesetzgeber differenziert hier diesbezüglich nicht. Ohnehin Nach § 307b SGB VI berechnete würden den Rentenversicherungsträgern die Bestandsrenten des Beitrittsgebiets entsprechenden Daten fehlen. Die nach § 307b SGB VI berechneten Renten beruhen dem Grunde nach auf einer Berechnung Allerdings muss nicht jede Teilzeitbeschäftigung nach dem SGB VI, so dass die Ermittlung des „freiwillig“ ausgeübt worden sein. Wegen der Zuschlags auf der Grundlage der Regelungen des Betreuung von schulpflichtigen Kindern am §76g SGB VI erfolgen kann. Zusätzlich sind bei Nachmittag und der Pflege von Angehörigen war der Ermittlung des Durchschnittswerts aus den und ist es Versicherten nicht immer möglich, Grundrentenbewertungszeiten nur die Zuschläge einer Arbeit in Vollzeit nachzugehen. Gerade 10 I Kompass 3-4 2021 Kompass_3_4_2021_30.3.21.indd 10 31.03.21 12:34
diese Fälle dürften auch unter die in der Ge- Einzelfall maßgebenden Höchstwertes nach setzesbegründung genannten beeinträchtigten § 76g Absatz 4 Sätze 3 bis 5 SGB VI angehoben Erwerbsbiografien42 fallen. Auch bei Versicherten, wird, wird der Grundrentenzuschlag begrenzt.43 die aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen nur noch in Teilzeit arbeiten konnten, ohne dass Entwicklung abwarten ein Anspruch auf eine Rente entstanden ist, Der Grundrentenzuschlag ist sicherlich nicht sollte der Grundrentenzuschlag angebracht sein. widerspruchsfrei. Um ihn abschließend bewerten zu können, fehlt es aber an belastbaren Daten. Zeiten der Kindererziehung Die weitere Entwicklung durch die praktische In der Gesetzesbegründung wird ausgeführt, Umsetzung des Grundrentenzuschlags wird dass auch Zeiten der Kindererziehung nicht zeigen, was für Probleme und Lösungen sich angemessen gewürdigt würden. Im Widerspruch ergeben werden. Es wird sich auch zeigen, welche dazu steht die Tatsache, dass in einer Rente Versicherten tatsächlich von dem Grundrenten- enthaltene Kindererziehungszeiten in der Regel zuschlag profitieren werden. die zusätzlichen Entgeltpunkte, die sich für den Grundrentenzuschlag ergeben, zumindest mindern werden. Die Bewertung der Kinderer- Uwe Berdysz ziehungszeiten mit 0,0833 EP je Kalendermonat KBS/Rentenversicherung sorgt dafür, dass sich bei Grundrentenfällen der Service „Verfahren und Recht“, Seemannskasse Durchschnittswert für die Grundrentenbewer- Pieperstraße 14-28 tungszeiten erhöht. Sobald der Durchschnittswert 44789 Bochum dadurch auf mindestens die Hälfte des im FUSSNOTEN 1 Bundesgesetzblatt (BGBl.) I. Seite 1879. 22 § 76f SGB VI. 2 Bundestags(BT)-Drucksache 19/20711 Seite 27. 23 AGFAVR, Sondersitzung 2020, TOP 2, Anlage, Auslegungsfrage 34. 3 § 76g Absatz 2 SGB VI. 24 § 76 SGB VI. 4 § 76g Absatz 3 SGB VI. 25 § 76c SGB VI. 5 § 76g Absatz 4 SGB VI. 26 § 76a SGB VI. 6 § 76g Absatz 2 Satz 3 SGB VI. 27 § 76b SGB VI. 7 § 244 Absatz 5 Satz 3 SGB VI. 28 § 76d SGB VI. 8 vergleiche auch BT-Drucksache 19/18473, Seite 36. 29 BT-Drucksache 19/18473, Seite 37. 9 § 244 Absatz 5 Satz 1 SGB VI. 30 § 85 SGB VI. 10 Arbeitsgruppe Fachausschuss Versicherung und Rente (AGFAVR), 31 § 76g Absatz 4 Sätze 3 bis 5 SGB VI. Sondersitzung 2020, Top 2, Anlage, Auslegungsfrage 4, 29. 32 § 76d Abs. 4 Satz 2 SGB VI. 11 AGFAVR, Sondersitzung 2020, TOP 2, Anlage, Auslegungsfrage 22. 33 BT-Drucksache 19/18473, Seite 37. 12 AGFAVR, Sondersitzung 2020, TOP 2, Anlage, Auslegungsfrage 21. 34 § 77 Absatz 5 SGB VI. 13 BT-Drucksache 19/18473, Seite 24. 35 §§ 307e Absatz 1 Satz 2, 307f Absatz 1 Satz 2 SGB VI. 14 Bemessungsgrundlage: Durchschnittsentgelt – §§ 70 Absatz 1 und 4, 36 AGFAVR, Sondersitzung 2020, TOP 2, Anlagen, Auslegungsfrage 6. 256a, 256b SGB VI. 37 15 §§ 307e Absatz 3, 307f Absatz 7 SGB VI. §§ 70 Absatz 2, 83 Absatz 1 SGB VI. 38 16 BT-Drucksache 19/14873, Seite 48. § 70 Absatz 3 SGB VI. 39 17 BT-Drucksache 19/14873, Seite 48. § 70 Absatz 3a SGB VI. 40 18 AGFAVR, Sondersitzung 2020, TOP 2, Anlage, Auslegungsfrage 30. § 71 Absatz 1 SGB VI. 41 19 § 307d SGB VI. § 71 Absatz 2 SGB VI. 42 20 BT-Drucksache 19/18473, Seite 1. § 262 SGB VI. 43 21 Zum „Wegfall“ des Grundrentenzuschlags wegen Zeiten der Kindererziehung § 76e SGB VI. siehe Lepiorz, Die neue Grundrente (Teil II), in rv 06.20, Seiten 179 bis 181. 3-4 2021 Kompass I 11 Kompass_3_4_2021_30.3.21.indd 11 31.03.21 12:34
Blickpunkt Thorsten Vennebusch Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Minijobs Neue Anmeldungen bleiben aus Seit Beginn der Corona-Pandemie hat sich die Zahl der Minijobber in Deutschland deutlich reduziert. Zwar stiegen die Beschäftigtenzahlen nach dem Abflachen der ersten Welle im Sommer 2020 schnell wieder an. Beim Einsetzen der zweiten Welle gingen die Zahlen jedoch ebenso rasch wieder zurück. In dieser Analyse wird untersucht, wie sich die Corona-Pandemie auf das Arbeitsmarktinstrument „Minijob“ und das Meldeverhalten der Arbeitgeber ausgewirkt hat. Wurde der Rückgang verursacht durch Kündigungen von Minijobs oder wurden Minijobs gar nicht erst neu aufgenommen? Gewerbliche Minijobber Nachdem zuvor über mehrere Jahre keine nen- Deutlicher Rückgang nenswerten Veränderungen feststellbar waren, Die Corona-Pandemie führte im Jahr 2020 zu reduzierte sich die Zahl der gewerblichen Mini- einem deutlichen Rückgang der gewerblichen jobber von März bis Mai 2020 von 6,379 Mio. auf Minijobs. Seit deren Einführung im Jahr 2003 5,705 Mio. Dieser Rückgang um 0,674 Mio. ging waren noch nie weniger Minijobber in Deutsch- einher mit dem Beginn der ersten Corona-Welle. land angemeldet. In einem um saisonale Einflüsse Erst in den Sommermonaten stieg die Zahl der bereinigten Jahresvergleich waren im Dezember Beschäftigten wieder an und erhöhte sich bis 2020 rund 0,859 Mio. gewerbliche Minijobber auf 6,154 Mio. im September 2020. Mehr als die weniger beschäftigt als im Dezember 2019. Hälfte des Rückgangs aus den ersten Monaten Das ist ein Rückgang um rund 12,9 Prozent wurde somit in kurzer Zeit aufgeholt. (siehe Abb. 1). Abb. 1: Deutlich weniger gewerbliche Minijobber im Jahr 2020 7.000.000 6.597.665 6.740.066 6.669.232 6.680.731 6.000.000 6.378.538 5.903.064 6.154.368 5.822.007 5.000.000 4.000.000 März Juni September Dezember Gewerbliche Minijobber: 2019 2020 Quelle: Minijob-Zentrale 12 I Kompass 3-4 2021 Kompass_3_4_2021_30.3.21.indd 12 31.03.21 12:34
Abb. 2: Zahl der Minijobber in Privathaushalten im Jahr 2020 konstant 400.000 300.350 307.488 304.624 300.236 300.000 295.424 297.049 293.055 287.557 200.000 100.000 März Juni September Dezember Minijobber in Privathaushalten: 2019 2020 Quelle: Minijob-Zentrale Ebenso sensibel wie im Frühjahr reagierte der In einem um saisonale Einflüsse bereinigten Beschäftigtenbestand auf das Einsetzen der zwei- Jahresvergleich sind aber auch hier leichte Rück- ten Corona-Welle im Herbst 2020. Mit insgesamt gänge zu verzeichnen. Im Dezember 2019 lag die 5,822 Mio. lag die Zahl der gewerblichen Minijob- Zahl der angemeldeten Minijobber in Privathaus- ber im Dezember 2020 erneut deutlich unter der halten noch bei knapp 0,305 Mio. Im Vergleich Grenze von 6 Mio. zum gewerblichen Bereich reduzierte sich die Zahl der Beschäftigten innerhalb eines Jahres jedoch lediglich um 3,8 Prozent. Der Rückgang fällt damit Minijobber in Privathaushalten bei diesen Beschäftigungen deutlich geringer aus. Zahl bleibt relativ konstant Im Vergleich zu den gewerblichen Minijobs ging die Zahl der über das Haushaltsscheck-Verfahren Minijobs und sozialversicherungspflichtige gemeldeten Minijobber nur leicht zurück. Beschäftigungen Einfluss der Corona-Regelungen Mit insgesamt 0,293 Mio. waren im Dezember Die Gesamtzahl aller bei der Minijob-Zentrale 2020 nur rund 2.500 Minijobber in Privathaus- gemeldeten Beschäftigungen liegt im Dezember halten weniger bei der Minijob-Zentrale ange- 2020 bei 6,115 Mio. Innerhalb eines Jahres meldet als im März 2020. Im Gegensatz zu den reduzierte sich der Meldebestand damit um rund gewerblichen Minijobs stieg die Zahl der über das 0,870 Mio. Das entspricht einem Rückgang von Haushaltsscheck-Verfahren gemeldeten Beschäf- 12,5 Prozent (siehe Abb. 3). tigten gegenüber dem Vorquartal sogar um fast 5.500 an. Aktuell sind bei der Minijob-Zentrale Zum Vergleich: Deutschlandweit gab es im rund 0,293 Mio. Minijobber in Privathaushalten Dezember 2019 rund 33,740 Mio. sozialversiche- angemeldet. Es bleibt also festzustellen, dass sich rungspflichtig Beschäftigte. Gemäß den aktuellen die zweite Corona-Welle nicht negativ ausgewirkt Zahlen der Bundesagentur für Arbeit erhöhte sich hat (siehe Abb. 2). dieser Wert bis Oktober 2020 auf 33,857 Mio. Bei 3-4 2021 Kompass I 13 Kompass_3_4_2021_30.3.21.indd 13 31.03.21 12:34
Blickpunkt Abb. 3: Bei Minijobbern deutlicher Rückgang im Jahresvergleich 2020 2% 1,09 % – 0,25 % – 0,44 % – 0,35 % 0 % –2% –4% – 3,25 % –6% –8% – 7,57 % – 10 % – 12 % – 12,02 % – 12,46 % – 14 % März Juni September Dezember Minijobber sozialversicherungspflichtig Beschäftigte Quelle: Minijob-Zentrale den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit Beschäftigungsbeginn anmelden und zum ist damit von Dezember 2019 bis Oktober 2020 Ende der Beschäftigung auch wieder abmelden. nur ein leichter Anstieg um 0,35 Prozent zu Zur Abgabe der jeweiligen Meldung wird den registrieren. Arbeitgebern eine Frist von sechs Wochen eingeräumt. Fehlende Anmeldungen Grund für den Anmeldungen Rückgang der Minijobber Vor der ersten Corona-Welle lag die Zahl der Als Grund für den starken Rückgang der gewerb- Anmeldungen in den Monaten Februar und März lichen Minijobber wurde in der Öffentlichkeit im noch auf einem annähernd gleichen Niveau Verlauf der Corona-Pandemie häufig diskutiert, wie im Vorjahr. Dagegen reduzierte sich dieser dass Arbeitgeber aufgrund der schlechten Wert im April vergleichsweise deutlich (siehe wirtschaftlichen Lage ihren Minijobbern vermehrt Abb. 4). Während 2019 im April rund 0,730 Mio. gekündigt hätten. Und dass trotz bestehenden Minijobber angemeldet wurden, gingen in 2020 Kündigungsschutzes, der für Minijobs genauso nur rund 0,480 Mio. Anmeldungen ein. Eine gilt, wie für alle anderen Beschäftigungsverhält- ähnliche Entwicklung ist ebenfalls für den Mai nisse auch. zu beobachten. Alleine in diesen beiden Monaten meldeten die Arbeitgeber im Vergleich zum Das Meldeverhalten der Arbeitgeber seit Beginn Vorjahr rund 0,608 Mio. Minijobs weniger an. der Corona-Pandemie lässt aber den Rückschluss zu, dass der Rückgang der Minijobs so nicht Auch nach der Lockerung der Corona-Einschrän- begründet werden kann. kungen erreichten die Anmeldezahlen nicht das Niveau der Vorjahre. Während im Jahr 2020 von Arbeitgeber von Minijobbern müssen ihre Be- Juni bis September nur 2,591 Mio. Anmeldungen schäftigten bei der Minijob-Zentrale regelmäßig 14 I Kompass 3-4 2021 Kompass_3_4_2021_30.3.21.indd 14 31.03.21 12:34
Abb. 4: Anmeldungen gingen im Jahr 2020 um fast 10 Prozent zurück 882.031 800.000 700.000 404.944 600.000 693.128 500.000 400.000 300.000 348.549 200.000 Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Anmeldungen Minijobber: 2019 2020 Quelle: Minijob-Zentrale getätigt wurden, lagen die Vergleichswerte der Kündigungswelle zurück. Zwar wurden zu Beginn Vorjahre noch bei rund 2,976 Mio. (2019). der Corona-Pandemie im März 2020 Minijobs häufiger abgemeldet. Im Jahresverlauf jedoch Betrachtet man das komplette Jahr 2020, so ist kehrte sich diese Entwicklung um. Insgesamt im Vergleich die Zahl der bei der Minijob-Zentrale wurden in 2020 nur 7,810 Mio. Minijobs abge- eingegangenen Anmeldungen um insgesamt meldet; in 2019 waren es noch 8,218 Mio. 0,773 Mio. zurückgegangen (minus 9,7 Prozent). (siehe Abb. 5). In 2020 wurden 7,218 Mio. Minijobs angemeldet; im Vorjahr lag der Vergleichswert noch bei Im Gegensatz zu den Anmeldungen wurden erste 7,991 Mio. Ein Teil der im Januar 2020 erfassten Auswirkungen der Corona-Pandemie bei den Anmeldungen müsste zudem eigentlich dem Abmeldungen schon im März sichtbar. Lag die Dezember 2019 zugerechnet werden. Ursache Zahl der Abmeldungen in 2019 in diesem Monat hierfür sind zum Jahresbeginn durchgeführte noch bei etwa 0,600 Mio., so erhöhte sich dieser Systemumstellungen bei der Minijob-Zentrale. Wert im Jahr 2020 auf knapp 0,780 Mio. Bereits im April reduzierte sich diese Differenz deutlich Abmeldungen und bereits im Mai lag die Zahl der Abmeldungen Die Zahl der eingegangenen Abmeldungen ging mit 0,699 Mio. wieder auf dem gleichen Niveau dagegen im Jahr 2020 trotz der unterstellten wie im Vorjahr. 3-4 2021 Kompass I 15 Kompass_3_4_2021_30.3.21.indd 15 31.03.21 12:34
Blickpunkt Abb. 5: Weniger Abmeldungen im Jahr 2020 795.626 800.000 683.167 700.000 600.000 774.667 673.626 500.000 400.000 300.000 200.000 Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Abmeldungen Minijobber: 2019 2020 Quelle: Minijob-Zentrale Anders dagegen die Entwicklung in der zweiten Unter Einhaltung der gesetzlichen Regelungen Jahreshälfte: Von Juli bis Dezember wurden in zum Kündigungsschutz erfüllt der Minijob 2020 deutlich weniger Minijobs abgemeldet. vielmehr die bereits mit seiner Einführung im Mit 3,591 Mio. abgemeldeten Minijobbern wur- Jahr 2003 verbundenen Ziele. Die damalige den die Werte der Vorjahre deutlich unterschrit- Bundesregierung entwickelte den Minijob unter ten. Im Jahr 2019 wurden in diesem Zeitraum anderem, um der Wirtschaft ein Arbeitsmarkt- rund 4,462 Mio. Minijobs abgemeldet. instrument zur Verfügung zu stellen, das flexible Gestaltungsmöglichkeiten zulässt. Auch in der Corona-Pandemie ist der Minijob für die Arbeit- Fazit geber ein Instrument, um Arbeitsschwankungen Gründe für diese Entwicklung können nur vermu- abzufedern und den Fortbestand von Unterneh- tet werden. Naheliegend ist es, dass unterjährige men zu sichern. Minijobs (zum Beispiel in der Landwirtschaft oder in der Gastronomie) im Frühjahr nicht angemel- det und daher später auch nicht abgemeldet werden mussten. Allem Anschein nach hatte Thorsten Vennebusch die Corona-Pandemie aber keinen wesentlichen KBS/Minijob-Zentrale Einfluss auf Beschäftigungen, die über einen Büro der Abteilungsleitung längeren Zeitraum oder auf Dauer ausgeübt Hollestraße 7 a-c werden. Indizien für Kündigungen von Minijobs in 45127 Essen größerem Ausmaß gibt dieser Vergleich nicht her. 16 I Kompass 3-4 2021 Kompass_3_4_2021_30.3.21.indd 16 31.03.21 12:34
Fokus Knappschaft-Bahn-See Simone Günther „Continuous Auditing“ in der Internen Revision der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See Die Finanzkrisen, Korruptions- und Datenmissbrauchsfälle der vergangenen Jahre haben dazu geführt, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen für ein umfassendes Compliance- und Risikomanagement in Unternehmen angepasst wurden. Zunehmend komplexer werden die Rahmenbedingen auch durch den immer höheren Grad der Auto- matisierung und Digitalisierung. Dabei üben Interne Revisionen eine wichtige Funktion 1 zur Überwachung interner Kontrollsysteme in ihrer Organisation aus. Die risikoorientierte Prüfplanung einer Internen Revision ist durch dynamische Prüfmethoden zu ergänzen, um Risikoveränderungen und Anpassungsprozesse zeitnah zu berücksichtigen. Seit geraumer Zeit ist daher die Prüfmethode „Continuous Auditing“ (wörtlich aus der englischen Sprache übersetzt: kontinuierliche Prüfung) in den Fokus Interner Revisionen gerückt. In der Internen Revision der Deutschen Renten- Definition versicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS)besteht „Die Interne Revision erbringt unabhängige und eine lange Tradition für kontinuierliche Einzelfall- objektive Prüfungs- und Beratungsdienstleis- prüfungen. tungen, welche darauf ausgerichtet sind, Mehr- werte zu schaffen und die Geschäftsprozesse zu Nachfolgend wird der Frage nachgegangen, verbessern. Sie unterstützt die Organisation bei ob diese kontinuierlichen Prüfungen mit der der Erreichung ihrer Ziele, indem sie mit einem Prüfmethodik „Continuous Auditing“ vergleichbar systematischen und zielgerichteten Ansatz die sind und damit als fester Bestandteil den Audit Effektivität des Risikomanagements, der Kon- Universe2 in sinnvoller Weise ergänzen. trollen und der Führungs- und Überwachungs- prozesse bewertet und diese verbessern hilft.“3 3-4 2021 Kompass I 17 Kompass_3_4_2021_30.3.21.indd 17 31.03.21 12:34
Fokus Knappschaft-Bahn-See Hierfür werden unter anderem risiko- und auch in den Blickpunkt des Deutschen Instituts themenbezogene Prüfungen (sog. Schwerpunkt- für Interne Revision (DIIR) gerückt. Dort wurde prüfungen) sowie Verfahrensprüfungen durch- der Arbeitskreis „Continuous Auditing“ als geführt. Austausch-Plattform gegründet. Die Mitglieder kommen vornehmlich aus den Bereichen Wirt- Im Folgenden wird untersucht, inwieweit schaft, Beratung und Banken. „Continuous Auditing“ die Aufgaben der Internen Revision im Sinne der oben genannten Definition Der Arbeitskreis hat Continuous Auditing wie unterstützt. folgt definiert: „Continuous Auditing ist die Kombination von Der Begriff des „Continuous Auditing“ ist seit Risiko- und Kontroll-Assessments im gesamten einigen Jahren Gegenstand von Diskussionen Audit Lifecycle, welche maschinell unterstützt hinsichtlich der Ausgestaltung, Sinnhaftigkeit und in wiederholenden sowie von eingesetzten und Implementierung von kontinuierlichen Indikatoren als auch vom vorliegenden Risiko Prüfsystemen. International existieren zu diesem abhängenden Zeitabständen durchgeführt Thema zahlreiche wissenschaftliche Beiträge. Im werden.“9 deutschsprachigen Raum wird vornehmlich die praktische Ausgestaltung diskutiert.4 Diese erweiterte Definition fasst zusammen, dass Tatsächlich existiert für den Begriff „Continuous Auditing“ weder eine einheitliche Definition noch • der Einsatz von Informationstechnologie ein einheitliches Verständnis.5 notwendig ist, um den steigenden Anforde- rungen in Bezug auf die Datenverarbeitung in Das Institute of Internal Auditors (IIA) hat im ausreichendem Maße begegnen zu können, Global Technology Audit Guide (GTAG 3/2015) den Begriff wie folgt definiert: • der Adressat von Continuous Auditing die „Continuous Auditing ist die Kombination von Interne Revision ist, technologiegestützten, laufenden Risiko- und Kontrollbewertungen. Continuous Auditing • continuous nicht ausschließlich fortlaufend soll es dem/der Revisor/Revisorin ermöglichen, bedeuten soll, stattdessen die Wiederhol- innerhalb eines kürzeren Zeitrahmens als beim frequenz vom Risiko und den eingesetzten traditionellen rückblickenden Ansatz über die Indikatoren abhängt, Themen zu berichten (Übersetzung aus der englischen Sprache).“6 • die Wiederholfrequenz an die individuellen Bedürfnisse eines Unternehmens anzupassen Dieser Prüfansatz ist als Instrument zur Un- ist, terstützung der herkömmlichen Prüfmethodik gedacht.7 Hierbei wird die Idee verfolgt, mit • für Continuous Auditing in Bezug auf die automatisierten Prüfansätzen die Leistung und Geschwindigkeit sowohl Effektivität als auch Leistungsfähigkeit der Internen Revision zu Effizienz zählt, verbessern.8 • ein Adressatenkreis für die Umsetzung von In den letzten Jahren ist diese zusätzliche Prüf- Maßnahmen definiert werden sollte, methode durch die gestiegenen Anforderungen der zunehmenden digitalen Geschäftsprozesse • es nicht ausreicht, Continuous Auditing lediglich einzuführen (kontinuierliche Weiter- entwicklung). 18 I Kompass 3-4 2021 Kompass_3_4_2021_30.3.21.indd 18 31.03.21 12:34
Die Ausgestaltung bleibt offen, da der Ansatz Rentenversicherung gewandelt. So werden seit auf die Rahmenbedingungen der Unternehmen einigen Jahren prozessorientierte Prüfungen auszurichten ist.10 durchgeführt. Zuvor haben kontinuierliche Einzelfallprüfungen in den Bereichen Rentenver- Unternehmen der Privatwirtschaft führen sicherung und Rehabilitation eine zentrale Rolle kontinuierliche Prüfungen vornehmlich anhand in der Revisionsarbeit eingenommen. automatischer Datenanalysen durch. Hierfür werden im Vorfeld Schlüsselkennzahlen, Indika- Es gibt keine einheitliche Linie der Internen Re- toren beziehungsweise Risikofaktoren festgelegt, visionen bei den Trägern der Deutschen Renten- die einer laufenden Überprüfung bedürfen. Bei versicherung. Während einige Interne Revisionen den Datenanalysen werden auch Vollprüfungen keine kontinuierlichen Einzelfallprüfungen mehr der gesamten Datenmenge (z. B. mit Data- durchführen, werden bei anderen Rentenversi- Warehouse) durchgeführt.11 cherungsträgern weiterhin kontinuierliche neben prozessorientierten Prüfungen durchgeführt. Prüfungen bei den Trägern der Die unterschiedlichen Prüfverfahren wurden Deutschen Rentenversicherung bereits von den Trägern der Deutschen Renten- „Organisationen benötigen wirksame Strukturen versicherung diskutiert. Hinter dieser Diskussion und Prozesse, die die Erreichung der Ziele ermög- steht die zentrale Frage, ob die kontinuierlichen lichen und gleichzeitig eine starke Governance Prüfungen überhaupt mit den IPPF-Standards und ein starkes Kontrollsystem unterstützen.“12 vereinbar sind. Nach dem sogenannten „Drei-Linien-Modell“ des IIA sind die verschiedenen Funktionen eines Die Projektgruppe Qualitätskriterien (PGQK) der Überwachungssystems in einer Organisation zu Träger der Deutschen Rentenversicherung hat trennen. Hiernach ist die Interne Revision unter hierzu die Vorteile beziehungsweise Ziele der anderem für die Prüfung der internen Kontroll- Einzelfallkontrolle herausgestellt: systeme der Organisation verantwortlich. Interne Kontrollsysteme sind vom Management (z. B. • Abdeckung aller Fallgruppen (hieraus ergibt Fachabteilung) selbst zu implementieren. sich ein Überblick über alle Leistungsvorgän- ge, wenn auch mit zum Teil kleinen Fallzahlen) Die Internen Revisionen aus Wirtschaft, Wissen- schaft und Verwaltung richten sich (zunehmend) • Möglicher Überwachungseffekt für die nach den „Internationalen Standards für die Sachbearbeitung (zusätzlich zur normalen berufliche Praxis der Internen Revision“ des Linienaufgabe) IIA (IPPF) aus. Die Trennung der Funktionen im Überwachungssystem spiegelt sich auch in den • Ermittlung von Fehlerquoten für das Berichts- IPPF-Standards. wesen Die Träger der Deutschen Rentenversicherung • Korrektur von Einzelfällen bei Kontrolle vor haben sich der Ausrichtung der Revisionsarbeit Bescheidversendung nach verbindlichen internationalen Berufsstan- dards für Interne Revisionen angeschlossen. • Möglicher Erkenntnisgewinn für prozess- orientierte Prüfungen Hierdurch beeinflusst, haben sich in den letzten Jahren die durchgeführten Prüfungen der • Möglicher Erkenntnisgewinn beim Auftreten Internen Revisionen der Träger der Deutschen von Fehlerhäufungen (Fehlerschwerpunkte) für gezielte Schulungen von Mitarbeitenden 3-4 2021 Kompass I 19 Kompass_3_4_2021_30.3.21.indd 19 31.03.21 12:34
Fokus Knappschaft-Bahn-See • Zeitnahe Reaktion bei festgestellten Fehler- systeme – entwickelt. Die vormals ausschließlich schwerpunkten qualitätssichernde Komponente gehört der Vergangenheit an, da themenübergreifende Pro- • Prävention möglicher doloser Handlungen zesse von (mitunter) komplexen Einzelsachver- halten beurteilt werden müssen. Darüber hinaus • Maßnahmenverfolgung (Follow-up) über leistet die kontinuierliche Einzelfallprüfung einen festgestellte Fehler wertvollen Beitrag für die Auswahl zukünftiger Prüfungen. • Identifizierung risikobehafteter Fallgruppen (z. B. über Fehlerschwerpunkte und Höhe des Aus Sicht der Internen Revision der KBS nimmt Fehlerbetrags) die kontinuierliche Einzelfallprüfung eine gänz- lich andere Rolle ein als die der Fachabteilung • Keine Entfremdung von Fachwissen, da die zugewiesene Qualitätskontrolle. Revisoren ihr Fachwissen bezogen auf alle Fallgruppen fortlaufend aktuell halten (u. a. schnellere Einarbeitung bei Verfahrens-/ Gemeinsame Ziele Schwerpunktprüfungen) Das im herkömmlichen Sinne definierte „Continuous Auditing“ und die kontinuierliche Einzelfallprüfung bei der KBS verfolgen durchaus Prüfungen der Internen Revision der KBS vergleichbare Ziele, auch wenn ein Rentenver- Die Interne Revision der KBS prüft seit Aufnahme sicherungsträger nicht mit einem Privatunter- ihrer Revisionsarbeit kontinuierlich Zugänge nehmen oder einem Unternehmen aus dem beziehungsweise Zahlungen von Einzelfällen aus Bankensektor vergleichbar ist. den Bereichen Rente, Rehabilitation und (ab 1. Oktober 2005) Renten-Zusatzversicherung. Folgende übereinstimmende Ziele können Die Prüfung erfolgt unmittelbar nach Abschluss benannt werden: des Geschäftsvorgangs und vor Versand des erzeugten Bescheides. • Kontinuierliche Risikobewertung und Maßnahme-Verfolgung Themenbezogene Prüfungen werden seit mehr Die kontinuierliche Prüfung macht eine kon- als 15 Jahren durchgeführt. Seit einigen Jahren tinuierliche Änderung der Risikobewertung erfolgen diese Prüfungen, wie auch Verfahrens- möglich. Des Weiteren erfolgt eine durchge- prüfungen, prozess- und risikoorientiert. Die hende Maßnahme-Verfolgung. Somit kann Interne Revision kommt damit ihrer originären unterjährig flexibel auf Risikoveränderungen Aufgabe der Prüfung von Internen Kontrollsyste- reagiert werden. men nach. Diese prozessorientierten Prüfungen machen den Hauptanteil der Revisionsarbeit in • Konzentration auf wesentliche Risikofelder den Bereichen Rentenversicherung, Rehabilitati- on, Renten-Zusatzversicherung, Seemannskasse, • Zeitgerechte Erkennung von Schwachstellen Regress sowie Versicherung und Beitrag aus. im Risikomanagementsystem beziehungs- weise internen Kontrollsystem Im Laufe der Jahre hat sich die kontinuierliche Die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsvorgän- Einzelfallprüfung zu einer kontinuierlichen ge wird laufend überprüft. Auf Unregelmäßig- Prüfung von Prozessabläufen anhand von Einzel- keiten (auch dolose Handlungen) kann zeitnah fällen – und damit auch der Internen Kontroll- reagiert werden. 20 I Kompass 3-4 2021 Kompass_3_4_2021_30.3.21.indd 20 31.03.21 12:34
• Zeitnahe Ausführung von aktuellen Datenaus- kontinuierliche Einzelfallprüfung – aus einem wertungen modernen und der Eigenheit eines Rentenver- sicherungsträgers geschuldeten Blickwinkel zu • Erhöhung der Effizienz durch Konzentration betrachten. auf wesentliche Sachverhalte und Identifizie- rung von Risikofeldern Aus der Sicht der Internen Revision der KBS ist ausschlaggebend, dass die Ziele des herkömm- • Zeitnahe Prozessverbesserungen durch lichen Continuous Auditing und der kontinuierli- kontinuierliche Überwachung chen Einzelfallprüfung identisch sind. (z. B. bei Programmschwächen) Die gemeinsamen Ziele haben nach dem Ver- • Verbesserung der Qualität des Revisions- ständnis der Internen Revision der KBS dazu prozesses durch die Erhöhung der geführt, die kontinuierliche Einzelfallprüfung im Prüfungssicherheit, hohe Risikoabdeckung erweiterten Sinne als Continuous Auditing zu und Reduktion von Fehlern verstehen. Darüber hinaus werden die Internen Kontrollsysteme im Rahmen von Schwerpunkt- • Mehrwert für das Unternehmen prüfungen und Verfahrensprüfungen überprüft. 13, 14, 15, 16 schaffen Insoweit bleibt die Funktion der Internen Revisi- on der KBS als dritte Linie unangetastet. Fazit Die voranschreitende Automatisierung in der Simone Günther Datenverarbeitung und Digitalisierung bei den KBS/Interne und externe Prüfservices Trägern der Deutschen Rentenversicherung setzt Interne Revision ein Höchstmaß an Flexibilität aller Internen Knappschaftstraße 1 Revisionen voraus. Die fortwährende Anpassung 44799 Bochum der Prüfverfahren an neue Techniken beinhaltet nach dem Verständnis der Internen Revision der KBS auch bewährte Prüfverfahren – wie die FUSSNOTEN 1 8 Vergleiche Rosenberg, Bernd et al. (2020), Continuous Auditing als Instrument Vergleiche Kalinichenko, Artur und Eulerich, Marc, Continuous Auditing zwischen einer modernen Internen Revision in https://www.compliancedigital.de/978-3- Theorie und Praxis, Zeitschrift Interne Revision, Ausgabe 01/2015, Seite 28. 503-13687-2_4376, letzter Zugriff: 12. August 2020. 9 Vergleiche Bauch, Michael et al., 03/2017, Seiten 130 bis 137. 2 „Das Audit Universe umfasst alle im Unternehmen beziehungsweise der Organi- 10 Vergleiche Bauch, Michael et al., 03/2017, Seiten 130 bis 137. sation existierenden potentiellen Prüfobjekte.“ in https://www.diir.de/fileadmin/ 11 Vergleiche Eßer, Gert et al., Continuous Auditing in einer Privatkundenbank, fachwissen/downloads/DIIR_Fachbeitrag_Nr._1_3.2019, letzter Zugriff: Zeitschrift Interne Revision, Ausgabe 01/2011, Seiten 20 bis 24. 10. März 2021. 12 3 diir.de, Das Drei-Linien-Modell des IIA, Juli 2020 – Deutsche Übersetzung DIIR in diir.de, Internationale Standards für die berufliche Praxis der Internen Revision https://www.diir.de, letzter Zugriff: 12. August 2020. 2017 (Version 6.1) vom 10. Januar 2018, Seite 13 in https://www.diir.de/ 13 fachwissen/standards, letzter Zugriff: 12. August 2020. Vergleiche Rau, Armin L. und Rühl, Frank, Revisionsplanung in Echtzeit, 4 Zeitschrift Interne Revision, Ausgabe 05/2008, Seiten 232 bis 234. Vergleiche Eulerich, Marc (2018), Die Interne Revision: Theorie – Organisation – 14 Best Practice, Seite 321, Berlin, Erich Schmidt Verlag, 1. Auflage. Vergleiche Bauch, Michael et al., Zeitschrift Interne Revision, Ausgabe 03/2017, 5 Seiten 130 bis 137. Vergleiche Bauch, Michael et al., Antwort der Revision auf komplexere Prüfungs- 15 anforderungen: Continuous Auditing, Zeitschrift Interne Revision, Vergleiche Gorschenin, Eugen et al., Einsatz eines Continuous Auditing anhand Ausgabe 03/2017, Seiten 130 bis 137. eines Modellunternehmens, Zeitschrift Interne Revision, Ausgabe 03/2018, 6 Blatt 142. Vergleiche Bauch, Michael et al., 03/2017, Seiten 130 bis 137. 16 7 Vergleiche Bauch, Michael et al., Zeitschrift Interne Revision, Ausgabe 06/2019, Vergleiche Bauch, Michael et al., 03/2017, Seiten 130 bis 137. Seite 256. 21 I Kompass 3-4 2021 3-4 2021 Kompass I 21 Kompass_3_4_2021_30.3.21.indd 21 31.03.21 12:34
Sie können auch lesen