Eigentümer kann nicht zum Schneeschippen gezwungen werden - Haus und Grund Thüringen
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THÜRINGEN | Aus der Region IMMER WIEDER EIN THEMA! Eigentümer kann nicht zum Schneeschippen gezwungen werden Foto: pixabay petenzzuweisung, die sich entweder aus dem Gesetz oder aus einer Vereinbarung ergeben kann. Auch soweit eine Angelegenheit der Regelung durch Mehrheitsbeschluss zu- gänglich ist, umfasst dies nicht die Befugnis, dem einzel- nen Wohnungseigentümer außerhalb der gemeinschaftli- chen Kosten und Lasten Leistungspflichten aufzuerlegen. Fehlt die Beschlusskompetenz, ist ein dennoch gefasster Beschluss nicht nur anfechtbar, sondern nichtig. Danach können die Wohnungseigentümer zu einer turnusmäßigen Übernahme der Räum- und Streupflicht nicht durch Mehr- heitsbeschluss verpflichtet werden. Winterdienst in einer WEG geht über Hausordnung hinaus Winterdienst: Bei einer Wohnungseigentümerge- Die Befugnis aus § 21 Absatz 5 Nummer 1 WEG, eine Haus- meinschaft (WEG) können die einzelnen Eigentü- ordnung aufzustellen, berechtigt die Eigentümer nicht, Mit- mer nicht durch einen Mehrheitsbeschluss zum wirkungspflichten hinsichtlich der Räum- und Streupflicht Schneeräumen verpflichtet werden. Hierfür bedarf zu begründen. Soll die Erfüllung des Winterdienstes auf öf- es einer Vereinbarung. fentlichen Gehwegen sichergestellt werden, dient dies nicht dem Zweck einer Hausordnung, weil die Pflicht insoweit Ein Wohnungseigentümer beantragte in einer Eigentümer- nicht auf das Gemeinschaftseigentum bezogen ist; sie ist nur versammlung , den Winterdienst für die straßenseitigen aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschriften von der Woh- Gehwege und Stellplätze an eine Fachfirma zu vergeben. nungseigentümergemeinschaft zu erfüllen. Bis dahin führten die Eigentümer den Winterdienst im wö- chentlichen Wechsel selbst durch. Grundlage hierfür war Aber auch die Räum- und Streupflicht hinsichtlich des Ge- ein Mehrheitsbeschluss, der zu einem früheren Zeitpunkt meinschaftseigentums, etwa der Zuwegung, geht über eine gefasst worden war. Die übrigen Miteigentümer lehnten den Regelung des Zusammenlebens der Wohnungseigentümer Antrag, die Schneeräumpflicht an ein externes Unterneh- hinaus, weil sie auch die Verkehrssicherungspflichten gegen- men zu vergeben, ab. Hiergegen wendet sich der Eigentümer über Dritten betrifft. mit der Anfechtungsklage. Zugleich beantragt er, die an- deren Eigentümer zu verurteilen, der Vergabe des Winter- Die Mehrheitsmacht kann schließlich auch nicht auf die dienstes an ein Unternehmen zuzustimmen. Überlegung gestützt werden, dass die Wohnungseigentümer ohnehin verkehrssicherungspflichtig seien und die Haus- Entscheidung: Anspruch auf Fremdvergabe von ordnung deshalb keine neuen Pflichten begründe. Denn die Schneeräumpflicht Erfüllung der Verkehrssicherungspflichten muss jedenfalls Der BGH gibt der Klage statt. Der Eigentümer kann die Zu- in dem für die Beschlusskompetenz maßgeblichen Innenver- stimmung der übrigen Miteigentümer zur Vergabe des Win- hältnis der Wohnungseigentümer nicht der einzelne Eigen- terdienstes an einen Dritten verlangen. tümer, sondern der Verband sicherstellen. Der zuvor gefasste Mehrheitsbeschluss, dass die Eigentümer Da die Erfüllung der Räum- und Streupflicht im vorliegen- den Winterdienst selbst im Wechsel ausführen, ist nichtig, den Fall nur durch eine externe Vergabe sichergestellt wer- weil es an der erforderlichen Beschlusskompetenz der Woh- den konnte, hat der BGH einen Anspruch auf Zustimmung nungseigentümer fehlt. hierzu bejaht (BGH, Urteil vom 9. März 2012, V ZR 161/11). Die Mehrheitsherrschaft innerhalb einer Wohnungseigentü- Gefunden und mitgeteilt mergemeinschaft bedarf der Legitimation durch eine Kom- von Sven Rühr 10
Aus der Region | THÜRINGEN Baumfällarbeiten sind Betriebskosten Das Fällen von Bäumen ist selten, tenpflege“ sind grundsätzlich umlage- einen Betrag von 847,14 Euro für das dann aber meistens kosteninten- fähige Betriebskosten (§ 2 Nummer 10 Fällen von vier abgestorbenen Bäumen, siv. Wer hat die Kosten dafür zu BetrKV). Hierzu gehören „die Kosten das Entfernen von Totholz sowie die tragen? Sind Betriebskosten stets der Pflege gärtnerisch angelegter Flä- Abfuhr von Schnittgut ein. Der Mie- vom Mieter zu tragen? chen einschließlich der Erneuerung ter wollte dies nicht bezahlen da es sich von Pflanzen und Gehölzen, der Pfle- aus seiner Sicht um eine Instandset- Vermieter könnenden Mieter zur Über- ge von Spielplätzen einschließlich der zung und nicht um laufende Betriebs- nahme der Betriebskosten vertrag- Erneuerung von Sand und der Pflege kosten handelt. lich verpflichten. Das sollten sie auch von Plätzen, Zugängen und Zufahrten, im Rahmen des Mietvertrages tun. die dem nicht öffentlichen Verkehr die- Das Urteil: Baumfäll-Arbeiten Denn eine gesetzliche Verpflichtung nen“. Das Fällen von Bäumen ist in die- sind Betriebskosten! des Mieters zur Kostentragung besteht ser Vorschrift jedoch nicht konkret mit Das Landgericht München entschied, gar nicht (§ 556 Absatz 1 Satz 1 BGB). aufgeführt, sondern die „Erneuerung dass der Mieter die Kosten zu tragen Daher ist es sehr wichtig, im Mietver- von Pflanzen und Gehölzen“. Es ent- habe. Denn die Betriebskostenverord- trag eine wirksame Kostentragungs- fachte sich daher ein Streit um die Fra- nung sähe die „Erneuerungvon Pflan- regelung zu vereinbaren. Die meisten ge, ob das Baumfällen ebenfalls zum zen und Gehölzen“ vor. Hier habe zwar professionellen Mietverträge enthal- Kostenumfang gehört. keine Erneuerung stattgefunden, son- ten eine wirksame Vereinbarung und dern nur die zuvor notwendige Ent- verweisen hierbei auf die Kostenposi- Der Fall: Mieter moniert 847 Euro fernung des Altbestandes. Damit habe tionen der Betriebskostenverordnung. Baumfäll-Kosten und wird auf der Vermieter bisher nur die einer Er- Ergänzungen sind möglich; sollten da- Zahlung verklagt neuerung vorausgehende Beseitigung bei rechtlich wirksam und nicht wider- Der Vermieter stellte unter der Positi- kostenmäßig angesetzt (und nicht auch sprüchlich sein. Die „Kosten der Gar- on „Gartenpflege/Jahresrückschnitt“ gleich die Neubepflanzung). Foto: pixabay Der Umstand, dass Baumfällkosten nicht jährlich entstehen, stehen dem nicht entgegen. Ein Absterben von Bäu- men sei kein unberechenbarer Vor- gang. Der Mieter könne sich bei Ver- tragsschluss nach dem notwendig wer- den solcher Maßnahmen beim Vermie- ter erkundigen (LG München I, Urteil vom 19. Novemer 2020, 31 S 3302/20). Gefunden und mitgeteilt von Sven Rühr Sachverständiger für das Tischlerhandwerk Harald Frank – Tischlermeister Von der Handwerkskammer Südthüringen öffentlich bestellt und vereidigt. Info: www.tischlersvfrank.de oder (0 36 83) 4 69 78 50 11
THÜRINGEN | Aus der Region Schadenbeispiele Neuer Mietspiegel in Rudolstadt Eigenbedarfskündigung Abweichende Wohnungsgröße Helene D. ist Mitglied in einem Landesverband Haus und Dietmar W. ist Mitglied bei Haus und Grund Ein Mieter Nach mehr als einjähriger Verhandlung mit den Be- Verstärkt wurde bei der Erhebung der durchschnittlichen Grund . Ihre Enkelin hat das Abitur erfolgreich abgeschlos- zweifelt die im Mietvertrag angegebene Quadratmeterzahl teiligten ist nun endlich der neue Mietspiegel für Mieten ganz besonders die Ausstattung der Wohnungen und sen und möchte nun ihr Studium beginnen. Helene D. kün- an und lässt diese überprüfen. Tatsächlich ergibt ein ge- die Stadt Rudolstadt fertiggestellt worden. Er tritt der Modernisierung Standard berücksichtigt. digt daher ihrem Mieter wegen Eigenbedarfs, um ihrer En- richtlich eingeholtes Gutachten eine etwas geringere Wohn- am 1. Januar 2019 in Kraft. kelin eine Wohnmöglichkeit in Hochschulnähe zur Verfü- fläche. Dietmar H. war dies nie aufgefallen, er hatte sich auf Der Mietspiegel kann über den Ausfall Rudolstadt für die gung zu stellen. die Angaben der Voreigentümer verlassen. Auf Anraten der In dem neuen Mietspiegel ist mehr Wert auf die Ausstat- Mitglieder kostenlos erworben werden. Anwälte einigen sich die Parteien im Gerichtstermin auf tung der Wohnungen gelegt worden, sodass das im früheren Der Mieter widerspricht der Kündigung. Er zweifelt am eine für beide Seiten angemessene Reduzierung des Miet- Mietspiegel aus dem Jahr 2010 stärker berücksichtigte Bau- Ergänzend ist mitzuteilen, dass auch die Stadt Saalfeld ei- Kündigungsgrund und meint, der angebliche Eigenbedarf preises. jahr des Jahres etwas in den Hintergrund tritt. nen neuen Mietspiegel erstellt hat. Lediglich Bad Blanken- sei „vorgeschoben“. In Wirklichkeit wolle man ihn nur „los- burg hat keinen Mietspiegel. werden“. Die Rechtsanwaltskosten übernimmt ROLAND Rechts- Aus der Sammlung der Daten zu den Mieten der letzten vier schutz für Herrn H. Jahre, die zugrunde gelegt werden, ist eine mo- Joachim Bleeck ROLAND Rechtsschutz vermittelt Frau D. einen Fachanwalt derate Erhöhung der Mieten erkennbar. für Mietrecht. Dieser kann im Gerichtsprozess den Eigen- bedarf nachweisen. Der Mieter muss die Wohnung räumen. Die Gerichts- und Anwaltskosten, für die ROLAND Rechts- schutz in Vorlage getreten ist, muss der Mieter erstatten. Haus & Grund Absender: Name, Vorname Auftrag für private Kleinanzeigen in unserer Mitgliederzeitung Straße, Nr. Preis: 3 Euro pro Zeile (inkl. MwSt.) PLZ/Ort Telefon Unterschrift In der folgenden Rubrik soll meine Anzeige erscheinen: Ich bezahle wie folgt: Hinweise zum Coupon: Rund um die Wohnung (Gesuche, Vermietung, Tausch) Schreiben Sie bitte leserlich und in Druckschrift, für Rund um die Immobilie (Gesuche, Angebote) Bargeld/Euroscheck unleserliche Texte übernehmen wir keine Haftung! Rund um Haus und Garten (Baumaterial …) anbei Bitte pro Feld nur ein Zeichen eintragen und nach je- Chiff re (Chiff regebühr 5 Euro/Postzustellung) Kopie des Überweisungs- dem Wort ein Kästchen freilassen! auftrages anbei Textänderungen vorbehalten! Wenn Chiff re gewünscht wird, tragen Sie bitte im Anschluss an den Text das Wort „Chiff re“ ein und Bitte schneiden Sie nun den vollständig ausgefüllten Coupon aus und senden rechnen Sie eine Zeile hinzu! ihn an: Bei nicht ausreichender Bezahlung keine Veröffent- Haus & Grund Thüringen e. V. lichung! Betreff: Kleinanzeigen – Saalstrasse 11, 07318 Saalfeld Ihre private Kleinanzeige wird in der nächsten mög- Bankverbindung: Hausbank München, Kto.-Nr. 1549596, BLZ 700 901 00 lichen Ausgabe veröffentlicht! 12
Aus der Region | THÜRINGEN 02/2021 · Foto: Westend61/Joseffson Lassen Sie sich seriös, fair und kostenlos beraten. Vom Marktführer. Sparkassen-Immobilien-Vermittlungs-GmbH · Postfach 110833 · 60297 Frankfurt/Main *Befragte Kunden: 9.527, Rückläufer: 2.260, Zeitraum: März 2012 bis September 2017. Es konnten Noten von 1 bis 4 vergeben werden (1 = sehr zufrieden, 2 = zufrieden, 3 = weniger zufrieden, 4 = nicht zufrieden). Die aufgezeigten Noten sind Durchschnittswerte. Gemeinsam mit ihren Partnern ist die Sparkassen-Finanzgruppe auf dem Gebiet der Wohnimmobilien-Vermittlung die Nr. 1 in Deutschland (lt. immobilienmanager 09/2020). sparkassen.immo S Immobilien 13
THÜRINGEN | Aus der Region Haftung des Sondereigentümers bei Schaden an anderem Sondereigentum Geht von einer vermieteten Son- Entscheidung: Eigentümer haftet als Störer anzusehen ist. Die Störerei- der- oder Teileigentumseinheit nicht zwangsläufig genschaft folgt nicht allein aus dem ein Schaden aus, haftet der Ei- Der BGH hebt die Entscheidung des Eigentum oder Besitz an der Einheit, gentümer nicht als Zustandsstö- Landgerichts auf und verweist den von der die Einwirkung ausgeht. Viel- rer, wenn der Schaden allein auf Rechtsstreit dorthin zurück, damit mehr muss die Beeinträchtigung des eine fahrlässige oder vorsätzliche dieses prüfen kann, wie genau es zu Nachbargrundstücks oder der anderen Handlung des Mieters zurückzu- dem Schaden gekommen war. Hier- Einheit wenigstens mittelbar auf den führen ist. von hängt ab, ob gegen den Eigentü- Willen des Eigentümers oder Besitzers mer der Praxis-Einheit ein verschul- zurückgehen. Dies muss in wertender Hintergrund: Vermietete Einheit als densunabhängiger nachbarrechtlicher Betrachtung im Einzelfall festgestellt Ursprung für Wasserschaden. Ein Ge- Ausgleichsanspruch in entsprechender werden. Wesentliche Zurechnungskri- bäudeversicherer verlangt nach einem Anwendung von § 906 Absatz 2 Satz 2 terien sind dabei u die Veranlassung, Wasserschaden vom Eigentümer einer BGB besteht. Ein nachbarrechtlicher die Gefahrenbeherrschung oder die Teileigentumseinheit aus übergegange- Ausgleichsanspruch ist gegeben, wenn Vorteilsziehung. nem Recht 73.000 Euro. Das Gebäude von einem Grundstück im Rahmen pri- besteht aus zwei Teileigentumseinhei- vatwirtschaftlicher Benutzung rechts- Es kommt daher entscheidend darauf ten. In einer Einheit befindet sich ein widrige Einwirkungen auf ein anderes an, was den Defekt an der Wasserlei- Gastronomiebetrieb, die andere Ein- Grundstück ausgehen, die der Eigen- tung verursacht hat. Sollte der Scha- heit ist zum Betrieb einer Zahnarztpra- tümer oder Besitzer des betroffenen den allein auf fehlendes Beheizen der xis vermietet.Im Dezember 2009 brach Grundstücks nicht dulden muss, aber Räumlichkeiten durch den Mieter zu- in der Zahnarztpraxis bei Außentem- nicht unterbinden kann. Hierunter fal- rückzuführen sein, wäre der Eigentü- peraturen von - 20 °C eine von den frü- len auch Einwirkungen durch Wasser. mer der Einheit weder als mittelbarer heren Eigentümern verlegte Kaltwas- Zudem muss der Betroffene Nachteile Handlungsstörer noch als Zustandsstö- serleitung, die zu einem Zahnarztstuhl erleiden, die das zumutbare Maß einer rer verantwortlich.Steht hingegen fest, führte. Dies führte zu einem Wasser- entschädigungslos hinzunehmenden dass das Bauteil, von dem der Schaden schaden in der Gastronomie-Einheit. Beeinträchtigung übersteigen. ausgegangen ist, nicht ordnungsgemäß Der Gebäudeversicherer regulierte den Ein solcher Anspruch kommt auch in beschaffen (zum Beispiel nicht hinrei- Schaden im dortigen Sondereigentum Betracht, wenn – wie hier – ein Son- chend isoliert) war und für den Scha- und verlangt nun vom Eigentümer der der- oder Teileigentum durch rechts- denseintritt zumindest mitursächlich Praxis-Einheit Erstattung. Dem Eigen- widrige Einwirkungen beeinträchtigt gewesen sein kann, kann der Schaden tümer der Gastronomie-Einheit habe wird, die vom Sonder- oder Teileigen- auch dem Eigentümer zuzurechnen ein nachbarrechtlicher Ausgleichsan- tum eines anderen Wohnungseigen- sein. Wenn die Verursachungsbeiträ- spruch zugestanden, der auf ihn als tümers ausgehen. Hingegen scheidet ge von Eigentümer und Mieter nicht Versicherer übergegangen sei. ein nachbarrechtlicher Ausgleichs- voneinander abgrenzbar sind, sind anspruch aus, wenn die Nutzung des beide für den Schaden verantwortlich. Der Eigentümer der Praxis-Einheit Sondereigentums durch einen Mangel Das Landgericht muss nun klären, ob meint, nicht er hafte für den Schaden, des Gemeinschaftseigentums beein- die Leitung unzureichend isoliert war sondern nur der Mieter, weil der Scha- trächtigt wird, was hier jedoch nicht und dies den Schaden (mit-)verursacht den allein auf fehlende Beheizung zu- der Fall ist. Die defekte Wasserleitung haben könnte oder der Schaden aus- rückzuführen sei. Das Landgericht hat war dem Sondereigentum zuzuord- schließlich auf mangelnde Beheizung der Klage stattgegeben. Der Eigentü- nen, weil sie ausschließlich die Nut- durch den Mieter zurückzuführen ist mer der Praxis-Einheit sei bezüglich zung als Zahnarztpraxis ermöglich- (BGH, Urteil vom 18. Dezember 2020, der schadhaften Wasserleitung in wer- te und weder für den Bestand oder die V ZR 193/19). tender Betrachtung als Störer anzuse- Sicherheit des Gebäudes erforderlich hen. Er habe den Nutzen aus der Ver- war, noch dem gemeinschaftlichen Ge- Gefunden und mitgeteilt mietung als Zahnarztpraxis gezogen brauch der Wohnungseigentümer dien- von Sven Rühr und die Gefahr als Vermieter auch be- te.Eine Haftung des Eigentümers der herrschen können. Praxis-Einheit setzt voraus, dass dieser 14
Aus der Region | THÜRINGEN Winterdienst ist Werkvertrag Foto: pixabay Erbringt ein beauftragtes Unternehmen den Räum- Arbeit oder Dienstleistung herbeizuführender Erfolg sein. und Streudienst nur mangelhaft, kann der Auftrag- Vertragsgegenstand war die erfolgreiche Bekämpfung von geber die Vergütung mindern. Beim Vertrag über Schnee- und Eisglätte. Der Werkerfolg besteht maßgeblich den Winterdienst handelt es sich um einen Werk- darin, dass die Gefahrenquelle beseitigt wird. vertrag, so dass ein Erfolg geschuldet ist. Der Be- treiber eines Winterdienstes verlangt vom Eigen- Das Werk ist nicht abnahmebedürftig, denn Sinn und Zweck tümer eines Hausgrundstücks Restvergütung des Winterdienstes ist es, dass der Unternehmer den Win- aufgrund eines „Reinigungsvertrages Winter- terdienst versieht, ohne dass der Besteller jedes Einsatzer- dienst“. gebnis billigen soll. Sofern der Unternehmer seine vertrag- liche Verpflichtung unvollständig erfüllt hat, ist das geschul- Der Winterdienst hatte sich vertraglich verpflichtet, im Win- dete Werk mangelhaft. Eine Fristsetzung zur Nacherfül- ter die vereinbarten Flächen gemäß den Pflichten des Stra- lung ist entbehrlich. Die Vergütung kann entsprechend ßenreinigungsgesetzes des Bundeslandes beziehungsweise gemindert werden (BGH, Urteil vom 6. Juni 2013, VII ZR der kommunalen Satzung von Schnee freizuhalten und bei 355/12). Glätte zu bestreuen. Der Hauseigentümer beanstandet, dass der Räum- und Streudienst an einigen Tagen nicht vollstän- Gefunden und mitgeteilt von Sven Rühr dig erbracht worden sei und hat deshalb einen Teil der ver- einbarten Vergütung einbehalten. Der Winterdienst verlangt Zahlung des einbehaltenen Betrages. Amts- und Landgericht waren der Auffassung, der Eigentü- mer könne sich nicht auf eine mangelhafte Ausführung be- rufen und müsse die volle Vergütung zahlen, denn es handle sich um einen Dienstvertrag. Entscheidung: Winterdienst muss ordentlich ausgeführt werden Der Einwand des Eigentümers, der Winterdienst habe sei- ne Leistung nicht vollständig erbracht, ist beachtlich. Sollte der Winterdienst seine Pflichten tatsächlich nicht ordnungs- gemäß erfüllt haben, kann der Eigentümer die Vergütung kürzen, denn zwischen den Parteien besteht ein Werkver- trag. Gegenstand eines Werkvertrags kann auch ein durch Wir sind Exklusivpartner von HAUS & GRUND DEUTSCHLAND Was erwarten Sie von Ihrer Rechtsschutz-Versicherung? Die beste Problemlösung in allen rechtlichen Angele- genheiten! Mit unserem Eigentümer- und Vermieter- Rechtsschutz sichern Sie Ihre Interessen im Streitfall umfassend ab. Unser Team steht Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung: ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG Haus & Grund-Team Telefon 0221 8277-2333 www.roland-rechtsschutz.de/hausundgrund Für Haus & Grund Mitglieder bieten wir besonders günstige Konditionen! 15
THÜRINGEN | Aus der Region VEREINE IN THÜRINGEN Landesverband Haus und Grund Thüringen e. V. Saalstraße 11, 07318 Saalfeld, Tel.-Nummern ab sofort: (0 36 71) 45 73 23 oder (0 36 71) 45 73 22, Fax: 03671 4573-20 E-Mail: Vorstand@HUG-Thueringen.de, Internet: www.HUG-Thueringen.de – Termine nur nach vorheriger Vereinbarung – Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverein Altenburg e. V. Mi 09.00 - 11.00 Bürozeit Mitgliedschaft, Beitragszahlung, Formularverkauf Dr.-W.-Külz-Straße 4, 04600 Altenburg, Telefon 0 34 47/31 35 83, Fax 0 34 47/57 91 99 16.00 - 18.00 Herr Petzwinkler Vermietung und Verwaltung – Jeden 1. + 3. E-Mail: info@haus-und-grund-altenburg.de, Internet: www.haus-und-grund-altenburg.de Mittwoch im Monat Bürozeiten: Montag 10.00 bis 12.00 Uhr, Mittwoch 12.00 bis 17.00 Uhr. Beratungszeiten: Do 10.00 - 12.00 RA Conrad Rechtsberatung, Fachanwalt für Miet- u. WEG-Recht Mittwoch 17.00 bis 18.00 Uhr oder nach Vereinbarung. Während der Bürozeit findet keine 16.00 - 18.00 RA Conrad Rechtsberatung, Fachanwalt für Miet- u. WEG-Recht Beratung statt. Fr 09.00 - 11.00 Bürozeit Mitgliedschaft, Beitragszahlung, Formularverkauf Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverein Apolda e. V. Steuerberater: Dr. Andreas Schneider, Am Planetarium 11, 07743 Jena; Dorngasse 2 (Eingang Lutherkirchstraße), 99510 Apolda, Telefon/Fax 0 36 44/55 50 46 Telefon: 0 36 41/62 85 36 Sprechzeit: Mittwoch 15.00 bis 18.00 Uhr. Weitere Sprechzeiten nach Terminvereinba- rung. Energieberater: Dipl.-Ing. Stephan Wilfert, Magnus-Poser-Str. 10, 07749 Jena, Telefon: 0 36 41/42 61 73 Haus & Grund Bad Langensalza und Umgebung e. V. Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur: Torsten Hentschel, Rodaer Straße 24, Mauergasse 3, 99947 Bad Langensalza, Telefon 0 36 03/89 33 36, Fax 0 36 03/81 10 99 07629 Hermsdorf; Tel.: 0 36 601-85 104 E-Mail: hausundgrund-LSZ@web.de, Internet: www.haus-und-grund-bad-langensalza.de Heizkostenabrechnung: Fa. Extern M. Schmidt e. V., Hauptstr. 42, 07751 Rothenstein, Sprechzeiten: Mittwoch von 10.00 bis 15.00 Uhr. Termine nach telefonischer Vereinba- Telefon: 03 64 24/7800 rung. gepr. Sachverständiger für Immobilienbewertung: Michael Votteler, Bahnhofsplatz Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverein Bad Salzungen und Umgebung e. V. 15, 07545 Gera, Tel.: 03 65/7 73 67 33 Vorsitzender: Jens Klische Kurhausstraße 16, 36433 Bad Salzungen, Tel. 0 36 95/8 61 55 20, Fax 0 36 95/8 61 55 Haus & Grund Mühlhausen und Umland e. V. 22, E-Mail: ra.jensklische@arcor.de Am Riethberge 12, 99974 Mühlhausen, stellv. Vorsitzender: Lutz Schüler Telefon: 0 36 01/44 86 26, Fax: 0 36 01/44 86 27, E-Mail: info@lutz-schueler.de Haus & Grund Eisenach und Umgebung e. V. Katharinenstraße 118, 99817 Eisenach. Telefon 0 36 91/29 46 30, E-Mail: mail@haus- Haus & Grund Reichenbach e. V. und-grund-eisenach.de. Beratungszeiten: Dienstag (ungerade Woche) von 17.00 bis Fritz-Schneider-Straße 22, 08468 Reichenbach, Tel.: (0 37 65) 1 34 10, Fax: (0 37 65) 18.00 Uhr nach telefonischer Anmeldung 61 23 43, E-Mail: haus-und-grund.reichenbach@t-online.de, Internet: www.haus-und- grund-reichenbach.de, Sprechzeiten: Dienstag 10.00 – 17.30 Uhr sowie nach Vereinba- Haus & Grund Erfurt von 2007 e. V. rung Johannesstraße 3, 99084 Erfurt, Telefon Greiz 03 61/5 51 96 96, Fax 03 61/5 40 11 55, E-Mail: mail@hug-erfurt.info, Internet: 07973 Greiz, August-Bebel-Straße 7, Tel.: (0 36 61) 37 83 oder (0 37 65) 1 34 10, Sprech- www.hug-erfurt.info zeiten: jeden 1. und 3. Mittwoch im Monat 10.00 – 17.30 Uhr sowie nach Vereinbarung Haus & Grund Gera e. V. Auerbach Laasener Straße 12 (1. Etage), 07545 Gera, Telefon 03 65/4 20 95 26, Fax 03 65/ 08209 Auerbach, Goethestraße 3, Tel.: (0 37 65) 1 34 10, Sprechzeiten: jeden 2. und 2 26 64 00 E-Mail: hausundgrund@hotmail.de, kanzleidr.graumann@t-online.de, Inter- 4. Mittwoch im Monat 10.00 – 17.30 Uhr sowie nach Vereinbarung net: www.hug-gera.de Haus & Grund Rudolstadt e. V. Sprechzeiten: Montag und Dienstag 13.00 bis 17.00 Uhr, Donnerstag 10.00 bis 14.00 Uhr Neue Anschrift ab dem 01.06.2020: Markt 2, 07407 Rudolstadt, Telefon: 0 36 72/12 Rechtsprechstunde nur nach Voranmeldung für Mitglieder jeden 1. und 3. Montag von 23 909, Fax: 0 36 72/12 23 908; Bürozeiten: Mo, Mi, Do 08.30 Uhr – 14.30 Uhr, Termine 17.00 bis 19.00 Uhr. Für KAG bei Frau Steuber jeden 1. Donnerstag im Monat 12.00 Uhr nach Vereinbarung. E-Mail: vorstand@hug-rudolstadt.de, Internet: www.hug-rudolstadt. Verband der Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer Gotha e. V. de. Beratungsbüro am Standort des Landesverbandes Thüringen in Saalfeld. Sprechzeiten Parkstraße 2, 99867 Gotha, Telefon 0 36 21/2 95 07, Fax 0 36 21/50 93 52, E-Mail: info@ und Beratungstermine nach telefonischer Vereinbarung. Saalstraße 11, 07318 Saalfeld, haus-und-grund-gotha.de, Internet: www.haus-und-grund-gotha.de Tel. 0 36 71/45 73 23, E-Mail: vorstand@hug-thueringen.de, Internet: www.hug-thue- Sprechzeiten: Dienstag und Donnerstag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis ringen.de 17.00 Uhr. Sonstige Termine bitte nach telefonischer Vereinbarung. In dringenden Fäl- Haus & Grund Sonneberg e. V. len ist der Vorsitzende, Herr Steinbrück, unter folgender Nummer zu erreichen: Handy Beethovenstraße 22, 96515 Sonneberg, Telefon 0 36 75/80 63 95; Sprechzeiten: Jeden 01 72/4 58 22 84 2. und letzten Donnerstag im Monat 16.00 bis 17.30 Uhr, Telefon 0 36 75/80 63 95; Haus & Grund Heldrungen und Umgebung e. V. Internet: www.HuG-Sonneberg.de; sonstige Termine nach telefonischer Vereinbarung Hauterodaer Straße 6, 06577 Oberheldrungen, Telefon 03 46 73/78 59 38; Fax 03 46 73/ über Vorsitzenden Rechtsanwalt Holger von der Wehd, Telefon 0 36 75/42 95 77 78 61 3. Vorsitzende: Doris Weber, Hauterodaer Straße 6, 06577 Oberheldrungen; Telefon Haus & Grund Suhl e. V. 03 46 73/78 59 38; Fax 03 46 73/7 86 13, E-Mail: doris-weber-oh@t-online.de; Kassen- Haus & Grund Suhl und Umgebung e. V., Prießnitzstraße 7, 98527 Suhl, Telefon führer: Telefon 03 46 73/9 63 12. Sprechzeiten nach telefonischer Terminvereinbarung. 0 36 81/876 95 45, Fax 0 36 81/8 76 95 46, E-Mail: kontakt@rechtsanwalt-dr-mueller.de Rechtsberatungen nur nach telefonischer Voranmeldung für Mitglieder bei RAin Frau A. Weßollek, Bad Frankenhausen, Telefon 03 46 71/5 43 22, Fax 03 46 71/5 43 23; bei RA Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer Weimar e. V. Herr M. Kopf, Heldrungen, Telefon 03 46 73/7 79 43, Fax 0 346 73/7 88 30 Achtung, neue Adresse: Rathenauplatz 6, 99423 Weimar, Telefon 0 36 43/5 35 15 E-Mail: hwg-we@gmx.de, Internet: www.haus-und-grund-weimar.de Haus & Grund Ilmkreis e. V. Arnstadt Uhrzeit Sprechstunde Berggartenweg 2, 99310 Arnstadt, Telefon 0 36 28/4 79 70, Fax 0 36 28/4 79 69 Mo 09:00 – 12:00 Uhr Bürosprechstunde für E-Mail: meike.naumann@t-online.de. Sprechzeiten: Dienstag von 14.00 bis 16.00 Uhr und 1. Kauf von Formularen Mi 10:00 – 13:00 Uhr 2. Beratung von kleineren Anliegen Ilmenau Schwanitzstraße 7, 98693 Ilmenau, Telefon 0 36 77/46 94 60, Fax 0 36 77/4 69 46 19 Rechtsberatung nur nach Voranmeldung! E-Mail: axel.just@hausverwaltung-just.de. Sprechzeiten: Mittwoch 14.00 bis 16.00 Uhr Herr RA Urban 17:00 – 19:00 Uhr Rechtsberatung oder nach telefonischer Vereinbarung 1. Mittwoch im Monat Herr RA Menzel 16:00 – 18:00 Uhr Rechtsberatung Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverein Jena und Umgebung e. V. 1. Donnerstag im Monat sowie individuell Holzmarkt 12/13, 07743 Jena, Telefon 0 36 41/44 31 10, Fax 0 36 41/47 95 56 Alle weiteren Beratungen und Dienstleistungen unserer Partner sind nur nach E-Mail: Vorstand@HuG-Jena.de und Jurist@HuG-Jena.de, Internet: www.HuG-Jena.de individueller Voranmeldung möglich! Diese sind zum Beispiel: Energieberatung/Brandschutz/Baumängelberatung/ Uhrzeit Sprechstunde Beratung – Schwerpunkte Neu- und Umbau u. Sanierung/Kauf- und Verkauf von Immobilien / Betriebs- Mo 09.00-11.00 Kämpfer Bauberatung – Jeden 1. + 2. Montag im Monat kostenabrechnungen/Wertermittlungen/Prüfung von notariellen Kaufverträgen 09.00-11.00 Wilfert Energie- + Heizkostenberatung – Jeden 3. Mon- und sonstigen notariellen Verträgen/Mietvertragsprüfung/Vermietung und tag im Monat Verwaltung 14.00-18.00 RA Anger Rechtsanwaltsberatung, Fachanwalt für Miet- u. Haus & Grund Zeulenroda e. V. WEG-Recht Markt 11, 07937 Zeulenroda, Telefon 03 66 28/4 30 90, Fax 03 66 28/4 30 95 Di 09.00-11.00 Bürozeit Mitgliedschaft, Beitragszahlung, Formularverkauf E-Mail: sek@thoma-architekten.de; Beratungszeiten: Montag bis Freitag von 8.00 bis 16.00-18.00 Müller Allg. Mietrecht, Nebenkosten, Mieterhöhung 18.00 Uhr nach telefonischer Anmeldung. 16
Aus der Region | THÜRINGEN Zwischen den Autos muss nicht gestreut werden Die Streupflicht auf einem Super- voraussetzung für die Verletzung der ten können. Es ist daher grundsätz- marktparkplatz erstreckt sich im Verkehrssicherungspflicht wegen Ver- lich nicht erforderlich, einen Parkplatz Regelfall nicht auf den Bereich stoßes gegen Räum- und Streupflich- so streuen, dass bereits beim Ausstei- zwischen den abgestellten Fahr- ten sind entweder das Vorliegen einer gen aus jedem Fahrzeug abgestumpf- zeugen. Es reicht, den Weg von allgemeinen Glätte oder erkennbare ter Boden betreten werden kann. Das und zu den Autos schnee- und Anhaltspunkte für eine ernsthaft dro- gilt auch für einen öffentlich zugängli- eisfrei zu halten. hende Gefahr aufgrund vereinzelter chen Kundenparkplatz. Es reicht aus, Glättestellen. Aber auch bei allgemei- den Kunden zu ermöglichen, ihr Fahr- Eine Kundin verlangt vom Betreiber ei- ner Glättebildung besteht keine unein- zeug unbeeinträchtigt von einer Glät- nes Lebensmittelmarktes und dem von geschränkte Räum- und Streupflicht. tebildung zu be- und entladen und eine diesem beauftragten Winterdienstun- Inhalt und Umfang der winterlichen Möglichkeit zu schaffen, den Platz ge- ternehmen nach einem Sturz Scha- Räum- und Streupflicht unter dem Ge- fahrlos zu verlassen beziehungsweise densersatz. Die Kundin hatte ihr Fahr- sichtspunkt der Verkehrssicherung die Fahrzeuge gefahrlos zu erreichen. zeug an einem frostigen Dezember- richten sich vielmehr nach den Um- morgen gegen 8:15 Uhr auf einer mar- ständen des Einzelfalls. Die Streu- Komplettes Streuen in den Morgen- kierten Stellfläche auf dem Parkplatz pflicht als Teil der Verkehrssicherungs- stunden nicht erforderlich des Marktes abgestellt, um im Markt pflicht soll nur wirkliche Gefahren be- Es war auch nicht erforderlich, den einzukaufen. Der Parkplatz wird außer seitigen, nicht aber bloßen Unbequem- Bereich der markierten Stellflächen von den Kunden auch von Anwohnern lichkeiten vorbeugen. Entstehung, Um- vor der Öffnung des Marktes einmalig genutzt. Beim Aussteigen aus ihrem fang und Maß einer Streupflicht rich- zu streuen. Ob für Kundenparkplätze Auto rutschte die Kundin zwischen den ten sich danach, was zur gefahrlosen eine solche Pflicht besteht, richtet sich parkenden Fahrzeugen auf einer Eis- Sicherung des Verkehrs erforderlich nach den Umständen des Einzelfalls. fläche aus, die sich über Nacht gebildet ist, dem die jeweilige Verkehrseinrich- Da hier auch Anwohner ihre Fahrzeuge hatte, stürzte und zog sich Verletzun- tung dient, und was dem Pflichtigen über Nacht abgestellt haben, war nicht gen zu. An der Unfallstelle war nicht zumutbar ist. Eine für alle Parkflächen gewährleistet, dass der Parkplatz mor- gestreut. Die Kundin meint, der Super- gleichmäßig geltende Regel lässt sich gens frei war und die Stellflächen mit marktbetreiber und der Winterdienst nicht aufstellen. zumutbarem Aufwand gestreut werden hätten ihre Verkehrssicherungspflicht konnten. Den Parkplatz nachts zu sper- verletzt und seien zum Schadensersatz Selbst wenn man im vorliegenden Fall ren und verbliebene Fahrzeuge abzu- verpflichtet. von einer allgemeinen Glättebildung schleppen, um den Parkplatz morgens ausgeht, bestand im Bereich der mar- maschinell streuen zu können, war Entscheidung: Keine Streupflicht kierten Stellflächen keine Streupflicht. ebenfalls nicht notwendig. Dies würde zwischen Autos Im Bereich markierter Stellflächen den Umfang der Verkehrssicherungs- Die Klage auf Schadensersatz hat kei- geht von einer Glättebildung regelmä- pflicht überdehnen (BGH, Urteil vom nen Erfolg. Es liegt keine Verletzung ßig eine eher geringe Gefahr aus, weil 2. Juli 2019, VI ZR 184/18). der Verkehrssicherungspflicht vor. Im die Fahrzeuginsassen diesen Bereich Bereich zwischen den Fahrzeugen hat nur beim Ein- und Aussteigen betreten Gefunden und mitgeteilt keine Streupflicht bestanden. Grund- müssen und sich am Fahrzeug festhal- von Sven Rühr Impressum Mohrenstraße 33, 10117 Berlin T 030-2 02 16 - 204 T 030-76 99 04-13 F 030-76 99 04-18 res. Für Haus- und Grundeigentümerver- eine gelten Sonderregelungen. mail@hausundgrundverlag.info marketing@hausundgrundverlag.info Nachdruck von Beiträgen nur mit Geneh- Ausgabe für Thüringen www.hausundgrundverlag.info migung der Redaktion. Unverlangte Ma- Adressänderungen: T 0 36 72-42 89-12 nuskripte werden nur dann zurückge- Herausgeber: schickt, wenn Rückporto beiliegt. Das bei- Landesverband der Layout: Druckauflage: 3.576 (IV. Quartal 2020) gefügte oder abgedruckte Werbematerial Thüringer Haus-, Wohnungs- Ariane Waterstraat unterrichtet über das Leistungsangebot und Grundeigentümer e. V. der werbenden Firma. 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