EINZELFRAGEN ZUR BILANZIERUNG LATENTER STEUERN NACH DEN VORSCHRIFTEN DES HGB I.D.F. DES BILMOG - WP/STB PROFESSOR DR. KLAUS-PETER NAUMANN

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WP/StB Professor Dr. Klaus-Peter Naumann

      Einzelfragen zur Bilanzierung latenter
       Steuern nach den Vorschriften des
              HGB i.d.F. des BilMoG
Gliederung

 Grundkonzeption der latenten Steuern nach
  BilMoG und konzeptionelle Änderungen
  gegenüber bisherigem Recht
 Abweichungen zwischen Handels- und
  Steuerbilanz
 Ausgewählte Bereiche
    Verlustvorträge
    Ausschüttungs-/Abführungssperre
    Anhangangaben
    Personengesellschaften
    Organschaften
    Konzernabschluss                         2
Normadressaten von § 274 HGB

                         Rechtsform

sonstige Kaufleute                       KapG/KapCoG

                     klein: §§ 274, 274a Nr. 5   mittelgroß / groß
                                                  Pflicht zur An-
                            Wahlrecht
                                                  wendung von...

 Nicht-Anwendung                        freiwillige
                                                          § 274
     von § 274                       Anwendung von...

                                                                    3
Grundkonzeption (1)
                                     HGB a.F.                        HGB n.F.
Anwendungshinweise                  SABI 3/1988           DRS 18 / IDW ERS HFA 7 n.F.
Ansatzkomponenten                 Timing-Konzept                Temporary-Konzept
                                  (GuV-orientiert)               (bilanzorientiert)
Zielsetzung                   Abbildung des „richtigen“   Gewährleistung eines „richtigen“
                                  Steueraufwands            Reinvermögensausweises
Berücksichtigungspflichtige       Timing Differences        Temporary Differences (er-
Differenzen                   (Entstehung und automa-       folgswirksam und -neutral
                               tische Umkehrung GuV-         entstandene sowie quasi-
                                       wirksam)           permanente Differenzen, deren
                                                          Realisierung unternehmerischer
                                                                 Disposition bedarf)

                              Aktive latente Steuern         Passive latente Steuern
Vermögensgegenstände                 HB < StB                        HB > StB

Verbindlichkeiten/                   HB > StB                        HB < StB
Rückstellungen

                                                                                             4
Beispiele:
Ansatz latenter Steuern (1)

 (1) Aktivum in Steuerbilanz < Handelsbilanz
                     80              100
    z.B. wegen steuerlicher Mehrabschreibung ohne
    umgekehrte Maßgeblichkeit (neu, früher i.d.R. nicht
    möglich)
    Bei Realisierung zum handelsrechtlichen Buchwert
    resultiert daraus ein steuerpflichtiger Ertrag von 20
     latente Steuerbelastung  Ansatz passiver
    latenter Steuern

                                                            5
Beispiele:
Ansatz latenter Steuern (2)

 (2) Rückstellung in Steuerbilanz < Handelsbilanz
                         60             100
    z.B. wegen § 6a EStG vs. § 253 II HGB oder
    steuerlicher Nichtanerkennung bestimmter
    Rückstellungen
    Bei Erfüllung der Verpflichtung zum handelsrechtlichen
    Buchwert resultiert daraus ein steuerlich abzugsfähiger
    Aufwand von 40
     latente Steuerentlastung  Ansatz aktiver latenter
       Steuern

                                                          6
Beispiele:
Ansatz latenter Steuern (3)

 (3) Aktivum Steuerbilanz > Handelsbilanz
      analog zu (2)
      z.B. in Umwandlungsfällen bei handelsrechtlich
        gewählter Buchwertverknüpfung und steuerlicher
        Aufstockung (§ 24 UmwG)

 (4) Passivum Steuerbilanz > Handelsbilanz
      analog zu (1)
      z.B. § 6b-Rücklage wegen BilMoG ohne umgekehrte
       Maßgeblichkeit
      Umwandlungsfälle
  durch BilMoG mehr Anwendungsfälle für latente Steuern
                                                     7
Grundkonzeption (2)

 Differenzen müssen in den Folgejahren durch
  Nutzung oder Abgang der betreffenden Vermö-
  gensgegenstände oder Schulden voraussichtlich
  ganz oder teilweise abgebaut werden
 Temporäre Differenzen
  Differenzen zwischen Buchwert und Steuerwert
  eines Vermögensgegenstands oder einer
  Schuld, die sich in zukünftigen Geschäftsjahren
  abbauen und damit zu steuerlichen Be- oder
  Entlastungen führen

                                                    8
Grundkonzeption (3)

 Quasi-permanente Differenzen
  Differenzen, deren Realisierung von unterneh-
  merischer Disposition abhängig ist (z.B. Bewer-
  tungsunterschiede bei Grund und Boden)
 Permanente Differenzen
  Differenzen, die sich in kommenden Geschäfts-
  jahren nicht abbauen (z.B. steuerlich nicht ab-
  zugsfähige Betriebsausgaben und steuerfreie
  Erträge)

                                                    9
Grundkonzeption (4)

   Abbau der Differenzen muss zu einer Steuerbe-
    oder -entlastung führen
     Aktivüberhang latenter Steuern (abzugsfähige
      Differenzen plus Verlustvortrag übersteigen zu
      versteuernde Differenzen) ist nur anzusetzen,
      soweit mit einer künftigen Nutzung der
      Steuervorteile zu rechnen ist
         Beurteilung anhand von Wahrscheinlichkeitsüber-
          legungen bzw. Ertragsaussichten des Unterneh-
          mens

                                                            10
Grundkonzeption (5)

     Passivüberhang latenter Steuern (zu versteuernde
      Differenzen übersteigen abzugsfähige temporäre
      Differenzen plus Verlustvortrag) ist grundsätzlich
      stets anzusetzen, es sei denn Besonderheiten des
      Einzelfalls widerlegen die Vermutung einer
      künftigen Steuerbelastung

                                                      11
Grundkonzeption (6)

   Berücksichtigung von
    ● Ergänzungsbilanzen bei PersG
    ● außerbilanziellen Hinzurechnungen/Kürzungen
       (z.B. Investitionsabzugsbetrag § 7g EStG)
   Keine Einbeziehung von Sonderbilanzen, da Gesell-
    schaftersphäre betroffen
   Bildung der latenten Steuern grundsätzlich erfolgs-
    wirksam
   Keine Ausnahme beim erstmaligen Ansatz von Ver-
    mögensgegenständen und Schulden (anders nach
    IAS 12.15 und .24: initial recognition exemption) 12
Bewertung

                     HGB a.F.                       HGB n.F.

            Steuersatz bei Entstehen der    (erwartete) unt.-individuelle
                     Differenz             Steuersätze bei Realisierung
Bewertung      (Abgrenzungsmethode)          (Verbindlichkeitsmethode)
                 Keine Abzinsung                 Keine Abzinsung
                                                  (Sonderposten
                                                    eigener Art)

 Einbeziehung nur der für das Unternehmen rele-
  vanten Steuern (z.B. bei Personenhandelsgesell-
  schaften nur GewSt)
 Aktive LS sind jährlich auf Werthaltigkeit zu über-
  prüfen
                                                                            13
Darstellung im Jahres-
abschluss (1)
                              HGB a.F.                         HGB n.F.

                                    Gesamtdifferenzenbetrachtung
Saldierung
                            Nettoausweis                 Wahlrecht: Netto- oder
                                                   Bruttoausweis (Ausweiswahlrecht)
                    Passive LS:      Pflicht
Ansatz              Aktive LS:       Aktive LS < Passive LS: Pflicht
                                     Aktive LS > Passive LS: Pflicht bis zur Höhe der
                                     passiven LS; Wahlrecht für Aktivüberhang
                                     Nur Aktive LS: Wahlrecht

                                                   Aktivierung von LS unterliegt dem
                                                       Stetigkeitsgebot (§ 246 III)

 Keine sachverhaltsbezogene oder teilweise
  Aktivierung
 Aktivierungswahlrecht unabhängig vom Ausweis-
  wahlrecht                                                                        14
Darstellung im Jahres-
abschluss (2)

                              HGB a.F.                           HGB n.F.

                      Bilanz:                           Bilanz:
Ausweis                aktive LS als eigener Posten       aktive und passive LS als
                       passive LS mit gesondertem         eigener Posten
                       Ausweis unter den Rück-
                       stellungen                        GuV:
                                                          gesonderter Ausweis
                      GuV:                               innerhalb „Steuern vom
                       keine Regelung                     Einkommen und Ertrag“

                       Ausschüttungssperre, soweit die aktiven LS die passiven LS
Auswirkungen auf                übersteigen (§ 274 II 3 bzw. § 268 VIII 2)
Ausschüttungen
                                                          Angabe der aktiven latenten
                                                          Steuern, aufgrund derer
                                                          eine Ausschüttungssperre
                                                          besteht im Anhang (§ 285
                                                          Nr. 28)

                                                                                        15
Darstellung im Jahres-
abschluss (3)
Fall 1
aktive Latenzen                60
passive Latenzen              100
steuerliche Verlustvorträge     0
Gesamtdifferenz                40
x angenommener Steuersatz      50 %

Alternative 1
passive latente Steuern        20

Alternative 2
aktive latente Steuern         30
                                      16
passive latente Steuern        50
Darstellung im Jahres-
abschluss (4)
Fall 2
aktive Latenzen                  120
passive Latenzen                 100
steuerliche Verlustvorträge        0
Gesamtdifferenz                   20
x angenommener Steuersatz         50 %

Alternative 1                    Alternative 3
weder passive noch aktive        aktive latente Steuern 60
latente Steuern                  passive latente Steuern 50

Alternative 2                    Alternative 4
aktive latente Steuern      10   aktive latente Steuern 50
                                 passive latente Steuern 50   17
Besonderheiten bei
kleinen KapG und NichtkapG/-kapCoG

 Kein Ansatz aktiver latenter Steuern
 Passivierungspflicht im Einzelfall nach § 249 I 1 HGB
  zu prüfen; dann gilt
    aktive Latenzen und steuerliche Verlustvorträge
     fließen in Rückstellungsbewertung ein
    keine Berücksichtigung quasi-permanenter Diffe-
     renzen (lt. Begründung zum RegE kein Schuld-
     charakter)
    Steuersatz bei voraussichtlicher Realisierung
     (§ 253 I 2 HGB: Erfüllungsbetrag)
 Abzinsung nach § 253 II HGB darf unterbleiben

                                                     18
Gliederung

   Grundkonzeption der latenten Steuern nach
    BilMoG und konzeptionelle Änderungen gegen-
    über bisherigem Recht
   Abweichungen zwischen Handels- und
    Steuerbilanz
   Ausgewählte Bereiche
       Verlustvorträge
       Ausschüttungs-/Abführungssperre
       Anhangangaben
       Personengesellschaften
       Organschaften
       Konzernabschluss                          19
Abweichungen zwischen
Handels- und Steuerbilanz (1)

                         Abweichungen

       zwingend                             fakultativ

Zunahme wegen Wegfall der               Abweichung nur bei
umgekehrten Maßgeblichkeit          entsprechender Bilanzierung
    (§ 5 I 2 EStG a.F.)

       i.d.R. Ansatz                ggf. Ansatz latenter Steuern
     latenter Steuern
                                                                   20
Abweichungen zwischen
Handels- und Steuerbilanz (2)

   Zwingende Abweichungen (Beispiele)
      Drohverlustrückstellungen

      Folgebewertung eines derivativen Geschäfts- oder
       Firmenwerts
      Bewertung von Deckungsvermögen
       (wenn beizulegender Zeitwert > AK)
      Sonderposten mit Rücklageanteil

      Diskontierung von Rückstellungen

                                                      21
Abweichungen zwischen
Handels- und Steuerbilanz (3)

   Fakultative Abweichungen (Beispiele)
      selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegen-
       stände/Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens
      Disagio

      handelsrechtliche Abschreibung von Finanz-
       anlagevermögen bei voraussichtlich nicht
       dauernder Wertminderung
      handelsrechtliche FiFo-Bewertung des Vorratsver-
       mögens

                                                      22
Gliederung

   Grundkonzeption der latenten Steuern nach
    BilMoG und konzeptionelle Änderungen gegen-
    über bisherigem Recht
   Abweichungen zwischen Handels- und
    Steuerbilanz
   Ausgewählte Bereiche
       Verlustvorträge
       Ausschüttungs-/Abführungssperre
       Anhangangaben
       Personengesellschaften
       Organschaften
       Konzernabschluss                          23
Verlustvortrag (1)
Annahme: KSt-Verlustvortrag = GewSt-Verlustvortrag = 25.000
laufender Gewinn in Zukunft: 800 p.a. (Fünf-Jahres-Planung
liegt vor)
l. Schritt: Verrechnung gleichartiger Differenzen
                 Passive Latenz    19.900
                 Verlustvortrag   -19.900
                                        0

Nicht verrechneter Verlustvortrag: 5.100

II. Schritt
Nutzung Verlustvortrag: 800 x 5 Jahre = 4.000
 Möglichkeit der Aktivierung latenter Steuern in Höhe von
    (KSt- + GewSt-Satz) x 4.000
                                                             24
Verlustvortrag (2)

Regelungen
 Einbeziehungspflicht (§ 274 I 4 HGB)

 Begrenzung: Bei der Berechnung aktiver LS,
  soweit Verrechnung innerhalb der nächsten fünf
  Jahre erwartet
 Keine zeitliche Begrenzung bis zur Höhe der
  passiven latenten Steuern, wenn VV aufrechnungs-
  fähig und unbeschränkt vortragsfähig
  (DRS 18.21)
 Analoge Anwendung auf Zinsvorträge
  (DRS 18.20)
                                                 25
Verlustvortrag (3)
Fragestellungen
 Planungshorizont: Keine Planung!
  Prüfungshemmnis wegen Gesetzesverstoß?
 Unterschiedliche Verlustvorträge:
  KSt/GewSt/Zinsschranke/§ 15a EStG
 Mindestbesteuerung nach § 10d II EStG über
  EUR 1,0 Mio.
 Im Falle eines bevorstehenden Gesellschafter-
  wechsels evtl. Verlust bei der steuerlichen Ver-
  rechenbarkeit berücksichtigen (§ 8c KStG, § 10a
  S. 10 GewStG)
                                                     26
Gliederung

   Grundkonzeption der latenten Steuern nach
    BilMoG und konzeptionelle Änderungen gegen-
    über bisherigem Recht
   Abweichungen zwischen Handels- und
    Steuerbilanz
   Ausgewählte Bereiche
       Verlustvorträge
       Ausschüttungs-/Abführungssperre
       Anhangangaben
       Personengesellschaften
       Organschaften
       Konzernabschluss                          27
Ausschüttungs-/
Abführungssperre (1)

 Ausschüttungssperre gemäß § 268 VIII HGB
 Bezieht sich auf Bilanzwerte

 Bei Ermittlung gemäß § 268 VIII 2 HGB sind Be-
  träge, die bereits nach Satz 1 und 3 berücksich-
  tigt wurden, zu korrigieren
 Abführungssperre gemäß § 301 S. 1 AktG

                                                     28
Ausschüttungs-/
Abführungssperre (2)

   Anhangangabe nach § 285 Nr. 28 HGB aufge-
    gliedert in Beträge aus
     Aktivierung selbst geschaffener immaterieller
       Vermögensgegenstände des AV
     Aktivierung latenter Steuern

     Aktivierung von Vermögensgegenständen zum
       beizulegenden Zeitwert (Deckungsvermögen)

                                                      29
Ausschüttungs-/
Abführungssperre (3)
                Aktiva                       Passiva

           selbst geschaffene
        immaterielle Vermögens-
        gegenstände des Anlage-
               vermögens
                                      passive latente Steuern

             Überhang des
        beizulegenden Zeitwerts
        von Deckungsvermögen
             über die AHK             passive latente Steuern

         aktive latente Steuern
                                         sonstige passive
                                          latente Steuern

                         ausschüttungsgesperrter Betrag         30
Ausschüttungs-/
Abführungssperre (4)
 1.   Buchwert der selbst geschaffenen immateriellen                          1.000 EUR
      Vermögensgegenstände (§ 248 II HGB)
 2.   Zeitwert der nach § 246 II 2 HGB zu verrechnenden          1.200 EUR
      Vermögensgegenstände
      abzüglich Anschaffungskosten derselben                     -1.000 EUR
      Vermögensgegenstände
      (gesperrt, sofern Wert positiv)                              200 EUR     200 EUR

 3.   abzüglich passive latente Steuern auf 1. und 2.                         -378 EUR
      (31,5 % von 1.200)
 4.   Aktive latente Steuern nach § 274 HGB                      1.000 EUR

      abzüglich passive latente Steuern nach § 274 HGB           -1.055 EUR
      (inkl. latenter Steuern aus 3.)
      zuzüglich passiver latenter Steuern, die bereits nach 3.     378 EUR
      berücksichtigt wurden
      (gesperrt, sofern Wert positiv)                              323 EUR     323 EUR

      Ausschüttungsgesperrter Betrag                                          1.145 EUR
      (Fortsetzung nächste Folie)
                                                                                          31
Ausschüttungs-/
Abführungssperre (5)

      (Fortsetzung von vorheriger Folie)
      Ausschüttungsgesperrter Betrag                      1.145 TEUR

 5.   Frei verfügbare Rücklagen                           2.000 TEUR
 6.   zuzüglich Gewinnvortrag/ abzüglich Verlustvortrag     200 TEUR

 7.   abzüglich ausschüttungsgesperrter Betrag            -1.145 TEUR

      Ausschüttungsfähiger Betrag nach § 268 VIII HGB     1.055 TEUR

                                                                        32
Gliederung

   Grundkonzeption der latenten Steuern nach
    BilMoG und konzeptionelle Änderungen gegen-
    über bisherigem Recht
   Abweichungen zwischen Handels- und
    Steuerbilanz
   Ausgewählte Bereiche
       Verlustvorträge
       Ausschüttungs-/Abführungssperre
       Anhangangaben
       Personengesellschaften
       Organschaften
       Konzernabschluss                          33
Anhangangaben (1)

                              HGB a.F.                         HGB n.F.

                   Erläuterung eines aktivischen      Differenzen und/oder steuer-
Gegenstand der     Abgrenzungspostens                  liche Verlustvorträge, auf
Angabepflicht      (§ 274 II 2)                        denen die LS beruhen
                                                      Angewandte Steuersätze
                                                       (§ 285 Nr. 29)

   Angabe auch dann, wenn kein Ausweis erfolgt
   Befreiung für kleine und mittelgroße KapG/KapCoG
   Nach Auffassung des HFA reichen qualitative
    Angaben aus
   DRS 18.67 verlangt für Konzernanhang Überleitungs-
    rechnung vom erwarteten Steueraufwand zum ausge-
    wiesenen Steueraufwand
                                                                                      34
Anhangangaben (2)

Minimalanforderungen?

Steuerliche Verlustvorträge               941 TEUR
Abziehbare temporäre Differenzen          649 TEUR
                                        1.590 TEUR
Zu versteuernde temporäre Differenzen   1.320 TEUR
Nicht angesetzter Betrag                  270 TEUR

Angewendeter Steuersatz: 31,5 %

                                                     35
Anhangangaben (3)

Deskriptive Darstellung?
Zum Abschlussstichtag verfügt die Gesellschaft über einen nicht genutzten
körperschaftsteuerlichen Verlustvortrag von TEUR 25.436 und über einen
nicht genutzten gewerbesteuerlichen Verlustvortrag von TEUR 18.782 zur
Verrechnung mit künftigen Gewinnen. Auf Basis einer Fünf-Jahres-Planung
wird mit einer Nutzung der steuerlichen Verlustvorträge in Höhe von jeweils
TEUR 16.576 gerechnet. Bezüglich der nutzungsfähigen Verluste wurde ein
latenter Steueranspruch von TEUR 4.807 erfasst. Hinsichtlich der verblei-
benden Verlustvorträge wurde kein latenter Steueranspruch berücksichtigt.

Die latenten Steuern wurden auf Basis des durchschnittlichen Gewerbe-
steuersatzes in Höhe von 12 % sowie des Körperschaftsteuersatzes
inklusive Solidaritätszuschlag in Höhe von 15,825 % ermittelt.

                                                                         36
Gliederung

   Grundkonzeption der latenten Steuern nach
    BilMoG und konzeptionelle Änderungen gegen-
    über bisherigem Recht
   Abweichungen zwischen Handels- und
    Steuerbilanz
   Ausgewählte Bereiche
       Verlustvorträge
       Ausschüttungs-/Abführungssperre
       Anhangangaben
       Personengesellschaften
       Organschaften
       Konzernabschluss                          37
Personengesellschaften (1)
                                      Gesamtbilanz der Mitunternehmerschaft

  Handelsbilanz           Steuerbilanz            Ergänzungsbilanz         Sonderbilanz

             (+)
                                            (+)
                                                                     (-)

(+): = Ansatz latenter Steuern
(-): = kein Ansatz latenter Steuern

                                                                                          38
Personengesellschaften (2)

Sonderbilanzen (1)
 Grds. keine Berücksichtigung bei Ermittlung der
  latenten Steuern (DRS 18.39)
 Begründung
   § 274 HGB: Bestehen Differenzen zwischen den
     handelsrechtlichen Wertansätzen von
     Vermögensgegenständen, Schulden und
     Rechnungsabgrenzungsposten und ihren
     steuerlichen Wertansätzen Differenzen, […]

                                                    39
Personengesellschaften (3)

Sonderbilanzen (1)
 Begründung (Fortsetzung)
    ABER Sonderbetriebsvermögen wird nicht in
    der Handelsbilanz bilanziert, da Zurechnung zum
    Eigentum des Gesellschafters und weder Zugang,
    Abgang noch Verbrauch Geschäftsvorfälle der HB
    sind.
   keine Verfügungsmacht des Unternehmens über
    Vermögensgegenstand

                                                      40
Personengesellschaften (4)
Sonderbilanzen (2)
Beispiel
    MU GmbH ist zu 100 % an der TU KG als Kommanditist beteiligt und ver-
    mietet der TU KG ein Gebäude. Das Gebäude wird in der Handelsbilanz
    mit EUR 100.000,00 und in der Steuerbilanz mit EUR 75.000,00 bilanziert.

Ermittlung latenter Steuern
    Das Gebäude stellt Sonderbetriebsvermögen bei der TU KG dar.

   TU KG: Bei der Ermittlung der latenten Steuern bleibt das Gebäude unbe-
    rücksichtigt.
   MU GmbH: In Höhe der Unterschiede zwischen Handels- und Steuer-
    bilanz: EUR 25.000,00 sind passive latente Steuern zu bilden.
   Achtung: nur Steuerlatenzen für Steuern des Bilanzierenden: hier nur KSt
Bewertung: EUR 25.000,00 x 15,875 % (KSt inkl. Soli) = EUR 3.968,75      41
Personengesellschaften (5)

Ergänzungsbilanzen
   Berücksichtigung bei Ermittlung der latenten Steuern
    (DRS 18.39), da es sich um steuerliche Korrekturen zu den
    Handelsbilanzwerten handelt.
    Anlässe:
       entgeltlicher Erwerb eines Gesellschaftsanteils über oder unter dem
        Buchwert
       Einbringung eines Betriebs, Teilbetriebs oder eines Mitunternehmer-
        anteils in eine Personengesellschaft (§ 24 UmwStG)
       Inanspruchnahme einer personenbezogenen Steuervergünstigung
        (z.B. § 6b EStG), deren Voraussetzungen nicht von allen Gesell-
        schaftern erfüllt werden
       Übertragung von einzelnen Wirtschaftsgütern zwischen Gesellschaf-
        ter und Personengesellschaft unentgeltlich oder gegen Gewährung
        von Gesellschaftsrechten (§ 6 Abs. 5 Satz 3 und 4 EStG)
                                                                          42
Personengesellschaften (6)
   Beispiel

    E und F sind je zur Hälfte an der EF OHG beteiligt. X erwirbt den
    Geschäftsanteil des F für EUR 100.000,00. Das Kapitalkonto des
    F in der Steuerbilanz beträgt EUR 50.000,00. Im Gebäude und in
    den Vorräten sind anteilige stille Reserven in Höhe von
    EUR 21.000,00 und EUR 14.000,00 enthalten.

     Ergänzungsbilanz X:
                 EUR                                       EUR

                 Gebäude      21.000,00   Mehrkapital   50.000,00
                 Vorräte      14.000,00
                 GoF          15.000,00
                                                                    43
Personengesellschaften (7)
Ermittlung der latenten Steuern (Gewerbesteuersatz 15 %)

Ansatzdifferenzen zwischen Handels- und Steuerbilanz:

Gebäude                  EUR 21.000,00 x 15 % =         EUR 3.150,00
Vorräte                  EUR 14.000,00 x 15 % =         EUR 2.100,00
GoF                      EUR 15.000,00 x 15 % =         EUR 2.250,00
aktive latente Steuern                                  EUR 7.500,00

                                                                       44
Gliederung

   Grundkonzeption der latenten Steuern nach
    BilMoG und konzeptionelle Änderungen gegen-
    über bisherigem Recht
   Abweichungen zwischen Handels- und
    Steuerbilanz
   Ausgewählte Bereiche
       Verlustvorträge
       Ausschüttungs-/Abführungssperre
       Anhangangaben
       Personengesellschaften
       Organschaften
       Konzernabschluss                          45
Organschaft (1)

                               Organträger

                                        EAV

                             Organgesellschaft

                        HB                       StB

                                    =

(1) rechtliche Betrachtungsweise                       OT
(2) wirtschaftliche Betrachtungsweise                  OG
(3) „akademische“ Betrachtungsweise                    weder OT noch OG   46
Organschaft (2)

Grundsatz:            Bildung latenter Steuern beim OT
Ausnahme:             soweit Steuerbe- bzw. Steuerentlastung auf
                      die Zeit nach Beendigung des EAV entfallen
                       OG
Ausschüttungs-/
Abführungssperre:     positiver Saldo der latenten Steuern
Vororgan.
Verlustvorträge OG:   keine Berücksichtigung, bleiben eingefroren
Hinweis:              bei Aufstellung der Bilanz des OT muss die
                      Steuerbilanz der OG vorliegen
Problem:              bei „nicht korrekter“ Ausführung des EAV
                      => steuerliche Nichtanerkennung der
                      Organschaft

                                                                 47
Organschaft (3)

Steuerumlagevertrag
 Bilanzierung der latenten Steuern weiterhin beim
  OT
 Neben der Bilanzierung der laufenden
  Steuerumlagen erscheint auch die Bilanzierung
  einer latenten Steuerumlage vertretbar
  (so DRS 18.35)

                                                     48
Organschaft (4)

Beispiel
 Die A-GmbH ist Organträger (OT) und die T-GmbH
  ist Organgesellschaft (OG) des Organkreises der
  A-GmbH.
  Die T-GmbH erwirtschaftet ein handelsrechtliches
  Ergebnis vor Steuern von 100.
  Das steuerliche Ergebnis beträgt 80, da die
  Abschreibungen handelsrechtlich geringer sind,
  was sich im Folgejahr umkehrt.
  Der Steuersatz beträgt 30 %.

                                                 49
Organschaft (5)

Organgesellschaft              Jahr 01        Jahr 02         Summe

Ergebnis vor Steuern                 100                 80           180
Steuerumlage                         -24                -30           -54
Latente Steuerumlage                     -6               6             0
Ergebnis nach Steuern                    70              56           126
Ergebnisabführung                    -70                -56       -126
Jahresüberschuss                         0                0             0

Aktive latente Steuerumlage              0                0             0
Passive latente Steuerumlage             6                0             0

Dem OT zuzurechnendes Eink.              80             100           180

                                                                            50
Organschaft (6)

Organträger                     Jahr 01        Jahr 02        Summe

Ergebnis OT vor Steuern                   0              0              0
Erträge aus Beteiligungen                 70             56           126
Erträge aus Steuerumlagen                 24             30            54
Ergebnis vor Steuern                      94             86           180
Tatsächliche Steuern                  -24            -30              -54
Latente Steuern                           -6             6              0
Latente Steuerumlage                      6              -6             0
Ergebnis nach Steuern                     70             56           126

Aktive latente Umlage                     6              0              0
Passive latente Steuern                   6              0              0

Steuerlicher Ausgleichsposten         -14                0              0

                                                                            51
Gliederung

   Grundkonzeption der latenten Steuern nach
    BilMoG und konzeptionelle Änderungen gegen-
    über bisherigem Recht
   Abweichungen zwischen Handels- und
    Steuerbilanz
   Ausgewählte Bereiche
       Verlustvorträge
       Ausschüttungs-/Abführungssperre
       Anhangangaben
       Personengesellschaften
       Organschaften
       Konzernabschluss                          52
Konzernabschluss (1)
Grundkonzept – Latente Steuern aus Konsolidierungs-
maßnahmen (1)
                             HGB a.F.                           HGB n.F.

Regelung                                    §§ 306 i.V.m. 274

Konzept                    Timing-Konzept                  Temporary-Konzept

Ansatz                    Ansatzpflicht für aktive und passive latente Steuern

Ausweis               Grds. saldierter Ausweis
                      Zusammenfassung mit LS nach § 274

                      Abgrenzungsposten oder           Brutto-Ausweis zulässig als
                       Rückstellung                      „Sonderposten eigener Art“

Bewertung               Unternehmensindividuelle Steuersätze bei Realisierung

                                                        grds. kein „Konzernsteuer-
                                                         satz“ zulässig
                                                        auch bei Erstkonsolidierung
                                                         gem. § 274 II
                                                                                       53
Konzernabschluss (2)
Grundkonzept – Latente Steuern aus Konsolidierungs-
maßnahmen (2)
                      HGB a.F.               HGB n.F.
Ausnahmen                            Unterschiedsbetrag
                                      gem. § 301 III
                                     Outside basis differences

Übergangseffekte                     bisher nicht erfasste
                                      Differenzen
                                            aufgedeckte stille
                                             Reserven aus
                                             Erstkonsolidierung

                                                                  54
Konzernabschluss (3)

Steuersatzproblematik

   Konzernsteuerquote für Konsolidierungsvorgänge
   Individueller Steuersatz des betroffenen Unternehmens
    ● Zwischengewinne: Empfänger (DRS 18.45)

    ● Wertberichtigungen: Gläubiger

   Konzerneinheitlicher Steuersatz grundsätzlich nicht mehr
    zulässig
   Ausnahmsweise Bewertung auch mit konzerneinheit-
    lichem Steuersatz möglich, wenn unwesentlich
    (DRS 18.42)

                                                               55
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