Elektronische Kassenbetriebsprüfung - Prüfung der Kasseneinnahmen durch das Finanzamt und Hinweise zur sicheren Kassenführung - Anja Keidel ...

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Elektronische Kassenbetriebsprüfung - Prüfung der Kasseneinnahmen durch das Finanzamt und Hinweise zur sicheren Kassenführung - Anja Keidel ...
Elektronische Kassenbetriebsprüfung –
Prüfung der Kasseneinnahmen durch das Finanzamt und
Hinweise zur sicheren Kassenführung

Anja Keidel, Steuerberaterin
Schuber & Partner Steuerberatungsgesellschaft

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Inhaltsverzeichniss

1. Einleitung
2. Grundlagen einer ordnungsgemäße
   Kassenführung und Aufbewahrungsfristen
3. Prüfung der Kasseneinnahmen durch das
   Finanzamt
4. Praxisempfehlungen zur sicheren Kassenführung
5. Fazit zu Kassenprüfungen

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Einleitung

             3
Einleitung

  Verstärktes Misstrauen der Prüfer der Finanzverwaltung bei
  bargeldintensiven Betrieben („Hochrisikobetriebe“)

  durch Einsatz neuer Prüfungsmethoden, intensiver Schulung der
  Betriebsprüfer und verstärkte Prüfung bargeldintensiver Betriebe
  wurden in der Vergangenheit zunehmend Mängel aufgedeckt

  damit können erhebliche Steuernachforderungen und ggf. auch die
  Einleitung von Strafverfahren verbunden sein

  Um so wichtiger ist es, Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten
  bei Bargeschäften zu beachten, insbesondere die verschärften
  Vorschriften bei digitalen Kassen

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Einleitung

             Aufgaben moderner Kassensysteme

                   Fiskal-
                  funktion                             Überwachung
             (Erfassung der Einnahmen                  des Personals
             für Besteuerungszwecke)                  (Verhinderung von Betrug)

                                    Betriebs-
                                 wirtschaftliche
                                     Zwecke
                                  (Umsatz nach Artikeln,
                                  Umsatz pro Mitarbeiter,
                                      Zeitanalysen
                                          usw.)

                                                                                  5
Einleitung

                         Arten von Kassensystemen

                                    Kassen

                     Offene
                                PC-Kassensysteme   Proprietäre Kassen
                   Ladenkasse

      Geldlade                                                  mit elektronischem
     Schuhkarton                                                      Journal

   mechanische oder
                                                               Ohne elektronisches
     elektronische
                                                                    Journal
    Rechensysteme

                                                                                     6
Einleitung

                Manipulation von Kasseneinnahmen

  Der Finanzverwaltung sind seit langem alle Möglichkeiten zur
  Manipulation der Kasseneinnahmen bekannt

  Besonders häufig vorkommende „Tricks“ sind:
     Nutzung des Trainingsspeichers (Tische oder Personal)
     Stornierung von Umsätzen
     Nichtverbuchung von Einnahmen
     Falsche Programmierung der Kassensoftware
     Verwendung mehrerer Kassen (eine fürs Finanzamt und eine so)
     Manuelle Löschung von Journalbuchungen
     …

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Einleitung

    Hochrisikobetriebe aus Sicht des Finanzamtes

                                      Gastronomie
              Hotellerie                                   Apotheken

    Taxigewerbe                                                    Einzelhandel
                                 Hochrisiko
                                Bareinnahmen
         Bäcker
                                                                Tankstellen
        Fleischer
                           Friseur-
                                                    usw.
                           betriebe

                                                                                  8
Grundlagen ordnungsgemäßer
    Kassenbuchführung

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Grundlagen ordnungsgemäßer Kassenbuchführung

  Für die Führung einer Kasse und eines Kassenbuches,
  gelten die Grundsätze ordnungsgemäßer
  Kassenbuchführung (GoB), bei elektronischen Kassen
  zusätzlich die Grundsätze ordnungsgemäßer DV-
  gestützter Buchführungssysteme (GoBS)

  Sind Bargeschäfte im betrieblichen Bereich vorhanden, so
  ist das Führen einer Geschäftskasse erforderlich

  Das Fehlen einer Kasse ist nur dann nicht von Bedeutung,
  wenn der Barverkehr nur sehr geringfügig ist

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Grundlagen ordnungsgemäßer Kassenbuchführung

  „Tägliches Festhalten“ gemäß     146 Abs. 1 AO

  Nur durch Erfassen von Bareinnahmen und –ausgaben
  noch am Tag der Vereinnahmung wird die wichtigste
  Eigenschaft der Kassenführung gewährleistet, die
  Kassensturzfähigkeit

  Für Kassenaufzeichnungen gilt grundsätzlich
  Einzelaufzeichnungspflicht, d.h. Aufzeichnung auch
  des Inhalts des Geschäfts, Name der Firma und Anschrift
  des Vertragspartners

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Grundlagen ordnungsgemäßer Kassenbuchführung

  Ausnahme: wenn Waren von geringem Wert in
  unbestimmter Anzahl nicht bekannten Personen
  verkauft werden, z.B. Einzelhandel

  Aufzeichnungen sind vollständig, richtig, zeitgerecht
  und geordnet zu führen

  Beim Einsatz einer Registrierkasse muss das
  Zustandekommen der Summe durch Aufbewahrung von
  Ursprungsbelegen, wie Kassenstreifen, Kassenzettel,
  Kassenbon und dergleichen nachgewiesen werden

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Grundlagen ordnungsgemäßer Kassenbuchführung

  Zur Vereinfachung lässt die Finanzverwaltung zu, das
  stattdessen der sog. Tagessummenbon (auch Z-Bon
  oder Finanzbericht genannt) aufbewahrt wird

  Allerdings sind Einzelaufzeichnungen immer dann
  erforderlich, wenn der Wert des Bargeschäftes ca. 15.000
  EUR erreicht

  Nicht nur die Aufzeichnung von Erlösen ist erforderlich,
  sondern auch alle anderen Geldbewegungen
  (Entnahmen/Einlagen, Geldtransit etc.)

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Prüfung der Kasseneinnahmen
     durch das Finanzamt

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Prüfung der Kasseneinnahmen durch das Finanzamt

Kasseneinnahmen gehören zu den Daten, die sich hervorragend prüfen lassen!

   Nach der (vorübergehenden) Nichteinführung des Fiskalchips
   hat die Finanzverwaltung ihr Herz für die Kasse
   wiederentdeckt
   Ab 2008 ist ein starkes Ansteigen der Prüfungstätigkeit auf
   diesem Gebiet zu beobachten
   Kassenprüfungen bilden Schwerpunkt der Prüfungen
   Spezielle Schulung der Betriebsprüfer zur Prüfungstechnik
   und den rechtlichen Grundlagen
   Besonders der Einsatz der digitalen Datenanalyse hat die
   Prüfungspraxis grundlegend beeinflusst

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Prüfung der Kasseneinnahmen durch das Finanzamt

 Entwicklung der digitalen Betriebsprüfung

 Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen
 (GDPdU) vom 16. Juli 2001

   Seit dem 1. Januar 2002 ist der Finanzverwaltung das Recht eingeräumt
   worden, die mit Hilfe eines Datenverarbeitungssystems erstellte
   Buchführung des Steuerpflichtigen durch Datenzugriff zu prüfen ( 146 und
     147 AO)
   Dazu gehören: Finanz-, Anlagen- und Lohnbuchhaltung
   Aber auch in anderen Bereichen befinden sich steuerrelevante
   elektronische Daten.
   Digitale Unterlagen müssen in digitaler Form bereitgestellt werden!
   Ausdruck der Buchhaltung auf Papier und Löschung der Daten ist nicht mehr
   möglich!

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Prüfung der Kasseneinnahmen durch das Finanzamt

 Entwicklung der digitalen Betriebsprüfung

   „Level-2-Audit“ – die digitale Betriebsprüfung hat gerade
                        erst begonnen!

   Bisher nur Prüfung der Finanzbuchhaltung – Manipulationen finden aber in
   der Regel vorher statt
   Datenzugriff durch die Prüfer nimmt hinsichtlich Umfang und Tiefgang zu
   („Level-2-Audit“)
   Verstärkte Einbeziehung von Daten aus vorgelagerten Systemen in die
   Betriebsprüfung
   BMF-Schreiben vom 26.11.2010 zur Aufbewahrung digitaler Daten speziell
   bei elektronischen Registrierkassen
   Manipulationen lassen sich dadurch wesentlich besser aufdecken

                                                                              17
Prüfung der Kasseneinnahmen durch das Finanzamt

 Was sind Daten aus vorgelagerten Systemen?

   Vorgelagerte Systeme sind im weitesten Sinne alle unter
   Verwendung eines Datenverarbeitungssystems oder einer Software
   erzeugten betrieblichen Daten (im Unternehmen), insbesondere:

    Kassendaten oder elektronische Waagen
    Branchensoftware jeglicher Art (für Angebote, Lieferscheine,
     Betriebsverwaltung)
    Warenwirtschaftssysteme, Kostenrechnung
    Fakturierungsprogramme, Auftragsverwaltung
    Programme für Zahlungsverkehr (z.B. Quicken, Starmoney)
    Elektronische Fahrtenbücher,
    usw. …

                                                                    18
Prüfung der Kasseneinnahmen durch das Finanzamt

 Worin besteht in der Praxis die Schwierigkeit?

   In der Praxis sind eine Vielzahl von verschiedenen Kassen
   vorhanden
   Nicht alle Kassen genügen den Anforderungen der Finanzverwaltung
   I.d.R. sind die Kassen so eingerichtet, das bei der Erstellung des
   Tagessummenbons die Daten gelöscht werden, insbesondere weil
   auch keine Speicherkapazitäten vorhanden
   Der Unternehmer muss nun prüfen, ob durch Softwareanpassungen
   oder Speichererweiterung die Kasse den zukünftigen Anforderungen
   genügt
   Die Feststellungslast liegt beim Steuerpflichtigen und darf aus
   steuerlicher Sicht nicht unterschätzt werden

                                                                    19
Prüfung der Kasseneinnahmen durch das Finanzamt

 Sanktionen bei Nichterfüllung des Datenzugriffs

   Werden Daten – auch aus vorgelagerten Systemen - nicht vorgelegt, droht
   ein Verzögerungsgeld
     146 Abs. 2b AO bspw. bei Nichteinräumung des Datenzugriffs
   Es reicht der Hinweis auf die Möglichkeit eines Verzögerungsgelds
   (Androhung des Verzögerungsgelds ist nicht erforderlich)
   Verzögerungsgeld beträgt mindestens 2.500 € bis maximal 250.000 €
   Nach Übergabe der Daten wird das Verzögerungsgeld nicht erstattet

 Einführung eines Risikomanagementsystems (RMS) in der Finanzverwaltung
 zur gezielten Auswahl der zu prüfenden Unternehmen!

                                                                             20
Prüfung der Kasseneinnahmen durch das Finanzamt

 Prüfungsmethoden der Finanzverwaltung

 Die für die Prüfung zur Verfügung stehenden Daten haben wesentlichen Einfluss auf
 die angewendeten Prüfungsmethoden.

                                 Datenherkunft

                                                  Daten aus
                    Daten der                   Vorsystemen
                Finanzbuchhaltung             (Journaldaten des
                                               Kassensystems)

  Die Prüfungsmöglichkeiten werden nur durch die Phantasie des Betriebsprüfers
                                  begrenzt!

                                                                                 21
Prüfung der Kasseneinnahmen durch das Finanzamt

    Prüfungsmethoden der Finanzverwaltung                         (Aufzählung nicht vollständig)

                           Überblick
                      Prüfungsmethoden

    Klassische Methoden                 Plausibilitätsprüfungen

                                                          Prüfung auf
          diverse               Ziffernprüfung
                                                      logische Plausibilität

               Chi-Quadrat-Test                                       Zeitreihenvergleich

              Newcomb-Benford-
                                                                      Verteilungsanalyse
                  Analyse

                                                                       Betriebsvergleiche
                Lückenanalyse
                                                                        (extern o. intern)

                                                                                                   22
Prüfung der Kasseneinnahmen durch das Finanzamt

 Revisionssoftware der Finanzverwaltung

   Betriebsprüfung / Finanzverwaltung setzt Prüfsoftware WinIDEA
   (Interactiv Data Extraction and Analysis) der Firma CaseWare
   International Inc. ein
   Wichtige Funktionen der Revisionssoftware:
     Import großer Datenmengen aus verschiedensten Formaten
     Filtern, Sortieren, Extrahieren und Exportieren der Daten
     Integration von Funktionen zur Datenanalyse

                                                                   23
Prüfung der Kasseneinnahmen durch das Finanzamt

 Beispiel für klassische Prüfmethode

 Kontrollmitteilung
     Die Veranlagung oder ein anderer Prüfer
     findet in den Ausgaben einen „verdächtigen“
     Kassenbon!
     Dieser wird an die USt-Sonderprüfung
     übergeben!

 Testkauf
     Vor Beginn oder während der Prüfung geht
     die Prüferin oder eine Kollegin als normale
     Kundin in der Fleischerei essen!

                                                   24
Prüfung der Kasseneinnahmen durch das Finanzamt

 Ziffernanalyse – Chi-Quadrat-Anpassungstest

 • Jeder Mensch hat Lieblingszahlen!
 • Der Chi-Quadrat-Anpassungstest ist eine mathematisch-statistische
   Prüfungsmethode
 • Geprüft wird, ob die Endziffern der Tageseinnahmen gleich verteilt sind

                                                In der Regel werden die erste
                                                Ziffer vor dem Komma oder die
                                                erste bzw. zweite Ziffer nach dem
                                                Komma untersucht. Liegt keine
                                                Gleichverteilung vor, ist dies ein
                                                Indiz für eine Manipulation.

                                                                                 25
Prüfung der Kasseneinnahmen durch das Finanzamt

 Lückenanalyse

     Beispiele für Lückenanalyse:
     •   Tage ohne Kasseneinnahmen (mit Feiertagen nach Bundesland
         und individuellen Öffnungstagen - hier Montag bis Freitag)
     •   Fehlende Rechnungsnummern
     •   Fehlende Bonnummern aus dem Kassenjournal

                                                                      26
Prüfung der Kasseneinnahmen durch das Finanzamt

 Zeitreihenvergleich

    Der Zeitreihenvergleich ist eine der effektivsten
    Prüfungsmethoden, da sie – im Gegensatz zu den mathematisch-
    statistischen Verfahren - relativ einfach ist und in
    unterschiedlichsten Varianten angewendet werden kann
    Besonders die graphische Darstellung macht Probleme sofort
    sichtbar
    Gegenüberstellung von Vergleichsgrößen, z. B. Umsatz und
    Wareneinsatz oder Gegenüberstellung mit anderen Perioden
    Unter Einbeziehung von Daten, die nicht manipulierbar sind, z. B.
    Wetterdaten (Eisdielen oder Biergärten), können auch
    systematische Manipulationen wie die Verkürzung von Umsatz und
    Wareneinsatz aufgedeckt werden

                                                                        27
Prüfung der Kasseneinnahmen durch das Finanzamt

 Zeitreihenvergleich

                                       Beispiel:

                                       -    Prüfung der Tagesend-
                                            bestände einer Kasse

                                           drei Feststellungen mit
                                            einer Prüfung – 3 in 1

                                       1.   Kassenminusprüfung

                                       2.   unglaubwürdig hohe
                                            Kassenbestände

                                       3. Zweifel an der
                                          geldmäßigen
                                          Kassenführung da das
                                          Geld nur etwa 2 mal pro
                                          Monat aus der Kasse
                                          genommen wird

                                                                      28
Praxisempfehlungen zur sicheren Kassenführung

 Mängel und Folgen in der Kassenbuchführung

    Gem. 158 AO müssen die Aufzeichnungen des Steuerpflichtigen der
    Besteuerung zu Grunde gelegt werden, wenn die den gesetzlichen
    Formvorschriften entsprechen und sich keine Hinweise auf sachliche
    Unrichtigkeit ergeben
    Der Gesetzgeber unterscheidet formelle und sachliche Mängel
    Nur die materiell und formell ordnungsmäßige Buchhaltung wird der
    Besteuerung zugrunde gelegt
    Ob formelle oder sachliche Mängel vorliegen ist im Ergebnis
    unbeachtlich
    Entscheidend ist, wie schwer der Mängel ist
    Der Gewichtung der Mängel kommt in der Praxis große Bedeutung zu

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Praxisempfehlungen zur sicheren Kassenführung

 Materielle und formelle Ordnungsmäßigkeit

                          Ordnungsmäßigkeit
                           der Buchhaltung

               Materielle                  Formelle
           Ordnungsmäßigkeit           Ordnungsmäßigkeit

    Bedeutet: Wenn die                 Neben der richtigen Erfassung der
    Tageseinnahmen 1.000 € betragen,   Einnahmen müssen auch alle anderen
    dann müssen in der Fibu auch       Unterlagen und Belege vorhanden
    1.000 € Einnahmen erfasst sein.    sein!

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Praxisempfehlungen zur sicheren Kassenführung

 Folgen

   Enthält die Kassenbuchführung nur kleinere formelle Mängel, die das
   Ergebnis nicht beeinflussen, ist die Ordnungsmäßigkeit nicht
   beeinflusst, z.B. das Fehlen nur eines Z-Bons
   Gleiches gilt bei geringfügigen sachlichen Mängeln, z.B. geringfügige
   Kassenfehlbeträge etc.
   Aber ist die Kassenführung mit schweren formellen und sachlichen
   Mängeln behaftet, verliert sie den Beweischarakter
   Die Buchführung ist nicht ordnungsgemäß und kann der Besteuerung
   nicht mehr zu Grunde gelegt werden
   Die Besteuerungsgrundlagen können vom Betriebsprüfer geschätzt
   werden
   Die Gewichtung des Mangels hängt vom konkreten Fall ab
   Je nach Schwere wird in Einzelfällen die Steuerfahndung
   hinzugezogen und ein Steuerstrafverfahren eingeleitet

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Praxisempfehlungen zur
sicheren Kassenführung

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Praxisempfehlungen zur sicheren Kassenführung

 Organisationsunterlagen elektronischer Kassen

    Gemäß 145 Abs. 1 AO muss die Kassenführung durch einen
    Sachverständigen Dritten prüfbar sein
    Dazu ist es notwendig , dass die maßgeblichen
    Organisationsunterlagen aufbewahrt werden müssen
    Wichtig sind vor allem die Programmier- und
    Bedienungsanleitung der Kasse, damit sich ein sachverständiger
    Dritter einen Überblick über die Möglichkeiten, die die Kasse bietet,
    machen kann
    Fragen wie, welche Berichtsarten bietet die Kasse, inwieweit kann
    man in die Programmierung eingreifen, müssen feststellbar sein
    Aufbewahrt werden müssen auch die programmierten
    Grundeinstellungen bei Inbetriebnahme (z.B. Artikellisten mit
    Preisen) und die Dokumentation über Änderungen

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Praxisempfehlungen zur sicheren Kassenführung

 Organisationsunterlagen elektronischer Kassen

    Mit der Trainingskellner-Funktion soll vorschriftsmäßig die
    Bedienung der Kasse geübt werden, darüber erfasste Umsätze sind
    nicht in den Tageseinnahmen enthalten
    Die Nutzung des Trainingskellners ist zulässig, es muss aber eine
    Dokumentation der Einrichtung vorliegen. Außerdem müssen auch
    die Trainerumsätze vorliegen und auf ihre Plausibilität prüfbar sein
    In der Praxis werden die Kassengrundeinstellungen und Änderungen
    bei der Programmierung oftmals nicht aufbewahrt
    Auch mit der Kasse erstellte Rechnungen (Bewirtungsrechnungen)
    sind aufzubewahren, sofern sie 150 EUR übersteigen

    → gleiches gilt auch für elektronische Waagen und Taxameter
    → Das Löschen der Journaldaten und die Aufbewahrung des
      Kassenberichts ist nicht mehr zulässig!

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Praxisempfehlungen zur sicheren Kassenführung

 Organisationsunterlagen elektronischer Kassen

    Weitere Anforderungen sind:

     Aufzeichnung der unterschiedlichen Zahlungswege
     (Barzahlung oder Kreditkarte; Lastschriften,…)
     Die konkreten Einsatzorte und -zeiträume der Kassen sind zu
      protokollieren und aufzubewahren
     Aufzeichnungen für jede einzelne Kasse getrennt führen und
      aufbewahren

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Praxisempfehlungen zur sicheren Kassenführung

 Z-Bon mit geforderten Angaben

    Folgende Angaben muss ein Z-Bon enthalten:
         Name des Betriebs
         Datum
         Summe der Tageseinnahmen
         Fortlaufende Nummer des Bons
         Stornos und Retouren
         Zahlungswege bar, Kredit, Scheck
         Entnahmen
    Besondere Bedeutung kommt der fortlaufenden Nummer und den
    Stornos/Retouren zu
    Im Belegzusammenhang zu den Z-Bons müssen alle weiteren i.R. des
    Tagesabschlusses abgerufenen Ausdrucke der Registrierkasse, z.B.
    betriebswirtschaftliche Auswertungen, Zeitzonenberichte, Ausdruck des
    Trainingsspeicher, Kellnerberichte, Spartenberichte,
    Warengruppenberichte etc. aufbewahrt werden

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Praxisempfehlungen zur sicheren Kassenführung

 Anforderungen am Kassensysteme

   Ältere Kassen können aus technischen Gründen die Anforderungen oft
   nicht erfüllen
   Auch bei moderneren Kassensystemen müssen regelmäßig Änderungen
   der Programmierung und/oder Nachrüstungen bei der Hardware erfolgen
   Fraglich ist, wann eine Kasse nachrüstbar ist oder nicht
   Keine Aussage bis wann dies erfolgen muss
   Ist keine Nachrüstung möglich, gelten die bisherigen rechtlichen
   Anforderungen (BMF-Schreiben vom 9. Januar 1996) weiter
   Genügt meine Kasse den Anforderungen oder muss ich aktiv werden?

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Praxisempfehlungen zur sicheren Kassenführung

 Übergangsregelung

                                   Übergangsregelung

                   Kasse genügt
                                                       Kasse genügt den
               nicht den technischen
                                                        Anforderungen
                  Anforderungen

   Modernisierung ist         Modernisierung
                                                       Sofortige Anwendung
  nicht möglich, dann        ist möglich, dann
                                                         der Neuregelung!
 Nutzung bis 31.12.2016!   Umrüstung (keine Frist)!

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Fazit zu
Kassenprüfungen

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Fazit zu Kassenprüfungen

   Die Praxis zeigt, das die Aufbewahrungs- und
   Aufzeichnungspflichten in den seltensten Fällen vollständig erfüllt
   werden
   Werden Pflichten zu Kassenaufzeichnungen nicht befolgt,
   Anforderungen an Registrierkassen nicht beachtet und führen die
   Prüfmethoden der Finanzverwaltung zu Auffälligkeiten, so führt dies
   zur Umkehr der Beweislast
   D.h. Der Unternehmer muss dann nachweisen, dass sein
   Betriebsergebnis stimmt
   Ist das nicht möglich führt das unweigerlich zu Hinzuschätzungen
   von Betriebseinnahmen, in Einzelfällen auch zur Einleitung von
   Steuerstrafverfahren

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Fazit zu Kassenprüfungen

 Praxisempfehlung

   Seien Sie für die nächste Betriebsprüfung gut vorbereitet!
   Überprüfen Sie, welches Kassensystem in ihrem Unternehmen
   Anwendung findet
   Überprüfen Sie ob Anpassungen an die neuen Anforderungen
   seitens der Finanzverwaltung notwendig sind, ggf. Aufrüstung oder
   Negativbescheinigung durch Kassenhersteller
   Bei Neuinvestitionen Anforderungen hinsichtlich der
   Übergangsregelung (31.12.2016) prüfen!
   Kontrolle der in der Praxis vorhandenen Auswertungen auf
   Vollständigkeit der Angaben (z.b. fortlaufende Numerierung Z-Bon,
   Stornos etc.)

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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

             Bernhard-Thiersch-Str. 6
               38820 Halberstadt

               Tel. 03941/5663-0
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