Ensdorf Neues aus - Gemeinde Ensdorf
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Neues aus Ensdorjf Mitteilungsblatt mit den amtlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Ensdorf Keep Local - eine echte Alternative für die Gewerbetreibenden und Kunden! Näheres hierzu im Innenteil Ausgabe 12/2021 www.gemeinde-ensdorf.de Freitag, 26. März 2021
Ensdorf -2- Ausgabe 12/2021 Medizinische Dienste ■■Ärztlicher Bereitschaftsdienst 29. März 2021 Sie erreichen den ärztlichen Bereitschaftsdienst Crispinus-Apotheke, Provinzialstraße 62b, Saarlouis-Lisdorf, 06831/3055 der Kassenärztlichen Vereinigung kostenlos unter 30. März 2021 der bundesweit einheitlichen Rufnummer 116117 Doc`s Apotheke, Saarlouis, Pavillonstr. 13, rund um die Uhr an allen Tagen des Jahres. Tel.: 06831/4881199 Zusätzlich ist die ärztliche sowie kinderärztliche 31. März 2021 Bereitschaftsdienstpraxis Saarlouis im Marienhaus Saar-Apotheke, Lothringer Str. 1, Saarlouis; Klinikum Saarlouis, Kapuzinerstraße 4, 66740 06831/41051 Saarlouis (Tel.-Nr. 0 18 05 / 66 30 03) zu folgenden 01. April 2021 Zeiten geöffnet: Sankt Martin-Apotheke, Schlossplatz 5, Von Samstag 08.00 Uhr bis Montag 08.00 Uhr, Saarwellingen; 06838/2551 an Feiertagen (inkl. Heiligabend / Silvester), 02. April 2021 an Rosenmontag sowie Glückauf-Apotheke, Bahnhofstraße 14, an Brückentagen. Saarlouis-Fraulautern, 06831/80560 Bei Lebensgefahr rufen Sie bitte den Notarzt über die Rettungsleitstelle 19 222 oder 112. ■■Notfalldienst der Tierärzte Bei Handy bitte nur mit Vorwahl (0681). (nur für dringende Fälle nach vorheriger telefoni- scher Vereinbarung) ■■Notfalldienst der Zahnärzte Der Notdienst an Wochenenden beginnt jeweils am Freitag um 18.00 Uhr und endet am Montag um (nur für dringende Fälle nach vorheriger telefonischer 08.00 Uhr. Vereinbarung) 27./28. März 2021 27./28. März 2021 Jürgen Pietsch, Am Marienberg 1, 66780 Rehlingen; Dr. Ralf Schäfer, Metzer Str. 7, 66740 Saarlouis, 06835/68967 06831/2411 Darüberhinaus sind die tierärztlichen Kliniken ganz- jährig rund um die Uhr dienstbereit: ■■Apothekendienst Tierärztliche Klinik für Kleintiere Arz Der Notdienst beginnt jeweils um 8.00 Uhr des ange- Kaiserslauterer Str. 44, 66123 Saarbrücken zeigten Tages und endet um 8.00 Uhr des Folgeta- Telefon: (0681) 3 32 32 ges http://www.tierklinik-arz.de 26. März 2021 Tierärztliche Klinik für Kleintiere Drs. Kehr, Pack und Scherer Pachtener-Apotheke, Nachtsheimstraße 2, Dillingen, Hüttenstraße 20, 66583 Spiesen-Elversberg 06831/73309 Telefon: (06821) 179494 27. März 2021 http://www.tierklinik-elversberg.de Römer-Apotheke, Schulstraße 7, Saarlouis-Roden, Tierärztliche Klinik für Pferde Drs. Rupp, Schwarz 06831/88880 und Anen 28. März 2021 Raiffeisenstr. 100, 66802 Überherrn Löwen-Apotheke, Provinzialstraße 107, Telefon: (06836) 91 90 80 Ensdorf, 06831/958866 http://www.pferdeklinik-altforweiler.de Polizei • Feuerwehr • Rettungsdienste ■■ NOTRUF ■■ Polizeirevier Bous POLIZEI��������������������������������������������������������������������������������������� 110 Telefon:���������������������������������������������������������������������������� 06834/9250 FEUERWEHR������������������������������������������������������������������������������ 112 RETTUNGSDIENST��������������������������������������������������������������������� 112 ■■ Freiwillige Feuerwehr ■■ Polizei Ensdorf Feuerwehrgerätehaus����������������������������������������������������� Tel. 9669790 Telefon:������������������������������������������������������������������������������������� 54522 Wehrführer Jürgen Wolfert������������������������������������������������ Tel. 958535 Impressum: Herausgeber: LINUS WITTICH Medien KG, 54343 Föhren, Europaallee 2 (Industriegebiet), Telefon 06502/9147-0 oder -240 Redaktion im Verlag (verantwortlich): Dietmar Kaupp, Verlagsleiter Verantwortlich für den Anzeigenteil: Melina Franklin, unter der Anschrift des Verlages Verantwortlich bei Zustellreklamationen: Telefon 06502/9147-800, E-Mail: vertrieb@wittich-foehren.de Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die zur Zeit gültige Anzeigen- preisliste. Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Namentlich gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Bei Nichtlieferung ohne Verschulden des Verlags oder infolge höherer Gewalt, Unruhen, Störung des Arbeitsfriedens, bestehen keine Ansprüche gegen den Verlag.
Ensdorf -3- Ausgabe 12/2021 Kirchen • Kindergarten • Bildung • Soziale Dienste • Sonstige ■■ Pfarrämter telefonische und persönliche Beratung von Frauen, die sexualisierte Gewalt erlebt haben. Pfarreiengemeinschaft Bous St. Peter - Ensdorf St. Marien Kath. Pfarramt St. Peter Bous����������������������������������������� 06834/2378 Telefonberatungszeiten: Kath. Pfarramt St. Marien Ensdorf���������������������������������� 6831/52264 Montag und Donnerstag von 14.00 bis 17.00 Uhr Pfarrsekretärinnen: Katrin Blohm, Christine Hawner, Dienstag und Freitag von 09.00 bis 12.00 Uhr Sabine Hölle, Elisabeth Jenal Notrufgruppe Saarbrücken, Nauwieserstr. 19, 66111 Saarbrücken, .������������������������������������������������Tel. 0681/36767 Fax: 0681/ 9385898 ■■ Dekanat Saarlouis Frauenhaus Saarlouis���������������������������������������������Tel. 06831/2200 Dekanatsbüro: Kleinstraße 58, Aufnahme Tag und Nacht möglich, Anonyme und kostenlose Bera- 66740 Saarlouis-Lisdorf��������������������������������������Tel. 06831/7699550 tung Hilfe für Familien mit geistig Behinderten ■■ Evang. Kirchengemeinde Schwalbach Familienentlastender Dienst (FED) Pfarrbezirk I: Schwalbach (Griesborn, Hülzweiler), Elm (Derlen, der Lebenshilfe e.V., 66793 Saarwellingen Knausholz, Sprengen), Saarwellingen und Schwarzenholz, Telefon von 08:00 - 16:00 Uhr����������������������������� Tel. 06838/9827-70 Pfarrer Reinhard Janich, Schwalbach���������������������Tel. 06834/53546 Telefon von 16:00 - 08:00 Uhr�������������������������������Tel. 0171/3875124 Pfarrbezirk II: Bous und Ensdorf Beratungsstelle für junge Arbeitslose Pfarrerin Juliane Opiolla, Bous����������������������������Tel. 06834/7801752 Katholische Erwachsenenbildung e.V. Hospitalstraße 7 Pfarrerin Inge Wiehle�������������������������������������������Tel. 06898/4480781 66798 Wallerfangen�����������������������������������������������Tel. 06831/965646 Gemeindebüro Schwalbach����������������������������������Tel. 06834/956970 Abholung von Tierkörpern und Schlachtabfällen Öffnungszeiten Mo., Di., Do., und .�������������������������������������������������������������������������������Tel. 06508/91430 Fr.: 8:30 bis 12:00 Uhr, mittwochs geschlossen Tierschutzhotline im Saarland�������������������������Tel. 0681/99784530 ■■ Haus für Kinder & Familien Kindergarten „St. Marien“ Ensdorf ■■ SONSTIGE RUFNUMMERN Leitung: Karsten Müller Bergmannsheim Ensdorf Saal�����������������������������������������Tel. 504-163 Zentrale und Rezeption: Frau Dany Thiel��������������������������� Tel. 53391 Großsporthalle Ensdorf������������������������������������������������������ Tel. 59501 Freibad Ensdorf���������������������������������������������������������������� Tel. 506206 ■■ Schulen Postagentur Ensdorf���������������������������������������������������� Tel. 4879462 Grundschule Ensdorf���������������������������������Tel. 506096 / Fax: 507441 Öffnungszeiten: Rektorin: Christina Lein Mo, Di, Do, Fr von 9.00 - 12.30 Uhr und von 14.00 - 17.00 Uhr Freiwillige Ganztagsschule/Gemeindehort����������������������� Tel. 509140 Mi von 9.00 - 12.30 Uhr; Sa von 9.00 bis 12.00 Uhr Leitung: Dominic Dörr Förster der Gemeinde Ensdorf Gemeinschaftsschule Schwalbach-Ensdorf���������Tel. 06834/953953 für den Staatsforst, Herr Martin Wollenweber, (Johannes-Gutenberg-Schule Schwalbach) .�����������������������������������������������������������������������������Tel. 0175/2200896 Ehrenamtlicher Naturschutzbeauftragter ■■ Weitere Schulen Herr Meiko Balthasar������������������������������������������������������ Tel. 4999830 Kreismusikschule in M_Balthasar@web.de Bous-Ensdorf-Schwalbach���������������������������������������Tel. 06834/1534 Hilfe gegen Wespen Anne Frank Schule Viktor MARTIN mobil��������������������������������������������������� 0173/3264731 Schwalbach�����������������������������������������������������������Tel. 06834/953900 Versichertenberater der Deutschen Rentenversicherung Egon Haag, Schacherweg 22, ■■ Soziale Dienste 66773 Schwalbach-Hülzweiler��������������������������������Tel. 06831/59381 Deutsches Rotes Kreuz - Ortsverband Ensdorf (Sprechstunden montags - freitags nach Terminvereinbarung) Herr Paul Fisch, Schwarzstraße 5���������������������������������� Tel. 1667033 Mobil: 0177/4881231 Wolfgang Ressing, Friedrich-Ebert-Str. 41, Betreuungsbehörde des Landkreises Saarlouis 66359 Bous���������������������������������������������������������Tel. 06834/5697215 Beratung und Infos zu Vorsorgevollmachten, Bodwing Johannes, Dorfstr. 111, Saarlouis������������Tel. 06831/46437 Betreuungs- und Patientenverfügungen Schiedsmann Kostenlose Zusendung von Informationsmaterial Jürgen Seiwert ���������������������������������������������������������Tel. 06831/5706 unter�������������������������������������������������������������������� Tel. 06831/444-436 schiedsmann@gemeinde-ensdorf.de Saarlouiser Tafel Behindertenbeauftragter der Gemeinde Ensdorf (Lebensmittelspenden für Bedürftige)���������������������Tel. 06831/93990 Franz Leinenbach, Erlenstr. 22������������������������������������������� Tel. 52623 Psychosoziale Beratungsstelle des Gesundheitsamtes im Landkreis Saarlouis E-Mail: franz.leinenbach@superkabel.de .�����������������������������������������������������������������������������Tel. 06831/444700 Seniorensicherheitsberater der Gemeinde Ensdorf Diakonisches Werk an der Saar Hans Fels, St. Barbarastraße 10���������������������������������������� Tel. 58586 (Beratung zwischen Schule und Beruf) Bevollmächtigter Bezirksschornsteinfegermeister .�������������������������������������������������������������������������������Tel. 06831/49721 Uwe Gräßer, Saarwellingen���������������������������������Tel. 06838/9869585 Arbeitsstelle für Integrationshilfen außer den Straßen: An der Schleuse, Bommersbachweg, der Arbeiterwohlfahrt���������������������������������������������Tel. 06831/121721 Bernardsweg, Großstraße, Spessbergstraße und Lauternweg. Selbsthilfegruppe der anonymen Alkoholiker Für diese Straßen ist Bezirksschornsteinfegermeister, zentrale Kontaktstelle������������������������������������������������Tel. 0681/19295 Jürgen Krause, Losheim, zuständig��������������������Tel. 06872/5041970 Donum Vitae e.V. Staatlich anerkannte Schwangerschaftskonfliktberatung Gas- und Wasserwerke Bous - Schwalbach Großer Markt 21, 66740 Saarlouis������������������������Tel. 06831/120028 Telefonzentrale������������������������������������������������������������������ 06834/850 Elternselbsthilfe Dillingen e.V.��������������������������Tel. 06831/7685702 Störungsdienst Gas- Fernwärme, sowie Deutscher Kinderschutzbund e.V. Wasserversorgung der TWE Ensdorf�������������������� Tel. 06834/85-111 1. Vors. Frau Renate Ruffing���������������������������������������������� Tel. 52256 energis-Netzgesellschaft mbH Lebenshilfe Saarlouis e.V.������������������������������ Tel. 06838/810-18/19 Störungsnummer Strom������������������������������������ Tel. 0681/9069-2611 Pflegestützpunkt im Landkreis Saarlouis Defekte Straßenbeleuchtung Choisy-Ring 9, Saarlouis�������������������������������������������������� Tel. 120630 Info: Zentrale Service Nr. für Meldung von Schäden an der Leitstelle Älter werden im Landkreis Saarlouis:��������������������������������������� Tel. 06831/444-239 Straßenbeleuchtungsanlage:����������������������������� Tel. 0681/4030-3003 Kommunale Beratungsstelle E-Mail: info@energis.de „Besser leben im Alter durch Technik“:���������� Tel. 06831/444-573 Entsorgungsverband Saar Notruf und Beratung für vergewaltigte und misshandelte Frauen Hotline����������������������������������������������������������������� Tel. 0681/5000-555
Ensdorf -4- Ausgabe 12/2021 Amtliches Bekanntmachungsblatt DER GEMEINDE Bekanntmachungen und Informationen Gemeindeverwaltung Partnerschaft Provinzialstr. 101a, 66806 Ensdorf Tel. 0 68 31/ 504-0 Fax 0 68 31 / 504-167 Internet: http://www.gemeinde-ensdorf.de Mail: info@gemeinde-ensdorf.de Was finde ich wo im Rathaus? Erdgeschoss: 1. Obergeschoss: ■- Bürgerbüro, Tel. 504-132 oder -134, Zimmer 110 ■ Bürgermeister Tel. 504-110, Zimmer 206 ■ Führerscheinwesen, Tel. 504-132 oder -134, Zimmer 110 ■ Hauptamt Tel. 504-112, Zimmer 212 ■ Bestattungswesen, Tel. 504-131, Zimmer 103 ■ Personalamt Tel. 504-113, Zimmer 210 ■ Standesamt, Tel. 504-133, Zimmer 111 ■ Presse- u. Öffentlichkeitsarbeit Tel. 504-115, Zimmer 209 ■ Flüchtlingsmanagement, Tel. 504-131, Zimmer 103 ■ Jugend, Soziales u. Kindertagesstätten Tel. 504-137, ■ Ordnungsamt Tel. 504-130, Zimmer 112 Zimmer 201 ■ Verkehrsüberwachung, Tel. 504-121, Zimmer 106 Stabsstelle Digitalisierung, Tel. 504-122, Zimmer 203 ■ Gemeindekasse Tel. 504-121 u. -123, Zimmer 106-107 2. Obergeschoss: ■ Kämmerei, Wirtschaftliche Beteiligungen, Tel. 504-120, Zimmer 108 ■ Bauamt Tel. 504-150, Zimmer 301-302 und 307-308 ■ Steueramt Tel. 504-125, Zimmer 101 ■ Amt für Umwelt und Naturschutz Tel. 504-157, Zimmer 306 ■ Wertstoffberatung Tel. 504-157, Zimmer 306 Öffnungszeiten: Bürgerbüro: Montag bis Donnerstag von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr Montag und Mittwoch von 08.00-13.00 Uhr, und 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr, Dienstag von 08.00-12.00 Uhr und von 13.30-15.30 Uhr, lichkeitenvon 08.00-12.00 Uhr und von 13.30-17.00 Uhr, Freitag von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr, nkte KontaktmögDonnerstag en“) it eingesch rä e Mitteilung Derze Darüber hinaus nach Vereinbarung. te r Ru br ik: „Amtlich Freitag von 08.00-12.00 Uhr un ner Bericht Darüber hinaus nach Vereinbarung. (siehe eige Für Mitteilungen, Fragen oder Hinweise ist die Gemeinde Ensdorf auch unter +49 6831 504122 über WhatsApp schriftlich erreichbar. Bürgersprechstunden des Bürgermeisters (Terminabsprache unter Tel.-Nr. 504-117 bzw. 118 erbeten!): Die reguläre Sprechstunde findet jeden ersten Dienstag von November bis März in der Zeit von 15:30 - 17:30 Uhr und von April bis Oktober in der Zeit von 16:00 - 18:00 Uhr statt. ■ Bauhof ■ Wertstoffhof/EVS Wertstoffzentrum Tel. 504-142, Fax 504-143 Tel. 509-275 / Tel. 504-157 Saarlouiser Straße 6, 66806 Ensdorf Schwalbacher Berg 159, 66806 Ensdorf Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag von 07.00 Uhr bis 15.30 Uhr, Öffnungszeiten ganzjährig: Freitag von 07.00 Uhr bis 14.30 Uhr Montag, Mittwoch, Freitag: 11.00 bis 17.00 Uhr Dienstag, Donnerstag: 08.00 bis 13.00 Uhr Rufbereitschaft Bauhof: 0171/7400479 Samstag: 10.00 bis 16.30 Uhr ■ Rufbereitschaft TWE GmbH: Tel. 06834/85-111 Gas- und Wasserwerke Bous-Schwalbach @ Saarbrücker Str: 195, 66359 Bous Weitere Informationen aus unserer Gemeinde finden Sie auf /EnsdorfSaar unserer Internetseite www.gemeinde-ensdorf.de. Herausgeber: Gemeinde Ensdorf Verantwortlich für den Inhalt: Bürgermeister Jörg Wilhelmy Druck: LINUS WITTICH Medien KG, 54343 Föhren Die amtlichen Bekanntmachungen erscheinen wöchentlich. Die Zustellung erfolgt kostenlos an jeden Haushalt der Gemeinde Ensdorf. Einzelexemplare sind gegen Erstattung der Selbstkosten bei der Gemeindeverwaltung erhältlich.
Ensdorf -5- Ausgabe 12/2021 Bürgermeister-Ecke Liebe Leserinnen, liebe Leser, Aktuelle Corona-Situation Aufgrund der steigenden Inzidenzwerte wird der Lockdown in Deutschland bis mindestens zum 18. April 2021 verlängert und über die Osterfeiertage sogar verschärft. Darauf haben sich Bund und Länder in der Nacht vom 22. auf den 23. März 2021 in einer m.E. wenig rühmlichen Marathonsitzung „verständigt“. Unter anderem soll folgendes gelten: · Vom 1. bis einschließlich 5. April, also vom Gründonnerstag bis Ostermontag, wird das öffentliche, wirtschaftliche und private Leben weitgehend heruntergefahren. Gründonnerstag und Karsamstag werden demnach einmalig als „Ruhetage“ definiert und mit weitgehenden Kontaktbeschränkungen verbunden. Ausnahme: Karsamstag. Hier soll demnach der „Lebensmittelhandel im engeren Sinne“ geöffnet bleiben. · Private Zusammenkünfte sollen auf den eigenen Haushalt und einen weiteren Hausstand, jedoch maximal fünf Personen beschränkt werden. Kinder bis 14 Jahre werden nicht mitgezählt. · Ansammlungen im öffentlichen Raum sind in dieser Zeit generell untersagt. · Kirchen und Religionsgemeinschaft werden gebeten, an Ostern nur Online-Angebote für die Gläubigen zu machen. Über die Osterfeiertage soll es nach Möglichkeit keine Präsenzgottesdienste geben. · In Landkreisen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 100 sollen die geltenden Corona-Beschränkungen noch einmal verschärft werden. · Für Urlauber im Ausland soll über eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes eine generelle Testpflicht vor dem Rück- flug eingeführt werden. Sie soll zur Voraussetzung für die Einreise nach Deutschland gemacht werden. Ich kann an der Stelle nicht umhin, mein Unverständnis für eine solche Beschlusslage zum Ausdruck zu bringen. Wieder nur Lockdown, wieder keine Perspektiven - vor allem nicht, wie es nach dem 18. April weitergehen soll. Und wer versteht ein Schließen des Einzelhandels am Gründonnerstag, wenn sich mit einer solchen Maßnahme die Ostereinkäufe auf Mittwoch bzw. Samstag verdichten? Dies ist Aktionismus pur - es sind symbolische Beschlüsse ohne jegliche inhaltliche Kraft und Konsequenz. Im Laufe des heutigen Tages werden Angela Merkel und die Länderchefs nach einer Ankündigung der Deutschen Presseagen- tur erneut per Videoschalte beraten. Das Ergebnis bleibt abzuwarten. Schnelltestzentrum Ensdorf - Bitte Gebrauch machen Bei aller berechtigten Kritik - Impfen und Testen, das sind derzeit bewährte Mög- lichkeiten, der Corona-Pandemie wirksam begegnen zu können. Viele Bürgerinnen und Bürger haben in den vergangenen Tagen bereits von der Möglichkeit eines Drive-In-Schnelltests im Testzentrum Duhamel Gebrauch gemacht. Die Tests erfolgen kostenlos im Auftrag der Lan- desregierung. Sie kommen mit Ihrem Fahr- zeug und werden auch in Ihrem Fahrzeug getestet. Sie müssen nicht aussteigen und kön- nen direkt nach der Probeentnahme das Testzentrum wieder verlassen. Fußgänger können ebenfalls getestet werden. Die Terminvergabe erfolgt im Fünf-Minuten- takt. Testwillige müssen sich durch ihren Personalausweis ausweisen und erhalten anschließend ein Formular mit den persön- lichen Daten und einem QR-Code. Über diesen QR-Code ist 30 Minuten nach der Testung das Ergebnis abrufbar. Liebe Bürgerinnen und Bürger, gerade in Hinblick auf die anstehenden Osterferien und Osterfeiertage ist es ganz besonders wichtig, das Infektionsgeschehen nicht weiter voranzutreiben und eine dritte Infektionswelle zu brechen. Verschaffen Sie sich Klarheit und nutzen Sie das Testangebot. So können Sie entspannter die Feiertage angehen und dem Infektionsgeschehen entgegenwirken. Einen Testtermin können Sie vereinbaren unter https://test-saarland.de/sls. Auch finden Sie hier, unter https://test-saarland.de/faq Antworten auf häufig gestellte Fragen.
Ensdorf -6- Ausgabe 12/2021 Förderprogramm für Jugendliche im Vereinssport Das Saarland sieht vor, Sportvereine, die dem Landessportverband für das Saarland (LSVS) angegliedert sind, finanziell zu unterstützen. Die Höhe der sog. „Billigkeitsleistung“ beträgt 15 Euro pro Kind oder Jugendlichem, mindestens jedoch 250 Euro pro Sportverein. Die Anträge können ab dem 1. April über ein Online-Formular gestellt werden. Weitere Informationen hierüber gibt es auf www.innen.saar- land.de Analog hierzu soll künftig auch ein entsprechendes Programm für Kulturvereine angeboten werden. Marode Schutzhütte wird abgebaut Die vor etwa 20 Jahren im Umfeld der früheren Kneip- panlage von der Katholischen Erwachsenenbildung (KEB) im Rahmen einer ABM-maßnahme gebaute Schutzhütte ist in die Jahre gekommen. Das Dach weist Löcher auf und das Holz der Seitenwände ist stellenweise morsch. Eine Reparatur der alten Hütte lohnt nicht, ein Neubau oder Ankauf ist nicht finanzier- bar, der Zustand der Hütte nicht mehr verkehrssicher. Revierförster Martin Wollenweber hat der Gemeinde angeboten, Holz und Dachpappe fachgerecht und kostenfrei zu entsorgen. Unser Bauhof wird den Part übernehmen, die Hütte abzureißen. Schon vor Jahren wurde das Aufstellen von Ruhebänken, Papierkörben oder Schutzhütten aus dem Budget des Landesbetrie- bes SaarForst gestrichen. Finanzielle Gründe - aber auch die Kontrolle bzw. Verkehrssicherung - sprechen leider gegen das Installieren weiterer „Außenmöbel“ im Wald. Keep Local - Ensdorfer Gutscheinsystem Bereits im Herbst vergangenen Jahres wollten die Gemeinde Ensdorf und der Hand- werkerverein St. Josef ein Gutscheinprogramm zur Unterstützung der Gewerbetreiben- den aufzulegen. Der Lockdown im November hatte dies leider unmöglich gemacht. Nun starten beide Akteure, unterstützt durch das St. Wendler Start-up Unternehmen Kee- pLocal, einen neuen Anlauf. Ein eigenes Gutscheinsystem im Ort soll Brücken zwischen Händlern und Kunden aufbauen und Geschäfte können sich in unserer Gemeinde weiter vernetzen. Eine Win-Win-Situation für die Gewerbetreibenden und die Bürgerinnen und Bürger in Ensdorf. Dazu findet am 31.03. eine Online- Informationsveranstaltung für alle interessierten Gewerbetreibenden statt. Weitere Informationen erhalten Sie im Innenteil dieses Nachrichtenblatts sowie auf der Homepage der Gemeinde unter www.gemeinde- ensdorf.de. Ensdorf in Osterstimmung Die Helfer des Osterhasen sind natürlich in der vorösterlichen Zeit besonders flei- ßig und wollen für eine österliche Stimmung in unserer Gemeinde sorgen. So wird ein kleines Blumenarrangement im Kreisel vor dem Rathaus aufgestellt und an einigen Stellen wie an den Eingängen der Bergehalde oder am Hasenberg lässt sich der Osterhase selbst blicken. Ein weiterer Osterhase erfreut die Kinder hoffentlich beim Betreten des Kindergar- tens sowie die Besucherinnen und Besucher des Marktplatzes. Ich wünsche Ihnen eine angenehme Woche. Bleiben Sie gesund! Ihr Jörg Wilhelmy
Ensdorf -7- Ausgabe 12/2021 Amtliche Bekanntmachungen ■■ Bekanntmachung 1. Nachtragssatzung über die Festsetzung von Gebühren für die öffentliche Abwasseranlage der Gemeinde Ensdorf - Festsetzungssatzung zur Abwassergebührensatzung - FSAWGS - Inhaltsverzeichnis (3) Die Entsorgungsgebühr für die Entsorgung des § 1 Gebühren Fäkalschlamms und Abwasser aus Kleinkläranlagen und § 2 Inkrafttreten abflusslosen Gruben nach § 6 der Abwassergebührensat- Aufgrund der §§ 12 und 22 des Kommunalselbstverwaltungsgeset- zung beträgt: zes (KSVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 a) Für Gruben mit einem Fassungsvermögen bis 4 m³: (Amtsblatt S. 682) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes 95,- € je Anlage oder Grube vom 8/9. Dezember 2020 (Amtsbl. I S. 1341), den §§ 1, 2, 4, 6, 7 b) Für Gruben mit einem Fassungsvermögen von 4 bis 8 m³: und 10 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1998 (Amtsblatt S. 691) zuletzt geän- 155,- € je Anlage oder Grube dert durch Artikel 5 Nummer 1 des Gesetzes vom 08./09.Dezember c) für jeden weiteren angefangenen Kubikmeter Fassungs- 2020 (Amtsbl.I S.1341), § 15 Abs. 4 Satz 3 und 4 des Gesetzes über vermögen über 8 m³: 20,- €. den Entsorgungsverband Saar (ESVG) vom 26. November 1997 In diesen Gebührensätzen ist die gesetzliche Mehrwert- (Amtsblatt S 1352), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Novem- steuer nicht enthalten. ber 2016 (Amtsblatt I S. 1150), der §§ 49a, 50, 50a, 131 und 132 des (4) Die Kleineinleitergebühr nach § 7 der Abwassergebühren- Saarländischen Wassergesetzes (SWG) in der Fassung der Bekannt- satzung beträgt jährlich 48,32 € pro Einwohner bzw. Ein- machung vom 30. Juli 2004 (Amtsblatt S. 1994) zuletzt geändert wohnergleichwert. durch das Gesetz vom 13. Februar 2019 (Amtsblatt I S. 324), sowie §2 der §§ 1 und 9 des Gesetzes über Abgaben für das Einleiten von In-Kraft-Treten Abwasser in Gewässer – Abwasserabgabengesetz – AbwAG – in Diese Satzung tritt rückwirkend am 01.01.2021 in Kraft. der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Januar 2005 (BGBl. I S. 114) zuletzt geändert durch Art. 2 der Verordnung vom 22. August Ensdorf, den 26.02.2021 2018 (BGBl. I S. 1327) hat der Gemeinderat der Gemeinde Ensdorf DER BÜRGERMEISTER in seiner Sitzung am 25.02.2021 folgende Satzung beschlossen: gez. §1 Wilhelmy Gebühren Hinweis: (1) Die Schmutzwassergebühr nach § 3 der Abwassergebüh- Gemäß § 12 Abs. 6 Satz 1 des Kommunalselbstverwaltungsge- rensatzung beträgt je m³ eingeleiteter Schmutzwasser- setzes (KSVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juli menge ab dem 01.01.2021 3,66 €/m³. 1997 (Amtsblatt S. 682), zuletzt geändert durch das Gesetz vom (2) Die Niederschlagswassergebühr nach § 4 der Abwasser- 08./09.12.2020 (Amtsblatt I S.1341) gelten Satzungen, die unter gebührensatzung beträgt je m² angeschlossener bebau- Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes ter, überbauter und befestigter Grundstücksfläche ab dem oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr 01.01.2021 0,43 €/m². nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Amtliche Mitteilungen ■■ Rathaus für den öffentlichen Publikumsverkehr geschlossen – Terminvergabe bei dringenden Angelegenheiten möglich Die Dienststellen der Gemeindeverwaltung sind für den öffentlichen Publikumsverkehr geschlossen. Lediglich für dringende Angele- genheiten können Termine vereinbart werden. Wir bitten Sie, für Anliegen, welche das Bürgerbüro betreffen, sich unter der Tel.-Nr. 06831/504-132 innerhalb unserer üblichen Öff- nungszeiten mit uns in Verbindung zu setzen bzw. per Mail an buer- geramt@gemeinde-ensdorf.de. Für alle sonstigen Anliegen rufen Sie bitte unsere Zentrale an, Tel. 06831/504-0, bzw. schreiben Sie uns eine Mail an info@gemeinde- ensdorf.de. Im Falle einer Terminvorsprache ist das Tragen eines medizini- schen Mundschutzes Pflicht. Bitte bringen Sie nach Möglichkeit auch einen eigenen Kugelschreiber zu Ihrem Termin mit. Beim Betreten des Rathauses müssen die Hände sofort desinfiziert werden. Spe- zielles Desinfektionsmittel steht in einem Spender bereit. Sicherheitsabstand und Hygienevorschriften sind einzuhalten, diese beinhalten unter anderem die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass der Formularpool unserer Homepage auf www.gemeinde.ensdorf.de viele Möglich- keiten bietet, Angelegenheiten kontaktlos zu erledigen. All diese Einschränkungen dienen dazu, unserer gesamtgesellschaftlichen Verantwortung der Eindämmung der Corona Pan- demie gerecht zu werden und auf Dauer die Dienstleistungen der Gemeinde Ensdorf sicherzustellen. Die Gemeindeverwaltung bittet um Verständnis für diese Maßnahmen. In Bezug auf die Verordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des Corona-Virus wenden sich Betroffene bei Fragen bitte an das Ordnungsamt der Gemeinde, Mail: ordnungsamt@gemeinde-ensdorf.de.
Ensdorf -8- Ausgabe 12/2021 ■■ Bürgermeister-Sprechstunde ■■ Achtung Reiserückkehrer! Die nächste Sprechstunde findet am Dienstag, dem 06. April in der Zeit von 16:00 bis 18:00 Uhr aufgrund der Corona-Pandemie vorrangig telefonisch oder per Videotelefonie statt. Coronavirus-Einreiseverordnung Bei Interesse bitte ich Sie, sich zwecks individueller Termin- vereinbarung mit meinem Sekretariat, Frau Nicole Scherschel- Wer aus einem Risikogebiet (https://www.rki. Weber, Tel.-Nr. 06831/504-117 oder Frau Barbara Rhein, Tel.-Nr. de/covid-19 Risikogebiete) einreist, wird auf die 06831/504-118 in Verbindung zu setzen. Ihr aktuellste Verordnung zu Jörg Wilhelmy Quarantänemaßnah- Bürgermeister men für Ein- und Rückreisende zur ■■ Stellenausschreibung Bekämpfung des Bei der Gemeinde Ensdorf ist ab voraussichtlich 30. August Coronavirus ver- 2021 die Stelle eines/ einer Auszubildende/n zum*zur Erzieher / Erzieherin wiesen. (m/w/d) Weitere Infos in Vollzeit in der Freiwilligen Ganztagsschule Ensdorf zu besetzen. finden Sie unter Es handelt sich hierbei um eine praxisintegrierte, dualisierte https://www.einreise- Ausbildung (PiA) an den Akademien für Erzieher und Erzieherin- nen. Kennzeichnend für diese Form der Ausbildung ist ihre enge anmeldung.de oder auf Verzahnung der Fachtheorie und Fachpraxis über die gesamte Ausbildungsdauer hinweg. Es erfolgt ein Einsatz von zwei Tagen den Saarlandseiten pro Woche in der Praxisstelle und der Besuch der Akademie für Erzieher*innen an drei Tagen pro Woche. https://www.corona.saarland.de. Die Vergütung richtet sich nach den geltenden Regelungen des Ausbildungs-Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVAöD-BT- Ihre Einreisedaten leiten Sie bitte umgehend Pflege). Die Freiwillige Ganztagsschule Ensdorf gehört zu dem Koopera- an die Ortspolizeibehörde unter ordnungs- tionsmodell „Jugendhilfe und Schule“. Hier werden derzeit 120 Grundschulkinder nach Unterrichtsende täglich bis 17 Uhr betreut amt@gemeinde-ensdorf.de weiter.. und gefördert. Innerhalb der kompletten Oster- und Herbstferien sowie 3 Wochen in den Sommerferien wird auch eine Ganztagsfe- rienbetreuung (7.30 Uhr bis 16.30 Uhr) angeboten. Voraussetzungen zur Ausbildung: 1. ein mittlerer Bildungsabschluss und 2. a) eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung oder ■■ Abfallbeseitigung b) eine in der Summe mindestens vierjährige, für den Besuch der Fachschule förderliche, hauptberufliche Tätigkeit oder ■■ Altglas- und Altpapiercontainer c) ein erfolgreich abgeschlossenes freiwilliges soziales Jahr Erlenstraße / Prälat-Anheier-Straße oder den Bundesfreiwilligendienst in einer sozialpädagogi- Parkstraße (vor der Schulturnhalle) schen Einrichtung nach § 2 Absatz 1 und Gustav-Stresemann-Straße aa) die Fachhochschulreife im Fachbereich Gesundheit und Soziales einschließlich eines mindestens 36-wöchigen (Einwerfzeiten: werktags von 7.00 - 20.00 Uhr) einschlägigen Praktikums in der Klassenstufe 11 der Fach- Wertstoffhof, Am Schwalbacher Berg 159 oberschule oder (Bitte die Öffnungszeiten des Wertstoffhofes beachten) bb) die allgemeine Hochschulreife an einer gymnasialen Oberstufe mit der berufsbezogenen Fachrichtung Gesund- ■■ Altbatterie-Sammelgefäße heit und Soziales und die Belegung des Fachs Pädagogik/ Im rückwärtigen Eingang Rathaus, Provinzial- Psychologie im E-Kurs oder d) eine abgeschlossene mindestens zweijährige Berufs- straße 101a ausbildung nach Bundes- oder Landesrecht sowie eine Wertstoffhof, Am Schwalbacher Berg 159 einschlägige, mindestens sechswöchige, fachkundig ange- leitete sozialpädagogische Tätigkeit in den Arbeitsfeldern ■■ Sammelgefäß für Kork nach § 2 Absatz 1, verbunden mit einer Beurteilung dieser Im rückwärtigen Eingang Rathaus, Provinzialstraße 101a Tätigkeit, aus der die Eignung zur Aufnahme in die fachthe- Wertstoffhof, Am Schwalbacher Berg 159 oretische Ausbildung an einer Akademie für Erzieherinnen und Erzieher - Fachschule für Sozialpädagogik - hervorgeht, oder ■■ Sammelgefäß für Altkleider e) eine sonstige von der Schulaufsichtsbehörde als gleich- Wertstoffhof, Am Schwalbacher Berg 159 wertig anerkannte Qualifizierung an einer Schule, Hoch- schule oder Universität oder berufspraktischer Art Für Rückfragen stehen der Fachbereich Bildung und Betreuung, ■■ Gelbe Tonne Tel. (06831 504-137) und das Personalamt, Tel. (06831 504-113) Abfuhr donnerstags in den ungeraden Kalenderwochen zur Verfügung. Gelbe Wertstoffsäcke erhalten Sie kostenlos an folgenden Stellen: Bei gleicher Eignung werden Schwerbehinderte im Rahmen der Bürgerbüro im Rathaus, Erdgeschoss gesetzlichen Bestimmungen bevorzugt berücksichtigt. Wertstoffhof, Am Schwalbacher Berg 159 Bitte verzichten Sie auf Bewerbungsmappen, Schnellhefter, da die Bewerbungsunterlagen nicht zurück gesendet werden. Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte bis ■■ Abfallsäcke EVS zum 18. April 2021 an die Abfallsäcke, die zusätzlich zu den Restmülltonnen zur Abfuhr hin- Gemeinde Ensdorf gerne auch per E-Mail Anhang aus gestellt werden können, erhalten Sie zum Preis von 6,00 € beim im PDF-Format an: Wertstoffhof, Am Schwalbacher Berg 159 -Personalamt- personal@gemeinde-ensdorf.de Provinzialstraße 101a Wasserhärte: 9,7 dH, Härtebereich II, 66806 Ensdorf Waschmitteldosierung beachten
Ensdorf -9- Ausgabe 12/2021 Vermietung von Stellplätzen in der Tiefgarage am Marktplatz Die Gemeinde Ensdorf hat noch freie Stell- plätze in der Tiefgarage am Marktplatz in Ens- dorf zu vermieten.Der monatliche Mietpreis beträgt 30 Euro und gegen Kaution wird Ihnen ein Handsender zum Öffnen der Toranlage ausgehändigt. Die Einfahrt in die Tiefgarage befindet sich in der Straße „Mühlenweg“ unter der Parkpalette. Bei zwei Parkplätzen handelt es ich um grö- ßere behindertengerechte Parkplätze, die wir gerne bei Bedarf an Menschen mit einem ent- sprechenden Parkausweis vermieten. Sollten Sie Interesse an einem Stellplatz haben, füllen Sie bitte den beigefügten Meldebogen aus und werfen ihn im Rathaus ein. Sollten Sie dazu keine Möglichkeit haben, können Sie sich gerne an Frau Rupp, Abt. Liegenschaften auf dem Bauamt, unter Tel. 06831/504-151 oder per E-Mail an srupp@gemeinde-ensdorf.de wenden. " __________________________________________________________________________________ Vermietung Stellplätze in der Tiefgarage am Marktplatz _______________________________________________________ _______________________________________________________ _______________________________________________________ _______________________________________________________ _______________________________________________________ ___________________________ ___________________________ _________________________________________ Ensdorf, den _____________________________ Parkausweis/Schwerbehinderung : Anzahl der Plätze: Meldebogen: Unterschrift Anschrift: Ab wann: Telefon: E-Mail: " Name:
Ensdorf - 10 - Ausgabe 12/2021 CORONA-HILFSDIENST Für Bürger und Bürgerinnen der Gemeinde Ensdorf Sie haben Probleme bei der Buchung ihrer beiden Impftermine? Oder Sie benötigen einen Transport, Begleitservice oder Fahrdienst zum Impfzentrum? Wenn Sie einen Impftermin zugeteilt bekommen haben, aber selbst nicht mobil sind, und sie auch niemanden haben, der Sie zum Impfzentrum fahren könnte, wird die Gemeinde Ensdorf in Zusammenarbeit mit dem DRK Ortsverein Ensdorf einen Fahrdienst für sie koordinieren. Sie haben Probleme bei der Buchung des Fahrdienst www.SRD-Druckservice.com kostenlosen Corona-Schnelltests? Wenden Sie sich an den Corona-Hilfsdienst der Gemeindeverwaltung, wir helfen Ihnen gerne weiter: HOTLINE Hilfsdienst: 504119 Montag – Freitag 08.30 – 15.30 Uhr oder e-Mail an: hilfsdienst@gemeinde-ensdorf.de ■■ Schutz und Betreten von von Fäkalien (z. B. Hundekot) mit einem Verwarngeld von bis zu 30,00 EURO. Nach dem Bußgeldtatbestand des § 52 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. § landwirtschaftlichen Flächen 11 Abs. 3 SNG handelt in missbräuchlicher Ausübung des Rechtes Die Ortspolizeibehörde weist darauf hin, dass landwirtschaftliche Flä- auf Erholung, wer beim Betreten der freien Landschaft Grundstücke chen nicht uneingeschränkt und auch nicht jederzeit betreten werden verunreinigt oder abgelegte Abfälle nicht wieder an sich nimmt und dürfen. Zum Schutze der Landwirtschaft gilt es, Regeln zu beachten. entfernt. Die möglichen Bußgelder betragen bis zu 10.000,00 EURO. Diese müssen von WANDERERN ebenso eingehalten werden wie von Lassen Sie Ihren Hund frei auf Feldern laufen, riskieren Sie die MOUNTAINBIKERN und HUNDEHALTERN. Erkrankung von Kühen, wenn diese mit durch Hundekot verunrei- Die Ausübung des Rechts auf Erholung in der freien Landschaft nach nigtem Futter versorgt worden sind. dem Saarländischen Naturschutzgesetz (SNG) steht unter dem Gebot Hundekot, der mit dem Erreger Neospora canium infiziert ist, birgt für der Rücksichtnahme auf die Belange der Grundstückseigentümer und Rinder eine große Gefahr. Über verunreinigtes Futter von Feldern und Nutzungsberechtigten. Darüber hinaus gibt es konkrete Verbote: Wiesen wird der Erreger, der zu Verkalbung und Totgeburten führen Grundsätzlich dürfen landwirtschaftlich genutzte Flächen einschließ- kann, übertragen. Wissenschaftlich hat sich die Bundesforschungsan- lich Sonderkulturen nach § 11 SNG während der Nutzzeit nur auf stalt für Tiergesundheit mit dem Thema befasst. Auf der Internetseite vorhandenen Wegen betreten werden. Dies ist bei Äckern zwischen des Friedrich-Löffler-Institutes www.fle.bund.de sind akademische Saat oder Bestellung und Ernte, im Grünland die Zeit des Aufwuch- Veröffentlichungen zu dem Thema Neospora canium nachzulesen. Die ses und der Beweidung vom 01. April bis 15. Oktober. Mit Einsetzen Dunkelziffer der Erkrankungen ist hoch. der Vegetation im Frühjahr bis zum Beginn von deren Winterruhe im Herbst verbietet das Naturschutzgesetz das Betreten der Mähwiesen Über Hundekot wird der Parasit abgegeben. Die Kuh nimmt ihn mit und Weiden. Hierfür ist es völlig gleich, ob der Landwirt seine Wiese dem Wasser oder Futter auf. Der Parasit ist sehr umweltbeständig und eingezäunt hat oder nicht. kann sich mehrere Wochen und Monate im Wasser oder Futter am Das Radfahren, auch mit Mountainbikes, ist in Wald und Feldflur Leben halten. Die trächtige Kuh gibt zudem den Parasiten an ihr Kalb außerhalb von Wegen verboten. Die Wege müssen in der freien Land- weiter. Einmal infiziert, kann ein Tier ein Leben lang Träger des Parasi- schaft zum Radfahren geeignet sein, im Wald eine Mindestbreite von ten sein und diesen entsprechend weitergeben. zwei Metern durchgängig aufweisen. Das Wegegebot für Radfahrer Der Parasit infiziert bei einer tragenden Kuh das Kalb. Dieses wird gilt während des ganzen Jahres. Das Betreten landwirtschaftlicher frühzeitig abgestoßen, tot geboren oder kommt als lebensschwaches Flächen während der Nutzzeit oder von Sonderkulturen außerhalb der Kalb zur Welt. Überlebt es, trägt es selbst den Parasiten in sich und Wege bzw. das Fahrradfahren außerhalb geeigneter Wege erfüllt den kann ihn weitergeben. Da der Parasit die Kuh ein Leben lang begleitet, Tatbestand einer bußgeldbewehrten Ordnungswidrigkeit. setzt sich dieser Kreislauf immerzu fort. Ein seuchenhafter Charakter Hundebesitzer, die zulassen, dass Vierbeiner ihr Geschäft auf land- entsteht. wirtschaftlich genutzten Flächen verrichten, geraten mehrfach mit dem Wir bitten daher alle Hundehalter darum, ihren Tieren im eigenen Gesetz in Konflikt. Bei Hundekot handelt es sich um Abfall im Sinne Grundstück Auslauf zu gewähren und beim Spaziergang auf den des Abfallrechtes, der nur im Wege der ordnungsgemäßen Abfallbe- Wirtschafts- und Waldwegen zu bleiben. Hundekot auf Wegen seitigung entsorgt werden darf. So ahndet der saarländische Buß- und fremden Grundstücken muss aufgenommen und entsorgt geldkatalog Umweltschutz die Verunreinigung durch kleine Mengen werden. ■■ EVS Wertstoffzentrum am Ostersamstag geschlossen Bitte beachten Sie, dass das EVS-Wertstoffzentrum Am Schwalbacher Berg am Samstag, dem 3. April 2021, geschlossen ist.
Ensdorf - 11 - Ausgabe 12/2021 Kultur Glückwünsche Lyrik lauschen Herzlichen Glückwunsch Gedichte per Telefon unseren Altersjubilaren Mögen Sie Gedichte? Freuen Sie sich über einen Folgenden Mitbürgerinnen und Mitbürgern kleinen Zeitvertreib! unserer Gemeinde gratuliere ich im Namen der Jede Woche erwartet Sie auf dem Gemeinde Ensdorf und persönlich recht herzlich: Anrufbeantworter ein neues Gedicht, das ein Kind für Sie eingesprochen hat. Herr Josef Kneip aus Ensdorf vollendet am 30. März sein 80. Lebensjahr. Telefonnummer: Ihr 06887-9199775 Jörg Wilhelmy Es fa f llen pro Anruf aus dem deutschen Festnetz nur die normalen Festnetzgebühren an. Bürgermeister Lyrik lauschen ist eine Aktion der Es wird darauf hingewiesen, dass eine Veröffent- Lese- und Schreibwerkstatt. Das Projekt ist eine Kooperation lichung im Nachrichtenblatt nur auf ausdrückli- zwischen der Gemeinde Nalbach und chen Wunsch der Jubilare erfolgt. In diesem Fall dem Landkreis Saarlouis und Teil von wenden Sie sich bitte an das Sekretariat der "Kultur macht stark" Bündnisse für Bildung. Gemeindeverwaltung, Tel.-Nr. 504-117 oder 504- 118. Ende des amtlichen Teils Aus unserer Gemeinde KeepLocal Im vergangenen Jahr haben die Gemeinde Ensdorf und der Handwerkerverein an vielen Stellen innerhalb ihrer eigenen Möglichkeiten versucht, die Gewerbetreiben- den in der Gemeinde zu unterstützen. Nun möchten beide, zusammen mit dem St. Wendler Start-up Unternehmen „KeepLocal“, ein Gutscheinsystem in der Gemeinde einführen. Viele kennen vielleicht die Situation, dass sie spontan ein Geschenk für einen Geburtstag oder eine Feier benötigen. Dabei wird immer öfters nach Gutscheinen großer Onlinehändler gegriffen. Das Ziel von Gemeinde und Gewerbeverband ist es daher, mit einem eigenen Gutscheinsystem das Geld vor Ort in der Gemeinde zu behalten und dadurch die regionale Wirtschaft zu fördern. Im ersten Schritt möchten nun die Gemeinde und der Gewerbeverband die Einzel- händler, Gastronomen und Dienstleister in einer Online-Infoveranstaltung über die Aktion informieren und zum Mitmachen animieren. Ein eigenes Gutscheinsystem in der Gemeinde Ensdorf würde Brücken zwischen Händlern und Kunden aufbauen und Geschäfte könnten sich in unserer Gemeinde weiter vernetzen. Eine wirkliche Win-Win-Situation für die Gewerbetreibenden und die Bürgerinnen und Bürger in Ensdorf. Am Mittwoch, dem 31. März um 18:30 Uhr, werden daher KeepLocal, der Hand- werkerverein und die Gemeinde in einer Online-Videokonferenz das Konzept vor- stellen. Interessierte Gewerbetreibende können sich über die Wirtschaftsförderung der Gemeinde (Bärbel Schmitt, E-Mail: bschmitt@gemeinde-ensdorf.de) anmelden und erhalten im Vorfeld die entsprechenden Zugangsdaten. Wir würden uns sehr freuen, wenn sich zahlreiche Unternehmen finden würden, die dieses Projekt unterstützen.
Ensdorf - 12 - Ausgabe 12/2021 „Vergiss-Mein-Nicht“ Pflanzaktion am Rathaus Auch in diesem Jahr hat sich die Gemeinde Ensdorf wieder an der Sensibilisierungskampagne „Demenz geht uns Alle an“ beteiligt und rund 200 Vergissmeinnicht-Pflänzchen in ein Beet am Rathaus gesetzt. Die landesweite Aktion wird vom Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Fami- lien in Zusammenarbeit mit der Landesfachstelle Demenz in Saarlouis finanziert. Ziel der Pflanzung dieses symbolischen Blümchens an öffentlichen Plätzen ist es, die Menschen für das Thema Demenz zu sensibilisieren. Oliver Wolf vom Gärt- nertrupp unseres Gemeindebauhofes hat in diesem Jahr das Setzen der Pflanzen übernommen. Andreas Sauder von der Landesfachstelle Demenz bedankte sich vor Ort für die Mithilfe der Gemeinde. EINKAUFS - HILFSDIENST DER GEMEINDE Grundversorgung mit Lebensmitteln für bedürftige Bürger und Angehörige von Risikogruppen In Zusammenarbeit mit dem DRK Ortsverband Ensdorf und EDEKA Schmidt hat die Gemeinde Ensdorf einen Einkaufs-Hilfsdienst für bedürftige Bürger*innen und Angehörige von Risikogruppen geschaffen, die nicht mehr selbst einkaufen können und niemanden haben, der dies für Sie erledigen kann. Die Bürger*innen können ihre Lebensmittelwünsche bis 12.00 Uhr über die Bestell-Hotline aufgeben. Diese werden im Edeka Markt Schmidt abgepackt und durch den DRK Ortsverband Ensdorf abgeholt und zu den Bürger*innen geliefert. Die Einkäufe werden nach Erhalt durch die Gemeinde in Rechnung gestellt. Und so funktioniert der Einkaufs-Hilfsdienst: 1. Bestellen bis 12 Uhr (Bürger*innen YGemeinde) 2. Weitergabe Einkaufszettel an Edeka Schmidt (Gemeinde) www.SRD-Druckservice.com 3. Packen der Einkäufe (Edeka Schmidt) 4. Abholen (DRK Ensdorf) 5. Kontaktlose Übergabe (DRK Ensdorf YBürger*innen) 6. Rechnung kontaktlos per Post (Gemeinde YBürger*innen) BESTELL-HOTLINE: 504119 Montag – Freitag 08.30 – 12.00 Uhr oder e-Mail an: hilfsdienst@gemeinde-ensdorf.de
Ensdorf - 13 - Ausgabe 12/2021 Tel.: 504-137 • shschmitt@gemeinde-ensdorf.de ■■ Ideen rund ums Eierfärben Nun ist es nicht mehr lange bis Ostern und höchste Zeit, die Eier zu färben und zu bemalen. Anbei findet ihr ein paar Ideen, wie ihr eure Ostereier besonders schön gestalten könnt. Bedruckt die Ostereier mit Blumen oder Blättern! Wie es geht? Gewünschte Blätter und/ oder Blumen suchen, an die entspre- chende Stelle des Eis drücken und einen Nylonstrumpf darüber ziehen. Das Überziehen des Nylonstrumpfes ist etwas knifflig und dieser muss eng um das Ei sitzen. Hierbei müsst ihr schauen, dass Blatt und Blume noch an der richtigen Stelle sind. Danach gilt es: ab ins Wasser zum Färben! Gepunktete Ostereier Ihr braucht: - Eier - Evtl. Eierfarbe (achtet darauf, ob ihr diese in kaltem oder warmen Wasser färbt), ihr könnt aber auch ungefärbte Eier bemalen - Farben zum Bemalen (Acrylfarben, Filzstifte, etc.) - Stecknadeln, Pinsel ■■ Überschrift 1. Möchtet ihr bunte Eier mit Punkten bemalen oder lieber ungefärbte? Die Entscheidung liegt bei euch! Auch bzgl. der Punkte gilt: erlaubt ist, was gefällt. Ob wild durcheinander, kreisförmig, in Linien. Tobt euch aus 2. Habt ihr euch für gefärbte Eier entschieden? Wenn ja, dann schnappt euch eure Farben und es geht zum Färben! Achtet darauf, ob ihr Farben gekauft habt, die die Eier in kaltem oder warmen Wasser einfärben und fragt eure Eltern oder große Geschwister um Unterstützung. 3. Eingefärbte Eier auskühlen und/ oder trocknen lassen 4. Es geht ans Punkten: Wenn ihr Acrylfarben nutzt, eignen sich vor allem Stecknadelköpfe, Pinsel, die Rückseite von Pinseln aber auch Zahnstocher zum Auftragen der Punkte. Bei Filzstiften braucht ihr die natürlich nicht.
Eine weitere Geschichte vermittelte den Kindern, dass Jesus für Die Fastenzeit im Haus für Kinder Ensdorf alle Menschen da war und vor allem für die Kinder ein offenes Ohr und Familien St. Marien hatte. Vertiefend bastelten die Kinder bunte Herzen, auf die sie ihre Herzenswünsche malen oder mit unserer Hilfe schreiben Mit dem Aschermittwoch hat die Fastenzeit begonnen. Als konnten. Die Herzen wurden an unseren zwei Bäumen vor dem katholische Einrichtung besprechen und gestalten wir diese Kindergarten aufgehangen. So entstanden die beiden gemeinsam in den Gruppen. Jedes Jahr überlegen wir mit den „Wunschbäume“. Alle Familien sind herzlich dazu eingeladen, die Kindern wie wir die Zeit bis Ostern bewusster erleben und auf was Wünsche der Kinder zu lesen, zu bestaunen, zu entdecken… wir verzichten oder was wir besser machen können. Lassen Sie sich inspirieren und gestalten Sie als Familie Ihr Da wir uns schon seit über einem Jahr mit Corona im Wunschherz und seien Sie Teil unseres Wunschbaumes. Ausnahmezustand befinden, haben die Kinder in einer Kinderkonferenz erzählt, auf was sie in der letzten Zeit Bildungseinrichtungen verzichten mussten bzw. was sie sehr vermissen. Deshalb haben wir uns dieses Jahr dazu entschieden, die - 14 - Fastenzeit „anders“ zu begehen und anderen etwas Gutes zu tun statt selbst noch zusätzlich auf Dinge zu Verzichten. Dazu hören wir verschiedene Jesusgeschichten und vertiefen diese durch besondere Aktionen. So haben die Kinder zum Beispiel Steine gesammelt, sie Zum Abschluss unserer Fastenzeit hören wir die Geschichte vom mit Farbe bunt barmherzigen Samariter. Aus all diesen besonderen Angeboten bemalt und diese gestalten wir mit den Kindern verschiedene Aufmerksamkeiten, einem für sie um den Bewohnern des Seniorenhauses St. Augustin eine Freude zu wichtigen bereiten. In diesem Sinne: Menschen/ Freund geschenkt. „Wenn du anderen eine Freude machst, spürst du sie auch in dir.“ Ausgabe 12/2021
Ensdorf - 15 - Ausgabe 12/2021 ■■ Neuer Turn-Spaß für die Kinder im Haus · Beginn einer Ausbildung im kaufmännisch-wirtschaftlichen Bereich für Kinder und Familien www.kbbzsaarlouis.de Die Kinder in Ensdorf können sich über eine neue Bewegungsbau- stelle freuen. Die Bewegungsbaustelle wurde durch die die AOK und Berufsfachschule für Wirtschaft und Verwaltung - Ihr die deutsche Liga für das Kind gespendet und in Zusammenarbeit mit qualifizierter Weg zur mittleren Reife dem Landesinstitut für präventives Handeln übergeben. Das Landes- Allgemeines: institut ist im Saarland verantwortlich für Schulung von Fachkräften Die Berufsfachschule für Wirtschaft und Verwaltung ersetzt seit dem in Kitas für das Programm Kita+, das auch in unserer Kita seit vielen Schuljahr 2020/2021 die Handelsschule. Es handelt sich um eine Jahren umgesetzt wird. Frau Shanta Ghosh-Broderius besuchte als zweijährige Berufsfachschule, die einen noch stärkeren Praxisbezug Vertreterin des Landesinstituts unsere Einrichtung und erklärte vor Ort, als die Handelsschule aufweist. Die Absolventen der Berufsfachschule worauf bei der Benutzung zu achten ist und wie damit die Bewegung für Wirtschaft und Verwaltung werden in die Lage versetzt, sich in von Kindern gefördert werden kann. betriebliche Zusammenhänge einzuarbeiten. Während der Fachstufe Jetzt ist die Bewegungsbaustelle fast jeden Tag im Einsatz und schon I werden die Schülerinnen und Schüler ein Betriebspraktikum absol- nicht mehr wegzudenken. Da die Baustelle mit vielen anderen Geräten vieren, um hautnah praktische Erfahrungen zu sammeln. Am Ende der in der Halle kombinierbar ist, kann sie prima umgebaut und verändert Fachstufe II steht eine zentrale Abschlussprüfung, deren erfolgreiches werden. Sowohl Krippenkinder als die Kindergartenkinder sind ganz Bestehen zum Erwerb des Mittleren Bildungsabschlusses führt. begeistert und unsere Turnhalle hat eine willkommene Aufwertung Aufnahmevoraussetzungen: erfahren. Der wöchentliche Turntag macht so doppelt Spaß. In die Berufsfachschule für Wirtschaft und Verwaltung kann aufge- nommen werden, wer den Hauptschulabschluss erworben hat. Ein bestimmter Notendurchschnitt (früher qualifizierter Hauptschulab- schluss) ist nicht mehr erforderlich. Berufsfachschule für Wirtschaft und Verwaltung geschafft! Was dann? · Besuch der Fachoberschule am KBBZ Saarlouis · Eintritt in die Klasse 11 des beruflichen Gymnasiums unter der Voraussetzung eines bestimmten Notenprofils · Beginn einer Ausbildung im kaufmännisch-wirtschaftlichen Bereich Anmeldungen am KBBZ SLS Sie können sich ab sofort für die Fachoberschule, die Berufsfach- schule für Wirtschaft und Verwaltung sowie die Berufsschule am KBBZ Saarlouis anmelden. Bitte rufen Sie uns unter 06831/94610 an oder füllen das Anmeldeformular auf der Homepage (www. kbbzsaarlouis.de) aus und lassen es uns zusammen mit dem Halb- jahreszeugnis und einer Kopie des Personalausweises zukommen. Das Sekretariat ist montags bis freitags von 07:30 Uhr bis 12:45 Uhr geöffnet. Das Lehrerteam des KBBZ Saarlouis freut sich auf Sie! Kirchen ■■ Pfarreiengemeinschaft Bous - Ensdorf ■■ Kaufm. Berufsbildungszentrum Saarlouis Fachoberschule - Ihr qualifizierter Weg zur Fachhochschulreife Allgemeines: Die Fachoberschule qualifiziert ihre Schülerinnen und Schüler in einem beruflich orientierten praxisnahen Bildungsgang auf wissen- schaftlicher Grundlage für das Studium an der Fachhochschule. Die Betriebe schätzen diese Schulform, da sie ihren Absolventen gute Grundlagenkenntnisse für das Verständnis wirtschaftlicher Zusam- menhänge vermittelt. Aufnahmevoraussetzungen: Für die Klassenstufe 11: · Mittlerer Bildungsabschluss oder für Schüler aus G8 nach der Gottesdienstordnung vom 27.03.2021 bis 05.04.2021 Klassenstufe 9 mit Versetzung in die Klassenstufe 10 und Für die Teilnahme an den Sonntagsgottesdiensten melden Sie sich · einjähriger Praktikantenvertrag im Bereich Wirtschaft und Verwal- bitte in den Pfarrbüros in Bous (Tel.: 06834/2378) oder in Ensdorf (Tel.: tung. 06831/52264) bis spätestens donnnerstags 17 Uhr telefonisch an. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in den Pfarrbüros. Abschlussberechtigungen: Die öffentlichen Werktagsmessen können ohne vorherige Anmel- · Studium an einer Fachhochschule der Bundesrepublik Deutsch- dung besucht werden. land Für alle Messen gelten weiterhin die Ihnen bereits bekannten Sicher- · Eintritt in die Klasse 11 des Oberstufengymnasiums heitsbestimmungen und Hygienevorkehrungen!
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