ERASMUS+ Newcomer Online Seminar Mobilität mit Partnerländern (KA107) - Svenja Neubauer, NA DAAD Christina Bohle, Philipps Universität Marburg ...

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ERASMUS+ Newcomer Online Seminar Mobilität mit Partnerländern (KA107) - Svenja Neubauer, NA DAAD Christina Bohle, Philipps Universität Marburg ...
ERASMUS+
Newcomer Online Seminar
Mobilität mit Partnerländern (KA107)

• Svenja Neubauer, NA DAAD
• Christina Bohle, Philipps Universität Marburg
• Andree Klann, Gottfried Wilhelm Leibniz
  Universität Hannover

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Erasmus+ Mobilität mit Partnerländern
Agenda

 1. Tag: Einführung ins Projektmanagement
     • Allgemeine Informationen zur Förderlinie
     • Vertragskette
     • Berichtswesen gegenüber NA DAAD

 2. Tag: Mobilitätsaktivitäten: Vorbereitung und Berichterstattung
     • Studierendenmobilität und Personalmobilität
     • Sonderförderung und Disadvantaged background
     • Force majeure / Corona

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Leitaktion 1
Mobilität von Einzelpersonen
• Die Mobilität mit Programmländern (KA103) ist
  die etablierteste/ bekannteste Erasmus+
  Leitaktion

• Die Mobilität mit Partnerländern (KA107)
  wurde 2015 eingeführt und wird seitdem
  sukzessive ausgeweitet

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Leitaktion 1
Mobilität mit Partnerländern

 • Mobilität mit und in fast alle Länder der Welt
 • Mobilität von Studierenden, Lehrpersonal und Hochschulmitarbeitenden
   sowie Unternehmenspersonal zwischen Programm- und Partnerländern
 • Incoming und Outgoing Mobilitäten
 • Studierende können mit Erasmus+ an einer Partnerhochschule studieren
   oder an einer aufnehmenden Einrichtung Praktika absolvieren
 • Auslandsaufenthalte für Lehrpersonal und Hochschulmitarbeitende können
   mit Erasmus+ zu Unterrichts- und/oder Fortbildungszwecken gefördert
   werden
 • Die Geförderten erhalten Aufenthaltskosten und einen Reisekostenzuschuss
 • Es besteht die Möglichkeit, zum Aufbau einer Kooperation Mittel für
   vorbereitende Reisen auf Antrag zu erhalten

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Leitaktion 1
Mobilität mit Partnerländern

 Was sind die Ziele der Leitaktion – Mobilität mit Partnerländern?

 • Die nachhaltige Entwicklung des Hochschulwesens in
   Partnerländern
 • Talentierte Studierende und Hochschulpersonal aus aller Welt
   sollen an den Europäischen Hochschulraum herangeführt
   werden
 • Aufbau eines Europäischen Hochschulraumes als
   Exzellenzzentrum für das weltweite Lernen
 • Ziel der gesamten Programmlinie ist es Qualität, Innovation und
   Attraktivität der europäischen Hochschulbildung zu steigern

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Erasmus+ Programmländer sind die 27 EU-Staaten sowie:
Vereinigtes Königreich, Island, Liechtenstein, Norwegen,
Mazedonien, Serbien, Türkei

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Erasmus+ Partnerländer sind alle anderen Länder der Welt
  (International Credit Mobility: ohne Region Naher Osten)

Finanzinstrumente
     European Neighbourhood Instrument
     (ENI)
     Partnership Instrument (PI)

     Development Cooperation Instrument
     (DCI)
     Euro) pean Development Fund
     (EDF
     Instrument for Pre-Accession Assistance
     (IPA)

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Erasmus+ Mobilität mit Partnerländern
Budget für Deutschland im Aufruf 2020
                                  Budget 2020           Regionale
        Finanzinstrument
                                  Deutschland       Einschränkungen

 Südliche Nachbarschaft (ENI)      4.452.802 €
 Sonderbudget Tunesien              400.000 €
 Sonderbudget Juncker Algerien      300.000 €
 Sonderbudget Juncker
                                    290.000 €
 Nordafrika
 Östliche Nachbarschaft (ENI)      3.197.775 €
 Sonderbudget Georgien              310.000 €
 Sonderbudget Moldau                345.000 €
 Sonderbudget Ukraine               150.000 €
 Russland (ENI & PI)               1.600.223 €
 Lateinamerika (DCI)                918.555 €        Incoming-
 Asien (DCI)                       2.886.129 €   Mobilitäten: ohne
                                                 Einschränkungen
                                                                             Die Teilbudgets KA107 sind für
 Zentralasien (DCI)                 691.265 €
 Mittlerer Osten (DCI)              354.320 €
                                                     Outgoing-               die jeweiligen Aufrufe auch in
                                                  Mobilitäten: nur
 Südafrika (DCI)                    869.015 €    Doktoranden (SM)            unserem Downloadcenter
 Westlicher Balkan (IPA)           4.929.866 €
                                                 und Personal (ST)
                                                                             einsehbar:
 Industrieländer Amerika (PI)       871.560 €

 Industrieländer Asien (PI)         791.203 €                                - Aufruf 2018
                                                         Incoming-           - Aufruf 2019
                                                 Mobilitäten: ohne
                                                  Einschränkungen            - Aufruf 2020
                                                         Outgoing-
 Afrika, Karibik, Pazifik (EDF)    4.089.659 €
                                                   Mobilitäten: nur
                                                 Doktoranden (SM)
                                                  und Personal (ST)
                                                                      NA DAAD | Leitaktion 1                  8
 Summe                            27.447.372 €
Erasmus+ Mobilität mit Partnerländern
Grundlagen der Förderlinie

• Aufruf der Europäischen Kommission zum
  Einreichen von Anträgen

• Hochschule im Programmland reicht bei der
  Nationalen Agentur (NA) einen Projektantrag mit
  beliebig vielen Partnerländern und
                                                         NA DAAD
  Partnerhochschulen ein

• Jeder Partnerländerantrag wird von externen
  Experten nach vier Qualitätskriterien bewertet

• Projektlaufzeit für bewilligte
  Partnerländeranträge: 24 oder 36 Monate

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Erasmus+ Mobilität mit Partnerländern
Einführung in das Projektmanagement aus Hochschulsicht

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Zeitstrahl von Ausschreibung zu Projektabschluss

                       Gemeinsame
  Ausschreibung &                            Begutachtung &        Zeitplan für Projekt
                      Erarbeitung des
   Partnersuche                                Bewilligung             (2-3 Jahre)
                          Antrags

  Zwischenbericht &
                       1. Mobilitäten &           1.               Inter-Institutional
     ggf. Mehr-/
                      Pflichtdokumente      Bewerbungsrunde          Agreement(s)
   Minderbedarfe

                                             Abschlussbericht
  2. & ggf. weitere
                                           (ggf. mit Input durch     Feedback zum
 Bewerbungsrunden      70%-Nachweis
                                               Fakultäten &         Abschlussbericht
   & Mobilitäten
                                                  Partner)

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„Stolpersteine“ und Hilfen

• Beantragung:
   • Akteure informieren, einbinden (intern und extern)
   • Partnern ggf. erklären, was Erasmus+ ist (was ist wichtig,
     welche Einschränkungen gibt es usw.)
   • Leitfäden beachten und ICM Handbook lesen
   • Früh beginnen, nicht erst mit Veröffentlichung des Calls
   • Deadlines setzen (bis wann liefern Fakultäten und Partner,
     wann wird korrigiert, wann Declaration on Honour
     unterschrieben und Antrag abgeschickt?)

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„Stolpersteine“ und Hilfen

• Begutachtung/ Bewilligung:
   • Feedback analysieren
   • Partner informieren
   • Verträge vorbereiten (Finanzhilfevereinbarung, IIA)

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Haben Sie Fragen zur Antragsstellung ?
      Dann schreiben Sie gerne in den Chat…

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Erasmus+ Mobilität mit Partnerländern
Einführung in das Projektmanagement aus Sicht der NA DAAD

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Erasmus+ Mobilität mit Partnerländern
Antragslage 2015 – 2020

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Erasmus+ Mobilität mit Partnerländern
Begutachtung im Aufruf 2020

                                 159 Projektanträge mit 799 Partnerländeranträgen

                                 318 Einzelgutachten
                                 • Partnerländerbepunktungen
Erstgutachter   Zweitgutachter   • Overall comment

                                 Kritische Punkteabweichungen:
                                 3 Drittgutachten

                                 Konsolidierung: Zusammenführung der Einzelgutachten
                                 159 Gutachten

                                 Gutachten für die Hochschule
                                 • Bepunktung je Partnerländerantrag
                                 • Overall comment zum Projektantrag

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Erasmus+ Mobilität mit Partnerländern
Bewilligung 2015 – 2020

                                                            +22 %
                        +30 %
                                    -11 %                             +11 %
          +71 %

         +22 %       +12 %      -10 %                    +25 %       +3 %

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Erasmus+ Mobilität mit Partnerländern
Antrag und Bewilligung 2020

 159 beantragte Projekte
     Projektanträge                123 bewilligte Projekte
 • 71 Universitäten                • 64 Universitäten
 • 77 Fachhochschulen              • 51 Fachhochschulen
 • 6 Kunst- und Musikhochschulen   • 4 Kunst- und Musikhochschulen
 • 5 Mobilitätskonsortien          • 4 Mobilitätskonsortien

 799 Partnerlandanträge            475 Partnerlandanträge

 ~107 Mio. beantragtes             ~28 Mio. bewilligtes
 Budget                            Budget
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Erasmus+ Mobilität mit Partnerländern
   Bewilligung im Aufruf 2020 nach Teilbudgets (Regionen)
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                           Region                   beantragtes Budget in Euro       bewilligtes Budget in Euro                                                Bewilligte Partnerlandanträge in %
                                                                                                                     Partnerlandanträge   Partnerlandanträge
 Südliche Nachbarschaft (ENI) inkl. Sonderbudgets
                                                                                                                            122                  109                                          79,5 %
 Südliche Nachbarschaft (ENI)
                                                                     14.243.118 €                      4.655.702 €          107                  82                                        76,64%
 Sonderbudget Tunesien
                                                                        849.551 €                        407.772 €           7                    7
 Sonderbudget Juncker Algerien
                                                                        292.445 €                        292.445 €           3                    3
 Sonderbudget Juncker Nordafrika
                                                                        610.722 €                        296.810 €           5                    5
 Östliche Nachbarschaft (ENI) inkl. Sonderbudgets
                                                                                                                            120                  116                                          63,3 %
 Östliche Nachbarschaft (ENI)
                                                                     12.289.647 €                      3.275.214 €          105                  61                                        58,10%
 Sonderbudget Georgien
                                                                        528.723 €                        316.983 €           6                    6
 Sonderbudget Moldau
                                                                        816.023 €                        349.112 €           6                    6
 Sonderbudget Ukraine
                                                                        213.775 €                        154.090 €           3                    3
 Russland (ENI & PI)                                                 14.193.875 €                      1.641.348 €          74                   29                                        39,19%
 Lateinamerika (DCI)
                                                                       8.904.623 €                       962.148 €          67                   20                                        29,85%
 Asien (DCI)
                                                                     14.927.033 €                      3.043.234 €          92                   46                                             50%
 Zentralasien (DCI)
                                                                       3.103.139 €                       716.810 €          32                   19                                        59,38%
 Mittlerer Osten (DCI)
                                                                       1.772.134 €                       378.260 €          13                   11                                        84,62%
 Südafrika (DCI)
                                                                       3.836.855 €                       883.930 €          30                   21                                             70%
 Westlicher Balkan (IPA)
                                                                       4.952.301 €                     4.746.585 €          44                   41                                        93,18%
 Industrieländer Amerika (PI)
                                                                       7.867.023 €                       917.992 €          61                   19                                        31,15%
 Industrieländer Asien (PI)
                                                                       7.496.704 €                       823.463 €          60                   17                                        28,33%
 Afrika, Karibik, Pazifik (EDF)
                                                                     10.207.765 €                      4.325.162 €          84                   79                                             94%

Total                                                        107.105.456 €            NA DAAD  | Leitaktion
                                                                                            28.187.060 €    1               799                  475                                     20
Erasmus+ Mobilität mit Partnerländern
Vertragskette – Charta

            Die ECHE (Erasmus-
            Charta für die
            Hochschulbildung) bildet
            den allgemeinen
            Qualitätsrahmen für        Die Erasmus
            Aktivitäten von            Studierendencharta regelt
            Hochschuleinrichtungen     die Rechte und Pflichten der
            im Rahmen von Erasmus+     Studierenden während ihres
            und berechtigt             Studien- oder
            Hochschulen einen Antrag   Praktikumsaufenthalts im
            einzureichen.              Rahmen von Erasmus+.

                                                NA DAAD | Leitaktion 1   21
Erasmus+ Mobilität mit Partnerländern
Vertragskette – NA DAAD – HEI – Geförderte

                                                             Das IIA (Inter-institutional
            Die                                              Agreement) bildet die
            Finanzhilfevereinbarung                          Grundlage für den
            bildet die vertragliche                          Austausch zwischen der HS
            Grundlage zwischen der                           im Programm- und der HS
            Nationalen Agentur und                           im Partnerland von
            der Hochschule über die                          Studierenden und Personal
            Zuwendungssumme zur                              und verpflichtet die
            Umsetzung der                                    Unterzeichner zur
            Mobilitäten.                                     Einhaltung der
                                                             Qualitätsanforderungen im
                                                             E+-Programm.

             Das LA (Learning-/ Mobility                     Das Grant Agreement wird
             Agreement) wird zwischen                        zwischen der Hochschule
             der entsendenden und                            im Programmland und den
             aufnehmenden                                    Geförderten und umfasst
             Hochschulen sowie den                           den Zeitraum des
             Geförderten geschlossen                         Auslandsaufenthalt sowie
             und umfasst die für den                         die Höhe der finanziellen
             Auslandsaufenthalt                              Förderung.
             angestrebten
             Lernergebnisse und sichert
             die Anerkennung der um
             Ausland erbrachten
             Leistung.

                                           NA DAAD | Leitaktion 1                           22
Erasmus+ Mobilität mit Partnerländern
Übersicht über die Vertragsdokumente
Finanzhilfevereinbarung samt Anhänge:
• Finanzhilfevereinbarung
• Anhang I zur FHV – Allgemeine Bedingungen (im Downloadcenter; Projekt 2020)
• Anhang II zur FHV – Budgetübersicht (postalische Zustellung mit FHV)
• Anhang III zur FHV – Finanz- und Vertragsbedingungen (im Downloadcenter;
  Projekt 2020)
• Anhang IV zur FHV – Geltende Förderraten (im Downloadcenter; Projekt 2020)
• Anlage V zur FHV: Learning Agreements, Mobility Agreements, Grant Agreements
  (im Downloadcenter; Projekt 2020)

Weitere Dokumente:
• Konsolidiertes Gutachten (postalische Zustellung mit FHV)
• Punktefeedback pro beantragtes Partnerland (postalische Zustellung mit FHV)
• Bewilligungskriterien (postalische Zustellung mit FHV)
                                                 NA DAAD | Leitaktion 1          23
Erasmus+ Mobilität mit Partnerländern
 Änderungen im Projekt und Mittelübertragungen (Transfers)

a) Folgende Änderungen und Transfers sind nicht zulässig

• Transfers der Fördermittel zwischen den Partnerländern
• Ergänzung eines neuen Partnerlandes

b)   Folgende Änderungen und Transfers bedürfen einer
     Änderungsvereinbarung und müssen formlos per Mail bei der NA
     DAAD beantragt werden

• Ergänzung einer neuen Partnerhochschule
• Änderung der Projektlaufzeit
• Transfers von mehr als 40 % des gesamten Projektbudgets zwischen den
  Mobilitätsrichtungen (Incoming/Outgoing)
• Transfers von mehr als 50 % der OS Mittel auf Mobilitäten

                                               NA DAAD | Leitaktion 1    24
Erasmus+ Mobilität mit Partnerländern
 Änderungen im Projekt und Mittelübertragungen (Transfers)
c)   Folgende Änderungen und Transfers bedürfen keiner
     Änderungsvereinbarung und können ohne Beantragung durchgeführt
     werden:

• Ergänzung einer bislang nicht beantragten Mobilitätsmaßnahme in einem der
  bereits bewilligten Partnerländer

• Transfers der Fördermittel zwischen allen Mobilitätstypen (SMS, SMP, STA und
  STT) innerhalb derselben Mobilitätsrichtung

• Änderung der Teilnehmerzahl sowie der Dauer einer Mobilität, sofern die
  Mindest- und Höchstförderdauer der Mobilitäten berücksichtigt werden

• Transfers der Fördermittel zwischen individueller Förderung und Fahrtkosten

• Ergänzung einer nicht-akademischen Einrichtung

                                                NA DAAD | Leitaktion 1           25
Erasmus+ Mobilität mit Partnerländern
 Änderungen im Projekt und Mittelübertragungen (Transfers)
c)   Folgende Änderungen und Transfers bedürfen keiner
     Änderungsvereinbarung und können ohne Beantragung durchgeführt
     werden:

• Transfers von bis zu 40 % des gesamten Projektbudgets zwischen den
  Mobilitätsrichtungen (Incoming/Outgoing), sofern die Mobilitätsaktion
  förderfähig ist

• Transfer von bis zu 50 % der OS-Mittel zu den Fördermitteln für
  individuelle Unterstützung und Fahrtkosten von SM und ST (sofern die
  Qualität des Mobilitätsprojekts gemäß der ECHE von reduzierten
  Aufwendungen aus OS nicht beeinträchtigt wird)

                                                NA DAAD | Leitaktion 1    26
Erasmus+ Mobilität mit Partnerländern
Wichtige Funktionen im MT+
Transfer Tracker bezüglich OS-Mittel und der Mobilitätsrichtung

• Im blauen Feld: maximal zulässiger Betrag
• Im grünen Feld: bislang getätigter Transfer

                                                NA DAAD | Leitaktion 1   27
Erasmus+ Mobilität mit Partnerländern
Wichtige Funktionen im MT+

• Budget Breakdown and Transfer Rules
Anschauliche Übersicht über bewilligtes und verausgabtes Budget pro
Partnerland

                                              NA DAAD | Leitaktion 1   28
Erasmus+ Mobilität mit Partnerländern
Berichterstattung in der Förderlinie – MT+
Die Einreichung des Zwischenberichts, des Abschlussberichts sowie des
Mittelabrufs der zweiten Rate erfolgt über das Mobility Tool+
• 1. Zwischenbericht (inklusive Mittelumverteilung)
Die Einreichung des Zwischenberichts ist für alle Projektträger verpflichtend.
Alle relevanten Informationen erhalten Sie über das Forum.
Unter Punkt 5 des Zwischenberichts können Sie Mittel für einzelne
Partnerländer zurückmelden oder einen Mehrbedarf beantragen

                                                       - vom LEGAL unter-
                                                         zeichnete Declaration on
                                                         Honour erforderlich

                                                  NA DAAD | Leitaktion 1            29
Erasmus+ Mobilität mit Partnerländern
Berichterstattung in der Förderlinie – MT+
• 2. Zwischenbericht (70 % Nachweis)
Die Freischaltung des zweiten Zwischenberichts erfolgt auf individuelle Anfrage
seitens der Hochschule per Email an erasmus-mobilitaet@daad.de.
Unter Punkt 6 haben Sie die Möglichkeit, die Auszahlung der zweiten Rate zu
beantragen:
Bitte beachten Sie: Im Rahmen des zweiten Zwischenberichts wird keine
Mittelumverteilung durchgeführt!
- vom LEGAL unterzeichnete Declaration on Honour erforderlich

• Abschlussbericht
Der Abschlussbericht ist zum Projektende einzureichen und lässt sich zu jedem
Zeitpunkt des Projekts generieren.

                                                 NA DAAD | Leitaktion 1           30
Erasmus+ Mobilität mit Partnerländern
Übersicht über das Fristenmanagement nach Projekt
➢ Fristenkalender auf der Webseite: https://eu.daad.de/infos-fuer-
  hochschulen/projektdurchfuehrung/de/76964-fristenkalender/

• Projekt 2018
Projektstart: 01.06.2018           Projektlaufzeit: 26 Monate / 38 Monate
Ende des Förderzeitraums: 31.07.2020 / 31.07.2021
Frist zur Einreichung des Abschlussberichts: 29.09.2020 / 29.09.2021

• Projekt 2019
Projektstart: 01.08.2019           Projektlaufzeit: 36 Monate
Ende des Förderzeitraums: 31.07.2022
Frist zur Einreichung des Zwischenberichts: 01.03.2021
Frist zur Einreichung des Abschlussberichts: 29.09.2022

                                                 NA DAAD | Leitaktion 1     31
Erasmus+ Mobilität mit Partnerländern
Übersicht über das Fristenmanagements nach Projekt
• Projekt 2020
Projektstart: 01.08.2020           Projektlaufzeit: 24 Monate / 36 Monate
Ende des Förderzeitraums: 31.07.2022 / 31.07.2023
Frist zur Einreichung des Zwischenberichts: 01.03.2022
Frist zur Einreichung des Abschlussberichts: 29.09.2022 / 29.09.2023

                                                 NA DAAD | Leitaktion 1     32
Erasmus+ Mobilität mit Partnerländern
Vorbereitende Reisen

               Ziel: Anbahnung und Vorbereitung von neuen
                          Projektanträgen KA107

 • Antragstellung durch Erasmus+ Koordinator
 • länderabhängige Pauschale aus Mitteln des BMBF (begrenzter Umfang;
   Pauschale unabhängig von Laufzeit und Dauer der Reise; Auszahlung nach
   durchgeführter Reise)
 • Reisen sind zwischen Januar und Ende November durchführbar
 • Förderung einmal pro Partnerland und Erasmus+ Aufruf möglich: Es
   können mehrere Länder besucht werden (Förderbetrag für Land mit
   höchster Pauschale)

 • Hinweis: Nur für Partnerländer mit denen bislang kein laufendes Projekt
   besteht

                                              NA DAAD | Leitaktion 1         33
Erasmus+ Mobilität mit Partnerländern
Vorbereitende Reisen

                           • Antrag an NA DAAD (spätestens 2 Wochen vor der Reise)
                           • Prüfung und ggf. Bewilligungsschreiben inkl. Annahmeerklärung an Hochschule
                           • Rücksendung der Annahmeerklärung an NA DAAD (muss vor Beginn der Reise im Original
                Vor          vorliegen)

                           • Reise frei durchführbar
              Während      • Bestätigung der Gasthochschule(n) über Besuch einholen
    Ablauf

                           • Kurzer Reisebericht sowie Bestätigung der Gasthochschule(n) an NA DAAD
                             (innerhalb von 6 Wochen bis spätestens 1.12. des Jahres)
                Nach       • Auszahlung der Pauschale an antragstellende Hochschule

                           • Antragstellung KA107 im nächsten Aufruf
             Aufruf 2022

                                                                       NA DAAD | Leitaktion 1                     34
Erasmus+ Mobilität mit Partnerländern
Vorbereitende Reisen

https://eu.daad.de/die-nationale-agentur/ausschreibungen/foerderung-von-vorbereitungsreisen/de/64391-
projektvorbereitungsreisen-fuer-mobilitaetsprojekte-mit-partnerlaendern-ka107/

                                                   NA DAAD | Leitaktion 1                               35
Erasmus+ Mobilität mit Partnerländern
Einführung in das Projektmanagement aus Hochschulsicht

                                    NA DAAD | Leitaktion 1   36
Erasmus+ Mobilität mit Partnerländern
Projektmanagement
     Antrag gestellt – Bewilligung liegt vor – was tun?
     ➢ Erste Schritte im neuen Projekt:

     ✓ Projektzyklus erarbeiten
      ▪ Managementkalender (Projektlaufzeit, Fristen)
      ▪ Akad. Jahr mit Partnern planen

     ✓ Prozesse gestalten
      ▪ Schnittstellen mit anderen Programmen (etwa Erasmus+ KA103;
        außereuropäische Austauchprogramme)
      ▪ Einbindung in bestehende Abläufe & Angebote
      ▪ Zielgruppen-spezifische Aspekte

                                               NA DAAD | Leitaktion 1   37
Erasmus+ Mobilität mit Partnerländern
Projektmanagement

     ✓ Akteure identifizieren
      ▪ An der eigenen Hochschule
      ▪ An den Partnerinstitutionen
      ▪ DAAD
      ▪ Evtl. National Erasmus Offices im Partnerland

     ✓ Relevante Quellen:
      ▪ Leitfaden des DAAD!
      ▪ EC Program Guide
      ▪ ICM Handbuch
      ▪ FAQs des DAAD

      ▪ S. Downloadcenter der NA DAAD
                                             NA DAAD | Leitaktion 1   38
Erasmus+ Mobilität mit Partnerländern
Projektmanagement: Projektzyklus im akademischen Jahr

Beispiel: Projektplanung mit der Partnerhochschule

                                                     NA DAAD | Leitaktion 1   39
Erasmus+ Mobilität mit Partnerländern
Projektmanagement: Projektzyklus im akademischen Jahr

Beispiel: Studierendenmobilität Outgoing

                                           NA DAAD | Leitaktion 1   40
Erasmus+ Mobilität mit Partnerländern
Projektmanagement: Projektzyklus im akademischen Jahr

Beispiel: Studierendenmobilität Incoming

                                           NA DAAD | Leitaktion 1   41
Erasmus+ Mobilität mit Partnerländern
Informationsmanagement
Interne Kommunikation:

✓ Akteure an der eigenen HS
   ▪ Fachbereiche
   ▪ Finanzabteilung
   ▪ ggf. weitere interne Schnittstellen – Incoming-Bereich,
     Gastwissenschaftler-/ Personalmobilitätbereich; Kooperationen weltweit

✓ Projekt veröffentlichen
     ▪ Webseite, Social Media
     ▪ Ausschreibung

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Erasmus+ Mobilität mit Partnerländern
Informationsmanagement
Externe Kommunikation

✓ Partner so früh wie möglich informieren und einbeziehen!
✓ Identifikation der korrekten Ansprechpartner an Partner HEI!

✓ Folgende Informationen so schnell wie möglich an Partner kommunizieren:
       ▪ Infos zu Budget und Plätzen
       ▪ Fristen, Prozesse
       ▪ Ansprechpartner

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Erasmus+ Mobilität mit Partnerländern
Informationsmanagement
Externe Kommunikation

Vielfalt an Kommunikationswegen:
      ✓ Emails
      ✓ FAQs, Website, Checklisten etc.
      ✓ Online-Meetings (in Gruppen oder individuell; evtl. Einbeziehung der
        Fachbereiche)
      ✓ Online-Info-Sessions (insbes. für neue Partner)
      ✓ Geteilte Online-Ordner
      ✓ Etc.

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Erasmus+ Mobilität mit Partnerländern
Projektumsetzung
➢ WICHTIG für ein erfolgreiches ICM-Projekt:

• Gemeinsam mit den Partnern die Prozesse gestalten
• Frühzeitig Inhalte und Abläufe besprechen, sowohl für das
  Gesamtprojekt als auch für einzelne Mobilitäten

• Ansprechpartner & Zuständigkeiten klar festlegen & kommunizieren
• Unterschiedliche Akteure einbinden (eigene und Partner-HS)
• Aufgaben & Zuständigkeiten frühzeitig klären (Auswahlprozesse;
  Infomanagement; Unterstützungs- und Betreuungsmaßnahmen etc.)

• Begriffe und Kriterien klar definieren & kommunizieren
  (bes. Spracherfordernisse/-niveaus; akad. Kalender & Fristen; Benotung &
  Anerkennung)
• Evt. gemeinsame Maßnahmen gestalten
  (Staff Training Weeks; Summer Schools)       NA DAAD | Leitaktion 1        45
Erasmus+ Mobilität mit Partnerländern
Finanzmanagement
Projektbudget: Details der Bewilligung

 Wieviel Geld steht tatsächlich zur Verfügung? (vs. beantragtem Budget/Land)
 Wie verteilt sich das in der Bewilligung auf die Mobilitäten?
     Anpassung der Budget-/Projektplanung
       ✓ Aufteilung des Budgets intern pro Land – ggf. einzelne
         Projektnummern in SAP anlegen
       ✓ Achtung: Budget muss pro Land verausgabt werden – ist nur
         innerhalb eines Landes flexibel, nicht von einem Land auf das andere
         übertragbar!
       ✓ Bei mehreren HS pro Land die Aufteilung innerhalb des
         Länderbudgets überlegen
       ✓ Überwachung/Finanzplanung nach Land: verschiedene
         Möglichkeiten:
         Software, MT+, Excel > Strukturen rechtzeitig überlegen/festlegen
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Erasmus+ Mobilität mit Partnerländern
Finanzmanagement
Planung der Mobilitätsverwaltung
[Abläufe der Mobilitätsaktivitäten in Teil II am 03.09.2020)
✓ Zahlungsmodalitäten per Mobilitätstyp planen und vorbereiten
       • Rateneinstellungen für Studierendenmobilität
         (70/30 vs. monatliche Raten; Zeitpunkt der ersten Auszahlung)
       • Verfahren für Kurzzeitmobilitäten Incoming (ST)
       • „in kind“-Förderung (etwa Übernahme der Reisekosten)
       • Evtl. Absprachen mit der Finanzverwaltung
✓ Finanzielle Aspekte der Stipendien mit den Partnern klären
       • Fördervoraussetzungen
       • Zuschusshöhe
       • Fristen, Zeitpunkt der Zahlungen

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Erasmus+ Mobilität mit Partnerländern
Finanzmanagement
Organisationsmittel (OS)
✓ Verwendungsrichtlinien prüfen

✓ Mögliche Maßnahmen über OS:
       ✓ Personal
       ✓ Informations- und Vorbereitungsveranstaltungen
       ✓ Sprachkurse (Sprachkursgebühren; Lehraufträge)
       ✓ Visakosten
       ✓ Kulturprogramm; Interkulturelle Trainings; Staff Training Weeks
       ✓ Transfers auf Mobilitätsaktivitäten
✓ Evtl. Absprachen mit Partnern über die Verwendung erforderlich (etwa:
  Finanzierung von Aktivitäten an der Partnerinstitution; anteilige Transfers)

                                                  NA DAAD | Leitaktion 1         48
Haben Sie Fragen zum Projektmanagement ?

      Dann schreiben Sie gerne in den Chat…

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ERASMUS+
Newcomer Online Seminar
Mobilität mit Partnerländern (KA107)

• Svenja Neubauer, NA DAAD
• Christina Bohle, Philipps-Universität
  Marburg
• Andree Klann, Gottfried Wilhelm Leibniz
  Universität Hannover

                                            50
Erasmus+ Mobilität mit Partnerländern
Abkürzungen

 • ECHE        Erasmus Charta für die Hochschulbildung
 • EPS         European Policy Statement
 • HEI         Higher Education Institution
 • KA          Key Action = Leitaktion
 • OS          Organisational Support (Mittel zur Förderung der Projektqualität)
 • SM          Studierendenmobilität
 • SMP         Studierendenmobilität - Praktikum
 • SMS         Studierendenmobilität - Studium
 • ST          Personalmobilität
 • STA         Personalmobilität - Lehre
 • STT         Personalmobilität - Fort- und Weiterbildung
                                              NA DAAD | Leitaktion 1               51
Erasmus+ Mobilität mit Partnerländern
Hinweise zum Projektmanagement:
Vor Beginn der ersten Mobilität
  • Unterzeichnung des Inter-Institutional Agreements zwischen Hochschule im
    Programmland und Hochschule im Partnerland
    IIA enthält Verpflichtung zur Einhaltung der Erasmus-Prinzipien (analog ECHE)

                                                  Die derzeitige Vorlage des IIA
                                                  gilt bis zum Ende der laufenden
                                                  Projekte dieser Programmgeneration.
                                                  Sofern das IIA nur bis zu einem
                                                  früheren Zeitpunkt abgeschlossen
                                                  wurde, das Projekt aber länger
                                                  laufen soll, kann das IIA formlos (per
                                                  E-Mail) in beiderseitigem
                                                  Einverständnis verlängert werden.

 • Mitteilung der OID: Hochschulen in Partnerländern benötigen eine OID, sobald
   sie ausgewählt wurden
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Erasmus+ Mobilität mit Partnerländern
Hinweise zum Projektmanagement:
• Entsendende Hochschule, aufnehmende Hochschule, Teilnehmer schließen
  Vereinbarungen

   ➢ Grant Agreement (Hochschule im Programmland, Teilnehmer)
     muss im Original in der Gefördertenakte vorliegen

   ➢ Learning oder Mobility Agreement (Hochschule im Programmland,
     Hochschule im Partnerland, Teilnehmer)
     gescannte Unterschriften sind zulässig

  Beide Dokumente müssen vor der Mobilität unterzeichnet worden sein.

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Erasmus Mobilität mit Partnerländern
     Übersicht der Agreements im Projekt 2020
     Im Downloadcenter der NA DAAD
      Agreements 2020                                               Filter im Downloadcenter
1.    Grant Agreement studies, traineeships (KA107, EN, 2020)       KA107, 2020, Agreements, Englisch
2.    Grant Agreement teaching, training (KA107, EN, 2020)          KA107, 2020, Agreements, Englisch
                                                                    KA103, KA107, 2020, Agreements,
3.    Learning Agreement studies (KA103, KA107, EN, 2020)
                                                                    Englisch
                                                                    KA103, KA107, 2020, Agreements,
4.    Learning Agreement Studium (KA103, KA107, DE, 2020)
                                                                    Deutsch
5.    Learning Agreement traineeships (KA107, EN, 2020)             KA107, 2020, Agreements, Englisch
                                                                   KA103, KA107, 2020, Agreements,
6.    Mobility Agreement teaching (KA103, KA107, EN, 2020)
                                                                   Englisch
                                                                   KA103, KA107, 2020, Agreements,
7. Mobility Agreement Lehre (KA103, KA107, DE, 2020)
                                                                   Deutsch
                                                                   KA103, KA107, 2020, Agreements,
8. Mobility Agreement training (KA103, KA107, EN, 2020)
                                                                   Englisch
    Mobility Agreement Fort- und Weiterbildung (KA103, KA107, DE, KA103, KA107, 2020, Agreements,
9.
    2020)                                                          Deutsch
                                                                   KA103, KA107, 2020, Agreements,
10. Guidelines Learning Agreement studies (KA103, KA107, EN, 2020)
                                                                   Englisch
11. Guidelines Learning Agreement traineeships (KA107, EN, 2020) KA107, 2020, Agreements, Englisch
                                                                NA DAAD | Leitaktion 1                  54
Erasmus+ Mobilität mit Partnerländern
Förderfähige Mobilitätsaktivitäten

Welche Personengruppen werden gefördert?
• Studierendenmobilität: Auslandsstudium und Auslandspraktikum
• Personalmobilität: Lehre, Fort- und Weiterbildung

Welche Förderung erhalten Teilnehmer und Hochschulen?
• Teilnehmer: Förderung der Aufenthalte und Zuschuss zu Reisekosten
• Hochschulen: Förderung der Organisation der Mobilitäten (OS Mittel)
               350 EUR / Mobilität

• Komplette Zero Grant Mobilitäten

                                               NA DAAD | Leitaktion 1   55
Erasmus+ Mobilität mit Partnerländern
Studierendenmobilität: Förderdauer und Förderhöhe

• Auslandsstudium: 3-12 Monate
• Auslandspraktikum: 2-12 Monate (kein Graduiertenpraktikum!)
• Kombinierte Mobilität: Studies with traineeship: 3-12 Monate

Welche Förderung erhalten Teilnehmer?
• Feste Fördersummen für Aufenthalts- und Reisekosten
        Incomer (Partnerland → Deutschland): 850 Euro/Monat
        Outgoer (Deutschland → Partnerland): 700 Euro/Monat
        Reisekosten gemäß Entfernungsrechner der EU KOM

→Keine Mindestvorgabe zur Erreichung von ECTS Punkten seitens der NA!
→In KA107 keine anteilige Zero Grant Förderung!

                                              NA DAAD | Leitaktion 1    56
Erasmus+ Mobilität mit Partnerländern
Studierendenmobilität: Wer kann gefördert werden?

Auslandsstudium (SMS) und Auslandspraktikum (SMP):
• Studierende aller Fachbereiche
• Studierende aller Studienzyklen: Bachelor, Master, Doktoranden, einzügige
  Studiengänge (z.B. Diplom)
• Incomer und Outgoer

          Outgoer aus Deutschland in Partnerländer der Regionen DCI und EDF:
                             Keine BA/MA Studierenden!

Auslandspraktikum (SMP):
• Förderraten identisch zu SMS (kein top-up für SMP)
• Regionale Einschränkungen (Outgoing in DCI-/EDF- finanzierte Regionen)
  auch für SMP
• Nennung der Partnerorganisation im Antrag nicht verpflichtend

                                                NA DAAD | Leitaktion 1         57
Erasmus+ Mobilität mit Partnerländern
Budget für Deutschland im Aufruf 2020
                                  Budget 2020           Regionale
        Finanzinstrument
                                  Deutschland       Einschränkungen

 Südliche Nachbarschaft (ENI)      4.452.802 €
 Sonderbudget Tunesien              400.000 €
 Sonderbudget Juncker Algerien      300.000 €
 Sonderbudget Juncker
                                    290.000 €
 Nordafrika
 Östliche Nachbarschaft (ENI)      3.197.775 €
 Sonderbudget Georgien              310.000 €
 Sonderbudget Moldau                345.000 €
 Sonderbudget Ukraine               150.000 €
 Russland (ENI & PI)               1.600.223 €
 Lateinamerika (DCI)                918.555 €        Incoming-
 Asien (DCI)                       2.886.129 €   Mobilitäten: ohne
                                                 Einschränkungen
                                                                             Die Teilbudgets KA107 sind für
 Zentralasien (DCI)                 691.265 €
 Mittlerer Osten (DCI)              354.320 €
                                                     Outgoing-               die jeweiligen Aufrufe auch in
                                                  Mobilitäten: nur
 Südafrika (DCI)                    869.015 €    Doktoranden (SM)            unserem Downloadcenter
 Westlicher Balkan (IPA)           4.929.866 €
                                                 und Personal (ST)
                                                                             einsehbar:
 Industrieländer Amerika (PI)       871.560 €

 Industrieländer Asien (PI)         791.203 €                                - Aufruf 2018
                                                         Incoming-           - Aufruf 2019
                                                 Mobilitäten: ohne
                                                  Einschränkungen            - Aufruf 2020
                                                         Outgoing-
 Afrika, Karibik, Pazifik (EDF)    4.089.659 €
                                                   Mobilitäten: nur
                                                 Doktoranden (SM)
                                                  und Personal (ST)
                                                                      NA DAAD | Leitaktion 1                  58
 Summe                            27.447.372 €
Erasmus+ Mobilität mit Partnerländern
Personalmobilität: Förderdauer und Förderhöhe
• Mobilität Fort- und Weiterbildung (STT): 5-60 Tage
• Mobilität Lehre (STA): 5-60 Tage, 8 h Lehrdeputat/Woche
• Kombinierte Mobilität: „Combined teaching and training“: 5-60 Tage,
                                                           4 h Lehrdeputat/Woche
• Eingeladenes Unternehmenspersonal (STA2): kein Mindestlehrdeputat

Welche Förderung erhalten Teilnehmer?
• Incomer (Partnerland → Deutschland): 160 Euro/Tag
• Outgoer (Deutschland → Partnerland): 180 Euro/Tag

• Reisekosten gemäß Entfernungsrechner der EU KOM

                                               NA DAAD | Leitaktion 1              59
Erasmus+ Mobilität mit Partnerländern
Personalmobilität: Eingeladenes Unternehmenspersonal (ST2)
Bei der Förderung von eingeladenem Unternehmenspersonal (ST2) ist folgendes zu
berücksichtigen:
• Förderraten wie STT/STA
• Mindestlaufzeit von STA2: 5 Tage
• Kein Mindestlehrdeputat
• STT2 Outgoing nicht förderfähig

                                             NA DAAD | Leitaktion 1              60
Erasmus+ Mobilität mit Partnerländern
Anhang IV zur FHV 2020: Geltende Förderraten

                                     NA DAAD | Leitaktion 1   61
Erasmus+ Mobilität mit Partnerländern
Hinweise zur Durchführung von Zero Grant Mobilitäten

• Die Förderung von Personen ohne finanziellen Zuschuss für den
  vollständigen Aufenthaltszeitraum ist möglich (Zero Grant
  Geförderte)
• Zero Grant Geförderte müssen alle Erasmus+ Förderkriterien
  erfüllen und ihre Angaben müssen vollständig dokumentiert sein
• Eine anteilige Zero Grant Förderung ist in der Mobilität mit
  Partnerländern (KA107) nicht zulässig
• Zero Grant Mobilitäten lösen nicht automatisch einen zusätzlichen
  Anspruch auf OS-Mittel aus; Beantragung von OS Mitteln für Zero
  Grant Mobilitäten in MT+

                    Aufruf 2020: Durchführung von Zero Grant Mobilitäten mit
                             nicht bewilligten Partnerländern zulässig

                                                NA DAAD | Leitaktion 1         62
Erasmus+ Mobilität mit Partnerländern
Hinweise zur Durchführung von Mobilitäten und
Berichterstattung in MT+

• Verpflichtende Auszahlung von Reisekosten
• Verpflichtende Kommentierung:
    −   EU travel grant not required (ST)
    −   fehlende EU Surveys
    −   abweichende Distance Bands
   − Force Majeure
• Umsetzung von Mobilitäten nur mit bewilligten Partnerhochschulen
• Beantragung von OS Mitteln für Zero Grant Mobilitäten in MT+

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Erasmus+ Mobilität mit Partnerländern
Nachweise und Anerkennung in der Gefördertenakte

• Immatrikulationsbescheinigung bei Incomern:
Gefordert wird ein "Nachweis über den Studierendenstatus". Dieser kann auch
durch eine Nominierungsliste nachgewiesen werden. Vorbildlich wäre hier ein
Zusatz wie „Hereby we confirm that the nominated students are enrolled at
our institution”.
• Anerkennung bei Outgoern:
Für Outgoer soll ein Nachweis über die Anerkennung der im Ausland
erworbenen Leistungen vorliegen.
• Anerkennung bei Incomern:
In der Gefördertenakten der Incomings muss ein Transcript of Records (ToR)
oder eine ausgefüllte Table C des LA vorgehalten werden.
Begrüßenswert wäre auch eine vollständig ausgefüllte Table D oder ein Auszug
aus der Leistungserfassung des Studierenden über die tatsächliche
Anerkennung von der entsendenden Einrichtung.

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Erasmus+ Mobilität mit Partnerländern
Planung und Organisation von Mobilitätsaktivitäten aus
Hochschulsicht

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Mobilitätsaktivitäten aus HS-Perspektive

• Umsetzung orientiert sich an den Mobilitätsphasen
  VOR – WÄHREND – NACH dem Aufenthalt
• Wichtiger Unterschied zu KA103:
  Verantwortung für die Dokumentation der Incomer-Mobilitäten
  liegt bei HS im Programmland!

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Mobilitätsaktivitäten aus HS-Perspektive
Studierendenmobilität Studium (SMS) Outgoing
VOR dem Aufenthalt
• Bewerbungs- und Auswahlverfahren an der eigenen Hochschule
   WICHTIG: Abstimmung der Prozesse/Zuständigkeiten in der eigenen
   Hochschule (Overseas-Bereich im IO; Fachbereiche)
   Nominierung an der Partnerhochschule (Nominierungsliste, evtl. weitere
   Bewerbungsunterlagen)
• Informationen der ausgewählten Studierenden & Aushändigen der
   Studierendencharta
Zentrale Dokumente VOR dem Aufenthalt:
• Learning Agreement before Mobility – vollständig unterschrieben von allen 3
   Parteien, als Scan/Kopie
• Grant Agreement im Original (1 Original an IO, 1 Expl. Original oder Scan an
   Geförderte)
• Informationen zu Visum & Versicherungspflicht, evtl. entsprechende
   Dokumente (im Original) frühzeitig bereitstellen
   >> Auszahlung der 1. Rate i.H.v. 70-80 % spätestens 30 Tage nach GA
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Mobilitätsaktivitäten aus HS-Perspektive

Studierendenmobilität Praktikum (SMP) Outgoing
VOR dem Aufenthalt
• Informationen zu möglichen Praktikumsstellen verbreiten/ausschreiben
• Bewerbungs- und Auswahlverfahren wie bei SMS
    ➢ zusätzlich: Praktikumszusage
• Nominierung und Aushändigung der Studierendencharta
Zentrale Dokumente VOR dem Aufenthalt:
• Learning Agreement for Traineeship before Mobility:
    ➢ vollständig unterschrieben von Studierenden, Heimathochschule und
      Praktikumseinrichtung als Scan/Kopie
• Grant Agreement im Original unterzeichnet durch Studierende/r und
  International Office
    ➢ 1 Original an IO, 1 Expl. (Original oder Scan) an Geförderte/n
• Informationen zu Arbeitsvisum & Versicherungspflicht:
    ➢ Hinweis auf DAAD-Gruppenversicherung
    → Auszahlung der 1. Rate i.H.v. 70-80 % spätestens 30 Tage nach GA

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Mobilitätsaktivitäten aus HS-Perspektive

Studierendenmobilität Studium und Praktikum (SMS & SMP) Outgoing

WÄHREND der Mobilität
• SMS: bei Ankunft: Confirmation of Arrival, von Partner-HS unterzeichnet
• Ggf. Learning Agreement during Mobility
• Ggf. rechtzeitige Verlängerung (> 1 Monat vor geplantem Ende)
• Vor der Abreise: Confirmation of Stay unterzeichnen lassen
   ➢ Aufenthaltsdauer: akademisch bedingter Aufenthaltszeitraum
NACH dem Aufenthalt
• EU-Survey in Mobility Tool+ (innerhalb von 30 Tagen)
• Learning Agreement after Mobility
   ➢ Transcript of Records bzw. Traineeship Certificate/ Praktikumszeugnis
   ➢ Anerkennungsbescheid der eigenen HS
   → Auszahlung der 2. Rate

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Mobilitätsaktivitäten aus HS-Perspektive
Studierendenmobilität Studium (SMS) Incoming
• Bewerbungs- und Auswahlverfahren an der Partner-HS
   WICHTIG: frühzeitige Kommunikation zur eigenen Hochschule inkl.
    ➢ Bewerbungs- und Auswahlkriterien
    ➢ Fristen
    ➢ Bereitstellung von weiteren Informationsmaterialien zu Studienangebot,
      Sprachkursen, Wohnheim, etc.
    ➢ evt. auch gemeinsame oder zweistufige Auswahlverfahren
    ➢ evt. Auswahlverfahren durch Mobilitäten flankierend begleiten, finanziert
      durch STT oder OS
• Erhalt der Nominierungslisten von den Partnern
    ➢ inkl. abgelehnter Bewerbungen mit Begründungen und evtl. Nachrücker
    ➢ s. Vorlage im Downloadcenter
    ➢ evt. Anforderung weiterer Bewerbungsdokumente
• Interne Kommunikation an die Fachbereiche – ggf. Prüfung der Bewerbungen
   durch die Fachbereiche
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Mobilitätsaktivitäten aus HS-Perspektive
Studierendenmobilität Studium und Praktikum (SMS & SMP) Incoming
• VOR dem Aufenthalt:
• Informationen an die nominierten Studierenden zu:
    ➢ Bewerbungsprozess & Fristen
    ➢ Unterkunft
    ➢ Sprachkursen
    ➢ Versicherungen → Hinweis auf DAAD-Gruppenversicherung
    ➢ Visa
    ➢ Learning Agreement before mobility
    • Nach Annahme der Studierenden:
        frühzeitiger Versand von Original-Bestätigungen, Scholarship letters für
        Visumsanträge
    •     → DAAD-IC vor Ort einbeziehen
    •     → ggf. Scan vorab an Botschaft direkt senden
• Zentrale Dokumente:
    ➢ Learning Agreement before Mobility – vollständig unterschrieben als
      Scan/Kopie
    ➢ Grant Agreement als Scan vorab
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Mobilitätsaktivitäten aus HS-Perspektive

Studierendenmobilität Studium (SMS) Incoming
WÄHREND der Mobilität
• Bei Ankunft:
    ➢ Grant Agreement im Original unterzeichnen –
      1 Original an IO, 1 Expl. (Original oder Scan) an Geförderte/n
    ➢ Einschreibung, Behördengänge, etc.
    ➢ Auszahlung 1. Rate, prozentual oder monatlich
         • Reisekosten + 2 Monatsraten abzüglich Semesterbeitrag und 1.
           Monatsmiete
         ➢ Zahlung Semesterbeitrag und 1. Monatsmiete direkt durch IO an
           entsprechende Stellen (vorher)
         ➢ Weitere Raten monatlich
• Evt. Learning Agreement during Mobility

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Mobilitätsaktivitäten aus HS-Perspektive
Studierendenmobilität Studium (SMS) Incoming
Ende des Aufenthalts:
    ➢EU-Survey in Mobility Tool+ 30 Tage vor Abreisedatum
    ➢Begleitung/Hilfestellung bei Abschluss- und Ausreiseprozess
      → am besten vorab per E-Mail an wichtige Schritte erinnern
    ➢Ausstellung der Confirmation of Stay für Studierende
    ➢Auszahlung Abschlussrate VOR Abreise (auf deutsches Konto)

NACH dem Aufenthalt
• Ausstellung des Transcript of Records durch eigene HS
• Anerkennung der Studienleistungen an der Partner-HS
• → Überprüfung der Anerkennung durch Gast-HS durch Learning
  Agreement after Mobility oder äquivalentes Dokument (Scan/Kopie)
• → Anerkennungsprozess der Partner-HS auf Webseiten nachvollziehen
  können, sich nachweisen lassen

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Mobilitätsaktivitäten aus HS-Perspektive

Studierendenmobilität Praktikum (SMP) Incoming
Weitere Hinweise zur Praktikantenmobilität:
    ➢ Praktikanten müssen ebenfalls eingeschrieben werden
    ➢ Versicherungsschutz über Hochschule?
    ➢ Visabestimmungen für Praktikum ggf. anders als für Studium
    ➢ Learning Agreement before mobility muss von 4 Parteien unterschrieben
      werden
    ➢ Praktikum auch an Partnerhochschule möglich

Ende der Mobilität:
    ➢ Zeugnis/Traineeship Certificate durch Praktikumseinrichtung anfordern

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Mobilitätsaktivitäten aus HS-Perspektive

Mitarbeitendenmobilität (STA/STT) Outgoing

VOR Mobilität:
 • Bewerbungs- und Auswahlverfahren an der eigenen Hochschule
   ➢ Abstimmung der Prozesse/Zuständigkeiten in der eigenen HS
      (Dienstreiseantrag, Ausschreibung, ggf. Einladungsschreiben der Gast-HS,
      Auszahlungsmodalitäten)
   ➢ Mobility Agreements/Grant Agreements müssen vorliegen
   ➢ Auszahlung (anteilig oder 100 % vor Beginn der Mobilität)

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Mobilitätsaktivitäten aus HS-Perspektive

Mitarbeitendenmobilität (STA/STT) Outgoing

NACH Mobilität:
 • EU-Survey (Benachrichtigung umgehend nach Beendigung der Mobilität)
 • Einreichung Confirmation of Stay (im Original)
 • ggf. Reisekostenabrechnung

➢ Auszahlung der restlichen Fördersumme
  (innerhalb von 45 Tagen nach Eingang des EU-Surveys)

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Mobilitätsaktivitäten aus HS-Perspektive

Mitarbeitendenmobilität (STA/STT) Incoming
VOR Mobilität:
 • Ausschreibung, Bewerbungs- und Auswahlverfahren an Partner-HS
   (Nominierungsliste, transparentes Verfahren!)
 • Abstimmung auch an der eigenen HS zentral und dezentral bzgl. Platzvergabe,
   Zuständigkeiten, etc.
 • Abstimmung mit den Fachbereichen
• Einladung für Arbeitgeber/Visum frühzeitig erstellen
• Informationen für den Aufenthalt, ggf. Unterstützung bei Visumsbeantragung,
  Zimmersuche, etc.

• Vorbereitung der Mobility Agreements & Grant Agreements (mit
  Erläuterungen zu Verfahren und Fristen)

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Mobilitätsaktivitäten aus HS-Perspektive

Mitarbeitendenmobilität (STA/STT) Incoming

WÄHREND der Mobilität
• Incoming: Auszahlung 100 % der Fördersumme bei Ankunft bzw.
  Unterzeichnung des Grant Agreements (Tipp: Barscheck)
• Alternativ: Förderung in Sachleistung („in kind“) anteilig oder umfänglich
  (Kosten für Reise, Unterkunft)

NACH der Mobilität (Ende des Aufenthalts)
• Confirmation of Stay: Original an Geförderte/n, Kopie/Scan IO
• EU-Survey (evtl. Erläuterungen zum Survey erforderlich)

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Haben Sie Fragen ?

                     NA DAAD | Leitaktion 1   79
Erasmus+ Mobilität mit Partnerländern
Sonderförderung aus Sicht der NA DAAD

                                   NA DAAD | Leitaktion 1   80
Erasmus+ Mobilität mit Partnerländern
Programmschwerpunkt: Inklusion
• Sonderförderung / Langantrag: Projektträger, die Studierende, Graduierte oder
  Hochschulpersonal mit einem GdB50 ausgewählt haben, können bei der NA DAAD
  zusätzliche Mittel zur Deckung der für den Auslandsaufenthalt anfallenden
  Mehrkosten beantragen (bis zu maximal 10.000 EUR / Mobilität)
• Einreichung des Antrags: zwei Monate vor Antritt der Mobilität
• Vorbereitende Reisen (ab GdB 50) in KA107 für den Westlichen Balkan ggf. ab
  2021

                                                NA DAAD | Leitaktion 1            81
Erasmus+ Mobilität mit Partnerländern
Erfassung von „Disadvantaged background“ in MT+

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Erasmus+ Mobilität mit Partnerländern
 Disadvantaged background
Definition von „disadvantaged background“ laut Erasmus+ Programme Guide 2020, S. 10:

• Beeinträchtigungen (d. h. Teilnehmer mit besonderen Bedürfnissen): Menschen mit mentalen (intellektuellen,
  kognitiven, lernbezogenen), körperlichen, sensorischen oder sonstigen Beeinträchtigungen;
• Bildungsprobleme: junge Menschen mit Lernschwierigkeiten, frühe Schulabgänger; Erwachsene mit geringer
  Qualifikation; junge Menschen mit schlechten schulischen Leistungen;
• wirtschaftliche Hindernisse: Menschen mit niedrigem Lebensstandard, geringem Einkommen, Abhängigkeit von
  Sozialleistungen oder ohne Wohnsitz, langzeitarbeitslose Jugendliche oder junge Menschen, die über lange Zeiträume
  in Armut leben, überschuldete Menschen oder Menschen mit sonstigen finanziellen Problemen;
• kulturelle Unterschiede: Einwanderer oder Flüchtlinge oder Nachkommen von Einwanderer- oder Flüchtlingsfamilien,
  Angehörige einer nationalen oder ethnischen Minderheit; Menschen, die sprachlich und kulturell nicht integriert sind;
• Gesundheitsprobleme: Menschen mit chronischen Gesundheitsproblemen, schweren Erkrankungen oder psychischen
  Problemen;
• soziale Hindernisse: Menschen, die wegen ihres Geschlechts, Alters, ihrer ethnischen Herkunft, ihrer Religion, ihrer
  sexuellen Orientierung, einer Behinderung o. Ä. diskriminiert werden; Menschen mit beschränkten sozialen
  Fähigkeiten oder mit antisozialem oder gefährlichem Verhalten; Menschen in einer prekären Situation; (ehemalige)
  Straftäter, (ehemalige) Drogenabhängige oder Alkoholiker; junge und/oder alleinstehende Eltern; Waisen;
• geografische Hindernisse: Bewohner abgelegener oder ländlicher Regionen; Menschen auf kleinen Inseln oder in
  Randregionen; Menschen aus städtischen Problembezirken; Menschen aus strukturschwachen Gebieten
  (unzulängliches öffentliches Verkehrswesen, unzureichende Versorgungseinrichtungen).

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Erasmus+ Mobilität mit Partnerländern
Disadvantaged background
Aufruf 2018:
Tickbox „disadvantaged background“ dient lediglich statistischen Zwecken

Aufruf 2019 und Aufruf 2020:

• Social Top-up für Studierende mit Behinderung (ab GdB 30)
    − Festgelegter Zuschuss von 200 Euro / Monat
    − Nachweis GdB durch Ausweis oder Bescheid des Landessozialamtes, Incomer durch
      ärztliches Attest

• Social Top-up für „Eltern mit Kind(ern)“
    − Festgelegter Zuschuss von 200 Euro / Monat unabhängig von der Anzahl der Kinder
    − Beantragung auch bei Mitreise des Partners möglich;
      eine Doppelförderung des Kindes ist auszuschließen.
    − Werden beide Elternteile bei Mitnahme von mind. zwei Kindern gefördert, können
      beide das Social Top-up beantragen.

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Erasmus+ Mobilität mit Partnerländern
Disadvantaged background Top-up Erfassung in MT+

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Erasmus+ Mobilität mit Partnerländern
Sonderförderung aus Hochschulsicht

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Erasmus+ Mobilität mit Partnerländern
Programmschwerpunkt: Inklusion

Förderung für Teilnehmende mit Behinderung: Umsetzung an der HS

➢ Informationen von den Partnerinstitutionen
   ✓ Evtl. schon Abfragen zu Inklusion im Rahmen der Antragsvorbereitung

    ✓ Outgoing
       • Welche Informationen sind vor der Mobilität bzw. bei der Auswahl
         der Gastinstitution relevant? Welche sind zugänglich?
         (Ansprechpartner, Informationen über Infrastruktur,
         Unterstützungsangebote etc.)
    ✓ Incoming
    • Zugang zum Programm gewährleistet? Aufnahme von
       sozialen Kriterien in Auswahlverfahren?

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Erasmus+ Mobilität mit Partnerländern
Programmschwerpunkt: Inklusion

Förderung für Teilnehmende mit Behinderung: Umsetzung an der HS

➢ Unterstützung von Teilnehmenden mit Special Needs (SM)
   ✓ Outgoing:
       ▪ Was ist bei der Antragstellung zu beachten?
          Langantrag vs. Top-Up
       ▪ Was ist bei der Vorbereitung der Mobilität zu beachten?
          Bedarfsermittlung, Kommunikation mit der Partnerinstitution
   ✓ Incoming:
       ▪ Was ist bei der Antragstellung zu beachten?
          Nachweise; Bedarfsermittlung/Kalkulation des erwarteten
          Unterstützungsbedarfs
       ▪ Welche Unterstützung wird vor Ort benötigt?
       •       Vor – und während der Mobilität
       ▪ Welche Akteure an der HEI muss ich einbeziehen?

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Haben Sie Fragen zur Sonderförderung ?

                                    NA DAAD | Leitaktion 1   89
Erasmus+ Mobilität mit Partnerländern
Force majeure aus Sicht der NA DAAD

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Erasmus+ Mobilität
Höhere Gewalt „force majeure“ – Allgemein

• „force majeure“ regelt den Umgang mit Mobilitäten, die aufgrund
  äußerer Umstände nicht angetreten oder vorzeitig abgebrochen
  wurden.
• Nach Definition und Vorgaben der EU KOM umfasst „force majeure“ im
  Erasmus+ Kontext unvorhersehbare und unabwendbare Situationen
  oder Ereignisse, die nicht auf einen Fehler oder eine Fahrlässigkeit der
  Teilnehmer zurückzuführen sind und die Teilnehmer daran hindern, eine
  Pflicht aus der Vereinbarung zu erfüllen (siehe auch: Anhang I –
  Allgemeine Bedingungen der Finanzhilfevereinbarung).
• Fälle von „force majeure“ müssen von der NA DAAD genehmigt werden.

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Erasmus+ Mobilität
Erasmus+ Mobilität
          Höhere
Höhere Gewalt     Gewalt
              „force     „Force– Majeure“
                     majeure“    Allgemein- Allgemein
• Höhere Gewalt regelt den Umgang mit Abbruch und Nicht-Antritt einer
  Mobilität aufgrund von Ereignissen oder Umständen,
• die von der EU KOM oder der NA DAAD als Fälle von „force majeure“ definiert
  und über das Erasmus+ Mailforum veröffentlicht wurden (z.B. Pandemien,
  Naturkatastrophen, etc.) oder
• die nach individueller schriftlicher Anfrage einer Hochschule im Rahmen einer
  Einzelfallentscheidung durch die NA DAAD genehmigt wurden (z.B. Krankheit
  mit Attest, Trauerfälle im engsten Familienkreis, nicht selbstverschuldete
  Probleme bei der Visumsbeschaffung, etc.).
• In genehmigten Fällen von Höherer Gewalt erhält der Geförderte mindestens
  den Erasmus+ Zuschuss für die tatsächliche Dauer der Mobilitätsphase.
• Alle Fälle von Höherer Gewalt müssen von der NA DAAD genehmigt werden
  und müssen in MT+ als „force majeure“ gekennzeichnet werden.

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Erasmus+ Mobilität
„force majeure“ – Corona
• Grobe Einteilung der möglichen force majeure-Fälle aufgrund des Coronavirus:

• Mobilität wurde nicht angetreten          Alle Details zum Thema unter:
                                                 FAQ für Hochschulen
• Mobilität wurde abgebrochen

• Mobilität wurde abgebrochen, Teilnehmer befindet sich noch im Ausland

• Mobilität wurde abgebrochen, es fallen jedoch noch weitere Kosten an

 Alle in diesem Rahmen entstandenen oder noch fortlaufenden Kosten können
 erstattet werden, sofern ein von allen Parteien unterzeichnetes GA/ LA/ MA
 vorliegt
 ✓ bis zur Höhe der im Grant Agreement vereinbarten Fördersumme bzw. bei
   zusätzlichen Reisekosten auch darüber hinaus über OS- oder Projektmittel
 ✓ die Summe der zu erstattenden Kosten wird als Individual Support bzw. Travel
   Grant in MT+ eingegeben.
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Erasmus+ Mobilität
Erasmus+ Mobilität
            „Force
„force majeure“    Majeure“ - Coronavirus
                – Corona
✓ Mobilität wurde nicht angetreten:
  Abrechnung anhand von Belegen, die der Geförderten-Akte (in Kopie) beigelegt
  werden;
  im MT+ entspricht das Enddatum dem Startdatum.

✓ Mobilität wurde abgebrochen:
  Taggenaue Abrechnung; im MT+ werden die tatsächlichen Aufenthaltsdaten
  eingegeben und wie gewohnt abgerechnet.
✓ Mobilität wurde abgebrochen, Teilnehmer befindet sich noch im Ausland: Zusätzlicher
  Zeitraum, der nach Abbruch aufgrund von Corona im Ausland verbracht wird und ggf.
  über die ursprüngliche Planung hinausgeht, kann gefördert werden; im MT+ wird der
  tatsächliche Aufenthaltszeitraum eingegeben; der vereinbarte Zuschuss wird
  angepasst.

✓ Mobilität wurde abgebrochen, es fallen noch weitere Kosten an:
  Der im Grant Agreement vereinbarte Zuschuss kann ausgezahlt werden; im MT+ wird
  der tatsächliche Aufenthaltszeitraum eingetragen.

                                                 NA DAAD | Leitaktion 1                 94
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