ENERGIE energieberatungAARGAU Förderprogramm - Departement Bau, Verkehr und Umwelt
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
ENERGIE energieberatungAARGAU Förderprogramm Version 1. Januar 2019 Departement Bau, Verkehr und Umwelt
Inhalt Angebot Seite Private Industrie, Landwirtschaft Schutzobjekte Gewerbe, und kirchliche Dienstleistung Gebäude Energieberatung energieberatungAARGAU 3 für alle Kundengruppen Wichtige Hinweise 3 Projektberatung Grobberatung 4 X X Planungsberatung 5 X X eratung Schutzobjekte und B 6 X kirchliche Gebäude Beratung in der Landwirtschaft 7 X Beratung Industrie / Gewerbe / 8 X Dienstleistung Initialberatung-KMU 8 X Betriebsoptimierung Heizungs-Check 9 X X X Gebäudeanalyse GEAK® Plus 10 X X Modernisierungskonzept 11 X X energo PREMIUM © 12 X Studien Machbarkeitsstudien 13 X Förderungen «Das Gebäudeprogramm» Förderungen 15 Förderungen Dritter 15 für alle Kundengruppen energieberatungAARGAU 15 Gebäudehülle Wärmedämmung Fassade, Dach, Wand und 16 Boden gegen Erdreich (M-01) für alle Kundengruppen Gesamtmodernisierung, Bonus Gebäude- 16 hüllen-Effizienz (M-14) Minergie Gesamtmodernisierung mit Minergie- 17 Zertifikat (M-12) für alle Kundengruppen Ersatzneubau Minergie-P (M-16) 17 Anhänge Anhang A 19 Allg. Förderbedingungen zum Förderprogramm des Kantons Aargau Anhang B 21 Spezifische Förderbedingungen für Beratungsdienstleistungen Anhang C 22 Spezifische Förderbedingungen für allgemeine Massnahmen 2
Energieberatung energieberatungAARGAU Wichtige Hinweise Informationen zu Massnahmen, Vorgehensweisen Beratungen oder Förderungen im Zusammenhang mit Im Namen der energieberatungAARGAU stehen Modernisierungen, Um- oder Neubauten sowie aktive Energieberaterinnen und -berater im Antworten zu Vorschriften, Normen oder Vertragsverhältnis mit dem Kanton Aargau. Der Technik aus dem Bereich Energie erhalten Sie bei Beitrag des Kantons Aargau an die Beratungs- der energieberatungAARGAU. Diese Dienst- angebote wird direkt an die jeweiligen Energie- leistungen des Kantons Aargau, telefonisch oder beratenden ausgerichtet. per E-Mail, sind kostenlos. In diesen Fällen, oder wenn zusätzliche Unterstützung durch eine Folgeaufträge Energiefachperson gewünscht wird, wenden Sie Weiterführende Aufträge, welche sich aus der sich an die energieberatungAARGAU. Vorgehensberatung ergeben, dürfen nur angenommen werden, wenn der Hauseigentümer dies ausdrücklich Telefon 062 835 45 40 wünscht und er darauf hingewiesen wurde, dass E-Mail energieberatung@ag.ch diese Folgeaufträge nicht im Rahmen des Energie- beratungsmandates ausgeführt werden. Das Vertrags Öffnungszeiten verhältnis zwischen den Hauseigentümern und den Montag bis Freitag, 08.30 bis 12.00 Uhr Energieberatenden ist privatrechtlicher Natur. und 13.30 bis 16.30 Uhr Ingenieursdienstleistungen Beratungsdienstleistungen sind keine Ingenieurs- dienstleistungen im Sinne von Ausschreibungs- und Ausführungsplanungen. energieberatungAARGAU, Telefon 062 835 45 40, E-Mail energieberatung@ag.ch Weitere Informationen finden Sie unter www.ag.ch/energie > Bauen & Energie > energieberatungAARGAU 3
Energieberatung Projektberatung Grobberatung Ziel Ergebnis Mit der Grobberatung werden Fragen im Bereich Die im persönlichen Gespräch erteilten Informa- der Haustechnik und / oder zur Gebäudehülle tionen werden in einem Kurzbericht festgehalten oberflächlich analysiert und grob beantwortet. und den Beratungsempfängern abgegeben. Die Beratung erfolgt in der Regel vor Ort. Kosten Gebäudehülle Förderbeitrag Kanton: Fr. 350.– – Dämmen Dach, Fassade, Kellerdecke etc. Kundenbeteiligung: ≥ Fr. 150.– – Fensterersatz – Wärmebrücken Haustechnik – Einsatz erneuerbarer Energien – Mögliche Heizsysteme – Raumkomfort Allgemein – Information zu Fördermitteln und Steuer- einsparungen – Tipps zu weiterem Vorgehen Beachten Sie die Bedingungen – Tipps zu Beleuchtung und Haushaltgeräten in den Anhängen A und B. 4
Projektberatung Planungsberatung Ziel Ergebnis Bevor das geplante Projekt in die Detailbearbei- Die im persönlichen Gespräch erteilten tung respektive zur Ausführung kommt, können Informationen werden in einem Kurzbericht Bauherren zusammen mit ihren Projektbeteiligten, festgehalten und den Beratungsempfängern wie Architekten und / oder Haustechnikplanern, abgegeben. ihr Vorhaben durch Energieberatende auf energe- Kosten tische Optimierungen und den rationellen und umweltschonenden Einsatz von Energie prüfen Förderbeitrag Kanton: Fr. 400.– lassen. Die Beratung erfolgt in der Regel im Kundenbeteiligung: ≥ Fr. 200.– Büro der Energieberatenden. Gebäudehülle – Dämmperimeter / Dämmkonzept – Wärmebrücken – Sommerlicher Wärmeschutz Haustechnik – Einsatz erneuerbarer Energien – Heizsystem und elektrische Verbraucher Beachten Sie die Bedingungen – Raumkomfort / Lufterneuerung in den Anhängen A und B. energieberatungAARGAU, Telefon 062 835 45 40, E-Mail energieberatung@ag.ch Weitere Informationen finden Sie unter www.ag.ch/energie > Bauen & Energie > energieberatungAARGAU 5
Energieberatung Projektberatung Beratung Schutzobjekte und kirchliche Gebäude Ziel Energie- und Haustechnik – Wärmeverteilung Unter Berücksichtigung der baukulturellen Rele- – Heizungssteuerungen vanz der Schutzansprüche sowie der besonderen – Einsatz erneuerbarer Energien bauphysikalischen Bedingungen soll der Erhalt – elektrische Verbraucher / Beleuchtung der Bausubstanz sichergestellt werden. Folgende Objekte können von dem Angebot profitieren: Umsetzung – Denkmalschutzobjekte – Massnahmen-Empfehlung mit Kostenschätzung – Schützenswerte Bauten und Angabe möglicher Förderungen – Sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz – Vorgehensempfehlung unter Berücksichtigung – Kirchliche und sakrale Gebäude von möglichen Synergien Grundlagen Ergebnis – Baukulturelle Relevanz des Gebäudes und Die im persönlichen Gespräch erteilten Informa- künstlerische Ausstattung tionen werden in einem Bericht festgehalten und – Schutzansprüche bezüglich der Kantonalen dem Beratungsempfänger abgegeben. Werden Denkmalpflege bzw. der Fachstelle OSS mehrere Gebäude gleichzeitig analysiert, wird im – Ist-Zustand und Nutzung Bericht auf jedes Gebäude einzeln eingegangen. – Gemessene Energieverbrauchsdaten / Energiekennzahl Kosten Die Beratung wird pro beheiztes Gebäude geför- Betrieb und Nutzung dert. Bei der Erstberatung sollen alle Gebäude – Betriebsoptimierung, insbesondere bei am Standort und pro Körperschaft begutachtet temporär belegten Gebäuden werden. Werden gleichzeitig mehrere Gebäude – Raumklima / korrektes Lüften am selben Standort und derselben Körperschaft untersucht, können die Förderbeiträge für maximal Gebäudemodernisierung drei Gebäude kumuliert werden. – Substanzerhalt und Energieeffizienz – Möglichkeiten, Grenzen und Risiken Förderbeitrag Kanton: Fr. 600.– (pro Gebäude) der baulichen Anpassung Kundenbeteiligung: ≥ Fr. 200.– – Bauökologie und Bauphysik (Feuchte, Schwärzungen, Schimmel) Hinweis: Wird ein Schutzobjekt, wie beispielsweise ein Wohngebäude in einer Altstadt, analysiert, kann im Rahmen der Beratung für Schutzobjekte und kirchliche Gebäude gleichzeitig ein GEAK® Plus erarbeitet werden, welcher auch gefördert wird (Förderbeitrag gemäss GEAK® Plus). 6
Projektberatung Beratung in der Landwirtschaft Ziel Ergebnis Die Beratung zeigt, wie der direkte Energieeinsatz Die im persönlichen Gespräch erteilten Informa- in einem landwirtschaftlichen Betrieb optimiert, tionen werden in einem Bericht festgehalten die Effizienz der eingesetzten Energie gesteigert und zusammen mit einem Massnahmenkatalog und die Energiekosten gesenkt werden können. und Empfehlungen dem Beratungsempfänger Die Beratung beschränkt sich auf die Innen- abgegeben. wirtschaft und die landwirtschaftlichen Gebäude. Kosten Der Landwirt stellt dem Berater vorab den Betriebsspiegel und die Verbrauchsdaten zur Förderbeitrag Kanton: Fr. 800.– Verfügung. Kundenbeteiligung: Fr. 250.– Hinweise: Leistungen – Die Beratung in der Landwirtschaft bezieht sich – Analyse des Energieverbrauchs ausschliesslich auf Ökonomiegebäude und die Innen- – Effizienzsteigerungspotenzial pro Betriebszweig wirtschaft. (Rindviehstall, Schweinestall, Geflügelstall) – Die Beratung in der Landwirtschaft ist ein Gemein- – Massnahmenkatalog mit Hinweisen zur schaftsprojekt der Abteilung Energie sowie der Abteilung Wirtschaftlichkeit Landwirtschaft des Kantons Aargau. – Potenzial Nutzung Solarstrom und weiterer erneuerbarer Energien Beachten Sie die Bedingungen – Hinweis zu Förderungen in den Anhängen A und B. energieberatungAARGAU, Telefon 062 835 45 40, E-Mail energieberatung@ag.ch Weitere Informationen finden Sie unter www.ag.ch/energie > Bauen & Energie > energieberatungAARGAU 7
Energieberatung Projektberatung Beratung Industrie / Gewerbe / Dienstleistung Ziel Ergebnis Die Beratung für Industrie, Gewerbe und Dienst Die im persönlichen Gespräch erteilten Informa- leistung soll die Steigerung von Energieeffizienz tionen werden in einem Kurzbericht festgehalten potenzialen in den Bereichen Betrieb, Unterhalt und den Beratungsempfängern abgegeben. sowie Prozesse und Produktion ermitteln. Kosten Einfache Massnahmen und weitere Planungs- schritte sind aufzuzeigen. Die Beratung erfolgt in Förderbeitrag Kanton: Fr. 450.– der Regel vor Ort. Kundenbeteiligung: ≥ Fr. 500.– Haustechnik – Betriebsoptimierung Beachten Sie die Bedingungen – Einsatz erneuerbarer Energien in den Anhängen A und B. Prozesse / Produktion – Abwärmenutzung – Prozesswärme / Prozesskälte – Druckluft – Motoren / Steuerung Initialberatung-KMU Ziel Ergebnis Vorortberatung für KMU zur groben Potenzial- Schriftlicher Kurzbericht inklusive Erhebung abschätzung und Evaluation eines weiter- eines Unternehmensspiegels und Empfehlungen führenden Beratungsprodukts wie beispielsweise: für weiterführende Beratungen. PEIK, Industrie / Gewerbe / Dienstleistung, Kosten energoPREMIUM etc.). Förderbeitrag Kanton: Fr. 350.– Kundenbeteiligung: ≥ Fr. 150.– Beachten Sie die Bedingungen in den Anhängen A und B. 8
Bild: energo Betriebsoptimierung Heizungs-Check Ziel Ergebnis Kontrolle der Heizung durch ausgewiesene Die im persönlichen Gespräch erteilten Informa- Heizungsfachleute, bei der aufgezeigt wird, tionen werden auf einer Checkliste festgehalten wo energetisches Optimierungspotenzial vorhan- und dem Beratungsempfänger abgegeben. den ist, und wie der Energieverbrauch durch Kosten einfache Massnahmen gesenkt werden kann. Muss die Heizung in absehbarer Zeit ersetzt Förderbeitrag Kanton: Fr. 200.– werden, wird aufgezeigt, welche Heizungs- Kundenbeteiligung: Fr. 100.– systeme sich eignen, um die Liegenschaft künftig Hinweise: effizient und umweltschonend zu beheizen. – Unter www.ag.ch/energie > Bauen & Energie > energieberatungAARGAU finden Sie einen Leistungen Heizungs-Check Installateur, der zur Durchführung eines Heizungs- – Objektbegehung und neutrale persönliche Checks berechtigt ist. Beratung durch Heizungsfachleute – Der Heizungs-Check ist ein Gemeinschaftsprojekt – Kontrolle der Wärmeerzeugung, -verteilung und der Abteilung Energie des Kantons Aargau und der -abgabe des Gebäudetechnik-Verbands suissetec aargau. – Kontrolle der Brauchwassererwärmung – Hinweise über einen möglichen Systemwechsel inkl. Empfehlung – Weitere Erläuterungen zur persönlichen Energie- buchhaltung und zu weiteren Dienstleistungen Beachten Sie die Bedingungen der energieberatungAARGAU in den Anhängen A und B. energieberatungAARGAU, Telefon 062 835 45 40, E-Mail energieberatung@ag.ch Weitere Informationen finden Sie unter www.ag.ch/energie > Bauen & Energie > energieberatungAARGAU 9
A B heute C D E F früher G Energieberatung Gebäudeanalyse GEAK® Plus Ziel – Aufzeigen der möglichen Energieeffizienz steigerung Mit dem GEAK® Plus erhalten Liegenschaftsbe- – Investitionskostenschätzung und mögliche sitzer eine Analyse des energetischen Zustands Fördergelder und der Effizienz ihres Gebäudes. Der Zustand – Vorschläge für weiteres Vorgehen wird auf der Energieetikette in den Klassen A – Persönliche Präsentation und Erklärung des (sehr effizient) bis G (wenig effizient) angezeigt. Beratungsberichtes Im Beratungsbericht wird in mindestens zwei bis Ergebnis drei Varianten mit konkreten Massnahmen auf- GEAK® Plus gezeigt, wie das Gebäude im Bereich Energie effizienz optimiert und modernisiert werden kann. Kosten Weiter wird aufgezeigt, welche Wirkung und Förderbeitrag Kanton: Fr. 800.– für Einfamilienhäuser, Kosten die einzelnen Massnahmen verursachen Fr. 1’100.– für Mehrfamilienhäuser und wie viel Fördergelder beantragt werden Kundenbeteiligung: gemäss Offerte Energie- könnten. beratende beziehungsweise GEAK®-Experten Leistungen GEAK® Plus Hinweis: GEAK®-Experten finden Sie auch unter – Objektbegehung und neutrale persönliche www.geak.ch Beratung – Analyse des Ist-Zustands (Ausstellung einer Energieetikette) – Berichterstellung mit mindestens zwei bis Beachten Sie die Bedingungen drei Modernisierungsvarianten in den Anhängen A und B. 10
A heute B C D E F früher G Gebäudeanalyse Modernisierungskonzept Ziel Energie- und Haustechnik – Einsatz erneuerbarer Energien Mit dem Modernisierungskonzept soll vor Beginn – Kostenvergleich verschiedener Heizsysteme der Ausführungsplanung ein Konzept erarbeitet bzw. Warmwasseraufbereitungen werden, bei dem sichergestellt wird, dass ener- – Raumkomfort getisch sinnvolle und auf die effektiven Kunden- – Elektrische Verbraucher / Beleuchtung bedürfnisse und Nutzungsstrategien ausgerichtete Massnahmen getroffen werden, dies unter Finanzierung / Wirtschaftlichkeit Berücksichtigung der technisch und wirtschaftlich – Kostenschätzung (Angabe der Genauigkeit) optimalen Reihenfolge. Diese Konzepterarbeitung – Betriebskosten erfolgt in der Regel im Anschluss an eine Energie- – Förderbeiträge beratung. – Steuerliche Aspekte Grundlagen Umsetzung – Leistungsbeschrieb auf Basis Vorprojekt SIA 108 – Vorgehensempfehlung – Ist-Zustand – Umsetzungsplan – Aufgabenstellung / Zielsetzung – Nutzungsstrategie Ergebnis – Energetische Zielsetzung (Einsparpotenzial) Strategisches Modernisierungskonzept Gebäudemodernisierung Kosten – Architektonisches Konzept und Gebäudehülle Förderbeitrag Kanton: Fr. 1’200.– – Strategische Optionen (Sofortmassnahmen / Kundenbeteiligung: gemäss Offerte Konzeptersteller gesamte oder etappierte Modernisierung, Ersatzneubau) Hinweis: Wird ein Modernisierungskonzept erarbeitet, – Schnittstellen bei Etappierung kann gleichzeitig ein GEAK® Plus erarbeitet werden, welcher – Hinweise auf architektonische und technische auch gefördert wird (Förderbeitrag gemäss GEAK® Plus). Detaillösungen im Bereich von Schichten und Anschlüssen Beachten Sie die Bedingungen – Nebeneffekte (Bewohnbarkeit während Bauphase) in den Anhängen A und B. energieberatungAARGAU, Telefon 062 835 45 40, E-Mail energieberatung@ag.ch Weitere Informationen finden Sie unter www.ag.ch/energie > Bauen & Energie > energieberatungAARGAU 11
Energieberatung Gebäudeanalyse energo © PREMIUM Ziel Ergebnis Mit dem energo © PREMIUM erhalten Eigentümer energo © PREMIUM Grobanalyse mit Beratungs von komplexeren Gebäuden, beispielsweise mit bericht Mischnutzung oder Arealen, eine Grobanalyse Kosten des energetischen Zustands und der Effizienz. Die Kosten und der Förderbeitrag richten sich Leistungen energo PREMIUM © nach der Komplexität des Gebäudes und sind wie – Objektbegehung und neutrale persönliche folgt abgestuft: Beratung – Objektbewertung mit Zustandsanalyse der Förderbeitrag Kanton Anlagen Fr. 1’500.– (Gebäudekomplexität einfach) – Modernisierungsbedarf von Gebäudehülle und Fr. 2’200.– (Gebäudekomplexität mittel) Haustechnik Fr. 3’300.– (Gebäudekomplexität schwierig) – Investitionskostenschätzung zur Werterhaltung – Zeitplan des voraussichtlichen Erneuerungs- Kundenbeteiligung: gemäss Offerte energo® zeitpunkts pro Bauteil – Vergleich mit typenähnlichen Gebäuden bezüglich CO2-Emissionen – Aufzeigen des möglichen Energieeinspar- potenzials unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit und des Einsatzes von erneuerbaren Energien – Vorschläge für weiteres Vorgehen – Persönliche Präsentation und Erklärung des Beachten Sie die Bedingungen Beratungsberichtes in den Anhängen A und B. 12
Bild: energo Studien Machbarkeitsstudien Ziel Ergebnis Unterstützt werden Machbarkeitsstudien für Machbarkeitsstudie grosse Produktionsanlagen im Bereich erneuer- Kosten barer Energien, Potenzialanalysen für Abwasser- wärmenutzung, Nutzung von Biomasse sowie für Förderbeitrag Kanton: max. 50 Prozent, die Erstellung von Nah- und Fernwärmenetzen. höchstens Fr. 5’000.– Der Schwerpunkt der Machbarkeitsstudie muss auf der Nutzung erneuerbarer Energien liegen. Darin wird die technische Umsetzbarkeit unter Berücksichtigung von wirtschaftlichen Aspekten aufgezeigt. Reine Planungsaufgaben und Variantenstudien für den Wärmeerzeugungsersatz gelten nicht als Machbarkeitsstudie. Beilagen Unterstützungsantrag – Projektbeschrieb – Kostenaufstellung für Leistungsumfang der Beachten Sie die Bedingungen Machbarkeitsstudie (Offerte) in den Anhängen A und B. energieberatungAARGAU, Telefon 062 835 45 40, E-Mail energieberatung@ag.ch Weitere Informationen finden Sie unter www.ag.ch/energie > Bauen & Energie > energieberatungAARGAU 13
Weitere Informationen und mehr zu den Dienst- leistungen der energieberatungAARGAU erfahren Sie in den beiden Videos «Der Weg zur Energie- beratung» und «Das Beratungsgespräch» unter www.ag.ch/energie > Bauen & Energie > energieberatungAARGAU 14
Förderungen «Das Gebäudeprogramm» Förderungen Förderungen Dritter Modernisieren und profitieren Energiefranken Ob bei einem Einfamilienhaus, einem Mehr- Neben den Kantonen gibt es von Bund, familienhaus oder einem Dienstleistungsgebäude: Gemeinden, Energieversorgern und Stiftungen Eine Investition in Energieeffizienz lohnt sich! weitere Förderprogramme. Sie profitieren von Fördergeldern und langfristig Anhand der Postleitzahl des Gebäudestandorts auch von tieferen Energiekosten. Und Sie leisten erhalten Sie eine Auflistung aller Energie-Förder- einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. programme. Die Beiträge der Förderstellen können in Einzel- Sichern Sie sich jetzt Ihre Förderbeiträge fällen kumuliert werden, manchmal schliessen «Das Gebäudeprogramm» leistet im Kanton sie sich jedoch gegenseitig aus. Stellen Sie Ihr Aargau Beiträge an Modernisierungen mit wärme- Gesuch möglichst frühzeitig, denn die meisten gedämmten Gebäudeteilen (Wand, Dach, Programme verlangen das Gesuch vor Beginn Boden), Gesamtmodernisierungen mit Minergie- der Realisierung. Zertifikat und an Ersatzneubauten welche den Minergie-P Standard erreichen. Das Förderpro- Hier finden Sie die aktuelle Übersicht gramm wird aus der CO2-Abgabe finanziert, die der Förderprogramme: auf fossile Energieträger erhoben wird. www.energie-experten.ch Kontakt für allgemeine Fragen: energieberatungAARGAU energieberatungAARGAU Wichtige Grundsätze für ein Modernisierungs- Telefon 062 835 45 40 projekt sind eine sorgfältige Planung und Vorbe- E-Mail energieberatung@ag.ch reitung sowie eine gute Ausführungsqualität. Besonders zu berücksichtigen sind die Abhängig- Fragen zum Fördergesuch: keiten zwischen verschiedenen Bauteilen. Damit «Das Gebäudeprogramm» können Kosten reduziert und ein verbesserter Gebäudehülle (M-01) und (M-14), siehe Seite 16 Werterhalt Ihrer Liegenschaft gesichert werden. Telefon 062 835 45 35 www.dasgebaeudeprogramm.ch Die energieberatungAARGAU unterstützt Sie E-Mail aargau@dasgebaeudeprogramm.ch gerne bei Ihren Vorhaben. Minergie (M-12) und (M-16), siehe Seite 17 energieberatungAARGAU energieberatungAARGAU Telefon 062 835 45 40 Telefon 062 835 45 40 E-Mail energieberatung@ag.ch E-Mail energieberatung@ag.ch 15
Förderungen «Das Gebäudeprogramm» Gebäudehülle: Wärmedämmung Fassade, Dach, Wand und Boden gegen Erdreich (M-01) Massnahme Bedingungen Förderbeiträge Gebäudehülle U-Wert ≤ 0.20 W/m2 K Fr. 40.– pro m2 Wand und Boden mehr als 2 m im Erdreich: U-Wert ≤ 0.25 W/m2 K Aktion 2019 Fr. 20.– pro m2 zusätzlich für Aussenwand gegen Aussenklima Gesamtmodernisierung, Bonus Gebäudehüllen-Effizienz (M-14) Massnahme Bedingungen Förderbeiträge Bonus Gesamtmodernisierung mindestens 90 % der Haupt- Fr. 20.– pro m2 flächen (Fassade und Dach) gemäss «Gebäudehülle» gedämmt. Beachten Sie die Bedingungen in den Anhängen A und C. Informationen zum Thema Gebäudehülle (M-01) und (M-14) erhalten Sie unter Telefon 062 835 45 35, www.dasgebaeudeprogramm.ch, E-Mail aargau@dasgebaeudeprogramm.ch 16
Minergie: Gesamtmodernisierung mit Minergie-Zertifikat (M-12) Standard Gebäudekategorie Förderbeiträge Minergie(-A) Einfamilienhaus Fr. 100.– pro m2 EBF Mehrfamilienhaus Fr. 60.– pro m2 EBF Nicht-Wohnbau Fr. 40.– pro m2 EBF Minergie-P(-A) Einfamilienhaus Fr. 155.– pro m2 EBF Mehrfamilienhaus Fr. 90.– pro m2 EBF Nicht-Wohnbau Fr. 65.– pro m2 EBF Ersatzneubau Minergie-P (M-16) Standard Gebäudekategorie Förderbeiträge Minergie-P(-A) Einfamilienhaus Fr. 75.– pro m2 EBF Mehrfamilienhaus Fr. 40.– pro m2 EBF Nicht-Wohnbau Fr. 30.– pro m2 EBF Beachten Sie die Bedingungen in den Anhängen A und C. Informationen zum Thema Minergie (M-12) und (M-16) erhalten Sie unter energieberatungAARGAU, Telefon 062 835 45 40, E-Mail energieberatung@ag.ch 17
Anhang A – Allgemeine Förderbedingungen zum Förderprogramm des Kantons Aargau Version 1. Januar 2019 Fördersätze und Bedingungen Weitere Bedingungen – Für Förderprogramm und Fördergesuche gelten die – Die im Gesuch enthaltenen Angaben sind für die Bemes- Förderbedingungen mit dem jeweils gleichen Ausgabe- sung und Auszahlung des Förderbeitrags verbindlich. datum. – Wird ein Projekt bzw. die Anlage nicht wie im Förder- – Es gelten jeweils die Fördersätze und Förderbedingungen entscheid beschrieben realisiert, so ist dies der zum Zeitpunkt des Gesucheingangs. Bei Beratungen gilt Bearbeitungsstelle vor der Realisierung zu melden. der Zeitpunkt des Beratungstermins. – Die Abteilung Energie hat jederzeit das Recht, Einsicht in – Gefördert werden Massnahmen gemäss gültigem Förder- die mit Fördergesuchen zusammenhängenden Akten programm, sofern sie zur Verminderung der CO2-Emissi- zu verlangen und Kontrollen an den ausgeführten Bauten onen von Gebäuden beitragen und die Anlagen nicht dem und Anlagen vorzunehmen. Die Bauherrschaft garantiert Bau und Betrieb von Luxusgütern dienen. einen freien Zugang zu den entsprechenden Bauten und – Der Förderbeitrag richtet sich nach der Wirtschaftlichkeit Anlagen. und den verfügbaren Fördermitteln. – Mit der Förderung durch den Kanton Aargau werden die – Förderbeiträge werden nicht verzinst. gesamten anrechenbaren CO2-Reduktionen an den Kanton abgetreten. Eine Aufteilung der CO2-Reduktion zwischen dem Kanton und Dritten, zum Beispiel mit KliK (Stiftung Einreichen des Fördergesuchs Klimaschutz und CO2-Kompensation), oder der Verkauf von CO2-Zertifikaten ist unzulässig. Das Fördergesuch mit den erforderlichen Beilagen muss – Die Einreichung eines Fördergesuchs und die Ausstellung unterzeichnet und vor Bau- bzw. Installationsbeginn per Post eines Förderentscheids entbindet die Bauherrschaft an die jeweilige Bearbeitungsstelle (siehe Fördergesuch) nicht davon, die für den Bau und Betrieb der Bauten bzw. eingereicht werden. Es gilt das Datum des Poststempels. Anlagen erforderlichen Bewilligungen einzuholen oder Meldungen vorzunehmen bzw. geltende Vorschriften Unvollständige Fördergesuche werden an die Bauherrschaft einzuhalten. Die Ausstellung eines Förderentscheides zurückgeschickt. bedeutet insbesondere nicht, dass die für das Vorhaben massgebenden bau-, energie-, umwelt- oder anderweitig Für Beratungsdienstleistungen ist kein Fördergesuch nötig, relevanten öffentlich rechtlichen Anforderungen geprüft da sie direkt über die energieberatungAARGAU abgewickelt und bewilligt sind. werden. Haftung Bearbeitung des Fördergesuchs – Der Kanton Aargau, vertreten durch die Abteilung Energie, Die Fördergesuche werden in vier bis sechs Wochen nach haftet nicht für Schäden, die: Eingang bearbeitet und abschliessend beurteilt. – mit der Planung, der Erstellung und dem Betrieb der geförderten Bauten oder Anlagen oder mit den damit zusammenhängenden Arbeiten entstehen; Zustellung der Förderzusicherung − im Zusammenhang mit Beratungsdienstleistungen stehen, die im Rahmen von energieberatungAARGAU Nach erfolgreicher Prüfung des Gesuchs wird der Bauherr- von Vertragspartnern des Kantons Aargau erbracht schaft eine Förderzusicherung in Form eines Entscheids per wurden; Post zugestellt. − aufgrund mangelnder Erfüllung von Leistungsgarantien bei Anlagen oder ungenügender energetischer Wirkung bei Bauten entstehen. Gültigkeitsdauer, Zusicherungsfrist – Bei Beratungsdienstleistungen besteht ein Vertrags- verhältnis zwischen den Energieberatenden und den Ein Förderentscheid ist zwei Jahre ab Datum der Zusage Beratungsempfängern und ist privatrechtlicher Natur. ültig (bei Minergie-Förderungen drei Jahre). Vor Ablauf g dieser Frist muss das Projekt realisiert und das Abschluss- formular eingereicht sein. Eine Ausnahme ist möglich, wenn vor Ablauf dieser Frist ein begründeter Antrag auf Fristverlängerung eingereicht wird (Datum Poststempel). 19
Auszahlung von Förderbeiträgen Abzug von Förderbeiträgen in der Steuererklärung Voraussetzung für die Auszahlung von Förderbeiträgen ist, – F örderbeiträge müssen in der Steuererklärung bei der Fest- dass die erforderlichen Abrechnungsunter-lagen vor Ablauf legung der Liegenschafts-unterhaltskosten berücksichtigt der Zusicherungsfrist an die jeweilige Bearbeitungsstelle und von den anrechenbaren Unterhaltskosten abgezogen (siehe Fördergesuch) eingereicht werden. Es gilt das Datum werden. des Poststempels. – Honorarkosten für Beratungsdienstleistungen, deren Massnahmen danach mindestens teilweise ausgeführt – Die Abrechnung muss mittels unterzeichnetem Projekt- wurden, können zu 100 Prozent als Liegenschaftsunterhalt abschluss mit allen erforderlichen Beilagen eingereicht in der Steuererklärung in Abzug gebracht werden. Erfolgt werden. Die erforderlichen Beilagen sind im Förderentscheid keine Ausführung, so gelten die Auslagen als Einkom- aufgeführt. mensverwendung und können nicht als Liegenschaftsun- – Die Auszahlung von Förderbeiträgen erfolgt in der Regel terhalt in Abzug gebracht werden. 30 Tage nach Vorliegen der vollständigen Abrechnungs- unterlagen ausschliesslich an die Bauherrschaft (direkte Förderung). Auflagen bei vermieteten oder verpachteten Objekten – Die Beratungsdienstleistungen werden nach deren Beendi- gung durch die Leistungser-bringenden den Beratenen in Führen bei vermieteten oder verpachteten Objekten die Rechnung gestellt. Der durch den Kanton Aargau geleistete Investitionen zu einer Mietzins- /Pachtzinserhöhung, muss Förderbeitrag wird dabei auf der Abrechnung ausgewiesen der Förderbeitrag vom mieter- /pächterseitig zu tragenden und in Abzug gebracht (indirekte Förderung). Investitionskostenanteil abgezogen werden. Die Beitrags- – Förderbeiträge erfolgen in Form von Investitionsbeiträgen. empfangenden verpflichten sich, Mieter und Pächter über die Auszahlung von Förderbeiträgen zu informieren. Anspruch auf Förderbeiträge Datenschutz Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Förderbeiträge. Die Förderzusicherung erfolgt explizit unter dem Vorbehalt, Die Beitragsempfangenden nehmen zur Kenntnis und sind dass zum Auszahlungszeitpunkt ausreichend bewilligte ausdrücklich damit einverstanden, dass die schweizerischen Mittel zur Verfügung stehen. Steuerbehörden (Gemeinden, Kantone, Bund) über ausbe- zahlte Förderbeiträge auf Anfrage oder automatisch in Kennt- Förderberechtigt sind Gebäude und Anlagen, wenn sie auf nis gesetzt werden können. Kantonsgebiet stehen und sämtliche weiteren Bedingungen erfüllt sind. Der Kanton ist berechtigt, die Gewährung von Förderbei- trägen gegenüber Mietern und Pächtern sowie gegenüber Beratungsdienstleistungen sind förderberechtigt, wenn das Schlichtungsstellen und Gerichtsbehörden auf Anfrage hin betroffene Gebäude auf Kantonsgebiet steht und sämtliche zu bestätigen und den genannten Amtsstellen gegebenen- weiteren Bedingungen erfüllt sind. falls entsprechende Unterlagen auszuhändigen. Rechtliche Grundlagen Rechte an Beratungsergebnissen Bund Über sämtliche im Rahmen der energieberatungAARGAU Art. 15 des Energiegesetzes des Bundes vom 26. Juni 1998 erarbeiteten Dokumente kann der Kanton Aargau frei (EnG, SR 730.0); verfügen. Die Bauherrschaft kann die Ergebnisse dieser Art. 17 der Energieverordnung des Bundes vom 7. Dezember Beratungen bei einer weiteren Projektbearbeitung 1998 (EnV, SR 730.01). weiterverwenden. Kanton § 16 Abs. 2 des Energiegesetzes des Kantons Aargau vom 17. Januar 2012 (EnergieG, SAR 773.200); § 8 der Energieverordnung des Kantons Aargau vom 4. Juni 2014 (EnergieV, SAR 773.211). 20
Anhang B – Spezifische Förderbedingungen für Beratungsdienstleistungen (indirekte Förderungen) Version 1. Januar 2019 Grobberatung Modernisierungskonzept Die Grobberatung kommt nur dann zur Anwendung, Der Kanton Aargau fördert Modernisierungskonzepte, die wenn die Gesamtbeurteilung des Gebäudes im Rahmen durch qualifizierte Fachspezialisten erstellt werden, welche einer Gebäudeanalyse als nicht sinnvoll erachtet wird. über einen Vertrag mit dem Kanton Aargau verfügen. Förderungen für die Erstellung eines Modernisierungs- Beratung Industrie / Gewerbe / Dienstleistung konzepts werden für Gebäude, die mindestens 15 Jahre alt sind, gewährt. Frühestens nach 10 Jahren kann eine Die Beratung Industrie / Gewerbe / Dienstleistung kommt erneute Förderung für die Ausarbeitung eines neuen Moder- nur dann zur Anwendung, wenn die Gesamtbeurteilung nisierungskonzepts beantragt werden. des Gebäudes im Rahmen einer Gebäudeanalyse als nicht sinnvoll erachtet wird. energo© PREMIUM Planungsberatung Der Kanton Aargau fördert energo© PREMIUM-Beratungen, die durch Energieberatende erstellt werden, welche über Zur Durchführung einer Planungsberatung muss ein einen Vertrag mit dem Kanton Aargau verfügen. Projekt in Form von Plänen oder Planstudien vorliegen. Dies gilt gleichermassen für Neubauten wie auch für Gefördert wird eine energo© PREMIUM-Beratung für Modernisierungen. Gebäude, deren Baubewilligung vor mehr als 15 Jahren Rechtsgültigkeit erlangte. Frühestens nach 10 Jahren kann eine erneute Förderung für die Ausarbeitung einer Beratung in der Landwirtschaft energo© PREMIUM-Beratung beantragt werden. Die Beratung in der Landwirtschaft kommt nur bei Aufzucht- oder Mastbetrieben zur Anwendung. Heizungs-Check In reinen Ackerbaubetrieben gilt das Förderangebot nicht. Gefördert wird der Heizungs-Check für Heizungsanlagen in Wohn- und einfachen Verwaltungs-gebäuden, die vor GEAK® Plus mehr als 5 Jahren in Betrieb genommen wurden. Gefördert wird ein GEAK® Plus für Gebäude, deren Baubewilligung vor mehr als 15 Jahren Rechtsgültigkeit Machbarkeitsstudie erlangte. Frühestens nach Ablauf der Gültigkeit des GEAK® Plus (10 Jahre) kann eine erneute Förderung für Der Kanton Aargau fördert Machbarkeitsstudien, die Ausarbeitung beantragt werden. die durch qualifizierte Fachspezialisten erstellt werden. Der Unterstützungsantrag in Form eines Briefes muss Der GEAK® Plus kann nur durch den Gebäudeeigentümer mit den erforderlichen Beilagen gemäss Förderprogramm in Auftrag gegeben werden. eingereicht werden. Kanton Aargau Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung Energie Postfach 2254, 5001 Aarau Reine Planungsaufgaben gelten nicht als Machbarkeitsstudie. Beitragsempfänger ist der Auftraggeber der Studie. 21
Anhang C – Spezifische Förderbedingungen für allgemeine Massnahmen (direkte Förderungen) Version 1. Januar 2019 Förderungen «Das Gebäudeprogramm» Gebäudehülle tionen (öffentlich rechtliche Anstalten, Aktiengesellschaf- ten, Vereine, Stiftungen usw.), welche vom Kanton über Wärmedämmung von Fassade, Dach, Wand einen Globalkredit (mit)finanziert werden und somit der und Boden gegen Erdreich (M-01) Regierungsrat oder das Kantonsparlament keinen direkten Einfluss nehmen kann, sind förderberechtigt. – Förderberechtigt sind Gebäude mit Baubewilligungsjahr – Massnahmen bei öffentlichen Bauten und Anlagen des vor 2000. Bundes, sind nicht förderberechtigt. – Förderberechtigt sind nur bereits im Ausgangszustand beheizte Gebäudeteile. Neue Auf- und Anbauten sowie Aufstockungen sind nicht förderberechtigt. Gesamtmodernisierung, – Grenze für den U-Wert geförderter Bauteile: Bonus Gebäudehülleneffizienz (M-14) U ≤ 0,20 W/m2K (Ausnahme bei Wand, Boden mehr als 2 m im Erdreich: U ≤ 0,25 W/m2K). – Mindestens 90 % aller Hauptflächen (Fassade und Dach – Die U-Wert-Verbesserung geförderter Bauteile muss exkl. Wand und Boden gegen Erdreich) des Gebäudes mindestens 0,07 W/m2K betragen. sind gemäss den Anforderungen der Massnahme M-01 – Für «geschützte» Bauten oder Bauteile können gegen wärmegedämmt. Nachweis, dass die geforderten U-Werte nicht realisierbar sind, Erleichterungen gewährt werden. – Nur in Kombination mit einem gleichzeitigen Förder- «Geschützt» heisst: a) Bestandteil der Inventare des gesuch mit Massnahmen nach M-01. Bauteile welche Bundes, der Kantone oder der Gemeinden und in diesen bereits früher modernisiert wurden, können nicht als «von nationaler» oder «von regionaler» Bedeutung mehr angerechnet werden. eingetragen («denkmalgeschützt»); b) Von einer Behörde als geschützt definiert (Baubehörde, Orts- und Stadt- bildkommissionen, etc.). – GEAK® Plus-Pflicht (falls nicht möglich: Grobanalyse mit Vorgehensempfehlung gemäss Pflichtenheft BFE) ab Fr. 10’000.– Förderbeitrag pro Antrag. – Die oben erwähnte GEAK® Plus-Pflicht für Massnahmen M-01darf nicht dadurch umgangen werden, dass ein Projekt in mehrere Anträge unterteilt wird. Eine solche Zerstückelung des Projekts wird als ein einziger Antrag behandelt. Pro Projekt respektive Baubewilligungsgesuch wird nur ein Antrag berücksichtigt. – Der im Entscheid zugesicherte Förderbeitrag entspricht dem maximalen Beitrag. – Förderbeiträge sind pro Gebäude und Bauvorhaben auf Fr. 50’000.– begrenzt. Bei grösseren Beiträgen entscheidet der Kanton fallweise. – Förderbeiträge unter Fr. 3’000.– werden nicht ausgerichtet. – Massnahmen bei öffentlichen Bauten und Anlagen der Kantone, welche der Regierungsrat oder das Kantons- parlament über die Kreditvergabe (z.B. Investitionskredit) direkt beeinflussen kann, sind im Rahmen dieser Verein- barung nicht förderberechtigt. Massnahmen von Institu- 22
Minergie Gesamtmodernisierung mit Minergie-Zertifikat (M-12) – Förderberechtigt sind Gebäude mit Baubewilligungsjahr vor 2000. – Das Gebäude wird mit dem Standard Minergie oder Miner- gie-P zertifiziert (mit oder ohne Zusatzzertifizierung «Eco», mit oder ohne Zusatzzertifizierung nach Minergie A). – Kombination mit Förderbeiträgen an Einzelbauteile (M-01) nicht möglich. – Förderbeiträge sind pro Gebäude und Bauvorhaben auf Fr. 50’000.– begrenzt. Bei grösseren Beiträgen entscheidet der Kanton fallweise. – Massnahmen bei öffentlichen Bauten und Anlagen der Kantone, welche der Regierungsrat oder das Kantons- parlament über die Kreditvergabe (z.B. Investitionskredit) direkt beeinflussen kann, sind im Rahmen dieser Verein- barung nicht förderberechtigt. Massnahmen von Institu- tionen (öffentlich rechtliche Anstalten, Aktiengesell- schaften, Vereine, Stiftungen usw.), welche vom Kanton über einen Globalkredit (mit)finanziert werden und somit der Regierungsrat oder das Kantonsparlament keinen direkten Einfluss nehmen kann, sind förderberechtigt. – Massnahmen bei öffentlichen Bauten und Anlagen des Bundes, sind nicht förderberechtigt. Ersatzneubau Minergie-P (M-16) – Das Gebäude wird mit dem Standard Minergie-P zertifiziert (mit oder ohne Zusatzzertifizierung Eco, mit oder ohne Zusatzzertifizierung nach Minergie A). – Förderbeiträge sind pro Gebäude und Bauvorhaben auf Fr. 50’000.– begrenzt. Bei grösseren Beiträgen entscheidet der Kanton fallweise. – Massnahmen bei öffentlichen Bauten und Anlagen der Kantone, welche der Regierungsrat oder das Kantonsparla- ment über die Kreditvergabe (z.B. Investitionskredit) direkt beeinflussen kann, sind im Rahmen dieser Vereinbarung nicht förderberechtigt. Massnahmen von Institutionen (öffentlich rechtliche Anstalten, Aktiengesellschaften, Vereine, Stiftungen usw.), welche vom Kanton über einen Globalkredit (mit)finanziert werden und somit der Regie- rungsrat oder das Kantonsparlament keinen direkten Ein- fluss nehmen kann, sind förderberechtigt. – Massnahmen bei öffentlichen Bauten und Anlagen des Bundes, sind nicht förderberechtigt. 23
Impressum © 2019 Kanton Aargau, Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung Energie 5001 Aarau, www.ag.ch/bvu Gestaltung KOMMPAKT AG Kommunikation, Baden Weitere Informationen und mehr zu den Dienstleistungen der energieberatungAARGAU erfahren Sie in den beiden Videos «Der Weg zur Energieberatung» und «Das Beratungsgespräch» unter www.ag.ch/energie > Bauen & Energie > energieberatungAARGAU Departement Bau, Verkehr und Umwelt Abteilung Energie energieberatungAARGAU Entfelderstrasse 22 5001 Aarau Telefon 062 835 45 40 Fax 062 835 29 89 E-Mail energieberatung@ag.ch www.ag.ch/energie > Bauen & Energie > energieberatungAARGAU
Sie können auch lesen