Förderprogramme für Gründer und Mittelstand - IHK Hannover

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Förderprogramme für Gründer und Mittelstand
Ein Merkblatt der Industrie- und Handelskammer Hannover

In Niedersachsen steht Gründern und Unternehmen eine Vielzahl an öffent-         (KMU) beantragt werden. Diese werden nach einer EU-Bestimmung folgen-
lichen Förderprogrammen zur Verfügung. Dabei fällt die Orientierung nicht        dermaßen definiert:
leicht. Im Folgenden soll deswegen die Struktur öffentlicher Finanzierungs-       Kleinstunternehmen: bis 9 Mitarbeiter und max. 2 Mio. € Jahresumsatz
hilfen dargestellt werden. So können grundsätzlich vier Grundmuster von              oder 2 Mio. € Bilanzsumme
Finanzierungshilfen unterschieden werden:                                         Kleine Unternehmen: bis 49 Mitarbeiter und max. 10 Mio. € Jahres-
 Zuschüsse                                                                          umsatz oder 10 Mio. € Bilanzsumme
 Darlehen                                                                        Mittlere Unternehmen: bis 249 Mitarbeiter und max. 50 Mio. € Jahres-
 Bürgschaften (Haftungsfreistellungen, Garantien)                                   umsatz oder 43 Mio. € Bilanzsumme
 Beteiligungen                                                                  Alle Unternehmen, die diese Größenordnung – ggf. auch durch Einbe-
                                                                                 ziehung verbundener Unternehmen – übertreffen, zählen zu den großen
Einen Rechtsanspruch auf Förderung gibt es nicht. Vielmehr ist die Gewäh-        Unternehmen und sind damit von fast allen Programmen ausgeschlossen.
rung eines Förderprogramms davon abhängig, dass bestimmte Vor-
aussetzungen erfüllt werden:                                                     Förderprogramme (Zuschüsse, Darlehen, Bürgschaften und Beteiligungen)
 der Antragsteller muss förderberechtigt sein (einige Programme schlie-         können auch als Beihilfen (Subventionen) bezeichnet werden. Diese sind
    ßen z. B. bestimmte Branchen, etablierte oder große Unternehmen aus)         nach dem EG-Vertrag grundsätzlich verboten, da sie negative Aus-
 das Vorhaben muss (volkswirtschaftlich) förderwürdig und (betriebs-            wirkungen auf den (innergemeinschaftlichen) Wettbewerb haben können.
    wirtschaftlich) vertretbar sein                                              Die Vielzahl öffentlicher Finanzierungshilfen basiert deshalb auf ent-
 der Antrag muss vor Maßnahmenbeginn gestellt werden                            sprechenden Ausnahmeregelungen wie der „de minimis“-Verordnung oder
 die Gesamtfinanzierung muss gesichert sein                                     der Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO).
 Verwendungsnachweise sind zu führen
                                                                                 Für sehr viele Förderprogramme gilt die sogenannte „de minimis“-Verord-
Allerdings gelten diese Voraussetzungen zwar für die meisten, keineswegs         nung. Danach dürfen Unternehmen binnen drei Jahren max. 200 T€ (im
aber für alle Förderprogramme. Folglich sollte stets die jeweilige Fördericht-   Straßengüterverkehr max. 100 T€) an Subventionen erhalten. Dieser Ma-
linie beachtet werden, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.               ximalbetrag darf im jeweiligen laufenden sowie in den zwei vorhergehenden
                                                                                 Kalenderjahren kumuliert nicht überschritten werden. Der Zeitraum von drei
Von besonderer Bedeutung ist die Unternehmensgröße. So können die                Jahren ist also fließend und kann 25 bis 36 Monate umfassen.
meisten Förderprogramme nur von kleinen und mittleren Unternehmen

                                                                                                                                            Seite 1 von 24
Die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) umfasst Rege-
lungen zu 26 Kategorien (u. a. zu den Bereichen KMU, Forschung & Ent-         Bürgschaften und Haftungsfreistellungen
wicklung, Ausbildung, Regionalbeihilfen, Umwelt, Risikokapital). Danach        Bürgschaften der Niedersächsischen Bürgschaftsbank (NBB)
kann beispielsweise die maximale Beihilfeintensität (Beihilfeintensität =      Bürgschaften des Landes Niedersachsen
Beihilfewert/förderfähige Investitionskosten) bei Regionalbeihilfen wie der
„Einzelbetrieblichen Investitionsförderung“ (GRW) in Abhängigkeit von         Beteiligungen
Fördergebiet und Unternehmensgröße bis zu 50% betragen.                        Mittelständische Beteiligungsgesellschaft (MBG)
                                                                               NKB – stille Beteiligung
Zur Ermittlung des Beihilfewertes werden bei den einzelnen Grundmustern        NKB – offene Beteiligung
öffentlicher Finanzierungshilfen unterschiedliche Berechnungsmethoden
angewandt. Bei Zuschüssen entspricht der Beihilfewert 1:1 dem Zuschuss-       Die Programme werden dabei jeweils nach den Kriterien „Empfänger“,
betrag. Bei Darlehen ergibt er sich aus dem Barwert der Zinsdifferenz zwi-    „Fördergegenstand“, „Voraussetzungen“ und „Konditionen“ analysiert.
schen Markt- und Förderdarlehenszins. Die Berechnung des Beihilfewertes       Ferner werden die Kontaktdaten der Finanzierungspartner bzw. Förder-
einer Bürgschaft ist eine komplexe mathematische Aufgabe; vereinfacht         mittelgeber aufgelistet.
ausgedrückt ergibt sich der Beihilfewert wie folgt, wobei noch die
„Recovery Rate“ (Sicherheitenerlöse) einbezogen werden muss:                  Auf die speziellen Förderprogramme aus den Themenfeldern Innovation,
    Beihilfewert = verbürgter Kreditbetrag x Risiko – Bürgschaftsentgelt      Umwelt/Energie, Aus- und Weiterbildung sowie Export wird an dieser Stelle
                                                                              nicht weiter eingegangen. Ansprechpartner der IHK Hannover zu diesen
Bei Beteiligungen ist die Spanne der Beihilfewerte groß. Sie kann zwischen    Themenfeldern sind:
0% (Kapitalbeteiligungsgesellschaft Niedersachsen (NKB) – stiller Bereich)     Innovation
und 100% (NKB – offener Bereich) liegen. Eine Beteiligung der Mittelstän-         Christian Treptow
dischen Beteiligungsgesellschaft (MBG) bei mittlerer Bonität des Unterneh-        Tel.: (0511) 3107-411, E-Mail: treptow@hannover.ihk.de
mens schlägt mit einem Beihilfewert von ca. 10% zu Buche.                      Umwelt/Energie
                                                                                  Dr. Alexander Witthohn
Die wichtigsten Programme, die Gründer sowie KMU in Niedersachsen in              Tel.: (0511) 3107-405, E-Mail: witthohn@hannover.ihk.de
Anspruch nehmen können, werden in diesem Merkblatt vorgestellt:                Ausbildung
                                                                                  Frank Willmann
Zuschüsse                                                                         Tel.: (0511) 3107-481, E-Mail: willmann@hannover.ihk.de
 Zuschüsse in strukturschwachen Regionen                                      Weiterbildung
 Zuschüsse der Agentur für Arbeit bzw. der Grundsicherungsstellen                Dirk Sundermeier
 Zuschüsse zur Unternehmensberatung                                              Tel.: (0511) 3107-204, E-Mail: sundermeier@hannover.ihk.de
                                                                               Export
Darlehen (z. T. mit Haftungsfreistellung)                                         Tonio Boer
 KfW Mittelstandsbank – Gründerbereich                                           Tel.: (0511) 3107-501, E-Mail: boer@hannover.ihk.de
 KfW Mittelstandsbank – etablierte Unternehmen
 NBank – Mikrostarter Niedersachsen

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Zuschüsse in strukturschwachen Regionen

In Niedersachsen gibt es ein Zuschussprogramm, mit dem Vorhaben von Grün-
dern und KMU in strukturschwachen Regionen beantragt gefördert werden
kann:

„Einzelbetriebliche Investitionsförderung“ (GRW)
Die „Einzelbetriebliche Investitionsförderung“ aus der Gemeinschaftsaufgabe
zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) hat das Ziel, Un-
ternehmen in strukturschwachen Regionen zu fördern. Allerdings wird ein Zu-
schuss nur Gründern und KMU mit einem überwiegend überregionalem Absatz
gewährt, die zudem bestimmten Qualitätskriterien – hier spielt u. a. die Zahl
der geschaffenen Dauerarbeitsplätze eine zentrale Rolle – gerecht werden.

Als Fördergebiete sind im Bezirk der IHK Hannover die Landkreise/ kreisfreien
Städte Nienburg, Schaumburg, Hameln-Pyrmont, Hildesheim, Holzminden,
Northeim, Göttingen und der ehemalige Landkreis Osterode ausgewiesen. Dort
kann grundsätzlich ein Zuschuss von bis zu 25% gewährt werden.

Zu   den förderfähigen Investitionen gehören:
     Errichtung einer Betriebsstätte
     Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte
     Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in neue, zusätzliche
      Produkte
     Grundlegende Änderung des Gesamtproduktionsverfahrens einer bestehen-
      den Betriebsstätte
     Übernahme einer stillgelegten oder von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte

Als Ergänzung zu dieser „Einzelbetrieblichen Investitionsförderung“ können
Unternehmen mit dem ERP-Regionalförderprogramm der KfW besonders güns-
tige Darlehen bekommen.
.

                                                                                    Seite 3 von 24
Finanzierungshilfe      Empfänger                       Fördergegenstand                                Voraussetzungen                                   Konditionen

„Einzelbetrieb-     Unternehmens-        Investitionshilfen in Form von sachkapital- oder       Betriebsstätte in Niedersachsen    Art:      nicht rückzahlbarer Zuschuss
liche Investitions- gründer sowie        lohnkostenbezogenen Zuschüssen zur                     Antrag bei der NBank               Umfang:   C-Gebiet:
förderung“ (GRW) KMU der gewerb-          Errichtung einer Betriebsstätte                      Antrag vor Maßnahmenbeginn                   Höchstfördersatz für Betriebsstätten kleiner Unter-
                    lichen Wirtschaft     Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte         überwiegend überregionaler Absatz            nehmen 25%; bei mittleren Unternehmen 17,5%
NBank               einschl. Fremden-     Diversifizierung der Produktion einer Betriebs-       (außerhalb eines 50 km Radius)
                    verkehrsgewerbe         stätte in neue, zusätzliche Produkte                bei einer Bewertung des Vorhabens            in besonderen Ausnahmefällen (Struktureffekt)
                    in struktur-          Grundlegende Änderung des Produktionsver-             (Scoring) muss ein Mindestwert               können sich diese Fördersätze in C-Gebieten um
                    schwachen Gebie-        fahrens einer bestehenden Betriebsstätte             von 50 Punkten erreicht werden;              weitere 5 %-Punkte erhöhen
                    ten:                  Übernahme einer stillgelegten oder von Stillle-       dabei wird vor allem die Schaffung
                                            gung bedrohten Betriebsstätte, unter Marktbe-        neuer Dauerarbeitsplätze hoch be-            D-Gebiet:
                     C-Gebiete:             dingungen durch einen unabhängigen Investor          wertet                                       Höchstfördersatz für Betriebsstätten kleiner Unter-
                     Schaumburg,                                                                Maßnahme bedeutet besondere                  nehmen 20%; bei mittleren Unternehmen 10%
                     Holzminden, ehe-    nicht förderfähig sind:                                 Anstrengung für den Betrieb
                     maliger Landkreis    Investitionen, die der Ersatzbeschaffung die-        Eigen- oder Fremdmitteleinsatz von
                     Osterode am Harz       nen (z. B. Renovierungs-/Sanierungskosten,           mind. 25% der beihilfefähigen
                     (u. a.)              die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten für         Kosten; ohne öffentliche Förderung
                                            PKW, LKW, Busse, Luftfahrzeuge, Schiffe und         Durchführung binnen 3 Jahren
                     D-Gebiete:             Schienenfahrzeuge etc.                              Stellungnahme einer fachkundigen
                     Nienburg, Hameln-    gebrauchte Wirtschaftsgüter                           Stelle
                     Pyrmont, Hildes-     aktivierungsfähige Finanzierungskosten (z. B.
                     heim, Northeim,        Bauzeitzinsen)
                     Göttingen (u. a.)    Eigenleistungen
                                          reine Verlagerungen der Betriebsstätte ohne
                                            gleichzeitige Erweiterung der Betriebsstätte

                                         keine Sanierungsfälle

                                                                                                                                                                              Seite 4 von 24
Zuschüsse der Agentur für Arbeit bzw. der Grundsicherungsstellen:                 Die Höhe des Einstiegsgeldes beträgt in der Region Hannover 273 €. Es
                                                                                  wird zusätzlich zum ALG II gewährt und nicht auf dieses angerechnet.
Wer sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbständig macht, kann unter be-        Ferner gehört das Einstiegsgeld nicht zum steuerpflichtigen Einkommen
stimmten Bedingungen einen Zuschuss erhalten. Der Gründungszuschuss rich-         und unterliegt auch nicht dem Progressionsvorbehalt.
tet sich an Bezieher von Arbeitslosengeld (ALG) I, das Einstiegsgeld an Bezie-
her von Arbeitslosengeld II.
                                                                                  Die Arbeitsagentur kann sowohl Gründern als auch etablierten Unter-
a) Gründungszuschuss                                                              nehmen, die die Einstellung bislang Arbeitsloser planen, Eingliederungs-
Mit dem Gründungszuschuss kann einem Gründer, der aus der Arbeitslosigkeit        zuschüsse gewähren. Dabei gilt die Faustformel, dass die Bezuschus-
kommt, geholfen werden, die schwierige Startphase zu überbrücken.                 sung umso höher ausfällt, je schwerer jemand am Arbeitsmarkt vermit-
                                                                                  telbar ist. Die Zuschüsse dienen dem Ausgleich von erwarteten Minder-
Der Gründungszuschuss besteht aus zwei Phasen: In der ersten Phase kann           leistungen, die beispielsweise auf Grund einer längeren Arbeitslosigkeit,
dem Gründer sechs Monate lang das Arbeitslosengeld fortgezahlt werden.            einer Behinderung, einer geringen Qualifikation oder des Alters beste-
Hinzu kommt eine monatliche Pauschale von 300 €. Nach Ablauf dieser sechs         hen können. Allein die Arbeitslosigkeit des Arbeitnehmers stellt jedoch
Monate kann dann (auf Antrag) für weitere neun Monate nur noch die Pau-           keinen hinreichenden Grund für eine Förderung dar. Entscheidend ist
schale von 300 € monatlich ausgezahlt werden. Insgesamt beträgt der Förder-       vielmehr das Vorliegen von Vermittlungshemmnissen, die einen konkre-
zeitraum damit 15 Monate. Die Förderung liegt im Ermessen der Arbeitsagen-        ten Wettbewerbsnachteil für den Betroffenen bedeuten.
turen.

Um den Gründungszuschuss zu erhalten, muss eine fachkundige Stelle (z. B.
die IHK) bestätigen, dass das Vorhaben Aussicht auf Erfolg hat. Ein aussage-
kräftiger Businessplan ist daher stets zu erstellen. Darüber hinaus muss der
Arbeitslose bei Antragstellung noch einen Restanspruch von mindestens 150
Tagen ALG I haben.

b) Einstiegsgeld
Auch Empfänger von ALG II (Hartz IV) können bei den Grundsicherungsstellen
(Jobcenter, ARGEn und Optionskommunen) eine Bezuschussung – das soge-
nannte Einstiegsgeld – beantragen. Die Gewährung liegt im Ermessen des Trä-
gers der Grundsicherung vor Ort; ein Anspruch auf Förderung besteht folglich
nicht.

Das Einstiegsgeld kann für maximal 24 Monate gewährt werden. In der Praxis
ist der bewilligte Zeitraum jedoch meistens deutlich kürzer; üblich sind in der
Region Hannover 12 Monate.

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Finanzierungshilfe       Empfänger                       Fördergegenstand                            Voraussetzungen                                    Konditionen

Gründungs-           Unternehmens-       Zuschuss zur Förderung der Aufnahme einer           Antrag bei der Agentur für Arbeit    Art:      nicht rückzahlbarer Zuschuss
zuschuss             gründer mit Leis-   selbständigen Tätigkeit (gem. §93 SGB III)          Antrag vor Unternehmensgründung      Umfang:   1. Phase
                     tungsanspruch                                                           Restanspruch von mind. 150                     Zuschuss für 6 Monate in Höhe des ALG I zuzüg-
Agentur für          (ALG-I)                                                                  Tagen auf ALG I                                lich einer Pauschale von 300 € monatlich; Gewäh-
Arbeit                                                                                       mindestens ein Tag Bezug von                   rung des Zuschusses liegt im Ermessen der Agen-
                                                                                              ALG I                                          tur für Arbeit, es besteht kein Rechtsanspruch.
                                                                                             Restanspruch auf ALG I wird
                                                                                              während der Förderung 1:1 ver-                 2. Phase
                                                                                              braucht                                        Zuschuss für weitere 9 Monate in Höhe der Pau-
                                                                                             bei Zweifeln an der persönlichen               schale von 300 € monatlich; auch dieser Zuschuss
                                                                                              Eignung kann die Teilnahme an                  liegt im Ermessen der Agentur für Arbeit.
                                                                                              Vorbereitungsmaßnahmen zur
                                                                                              Gründung verlangt werden
                                                                                             Vollexistenz auf Dauer angelegt
                                                                                             Stellungnahme einer fachkundigen
                                                                                              Stelle
Einstiegsgeld        Unternehmens-       Zuschuss zum ALG II (gem. § 29 SGB II) für er-      Antrag bei der Grundsicherungs-      Art:      nicht rückzahlbarer Zuschuss
                     gründer mit Leis-   werbsfähige Hilfebedürftige, die arbeitslos sind     stelle                               Umfang:   Zuschuss zum ALG-II für max. 2 Jahre; in der
Grundsicherungs-     tungsanspruch       und sich selbständig machen wollen                  Leistungsbezug bzw. -anspruch auf              Region Hannover für 12 Monate. Der Zuschuss
stellen              (ALG-II)                                                                 ALG-II                                         beträgt in der Region Hannover 273 € und wird
                                                                                             Hilfebedürftigkeit des Gründers                zusätzlich zu den Hartz IV-Bezügen gewährt.
                                                                                             Tragfähigkeit des Gründungsvor-
                                                                                              habens
                                                                                             Vorlage eines Unternehmenskon-
                                                                                              zepts (vor allem Umsatz- und Ren-
                                                                                              tabilitätsvorschau zur Überprüfung
                                                                                              der Tragfähigkeit der Geschäftsi-
                                                                                              dee)
                                                                                             keine Stellungnahme einer fach-
                                                                                              kundigen Stelle; i. d. R. aber Ko-
                                                                                              operation mit einem lokalen Wei-
                                                                                              terbildungsanbieter

                                                                                                                                                                           Seite 6 von 24
Zuschüsse zur Unternehmensberatung
                                                                                  Ein persönliches Gespräch mit einem Regionalpartner vor der Antrag-
Mit Beginn des Jahres 2016 wurde die bundesweite Beratungsförderung für           stellung ist freiwillig.
kleine und mittlere Unternehmen neu ausgerichtet. Das neue Förderprogramm
heißt „Förderung unternehmerischen Know-hows" und fasst die bisherigen            c) Beratungsförderung für Unternehmen in Schwierigkeiten
Programme „Gründercoaching Deutschland", „Runder Tisch" und „Turn                 Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden und
Around Beratung" sowie „Förderung unternehmerischen Know-hows durch               ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben, können – unab-
Unternehmensberatung" zusammen. Die IHK Hannover unterstützt ihre Mit-            hängig vom Unternehmensalter – eine Förderung für eine Unterneh-
gliedsunternehmen bei der Antragstellung als Regionalpartner. Die Anträge sind    menssicherungsberatung zur Wiederherstellung der wirtschaftlichen
direkt beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu stellen:      Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit erhalten. Zusätzlich können sie in
                                                                                  einer Folgeberatung zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen
a) Beratungsförderung für junge Unternehmen                                       und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung Zuschüsse zu
Jungunternehmen, die ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben und       den Beratungskosten erhalten.
nicht länger als zwei Jahre am Markt sind, können mit Beratungen zu allen
wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen geför-   Dabei werden - sowohl für die Unternehmenssicherungsberatung als
dert werden. Dabei werden in den alten Bundesländern Beratungskosten bis zu       auch für die Folgeberatung - jeweils Beratungskosten bis zu einer Höhe
einer Höhe von 4.000 Euro mit 50 % gefördert – sprich der maximale Zu-            von 3.000 Euro mit 90 % gefördert – sprich der maximale Zuschuss
schuss beträgt 2.000 Euro. Antragsteller können dabei zur Ausschöpfung der        beträgt in beiden Fällen 2.700 Euro. Antragsteller können dabei zur
maximal förderfähigen Beratungskosten ggf. auch mehrere Anträge auf Förde-        Ausschöpfung der maximal förderfähigen Beratungskosten ggf. auch
rung stellen.                                                                     mehrere Anträge auf Förderung stellen.

Jungunternehmen, die einen Förderzuschuss für eine Unternehmensberatung           Unternehmen in Schwierigkeiten, die einen Förderzuschuss für eine
beantragen möchten, müssen vor der Antragstellung ein kostenloses Informa-        Unternehmensberatung beantragen möchten, müssen vor der Antrag-
tionsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner – zum Beispiel der IHK         stellung ein kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen
Hannover - führen.                                                                Ansprechpartner – zum Beispiel der IHK Hannover - führen.

b) Beratungsförderung für Bestandsunternehmen
Unternehmen, die ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben und           Der ausgewählte Berater muss in jeder der genannten Varianten der
länger als zwei Jahre am Markt sind, können mit Beratungen zu allen wirt-         Beratungsförderung seinen überwiegenden Geschäftszweck im jeweili-
schaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen gefördert    gen Beratungsbereich haben. Zudem muss er gegenüber dem BAFA die
werden. Dabei werden in den alten Bundesländern Beratungskosten bis zu            erforderliche Beratungsqualität nachgewiesen haben.
einer Höhe von 3.000 Euro mit 50 % gefördert – sprich der maximale Zu-
schuss beträgt 1.500 Euro.

Antragsteller können dabei zur Ausschöpfung der maximal förderfähigen Bera-
tungskosten ggf. auch mehrere Anträge auf Förderung stellen.

                                                                                                                                           Seite 7 von 24
Finanzierungshilfe       Empfänger                        Fördergegenstand                            Voraussetzungen                                Konditionen

Beratungsförde-      KMU der gewerbli-     Zuschuss für allgemeine Beratungen zu allen        Betriebsstätte in Deutschland    Art:      Anteilsfinanzierung der Unternehmensberatungs-
rung für junge       chen Wirtschaft       wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und    Berater muss qualifiziert sein             kosten (inkl. Auslagen und Reisekosten aber ohne
Unternehmen          sowie freie Berufe,   organisatorischen Fragen der Unternehmensfüh-      Berater muss überwiegenden                 Umsatzsteuer)
                     deren Gründung        rung                                                Geschäftszweck im Beratungs-     Umfang:    Zuschuss von max. 50% der Beratungskosten
Bundesamt für        nicht länger als                                                          bereich haben                                (max. 2.000 €)
Wirtschaft und       zwei Jahre zurück-    oder                                               Antrag vor Maßnahmenbeginn
Ausfuhrkontrolle     liegt und die nicht                                                      Informationsgespräch mit einem
(BAFA)               selbst beratend       Zuschuss für spezielle Beratungen von Unter-        Regionalpartner (z.B. IHK) vor
                     tätig sind            nehmen, die                                         Antragstellung
                                            von Frauen oder
                                            von Migranten oder
                                            von Unternehmern mit anerkannter Behinde-
                                             rung geführt werden und/oder
                                            zur besseren betrieblichen Integration von
                                             Mitarbeitern mit Migrationshintergrund
                                            zur Arbeitsgestaltung für Mitarbeiter mit
                                             Behinderung
                                            zur Fachkräftegewinnung und -sicherung
                                            zur Gleichstellung und besseren Vereinbarkeit
                                             von Familie und Beruf
                                            zur alternsgerechten Gestaltung der Arbeit
                                            zur Nachhaltigkeit und zum Umweltschutz
                                             beitragen.

                                           keine Förderung bei Rechts-, Steuer- oder Ver-
                                           sicherungsfragen, Gutachten sowie Akquise-
                                           oder Vermittlungstätigkeiten

                                           keine Beratung von Unternehmen, die sich in
                                           Insolvenz befinden

                                                                                                                                                                        Seite 8 von 24
Finanzierungshilfe       Empfänger                        Fördergegenstand                            Voraussetzungen                                Konditionen

Beratungsförderung    KMU der gewerbli-     Zuschuss für allgemeine Beratungen zu allen        Betriebsstätte in Deutschland    Art:      Anteilsfinanzierung der Unternehmensberatungs-
für Bestands-         chen sowie freie      wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und    Berater muss qualifiziert sein             kosten (inkl. Auslagen und Reisekosten aber ohne
unternehmen           Berufe, deren         organisatorischen Fragen der Unternehmens-         Berater muss überwiegenden                 Umsatzsteuer)
                      Gründung länger       führung                                             Geschäftszweck im Beratungs-     Umfang:    Zuschuss von max. 50% der Beratungskosten
Bundesamt für         als zwei Jahre                                                            bereich haben                                (max. 1.500 €)
Wirtschaft und        zurückliegt und die   oder                                               Antrag vor Maßnahmenbeginn                  max. 5 Beratungstage je Beratungsschwerpunkt
Ausfuhrkontrolle      nicht selbst bera-
(BAFA)                tend tätig sind       Zuschuss für spezielle Beratungen von Unter-
                                            nehmen, die
                                             von Frauen oder
                                             von Migranten oder
                                             von Unternehmern mit anerkannter Behinde-
                                              rung geführt werden und/oder
                                             zur besseren betrieblichen Integration von
                                              Mitarbeitern mit Migrationshintergrund
                                             zur Arbeitsgestaltung für Mitarbeiter mit
                                              Behinderung
                                             zur Fachkräftegewinnung und -sicherung
                                             zur Gleichstellung und besseren Vereinbar-
                                              keit von Familie und Beruf
                                             zur alternsgerechten Gestaltung der Arbeit
                                             zur Nachhaltigkeit und zum Umweltschutz
                                              beitragen.

                                            keine Förderung bei Rechts-, Steuer- oder Ver-
                                            sicherungsfragen, Gutachten sowie Akquise-
                                            oder Vermittlungstätigkeiten

                                            keine Beratung von Unternehmen, die sich in
                                            Insolvenz befinden

                                                                                                                                                                         Seite 9 von 24
Finanzierungshilfe       Empfänger                        Fördergegenstand                            Voraussetzungen                                Konditionen

Beratungsförde-      KMU der gewerbli-     Unternehmenssicherungsberatung zur Wiederher-      Betriebsstätte in Deutschland    Art:      Anteilsfinanzierung der Unternehmensberatungs-
rung für Unter-      chen sowie freie      stellung der wirtschaftlichen Leistungs- und       Unternehmen in Schwierigkeiten             kosten (inkl. Auslagen und Reisekosten aber ohne
nehmen in            Berufe, die sich in   Wettbewerbsfähigkeit                                gem. Leitlinien der EU                     Umsatzsteuer)
Schwierigkeiten      wirtschaftlichen                                                         Berater muss qualifiziert sein   Umfang:    Zuschuss von max. 90% der Beratungskosten
                     Schwierigkeiten       zusätzlich möglich:                                Berater muss überwiegenden                   (max. 2.700 €)
Bundesamt für        befinden - unab-                                                          Geschäftszweck im Beratungs-                zusätzlich zu einer Unternehmenssicherungsbe-
Wirtschaft und       hängig vom Unter-     Folgeberatung zur Vertiefung der Maßnahmen          bereich haben                                ratung ist eine Folgeberatung zu den gleichen
Ausfuhrkontrolle     nehmensalter          einer Unternehmenssicherungsberatung zu allen      Antrag vor Maßnahmenbeginn                   Konditionen möglich
(BAFA)                                     wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und    Informationsgespräch mit einem
                                           organisatorischen Fragen der Unternehmensfüh-       Regionalpartner (z.B. IHK) vor
                                           rung                                                Antragstellung

                                           keine Förderung bei Rechts-, Steuer- oder Ver-
                                           sicherungsfragen, Gutachten sowie Akquise-
                                           oder Vermittlungstätigkeiten

                                           keine Beratung von Unternehmen, die sich in
                                           Insolvenz befinden

                                                                                                                                                                       Seite 10 von 24
Darlehen
                                                                                  ERP-Gründerkredit Universell
Die meisten Vorhaben müssen – sofern nicht genügend Eigenkapital zur Ver-         Der ERP-Gründerkredit Universell richtet sich ausschließlich an Gründer,
fügung steht – fremdfinanziert werden. Dabei können Unternehmen in Nieder-        freie Berufe sowie KMU in den ersten fünf Jahren nach dem Start. Der
sachsen bei den beiden Förderbanken KfW Mittelstandsbank und NBank Dar-           ERP-Gründerkredit Universell ist je nach Laufzeitvariante bis zu 0,5%-
lehen beantragen.                                                                 Punkte günstiger als der KfW-Unternehmerkredit.

Diese Förderdarlehen werden grundsätzlich nach dem sogenannten Haus-              Mit diesem Kredit können sowohl Investitionen als auch Betriebsmittel
bankenverfahren vergeben, d. h., dass stets eine „normale“ Bank oder Spar-        bis zu einem Höchstbetrag von 25 Mio. € finanziert werden. Dabei wird
kasse die eigentliche Antragstellung bei der Förderbank übernimmt.                der Zins risikogerecht (also in Abhängigkeit von Bonität und Besiche-
                                                                                  rung) ermittelt. Eine Haftungsfreistellung ist nicht möglich.
Die Förderdarlehen von KfW Mittelstandsbank und NBank sind für Gründer und
etablierte Unternehmen durchaus attraktiv. Sie haben relativ günstige Zinssät-    ERP-Kapital für Gründung
ze sowie tilgungsfreie Startjahre. Auch eine teilweise Haftungsfreistellung ist   Mit dem KfW-Programm ERP-Kapital für Gründung kann stets nur ein
bei einigen Programmen möglich. Außerplanmäßige Tilgungen sind allerdings         Teil eines Vorhabens (max. 30%) finanziert werden. Das ERP-Kapital
nur gegen eine Vorfälligkeitsentschädigung möglich.                               für Gründung muss daher stets mit anderen (Förder-)Darlehen kombi-
                                                                                  niert werden.
Bei den Zinssätzen wird zwischen einem nominalen und einem effektiven Zins
unterschieden. Der Nominalzins gibt an, wie hoch die Verzinsung des Kredits       Obwohl die Einsatzmöglichkeiten des ERP-Kapitals für Gründung somit
ausfällt und ist daher für Liquiditätsüberlegungen entscheidend. Der Effektiv-    eingeschränkt sind, kann es dennoch ein sehr wertvoller Finanzierungs-
zins beinhaltet neben dem Nominalzins auch die Nebenkosten des Darlehens          baustein sein. Dies begründet sich vor allem darin, dass das ERP-Kapital
wie Bearbeitungs- oder Abschlussgebühren. Der Effektivzins gibt also Auskunft     für Gründung zu 100% von der KfW abgesichert wird. Die durchleiten-
darüber, wie teuer ein Darlehen tatsächlich ist.                                  de Hausbank hat somit für diesen Finanzierungsteil kein eigenes Obligo.
                                                                                  Darüber hinaus ist das ERP-Kapital für Gründung für 7 Jahre tilgungs-
                                                                                  frei. Es besitzt somit in Teilen Eigenkapitalcharakter. Das ERP-Kapital
a) Darlehen der KfW Mittelstandsbank im Gründungsbereich                          für Gründung lohnt ab Finanzierungsvolumina von ca. 100 T€ und setzt
                                                                                  einen Eigenmitteleinsatz von 15% voraus.
ERP-Gründerkredit StartGeld
Für kleinere Gründungsvorhaben kann der ERP-Gründerkredit StartGeld die
beste Lösung darstellen. Er bietet bei einem akzeptablen Zinssatz eine obliga-
torische 80%ige Haftungsfreistellung gegenüber der Hausbank.

Da das maximale Finanzierungsvolumen des ERP-Gründerkredit StartGeld 125
T€ beträgt, ist es vor allem für kleinere bis mittlere Vorhaben geeignet, bei
denen kaum/keine eigenen Sicherheiten eingebracht werden können. Dabei ist
zu beachten, dass jeder Gründer (eines Teams) 125 T€ beantragen kann.

                                                                                                                                         Seite 11 von 24
Konkret können Kredite für Investitionen und Betriebsmittel in Höhe von
b) Darlehen der KfW Mittelstandsbank für etablierte Unternehmen                    5.000 bis 25.000 Euro gewährt werden - und zwar grundsätzlich ohne
                                                                                   Sicherheiten. Der Zinssatz liegt aktuell bei 3,5 Prozent p.a. und ist für
KfW-Unternehmerkredit – (Fremdkapital)                                             die gesamte Laufzeit von maximal 5 Jahren fest. Zudem sind die ersten
Der KfW-Unternehmerkredit richtet sich an mittelständische Unternehmen             sechs Monate (in begründeten Einzelfällen sogar die ersten zwei Jahre)
(max. Gruppenumsatz: 500 Mio. €) und kann für Investitionen und Betriebs-          tilgungsfrei und es besteht die Möglichkeit, jederzeit kostenfreie Son-
mittel eingesetzt werden. Der KfW-Unternehmerkredit ist das zentrale För-          dertilgungen zu leisten.
derdarlehen der KfW. Er richtet sich ausschließlich an etablierte Unternehmen,
die bereits seit mindestens fünf Jahren am Markt sind. Für KMU wird im Rah-
men eines sogenannten „KMU-Fensters“ eine Zinsverbilligung gewährt, die 0,3
Prozentpunkte umfasst.

Der KfW-Unternehmerkredit kann sowohl für Investitionen als auch für Be-
triebsmittel mit einer 50%igen Haftungsfreistellung versehen werden; für Be-
triebsmittel gilt diese Option allerdings nur im „KMU-Fenster“. Der maximale
Kreditbetrag pro Unternehmensgruppe beträgt stets 25 Mio. €. Für Betriebs-
mittel mit Haftungsfreistellung gilt allerdings eine reduzierte Obergrenze von 5
Mio. €.

ERP-Regionalförderprogramm
Als Ergänzung zur „einzelbetrieblichen Investitionsförderung“ können mit dem
ERP-Regionalförderprogramm der KfW Vorhaben in den GRW-Fördergebieten
besonders günstige Darlehen bekommen.

c) Darlehen der NBank im Gründungsbereich

MikroSTARTer Niedersachsen
Die NBank vergibt dieses Mikrodarlehen an Existenzgründer und junge Unter-
nehmen bis zu fünf Jahre nach Gründung; und das ohne das sonst übliche
Hausbankenverfahren. Stattdessen wird der Antrag direkt bei der NBank ge-
stellt. Voraussetzung für eine Kreditvergabe ist jedoch das positive Votum
einer sogenannten fachkundigen Stelle (u.a. IHK, HWK, Wirtschaftsförderer)
zum Vorhaben. Die Antragsteller können sowohl im Haupterwerb starten als
auch nebenberuflich gründen, sofern ihre Betriebsstätte in Niedersachsen liegt.

                                                                                                                                           Seite 12 von 24
Finanzierungshilfe      Empfänger                        Fördergegenstand                                Voraussetzungen                                          Konditionen

ERP-Gründer-         Unternehmens-        Darlehen zur Gründung einer selbständigen Tä-          Vorhaben in Deutschland               Zins,         nominal: 0,70% (effektiv: 0,70%)
kredit               gründer, freie       tigkeit, tätigen Beteiligung mit hinreichendem         Antrag bei jedem Kreditinstitut       Laufzeit,     bei 5 Jahren – 1 Jahr tilgungsfrei
StartGeld            Berufe sowie         unternehmerischen Einfluss und Übernahme so-           Antrag vor Maßnahmenbeginn            Tilgung:
                     kleine Unterneh-     wie Festigungsmaßnahmen                                fachliche und kaufmännische                         nominal: 2,21% (effektiv: 2,23%)
KfW                  men (im Sinne der                                                            Qualifikationen                                     bei 10 Jahren – 2 Jahre tilgungsfrei
                     KMU-Definition der   es können Sachinvestitionen und Betriebsmittel         Antragsteller ist zur Geschäftsfüh-
                     EU) binnen 5         finanziert werden                                       rung und Vertretung befugt                          außerplanmäßige Rückzahlung nur gegen Vorfällig-
                     Jahren nach Ge-                                                             hinreichender unternehmerischer                     keitsentschädigung
                     schäftsaufnahme      Nebenerwerb, der mittelfristig auf den Vollerwerb       Einfluss, d.h. Gesellschaftsanteile   Auszahlung:   100% von max. 125 T€; davon max. 50 T€ für
                                          ausgerichtet ist                                        und Geschäftsführungsbefugnis                       Betriebsmittel
                                                                                                 kein anderer Gesellschafter darf
                                          eine erneute Gründung kann gefördert werden,            eine Stimmenmehrheit haben, die                     der Investitionsbedarf kann über 125 T€ liegen, der
                                          wenn keine Verbindlichkeiten aus einer früheren         eine Satzungsänderung ermöglicht                    übersteigende Betrag ist aus eigenen Mitteln zu
                                          selbständigen Tätigkeit mehr bestehen                  keine Kombinationsmöglichkeit mit                   finanzieren
                                                                                                  anderen KfW- oder ERP-Darlehen
                                          Umschuldungen, Nachfinanzierungen und Sanie-                                                                es können innerhalb dieser Größenordnung max.
                                          rungen sind ausgeschlossen                                                                                  zwei Kredite je Antragsteller gewährt werden

                                          keine Förderung von Anlagen zur Nutzung erneu-
                                                                                                                                                      jeder Gründer (eines Teams) kann 125 T€ beantra-
                                          erbarer Energien
                                                                                                                                                      gen
                                          der Erwerb aus dem Eigentum des Ehegat-
                                                                                                                                                      eine 80%ige Haftungsfreistellung ist obligatorisch
                                          ten/Lebenspartners ist ausgeschlossen

                                                                                                                                                                                    Seite 13 von 24
Finanzierungshilfe      Empfänger                      Fördergegenstand                           Voraussetzungen                                        Konditionen

ERP-Gründer-         Unternehmens-      Darlehen zur Gründung einer selbständigen Tä-      Vorhaben im In- und Ausland        Zins,         risikodifferenzierter Zinssatz nach Bonitäts- und
kredit               gründer, freie     tigkeit, tätigen Beteiligung mit hinreichendem     Antrag bei jedem Kreditinstitut    Laufzeit,     Sicherheitenbeurteilung durch die Hausbank
Universell           Berufe sowie KMU   unternehmerischen Einfluss und Übernahme so-       Antrag vor Maßnahmenbeginn         Tilgung:      bei 5 Jahren (5 J. Zinsbindung)– 1. J. tilgungsfrei:
                     binnen 5 Jahren    wie Festigungsmaßnahmen                            fachliche und kaufmännische                      nominal ≤0,04% (eff. 0,04%) bei Preisklasse A
KfW                  nach Geschäfts-                                                        Qualifikationen                                  nominal ≤0,44% (eff. 0,44%) bei Preisklasse B
                     aufnahme           es können Sachinvestitionen und Betriebsmittel     bankübliche Sicherheiten; d. h.                  nominal ≤0,74% (eff. 0,74%) bei Preisklasse C
                                        finanziert werden                                   keine Haftungsfreistellung                       nominal ≤1,24% (eff. 1,25%) bei Preisklasse D
                                                                                           eine Kombinationsmöglichkeit mit                 nominal ≤1,84% (eff. 1,86%) bei Preisklasse E
                                        Nebenerwerb, der mittelfristig auf den Vollerwerb   anderen KfW-Darlehen (außer dem                  nominal ≤2,54% (eff. 2,57%) bei Preisklasse F
                                        ausgerichtet ist                                    ERP-Gründerkredit Startgeld) ist                 nominal ≤3,04% (eff. 3,09%) bei Preisklasse G
                                                                                            zulässig                                         nominal ≤4,14% (eff. 4,22%) bei Preisklasse H
                                        eine erneute Gründung kann gefördert werden                                                          nominal ≤6,44% (eff. 6,64%) bei Preisklasse I

                                        Umschuldungen, Nachfinanzierungen und Sanie-                                                         bei 10 J. (10 J. Zinsbindung) – 2. J. tilgungsfrei:
                                        rungen sind ausgeschlossen                                                                           nominal ≤0,45% (eff. 0,45%) bei Preisklasse A
                                                                                                                                             nominal ≤0,85% (eff. 0,85%) bei Preisklasse B
                                        keine Förderung von Anlagen zur Nutzung erneu-                                                       nominal ≤1,15% (eff. 1,16%) bei Preisklasse C
                                        erbarer Energien                                                                                     nominal ≤1,65% (eff. 1,66%) bei Preisklasse D
                                                                                                                                             nominal ≤2,25% (eff. 2,27%) bei Preisklasse E
                                                                                                                                             nominal ≤2,95% (eff. 2,99%) bei Preisklasse F
                                                                                                                                             nominal ≤3,45% (eff. 3,51%) bei Preisklasse G
                                                                                                                                             nominal ≤4,55% (eff. 4,65%) bei Preisklasse H
                                                                                                                                             nominal ≤6,85% (eff. 7,07%) bei Preisklasse I

                                                                                                                                             bei 20 J. (10 J. Zinsbindung) – 3 J. tilgungsfrei
                                                                                                                                             nominal ≤0,72% (eff. 0,72%) bei Preisklasse A
                                                                                                                                             nominal ≤7,12% (eff. 7,36%) bei Preisklasse I

                                                                                                                                             außerplanmäßige Rückzahlung nur gegen Vorfällig-
                                                                                                                                             keitsentschädigung

                                                                                                                               Darlehen:     100% Förderanteil

                                                                                                                               Auszahlung:   100% von max. 25 Mio. €

                                                                                                                                                                            Seite 14 von 24
Finanzierungshilfe      Empfänger                      Fördergegenstand                               Voraussetzungen                                          Konditionen

ERP-Kapital für      Unternehmens-      Darlehen zur Gründung einer selbständigen Tä-        Vorhaben in Deutschland                Zins,         1. – 3. Jahr: nominal 0,40%
Gründung             gründer, freie     tigkeit, tätigen Beteiligung mit hinreichendem       Antrag bei jedem Kreditinstitut        Laufzeit,     ab dem 4. Jahr: nominal 2,40% – effektiv: 2,82%
                     Berufe sowie KMU   unternehmerischen Einfluss und Übernahme so-         Antrag vor Maßnahmenbeginn             Tilgung:
KfW                  binnen 3 Jahren    wie Festigungsmaßnahmen                              fachliche und kaufmännische                          zusätzlich Garantieentgelt von 1,00% p. a. des
                     nach Geschäfts-                                                          Qualifikation                                        jeweils valutierenden Kredites
                     aufnahme           Darlehen zur Finanzierung von Sachinvestitionen      Antragsteller ist zur Geschäftsfüh-
                                        und Betriebsmitteln:                                  rung und Vertretung befugt                           15 Jahre (Zinsbindung 10 Jahre), 7 Jahre tilgungs-
                                         Grundstücke, Gebäude und Baunebenkosten            hinreichender unternehmerischer                      frei
                                         Sachanlageinvestitionen (Kauf von Maschinen,        Einfluss, d. h. Gesellschaftsanteile
                                          Anlagen und Einrichtungsgegenständen)               und Geschäftsführungsbefugnis                        außerplanmäßige Rückzahlung nur gegen Vorfällig-
                                         Betriebs- und Geschäftsausstattung                 kein anderer Gesellschafter darf                     keitsentschädigung
                                         Erwerb von Vermögenswerten aus anderen              eine Stimmenmehrheit haben, die        Darlehen:     die vorhandenen Eigenmittel sollen 15% der förder-
                                          Unternehmen einschl. tätiger Übernahmen und         eine Satzungsänderung ermöglicht                     fähigen Kosten nicht unterschreiten und können
                                          Beteiligungen in Form von asset deals              die eingesetzten Eigenmittel sollen                  mit diesem Programm um max. 30%-Punkte auf
                                         Material-, Waren- und Ersatzteillager               15% der förderfähigen Kosten                         bis zu 45% aufgestockt werden
                                         Kosten für erste Messeteilnahmen                    nicht unterschreiten
                                                                                             persönliche Haftung des Antrag-                      bei größeren Investitionsvorhaben ist eine Unter-
                                        eine erneute Gründung kann gefördert werden,          stellers                                             schreitung der 15%-Grenze denkbar, wenn nach-
                                        wenn keine Verbindlichkeiten aus einer früheren      Stellungnahme einer fachkundigen                     weislich keine weiteren Mittel bzw. Vermögens-
                                        selbständigen Tätigkeit mehr bestehen                 Stelle                                               werte eingesetzt werden können
                                                                                                                                                    bei Investitionsvolumen >500 T€ und 1,5 Mio. €: mind. 5%
                                        mögensgegenstände aus dem Eigentum des                                                                        Eigenmittel
                                        Ehegatten/Lebenspartners
                                                                                                                                     Auszahlung:   100% von max. 0,5 Mio. € je Antragsteller
                                        Umschuldungen, Nachfinanzierungen und Sanie-
                                        rungen sind ausgeschlossen                                                                                 die durchleitende Bank erhält eine Haftungsfreistel-
                                                                                                                                                   lung zu 100%; d. h. dieses Nachrangdarlehen
                                                                                                                                                   haftet unbeschränkt und hat somit Eigen-
                                                                                                                                                   kapitalcharakter

                                                                                                                                                                                 Seite 15 von 24
Finanzierungshilfe        Empfänger                       Fördergegenstand                             Voraussetzungen                                     Konditionen

KfW-                  freie Berufe sowie   Darlehen zur Finanzierung von Betriebsmitteln      Vorhaben im In- und Ausland       Zins,         risikodifferenzierter Zinssatz nach Bonitäts- und
Unternehmer-          KMU, die seit        sowie mittel- und langfristigen Investitionen;     Antrag bei jedem Kreditinstitut   Laufzeit,     Sicherheitenbeurteilung durch die Hausbank
kredit                mind. 5 Jahren am    z. B.:                                             bankübliche Sicherheiten          Tilgung:      bei 5 Jahren (5 J. Zinsbindung)– 1. J. tilgungsfrei:
                      Markt aktiv sind      Erwerb von Grundstücken und Gebäuden                                                              nominal ≤0,04% (eff. 0,04%) bei Preisklasse A
Fremdkapital -                              Gewerbliche Baukosten                                                                             nominal ≤0,44% (eff. 0,44%) bei Preisklasse B
hier dargestellt im                         Kauf von Maschinen, Anlagen, Fahrzeugen                                                           nominal ≤0,74% (eff. 0,74%) bei Preisklasse C
„KMU-Fenster“                                 und Einrichtungen                                                                                nominal ≤1,24% (eff. 1,25%) bei Preisklasse D
                                            Betriebs- und Geschäftsausstattung                                                                nominal ≤1,84% (eff. 1,85%) bei Preisklasse E
KfW                                         immaterielle Investitionen (Technologietrans-                                                     nominal ≤2,54% (eff. 2,57%) bei Preisklasse F
                                              fer)                                                                                             nominal ≤3,04% (eff. 3,08%) bei Preisklasse G
                                            Erwerb von Vermögenswerten aus anderen                                                            nominal ≤4,14% (eff. 4,21%) bei Preisklasse H
                                              Unternehmen einschl. Übernahmen in Form                                                          nominal ≤6,44% (eff. 6,60%) bei Preisklasse I
                                              von asset deals                                                                                  bei 10 J. (10 J. Zinsbindung) – 2. J. tilgungsfrei:
                                            Kosten für erste Messeteilnahmen                                                                  nominal ≤0,46% (eff. 0,46%) bei Preisklasse A
                                            Erwerb einer tätigen Beteiligung durch ein                                                        nominal ≤0,86% (eff. 0,86%) bei Preisklasse B
                                              Unternehmen oder durch eine natürliche Per-                                                      nominal ≤1,16% (eff. 1,17%) bei Preisklasse C
                                              son (grundsätzlich mindestens 10 % Gesell-                                                       nominal ≤1,66% (eff. 1,67%) bei Preisklasse D
                                              schaftsanteil und Geschäftsführerbefugnis)                                                       nominal ≤2,26% (eff. 2,28%) bei Preisklasse E
                                                                                                                                               nominal ≤2,96% (eff. 2,99%) bei Preisklasse F
                                           Umschuldungen, Nachfinanzierungen und Sanie-                                                        nominal ≤3,46% (eff. 3,51%) bei Preisklasse G
                                           rungen sind ausgeschlossen                                                                          nominal ≤4,56% (eff. 4,64%) bei Preisklasse H
                                                                                                                                               nominal ≤6,86% (eff. 7,04%) bei Preisklasse I
                                                                                                                                               bei 2 J. (2 J. Zinsbindung) – 2 J. tilgungsfrei
                                                                                                                                               nominal ≤0,04% (eff. 0,04%) bei Preisklasse A
                                                                                                                                               nominal ≤6,44% (eff. 6,60%) bei Preisklasse I
                                                                                                                                               bei 20 J. (10 J. Zinsbindung) – 3 J. tilgungsfrei
                                                                                                                                               nominal ≤0,72% (eff. 0,72%) bei Preisklasse A
                                                                                                                                               nominal ≤7,12% (eff. 7,31%) bei Preisklasse H
                                                                                                                                               außerplanmäßige Tilgung ist nur gegen Vorfällig-
                                                                                                                                               keitsentschädigung möglich

                                                                                                                                 Darlehen:     100% Förderanteil

                                                                                                                                 Auszahlung:   100% von max. 25 Mio. € bei Investitionen und
                                                                                                                                               Betriebsmitteln ohne Haftungsfreistellung
                                                                                                                                               100% von max. 25 Mio. € bei Investitionen und
                                                                                                                                               max. 5 Mio. € bei Betriebsmitteln (Laufzeit 2
                                                                                                                                               Jahre) jeweils mit 50%iger Haftungsfreistellung

                                                                                                                                                                              Seite 16 von 24
Finanzierungshilfe      Empfänger                        Fördergegenstand                             Voraussetzungen                                         Konditionen

MikroSTARTer         Unternehmens-        Darlehen zur Gründung oder Erweiterung bzw.        Vorhaben in Niedersachsen             Zins,         nominal: 3,50%
Niedersachsen        gründer, freie       Wachstum des Unternehmens                          Antrag direkt bei der NBank           Laufzeit,
                     Berufe sowie                                                            Antrag vor Maßnahmenbeginn            Tilgung:      min. 2 bis max. 5 Jahre – 6 Monate tilgungsfrei
NBank                kleine Unterneh-     es können Sachinvestitionen und Betriebsmittel     fachliche und kaufmännische                         (in begründeten Einzelfällen 2 Jahre tilgungsfrei)
                     men (im Sinne der    finanziert werden                                   Qualifikationen
                     KMU-Definition der                                                      keine banküblichen Sicherheiten                     außerplanmäßige Rückzahlung ohne Vorfällig-
                     EU) binnen 5         sowohl Haupterwerb als auch Nebenerwerb             erforderlich, lediglich persönliche                 keitsentschädigung jederzeit möglich
                     Jahren nach Ge-                                                          Haftung des Antragstellers
                     schäftsaufnahme      eine erneute Gründung kann gefördert werden,                                              Darlehen:     100% Förderanteil
                                          wenn keine Verbindlichkeiten aus einer früheren    Erstberatung bei einer fachkundi-
                                          selbständigen Tätigkeit mehr bestehen               gen Stelle vor Antragstellung         Auszahlung:   100% von mind. 5 T€ und max. 25 T€
                                                                                             Vorliegen einer positiven fachkun-
                                          Umschuldungen, Nachfinanzierungen und Sanie-        dige Stellungnahme                                  der Investitionsbedarf kann über 25 T€ liegen, der
                                          rungen sind ausgeschlossen                                                                              übersteigende Betrag ist aus eigenen Mitteln oder
                                                                                                                                                  anderen fremden Mitteln zu finanzieren

                                                                                                                                                  eine erneute Antragstellung eines zweiten Darle-
                                                                                                                                                  hens ist nur möglich, wenn das erste Darelehen
                                                                                                                                                  vollständig zurückgezahlt wurde

                                                                                                                                                                                 Seite 17 von 24
Bürgschaften und Haftungsfreistellungen
                                                                             Der NBB-Verbürgungsgrad beträgt max. 80% bei einem Bürgschafts-
In den meisten Fällen gilt: „Kein Kredit ohne Sicherheiten.“ Folgerichtig    volumen von höchstens 2,5 Mio. €. Sanierungsfälle werden nicht begleitet.
muss ein Gründer oder Unternehmer für jedes Darlehen, das er von einer
Bank erhält, Sicherheiten vorweisen. Als bewertbare Sicherheiten können      Die Kosten für diese Bürgschaft betragen – bezogen auf den Kreditbetrag –
z. B. Immobilien, Lebensversicherungen zum Rückkaufswert, Spargutha-         i. d. R. einmalig und jährlich je 1,25%. Dabei ist allerdings zu beachten,
ben, Aktiendepots, Warenbestände oder Forderungen eingesetzt werden.         dass diesen zusätzlichen Kosten eine bessere Besicherung gegenübersteht.
Allerdings sollte auch kein Kredit nur deshalb gewährt werden, weil nen-     In den meisten Fällen werden die Banken und Sparkassen dieses geringere
nenswerte Sicherheiten zur Verfügung stehen.                                 Risiko bei den Darlehenszinsen berücksichtigen. In der Folge wird die Ein-
                                                                             beziehung der NBB die Gesamtfinanzierungskosten eher positiv als negativ
Häufig sind im Unternehmen keine ausreichenden Sicherheiten vorhanden.       beeinflussen.
In diesem Fall kann die Hausbank entweder die fehlenden Sicherheiten
durch einen Zinsaufschlag „einpreisen“ oder alternativ Sicherheiten „ein-
kaufen“. Letzteres ist im Rahmen einer Haftungsfreistellung in Kombination   b) Bürgschaften des Landes
mit Förderdarlehen (s. o.) möglich:                                          Auch das Land Niedersachsen gewährt Bürgschaften von bis zu 80% für
 KfW-Gründerkredit „Startgeld“: obligatorische 80%-ige Haftungsfrei-        Investitions-, Betriebsmittel- und Avalkredite sowie Projekt- und Schiffs-
    stellung                                                                 finanzierungen. Dabei gilt das Subsidiaritätsprinzip, d. h., dass Landes-
 ERP-Kapital für Gründung: obligatorische 100%-ige Haftungsfrei-            bürgschaften nur gewährt werden, wenn eine Einbindung der NBB nicht
    stellung, wobei das ERP-Kapital für Gründung max. 30% eines Vor-         möglich ist.
    habens finanziert
 KfW-Unternehmerkredit: optionale Haftungsfreistellung von 50% bei          Die Landesbürgschaft ist für verschiedenste Unternehmenssituationen ge-
    Investitionen und Betriebsmitteln                                        eignet, so für StartUps, neue Unternehmensstandorte, Expansion, Wachs-
                                                                             tumsinvestitionen, Projektfinanzierungen, Unternehmensnachfolge, MBO,
Zum anderen können Bürgschaften der Niedersächsischen Bürgschaftsbank        LBO, Spin Offs, M&A aber auch Restrukturierungen, Insolvenzplan-
(NBB) oder des Landes Niedersachsen beantragt werden. Eine Kombination       verfahren, übertragene Sanierung und Auffanglösungen. Dabei wird die
von Haftungsfreistellung und Bürgschaft ist nicht möglich.                   Schaffung bzw. der Erhalt von Arbeitsplätzen als zentraler Förderaspekt
                                                                             betrachtet.
Die Intention dieser Bürgschaften von Dritten ist stets gleich: Die Banken
und Sparkassen sollen zur Kreditvergabe „motiviert“ werden. Allerdings       Eine Landesbürgschaft wird vom Land gewährt. Die Antragstellung erfolgt
bleibt der Unternehmer stets für den gesamten Kreditbetrag im Obligo.        durch die jeweilige Hausbank bei PWC.

a) Bürgschaften der Niedersächsischen Bürgschaftsbank (NBB)
Die NBB gewährt Gründern und KMU Bürgschaften für Kredite, sofern
bankmäßig ausreichende Sicherheiten nicht zur Verfügung stehen. „Kein
Vorhaben soll an fehlenden Sicherheiten scheitern“, lautet das NBB-Motto.

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Finanzierungshilfe       Empfänger                        Fördergegenstand                             Voraussetzungen                                        Konditionen

Bürgschaften der     Unternehmens-        Ausfallbürgschaften für alle Kreditarten, sofern    Betriebsstätte in Niedersachsen      Kosten:       einmalig 1,25% des Kreditbetrages, mind. 250 €
NBB                  gründer, KMU der     bankmäßig keine ausreichenden Sicherheiten zur      Antrag bei Hausbank                                jährlich max. 1, 5% des Kreditbetrages per Saldo
                     gewerblichen         Verfügung stehen                                    Antrag vor Kreditgewährung                         31.12. des Vorjahres
                     Wirtschaft, Land-,                                                       Vorhaben wirtschaftlich sinnvoll
                     Ernährungs- und      keine Bürgschaft, sofern gleichzeitig eine Haf-     geordnetes Rechnungswesen            Laufzeit:     i. d. R. 15 Jahre/8 Jahre bei Betriebsmitteln und
                     Forstwirtschaft      tungsfreistellung beantragt ist                     bestmögliche Besicherung der Kre-                  23 Jahre bei Baumaßnahmen
                     sowie freie Berufe                                                        dite
                                          keine Sanierungen                                   Beurteilungen durch fachkundige      Bürgschaft:   bis 80% der zu verbürgenden Kredite
                                                                                               Stellen                                            max. 2,5 Mio. € Bürgschaftsobergrenze
                                                                                                                                                  Sonderprogramm mit 50% (bei niedrigeren Kosten)
                                                                                                                                                  für etablierte Unternehmen mit besserer Bonität
Bürgschaften des     Unternehmen der      Ausfallbürgschaften für Investitions-, Betriebs-    Betriebsstätte in Niedersachsen      Kosten:       einmalig 0,1-1% des Kreditbetrages, max. 125 T€
Landes               gewerblichen         mittel- und Avalkredite, sofern das Vorhaben        Antrag bei Hausbank/PWC                            jährlich 0,75% des in Anspruch genommenen
                     Wirtschaft, Land-,   ohne Bürgschaft nicht durchführbar ist              Antrag rechtzeitig und grundsätz-                  Bürgschaftsbetrages
                     Ernährungs-,                                                              lich vor Maßnahmenbeginn
                     Forstwirtschaft,     keine Bürgschaft, sofern gleichzeitig eine Haf-     Vorhaben wirtschaftlich vertretbar   Laufzeit:     abhängig vom Verwendungszweck des Kredites
                     freie Berufe und     tungsfreistellung beantragt ist                      und volkswirtschaftlich förder-                    und der Leistungsfähigkeit des Kreditnehmers
                     Träger sozialer,                                                          würdig
                     kultureller und      auch Sanierungen                                    gesicherte Gesamtfinanzierung        Bürgschaft:   bis 80% der zu verbürgenden Kredite
                     wissenschaftlicher                                                       bestmögliche Besicherung
                     Einrichtungen                                                            zumutbarer Eigenmitteleinsatz
                                                                                              Beurteilungen durch fachkundige
                                                                                               Stellen

                                                                                                                                                                                Seite 19 von 24
Beteiligungen                                                                  wenige davon – wie die im Folgenden kurz dargestellten Gesellschaften
                                                                               MBG und NKB – arbeiten unter Fördergesichtspunkten.
Beteiligungsgesellschaften engagieren sich mit Risikokapital (auch Venture
Capital („VC“) oder Wagniskapital) an kapitalsuchenden Unternehmen. Sie
stellen dabei längerfristig haftendes bzw. wirtschaftliches Eigenkapital zur   a) Mittelständische Beteiligungsgesellschaft (MBG)
Verfügung. Dabei kann grundsätzlich zwischen einer stillen und einer offe-     Die MBG beteiligt sich ausschließlich als stiller Gesellschafter an mittel-
nen Beteiligung unterschieden werden. Mitunter werden diese beiden Vari-       ständischen Betrieben, sofern diese ihren Betriebssitz in Niedersachsen
anten gleichzeitig und in Ergänzung zur Fremdkapitalfinanzierung durch         haben. Das Beteiligungsvolumen beträgt mindestens 50 T€ und höchstens
Kreditinstitute eingesetzt.                                                    1,25 Mio. €.

Bei der offenen Beteiligung erhält der Beteiligungsgeber Gesellschafter-       b) Mikromezzaninfonds
anteile. Die Beteiligung wird zumeist für 3 bis 7 Jahre eingegangen. Da-       Der Mikromezzaninfonds bietet Existenzgründern sowie jungen Unterneh-
nach ist der „Exit“ der Beteiligungsgesellschaft (z. B. durch einen Bör-       men, die mangels Eigenkapital und Sicherheiten oft keinen Zugang zu
sengang) vorgesehen. Das Ziel einer offenen Beteiligung liegt somit in einer   Bankkrediten haben, Beteiligungskapital von bis zu 50 T€ für die Realisie-
möglichst hohen Wertsteigerung (>20% p. a.) des Unternehmens. Diese            rung ihrer Geschäftsideen. Verwaltet wird der Fonds von der NBank, die
Beteiligungsform wird deshalb überwiegend in Wachstums- und Hochtech-          Antragstellung erfolgt bei den Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften.
nologiebranchen eingesetzt.
                                                                               c) NKB
Eine stille Beteiligung ist dagegen bei etablierten Unternehmen mit mode-      Die NKB kann sowohl eine stille als auch eine offene Beteiligung eingehen.
ratem Wachstum und solidem cash-flow ratsam. Eine Beteiligung am Ge-           Bei der stillen Beteiligung ähneln die Modalitäten denen der MBG. Aller-
sellschaftskapital erfolgt nicht. Somit ist auch keine Einflussnahme auf das   dings ist eine Obergrenze von bis zu 2,5 Mio. € möglich, so dass hier deut-
operative Geschäft möglich. Die Beteiligungsdauer liegt i. d. R. zwischen 5    lich größere Volumina eingegangen werden können. Bei der offenen Beteili-
und 10 Jahren. In dieser Zeit wird – analog zu einem „normalen“ Darlehen       gung besteht eine Obergrenze von 200 T€.
– eine Basisverzinsung erhoben, die um eine gewinnabhängige Komponen-
te ergänzt wird. In Summe kommen daher schnell Verzinsungen >10% p.
a. zu Stande.                                                                  Die Beteiligungen von MBG und NKB können miteinander kombiniert wer-
                                                                               den.
Durch die Einbindung von stillen und/oder offenen Beteiligungen verbessert
sich die Bonität eines Unternehmens. In der Folge sollten sich somit bei
einer risikogerechten Zinsermittlung auch die Zinskonditionen eines Unter-
nehmens verbessern. Es ist somit denkbar, dass die Mehrkosten einer Be-
teiligung durch günstigere Zinsen im Darlehensbereich kompensiert werden.

Im Bundesverband Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften sind ge-
genwärtig rund 200 Venture-Capital Geber organisiert; www.bvkap.de. Nur

                                                                                                                                          Seite 20 von 24
Finanzierungshilfe       Empfänger                         Fördergegenstand                             Voraussetzungen                                           Konditionen

Stille Beteiligung   Unternehmens-         Beteiligungen in stiller Form für Investitionen     Betriebsstätte in Niedersachsen         Kosten:        einmalig 2 bis 4% des Beteiligungsbetrages als
der MBG              gründer, freie        und/oder Betriebsmittel                             Geschäftsführung und Unterneh-                         Bearbeitungsgebühr
                     Berufe sowie KMU                                                           menserträge müssen langfristig ei-                     jährliche Verzinsung zu Konditionen gemäß Markt-
MBG                                        keine Sanierungen, Umschuldungen oder Nach-          ne korrekte Abwicklung der Be-                         lage sowie jährliche gewinnabhängige Vergütung in
                                           finanzierungen                                       teiligung und eine angemessene                         Höhe von 2 bis 4%
                                                                                                Rendite erwarten lassen
                                                                                               Eigenkapitalparität, d. h. der Betei-   Laufzeit:      mind. 5 und max. 10 Jahre
                                                                                                ligungsbetrag soll die im Unter-                       vorzeitige Rückzahlung gegen Agio möglich; eine
                                                                                                nehmen gebundenen Eigenmittel                          vorzeitige Kündigung seitens der MBG ist nur aus
                                                                                                nicht übersteigen                                      wichtigem Grund möglich
                                                                                               persönliche Garantie sowie Risiko-
                                                                                                Lebensversicherung                      Beteiligung:   50 T€ - 1,25 Mio. €
                                                                                               i. d. R. Verbürgung des Beteili-
                                                                                                gungsbetrages durch die NBB, so
                                                                                                dass die gleichen Maßstäbe wie
                                                                                                bei der Gewährung einer NBB-
                                                                                                Bürgschaft gelten
Mikromezzanin-       Unternehmens-         Beteiligungen in stiller Form für Investitionen,    Betriebsstätte in Deutschland           Kosten:        einmalig 3,5% des Beteiligungsbetrages als Bear-
fonds                gründer, freie        Innovationen und/oder Betriebsmittel                Geschäftsidee nachvollziehbar und                      beitungsgebühr
                     Berufe sowie                                                               plausibel                                              Festvergütung von 8% sowie jährliche gewinnab-
MBG                  Kleinst- und Klein-   keine Sanierungen, Umschuldungen oder Nach-         Geschäftsführung und Unterneh-                         hängige Vergütung in Höhe von 1,5%
                     unternehmen           finanzierungen                                       menserträge müssen langfristig ei-
                                                                                                ne ausreichende wirtschaftliche         Laufzeit:      max. 10 Jahre
                                                                                                Tragfähigkeit und eine korrekte                        vorzeitige Rückzahlung gegen Agio möglich; eine
                                                                                                Abwicklung der Beteiligung erwar-                      vorzeitige Kündigung seitens der MBG ist nur aus
                                                                                                ten lassen                                             wichtigem Grund möglich
                                                                                               keine dinglichen Sicherheiten
                                                                                                erforderlich                            Beteiligung:   10 T€ - 50 T€

                                                                                                                                                                                    Seite 21 von 24
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