Förderungen für Ihren Kurs - Bares Geld für Bildungswillige - www.tirol.wifi.at/foerderungen - WIFI Tirol

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Förderungen für Ihren Kurs
Bares Geld für Bildungswillige

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Förderungen
Egal, ob Sie als Privatperson Ihre Weiterbildung selbst
finanzieren oder ob das Unternehmen die berufliche
Weiterbildung der MitarbeiterInnen bezahlt – in beiden
Fällen gibt es attraktive Förderungen!

   Inhalte                                Das Weiterbildungsengagement von bildungs- und leistungsorientierten Menschen wird
                                          durch die öffentliche Hand unterstützt. Es gibt zahlreiche Förderungen von verschiedenen
4 Förderungen für SelbstzahlerInnen
                                          Einrichtungen und Organisationen.
8 Förderungen speziell für Lehrlinge
                                          Welches Förderprogramm Sie nutzen können, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab.
9 Förderungen speziell für Unter-         Auf den folgenden Seiten finden Sie eine Übersicht über alle Förderungen zu Aus- und
  nehmerInnen und Unternehmen             Weiterbildungen.

13 Förderungen von anderen                Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Aus- und Weiterbildung am WIFI Tirol!
   Bundesländern

                                          Die Auflistung der Förderungen erfolgt in alphabetischer Reihenfolge und ohne Wertung. Für die Gewährung der
                                          Förderung entscheidet alleinig die jeweilige Förderstelle.

    2        Förderungen für WIFI-Kurse                                                                     Information Tel 05 90 90 5-7777

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Nutzen Sie Förderungen für Ihre Aus- und Weiterbildung!

Zur Umsetzung Ihres Aus- bzw. Weiterbildungswunsches
stehen Ihnen diverse Fördermöglichkeiten zur Verfügung.

Im Folgenden finden Sie Rechenbeispiele zu verschiedenen WIFI-
Kursen unter Berücksichtigung der Weiterbildung über Ihre jährli-
che Arbeitnehmerveranlagung am Beispiel der durchschnittlichen
Steuerlast und unterschiedlicher Fördertöpfe.

 Wie viel kostet Sie die „Berufsreifeprüfung Mathematik,
 Deutsch und Englisch mit dem Fachbereich Gesundheit
 und Soziales“ am WIFI Tirol?

 Kurskosten		             3.620,00 Euro
 Kurskosten Fachbereich		 1.510,00 Euro
 Basisförderung Bildungsgeld update		 - 1.539,00 Euro
 Zusatzförderung Bildungsgeld update		 - 856,00 Euro
 Förderung durch AK-Zukunftsaktie		 - 1.200,00 Euro
 -----------------------------------------------------------------------------
 Kosten abzüglich Förderungen		 1.535,00 Euro

 Berücksichtigung der Weiterbildung über		 - 460,50 Euro
 Ihre jährliche Arbeitnehmerveranlagung
 am Beispiel der durchschnittlichen Steuerlast
 -----------------------------------------------------------------------------
 Tatsächlicher Betrag		 1.074,50 Euro

 Wie viel kostet Sie der Kurs „BetriebsleiterInnen für
 Seilbahnen“ am WIFI Tirol?
 Kurskosten		 1.180,00 Euro
 Förderung durch Bildungsgeld update		 - 354,00 Euro
 -----------------------------------------------------------------------------
 Kosten abzüglich Förderung		 826,00 Euro

 Berücksichtigung der Weiterbildung über		 - 247,80 Euro
 Ihre jährliche Arbeitnehmerveranlagung
 am Beispiel der durchschnittlichen Steuerlast
 -----------------------------------------------------------------------------
 Tatsächlicher Betrag		                                       578,20 Euro

 Wie viel kostet Sie der Kurs „MS-Excel – Grundlagen“                            Tipp
 am WIFI Tirol?
                                                                               Ausgaben und Aufwendungen zur beruflichen Fort- und Weiter-
 Kurskosten		                                                 304,00 Euro      bildung werden als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben aner-
 Förderung durch AK-Zukunftsaktie		                            - 91,20 Euro    kannt, soweit diese im Zusammenhang mit der ausgeübten beruf-
 ----------------------------------------------------------------------------- lichen bzw. betrieblichen Tätigkeit oder im Zusammenhang mit
 Kosten abzüglich Förderung		                                 212,80 Euro      einem dem ausgeübten Beruf artverwandten Beruf stehen. Dazu
 Berücksichtigung der Weiterbildung über		                     - 63,84 Euro      zählen eine Vielzahl von WIFI-Kursen, aber auch der Besuch von
 Ihre jährliche Arbeitnehmerveranlagung                                          berufsbildenden (höheren) Schulen und Fachhochschulen.
 am Beispiel der durchschnittlichen Steuerlast                                   Für konkrete Auskünfte in Ihren persönlichen Steuerangelegen-
 -----------------------------------------------------------------------------   heiten stehen Ihnen die BeamtInnen Ihres Finanzamtes gerne zu
 Tatsächlicher Betrag		                                       148,96 Euro        Verfügung.

Information Tel 05 90 90 5-7777                                                                         Förderungen für WIFI-Kurse       3
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Förderungen für SelbstzahlerInnen

Die folgenden Förderungen richten sich an Personen, die ihre Aus- und Weiterbildung selbst finanzieren.

AK-Zukunftsaktie                                                  Ausbildungsbeihilfe
Wer wird gefördert?                                               Wer wird gefördert?
AK-Mitglieder – dies sind zum Beispiel                            • ArbeitnehmerInnen und freie DienstnehmerInnen, die
• ArbeiternehmerInnen                                               zum Zwecke der beruflichen Qualifizierungsmaßnahme ihr
• Arbeitslose und Arbeitssuchende (wenn sie mehr als ein Jahr       Arbeitsverhältnis aufgelöst oder karenziert haben
  in einem Arbeitsverhältnis gestanden sind)                      • ArbeitnehmerInnen, freie DienstnehmerInnen und öffentlich-
• Lehrlinge                                                         rechtlich Bedienstete, die in einem aufrechten Arbeitsver-
• geringfügig Beschäftigte                                          hältnis die Arbeitsverpflichtung zum Zwecke der beruflichen
• ArbeitnehmerInnen in Karenz                                       Qualifizierungsmaßnahme reduziert haben
• freie DienstnehmerInnen                                         • WiedereinsteigerInnen
• Präsenz- und Zivildiener
                                                                  Was wird gefördert?
Was wird gefördert?                                               Es werden die mit der Lebenshaltung verbundenen Kosten für die
• Europäischer Computerführerschein (ECDL Core bzw.               Dauer von beruflichen Bildungsmaßnahmen (mindestens zwei bis
  Standard)                                                       maximal drei Jahre) gefördert mit dem Ziel die beruflichen Quali-
• EDV Grundlagenkurse, die Bestandteile des ECDL Core             fikationen von Arbeitskräften zu erhöhen.
  bzw. Standard sind
                                                                  Wie hoch ist die Förderung?
• PC-EinsteigerInnen-Seminare
                                                                  Die Höhe der Förderung bemisst sich nach der Höhe des Einkom-
• Lehrabschlussprüfung im zweiten Bildungsweg
                                                                  mensverlustes und nach der Dauer der vorangegangenen Be-
  (mindestens 90 Unterrichtseinheiten)
                                                                  schäftigung. Bei mindestens vierjähriger Beschäftigungsdauer be-
• Berufsreifeprüfung
                                                                  trägt die Förderung 35 % des Einkommensverlustes bis maximal
• Studienberechtigungsprüfung
                                                                  350 Euro monatlich. Bei vorheriger, mindestens sechsmonatiger
• Werkmeisterschulen
                                                                  bis vierjähriger Beschäftigungsdauer beträgt die Förderung 30 %
• Assistenzberufe nach MABG (Medizinische
                                                                  des Einkommensverlustes bis maximal 300 Euro monatlich. Für
  Assistenzberufe-Gesetz)
                                                                  WiedereinsteigerInnen beträgt die Förderung 150 Euro.
• Medizinischen Masseur gemäß MMHmG (Medizinischer
  Masseur- und Heilmasseurgesetz)                                 Wo gibt es weiterführende Informationen?
• Heilmasseur gemäß MMHmG (Medizinischer Masseur- und             Amt der Tiroler Landesregierung
  Heilmasseurgesetz)                                              Abteilung Gesellschaft und Arbeit
• Digitalisierung                                                 Tel.: 0512/508-7876
                                                                  E-Mail: ga.arbeit@tirol.gv.at
Wie hoch ist die Förderung?
30 % der Kurskosten bis maximal 1.200 Euro pro Bildungsab-        Wie kann die Förderung beantragt werden?
schluss                                                           Nähere Informationen zu den Förderrichtlinien und der Antrag-
                                                                  stellung finden Sie auf der Website des Amtes der Tiroler Lan-
Wo gibt es weiterführende Informationen?
                                                                  desregierung/Abteilung Gesellschaft und Arbeit:
Kammer für Arbeiter und Angestellte für Tirol (AK Tirol)
                                                                  www.tirol.gv.at/arbeit-wirtschaft/arbeit/arbeitsmarktfoer-
Tel.: 0800/225522-1515
                                                                  derung/ausbildungsbeihilfe/
E-Mail: bildung@ak-tirol.at

Wie kann die Förderung beantragt werden?
Nähere Informationen zu den Förderrichtlinien und der Antrag-
stellung finden Sie auf der Website der AK Tirol:
https://tirol.arbeiterkammer.at/beratung/bildung/Bildungund-
Foerderungen/AK_Zukunftsaktie.html

    4      Förderungen für WIFI-Kurse                                                           Information Tel 05 90 90 5-7777

www.tirol.wifi.at/foerderungen
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Bildungsgeld update                                                   Wie hoch ist die Förderung?
                                                                      Die Höhe des Weiterbildungsgeldes entspricht dem Arbeitslo-
Wer wird gefördert?
                                                                      sengeld.
• ArbeitnehmerInnen
• freie DienstnehmerInnen                                             Wo gibt es weiterführende Informationen?
• Lehrlinge                                                           AMS Tirol
• Öffentlich-rechtlich Bedienstete                                    Tel.: 05 904 740
• Arbeitsuchende                                                      E-Mail: ams.tirol@ams.at
• WiedereinsteigerInnen
                                                                      Wie kann die Förderung beantragt werden?
• BerufseinsteigerInnen
                                                                      Nähere Informationen zu den Förderrichtlinien und der Antrag-
Was wird gefördert?                                                   stellung finden Sie auf der Website des AMS Tirol:
Schulungsmaßnahmen zur Aus- und Weiterbildung, die von aner-          www.ams.at/arbeitsuchende/aus-und-weiterbildung/so-foer-
kannten Bildungsträgern mit dem Ziel die berufliche Qualifikation     dern-wir-ihre-aus--und-weiterbildung-/weiterbildungsgeld#tirol
der Arbeitskräfte zu steigern, angeboten werden.

Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung beträgt 30 % der Kurskosten als Basisförderung so-
                                                                      Bildungsteilzeit
wie 20 % der Kurskosten als Bildungsbonus für bestimmte positiv       Wer wird gefördert?
abgelegte Schlussprüfungen (formale Abschlüsse auf gesetzlicher       • ArbeiternehmerInnen, die unmittelbar vor Beginn der Bildungs-
Basis).                                                                 karenz ununterbrochen mindestens sechs Monate im selben
                                                                        Arbeitszeitausmaß arbeitslosenversicherungspflichtig und über
Wo gibt es weiterführende Informationen?
                                                                        der Geringfügigkeitsgrenze beschäftigt sind.
Amt der Tiroler Landesregierung
                                                                      • Saisonarbeitskräfte (in diesem Fall gelten besondere Regelun-
Abteilung Gesellschaft und Arbeit
                                                                        gen)
Tel.: 0512/508-7874 oder -7875
E-Mail: ga.arbeit@tirol.gv.at                                         Gleichzeitig muss mit der Arbeitergeberin bzw. dem Arbeitgeber
                                                                      eine gesetzliche Bildungsteilzeit vereinbart werden. Auch die An-
Wie kann die Förderung beantragt werden?
                                                                      wartschaft auf Arbeitslosengeld muss erfüllt sein. Zusätzlich muss
Nähere Informationen zu den Förderrichtlinien und der Antragstel-
                                                                      die wöchentliche Normalarbeitszeit um 25 % bis 50 % reduziert
lung finden Sie auf der Website des Amtes der Tiroler Landesre-
                                                                      und weiterhin mindestens zehn Stunden pro Woche gearbeitet
gierung/Abteilung Gesellschaft und Arbeit:
                                                                      werden.
www.tirol.gv.at/arbeit-wirtschaft/arbeit/arbeitsmarktfoer-
derung/bildungsgeld-update/.                                          Was wird gefördert?
                                                                      Die Teilnahme an einer längerfristigen Weiterbildung mit berufli-
                                                                      chem Bezug sowie Schul- oder Studienabschlüsse von mindes-
Bildungskarenz (Weiterbildungsgeld)                                   tens vier Monaten.

Wer wird gefördert?                                                   Wie hoch ist die Förderung?
• ArbeiternehmerInnen, die unmittelbar vor Beginn der Bil-            0,84 Euro für jede volle Arbeitsstunde, um die die wöchentliche
  dungskarenz ununterbrochen mindestens sechs Monate                  Normalarbeitszeit reduziert wird
  arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt sind
                                                                      Wo gibt es weiterführende Informationen?
• Saisonarbeitskräfte und Personen, die das Weiterbildungsgeld
                                                                      AMS Tirol
  im Anschluss an eine Elternkarenz konsumieren wollen (in
                                                                      Tel.: 05 904 740
  beiden Fällen gelten besondere Regelungen)
                                                                      E-Mail: ams.tirol@ams.at
Gleichzeitig muss mit der Arbeitergeberin bzw. dem Arbeitgeber
                                                                      Wie kann die Förderung beantragt werden?
eine gesetzliche Bildungskarenz oder Freistellung gegen Entfall der
                                                                      Nähere Informationen zu den Förderrichtlinien und der Antrag-
Bezüge vereinbart werden. Auch die Anwartschaft auf Arbeitslo-
                                                                      stellung finden Sie auf der Website des AMS Tirol:
sengeld muss erfüllt sein.
                                                                      www.ams.at/arbeitsuchende/aus-und-weiterbildung/so-foer-
Was wird gefördert?                                                   dern-wir-ihre-aus--und-weiterbildung-/bildungsteilzeitgeld#tirol
Die Teilnahme an einer längerfristigen Weiterbildung mit berufli-
chem Bezug sowie Schul- oder Studienabschlüsse von mindes-
tens zwei Monaten.

Information Tel 05 90 90 5-7777                                                               Förderungen für WIFI-Kurse         5
Deutschkursförderung für                                             Fachkräftestipendium
Einzelpersonen                                                       Wer wird gefördert?
                                                                     Arbeitssuchende sowie Personen, die wegen einer geplanten
Wer wird gefördert?
                                                                     Ausbildung karenziert sind und selbständige Erwerbstätige, die
Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte ab dem vollendeten 15. Le-
                                                                     ihre Erwerbstätigkeit ruhend gemeldet haben.
bensjahr sowie AsylwerberInnen mit hoher Anerkennungswahr-
scheinlichkeit                                                       Was wird gefördert?
                                                                     Es werden Ausbildungen in Österreich gefördert, die bis zum
Was wird gefördert?
                                                                     31. Dezember 2022 beginnen, in denen Fachkräfte fehlen und ei-
Deutschkurse bis zum Niveau C1
                                                                     nen Abschluss ermöglichen. Branchen, in denen Fachkräfte feh-
Wie hoch ist die Förderung?                                          len, sind Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Technik,
Die maximale Förderung liegt bei 1.000 Euro für ein gesamtes         Gesundheit, Pflege- und Sozialberufe.
Sprachniveau und 6,25 Euro brutto pro Unterrichtseinheit.
                                                                     Wie hoch ist die Förderung?
Wo gibt es weiterführende Informationen?                             Die Förderung ist so hoch wie das Arbeitslosengeld oder die Not-
Österreichische Integrationsfonds (ÖIF)                              standshilfe. Gleichzeitig besteht in dieser Zeit auch eine Kranken-,
Integrationszentrum Tirol                                            Unfall- und Pensionsversicherung.
Tel.: 0512 561771
                                                                     Wo gibt es weiterführende Informationen?
E-Mail: tirol@integrationsfonds.at
                                                                     AMS Tirol
Wie kann die Förderung beantragt werden?                             Tel.: 050 904 740
Nähere Informationen zu den Förderrichtlinien und der Antrag-        E-Mail: ams.tirol@ams.at
stellung finden Sie auf der Website des Österreichischen Integ-
                                                                     Wie kann die Förderung beantragt werden?
ratiosfonds:
                                                                     Nähere Informationen zu den Förderrichtlinien und der Antrag-
www.integrationsfonds.at/sprache/deutschkursfoerderung
                                                                     stellung finden Sie auf der Website des AMS Tirol:
                                                                     www.ams.at/arbeitsuchende/aus-und-weiterbildung/so-foer-
Fachkräfteförderung                                                  dern-wir-ihre-aus--und-weiterbildung-/fachkraeftestipendium#tirol

Wer wird gefördert?
Personen, die vom AMS Tirol ein Fachkräftestipendium erhalten.
                                                                     Individualförderung
Was wird gefördert?
Es werden Kosten für Ausbildungen gefördert, für die ein Fachkräf-
                                                                     (Aus- und Weiterbildungsbeihilfen)
testipendium des AMS Tirol gewährt wird. Ziel der Förderung ist      Wer wird gefördert?
es, dem Fachkräftebedarf in Mangelberufen gerecht zu werden.         • Arbeitsuchende
                                                                     • In Ausnahmefällen auch Personen mit geringem Einkommen
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung beträgt 60 % der Kurskosten, maximal 4.800 Euro.
                                                                     Was wird gefördert?
Es werden 50 % nach Förderzusage und 50 % nach Absolvierung
                                                                     Es werden Qualifizierungsmaßnahmen zur Arbeitsplatzsicherung
der Maßnahme ausbezahlt.
                                                                     bzw. (Wieder-) Eingliederung in den Arbeitsmarkt gefördert.
Wo gibt es weiterführende Informationen?
                                                                     Wie hoch ist die Förderung?
Amt der Tiroler Landesregierung
                                                                     Bis zu 100 % der Kurskosten werden gefördert.
Abteilung Gesellschaft und Arbeit
Tel.: 0512/508-7876                                                  Wo gibt es weiterführende Informationen?
E-Mail: ga.arbeit@tirol.gv.at                                        AMS Tirol
                                                                     Tel.: 050 904 740
Wie kann die Förderung beantragt werden?
                                                                     E-Mail: ams.tirol@ams.at
Nähere Informationen zu den Förderrichtlinien und der Antrag-
stellung finden Sie auf der Website des Amtes der Tiroler Lan-       Wie kann die Förderung beantragt werden?
desregierung/Abteilung Gesellschaft und Arbeit:                      Nähere Informationen zu den Förderrichtlinien und der Antrag-
www.tirol.gv.at/arbeit-wirtschaft/arbeit/arbeitsmarktfoer-           stellung finden Sie auf der Website des AMS Tirol:
derung/fachkraeftefoerderung/                                        https://www.ams.at/arbeitsuchende/aus-und-weiterbil-
                                                                     dung/so-foerdern-wir-ihre-aus--und-weiterbildung-/aus--
                                                                     und-weiterbildungshilfen#tirol

    6      Förderungen für WIFI-Kurse                                                                Information Tel 05 90 90 5-7777

www.tirol.wifi.at/foerderungen
Lern- und Ausbildungsbeihilfe                                       Wo gibt es weiterführende Informationen?
                                                                    Amt der Tiroler Landesregierung
Landarbeiterkammer Tirol                                            Abteilung Gesellschaft und Arbeit
Wer wird gefördert?                                                 Tel.: 0512/508-7874 oder -7875
• Mitglieder der Landarbeiterkammer Tirol                           E-Mail: ga.arbeit@tirol.gv.at
• Kinder von Mitgliedern der Landarbeiterkammer Tirol (ab der
                                                                    Wie kann die Förderung beantragt werden?
  9. Schulstufe, haushaltszugehörig)
                                                                    Nähere Informationen zu den Förderrichtlinien und der Antrag-
Was wird gefördert?                                                 stellung finden Sie auf der Website des Amtes der Tiroler Lan-
• Allgemeine Aus- und Weiterbildung (EDV Kurse, …)                  desregierung/Abteilung Gesellschaft und Arbeit:
• Fachkurse in der Land- und Forstwirtschaft (Facharbeiter- und     www.tirol.gv.at/arbeit-wirtschaft/arbeit/arbeitsmarktfoer-
  Meisterausbildung, Waldaufseher, Berufsjäger)                     derung/schulkostenfoerderung-werkmeister/
• Ausbildungen in Gesundheitsbereichen
• Kurse für landwirtschaftliche und landwirtschaftsfremde Lehre

Wie hoch ist die Förderung?
                                                                    Weiterbildungsbonus Tirol
Die Förderbeträge werden berechnet und befinden sich zwischen       Wer wird gefördert?
160 Euro und 280 Euro.                                              ArbeitnehmerInnen mit maximal einem Pflichtschulabschluss
                                                                    oder dem Abschluss einer Polytechnischen Schule sowie Arbeit-
Wo gibt es weiterführende Informationen?
                                                                    nehmerInnen mit einem formal nicht anerkannten beruflichen
Landarbeiterkammer Tirol
                                                                    Abschluss im Ausland, die/der als Hilfskraft tätig sind.
Förderungsabteilung
Tel.: 05 9292-3003                                                  Was wird gefördert?
E-Mail: lak@lk-tirol.at                                             Es werden die Kosten für berufliche Bildungsmaßnahmen geför-
                                                                    dert. Darunter fallen zum Beispiel das Nachholen von Bildungsab-
Wie kann die Förderung beantragt werden?
                                                                    schlüssen, Umschulungen, berufsbezogene Aus- und Weiterbil-
Nähere Informationen zur Förderung und Antragstellung finden
                                                                    dungsmaßnahmen oder Maßnahmen zur Anerkennung ausländi-
Sie auch auf der Website der Landwirtschaftskammer Tirol:
                                                                    scher beruflicher Abschlüsse.
www.lak-tirol.at/leistungen/foerderungen/
                                                                    Wie hoch ist die Förderung?
                                                                    Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 90 % der nachgewiesenen
Schulkostenförderung für                                            Kosten der Bildungsmaßnahme und/oder allfälliger Prüfungsge-
                                                                    bühren. Je FördernehmerIn können insgesamt maximal 3.000
Werkmeisterschulen                                                  Euro in Anspruch genommen werden. Gleichzeitig ist ein Selbst-
Wer wird gefördert?                                                 behalt von 10 % jener Kosten zu tragen, die die maximale Förder-
• ArbeitnehmerInnen                                                 summe übersteigen.
• freie DienstnehmerInnen
                                                                    Wo gibt es weiterführende Informationen?
• Lehrlinge
                                                                    Amt der Tiroler Landesregierung
• Öffentlich-rechtlich Bedienstete
                                                                    Abteilung Gesellschaft und Arbeit
• Arbeitsuchende
                                                                    Tel.: 0512/508-7874
• WiedereinsteigerInnen
                                                                    E-Mail: ga.arbeit@tirol.gv.at
• BerufseinsteigerInnen
                                                                    Wie kann die Förderung beantragt werden?
Was wird gefördert?
                                                                    Nähere Informationen zu den Förderrichtlinien und der Antragstel-
Es werden Kosten für Schulausbildungen (Besuch von Werkmeis-
                                                                    lung finden Sie auf der Website des Amtes der Tiroler Landesre-
terschulen) gefördert, die von anerkannten Bildungsträgern ange-
                                                                    gierung/Abteilung Gesellschaft und Arbeit:
boten werden. Die Schulkostenförderung zielt darauf ab, eine Er-
                                                                    www.tirol.gv.at/arbeit-wirtschaft/arbeit/arbeitsmarktfoer-
höhung der beruflichen Qualifikation von Arbeitskräften zu errei-
                                                                    derung/weiterbildungsbonus-tirol/
chen, um damit den Bestand an Beschäftigten möglichst hoch zu
halten sowie die Arbeitslosigkeit zu vermindern.

Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung beträgt 30 % der Kurskosten als Basisförderung so-
wie 20 % der Kurskosten als Bildungsbonus für bestimmte positiv
abgelegte Schlussprüfungen (formale Abschlüsse auf gesetzlicher
Basis).

Information Tel 05 90 90 5-7777                                                             Förderungen für WIFI-Kurse         7
Förderungen speziell für Lehrlinge

Die folgenden Förderungen richten sich an Personen, die eine Lehrausbildung absolvieren.

Beihilfe für Lehrlinge                                                   Ausbildungsbeihilfe für Lehrlinge
Wer wird gefördert?                                                      Wer wird gefördert?
Die Beihilfe ist für Lehrlinge, die eine Lehre in Österreich oder eine   Lehrlinge und deren gesetzliche VertreterInnen
gleichartige ausländische duale Ausbildung im EWR-Raum oder in
                                                                         Was wird gefördert?
der Schweiz machen sowie für TeilnehmerInnen bestimmter
                                                                         Es werden die mit der Lebenshaltung verbundenen Kosten für die
AMS-Lehrgänge. Gefördert wird auch die Ausbildung zur/zum
                                                                         Dauer eines Lehrverhältnisses gefördert.
zahnärztlichen AssistentIn.
                                                                         Wie hoch ist die Förderung?
Zumindest ein Elternteil muss zum Zeitpunkt der Antragstellung
                                                                         Die Förderung beträgt einheitlich 100 Euro pro Monat.
AK-Umlage bezahlen oder als AK-Mitglied in den letzten vier Jah-
ren zwei Jahre AK-Umlage bezahlt haben. Die Bildungsbeihilfe             Wo gibt es weiterführende Informationen?
erhalten auch Kinder von ehemaligen AK-Mitgliedern sowie Lehr-           Amt der Tiroler Landesregierung
linge, die vor der Antragstellung mindestens zwei von vier Jahren        Abteilung Gesellschaft und Arbeit
AK-Umlage bezahlt haben.                                                 Tel.: 0512/508-7877
                                                                         E-Mail: ga.arbeit@tirol.gv.at
Was wird gefördert?
Für Lehrlinge wird eine Bildungsbeihilfe gewährt.                        Wie kann die Förderung beantragt werden?
                                                                         Nähere Informationen zu den Förderrichtlinien und der Antrag-
Wie hoch ist die Förderung?
                                                                         stellung finden Sie auf der Website des Amtes der Tiroler Lan-
Die Höhe der Beihilfe liegt zwischen 300 Euro und 690 Euro pro
                                                                         desregierung/Abteilung Gesellschaft und Arbeit:
Ausbildungsjahr. Zusätzlich gibt es einen Heimbonus in der Höhe
                                                                         https://www.tirol.gv.at/arbeit-wirtschaft/arbeit/arbeits-
von 100 Euro, sofern eine positive Beihilfenbearbeitung erfolgt
                                                                         marktfoerderung/ausbildungsbeihilfe-fuer-lehrlinge/
und eine ganzjährige kostenpflichtige auswärtige Unterbringung
des Antragstellers gegeben ist.

Wo gibt es weiterführende Informationen?                                 Lehre fördern – Vorbereitungskurs
Kammer für Arbeiter und Angestellte für Tirol (AK Tirol)
                                                                         auf die Lehrabschlussprüfung
Tel.: 0800/225522-1515
E-Mail: bildung@ak-tirol.at                                              Wer wird gefördert?
                                                                         Lehrlinge
Wie kann die Förderung beantragt werden?
Nähere Informationen zu den Förderrichtlinien und der Antrag-            Was wird gefördert?
stellung finden Sie auch auf der Website der AK Tirol:                   Es werden die Kosten von Vorbereitungskursen auf die Lehrab-
https://tirol.arbeiterkammer.at/beratung/bildung/Bildungund-             schlussprüfung gefördert.
Foerderungen/AK_Beihilfe_fuer_Lehrlinge.html
                                                                         Wie hoch ist die Förderung?
                                                                         100 % der Kurskosten inklusive anfälliger USt.

                                                                         Wo gibt es weiterführende Informationen?
                                                                         Wirtschaftskammer Tirol
                                                                         Förderservice der Lehrlingsstelle
                                                                         Tel.: 05 90 90 5-7609
                                                                         E-Mail: lehre.foerdern@wktirol.at

                                                                         Wie kann die Förderung beantragt werden?
                                                                         Nähere Informationen zu den Förderrichtlinien und der Antrag-
                                                                         stellung finden Sie auf der Website des Förderservice der Lehr-
                                                                         lingsstelle der Wirtschaftskammer Tirol:
                                                                         www.wko.at/service/bildung-lehre/foerderungen-lehre.html.

    8       Förderungen für WIFI-Kurse                                                                  Information Tel 05 90 90 5-7777

www.tirol.wifi.at/foerderungen
Förderungen speziell für UnternehmerInnen und Unternehmen

Die folgenden Förderungen richten sich an UnternehmerInnen, die sich selbst weiterbilden wollen oder an Unternehmen, die die
Aus- und Weiterbildungskosten von ihren MitarbeiterInnen übernehmen.

Bildungsgeld update                                                  Wo gibt es weiterführende Informationen?
                                                                     Amt der Tiroler Landesregierung
Wer wird gefördert?                                                  Abteilung Gesellschaft und Arbeit
Selbständige UnternehmerInnen mit nicht mehr als neun Mitar-         Tel.: 0512/508-7874
beiterInnen                                                          E-Mail: ga.arbeit@tirol.gv.at

Was wird gefördert?                                                  Wie kann die Förderung beantragt werden?
Schulungsmaßnahmen zur Aus- und Weiterbildung, die von aner-         Nähere Informationen zu den Förderrichtlinien und der Antragstel-
kannten Bildungsträgern angeboten werden mit dem Ziel, die be-       lung finden Sie auf der Website des Amtes der Tiroler Landesre-
rufliche Qualifikation der Arbeitskräfte zu steigern.                gierung/Abteilung Gesellschaft und Arbeit:
                                                                     www.tirol.gv.at/arbeit-wirtschaft/arbeit/arbeitsmarktfoer-
Wie hoch ist die Förderung?
                                                                     derung/bildungskarenz-plus/
Die Förderung beträgt 30 % der Kurskosten als Basisförderung so-
wie 20 % der Kurskosten als Bildungsbonus für bestimmte positiv
abgelegte Schlussprüfungen (formale Abschlüsse auf gesetzlicher
Basis).
                                                                     Fachkräfteförderung
                                                                     Wer wird gefördert?
Wo gibt es weiterführende Informationen?
                                                                     Personen, die vom AMS Tirol ein Fachkräftestipendium erhalten.
Amt der Tiroler Landesregierung
Abteilung Gesellschaft und Arbeit                                    Was wird gefördert?
Tel.: 0512/508-7874 oder -7875                                       Es werden Kosten für Ausbildungen gefördert, für die ein Fachkräf-
E-Mail: ga.arbeit@tirol.gv.at                                        testipendium des AMS Tirol gewährt wird. Ziel der Förderung ist
                                                                     es, dem Fachkräftebedarf in Mangelberufen gerecht zu werden.
Wie kann die Förderung beantragt werden?
Nähere Informationen zu den Förderrichtlinien und der Antragstel-    Wie hoch ist die Förderung?
lung finden Sie auf der Website des Amtes der Tiroler Landesre-      Die Förderung beträgt 60 % der Kurskosten, maximal 4.800 Euro.
gierung/Abteilung Gesellschaft und Arbeit:                           Es werden 50 % nach Förderzusage und 50 % nach Absolvierung
www.tirol.gv.at/arbeit-wirtschaft/arbeit/arbeitsmarktfoer-           der Maßnahme ausbezahlt.
derung/bildungsgeld-update/.
                                                                     Wo gibt es weiterführende Informationen?
                                                                     Amt der Tiroler Landesregierung
                                                                     Abteilung Gesellschaft und Arbeit
Bildungskarenz Plus                                                  Tel.: 0512/508-7876
Wer wird gefördert?                                                  E-Mail: ga.arbeit@tirol.gv.at
FördernehmerInnen können Unternehmen mit Unternehmens-
                                                                     Wie kann die Förderung beantragt werden?
sitz oder Zweigniederlassung in Tirol sein, deren ArbeitnehmerIn
                                                                     Nähere Informationen zu den Förderrichtlinien und der Antrag-
die Bildungskarenz oder Bildungsteilzeit in Anspruch nimmt.
                                                                     stellung finden Sie auf der Website des Amtes der Tiroler Lan-
Für die Zuerkennung ist es ebenso erforderlich, dass ein Zusam-      desregierung/Abteilung Gesellschaft und Arbeit:
menhang zwischen den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie              www.tirol.gv.at/arbeit-wirtschaft/arbeit/arbeitsmarktfoer-
auf das Unternehmen und der Inanspruchnahme der Bildungsteil-        derung/fachkraeftefoerderung/
zeit bzw. Bildungskarenz durch die/den betroffene/n Arbeitneh-
merIn vorgelegt werden kann.

Was wird gefördert?
Es werden die dem Unternehmen entstehenden Aus- und Weiter-
bildungskosten für die/den sich in Bildungsteilzeit bzw. Bildungs-
karenz befindende/n ArbeiternehmerIn gefördert.

Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer (verlorener) Einmalzu-
schuss gewährt und beträgt 50 % der förderbaren Aus- bzw. Wei-
terbildungskosten mit höchstens 3.000 Euro pro ArbeitnehmerIn.

Information Tel 05 90 90 5-7777                                                              Förderungen für WIFI-Kurse         9
Fachkräftestipendium                                                 Förderung für Fachkräfteausbildung
Wer wird gefördert?                                                  Wer wird gefördert?
Selbstständige Erwerbstätige, die ihre Erwerbstätigkeit ruhend ge-   Die Fachkräfteausbildung richtet sich an ZeitarbeitnehmerInnen mit
meldet haben.                                                        einer (abgebrochenen) Lehre ohne Lehrabschlussprüfung wie auch
                                                                     an angelernte ZeitarbeitnehmerInnen, die einen Lehrabschluss an-
Was wird gefördert?
                                                                     streben.
Es werden Ausbildungen in Österreich gefördert, die bis zum
31. Dezember 2022 beginnen, in denen Fachkräfte fehlen und ei-       Was wird gefördert?
nen Abschluss ermöglichen. Branchen, in denen Fachkräfte feh-        In der Fachkräfteausbildung werden Sie auf die außerordentliche
len, sind Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Technik,      Lehrabschlussprüfung vorbereitet.
Gesundheit, Pflege und Sozialberufe.
                                                                     Wie hoch ist die Förderung?
Wie hoch ist die Förderung?                                          Es werden 100% der Ausbildungskosten übernommen.
Die Förderung ist so hoch wie das Arbeitslosengeld oder die Not-
                                                                     Wo gibt es weiterführende Informationen?
standshilfe. Den aktuellen Mindestbetrag finden Sie auf der Web-
                                                                     Sozial- und Weiterbildungsfonds (SWF)
site des AMS Tirol. Gleichzeitig besteht in dieser Zeit auch eine
                                                                     Tel.: 01 890 84 60
Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung.
                                                                     E-Mail: office@swf-akue.at
Wo gibt es weiterführende Informationen?
                                                                     Wie kann die Förderung beantragt werden?
AMS Tirol
                                                                     Nähere Informationen zu den Förderrichtlinien und der Antragstel-
Tel.: 050 904 740
                                                                     lung finden Sie auf der Website des SWF:
E-Mail: ams.tirol@ams.at
                                                                     www.swf-akue.at/index.php/fuer-zeitarbeitnehmerinnen#bildung
Wie kann die Förderung beantragt werden?
Nähere Informationen zu den Förderrichtlinien und der Antrag-
stellung finden Sie auf der Website des AMS Tirol:                   Lehre fördern - Zwischen- und Über-
www.ams.at/arbeitsuchende/aus-und-weiterbildung/so-foerdern-
wir-ihre-aus--und-weiterbildung-/fachkraeftestipendium#tirol
                                                                     betriebliche Ausbildungsmaßnahmen
                                                                     Wer wird gefördert?
                                                                     Unternehmen, die berechtigt sind Lehrlinge nach dem Berufsaus-
Förderungen für Weiterbildungen von                                  bildungsgesetz (BAG) oder dem land- und forstwirtschaftlichen
                                                                     Berufsausbildungsgesetz (LFBAG) auszubilden.
Zeitarbeitskräften
                                                                     Was wird gefördert?
Wer wird gefördert?
                                                                     • Ausbildungsverbundmaßnahmen (Kursmaßnahmen, Part-
ZeitarbeiternehmerInnen in einem aufrechten Arbeitsverhältnis, die
                                                                       nerbetriebsaustausch), die per Feststellungsbescheid vorge-
sich weiterentwickeln wollen.
                                                                       schrieben sind
Was wird gefördert?                                                  • Freiwillige berufsbezogene und persönlichkeitsbildende
Es werden allgemeine Bildungsmaßnahmen wie Sprachkurse, Me-            Zusatzausbildungen
tall- oder Schweißausbildungen und vieles mehr gefördert.            • Vorbereitungskurse auf die Lehrabschlussprüfung
                                                                     • Vorbereitungskurse auf die Berufsreifeprüfung ohne Verlänge-
Wie hoch ist die Förderung?
                                                                       rung der Lehrzeit
Es werden 100 % der Ausbildungskosten übernommen.
                                                                     Wie hoch ist die Förderung?
Wo gibt es weiterführende Informationen?
                                                                     Je nach Maßnahme werden von 75 % bis zu 100 % der Kurskosten
Sozial- und Weiterbildungsfonds (SWF)
                                                                     exklusiver USt. gefördert.
Tel.: 01 890 84 60
E-Mail: office@swf-akue.at                                           Wo gibt es weiterführende Informationen?
                                                                     Wirtschaftskammer Tirol
Wie kann die Förderung beantragt werden?
                                                                     Förderservice der Lehrlingsstelle
Nähere Informationen zu den Förderrichtlinien und der Antragstel-
                                                                     Tel.: 05 90 90 5-7609
lung finden Sie auf der Website des SWF:
                                                                     E-Mail: lehre.foerdern@wktirol.at
www.swf-akue.at/index.php/fuer-zeitarbeitnehmerinnen#bildung
                                                                     Wie kann die Förderung beantragt werden?
                                                                     Nähere Informationen zu den Förderrichtlinien und der Antrag-
                                                                     stellung finden Sie auf der Website des Förderservice der Lehr-
                                                                     lingsstelle der Wirtschaftskammer Tirol:
                                                                     www.wko.at/service/bildung-lehre/foerderungen-lehre.html

   10      Förderungen für WIFI-Kurse                                                               Information Tel 05 90 90 5-7777

www.tirol.wifi.at/foerderungen
Schulungskostenbeihilfe für Beschäf-                                 Wie hoch ist die Förderung?
                                                                     Die Förderung beträgt 30 % der Kurskosten als Basisförderung so-
tigte in COVID-19-Kurzarbeit                                         wie 20 % der Kurskosten als Bildungsbonus für bestimmte positiv
Wer wird gefördert?                                                  abgelegte Schlussprüfungen (Formale Abschlüsse auf gesetzlicher
Es sind ArbeitgeberInnen mit einem bereits genehmigten COVID-        Basis).
19-Kurzarbeitsprojekt mit Beginn ab 1. Oktober 2020 förderbar.
                                                                     Wo gibt es weiterführende Informationen?
Was wird gefördert?                                                  Amt der Tiroler Landesregierung |
Förderbar sind arbeitsmarktbezogene Schulungen, die mindes-          Abteilung Gesellschaft und Arbeit
tens 16 Maßnahmenstunden dauern, überbetrieblich verwertbar          Tel.: 0512/508-7874 oder -7875
sind und innerhalb des COVID-19-Kurzarbeitszeitraums liegen.         E-Mail: ga.arbeit@tirol.gv.at
Die Teilnahme an einer Schulungsmaßnahme ist förderbar, wenn
                                                                     Wie   kann die Förderung beantragt werden?
                                                                     www.tirol.gv.at/arbeit-wirtschaft/arbeit/arbeitsmarktfoer-
sie in den Ausfallzeiten gemäß COVID-19-KUA-Richtlinie stattfin-
                                                                     Nähere   Informationen zu den Förderrichtlinien und der Antrag-
                                                                     derung/schulkostenfoerderung-werkmeister/
det.
                                                                     stellung finden Sie auf der Website des Amtes der Tiroler Lan-
Es sind nur Leistungen förderbar, die von der ArbeitgeberIn beauf-   desregierung/Abteilung Gesellschaft und Arbeit:
tragt und dieser/diesem in Rechnung gestellt werden. Förderbare
Kosten sind Kursgebühren, die von externen Schulungseinrichtun-
gen in Rechnung gestellt werden (inklusive Prüfungsgebühren und
Schulungsunterlagen) sowie Honorare von externen TrainerInnen        Weiterbildungsbonus Tirol
(zum Beispiel bei unternehmensintern organisierten Kursen).
                                                                     Wer wird gefördert?
Wie hoch ist die Förderung?                                          Selbstständige UnternehmerInnen mit maximal einen Pflicht-
Die Förderhöhe beträgt 60 % der anerkennbaren Schulungskos-          schulabschluss, dem Abschluss einer polytechnischen Schule
ten. Die Förderung wird durch die Zuwendung aus öffentlichen         oder formal nicht anerkannten beruflichen Abschluss im Ausland,
Mitteln anderer Stellen für die gleichen förderfähigen Kosten ent-   der/die seit mindestens einem Jahr als Ein-Personen-Unterneh-
sprechend reduziert, wenn die Beihilfe anderer Stellen 40 % der      men tätig sind.
anerkennbaren Schulungskosten übersteigt.
                                                                     Was wird gefördert?
Wo gibt es weiterführende Informationen?                             Es werden die Kosten für berufliche Bildungsmaßnahmen geför-
AMS Tirol                                                            dert. Darunter fallen zum Beispiel das Nachholen von Bildungsab-
Tel.: 050 904 740                                                    schlüssen, Umschulungen, berufsbezogene Aus- und Weiterbil-
E-Mail: ams.tirol@ams.at                                             dungsmaßnahmen oder Maßnahmen zur Anerkennung ausländi-
                                                                     scher beruflicher Abschlüsse.
Wie kann die Förderung beantragt werden?
Nähere Informationen zu den Förderrichtlinien und der Antrag-        Wie hoch ist die Förderung?
stellung bekommen Sie auch auf der Website vom AMS Tirol:            Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 90 % der nachgewiesenen
www.ams.at/unternehmen/personalsicherung-und-fruehwarn-              Kosten der Bildungsmaßnahme und/oder allfälliger Prüfungsge-
system/schulungskostenbeihilfe-covid-19-kurzarbeit#tirol.            bühren. Je Fördernehmerin bzw. Fördernehmer können insge-
                                                                     samt maximal 3.000 Euro in Anspruch genommen werden.
                                                                     Gleichzeitig ist ein Selbstbehalt von 10 % jener Kosten zu tragen,
Schulkostenförderung für                                             die die maximale Fördersumme übersteigen.
Werkmeisterschulen                                                   Wo gibt es weiterführende Informationen?
                                                                     Amt der Tiroler Landesregierung
Wer wird gefördert?
                                                                     Abteilung Gesellschaft und Arbeit
Selbständige UnternehmerInnen mit nicht mehr als neun Mitar-
                                                                     Tel.: 0512/508-7874
beiterInnen
                                                                     E-Mail: ga.arbeit@tirol.gv.at
Was wird gefördert?
                                                                     Wie kann die Förderung beantragt werden?
Es werden Kosten für Schulausbildungen (Besuch von Werkmeis-
                                                                     Nähere Informationen zu den Förderrichtlinien und der Antragstel-
terschulen) gefördert, die von anerkannten Bildungsträgern ange-
                                                                     lung finden Sie auf der Website des Amtes der Tiroler Landesre-
boten werden. Die Schulkostenförderung zielt darauf ab, eine Er-
                                                                     gierung/Abteilung Gesellschaft und Arbeit:
höhung der beruflichen Qualifikation von Arbeitskräften zu errei-
                                                                     www.tirol.gv.at/arbeit-wirtschaft/arbeit/arbeitsmarktfoerderung/
chen, um damit den Bestand an Beschäftigten möglichst hoch zu
                                                                     weiterbildungsbonus-tirol/
halten sowie die Arbeitslosigkeit zu vermindern.

Information Tel 05 90 90 5-7777                                                              Förderungen für WIFI-Kurse         11
Qualifizierungsförderung                                           Wie hoch ist die Förderung?
                                                                   Es werden 50 % der Kurskosten und 50 % der Personalkosten ab
für Beschäftigte                                                   der 25. Kursstunde (in manchen Fällen sogar ab der 1. Kursstunde)
Wer wird gefördert?                                                gefördert. Die Obergrenze liegt bei 10.000 Euro pro Person und
Unternehmen, die                                                   Begehren.
• Personen beschäftigen, deren höchster Abschluss der Pflicht-
                                                                   Wo gibt es weiterführende Informationen?
  schulabschluss ist,
                                                                   AMS Tirol
• Personen beschäftigen, die älter als 45 Jahre sind und
                                                                   Tel.: 050 904 700-302 oder 312
• Weibliche Personen beschäftigen, deren höchster Abschluss
                                                                   E-Mail: ams.tirol@ams.at
  eine Lehre oder eine berufsbildende mittlere Schule ist.
                                                                   Wie kann die Förderung beantragt werden?
Was wird gefördert?
                                                                   Nähere Informationen zu den Förderrichtlinien und der Antrag-
Die Teilnahme an arbeitsmarktbezogenen, überbetrieblich ver-
                                                                   stellung finden Sie auf der Website des AMS Tirol:
wertbaren Kursen mit einer Dauer von mindestens 16 Kursstunden
                                                                   www.ams.at/unternehmen/personal--und-organisationsent-
mit dem Ziel die Beschäftigungsfähigkeit und Arbeitsplatzsicher-
                                                                   wicklung/qualifizierungsfoerderung-fuer-beschaeftigte#tirol
heit sowie Berufslaufbahn und Einkommenssituation des förder-
baren Personenkreises zu verbessern.

   12      Förderungen für WIFI-Kurse                                                            Information Tel 05 90 90 5-7777

www.tirol.wifi.at/foerderungen
Förderungen von anderen Bundesländern

In dieser Auflistung finden Sie noch weitere interessante Fördeungen.

Bildungskonto Kärnten                                              Bildungskonto Oberösterreich
Wer wird gefördert?                                                Wer wird gefördert?
• ArbeitnehmerInnen, freie DienstnehmerInnen und Lehrlinge         • ArbeitnehmerInnen
  die sich während der Weiterbildungsmaßnahme durchge-             • Personen, die aus Anlass der Geburt eines Kindes Anspruch
  hend oder überwiegend (über 50 % des Zeitraumes) in einem          auf Wochengeld haben bzw. Kinderbetreuungsgeld bezie-
  aufrechten Beschäftigungsverhältnis bzw. Dienstverhältnis          hen, sofern sie vorher in einem aufrechten Arbeitsverhältnis
  befinden.                                                          waren und mindestens sechs Monate ihr Arbeitsverhältnis
• WiedereinsteigerInnen, die zum Zeitpunkt des Beginns der           unterbrechen
  Maßnahme kein oder nur ein geringfügiges Beschäftigungsver-      • WiedereinsteigerInnen nach einer Elternkarenz, die beim
  hältnis/Dienstverhältnis haben.                                    AMS arbeitssuchend gemeldet sind, keine Leistungen des
• Das zu versteuernde Jahreseinkommen des Vorjahres vor der          AMS erhalten bzw. erhalten haben und mindestens sechs
  Antragstellung muss unter 30.000 Euro liegen.                      Monate ihr Arbeitsverhältnis unterbrechen
                                                                   • Geringfügig Beschäftigte
Was wird gefördert?
                                                                   • Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe beziehende Personen
Gefördert werden berufsspezifische Weiterbildungsmaßnahmen
                                                                   • Freie DienstnehmerInnen
und die damit verbundenen Prüfungsgebühren, die
                                                                   • Personen mit einem akademischen Abschluss mit monatli-
• der Absicherung des bestehenden Arbeitsplatzes dienen und
                                                                     chen Einkommen bis maximal 2.700 Euro brutto
• eine erhebliche Qualifikationsverbesserung zur Folge haben
                                                                   • Ein-Personen-UnternehmerInnen und KleinunternehmerIn-
  und
                                                                     nen mit maximal fünf (VZÄ) Beschäftigten. Bei Unterneh-
• eine nachhaltige berufliche Nutzung erwarten lassen und
                                                                     merInnen mit einem akademischen Abschluss darf das Ein-
• in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der während der
                                                                     kommen monatlich nicht mehr als 2.700 Euro betragen.
  Maßnahme (ausgenommen Elternkarenz) ausgeübten Tätig-
  keit stehen.                                                     Zusätzlich muss der Hauptwohnsitz zu Kursbeginn in Oberöster-
                                                                   reich sein.
Wie hoch ist die Förderung?
Der Förderquotient beträgt zumindest 25 % bis zu 75 % der          Was wird gefördert?
Kurskosten inklusiver etwaiger kursrelevanter Prüfungsgebühren.    Es werden Kurskosten von Bildungsmaßnahmen für berufsorien-
Die maximale Förderhöhe je AntragstellerIn beträgt innerhalb ei-   tierte Weiterbildungen und berufliche Umorientierungen geför-
nes Förderzeitraumes von fünf Jahren 2.500 Euro.                   dert.
• Bildungsmaßnahmen werden grundsätzlich mit 30 % der Kurs-
                                                                   Wie hoch ist die Förderung?
   kosten bis zur maximalen Gesamtförderhöhe von 2.000 Euro
                                                                   • Bildungsmaßnahmen werden grundsätzlich mit 30 % der Kurs-
   gefördert.
                                                                     kosten bis zur maximalen Gesamtförderhöhe von 2.000 Euro
• Bildungsmaßnahmen werden mit einem erhöhten Fördersatz
                                                                     gefördert.
   von 60 % der Kurskosten bis zur maximalen Gesamtförder-
                                                                   • Bildungsmaßnahmen werden mit einem erhöhten Fördersatz
   höhe von 2.400 Euro gefördert für Personen, die bestimmte
                                                                     von 60 % der Kurskosten bis zur maximalen Gesamtförder-
   Voraussetzungen erfüllen.
                                                                     höhe von 2.400 Euro gefördert für Personen, die bestimmte
• Sprachkurse werden generell bis zur maximalen Gesamtför-
                                                                     Voraussetzungen erfüllen.
   derhöhe von 1.000 Euro gefördert.
                                                                   • Sprachkurse werden generell bis zur maximalen Gesamtför-
Wo gibt es weiterführende Informationen?                             derhöhe von 1.000 Euro gefördert.
Amt der Kärntner Landesregierung
                                                                   Wo gibt es weitere Informationen?
Abteilung Zukunftsentwicklung, Arbeitsmarkt und Wohnbau
                                                                   Amt der Oberösterreichischen Landesregierung
Tel.: 050536-31002
                                                                   Direktion Kultur und Gesellschaft - Abteilung Gesellschaft
E-Mail: abt11.alw@ktn.gv.at
                                                                   Tel.: 0732 77 20–149 00
Wie kann die Förderung beantragt werden?                           E-Mail: bildungskonto@ooe.gv.at
Nähere Informationen zu den Förderrichtlinien und der Antrag-
                                                                   Wie kann die Förderung beantragt werden?
stellung bekommen Sie auch auf der Website des Amtes der
                                                                   Nähere Informationen zu den Förderrichtlinien und der Antrag-
Kärntner Landesregierung:
                                                                   stellung bekommen Sie auch auf der Website des Amtes der
www.ktn.gv.at/Themen-AZ/Details?thema=3&detail=913
                                                                   Oberösterreichischen Landesregierung:
                                                                   www.land-oberoesterreich.gv.at/170925.htm

Information Tel 05 90 90 5-7777                                                            Förderungen für WIFI-Kurse           13
Bildungskonto Vorarlberg                                          Bildungsprämie Vorarlberg
Wer wird gefördert?                                               Wer wird gefördert?
Das Bildungskonto können Personen in Anspruch nehmen, die         Für SelbstzahlerInnen gilt:
eine Vollzeitausbildung mit einer Mindestdauer von vier Monaten   • Vor Beginn der Ausbildung lag eine Beschäftigung über der
absolvieren und diese weiteren Voraussetzungen erfüllen:             Geringfügigkeitsgrenze in Vorarlberg von mindestens sechs
• Es sind an zumindest vier Tagen pro Woche mindestens 30            Monaten vor und eine zumindest einjährige Berufstätigkeit in
   Stunden Unterricht bzw. Praktikum zu absolvieren.                 einem oder mehreren vollversicherten Dienstverhältnissen
• Vor Beginn der Ausbildung lag eine Beschäftigung über der          kann nachgewiesen werden.
   Geringfügigkeitsgrenze in Vorarlberg von mindestens sechs      • Sie erhalten vom AMS für die beantragte Ausbildung keine
   Monaten vor und eine zumindest einjährige Berufstätigkeit in      Beihilfe (ausgenommen ist das Weiterbildungsgeld während
   einem oder mehreren vollversicherten Dienstverhältnissen          einer Bildungskarenz oder Bildungsteilzeit).
   kann nachgewiesen werden.                                      • Der Hauptwohnsitz ist in Vorarlberg und die höchste Qualifi-
• Die berufliche Tätigkeit wird aufgrund der Ausbildung stark        kation ist die Reifeprüfung.
   eingeschränkt oder aufgegeben.
                                                                  Für UnternehmerInnen gilt:
• Das Einkommen vor Ausbildungsbeginn überschreitet nicht
                                                                  • EinzelunternehmerInnen, voll haftende GesellschafterInnen
   3.700 Euro brutto.
                                                                     von Personengesellschaften sowie mit mehr als 25 % an der
• Der Hauptwohnsitz ist in Vorarlberg und die höchste Qualifi-
                                                                     Gesellschaft beteiligte handelsrechtliche GeschäftsführerIn-
   kation ist die Reifeprüfung.
                                                                     nen von Kapitalgesellschaften
Was wird gefördert?                                               • Der Unternehmensitz liegt in Vorarlberg.
Es werden Aus- und Weiterbildungskosten zur Steigerung der        • Das Bruttojahreseinkommen darf nicht mehr als 51.800 Euro
Qualifikation von Personen gefördert.                                betragen und es muss über der Geringfügigkeitsgrenze liegen.
                                                                  • Es liegt keine höhere Qualifikation als die Reifeprüfung vor.
Wie hoch ist die Förderung?
                                                                  • Die Ausbildung muss eine erhebliche Qualifikationsverbesse-
Die Förderhöhe wird nach anfallenden Kurskosten gestaffelt.
                                                                     rung in der ausgeübten Erwerbstätigkeit zur Folge haben.
Grundsätzlich beträgt die Förderhöhe zwischen 120 Euro bis
300 Euro pro Monat. Die Förderung wird je nach Dauer der Aus-     Was wird gefördert?
bildung für maximal zehn Monate pro Jahr gewährt.                 Es werden Aus- und Weiterbildungskosten gefördert, wenn Perso-
                                                                  nen dadurch arbeitsmarktrelevante Bildungsabschlüsse erreichen,
Wo gibt es weiterführende Informationen?
                                                                  die in gegenwärtigen oder künftigen Tätigkeiten angewendet wer-
Kammer für Arbeiter und Angestellte für Vorarlberg
                                                                  den können.
(AK Vorarlberg) – Abteilung Förderwesen
Tel.: 050 258 4200                                                Wie hoch ist die Förderung?
E-Mail: info@bildungszuschuss.at                                  Die Förderhöhe beträgt je Ausbildung bis zu 40 % der Kurs- und
                                                                  Prüfungsgebühren bis zu einer Obergrenze von maximal 2.500
Wie kann die Förderung beantragt werden?
                                                                  Euro.
Nähere Informationen zu den Förderrichtlinien und der Antrag-
stellung bekommen Sie auch auf der Website des Vorarlberger       Wo gibt es weiterführende Informationen?
Bildungszuschusses von der Arbeiterkammer Vorarlberg:             Kammer für Arbeiter und Angestellte für Vorarlberg
www.bildungszuschuss.at/?p=42                                     (AK Vorarlberg) – Abteilung Förderwesen
                                                                  Tel.: 050 258 4200
                                                                  E-Mail: info@bildungszuschuss.at

                                                                  Wie kann die Förderung beantragt werden?
                                                                  Nähere Informationen zu den Förderrichtlinien und der Antrag-
                                                                  stellung bekommen Sie auch auf der Website des Vorarlberger
                                                                  Bildungszuschusses von der Arbeiterkammer Vorarlberg:
                                                                  www.bildungszuschuss.at/?p=60

   14      Förderungen für WIFI-Kurse                                                           Information Tel 05 90 90 5-7777

www.tirol.wifi.at/foerderungen
Wie hoch ist die Förderung?
Bildungsscheck Salzburg                                              Die Förderung wird in Form eines Zuschusses gewährt. Die Förder-
                                                                     obergrenzen sind je nach Voraussetzungen der AntragstellerInnen
Wer wird gefördert?
                                                                     unterschiedlich – gefördert werden 50 % der Kurskosten.
• ArbeitnehmerInnen mit Hauptwohnsitz in Salzburg
• Arbeitssuchende mit Hauptwohnsitz in Salzburg                      Wo gibt es weiterführende Informationen?
• Freie DienstnehmerInnen mit Hauptwohnsitz in Salzburg              Amt der Salzburger Landesregierung
• Geringfügig Beschäftigte mit Hauptwohnsitz in Salzburg             Abteilung Wirtschaft, Tourismus und Gemeinden
• Lehrlinge mit Hauptwohnsitz in Salzburg                            Tel.: 0662 8042 3600
• MindestsicherungsbezieherInnen mit Hauptwohnsitz in Salzburg       E-Mail: bildungsscheck@salzburg.gv.at
• WiedereinsteigerInnen mit Hauptwohnsitz in Salzburg
                                                                     Wie kann die Förderung beantragt werden?
• Selbstständig Erwerbstätige mit max. fünf Beschäftigte/Lehrlinge
                                                                     Nähere Informationen zu den Förderrichtlinien und der Antrag-
Was wird gefördert?                                                  stellung bekommen Sie auch auf der Website des Amtes der Salz-
Mit dem Salzburger Bildungsscheck werden berufsorientierte           burger Landesregierung:
Weiterbildungen oder Ausbildungen gefördert, in welchen Quali-       www.salzburg.gv.at/wirtschaft_/Seiten/bildungsscheck.aspx
fikationen vermittelt werden, die entweder unmittelbar im Berufs-
leben angewendet werden können oder die Voraussetzung für
eine angestrebte berufliche Veränderung (Umschulung) sind.

Information Tel 05 90 90 5-7777                                                             Förderungen für WIFI-Kurse        15
Information

WIFI der Wirtschaftskammer Tirol
Egger-Lienz-Straße 116, 6020 Innsbruck

WIFI-Kundenservice
t: 05 90 90 5-7777
e: info@wktirol.at

Das WIFI erfüllt seit 1995 die jeweils höchsten
Qualitätskriterien im Bildungsbereich.

Stand: März 2021

Die in diesem Folder angeführten Förderinformationen wurden mit
größter Sorgfalt für Sie zusammengestellt und werden regelmäßig
aktualisiert. Über die Gewährung von Förderungen entscheidet
ausschließlich die jeweilige Förderstelle. Bitte beachten Sie die
genauen Fördervoraussetzungen.

Einzelne Voraussetzungen können sich zudem laufend ändern.

www.tirol.wifi.at/foerderungen                                      WIFI Tirol
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