FORSCHUNGSPARTNERSCHAFTEN - INDUSTRIENAHE DISSERTATIONEN AUSSCHREIBUNGSLEITFADEN - AUSSCHREIBUNG INDUSTRIENAHE DISSERTATIONEN 2020 - FFG

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6. AUSSCHREIBUNG
INDUSTRIENAHE DISSERTATIONEN 2020
GÜLTIG AB 5. DEZEMBER 2019

–
FORSCHUNGSPARTNERSCHAFTEN –
INDUSTRIENAHE DISSERTATIONEN
AUSSCHREIBUNGSLEITFADEN
INHALTSVERZEICHNIS
Inhaltsverzeichnis ...................................................................... 2

Tabellenverzeichnis .................................................................... 3

1      Vorwort .............................................................................. 4

2      Das Wichtigste in Kürze ....................................................... 5

3      Ausschreibungsziele ............................................................ 6

4      Die Basis für eine Förderung ................................................ 7
       4.1          Was sind Industrienahe Dissertationen? .......................................... 7
       4.2          Wer ist förderbar?.......................................................................... 8
       4.3          Wie hoch ist die Förderung?............................................................ 9
       4.4          Welche Kosten sind förderbar? ....................................................... 9
       4.5          Was gilt bei der Regelung von Forschungsergebnissen? ................... 10
       4.6          Nach welchen Kriterien werden Förderungsansuchen beurteilt? ...... 10
       4.7          Welche Dokumente braucht es für die Einreichung? ....................... 13
       4.8          Müssen weitere Projekte angegeben werden? ............................... 15
       4.9          Ist wissenschaftliche Integrität vorhanden? ................................... 15

5      Die Einreichung ................................................................. 16
       5.1          Wie verläuft die Einreichung? ....................................................... 16
       5.2          Wie dürfen vertrauliche Projektdaten verwendet werden? ............. 16

6      Die Bewertung und die Entscheidung ................................ 18
       6.1          Was ist die Formalprüfung? .......................................................... 18
       6.2          Wie läuft die Bewertung ab? ......................................................... 18
       6.3          Wer trifft die Förderungsentscheidung? ......................................... 19

7      Der Ablauf der Förderung .................................................. 19
       7.1          Wie entsteht der Förderungsvertrag? ............................................ 19
       7.2          Wie werden Auflagen berücksichtigt? ............................................ 19
       7.3          Wie werden Förderungsraten ausgezahlt? ..................................... 20
       7.4          Welche Berichte und Abrechnungen sind erforderlich? ................... 21
       7.5          Wie läuft die Prüfung vor Ort ab? .................................................. 21
       7.6          Wie sollen Projektänderungen kommuniziert werden? ................... 21
       7.7          Kann der Förderungszeitraum verlängert werden? ......................... 22
       7.8          Was passiert nach dem Ende der Projektlaufzeit? ........................... 22

© Österreichische                            Forschungspartnerschaften                                 Version 1.1
Forschungsförderungsgesellschaft                                                                        Seite 2/26
8       Rechtsgrundlagen ............................................................. 23

9       Weitere Informationen ..................................................... 23
        9.1         Service FFG Projektdatenbank ....................................................... 23
        9.2         Service BMVIT Open4Innovation ................................................... 24
        9.3         Umgang mit Projektdaten – Datenmanagementplan ....................... 24
        9.4         Weitere Förderungsmöglichkeiten der FFG ..................................... 25
        9.5         Meilensteine der Ausschreibung (bis zur Startrate) ......................... 26

TABELLENVERZEICHNIS
Tabelle 1: Die Eckpunkte der Ausschreibung .............................................................. 5
Tabelle 2: Bewertungskriterien – Qualität des Vorhabens ........................................ 11
Tabelle 3: Bewertungskriterien – Eignung der Projektbeteiligten ............................. 12
Tabelle 4: Bewertungskriterien – Nutzen und Verwertung ....................................... 12
Tabelle 5: Bewertungskriterien – Relevanz des Vorhabens für die Ausschreibung .... 13
Tabelle 6: Übersicht Ausschreibungsdokumente ...................................................... 14
Tabelle 7: FFG-Ratenschema ................................................................................... 20
Tabelle 8: Weitere relevante Förderungsmöglichkeiten der FFG .............................. 25

© Österreichische                          Forschungspartnerschaften                                  Version 1.1
Forschungsförderungsgesellschaft                                                                       Seite 3/26
1        VORWORT
_
Die FFG ist Ihr Partner für Forschung und Entwicklung. Mit diesem Leitfaden
unterstützen wir Sie, wenn Sie industrienahe Dissertationsprojekte im Programm
Forschungspartnerschaften einreichen. Hier erfahren Sie:

   Wie Sie zu einer Förderung kommen
   Welche Konditionen daran geknüpft sind
   Wie eine Einreichung abläuft

Bei Ausschreibungen finden Sie im jeweiligen Ausschreibungsleitfaden die Ziele, die
Schwerpunkte, das Budget und die Einreichfristen, die für Ihr Vorhaben relevant
sind.

„Forschungspartnerschaften – industrienahe Dissertationen“ wird aus Mitteln der
Nationalstiftung für Forschung, Technologie und Entwicklung und Österreich-Fonds
finanziert und durch das BMVIT unterstützt.

Vorrangiges Ziel der Förderung Industrienaher Dissertationen ist die Verfügbarkeit
von exzellent und bedarfsgerecht ausgebildetem Forschungspersonal in
Naturwissenschaft und Technik für die österreichische Industrie zu erhöhen und
insbesondere die Karrierechancen von Frauen in diesem Bereich zu verbessern. Im
Rahmen der Dissertationsprojekte sollen bestehende Kooperationsbeziehungen
(Forschungspartnerschaften) zwischen Wissenschaft und Wirtschaft systematisiert
und vertieft werden.

© Österreichische                  Forschungspartnerschaften                Version 1.1
Forschungsförderungsgesellschaft                                             Seite 4/26
2        DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE
_
Tabelle 1: Die Eckpunkte der Ausschreibung
 Eckpunkte der
                                                     weiterführende Informationen
 Ausschreibung
                                   Das Programm fördert Dissertationsprojekte, die eine
                                   Forschungsfrage für Unternehmen mit Forschungs- und
                                   Entwicklungsaktivitäten behandeln. Eingereicht werden die
                                   Dissertationsprojekte von Unternehmen bzw.
                                   außeruniversitären Forschungseinrichtungen mit Niederlassung
                                   in Österreich, welche die Dissertantin/den Dissertanten
 Kurzbeschreibung                  zumindest für die Dauer des Dissertationsprojekts anstellen und
                                   aktiv in der wissenschaftlichen Arbeit bzw. dem weiteren
                                   Karriereverlauf unterstützen. Das Dissertationsprojekt darf
                                   frühestens nach Einreichung des Förderungsansuchens begonnen
                                   werden und muss eine verbindliche Betreuungszusage an einer
                                   Universität vorweisen. Mindestens 50% der Mittel sind für
                                   weibliche Studierende vorgesehen.
 Förderungshöhe                    max. 100.000 EUR pro Projekt
 Förderungsquote                   max. 50%
 Laufzeit                          mind. 24, max. 36 Monate
 Förderungswerberin/                Unternehmen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
 Förderungwerber                    jeweils mit Niederlassung in Österreich
                                   Gefördert werden Personalkosten und sonstige projektbezogene
                                   Einzelkosten (Kosten für Anlagennutzung, Sachkosten, Drittkosten,
 Förderbare Kosten
                                   Reisekosten).
                                   Details finden Sie im Kostenleitfaden (Version 2.1).
 Budget gesamt                     2,45 Millionen EUR
                                   Nationalstiftung für Forschung, Technologie und Entwicklung und
 Geldgeber
                                   Österreich-Fonds
                                   Laufende Einreichung von 05.12.2019 bis längstens 30.09.2020,
                                   12:00 Uhr MEZ
 Einreichfrist
                                   Sind die Förderungsmittel vor diesem Einreichschluss
                                   ausgeschöpft, wird die Ausschreibung geschlossen.
 Sprache                           Deutsch oder Englisch

© Österreichische                         Forschungspartnerschaften                      Version 1.1
Forschungsförderungsgesellschaft                                                          Seite 5/26
Eckpunkte der
                                                     weiterführende Informationen
 Ausschreibung
                                   Programmmanagement:
                                   Adelheid Merkl, T (0) 57755 – 2714, adelheid.merkl@ffg.at
                                   Dr.in Denise Schöfbeck, T (0) 57755 – 2308, denise.schoefbeck@ffg.at
 Ansprechpersonen                  Informationen bezüglich Kosten und Finanzierung:
                                   Mag.a Christine Löffler, T (0) 57755– 6089, christine.loeffler@ffg.at
                                   Mag. Alexander Glechner, T (0) 57755– 6082,
                                   alexander.glechner@ffg.at

Die Einreichung ist ausschließlich via eCall möglich und hat vollständig und
rechtzeitig bis zum Ende der Einreichfrist zu erfolgen.

3        AUSSCHREIBUNGSZIELE
_
Das Programm Forschungspartnerschaften, finanziert durch Zuwendungen der
Nationalstiftung für Forschung, Technologie und Entwicklung und des Österreich-
Fonds, fokussiert auf Dissertationsvorhaben an der Schnittstelle zwischen
Wissenschaft und Wirtschaft. Es ist eingebettet in ein übergreifendes Konzept, das
auf den systematischen Ausbau von Forschungs- und Lehrkapazitäten in
Themenfeldern mit hoher strategischer Relevanz für die österreichische Industrie
und Innovationspolitik abzielt.

Mit dem Programm Forschungspartnerschaften – Industrienahe Dissertationen
werden folgende Ziele verfolgt:

   die Verfügbarkeit von exzellent und bedarfsgerecht ausgebildetem
    Forschungspersonal in Naturwissenschaft und Technik für die österreichische
    Industrie strukturell verbessern
   den Einstieg in Forschungskarrieren außerhalb des Wissenschaftssystems
    erleichtern und neue Karrierepfade eröffnen
   bestehende Kooperationsbeziehungen zwischen Wissenschaft und Wirtschaft
    systematisieren und vertiefen
   insbesondere die Karrierechancen von Frauen im Bereich Naturwissenschaft und
    Technik verbessern

Eine Industrienahe Dissertation ist an keine Wissenschaftsdisziplin gebunden,
sondern für alle Forschungsfragen in Unternehmen mit Forschungs- und
Entwicklungsaktivitäten offen. Besonders erwünscht sind Dissertationsprojekte mit

© Österreichische                         Forschungspartnerschaften                          Version 1.1
Forschungsförderungsgesellschaft                                                              Seite 6/26
einem Anwendungsbezug in den Bereichen Mobilität, Produktion, Informations- und
Kommunikationstechnologien (IKT) und Energie.

4        DIE BASIS FÜR EINE FÖRDERUNG
_
4.1      Was sind Industrienahe Dissertationen?
Eine industrienahe Dissertation behandelt eine Forschungsfrage als (bzw. innerhalb
einer) Dissertation. Ein Dissertationsprojekt wird in Zusammenarbeit zwischen der
Dissertantin/dem Dissertanten, der Förderungsnehmerin/dem Förderungsnehmer -
Unternehmen oder außeruniversitäre Forschungseinrichtung - und der Universität
(wissenschaftlicher Partner mit Promotionsrecht) durchgeführt.

Eine Industrienahe Dissertation ermöglicht die Arbeit an einem Forschungsprojekt,
dessen Ergebnisse direkte Anwendung finden sollen. Jedes Dissertationsprojekt
muss daher auch einen konkreten industriellen Anwendungsbezug aufweisen.

Nutzen für die Organisation: Die einreichende Organisation kann auf
hochqualitative Forschungsarbeit zurückgreifen, die für sie auch wirtschaftlich
verwertbar ist. Über das gemeinsame Dissertationsprojekt kann sie gleichzeitig de n
Austausch mit der akademischen Forschung intensivieren und neue Themenfelder
erschließen.

Nutzen für die Dissertantin/den Dissertanten: Mit der Förderung soll die
Dissertantin/der Dissertant darin unterstützt werden, möglichst konzentriert und
intensiv am Dissertationsprojekt zu arbeiten und die Dissertation abzuschließen.
Zusätzlich zum fachlichen Kompetenzaufbau können die Dissertantin/der Dissertant
ihr persönliches Netzwerk erweitern und werden auf dem weiteren Karriereverlauf
unterstützt.

Für die Zusammenarbeit aller beteiligten Organisationen gelten folgende
Anforderungen:

Unternehmen mit Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten/Außeruniversitäre
Forschungseinrichtung:

     Die Dissertantin/der Dissertant ist für das Dissertationsprojekt zu mindestens
      50% einer Vollzeitbeschäftigung (siehe Jahresteiler gemäß Kostenleitfaden 2.1)
      angestellt und wendet zumindest auch dieses Arbeitsausmaß für das
      Dissertationsprojekt auf. Als Richtwert für das Bruttomonatsgehalt der
      Dissertantin/des Dissertanten gelten die Personalkostensätze des FWF. Höhere
      Bruttomonatsgehälter sind aber förderbar.

© Österreichische                  Forschungspartnerschaften                 Version 1.1
Forschungsförderungsgesellschaft                                              Seite 7/26
     Die Dissertantin/Der Dissertant wird durch Personalentwicklungsmaßnahmen
      bei der Karriereentwicklung und der wissenschaftlichen Arbeit unterstützt und
      gefördert (z.B. Teilnahme an betrieblicher Weiterbildung, Konferenzteilnahmen,
      Summer Schools, Publikationen, etc.).
     Zusätzlich zur verpflichtenden Betreuung an der Universität wird der
      Dissertantin/dem Dissertanten an der einreichenden Organisation eine
      Mentorin/ein Mentor zur Seite gestellt.

Die Mentorin/Der Mentor erfüllt folgende Anforderungen und Aufgaben:

     Ausgewiesene Expertise im Fachgebiet der Dissertation
     Erstansprechperson für die Betreuung mit entsprechenden Zeitressourcen, die
      auch dafür reserviert sind
     Sicherstellen des Projekterfolgs bzw. Steuerung im Falle gravierender
      Änderungen (z.B. in der Forschungsfragestellung oder Änderungen von sonstigen
      Rahmenbedingungen)

Die Mentorin/Der Mentor darf nicht gleichzeitig die Betreuungsperson seitens der
Universität sein.

Universität:

     Die Betreuung der Dissertation an einer Universität muss bereits zum Zeitpunkt
      der Einreichung durch eine verbindliche Betreuungszusage gesichert sein.
     Die Betreuungsperson muss darin bestätigen, dass die Dissertation nicht vor
      Einreichung des Projektantrags begonnen wurde.

Dissertantin/Dissertant:

     Die Dissertantin/der Dissertant ist während der gesamten Laufzeit (= Laufzeit
      des geförderten Projekts) an einer österreichischen oder ausländischen
      Universität/Forschungseinrichtung mit Promotionsrecht inskribiert.
     Spätestens vor Auszahlung der ersten Rate muss eine aktuelle
      Inskriptionsbestätigung vorliegen.
     Im Zuge JEDER Berichtslegung sind die entsprechenden
      Inskriptionsbestätigungen der Berichtszeiträume im eCall zu übermitteln.
     Grundsätzlich sollte es realistisch sein, die Dissertation auch innerhalb des
      Dissertationsprojekts (Förderungszeitraums) abzuschließen. Der formale
      Abschluss ist keine Bedingung.
     Ein Jahr nach Abschluss des Dissertationsprojekts kann der Status der
      Dissertation sowie das Anstellungsverhältnis der Dissertantin/des Dissertanten
      erhoben werden.

4.2      Wer ist förderbar?
Die Förderung richtet sich ausschließlich an die einreichende Organisation, die die
Dissertantin/den Dissertanten im Rahmen des Dissertationsprojekts anstellt.

© Österreichische                  Forschungspartnerschaften                  Version 1.1
Forschungsförderungsgesellschaft                                               Seite 8/26
Förderbar sind juristische Personen, Personengesellschaften oder
Einzelunternehmen, die nicht der österreichischen Bundesverwaltung angehören.

Förderbar sind:

     Unternehmen jeder Rechtsform und Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
      jeweils mit Niederlassung in Österreich

Nicht förderbar sind:

     Universitäten (auch Privatuniversitäten) und Fachhochschulen
     Natürliche Personen

Teilnahmeberechtigt, aber nicht gefördert werden:

     Subauftragnehmer: Sie sind keine Partner im Projekt. Sie erbringen definierte
      Leistungen für Förderungswerberinnen/Förderungswerber, die in die
      Projektkostenkategorie „Drittkosten“ fallen, und haben kein Anrecht auf die
      Nutzung der Projektergebnisse.

4.3      Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung beträgt maximal 50% der förderbaren Gesamtkosten des
Dissertationsprojekts, maximal jedoch 100.000,- EUR.

Die Förderung erfolgt in Form eines nichtrückzahlbaren Zuschusses.

50% der Mittel sind für weibliche Studierende vorgesehen.

Werden für das beantragte Vorhaben weitere Förderungen anderer Fördergeber in
Anspruch genommen, ist dies im Förderungsansuchen anzuführen. Bei
Mehrfachförderung – Förderung von verschiedenen Förderungsgebern – darf die
kumulierte Förderungshöhe die europarechtlichen Beihilfegrenzen nicht
überschreiten (siehe AGVO Verordnung (EU) Nr. 651/2014, ABl. L 187/48 idF ABl. L
156).

4.4      Welche Kosten sind förderbar?
Für eine Förderung müssen die Kosten direkt dem Projekt zugeordnet werden. Das
heißt:

     Sie fallen während des Förderungszeitraums zusätzlich zum normalen
      Betriebsaufwand an
     Sie entsprechen dem Förderungsvertrag
     Sie können mit Kostenbelegen nachgewiesen werden

© Österreichische                  Forschungspartnerschaften                  Version 1.1
Forschungsförderungsgesellschaft                                               Seite 9/26
Der frühestmögliche Zeitpunkt für den Projektstart und somit Beginn des
Förderungszeitraums ist nach Einreichung des Förderungsansuchens.

Förderbar sind ausschließlich Dissertationen, die frühestens mit der Einreichung des
Förderungsansuchens begonnen werden. Das geförderte Dissertationsprojekt muss
im Falle einer positiven Förderungsentscheidung spätestens 12 Monate nach
Einreichung begonnen werden.

Details zur Kostenanerkennung finden Sie im Kostenleitfaden.

Sonderbestimmungen für Industrienahe Dissertationen:

Die Grenze für Drittkosten liegt bei 20% der Gesamtkosten. Liegen sie darüber, muss
die Überschreitung in der Projektbeschreibung begründet werden.

4.5      Was gilt bei der Regelung von Forschungsergebnissen?
Die mit Unterstützung der FFG erzielten Forschungsergebnisse sind einer
bestmöglichen Verwertung für die österreichische Wirtschaft zuzuführen. Die
Verwertungsrechte der Projektergebnisse sind vertraglich zwischen der
Förderungsnehmerin/dem Förderungsnehmer und der Dissertantin dem
Dissertanten zu regeln. Die Dissertantin/der Dissertant muss das Recht haben, die
Projektergebnisse in Abstimmung mit der Förderungsnehmerin/dem
Förderungsnehmer zu publizieren.

Wenn die mit der Förderung erzielten Forschungsergebnisse zum Patent angemeldet
oder im Wege von Lizenz- bzw. Know-how-Verträgen Dritten zugänglich gemacht
werden sollen, hat dies die Förderungsnehmerin/der Förderungsnehmer im Zuge der
Berichtserstattung mitzuteilen.

4.6 Nach welchen Kriterien werden Förderungsansuchen
beurteilt?
Förderungsansuchen werden nach 4 Kriterien beurteilt:

1   Qualität des Vorhabens
2   Eignung der Projektbeteiligten
3   Nutzen und Verwertung
4   Relevanz des Vorhabens für die Ausschreibung

Die Tabelle zeigt die relevanten Subkriterien. Bei der Bewertung der Vorhaben
werden in jedem Kriterium Punkte vergeben. Erreichen Projekte den Schwellenwert
von 60 Punkten nicht, werden sie abgelehnt. Abgelehnt werden auch Projekte bei
null Punkten in einem Subkriterium des 4. Hauptkriteriums – „Relevanz des
Vorhabens für die Ausschreibung“.

© Österreichische                  Forschungspartnerschaften                Version 1.1
Forschungsförderungsgesellschaft                                            Seite 10/26
Bewertungskriterien

Tabelle 2: Bewertungskriterien – Qualität des Vorhabens

                                                                            Punkte
1. Qualität des Vorhabens
                                                                           (max. 30)

1.1 Ist der State of the Art vollständig und nachvollziehbar abgebildet?     max.
Sind die Hypothesen und Forschungsfragen relevant und                       Punkte
nachvollziehbar?                                                              8

                                                                             max.
1.2 Wie hoch sind der Neuheitswert der Forschung bzw. der
                                                                            Punkte
Innovationssprung?
                                                                              10
1.3 Wie sind die Qualität und die Effizienz der Planung in Bezug auf
folgende Punkte?

    Nachvollziehbare Struktur der Arbeitspakete                             max.
    Nachvollziehbare und dem Arbeitsumfang entsprechende                   Punkte
     Beschreibung der Arbeitspakete                                           6
    Nachvollziehbare Darstellung der Kosten
    Realistische Umsetzbarkeit der Planung (Laufzeit, Fristen,
     Meilensteine, Ergebnisse)
1.4 Wenn sich das Vorhaben auf Personen bezieht:

   Inwieweit wurden bei der Planung genderspezifische Themen
    berücksichtigt?
     Qualität der Analyse der genderspezifischen Themen                     max.
     Berücksichtigung im methodischen Ansatz des Vorhabens                 Punkte
Hinweis: Wenn Personen(gruppen) Gegenstand der Forschung sind,                6
oder die Forschungsergebnisse Menschen betreffen, braucht es ein
entsprechendes Forschungsdesign. Projekte, bei denen diese Analyse zu
Recht keine Genderrelevanz in ihrer inhaltlichen Ausrichtung ergibt,
werden hier mit der vollen Punktezahl bewertet.

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Tabelle 3: Bewertungskriterien – Eignung der Projektbeteiligten
                                                                        Punkte
2. Eignung der Projektbeteiligten
                                                                       (max. 30)
2.1 Wie gut ist das Dissertationsprojekt in die Strategie der            max.
Förderungswerberin/des Förderungswerbers eingebettet, insbesondere      Punkte
hinsichtlich Innovations- und Marktstrategie?                             10
2.2 Wie sind die fachlichen Kompetenzen der Mentorin/des Mentors zu      max.
bewerten? Sind die organisatorischen Rahmenbedingungen passend, um      Punkte
eine erfolgreiche Umsetzung zu gewährleisten?                             10
2.3 Inwieweit bringt die Dissertantin/der Dissertant die notwendigen     max.
Kompetenzen mit, um das Dissertationsprojekt erfolgreich umsetzen zu    Punkte
können?                                                                   10

Tabelle 4: Bewertungskriterien – Nutzen und Verwertung
                                                                        Punkte
3. Nutzen und Verwertung
                                                                       (max 20)
                                                                         max.
3.1 Wie groß sind der Nutzen und das Verwertungspotenzial für die
                                                                        Punkte
Förderungswerberin/den Förderungswerber?
                                                                          6
                                                                         max.
3.2 Ist der industrielle Anwendungsbezug gegeben? Wie ist das
                                                                        Punkte
adressierte Innovationspotenzial zu bewerten?
                                                                          6

3.3 Wie sind die geplanten Personalentwicklungsmaßnahmen bzw.            max.
längerfristige Perspektive der Dissertantin/des Dissertanten in der     Punkte
einreichenden Organisation zu bewerten?                                   8

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Tabelle 5: Bewertungskriterien – Relevanz des Vorhabens für die Ausschreibung
                                                                                 Punkte
4. Relevanz des Vorhabens für die Ausschreibung
                                                                                (max. 20)
                                                                                  max.
4.1 In welchem Ausmaß trägt das Vorhaben zur Erreichung der
                                                                                 Punkte
Ausschreibungsziele bei?
                                                                                   10
4.2 In welchem Ausmaß verändert die Förderung das Vorhaben in einer
oder mehreren der folgenden Dimensionen positiv?

     Durchführbarkeit: Erst die Förderung macht das Vorhaben möglich
     Beschleunigung: Die Förderung beschleunigt die Umsetzung                    max.
     Umfang: Die Förderung vergrößert das Projekt                               Punkte
     Reichweite: Die Förderung macht das Projekt ambitionierter durch:            10
       Radikaleren Innovationsansatz
       Höheres Risiko
       Neue oder weiterreichende Kooperationen
       Langfristige strategische Ausrichtung

4.7      Welche Dokumente braucht es für die Einreichung?
Reichen Sie das Projekt ausschließlich elektronisch via eCall ein. Der Projektantrag
besteht aus:

                    Online-Kostenplan – direkt im eCall einzugeben

                    Projektbeschreibung – Upload als PDF im eCall

Verwenden Sie die bereitgestellten Vorlagen und Ausschreibungsdokumente.

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Nachfolgende Tabelle listet alle erforderlichen Dokumente für die Einreichung auf.

Tabelle 6: Übersicht Ausschreibungsdokumente
   Verfügbare Ausschreibungsdokumente

 Ausschreibungsinformationen
                    Ausschreibungsleitfaden

                    Kostenleitfaden

 Verpflichtende Anhänge

                    Vorlage für die Projektbeschreibung

                    eCall Online-Kostenplan

                    CV und ggf. Publikationslisten der Mentorin/des Mentors im
                    Unternehmen bzw. der außeruniversitären Forschungseinrichtung und
                    der Dissertantin/des Dissertanten

                    Betreuungszusage der Universität

                    Verpflichtende Stammdaten: Jahresabschlüsse der letzten beiden Jahre

 Ob noch weitere Dokumente oder Anlagen erforderlich sind, steht in der
 entsprechenden Vorlage für die Projektbeschreibung (Antragsformular).

 Weitere Unterlagen können im Einzelfall gefordert werden.

 Optionale Anhänge

  Weitere projektrelevante Zusätze wie z.B. Übersichten, grafische Darstellungen
  max. 5 Seiten (keine Vorlage).

Bitte beachten Sie die max. vorgegebene Seitenanzahl (siehe Checkliste
Formalprüfung in der Projektbeschreibung). Bei einer Überschreitung der maximalen
Seitenzahl bleibt es, aus Gründen der Gleichbehandlung aller Einreichenden, den
Gutachterinnen/Gutachtern überlassen wie mit diesem Umstand umgegangen wird.
Gegebenenfalls werden über die max. Seitenzahl hinausgehende Kapitel nicht mehr
gelesen und können in weiterer Folge somit auch nicht beurteilt werden.

Förderungsansuchen können in deutscher oder englischer Sprache verfasst werden.

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4.8      Müssen weitere Projekte angegeben werden?
Zur Unterstützung der inhaltlichen Bewertung des Vorhabens sind weitere Projekte
mit Bezug zum beantragten Vorhaben anzuführen. Dabei sind die Ergebnisse und das
aufgebaute Know-How darzustellen. Relevant sind:

     Vorprojekte, auf deren Ergebnissen das Vorhaben aufbaut
     Laufende oder abgeschlossene Projekte (der letzten 3 Jahre) mit inhaltlichem
      Bezug zum beantragten Vorhaben
     Beantragte Vorhaben mit inhaltlichem Bezug zur Ausschreibung
     Beantragte Vorhaben mit Bezug zur Einreichung

Die mehrmalige Anerkennung von bereits geförderten Kosten oder Kostenteilen ist
nicht zulässig. Um Mehrfachförderungen zu vermeiden, ist das aktuelle Vorhaben
klar von bereits geförderten Vorhaben mit inhaltlichem Bezug abzugrenzen. Die
vollständige Darstellung bisher erhaltener und beantragter Förderungen im
Themenbereich schmälern die aktuellen Förderungschancen allerdings nicht, sie
weisen vielmehr die Expertise der Projektbeteiligten aus.

4.9      Ist wissenschaftliche Integrität vorhanden?
Eine Förderung erhalten nur Förderungsnehmerinnen und Förderungsnehmer, die
bei Antragstellung und während der Projektabwicklung wissenschaftliche Integrität
nachweisen.

Die FFG ist Mitglied der Österreichischen Agentur für wissenschaftliche Integrität –
OeAWI. So ist sichergestellt, dass die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis
eingehalten werden.

Wenn im Zuge des Bewertungsverfahrens oder im Rahmen der Projektprüfung
mangelnde wissenschaftliche Integrität oder Fehlverhalten vermutet wird, können
die notwendigen Unterlagen an die Kommission für wissenschaftliche Integrität der
OeAWI übermittelt werden. Die OeAWI entscheidet, ob sie ein unabhängiges
Untersuchungsverfahren einleitet. Im Bedarfsfall nimmt sie Untersuchungen vor.

Bestätigt sich beim Untersuchungsverfahren mangelnde wissenschaftliche Integrität
oder ein Fehlverhalten wie z.B. ein Plagiat, muss das Ansuchen aus formalen
Gründen abgelehnt werden. Bei bereits geförderten Projekten müssen die
Förderungsmittel vermindert, einbehalten oder rückgefordert werden.

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5        DIE EINREICHUNG
_
5.1      Wie verläuft die Einreichung?
Die Einreichung ist nur elektronisch und vor Ablauf der Einreichfrist via eCall
möglich.

Wie funktioniert es?

     Vorlage für die Projektbeschreibung aus dem eCall downloaden und ausarbeiten
     Kostenkalkulation online eingeben – das System überprüft bei der Eingabe, ob
      die Angaben den Förderungsbedingungen entsprechen (z.B. Förderungshöhe,
      maximale Projektgröße)
     Für Upload vorgesehene Dokumente hochladen
     Im eCall Antrag abschließen und „Einreichung abschicken“ drücken
     Nach erfolgreicher Einreichung wird automatisch eine Einreichbestätigung per E-
      Mail versendet
     Nicht erforderlich: Firmenmäßige Unterzeichnung und zusätzliche Einreichung
      per Post

Nicht möglich:

     Das Nachreichen oder Ergänzen von einzelnen Teilen des Antragformulars
     Bearbeiten des Förderungsansuchens, nachdem es abgeschickt wurde.

Eingereicht wird durch die Förderungswerberin/den Förderungswerber oder durch
vertretungsbefugte Personen. Die FFG kann einen Nachweis für die
Vertretungsbefugnis anfordern. Wenn Sie den Nachweis nicht bringen, behält sich
die FFG das Recht vor, das Förderungsansuchen aus formalen Gründen abzulehnen.
Detaillierte Informationen finden Sie im eCall-Tutorial.

5.2      Wie dürfen vertrauliche Projektdaten verwendet werden?
Die FFG verarbeitet personenbezogene Daten der Förderungswerberinnen /
Förderungswerber und Förderungsnehmerinnen / Förderungsnehmer, die vom
Betroffenen im Zuge des Förderungsansuchens bereitgestellt wurden, und von der
FFG selbst erhobene Daten im Rahmen des Abschlusses des Förderungsvertrages,
sowie im Wege der Transparenzportalabfrage generierte Daten gemäß § 32 Abs 5
TDBG 2012 zu nachstehenden Zwecken:

     Zur Behandlung des Förderungsansuchens und Beurteilung des Vorliegens der
      allgemeinen und speziellen Förderungsvoraussetzungen,
     Zum Abschluss des Förderungsvertrages sowie im Falle des Abschlusses eines
      Förderungsvertrages zum Zweck der Erfüllung der jeweiligen Vertragspflichten,

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insbesondere zur Verwaltung der Förderungsleistungen und der Kontrolle der
    Nachweise der Förderungsvoraussetzungen,
   Zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen, insbesondere Meldepflichten und
    Kontrollzwecke zur Vermeidung von Doppelförderungen, und zwar § 38 iVm 18,
    27, 28 ARR, sowie § 12 FTFG und § 9 FFG-G.

Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist daher zum einen Art 6 Abs 1 lit b DSGVO und
daher die Notwendigkeit zur Erfüllung eines Vertrages und zum anderen Art 6 Abs 1
lit c DSGVO und daher die Erfüllung von rechtlichen Verpflichtungen.

Die personenbezogenen Daten werden in Erfüllung gesetzlicher Pflichten
weitergegeben an:

   die Ministerien als Eigentümer der FFG, weitere Auftraggeber für die Abwicklung
    von Förderungsmaßnahmen (z.B. andere Ministerien, Bundesländer, KLIEN)
   an Dritte, das können sein: der Rechnungshof, Organe der EU, andere Bundes-
    oder Landesförderungsstellen.

Zur Bewertung des Projektes werden auch externe Expertinnen und Experten
beauftragt, die Projekte zu beurteilen. Solche Expertinnen und Experten werden als
Auftragsverarbeiter im Namen und Auftrag von FFG tätig und sind verpflichtet
technische und organisatorische Maßnahmen zur Datensicherheit und Wahrung de s
Datengeheimnisses zu treffen.

Projektinhalte und -ergebnisse können nur – soweit nicht eine rechtliche
Verpflichtung der FFG besteht – mit Einwilligung der Förderungsnehmer (Art 6 Abs 1
lit a DSGVO) veröffentlicht werden (zB auf der Website oder in Social Media Foren).

Auch für jede sonstige über diese Bestimmung hinausgehende Datenverwendungen
ist von der FFG eine Einwilligung des Betroffenen einzuholen.

Die FFG ist zur Geheimhaltung von Firmen- und Projektinformationen gesetzlich
verpflichtet – nach § 9 Abs 4 Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft
mbH-Errichtungsgesetz, BGBl. I Nr. 73/2004.

Die FFG wird zur Sicherstellung eines dem Risiko angemessenen Schutzniveaus
hinsichtlich der Vertraulichkeit, der Integrität, der Verfügbarkeit sowie der
Belastbarkeit der Systeme technische und organisatorische Maßnahmen im Sinne
des Art 32 DSGVO treffen, die ausreichend und geeignet sind, den Schutz der Daten
vor zufälliger oder unrechtmäßiger Zerstörung, vor Verlust und vor Zugriff durch
Unbefugte zu gewährleisten.

Weiterführende Informationen zur Wahrung der Vertraulichkeit und Sicherheit von
personenbezogenen Daten während der Projektlaufzeit stehen im eCall-Tutorial.

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6        DIE BEWERTUNG UND DIE ENTSCHEIDUNG
_
6.1      Was ist die Formalprüfung?
Hier wird das Förderungsansuchen auf formale Richtigkeit und Vollständigkeit
überprüft.

Das Ergebnis der Formalprüfung kommuniziert die FFG innerhalb von 4 Wochen via
eCall Nachricht:

     Bei nicht erfüllten Formalvoraussetzungen und nicht behebbaren Mängeln
      scheidet das Förderungsansuchen aus dem Verfahren aus
     Behebbare Mängel können Sie in einer angemessenen Frist beheben

Wenn sich nach der Formalprüfung noch unkorrekte Angaben herausstellen, kann
das Förderungsansuchen auch noch später aus dem Verfahren ausscheiden.

Die Checkliste Formalprüfung finden Sie in der Vorlage zur Projektbeschreibung.

6.2      Wie läuft die Bewertung ab?
Nationale und internationale ExpertInnen (Gutachterinnen/Gutachter) begutachten
die eingereichten Dokumente nach den Kriterien in Punkt 4.6.

Unter Berücksichtigung dieser schriftlichen Gutachten spricht der Beirat der FFG
Basisprogramme eine Förderungsempfehlung aus.

GutachterInnen (Einzelpersonen oder MitarbeiterInnen von bestimmten
Organisationen) können mit Begründung ausgeschlossen werden. Dafür gibt es ein
eigenes Eingabefeld im eCall.

FFG-interne Experinnen und Experten überprüfen die wirtschaftliche
Leistungsfähigkeit wie Bonität und Liquidität der beteiligten Unternehmen.
Unternehmen in Schwierigkeiten erhalten keine Förderung. Die Abklärung, ob ein
Unternehmen als „in Schwierigkeiten“ einzustufen ist, erfolgt auf Basis der
Definition in der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (ABl. L 187 S. 19), der
europarechtlichen Grundlage der gegenständlichen Förderung.

Im Zuge der Bewertung können Empfehlungen und Auflagen formuliert werden.
Empfehlungen sind unverbindliche Hinweise und Einschätzungen des Beirats, die der
Fördernehmerin/ dem Fördernehmer bei der Umsetzung des Vorhabens helfen
sollen.

Auflagen sind verbindlich – Siehe Punkt 7.2.

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6.3      Wer trifft die Förderungsentscheidung?
Die Förderungsentscheidung wird auf der Grundlage der Förderungsempfehlung des
Beirats der FFG Basisprogramme von der Geschäftsführung der FFG getroffen.

7        DER ABLAUF DER FÖRDERUNG
_
7.1      Wie entsteht der Förderungsvertrag?
Wenn es eine Zusage für eine Förderung gibt, senden wir der/dem
FörderungsnehmerIn einen Förderungsvertrag. Dieser muss den Förderungsvertrag
spätestens vier Wochen nach Erhalt firmenmäßig gezeichnet im Original
retournieren.

Inhalt des Förderungsvertrags:

     Förderungsnehmer/in
     Projekttitel
     Art und Höhe der förderbaren Projektkosten
     Bewilligte Förderung
     Förderungszeitraum
     Auszahlung der Förderung
     Berichtspflichten und zusätzliche Auflagen
     Kontrolle und gegebenenfalls Mitwirkung bei der Evaluierung
     Bestimmungen über die Einstellung und Rückzahlung der Förderung (gemäß § 25
      ARR 2014)

Die Fördernehmerin/Der Fördernehmer muss den Förderungsvertrag firmenmäßig
gezeichnet im Original innerhalb der festgelegten Frist an die FFG retournieren. Der
Projektstart ist nur jeweils am 1. des Monats möglich.

7.2      Wie werden Auflagen berücksichtigt?
Im Zuge der Begutachtung können Auflagen formuliert werden.
Zwei Arten von Auflagen sind möglich:

     Auflagen, die erfüllt sein müssen, damit ein Förderungsvertrag zustande kommt
     Auflagen, die innerhalb der Projektlaufzeit erfüllen werden müssen.

Auflagen sind Vertragsbestandteil.

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7.3      Wie werden Förderungsraten ausgezahlt?
Wenn die Auflagen erfüllt sind und der Förderungsvertrag unterzeichnet ist, wird die
erste Rate ausgezahlt. Die Überweisung erfolgt auf ein Bankkonto der
Förderungsnehmerin/des Förderungsnehmers.

Weitere Raten werden nach Projektfortschritt ausgezahlt:

     Nach Prüfung der Zwischenberichte und Zwischenabrechnung
     Wo nötig: nach Erfüllung weiterer Auflagen
     Überwiesen wird nach FFG Ratenschema

Lassen die Zwischenberichte auf Verzögerungen im Projektfortschritt schließen bzw.
liegen die Kosten unter Plan, so kann eine reduzierte Rate angewiesen werden.

Wenn Förderungsmittel während der Laufzeit des Projektes fließen, bedeutet dies
noch keine Kostenanerkennung.

FFG-Ratenschema
Tabelle 7: FFG-Ratenschema
                                                   19 bis 30 Monate   31 bis 36 Monate
Berichtsanzahl und Raten
                                                    Projektlaufzeit    Projektlaufzeit
Anzahl der Berichte
                                                               2             3
(Zwischenberichte und Endbericht)
1. Rate in % der Förderung bei
                                                           50 %            30 %
Vertragsabschluss

2. Rate bis zu % der Förderung laut Vertrag                40 %            30 %

3. Rate bis zu % der Förderung laut Vertrag                keine           30 %

Endrate bis zu % der Förderung laut
                                                           10 %            10 %
Vertrag

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7.4      Welche Berichte und Abrechnungen sind erforderlich?
     Innerhalb eines Monats nach den im Förderungsvertrag festgelegten
      Berichtslegungsterminen sind jeweils ein fachlicher Zwischenbericht sowie eine
      Zwischenabrechnung via Berichtsfunktion des eCall-Systems vorzulegen.
     Innerhalb von 3 Monaten nach Projektende sind ein fachlicher Endbericht, eine
      (publizierbare) Kurzzusammenfassung und eine Endabrechnung ebenfalls via
      Berichtsfunktion des eCall-Systems zu legen.
     Bei Projektabbruch während der Projektlaufzeit liefert die/der
      FörderungsnehmerIn einen fachlichen Endbericht und eine Endabrechnung ab.
      Falls die bereits ausbezahlte Förderung die anerkennbaren Kosten übersteigt,
      kann die FFG Beträge rückfordern.

Anforderung an Berichte und Abrechnungen:

     Sie enthalten Tätigkeiten und Kosten der Förderungsnehmerin/des
      Förderungsnehmers, für die er Förderungsmittel von der FFG erhält
     Berichte werden in der im eCall hinterlegten Vorlage verfasst

Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit: Die Förderungsnehmerin/Der
Förderungsnehmer verpflichtet sich bei Bedarf mit der FFG und den zuständigen
Ressorts zur Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit zusammenzuarbeiten. Dies
betrifft insbesondere die Bereitstellung von nicht vertraulichen
Projektinformationen und Bildmaterial für elektronische Disseminationsportale und
andere mediale Zwecke.

7.5      Wie läuft die Prüfung vor Ort ab?
Zusätzlich zu den Berichten findet gegebenenfalls während oder nach Ende der
Projektlaufzeit eine Prüfung vor Ort durch die FFG statt.

Die Originalbelege und die dazugehörige Dokumentation des Zahlungsflusses (zum
Beispiel Kontoauszug) sind für Prüfungen der FFG bereit zu stellen. Die Prüfungen
der FFG werden rechtzeitig angekündigt.

7.6      Wie sollen Projektänderungen kommuniziert werden?
Vertragliche Veränderungen zu Projektinhalt, Schlüsselpersonen, Kosten, Terminen
oder Förderungszeitraum müssen begründet und beantragt werden:

     via eCall-Nachricht
     im Zwischen- oder Endbericht

Senden Sie die dazugehörigen Unterlagen als Upload der eCall-Nachricht. Alle
Veränderungen von Vertragsparametern brauchen eine FFG-Genehmigung.

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Kommunizieren Sie unmittelbar bei:

     Abschluss der Dissertation
     Wesentlichen Projektänderungen
     Änderungen bei der Förderungsnehmerin/beim Fördernehmer wie neue
      Eigentumsverhältnisse oder Insolvenzverfahren

Teilen Sie folgende Änderungen im Zwischen- oder Endbericht mit:

Kostenumschichtungen innerhalb der Kostenkategorien müssen in den Berichten
dargestellt werden.

7.7      Kann der Förderungszeitraum verlängert werden?
Der Förderungszeitraum kann kostenneutral um maximal ein Jahr verlängert
werden, wenn die Projektziele noch nicht erreicht und der genehmigte
Kostenrahmen noch nicht überschritten wurden.

Die Voraussetzungen:

     Verzögerung ohne Verschulden der Fördernehmerin/des Förderungsnehmers
     Projekt ist weiterhin förderungswürdig
     Beantragung per eCall-Nachricht auf Verlängerung innerhalb der genehmigten
      Projektlaufzeit.

7.8      Was passiert nach dem Ende der Projektlaufzeit?
Die Förderungslaufzeit endet mit der genehmigten Projektlaufzeit bzw. nach
Abschluss des Doktoratsstudiums, wenn dieser innerhalb der Projektlaufzeit erfolgt.

Nach Ende der Projektlaufzeit liefert die Fördernehmerin/der Fördernehmer einen
fachlichen Endbericht und eine Endabrechnung ab. Das Projektcontrolling & Audit
der FFG überprüft, ob die Förderungsmittel widmungsgemäß verwendet wurden. Die
Rechnungsprüfung stellt fest, welche Kosten endgültig anerkannt werden.

Sie erhalten das Prüfungsergebnis schriftlich:

     Bei positivem Ergebnis wird die widmungsgemäße Verwendung der
      Förderungsmittel bestätigt
     Bei negativem Ergebnis können entsprechende Rückforderungen eingeleitet
      werden

Zu den Förderungsmitteln: Wenn die ursprünglich geplanten Kosten erreicht
werden, wird die festgelegte letzte Rate überwiesen. Bei Kostenunterdeckung
werden die Förderungsmittel anteilig gekürzt. Förderungsmittel werden auch
gekürzt, wenn inhaltliche, formale oder rechtliche Gründe dafürsprechen.

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Forschungsförderungsgesellschaft                                           Seite 22/26
Mehr zu Kostenanerkennung im Kostenleitfaden.

8        RECHTSGRUNDLAGEN
_
Als Rechtsgrundlage kommt das „Programmdokument Forschungspartnerschaften–
Industrienahe Dissertationen“ mit der GZ 621.120/0011-III/I2/2015 vom 4. Mai 2015
gemäß der Richtlinie für die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH
zur Förderung der angewandten Forschung, Entwicklung und Innovation FFG-
Richtlinie „OFFENSIV“ zur Anwendung.

Sämtliche EU-Vorschriften sind in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden, sowie
die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO), VERORDNUNG (EU) Nr.
651/2014 DER KOMMISSION vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit
bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel
107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (ABl. L 187
vom 26.06.2014) idF VERORDNUNG (EU) 2017/1084 DER KOMMISSION vom 14. Juni
2017 (ABl. L 156/1 vom 20.06.2017).

9        WEITERE INFORMATIONEN
_
In diesem Abschnitt finden Sie Informationen über weitere Förderungsmöglichkeiten
und Services, die im Zusammenhang mit Förderungsansuchen bzw. geförderten
Projekten für Sie hilfreich sein können.

9.1      Service FFG Projektdatenbank
Die FFG bietet als Service die Veröffentlichung von kurzen Informationen zu
geförderten Projekten und eine Übersicht der Projektbeteiligten in einer öffentlich
zugänglichen FFG Projektdatenbank an. Somit können Sie Ihr Projekt und Ihre
Projektpartner besser für die interessierte Öffentlichkeit positionieren. Darüber
hinaus kann die Datenbank zur Suche nach Kooperationspartnern genutzt werden.

Eine Veröffentlichung erfolgt ausschließlich nach aktiver Zustimmung im eCall
System.

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Forschungsförderungsgesellschaft                                             Seite 23/26
Nähere Informationen finden Sie auf der FFG Homepage.

9.2      Service BMVIT Open4Innovation
Darüber hinaus bietet die Plattform open4innovation des BMVIT eine Wissensbasis
für Unternehmen, Forscherinnen und Forscher (community support, detailliertere
Information, Erfolgsgeschichten,…).

9.3      Umgang mit Projektdaten – Datenmanagementplan
Ein Datenmanagementplan (DMP) ist ein Managementtool, das dabei unterstützt,
effizient und systematisch mit in den Projekten generierten Daten umzugehen.

Für die Erstellung des DMP kann z.B. das kostenlose Tool DMP Online verwendet
werden. Auch die Europäische Kommission bietet über ihre „Guidelines on FAIR Data
Management“ Hilfestellung an.

Ein Datenmanagement-Plan beschreibt,

     welche Daten im Projekt gesammelt, erarbeitet oder generiert werden
     wie mit diesen Daten im Projekt umgegangen wird
     welche Methoden und Standards dabei angewendet werden
     wie die Daten langfristig gesichert und gepflegt werden und
     ob es geplant ist, Datensätze Dritten zugänglich zu machen und ihnen die
      Nachnutzung der Daten zu ermöglichen (sog. „Open Access zu
      Forschungsdaten“)

Werden Daten veröffentlicht, sollen die Grundsätze „auffindbar, zugänglich,
interoperabel und wiederverwertbar“ berücksichtigt werden. Für eine optimale
Auffindbarkeit empfiehlt es sich, die Daten in etablierten und international
anerkannten Repositorien zu speichern.

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Forschungsförderungsgesellschaft                                             Seite 24/26
9.4      Weitere Förderungsmöglichkeiten der FFG
Tabelle 8: Weitere relevante Förderungsmöglichkeiten der FFG
      Relevante Förderungs-
                                               Kontakt                       Link
        möglichkeiten FFG

Forschungskompetenzen für
die Wirtschaft
                                    Mag.a Christiane Ingerle
Das Programm zum Aufbau,                                      www.ffg.at/Forschungskompe
                                    Tel.: (0) 57755-2302      tenzen
zur Vertiefung und zur
                                    christiane.ingerle@ffg.at
Erweiterung von
Kompetenzen

Talente - FEMtech Praktika          Mag. a Christine Meissl
für Studentinnen Einstieg in        Tel.: (0) 57755-2719         www.ffg.at/femtech-praktika
die Forschungskarriere              christine.meissl@ffg.at

                                    Gabriele Küssler
BRIDGE Young Scientists             Tel.: (0)5 7755 -1504        www.ffg.at/programm/bridge
                                    gabriela.kuessler@ffg.at

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Forschungsförderungsgesellschaft                                                    Seite 25/26
9.5      Meilensteine der Ausschreibung (bis zur Startrate)
Abbildung 1: Meilensteine der Ausschreibung

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Forschungsförderungsgesellschaft                                 Seite 26/26
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