Frohe Ostern und viel Spaß bei der Eiersuche! - Wir wünschen Ihnen - Gemeinde Gaukönigshofen
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Wappen der Gemeinde Gaukönigshofe
Ausgabe 4/2021
Samstag, 3. April 2021
AMTSBLATT
DER GEMEINDE
GAUKÖNIGSHOFEN
Wir wünschen Ihnen
Acholshausen
frohe Ostern
und viel Spaß
Eichelsee
bei der Eiersuche!
Rittershausen
Wolkshausen
Mitglied in der2 Nummer 4
Samstag, 3. April 2021
iteinander
Aktuelles aus dem Rathaus Aus den Gemeinderatssitzungen
Neue Rubrik auf unserer Homepage: Kulturweg
Gut zu wissen.... (Externe Links) Der Beauftragte für Rad- und Wanderwege unserer Ge-
meinde, Dr. Jürgen Kempf, hat dem Gremium in der Ge-
Wir haben auf unserer Homepage eine neue Rubrik zur meinderatssitzung ein erstes Konzept für die Entwicklung
Information unserer Bürger eingerichtet. Vielleicht ist dort eines die Ortsteile verbindenden Kulturwegs vorgestellt.
auch ein interessanter Beitrag für Sie hinterlegt. Vorgeschlagen wurde die Anbindung an die weithin be-
Sie finden die Beiträge unter Bürgerservice & Soziales/Gut kannten Europäischen Kulturwege des Archäologischen
zu wissen..... (Externe Links). Spessartprojekts. In unserer Region gibt es bereits zahlrei-
Diese Seite beinhaltet Informationen des Landratsamtes che solche Europäischen Kulturwege, die alle unter einem
Würzburg zur aktuellen Corona-Strategie, eine Verlinkung gemeinsamen Logo auf einer vielbeachteten Homepage
zu deren Jobbörse, zur Servicestelle für Ehrenämter und firmieren, darunter in Giebelstadt, Winterhausen, Gnod-
zu diversen Förderprogrammen des Landratsamtes und stadt und Marktbreit, aber auch im Taubertal. Die Gemein-
dem Amt für ländliche Entwicklung. Schauen Sie doch de Gaukönigshofen würde hier eine Lücke schließen.
gelegentlich dort vorbei. Ein Highlight unserer Gemeinde ist z.B. der Acholshäuser
Kultwagen aus einem bronzezeitlichen Grab oder die be-
rühmte trauernde Riemenschneider-Madonna, die sich
Fragebogen Nahversorgung beide im Mainfränkischen Museum in Würzburg befinden.
So hat die Gemeinde Gaukönigshofen eine in ganz Unter-
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, franken einzigartige, anscheinend kontinuierliche Besied-
diesem Miteinander liegt ein Fragebogen zum Thema Nah- lungsgeschichte seit der Mittelsteinzeit zu bieten.
versorgung bei. Wir würden gerne in Gaukönigshofen und Dazu kommen viele weitere kulturelle Schätze des Spät-
den Ortsteilen ein Angebot zur Nahversorgung mit Lebens- mittelalters und der Neuzeit. Hier werden auch die bereits
mitteln, Artikeln des täglichen Bedarfs, Treffpunkt etc. schaf- bestehenden Kulturwege der Ortsteile eingebunden.
fen. Der Gemeinderat hat entschieden, das Projekt weiter zu
Um dazu ein möglichst umfangreiches Meinungsbild zu verfolgen, auch um unsere Gastronomie zu beleben. Es soll
erhalten, bitten wir Sie den beiliegenden Fragebogen aus- eine Arbeitsgruppe gebildet werden, die mit dem Leiter des
zufüllen und bei der Gemeinde abzugeben oder per Mail Europäischen Kulturwegeprojekts, Herrn Dr. Himmelsbach,
an Kauf-im-Gau@gmx.de bis spätestens 01.05.2021 zu- Kontakt aufnimmt. Da Dr. Kempf bereits an verschiedenen
rückzusenden. solchen Kulturwegen fachlich mitgearbeitet hat, u. a. in Gie-
Vielen Dank für Ihre Ideen und Unterstützung! belstadt und Rimpar, wird er zunächst diese Aufgabe über-
Jutta Lesch, Maria Schmidt, Rüdiger Busch, Eugen Gram- nehmen.
lich, Andreas Höfner, Jürgen Kempf, Stefan Rettner Wir hoffen dabei auf Mitwirkung unserer Bürgerinnen und
Bürger. Stets willkommen sind Ideen, Geschichten, Fund-
stücke, historische Fotos, oder alle Arten von Kenntnissen
über unsere Gemeinde, ihre Kultur und Natur.
Bitte kommen Sie auf uns zu, gerne per E-Mail unter:
info@gaukoenigshofen.bayern.de oder per Tel. unter
09337/9719-0.
Das Rathaus der Gemeinde
Gaukönigshofen hat unter
Sicherheitseinschränkungen Sitzungstermine
nur nach vorheriger
Terminvereinbarung geöffnet!
Zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger sowie
des Personals sind folgende Regeln zwingend
einzuhalten.
• Die Behördengänge sind auf ein notwendiges
Minimum zu reduzieren. Sie finden viele Anträge
und Formulare auf der Homepage www.gaukoe-
nigshofen.de. Gerne können Formulare auch per
Post zugestellt werden, ein Anruf dazu genügt.
Bitte vereinbaren Sie für Ihr Anliegen vorher einen Es finden folgende Sitzungen statt:
Termin. Telefon 0 93 37/97 19-0 12.04.2021 Gemeinderat • 10.05.2021 Gemeinderat
• Bitte beachten Sie die medizinische Maskenpflicht Bitte beachten Sie, dass die Sitzungen momentan corona-
(FFP2)! bedingt im Haus der Jugend stattfinden.
• Bitte halten Sie Abstand zu den Mitarbeitern des Bitte beachten Sie:
Rathauses und zu anderen Bürgern! Anträge/Bauanträge müssen 2 Wochen vor dem jewei-
• Wir danken für Ihr Verständnis und bitte bleiben Sie ligen Sitzungstermin im Rathaus eingegangen sein,
gesund. damit diese noch geprüft und die entsprechende Ver-
waltungsvorlage erarbeitet werden kann.iteinander
Nummer 4
Samstag, 3. April 2021 3
In eigener Sache Einrichtung einer Corona-Teststrecke
in Gaukönigshofen
Standsicherheitsprüfung der Grabmale auf
den Friedhöfen der Gemeinde Gaukönigshofen
In der Woche vom 03.05.2021
bis zum 07.05.2021 werden
sämtliche Grabmale auf un-
seren Friedhöfen auf ihre
Standsicherheit überprüft.
Warum bedarf es einer jähr-
lichen Standsicherheits-
prüfung?
Frost, Regen, Senkungen und Einwirkungen von Wurzel-
werk können die Standsicherheit von Grabmalen erheblich Seit Samstag, den 27.03.21 können sich Bürger/innen der Ge-
beeinträchtigen, ohne dass sichtbare Schäden entstehen. meinde Gaukönigshofen immer
Ist ein Grabmal lose, kann der Druck einer Hand oder das samstags von 9.00 - 12.00 Uhr
kurze Festhalten bei Pflanzarbeiten genügen, um den Stein kostenfrei im Haus der Jugend
ins Wanken oder zum Umsturz zu bringen. Jährlich ereig-
nen sich bundesweit rund 100 Unfälle, welche auf lose per Antigen-Schnelltest untersuchen lassen. Eine Terminver-
Grabmale – die zum Teil mehrere hundert Kilo wiegen – einbarung ist nicht erforderlich.
zurückzuführen sind.
Der Corona-Test ist auch für Kinder und Jugendliche geeignet,
Rechtsgrundlage da das Teststäbchen nur 2 cm in die Nase eingeführt wird.
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH)
müssen die Friedhofsträger im Rahmen ihrer Verkehrssi- Umgesetzt wird die Teststrecke von der Engel-Apotheke Och-
cherungspflicht zumindest einmal im Jahr die Standfestig- senfurt in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Gaukönigshofen.
keit der Grabmale überprüfen. Die Prüfung hat gemäß der
Unfallverhütungsvorschrift VSG 4.7 der Gartenbau-Berufs- Wir freuen uns Ihnen dieses Angebot zur Verfügung stellen
genossenschaft zu erfolgen. zu können und bitten um rege Nutzung.
Ablauf der Prüfung
Das „Rütteln“ am Grabstein reicht nicht aus, um die Forde-
rungen der Unfallverhütungsvorschrift zu erfüllen.
Mit der technischen Prüfung wurde ein sachkundiges Un-
Vorankündigung:
ternehmen beauftragt, um eine rechtssichere Kontrolle für
jedes Grabmal, angepasst an dessen Konstruktion, zu ge-
Ferienspielplatz
währleisten. Die Prüfung der Standfestigkeit dauert pro
Grabmal nur wenige Sekunden. Die Nutzungsberechtigten Liebe Eltern, liebe Kinder,
beanstandeter Grabmale werden von der Friedhofsverwal- wie jedes Jahr findet der Ferienspielplatz
tung angeschrieben, um die Befestigung des Grabmals und in der ersten Sommerferienwoche vom
Beseitigung der Gefahrenlage zu veranlassen. Sicherheit 02. - 07. August 2021 statt.
hat hierbei oberste Priorität.
Kommt der Nutzungsberechtigte innerhalb einer festge- Ähnlich wie im letzten Jahr können wir auf-
setzten Frist der Aufforderung zur Befestigung des Grab- grund der Pandemie erst kurz zuvor wirklich
mals nicht nach, kann die Friedhofsverwaltung auf Kosten festlegen in welcher Form wir zusammenkom-
des Verantwortlichen Sicherungsmaßnahmen treffen, wie men können. Sie werden rechtzeitig informiert.
z.B. die Umlegung von Grabmalen oder die Anbringung von
Absperrungen. Suche nach neuen Betreuern:
Du bist mindestens 16 Jahre alt, und kennst den Ferien-
Beratung in Rentenangelegenheiten spielplatz vielleicht noch selbst von früher und hast Lust
Der nächste Termin zur Beratung in Rentenangelegenhei- jetzt als Betreuer dabei zu sein?
ten bzw. Aufnahme von Anträgen durch Herrn Erich Wei-
ßenberger (Versichertenberater der Deutschen Rentenver- Wir freuen uns auf tatkräftige Unterstützung. Melde dich
sicherung Bund) findet am Mittwoch, den 05.05.2021, im bei Theresa Kurbel unter 01 60 97 66 99 40.
Rathaus Gaukönigshofen statt.
Bei Interesse wenden Sie sich bitte an Frau Pfeuffer,
Tel. 09337/9719-66 oder Frau Höfner unter Tel. 09337/9719-77 Förderung von Kleinstunternehmen der
zwecks vorheriger Terminabsprache.
Eine Beratung ohne Termin ist grundsätzlich nicht mög- Grundversorgung für vitale Dörfer
lich! Die Dorferneuerung fördert bestehende und neue Kleinst-
unternehmen der Grundversorgung wie Dorfladen, Bäcker
und Metzger, Dorfwirtshaus, Gesundheits- und Pflege-
Synagogenbesuch dienstleistungen, Fachgeschäfte und Handwerksbetriebe.
Ein wichtiges Teilziel ist dabei die Schaffung und Erhaltung
Ab Mai wird die Synagoge wieder an jedem 1. Sonntag einer ausreichenden Grundversorgung im ländlichen Raum.
im Monat zwischen 14:00 und 16:00 Uhr geöffnet sein! Nähere Informationen hierzu erhalten Sie über unsere
Bitte beachten Sie hier die aktuellen Inzidenz-Zahlen. Homepage unter Bürgerservice & Soziales/Gut zu wissen
Diese müssen im Landkreis unter 100 liegen um den .....(Externe Links)/Förderung von Kleinstunternehmen,
Besuch zu ermöglichen. Vielen Dank für Ihr Verständnis. hier ist auch der Flyer des Amts für ländliche Entwicklung
hinterlegt.iteinander
Nummer 4
Samstag, 3. April 2021 5
Anleinpflicht für Hunde im Ortsbereich II. Durchführungsbestimmungen
§3
Wir weisen auf die Hunde- Gratulationsanlässe für Gemeindeangehörige
haltungsordnung der Ge- Die Gemeinde Gaukönigshofen gratuliert zu folgenden Alters-
meinde Gaukönigshofen und Ehejubiläen von Gemeindeangehörigen (Art. 15 GO), oder
hin. In dieser ist folgendes langjährigen Gemeindeangehörigen die sich in Seniorenein-
festgelegt: richtungen nicht im Gemeindegebiet aufhalten:
Wer Hunde in öffentlichen a) zur Geburt eines Kindes
Anlagen oder auf öffentli- b) ab der Vollendung des 75. Lebensjahres in Fünfjahres-
chen Wegen, Straßen und schritten
Plätzen mit sich führt, hat c) ab der Vollendung des 90. Lebensjahrs jährlich
d) zur Silberhochzeit (25 Jahre), zur Goldenen Hochzeit (50
dies so zu tun, dass andere Jahre), zur Diamantenen Hochzeit (60 Jahre), zur eisernen
nicht gefährdet oder belästigt werden. Es ist untersagt, Hunde Hochzeit (65 Jahre)
innerhalb der geschlossenen Ortslage unbeaufsichtigt frei
laufen zu lassen. §4
Kondolenzen
Außerdem möchten wir darauf hinweisen, dass Kampfhunde (1) Im Todesfall eines/einer aktuell Beschäftigten, bzw. ehe-
und große Hunde in allen öffentlichen Anlagen sowie auf allen malige Beschäftigte, die mind. 5 Jahre bei der Gemeinde
öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen, die sich innerhalb Gaukönigshofen beschäftigt waren, veröffentlicht die Ge-
der geschlossenen Ortslage befinden - einschließlich des meinde Gaukönigshofen eine Traueranzeige in der regio-
Rad- und Wanderweges zwischen den einzelnen Ortsteilen, nalen Presse und/oder im Mitteilungsblatt der Gemeinde.
ständig an einer reißfesten Leine von höchstens 1,20 m Länge (2) Im Todesfall eines aktuellen oder ehemaligen Mitglieds des
zu führen sind. Die Person, die einen leinenpflichtigen Hund Gemeinderates, sonstigen ehrenamtlich Tätigen oder ei-
führt, muss dabei jederzeit in der Lage sein, das Tier körperlich nes Ehrenbürgers/einer Ehrenbürgerin (Art. 16 GO) ver-
zu beherrschen. öffentlicht die Gemeinde Gaukönigshofen eine Traueran-
Von Kinderspielplätzen und deren näheren Umgriff sind zeige in der regionalen Presse und/oder im Mitteilungsblatt
Kampfhunde und große Hunde fernzuhalten, auch ein Mit- der Gemeinde.
führen an der Leine in diesem Bereich ist nicht gestattet. Alle §5
anderen Hunde sind im Bereich von Kinderspielplätzen grund- Durchführung der Gratulationen, Ehrungen
sätzlich an der Leine zu führen. und Kondolenzen
Vielen Dank für Ihre Rücksichtnahme! (1) Gratulationen nach § 3 werden durch den/die Bürgermeis-
ter(in) oder dessen/deren Vertreter(in) im Amt durchge-
führt. Die Gratulation erfolgt durch ein Schreiben der Ge-
meinde Gaukönigshofen und ein Geschenk im Rahmen
der Wertgrenzen des § 7 dieser Satzung. Die Übermittlung
des Schreibens und des Geschenkes erfolgt mit persönli-
Amtliche Mitteilungen cher Vorsprache. Für die persönliche Vorsprache ist ein
Termin zu vereinbaren. Solle eine persönliche Vorsprache
nicht gewünscht sein, so wird das Schreiben und das Ge-
Gemeinde Gaukönigshofen schenk auf dem Postweg übersandt.
(2) In den Fällen nach § 4 Abs. 2 wird neben dem Beileid-
Satzung zu Gratulationen, Ehrungen und schreiben ein Kranz oder Blumengesteck am Grab des Ver-
Kondolenzen, sowie besondere Aktionen für storbenen niedergelegt, sofern dies die Wünsche der Hin-
terbliebenen im Rahmen der Trauerfeier zulassen.
Kinder, Jugendliche §6
Die Gemeinde Gaukönigshofen erlässt auf Grund von Art. 23 Besondere Aktionen für Kinder und Jugendliche
Satz 1 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) i. V. (1) Zu verschiedenen Anlässen, wie z. B. im Rahmen des
Ferienprogramms oder Eröffnung einer speziellen Jugend-
m. Art. 37 Abs. 1 Satz 2 GO und § 37 Abs. 1 Bundesmeldege- einrichtung, kann Kindern ab dem 3. Lebensjahr eine Ein-
setzt (BMG) folgende Satzung: ladung zu Aktivitäten oder ein kleines Geschenk überreicht
I. Allgemeine Bestimmungen werden.
§1 (2) Die Einladung oder Übergabe der Geschenke erfolgt durch
Anspruch und Finanzierung die/den Jugendbeauftragte(n)/Bürgermeister(in) der Ge-
(1) Die Gratulationen, Ehrungen und Kondolenzen der Ge- meinde Gaukönigshofen.
meinde Gaukönigshofen nach dieser Satzung sind eine §7
freiwillige Leistung. Die Durchführung von Kinder-, Jugend Wertgrenzen für Geschenke, bzw. Grabschmuck
und Seniorenaktionen sind ebenfalls freiwillige Leistungen Die Wertgrenzen werden in der Anlage zu dieser Satzung fest-
gelegt.
der Gemeinde Gaukönigshofen. Es besteht kein Rechts- III. Schlussbestimmungen
anspruch auf die in dieser Satzung geregelten Leistungen. §8
(2) Die Finanzierung erfolgt im Rahmen der dafür bereitge- Datenerhebung, Speicherung und Löschung
stellten Haushaltmittel. (1) Die Daten von Gemeindeangehörigen, denen nach § 3
gratuliert werden soll, werden aus den Einwohnermelde-
(3) Die Gratulationen und Ehrungen die nicht den rechtlichen amtsdaten ermittelt. Im Fall des Vorliegens einer Übermitt-
Rahmen des § 50 Abs. 2 Satz 2 Bundesmeldegesetz (BMG) lungssperre nach dem Bundesmeldegesetz (BMG) erfolgt
erfüllen erledigt der erste Bürgermeister in eigener Zustän- keine Datenweitergabe, insofern auch keine Gratulation.
digkeit nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO. (2) Todesfälle nach § 4 bekommt die Gemeinde Gaukönigs-
§2 hofen für Gemeindeangehörige im Rahmen des Vollzuges
Zweck des Einwohnermeldegesetzes, für Beschäftigte im Rah-
Die Durchführung von Gratulationen, Ehrungen und Kondolen- men des Arbeitsvertrages angezeigt. Personen, die im § 4
aufgezählt sind, und nicht mehr bei der Gemeinde Be-
zen dienen der Repräsentation der Gemeinde und der Wert- schäftigt oder ehrenamtlich tätig und auch keine Gemein-
schätzung der Bürger der Gemeinde Gaukönigshofen. Durch deangehörigen mehr sind, werden durch die Gemeinde
die Aktionen für Kinder, Jugendliche und Senioren soll deren nicht gesondert ermittelt. Allerdings werden die Daten bei
Einbindung in das gesellschaftliche Leben der Gemeinde sonstiger Kenntnisnahme der Gemeinde vom Todesfall
gelingen. verarbeitet.6 Nummer 4
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iteinander
(3) Die Daten werden in Form von analogen oder elektroni- b) in Ermangelung einer solchen Befestigung oder Ab-
schen Listen aufbewahrt, bzw. gespeichert. Werden in grenzung, die dem Fußgängerverkehr dienenden Teile
diesen Listen personenbezogene Daten nach EU-Daten- am Rande der öffentlichen Straßen
schutzgrundverordnung (DSGVO) verarbeitet, so werden in einer Breite von 1 Meter, gemessen vom begehbaren
die Listen im Folgejahr des Gratulations-, Ehrungs- oder Straßenrand aus.
Kondolenzgrundes vernichtet oder gelöscht, bzw. anony-
misiert. (3) Geschlossene Ortslage ist der Teil des Gemeindegebiets,
der in geschlossener oder offener Bauweise zusammen-
§9
Widerspruchsrecht hängend bebaut ist. Einzelne unbebaute Grundstücke, zur
(1) Personen, die nicht durch die Gemeinde Gaukönigshofen Bebauung ungeeignetes oder ihr entzogenes Gelände
gratuliert, oder geehrt werden wollen, können bis zwei oder einseitige Bebauung unterbrechen den Zusammen-
Woche vor dem Eintreten des Gratulations- oder Ehrungs- hang nicht (Art. 4 Abs. 1 Satz 2 und 3 BayStrWG).
grundes bei der Gemeinde Gaukönigshofen schriftlich der
Weitergabe der Meldedaten zu Gratulationszwecken nach Reinhaltung der öffentlichen Straßen
§ 50 Abs. 5 Halbsatz 1 BMG widersprechen. §3
(2) Um auf das Widerspruchsrecht hinzuweisen, macht die Verbote
Gemeinde Gaukönigshofen einmal jährlich im November (1) Zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Reinlichkeit ist es
einen Hinweis auf diese Satzung bekannt. untersagt, öffentliche Straßen mehr als nach den Umstän-
§ 10 den unvermeidbar zu verunreinigen oder verunreinigen zu
Inkrafttreten lassen.
Diese Satzung tritt zum 15.04.2021 in Kraft. (2) Insbesondere ist es verboten,
Gaukönigshofen, den 09.03.2021 a) auf öffentlichen Straßen Putz- oder Waschwasser, Jau-
gez. Johannes Menth che oder sonstige verunreinigende Flüssigkeiten aus-
1. Bürgermeister zuschütten oder ausfließen zu lassen, Fahrzeuge, Ma-
schinen oder sonstige Geräte zu säubern, Tierfutter
Anlage zu § 7 Wertgrenzen für Geschenke, bzw. Grab- auszubringen;
schmuck b) Gehwege durch Tiere verunreinigen zu lassen;
Anlass Wert c) Steine, Bauschutt, Holz, Schrott, Gerümpel, Verpackun-
Geburt 5,00 € gen, Behältnisse sowie Eis und Schnee
Geburtstagsjubiläen 5,00 € 1. auf öffentlichen Straßen abzuladen, abzustellen oder
25. Hochzeitstag Karte zu lagern,
Hochzeitsjubiläen (50, 60, 65 Jahre) 50,00 €
2. neben öffentlichen Straßen abzuladen, abzustellen
Grabschmuck 70,00 €
oder zu lagern, wenn dadurch die Straßen verunrei-
nigt werden können,
Verordnung über die Reinhaltung und 3. in Abflussrinnen, Kanaleinlaufschächte, Durchlässe
oder offene Abzugsgräben der öffentlichen Straßen
Reinigung der öffentlichen Straßen und die zu schütten oder einzubringen.
Sicherung der Gehbahnen im Winter (3) Das Abfallrecht bleibt unberührt.
(Reinigungs- und Sicherungsverordnung) Reinigung der öffentlichen Straßen
Aufgrund des Art. 51 Abs. 4 und 5 des Bayerischen Straßen- §4
und Wegegesetzes (BayStrWG) in der Fassung der Bekannt- Reinigungspflicht
machung vom 5. Oktober 1981 (BayRS 91-1-I), zuletzt geän- (1) Zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Reinlichkeit haben
dert durch § 1 des Gesetzes vom 23. Dezember 2020 (GVBl. die Eigentümer und die zur Nutzung dinglich Berechtigten
S. 683), erlässt die Gemeinde Gaukönigshofen folgende Ver- von Grundstücken, die innerhalb der geschlossenen Orts-
ordnung: lage an die im Straßenreinigungsver-
Allgemeine Vorschriften zeichnis (Anlage) aufgeführten öffentlichen Straßen an-
grenzen (Vorderlieger) oder über diese öffentlichen Straßen
§1 mittelbar erschlossen werden (Hinterlieger), die in § 6 be-
Inhalt der Verordnung stimmten Reinigungsflächen gemeinsam auf eigene Kosten
Diese Verordnung regelt Inhalt und Umfang der Reinhaltungs-,
zu reinigen. Grundstücke werden über diejenigen Straßen
Reinigungs- und Sicherungspflichten auf den öffentlichen
Straßen in der Gemeinde Gaukönigshofen. mittelbar erschlossen, zu denen über dazwischenliegende
Grundstücke in rechtlich zulässiger Weise Zugang oder Zu-
§2 fahrt genommen werden darf.
Begriffsbestimmungen (2) Grenzt ein Grundstück an mehrere im Straßenreinigungs-
Öffentliche Straßen, Gehbahnen, geschlossene Ortslage verzeichnis (Anlage) aufgeführte öffentliche Straßen an
(1) Öffentliche Straßen im Sinne dieser Verordnung sind alle oder wird es über mehrere derartige Straßen mittelbar er-
dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wege und
Plätze mit ihren Bestandteilen im Sinne des Art. 2 Nr. 1 schlossen oder grenzt es an eine derartige Straße an,
BayStrWG oder des § 1 Abs. 4 Nr. 1 des Bundesfern- während es über eine andere mittelbar erschlossen wird,
straßengesetzes (FStrG) in der jeweiligen Fassung. Hierzu so besteht die Verpflichtung für jede dieser Straßen.
gehören insbesondere die Fahrbahnen, die Trenn-, Sei- (3) Die Vorderlieger brauchen eine öffentliche Straße nicht zu
ten-, Rand- und Sicherheitsstreifen, die Geh- und Rad- reinigen, zu der sie aus tatsächlichen oder aus rechtlichen
wege, die gemeinsamen Geh- und Radwege und die der Gründen keinen Zugang und keine Zufahrt nehmen kön-
Straße dienenden Gräben, Böschungen, Stützmauern und nen und die von ihrem Grundstück aus nur unerheblich
Grünstreifen. Die Bundesautobahnen sind keine öffentli- verschmutzt werden kann.
chen Straßen im Sinne dieser Verordnung. (4) Keine Reinigungspflicht trifft ferner die Vorder- oder Hin-
(2) Gehbahnen sind terlieger, deren Grundstücke einem öffentlichen Verkehr
a) die für den Fußgängerverkehr bestimmten, befestigten gewidmet sind, soweit auf diesen Grundstücken keine Ge-
und abgegrenzten Teile der öffentlichen Straßen (ins- bäude stehen.
besondere Gehwege sowie gemeinsame Geh- und (5) Zur Nutzung dinglich Berechtigte im Sinne des Absatzes
Radwege) und die selbstständigen Gehwege sowie die 1 sind die Erbbauberechtigten, die Nießbraucher, die
selbstständigen gemeinsamen Geh- und Radwege Dauerwohn- und Dauernutzungsberechtigten und die In-
oder haber eines Wohnungsrechtes nach § 1093 BGB.iteinander
Nummer 4
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§5 beiten zu erbringen haben, beantragen. Unterscheiden
Reinigungsarbeiten sich die Grundstücke der einander zugeordneten Vorder-
Zur Erfüllung ihrer Reinigungspflicht haben die Vorder- und und Hinterlieger hinsichtlich der Flächen wesentlich, kann
Hinterlieger die im Straßenreinigungsverzeichnis (Anlage) auf- die Entscheidung beantragt werden, dass die Arbeiten
geführten öffentlichen Straßen, und zwar innerhalb der in § 6 nicht in gleichen Zeitabständen zu erbringen sind, sondern
genannten Reinigungsflächen, zu reinigen. dass die Zeitabschnitte in demselben Verhältnis zueinan-
Sie haben dabei die Gehwege, die gemeinsamen Geh- und derstehen, wie die Grundstücksflächen.
Radwege, die Radwege und die innerhalb der Reinigungsflä-
chen befindlichen Teile der Fahrbahn (einschließlich der Park- Sicherung der Gehbahnen im Winter
streifen) nach Bedarf §9
a) zu kehren und den Kehricht, Schlamm und sonstigen Unrat Sicherungspflicht
zu entfernen (soweit eine Entsorgung in üblichen Haus- (1) Zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Ei-
mülltonnen für Biomüll, Papier oder Restmüll oder in Wert-
gentum oder Besitz haben die Vorder- und Hinterlieger die
stoffcontainern möglich ist); entsprechendes gilt für die
in § 11 bestimmten Abschnitte der Gehbahnen (Siche-
Entfernung von Unrat auf den Grünstreifen.
Im Herbst sind die Reinigungsarbeiten bei Laubfall, soweit rungsfläche) der öffentlichen Straßen, die an ihr Grund-
durch das Laub – insbesondere bei feuchter Witterung – die stück angrenzen oder ihr Grundstück mittelbar erschlie-
Situation als verkehrsgefährdend einzustufen ist, ebenfalls ßen, auf eigene Kosten in sicherem Zustand zu erhalten.
durchzuführen. (2) § 4 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 bis 5, §§ 7 und 8 gelten sinnge-
b) von Gras und Unkraut sowie Moos und Anflug von sonsti- mäß. Die Sicherungspflicht besteht für alle öffentlichen
gen Pflanzen zu befreien, soweit es aus Ritzen und Rissen Straßen (§ 2 Abs. 1) innerhalb der geschlossenen Ortslage
im Straßenkörper wächst. (§ 2 Abs. 3) auch wenn diese nicht im Straßenreinigungs-
c) insbesondere nach einem Unwetter sowie bei Tauwetter, verzeichnis (Anlage) aufgeführt sind.
die Abflussrinnen und Kanaleinläufe[1] freizumachen, so- § 10
weit diese innerhalb der Reinigungsfläche (§ 6) liegen. Sicherungsarbeiten
§6 (1) Die Vorder- und Hinterlieger haben die Sicherungsfläche
Reinigungsfläche an Werktagen ab 7.00 Uhr und an Sonn- und gesetzlichen
(1) Die Reinigungsfläche ist der Teil der öffentlichen Straßen,
Feiertagen ab 8.00 Uhr von Schnee zu räumen und bei
der zwischen der gemeinsamen Grenze des Vorderlieger-
Schnee-, Reif- oder Eisglätte mit geeigneten abstumpfen-
grundstücks mit dem Straßengrundstück,
und den Stoffen (z. B. Sand, Splitt), nicht jedoch mit Tausalz
a) bei Straßen der Gruppe A des Straßenreinigungsver- oder ätzenden Mitteln zu bestreuen oder das Eis zu be-
zeichnisses (Anlage) der Fläche außerhalb der Fahr- seitigen. Bei besonderer Glättegefahr (z. B. an Treppen
bahn, oder starken Steigungen) ist das Streuen von Tausalz zu-
b) bei Straßen der Gruppe B des Straßenreinigungsver- lässig. Diese Sicherungsmaßnahmen sind bis 20.00 Uhr
zeichnisses (Anlage) einer parallel zum Fahrbahnrand so oft zu wiederholen, wie es zur Verhütung von Gefahren
in einem Abstand von 0,5 m verlaufenden Linie inner- für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz erforderlich
halb der Fahrbahn, ist.
c) bei Straßen der Gruppe C des Straßenreinigungsver- (2) Der geräumte Schnee oder die Eisreste (Räumgut) sind
zeichnisses (Anlage) der Fahrbahnmitte bzw. der Stra- neben der Gehbahn so zu lagern, dass der Verkehr nicht
ßenmitte gefährdet oder erschwert wird. Abflussrinnen, Hydranten,
liegt, wobei Anfang und Ende der Reinigungsfläche vor Kanaleinlaufschächte und Fußgängerüberwege sind bei
einem Grundstück jeweils durch die von den Grundstücks- der Räumung freizuhalten.
grenzen aus senkrecht zur Straße gezogenen Linien be-
stimmt werden. § 11
(2) Bei einem Eckgrundstück gilt Absatz 1 entsprechend für Sicherungsfläche
jede öffentliche Straße, an die das Grundstück angrenzt, (1) Sicherungsfläche ist die vor dem Vorderliegergrundstück
einschließlich der gegebenenfalls in einer Straßenkreu- innerhalb der in § 6 genannten Reinigungsfläche liegende
zung liegenden Flächen. Gehbahn nach § 2 Abs. 2.
(2) § 6 Abs. 2 gilt sinngemäß.
§7
Gemeinsame Reinigungspflicht der Vorder- und Hin- Schlussbestimmungen
terlieger § 12
(1) Die Vorderlieger tragen gemeinsam mit den ihnen zuge- Befreiung und abweichende Regelungen
ordneten Hinterliegern die Reinigungspflicht für ihre Rei- (1) Befreiungen vom Verbot der Straßenverunreinigung nach
nigungsflächen. Sie bleiben auch dann gemeinsam ver- § 3 gewährt die Gemeinde, wenn der Antragsteller die
antwortlich, wenn sie sich zur Erfüllung ihrer Pflichten unverzügliche Reinigung besorgt.
anderer Personen oder Unternehmer bedienen; das Glei- (2) Für Vorder- und Hinterlieger, die an die gemeindliche Stra-
che gilt auch für den Fall, dass zwischen Vorder- und Hin- ßenreinigungsanstalt angeschlossen sind, erfüllt die Ge-
terliegern Vereinbarungen nach § 8 (Aufteilung der Reini- meinde für die angeschlossenen Teile der Reinigungsflä-
gungsarbeiten) abgeschlossen sind. chen die in § 5 aufgeführten Reinigungsarbeiten nach
(2) Ein Hinterlieger ist dem Vorderlieger zugeordnet, über Maßgabe der Straßenreinigungssatzung.
dessen Grundstück er Zugang oder Zufahrt zu derselben (3) In Fällen, in denen die Vorschriften dieser Verordnung zu
öffentlichen Straße nehmen darf, an die auch das Vor- einer erheblichen unbilligen Härte führen würden, die dem
derliegergrundstück angrenzt. Betroffenen auch unter Berücksichtigung der öffentlichen
§8 Belange und der Interessen der übrigen Vorder- und Hin-
Aufteilung der Reinigungsarbeiten bei Vorder- und terlieger nicht zugemutet werden kann, spricht die Gemein-
Hinterliegern de auf Antrag durch Bescheid eine Befreiung aus oder trifft
(1) Es bleibt den Vorder- und Hinterliegern überlassen, die unbeschadet des § 8 Abs. 2 sonst eine angemessene Re-
Aufteilung der auf sie treffenden Arbeiten untereinander gelung. Eine solche Regelung hat die Gemeinde auch zu
durch Vereinbarung zu regeln. treffen in Fällen, in denen nach dieser Verordnung auf
(2) Kommt eine Vereinbarung nicht zustande, so kann jeder Vorder- und Hinterlieger keine Verpflichtung trifft. Die Ent-
Vorder- oder Hinterlieger eine Entscheidung der Gemeinde scheidung kann befristet, unter Bedingungen, Auflagen
über die Reihenfolge und die Zeitdauer, in der sie ihre Ar- oder Widerrufsvorbehalt erteilt werden.Kommunales Kostenverzeichnis (KommKVz)
Tarif- Tarif- Gegenstand Gebühr
gruppe Nr. Euro
8 Nummer 4
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iteinander
0 Allgemeine Verwaltung
00 Kommunales
Allgemeine Kostenverzeichnis (KommKVz)
Amtshandlungen
Vorschriften der Tarifgruppen 01–8 des Kostenver-
§ 13 Tarif- Tarif- zeichnisses
Gegenstandgehen den Vorschriften der Tarifgrup- Gebühr
Ordnungswidrigkeiten gruppe Nr. pe 00 vor. Euro
Gemäß Art. 66 Nr. 5 BayStrWG kann mit einer Geldbuße bis
zu eintausend Euro belegt werden, wer vorsätzlich oder fahr- 0 000 Anordnungen für den
Allgemeine Verwaltung Einzelfall 15 bis 600 €
lässig 001 Beglaubigungen:
1)
1. entgegen § 3 eine öffentliche Straße verunreinigt oder ver- 00 Allgemeine Amtshandlungen
Beglaubigungen von Abschriften,
01–8Fotokopien und
unreinigen lässt, Vorschriften der Tarifgruppen des Kostenver-
dgl. von eigenen, dem eigenen Wirkungskreis zuzu-
2. die ihm nach den §§ 4 und 5 obliegende Reinigungspflicht zeichnisses 2)gehen den Vorschriften der Tarifgrup-
rechnenden Urkunden
nicht erfüllt, pe 00 vor.
3. entgegen den §§ 9 und 10 die Gehbahnen nicht oder nicht 1. wenn die zu beglaubigenden Abschriften, Foto- 0,75 € je angefangene Seite bis zu der
rechtzeitig sichert. 000 Anordnungen für den Einzelfall 15 bis 600 €
kopien und dgl. nicht von der Gemeinde selbst für die Erteilung des Originals vorge-
1)
§ 14 001 Beglaubigungen:
hergestellt sind sehenen Gebühr, mindestens 5 €
Inkrafttreten 2.Beglaubigungen von Abschriften, Abschriften,
wenn die zu beglaubigenden Fotokopien und
Foto- 5 € im Einzelfall
(1) Diese Verordnung tritt am 15.04.2021 in Kraft. dgl. kopien
von eigenen,
und dem
dgl. eigenen
von der Wirkungskreis
Gemeinde selbst zuzu- Werden mehrere Abschriften, Fotoko-
her-
(2) Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Reinhaltung, Rei- rechnenden
2)
Urkunden
gestellt sind pien und dgl. gleichzeitig beglaubigt,
nigung und Sicherung der öffentlichen Straßen vom
02.05.2011 außer Kraft. 1. wenn die zu beglaubigenden Abschriften, Foto- kann 0,75 €dieje Gebühr pro Beglaubigung
angefangene auf
Seite bis zu der
kopien und dgl. nicht von der Gemeinde selbst die Hälfte
für die ermäßigt
Erteilung deswerden.
Originals vorge-
Gaukönigshofen, den 09.03.2021 hergestellt sind
002 Bescheinigungen: sehenen Gebühr, mindestens 5 €
Gemeinde Gaukönigshofen 1.2. Erteilung kostenfrei (vgl. Bekanntmachung vom
5 € im Einzelfall
wenn die einer BescheinigungAbschriften,
zu beglaubigenden über steuerlich
Foto-
gez. Johannes Menth 2.Werden
Augustmehrere
2000, AllMBl S. 571)Fotoko-
absetzbare Spenden
kopien und dgl. von der Gemeinde selbst her- Abschriften,
1. Bürgermeister
gestellt sind pien und dgl. gleichzeitig beglaubigt,
2. Erteilung einer sonstigen Bescheinigung 5 bis 75 €
[1] (§
5 Satz 2 Buchstabe c) kann die Gebühr pro Beglaubigung auf
Die Gitter und Eimer sind dabei nicht herauszunehmen. Es ist 003 Einsicht in Akten und amtliche Bücher: die Hälfte ermäßigt werden.
lediglich oberflächlich der Einlauf (das Gitter) von Laub, an- 002 Einsicht in Akten und Bücher, soweit diese nicht in
Bescheinigungen: 0,75 € je Akte oder Buch, mindestens
geschwemmten Zweigen u. ä. sowie von Schnee und Eis zu einem gebührenpflichtigen Verfahren 5kostenfrei
€
befreien. 1. Erteilung einer Bescheinigung übergewährt wird.
steuerlich (vgl. Bekanntmachung vom
absetzbare
Die Gebühr Spenden
erhöht sich um die Hälfte, wenn seit 2. August 2000, AllMBl S. 571)
dem Abschluss der Akten oder Bücher mehr als 5 bis 75 €
2. Erteilung einer sonstigen Bescheinigung
Satzung über die Erhebung von Verwaltungs- zehn Jahre vergangen sind. Gebührenfrei ist die
003 Einsicht
EinsichtininRechtsvorschriften,
Akten und amtliche Bücher:
Flächennutzungsplä-
kosten für Amtshandlungen im eigenen
ne und ähnliche für die Unterrichtung der Öffentlich- 0,75 € je Akte oder Buch, mindestens
Wirkungskreis der Gemeinde Gaukönigshofen Einsicht in Akten und Bücher, soweit diese nicht in
keit bestimmte Schriftstücke oder Pläne.
einem gebührenpflichtigen Verfahren gewährt wird. 5€
– Kostensatzung – 004 Fristverlängerungen:
Die Gebühr erhöht sich um die Hälfte, wenn seit
Die Gemeinde Gaukönigshofen erlässt aufgrund von Art. 20 1.demVerlängerungen einer oder
Abschluss der Akten Frist,Bücher
deren Ablauf
mehr alseinen 10–25 % der für die Genehmigung,
des Kostengesetzes und Art. 23 der Gemeindeordnung fol- zehnneuenJahreAntrag auf Erteilung
vergangen einer gebühren-
sind. Gebührenfrei ist die Erlaubnis oder Bewilligung vorgesehe-
gende Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten im pflichtigen
Einsicht Genehmigung, Erlaubnis
in Rechtsvorschriften, oder Bewil-
Flächennutzungsplä- nen Gebühr, mindestens 5 €
eigenen Wirkungskreis: ne und ligung erforderlich
ähnliche für diemachen würde der Öffentlich-
Unterrichtung
§1
Die Gemeinde Gaukönigshofen erhebt für Tätigkeiten im eige- 2.keit Fristverlängerung
bestimmte Schriftstücke oder Fällen
in anderen Pläne. 5 bis 60 €
nen Wirkungskreis, die sie in Ausübung hoheitlicher Gewalt 004 Zweitschriften:
005 Fristverlängerungen:
vornimmt (Amtshandlungen), Kosten (Gebühren und Auslagen). 1.Erteilung
Verlängerungen einer Frist, deren Ablauf einen 10–25 %
10–50 % der
der für
für die
die Erstschrift
Genehmigung, vorge-
einer Zweitschrift
§2 neuen Antrag auf Erteilung einer gebühren- ErlaubnisGebühr,
sehenen oder Bewilligung vorgesehe-
mindestens 15 €.
Die Höhe der Gebühren bemisst sich nach dem Kostenver- pflichtigen Genehmigung, Erlaubnis oder Bewil- nendieGebühr,
Ist mindestens
Erteilung 5 € gebüh-
der Erstschrift
zeichnis (Kommunales Kostenverzeichnis, KommKVz), das ligung erforderlich machen würde renfrei, beträgt die Gebühr 0,50 € je
Anlage zu dieser Satzung ist. Für Amtshandlungen, die nicht Tarif- Tarif- Gegenstand Gebühr Seite, mindestens aber
angefangene
im Kostenverzeichnis enthalten sind, wird eine Gebühr erho- gruppe Nr. 2. Fristverlängerung in anderen Fällen 5Euro
bis 60 €
15 €.
ben, die nach im Kostenverzeichnis bewerteten vergleichba- 005 Niederschriften:
006 Zweitschriften: 7,50 bis 75 €
ren Amtshandlungen zu bemessen ist. Fehlt eine vergleich-
bare Amtshandlung, beträgt die Gebühr fünf bis Erteilung einer Zweitschrift 10–50
für jede%angefangene
der für die Erstschrift
Stunde vorge-
fünfundzwanzigtausend Euro. sehenen Gebühr, mindestens 15 €.
Besondere Amtshandlungen Ist die Erteilung der Erstschrift gebüh-
§3
Diese Satzung tritt am 15.04.2021 in Kraft. (Gleichzeitig tritt 02 Hauptverwaltung renfrei, beträgt die Gebühr 0,50 € je
die Satzung vom 18.04.1991 außer Kraft.) angefangene Seite, mindestens aber
020 Kommunalgesetze 15 €.
Gaukönigshofen, den 09.03.2021
Gemeinde Gaukönigshofen 1. Genehmigung zur Führung kommunaler Wap- 10 bis 2.500 €, soweit nicht kostenfrei
gez. Johannes Menth pen und Fahnen (Art. 4 Abs. 3 GO, Art. 3 Abs. 3
1. Bürgermeister LKrO, Art. 3 Abs. 3 BezO)
2. Amtshandlungen bei der Durchführung von Bür- kostenfrei in Analogie zu Art. 3 Abs. 1
Anlage zu §2 I der Satzung für Amtshandlungen gerbegehren und Bürgerentscheiden (Art. 18a Nr. 12 KG
im eigenen
Kommunales Wirkungskreis
Kostenverzeichnis (KommKVz) GO, Art. 12a LKrO)
Kommunales Kostenverzeichnis (KommKVz)
021 Amtshandlungen im Vollstreckungsverfahren
Tarif- Tarif- Gegenstand Gebühr
gruppe Nr. Euro 1. Androhung von Zwangsmitteln (Art. 36 VwZVG), 12,50 bis 150 €
soweit sie nicht mit dem Verwaltungsakt ver-
0 Allgemeine Verwaltung bunden ist, durch den die Handlung, Duldung
00 Allgemeine Amtshandlungen oder Unterlassung aufgegeben wird
Vorschriften der Tarifgruppen 01–8 des Kostenver- 2. Anwendung der Zwangsmittel Ersatzvornahme 50 bis 2.500 €
zeichnisses gehen den Vorschriften der Tarifgrup- (Art. 32, 35 VwZVG) oder unmittelbarer Zwang
pe 00 vor. (Art. 34, 35 VwZVG)
000 Anordnungen für den Einzelfall 15 bis 600 € 3. Pfändungsbeschluss gemäß Art. 26 Abs. 5 1 Pfändungsgebühr nach § 339 Abs. 4
1) VwZVG Abgabenordnung (AO 1977)
001 Beglaubigungen:
4. Entscheidung über unzulässige oder unbegrün-GO, Art. 12a LKrO)
62 Zweckentfremdung von Wohnraum
021 Amtshandlungen im Vollstreckungsverfahren
620 Genehmigung nach Art. 3 des Gesetzes über die 50 bis 2.500 €
1. Androhung von Zwangsmitteln (Art. 36 VwZVG), 12,50 bis 150 €
Zweckentfremdung von Wohnraum
soweit sie nicht mit dem Verwaltungsakt ver-
bunden ist, durch den die Handlung, Duldung
oderKommunales
Unterlassung aufgegeben wird iteinander 63 Samstag, 3. April 2021
Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wege-
Nummer 4
9
Kostenverzeichnis (KommKVz) gesetzes (BayStrWG)
2. Anwendung der Zwangsmittel Ersatzvornahme 50 bis 2.500 € 630 Erlaubnis für Sondernutzungen an gemeindlichen 10 bis 150 €
(Art. 32, 35 VwZVG) oder unmittelbarer Zwang Gebühr
Tarif- Tarif- Gegenstand Straßen, Wegen und Plätzen (Art. 18, 19 und 22a
Tarif- Tarif- Gegenstand Gebühr
gruppe Nr. (Art. 34, 35 VwZVG) Euro gruppe Nr. BayStrWG) Euro
0 3. Pfändungsbeschluss
Allgemeine Verwaltung gemäß Art. 26 Abs. 5 1 Pfändungsgebühr nach § 339 Abs. 4 631 Feuerbeschau
Anordnung nach Art. 18a Abs. 1 Satz 1 BayStrWG 10 bis 600 €
VwZVG Abgabenordnung (AO 1977) 12
00 Allgemeine Amtshandlungen 632 Ersatzvornahme(§nach
120 Feuerbeschau 3 Abs.Art.2 der
18aVerordnung
Abs. 1 Satz über
2 die 50 bis 2.500 €
4. Entscheidung über unzulässige oder unbegrün- BayStrWG – FBV)
Vorschriften der Tarifgruppen
dete Einwendungen gegen01–8 des Kostenver-
die Vollstreckung, Feuerbeschau
zeichnisses gehen den Vorschriften der Tarifgrup- 633 1.Bescheid kostenfrei nach
nach Art.
Art. 33 Abs.
Abs. 11 Nr.
Nr. 22 KG
KG
die den zu vollstreckenden Anspruch betreffen wennüber
keinedieoder
Umlegung des Aufwands
nur geringfügige Mängelausfest-
der kostenfrei
pe 00
(Art.vor.21 VwZVG) Baulast für öffentliche
gestellt werden Feld- und Waldwege auf die
000 4.0Anordnungen für den Einzelfall 15 %
bisder
600Pfändungsgebühr
€ Beteiligten (Art. 54 Abs. 3 Satz 1, Abs. 4 Satz 2
bei Geldansprüchen 50 nach 2. wenn erhebliche Mängel festgestellt werden 15 bis 1.000 €
BayStrWG)
001 Beglaubigungen:
1) § 339 Abs. 4 AO 1977, mindestens
121 Übertragung der Durchführung der Feuerbeschau kostenfrei nach Art. 3 Abs. 1 Nr. 2 KG
10 € 67 Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung
Beglaubigungen von Abschriften, Fotokopien und auf Betriebe und sonstige Einrichtungen, für die
von eigenen, dem eigenen Wirkungskreis zuzu- 12,50 bis 200 €
dgl. sonst
4.1 nach Art. 15 BayFwG Werkfeuerwehren
670 Befreiung von in der Verordnung bestehen
festgelegten Ver- 10 bis 375 €
2)
rechnenden Urkunden (§ 3 Abs. 4 FBV)
boten
03 Finanzverwaltung
1. wenn die zu beglaubigenden Abschriften, 3)
Foto- 0,75 € je angefangene Seite bis zu der Tarif- Tarif-
671 Gegenstand
122 Anordnung zur Beseitigung
Befreiung oder von MängelnRegelung
sonstige angemessene (§ 6 FBV) Gebühr
15
10 bis 1.000
75 € €
030 Mitteilung
kopienvon undBesteuerungsgrundlagen
dgl. nicht von der Gemeinde selbst für die Erteilung des Originals vorge- gruppe Nr. wegen unbilliger Härte Euro
hergestelltrückständiger
sind 6 Bau- und Wohnungswesen, Verkehr
031 Anmahnung Beträge
4)
5sehenen
bis 150 Gebühr,
€ mindestens 5 €
7 Öffentliche Einrichtungen, Wirtschaftsförderung
7)
1 2. wenn die zu beglaubigenden Abschriften, Foto- 5 € im Einzelfall
Öffentliche Sicherheit und Ordnung 61 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)
8)
kopien und dgl. von der Gemeinde selbst her- Werden mehrere Abschriften, Fotoko- 70 Allgemeine Amtshandlungen
pien und dgl. gleichzeitig beglaubigt, 610 Ausübung des Vorkaufsrechts (§ 28 Abs. 2 Satz 1, kostenfrei nach Art. 3 Abs. 1 Nr. 2 KG
11 gestellt sind
Erlaubnisse, Ausnahmebewilligungen 700 Befreiung vom Anschluss- und/oder Benutzungs- 10 bis 400 €
kann die Gebühr pro Beglaubigung auf §§ 24 ff. BauGB)
(insbesondere im Vollzug des LStVG, des Bay- zwang
die Hälfte ermäßigt werden. 611 Herabsetzung des Verkaufspreises auf den Ver- kostenfrei nach Art. 3 Abs. 1 Nr. 2 KG
ImSchG und der aufgrund dieser Gesetze ergange- 701 Erlaubnis
kehrswert oder
(§ 28Ausnahmebewilligung
Abs. 3 BauGB) aufgrund einer 10 bis 1.250 €
002 Bescheinigungen:
nen Verordnungen)
5)
Satzung
kostenfrei 612 Gebote nach §§ 176 bis 179 BauGB kostenfrei nach Art. 3 Abs. 1 Nr. 2 KG
110 Erteilung einereiner
1. Erteilung Bescheinigung
Erlaubnis über steuerlich 15
oder Ausnahmebewilligung bis 1.250(vgl.€ Bekanntmachung vom 702 Nachträgliche Auflagen, Rücknahme beziehungs- 10 bis 600 €
Tarif- Tarif- absetzbare
Gegenstand Spenden Gebühr 2000, AllMBl S. 571)
2. August 613 weise
Erteilung einer Genehmigung
Widerruf einer Erlaubnisnach
oder§§Ausnahmebe-
172 ff. 15 bis 1.000 €
111 Nachträgliche Auflagen, Zurücknahme oder Wider- Euro15 bis 600 €
gruppe Nr. 2. einer
Erteilung einer oder
sonstigen Bescheinigung 6) 5 bis 75 € BauGB imnach
willigung Vollzug einer701
Tarif-Nr. Erhaltungssatzung
9)
ruf Erlaubnis Ausnahmebewilligung
12 003 Einsicht in Akten und amtliche Bücher:
Feuerbeschau 614 Anordnung
703 Versagung einer Genehmigung
zur Erfüllung nach §§ 172 ff.
einer satzungsmäßigen kostenfrei
10 bis 600 €
BauGB
Verpflichtung
Einsicht in Akten(§ und
120 Feuerbeschau Bücher,
3 Abs. 2 der soweit diese über
Verordnung in 0,75 € je Akte oder Buch, mindestens
nichtdie
– FBV) Verfahren gewährt wird. 5 €
einem gebührenpflichtigen
Feuerbeschau 615 Bestätigung der Gemeinde, dass das Bauvorhaben kostenfrei nach Art. 3 Abs. 1 Nr. 3 KG
Besondere Amtshandlungen
nicht im Gebiet einer Erhaltungssatzung liegt
1.Die Gebühr erhöht
wenn keine sichnurumgeringfügige
oder die Hälfte, wenn
Mängelseitfest- kostenfrei nach Art. 3 Abs. 1 Nr. 2 KG 73 Marktwesen (§ 69 GewO)
dem gestellt
Abschluss der Akten oder Bücher mehr als
werden 62 Zweckentfremdung von Wohnraum
2.zehnwenn
Jahreerhebliche
vergangenMängel
sind. Gebührenfrei ist die
festgestellt werden 15 bis 1.000 € 730 Zuweisung, Ausnahmebewilligung
620 Genehmigung nach Art. 3 des Gesetzes über die
10 bis 150 €
50 bis 2.500 €
Einsicht in Rechtsvorschriften, Flächennutzungsplä- 731 Nachträgliche Auflagen, Zurücknahme einer Zuwei- 10 bis 150 €
121 Übertragung der für
Durchführung der Feuerbeschau kostenfrei nach Art. 3 Abs. 1 Nr. 2 KG Zweckentfremdung von Wohnraum
ne und ähnliche die Unterrichtung der Öffentlich- 10)
auf sung oder Ausnahmebewilligung
keitBetriebe
bestimmte undSchriftstücke
sonstige Einrichtungen,
oder Pläne. für die 63 Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wege-
nach Art. 15 BayFwG Werkfeuerwehren bestehen 75 Bestattungswesen (Friedhof)
004 (§Fristverlängerungen: gesetzes (BayStrWG)
3 Abs. 4 FBV)
1. Verlängerungen einer Frist, deren Ablauf einen 10–25 % der für die Genehmigung, 750
630 Genehmigung zur Vornahme gewerblicher
Erlaubnis für Sondernutzungen Arbeiten
an gemeindlichen 10 bis 600
150 €
122 Anordnung zur Beseitigung
neuen Antrag von einer
auf Erteilung Mängeln (§ 6 FBV)
gebühren- 15 bis 1.000
Erlaubnis oder€ Bewilligung vorgesehe- im Friedhof
Straßen, Wegen und Plätzen (Art. 18, 19 und 22a
6 pflichtigen Genehmigung,
Bau- und Wohnungswesen, Verkehr Erlaubnis oder Bewil- nen Gebühr, mindestens 5 € BayStrWG) zum Befahren des Friedhofs mit
751 Genehmigung 10 bis 150 €
ligung erforderlich machen würde
7) 631 Fahrzeugen
Anordnung nach Art. 18a Abs. 1 Satz 1 BayStrWG 10 bis 600 €
61 Vollzug des Baugesetzbuches
2. Fristverlängerung in anderen(BauGB)
Fällen 5 bis 60 € 752
632 Ersatzvornahmezurnach
Genehmigung Errichtung
Art. 18aeines
Abs.Grabmals,
1 Satz 2 einer 10
50 bis
bis 150
2.500€ €
610
005 Ausübung des Vorkaufsrechts (§ 28 Abs. 2 Satz 1,
Zweitschriften: kostenfrei nach Art. 3 Abs. 1 Nr. 2 KG Einfriedung und sonstiger baulicher Anlagen und
BayStrWG
§§ 24 ff. BauGB) Genehmigung von Änderungen solcher Anlagen
Erteilung einer Zweitschrift 10–50 % der für die Erstschrift vorge- 633 Bescheid über die Umlegung des Aufwands aus der kostenfrei nach Art. 3 Abs. 1 Nr. 2 KG
611 Herabsetzung des Verkaufspreises auf den Ver- kostenfrei nach Art.mindestens
sehenen Gebühr, 3 Abs. 1 Nr.152€.KG 753 Genehmigung aufgrundFeld-
einerund
Gemeindeverordnung 10 bis 1.250 €
Baulast für öffentliche Waldwege auf die
kehrswert (§ 28 Abs. 3 BauGB) Ist die Erteilung der Erstschrift gebüh-
Beteiligten (Art. 54aufgrund
754 Einzelanordnung Abs. 3 Satz
einer1,Gemeindeverord-
Abs. 4 Satz 2 10 bis 600 €
renfrei, beträgt die Gebühr 0,50 € je
612 Gebote nach §§ 176 bis 179 BauGB kostenfrei nach Art. 3 Abs. 1 Nr. 2 KG BayStrWG)
nung
angefangene Seite, mindestens aber
613 Erteilung einer Genehmigung nach §§ 172 ff. 15 bis
€. 1.000 € 67
76 Straßenreinigungs-
Sonstige öffentlicheund Sicherungsverordnung
Einrichtungen
BauGB im Vollzug einer Erhaltungssatzung
670 (einschl.
BefreiungAbwasserbeseitigung)
von in der Verordnung festgelegten Ver- 10 bis 375 €
614 Versagung einer Genehmigung nach §§ 172 ff. kostenfrei boten 11)
BauGB 760 Genehmigung der Benutzung von Einschüttstellen 10 bis 200 €
671 Befreiung oder sonstige angemessene Regelung 10 bis 75 €
615 Bestätigung der Gemeinde, dass das Bauvorhaben kostenfrei nach Art. 3 Abs. 1 Nr. 3 KG 8 81 Wasserversorgung
wegen unbilliger Härte
nicht im Gebiet einer Erhaltungssatzung liegt 12)
810 Anordnung der Wassersperre 10 bis 150 €
62 Zweckentfremdung von Wohnraum
620 Genehmigung nach Art. 3 des Gesetzes über die 50 bis 2.500 €
Zweckentfremdung von Wohnraum
63 Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wege-
gesetzes (BayStrWG)
630 Erlaubnis für Sondernutzungen an gemeindlichen 10 bis 150 € Immer gut informiert
Straßen, Wegen und Plätzen (Art. 18, 19 und 22a mit dem Mitteilungsblatt der Gemeinde.
BayStrWG)
631 Anordnung nach Art. 18a Abs. 1 Satz 1 BayStrWG 10 bis 600 €
632 Ersatzvornahme nach Art. 18a Abs. 1 Satz 2 50 bis 2.500 €
BayStrWG10 Nummer 4
Samstag, 3. April 2021
iteinander
Oberfranken • Unterfranken • Mittelfranken • Oberpfalz
Bekanntmachungen/Termine Nordbayerischer Musikbund
Lebenslang Musik erleben
Nordbayerischer Musikbund startet Projekt
Informationsangebot für Senior:innen
zur Existenzgründung, Existenzerhaltung Musik ist für viele Menschen ein unverzichtbarer Bestand-
teil des Lebens. Gerade im Alter wird es aufgrund gesund-
und Unternehmensnachfolge heitlicher Einschränkungen oder sozialer Hürden zuneh-
In Zusammenarbeit mit den AKTIVSENIOREN BAYERN mend schwieriger, an musi-kalischen Angeboten
e.V. wird der Sprech- und Informationstag für Klein- und teilzunehmen. Um dem entgegenzuwirken, bietet der Nord-
Mittelbetriebe und Existenzgründer aus dem Landkreis bayerische Musikbund e.V. eine Ausbildung zum/-r
Würzburg angeboten. Bei dieser ersten Orientierung wird „Lebenslang-Musik-Begleiter:in“ an.
mit dem interessierten Betrieb individuell und vertraulich Musik zu den Menschen bringen
eine Strategie für Möglichkeiten und Wege von Problemlö- In der Online-Ausbildung mit Anette Zanker-Belz, Gründer-
sungen entwickelt (z.B. Planungs- und Finanzierungsfra-
gen, Organisationsabläufe, Rechnungswesen, Marketing, in von „Lebenslang Lebendig Mensch“, erlernen die ehren-
Unternehmensübergaben, etc.). Dieses erste Orientie- amtliche Begleiter:innen im April und Mai 2021 Grundlagen
rungsgespräch ist kostenlos. Weitere Informationen: www. und Methoden zum Musizieren mit älteren und hochaltrigen
aktivsenioren.de. Menschen.
Der nächste Sprechtag ist am Donnerstag, 8. April 2021 Blasmusik geht immer
von 9.00 bis 12.00 Uhr. Musikvereine stehen aktuell vor großen Herausforderun-
Anmeldung bei Brigitte Schmid, Landratsamt Würzburg, gen. Gemeinsame Proben vor Ort dürfen derzeit nicht statt-
Kreisentwicklung, Tel. 0931 8003-5112. finden, geplante Konzerte und Auftritte sind ungewiss. Der
Nordbayerische Musikbund unterstützt seine Mitgliedsver-
eine in diesen schwierigen Zeiten und gibt Anregungen für
Vereinsaktionen, das Musizieren zuhause oder digitale
Probenarbeit. Mit dem Projekt „Lebenslang Musik“ wird ein
Blutspendetermin weiterer Ansatz geboten, um auch in diesen Zeiten die Be-
geisterung am gemeinsamen Musizieren nach außen zu
in Ochsenfurt tragen, andere Menschen daran teilhaben zu lassen und
der Einsamkeit und Isolation in der Gesellschaft entgegen-
Mittwoch, 21. April 2021 zuwirken. Die Koordination der Inklusions- und Senioren-
16.30 bis 20.30 Uhr arbeit des Nordbayerischen Musikbundes wird unterstützt
Staatl. Realschule, Pestalozzistr. 6 durch den Bezirk Unterfranken.
Weitere Informationen zur Ausbildung und Anmeldung un-
Eine Terminreservierung unter 0800/11 949 11 ist notwendig. ter: www.kurs-finder.de.
Kontakt: Nordbayerischer Musikbund e.V., An der Spielleite 12,
97294 Unterpleichfeld, www.nbmb.de, Tel. 09367 988 689-0,
E-Mail: geschaeftsstelle@nbmb-online.de
Neues Angebot vom Verein „Internet Von Senioren für
Senioren e.V.“ - Würzburg
Die Online - Sprechstunde: Frag doch mal
den Fridolin
Mit der Online – Sprechstunde wird den Älteren aus Stadt
und Landkreis Würzburg die Möglichkeit geboten, sich
zwanglos und kostenfrei Hilfe und Antworten bei Problemen
mit Laptop, Tablet oder Smartphone zu holen. Jeweils am
Dienstag von 9.45 bis 10.45 Uhr, außer an Feiertagen, kann
man über die ZOOM-Plattform den Erklärbären Fridolin
erreichen. Hinter Fridolin verbergen sich die Lernbegleiter
vom Internetcafé „Von Senioren für Senioren“.
Premiere ist am 6.4.2021. Das ist auch gleichzeitig der 21.
Geburtstag des Internetcafés. Zur Vorbereitung des ersten
Auftritts von Fridolin haben 16 Teilnehmende aus der im Anette Zanker-Belz, die beim Nordbayerischen Musikbund
Augenblick laufenden Staffel 1 des Kurses „Digital mobil in die Ausbildung zum „Lebenslang-Musik-Begleiter“ leitet,
Stadt und Landkreis Würzburg“ über seine Dienstkleidung musiziert gemeinsam mit einer Seniorin. Foto: Meli Dikta
abgestimmt. Mit viel Geduld und Humor werden die Älteren
ans Internet herangeführt.
Die Online-Sprechstunde soll den Älteren helfen Probleme Frankenfestspiele Röttingen
bei der Benutzung von Smartphone, Tablets oder Laptop in
Sachen Internet zu lösen. Den „Beratungsraum“ erreicht Männliche und weibliche Laiendarsteller gesucht
man über die Webseite https://i4s.de/ und dann im Menue Für das humorvolle Erfolgsmusical „Sugar – Manche mö-
über „Virtueller Bildungsraum“ zur Option „Frag doch mal gen´s heiß“ sowie für die flotte Operette „Orpheus in der
den Fridolin“, der zu der Online-Sprechstunde führt. Na, Unterwelt“ suchen die Frankenfestspiele Röttingen als Er-
und wenn es Zugangsprobleme gibt, können Sie die kos- gänzung zum professionellen Ensemble mehrere Laiendar-
tenfreie Hotline anrufen. Zu erreichen unter 0171 26 76 908, steller, insbesondere werden Männer mit Lust und Talent
es meldet sich Herbert Schmidt, ein sehr guter Bekannter zum Gesang gesucht (Tenor, Bass), aber auch noch eine
des Erklärbären Fridolin. Dame (Sopran). Bühnenerfahrung ist von Vorteil, aber keiniteinander
Nummer 4
Samstag, 3. April 2021 11
Muss. Neben Gesang sind tänzerische Fähigkeiten von TransnetBW GmbH informiert
Vorteil. Kartierungen und Instandhaltungsmaßnah-
• Musikalische Proben für beide Stücke finden ab voraus-
sichtlich Ende März im zweiwöchigen Turnus statt. men auf der Leitungsanlage 0348
• Für das Musical starten Anfang Mai die szenischen und Durchführung in der Gemeinde Gaukönigs-
choreografischen Proben. Premiere ist am 17. Juni 2021. hofen im Jahr 2021
Zwölf Mal wird das Musical aufgeführt. Unter anderem Kartierungen für das Vorhaben 20, Abschnitt 2
sind Mafiosi- und Millionärscharaktere darzustellen.
Die TransnetBW GmbH (TransnetBW) plant vom Umspann-
• Für die Operette starten Mitte Mai die szenischen und werk Kupferzell (Gemeinde Kupferzell, Hohenlohekreis,
choreografischen Proben. Premiere ist am 1. Juli 2021. Baden-Württemberg) bis zum Punkt Rittershausen (Ge-
Insgesamt gibt es 9 Vorstellungen. Charaktere als Götter meinde Gaukönigshofen, Landkreis Würzburg, Bayern)
und in der Unterwelt sind zu besetzen. eine 380-kV-Seilauflage auf der bestehenden Leitungsanla-
ge – im Weiteren auch als Abschnitt 2 bezeichnet.
Interessierte wenden sich bitte an das Künstlerische Dieser Abschnitt ist Teil des Gesamtvorhabens „Höchst-
Betriebsbüro unter Tel. 09338/9728-57 oder per E-Mail spannungsleitung Grafenrheinfeld – Kupferzell – Groß-
an kbb@frankenfestspiele.de. gartach“, Vorhaben 20 der Anlage zu § 1 Abs. 1 Bundes-
bedarfsplangesetz (BBPlG). Das Vorhaben wurde für die
Genehmigungsverfahren in drei Teilabschnitte eingeteilt,
Kreisjugendamt sucht Pflegeeltern welche im Folgenden aufgelistet sind. Die Lage der Ab-
schnitte kann Abbildung 1 entnommen werden.
Kinder und Jugendliche brauchen ein Zuhause • Abschnitt 1: Grafenrheinfeld – Punkt Rittershausen B125
Geplante Maßnahme: Seilauflage
Manchmal können Eltern ihre Kinder nicht mehr ausrei- • Abschnitt 2: Punkt Rittershausen – Kupferzell LA 0348
chend versorgen und erziehen. Die Gründe sind verschie- Geplante Maßnahme: Seilauflage
den und vielfältig. So können akute oder langfristige Le- • Abschnitt 3: Kupferzell – Großgartach LA 0316
benskrisen, schwerwiegende Erkrankungen oder Geplante Maßnahme: Ersatzneubau
Überforderung mit der eigenen Lebenssituation ausschlag-
gebende Notsituationen sein. Der Pflegekinderdienst des
Amtes für Jugend und Familie am Landratsamt Würzburg
sucht daher geeignete Pflegefamilien, die diesen Kindern
oder Jugendlichen für eine begrenzte Zeit oder auf Dauer
ein Zuhause in einem familiären Rahmen bieten können.
Gesucht werden Pflegeltern, die
• Freude am Zusammenleben mit Kindern oder Jugendli-
chen haben,
• belastbar und geduldig im Umgang mit Kindern oder
Jugendlichen sind,
• bereit sind, sich auf ein besonderes Kind oder einen Ju-
gendlichen mit herausfordernden Verhaltensweisen ein-
zulassen,
• in einer stabilen Lebenssituation und in gesicherten ma-
teriellen Verhältnissen leben,
• ausreichend Platz und Zeit für ein Kind oder einen Ju-
gendlichen haben,
• offen mit der Pflegekinderhilfe des Jugendamts koope-
rieren,
• bereit sind, mit den Eltern zusammenzuarbeiten und den
regelmäßigen Kontakt mit diesen unterstützen. Im Abschnitt 2 von Kupferzell bis zum Punkt Rittershausen
Eltern, aber auch Paare ohne Kinder und Alleinstehende ist eine Seilauflage auf den Bestandsmasten geplant. Hier-
können Pflegeeltern werden. Das Jugendamt bereitet die zu werden im Bereich der Leitungsanlage zur Ermittlung
zukünftigen Pflegeeltern in einem Bewerberprozess aus- und Erweiterung der Datengrundlage für das Planfeststel-
lungsverfahren biologische Kartierungen durchgeführt:
führlich auf ihre Aufgabe vor und ist jederzeit Ansprech-
partner für die Pflegefamilie. Ein Vorbereitungskurs für Beauftragte Firmen
werdende Pflegeeltern, in dem das entsprechende fachli- Das erfahrene Kartierbüro Baader Konzept GmbH aus
Mannheim sowie beauftragte Drittunternehmen führen die
che Rüstzeug vermittelt wird, ist verpflichtend. Ein monatli- Kartierungsarbeiten im Auftrag der TransnetBW GmbH
ches Pflegegeld für den Betreuungsaufwand wird vom Ju- durch.
gendamt gezahlt.
Art und Umfang der Kartierungen
Kontakt und weitere Informationen: Art und Umfang der Kartierungen sind abhängig von der
Wer Interesse an einer Pflegeelternschaft hat, aus dem Art bzw. Artengruppe, die kartiert wird. Es werden Pflanzen-
Landkreis Würzburg kommt, kinderlos ist oder eigene Kin- und Tierarten erfasst. Welche Arten bzw. Artengruppen
der hat, die mindestens zwei bis drei Jahre alt sind, meldet kartiert werden, ist in der nachfolgenden Erläuterung auf-
sich beim Pflegekinderdienst des Amtes für Jugend und geführt.
Nicht jede Kartierung wird auf allen Flächen der Gemeinde
Familie, Zeppelinstraße 15, Tel. 0931 8003-5740, -5744 erfolgen. Ob ein Grundstück von einer speziellen Kartie-
oder -5741 oder unter rung betroffen ist, kann der Tabelle entnommen werden. Die
E-Mail: p.fleischmann@lra-wue.bayern.de. Kartierungen werden im Regelfall zu Fuß durchgeführt und
Weitere Informationen: dauern zwischen 15 Minuten bis zu mehreren Stunden, je
www.landkreis-wuerzburg.de/Pflegeeltern nachdem, welche Ziele die Kartierung verfolgt.Sie können auch lesen