Frohe Ostern und viel Spaß bei der Eiersuche! - Wir wünschen Ihnen - Gemeinde Gaukönigshofen

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Frohe Ostern und viel Spaß bei der Eiersuche! - Wir wünschen Ihnen - Gemeinde Gaukönigshofen
Wappen der Gemeinde Gaukönigshofe

                                           Ausgabe 4/2021
                                      Samstag, 3. April 2021

                                         AMTSBLATT
                                      DER GEMEINDE
                                    GAUKÖNIGSHOFEN

                      Wir wünschen Ihnen
      Acholshausen
                               frohe Ostern
                                      und viel Spaß
        Eichelsee
                                  bei der Eiersuche!

      Rittershausen

      Wolkshausen

Mitglied in der
Frohe Ostern und viel Spaß bei der Eiersuche! - Wir wünschen Ihnen - Gemeinde Gaukönigshofen
2       Nummer 4
        Samstag, 3. April 2021
                                                          iteinander
                Aktuelles aus dem Rathaus                                  Aus den Gemeinderatssitzungen

Neue Rubrik auf unserer Homepage:                                 Kulturweg
Gut zu wissen.... (Externe Links)                                 Der Beauftragte für Rad- und Wanderwege unserer Ge-
                                                                  meinde, Dr. Jürgen Kempf, hat dem Gremium in der Ge-
Wir haben auf unserer Homepage eine neue Rubrik zur               meinderatssitzung ein erstes Konzept für die Entwicklung
Information unserer Bürger eingerichtet. Vielleicht ist dort      eines die Ortsteile verbindenden Kulturwegs vorgestellt.
auch ein interessanter Beitrag für Sie hinterlegt.                Vorgeschlagen wurde die Anbindung an die weithin be-
Sie finden die Beiträge unter Bürgerservice & Soziales/Gut        kannten Europäischen Kulturwege des Archäologischen
zu wissen..... (Externe Links).                                   Spessartprojekts. In unserer Region gibt es bereits zahlrei-
Diese Seite beinhaltet Informationen des Landratsamtes            che solche Europäischen Kulturwege, die alle unter einem
Würzburg zur aktuellen Corona-Strategie, eine Verlinkung          gemeinsamen Logo auf einer vielbeachteten Homepage
zu deren Jobbörse, zur Servicestelle für Ehrenämter und           firmieren, darunter in Giebelstadt, Winterhausen, Gnod-
zu diversen Förderprogrammen des Landratsamtes und                stadt und Marktbreit, aber auch im Taubertal. Die Gemein-
dem Amt für ländliche Entwicklung. Schauen Sie doch               de Gaukönigshofen würde hier eine Lücke schließen.
gelegentlich dort vorbei.                                         Ein Highlight unserer Gemeinde ist z.B. der Acholshäuser
                                                                  Kultwagen aus einem bronzezeitlichen Grab oder die be-
                                                                  rühmte trauernde Riemenschneider-Madonna, die sich
Fragebogen Nahversorgung                                          beide im Mainfränkischen Museum in Würzburg befinden.
                                                                  So hat die Gemeinde Gaukönigshofen eine in ganz Unter-
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,                               franken einzigartige, anscheinend kontinuierliche Besied-
diesem Miteinander liegt ein Fragebogen zum Thema Nah-            lungsgeschichte seit der Mittelsteinzeit zu bieten.
versorgung bei. Wir würden gerne in Gaukönigshofen und            Dazu kommen viele weitere kulturelle Schätze des Spät-
den Ortsteilen ein Angebot zur Nahversorgung mit Lebens-          mittelalters und der Neuzeit. Hier werden auch die bereits
mitteln, Artikeln des täglichen Bedarfs, Treffpunkt etc. schaf-   bestehenden Kulturwege der Ortsteile eingebunden.
fen.                                                              Der Gemeinderat hat entschieden, das Projekt weiter zu
Um dazu ein möglichst umfangreiches Meinungsbild zu               verfolgen, auch um unsere Gastronomie zu beleben. Es soll
erhalten, bitten wir Sie den beiliegenden Fragebogen aus-         eine Arbeitsgruppe gebildet werden, die mit dem Leiter des
zufüllen und bei der Gemeinde abzugeben oder per Mail             Europäischen Kulturwegeprojekts, Herrn Dr. Himmelsbach,
an Kauf-im-Gau@gmx.de bis spätestens 01.05.2021 zu-               Kontakt aufnimmt. Da Dr. Kempf bereits an verschiedenen
rückzusenden.                                                     solchen Kulturwegen fachlich mitgearbeitet hat, u. a. in Gie-
Vielen Dank für Ihre Ideen und Unterstützung!                     belstadt und Rimpar, wird er zunächst diese Aufgabe über-
Jutta Lesch, Maria Schmidt, Rüdiger Busch, Eugen Gram-            nehmen.
lich, Andreas Höfner, Jürgen Kempf, Stefan Rettner                Wir hoffen dabei auf Mitwirkung unserer Bürgerinnen und
                                                                  Bürger. Stets willkommen sind Ideen, Geschichten, Fund-
                                                                  stücke, historische Fotos, oder alle Arten von Kenntnissen
                                                                  über unsere Gemeinde, ihre Kultur und Natur.
                                                                  Bitte kommen Sie auf uns zu, gerne per E-Mail unter:
                                                                  info@gaukoenigshofen.bayern.de oder per Tel. unter
                                                                  09337/9719-0.
              Das Rathaus der Gemeinde
              Gaukönigshofen hat unter
              Sicherheitseinschränkungen                                                          Sitzungstermine
              nur nach vorheriger
              Terminvereinbarung geöffnet!
    Zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger sowie
    des Personals sind folgende Regeln zwingend
    einzuhalten.
    • Die Behördengänge sind auf ein notwendiges
      Minimum zu reduzieren. Sie finden viele Anträge
      und Formulare auf der Homepage www.gaukoe-
      nigshofen.de. Gerne können Formulare auch per
      Post zugestellt werden, ein Anruf dazu genügt.
    Bitte vereinbaren Sie für Ihr Anliegen vorher einen             Es finden folgende Sitzungen statt:
    Termin. Telefon 0 93 37/97 19-0                                 12.04.2021 Gemeinderat • 10.05.2021 Gemeinderat
    • Bitte beachten Sie die medizinische Maskenpflicht             Bitte beachten Sie, dass die Sitzungen momentan corona-
      (FFP2)!                                                       bedingt im Haus der Jugend stattfinden.
    • Bitte halten Sie Abstand zu den Mitarbeitern des               Bitte beachten Sie:
      Rathauses und zu anderen Bürgern!                             Anträge/Bauanträge müssen 2 Wochen vor dem jewei-
    • Wir danken für Ihr Verständnis und bitte bleiben Sie          ligen Sitzungstermin im Rathaus eingegangen sein,
      gesund.                                                       damit diese noch geprüft und die entsprechende Ver-
                                                                    waltungsvorlage erarbeitet werden kann.
Frohe Ostern und viel Spaß bei der Eiersuche! - Wir wünschen Ihnen - Gemeinde Gaukönigshofen
iteinander
                                                                                                             Nummer 4
                                                                                                  Samstag, 3. April 2021      3

                               In eigener Sache                 Einrichtung einer Corona-Teststrecke
                                                                in Gaukönigshofen
Standsicherheitsprüfung der Grabmale auf
den Friedhöfen der Gemeinde Gaukönigshofen
                               In der Woche vom 03.05.2021
                               bis zum 07.05.2021 werden
                               sämtliche Grabmale auf un-
                               seren Friedhöfen auf ihre
                               Standsicherheit überprüft.
                               Warum bedarf es einer jähr-
                               lichen Standsicherheits-
                               prüfung?
Frost, Regen, Senkungen und Einwirkungen von Wurzel-
werk können die Standsicherheit von Grabmalen erheblich         Seit Samstag, den 27.03.21 können sich Bürger/innen der Ge-
beeinträchtigen, ohne dass sichtbare Schäden entstehen.         meinde Gaukönigshofen immer
Ist ein Grabmal lose, kann der Druck einer Hand oder das                     samstags von 9.00 - 12.00 Uhr
kurze Festhalten bei Pflanzarbeiten genügen, um den Stein                    kostenfrei im Haus der Jugend
ins Wanken oder zum Umsturz zu bringen. Jährlich ereig-
nen sich bundesweit rund 100 Unfälle, welche auf lose           per Antigen-Schnelltest untersuchen lassen. Eine Terminver-
Grabmale – die zum Teil mehrere hundert Kilo wiegen –           einbarung ist nicht erforderlich.
zurückzuführen sind.
                                                                Der Corona-Test ist auch für Kinder und Jugendliche geeignet,
Rechtsgrundlage                                                 da das Teststäbchen nur 2 cm in die Nase eingeführt wird.
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH)
müssen die Friedhofsträger im Rahmen ihrer Verkehrssi-          Umgesetzt wird die Teststrecke von der Engel-Apotheke Och-
cherungspflicht zumindest einmal im Jahr die Standfestig-       senfurt in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Gaukönigshofen.
keit der Grabmale überprüfen. Die Prüfung hat gemäß der
Unfallverhütungsvorschrift VSG 4.7 der Gartenbau-Berufs-        Wir freuen uns Ihnen dieses Angebot zur Verfügung stellen
genossenschaft zu erfolgen.                                     zu können und bitten um rege Nutzung.
Ablauf der Prüfung
Das „Rütteln“ am Grabstein reicht nicht aus, um die Forde-
rungen der Unfallverhütungsvorschrift zu erfüllen.
Mit der technischen Prüfung wurde ein sachkundiges Un-
                                                                 Vorankündigung:
ternehmen beauftragt, um eine rechtssichere Kontrolle für
jedes Grabmal, angepasst an dessen Konstruktion, zu ge-
                                                                       Ferienspielplatz
währleisten. Die Prüfung der Standfestigkeit dauert pro
Grabmal nur wenige Sekunden. Die Nutzungsberechtigten            Liebe Eltern, liebe Kinder,
beanstandeter Grabmale werden von der Friedhofsverwal-           wie jedes Jahr findet der Ferienspielplatz
tung angeschrieben, um die Befestigung des Grabmals und          in der ersten Sommerferienwoche vom
Beseitigung der Gefahrenlage zu veranlassen. Sicherheit          02. - 07. August 2021 statt.
hat hierbei oberste Priorität.
Kommt der Nutzungsberechtigte innerhalb einer festge-            Ähnlich wie im letzten Jahr können wir auf-
setzten Frist der Aufforderung zur Befestigung des Grab-         grund der Pandemie erst kurz zuvor wirklich
mals nicht nach, kann die Friedhofsverwaltung auf Kosten         festlegen in welcher Form wir zusammenkom-
des Verantwortlichen Sicherungsmaßnahmen treffen, wie            men können. Sie werden rechtzeitig informiert.
z.B. die Umlegung von Grabmalen oder die Anbringung von
Absperrungen.                                                              Suche nach neuen Betreuern:
                                                                 Du bist mindestens 16 Jahre alt, und kennst den Ferien-
Beratung in Rentenangelegenheiten                                spielplatz vielleicht noch selbst von früher und hast Lust
Der nächste Termin zur Beratung in Rentenangelegenhei-           jetzt als Betreuer dabei zu sein?
ten bzw. Aufnahme von Anträgen durch Herrn Erich Wei-
ßenberger (Versichertenberater der Deutschen Rentenver-          Wir freuen uns auf tatkräftige Unterstützung. Melde dich
sicherung Bund) findet am Mittwoch, den 05.05.2021, im           bei Theresa Kurbel unter 01 60 97 66 99 40.
Rathaus Gaukönigshofen statt.
Bei Interesse wenden Sie sich bitte an Frau Pfeuffer,
Tel. 09337/9719-66 oder Frau Höfner unter Tel. 09337/9719-77   Förderung von Kleinstunternehmen der
zwecks vorheriger Terminabsprache.
Eine Beratung ohne Termin ist grundsätzlich nicht mög-         Grundversorgung für vitale Dörfer
lich!                                                          Die Dorferneuerung fördert bestehende und neue Kleinst-
                                                               unternehmen der Grundversorgung wie Dorfladen, Bäcker
                                                               und Metzger, Dorfwirtshaus, Gesundheits- und Pflege-
  Synagogenbesuch                                              dienstleistungen, Fachgeschäfte und Handwerksbetriebe.
                                                               Ein wichtiges Teilziel ist dabei die Schaffung und Erhaltung
  Ab Mai wird die Synagoge wieder an jedem 1. Sonntag          einer ausreichenden Grundversorgung im ländlichen Raum.
  im Monat zwischen 14:00 und 16:00 Uhr geöffnet sein!         Nähere Informationen hierzu erhalten Sie über unsere
  Bitte beachten Sie hier die aktuellen Inzidenz-Zahlen.       Homepage unter Bürgerservice & Soziales/Gut zu wissen
  Diese müssen im Landkreis unter 100 liegen um den            .....(Externe Links)/Förderung von Kleinstunternehmen,
  Besuch zu ermöglichen. Vielen Dank für Ihr Verständnis.      hier ist auch der Flyer des Amts für ländliche Entwicklung
                                                               hinterlegt.
Frohe Ostern und viel Spaß bei der Eiersuche! - Wir wünschen Ihnen - Gemeinde Gaukönigshofen
4   Nummer 4
    Samstag, 3. April 2021
                             iteinander
Frohe Ostern und viel Spaß bei der Eiersuche! - Wir wünschen Ihnen - Gemeinde Gaukönigshofen
iteinander
                                                                                                                  Nummer 4
                                                                                                       Samstag, 3. April 2021    5
Anleinpflicht für Hunde im Ortsbereich                              II. Durchführungsbestimmungen
                                                                                                    §3
                                    Wir weisen auf die Hunde-               Gratulationsanlässe für Gemeindeangehörige
                                    haltungsordnung der Ge-         Die Gemeinde Gaukönigshofen gratuliert zu folgenden Alters-
                                    meinde Gaukönigshofen           und Ehejubiläen von Gemeindeangehörigen (Art. 15 GO), oder
                                    hin. In dieser ist folgendes    langjährigen Gemeindeangehörigen die sich in Seniorenein-
                                    festgelegt:                     richtungen nicht im Gemeindegebiet aufhalten:
                                    Wer Hunde in öffentlichen       a) 		zur Geburt eines Kindes
                                    Anlagen oder auf öffentli-      b) 		ab der Vollendung des 75. Lebensjahres in Fünfjahres-
                                    chen Wegen, Straßen und              schritten
                                    Plätzen mit sich führt, hat     c) 		ab der Vollendung des 90. Lebensjahrs jährlich
                                                                    d) 		zur Silberhochzeit (25 Jahre), zur Goldenen Hochzeit (50
                                    dies so zu tun, dass andere          Jahre), zur Diamantenen Hochzeit (60 Jahre), zur eisernen
nicht gefährdet oder belästigt werden. Es ist untersagt, Hunde           Hochzeit (65 Jahre)
innerhalb der geschlossenen Ortslage unbeaufsichtigt frei
laufen zu lassen.                                                                                   §4
                                                                                                Kondolenzen
Außerdem möchten wir darauf hinweisen, dass Kampfhunde              (1) Im Todesfall eines/einer aktuell Beschäftigten, bzw. ehe-
und große Hunde in allen öffentlichen Anlagen sowie auf allen            malige Beschäftigte, die mind. 5 Jahre bei der Gemeinde
öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen, die sich innerhalb             Gaukönigshofen beschäftigt waren, veröffentlicht die Ge-
der geschlossenen Ortslage befinden - einschließlich des                 meinde Gaukönigshofen eine Traueranzeige in der regio-
Rad- und Wanderweges zwischen den einzelnen Ortsteilen,                  nalen Presse und/oder im Mitteilungsblatt der Gemeinde.
ständig an einer reißfesten Leine von höchstens 1,20 m Länge        (2) Im Todesfall eines aktuellen oder ehemaligen Mitglieds des
zu führen sind. Die Person, die einen leinenpflichtigen Hund             Gemeinderates, sonstigen ehrenamtlich Tätigen oder ei-
führt, muss dabei jederzeit in der Lage sein, das Tier körperlich        nes Ehrenbürgers/einer Ehrenbürgerin (Art. 16 GO) ver-
zu beherrschen.                                                          öffentlicht die Gemeinde Gaukönigshofen eine Traueran-
Von Kinderspielplätzen und deren näheren Umgriff sind                    zeige in der regionalen Presse und/oder im Mitteilungsblatt
Kampfhunde und große Hunde fernzuhalten, auch ein Mit-                   der Gemeinde.
führen an der Leine in diesem Bereich ist nicht gestattet. Alle                                     §5
anderen Hunde sind im Bereich von Kinderspielplätzen grund-                   Durchführung der Gratulationen, Ehrungen
sätzlich an der Leine zu führen.                                                              und Kondolenzen
Vielen Dank für Ihre Rücksichtnahme!                                (1) Gratulationen nach § 3 werden durch den/die Bürgermeis-
                                                                         ter(in) oder dessen/deren Vertreter(in) im Amt durchge-
                                                                         führt. Die Gratulation erfolgt durch ein Schreiben der Ge-
                                                                         meinde Gaukönigshofen und ein Geschenk im Rahmen
                                                                         der Wertgrenzen des § 7 dieser Satzung. Die Übermittlung
                                                                         des Schreibens und des Geschenkes erfolgt mit persönli-
                        Amtliche Mitteilungen                            cher Vorsprache. Für die persönliche Vorsprache ist ein
                                                                         Termin zu vereinbaren. Solle eine persönliche Vorsprache
                                                                         nicht gewünscht sein, so wird das Schreiben und das Ge-
Gemeinde Gaukönigshofen                                                  schenk auf dem Postweg übersandt.
                                                                    (2) In den Fällen nach § 4 Abs. 2 wird neben dem Beileid-
Satzung zu Gratulationen, Ehrungen und                                   schreiben ein Kranz oder Blumengesteck am Grab des Ver-
Kondolenzen, sowie besondere Aktionen für                                storbenen niedergelegt, sofern dies die Wünsche der Hin-
                                                                         terbliebenen im Rahmen der Trauerfeier zulassen.
Kinder, Jugendliche                                                                                 §6
Die Gemeinde Gaukönigshofen erlässt auf Grund von Art. 23                 Besondere Aktionen für Kinder und Jugendliche
Satz 1 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) i. V.          (1) Zu verschiedenen Anlässen, wie z. B. im Rahmen des
                                                                         Ferienprogramms oder Eröffnung einer speziellen Jugend-
m. Art. 37 Abs. 1 Satz 2 GO und § 37 Abs. 1 Bundesmeldege-               einrichtung, kann Kindern ab dem 3. Lebensjahr eine Ein-
setzt (BMG) folgende Satzung:                                            ladung zu Aktivitäten oder ein kleines Geschenk überreicht
                  I. Allgemeine Bestimmungen                             werden.
                                §1                                  (2) Die Einladung oder Übergabe der Geschenke erfolgt durch
                   Anspruch und Finanzierung                             die/den Jugendbeauftragte(n)/Bürgermeister(in) der Ge-
(1) Die Gratulationen, Ehrungen und Kondolenzen der Ge-                  meinde Gaukönigshofen.
    meinde Gaukönigshofen nach dieser Satzung sind eine                                             §7
    freiwillige Leistung. Die Durchführung von Kinder-, Jugend             Wertgrenzen für Geschenke, bzw. Grabschmuck
    und Seniorenaktionen sind ebenfalls freiwillige Leistungen      Die Wertgrenzen werden in der Anlage zu dieser Satzung fest-
                                                                    gelegt.
    der Gemeinde Gaukönigshofen. Es besteht kein Rechts-                                III. Schlussbestimmungen
    anspruch auf die in dieser Satzung geregelten Leistungen.                                       §8
(2) Die Finanzierung erfolgt im Rahmen der dafür bereitge-                   Datenerhebung, Speicherung und Löschung
    stellten Haushaltmittel.                                        (1) Die Daten von Gemeindeangehörigen, denen nach § 3
                                                                         gratuliert werden soll, werden aus den Einwohnermelde-
(3) Die Gratulationen und Ehrungen die nicht den rechtlichen             amtsdaten ermittelt. Im Fall des Vorliegens einer Übermitt-
    Rahmen des § 50 Abs. 2 Satz 2 Bundesmeldegesetz (BMG)                lungssperre nach dem Bundesmeldegesetz (BMG) erfolgt
    erfüllen erledigt der erste Bürgermeister in eigener Zustän-         keine Datenweitergabe, insofern auch keine Gratulation.
    digkeit nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO.                    (2) Todesfälle nach § 4 bekommt die Gemeinde Gaukönigs-
                                §2                                       hofen für Gemeindeangehörige im Rahmen des Vollzuges
                              Zweck                                      des Einwohnermeldegesetzes, für Beschäftigte im Rah-
Die Durchführung von Gratulationen, Ehrungen und Kondolen-               men des Arbeitsvertrages angezeigt. Personen, die im § 4
                                                                         aufgezählt sind, und nicht mehr bei der Gemeinde Be-
zen dienen der Repräsentation der Gemeinde und der Wert-                 schäftigt oder ehrenamtlich tätig und auch keine Gemein-
schätzung der Bürger der Gemeinde Gaukönigshofen. Durch                  deangehörigen mehr sind, werden durch die Gemeinde
die Aktionen für Kinder, Jugendliche und Senioren soll deren             nicht gesondert ermittelt. Allerdings werden die Daten bei
Einbindung in das gesellschaftliche Leben der Gemeinde                   sonstiger Kenntnisnahme der Gemeinde vom Todesfall
gelingen.                                                                verarbeitet.
6      Nummer 4
       Samstag, 3. April 2021
                                                         iteinander
(3) Die Daten werden in Form von analogen oder elektroni-       		b) in Ermangelung einer solchen Befestigung oder Ab-
    schen Listen aufbewahrt, bzw. gespeichert. Werden in               grenzung, die dem Fußgängerverkehr dienenden Teile
    diesen Listen personenbezogene Daten nach EU-Daten-                am Rande der öffentlichen Straßen
    schutzgrundverordnung (DSGVO) verarbeitet, so werden        		in einer Breite von 1 Meter, gemessen vom begehbaren
    die Listen im Folgejahr des Gratulations-, Ehrungs- oder        Straßenrand aus.
    Kondolenzgrundes vernichtet oder gelöscht, bzw. anony-
    misiert.                                                    (3) Geschlossene Ortslage ist der Teil des Gemeindegebiets,
                                                                    der in geschlossener oder offener Bauweise zusammen-
                             §9
                     Widerspruchsrecht                              hängend bebaut ist. Einzelne unbebaute Grundstücke, zur
(1) Personen, die nicht durch die Gemeinde Gaukönigshofen           Bebauung ungeeignetes oder ihr entzogenes Gelände
    gratuliert, oder geehrt werden wollen, können bis zwei          oder einseitige Bebauung unterbrechen den Zusammen-
    Woche vor dem Eintreten des Gratulations- oder Ehrungs-         hang nicht (Art. 4 Abs. 1 Satz 2 und 3 BayStrWG).
    grundes bei der Gemeinde Gaukönigshofen schriftlich der
    Weitergabe der Meldedaten zu Gratulationszwecken nach                   Reinhaltung der öffentlichen Straßen
    § 50 Abs. 5 Halbsatz 1 BMG widersprechen.                                                  §3
(2) Um auf das Widerspruchsrecht hinzuweisen, macht die                                     Verbote
    Gemeinde Gaukönigshofen einmal jährlich im November         (1) Zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Reinlichkeit ist es
    einen Hinweis auf diese Satzung bekannt.                        untersagt, öffentliche Straßen mehr als nach den Umstän-
                             § 10                                   den unvermeidbar zu verunreinigen oder verunreinigen zu
                        Inkrafttreten                               lassen.
Diese Satzung tritt zum 15.04.2021 in Kraft.                    (2) Insbesondere ist es verboten,
Gaukönigshofen, den 09.03.2021                                  		a) auf öffentlichen Straßen Putz- oder Waschwasser, Jau-
gez. Johannes Menth                                                    che oder sonstige verunreinigende Flüssigkeiten aus-
1. Bürgermeister                                                       zuschütten oder ausfließen zu lassen, Fahrzeuge, Ma-
                                                                       schinen oder sonstige Geräte zu säubern, Tierfutter
Anlage zu § 7 Wertgrenzen für Geschenke, bzw. Grab-                    auszubringen;
schmuck                                                         		b) Gehwege durch Tiere verunreinigen zu lassen;
Anlass					Wert                                                 		c) Steine, Bauschutt, Holz, Schrott, Gerümpel, Verpackun-
Geburt					 5,00 €                                                     gen, Behältnisse sowie Eis und Schnee
Geburtstagsjubiläen			                5,00 €                    			 1. auf öffentlichen Straßen abzuladen, abzustellen oder
25. Hochzeitstag			Karte                                                 zu lagern,
Hochzeitsjubiläen (50, 60, 65 Jahre) 50,00 €
                                                                			 2. neben öffentlichen Straßen abzuladen, abzustellen
Grabschmuck				70,00 €
                                                                         oder zu lagern, wenn dadurch die Straßen verunrei-
                                                                         nigt werden können,
   Verordnung über die Reinhaltung und                          			 3. in Abflussrinnen, Kanaleinlaufschächte, Durchlässe
                                                                         oder offene Abzugsgräben der öffentlichen Straßen
 Reinigung der öffentlichen Straßen und die                              zu schütten oder einzubringen.
    Sicherung der Gehbahnen im Winter                           (3) Das Abfallrecht bleibt unberührt.
      (Reinigungs- und Sicherungsverordnung)                                 Reinigung der öffentlichen Straßen
Aufgrund des Art. 51 Abs. 4 und 5 des Bayerischen Straßen-                                     §4
und Wegegesetzes (BayStrWG) in der Fassung der Bekannt-                                Reinigungspflicht
machung vom 5. Oktober 1981 (BayRS 91-1-I), zuletzt geän-       (1) Zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Reinlichkeit haben
dert durch § 1 des Gesetzes vom 23. Dezember 2020 (GVBl.            die Eigentümer und die zur Nutzung dinglich Berechtigten
S. 683), erlässt die Gemeinde Gaukönigshofen folgende Ver-          von Grundstücken, die innerhalb der geschlossenen Orts-
ordnung:                                                            lage an die im Straßenreinigungsver-
                   Allgemeine Vorschriften                      		zeichnis (Anlage) aufgeführten öffentlichen Straßen an-
                                                                    grenzen (Vorderlieger) oder über diese öffentlichen Straßen
                              §1                                    mittelbar erschlossen werden (Hinterlieger), die in § 6 be-
                    Inhalt der Verordnung                           stimmten Reinigungsflächen gemeinsam auf eigene Kosten
Diese Verordnung regelt Inhalt und Umfang der Reinhaltungs-,
                                                                    zu reinigen. Grundstücke werden über diejenigen Straßen
Reinigungs- und Sicherungspflichten auf den öffentlichen
Straßen in der Gemeinde Gaukönigshofen.                             mittelbar erschlossen, zu denen über dazwischenliegende
                                                                    Grundstücke in rechtlich zulässiger Weise Zugang oder Zu-
                              §2                                    fahrt genommen werden darf.
                   Begriffsbestimmungen                         (2) Grenzt ein Grundstück an mehrere im Straßenreinigungs-
Öffentliche Straßen, Gehbahnen, geschlossene Ortslage               verzeichnis (Anlage) aufgeführte öffentliche Straßen an
(1) Öffentliche Straßen im Sinne dieser Verordnung sind alle        oder wird es über mehrere derartige Straßen mittelbar er-
    dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wege und
    Plätze mit ihren Bestandteilen im Sinne des Art. 2 Nr. 1        schlossen oder grenzt es an eine derartige Straße an,
    BayStrWG oder des § 1 Abs. 4 Nr. 1 des Bundesfern-              während es über eine andere mittelbar erschlossen wird,
    straßengesetzes (FStrG) in der jeweiligen Fassung. Hierzu       so besteht die Verpflichtung für jede dieser Straßen.
    gehören insbesondere die Fahrbahnen, die Trenn-, Sei-       (3) Die Vorderlieger brauchen eine öffentliche Straße nicht zu
    ten-, Rand- und Sicherheitsstreifen, die Geh- und Rad-          reinigen, zu der sie aus tatsächlichen oder aus rechtlichen
    wege, die gemeinsamen Geh- und Radwege und die der              Gründen keinen Zugang und keine Zufahrt nehmen kön-
    Straße dienenden Gräben, Böschungen, Stützmauern und            nen und die von ihrem Grundstück aus nur unerheblich
    Grünstreifen. Die Bundesautobahnen sind keine öffentli-         verschmutzt werden kann.
    chen Straßen im Sinne dieser Verordnung.                    (4) Keine Reinigungspflicht trifft ferner die Vorder- oder Hin-
(2) Gehbahnen sind                                                  terlieger, deren Grundstücke einem öffentlichen Verkehr
		a) die für den Fußgängerverkehr bestimmten, befestigten           gewidmet sind, soweit auf diesen Grundstücken keine Ge-
        und abgegrenzten Teile der öffentlichen Straßen (ins-       bäude stehen.
        besondere Gehwege sowie gemeinsame Geh- und             (5) Zur Nutzung dinglich Berechtigte im Sinne des Absatzes
        Radwege) und die selbstständigen Gehwege sowie die          1 sind die Erbbauberechtigten, die Nießbraucher, die
        selbstständigen gemeinsamen Geh- und Radwege                Dauerwohn- und Dauernutzungsberechtigten und die In-
		oder                                                              haber eines Wohnungsrechtes nach § 1093 BGB.
iteinander
                                                                                                                 Nummer 4
                                                                                                      Samstag, 3. April 2021    7
                              §5                                     beiten zu erbringen haben, beantragen. Unterscheiden
                      Reinigungsarbeiten                             sich die Grundstücke der einander zugeordneten Vorder-
Zur Erfüllung ihrer Reinigungspflicht haben die Vorder- und          und Hinterlieger hinsichtlich der Flächen wesentlich, kann
Hinterlieger die im Straßenreinigungsverzeichnis (Anlage) auf-       die Entscheidung beantragt werden, dass die Arbeiten
geführten öffentlichen Straßen, und zwar innerhalb der in § 6        nicht in gleichen Zeitabständen zu erbringen sind, sondern
genannten Reinigungsflächen, zu reinigen.                            dass die Zeitabschnitte in demselben Verhältnis zueinan-
Sie haben dabei die Gehwege, die gemeinsamen Geh- und                derstehen, wie die Grundstücksflächen.
Radwege, die Radwege und die innerhalb der Reinigungsflä-
chen befindlichen Teile der Fahrbahn (einschließlich der Park-    Sicherung der Gehbahnen im Winter
streifen) nach Bedarf                                                                           §9
a) zu kehren und den Kehricht, Schlamm und sonstigen Unrat                              Sicherungspflicht
    zu entfernen (soweit eine Entsorgung in üblichen Haus-        (1) Zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Ei-
    mülltonnen für Biomüll, Papier oder Restmüll oder in Wert-
                                                                      gentum oder Besitz haben die Vorder- und Hinterlieger die
    stoffcontainern möglich ist); entsprechendes gilt für die
                                                                      in § 11 bestimmten Abschnitte der Gehbahnen (Siche-
    Entfernung von Unrat auf den Grünstreifen.
		Im Herbst sind die Reinigungsarbeiten bei Laubfall, soweit          rungsfläche) der öffentlichen Straßen, die an ihr Grund-
    durch das Laub – insbesondere bei feuchter Witterung – die        stück angrenzen oder ihr Grundstück mittelbar erschlie-
    Situation als verkehrsgefährdend einzustufen ist, ebenfalls       ßen, auf eigene Kosten in sicherem Zustand zu erhalten.
    durchzuführen.                                                (2) § 4 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 bis 5, §§ 7 und 8 gelten sinnge-
b) von Gras und Unkraut sowie Moos und Anflug von sonsti-             mäß. Die Sicherungspflicht besteht für alle öffentlichen
    gen Pflanzen zu befreien, soweit es aus Ritzen und Rissen         Straßen (§ 2 Abs. 1) innerhalb der geschlossenen Ortslage
    im Straßenkörper wächst.                                          (§ 2 Abs. 3) auch wenn diese nicht im Straßenreinigungs-
c)		insbesondere nach einem Unwetter sowie bei Tauwetter,             verzeichnis (Anlage) aufgeführt sind.
    die Abflussrinnen und Kanaleinläufe[1] freizumachen, so-                                   § 10
    weit diese innerhalb der Reinigungsfläche (§ 6) liegen.                            Sicherungsarbeiten
                              §6                                  (1) Die Vorder- und Hinterlieger haben die Sicherungsfläche
                       Reinigungsfläche                               an Werktagen ab 7.00 Uhr und an Sonn- und gesetzlichen
(1) Die Reinigungsfläche ist der Teil der öffentlichen Straßen,
                                                                      Feiertagen ab 8.00 Uhr von Schnee zu räumen und bei
    der zwischen der gemeinsamen Grenze des Vorderlieger-
                                                                      Schnee-, Reif- oder Eisglätte mit geeigneten abstumpfen-
    grundstücks mit dem Straßengrundstück,
		und                                                                 den Stoffen (z. B. Sand, Splitt), nicht jedoch mit Tausalz
		a) bei Straßen der Gruppe A des Straßenreinigungsver-               oder ätzenden Mitteln zu bestreuen oder das Eis zu be-
        zeichnisses (Anlage) der Fläche außerhalb der Fahr-           seitigen. Bei besonderer Glättegefahr (z. B. an Treppen
        bahn,                                                         oder starken Steigungen) ist das Streuen von Tausalz zu-
		b) bei Straßen der Gruppe B des Straßenreinigungsver-               lässig. Diese Sicherungsmaßnahmen sind bis 20.00 Uhr
        zeichnisses (Anlage) einer parallel zum Fahrbahnrand          so oft zu wiederholen, wie es zur Verhütung von Gefahren
        in einem Abstand von 0,5 m verlaufenden Linie inner-          für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz erforderlich
        halb der Fahrbahn,                                            ist.
		c) bei Straßen der Gruppe C des Straßenreinigungsver-           (2) Der geräumte Schnee oder die Eisreste (Räumgut) sind
        zeichnisses (Anlage) der Fahrbahnmitte bzw. der Stra-         neben der Gehbahn so zu lagern, dass der Verkehr nicht
        ßenmitte                                                      gefährdet oder erschwert wird. Abflussrinnen, Hydranten,
		liegt, wobei Anfang und Ende der Reinigungsfläche vor               Kanaleinlaufschächte und Fußgängerüberwege sind bei
    einem Grundstück jeweils durch die von den Grundstücks-           der Räumung freizuhalten.
    grenzen aus senkrecht zur Straße gezogenen Linien be-
    stimmt werden.                                                                             § 11
(2) Bei einem Eckgrundstück gilt Absatz 1 entsprechend für                               Sicherungsfläche
    jede öffentliche Straße, an die das Grundstück angrenzt,      (1) Sicherungsfläche ist die vor dem Vorderliegergrundstück
    einschließlich der gegebenenfalls in einer Straßenkreu-           innerhalb der in § 6 genannten Reinigungsfläche liegende
    zung liegenden Flächen.                                           Gehbahn nach § 2 Abs. 2.
                                                                  (2) § 6 Abs. 2 gilt sinngemäß.
                                §7
   Gemeinsame Reinigungspflicht der Vorder- und Hin-                                   Schlussbestimmungen
                           terlieger                                                            § 12
(1) Die Vorderlieger tragen gemeinsam mit den ihnen zuge-                   Befreiung und abweichende Regelungen
    ordneten Hinterliegern die Reinigungspflicht für ihre Rei-    (1) Befreiungen vom Verbot der Straßenverunreinigung nach
    nigungsflächen. Sie bleiben auch dann gemeinsam ver-              § 3 gewährt die Gemeinde, wenn der Antragsteller die
    antwortlich, wenn sie sich zur Erfüllung ihrer Pflichten          unverzügliche Reinigung besorgt.
    anderer Personen oder Unternehmer bedienen; das Glei-         (2) Für Vorder- und Hinterlieger, die an die gemeindliche Stra-
    che gilt auch für den Fall, dass zwischen Vorder- und Hin-        ßenreinigungsanstalt angeschlossen sind, erfüllt die Ge-
    terliegern Vereinbarungen nach § 8 (Aufteilung der Reini-         meinde für die angeschlossenen Teile der Reinigungsflä-
    gungsarbeiten) abgeschlossen sind.                                chen die in § 5 aufgeführten Reinigungsarbeiten nach
(2) Ein Hinterlieger ist dem Vorderlieger zugeordnet, über            Maßgabe der Straßenreinigungssatzung.
    dessen Grundstück er Zugang oder Zufahrt zu derselben         (3) In Fällen, in denen die Vorschriften dieser Verordnung zu
    öffentlichen Straße nehmen darf, an die auch das Vor-             einer erheblichen unbilligen Härte führen würden, die dem
    derliegergrundstück angrenzt.                                     Betroffenen auch unter Berücksichtigung der öffentlichen
                               §8                                     Belange und der Interessen der übrigen Vorder- und Hin-
    Aufteilung der Reinigungsarbeiten bei Vorder- und                 terlieger nicht zugemutet werden kann, spricht die Gemein-
                         Hinterliegern                                de auf Antrag durch Bescheid eine Befreiung aus oder trifft
(1) Es bleibt den Vorder- und Hinterliegern überlassen, die           unbeschadet des § 8 Abs. 2 sonst eine angemessene Re-
    Aufteilung der auf sie treffenden Arbeiten untereinander          gelung. Eine solche Regelung hat die Gemeinde auch zu
    durch Vereinbarung zu regeln.                                     treffen in Fällen, in denen nach dieser Verordnung auf
(2) Kommt eine Vereinbarung nicht zustande, so kann jeder             Vorder- und Hinterlieger keine Verpflichtung trifft. Die Ent-
    Vorder- oder Hinterlieger eine Entscheidung der Gemeinde          scheidung kann befristet, unter Bedingungen, Auflagen
    über die Reihenfolge und die Zeitdauer, in der sie ihre Ar-       oder Widerrufsvorbehalt erteilt werden.
Kommunales Kostenverzeichnis (KommKVz)

                                                                                    Tarif- Tarif- Gegenstand                                                      Gebühr
                                                                                    gruppe Nr.                                                                    Euro

8           Nummer 4
            Samstag, 3. April 2021
                                                                                 iteinander
                                                                                    0               Allgemeine Verwaltung
                                                                                    00                    Kommunales
                                                                                                    Allgemeine           Kostenverzeichnis (KommKVz)
                                                                                                               Amtshandlungen
                                                                                                  Vorschriften der Tarifgruppen 01–8 des Kostenver-
                                § 13                                                Tarif- Tarif- zeichnisses
                                                                                                  Gegenstandgehen den Vorschriften der Tarifgrup- Gebühr
                      Ordnungswidrigkeiten                                          gruppe Nr. pe 00 vor.                                           Euro
Gemäß Art. 66 Nr. 5 BayStrWG kann mit einer Geldbuße bis
zu eintausend Euro belegt werden, wer vorsätzlich oder fahr-                        0      000    Anordnungen    für den
                                                                                                  Allgemeine Verwaltung   Einzelfall                15 bis 600 €
lässig                                                                                       001 Beglaubigungen:
                                                                                                                         1)

1. 		entgegen § 3 eine öffentliche Straße verunreinigt oder ver-                    00           Allgemeine Amtshandlungen
                                                                                                 Beglaubigungen     von Abschriften,
                                                                                                                                 01–8Fotokopien und
     unreinigen lässt,                                                                           Vorschriften der Tarifgruppen        des Kostenver-
                                                                                                 dgl. von eigenen,   dem eigenen  Wirkungskreis  zuzu-
2. 		die ihm nach den §§ 4 und 5 obliegende Reinigungspflicht                                    zeichnisses 2)gehen den Vorschriften der Tarifgrup-
                                                                                                 rechnenden Urkunden
     nicht erfüllt,                                                                              pe 00 vor.
3. 		entgegen den §§ 9 und 10 die Gehbahnen nicht oder nicht                                     1. wenn die zu beglaubigenden Abschriften, Foto-                 0,75 € je angefangene Seite bis zu der
     rechtzeitig sichert.                                                                    000 Anordnungen für den Einzelfall                                   15 bis 600 €
                                                                                                      kopien und dgl. nicht von der Gemeinde selbst               für die Erteilung des Originals vorge-
                                                                                                                      1)
                                § 14                                                         001 Beglaubigungen:
                                                                                                      hergestellt sind                                            sehenen Gebühr, mindestens 5 €
                            Inkrafttreten                                                           2.Beglaubigungen    von Abschriften, Abschriften,
                                                                                                         wenn die zu beglaubigenden      Fotokopien und
                                                                                                                                                      Foto- 5 € im Einzelfall
(1) Diese Verordnung tritt am 15.04.2021 in Kraft.                                                  dgl. kopien
                                                                                                          von eigenen,
                                                                                                                 und     dem
                                                                                                                      dgl.   eigenen
                                                                                                                           von der    Wirkungskreis
                                                                                                                                   Gemeinde   selbst   zuzu- Werden mehrere Abschriften, Fotoko-
                                                                                                                                                      her-
(2) Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Reinhaltung, Rei-                                    rechnenden
                                                                                                                  2)
                                                                                                                     Urkunden
                                                                                                         gestellt sind                                       pien und dgl. gleichzeitig beglaubigt,
     nigung und Sicherung der öffentlichen Straßen vom
     02.05.2011 außer Kraft.                                                                        1. wenn die zu beglaubigenden Abschriften, Foto- kann    0,75 €dieje Gebühr pro Beglaubigung
                                                                                                                                                                         angefangene              auf
                                                                                                                                                                                     Seite bis zu der
                                                                                                         kopien und dgl. nicht von der Gemeinde selbst die       Hälfte
                                                                                                                                                             für die      ermäßigt
                                                                                                                                                                     Erteilung deswerden.
                                                                                                                                                                                   Originals vorge-
Gaukönigshofen, den 09.03.2021                                                                        hergestellt sind
                                                                                             002 Bescheinigungen:                                                 sehenen Gebühr, mindestens 5 €
Gemeinde Gaukönigshofen                                                                          1.2. Erteilung                                                   kostenfrei (vgl. Bekanntmachung vom
                                                                                                                                                                  5 € im Einzelfall
                                                                                                      wenn die einer   BescheinigungAbschriften,
                                                                                                                 zu beglaubigenden   über steuerlich
                                                                                                                                                 Foto-
gez. Johannes Menth                                                                                                                                               2.Werden
                                                                                                                                                                     Augustmehrere
                                                                                                                                                                             2000, AllMBl  S. 571)Fotoko-
                                                                                                      absetzbare   Spenden
                                                                                                      kopien und dgl.   von der Gemeinde selbst her-                                 Abschriften,
1. Bürgermeister
                                                                                                      gestellt sind                                               pien und dgl. gleichzeitig beglaubigt,
                                                                                                 2. Erteilung    einer sonstigen Bescheinigung                    5 bis 75 €
[1] (§
     5 Satz 2 Buchstabe c)                                                                                                                                        kann die Gebühr pro Beglaubigung auf
Die Gitter und Eimer sind dabei nicht herauszunehmen. Es ist                                 003 Einsicht in Akten und amtliche Bücher:                           die Hälfte ermäßigt werden.
lediglich oberflächlich der Einlauf (das Gitter) von Laub, an-                               002 Einsicht     in Akten und Bücher, soweit diese nicht in
                                                                                                 Bescheinigungen:                                                 0,75 € je Akte oder Buch, mindestens
geschwemmten Zweigen u. ä. sowie von Schnee und Eis zu                                           einem      gebührenpflichtigen    Verfahren                      5kostenfrei
                                                                                                                                                                     €
befreien.                                                                                        1. Erteilung       einer Bescheinigung     übergewährt   wird.
                                                                                                                                                  steuerlich                  (vgl. Bekanntmachung vom
                                                                                                        absetzbare
                                                                                                 Die Gebühr           Spenden
                                                                                                                  erhöht  sich um die Hälfte, wenn seit           2. August 2000, AllMBl S. 571)
                                                                                                 dem Abschluss der Akten oder Bücher mehr als                     5 bis 75 €
                                                                                                 2. Erteilung einer sonstigen Bescheinigung
Satzung über die Erhebung von Verwaltungs-                                                       zehn Jahre vergangen sind. Gebührenfrei ist die
                                                                                             003 Einsicht
                                                                                                 EinsichtininRechtsvorschriften,
                                                                                                                  Akten und amtliche       Bücher:
                                                                                                                                       Flächennutzungsplä-
kosten für Amtshandlungen im eigenen
                                                                                                 ne und ähnliche für die Unterrichtung der Öffentlich-            0,75 € je Akte oder Buch, mindestens
Wirkungskreis der Gemeinde Gaukönigshofen                                                        Einsicht in Akten und Bücher, soweit diese nicht in
                                                                                                 keit bestimmte Schriftstücke oder Pläne.
                                                                                                 einem gebührenpflichtigen Verfahren gewährt wird.                5€
                                – Kostensatzung –                                            004 Fristverlängerungen:
                                                                                                 Die Gebühr erhöht sich um die Hälfte, wenn seit
Die Gemeinde Gaukönigshofen erlässt aufgrund von Art. 20                                         1.demVerlängerungen        einer oder
                                                                                                          Abschluss der Akten     Frist,Bücher
                                                                                                                                         deren Ablauf
                                                                                                                                                 mehr alseinen    10–25 % der für die Genehmigung,
des Kostengesetzes und Art. 23 der Gemeindeordnung fol-                                          zehnneuenJahreAntrag    auf Erteilung
                                                                                                                  vergangen              einer gebühren-
                                                                                                                               sind. Gebührenfrei    ist die      Erlaubnis oder Bewilligung vorgesehe-
gende Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten im                                                pflichtigen
                                                                                                 Einsicht            Genehmigung, Erlaubnis
                                                                                                              in Rechtsvorschriften,               oder Bewil-
                                                                                                                                        Flächennutzungsplä-       nen Gebühr, mindestens 5 €
eigenen Wirkungskreis:                                                                           ne und ligung   erforderlich
                                                                                                             ähnliche  für diemachen    würde der Öffentlich-
                                                                                                                                Unterrichtung
                             §1
Die Gemeinde Gaukönigshofen erhebt für Tätigkeiten im eige-                                      2.keit Fristverlängerung
                                                                                                        bestimmte Schriftstücke      oder Fällen
                                                                                                                              in anderen   Pläne.                 5 bis 60 €
nen Wirkungskreis, die sie in Ausübung hoheitlicher Gewalt                                 004 Zweitschriften:
                                                                                           005    Fristverlängerungen:
vornimmt (Amtshandlungen), Kosten (Gebühren und Auslagen).                                        1.Erteilung
                                                                                                        Verlängerungen    einer Frist, deren Ablauf einen         10–25 %
                                                                                                                                                                  10–50    % der
                                                                                                                                                                             der für
                                                                                                                                                                                 für die
                                                                                                                                                                                     die Erstschrift
                                                                                                                                                                                         Genehmigung, vorge-
                                                                                                              einer Zweitschrift
                             §2                                                                         neuen Antrag auf Erteilung einer gebühren-                ErlaubnisGebühr,
                                                                                                                                                                  sehenen     oder Bewilligung  vorgesehe-
                                                                                                                                                                                       mindestens    15 €.
Die Höhe der Gebühren bemisst sich nach dem Kostenver-                                                  pflichtigen Genehmigung, Erlaubnis oder Bewil-            nendieGebühr,
                                                                                                                                                                  Ist            mindestens
                                                                                                                                                                          Erteilung           5 € gebüh-
                                                                                                                                                                                     der Erstschrift
zeichnis (Kommunales Kostenverzeichnis, KommKVz), das                                                   ligung erforderlich machen würde                          renfrei, beträgt die Gebühr 0,50 € je
Anlage zu dieser Satzung ist. Für Amtshandlungen, die nicht                         Tarif- Tarif- Gegenstand                                                       Gebühr Seite, mindestens aber
                                                                                                                                                                  angefangene
im Kostenverzeichnis enthalten sind, wird eine Gebühr erho-                         gruppe Nr. 2. Fristverlängerung in anderen Fällen                             5Euro
                                                                                                                                                                     bis 60 €
                                                                                                                                                                  15   €.
ben, die nach im Kostenverzeichnis bewerteten vergleichba-                                 005 Niederschriften:
                                                                                           006    Zweitschriften:                                                  7,50 bis 75 €
ren Amtshandlungen zu bemessen ist. Fehlt eine vergleich-
bare Amtshandlung, beträgt die Gebühr fünf bis                                                      Erteilung einer Zweitschrift                                  10–50
                                                                                                                                                                   für jede%angefangene
                                                                                                                                                                             der für die Erstschrift
                                                                                                                                                                                           Stunde vorge-
fünfundzwanzigtausend Euro.                                                                                                                                       sehenen Gebühr, mindestens 15 €.
                                                                                                    Besondere Amtshandlungen                                      Ist die Erteilung der Erstschrift gebüh-
                             §3
Diese Satzung tritt am 15.04.2021 in Kraft. (Gleichzeitig tritt                     02              Hauptverwaltung                                               renfrei, beträgt die Gebühr 0,50 € je
die Satzung vom 18.04.1991 außer Kraft.)                                                                                                                          angefangene Seite, mindestens aber
                                                                                             020 Kommunalgesetze                                                  15 €.
Gaukönigshofen, den 09.03.2021
Gemeinde Gaukönigshofen                                                                             1. Genehmigung zur Führung kommunaler Wap- 10 bis 2.500 €, soweit nicht kostenfrei
gez. Johannes Menth                                                                                    pen und Fahnen (Art. 4 Abs. 3 GO, Art. 3 Abs. 3
1. Bürgermeister                                                                                       LKrO, Art. 3 Abs. 3 BezO)
                                                                                                    2. Amtshandlungen bei der Durchführung von Bür- kostenfrei in Analogie zu Art. 3 Abs. 1
         Anlage zu §2 I der Satzung für Amtshandlungen                                                 gerbegehren und Bürgerentscheiden (Art. 18a Nr. 12 KG
                   im eigenen
                Kommunales       Wirkungskreis
                           Kostenverzeichnis (KommKVz)                                                 GO, Art. 12a LKrO)
          Kommunales Kostenverzeichnis (KommKVz)
                                                                                             021 Amtshandlungen im Vollstreckungsverfahren
Tarif- Tarif- Gegenstand                                          Gebühr
gruppe Nr.                                                        Euro                              1. Androhung von Zwangsmitteln (Art. 36 VwZVG), 12,50 bis 150 €
                                                                                                       soweit sie nicht mit dem Verwaltungsakt ver-
0             Allgemeine Verwaltung                                                                    bunden ist, durch den die Handlung, Duldung
00            Allgemeine Amtshandlungen                                                                oder Unterlassung aufgegeben wird
              Vorschriften der Tarifgruppen 01–8 des Kostenver-                                     2. Anwendung der Zwangsmittel Ersatzvornahme 50 bis 2.500 €
              zeichnisses gehen den Vorschriften der Tarifgrup-                                        (Art. 32, 35 VwZVG) oder unmittelbarer Zwang
              pe 00 vor.                                                                               (Art. 34, 35 VwZVG)
         000 Anordnungen für den Einzelfall                       15 bis 600 €                      3. Pfändungsbeschluss gemäß Art. 26 Abs. 5                    1 Pfändungsgebühr nach § 339 Abs. 4
                               1)                                                                      VwZVG                                                      Abgabenordnung (AO 1977)
         001 Beglaubigungen:
                                                                                                    4. Entscheidung über unzulässige oder unbegrün-
GO, Art. 12a LKrO)
                                                                                                                          62             Zweckentfremdung von Wohnraum
         021 Amtshandlungen im Vollstreckungsverfahren
                                                                                                                                  620 Genehmigung nach Art. 3 des Gesetzes über die                  50 bis 2.500 €
                1. Androhung von Zwangsmitteln (Art. 36 VwZVG), 12,50 bis 150 €
                                                                                                                                      Zweckentfremdung von Wohnraum
                   soweit sie nicht mit dem Verwaltungsakt ver-
                   bunden ist, durch den die Handlung, Duldung
                   oderKommunales
                        Unterlassung aufgegeben   wird                                                        iteinander  63                                                    Samstag, 3. April 2021
                                                                                                                                         Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wege-
                                                                                                                                                                                                               Nummer 4
                                                                                                                                                                                                                                           9
                                          Kostenverzeichnis     (KommKVz)                                                                gesetzes (BayStrWG)
              2. Anwendung der Zwangsmittel Ersatzvornahme 50 bis 2.500 €                                                        630 Erlaubnis für Sondernutzungen an gemeindlichen                  10 bis 150 €
                  (Art. 32, 35 VwZVG) oder unmittelbarer Zwang Gebühr
Tarif- Tarif- Gegenstand                                                                                                                Straßen, Wegen und Plätzen (Art. 18, 19 und 22a
                                                                                                                          Tarif- Tarif- Gegenstand                                                   Gebühr
gruppe Nr.        (Art. 34, 35 VwZVG)                                       Euro                                          gruppe Nr. BayStrWG)                                                       Euro
0             3.  Pfändungsbeschluss
              Allgemeine Verwaltung          gemäß   Art.  26  Abs.  5     1  Pfändungsgebühr nach § 339 Abs. 4                   631 Feuerbeschau
                                                                                                                                      Anordnung nach Art. 18a Abs. 1 Satz 1 BayStrWG                 10 bis 600 €
                  VwZVG                                                    Abgabenordnung (AO 1977)                       12
00            Allgemeine Amtshandlungen                                                                                           632 Ersatzvornahme(§nach
                                                                                                                                  120 Feuerbeschau          3 Abs.Art.2 der
                                                                                                                                                                        18aVerordnung
                                                                                                                                                                            Abs. 1 Satz über
                                                                                                                                                                                        2 die        50 bis 2.500 €
              4. Entscheidung über unzulässige oder unbegrün-                                                                         BayStrWG – FBV)
              Vorschriften     der Tarifgruppen
                  dete Einwendungen        gegen01–8    des Kostenver-
                                                  die Vollstreckung,                                                                  Feuerbeschau
              zeichnisses     gehen   den  Vorschriften   der Tarifgrup-                                                          633 1.Bescheid                                                     kostenfrei nach
                                                                                                                                                                                                                nach Art.
                                                                                                                                                                                                                     Art. 33 Abs.
                                                                                                                                                                                                                             Abs. 11 Nr.
                                                                                                                                                                                                                                     Nr. 22 KG
                                                                                                                                                                                                                                            KG
                  die den zu vollstreckenden Anspruch            betreffen                                                                  wennüber
                                                                                                                                                   keinedieoder
                                                                                                                                                             Umlegung      des Aufwands
                                                                                                                                                                nur geringfügige    Mängelausfest-
                                                                                                                                                                                               der   kostenfrei
              pe 00
                  (Art.vor.21 VwZVG)                                                                                                  Baulast   für öffentliche
                                                                                                                                            gestellt werden Feld- und Waldwege auf die
       000 4.0Anordnungen        für den Einzelfall                         15 %
                                                                               bisder
                                                                                   600Pfändungsgebühr
                                                                                       €                                              Beteiligten (Art. 54 Abs. 3 Satz 1, Abs. 4 Satz 2
                  bei Geldansprüchen                                       50                          nach                           2. wenn erhebliche Mängel festgestellt werden                  15 bis 1.000 €
                                                                                                                                      BayStrWG)
       001 Beglaubigungen:
                                    1)                                     § 339 Abs. 4 AO 1977, mindestens
                                                                                                                                  121 Übertragung der Durchführung der Feuerbeschau                  kostenfrei nach Art. 3 Abs. 1 Nr. 2 KG
                                                                           10 €                                           67          Straßenreinigungs-       und Sicherungsverordnung
              Beglaubigungen von Abschriften, Fotokopien und                                                                          auf  Betriebe und sonstige       Einrichtungen, für die
                   von eigenen, dem eigenen Wirkungskreis zuzu- 12,50 bis 200 €
              dgl. sonst
              4.1                                                                                                                     nach   Art. 15 BayFwG     Werkfeuerwehren
                                                                                                                                  670 Befreiung von in der Verordnung                 bestehen
                                                                                                                                                                              festgelegten  Ver-     10 bis 375 €
                              2)
              rechnenden Urkunden                                                                                                     (§  3 Abs. 4 FBV)
                                                                                                                                      boten
03            Finanzverwaltung
              1. wenn die zu beglaubigenden Abschriften,      3)
                                                                     Foto- 0,75 € je angefangene Seite bis zu der         Tarif- Tarif-
                                                                                                                                 671 Gegenstand
                                                                                                                                 122    Anordnung    zur Beseitigung
                                                                                                                                        Befreiung oder                von MängelnRegelung
                                                                                                                                                         sonstige angemessene      (§ 6 FBV)         Gebühr
                                                                                                                                                                                                     15
                                                                                                                                                                                                     10 bis 1.000
                                                                                                                                                                                                            75 € €
       030 Mitteilung
                   kopienvon undBesteuerungsgrundlagen
                                  dgl. nicht von der Gemeinde selbst für die Erteilung des Originals vorge-               gruppe Nr. wegen unbilliger Härte                                          Euro
                   hergestelltrückständiger
                                 sind                                                                                     6             Bau- und Wohnungswesen, Verkehr
       031 Anmahnung                          Beträge
                                                       4)
                                                                           5sehenen
                                                                              bis 150 Gebühr,
                                                                                      €       mindestens 5 €
                                                                                                                          7             Öffentliche Einrichtungen, Wirtschaftsförderung
                                                                                                                                                                                    7)
1               2. wenn die zu beglaubigenden Abschriften, Foto- 5 € im Einzelfall
                Öffentliche Sicherheit und Ordnung                                                                        61            Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)
                                                                                                                                                                         8)
                    kopien und dgl. von der Gemeinde selbst her- Werden mehrere Abschriften, Fotoko-                      70            Allgemeine Amtshandlungen
                                                                    pien und dgl. gleichzeitig beglaubigt,                       610 Ausübung des Vorkaufsrechts (§ 28 Abs. 2 Satz 1,                kostenfrei nach Art. 3 Abs. 1 Nr. 2 KG
11                  gestellt sind
                Erlaubnisse,   Ausnahmebewilligungen                                                                             700 Befreiung     vom Anschluss- und/oder Benutzungs-               10 bis 400 €
                                                                    kann die Gebühr pro Beglaubigung auf                                §§ 24 ff. BauGB)
                (insbesondere im Vollzug des LStVG, des Bay-                                                                            zwang
                                                                    die Hälfte ermäßigt werden.                                  611 Herabsetzung des Verkaufspreises auf den Ver-                   kostenfrei nach Art. 3 Abs. 1 Nr. 2 KG
                ImSchG und der aufgrund dieser Gesetze ergange-                                                                  701 Erlaubnis
                                                                                                                                        kehrswert oder
                                                                                                                                                   (§ 28Ausnahmebewilligung
                                                                                                                                                          Abs. 3 BauGB)         aufgrund einer       10 bis 1.250 €
         002    Bescheinigungen:
                nen  Verordnungen)
                                     5)
                                                                                                                                        Satzung
                                                                    kostenfrei                                                   612 Gebote nach §§ 176 bis 179 BauGB                                kostenfrei nach Art. 3 Abs. 1 Nr. 2 KG
       110      Erteilung einereiner
                1.  Erteilung        Bescheinigung
                                Erlaubnis          über steuerlich 15
                                           oder Ausnahmebewilligung    bis 1.250(vgl.€ Bekanntmachung vom                        702 Nachträgliche Auflagen, Rücknahme beziehungs-                   10 bis 600 €
Tarif- Tarif-       absetzbare
                Gegenstand       Spenden                            Gebühr 2000, AllMBl S. 571)
                                                                    2. August                                                    613 weise
                                                                                                                                        Erteilung einer Genehmigung
                                                                                                                                               Widerruf  einer Erlaubnisnach
                                                                                                                                                                         oder§§Ausnahmebe-
                                                                                                                                                                                 172 ff.             15 bis 1.000 €
       111      Nachträgliche Auflagen, Zurücknahme oder Wider- Euro15 bis 600 €
gruppe Nr.      2. einer
                    Erteilung  einer oder
                                     sonstigen Bescheinigung 6)     5 bis 75 €                                                          BauGB imnach
                                                                                                                                        willigung   Vollzug  einer701
                                                                                                                                                        Tarif-Nr.  Erhaltungssatzung
                                                                                                                                                                     9)
                ruf      Erlaubnis        Ausnahmebewilligung
12       003    Einsicht in Akten und amtliche Bücher:
                Feuerbeschau                                                                                                      614 Anordnung
                                                                                                                                  703 Versagung einer  Genehmigung
                                                                                                                                                  zur Erfüllung        nach §§ 172 ff.
                                                                                                                                                                einer satzungsmäßigen                kostenfrei
                                                                                                                                                                                                     10 bis 600 €
                                                                                                                                      BauGB
                                                                                                                                      Verpflichtung
             Einsicht in Akten(§ und
         120 Feuerbeschau            Bücher,
                                 3 Abs. 2 der soweit diese über
                                              Verordnung         in 0,75 € je Akte oder Buch, mindestens
                                                           nichtdie
                             – FBV) Verfahren gewährt wird. 5 €
             einem gebührenpflichtigen
             Feuerbeschau                                                                                                         615 Bestätigung der Gemeinde, dass das Bauvorhaben                 kostenfrei nach Art. 3 Abs. 1 Nr. 3 KG
                                                                                                                                      Besondere Amtshandlungen
                                                                                                                                      nicht im Gebiet einer Erhaltungssatzung liegt
             1.Die Gebühr    erhöht
                    wenn keine       sichnurumgeringfügige
                                  oder          die Hälfte, wenn
                                                            Mängelseitfest-   kostenfrei nach Art. 3 Abs. 1 Nr. 2 KG      73          Marktwesen (§ 69 GewO)
             dem gestellt
                     Abschluss   der Akten oder Bücher mehr als
                             werden                                                                                       62          Zweckentfremdung von Wohnraum
             2.zehnwenn
                     Jahreerhebliche
                            vergangenMängel
                                          sind. Gebührenfrei    ist die
                                                  festgestellt werden         15 bis 1.000 €                                      730 Zuweisung, Ausnahmebewilligung
                                                                                                                                  620 Genehmigung nach Art. 3 des Gesetzes über die
                                                                                                                                                                                                     10 bis 150 €
                                                                                                                                                                                                     50 bis 2.500 €
             Einsicht in Rechtsvorschriften, Flächennutzungsplä-                                                                  731 Nachträgliche Auflagen,  Zurücknahme einer Zuwei-              10 bis 150 €
         121 Übertragung      der für
                                  Durchführung      der Feuerbeschau          kostenfrei nach Art. 3 Abs. 1 Nr. 2 KG                  Zweckentfremdung    von Wohnraum
             ne und ähnliche          die Unterrichtung    der Öffentlich-                                                                                            10)
             auf                                                                                                                      sung oder Ausnahmebewilligung
             keitBetriebe
                   bestimmte undSchriftstücke
                                   sonstige Einrichtungen,
                                                 oder Pläne. für die                                                      63          Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wege-
             nach Art. 15 BayFwG Werkfeuerwehren bestehen                                                                 75          Bestattungswesen     (Friedhof)
         004 (§Fristverlängerungen:                                                                                                   gesetzes (BayStrWG)
                 3 Abs. 4 FBV)
             1. Verlängerungen einer Frist, deren Ablauf einen                10–25 % der für die Genehmigung,                    750
                                                                                                                                  630 Genehmigung     zur Vornahme gewerblicher
                                                                                                                                      Erlaubnis für Sondernutzungen                  Arbeiten
                                                                                                                                                                           an gemeindlichen          10 bis 600
                                                                                                                                                                                                            150 €
         122 Anordnung      zur Beseitigung
                   neuen Antrag                 von einer
                                    auf Erteilung    Mängeln   (§ 6 FBV)
                                                          gebühren-           15 bis 1.000
                                                                              Erlaubnis oder€ Bewilligung vorgesehe-                  im Friedhof
                                                                                                                                      Straßen,  Wegen und Plätzen (Art. 18, 19 und 22a
6                  pflichtigen  Genehmigung,
             Bau- und Wohnungswesen, Verkehr       Erlaubnis  oder  Bewil-    nen Gebühr, mindestens 5 €                              BayStrWG) zum Befahren des Friedhofs mit
                                                                                                                                  751 Genehmigung                                                    10 bis 150 €
                   ligung erforderlich machen würde
                                                                7)                                                                631 Fahrzeugen
                                                                                                                                      Anordnung nach Art. 18a Abs. 1 Satz 1 BayStrWG                 10 bis 600 €
61           Vollzug    des Baugesetzbuches
             2. Fristverlängerung        in anderen(BauGB)
                                                      Fällen                  5 bis 60 €                                          752
                                                                                                                                  632 Ersatzvornahmezurnach
                                                                                                                                      Genehmigung          Errichtung
                                                                                                                                                                Art. 18aeines
                                                                                                                                                                          Abs.Grabmals,
                                                                                                                                                                               1 Satz 2 einer        10
                                                                                                                                                                                                     50 bis
                                                                                                                                                                                                        bis 150
                                                                                                                                                                                                            2.500€ €
         610
         005 Ausübung   des Vorkaufsrechts (§ 28 Abs. 2 Satz 1,
             Zweitschriften:                                                  kostenfrei nach Art. 3 Abs. 1 Nr. 2 KG                  Einfriedung  und  sonstiger   baulicher  Anlagen und
                                                                                                                                      BayStrWG
             §§ 24 ff. BauGB)                                                                                                         Genehmigung von Änderungen solcher Anlagen
             Erteilung einer Zweitschrift                                     10–50 % der für die Erstschrift vorge-              633 Bescheid über die Umlegung des Aufwands aus der                kostenfrei nach Art. 3 Abs. 1 Nr. 2 KG
         611 Herabsetzung des Verkaufspreises auf den Ver-                    kostenfrei  nach Art.mindestens
                                                                              sehenen Gebühr,       3 Abs. 1 Nr.152€.KG           753 Genehmigung     aufgrundFeld-
                                                                                                                                                                 einerund
                                                                                                                                                                        Gemeindeverordnung           10 bis 1.250 €
                                                                                                                                      Baulast für öffentliche              Waldwege auf die
             kehrswert (§ 28 Abs. 3 BauGB)                                    Ist die Erteilung der Erstschrift gebüh-
                                                                                                                                      Beteiligten (Art. 54aufgrund
                                                                                                                                  754 Einzelanordnung      Abs. 3 Satz
                                                                                                                                                                     einer1,Gemeindeverord-
                                                                                                                                                                             Abs. 4 Satz 2           10 bis 600 €
                                                                              renfrei, beträgt die Gebühr 0,50 € je
         612 Gebote nach §§ 176 bis 179 BauGB                                 kostenfrei nach Art. 3 Abs. 1 Nr. 2 KG                  BayStrWG)
                                                                                                                                      nung
                                                                              angefangene Seite, mindestens aber
         613 Erteilung einer Genehmigung nach §§ 172 ff.                      15 bis
                                                                                  €. 1.000 €                              67
                                                                                                                          76             Straßenreinigungs-
                                                                                                                                         Sonstige öffentlicheund  Sicherungsverordnung
                                                                                                                                                              Einrichtungen
             BauGB im Vollzug einer Erhaltungssatzung
                                                                                                                                  670 (einschl.
                                                                                                                                      BefreiungAbwasserbeseitigung)
                                                                                                                                                von in der Verordnung festgelegten Ver-              10 bis 375 €
         614 Versagung einer Genehmigung nach §§ 172 ff.                      kostenfrei                                              boten                                           11)
             BauGB                                                                                                                760 Genehmigung der Benutzung von Einschüttstellen                 10 bis 200 €
                                                                                                                                  671 Befreiung oder sonstige angemessene Regelung                   10 bis 75 €
         615 Bestätigung der Gemeinde, dass das Bauvorhaben kostenfrei nach Art. 3 Abs. 1 Nr. 3 KG                        8       81 Wasserversorgung
                                                                                                                                      wegen unbilliger Härte
             nicht im Gebiet einer Erhaltungssatzung liegt                                                                                                         12)
                                                                                                                                  810 Anordnung der Wassersperre                                     10 bis 150 €
62              Zweckentfremdung von Wohnraum
         620 Genehmigung nach Art. 3 des Gesetzes über die                    50 bis 2.500 €
             Zweckentfremdung von Wohnraum
63              Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wege-
                gesetzes (BayStrWG)
         630 Erlaubnis für Sondernutzungen an gemeindlichen                   10 bis 150 €                                Immer gut informiert
             Straßen, Wegen und Plätzen (Art. 18, 19 und 22a                                                              mit dem Mitteilungsblatt der Gemeinde.
             BayStrWG)
         631 Anordnung nach Art. 18a Abs. 1 Satz 1 BayStrWG 10 bis 600 €
         632 Ersatzvornahme nach Art. 18a Abs. 1 Satz 2                       50 bis 2.500 €
             BayStrWG
10     Nummer 4
       Samstag, 3. April 2021
                                                            iteinander
                                                                 Oberfranken • Unterfranken • Mittelfranken • Oberpfalz
            Bekanntmachungen/Termine                             Nordbayerischer Musikbund
                                                                 Lebenslang Musik erleben
                                                                 Nordbayerischer Musikbund startet Projekt
Informationsangebot                                              für Senior:innen
zur Existenzgründung, Existenzerhaltung                          Musik ist für viele Menschen ein unverzichtbarer Bestand-
                                                                 teil des Lebens. Gerade im Alter wird es aufgrund gesund-
und Unternehmensnachfolge                                        heitlicher Einschränkungen oder sozialer Hürden zuneh-
In Zusammenarbeit mit den AKTIVSENIOREN BAYERN                   mend schwieriger, an musi-kalischen Angeboten
e.V. wird der Sprech- und Informationstag für Klein- und         teilzunehmen. Um dem entgegenzuwirken, bietet der Nord-
Mittelbetriebe und Existenzgründer aus dem Landkreis             bayerische Musikbund e.V. eine Ausbildung zum/-r
Würzburg angeboten. Bei dieser ersten Orientierung wird          „Lebenslang-Musik-Begleiter:in“ an.
mit dem interessierten Betrieb individuell und vertraulich       Musik zu den Menschen bringen
eine Strategie für Möglichkeiten und Wege von Problemlö-         In der Online-Ausbildung mit Anette Zanker-Belz, Gründer-
sungen entwickelt (z.B. Planungs- und Finanzierungsfra-
gen, Organisationsabläufe, Rechnungswesen, Marketing,            in von „Lebenslang Lebendig Mensch“, erlernen die ehren-
Unternehmensübergaben, etc.). Dieses erste Orientie-             amtliche Begleiter:innen im April und Mai 2021 Grundlagen
rungsgespräch ist kostenlos. Weitere Informationen: www.         und Methoden zum Musizieren mit älteren und hochaltrigen
aktivsenioren.de.                                                Menschen.
Der nächste Sprechtag ist am Donnerstag, 8. April 2021           Blasmusik geht immer
von 9.00 bis 12.00 Uhr.                                          Musikvereine stehen aktuell vor großen Herausforderun-
Anmeldung bei Brigitte Schmid, Landratsamt Würzburg,             gen. Gemeinsame Proben vor Ort dürfen derzeit nicht statt-
Kreisentwicklung, Tel. 0931 8003-5112.                           finden, geplante Konzerte und Auftritte sind ungewiss. Der
                                                                 Nordbayerische Musikbund unterstützt seine Mitgliedsver-
                                                                 eine in diesen schwierigen Zeiten und gibt Anregungen für
                                                                 Vereinsaktionen, das Musizieren zuhause oder digitale
                                                                 Probenarbeit. Mit dem Projekt „Lebenslang Musik“ wird ein
                          Blutspendetermin                       weiterer Ansatz geboten, um auch in diesen Zeiten die Be-
                                                                 geisterung am gemeinsamen Musizieren nach außen zu
                          in Ochsenfurt                          tragen, andere Menschen daran teilhaben zu lassen und
                                                                 der Einsamkeit und Isolation in der Gesellschaft entgegen-
                          Mittwoch, 21. April 2021               zuwirken. Die Koordination der Inklusions- und Senioren-
                          16.30 bis 20.30 Uhr                    arbeit des Nordbayerischen Musikbundes wird unterstützt
                          Staatl. Realschule, Pestalozzistr. 6   durch den Bezirk Unterfranken.
                                                                 Weitere Informationen zur Ausbildung und Anmeldung un-
 Eine Terminreservierung unter 0800/11 949 11 ist notwendig.     ter: www.kurs-finder.de.
                                                                 Kontakt: Nordbayerischer Musikbund e.V., An der Spielleite 12,
                                                                 97294 Unterpleichfeld, www.nbmb.de, Tel. 09367 988 689-0,
                                                                 E-Mail: geschaeftsstelle@nbmb-online.de
Neues Angebot vom Verein „Internet Von Senioren für
Senioren e.V.“ - Würzburg
Die Online - Sprechstunde: Frag doch mal
den Fridolin
Mit der Online – Sprechstunde wird den Älteren aus Stadt
und Landkreis Würzburg die Möglichkeit geboten, sich
zwanglos und kostenfrei Hilfe und Antworten bei Problemen
mit Laptop, Tablet oder Smartphone zu holen. Jeweils am
Dienstag von 9.45 bis 10.45 Uhr, außer an Feiertagen, kann
man über die ZOOM-Plattform den Erklärbären Fridolin
erreichen. Hinter Fridolin verbergen sich die Lernbegleiter
vom Internetcafé „Von Senioren für Senioren“.
Premiere ist am 6.4.2021. Das ist auch gleichzeitig der 21.
Geburtstag des Internetcafés. Zur Vorbereitung des ersten
Auftritts von Fridolin haben 16 Teilnehmende aus der im          Anette Zanker-Belz, die beim Nordbayerischen Musikbund
Augenblick laufenden Staffel 1 des Kurses „Digital mobil in      die Ausbildung zum „Lebenslang-Musik-Begleiter“ leitet,
Stadt und Landkreis Würzburg“ über seine Dienstkleidung          musiziert gemeinsam mit einer Seniorin. Foto: Meli Dikta
abgestimmt. Mit viel Geduld und Humor werden die Älteren
ans Internet herangeführt.
Die Online-Sprechstunde soll den Älteren helfen Probleme         Frankenfestspiele Röttingen
bei der Benutzung von Smartphone, Tablets oder Laptop in
Sachen Internet zu lösen. Den „Beratungsraum“ erreicht           Männliche und weibliche Laiendarsteller gesucht
man über die Webseite https://i4s.de/ und dann im Menue          Für das humorvolle Erfolgsmusical „Sugar – Manche mö-
über „Virtueller Bildungsraum“ zur Option „Frag doch mal         gen´s heiß“ sowie für die flotte Operette „Orpheus in der
den Fridolin“, der zu der Online-Sprechstunde führt. Na,         Unterwelt“ suchen die Frankenfestspiele Röttingen als Er-
und wenn es Zugangsprobleme gibt, können Sie die kos-            gänzung zum professionellen Ensemble mehrere Laiendar-
tenfreie Hotline anrufen. Zu erreichen unter 0171 26 76 908,     steller, insbesondere werden Männer mit Lust und Talent
es meldet sich Herbert Schmidt, ein sehr guter Bekannter         zum Gesang gesucht (Tenor, Bass), aber auch noch eine
des Erklärbären Fridolin.                                        Dame (Sopran). Bühnenerfahrung ist von Vorteil, aber kein
iteinander
                                                                                                            Nummer 4
                                                                                                 Samstag, 3. April 2021   11
Muss. Neben Gesang sind tänzerische Fähigkeiten von             TransnetBW GmbH informiert
Vorteil.                                                        Kartierungen und Instandhaltungsmaßnah-
• Musikalische Proben für beide Stücke finden ab voraus-
  sichtlich Ende März im zweiwöchigen Turnus statt.             men auf der Leitungsanlage 0348
• Für das Musical starten Anfang Mai die szenischen und         Durchführung in der Gemeinde Gaukönigs-
  choreografischen Proben. Premiere ist am 17. Juni 2021.       hofen im Jahr 2021
  Zwölf Mal wird das Musical aufgeführt. Unter anderem          Kartierungen für das Vorhaben 20, Abschnitt 2
  sind Mafiosi- und Millionärscharaktere darzustellen.
                                                                Die TransnetBW GmbH (TransnetBW) plant vom Umspann-
• Für die Operette starten Mitte Mai die szenischen und         werk Kupferzell (Gemeinde Kupferzell, Hohenlohekreis,
  choreografischen Proben. Premiere ist am 1. Juli 2021.        Baden-Württemberg) bis zum Punkt Rittershausen (Ge-
  Insgesamt gibt es 9 Vorstellungen. Charaktere als Götter      meinde Gaukönigshofen, Landkreis Würzburg, Bayern)
  und in der Unterwelt sind zu besetzen.                        eine 380-kV-Seilauflage auf der bestehenden Leitungsanla-
                                                                ge – im Weiteren auch als Abschnitt 2 bezeichnet.
Interessierte wenden sich bitte an das Künstlerische            Dieser Abschnitt ist Teil des Gesamtvorhabens „Höchst-
Betriebsbüro unter Tel. 09338/9728-57 oder per E-Mail           spannungsleitung Grafenrheinfeld – Kupferzell – Groß-
an kbb@frankenfestspiele.de.                                    gartach“, Vorhaben 20 der Anlage zu § 1 Abs. 1 Bundes-
                                                                bedarfsplangesetz (BBPlG). Das Vorhaben wurde für die
                                                                Genehmigungsverfahren in drei Teilabschnitte eingeteilt,
Kreisjugendamt sucht Pflegeeltern                               welche im Folgenden aufgelistet sind. Die Lage der Ab-
                                                                schnitte kann Abbildung 1 entnommen werden.
Kinder und Jugendliche brauchen ein Zuhause                     • Abschnitt 1: Grafenrheinfeld – Punkt Rittershausen B125
                                                                  Geplante Maßnahme: Seilauflage
Manchmal können Eltern ihre Kinder nicht mehr ausrei-           • Abschnitt 2: Punkt Rittershausen – Kupferzell LA 0348
chend versorgen und erziehen. Die Gründe sind verschie-           Geplante Maßnahme: Seilauflage
den und vielfältig. So können akute oder langfristige Le-       • Abschnitt 3: Kupferzell – Großgartach            LA 0316
benskrisen, schwerwiegende Erkrankungen oder                      Geplante Maßnahme: Ersatzneubau
Überforderung mit der eigenen Lebenssituation ausschlag-
gebende Notsituationen sein. Der Pflegekinderdienst des
Amtes für Jugend und Familie am Landratsamt Würzburg
sucht daher geeignete Pflegefamilien, die diesen Kindern
oder Jugendlichen für eine begrenzte Zeit oder auf Dauer
ein Zuhause in einem familiären Rahmen bieten können.
Gesucht werden Pflegeltern, die
• Freude am Zusammenleben mit Kindern oder Jugendli-
  chen haben,
• belastbar und geduldig im Umgang mit Kindern oder
  Jugendlichen sind,
• bereit sind, sich auf ein besonderes Kind oder einen Ju-
  gendlichen mit herausfordernden Verhaltensweisen ein-
  zulassen,
• in einer stabilen Lebenssituation und in gesicherten ma-
  teriellen Verhältnissen leben,
• ausreichend Platz und Zeit für ein Kind oder einen Ju-
  gendlichen haben,
• offen mit der Pflegekinderhilfe des Jugendamts koope-
  rieren,
• bereit sind, mit den Eltern zusammenzuarbeiten und den
  regelmäßigen Kontakt mit diesen unterstützen.                 Im Abschnitt 2 von Kupferzell bis zum Punkt Rittershausen
Eltern, aber auch Paare ohne Kinder und Alleinstehende          ist eine Seilauflage auf den Bestandsmasten geplant. Hier-
können Pflegeeltern werden. Das Jugendamt bereitet die          zu werden im Bereich der Leitungsanlage zur Ermittlung
zukünftigen Pflegeeltern in einem Bewerberprozess aus-          und Erweiterung der Datengrundlage für das Planfeststel-
                                                                lungsverfahren biologische Kartierungen durchgeführt:
führlich auf ihre Aufgabe vor und ist jederzeit Ansprech-
partner für die Pflegefamilie. Ein Vorbereitungskurs für        Beauftragte Firmen
werdende Pflegeeltern, in dem das entsprechende fachli-         Das erfahrene Kartierbüro Baader Konzept GmbH aus
                                                                Mannheim sowie beauftragte Drittunternehmen führen die
che Rüstzeug vermittelt wird, ist verpflichtend. Ein monatli-   Kartierungsarbeiten im Auftrag der TransnetBW GmbH
ches Pflegegeld für den Betreuungsaufwand wird vom Ju-          durch.
gendamt gezahlt.
                                                                Art und Umfang der Kartierungen
Kontakt und weitere Informationen:                              Art und Umfang der Kartierungen sind abhängig von der
Wer Interesse an einer Pflegeelternschaft hat, aus dem          Art bzw. Artengruppe, die kartiert wird. Es werden Pflanzen-
Landkreis Würzburg kommt, kinderlos ist oder eigene Kin-        und Tierarten erfasst. Welche Arten bzw. Artengruppen
der hat, die mindestens zwei bis drei Jahre alt sind, meldet    kartiert werden, ist in der nachfolgenden Erläuterung auf-
sich beim Pflegekinderdienst des Amtes für Jugend und           geführt.
                                                                Nicht jede Kartierung wird auf allen Flächen der Gemeinde
Familie, Zeppelinstraße 15, Tel. 0931 8003-5740, -5744          erfolgen. Ob ein Grundstück von einer speziellen Kartie-
oder -5741 oder unter                                           rung betroffen ist, kann der Tabelle entnommen werden. Die
E-Mail: p.fleischmann@lra-wue.bayern.de.                        Kartierungen werden im Regelfall zu Fuß durchgeführt und
Weitere Informationen:                                          dauern zwischen 15 Minuten bis zu mehreren Stunden, je
www.landkreis-wuerzburg.de/Pflegeeltern                         nachdem, welche Ziele die Kartierung verfolgt.
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