Gemeinde Gais Gemeindekanzlei - Gesuch um Aufnahme der Pflichtschützen | Antrag Gemeinderat Speicher

Die Seite wird erstellt Pascal Adam
 
WEITER LESEN
Gemeinde Gais Gemeindekanzlei - Gesuch um Aufnahme der Pflichtschützen | Antrag Gemeinderat Speicher
Gemeinde Gais
Gemeindekanzlei

Gesuch um Aufnahme der Pflichtschützen | Antrag Gemeinderat Speicher
Der Gemeinderat nimmt den Antrag des Gemeinderates Speicher zur Kenntnis und nach Abwägen der Gegeben-
heiten und der Vorgespräche wird dem Antrag – die Pflichtschützen aus der Gemeinde Speicher für das Absol-
vieren des obligatorischen Bundesprogrammes aufzunehmen - zugestimmt. Die Gemeinde Speicher wird den
Antrag an das zuständige Departement in die Wege leiten.

Per Ende 2020 kann der Schützenstand Speicher nicht mehr benutzt werden, da dieser die gesetzlichen
Anforderungen nicht mehr erfüllt. An der Hauptversammlung vom 7. April 2018 haben die Mitglieder der Militär-
schützengesellschaft Speicher beschlossen, die Schiesstätigkeiten per Ende 2019 einzustellen. Stetiger Rück-
gang der aktiven Mitglieder, der Pflichtschützen und fehlende Nachfolge im Vorstand haben den Militär-
schützenverein zu diesem Schritt bewogen.

Gemäss den Bundesvorschriften ist jede Gemeinde verpflichtet, für die Schiesspflichtigen eine Möglichkeit zu
schaffen, die obligatorischen ausserdienstlichen Schiessen zu absolvieren, sei es in der eigenen oder in einer
anderen Gemeinde. Kann die Möglichkeit nicht mehr in der eigenen Gemeinde angeboten werden, entscheidet
letztlich das Departement Sicherheit und Justiz Appenzell A.Rh. über die Zuweisung in eine andere Gemeinde.

Zwischen der Gemeinde Gais, den Sportschützen Gais und der Gemeinde Speicher haben bereits 2017 Gespräche
stattgefunden. Damals ging es darum, für die Militärschützen Speicher eine neue Heimat zu finden. Durch die
Auflösung des Militärschützenvereins hat sich die ganze Problematik wesentlich vereinfacht.

In Speicher gibt es derzeit 92 Pflichtschützen. Davon haben im Jahr 2017 deren 54 auf der Schiessanlage
Speicher das Obligatorische absolviert. 38 Schützen haben auf einer fremden Anlage geschossen. Die
vorliegenden Zahlen aus dem Jahr 2013 zeigen etwa das gleiche Bild. Es ist aber anzunehmen, dass nicht
alle Schützen nach Gais abwandern werden. Es ist schwierig eine Prognose zu stellen. Zu rechnen ist mit etwa
30 - 40 Schützen.

Vernehmlassung Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege | Teilrevision
Der Gemeinderat hat gegen den vorliegenden Entwurf der Teilrevision zum Gesetz über die Verwaltungsrechts-
pflege keine Einwände anzubringen und nimmt daher im befürwortenden Sinne Stellung.

Der Regierungsrat hat einen Entwurf für eine Teilrevision des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege zu-
handen der Vernehmlassung verabschiedet.

Das Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG, bGS 143.1) wurde seit seinem Inkrafttreten am
1. Januar 2003 nur punktuell angepasst, letztmals am 13. September 2010 im Zusammenhang mit dem Erlass
des Justizgesetzes (bGS 145.31). Aufgrund von Änderungen der gesellschaftlichen Rahmenbedingungen
(z.B. die Digitalisierung), Änderungen von eidgenössischen Erlassen (insbesondere des Bundesgesetzes über
das Bundesgericht, des Bundesgesetzes über das Verwaltungsverfahren und der Zivilprozessordnung) und
aufgrund von Erfahrungen aus der Praxis ergibt sich beim VRPG in verschiedener Hinsicht Anpassungsbedarf.
Gemeinde Gais Gemeindekanzlei - Gesuch um Aufnahme der Pflichtschützen | Antrag Gemeinderat Speicher
Gemeinde Gais
Gemeindekanzlei

Vernehmlassung | Vorläufige Verordnung zur Gewährleistung des
Rechtsweges in Staatshaftungsverfahren
Der Entwurf für eine vorläufige Verordnung zur Gewährleistung des Rechtsweges in Staatshaftungsverfahren
haben die Gemeinden die Gelegenheit erhalten, im Rahmen einer Konsultation hierzu Stellung zu nehmen.

Mit Urteil des Bundesgerichts 4A_546/2013 vom 13. März 2014 wurde eine Beschwerde gegen den Kanton
Appenzell Ausserrhoden betreffend medizinische Staatshaftung teilweise gutgeheissen und ans Obergericht
zurückgewiesen. Gemäss diesem Urteil gilt für Fälle der medizinischen Staatshaftung der Grundsatz der
„double instance“. Dies, weil es sich bei der medizinischen Staathaftung um eine öffentlich-rechtliche Angele-
genheit handelt, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Zivilrecht steht.

Öffentlich-rechtliche Haftungsansprüche werden nach geltendem Recht gestützt auf Art. 57 Abs. 1 lit. a des
Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege im Klageverfahren durch das Obergericht entschieden. Somit ent-
scheidet gemäss dieser Bestimmung nur eine kantonale Instanz. Damit wird dem Erfordernis der „double in-
stance“ im Bereich der medizinischen Staatshaftung nicht Rechnung getragen.

Um der Problematik der „double instance“ gerecht zu werden, soll das Staathaftungsrecht generell geprüft
werden. Damit aber möglichst bald Klarheit über den Instanzenzug bei der medizinischen Staatshaftung besteht,
soll hierzu eine vorläufige Verordnung erlassen werden, welche bis zum Inkrafttreten des Staathaftungs-
gesetzes gilt.

Gegen den Entwurf der vorläufigen Verordnung zur Gewährleistung des Rechtsweges in Staatshaftungs-
verfahren werden keine Einwände angebracht. Ebenso zeigen die Abklärungen, dass die Gemeinde Gais in den
letzten Jahrzehnten mit dem Verfahren zur Staatshaftung nicht betroffen war.

Ersatz-Anschaffung Pneulader Forstbetrieb
Der Pneulader Zettelmeier ZL 801 mit Jahrgang 1991 wurde im Jahr 1999 als Occasionsmaschine angeschafft.
Die Maschine leistete während dieser Zeit rund 9‘400 Betriebsstunden und funktionierte sehr zuverlässig. Bevor
nun größere Reparaturarbeiten anfallen, soll die Maschine ersetzt werden.

Der Einsatzbereich vom Radlader konnte laufen ausgebaut werden. Am Anfang brauchte man die Maschine vor
allem im Schnitzelbetrieb. Ein wertvoller Dienst leistete der Radlader zunehmend auch bei der Schneeräumung
und mit der Anschaffung diverser Anbaugeräte stieg der Einsatz stetig.

Im Durchschnitt leistet der Pneulader 400 Betriebsstunden
pro Jahr. Der Einsatzbereich im Winterdienst kann mit ei-
ner neuen effizienteren und schnelleren Maschine noch
ausgebaut werden. Vor allem grosse Plätze könnten in
Zukunft mit einem leicht grösseren Pneulader effizienter,
platzschonender und günstiger vom Schnee befreit werden.

Drei mögliche Maschinen konnten vom Forstpersonal wäh-
rend mindestens einer Woche getestet werden. Aus finan-
zieller und technischer Sicht sticht schnell das Angebot von
der Vorführmaschine der Firma Menzi Muck AG hervor.

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag der Kommission Land- und Forstwirtschaft, das Angebot der Firma Menzi
Muck AG mit dem Vorführfahrzeug „Atlas Weycor AR 95e Super“ zum Preis von Fr. 149‘800.- zu erwerben, zu.
Gemeinde Gais Gemeindekanzlei - Gesuch um Aufnahme der Pflichtschützen | Antrag Gemeinderat Speicher
Gemeinde Gais
Gemeindekanzlei

Grobkonzept «750 Jahre Gais» im Jahr 2022
Die Kulturkommission Gais wurde vom Gemeinderat beauftragt, ein Grobkonzept zur Feierlichkeit «750
Jahre Gais» auszuarbeiten. Die Kulturkommission und zwei Mitglieder der Tourismuskommission haben zu die-
sem Zweck eine Arbeitsgruppe gebildet. Daraus resultierte die Ideenwerkstatt vom 24. März 2018. Auf der Basis
der Ideen und weiteren Anknüpfungspunkten wurde ein Konzeptentwurf erarbeitet.

Dieses Grobkonzept soll lediglich die Leitidee und die Rahmenbedingungen zu den Feierlichkeiten
definieren und will primär eine Entscheidungshilfe darstellen.

    o Was:            «750 Jahre Gais»
    o Wer:            Zielgruppe ist die Öffentlichkeit; BewohnerInnen von Gais und Gäste
    o Wie:            Die Feierlichkeiten sollen ungewohnt, überraschend und oft auch verwunderlich sein.
                      Innovativ und der Bevölkerung nachhaltige Erlebnisse ermöglichen.
                      Dem Logo «Gais naturgemacht» wird Rechnung getragen werden.
    o   Wo:           Verschiedene Schauplätze in Gais sind denkbar und je nach Event anzupassen
    o   Wann:         Im Jahr 2022 / Hauptfest am 7.5.2022
    o   Was:          Auf der Basis der genannten Ideen entworfen
    o   Warum:        Treffunkte für alle. Ein kulturelles und gesellschaftliches Programm mit Lockwirkung

Wichtig ist, auf Bestehendem aufzubauen und was Gais bereits bietet, zu stärken und verstärkt ins
Bewusstsein zu rücken. Das Konzept für das Dorfjubiläum 2022 ist auf Nachhaltigkeit ausgerichtet.

Dem Jubiläum ein «Thema» geben. Alle Aktivitäten sollen zum Thema passen. Das Projektteam wird das Motto
definieren. Ein aussagekräftiges Logo muss gestaltet werden.

Ideenwerkstatt vom 24. März 2018

Erkenntnisse aus der Ideenwerkstatt

    o   Ein zentraler Festakt bildet den Schwerpunkt der Feierlichkeiten.
    o   Verschiedene, kleinere Anlässe dem Motto entsprechend finden übers Jahr verteilt statt.
    o   Ortsansässige Betriebe und Vereine sind zwingend zu involvieren.
    o   Um eine einfache und effiziente Organisation und Führungsstruktur zu erhalten, muss das Projektteam
        bereits im Jahr 2018 gebildet werden.
    o   Der Projektzeitplan wurde optimiert, so dass auch «grössere und zeitintensivere» Projekte realisiert
        werden könnten.
    o   Überregionale Ausstrahlungskraft entwickeln
    o   Jubiläum als «Aufhänger» nutzen für Investition in die Zukunft der Gemeinde Gais
    o   Verzicht auf Festschrift oder Theater, dafür innovative Formen wie Film oder Liebeserklärungen an Gais
        in Buchform ernsthaft prüfen.

Der Anlass zeigte, wo die Gemeinde Entwicklungspotential hat: Dorfplatz, Badi, Kronengarten. Von vielen Teil-
nehmerinnen und Teilnehmern wurden diese Themen häufig angesprochen. Dies kann bauliche Massnahmen zur
Folge haben und soll in den dafür zuständigen Gemeindegremien angepackt werden. Projekte sind unabhängig
vom Jubiläum zu prüfen. Falls eine Realisierung bis 2022 angestrebt wird, können diese «neu geschaffenen
Räume» für die Festaktivitäten genutzt werden.
Gemeinde Gais Gemeindekanzlei - Gesuch um Aufnahme der Pflichtschützen | Antrag Gemeinderat Speicher
Gemeinde Gais
Gemeindekanzlei

Ideen aus der Werkstatt gruppiert
     Events                                                       Optisches / Beständiges
 o    4-Jahreszeiten Treffen | Markt | Wanderungen            o    Historische Stationen
 o    Guiness-Weltrekord                                      o    Geo-Caching
 o    Fest | Festakt                                          o    Bänke überall im Dorf
 o    Nostalgie-Chilbi (dito Adventsmarkt)                    o    Digitale Zeitreise
 o    Bestehendes unterstützen (Dorffest usw.)                o    Openair Bibliothek
 o    Kinderfest                                              o    Wanderweg-Wasserfälle | Rotbach
 o    Rundgang Bauernbetriebe                                 o    Holzskulpturen
 o    Tag des offenen Dorfes                                  o    Bäume pflanzen
 o    Bachputzete                                             o    Sofa auf Dorfplatz
 o    Markus-Evangelium                                       o    Schlittelweg vom Gäbris
 o    Film über Gais                                          o    Aussichtsturm auf dem Sommersberg
 o    Jugendanlass monatlich                                  o    Glascontainer Politik
 o    Alters-Anlass monatlich                                 o    Eisbahn mit Eisweg ergänzen
                                                              o    Blumenfenster

     Dies und das                                                 Strukturelles
 o     Lebensqualität fördern                                 o     Badi (u.a. Wärmeverbung)
 o     Online-Plattform mit Gaiser Produkten                  o     Dorfplatz
 o     Appenzeller Bahnen als Partner                         o     Gemeindehaus-Pärkli
 o     Einkaufsvorteile im Dorf zeigen                        o     Wiederbelebung Dorfmuseum
 o     Molke                                                  o     Shuttle-Betrieb „Bahnhof - Dorf – Klinik“
 o     Begegnungen mit anderen Orten                          o     Moorhütten nutzen
 o     Partnerschaften eingehen
 o     Guter Zweck
 o     Gewerbe Show
 o     …

Der Gemeinderat dankt allen Beteiligten, welche einen Beitrag zu diesem Konzept geleistet haben. Das vorlie-
gende Grobkonzept findet grundsätzlich Anklang beim Gemeinderat. Als Bindeglied zur Gemeinde wird Gemein-
derätin Katja Pantaleo-Palancon bezeichnet. Die Kulturkommission wird beauftragt, die weiteren Abklärungen
und Organisation im Sinne des Grobkonzeptes in die Wege zu leiten.

Arbeitsvergaben und Baustart Abdankungsgebäude Friedhof Gais
Der Gemeinderat vergibt in einem ersten Schritt die Baumeisterarbeiten
für das Abdankungsgebäude auf dem Friedhof Gais an die Firma
Sutter AG, Appenzell, und für die Erdarbeiten an die ortsansässige
Firma Rusch GmbH. Die übrigen Arbeitsgattungen werden voraus-
sichtlich an der nächsten Gemeinderatssitzung vergeben.

Die Bauarbeiten starten am Montag, 18. September 2018, mit
dem Abriss des bestehenden Gebäudes. Auch während den
Arbeiten ist der Besuch des Friedhofes weiterhin möglich. Kleinere
Einschränkungen können möglich sein. Aufbahrungen während der
Bauzeit erfolgen in Appenzell. Frau Anaïs Bleiker, Bestattungsamt
Gais (+41 71 791 80 80), gibt gerne ergänzende Auskünfte.
Gemeinde Gais Gemeindekanzlei - Gesuch um Aufnahme der Pflichtschützen | Antrag Gemeinderat Speicher
Gemeinde Gais
Gemeindekanzlei

Gemeindeverwaltung | Lehrstelle 2017 als Kauffrau | Kaltrina Orllati
Der Gemeinderat nimmt vom neuen Lehrverhältnis zwischen
Kaltrina Orllati und der Gemeindekanzlei Kenntnis. Die Schülerin aus Niederteu-
fen wird mit Lehrbeginn Sommer 2019 während drei Jahren als Kauffrau in der
Gemeindeverwaltung ausgebildet.

Die künftige Lernende wird vom Verwaltungspersonal und vom Gemeinderat
bereits heute herzlich willkommen geheissen.

Unterstützungsgesuch | Turnunterhaltung TV Gais
Der Gemeinderat gewährt dem Turnverein Gais einen Beitrag von Fr. 500.- für die Turnunterhalt 2018.

Der Turnverein Gais (TV Gais) veranstaltet nach acht Jahren wieder eine Turnunterhaltung am 23./24. Novem-
ber 2018 unter dem Motto „FMGääs“.

Der TV Gais erhofft sich mit dieser Unterhaltung eine finanzielle Grundlage zu schaffen, um auch in Zukunft
diverse Anlässe zu Gunsten der Jugendriege, des Vereinslebens und auch des Sports mitfinanziert zu können.
Weiter möchte der TV Gais mit dieser Unterhaltung sich selbst bewerben und hofft nach den Vorstellungen auf
Neumitglieder um den Fortbestand des Vereins sicherzustellen.

Letztlich soll diese Unterhaltung auch den Teamgeist des gesamten TV Gais stärken, fördern und für sämtliche
Mitglieder ein greifbares, echtes und nachhaltiges Erlebnis darstellen.

Unterstützungsgesuch | 10. Braunvieh-Eliteschau 2018
Die Braunvieh Züchtergruppe AR organisiert am Freitagabend 30. November 2018 im Pferdesportzentrum
Starkenmühle wiederum einen Ausstellungsanlass. Dabei werden 77 Vereinsmitglieder aus dem Kanton Appen-
zell Ausserrhoden die Möglichkeit haben, insgesamt etwa 60 Kühe und 30 Jungtiere einem interessierten Publi-
kum aus nah und fern zu präsentieren. Zusätzlich werden wiederum fünf Züchtergruppen aus der Ostschweiz
eingeladen, um drei ihrer Tiere zu präsentieren.

Die bisher durchgeführten Schauen fanden stets grossen Anklang beim interessierten Publikum. Die Organisato-
ren ersuchen um finanzielle Unterstützung dieses Anlasses. Der Gemeinderat nahm den Antrag zur Kenntnis
und ist bereit, das Sponsoring „Bester Züchter“ für diese Elite-Schau im Betrag von Fr. 600.- zu übernehmen.
Gemeinde Gais Gemeindekanzlei - Gesuch um Aufnahme der Pflichtschützen | Antrag Gemeinderat Speicher
Gemeinde Gais
Gemeindekanzlei

Regionale Feuerschau | Budget 2019
Der Gemeinderat nimmt das Budget 2018 der regionalen Feuerschau zur Kenntnis. Gemäss den Unterlagen wer-
den keine aussergewöhnlichen Ausgaben erwartet, weshalb sich diese auf Basis des Vorjahres stützen.

Der Aufwand der Prüfung und Bewilligung seien in etwa gleichgeblieben. Gemäss Vertrag der regionalen Feuer-
schau Mitteland AR vom 19.12.2007 werden die anfallenden Kosten im Verhältnis der Einwohnerzahlen unter den
Mittelländer-Gemeinden aufgeteilt. Der Verteilschlüssel für die Gemeinde Gais beträgt 18% (unverändert), was
einen Betrag von Fr. 12‘015.- entspreche.

Änderungen zum Fahrplan 2019 auf den Linien der Appenzeller Bahnen
Grund für die Überarbeitung des Fahrplans der Appenzeller
Bahnen am Morgen sind die Reaktionen von Kundinnen und
Kunden des öffentlichen Verkehrs, die im Rahmen der Fahr-
planvernehmlassung (28.5. bis 17.6.2018) gemacht wurden.

Im Rahmen der Fahrplanvernehmlassung für den Fahrplan
2019 seien rund 60 Eingaben zum neuen Fahrplan eingegan-
gen. Davon beziehen sich rund die Hälfte der Eingaben auf die
Anschlüsse der Appenzeller Bahnen (AB) in St.Gallen von
Gais/Bühler/Teufen Richtung Zürich. Hauptproblem sei, dass
der schnelle IC nach Zürich mit Abfahrt um .25 und .55 um
eine Minute verfehlt werde. Grundsätzlich ist zu sagen, dass es
zur Hauptsache aus nachfolgenden drei Gründen keine optima-
le Lösung gibt:

     o   Die Regional- und Fernverkehrszüge kommen in St.Gallen aus allen Richtungen zu sehr unterschiedli-
         chen Zeiten an. So wären von der AB bessere Anschlüsse an den Fern- und Regionalverkehr möglich,
         wenn die Züge vor der halben Stunde ankommen und kurz nachher wieder abfahren würden.
     o   Der schnelle IC von/nach Zürich fährt nicht durchgehend halbstündlich; eine Ausrichtung des Taktes
         auf diese Züge würde deshalb für viele Züge tagsüber und vor allem abends eine weitere, deutliche
         Verlängerung der Umsteigezeiten bedeuten. Deshalb sind generell keine optimalen Anschlüsse auf alle
         Fernverkehrsverbindungen über den ganzen Tag möglich.
     o   Die Kreuzungsstelle im Güterbahnhof St.Gallen (Inbetriebnahme geplant auf 2021) fehlt noch. Diese
         Kreuzungsstelle ermöglicht kürzere Durchgangszeiten in St.Gallen.

Übergangsfahrplan ab Dezember 2018 bis ca. Dezember 2021

Um die Nachteile der knapp verpassten Anschlüsse von Gais/Bühler/Teufen Richtung Zürich zu minimieren und
weitere Verbesserungen zu erzielen, wurde von der AB im Juli 2018 ein Lastrichtfahrplan bis 9 Uhr erarbeitet.
Dazu wurde das ganze Fahrplangefüge zwischen Appenzell und St.Gallen um 6 Minuten und zwischen Trogen
und St.Gallen um 2 Minuten vorverschoben. Das gibt gegenüber dem in der Fahrplanvernehmlassung publizier-
ten Fahrplan folgende Vorteile:

     o   Die Anschlüsse von Gais/Bühler/Teufen nach Zürich auf den schnellen Fernverkehr verbessern sich
         mit nur noch 5 Minuten Umsteigezeit deutlich.
Gemeinde Gais
Gemeindekanzlei

       o    Die Eilzüge von Appenzell nach St.Gallen mit Ankunft in St.Gallen um 06.33 und 07.33 Uhr haben neu
            einen 4-Minuten-Anschluss auf den langsamen Fernverkehr mit Halt in Gossau, Flawil, Uzwil und Wil.
       o    Die Verbindungen von Trogen/Speicher bleiben in St.Gallen in alle Richtungen praktisch gleich.
       o    Die Y4-Takt Züge von Trogen/Speicher erhalten neu einen 3-Minuten-Anschluss auf den langsamen
            Fernverkehr Richtung Zürich.
       o    Die Anschlüsse von Gais/Bühler/Teufen Richtung Rorschach/Sargans/Chur werden besser.
       o    Die Anschlüsse am Morgen in Appenzell Richtung Wasserauen können wiederhergestellt werden.
       o    Dank der früheren Ankunft der Linie 855 in Gais können die Züge der Linie 856 Gais-Altstätten am
            Morgen 3 Minuten früher abfahren und zusätzlich einen Anschluss nach Heerbrugg herstellen.

Aber es gibt auch Nachteile. So verlängern sich die Anschlüsse von Gais/Bühler/Teufen auf den langsamen
Fernverkehr in der einen halben Stunde um 6 Minuten und in der Gegenrichtung verschlechtern sich die
Anschlüsse aus Richtung Zürich nach Teufen/Bühler/Gais deutlich. Ausserdem leidet bei einem Lastrichtfahr-
plan die Merkbarkeit der Abfahrtszeiten, da die Züge nicht über den ganzen Tag zur gleichen Minute abfahren.

Da aber am Morgen zwischen 6 und 9 Uhr rund 6x mehr Personen von Gais/Bühler/Teufen nach
Zürich fahren als umgekehrt gibt es deutlich mehr Gewinner als Verlierer. Deshalb haben sich die an den
Linien der AB beteiligten Kantone St.Gallen, Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden klar für
die Umsetzung des Übergangsfahrplans mit Gültigkeit ab 9. Dezember 2018 ausgesprochen.

Zwischen 08.30 Uhr und 09.00 Uhr wird der Fahrplan wieder in die ursprüngliche Fahrlage zurückverschoben,
da sich die Fahrgastströme in beide Richtungen angleichen und sich am Nachmittag/Abend
in die andere Richtung verlagern.

Die Appenzeller Bahnen sind mit Bezug auf die erwähnte schwierige Ausgangslage überzeugt, die bestmögliche
Lösung gefunden zu haben. Spätestens wenn die neue Streckenführung durch den Güterbahnhof (geplant auf
2021) realisiert ist, werde der Übergangsfahrplan/Lastrichtfahrplan durch einen neuen Fahrplan abgelöst.

Globale Strassenbeiträge an die Gemeinden
Gemäss Art. 6a des Einführungsgesetzes zum BG über den Strassenverkehr stehen 25% des Ertrages der kan-
tonalen Motorfahrzeugsteuern des vorangegangen Rechnungsjahres den Gemeinden zu. Vom kantonalen Ertrag
der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe LSVA steht den Gemeinden gemäss Art. 5 des Gesetzes über
die Strassenrechnung und die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe für obgenannten Zwecke ein Anteil
von 20% zu.

Aktuell haben acht Ausserrhoder Gemeinden ein genehmigtes Strassenverzeichnis: Rehetobel, Wald,
Teufen, Reute, Urnäsch, Waldstatt, Heiden und Speicher. Diese acht und die Gemeinden, welche ihr
Strassenverzeichnis bis am 1. August 2018 öffentlich aufgelegt haben (dazu gehört auch die Gemeinde Gais),
erhalten die Auszahlung auf der Basis der neuen Zahlen, unabhängig von allfälligen Einsprachen
zum Verzeichnis.

   o       LSVA 2017 | Anteil Gemeinden Total 20%                                     Fr.     650‘295.70
   o       Motorfahrzeugsteuern 2017 | Anteil Gemeinden 25%                           Fr.   5'329'350.80
   o       LSVA-Anteil Gemeinde Gais                                 7.1%             Fr.      46'182.00
   o       Anteil Motorfahrzeugsteuern Anteil Gemeinde Gais          7.1%             Fr.     378'478.00
Sie können auch lesen