LEBEN, WOHNEN UND BETREUUNG IM ALTER - AUSGABE 2020

 
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LEBEN, WOHNEN UND BETREUUNG IM ALTER - AUSGABE 2020
LEBEN, WOHNEN UND BETREUUNG IM ALTER

               AUSGABE 2020
LEBEN, WOHNEN UND BETREUUNG IM ALTER - AUSGABE 2020
Impressum
Herausgeber : CURAVIVA Baselland, 2020
Textredaktion : wortgewandt, Basel
Fotos : CURAVIVA Baselland und Martin Graf, Alters- und
Pflegeheime Käppeli und Zum Park, Muttenz, Stiftung Blumenrain, Therwil
Gestaltung : kreisvier communications ag, Basel
Druck : Bürgerspital Basel, Basel
LEBEN, WOHNEN UND BETREUUNG IM ALTER - AUSGABE 2020
Inhaltsverzeichnis

Wie lebe ich im Alter ? Wichtige Fragen   4

Leben im Heim – was kostet das ?          9

Wer zahlt was ?                           14

Spezialfälle – was tun ?                  18

Kontakt                                   19
LEBEN, WOHNEN UND BETREUUNG IM ALTER - AUSGABE 2020
Wie lebe ich im Alter ?
       Wichtige Fragen

       Erfüllt sich mein Wunsch, in den eigenen vier               aus diesen Durchschnittswerten aber nicht ableiten.
       Wänden zu bleiben, oder gehe ich später einmal              Ein Grundmerkmal des Alterns von heute sind die
       in ein Alterszentrum oder Pflegeheim ?                      ausgeprägten Unterschiede zwischen gleichaltrigen
       Diese Frage stellen sich heute viele ältere Menschen.       Menschen. Während die einen mit 75 Jahren bei bester
       Sie vergleichen ihre Situation mit der ihrer Eltern oder    Gesundheit sind, Weiterbildungen besuchen und sich
       Grosseltern und stellen fest, dass das Alter heute ein      freiwillig engagieren, sind andere chronisch krank und
       bedeutender Lebensabschnitt geworden ist, der län-          pflegebedürftig. Ältere Menschen sind heute sehr lange
       ger dauert als Kindheit und Jugend. Die steigende           gesund, werden dann aber in der letzten Lebensphase
       Lebenserwartung bedeutet jedoch nicht, dass wir im          rasch sehr krank. Eine Ausnahme sind Demenz-Erkran-
       Alter länger in einem Heim leben. Vielmehr bleiben wir      kungen, die sich eher langsam entwickeln. Wie viel ein
       länger gesund und selbstständig als unsere Vorfahren.       Heimaufenthalt kostet, hängt vor allem von Ihrer Ge-
       Bei Bedarf können wir zunächst zu Hause unterstützt         sundheit und der insgesamt benötigten Betreuung und
       werden. Deshalb leben heute 90 % der Menschen zwi-          Pflege ab.
       schen 80 und 84 Jahren und 55 % aller über 85-Jährigen
       im eigenen Haushalt.                                        Muss ich alle meine Ersparnisse aufwenden, wenn ich
                                                                   in ein Heim ziehe ?
       Den Schritt ins Alterszentrum oder Pflegeheim unter-        Richtig ist, dass der Anspruch auf Ergänzungsleistungen
       nehmen ältere Menschen meist dann, wenn ihre Ge-            zur AHV vom verfügbaren Einkommen und Vermögen
       sundheit das Leben in der angestammten Wohnung              abhängig ist. Berücksichtigt werden Vermögen, die höher
       nicht mehr zulässt. Der Weg führt im Alter vom selbst-      sind als die gesetzlichen Freibeträge ( siehe Tabelle auf
       ständigen Wohnen zunächst zum Wohnen mit Unter-             Seite 15 ). Von Vermögenswerten, die über dem Freibe-
       stützung und wenn nötig zum Wohnen mit umfassen-            trag liegen, müssen pro Jahr maximal 10 % als « Vermö-
       der Betreuung und Pflege im Heim.                           gensverzehr » den Heimaufenthalt mitfinanzieren. Die
                                                                   Befürchtung, dass ein privates Vermögen in kurzer Zeit
       Kann ich mir den Aufenthalt in einem Alters­zentrum         vollständig aufgebraucht wird, ist unbegründet. Wichtig
       oder Pflegeheim finanziell leisten ?                        ist, dass Sie rechtzeitig Abklärungen treffen und sich
       Der Kanton Basel-Landschaft garantiert eine bedarfs-        beraten lassen, weil die Einkommens- und Vermögens-
       gerechte, wirtschaftliche und qualitativ gute Betreu-       situation individuell sehr unterschiedlich sein kann. Zum
       ung und Pflege alter Menschen, die Hilfe beanspruchen       Beispiel spielt es eine Rolle, ob Sie Wohneigentum be-
       ( Altersbetreuungs- und Pflegegesetz, APG). Deshalb         sitzen. Wenn Sie Vermögenswerte fest angelegt haben,
       ist es allen Baselbieterinnen und Baselbietern möglich,     sollten Sie rechtzeitig prüfen, in welcher Form Sie den
       in ein Heim zu ziehen. Ergänzungsleistungen zur AHV         Vermögensverzehr von 10 % verfügbar machen können.
       helfen wenn nötig bei der Finanzierung. Das Durch-          Ausserdem werden Schenkungen in früheren Jahren
       schnittsalter der Heimbewohnerinnen und Heimbe-             bei der Vermögenseinschätzung berücksichtigt, wenn
       wohner in den Baselbieter Alterszentren und Pflegehei-      Ihr Anspruch auf Ergänzungsleistungen ermittelt wird.
       men liegt bei rund 88 Jahren ; durchschnittlich leben die   Im Kanton Basel-Landschaft ist die Heimplatzfinan-
       Menschen etwa 2 1⁄2 Jahre im Heim. Wie lange man            zierung ausserhalb der Sozialhilfe geregelt. Es besteht
       selbst künftig in einem Heim wohnen wird, lässt sich        daher keine Verwandtenunterstützungspflicht.

                                                                    mehr dazu ab Seite 14

4 | WIE LEBE ICH IM ALTER ? WICHTIGE FRAGEN
LEBEN, WOHNEN UND BETREUUNG IM ALTER - AUSGABE 2020
Viele Menschen über 80 Jahre leben noch selbstständig – deshalb ist es umso wichtiger,
dass die Lebensfreude auch bleibt, wenn der Weg ins betreute Wohnen führt.

                                                                           WIE LEBE ICH IM ALTER ? WICHTIGE FRAGEN | 5
LEBEN, WOHNEN UND BETREUUNG IM ALTER - AUSGABE 2020
Was ist die bessere Lösung : ein Umzug ins Heim oder        Generell gilt : Die Betreuung und Pflege bis zu einer
       die Betreuung zu Hause durch die Spitex?                    Stunde pro Tag ist zu Hause in der Regel günstiger; bei
       Ältere Menschen möchten meist möglichst lange in            zwei Stunden und mehr ist die Betreuung im Heim meist
       der gewohnten Umgebung bleiben und den Eintritt ins         die bessere Lösung.
       Pflegeheim vermeiden. Auch aus Kostengründen lautet
       die Devise für Pflege und Betreuung im Alter oft « am-      Auch die Gemeinden rechnen, bei welcher Variante –
       bulant vor stationär». Heute gibt es vielfältige Angebote   Spitex oder Heim – sie die kleinsten finanziellen Beiträge
       ausserhalb einer stationären Pflege und Betreuung. Zu       leisten müssen. Bei einer mittleren Pflegebedürftigkeit
       beachten ist aber, dass ab einer mittleren Pflegebedürf-    spielt das Einkommen eine entscheidende Rolle. Besteht
       tigkeit ein Pflegeheim die bessere Lebensqualität bietet.   ein Anspruch auf Ergänzungsleistungen, sind die Ge-
                                                                   samtkosten für die Gemeinde im Pflegeheim höher als
       Der Entscheid für ambulante Pflege oder für den Um-         bei der Pflege zu Hause.
       zug in ein Heim hängt von verschiedenen Faktoren ab :
                                                                   Besteht kein Anspruch auf Ergänzungsleistungen,
       Wie hoch ist das verfügbare Einkommen
                                                                   kommt die Pflege im Heim für die Gemeinde günstiger.
       und Vermögen ?
                                                                   Die finanziellen Beiträge der Gemeinden an die Alters­
       Was ist Ihr aktueller Pflegebedarf ?                        pflege machen vielfach eine beträchtliche Ausgabe­
       Wohnen Sie allein oder mit Partner/-in ?                    position der Gemeindebudgets aus. Dennoch ist es
                                                                   wichtig, dass die Gemeinden nicht nur auf die ent-
       Wohnen Sie in einer Mietwohnung
                                                                   stehenden Kosten achten, sondern dafür sorgen, dass
       oder im eigenen Haus ?
                                                                   ihre Bürgerinnen und Bürger gut betreut werden, eine
       Sind die nötigen Hilfsmittel vorhanden, damit Sie sich      Wahlfreiheit geniessen und in die Gemeinschaft ein-
       in der Wohnung und im Bad sicher bewegen können ?           gebunden bleiben.

       Die Infrastruktur- und Lebenshaltungskosten sind zu
       Hause meistens günstiger. Dafür übersteigen die Pfle-
       gekosten der Spitex die Kosten für die Pflege im Heim.
       Ausschlaggebend ist oft der über die Spitexpflege hi-
       nausgehende Betreuungsbedarf. Bei einer mittleren
       oder schweren Pflegebedürftigkeit oder Demenz kön-
       nen die Bedürfnisse der Betroffenen im Heim oft besser
       erfüllt werden als zu Hause. Generell müssen Sie die
       Wohnkosten, die Spitexkosten, die Sicherheit und die
       altersgerechten Einrichtungen zu Hause mit den Kosten
       und der Ausstattung des gewählten Heims vergleichen.
       Entscheidend ist auch das soziale Netz von Angehöri-
       gen, Bekannten und Freunden und die allfällige Unter-
       stützung im Bereich Betreuung und Pflege durch diese
       Personen zu Hause.

6 | WIE LEBE ICH IM ALTER ? WICHTIGE FRAGEN
LEBEN, WOHNEN UND BETREUUNG IM ALTER - AUSGABE 2020
Spitex oder Pflegeheim ? Wenn es um die Betreuung geht, sind individuelle Lösungen gefragt,
die für alle Beteiligten stimmig sind.

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LEBEN, WOHNEN UND BETREUUNG IM ALTER - AUSGABE 2020
Umfassende Betreuung und Pflege rund um die Uhr – die Kosten eines modernen Alterszentrums
orientieren sich am Angebot, welches die Bewohnerinnen und Bewohner erwarten dürfen.

8 | LEBEN IM HEIM – WAS KOSTET DAS ?
LEBEN, WOHNEN UND BETREUUNG IM ALTER - AUSGABE 2020
Leben im Heim – was kostet das ?

Wohnen und zusätzliche Dienstleistungen                      So viel kostet das Leben in einem Alterszentrum
Der Eintritt in ein Alterszentrum oder Pflegeheim ist eine   oder Pflegeheim
grosse Umstellung. Sie werden aber ein Umfeld vorfinden,     Die Heime informieren offen darüber, welches Ange-
das Ihnen das Leben in vielen Bereichen erleichtert. Das     bot Sie erwarten dürfen. Im Vertrag, den zukünftige
Heim bietet Wohnraum inkl. Reinigung, Vollpension, Auf­      Bewohnerinnen und Bewohner erhalten, und im Heim-
enthaltsräumen und weiteren Dienstleistungen im Haus.        reglement steht, was in den Taxen inbegriffen ist und
Das ganze Haus ist hindernisfrei, rollstuhlgängig und        was separat bezahlt werden muss.
hat die nötige Infrastruktur für Pflege und Betreuung.
Diese Leistungen werden Ihnen mit der Hotellerietaxe         Zur besseren Transparenz wird jede Monatsrechnung in
in Rechnung gestellt. Einige Dienstleistungen (z. B. Coif-   drei Teile gegliedert:
feur) werden separat nach Aufwand verrechnet. Genaue         Hotellerietaxe
Angaben dazu liefern die Heimreglemente und Taxlisten.
                                                             Betreuungstaxe
Betreuung und Pflege                                         Pflegetaxe
Ein modernes Alterszentrum oder Pflegeheim bietet
umfassende Betreuung und Pflege rund um die Uhr.             Die CURAVIVA Baselland angeschlossenen Heime
Das Heim stellt dafür das nötige Fachpersonal, die er-       sind mehrheitlich gemeinnützige Institutionen. Alle
forderlichen Hilfsmittel und die teils kostspieligen spe-    arbeiten auf der Basis eines Leistungsauftrags mit einer
ziellen Einrichtungen ( z. B. Pflegebäder ) zur Verfügung.   oder mehreren Gemeinden. Die Tagestaxen müssen die
Diese Leistungen werden über die Betreuungstaxe und          Betriebs- und Investitionskosten des Heims decken. Die
die Pflegetaxe abgegolten.                                   Taxen werden jedes Jahr von den Gemeinden genehmigt.

Die Aufteilung in Betreuungstaxe und Pflegetaxe ist
gesetzlich vorgeschrieben. Die Pflegetaxe enthält die
Pflege und Betreuung, die gemäss den gesetzlichen
Grundlagen von den Krankenversicherern mitfinanziert
werden. Die Betreuungstaxe enthält alle anderen Pflege-
und Betreuungsleistungen.

 mehr dazu ab Seite 10

Die Betreuungspersonen unterstützen Sie dabei, Ihre
bisherigen Lebensgewohnheiten – gemäss Ihren Wün-
schen und wenn irgend möglich – weiterzuführen.

Das Heim verpflichtet sich, Sie nach einem vorüberge-
henden Spitalaufenthalt wieder aufzunehmen. Bewoh-
nerinnen und Bewohner werden bis zum Lebensende
im Heim betreut.

                                                                               LEBEN IM HEIM – WAS KOSTET DAS ? | 9
LEBEN, WOHNEN UND BETREUUNG IM ALTER - AUSGABE 2020
Hotellerietaxe                                              Betreuungstaxe ( nicht kassenpflichtige Leistungen )
                                                                   Die Betreuungstaxe umfasst alle Pflege- und Betreu-
       Die Hotellerie umfa sst:                                    ungsleistungen, die nicht von den Krankenkassen mit-
       Zimmermiete (die Zimmer können weitgehend mit               finanziert werden. Sie muss von den Bewohnerinnen
       eigenen Möbeln und Bildern eingerichtet werden)             und Bewohnern selbst bezahlt werden.

       Energie ( Heizung, Strom, Wasser )
                                                                   Krankenkassen bezahlen nur Beiträge an Pflegeleistun-
       Reinigung und Kehrichtabfuhr ( ausser Sperrgut )            gen, die krankheitsbedingt sind. Diese Leistungen sind
       sämtliche Mahlzeiten                                        in einem vom Bundesrat genehmigten Leistungskatalog
                                                                   ( KLV 7 ) festgelegt. Erfahrungsgemäss fallen etwa 25 %
       Nutzung der Gemeinschaftsräume und                          der Leistungen nicht in diese Kategorie, sondern gelten
       Besuch von Veranstaltungen
                                                                   als alters- und gesundheitsbedingt.
       hindernisfreie, rollstuhlgängige Infrastruktur
       einen Anteil Amortisation                                   Bei einigen Leistungen ist die Zuordnung eindeutig
       ( Hypothekarzinsen, Abschreibungen )                        nachvollziehbar : Die Begleitung einer Bewohnerin oder
                                                                   eines Bewohners vom Zimmer zum Speisesaal oder ein
       Administration und Beratung
                                                                   Spaziergang an der frischen Luft gelten zum Beispiel
       Sicherheit und Hauswartung                                  nicht als kassenpflichtige Leistungen. Bei anderen Leis-
       Wäscheservice ( Details gemäss Heimreglement )              tungen ist die Abgrenzung jedoch vor allem eine ju-
                                                                   ristische Frage, die auch schon zu Entscheidungen des
       eventuell weitere Dienstleistungen                          Bundesgerichts geführt hat. Wo das Bundesgesetz in
       gemäss Heimreglement
                                                                   der Abgrenzung nicht eindeutig ist, bestehen zudem
                                                                   Unterschiede auf kantonaler Ebene.
       Die Hotellerietaxen sind in den einzelnen Baselbieter
       Heimen nicht gleich hoch. Wie etwa bei einer Wohnung        Die vielfältigen Aktivierungs- und Ausflugsangebote
       oder einem Haus kommt es bei einem Heim darauf an,          im Heim werden ebenfalls mit der Betreuungstaxe ab-
       wie alt das Haus ist, ob hohe Hypothekenlasten zu           gegolten. Sie helfen den zunehmend eingeschränkten
       tragen sind, ob die Zimmer klein oder sehr geräumig         und gebrechlichen Menschen, das hohe Alter als eine
       sind und ob die Gemeinden weitere Subventionen an           Zeit neuer Chancen zu erleben. Die Bewohnerinnen und
       den Betrieb ausrichten oder nicht. Die Hotellerietaxe       Bewohner können diese Zeit selbstbestimmt gestalten,
       beträgt derzeit zwischen 124 und 171 Franken pro Tag.       auch wenn es immer mehr zum Leben gehört, dass man-
       Im Vergleich zu Hotelbetrieben im Tourismus sind die        che Dinge nicht mehr möglich sind. Eine gute Betreuung
       Hotellerietaxen der Heime bescheiden, weil Heime mit        hilft im Umgang mit körperlichen oder sozialen Verlus-
       einer hohen Auslastung rechnen dürfen.                      ten, wie z. B. dem Tod des Partners oder der Partnerin.

       Wenn Sie Ihr Budget für das Leben im Heim aufstellen,       Je nach Angebot und Betreuungsintensität fällt die Taxe
       müssen Sie folgende weitere Ausgaben berücksichtigen:       von Heim zu Heim unterschiedlich aus.
       Steuern, Krankenkassenprämien, Internet, Zeit­ungen,
       Zeitschriften, Kleider, Schuhe, Coiffeur, Versicherungen,
       Zahnarzt, Optiker, Telefon etc. Ab 2019 müssen Bewohner-
       innen und Bewohner in Alterszentren und ­Pflegeheimen
       keine ­individuellen Radio- und TV-­Gebühren mehr
       entrichten. Die Heime gelten als ­Kollektivhaushalt, das
       heisst, die ­Abgabe erfolgt über das Unternehmen und
       ist in der Regel in der Hotel­lerietaxe enthalten.

10 | LEBEN IM HEIM – WAS KOSTET DAS ?
Fast all-inclusive : Die Hotellerie im Pflegeheim umfasst einen sehr breiten Service.
Extras wie ein Besuch beim Coiffeur sind jedoch nicht inbegriffen.

                                                                                        LEBEN IM HEIM – WAS KOSTET DAS ? | 11
Gemeinsam für die Pflege. Die Pflegetaxe ist kantonal geregelt und der finanzielle Aufwand wird
unter der Gemeinde, der Krankenkasse und der pflegebedürftigen Person aufgeteilt.

12 | LEBEN IM HEIM – WAS KOSTET DAS ?
Pflegetaxe ( kassenpflichtige Leistungen )                      Fixe Krankenkassenbeiträge
Die Pflegetaxe umfasst die Pflege- und Betreuungsleis-          Die Krankenkasse übernimmt für Leistungserbringer
tungen, die von den Krankenkassen mitfinanziert werden.         nach Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) Artikel 7,
                                                                Absatz 1, Buchstabe c folgende Beiträge an die Kosten der
Die Pflegekosten werden zwischen der pflegebedürfti-            Leistungen (nach Artikel 7, Absatz 2) pro Tag.
gen Person, der Krankenversicherung und der Gemein-
de aufgeteilt. Die Aufteilung der Kosten ist wie folgt            Bei einem Pflegebedarf :                    CHF
geregelt ( gemäss Bundesgesetz über die Neuordnung                bis 20 Minuten                             9.60
der Pflegefinanzierung ):
                                                                  von 21 bis 40 Minuten                      19.20
Alle Krankenkassen bezahlen die gleichen fixen
                                                                  von 41 bis 60 Minuten                      28.80
Beiträge, die der Bundesrat für 12 Pflegebedarfsstufen
festgelegt hat ( siehe Tabelle rechts ).                          von 61 bis 80 Minuten                      38.40

Die Bewohnerinnen und Bewohner bezahlen einen                     von 81 bis 100 Minuten                      48.–
Beitrag von maximal 23 Franken pro Tag, was 20 %                  von 101 bis 120 Minuten                    57.60
des Höchstbeitrags der Krankenversicherer entspricht              von 121 bis 140 Minuten                    67.20
( gegenwärtig 115.20 Franken ).
                                                                  von 141 bis 160 Minuten                    76.80
Die Gemeinde übernimmt den Rest der Pflegekosten.
                                                                  von 161 bis 180 Minuten                    86.40
Im Kanton Basel-Landschaft legt der Regierungsrat die             von 181 bis 200 Minuten                     96.–
Pflegetaxen für alle Heime fest, und zwar in gemeinsa-            von 201 bis 220 Minuten                    105.60
mer Beratung mit den Heimen und Gemeinden und auf
                                                                  von mehr als 220 Minuten                   115.20
der Basis detaillierter Datenerhebungen. Die Pflege kos-
tet für die jeweilige Pflegestufe in jedem Heim gleich viel.

Die Heime fordern die Beiträge der Krankenkasse und
der Gemeinden direkt ein. Entsprechend werden diese
Beiträge auf der Bewohnerrechnung abgezogen bzw.
gutgeschrieben.

                                    Finanzierung eines Heimplatzes

                AHV                 BVG               Übrige            Vermögens-           Hilflosenent-   Persönliche
                                                    Einnahmen             verzehr            schädigung      Einkünfte
 Heimrechnung

                                                                                                             Kostenübernahme
                                                               Restfinanzierung                              gemäss Kranken-
                                          Krankenkasse            Gemeinde                                   versicherungsgesetz

                                                                                                             Gesetzliche
                                          Ergänzungs-          Zusatzbeiträge                                Leistungen
                                           leistungen          der Gemeinde
                                                                                                             bei Bedarf

                                                                                   LEBEN IMWOLLEN.
                                                                                            HEIM – WAS
                                                                                                   WISSEN.
                                                                                                       KOSTET DAS ? | 13
                                                                                                           KÖNNEN.
Wer zahlt was ?

       Heimrechnung                                                 Abzüge
       In Rechnung gestellt werden die Hotellerietaxe, die Be-      Krankenkassenprämien und andere
       treuungstaxe, die Bewohnerbeteiligung an die Pflege­         Versicherungsprämien
       taxe und gegebenenfalls zusätzlich bezogene Dienst-          direkte Steuern
       leistungen ( gemäss Heimreglement ). Die jeweiligen
                                                                    Mietausgaben oder Hypothekarzins und
       Positionen werden detailliert aufgeführt.
                                                                    Unterhaltskosten für Liegenschaften

       Sie begleichen die Rechnung mit Ihrem verfügbaren Ein-       Kosten für Pflege- und Betreuungsleistungen
       kommen, gegebenenfalls auch mit dem anzurechnen-
       den Vermögensverzehr und/oder Ergänzungsleistungen           Manchmal reicht das verfügbare Einkommen nicht aus,
       sowie Zusatzbeiträgen der Gemeinde.                          um die Heimkosten zu decken. Wenn Sie Vermögen ha-
                                                                    ben, werden die Heimkosten mit Beiträgen aus dem
       Berechnung des verfügbaren Einkommens                        Vermögen mitfinanziert. Ausserdem kann es sein, dass
       Ausgangspunkt für alle wirtschaftlichen Überlegungen         Sie Anspruch auf Ergänzungsleistungen zur AHV haben.
       im Zusammenhang mit einem Heimaufenthalt oder
       dem Bezug von Spitexleistungen ist das verfügbare            Beiträge an die Heimkosten aus dem privaten Vermö-
       Einkommen. Es berechnet sich wie folgt :                     gen : Vermögensverzehr
       Verfügbares Einkommen = Bruttoeinkommen – Abzüge             Besitzen Sie ein privates Vermögen, das über den gesetz-
                                                                    lichen Freibeträgen liegt, müssen Sie pro Jahr maximal
       Bruttoeinkommen                                              10 % des Vermögenswerts an die Heimkosten bezahlen.
       a. Altersrenten : AHV, Renten aus 2. und 3. Säule
       Die finanzielle Situation der heutigen Seniorinnen und       Grosse Vermögenswerte sind häufig in Immobilien ge-
       Senioren ist in der Regel wesentlich besser als jene ihrer   bunden. Wenn Sie Immobilien besitzen, halten Sie diese
       Eltern im gleichen Alter. Dank der Einführung der AHV        instand, damit Sie bei Bedarf zusätzliches Einkommen
       im Jahr 1948 und der obligatorischen beruflichen Vor-        durch Mieterträge erzielen können. Ansonsten kann es
       sorge im Jahr 1985 können Pensionierte heute oft von         sein, dass Sie das Haus zu einem ungünstigen Zeitpunkt
       ihren Renten leben.                                          verkaufen müssen. Klären Sie ausserdem rechtzeitig ab,
                                                                    wie die Beträge aus dem Vermögensverzehr an das Heim
       b. Einkommen, z. B. aus Vermögenswerten                      bezahlt werden können.
       Das sind Zinsen, Mieteinnahmen oder Ähnliches.
                                                                    Schenkungen gelten als freiwilliger Vermögensverzicht.
       c. Hilflosenentschädigung                                    Wenn der Anspruch auf Ergänzungsleistungen ermit-
       Wenn Sie länger als ein Jahr in vier oder mehr alltägli-     telt wird, werden Schenkungen in grossen Teilen zum
       chen Lebensverrichtungen auf die Hilfe Dritter ange-         Vermögen hinzugerechnet. Gegebenenfalls kann die
       wiesen sind, haben Sie Anspruch auf Hilflosenentschä-        Gemeinde, welche die durch die Schenkung fehlenden
       digung – unabhängig von Einkommen und Vermögen.              Beiträge an den Heimaufenthalt vorfinanziert, diese bei
                                                                    den Empfängern der Schenkung – meist Kindern oder
                                                                    anderen Verwandten – wieder einfordern.

                                                                      Detaillierte Informationen zu diesen Fragen finden Sie in
                                                                    den Unterlagen der Sozialversicherungsanstalt Baselland
                                                                    ( www.sva-bl.ch ).

14 | WER ZAHLT WAS ?
Zu einer guten Betreuung gehört auch das gute Gefühl, dass finanziell alles geregelt ist –
hier Lösungen zu finden, ist uns ein grosses Anliegen.

 Die Freibeträge liegen bei :                                                                 CHF
 Reinvermögen bei Alleinstehenden                                                            37 500
 Reinvermögen bei Ehepaaren                                                                  60 000
 Für Ehepaare oder Alleinstehende
                                                                                             112 500
 ohne Hilflosenentschädigung in selbstbewohnter Liegenschaft
 Erhöhter Freibetrag :

 » für Ehepaare oder Alleinstehende mit einer Hilflosenentschädigung
   in selbstbewohnter Liegenschaft                                                           300 000

 » für Ehepaare mit eigener Liegenschaft, wenn ein Ehegatte im Heim
   lebt und der andere in der Liegenschaft

                                                                                                       WER ZAHLT WAS ? | 15
Ergänzungsleistungen zur AHV                                Auch beim Bezug von Ergänzungsleistungen werden
       Wer mit den Renteneinkommen den minimalen Lebens-           jährlich 10 % des jeweils noch verbleibenden Vermögens
       bedarf nicht decken kann und nur wenig oder kein Ver-       dem Einkommen angerechnet, so lange, bis der Vermö-
       mögen besitzt, hat unter bestimmten Voraussetzungen         gensfreibetrag erreicht ist.
       Anspruch auf Ergänzungsleistungen. Diese werden in-
       dividuell berechnet. Das Ziel ist immer, den minimalen      Bezahlt werden die Ergänzungsleistungen von den Kan-
       Lebensbedarf zu decken.                                     tonen. Auskünfte und Unterlagen erteilt die Ausgleichs-
                                                                   kasse Baselland in Binningen.
       Die Sozialversicherungen haben den minimalen Lebens-
       bedarf pro Jahr exakt definiert :                            Kontakt siehe Seite 19

       Für Alleinstehende gilt der Betrag von 19 450 Franken,      Versicherungsleistungen
       für Ehepaare 29 175 Franken. Hinzugerechnet werden          Die obligatorische Krankenversicherung bezahlt einen
       Mietkosten inkl. Nebenkosten von max. 1 100 Franken         fixen, nach Zeitaufwand berechneten Beitrag an die
       pro Monat für Einzelpersonen, 1 250 Franken pro Monat       Pflegeleistungen ( Spitex oder Heim ). In der Kranken-
       für Ehepaare. Spezielle Bedingungen gelten für Personen,    pflege-Leistungsverordnung ( KLV 7 ) legt der Bund für
       die in einer Liegenschaft wohnen, die ihnen gehört.         12 mögliche Pflegebedarfsstufen fest, welche Beiträge
                                                                   die Krankenkassen zahlen müssen.
       Ergänzungsleistungsbezügerinnen und -bezüger erhal-
       ten zudem jährlich die individuelle Prämienverbilligung     Da das Gesundheitswesen in die Kompetenz der Kanto-
       der Krankenkasse (IPV) in Form eines monatlichen Pau-       ne fällt, legen die Kantone fest, wie viel Geld eine Stunde
       schalbetrages.                                              Pflege in ihrem Kanton kosten darf.

       Wenn Sie in einem Heim wohnen, gilt als Lebensbe-           Von den Bruttopflegekosten pro Stufe werden die Bei-
       darf der Teil der Tagestaxe, den Sie selbst bezahlen, das   träge der Krankenkassen abgezogen. Den Rest zahlen
       heisst die Hotellerietaxe, die Betreuungstaxe und der       der Kanton oder die Gemeinden und die versicherten
       Bewohnerbeitrag an die Pflegetaxe. Zudem wird ein           Personen selbst. Dabei dürfen den Patienten maximal
       fixer monatlicher Betrag für persönliche Auslagen ( z. B.   20 % des höchsten Krankenkassenbeitrags überwälzt
       Kleider, Produkte für die Körperhygiene, Steuern und        werden. Bei Pflegeleistungen im Heim entspricht dies
       Versicherungen) angerechnet. Der Kanton Basel-Land-         aktuell einem maximalen Bewohnerbeitrag an die
       schaft hat bei der Ergänzungsleistung ab 1.1.2018 für       Pflege von 8395 Franken pro Jahr ( 23 Franken pro Tag ).
       Personen, die in einem Alterszentrum oder Pflegeheim        Zudem gibt es Krankenkassen, die Zusatzversicherungen
       leben, eine Obergrenze für die anrechenbare Heimta-         für die Langzeitpflege anbieten und dann, bei einem
       xe eingeführt. Dadurch können Finanzierungslücken           möglichen Heimeintritt, Beiträge leisten.
       entstehen. Für die Deckung dieser Finanzierungslücke
       ist die Niederlassungsgemeinde zuständig. Sie richtet
       den Betroffenen Zusatzbeiträge aus; festgehalten in
       der Regel in einem Reglement.

        Grafik siehe Seite 13

       Bei Ehepaaren, von denen ein Partner im Heim lebt,
       werden die Ergänzungsleistungen für die Ehegattin und
       den Ehegatten einzeln berechnet. Dabei werden die
       anrechenbaren Einnahmen und das Vermögen des Ehe-
       paares zu gleichen Teilen den Ehegatten zugerechnet.

16 | WER ZAHLT WAS ?
Die Mitarbeitenden der Alterszentren und Pflegeheime setzen alles daran,
den betagten Menschen eine gute Zeit zu ermöglichen.

                                                                           WER ZAHLT WAS ? | 17
Spezialfälle – was tun ?

       Grundsätzlich ist für jede Person im Alter eine bedarfsge-     Schenkungen
       rechte, wirtschaftliche und qualitativ gute Betreuung und      Falls Sie grössere Teile eines Vermögens als Schenkungen
       Pflege garantiert. Es gibt jedoch einige spezielle Situatio-   an die Familie oder Dritte weitergeben, können diese
       nen, die besondere Abklärungen erfordern.                      bei der Berechnung des Anspruchs auf Ergänzungsleis-
                                                                      tungen trotzdem weiter dem Vermögen zugerechnet
       Eintritt in ein Pflegeheim in einem anderen Kanton             werden. In einem solchen Fall kann es sein, dass Sie die
       oder in einer anderen Gemeinde                                 Beiträge an die Heimkosten nicht mehr aus dem Vermö-
       In der Regel ist auch ein Umzug in ein Alterszentrum           gensverzehr leisten können. Das Baselbieter Altersbe-
       oder Pflegeheim eines anderen Kantons möglich. Bevor           treuungs- und Pflegegesetz (APG), Artikel 40, sieht unter
       Sie jedoch konkrete Schritte für einen Umzug einleiten,        diesen Umständen vor, dass die ehemalige Wohnsitzge-
       klären Sie die Einzelheiten ab. Die Finanzierung der Pfle-     meinde die Finanzierungslücke schliesst. Die Gemeinde
       getaxen ist im Krankenversicherungsgesetz geregelt ;           kann die geleisteten Beiträge jedoch gegenüber den
       die Finanzierung der Hotellerie- und Betreuungstaxen           Schenkungsempfängern geltend machen.
       folgt der Gesetzgebung zu den Ergänzungsleistungen.
                                                                      Unveräusserliche Liegenschaften
       Unter Umständen ergibt sich durch unterschiedliche             Sind Ihre Vermögenswerte ausschliesslich in Liegen-
       kantonale und kommunale Regelungen eine Finan-                 schaften vorhanden, müssen Sie unter Umständen die
       zierungslücke. Den fehlenden Betrag muss entweder              bestehende Hypothek erhöhen oder Immobilien verkau-
       der bisherige Wohnsitzkanton/die bisherige Wohnsitz­           fen, um die entsprechenden Beiträge aus dem Vermögen
       gemeinde oder der Standortkanton des Heims über eine           zu leisten. Ist ein Verkauf unmöglich, müssen Sie mit
       Kostengutsprache decken.                                       dem Heim und der ehemaligen Wohnsitzgemeinde eine
                                                                      Lösung finden, um die Finanzierungslücke zu schliessen.

18 | SPEZIALFÄLLE – WAS TUN ?
Kontakt
CURAVIVA Baselland
Fichtenhagstrasse 4 , 4132 Muttenz
Telefon 061 461 57 80
info@curaviva-bl.ch
www.curaviva-bl.ch

Sozialversicherungsanstalt Binningen
SVA Basel-Landschaft
Hauptstrasse 109, 4102 Binningen
Telefon 061 425 25 25
info@sva-bl.ch
www.sva-bl.ch

Ansprechpartner für weitere Auskünfte sind auch die Alterszentren und
Pflegeheime Baselland sowie die Sozialdienste und die Informations- und Beratungsstellen
für Altersfragen der Gemeinden.
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