Gemeinde Nörvenich Bebauungsplan C 17 - Ortsteil Eschweiler über Feld

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Gemeinde Nörvenich Bebauungsplan C 17 - Ortsteil Eschweiler über Feld
Gemeinde Nörvenich
                                                                        Bebauungsplan C 17
                                                                          Ortsteil Eschweiler über Feld

                                                                        Landschaftsplanerischer Fachbeitrag

Stadtplaner, Umweltplaner, Landschaftsarchitekt
Kirberichshofer Weg 6 | 52066 Aachen | Tel. 0241/470580 | Fax 4705815
Gemeinde Nörvenich Bebauungsplan C 17 - Ortsteil Eschweiler über Feld
Projekt         Gemeinde Nörvenich
                Bebauungsplan C17 Eschweiler über Feld
                Landschaftsplanerischer Fachbeitrag
Projektnummer   32124

Auftraggeber    F&S concept Projektentwicklung GmbH & Co. KG
                Otto-Lilienthal-Straße 34
                53879 Euskirchen

Auftragnehmer   BKR Aachen, Noky & Simon
                Stadtplaner, Umweltplaner, Landschaftsarchitekt
                Kirberichshofer Weg 6
                52066 Aachen
                Tel.:    0241/47058-0
                Fax:     0241/47058-15
                Email:   info@bkr-ac.de

Bearbeitung     Niklas Beckers, M.Sc. Geographie

Stand           12. Januar 2023
Gemeinde Nörvenich Bebauungsplan C 17 - Ortsteil Eschweiler über Feld
NÖRVENICH – BEBAUUNGSPLAN C17                                                       LANDSCHAFTSPLANERISCHER FACHBEITRAG

Gliederung
1.     Einleitung........................................................................................................... 1
       1.1    Anlass und Aufgabenstellung .............................................................................. 1
       1.2    Lage und Abgrenzung des Untersuchungsgebiets ............................................... 1

2.     Bestandsanalyse und Bewertung von Naturhaushalt und
       Landschaftsbild ................................................................................................ 3
       2.1    Fachplanung ........................................................................................................ 3
              2.1.1        Boden und Relief ................................................................................... 5
              2.1.2        Wasser .................................................................................................. 7
              2.1.3        Klima und Luft ........................................................................................ 7
              2.1.4        Pflanzen, Tiere und Biologische Vielfalt ................................................. 9
              2.1.5        Landschaftsbild, Erholung .................................................................... 12
3.     Konfliktanalyse ............................................................................................... 13
       3.1    Vorhabenbeschreibung...................................................................................... 13
       3.2    Ermittlung und Bewertung der Beeinträchtigungen ............................................ 15
              3.2.1        Boden und Wasser .............................................................................. 15
              3.2.2        Klima und Luft ...................................................................................... 17
              3.2.3        Pflanzen, Tiere und Biologische Vielfalt ............................................... 18
              3.2.4        Landschaftsbild und Erholung .............................................................. 21
       3.3    Eingriffsvermeidung und -minimierung ............................................................... 22
       3.4    Eingriffsbilanz .................................................................................................... 25
       3.5    Vorläufige Eingriffsbilanz des Regenrückhaltebeckens ...................................... 28

4.     Quellenverzeichnisse ..................................................................................... 30
       4.1    Kartengrundlagen, WMS-Dienste ...................................................................... 30
       4.2    Literatur ............................................................................................................. 31
       4.3    Rechtsgrundlagen und Normen ......................................................................... 32

Anlage 1 – Pflanzliste .............................................................................................. 34
Anlage 2 – Bestandsplan ........................................................................................ 35
Anlage 3 – Konflikt- und Maßnahmenplan ............................................................ 36

Abbildungen
Abbildung 1: Luftbild des Untersuchungsgebiets. ................................................................ 2

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Abbildung 2: Schutzgebiete und schützenswerte Biotope im Umfeld des
             Untersuchungsgebietes. ................................................................................. 4
Abbildung 3: Bodentypen und schutzwürdige Böden. .......................................................... 6
Abbildung 4: Aufnahmen der Biotoptypen im Plangebiet; Erläuterungen siehe Text. ......... 11
Abbildung 5: Das Landschafts- und Ortsbild im Untersuchungsgebiet. .............................. 13
Abbildung 6: Entwurf des Bebauungsplans (Ausschnitt). ................................................... 14
Abbildung 7: Lage des geplanten Regenrückhaltebeckens (Stand November
             2022)............................................................................................................. 15

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1.    Einleitung

1.1    Anlass und Aufgabenstellung
In der Gemeinde Nörvenich besteht eine hohe Nachfrage nach Wohnraum, insbesondere junge
Familien, aber auch Singles und ältere Paare, sind auf der Suche nach Wohnungen und Grund-
stücken. Diese Nachfrage generiert sich einerseits aus dem eigenen Gemeinde- und Kreisgebiet;
andererseits besteht diese u.a. aufgrund der räumlichen Nähe zur Rheinschiene und der Nähe
zu Köln (sogenannte „Überschwappeffekte“).
Die F&S concept Projektentwicklung GmbH & Co.KG plant daher im Ortsteil Eschweiler über Feld
das Neubaugebiet ‚C17', das mit der westlich der L327 angrenzenden kleineren Fläche in zwei
separaten Verfahren entwickelt und erschlossen wird. Auf dem knapp 5,1 ha großen, heute land-
wirtschaftlich genutzten Gebiet im Osten des Ortes soll ein Allgemeines Wohngebiet entstehen.
Ziel und Zweck der Planung ist es, das Angebot an Wohnraum zu erweitern. Hierzu werden die
bestehenden Ackerflächen zu einem neuen Wohngebiet entwickelt und über einen Kreisverkehr
an der L327 erschlossen. Für eine familienfreundliche Gestaltung des Wohnumfelds wird die
Möglichkeit der Unterbringung einer Kindertagesstätte und altengerechter Wohnungen sowie ei-
nes Spielplatzes vorgesehen.
Bestandteil der Planung ist auch ein Regenrückhaltebecken nahe dem Eschweiler Fließ in ca.
150 m südlicher Entfernung zum Geltungsbereich des Bebauungsplans. Da dieses Becken eine
direkte Folge der vorliegenden Planung ist, werden seine Auswirkungen auf den Naturhaushalt
auch in diesem Bericht bereits überschlägig beleuchtet. Die Zulassung des Beckens soll über
eine Baugenehmigung nach § 35 BauGB erreicht werden; hierzu ist auch die Erstellung eines
eigenständigen Landschaftsplanerischen Fachbeitrags erforderlich.
Zur Schaffung der planungsrechtlichen Grundlagen für spätere Baugenehmigungen und die Pro-
jektumsetzung ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich. Ein Beschluss für die Auf-
stellung des Bebauungsplanes im Verfahren gemäß § 2 Abs. 1 BauGB liegt bereits vor (Be-
schluss des Rats der Gemeinde Nörvenich vom 12.07.2018).
Bei der Aufstellung des Bebauungsplans sind gemäß §§ 1, 1a BauGB die Aspekte der Eingriffs-
regelung (§§ 14 bis 18 BNatSchG respektive § 30 bis 33 LNatSchG NRW) in Bezug auf zu er-
wartende Eingriffe in Naturhaushalt und Landschaftsbild sowie mögliche Vermeidungs-, Minde-
rungs- und Ausgleichsmöglichkeiten zu berücksichtigen. Diese Aspekte werden im vorliegenden
Landschaftsplanerischen Fachbeitrag untersucht, der auch die Bilanzierung des unvermeidbaren
Eingriffs sowie des Kompensationserfordernisses beinhaltet.

1.2    Lage und Abgrenzung des Untersuchungsgebiets
Das rund 5,1 ha große Plangebiet befindet sich im Osten des Ortes Eschweiler über Feld. Das
Untersuchungsgebiet umfasst den Geltungsbereich des Bebauungsplans sowie sein näheres
Umfeld (Abbildung 1).
Begrenzt wird das Gebiet im Norden durch die Grundstücke südlich der Straße „Rote Erde“ sowie
das Ende der Sackgasse „Landwehrstraße“, die nach Süden in einen derzeitigen Wirtschaftsweg
übergeht und die östliche Grenze des Plangebietes bildet. Im Süden begrenzen die

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landwirtschaftlichen Flächen nördlich des „Eschweiler Fließ“ und im Westen die Grundstücke
westlich der Golzheimer Straße (L 327) den Geltungsbereich.
Das Gebiet wird heute überwiegend als landwirtschaftliche Fläche genutzt, südlich der Straße
„Auf dem Dom“ befinden sich drei Grundstücke mit Bestandsgebäuden. Ein Teil der Golzheimer
Straße verläuft im Westen durch das Plangebiet.
Die unmittelbare Umgebung ist im Osten und Süden durch landwirtschaftliche Flächen geprägt,
im Norden und Westen bestimmt Wohnnutzung in Ein- und Zweifamilienhäusern sowie einzelnen
Geschosswohnungsbauten die Umgebung.
Das Plangebiet stellt sich als eine Fläche mit nur geringfügigen Höhenunterschieden dar. Es fällt
sanft von Nordwesten (ca. 128 m NHN) nach Südosten (ca. 126 m NHN) hin ab.
Außerhalb der westlichen Gebietsabgrenzung wird die L 327 im südlichen Abschnitt beidseitig
durch Baumreihen begleitet, nördlich der Straße ‚Auf dem Dom‘ setzt sich die Baumreihe nur auf
der westlichen Straßenseite fort.

Abbildung 1:     Luftbild des Untersuchungsgebiets.
                 Kartengrundlage: siehe Abbildung

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2.    Bestandsanalyse und Bewertung von Naturhaushalt und Landschaftsbild

2.1    Fachplanung

REGIONALPLAN
Der Gebietsentwicklungsplan der Bezirksregierung Köln – Teilabschnitt Region Aachen vom 10.
Juni 2003 weist das Plangebiet sowie den gesamten Ort Eschweiler über Feld als Allgemeiner
Freiraum- und Agrarbereich aus.

FLÄCHENNUTZUNGSPLAN
Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Nörvenich aus dem Jahr 2006 stellt für das Plangebiet
als Art der baulichen Nutzung Wohnbaufläche dar.
Weitere Wohnbauflächen schließen sich im Norden und im Westen jenseits der dort angrenzen-
den Flächen für den überörtlichen Verkehr und für die örtlichen Hauptverkehrszüge an das Plan-
gebiet an. Die Flächen östlich und südlich des Gebiets sind als Flächen für die Landwirtschaft
dargestellt. Weder für das Plangebiet im Ganzen noch für einzelne Teilflächen besteht ein Be-
bauungsplan. Somit entspricht die jetzige Aufstellung eines Bebauungsplanes der bereits geplan-
ten Gemeindeentwicklung.

BEBAUUNGSPLÄNE
Für das Plangebiet besteht bislang kein Bebauungsplan.

LANDSCHAFTSPLAN, SCHUTZGEBIETE UND SATZUNGEN
Das Plangebiet liegt nicht im Geltungsbereich eines Landschaftsplanes, da in der Gemeinde Nör-
venich bislang kein Landschaftsplan aufgestellt wurde.
Im Plangebiet liegen keine Natur- oder Landschaftsschutzgebiete (Abbildung 2). Das nächste
Naturschutzgebiet ist das NSG ‘Nörvenicher Wald’ (DN-084, zugleich FFH Gebiet DE-5105-302)
in ca. 3,3 km östlicher Entfernung. Das nächste Landschaftsschutzgebiet ist das LSG-5105-0004
‘LSG-Seelrath’ in ca. 2,8 km nordöstlicher Entfernung.

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Abbildung 2:     Schutzgebiete und schützenswerte Biotope im Umfeld des Untersuchungsge-
                 bietes.
                 Kartengrundlage: siehe Abbildung.

Eine geschützte Allee nach § 41 LNatSchG NRW / §29 Abs. 3 BNatSchG verläuft unmittelbar
südwestlich des Plangebietes (AL-DN-0067 ‚Allee an der L 327 südlich Eschweiler über Feld‘;
eine zweireihige Allee aus Ahornen; BHD ca. 30 cm). Der Baumbestand auf der westlichen Fahr-
bahnseite setzt sich auf der westlichen Seite hin nach Norden auch durch das Plangebiet fort; die
Bäume hier sind jedoch deutlich jünger.
Durch die „Ordnungsbehördliche Verordnung über die geschützten Landschaftsbestandteile in
den Gemeinden Merzenich, Nörvenich und der Stadt Düren im Kreis Düren“ vom 9. November
2016 sind die Bäume entlang des Eschweiler Fließ in ca. 80 m Entfernung (gemäß § 29
BNatSchG) geschützt.
Die Fläche ist in Teilen Bestandteil des landesweiten Biotopverbundnetzes. Dies betrifft das Flur-
stück 59, sowie Teile der Flurstücke 60, 69, 72, 73, 76, 77, 78, 113,114 und 115. Diese zählen
zur Biotopverbundfläche ‚Bördenstrukturen zwischen Merzenich und Golzheim‘ (VB-K-5105-007)
mit besonderer Bedeutung. Schutzziel ist hier insbesondere der Erhalt der Grünlandflächen, Grä-
ben, Kleingewässer, Obstbaumwiesen und Gehölze in der sonst ausgeräumten Bördelandschaft
(LANUV LANDSCHAFTSINFORMATIONSYSTEM 2021).
Weitere Verbundflächen liegen im Umfeld des Plangebiets. Dazu zählt auch in ca. 120 m nördli-
cher Entfernung die Fläche ‚Äcker nördlich Eschweiler über Feld‘ (VB-K-5105-015).

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Des weiteren liegt eine Biotopkatasterfläche (BK-5105-032, ‚Zwei mehrere [sic!] Gehöfte mit um-
gebendem Gehölz-Grünlandkomplex‘ in ca. 450 m nordöstlicher Entfernung. Sie ist Bestandteil
des Biotopverbunds innerhalb der o.g. Fläche VB-K-5105-007.
Ansonsten liegen keine weiteren schützenswerten oder geschützten Flächen innerhalb der nä-
heren Umgebung (~500 m Umkreis) des Plangebiets.
Die Gemeinde Nörvenich verfügt über eine Baumschutzsatzung (Satzung zum Schutz des Baum-
bestandes vom 20.12.1991). Lediglich der Baumbestand in den Gärten der Flurstücke 51-54 kann
unter die Baumschutzsatzung fallen, sofern die unter §§ 2f genannten Voraussetzungen erfüllt
sind1. Da das Plangebiet ansonsten bislang außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile
liegt und dort bislang kein Bebauungsplan vorliegt, ist es nach § 2 dieser Satzung nicht innerhalb
des Geltungsbereichs der Baumschutzsatzung gelegen.

NATURRÄUMLICHE GLIEDERUNG
Das Untersuchungsgebiet liegt in der naturräumlichen Haupteinheit NR-553 ‚Zülpicher Börde‘ und
der Untereinheit NR-553.3 ‚Erper Lössplatte‘, die mit ihren geringmächtigen Lösslehmen das
Kerngebiet der Zülpicher Börde bildet. Diese ausgeräumte Agrarlandschaft auf der Hauptterras-
senebene des Rheins wird von einigen Bachtälern bezogen. Die heutige potentielle natürliche
Vegetation (hpnV) außerhalb dieser Auenbereiche ist der Flattergras-Buchenwald, hier oft in ei-
ner eher artenreichen Ausprägung, welcher je nach Bodencharakteristik in den eher basischen
Waldmeister-Buchenwald übergehen kann. Typische Gehölze dieser Gesellschaft bilden, neben
der dominierenden Rotbuche, Eichen, Ahorne, Eschen, Hainbuchen (LANUV 2019). Gebüsche
und Hecken bestehen oftmals aus Schlehe, Hartriegel oder Brombeere. Knoblauchsrau-
kensäume sind im Flattergras-Buchenwald typisch, während in Bereichen des Waldmeister-Bu-
chenwalds deutlich artenreichere Saumgesellschaften vorkommen (etwa unter Beimischung von
Odermennig, Giersch, o.ä.).

2.1.1    Boden und Relief

GEOLOGIE UND RELIEF
Geologisch bauen die Böden des Plangebiets auf den Kiesen und Sanden der jüngeren Haupt-
terrasse des Rheins (frühes Quartär) auf (GEOLOGISCHER DIENST NRW 2021). Durch die fluviale
Ablagerung entstehen abwechselnde Schichten aus Kiesen und Sanden unterschiedlicher Kör-
nungen, vereinzelte Steinlagen sind enthalten. Darüber liegt eine oft mehrere Meter dicke Deck-
schicht aus Löss, welche das Ausgangssubstrat der Bodenbildung darstellt.
Das Plangebiet liegt in der Erdbebenzone 3 mit der Untergrundklasse S (Tief-sedimentäre Be-
ckenstruktur; ABAG GMBH 2022).
Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 5,1 ha. Das derzeit größtenteils aus offenen Acker-
flächen bestehende Plangebiet fällt sanft von Nordwesten (ca. 128 m NHN) nach Südosten (ca.
126 m NHN) hin ab.

1
    Da die Gemeinde über keine Innenbereichssatzung verfügt, ist im Einzelfall zu entscheiden, ob die in § 2 Abs. 1
    der Baumschutzsatzung genannten Voraussetzungen hinsichtlich des Geltungsbereiches der Satzung eindeutig
    erfüllt sind.

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BODEN

 Abbildung 3:     Bodentypen und schutzwürdige Böden.
                  Datenquelle: Geologischer Dienst NRW (siehe auch zitierte Kartengrundlage).

Maßgeblich ist die Bodenbildung auf postglazialen Lössdecken, die für die Börden typisch ist.
Den bodenbildenden Prozessen Verbraunung, Tonmineralverlagerung und nachgeordnet Pseu-
dovergleyung kommt in diesen Bereichen eine gehobene Bedeutung zu. Die Bodenkarte
1:50.000 des Geologischen Dienstes NRW (GD NRW) weist im Plangebiet vorwiegend Para-
braunerden aus (Abbildung 3).
Die Böden im Plangebiet werden durch den Geologischen Dienst NRW (GD NRW 20183) als nicht
besonders schützenswert klassifiziert, da sie nur mittlere Bodenwertzahlen erreichen. Nichtsdes-
totrotz sind naturnahe Böden, wie sie im Plangebiet großflächig vorliegen grundsätzlich erhal-
tenswert. Das Plangebiet weist nach den Auswertungen des GD NRW (basierend auf der tat-
sächlichen Nutzung nach ATKIS NRW) insgesamt ca. 4,3 ha naturnahe Böden aus. Auf Basis
von Luftbildauswertungen werden eher 4,5 ha anzusetzen sein, die als unversiegelt und naturnah
zu erachten sind. Dies entspricht etwa 88 % des Plangebiets.
Im Bereich des geplanten Rückhaltebeckens im Süden stehen nach der Bodenkarte 1:50.000
besonders schutzwürdige Kolluvien an. Es handelt sich dabei um fruchtbare Böden mit sehr ho-
her Funktionserfüllung als Regelungs- und Pufferfunktion und natürlicher Bodenfruchtbarkeit.
Die Böden eignen sich aufgrund der hohen Bodenfruchtbarkeit mit Wertzahlen über 70 in be-
sonderer Weise für den Ackerbau.

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2.1.2   Wasser

OBERFLÄCHENGEWÄSSER
Es gibt keine Oberflächengewässer im Plangebiet. In ca. 80 m südlicher Entfernung verläuft das
Eschweiler Fließ, ein temporär-wasserführender Graben, welcher nach Norden hin über das
Seelrather Fließ in den Neffelbach und von dort aus in die Erft entwässert.
Der Standort eines geplanten Rückhaltebeckens liegt in ca. 7 m Entfernung zum Sohlebett des
Eschweiler Fließ, außerhalb des nach § 38 WHG zu beachtenden Gewässerrandstreifens. Die
Vorgaben des § 36 WHG sind zu beachten.

GRUNDWASSER
Das Untersuchungsgebiet liegt im Grundwasserkörper 274_05 ‘Hauptterrassen des Rheinlan-
des’, eines ergiebigen bis sehr ergiebigen Grundwasserkörpers. Der mengenmäßige Zustand
dieses Grundwasserkörpers wird jedoch als ‚schlecht‘ bewertet (3. BWP, 2013 – 2018), was eine
Folge der Sümpfungsmaßnahmen des Tagebaus Hambach darstellt. Die stoffliche Belastung des
Grundwassers, v.a. durch Nitrate aus der jahrzehntelangen Überdüngung der Böden, führt zu
einer schlechten Gesamtbewertung des chemischen Zustandes.
An der nächsten Grundwassermessstelle (011004599, Kauweiler Zus 608) wird der durchschnitt-
liche Wasserstand bei ca. 107 m NHN angegeben. Nach Auswertung des Geotechnischen Be-
richts der ABAG GmbH (2022) ist für das Plangebiet mit einem Grundwasserpegel bei 113 m –
114 m NHN zu rechnen, was einem Flurabstand von mindestens ca. 12 m entsprechend würde.
Nach Beendigung der Sümpfungsmaßnahmen des Tagebaus Hambach kann es zu einem An-
stieg des Grundwasserspiegels kommen.
Das Untersuchungsgebiet liegt nicht im Bereich einer bestehenden oder geplanten Wasser-
schutzzone zum Schutz von Trink- oder Heilwasser.

NIEDERSCHLAGSWASSER
Derzeit wird das anfallende Niederschlagwasser weitestgehend auf der Fläche versickert. Davon
sind lediglich die Bestandsgebäude ausgenommen, die nach derzeitigem Kenntnisstand vermut-
lich an das örtliche Kanalsystem angeschlossen sind. Die Aspekte der Starkregenvorsorge wer-
den in Kapitel 2.1.3 behandelt.
Zur Beurteilung der Versickerungsfähigkeit des Untergrundes wurden Versickerungsversuche im
Plangebiet durchgeführt (ABAG GMBH 2022). Der geotechnische Bericht der ABAG GMBH beurteilt
den Untergrund für die gezielte Versickerung anfallender Niederschlagsmengen als ausreichend
durchlässig.

HOCHWASSER
Das Untersuchungsgebiet liegt nicht im Bereich relevanter Hochwassergefahren.

2.1.3   Klima und Luft

KLIMA
Die Gemeinde Nörvenich liegt nach der effektiven Klimaklassifikation nach TROLL & PAFFEN
(1964) in den subozeanisch geprägten Klimaten der kühlgemäßigten Klimazone. Dies äußert sich

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in milden bis mäßig kalten Wintern und mäßig warmen bis warmen Sommern mit einer Vegetati-
onsperiode von ca. 200 Tagen. Der KLIMAATLAS NRW des LANUV weist für das Untersuchungs-
gebiet eine mittlere Jahresdurchschnittstemperatur von ca. 10°C aus (Tabelle 1). Es kommt zu
ca. 6 ‘heißen Tagen’2 pro Jahr. Bis 2050 ergibt sich durch den Einfluss des globalen Klimawan-
dels eine Änderung dieser Werte, welche in der Bewertung des Eingriffs an dieser Stelle zu be-
rücksichtigen ist. So nimmt die Jahresdurchschnittstemperatur bezogen auf das langjährige Mittel
um 0,8 K bis 1,8 K3 zu (RCP 4.5 Szenario; entspricht etwa einer moderaten Absenkung des glo-
balen Treibhausgasausstoßes bei Verfehlung des 2 °C-Ziels). Die Anzahl der „heißen Tage“
nimmt um 4,3 bis 11,4 Tage pro Jahr4 substanziell zu.
Tabelle 1:             Klimaprojektionen für das Umfeld des Plangebiets.
                       Quelle: Klimaatlas NRW (LANUV NRW 2022) und darin zitierte.

    Parameter                      Basiswert (=langjähriges Mittel)         Nahe Zukunft1,2
                                   1971-2000                                2031-2060 (Änderung in Kelvin)
    Mittlere Lufttemperatur                                        9,9°C                            + 0,8 bis + 1,8 K
    (Jahresmittel)
    Heiße Tage                                              6 Tage/ Jahr                 +4,3 bis + 11,4 Tage/ Jahr
    (Tmax > 30 °C)
    Eistage3                                                9 Tage/ Jahr                  - 6,8 bis – 1,9 Tage/ Jahr
    (Tmax < 0 °C)
    Jahresniederschlag                                           670 mm                            -4,6 bis +9,7 mm
    (Summe)
    Starkregentage                                         17 Tage/ Jahr                      -0,2 bis 2,1 Tage/ Jahr
    (> 10 mm/Tag)
    Anmerkungen:
    1: Angaben beziehen sich auf das 15. Und 85. Perzentil der zugrundeliegenden Modellensembles. Dies bedeutet,
    dass 70 % der Modelle zwischen den angegebenen Werten liegen. Die Änderung bezieht sich jeweils auf das an-
    gegebene langjährige Mittel.
    2. Sofern nicht anders angegeben beziehen sich die Angaben auf das RCP 4.5-Szenario.
    Ausführliche Informationen zu den Klimamodellen, deren Interpretation und den zugrundeliegenden Annahmen
    finden sich unter: https://www.klimaatlas.nrw.de unter dem Menüpunkt „Dateninformationen“.

Die Jahresniederschläge betragen im langjährigen Mittel 670 mm / Jahr. Es kommt im Untersu-
chungsgebiet im langjährigen Mittel zu ca. 17 Starkniederschlagstagen pro Jahr (> 10 mm/d). Bis
2050 wird eine Veränderung dieses Werts zwischen 0 bis 2 Tagen pro Jahr5 erwartet. Lokale
Starkregenereignisse bergen durch Sturzfluten, wassergebundene Erosion von Ackerflächen und
die Überflutung von Siedlungsflächen ein ernst-zunehmendes Naturgefahrenpotential. Aufgrund
des flachen Reliefs ist die Starkregengefahr im Plangebiet jedoch allgemein eher niedrig: Nach
der Starkregengefahrenkarte des LANUV NRW kommt es auf den Ackerflächen selbst bei einem
extremen Niederschlagsereignis nicht zu Überflutungshöhen von mehr als 20 cm, wild

2
      Tagesmaximum erreicht oder überschreitet 30 C.
3
      Angaben erfolgen bei allen Prognosen für das 15. und 85. Perzentil, d.h. 70% der Modellergebnisse liegen inner-
      halb der genannten Spanne. Weitere Informationen zur Methodik unter: https://www.klimaatlas.nrw.de/.
4
      A1B Szenario.
5
      RCP 4.5.

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abfließendes Wasser erreicht hier auch keine nennenswerte Fließgeschwindigkeit. Davon aus-
genommen ist jedoch der Bereich der Golzheimer Straße. Hier steigt der Pegel im Straßengraben
schon bei einem seltenen Ereignis auf ca. 1,80 m an, die Straße selbst wird bis zu ca. 30 cm tief
überflutet. Die Straße dient dabei als Abflussbahn für das anfallende Niederschlagswasser, ent-
lang ihres Verlaufs fließt das Wasser mit tlw. über 2 m/s nach Norden hin ab.
Die Klimaanalyse des LANUV klassifiziert das Geländeklima im Untersuchungsgebiet überwie-
gend als Freilandklima, lediglich die Randbereiche der nördlichen Bebauung sowie das Bestands-
gebäude im Süden werden als Vorstadtklimatop geführt. In klaren Strahlungsnächten wird durch
langwellige Abstrahlung eine signifikante Abkühlung der bodennahen Temperaturen in den Frei-
landklimatopen erreicht. Da die Luft jedoch dem Gefälle folgend nach Südosten abfließt, übt die
Fläche keine Ausgleichsfunktion für die unmittelbar angrenzenden bebauten Bereiche von E-
schweiler über Feld aus.

LUFTQUALITÄT
Derzeit ist von geringen Schadstoffimmissionen im Untersuchungsgebiet auszugehen, da keine
maßgeblichen Emittenten im Plangebiet oder seinem Umfeld vorliegen. Eine gelegentliche Be-
fahrung durch landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge sowie die Befahrung der nahen L 327 haben
keine signifikanten Auswirkungen. Aufgrund der günstigen Luftaustauschbedingungen können
sich diese Emissionen nicht im Plangebiet anreichern. Durch die Landwirtschaft (Düngung) ist mit
geruchlichen Belastungen im Plangebiet zu rechnen, die das nahe Wohnumfeld kurzfristig erheb-
lich belasten können.
Im Plangebiet und seiner unmittelbaren Umgebung herrschen günstige Luftaustauschbedingun-
gen. Es kann zu kurzfristigen geruchlichen Belastungen durch die landwirtschaftliche Düngung
sowie Staubbelastungen kommen, die insgesamt jedoch keine gesundheitlichen Beeinträchtigun-
gen verursachen.

2.1.4   Pflanzen, Tiere und Biologische Vielfalt

PFLANZEN
Die Flora des Plangebiets ist weitestgehend charakteristisch für die offene Ackerflur der Börde-
landschaften bzw. die strukturarmen Ortsränder dörflicher Siedlungen (Abbildung 4).
Ein Teil des Baumbestandes in den Gärten der Flurstücke 51-54 fällt möglicherweise (siehe Ab-
schnitt 2.1) unter den Schutz der Baumschutzsatzung der Gemeinde Nörvenich vom 20.12.1991.
Die Bäume sind demnach zu erhalten, jegliche Entfernung des Baumbestandes bedarf einer Aus-
nahme oder Befreiung durch die Gemeinde; nach § 7 der Satzung können dabei Ersatzpflanzun-
gen oder Ausgleichszahlungen erforderlich werden.
Die Äcker waren zum Zeitpunkt der Kartierung frisch bearbeitet und mit einer Zwischensaat oder
mit einer artenarmen Gras-Kleesaat eingesät (Abbildung 4a, b). Aufgrund der intensiven
Ackernutzung ist von einer wildkrautarmen Ausprägung der Äcker (Biotoptyp 3.1, LANUV 2008)
auszugehen, auf denen im Sommer allenfalls typische Ackerunkräuter wie Weißer Gänsefuß,
Jakobskreuzkraut, Hühnerhirse oder Ackerkratzdistel aufkommen. Die Ackerrandstreifen und un-
befestigten Feldwege (2.2) sind ebenfalls artenarm ausgeprägt und bestehen neben häufigen
Grasarten wie etwa Knaul-, und Weidelgras nur aus wenigen Wildkrautarten (Abbildung 4c). Die
Gärten im Norden (Abbildung 4d) sind nur stellenweise mit Gehölzen bestanden, diese bestehen

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vor allem aus Fichten, Kiefern und allenfalls einzelnen Laubbäumen (etwa Korkenzieherweide;
4.3). Die Gärten sind durch einen grasbewachsenen Feldweg (1.4) von den Ackerflächen ge-
trennt. Eine Pferdekoppel liegt ebenfalls im Norden des Plangebiets (3.4). Der Übergang zur
L 327 ist durch einen grasbewachsenen Feldweg (1.3) neben einem recht breiten Graben mit
einer kleinen Böschung gebildet (Abbildung 4e; 2.2), auf der typische und häufige Pflanzen der-
artiger Flächen vorkommen wie etwa Rainfarn, Glatthafer, Knaulgras oder Brennnesseln. Zudem
verläuft im Osten ein Teil der Golzheimer Straße samt Radweg durch das Plangebiet (1.1a), an
deren südöstlichem Ende zwei Wohngebäude (1.1b) mit ihren Gartenflächen (gehölzarm, 4.3) im
Plangebiet stehen. Auf der westlichen Seite der Golzheimer Straße verläuft ein Gebüsch-bewach-
sener Graben, der zudem einer Baumreihe jüngeren Alters6 gesäumt ist (Abbildung 4e,f; 2.3).
Im Umfeld schließen sich dem Plangebiet weitere Ackerflächen südlich an, die durch das mit
Buchen und Obstgehölzen mittleren Alters (BHD ca. 30 cm) bestandene Eschweiler Fließ durch-
zogen werden. Im Norden und Westen schließt sich der Ortsrand von Eschweiler über Feld mit
Wohnbebauung und Gärten, sowie einer weiteren Ackerfläche an. Streuobstwiesen, wie sie für
die Ortsränder der Börde typisch waren, liegen im Untersuchungsgebiet nicht vor.
Das geplante Rückhaltebecken liegt ebenfalls im Bereich intensiver Ackerflächen (3.1).

    a)                                                    b)

    c)                                                    d)

6
     BHD ca. 20 cm – damit fallen die Bäume nach § 3 Abs. 1 der Baumschutzsatzung nicht unter dessen Schutz (Um-
     fang < 80 cm). Die Baumreihe ist nicht als geschützte Allee nach § 41 LNatSchG NRW ausgewiesen.

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 e)                                               f)

Abbildung 4:     Aufnahmen der Biotoptypen im Plangebiet; Erläuterungen siehe Text.
                 Quelle: Eigene Aufnahmen 2018.

TIERE
Insgesamt ist die Fauna des Plangebiets als recht artenarm anzusehen, selbst für die struktur-
arme Ackerlandschaft der Börden. Sie besteht, soweit dies nachweisbar ist, aus ubiquitär vor-
kommenden, häufigen und ausbreitungsstarken Arten. Seltene, gefährdete, besonders schüt-
zenswerte oder anderweitig bemerkenswerte Arten wurden bislang nicht nachgewiesen.
Für das Gebiet liegt eine avifaunistische Kartierung vor (BÜRO KREUTZ 2022). Untersucht wurden
dabei auch mögliche Vorkommen von Feldvögeln wie Rebhuhn oder Wachtel. Planungsrelevante
Arten im Sinne des § 44 BNatSchG i.V.m. VV Artenschutz NRW kommen im Plangebiet nicht vor.
Feldlerchenreviere sind erst in ca. 200 m südlicher Entfernung vorhanden. Das Plangebiet liegt
am östlichen Rand eines der letzten Hauptvorkommen der Grauammer in NRW, ein Vorkommen
im Untersuchungsgebiet der Kartierung wurde jedoch nicht festgestellt. Das Gutachten zur Arten-
schutzprüfung regt dennoch an, bei eventuell notwendigen externen Ausgleichsflächen Maßnah-
men für die Grauammer im Sinne einer allgemeinen ökologischen Aufwertung der Planung vor-
zusehen. In den Gebüschen am nördlichen Rand des Eingriffsbereichs wurden lediglich soge-
nannte „Allerweltsvogelarten“ festgestellt. Darunter sind allgemein häufige, anpassungsfähige Ar-
ten mit einer großen Verbreitungsamplitude verstanden. Bei der Begehung im Rahmen der Bio-
toptypenkartierungen fielen unter anderem Elster, Amsel, Zilpzalp, Blaumeise, Kohlmeise, He-
ckenbraunelle und Buchfink auf. Bei derartigen Vorkommen kann davon ausgegangen werden,
dass diese Arten im Umfeld weiterhin ausreichende Brutmöglichkeiten vorfinden, lediglich das
Tötungsrisiko ist anhand geeigneter Maßnahmen bestmöglich zu minimieren. Es wurden insge-
samt durch den Gutachter jedoch keine Vorkommen von seltenen, gefährdeten oder aufgrund
ihrer Besonderheit oder Funktion schützenswerten Arten im Sinne des § 15 BNatSchG oder gem.
§ 19 BNatSchG i.V.m. § 2 USchadG festgestellt.
Auch der Bereich des geplanten Rückhaltebeckens wurde durch die avifaunistische Kartierung
erfasst. Es wurden hier ebenfalls keine relevanten Vorkommen nachgewiesen.

BIOLOGISCHE VIELFALT
Die einzelnen Biotope unterscheiden sich maßgeblich hinsichtlich ihrer Diversitätsmuster (~ al-
pha-Diversität). So weisen die Ackerfluren eine äußerst geringe Artenvielfalt auf, da sie arm an
Wildkräutern sind und somit nur wenigen Tierarten ein Habitat bieten. Diese Arten stellen vor

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allem typische Vertreter der offenen Feldflur dar, seltene oder planungsrelevante Arten sind je-
doch nicht darunter (BÜRO KREUTZ 2022). Die nördlich gelegenen Gärten sind zwar stellenweise
recht gehölzreich, jedoch sind die Bäume hier vorrangig nicht-standortgerechte Nadelbäume, die
nur geringe Habitatpotenziale für Folgearten (etwa Wirbellose oder Spechte) haben. Auch die
Wegränder im Plangebiet sind arm an Wildkräutern und nur mit ubiquitär vorkommenden Arten
bewachsen. Innerhalb des Plangebiets ergibt sich aufgrund der geringen Diversität ein allenfalls
geringer Gradient (~beta Diversität) von intensiv genutzten zu weniger intensiv genutzten Flächen
hin. So weisen die Ackerränder oder Gärten eine höhere Biodiversität als die Ackerflächen auf.
Die Diversitätsmuster der Biotoptypen im Plangebiet tragen nicht zu einer erheblichen Erhöhung
der Biodiversität der unmittelbaren Umgebung oder dem Naturraum insgesamt (~ gamma-Diver-
sität) bei. Sowohl die Arten der Ackerflur als auch die des Siedlungsbereiches sind im Umland
zahlreich vertreten.
Teile des Plangebiets sind Bestandteil des landesweiten Biotopverbunds, bilden hier aber nur
einen randlichen Aspekt. Dies betrifft insbesondere die mit Gras-/Kleeeinsaat bewirtschafteten
Parzellen im Südwesten und eine Pferdekoppel im Norden. Diese zählen zur Biotopverbundflä-
che ‚Bördenstrukturen zwischen Merzenich und Golzheim‘ (VB-K-5105-007) mit besonderer Be-
deutung. Schutzziel ist hier insbesondere der Erhalt der Grünlandflächen, Gräben, Kleingewäs-
ser, Obstbaumwiesen und Gehölze in der sonst ausgeräumten Bördelandschaft (LANUV LAND-
SCHAFTSINFORMATIONSSYSTEM 2021). Auch der Bereich des geplanten Rückhaltebeckens südlich
des Plangebiets liegt innerhalb dieser Verbundfläche.

2.1.5   Landschaftsbild, Erholung
Das Untersuchungsgebiet liegt im Landschaftsraum ‚Zülpicher Börde‘ (LR-II-016). Die vorherr-
schend guten Ackerstandorte auf den Lössdecken der Zülpicher Börde werden traditionell inten-
siv genutzt. Siedlungen befanden sich daher im Übergang der feuchten Auenbereiche zu den
höhergelegenen Börden. Die weiten Ackerlandschaften werden durch einzelne Baumreihen
strukturiert, größere Waldflächen gib es nur vereinzelt – etwa im Fall des Nörvenicher Walds.
Die Landschaftsbildbewertung des LANUV NRW teilt dem Landschaftsbild einen mittleren Wert
zu (Eigenart = 4, Vielfalt = 2, Schönheit = 1, Gesamtwert = 7 / ‚mittel‘).
Das Landschaftsbild im Untersuchungsgebiet bildet weitestgehend die typischen Strukturen der
durch den Menschen äußert stark beeinflussten Zülpicher Börde ab: Es zeigt sich eine offene,
weitestgehend ausgeräumte Agrarlandschaft nahe einer Ortsrandlage (Abbildung 5a). Die An-
sicht des Ortsrands ist nach Norden hin aufgelockert durch Gärten mit landschaftsbild-untypi-
schem Nadelbaumbestand (Abbildung 5b). Nach Westen hin verläuft die L 327, die südwestliche
des Plangebiets von einer geschützten Allee (AL-DN-0067) aus Ahornen gesäumt ist. Dahinter
schließt der weitere Ortsrand vom Eschweiler über Feld an (Abbildung 5c). Nach Süden und
Westen schließen sich landschaftsbildtypisch weite Ackerflächen an, die durch den mit Buchen
und Obstbäumen gesäumten Graben des Eschweiler Fließ‘ gegliedert werden (Abbildung 5d).
Dieses streifige Element begrenzt vor allem im Sommer das Blickfeld sowohl vom Ort nach außen
als auch von Süden und Westen her auf den Ortsrand.

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 a)                                               b)

 c)                                               d)

Abbildung 5:     Das Landschafts- und Ortsbild im Untersuchungsgebiet.
                 Quelle: Eigene Aufnahmen 2018.

3.    Konfliktanalyse

3.1    Vorhabenbeschreibung
Durch den Bebauungsplan wird ein neues Wohnbaugebiet auf ca. 5,1 ha Fläche geplant (Abbil-
dung 6, Anlage 3 – Konflikt- und Maßnahmenplan). Das Plangebiet soll durch Allgemeine Wohn-
gebiete in offener Bauweise bebaut werden. Die GRZ ist in den verschiedenen WA unterschied-
lich geregelt: Sie reicht von einer GRZ von 0,3 im WA4, bis 0,4 in den WA2, WA3 und WA5 bis
zu einer GRZ von 0,6 im WA1 und WA6. Dabei ist zu berücksichtigen, dass in den WA2 bis WA5
Überschreitungen der GRZ um 50 % für Nebenanlagen und Zubehörflächen zulässig sind. In
WA1 und WA6 darf die GRZ für Tiefgaragenanlagen bis zur einer GRZ von 0,8 unterirdisch über-
schritten werden. Die Überdeckung der Tiefgaragen ist dabei zu begrünen.
Mit der Durchführung der Planung kommt es zu einer baulichen Inanspruchnahme der bisher
weitgehend als Ackerflächen genutzten Flächen des Plangebiets. Insgesamt kommt es zur bau-
lichen Beanspruchung durch Gebäude inkl. Nebenanlagen und Verkehrsflächen auf insgesamt
ca. 3,1 ha.
In weiten Teilen des Plangebiets werden extensive Dachbegrünungen auf dafür geeigneten Dä-
chern umgesetzt. Grundstückseinfriedungen sind im Wesentlichen nur in Form oder in Verbin-
dung mit Hecken anzulegen. Der Bereich der Vorgärten ist außerhalb von den notwendigen Flä-
chen für Zufahrten und Stellplätze gärtnerisch anzulegen; sogenannte „Schottergärten“ sind nicht

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zulässig. Durch den Bebauungsplan werden insgesamt 10 Straßenbäume festgesetzt. Es sind
insgesamt drei Grünflächen vorgesehen:
•   Im Zentrum des Plangebiets wird eine öffentliche Grünfläche mit einer Größe von ca. 1.290 m²
    festgesetzt. Hier soll ein Spielplatz entstehen. Auch die Pflanzung von Bäumen ist Bestandteil
    des Konzepts, dies wird jedoch erst in den nachgelagerten Verfahrensebenen konkretisiert.
•   Im westlichen Teil des Plangebiets wird eine Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Straßen-
    begleitgrün“ nach § 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB festgesetzt. Hier ist eine Mischung als Gebüsch-
    gruppen und Staudensäumen aus standortgerechten Arten bzw. Einsaaten mit zertifiziertem
    Regio-Saatgut vorgesehen.
•   Im östlichen Teil des Plangebiets wird eine ca. 1.960 m² große Fläche zum Schutz, zur Pflege
    und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft nach § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB festge-
    setzt. Hier sollen Teile des im Plangebiets anfallenden Niederschlagswassers ortsnah versi-
    ckert werden, das überschüssige Wasser soll dann weiter südlich, außerhalb des Plangebiets,
    in ein Regenrückhaltebecken geführt werden. Die Fläche wird als flache Mulde ausgebildet
    und mit einer Mischung aus Gebüschgruppen und Staudensäumen auch als Ortsrandbegrü-
    nung gestaltet.

Abbildung 6:      Entwurf des Bebauungsplans (Ausschnitt).
                  Quelle: BKR Aachen

Für den Bebauungsplan wurde ein mehrstufiges Entwässerungskonzept entwickelt (DR. JOCHIMS
& BURTSCHEIDT 2022): Durch Dachbegrünungen in weiten Teilen des Plangebiets soll ein mög-
lichst großer Teil des anfallenden Niederschlagswassers zunächst zurückgehalten werden. Die
anschließende Bewirtschaftung des anfallenden Niederschlagswassers im Plangebiet erfolgt

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soweit möglich zunächst über eine ortsnahe Versickerung auf den dafür geeigneten Grundstü-
cken in den Allgemeinen Wohngebieten, weitere Versickerungsanlagen sind im Bereich der öst-
lichen Ortsrandbegrünung vorgesehen. Darüber hinaus sollen überschüssige Niederschlagsmen-
gen in ein Rückhaltebecken südlich des Geltungsbereiches geleitet werden, wo sie anschließend
gedrosselt in das Eschweiler Fließ eingeleitet werden sollen. Das Rückhaltebecken ist für ein
100-jähriges Ereignis bemessen und hat eine voraussichtliche Größe von ca. 2.600 m². Die Zu-
lassung des Beckens wird über eine Baugenehmigung nach § 35 BauGB angestrebt.
Die Energie- und Wärmeversorgung des Plangebietes soll vor allem durch Wärmepumpensys-
teme, Dachflächen-Photovoltaik und Solarthermie erfolgen, ein Anschluss an das Gasleitungs-
netz ist auch aus Gründen des Klimaschutzes nicht vorgesehen.

Abbildung 7:    Lage des geplanten Regenrückhaltebeckens (Stand November 2022).
                Quelle: Dr. Jochims & Burtscheidt, eigene Darstellung.

3.2     Ermittlung und Bewertung der Beeinträchtigungen

3.2.1   Boden und Wasser

BODEN
Bei Durchführung der Planung kommt es zu einer vollständigen Überprägung der bisher naturna-
hen Ackerböden durch Wohnbebauung, sowie Verkehrsflächen und Flächen für Nebenanlagen.
Dabei werden ca. 3,1 ha naturnahe Böden direkt durch bauliche Anlagen (Bauflächen nach GRZ
inkl. zulässiger Überschreitung sowie Verkehrsflächen) beansprucht. Auch darüber hinaus sind

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Beanspruchungen durch Geländemodellierungen oder das Befahren mit schwerem Gerät wäh-
rend der Bauphase (Anlage 3 – Konflikt- und Maßnahmenplan). Durch das Vorhaben nimmt die
Flächenversiegelung im Plangebiet zu. Künftig liegt der Versiegelungsgrad im Plangebiet bei ca.
60 % (= 3,1 ha; siehe oben). Auch die Anlage einer Grünfläche im Osten des Plangebiets ist mit
Blick auf das Schutzgut Boden als Beeinträchtigung zu sehen, da durch die Geländemodellierun-
gen und das ggf. erforderliche Einbringen von Kiesvolumina und Verrohrungen eine weitgehende
Inanspruchnahme der Böden in diesem Bereich erfolgt. Dies gilt analog auch für die Versicke-
rungsflächen auf den Privatgrundstücken in den Bereichen WA1(V) und WA4(V).
Um diese Beanspruchung möglichst zu minimieren oder in Teilen zu kompensieren, werden durch
den Vorhabenträger verschiedene Maßnahmen ergriffen. So wird die GRZ in Teilen des Plange-
biets gegenüber dem möglichen Höchstmaß auf 0,4 (WA2, WA3) bzw. 0,3 (WA4) verringert. Im
weiteren Verfahren sind die Vorgaben der DIN 18915:2018-06 ‚Vegetationstechnik im Land-
schaftsbau – Bodenarbeiten‘ zu beachten.
Durch das südliche Rückhaltebecken gehen naturnahe und besonders schützenswerte Boden-
körper auf voller Fläche des Beckens (geplant sind ca. 2.600 m²) unwiederbringlich verloren.
Insgesamt hat die Planung erhebliche Folgen auf den natürlichen Bodenkörper und seine Funk-
tionen.
Zwar werden Minimierungs- und Kompensationsmaßnahmen ergriffen, dennoch stellt der Eingriff
in den Boden aufgrund der Größe des Plangebiets und der fortwährenden Wirkung einen dauer-
haften Verlust naturnaher und teilweise besonders schützenswerter Böden in großem Umfang
dar. Durch ein Regenrückhaltebecken werden voraussichtlich besonders schutzwürdige Böden
beansprucht.

WASSER
Das Entwässerungskonzept zum Bebauungsplan (DR. JOCHIMS & BURTSCHEIDT 2022) sieht eine
Einleitung der anfallenden Niederschlagswasser in ein südlich gelegenes Rückhaltebecken vor.
Aus diesem soll dann eine gedrosselte Einleitung in das Eschweiler Fließ unter Beachtung der
Maßgaben nach §§ 55 und 57 WHG in Verbindung mit § 44 LWG NRW erfolgen. Um jedoch
einen möglichst großen Anteil des anfallenden Niederschlagswassers im Plangebiet zu halten,
ist auf den dafür geeigneten Grundstücken eine Versickerung auf dem Grundstück vorzusehen.
Der Bebauungsplan setzt dies in den Allgemeinen Wohngebieten WA1(V) und WA4(V) fest. Das
darüber hinaus anfallende Niederschlagswasser wird über eine Ausleitung in die Grünfläche mit
der Zweckbestimmung ‚Ortsrandeingrünung‘ erfolgen. Diese wird als Mulde mit Gefällerichtung
Süd ausgebildet und dient ebenfalls dem Rückhalt und der teilweisen ortsnahen Versickerung.
Somit soll erreicht werden, dass die Niederschlagsmenge die das Rückhaltebecken (welches
ebenfalls dem Rückhalt von Niederschlagswasser aus dem parallel aufgestellten Bebauungspl-
angebiet C16 sowie eines eventuell nachfolgenden Baugebietes dient) möglichst weit reduziert
wird. Das Becken wird in ca. 150 m südlicher Entfernung auf dem Flurstück 70 liegen und hat
nach derzeitiger Planung eine Größe von ca. 2.600 m² liegen. Zum Baugenehmigungsantrag des
Beckens wird ein eigener Landschaftsplanerischer Fachbeitrag erstellt werden.
Oberflächengewässer sind durch die Planung über die gedrosselte Einleitung in das Eschweiler
Fließ hinein aus dem Regenrückhaltebecken hinaus nicht betroffen. Nach derzeitigem Stand wird
die Aufnahmekapazität des Eschweiler Fließ bei der Bemessung der Abflussmengen nicht

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überlastet. Die gedrosselte Einleitung in das Eschweiler Fließ bedarf einer wasserrechtlichen Ge-
nehmigung.
Durch die Zunahme des Versiegelungsgrades verringert sich zunächst die Grundwasserneubil-
dungsrate im Plangebiet. Dem wird durch die ortsnahe Versickerung in weiten Teilen des Plan-
gebiets entgegengewirkt. So wird das Ziel verfolgt, die Grundwasserneubildungsrate im Plange-
biet und seinem Umfeld weitestgehend zu erhalten. Die Grundsätze des § 55 WHG sind zu be-
achten.
Die Folgen der Planung auf das Schutzgut Wasser werden insgesamt als geringfügig eingestuft.
Zwar wird der natürliche Wasserhaushalt auf der Fläche durch die Bebauung stark verändert, es
finden jedoch Anpassungen statt, welche die Beeinträchtigung der Grundwasserneubildungsrate
minimieren. Die Bewirtschaftung des Niederschlagwassers erfolgt im Sinne des § 55 WHG. Nahe
dem Eschweiler Fließ ist ein Rückhaltebecken vorgesehen.

3.2.2   Klima und Luft
Durch die Versiegelung der bisher offenen Ackerflächen entfallen die bisher im Plangebiet vorlie-
genden Kaltluftenstehungsgebiete, die jedoch für die bestehenden Siedlungsbereiche im Umfeld
nicht bedeutsam sind. Es kommt im Plangebiet zu einer Ausbildung eines offenen Siedlungskli-
matops mit höheren Hitzebelastungen und einer schlechteren Kalt- und Frischluftzufuhr bei aus-
tauscharmen Wetterlagen. Es ist davon auszugehen, dass durch die angrenzenden Ackerflächen
eine Versorgung des Baugebietes mit nächtlicher Kaltluft zumindest bei austauschstarken Wet-
terlagen sichergestellt ist. Durch Dachbegrünungen wird zudem im Plangebiet ein gewisser Küh-
lungseffekt an heißen Tagen erreicht, da das hier zurückgehaltene Wasser teilweise der Verduns-
tung zugeführt wird. Die Pflanzung von Straßenbäumen dient in erster Linie der Ortsbildaufwer-
tung, hat allerdings auch durch die Verschattung kleinflächige positive Effekte auf das Stadtklima
des neuen Quartiers.
Die Entwässerung des Plangebiets ist nach den Grundsätzen des § 55 WHG sichergestellt. Die
Bewirtschaftung des anfallenden Regenwassers erfolgt dabei in einem mehrstufigen Ansatz zu-
nächst möglichst in Form von Rückhaltung in Form von Dachbegrünungen in weiten Teilen des
Plangebiets sowie ortsnaher Versickerung auf den privaten Grundstücksflächen (in den geeigne-
ten Flächen von WA1 und WA4). Darüber hinaus wird das anfallende Regenwasser in eine im
Osten gelegene Versickerungsfläche geleitet, wo es zurückgehalten und möglichst umfangreich
versickert werden soll. Darüber hinaus gehende Wassermengen sollen in ein südlich gelegenes
Rückhaltebecken in der Nähe des Eschweiler Fließ geleitet werden. Dieses ist für ein 100-jähri-
ges Ereignis bemessen.
In der Bauphase ist von temporär erhöhten Staubemissionen durch Bautätigkeiten sowie Bau-
fahrzeuge auszugehen.
Die Betriebsphase des Wohngebietes ist nicht mit signifikant erhöhten Emissionen von Luftschad-
stoffen verbunden. Zwar steigt der Fahrzeugverkehr innerhalb des Gebietes (Quell- und Zielver-
kehre), dieser ist aber im Vergleich zu den umgebenden Verkehren auf der Golzheimer Straße
und mit Blick auf die allgemeine Hintergrundbelastung als nachrangig zu betrachten. Zugleich
herrschen gute Austauschbedingungen vor. Die Energie- und Wärmeversorgung des Plangebie-
tes soll vor allem durch Wärmepumpensysteme, Dachflächen-Photovoltaik und Solarthermie

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erfolgen, ein Anschluss an das Gasleitungsnetz ist auch aus Gründen des Klimaschutzes nicht
vorgesehen.
Relevante Beeinträchtigungen des lokalen Klimas sowie Aspekten der Lufteinhaltung sind durch
den Bau eines Regenrückhaltebeckens im Süden nicht zu erkennen. Die Maßnahme ist auch als
Anpassung an die Folgen des globalen Klimawandels im Sinne der Starkregenvorsorge zu be-
werten.
Die Folgen der Planung auf das Klima und die Luftqualität werden insgesamt als geringfügig
betrachtet.
Durch das Vorhaben gehen Flächen für die Kaltluftproduktion in größerem Ausmaß verloren. Da
jedoch im Umfeld derzeit keine stark überhitzten Zielbereiche für diese Kaltluft vorliegen, ist die-
ser Verlust – auch angesichts der o.g. Minimierungsmaßnahmen zur Klimaanpassung – nicht
erheblich.
Insbesondere die Anlage umfangreicher Dachbegrünungen stellt eine geeignete Anpassungs-
maßnahme gegen die Folgen des Klimawandels dar und reduziert die Risiken durch Starkregen
oder Hitzewellen. Auch die weiteren Begrünungsmaßnahmen haben mildernde Effekte.

3.2.3   Pflanzen, Tiere und Biologische Vielfalt

PFLANZEN
Mit der Durchführung der Planung kommt es zu einer baulichen Inanspruchnahme der bisher
weitgehend als Ackerflächen genutzten Flächen des Plangebiets. Insgesamt kommt es zur bau-
lichen Beanspruchung durch Gebäude inkl. Nebenanlagen und Verkehrsflächen auf insgesamt
ca. 3,1 ha. Gehölze (Ahorne, BHD < 20 cm, U < 80 cm) entfallen vor allem entlang der Golzhei-
mer Straße durch die Planung eines Knotenpunktes – hier ist ein bestmöglicher Erhalt der vor-
handenen Gehölze im Zuge der Ausführungsplanung zu prüfen und angemessen sicherzustellen
Die Allee an der Golzheimer Landstraße – welche unmittelbar an das Plangebiet grenzt – ist gem.
§ 29 BNatschG und § 41 Abs. 1 LNatschG zum Teil gesetzlich geschützt. Es ist daher sicherzu-
stellen, dass zum Schutz der Allee bei Durchführung der Bauarbeiten die DIN 18920 ‚Vegetati-
onstechnik im Landschaftsbau –Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflä-
chen bei Baumaßnahmen‘ streng zu beachten ist. Der Bebauungsplan enthält hierzu einen Hin-
weis. Der Baumbestand der geschützten Allee AL-DN-0067 entlang der Golzheimer Straße liegt
jedoch nicht im Plangebiet und wird durch die Planung nicht tangiert.
In den Flurstücken 51-54 ist ein weitestgehender Erhalt des bisherigen Baumbestands im Zuge
der Ausführungsplanung zu prüfen – Entfernungen geschützter Bäume bedürfen hier mitunter
einer Ausnahme oder Befreiung nach § 6 der Baumschutzsatzung durch die Gemeinde Nörve-
nich.
Zur Vermeidung und Minimierung des Vegetationsverlustes werden verschiedene Maßnahmen
konzipiert, die im Bebauungsplan C17 berücksichtigt werden. So sollen in weiten Teilen des Plan-
gebiets extensive Dachbegrünungen auf dafür geeigneten Dächern umgesetzt werden. Grund-
stückseinfriedungen sind im Wesentlichen nur in Form oder in Verbindung mit Hecken anzulegen.
Der Bereich der Vorgärten ist außerhalb von den notwendigen Flächen für Zufahrten und Stell-
plätze gärtnerisch anzulegen; sogenannte „Schottergärten“ sind nicht zulässig. Es sind insgesamt
drei Grünflächen vorgesehen:

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•   Im Zentrum des Plangebiets wird eine öffentliche Grünfläche mit einer Größe von ca. 830 m²
    festgesetzt. Hier soll ein Spielplatz entstehen. Auch die Pflanzung von Bäumen ist Bestandteil
    des Konzepts, dies wird jedoch erst in den nachgelagerten Verfahrensebenen konkretisiert.
•   Im westlichen Teil des Plangebiets wird eine Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Straßen-
    begleitgrün“ nach § 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB festgesetzt. Hier ist eine Mischung als Gebüsch-
    gruppen und Staudensäumen aus standortgerechten Arten bzw. Einsaaten mit zertifiziertem
    Regio-Saatgut vorgesehen.
•   Im östlichen Teil des Plangebiets wird eine ca. 1.960 m² große Fläche zum Schutz, zur Pflege
    und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft nach § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB festge-
    setzt. Hier sollen Teile des im Plangebiets anfallenden Niederschlagswassers ortsnah versi-
    ckert werden, das überschüssige Wasser soll dann weiter südlich, außerhalb des Plangebiets,
    in ein Regenrückhaltebecken geführt werden. Die Fläche wird als flache Mulde ausgebildet
    und mit einer Mischung aus Gebüschgruppen und Staudensäumen auch als Ortsrandbegrü-
    nung gestaltet.
Das Regenrückhaltebecken im Süden stellt mit Blick auf die Flora eine leicht positive Verände-
rung gegenüber der derzeitigen intensiv ackerbaulichen Nutzung dar. Es bietet sich an, bei der
konkreten Planung der Fläche randliche Eingrünungen mit artenreichen Staudensäumen oder
Gebüschstrukturen vorzunehmen (siehe Kapitel 3.3 – Empfehlungen).
Insgesamt werden die Folgen der Planung auf die Flora des Untersuchungsgebiets als gering-
fügig bewertet.
Im Norden des Plangebiets ist ein Entfall geschützter Baumbestände nach Baumschutzsatzung
möglich. Auch entlang der Golzheimer Straße ist eine Entfernung mehrerer Bäume erforderlich.
Durch die Umwandlung wildkrautarmer Ackerflächen in Siedlungsflächen mit Gärten und teil-
weise extensiven Grünanlagen entsteht jedoch auch eine leichte Aufwertung des Plangebiets.
Auch die Begrünung der Vorgärten und weiter Teile der Dachflächen ist positiv hervorzuheben.

TIERE
Das Gutachten zur Artenschutzprüfung Stufe II (BÜRO KREUTZ 2022) kommt zu dem Schluss,
dass unter Einhaltung einer Vermeidungsmaßnahme keine artenschutzrechtlichen Verbotstatbe-
stände ausgelöst werden. Die Feldlerchenreviere in ca. 200 m südlicher Entfernung werden durch
das Planvorhaben nicht tangiert, da sie jenseits möglicher Kulissen und Verdrängungseffekte der
geplanten Bebauung liegen. Zudem wird hier der Bewuchs des Grabens in dieser Hinsicht als
maßgebliche Kulisse, hinter welcher die Bebauung keine weitere Wirkung entfalten kann. Da
keine planungsrelevanten Arten festgestellt werden konnten, sind Fortpflanzungs- und Ruhestät-
ten planungsrelevanter Arten nicht betroffen. CEF-Maßnahmen sind demnach nicht erforderlich.
Fakultativ empfiehlt das Gutachten die Berücksichtigung der Grauammer bei der Umsetzung ggf.
notwendiger naturschutzrechtlicher Ausgleichsmaßnahmen. Derartige Maßnahmen werden im
weiteren Verfahren geprüft.
Ansonsten kommt es durch die Planung zu einem Habitatverlust nicht-planungsrelevanter Vogel-
arten – etwa im Bereich der Gärten im Norden des Plangebiets. Diese ubiquitären „Allerweltsvo-
gelarten“ können in geeignete Lebensstätten der Umgebung ausweichen – diese werden zum
Teil auch durch die Durchgrünungsmaßnahmen entlang der Golzheimer Straße sowie entlang
des östlichen Plangebietsrands neu geschaffen. Zur Vermeidung von Tötungen ist eine

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