Gestaltungsplan Ziegeleiquartier - Planungsbericht 4. Mai 2021 Auflage

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Gestaltungsplan Ziegeleiquartier - Planungsbericht 4. Mai 2021 Auflage
Planungsbericht   Gestaltungsplan
4. Mai 2021
                  Ziegeleiquartier
Auflage
Gestaltungsplan Ziegeleiquartier - Planungsbericht 4. Mai 2021 Auflage
Gemeinde Berg TG
                                                  Impressum
Gestaltungsplan Ziegeleiquartier
Planungsbericht

            Strittmatter Partner AG
            Vadianstrasse 37
            9001 St. Gallen

            T: +41 71 222 43 43
            F: +41 71 222 26 09

            www.strittmatter-partner.ch

            Projektleitung
            Karin Bétrisey
            dipl. Kulturingenieurin ETH SIA SVI
            Raumplanerin FSU
            pat. Ingenieur-Geometerin
            Gutachterin SIA

            Stv. Projektleitung
            Benjamin Müller
            BSc in Raumplanung
            Raumplaner FSU

            Fachbearbeitung
            Jasmin Sartorius
            MSc ETH Raumentwicklung und
            Infrastruktursysteme

            550/002/400/410/02/PB_210511.docx

                                                  © Strittmatter Partner AG   St. Gallen, 4. Mai 2021   Seite 2
Gestaltungsplan Ziegeleiquartier - Planungsbericht 4. Mai 2021 Auflage
Gemeinde Berg TG
                                   Inhaltsverzeichnis
Gestaltungsplan Ziegeleiquartier
Planungsbericht

                                   1     Ausgangslage                                            4
                                   1.1   Sachverhalt                                             4
                                   1.2   Vorgehen                                                6
                                   1.3   Projektorganisation                                     6

                                   2     Analyse und Strategie                                   8
                                   2.1   Grundlagen                                              8
                                   2.2   Richtprojekt                                           18
                                   2.3   Konzept Verkehr                                        29
                                   2.4   Umweltverträglichkeit                                  32

                                   3     Erläuterungen                                          33
                                   3.1   Allgemeine Bestimmungen                                33
                                   3.2   Erschliessung                                          33
                                   3.3   Bebauung                                               42
                                   3.4   Umgebung                                               52
                                   3.5   Ver- und Entsorgung                                    56
                                   3.6   Schlussbestimmungen                                    60

                                   4     Nachweise                                              62
                                   4.1   Siedlung                                               62
                                   4.2   Natur und Landschaft                                   68
                                   4.3   Siedlung und Verkehr                                   68

                                   5     Verfahren                                              70
                                   5.1   Bearbeitungsphase                                      70
                                   5.2   Mitwirkung und Information                             70
                                   5.3   Vorprüfung                                             70
                                   5.4   Rechtsverfahren                                        71

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Gemeinde Berg TG
                                                                 1 Ausgangslage
Gestaltungsplan Ziegeleiquartier
Planungsbericht

             1.1 Sachverhalt                                     1.1.1 Planungsanlass
                                                                 Die Brauchli Ziegelei AG strebt eine bauliche Entwicklung auf ihrem knapp
                                                                 sieben Hektaren umfassenden Areal am nordöstlichen Rand von Berg TG an.
                                                                 Die betroffenen Grundstücke sind sowohl im rechtskräftigen wie auch im
                                                                 neuen Zonenplan (Stand Zustimmung Gemeindeversammlung, 10. Januar
                                                                 2020) mit einer Gestaltungsplanpflicht überlagert. Für die planungsrechtliche
                                                                 Umsetzung des ausgearbeiteten Richtprojekts wird ein Gestaltungsplan nach
                                                                 § 23 Planungs- und Baugesetz (PBG) erarbeitet.

             Abb. 1   Luftbild Betriebsareal Brauchli Ziegelei
                      AG; ziegeleiquartier.ch

                                                                 1.1.2 Geltungsbereich
                                                                 Das Gestaltungsplangebiet befindet sich am nördlichen Ortsrand von Berg,
                                                                 zwischen der Hauptstrasse und den Bahngeleisen. Er stösst westlich auf einer
                                                                 Länge von ca. 280 m an die Hauptstrasse an, beginnt südlich hinter der ersten
                                                                 Bautiefe der Bahnhofstrasse und endet nördlich auf der Höhe der Garage
                                                                 Lüthi entlang der Parzellengrenze. An der Südostecke stösst er an den Weiher-
                                                                 weg, eine gekieste Strasse, die beim Bahnhofweiher endet. Östlich des Peri-
                                                                 meters befindet sich eine Landschaftsschutzzone sowie der Bahnhofweiher
                                                                 Süd. Im Norden umfasst das Bearbeitungsgebiet noch einen Streifen Land-
                                                                 wirtschaftszone.
                                                                     Damit umfasst der Perimeter die Grundstücke Nrn. 302 und 304 der
                                                                 Brauchli Ziegelei AG und Nrn. 1119 und 1120 der Auto Lüthi GmbH. Die ur-
                                                                 sprünglich ebenfalls enthaltene Teilfläche der Nr. 624 wurde bei der letzten
                                                                 Auflage der Ortsplanungsrevision aus dem Perimeter entfernt.

                                                                 © Strittmatter Partner AG        St. Gallen, 4. Mai 2021                Seite 4
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Planungsbericht

             Abb. 2   Orthophoto, ThurGIS April 2019 (ohne
                      Massstab) mit Geltungsbereich (rot)

             Abb. 3   Gebiet mit Gestaltungsplanpflicht ge-
                      mäss Zonenplan, ThurGIS April 2019
                      (ohne Massstab)

                                                              © Strittmatter Partner AG   St. Gallen, 4. Mai 2021   Seite 5
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Gestaltungsplan Ziegeleiquartier
Planungsbericht

                                       1.1.3 Planungsziele
                                       Durch den Gestaltungsplan soll eine qualitativ hochwertige Arealüberbauung
                                       ermöglicht werden. Neben der Sicherung der ortsbaulichen und architektoni-
                                       schen Qualität kommt der Freiraum- und Siedlungsrandgestaltung eine wich-
                                       tige Bedeutung zu. Die Bebauung soll einen eigenständigen Charakter haben,
                                       aber den ortsbaulichen Bezug zur Gemeinde Berg aufnehmen. Die Integration
                                       der prägenden Ziegeleibauten in das neue Quartier ist eine weitere wichtige
                                       Prämisse. Zudem soll das Areal der Öffentlichkeit zugänglich sein und mit ei-
                                       nem dichten Langsamverkehrsnetz durchsetzt sein.

             1.2 Vorgehen              Im Auftrag und in Zusammenarbeit mit der Brauchli Ziegelei AG erarbeitete
                                       das Architekturbüro Herzog & de Meuron in Zusammenarbeit mit Bühler
                                       Hartmann GmbH aus Zürich in den Jahren 2015 und 2016 einen Masterplan
                                       als Vision für das Areal. Die Architekten zogen sich aber daraufhin vom Projekt
                                       zurück. Es wurden neue Richtprojekte und Entwürfe für einen Gestaltungs-
                                       plan erarbeitet, wobei es mehrere Wechsel im Projektteam gab.
                                            Aufbauend auf der umfassenden ortsbaulichen Studie von Herzog & de
                                       Meuron hat das Architekturbüro Bühler Hartmann GmbH aus Zürich, zusam-
                                       men mit Goldrand GmbH, Landschaftsarchitektur und Szenografie ein Richt-
                                       projekt als Grundlage für den Gestaltungsplan erarbeitet. Der Gestaltungs-
                                       plan wird in enger Zusammenarbeit mit den Grundeigentümern, der Ge-
                                       meinde und begleitend mit den kantonalen Amtsstellen erarbeitet.

             1.3 Projektorganisation   Projektteam
                                       Das nachfolgende Projektteam hat das Richtprojekt erarbeitet:
                                         – Bauherrschaft              Brauchli Ziegelei AG
                                                                      Andrea Martini, Dr. Silvia Brauchli

                                         – Architektur                   OLBH GmbH (ab 01.2020)
                                                                         Bühler Hartmann GmbH (bis 12.2019)
                                                                         Florian Hartmann, Piero Bühler

                                         – Landschaftsarchitektur        Goldrand GmbH
                                                                         Adrian Ulrich

                                       © Strittmatter Partner AG         St. Gallen, 4. Mai 2021                 Seite 6
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Gemeinde Berg TG
Gestaltungsplan Ziegeleiquartier
Planungsbericht

                                   Erarbeitung Gestaltungsplan:

                                     – Raumplanung                     Strittmatter Partner AG

                                     – Verkehrsplanung                 Nagel + Steiner GmbH
                                                                       Marco Steiner

                                   Behörden
                                   Folgende Stellen der kommunalen und kantonalen Behörden wurden anläss-
                                   lich des koordinierten Workshopverfahrens in die Erarbeitung miteinbezogen:

                                     – Gemeinde Berg:
                                           – Gemeindepräsident Max Soller (bis Mai 2019)
                                           – Gemeindepräsident Thomas Bitschnau (ab Juni 2019)
                                           – Gemeindeschreiber Hubert Bürge
                                           – Gian-Marco Jenatsch, Staufer + Hasler Architekten AG (Berater)
                                           – Andreas Niklaus, NRP Ingenieure AG (Berater)

                                     – Kanton Thurgau
                                           – Hochbauamt
                                                – Erol Doguoglu, Kantonsbaumeister
                                                – Felix Jerusalem, Hochbauamt
                                           – Amt für Raumentwicklung
                                                – Andrea Näf, Kantonsplanerin
                                                – Matthias Gredig, Leiter Abteilung Ortsplanung

                                   Folgende kantonale Stellen wurden ausführlich informiert. Diese nahmen das
                                   vorliegende Konzept zustimmend zur Kenntnis:
                                     – Denkmalpflege
                                         – Ruedi Elser, Leiter Denkmalpflege
                                         – Denise Hug, Denkmalpflegerin
                                     – Tiefbauamt
                                         – Raffaele Landi, Leiter Abteilung Planung und Verkehr

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Gemeinde Berg TG
                                                                2 Analyse und Strategie
Gestaltungsplan Ziegeleiquartier
Planungsbericht

             2.1 Grundlagen                                     2.1.1 Übergeordnete Planungsgrundlagen
                                                                Die Planungsgrundlagen von Bund, Kanton und Region sind in den kommuna-
                                                                len Planungsinstrumenten grundsätzlich umgesetzt worden. Im Folgenden
                                                                werden die speziell zu beachtenden übergeordneten Grundlagen erläutert.

                                                                2.1.2 Kantonales Planungs- und Baugesetz
                                                                Am 1. Januar 2013 sind im Kanton Thurgau ein neues Planungs- und Bauge-
                                                                setz (PBG) sowie die zugehörige Verordnung (PBV) des Regierungsrates zum
                                                                Planungs- und Baugesetz und zur Interkantonalen Vereinbarung über die Har-
                                                                monisierung der Baubegriffe (IVHB) in Kraft getreten. Neue Sondernutzungs-
                                                                pläne unterstehen dem neuen Recht.
                                                                    Mit dem Beitritt des Kantons zur Interkantonalen Vereinbarung zur Har-
                                                                monisierung der Baubegriffe (IVHB) änderte sich die Dichteberechnung, die
                                                                Messweise sowie die Begriffe der Gebäude- und Firsthöhe. Bis die Gemeinden
                                                                ihre Rahmennutzungsplanungen (Zonenplan und Baureglement) angepasst
                                                                haben, gelten in Bezug auf Nutzungsziffern und Höhenmasse die Umrech-
                                                                nungswerte nach § 57 der Planungs- und Bauverordnung.

                                                                2.1.3 Kantonale Richtplanung
                                                                Im kantonalen Richtplan ist das Beizugsgebiet im Dreieck Kantonsstrasse –
                                                                Bahnhofstrasse – Bahnlinie gut erkennbar als Siedlungsgebiet (gelb), umge-
                                                                ben von Gebiet mit Vorrang Landschaft (gelb schraffiert). Es sind keine beson-
                                                                deren Massnahmen vorgesehen.

             Abb. 4   Ausschnitt Kantonaler Richtplan, Quelle
                      map.geo.tg.ch, ohne Massstab

                                                                © Strittmatter Partner AG         St. Gallen, 4. Mai 2021                Seite 8
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Planungsbericht

                                                               2.1.4 Kommunale Richtplanung
                                                               Die kommunale Richtplanung von Berg wurde revidiert und an die neuen
                                                               übergeordneten Rahmenbedingungen angepasst. Diese wurde am 17. Sep-
                                                               tember 2019 vom Gemeinderat beschlossen und anschliessend vom Departe-
                                                               ment für Bau und Umwelt (DBU) genehmigt. Der Gemeinderat hat den Richt-
                                                               plan am 1. Januar 2021 in Kraft gesetzt. Für den Geltungsbereich sind nach-
                                                               folgende Themen relevant:

                                                               Richtplan Siedlung, Natur und Landschaft
                                                                 – S0.01.4: Das Areal der Ziegelei wird als «Entwicklungs- und Verdichtungs-
                                                                   gebiet» bezeichnet, für das Potenzial zur Umnutzung und Nachverdich-
                                                                   tung besteht. Die Umnutzung und Mischnutzung von Teilen des gewerb-
                                                                   lichen Gebietes sollen ermöglicht werden. Für das Umstrukturierungsge-
                                                                   biet sind eine qualitativ hochstehende Architektur und Bebauungsstruk-
                                                                   tur mit einer hohen baulichen und sozialen Dichte anzustreben. Weiter in
                                                                   die Planung mit einzubeziehen sind gemäss dem Richtplaneintrag eine
                                                                   gute Gestaltung des Siedlungsrands sowie der Verkehrslärm.
                                                                 – L3.22 | L3.26: Östlich grenzt der Geltungsbereich an eine Landschafts-
                                                                   schutzzone. Weiter östlich liegen eine Naturschutzzone sowie eine Fläche
                                                                   zum Erhalt von extensiv genutzten Wiesen. Zudem verläuft der Vernet-
                                                                   zungskorridor 441 (Spärbersholz – Osterholz) im Bereich der Naturschutz-
                                                                   gebiete (ausserhalb des Perimeters sowie östlich der Bahnlinie).

             Abb. 5   Richtplan Siedlung / Natur und Land-
                      schaft, NRP Ingenieure (Stand Bekannt-
                      machung Mai 2019)

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                                                          Richtplan Verkehr
                                                          Im Richtplan Verkehr werden folgende relevanten Festlegungen gemacht:
                                                            – V1.02: Beim Ortseingang von Berg ist für die Zu- und Wegfahrt ins Ent-
                                                              wicklungsareal der Ziegelei eine aus ortsplanerischer und verkehrsplaneri-
                                                              scher Sicht befriedigende Lösung zu finden. Der Ortseingang soll markan-
                                                              ter in Erscheinung treten und verkehrsberuhigend wirken. Koordiniert mit
                                                              dem Gestaltungsplan auf dem Entwicklungsgebiet der Ziegelei ist die ver-
                                                              kehrliche Situation zu planen. Die geplante Aufhebung des Niveauüber-
                                                              gangs Heimenlachen (V1.01) ist zu berücksichtigen.
                                                            – V2.01: Für das Ziegelei Areal sind zwei Erschliessungskorridore vorgese-
                                                              hen. Die Festlegung der genauen Linienführung soll im Rahmen von Er-
                                                              schliessungsprojekten oder im Gestaltungsplan erfolgen. Bei der Umge-
                                                              staltung bestehender Strassen ist die Gestaltung des Strassenraums früh-
                                                              zeitig mit der betroffenen Bevölkerung, insbesondere den Anwohnern,
                                                              abzusprechen.
                                                            – V4.01: Neu zu erschliessende Gebiete sind auch mit Fussgängerwegen an-
                                                              gemessen zu erschliessen, nach Möglichkeit unabhängig vom Strassen-
                                                              verkehr. Es sollen möglichst kurze Wege von Wohn- und Arbeitsgebieten
                                                              in die Siedlungszentren (Einkaufen, Schulen, ÖV-Haltestellen) bzw. in die
                                                              Landschaft (Naherholungsräume) führen.
                                                            – V4.06: Zwischen dem Bahnübergang und Heimenlachen ist kein Trottoir
                                                              vorhanden, dafür sind hier beidseitig Radstreifenmarkierungen vorhan-
                                                              den. Kurzfristig ist die asphaltierte Fläche westlich der Strasse von Berg
                                                              bis zum Bahnübergang als Fussweg zu signalisieren, auf welchem auch
                                                              Velos zugelassen sind. Langfristig ist zwischen dem Bahnübergang und
                                                              Heimenlachen eine sichere und attraktive Verbindung für den Fussver-
                                                              kehr zu schaffen.

             Abb. 6   Richtplan Verkehr, NRP Ingenieure
                      (Stand Bekanntmachung, Mai 2019)

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                                   2.1.5 Zonenplan & Baureglement
                                   Die Ortsplanung wurde komplett revidiert. Zonenplan und Baureglement
                                   wurden am 10. Januar 2020 an der Gemeindeversammlung von den Stimm-
                                   berechtigten angenommen und anschliessend beim Departement für Bau
                                   und Umwelt (DBU) zur Genehmigung eingereicht. Die Rahmennutzungspla-
                                   nung wurde teilweise genehmigt (Rechtmittelverfahren läuft noch). Der Revi-
                                   dierte Zonenplan und das Baureglement wurden vom Gemeinderat am 1. Ja-
                                   nuar 2021 in Kraft gesetzt. Gemäss der neuen Ortsplanung der Gemeinde
                                   wurde die Zonenzuteilung des Geltungsbereichs im Wesentlichen beibehal-
                                   ten, wobei die Arbeitszonen reduziert und durch einen neuen Übergangsbe-
                                   reich mit Mischnutzung (Wohn- und Arbeitszone) ergänzt wurde. Der westli-
                                   che Teil mit dem bestehenden Fabrikgebäude als markantes Schutzobjekt
                                   wurde der neuen Arbeitszone Gewerbe und Dienstleistungen zugewiesen.
                                   Angrenzend an diese Zone ist eine dreigeschossige Wohn- und Arbeitszone
                                   WA3 festgelegt. Der östliche Teil ist unverändert in der Zone W3 verblieben.
                                   Das von der Grundeigentümerin eingereichte Umzonungsgesuch für den Be-
                                   reich zwischen Arbeitszone AG und der Wohnzone W3 in eine Mischzone
                                   WA3 wurde damit umgesetzt.
                                       Eine Teilfläche der ehemaligen W3 östlich der Garage Lüthi wurde ausge-
                                   zont. Zudem wurden kleinere flächengleiche Arrondierungen zur Landschafts-
                                   schutzzone vorgenommen.
                                   Für die Zonen W3 und WA3 sind neu eine Geschossflächenziffer (GFZ) von 1.0
                                   sowie mindestens 3 Vollgeschosse vorgesehen. Im Rahmen des Gestaltungs-
                                   plans kann partiell von Mindestmassen abgewichen werden.

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             Abb. 7   Zonenplan (Stand 01.01.2021, ohne Mas-
                      sstab) mit Geltungsbereich (blau)

                                                               Über das Ziegeleiareal wurde eine Gestaltungsplanpflicht im Zonenplan fest-
                                                               gelegt. Die Festlegung erfolgte aus folgenden Gründen:
                                                                 – Grösse des Grundstücks
                                                                 – Lage des Grundstücks am Siedlungsrand
                                                                 – Schaffung von Klarheit bezüglich Weiterentwicklung, respektive Umge-
                                                                   staltung der Ziegelei
                                                                 – Sicherstellung einer Nutzungsdurchmischung sowie Abstimmung auf Be-
                                                                   dürfnisse der Gemeinde
                                                                 – Einfluss der Überbauung auf die Infrastruktur der Gemeinde und damit
                                                                   erforderliche Etappierung
                                                                 – Fehlende Erschliessung für geplante Umnutzung, insbesondere Klärung
                                                                   der Zu- und Wegfahrten zum Areal

                                                               Das neue Baureglement sieht nach Art. 5 folgende Regelbaumasse vor:

             Tab. 1   Regelbaumasse der Zonen (Stand:                                             W3                     WA3           AG
                      01.01.2021,)                              Geschossflächenziffer             1.0                    1.0           –
                                                                max. Fassadenhöhe                 11.00 m                11.50 m       10.00 m
                                                                max. Gesamthöhe                   14.50 m                15.50 m       14.00 m
                                                                max. Gebäudelänge                 40 m                   45 m          50 m
                                                                min. Grenzabstand klein | gross   5.0 | 8.0 m            5.0 | 8.0 m   4.0 | 4.0 m

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                                                              2.1.6 Schutzplan
                                                              Das Areal befindet sich an einer ortsbaulich wichtigen Stelle am nördlichen
                                                              Ortseingang von Berg. Das auffällige Ziegeleigebäude sowie die nebenste-
                                                              hende Villa sind im Schutzplan (sowohl im rechtsgültigen wie auch im revi-
                                                              dierten Schutzplan) erfasst. Gemäss Hinweisinventar befinden sich an der
                                                              Bahnhofstrasse bemerkenswerte Zeitzeugen der Strassenbebauung. Das
                                                              neue Ziegeleiquartier wird hinterliegend von der Hauptstrasse und Bahn-
                                                              hofstrasse entstehen und somit den Übergang zu dieser historischen Bebau-
                                                              ung schaffen müssen.

                                                              Hinweisinventar
                                                              Innerhalb des Gestaltungsplanperimeters sind acht Gebäude im Hinweisin-
                                                              ventar (HWI) der historischen Bauten eingetragen. Zwei dieser Gebäude wur-
                                                              den als wertvoll eingestuft. Es handelt sich dabei um das stattliche Ziegeleige-
                                                              bäude (Assek.-Nr. 09/2-0135) und die klassizistische Villa, heute Wohnhaus
                                                              und Büro der Ziegelei (Assek.-Nr. 09/2-0133). Von diesen Gebäuden sind die
                                                              wesentlichen Elemente mit geschichtlichem Zeugniswert zu erhalten. Die
                                                              restlichen im HWI eingetragenen Gebäude wurden als «bemerkenswert» ein-
                                                              gestuft. Es handelt sich dabei einerseits um die weiteren Betriebsgebäude der
                                                              Ziegelei (Geleisehalle und Magazine) sowie zwei freistehende Wohnhäuser
                                                              mit Schopf im nördlichen Bereich.

             Abb. 8   Hinweisinventar (Thurgis, April 2020,
                      ohne Massstab) mit Geltungsbereich
                      (rot)

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                                                              Schutzplan der Natur- und Kulturobjekte
                                                              Im Schutzplan der Natur- und Kulturobjekte der Gemeinde Berg werden die
                                                              im HWI als wertvoll eingestuften Bauten, das Ziegeleigebäude sowie die Villa,
                                                              als schützenswerte Kulturobjekte bezeichnet und sind demzufolge eigentü-
                                                              merverbindlich geschützt. Im Weiteren wird mit dem Schutzplan ein Einzel-
                                                              baum an der Kantonsstrasse unter Schutz gestellt (BE 41, mächtige Kastanie).

             Abb. 9   Schutzplan Natur- und Kulturobjekte
                      (map.geo.tg.ch, März 2021, ohne Mass-
                      stab)

                                                              2.1.7 Weiteres

                                                              Naturgefahren
                                                              Gemäss der Gefahrenkarte besteht im Geltungsbereich keine Gefährdung
                                                              durch Naturgefahren.

                                                              Belastete Standorte
                                                              Gemäss dem Kataster der belasteten Standorte (KbS) sind nach heutigem
                                                              Kenntnisstand innerhalb des Gestaltungsplanperimeters zwei belastete
                                                              Standorte (4891 S 09 und 4891 D 05) ohne Überwachungs- und Sanierungs-
                                                              bedarf bekannt.

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                                                               Mit Schreiben des Amtes für Umwelt vom 20.03.2020 wurde der Standort
                                                               (Reg.Nr.4891 D 03 a) aus der Überwachung entlassen und nach Art. 8 Abs. 2
                                                               lit. c) Altl V abschliessend als belastet, weder überwachungs- noch sanie-
                                                               rungsbedürftig beurteilt.

             Abb. 10 Belastete Standorte ÖREB (Thurgis,
                     4..5.2020, ohne Massstab) mit Geltungs-
                     bereich (rot)

                                                               Strassenabstand
                                                               Die Hauptstrasse (H470) nach Kreuzlingen sowie die Bahnhofstrasse (K101)
                                                               sind gemäss Kantonsstrassennetz als Kantonsstrassen (Haupt- resp. Neben-
                                                               strassen) bezeichnet. Demzufolge gelten für Gebäude Strassenabstände von
                                                               4 m gemäss § 44 StrWG TG.
                                                                   Bestehende und rechtmässig erstellte Bauten und Anlagen in Bauzonen,
                                                               die den geltenden Vorschriften oder Plänen nicht entsprechen, fallen unter
                                                               die Besitzstandsgarantie.

                                                               NIS-Verordnung
                                                               Östlich des Geltungsbereichs verläuft eine einspurige Bahnlinie. Die NISV for-
                                                               dert die Einhaltung des Immissionsgrenzwertes bei Bauvorhaben in einer vor
                                                               dem 1.1. 2000 ausgeschiedenen Bauzone. Dieser Immissionsgrenzwert wird
                                                               ausserhalb des Bahntrassées überall eingehalten.

                                                               Servitute
                                                               Im Grundbuch sind zahlreiche Dienstbarkeiten eingetragen, welche die Par-
                                                               zellen Nr. 302, 304 und 1166 (ausserhalb Geltungsbereich) betreffen. Diese
                                                               sind in den folgenden Zusammenstellungen zu finden.

                                                               © Strittmatter Partner AG         St. Gallen, 4. Mai 2021                Seite 15
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             Tab. 2   Übersicht Dienstbarkeiten Parzelle    Nr.             Recht / Last   Inhalt                               zugunsten / zulasten
                      Nr. 302                               224.h891        Last           Fuss- und Fahrwegrecht               304
                                                            241.h891        Recht          Durchleitungsrecht für Quelllei-     279, 280, 282, 283, 1109
                                                                                           tung
                                                            245.h891        Recht          Quellrecht und Brunnenstuben-        277
                                                                                           recht
                                                            501.h891        Recht          Durchleitungsrecht für Abwasser-     7, 695, 895
                                                                                           leitung
                                                            785.h891        Recht          Durchleitungsrecht für Ab- und       624
                                                                                           Schmutzwasser
                                                            786.h891        Last           Durchleitungsrecht für Wasserlei-    Politische Gemeinde Berg
                                                                                           tung
                                                            1008.h891       Last           Baurecht für Trafostation            Politische Gemeinde Berg
                                                            1123.h891       Las            Bau- und Durchleitungsrecht für      Schweizerische Eidgenossen-
                                                                                           Kabelanlage und einen Kabel-         schaft, armasuisse
                                                                                           schacht
                                                            1234.h891       Last           Durchleitungsrecht für Telefonka-    Swisscom
                                                                                           bel
                                                            1327.h891       Recht          Näherpflanzungsrecht                 743
                                                            1345.h891       Recht          Fuss- und Fahrwegrecht               305
                                                            1667.h891       Last           Bau- und Durchleitungsrecht für      Swisscom
                                                                                           unterirdische Kabelrohranlage mit
                                                                                           Einstiegsschächten
                                                            1993.h891       Last           Durchleitungsrecht für Wasserlei-    Politische Gemeinde Berg
                                                                                           tung, Leerrohre und Schieber-
                                                                                           schächte
                                                            2100.h891       Last           Fuss- und Fahrwegrecht mit Nach-     624
                                                                                           trag
                                                            2141.h891       Last           Durchleitungsrecht für Gasleitung,   Politische Gemeinde Berg
                                                                                           Wasserleitung und Mantelrohre
                                                            2145.h891       Last           Fuss- und Fahrwegrecht               1119, 1120
                                                            2146.h891       Last           Anschluss- und Durchleitungsrecht    1119, 1120
                                                                                           für Kanalisation
                                                            2147.h891       Last           Anschluss- und Durchleitungsrecht    1119, 1120
                                                                                           für Meteorwasserleitung
                                                            2148.h891       Recht/Last     Näherbaurecht und Grenzbaurecht      1120
                                                            2373.h891       Recht          Recht auf Erstellung, Betrieb und    1166
                                                                                           Fortbestand eines Anschlussgleises
                                                            2374.h891       Recht          Durchleitungsrecht für Meteorwas-    1166
                                                                                           serleitung
                                                            2491.h891       Last           Näherbaurecht für Wohnhaus-An-       624
                                                                                           bau sowie Carport mit Geräteraum,
                                                                                           Überbaurecht für Dach und Grenz-
                                                                                           baurecht für Mauer mit Nachtrag
                                                            2493.h891       Last           Recht auf Erstellung einer TV-Ver-   KABAG Kabelfernsehanlage
                                                                                           teilkabine mit Durchleitungsrecht    Berg

                                                           © Strittmatter Partner AG                  St. Gallen, 4. Mai 2021                              Seite 16
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Planungsbericht

             Tab. 3   Übersicht Dienstbarkeiten Parzelle    Nr.             Recht / Last   Inhalt                               zugunsten / zulasten
                      Nr. 304                               224.h891        Recht          Fuss- und Fahrwegrecht               302

             Tab. 4   Übersicht Dienstbarkeiten Parzelle    Nr.             Recht / Last   Inhalt                               zugunsten / zulasten
                      Nr. 1166                              786.h891        Last           Durchleitungsrecht für Wasserlei-    Politische Gemeinde Berg
                                                                                           tung
                                                            1663.h891       Last           Fusswegrecht                         Politische Gemeinde Berg
                                                            1993.h891       Last           Durchleitungsrecht für Wasserlei-    Politische Gemeinde Berg
                                                                                           tung, Leerrohre und Schieber-
                                                                                           schächte
                                                            2146.h891       Last           Anschluss- und Durchleitungsrecht    1119, 1120
                                                                                           für Kanalisation
                                                            2147.h891       Last           Anschluss- und Durchleitungsrecht    1119, 1120
                                                                                           für Meteorwasserleitung
                                                            2373.h891       Last           Recht auf Erstellung, Betrieb und    302
                                                                                           Fortbestand eines Anschlussgleises
                                                            2374.h891       Last           Durchleitungsrecht für Meteorwas-    302
                                                                                           serleitung

                                                           © Strittmatter Partner AG                  St. Gallen, 4. Mai 2021                          Seite 17
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             2.2 Richtprojekt                                 2.2.1 Konzept Architektur (Text Bühler Hartmann GmbH)

                                                              Allgemein
                                                              Auf dem heutigen Betriebs- und Werkareal der Brauchli Ziegelei AG in Berg
                                                              soll eine attraktive und zukunftsorientierte Arealüberbauung entstehen. Das
                                                              neue Ziegeleiquartier soll mit seinen vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten eine
                                                              Bereicherung für die gesamte Gemeinde und Region darstellen. Sämtliche In-
                                                              formationen zum Richtprojekt können dem Dossier Richtprojekt und den
                                                              Richtprojektplänen (Beilage B1) entnommen werden.

             Abb. 11 Visualisierung Masterplan Bühler Hart-
                     mann GmbH, Zürich

                                                                   Der Masterplan setzt sich aus zwei zueinander gesetzten Quadraten zu-
                                                              sammen. Das alte Ziegeleigebäude prägt den Auftakt des Ziegeleiquartiers.
                                                              Daran angrenzend bildet sich der neue Wohn- und Gewerbehof. Die Volu-
                                                              metrien der Wohnbauten um den Park erscheinen als freistehende Gebäude
                                                              in der Landschaft. Platz, Hof und Park sind als Aussenraumsequenz erlebbar
                                                              und stehen im direkten Bezug zueinander. Die öffentliche Durchwegung ver-
                                                              bindet das Areal mit der unmittelbaren Umgebung. Durch die privaten Aus-
                                                              senräume (Laube und Balkontürme) verbinden sich die Gebäude mit der Land-
                                                              schaft und die Massstäblichkeit wird feingliedrig.
                                                                   Das Richtprojekt führt das Potential des Masterplans weiter und zeigt de-
                                                              taillierter auf, wie die einzelnen Gebäude zu einem grossen Ganzen zusam-
                                                              mengefügt werden. Zudem zeigt es die Flexibilität für künftige Justierungen
                                                              innerhalb des definierten Spielraums auf. Hierfür wurden jeweils sechs orts-
                                                              bauliche und architektonische Grundsätze entwickelt.
                                                              Diese leiten sich aus der Analyse und den Referenzen ab und sollen eine nach-
                                                              haltige Entwicklung des Areals über einen langen Zeitraum gewährleisten.

                                                              © Strittmatter Partner AG         St. Gallen, 4. Mai 2021               Seite 18
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                                                             Raster / Ausrichtung
                                                             Die Ziegelei wurde kontinuierlich auf einem orthogonalen Raster, welcher
                                                             sich aus der Achse der Hauptstrasse ausdreht, aufgebaut. Alle Bauten inner-
                                                             halb der Brauchli Ziegelei AG orientierten sich stets an ebendiesem. Die Aus-
                                                             richtung der der künftigen Gebäude orientiert sich auch auf dieses Raster. Die
                                                             Ziegelei bleibt wichtigstes Element und formaler Nukleus des neuen Areals.

                                                             Siedlungskante
             Abb. 12 Orthogonales Raster, aus Richtprojekt   Die Siedlungskante reagiert situativ auf die angrenzende Umgebung. Nach
                     Bühler Hartmann GmbH, Zürich
                                                             Norden hin zur offenen Landschaft bildet sie eine klare Kante, welche somit
                                                             gleichzeitig den Dorfrand von Berg bildet, nach Osten hin zum Weiher wird
                                                             die Kante durchlässiger und nach Süden schafft sie durch die volumetrische
                                                             Staffelung einen Übergang zur Nachbarschaft. Im Westen zur Hauptstrasse
                                                             verwebt sich die Siedlung mit der bestehenden Ziegelei und stuft sich wie
                                                             diese orthogonal zur Hauptstrasse hin ab, wodurch unterschiedliche
                                                             Vorplatzsituationen entstehen.

                                                             Aussenräume / Erschliessung
                                                             Eine Sequenzierung der Aussenräume erschliesst das Areal ab der Haupt-
                                                             strasse. Die Vorplätze formen einen offenen Übergang zwischen Strasse und
                                                             Ziegeleigebäude. Der Hof und der Park bilden zwei gefasste Aussenräume,
                                                             welche durch die siedlungsübergreifende Durchwegung miteinander verbun-
                                                             den sind. Der Park und die umliegende Landschaft sind über ein Wegnetz mit-
                                                             einander verbunden. Die äussere Ringstrasse erschliesst die Gebäude und
                                                             schafft die Anknüpfung an die Landschaft.

                                                             Proportionen und Baukörper
                                                             Die Grösse der Volumen variiert je nach angrenzender Umgebung, bzw. Nach-
                                                             barschaft. Im Norden zur Landschaft hin, sind die Gebäude grossmassstäblich,
                                                             im Süden zur Nachbarschaft hin kleingliedriger. Diese Angleichung bzw. Über-
                                                             nahme einer vorhandenen Körnigkeit schafft eine ortsbauliche Verträglichkeit
                                                             der einzelnen Volumen.

                                                             Hierarchien
                                                             Die Silhouette des Hauptbaus bildet das höchste Element des Areals, es fol-
                                                             gen die Gebäude um den Hof und schlussendlich die Wohnhäuser entlang
                                                             des Parks. Diese sind wiederum in vier- und dreigeschossige Baukörper abge-
                                                             stuft. Dadurch wird die Ziegelei als Wahrzeichen gestärkt und die Zugehörig-
                                                             keit des künftigen Areals sichtbar gemacht.

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             Abb. 13 Visualisierung Haupthaus Ziegelei mit
                     Neubauten, Richtprojekt Bühler Hart-
                     mann, Zürich

                                                             Bebauungszonen und Baufelder
                                                             Die Bebauungszonen regeln die Gebäudefluchten und Höhenentwicklungen
                                                             auf dem gesamten Areal. Die künftigen Gebäude um den Hof bilden zusam-
                                                             men eine einheitliche Traufkante, welche sich dem Hauptgebäude der Zie-
                                                             gelei unterordnet. Die Baufelder der Wohnsiedlung werden in eine drei- bzw.
                                                             viergeschossige Zone eingeteilt. Die zwei, ringförmig ineinandergreifenden
                                                             Zonen sind zueinander verschoben und ermöglichen so eine zum umliegen-
                                                             den Kontext differenzierte Höhenstaffelung.

                                                             Private Aussenräume
                                                             Der Übergang zwischen Landschaft und Siedlung soll im nördlichen und östli-
                                                             chen Teil der Überbauung mittels einer umlaufenden Laubenschicht aufge-
                                                             löst werden. Diese Schicht dient als Puffer zwischen Aussen und Innen, zwi-
                                                             schen öffentlichem und privatem Aussenraum. Sie kann in ihrer Tiefe variie-
                                                             ren und z. B. als Terrasse oder Erschliessung genutzt werden. Die Materialisie-
                                                             rung kann variieren, die Proportionen sollen aber grosse Ähnlichkeit aufwei-
                                                             sen, so dass die gesamte Fassade als harmonische, leicht heterogene Einheit
                                                             in Erscheinung tritt. An den restlichen Fassaden und zum Park hin sind die pri-
                                                             vaten Aussenräume als gestapelte Balkontürme ausgebildet. Durch die verti-
                                                             kale Geometrie gliedern sie die Fassaden und lassen die grossen Volumen im
                                                             zum Park hin kleinteilig erscheinen.

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                                                                 Nutzungen und Strukturen
                                                                 Mit der Aufzonung in WA3 und AG werden innerhalb des Ziegeleiareals zu-
                                                                 künftig unterschiedliche Nutzungen möglich sein. Die als Übergangszone vor-
                                                                 gesehene WA3 kann mit Loftwohnen oder Gewerbe besetzt werden.
                                                                     In Zukunft kann die Ziegelei weiterhin einen Produktionsteil beinhalten
                                                                 und zusätzlich können noch Büro, Gewerbe und Lagerflächen angeboten wer-
                                                                 den. Die Grösse des Konglomerates lässt diese unterschiedlichen Nutzungen
                                                                 auch nebeneinander zu.

             Abb. 14 Höhenstaffelung Gebäude, Dachland-
                     schaften Ziegeleihof, Richtprojekt Bühler
                     Hartmann GmbH, Zürich

                                                                 Dachlandschaften
                                                                 Mit der Aktivierung der Dächer wird ein zusätzliches Element in das Areal ein-
                                                                 gebracht. Mittels kleiner Dachaufbauten auf den Gebäuden der dreigeschos-
                                                                 sigen Wohnbauten entsteht zum Park eine belebte Dachlandschaft. Die Dä-
                                                                 cher der viergeschossigen Wohngebäude und der Gebäude A und B sind für
                                                                 PV und andere haustechnische Systeme vorgesehen. Die Dächer der Büro-
                                                                 und Gewerbebauten um den Hof werden durch Aufbauten mit Schrägdä-
                                                                 chern belebt, welche an die Sheddächer und Oblichter alter Industriehallen er-
                                                                 innern.
                                                                 Zwischenräume und Durchwegung
                                                                 Die Zwischenräume, welche Durch- und Ausblicke in und aus dem Areal ge-
                                                                 währen sind ein wichtiger Bestandteil der gesamten Entwurfskonzeption.
                                                                 Eine klare Durchwegung und eine lockere Bebauung sind die Voraussetzung,

                                                                 © Strittmatter Partner AG         St. Gallen, 4. Mai 2021               Seite 21
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                                                               um die Grossmassstäblichkeit des Masterplans aufzulösen und ein wohnli-
                                                               ches Umfeld zu schaffen. Heute ist das Areal der Ziegelei eine offene Anlage,
                                                               welche der Bevölkerung jederzeit Zugang gewährt. Dies wird mit dem öffent-
                                                               lichen Hof und dem offenen Park in Zukunft weiterhin gewährleistet.

             Abb. 15 Visualisierung Park mit umliegenden Ge-
                     bäuden, Richtprojekt Bühler Hartmann
                     GmbH, Zürich

                                                               Materialisierung und Werkarchitekur
                                                               Um zur lokalen Ziegeleigeschichte einen starken Bezug herstellen zu können,
                                                               soll als wichtiges Material für das Richtprojekt der Backstein Verwendung fin-
                                                               den. Der Lehm als Ausgangsmaterial für die Ziegelherstellung könnte ebenso
                                                               eingesetzt werden wie der gebrannte oder ungebrannte Backstein. Diese Ma-
                                                               terialien sollen bei allen Gebäuden sichtbar Innen wie Aussen zum Einsatz
                                                               kommen. Auch die Aussenraumgestaltung soll sich auf diese für das Areal ty-
                                                               pischen Materialien beziehen. Die Büro- und Gewerbebauten um den Hof sol-
                                                               len sich an die Werkarchitektur anlehnen, die sich beispielhaft an den ge-
                                                               wachsenen Gebäuden ablesen lässt.

                                                               © Strittmatter Partner AG         St. Gallen, 4. Mai 2021               Seite 22
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                                   Typologien
                                   Diese Volumina im Norden bilden den Siedlungsrand von Berg und zeichnen
                                   sich dadurch zur Landschaft hin stark ab. Die Gebäude setzten sich aus zwei
                                   zueinander versetzten Volumen zusammen. Zur Landschaft hin gibt es eine
                                   Laubenschicht, die einen zusammenhängenden architektonischen Ausdruck
                                   generiert. Im Park werden die vorgelagerten Balkontürme als privater Aussen-
                                   bereich an die Gebäudevolumen angehängt. Die Bauten im Osten bilden den
                                   Übergang zwischen Weiherlandschaft und Park. Sie sind das direkte Gesicht
                                   zur Bahnlinie. Denkbar ist, dass gewisse Wohnungen direkt über die Lauben-
                                   schicht erschlossen werden. Die Gebäude im Süden sind volumetrisch die
                                   kleinsten Einheiten in der quadratischen Gebäudeanordnung. Die südseitigen
                                   Balkontürme sind hier von den Wohnbauten abgelöst, um so eine möglichst
                                   optimale Belichtung der dahinterliegenden Wohnungen zu gewährleisten.
                                   Nebst den vorgelagerten Balkonen staffeln sich die Gebäude zum Dorf hin ab
                                   und passen sich so zusätzlich an die Körnigkeit der Nachbarschaft an. Die
                                   Neubauten um den Hof werden über die übergeordnete Rasterstruktur defi-
                                   niert und durch die nutzungsneutrale Struktur geprägt. Diese auf eine maxi-
                                   male Flexibilität ausgelegtes Tragsystem, bedingt durch die Ortsplanerische
                                   Zonenplanänderung kann eine grosse Anzahl an künftigen Nutzungen auf-
                                   nehmen.

                                   Umgang mit schützenswerten Bauten
                                   Das Hauptgebäude und die Villa sind die beiden von der Denkmalpflege als
                                   schützenswert bezeichneten Gebäude. Die angrenzenden Gebäude werden
                                   als wertvoll bezeichnet. Ziel des Richtprojektes ist es, nebst dem schützens-
                                   werten auch andere wertvolle Gebäude der Ziegelei zu erhalten. So zum Bei-
                                   spiel die Scheune entlang der Hauptstrasse und das Waschhäuschen. Die
                                   restlichen Gebäude werden durch das Richtprojekt mehrheitlich volumetrisch
                                   ersetzt. Die künftige Entwicklung der Ziegelei soll sich an der bestehenden
                                   Werksarchitektur anlehnen und trotzdem als neue, eigenständige Ergänzung
                                   verstanden werden. Die flexible Entwicklung der Ziegelei nimmt dabei Rück-
                                   sicht auf bestehende Strukturen und Gebäude und bindet diese zu einem
                                   neuen Ganzen zusammen.

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             Abb. 16 Foto Modell, Richtprojekt Bühler Hart-
                     mann GmbH, Zürich, Ausschnitt Ziegelei-
                     hof mit Schutzobjekten

                                                               Gebäudehöhen -längen
                                                               Die Bauten welche zusammen mit dem Hauptgebäude den Hof formen sind
                                                               länger dimensioniert wie die dahinterliegenden Wohnbauten. Dies um, einer-
                                                               seits eine klare Abgrenzung der Nutzungen sichtbar zu machen und anderer-
                                                               seits um die Entwicklung der Ziegelei in Zukunft innerhalb dieses Gestal-
                                                               tungsplans garantieren zu können. Die dafür im Richtprojekt entworfenen
                                                               Gebäude können eine flexible Entwicklung zulassen. Die drei- bzw. vierge-
                                                               schossigen Gebäude in der Wohnzone sind in ihrer Fassadenhöhe von 9 bzw.
                                                               12 m fixiert. Die Staffelung der Bauten ermöglicht damit ein Anbinden an die
                                                               umliegenden Siedlungsstrukturen und schafft eine klare Orientierung inner-
                                                               halb der Bebauung. Die Überschreitung der Gebäudehöhen gegenüber dem
                                                               Baureglement wird mit der topografischen Höhenentwicklung und dem An-
                                                               spruch einer gleichbleibenden Gebäudekante über die gesamte Siedlung be-
                                                               gründet. Mit der gleichbleibenden Höhe und der unterschiedlichen Staffelung
                                                               der Bauten kann das Richtprojekt situativ auf die Umgebung reagieren und
                                                               bleibt als gesamtheitliche Erscheinung bestehen.

                                                               Siedlungsränder
                                                               Das Richtprojekt sieht ein gestaffelter Übergang zwischen Landschaft und
                                                               Siedlung vor. Kommend von der Landschaft im Norden, fallen als erstes die in
                                                               der Landwirtschaftszone stehenden Hochstammbäume auf. Gleich dahinter
                                                               beginnen die von der Siedlung gut erreichbaren Nutzgärten. Diese sind mit-
                                                               tels einfachen einheitlichen Garten- und Gemeinschaftshäuschen zoniert.

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                                                              Zwischen diesen Einheiten spannt sich ein kleiner Kiesplatz, welcher als ge-
                                                              meinschaftlicher Treffpunkt fungiert. Anschliessend an diese Zone folgt die
                                                              Wohnstrasse, welche sich durch ihren warmen Farbton gut in die Umgebung
                                                              und Materialiseierung der Gebäude einpasst. Zwischen Wohnstrasse und Ge-
                                                              bäude befindet sich die Vorgartenzone, die den Übergang zwischen öffentlich
                                                              und halbprivaten Aussenräumen schafft. Angrenzend an die Vorgartenzone
                                                              folgen die offenen Lauben. Diese vermitteln zwischen der harten Fassaden-
                                                              kante und der weichen, ausgedehnten Landschaft. Zum Park hin vermitteln
                                                              die vertikalen, abgestellten Balkontürme. Die Vorgartenzone zieht sich zwi-
                                                              schen den Gebäuden hindurch bis in den, der Öffentlichkeit zugänglichen
                                                              Park mit seinen hochwachsenden Bäumen.

             Abb. 17 Foto Modell, Richtprojekt Bühler Hart-
                     mann GmbH, Zürich

                                                              © Strittmatter Partner AG        St. Gallen, 4. Mai 2021              Seite 25
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                                                         2.2.2 Konzept Landschaftsarchitektur (Text Adrian Ulrich, Goldrand GmbH)

                                                         Allgemein
                                                         Das Richtprojekt Aussenraum beinhaltet folgende Freiraumtypologien: Platz,
                                                         Wohnstrasse, Park, Vorgartenzone, Gemeinschaftsgarten.

             Abb. 18 Richtprojekt Aussenraum, Goldrand
                     GmbH, Zürich

                                                         Platz
                                                         Der zwischen Kantonsstrasse und Park aufgespannte Platz präsentiert sich of-
                                                         fen und einladend. Die Zufahrten für den Werkbetrieb, die Besucherpark-
                                                         plätze und die Einstellhalle führen alle über die einheitlich ausgestaltete
                                                         Platzfigur. Der Platz bietet auch die Möglichkeit für eine temporäre öffentli-
                                                         che Nutzung, zum Beispiel für einen Wochenmarkt oder vergleichbare An-
                                                         lässe. Aus grosszügig ausgestanzten Kiesflächen entwickeln sich schatten-
                                                         spendende Baumhaine, die eine urbane Aufenthaltsqualität in unmittelbarer
                                                         Nähe zu den Parkplätzen und den Gewerbeeinheiten anbieten.

                                                         Wohnstrasse
                                                         Aus dem Platz heraus entwickelt sich eine ringförmige, autofreie
                                                         Wohnstrasse, die alle Wohneinheiten erschliesst und auch die Notzufahrt ge-
                                                         währleistet.
                                                         Diese kann von Kindern und Erwachsenen spielerisch für temporäre Nutzun-
                                                         gen in Beschlag genommen werden. Alle Wohneinheiten den verschiedenen
                                                         Baufeldern werden ab dieser Wohnstrasse erschlossen. Zusätzlich führen von
                                                         allen vier Seiten öffentliche Wegverbindungen zur Parkmitte. Auch die direkte
                                                         Anbindung zum Bahnhof ist für Fussgänger und Velofahrer gewährleistet.

                                                         © Strittmatter Partner AG         St. Gallen, 4. Mai 2021               Seite 26
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                                   Park
                                   Der Park im Innern des Areals weist einen hohen öffentlichen Charakter auf.
                                   Er ist für Arealbewohner und Gewerbetreibende, aber auch für die benachbar-
                                   ten Quartierbewohner zugänglich. Ein Rundweg markiert das Zentrum des
                                   Parks und schafft mit weiterführenden Wegsträngen den direkten Anschluss
                                   an die ausserhalb liegende Wohnstrasse. Ein gemeinschaftlich nutzbarer Pa-
                                   villon bietet eine Plattform für kleine Anlässe und Zusammenkünfte und
                                   schützt vor Witterung und Sonne. Eine grosse, leicht abgesenkte Platzfläche
                                   in der Mitte wird je nach Witterung zum Spielplatz oder zum sinnlichen Was-
                                   serelement mit Retentionsfunktion.

                                   Vorgartenzone
                                   Die Vorgartenzone hat einen eher privaten Charakter und bezeichnet die
                                   ganze Grünzone unmittelbar um die Wohneinheiten zwischen Wohnstrasse
                                   und Park. Nebst der hochwachsenden Blumenwiese sorgen mehrjährige Grä-
                                   ser- und Staudenbeete, Sträucher und Kleinbäume für ausreichend Privatheit
                                   rund um die Wohneinheiten.

                                   Gemeinschaftsgarten
                                   Ausserhalb der Wohnstrasse, im Übergang zur Landwirtschafts- und Land-
                                   schaftsschutzzone, wird jedem Baufeld ein Gemeinschaftsgarten zugeteilt,
                                   bestehend aus einer Nutzgartenfläche, einem Werkplatz und einer Garten-
                                   box. Die Übergänge am Siedlungsrand werden weich und fliessend ausgebil-
                                   det, zur Landwirtschaftszone mit Hochstammbäumen und zur Landschafts-
                                   schutzzone mit standorttypischen Pioniergehölzen und einer Feuchtwiese.

                                   © Strittmatter Partner AG       St. Gallen, 4. Mai 2021              Seite 27
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             Abb. 19 Konzeptplan Richtprojekt Aussenraum,
                     Goldrand GmbH, Zürich

                                                            © Strittmatter Partner AG   St. Gallen, 4. Mai 2021   Seite 28
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             2.3 Konzept Verkehr                               2.3.1 Die Verkehrserschliessung
                                                               Für den Bereich Verkehr wurde das Büro Nagel Steiner GmbH aus St. Gallen
                                                               beigezogen, das für das Verkehrsgutachten auch Erhebungen des Ist-Zu-
                                                               stands gemacht hat. Die detaillierten Verkehrszahlen, Berechnungen etc. sind
                                                               im beiliegenden Verkehrsgutachten (Beilage B2) ersichtlich.
                                                                    Heute ist das Areal mit fünf bestehenden Zu- und Wegfahrten ab der
                                                               Hauptstrasse erschlossen. Diese sollen auf die Hälfte reduziert werden.
             Abb. 20 Ausschnitt Konzept Erschliessung, Nagel        Das Areal ist über zwei Haupterschliessungspunkte für den motorisierten
                     + Steiner GmbH
                                                               Verkehr erschlossen (rot). Die arrondierte Parzellen von Auto Lüthi wird eben-
                                                               falls über die Zu- und Wegfahrt Nord erschlossen. Eine eigene Zu-und Weg-
                                                               fahrt (blau) war nicht möglich. Aufgrund der noch offenen Entwicklung des
                                                               Betriebs der Brauchli Ziegelei AG mit dem bestehenden Ofen, direkt angren-
                        Nord                                   zend an das geschützte Hauptgebäude, ist eine einzige Zufahrt nicht möglich,
                                                               da ab Erschliessungspunkt Nord der Südteil des Areals nicht erreicht werden
                                                               kann. Die Durchfahrt zwischen Gebäude 1 und Baubereich A2Nord (grüner
                                                               Pfeil) ist erst möglich, wenn die Produktion oder Veredelung von Ziegeln ein-
                                                               gestellt und der Ofen abgebaut wird.
                                                                    Im vorgeschlagenen Konzept besteht für den Arbeitsverkehr mit schwe-
                                       A2N                     ren Lastwagen (Sattelschlepper, Lastenzüge etc.) eine eigene Zufahrt im Sü-
                             1                                 den, die gleichzeitig von der hinterliegenden Wohnnutzung mitbenutzt wer-
                                                               den kann.
                                                               Der Wohnteil sowie die Mischzone im Norden verfügen über die Zufahrt
                                                               Nord. Die Tiefgarageneinfahrten sind mit einem gelben Punkt markiert.
                  Süd                                              Mit diesem Konzept kann der gesamte östliche Bereich autofrei gehalten
                                                               werden. Die Verbindungsstrasse zur Bahnhofstrasse (schwarzer Pfeil) wird
                                                               mit dem Bau der Tiefgarageneinfahrt Süd aufgehoben und bleibt Fussgän-
                                                               gern und Velofahrern vorenthalten.
                                                                    Im verkehrstechnischen Bericht wurde zudem untersucht, ob eine Links-
                                                               abbiegespur ab der Hauptstrasse notwendig ist. Anhand den Knoten-Leis-
                                                               tungsfähigkeitsberechnungen sowie weiteren Abschätzungen konnte festge-
                                                               stellt werden, dass keine Linksabbiegespur notwendig ist.

                                                               © Strittmatter Partner AG         St. Gallen, 4. Mai 2021               Seite 29
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                                                             Ideenskizze Strassenraumgestaltung
             Abb. 21 Ideenskizze Strassenraumgestaltung      In Zusammenhang mit dem Erschliessungskonzept des Ziegeleiquartiers
                     Hauptstrasse, Strittmatter Partner AG
                     (ohne Massstab)
                                                             wurde eine Zukunftsvision für die Hauptstrasse aufskizziert. Für den Fall, dass
                                                             in Zukunft für die beiden Zufahrten Nord und Süd eine Linksabbiegespur be-
                                                             nötigt würde, soll ein Gestaltungskonzept auf der Hauptstrasse aufzeigen,
                                                             wie dies ortsverträglich umgesetzt werden könnte, da eine rein technische Er-
                                                             stellung einer markierten Linksabbiegespur nicht passend scheint für dieses
                                                             Umfeld mit Schutzobjekten. In Anlehnung an den bereits vorhandenen Mehr-
                                                             zweckstreifen im Zentrum von Berg mit den ortstypischen roten Leuchtstelen
                                                             mit Gemeindelogo wurde die Idee entwickelt, einen ca. 2.75 m breiten Mehr-
                                                             zweckstreifen anzuordnen, der folgende Zwecke erfüllen könnte (von Nord
                                                             nach Süd, wobei verschiedene Nutzungen mit Pollern abgegrenzt werden
                                                             müssten):
                                                               – Linksabbiegespur von Norden her kommend für Zufahrt Nord
                                                               – Geschützter Fussgängerübergang nördlich der Bergerwilerstrasse ins Zie-
                                                                  geleiquartier
                                                               – Linksabbiegespur von Süden her kommend in die Bergerwilerstrasse
                                                               – Weiterer geschützter Fussgängerübergang bei der Villa in den Hof
                                                               – Linksabbiegespur von Norden her kommend in die Zufahrt Süd (dies nur
                                                                  für den Fall, dass die geschützte Kastanie nicht mehr stehen würde, an-
                                                                  sonsten Engstelle mit Unterbruch des Mehrzweckstreifens
                                                               – Geschützter Fussgängerübergang ab dem um die Kurve geführten Geh-
                                                                  weg Bahnhofstrasse auf die Westseite der Hauptstrasse, der allerdings
                                                                  auch südlich der Bahnhofstrasse angeordnet werden könnte. Für diesen
                                                                  Fall könnte der Mehrzweckstreifen als Linksabbiegespur in die Bahn-
                                                                  hofstrasse benützt werden.

                                                             Sollte das bestehende Gebäude Auto Lüthi einem Neubau weichen, wäre die
                                                             Verlängerung dieses Mehrzweckstreifens Richtung Norden möglich, wo für
                                                             Radfahrer ein geschützter Übergang zum (in Zukunft) freigeführten Radstrei-
                                                             fen auf der Westseite der Hauptstrasse angeboten werden könnte. Gleichzei-
                                                             tig könnte ganz im Norden eine Ortseinfahrt gestaltet werden, allenfalls in
                                                             Kombination mit einer Aufweitung (ausserhalb Planausschnitt).

                                                             Folgende Abbildungen zeigen den Normquerschnitt auf der Hauptstrasse im
                                                             Ist-Zustand sowie mit einem möglichen Mehrzweckstreifen.

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             Abb. 22 Schemaskizze Strassenquerschnitt
                     Hauptstrasse Ist-Situation (ohne Mass-
                     stab)

             Abb. 23 Schemaskizze Strassenquerschnitt
                     Hauptstrasse Ideenskizze Mehrzweck-
                     streifen (ohne Massstab)

                                                              Stellungnahme Tiefbauamt
                                                              Die Ideenskizze wurde in einer sehr frühen Phase am 29. September 2019
                                                              dem Tiefbauamt (TBA) vorgestellt. Es sollte eine erste Stellungnahme einge-
                                                              holt werden, ob das Konzept so akzeptiert werden kann. Aufgrund der Berech-

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                                         nungen, wie sie im Kanton St. Gallen gemacht werden, wäre keine Linksabbie-
                                         gespur notwendig. Im Kanton Thurgau wird dies im Einzelfall beurteilt, die Be-
                                         rechnung scheint plausibel. Zusammenfassung:
                                           – Seitens des Tiefbauamts besteht keine Planung für eine Einfahrtsbremse;
                                           – Es besteht keine Planung zu einer Bahnunterführung, auch nicht auf Vor-
                                             projektstufe;
                                           – Im Rahmen des Gestaltungsplans genügt die Skizze für den Flächennach-
                                             weis einer möglichen Verbreiterung, ein möglicher Querschnitt soll aufge-
                                             zeigt werden;
                                           – Das TBA sieht keine Möglichkeit, ein Betriebs- und Gestaltungskonzept
                                             (BGK) auf der Hauptstrasse vorzuziehen;
                                           – Zeitpunkt für eine Strassensanierung ist erst ab 2032 vorgesehen, daraus
                                             ergeben sich also auch keine Synergien für ein BGK;
                                           – 70 m Entfernung zwischen den vorgesehenen Ein-/Ausfahrten kann tole-
                                             riert werden;
                                           – Für die Auto Lüthi ist eine zusätzliche Zufahrt möglich, übrige Bewohner
                                             des Areals sollen im Endausbau die Zufahrt Nord benützen, dannzumal
                                             darf die Zufahrt Lüthi nur noch als Ausfahrt verwendet werden.

                                         Fazit: Der Gestaltungsplan wird im Rahmen der Vorprüfung auch vom TBA
                                         beurteilt. Mit dem vorliegenden Konzept kann eine zustimmende Stellung-
                                         nahme in Aussicht gestellt werden.

             2.4 Umweltverträglichkeit   Eine grobe Abschätzung des voraussichtlichen Parkplatzbedarfs aufgrund des
                                         bestehenden Richtprojekts hat gezeigt, dass je nach Nutzung die Anzahl Park-
                                         plätze mehr als 500 betragen könnte.
                                             Gemäss Anhang der UVPV liegt der Schwellenwert bei Parkplätzen bei
                                         500. Werden mehr Parkplätze erstellt, ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung
                                         durchzuführen.
                                             Die Bauherrschaft hat entschieden, einen Umweltverträglichkeitsbericht
                                         (UVB) erstellen zu lassen und hat das Büro UP2E für diese Arbeiten beauf-
                                         tragt. So wäre im Falle einer Notwendigkeit diese Vorarbeit bereits geleistet.
                                         Die Grundlagenarbeiten im Verkehrsgutachten (Beilage B2) und im Lärmgut-
                                         achten (Beilage B2) sind daher ausführlicher ausgefallen als dies für einen Ge-
                                         staltungsplan notwendig wäre.
                                             Der Gestaltungsplan ist das Leitverfahren, der UVB wird gleichzeitig mit
                                         dem Gestaltungsplan öffentlich aufgelegt.

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             3.1 Allgemeine        3.1.1 Planeinträge
                                   Sind im Situationsplan oder in den Sonderbauvorschriften keine Masse ange-
                 Bestimmungen
                                   geben, gilt die Messgenauigkeit des Situationsplans im Massstab 1:1’000. Die
                                   speziell erwähnten Teile der Beilagepläne Architektur und Landschaftsarchi-
                                   tektur sind verbindlich.

                                   3.1.2 Geltungsbereich (Art. 1)
                                   Der Geltungsbereich des Gestaltungsplans «Ziegeleiquartier» umfasst die
                                   Parzellen Nrn. 304, 1119 und 1120 sowie denjenigen Teil der Parzelle Nr. 302,
                                   der gemäss neuem Zonenplan in der Bauzone liegt wie auch der nördliche
                                   Streifen in der Landwirtschaftszone. Dieser wurde mit in den Gestaltungs-
                                   planperimeter integriert, um die an dieser Stelle wichtige Siedlungsrandge-
                                   staltung verbindlich zu sichern.
                                       Sofern nichts in den Sonderbauvorschriften geregelt ist, gelten die Vor-
                                   schriften des Baureglements der Gemeinde Berg sowie des übergeordneten
                                   Rechts.

             3.2 Erschliessung     3.2.1 Fahrverkehr allgemein (Art. 3)

                                   Erschliessung des Areals
                                   Die bestehende Hauptstrasse stellt mit zukünftig zwei Zu- und Wegfahrten
                                   die Grunderschliessung des Gebietes sicher. Die Ein- und Ausfahrten zu den
                                   Sammelgaragen, die Erschliessung der Besucherparkplätze und die Anliefe-
                                   rung der Gewerbeliegenschaften (Baubereiche A und M) schliessen direkt an
                                   die Hauptstrasse an. Aus den Sammelgaragen werden die Gebäude individu-
                                   ell unterirdisch erschlossen. Um eine hohe Aufenthaltsqualität auf der
                                   Wohnstrasse zu ermöglichen, ist das übrige Areal grundsätzlich frei von Ver-
                                   kehr zu halten. Diese ist dem Langsamverkehr vorbehalten. Dies ist mittels
                                   Verkehrsanordnung nach §33 StrWG sicherzustellen. Eine Ausnahme bildet
                                   die oberirdische Zufahrt über die Wohnstrasse, welche als Ringstrasse ausge-
                                   bildet ist und von den Rettungsdiensten und ausnahmsweise von Zügelwa-
                                   gen genutzt werden kann. Die Wohnstrasse soll als Quartiertreffpunkt und
                                   Spielfläche dienen, weshalb die Zufahrt von Paket- und Lieferdiensten nicht
                                   möglich sein soll. Pakete sollen an einem zentralen Standort im Areal abgege-
                                   ben werden.
                                        Die Erschliessung des Baufeldes C erfolgt ebenfalls über die Zu- und Weg-
                                   fahrt Nord und anschliessend in einer S-Kurve zur Liegenschaft. Dort wird ein

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Planungsbericht

                                                                Wendeplatz realisiert (18.0 x 16.0 m für Wendehammer links oder Wendeni-
                                                                sche). Von der Zufahrt Süd verläuft die öffentliche Strasse bis zum Innenhof,
                                                                wo ein Wendehammer zur Verfügung steht. Grössere Sattelschlepper und An-
                                                                hängerzüge können im gesamten Bereich des Innenhofs wenden. PWs und
                                                                kleinere Lastwagen können auch ausserhalb des Innenhofs wenden. Somit
                                                                kann die Anzahl der Zufahrtsstrassen auf die Hauptstrasse von heute fünf auf
                                                                neu zwei Zu- und Wegfahrten reduziert werden.

             Abb. 24 Erschliessungskonzept (Dossier Richtpro-
                     jekt, Bühler Hartmann GmbH, S. 35)

                                                                3.2.2 Fahrverkehr LKW (Art. 4)
                                                                Die bestehenden fünf Zu- und Wegfahrten zur Ziegelei sind aufzuheben, so-
                                                                bald die Zu- und Wegfahrten «Süd» und «Nord» erstellt sind und die beste-
                                                                henden Zu- und Wegfahrten für den Betrieb der Ziegelei nicht mehr zwingend
                                                                notwendig sind. Damit wird sichergestellt, dass die Ziegelei je nach Etappie-
                                                                rung ihren Betrieb zweckmässig weiterführen kann und gleichzeitig das vor-
                                                                gesehene Erschliessungskonzept mit zwei Zu- und Wegfahrten gestaffelt um-
                                                                gesetzt werden kann.
                                                                    Die Verbindung der Bahnhofstrasse zum Ziegeleiareal (Anschluss 6) ist
                                                                nur für die Produktion der Ziegelei zulässig. Diese ist ebenfalls für den Fahr-
                                                                verkehr aufzuheben, sobald der Betrieb der Ziegelei nicht mehr darauf ange-

                                                                © Strittmatter Partner AG         St. Gallen, 4. Mai 2021                Seite 34
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                                   wiesen ist und spätestens, wenn die Tiefgaragenzufahrt Süd erstellt ist. Die-
                                   ser Zugang bleibt als wichtige öffentliche Fuss- und Radverbindung vom Areal
                                   zur Bahnhofstrasse bestehen. Diese ist mittels einer Verkehrsanordnung nach
                                   §33 StrWG für den Fuss- und Radverkehr zu sichern. Eine Aufrechterhaltung
                                   dieser Zufahrt ist verkehrstechnisch (Schleppkurven) und aufgrund der Ver-
                                   kehrssicherheit (Sichtweiten, wichtige Langsamverkehrswege) nicht möglich.
                                       Über die Zu- und Wegfahrt «Süd» wird die Anlieferung für die Bauberei-
                                   che A und M2 abgewickelt. Der Warenumschlag findet im grosszügigen Be-
                                   reich Hof statt. Darin ist das Wenden für Sattelschlepper und Anhängerzüge
                                   ohne Rückwärtsfahren möglich (vgl. Abb. 25 und Abb. 26).
                                       Der Baubereich M1 wird ebenfalls über die Zu- und Wegfahrt «Süd» er-
                                   schlossen. Solange die Ziegelei jedoch noch in Betrieb ist und keine bauliche
                                   Lücke zwischen dem geschützten Ziegeleigebäude (Nr. 1, Assek.-Nr. 135) und
                                   dem Baubereich A2 existiert, muss die Zufahrt über die bestehenden zwei Zu-
                                   fahrten der Ziegelei erfolgen. Der Warenumschlag erfolgt westlich des Baube-
                                   reiches im Bereich zwischen dem Gebäude und der Parkierung oder südlich
                                   von M1. Die Fussgänger können sich in diesem Bereich in der Arkade bewe-
                                   gen. So ergeben sich keine Konflikte mit dem Langsamverkehr oder dem Par-
                                   kierungsverkehr. Die Ausfahrt erfolgt über die Zu- und Wegfahrt «Nord».
                                       Die beiden Zu- und Wegfahrten halten die erforderlichen Sichtweiten ein.
                                   Diese sind auch bereits für einen allfälligen Ausbau der Hauptstrasse ausge-
                                   legt.

                                   Nachweis Befahrbarkeit
                                   Die Untersuchung der Schleppkurven zeigt auf, dass die Befahrbarkeit der vor-
                                   gesehenen Routen auf dem Areal unproblematisch ist. Die Schleppkurven für
                                   sämtliche Fahrmanöver ab den übergeordneten Strassen ist im Anhang der
                                   Beilage B2 (Verkehrsgutachten) ersichtlich.

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             Abb. 25 Überprüfung der Befahrbarkeit mit Last-
                     wagen mit Anhänger L = 18.75 – Situa-
                     tion Zufahrt Anschluss Süd (Nagel + Stei-
                     ner, 31.03.2021)

             Abb. 26 Überprüfung der Befahrbarkeit mit Last-
                     wagen mit Anhänger L = 18.75 – Situa-
                     tion Wegfahrt Anschluss Süd (Nagel +
                     Steiner, 31.03.2021)

                                                                 © Strittmatter Partner AG   St. Gallen, 4. Mai 2021   Seite 36
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