Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Jahr 2017 - Stadt ...
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Seite: 2 Nachrichtliche Angaben I. Einwohnerzahl nach der Volkszählung bzw. dem Zensus vom 17.05.1939 27.883 13.09.1950 41.022 06.06.1961 49.710 27.05.1970 51.356 25.05.1987 47.753 09.05.2011 46.085 Einwohnerzahl nach der Fortschreibung auf 30.06.2014 46.723 30.06.2015 47.581 voraussichtlich 30.06.2016 47.581 II. Gesamtfläche des Stadtgebiets 10.709,8 ha davon: Heidenheim 2.356,6 ha Schnaitheim 2.305,9 ha Aufhausen 937,9 ha Mergelstetten 935,3 ha Oggenhausen 1.041,5 ha Großkuchen 2.410,1 ha Kleinkuchen 722,5 ha III. Steuerkraftsumme der Stadt 2016 insgesamt 66.021.152 € je Einwohner nach der Fortschreibung auf 30.06.2015 1.387,55 € Steuerkraftsumme der Stadt 2017 insgesamt 71.702.864 € je Einwohner nach der Fortschreibung auf 30.06.2016 1.506,96 €
Seite: 3 INHALTSVERZEICHNIS Deckblatt Seite: 1 Nachrichtliche Angaben Seite: 2 Inhaltsverzeichnis Seite: 3 Abkürzungsverzeichnis Seite: 4 Haushaltssatzung Seite: 7 Die Entwicklung des städtischen Haushalts auf einen Blick Seite: 9 Graphische Darstellungen (Volumina) Seite: 13 Allgemeine Erläuterungen zum Aufbau des Haushaltsplans Seite: 19 Unterteilung der Einzelpläne Seite: 22 Graphische Darstellungen der Gliederungen (Einnahmen, Ausgaben, Salden) Seite: 26 Vorbericht zum Haushaltsplan 2017 Seite: 29 Gesamtplan 1. Zusammenstellung der Einnahmen, Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen Seite: 75 2. Haushaltsquerschnitt Seite: 87 3. Gruppierungsübersicht Seite: 99 4. Finanzierungsübersicht Seite: 111 Verwaltungs- 1. Allgemeine Erläuterungen Seite: 116 haushalt 2. Übersicht über die gebildeten Teilbudgets Seite: 121 3. Zahlenteil Seite: 249 Vermögens- 1. Allgemeine Erläuterungen Seite: 438 haushalt 2. Zahlenteil Seite: 441 3. Erläuterungen zu den Zuweisungen und Zuschüssen 2017 Seite: 577 4. Erläuterungen zu den Investitionszuschüssen 2017 Seite: 580 Finanzplanung 1. Einnahmen und Ausgaben nach Arten Seite: 583 2016 - 2020 2. Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen nach Aufgabenbereichen Seite: 589 3. Investitionsprogramm Seite: 593 Stellenplan Seite: 611 Anlage 1 Übersicht über die Personalausgaben Seite: 629 Anlage 2 Übersicht über die Ausgaben für die Gebäudeunterhaltung Seite: 631 Anlage 2a Übersicht über die Ausgaben für die Bewirtschaftung der Grundstücke Seite: 649 Anlage 3 Übersicht über die Zahlungen an Verbände, Vereine und Organisationen Seite: 651 Anlage 4 Übersicht über die Neuanschaffungen Seite: 663 Anlage 5 Übersicht über die Hochbaumaßnahmen Seite: 673 Anlage 6 Übersicht über die Straßenbaumaßnahmen Seite: 677 Anlage 7 Übersicht über die Straßenbeleuchtungsmaßnahmen Seite: 679 Anlage 8 Übersicht über die Abwasserbeseitigungsmaßnahmen Seite: 681 Anlage 9 Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen voraussichtlich Seite: 683 fällig werdenden Ausgaben Anlage 10 Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Rücklagen Seite: 687 Anlage 11 Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Schulden Seite: 689 Anlage 12 Übersicht über die Finanzausgleichsleistungen Seite: 691 Anlage 13 - 17 Übersichten über die Bilanzen städtischer Beteiligungen Seite: 695 Anlage 18 Übersicht über die Haushalts- und Finanzlage Seite: 715
Seite: 4 ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS Abs. = Absatz abzgl. = abzüglich a. F. = alte Fassung AG = Aktiengesellschaft oder Arbeitsgemeinschaft AIDS = Acquired Immune Deficiency Syndrome ALKIS = Amtliches Liegenschaftskatasterinformationssystem allg./allgem. = allgemein(es) Ausg. = Ausgaben AWO = Arbeiterwohlfahrt Azubi = Auszubildende BA = Bauabschnitt B. A. Public Managem. = Bacherlor of Arts in Public Management BauGB = Baugesetzbuch baul. = baulich(en) bew. Stelle = bewirtschaftende Stelle bewegl. = beweglich(en) BHKW = Blockheizkraftwerk BM = Bürgermeister BR = Budgetring/Teilbudget BW = Baden-Württemberg bzw. = beziehungsweise ca. = circa CAD = Computer Aided Design CD = Compact Disc DA = Dienstaufwandsentschädigung dgl. = dergleichen DHBW = Duale Hochschule Baden-Württemberg DLRG = Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft DRK = Deutsches Rotes Kreuz DWA = Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. (E) = Ersatz(beschaffung) € = Euro ED = echte Deckungsfähigkeit EDV = Elektronische Datenverarbeitung EFL = Ehe-, Familien- und Lebensberatung EG = Erdgeschoss ehem. = ehemalig(es) Einn. = Einnahmen einschl. = einschließlich Endst. = Endstufe Epl. = Einzelplan etc. = et cetera EU = Europäische Union e. V. = eingetragener Verein ELA-Anlage = elektroakustische Anlagen eva = Evangelische Gesellschaft Stuttgart e. V. EW = Einwohner f. = folgende Fa. = Firma FAG = Finanzausgleich(sgesetz) FB = Fachbereich FC/FCH = Fussballclub (Heidenheim)
Seite: 5 ff. = fortfolgende FFV = Frauenfußballverein FSJ = Freiwilliges Soziales Jahr GBH = Grundstücks- und Baugesellschaft Heidenheim GB = Geschäftsbereich gem. = gemäß GemHVO = Gemeindehaushaltsverordnung Baden-Württemberg GemO = Gemeindeordnung Baden-Württemberg (g)GmbH = (gemeinnützige) Gesellschaft mit beschränkter Haftung GIS = Geografisches Informationssystem GmbH & Co. KG = Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Compagnie Kommanditgesellschaft GR = Gemeinderat Grupp. (Nr.)/Grp./Grupp.-Nr. = Gruppierung(snummer)/Gruppierungen GW-T = Gerätewagen-Transport GWRS = Grund- und Werkrealschulbereich ha = Hektar Hgr. = Hauptgruppe HHPL = Haushaltsplan HLF = Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug hsb / HSB = Heidenheimer Sportbund HSL = Hausaufgaben-, Sprach- und Lernhilfen HVG = Heidenheimer Verkehrsgesellschaft i. d. R. = in der Regel inkl. = inklusive insb. = insbesondere insg. = insgesamt IP = Internetprotokoll i. S. = im Sinne IT = Informationstechnologie IuK = Information und Kommunikation i. V. m. = in Verbindung mit KInvFG = Kommunalinvestitionsförderungsgesetz KIRU = Kommunale Informationsverarbeitung Reutlingen-Ulm KiTaG = Kindertagesbetreuungsgesetz KiTa/Kitas = Kindertageseinrichtung(en) KOD = Kommunaler Ordnungsdienst KuSSS = Kultur-, Sozial-, Schul- und Sportausschuss LCD = Liquid Crystal Display LED = Light Emitting Diode lfd. = laufend(e) bzw. laufender LGVFG = Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz LKW = Lastkraftwagen LSB = Landessportbund lt. = laut MINT = Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik Mio. = Million(en) MPG = Max-Planck-Gymnasium Mrd. = Milliarde(n) NKHR = Neues Kommunales Haushalts- und Rechnungswesen Nr. = Nummer o. ä. = oder ähnliche OBM = Oberbürgermeister OG = Obergeschoss
Seite: 6 PC = Personalcomputer PEFC = Programme for the Endorsement of Forest Certification Schemes PKW = Personenkraftwagen Prof. = Professor rd. = rund Rdnr. = Randnummer RE/Rechn.erg./Rechnungserg. = Rechnungsergebnis RS = Realschulbereich RV/RSV = Reitverein s. = siehe SBR-Verfahren = Sequencing-Batch-Reactor-Verfahren sog. = sogenannte/n SPATZ = Sprachförderung in allen Tageseinrichtungen für Kinder mit Zusatzbedarf St. = Sankt städt. = städtisch/e/es Str. = Straße SV = Sportverein SVM = Sportverein Mergelstetten T€ = Tausend Euro TG = Tiefgarage(n) TSG = Turn- und Sportgemeinde TU = Technik- und Umweltausschuss TVöD = Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst u. a. = unter anderem oder und andere(s) u. Ä. = und Ähnliche(s) UA = Unterabschnitt(e) UD = unechte Deckungsfähigkeit Ü = übertragbar UG = Untergeschoss usw. = und so weiter UTM = Universal Transverse Mercator v. H. = vom Hundert VdK = Verband der Kriegsbeschädigten VE/Verpflichtungserm./ = Verpflichtungsermächtigung(en) Verpflichtungsermächt. VmHH = Vermögenshaushalt Verrechn. = Verrechnung(en) VFA = Verwaltungs- und Finanzausschuss vgl. = vergleiche VHS = Volkshochschule VKZ = Vorhabenskennziffer voraussichtl. = voraussichtlich(e) Vj. = Vorjahr Vvj. = vorletztes Jahr VwV = Verwaltungsvorschrift WCM = Württembergische Cattun-Manufactur wirtsch./wirtschaftl. = wirtschaftlich(e) WLAN = Wireless Local Area Network WLSB = Württembergischer Landessportbund z. B. = zum Beispiel ZOB = Zentraler Omnibus-Bahnhof ZOH = Zentrale Omnibushaltestelle zuzgl. = zuzüglich
Seite: 9 Die Entwicklung des städtischen Haushalts auf einen Blick - Eckwerte - Bezeichnung Plan 2017 Plan 2016 RE 2015 € € € % % % Gesamtvolumen 190.788.000 100,00 186.958.100 100,00 198.681.991 100,00 Verwaltungshaushalt 154.871.000 81,17 152.026.400 81,32 161.329.561 81,20 Vermögenshaushalt 35.917.000 18,83 34.931.700 18,68 37.352.430 18,80 €/EW €/EW €/EW Verpflichtungsermächtigungen 13.065.000 274,58 15.571.000 327,25 17.287.000 369,99 Zuführung zum Vermögenshaushalt 1.080.000 22,70 7.513.000 157,90 27.701.089 592,88 Zuführung zum Verwaltungshaushalt 14.700 0,31 17.000 0,36 14.664 0,31 Zuführung an Rücklage 0 0,00 0 0,00 4.980.752 106,60 Entnahme aus Rücklage 19.680.000 413,61 16.806.000 353,21 14.664 0,31 Nettoinvestitionsrate -1.324.700 -27,84 5.386.000 113,20 25.746.093 551,04 Steuerkraftsumme 71.702.864 1.506,96 66.021.152 1.387,55 51.960.045 1.112,09 Schulden: Stand 01.01. 46.439.485 976,01 46.439.485 976,01 46.434.817 993,83 Kreditaufnahmen (einschl. Umschuldungen) 5.720.000 120,22 2.110.000 44,35 1.945.000 41,63 Ordentliche und außerordentl. Tilgungen 5.765.000 121,16 2.110.000 44,35 1.940.332 41,53 voraussichtl. Stand am 31.12. 46.394.485 975,06 46.439.485 976,01 46.439.485 993,93 Nettokreditaufnahme -45.000 -0,95 0 0,00 4.668 0,10 Zinsausgaben (ohne Kassenkredite) 1.270.000 26,69 1.450.000 30,47 1.435.253 30,72 Allgemeine Rücklage: Stand am 01.01. 39.481.715 829,78 56.287.715 1.182,99 51.321.626 1.098,42 Zugang 0 0,00 0 0,00 4.980.752 106,60 Entnahme 19.680.000 413,61 16.806.000 353,21 14.664 0,31 Stand am 31.12. 19.801.715 416,17 39.481.715 829,78 56.287.715 1.204,71 Mindestrücklage 3.061.353 64,34 2.926.220 61,50 2.666.374 57,07 (nähere Angaben siehe Anlage 10) voraussichtlich Einwohnerzahl: auf 30.06.2016 auf 30.06.2015 auf 30.06.2014 47.581 47.581 46.723
Seite: 10 Die Entwicklung des städtischen Haushalts auf einen Blick - Wesentliche Einnahmen und Ausgaben - Bezeichnung Plan 2017 Plan 2016 +/- +/- € €/EW € €/EW € % Verwaltungshaushalt Einnahmen insgesamt 154.871.000 3.255 152.026.400 3.195 2.844.600 1,87 davon Innere Verrechnungen 13.083.750 275 12.644.350 266 439.400 3,48 Kalkulatorische Einnahmen 15.510.900 326 12.972.400 273 2.538.500 19,57 Zuführung vom Vermögenshaushalt 14.700 0 17.000 0 -2.300 -13,53 bereinigte Einnahmen 126.261.650 2.654 126.392.650 2.656 -131.000 -0,10 wesentliche Einnahmen: Grundsteuer A und B 7.525.000 158 7.500.000 158 25.000 0,33 Gewerbesteuer 25.500.000 536 24.500.000 515 1.000.000 4,08 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 23.972.000 504 23.160.000 487 812.000 3,51 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer 4.704.000 99 3.811.000 80 893.000 23,43 Finanzzuweisungen vom Land 20.137.000 423 25.021.000 526 -4.884.000 -19,52 Gebühren und ähnliche Entgelte 14.889.250 313 14.386.300 302 502.950 3,50 Einnahmen aus Verkauf, Mieten, Pachten 4.760.900 100 4.637.800 97 123.100 2,65 Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke 12.196.950 256 11.519.050 242 677.900 5,89 Zinseinnahmen 1.259.800 26 1.692.500 36 -432.700 -25,57 Gewinnanteile von wirtschaftlichen Unternehmen 6.250.000 131 5.250.000 110 1.000.000 19,05 und aus Beteiligungen, Konzessionsabgaben Ausgaben insgesamt 154.871.000 3.255 152.026.400 3.195 2.844.600 1,87 davon Innere Verrechnungen 13.083.750 275 12.644.350 266 439.400 3,48 Kalkulatorische Kosten 15.510.900 326 12.972.400 273 2.538.500 19,57 Zuführung zum Vermögenshaushalt 1.080.000 23 7.513.000 158 -6.433.000 -85,62 bereinigte Ausgaben 125.196.350 2.631 118.896.650 2.499 6.299.700 5,30 wesentliche Ausgaben: Personalausgaben 36.024.100 757 34.369.200 722 1.654.900 4,82 Unterhaltung der Grundstücke und baul. Anlagen 6.887.195 145 6.755.410 142 131.785 1,95 Bewirtschaftung der Grundstücke und baul. Anlagen 5.397.450 113 5.095.700 107 301.750 5,92 Weitere Verwaltungs- und Betriebsausgaben 10.484.880 220 10.279.680 216 205.200 2,00 Steuern, Geschäftsausgaben 2.297.250 48 2.277.100 48 20.150 0,88 Zuweisungen und Zuschüsse 11.941.765 251 11.805.430 248 136.335 1,15 Zinsausgaben (ohne Kassenkredite) 1.270.000 27 1.450.000 30 -180.000 -12,41 Gewerbesteuerumlage 4.853.000 102 4.696.000 99 157.000 3,34 Finanzausgleichsumlage 16.363.000 344 14.631.000 307 1.732.000 11,84 Kreisumlage 25.455.000 535 23.438.000 493 2.017.000 8,61 Deckungsreserve 1.000.000 21 1.000.000 21 0 0,00 Globale Minderausgabe -300.000 -6 -300.000 -6 0 0,00
Seite: 11 Bezeichnung Plan 2017 Plan 2016 +/- +/- € €/EW € €/EW € % Vermögenshaushalt Einnahmen insgesamt 35.917.000 755 34.931.700 734 985.300 2,82 Zuführung vom Verwaltungshaushalt 1.080.000 23 7.513.000 158 -6.433.000 -85,62 Kreditaufnahmen (einschl. Umschuldungen) 5.720.000 120 2.110.000 44 3.610.000 171,09 Rücklagenentnahme 19.680.000 414 16.806.000 353 2.874.000 17,10 bereinigte Einnahmen 9.437.000 198 8.502.700 179 934.300 10,99 wesentliche Einnahmen: Darlehensrückflüsse 581.000 12 579.500 12 1.500 0,26 Veräußerung von Anlagevermögen 2.020.000 42 2.139.500 45 -119.500 -5,59 Beiträge 362.500 8 180.000 4 182.500 101,39 Zuweisungen und Zuschüsse 6.473.500 136 5.497.700 116 975.800 17,75 Ausgaben insgesamt 35.917.000 755 34.931.700 734 985.300 2,82 Rücklagenzuführung 0 0 0 0 0 0,00 Zuführung zum Verwaltungshaushalt 14.700 0 17.000 0 -2.300 -13,53 bereinigte Ausgaben 35.902.300 755 34.914.700 734 -983.000 -2,82 wesentliche Ausgaben: Erwerb von Grundstücken 2.132.000 45 630.000 13 1.502.000 238,41 Erwerb von bewegl. Sachen des Anlagevermögens 1.872.800 39 2.229.550 47 -356.750 -16,00 Baumaßnahmen 24.363.300 512 28.048.500 589 -3.685.200 -13,14 Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen 1.769.200 37 1.896.650 40 -127.450 -6,72 ordentliche Tilgung von Krediten 2.390.000 50 2.110.000 44 280.000 13,27 außerordentliche Tilgung von Krediten 3.375.000 71 0 0 3.375.000 0,00 Bezeichnung Plan 2017 Plan 2016 +/- +/- € €/EW € €/EW € % Gesamthaushalt Einnahmen und Ausgaben insgesamt 190.788.000 4.010 186.958.100 3.929 3.829.900 2,05
Seite: 12
Seite: 13 Graphische Darstellungen Entwicklung der Haushaltsvolumina € 180.000.000 160.000.000 140.000.000 120.000.000 100.000.000 80.000.000 60.000.000 40.000.000 20.000.000 0 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Vermögenshaushalt Verwaltungshaushalt
Seite: 14 Verwaltungshaushalt 2017 - Einnahmen sonstige Zuführung vom Finanzeinnahmen Vermögenshaushalt 0,9% 0,0% Kalkulatorische Zinseinnahmen Einnahmen Grundsteuer A und B Gewinnanteile, 0,8% 10,1% 4,9% Konzessions- abgaben Gewerbesteuer 3,9% 16,5% Innere Verrechnungen 8,5% Anteil an der Umsatzsteuer 3,1% Zuweisungen und Erstattungen Anteil an der 8,9% Einkommensteuer 15,5% Schlüsselzuweisungen Gebühren sonstige Steuern Verkaufserlöse, nach mangelnder 9,6% sonstige Zuweisungen 1,4% Mieten und Pachten Steuerkraft nach FAG 3,1% 7,8% 3,7% Grupp. Bezeichnung EURO 0 Grundsteuer A und B 7.525.000 Gewerbesteuer 25.500.000 Anteil an der Umsatzsteuer 4.704.000 Anteil an der Einkommensteuer 23.972.000 sonstige Steuern 2.180.000 Schlüsselzuweisungen nach mangelnder Steuerkraft 14.322.000 sonstige Zuweisungen nach FAG 5.815.000 1 Gebühren 14.889.250 Verkaufserlöse, Mieten und Pachten 4.760.900 Zuweisungen und Erstattungen 13.718.700 Innere Verrechnungen 13.083.750 2 Gewinnanteile, Konzessionsabgaben 6.250.000 Zinseinnahmen 1.259.800 sonstige Finanzeinnahmen 1.365.000 Kalkulatorische Einnahmen 15.510.900 Zuführung vom Vermögenshaushalt 14.700 0-2 154.871.000
Seite: 15 Verwaltungshaushalt 2017 - Ausgaben Deckungsreserve 0,7% Globale Minderausgabe -0,2% Zuführung zum weitere Finanzausgaben Vermögenshaushalt 0,3% 0,0% Kreisumlage 16,9% Personalausgaben 23,2% FAG-Umlage 10,7% Gewerbesteuer- umlage 3,1% Sachaufwendungen Zinsausgaben 18,2% 0,8% Zuweisungen und Innere Verrechnungen Zuschüsse Kalkulatorische Kosten 8,5% 7,7% 10,1% Grupp. Bezeichnung EURO 4 Personalausgaben 36.024.100 5/6 Sachaufwendungen 28.064.485 Innere Verrechnungen 13.083.750 Kalkulatorische Kosten 15.510.900 7 Zuweisungen und Zuschüsse 11.941.765 8 Zinsausgaben 1.275.000 Gewerbesteuerumlage 4.853.000 FAG-Umlage 16.363.000 Kreisumlage 25.455.000 weitere Finanzausgaben 520.000 Deckungsreserve 1.000.000 Globale Minderausgabe -300.000 Zuführung zum Vermögenshaushalt 1.080.000 4-8 154.871.000
Seite: 16 Vermögenshaushalt 2017 - Einnahmen Beiträge Darlehensrückflüsse 1,0% 1,6% Kreditaufnahmen 15,9% Zuführung vom Verwaltungshaushalt 3,0% Zuweisungen und Zuschüsse 17,4% Entnahme aus allgemeiner Veräußerungs- Rücklage erlöse 59,2% 5,4% Grupp. Bezeichnung EURO 3 Zuführung vom Verwaltungshaushalt 1.080.000 Entnahme aus allgemeiner Rücklage 19.680.000 Veräußerungserlöse 2.020.000 Zuweisungen und Zuschüsse 6.473.500 Kreditaufnahmen 5.720.000 Beiträge 362.500 Darlehensrückflüsse 581.000 3 35.917.000
Seite: 17 Vermögenshaushalt 2017 - Ausgaben Zuführung zum Verwaltungshaushalt 0,0% Tilgungen 15,5% Vermögenserwerb 11,2% Investitions- zuschüsse 4,8% Baumaßnahmen 67,8% Grupp. Bezeichnung EURO 9 Vermögenserwerb 4.004.800 Baumaßnahmen 24.363.300 Investitionszuschüsse 1.769.200 Tilgungen 5.765.000 Zuführung zum Verwaltungshaushalt 14.700 9 35.917.000
Seite: 18
Seite: 19 Allgemeine Erläuterungen zum Aufbau des Haushaltsplans I. Allgemeines Der Haushaltsplan besteht aus dem Verwaltungshaushalt und dem Vermögenshaushalt. Der Verwaltungshaushalt enthält die Einnahmen und Ausgaben des laufenden Betriebs (erfolgs- wirksame Vorgänge). Der Vermögenshaushalt umfasst die Einnahmen und Ausgaben für vermögenswirksame Vor- gänge der Gemeinde sowie Zuweisungen und Zuschüsse an Dritte für Investitionen. Der Verwaltungs- und der Vermögenshaushalt werden nach Aufgabenbereichen in Einzelpläne, Abschnitte und Unterabschnitte gegliedert. Innerhalb der einzelnen Aufgabenbereiche sind die Ein- nahmen und Ausgaben nach Arten geordnet. Der Kontenrahmen ist in der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Gliederung und Gruppierung der kommunalen Haushalte vom 01.06.2001, in der derzeit geltenden Fassung, festgelegt. Der Aufgabenbereich wird durch die Gliederungsnummer, die Einnahmen- und Ausgabenart durch die Gruppierungsnummer definiert. Aufbau der Haushaltsstelle: Gliederungsnummer für den Aufgaben- bereich Gruppierungsnummer für die Art der Einnahmen oder Ausgaben Nummer der Maßnahme (nur im Vermögenshaushalt) XXXX - XXXXXX .XXX 1. Stelle = Einzelplan 2. Stelle = Abschnitt 3. bis 4. Stelle = Unterabschnitt 1. Stelle = Hauptgruppe 2. Stelle = Gruppe 3. bis 6. Stelle = Untergruppe Übersicht über die Einzelpläne: 0 Allgemeine Verwaltung 1 Öffentliche Sicherheit und Ordnung 2 Schulen 3 Wissenschaft, Forschung, Kulturpflege 4 Soziale Sicherung 5 Gesundheit, Sport, Erholung 6 Bau- und Wohnungswesen, Verkehr 7 Öffentliche Einrichtungen, Wirtschaftsförderung 8 Wirtschaftliche Unternehmen, allgemeines Grund- und Sondervermögen 9 Allgemeine Finanzwirtschaft
Seite: 20 Übersicht über die Hauptgruppen: 0 Steuern, allgemeine Zuweisungen Einnahmen des 1 Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb Verwaltungshaushalts 2 Sonstige Finanzeinnahmen 3 Einnahmen des Vermögenshaushalts 4 Personalausgaben 5/6 Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand Ausgaben des 7 Zuweisungen und Zuschüsse (nicht für Investitionen) Verwaltungshaushalts 8 Sonstige Finanzausgaben 9 Ausgaben des Vermögenshaushalts II. Deckungsfähigkeit Die Deckungsfähigkeit ist eine Ausnahme vom Grundsatz der sachlichen Bindung, nach dem grundsätzlich die Planansätze nur für den im Haushaltsplan veranschlagten Zweck verwendet wer- den dürfen. Wenn im Haushaltsplan nichts anderes bestimmt wird, sind die Ausgaben im Verwaltungshaushalt, die zu einem Budget gehören, gegenseitig deckungsfähig. Daneben können Ausgaben des Verwal- tungshaushalts für gegenseitig oder einseitig deckungsfähig erklärt werden, wenn sie sachlich eng zusammenhängen. Im Vermögenshaushalt können jeweils nur die Ausgaben innerhalb eines Ab- schnitts, oder wenn Unterabschnitte verbindlich vorgeschrieben sind, innerhalb eines Unterab- schnitts für gegenseitig deckungsfähig erklärt werden (Echte Deckungsfähigkeit). Der Haushaltsplan kann bestimmen, dass zweckgebundene Mehreinnahmen für entsprechende Mehrausgaben oder Mehreinnahmen bei Entgelten für bestimmte Leistungen zu Mehrausgaben für diesen Zweck verwendet werden können (Unechte Deckungsfähigkeit). Durch die Einführung der flächendeckenden Budgetierung in 2006 wurde die Möglichkeit der De- ckungsfähigkeit im Haushalt weitgehend ausgeschöpft. Auf der Seite 121 ff., auf der Seite 117 und auf der Seite 438 f. sind die eingerichteten Teilbudgets und Deckungsringe des Verwaltungshaushalts und des Vermögenshaushalts näher dargestellt. III. Übertragbarkeit Die Ausgabeansätze im Vermögenshaushalt bleiben bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck verfügbar, bei Baumaßnahmen und Beschaffungen längstens jedoch zwei Jahre nach Schluss des Haushaltsjahres, in dem der Bau oder der Gegenstand in seinen wesentlichen Teilen in Benutzung genommen werden kann. Im Verwaltungshaushalt können Ausgaben für übertragbar erklärt werden, wenn die Übertragbar- keit eine sparsame Bewirtschaftung der Mittel fördert. Die Ausgabeansätze bleiben bis längstens zwei Jahre nach Schluss des Haushaltsjahres verfügbar.
Seite: 21 IV. Über- und außerplanmäßige Ausgaben Der Haushaltsplan ist für die Führung der Haushaltswirtschaft verbindlich. Gemeinderat und Ver- waltung sind an die Ausgabeansätze grundsätzlich gebunden. Die Gemeindeordnung gestattet, unter bestimmten Voraussetzungen, Ausgabeansätze zu überschreiten oder Ausgaben zu leisten, für die der Haushaltsplan keinen Ansatz enthält (über- und außerplanmäßige Ausgaben). Die Hauptsatzung und die Zuständigkeitsordnung regeln die Zuständigkeit für die Genehmigung von über- und außerplanmäßiger Ausgaben. Für Mehrausgaben bei den kalkulatorischen Kosten der kostenrechnenden Einrichtungen gilt die Zustimmung nach § 84 GemO als erteilt. V. Verpflichtungsermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen sind im Haushaltsplan festgelegte Ermächtigungen zum Eingehen von finanziellen Verpflichtungen, die den Haushalt künftiger Jahre mit Ausgaben für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten. Sie dürfen grundsätzlich nur in dem im Haus- haltsplan veranschlagten Rahmen eingegangen werden. VI. Bewirtschaftungs- und Anordnungsbefugnis Die Bewirtschaftungsbefugnis ist das Recht, bei der Ausführung des Haushaltsplans sachliche Ent- scheidungen zu treffen, die Verbindlichkeiten und Forderungen der Stadt begründen. Bewirtschaf- ten heißt entscheiden, auf welche Art und Weise, zu welchem Zweck und zu welchem Zeitpunkt Haushaltsmittel verwendet werden. Die Zuständigkeit für solche Entscheidungen richtet sich nach den Vorschriften der Gemeindeordnung, der Hauptsatzung und der städtischen Zuständigkeitsord- nung. Die grundsätzlich für den Vollzug der Entscheidungen zuständige Dienststelle ist im Haus- haltsplan bei jeder Haushaltsstelle in der Spalte „bew. Stelle“ mit ihrer Kennnummer angegeben. Die bewirtschaftenden Dienststellen mit ihren Kennnummern sind in den allgemeinen Erläuterun- gen zum Verwaltungshaushalt aufgeführt (siehe Seite 116). Die Anordnungsbefugnis ist das Recht, Kassenanordnungen zu erteilen. Kassenanordnungen sind Weisungen an die Stadtkasse, Forderungen der Stadt einzuziehen und Zahlungsverpflichtungen der Stadt zu erfüllen. Die Anordnungsbefugnis steht als Geschäft der laufenden Verwaltung dem Oberbürgermeister zu. Er hat sie in § 10 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Heidenheim vom 01.08.2002 (zuletzt geändert am 18.07.2003) auf verschiedene Mitarbeiter übertragen.
Seite: 22 Unterteilung der Einzelpläne Verwaltungs- Vermögens- haushalt haushalt Seite Seite 0 Allgemeine Verwaltung 0000 Gemeindeorgane 250 442 0100 Sonderbereich Rechnungsprüfung 251 443 0200 Allgemeine, zentrale Verwaltungsaufgaben und Geschäftsstelle 252 444 Gemeinderat 0220 Personalwesen und Personalentwicklung 253 445 0240 Stabsstelle für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit 254 446 0245 Koordinierungsstelle Bürgerschaftliches Engagement 256 447 0250 Geschäftsstellen, Ortschaftsverwaltungen 257 448 0260 Bürgeramt 258 449 0300 Finanzverwaltung, Kasse, Steuern und Abgaben 259 450 0350 Liegenschaften 261 451 0500 Standesamt 262 - 0510 Statistik, Wahlen 263 - 0600 IuK und Organisation 264 452 0610 Besondere, zentrale Verwaltungsaufgaben 265 453 0800 Einrichtungen für Verwaltungsangehörige 267 - 1 Öffentliche Sicherheit und Ordnung 1100 Recht, Ordnung und Sicherheit 269 456 1310 Freiwillige Feuerwehr, zentrale Schlauch- und Atemschutz- 271 457 werkstatt 2 Schulen 2000 Bildung 274 460 2111 Bergschule 275 461 2112 Mittelrainschule 277 462 2115 Grundschule Großkuchen 279 463 2116 Grundschule Oggenhausen 280 464 2117 Grundschule Reutenen 281 465 2130 Schulverbund im Heckental – Grund- und Werkrealschulbereich 282 466 2151 Friedrich-Voith-Schule 284 467 2152 Ostschule 286 468 2154 Hirscheckschule 288 469 2155 Silcherschule 290 470 2180 Grundschulförderklasse 292 - 2211 Schulverbund im Heckental – Realschulbereich 293 471 2212 Eugen-Gaus-Realschule 295 472 2301 Hellenstein-Gymnasium 297 - 2302 Schiller-Gymnasium 298 - 2303 Max-Planck-Gymnasium 299 -
Seite: 23 Verwaltungs- Vermögens- haushalt haushalt Seite Seite 2311 Hellenstein-Gymnasium 300 473 2312 Schiller-Gymnasium 302 474 2313 Max-Planck-Gymnasium 304 475 2450 Werkgymnasium 306 476 2701 Christophorus-Schule 308 477 2850 Freie Waldorfschule Heidenheim 310 478 2900 Schülerbeförderung 311 - 2910 Betreuungsangebote an Schulen 312 479 2930 Sprachhilfe nach dem Heidenheimer Modell 314 - 2931 Zukunftsakademie Heidenheim 315 480 2940 Sachkostenbeiträge 317 - 2950 Sonstige schulische Aufgaben 318 481 3 Wissenschaft, Forschung, Kulturpflege 3000 Kulturbüro 322 483 3100 Wissenschaftspreise 323 - 3210 Archiv 324 484 3211 Museum im Römerbad 325 485 3212 Museum für Kutschen, Chaisen, Karren 326 486 3214 Museum Schloß Hellenstein 327 487 3215 Kunstmuseum und Kunst im öffentlichen Raum 328 488 3310 Theater 330 489 3311 Festspiele 331 490 3313 Education 332 - 3320 Konzerte, Musikpflege 333 - 3321 Cappella Aquileia 334 491 3330 Musikschule 335 492 3400 Heimatpflege 337 - 3402 Sonstige Kulturpflege 338 - 3500 Volkshochschule 339 493 3520 Bibliothek 341 494 3550 Sonstige Volksbildung (Haus der Familie) 343 - 3600 Naturschutz und Landschaftspflege 344 - 3700 Kirchen 345 - 4 Soziale Sicherung 4010 Ausländerbetreuung 347 496 4310 Seniorenhilfe, Bürgerhaus Altes Eichamt 348 497 4600 Jugend (einschließlich Jugendhäuser) 349 498 4601 Jugendherberge 351 - 4602 Kinderfest, Ferienerholung 352 499 4640 Kindertageseinrichtungen in fremder Trägerschaft 353 500 4642 Kindertageseinrichtung Ploucquet-Areal - 505
Seite: 24 Verwaltungs- Vermögens- haushalt haushalt Seite Seite 4643 Kinderwelt – forschen, leben, lernen 355 506 4644 Kindergarten Hirscheck 357 507 4645 Kindergarten Hochbergweg 358 508 4646 Kindertageseinrichtung Albert-Schweitzer-Straße 360 509 4647 Kindergartenlastenausgleich nach § 29 b und c FAG 362 - 4648 Kinderhaus Damaschkestraße 363 510 4650 Kindertageseinrichtung Humboldtstraße 365 - 4651 Kindertageseinrichtung Hölderlinstraße 366 511 4654 Städtisches Kinderhaus Kapellenstraße 368 512 4700 Förderung der Wohlfahrtspflege 370 - 4980 Sonstige soziale Angelegenheiten 371 - 4982 Betreuung und Förderung der Integration von Flüchtlingen 372 513 5 Gesundheit, Sport, Erholung 5470 Sonstige Einrichtungen und Maßnahmen der Gesundheitspflege 375 - 5500 Sport und Bäder (einschließlich Sportförderung) 376 515 5600 Eigene Sportstätten 377 516 5710 Waldfreibad 379 520 5723 Lehrschwimmbad Schnaitheim 381 521 5724 Lehrschwimmbad Mergelstetten 382 - 5800 Park- und Gartenanlagen 383 522 5801 Brenzpark 384 523 5900 Naherholung, Wildgehege 386 524 6 Bau- und Wohnungswesen, Verkehr 6010 Hochbau 388 526 6020 Straßenbau und Entwässerung 390 527 6100 Stadtentwicklung, städtebauliche Planung und Umwelt 391 528 6120 Vermessung und Geoinformation 392 530 6121 Bodenordnung, Geschäftsstelle Umlegungsausschuss 393 - 6122 Geschäftsstelle Gutachterausschuss 394 - 6130 Bauordnung und Denkmalschutz 395 531 6150 Stadtkernsanierung, Dorfentwicklung - 532 6200 Wohnungsbauförderung und Wohnungsfürsorge 396 535 6300 Straßen, Wege, Plätze, Brücken und Signalanlagen 397 536 6500 Kreisstraßen, Ortsdurchfahrten 398 - 6600 Bundesstraßen, Ortsdurchfahrten 399 542 6650 Landesstraßen, Ortsdurchfahrten 400 - 6700 Straßenbeleuchtung 401 543 6750 Straßenreinigung, Winterdienst 402 544 6800 Parkplätze, Parkuhren 403 545 6801 Städtische Parkhäuser 404 546 6900 Wasserläufe, Wasserbau 405 547
Seite: 25 Verwaltungs- Vermögens- haushalt haushalt Seite Seite 7 Öffentliche Einrichtungen, Wirtschaftsförderung 7000 Abwasserbeseitigung 407 549 7310 Wochenmarkt 409 - 7311 Sonstige Märkte 410 - 7500 Bestattungswesen 411 557 7630 Plakatierung 413 - 7650 Öffentliche Bedürfnisanstalten 414 - 7700 Städtische Betriebe 415 560 7800 Förderung der Land- und Forstwirtschaft 417 562 7900 Wirtschaftsförderung und Tourist-Information 418 563 7910 Betreuung Technologiezentrum 420 - 7911 Gewerbeausstellung 421 - 7920 Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs 422 564 8 Wirtschaftliche Unternehmen, allgemeines Grund- und Sondervermögen 8170 Stadtwerke AG 424 566 8180 Breitbandversorgung - 567 8201 Skilift Hochberg 425 - 8400 Sonstige Unternehmen mit städtischer Beteiligung 426 568 8550 Stadtwald 427 569 8800 Allgemeines Grundvermögen 428 570 8801 Sonstige städtische Gebäude und Grundstücke 429 571 8810 Unbebaute Grundstücke 431 - 9 Allgemeine Finanzwirtschaft 9000 Steuern, allgemeine Zuweisungen und allgemeine Umlagen 433 - 9100 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft 434 575
Seite: 26 Verwaltungshaushalt - Gliederung Einnahmen, Ausgaben, Salden Einzel- Bezeichnung Einnahmen Ausgaben Saldo plan T€ Prozent T€ Prozent T€ 0 Allgemeine Verwaltung 3.216 2,08% 13.415 8,66% -10.199 1 Öffentliche Sicherheit und Ordnung 1.827 1,18% 3.395 2,19% -1.568 2 Schulen 5.644 3,64% 11.630 7,51% -5.986 3 Wissenschaft, Forschung, Kulturpflege 3.347 2,16% 9.389 6,06% -6.042 4 Soziale Sicherung 8.617 5,56% 18.442 11,91% -9.825 5 Gesundheit, Sport, Erholung 1.513 0,98% 9.823 6,34% -8.310 6 Bau- und Wohnungswesen, Verkehr 2.861 1,85% 12.629 8,16% -9.768 7 Öffentliche Einrichtungen, Wirtschaftsförderung 20.885 13,48% 22.056 14,24% -1.171 8 Wirtsch. Unternehm. Allg. Grund- u. Sonderverm. 8.142 5,26% 2.806 1,81% 5.336 9 Allgemeine Finanzwirtschaft 98.819 63,81% 51.286 33,12% 47.533 Summe 154.871 100,00% 154.871 100,00% 0 Verwaltungshaushalt Verwaltungshaushalt Gliederung Einnahmen Gliederung Ausgaben Allgemeine Verwaltung Allgemeine Verwaltung Öffentliche Sicherheit und Ordnung Öffentliche Sicherheit und Ordnung Schulen Schulen Wissenschaft, Forschung, Kulturpflege Wissenschaft, Forschung, Kulturpflege Soziale Sicherung Soziale Sicherung Gesundheit, Sport, Erholung Gesundheit, Sport, Erholung Bau- und Wohnungswesen, Verkehr Bau- und Wohnungswesen, Verkehr Öffentliche Einrichtungen, Wirtschaftsförderung Öffentliche Einrichtungen, Wirtschaftsförderung Wirtsch. Unternehm. Allg. Grund- u. Sonderverm. Wirtsch. Unternehm. Allg. Grund- u. Sonderverm. Allgemeine Finanzwirtschaft Allgemeine Finanzwirtschaft Verwaltungshaushalt - Gliederung Salden 50.000 40.000 30.000 20.000 Mio. € 10.000 0 -10.000 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 -20.000 Einzelplan
Seite: 27 Vermögenshaushalt - Gliederung Einnahmen, Ausgaben, Salden Einzel- Bezeichnung Einnahmen Ausgaben Saldo plan T€ Prozent T€ Prozent T€ 0 Allgemeine Verwaltung 0 0,00% 945 2,63% -945 1 Öffentliche Sicherheit und Ordnung 90 0,25% 236 0,66% -146 2 Schulen 800 2,23% 4.103 11,42% -3.303 3 Wissenschaft, Forschung, Kulturpflege 0 0,00% 369 1,03% -369 4 Soziale Sicherung 600 1,67% 2.532 7,05% -1.932 5 Gesundheit, Sport, Erholung 286 0,79% 2.644 7,36% -2.358 6 Bau- und Wohnungswesen, Verkehr 4.790 13,34% 13.912 38,74% -9.122 7 Öffentliche Einrichtungen, Wirtschaftsförderung 721 2,01% 4.185 11,65% -3.464 8 Wirtsch. Unternehm. Allg. Grund- u. Sonderverm. 2.150 5,99% 1.211 3,37% 939 9 Allgemeine Finanzwirtschaft 26.480 73,72% 5.780 16,09% 20.700 Summe 35.917 100,00% 35.917 100,00% 0 Vermögenshaushalt Vermögenshaushalt Gliederung Einnahmen Gliederung Ausgaben Allgemeine Verwaltung Allgemeine Verwaltung Öffentliche Sicherheit und Ordnung Öffentliche Sicherheit und Ordnung Schulen Schulen Wissenschaft, Forschung, Kulturpflege Wissenschaft, Forschung, Kulturpflege Soziale Sicherung Soziale Sicherung Gesundheit, Sport, Erholung Gesundheit, Sport, Erholung Bau- und Wohnungswesen, Verkehr Bau- und Wohnungswesen, Verkehr Öffentliche Einrichtungen, Wirtschaftsförderung Öffentliche Einrichtungen, Wirtschaftsförderung Wirtsch. Unternehm. Allg. Grund- u. Sonderverm. Wirtsch. Unternehm. Allg. Grund- u. Sonderverm. Allgemeine Finanzwirtschaft Allgemeine Finanzwirtschaft Vermögenshaushalt - Gliederung Salden 30.000 20.000 10.000 Mio. € 0 -10.000 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 -20.000 Einzelplan
Seite: 28
Seite: 29 Vorbericht zum Haushaltsplan 2017 I. Allgemeines Seite: 30 II. Rechnungsabschluss 2015 Seite: 31 III. Überblick über das Haushaltsjahr 2016 Seite: 35 IV. Erläuterungen zum Haushaltsplan 2017 Seite: 39 1. Allgemeine Hinweise Seite: 39 2. Entwicklung der wichtigsten Einnahmen- und Ausgabenarten im Verwaltungshaushalt Seite: 42 3. Entwicklung der Zuführung zum Vermögenshaushalt Seite: 63 4. Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen Seite: 64 5. Haushaltsvolumen Seite: 70 6. Schuldenstand Seite: 71 7. Bestand der allgemeinen Rücklage Seite: 72 8. Gegenüberstellung Schuldenstand und Rücklagenbestand Seite: 73 9. Mittelfristige Finanzplanung 2016 – 2020 Seite: 74
Seite: 30 I. Allgemeines Gemäß § 2 Abs. 2 Ziffer 2 i. V. m. § 3 GemHVO ist dem Haushaltsplan ein Vorbericht beizufügen. Er gibt in komprimierter Form einen Überblick über den Stand und die Entwicklung der Haushaltswirt- schaft. Der Vorbericht soll ein zutreffendes Bild über die aktuelle Finanzsituation und über den Stand der Aufgabenerfüllung aufzeigen. Rechtsgrundlagen zur Aufstellung des Haushaltsplans sind: - Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) vom 24.07.2000, - Verordnung des Innenministeriums über die Haushaltswirtschaft der Gemeinden (Gemeindehaushaltsverordnung - GemHVO) vom 07.02.1973, - Erlass des Innenministeriums über die Gliederung und Gruppierung der kommunalen Haushalte, die Finanzplanung und weitere Muster für die Haushaltswirtschaft der Gemeinden (VwV Gliederung und Gruppierung) vom 22.04.1997, in der jeweils noch gültigen alten Fassung. - Orientierungsdaten des Ministeriums für Finanzen und des Ministeriums für Inneres, Digitalisie- rung und Migration zur kommunalen Haushalts- und Finanzplanung im Jahr 2017 (Haushaltser- lass 2017) vom 17.11.2016. Nach § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat die Stadt für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. In dieser werden die Einnahmen und Ausgaben des Haushaltsplans, die vorgesehenen Kreditaufnahmen, die vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Ver- pflichtungen für künftige Haushaltsjahre, der Höchstbetrag der Kassenkredite und die Realsteuer- hebesätze festgesetzt. Der Haushaltsplan besteht aus dem Gesamtplan, den Einzelplänen des Ver- waltungs- und des Vermögenshaushalts, den Sammelnachweisen und dem Stellenplan. Eine mehr- jährige Finanzplanung ist dem Haushaltsplan angeschlossen. Die Zahlen sind gewissenhaft, sorgfältig und zuverlässig zu schätzen, sofern sie sich nicht auf Grund gesetzlicher oder vertraglicher Verpflichtungen endgültig berechnen lassen. Der Haushaltsplan muss alle Einnahmen und Ausgaben des Haushaltsjahres enthalten, die voraussichtlich fällig wer- den. Nach § 80 Abs. 2 der Gemeindeordnung ist der Haushaltsplan in den Einnahmen und Ausgaben auszugleichen. Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan bilden die Grundlage für die Finanzwirtschaft und die Haushaltspolitik der Stadt.
Seite: 31 II. Rechnungsabschluss 2015 Der Gemeinderat wurde am 12.05.2016 über das vorläufige Rechnungsergebnis der Haushaltswirt- schaft 2015 informiert. Der inzwischen fertig gestellte Rechnungsabschluss 2015 weist im Ver- gleich zum vorläufigen Rechnungsergebnis keine ergebnisrelevanten Veränderungen mehr aus. Es wurden nur noch Buchungen bei einzelnen Verrechnungspositionen vorgenommen, die lediglich ergebnisneutrale Auswirkungen haben. a) Haushaltsplanung 2015 Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2015 wurde am 16.12.2014 vom Gemeinderat beschlos- sen. Das Regierungspräsidium Stuttgart hat die Gesetzmäßigkeit der Satzung am 23.01.2015 bestätigt. Das Gesamtvolumen des Haushalts 2015 belief sich auf 169.000.000 €. Davon entfielen auf den Verwaltungshaushalt 141.626.000 € und auf den Vermögenshaushalt 27.374.000 €. Der Gesamt- betrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen wurde auf 1.945.000 € und der Gesamtbetrag der Ver- pflichtungsermächtigungen auf 14.420.000 € festgesetzt. b) Nachtragshaushalt 2015 Seit der Planaufstellung zeichneten sich bei diversen Haushaltsstellen Veränderungen gegenüber den Planansätzen ab. Dabei war der Verwaltungshaushalt geprägt durch Veränderungen im Bereich der Gemeindesteuern. Auf der Einnahmenseite waren deutliche Zuwächse bei der Gewerbesteuer und den dazu gehörenden Nachzahlungszinsen zu verzeichnen. Diese führten auf der Ausgaben- seite zu einer Erhöhung der korrespondierenden Gewerbesteuerumlage. Erstattungszinsen muss- ten ebenfalls über den bislang geplanten Ansatz hinaus geleistet werden. Die Verpflichtung, einen Nachtragshaushalt aufzustellen, ergab sich jedoch aus der vom Gemeinde- rat beschlossenen Sanierung der Paul-Hartmann-Straße (GR 041 / 2015). Um für diese Maßnahme alle notwendigen Aufträge bereits vergeben zu können, war es notwendig, zusätzliche Verpflich- tungsermächtigungen einzuplanen. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen erhöhte sich hierdurch. Dies geschieht durch die Änderung der Haushaltssatzung und bedingte wiederum den Erlass der Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2015 (§ 82 Abs. 1 Gemeindeordnung i. V. m. § 79 Abs. 2 Nr. 1c Gemeindeordnung). Der Nachtragshaushaltsplan veränderte den Haushaltsplan wie folgt: Die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushalts erhöhten sich um je 14.980.500 € auf 156.606.500 €. Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushalts erhöhten sich um je 4.980.300 € auf 32.354.300 €. Dem- zufolge erhöhten sich die Einnahmen und Ausgaben des Gesamthaushalts um je 19.960.800 € auf 188.960.800 €. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zu Lasten der folgenden Haushalte erhöhte sich von 14.420.000 € um 2.867.000 € auf 17.287.000 €. Der Gemeinderat hatte den Nachtrag am 23.07.2015 verabschiedet. Das Regierungspräsidium hatte mit Schreiben vom 14.08.2015 die Gesetzmäßigkeit der Nachtragssatzung bestätigt. c) Rechnungsabschluss 2015 Im Vergleich zur vorläufigen Ermittlung des Rechnungsergebnisses sind die endgültig ermittelten Werte für Abschreibung und Verzinsung sowie der tatsächliche Straßenentwässerungskostenanteil im Rechnungsergebnis enthalten. Da es sich hierbei um sog. Innere Verrechnungen handelt, werden die Einnahmen- und Ausgabenseite gleichermaßen bebucht, so dass sich an der Grundtendenz des Rechnungsabschlusses keine Änderungen mehr ergaben. Unter Berücksichtigung der gebildeten Haushaltsreste stellt sich das endgültige Rechnungsergebnis 2015 wie nachfolgend aufgeführt dar. Das Gesamtvolumen des Haushalts 2015 belief sich auf 198.681.990,87 € (+ 9.721.190,87 €). Davon entfielen auf den Verwaltungshaushalt 161.329.560,68 € (+ 4.723.060,68 €) und auf den Vermögenshaushalt 37.352.430,19 € (+ 4.998.130,19 €). Zunächst werden die wesentlichen Ver- änderungen erläutert. ca) Wesentliche Änderungen bei den Einnahmen des Verwaltungshaushalts Auf der Einnahmenseite des Verwaltungshaushalts haben sich teils deutliche Verbesserungen ergeben. Die Gewerbesteuer lag schlussendlich um 324 T€ über dem Nachtragsansatz von
Seite: 32 36 Mio. €. Nachzahlungszinsen führten auch zu Mehreinnahmen in Höhe von 623 T€. Der Ansatz von 1,5 Mio. € bei der Vergnügungssteuer wurde um 355 T€ übertroffen. Auf Grund von Nachver- anlagungen für Vorjahre ergab sich bei der Grundsteuer B ein Plus von 112 T€. Insgesamt gingen hier 7.412 T€ ein. Bei den Schlüsselzuweisungen wurden 21.671 T€ eingenommen. Dies bedeutete ein Plus von 1.234 T€. Ursache ist eine höhere Einwohnerzahl und ein höherer Kopfbetrag im Ver- gleich zur Planung. Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer lag bei 22,49 Mio. € und damit um 144 T€ höher als eingeplant. Die Benutzungsgebühren lagen um 366 T€ über dem Ansatz von 12,38 Mio. €. Dabei verzeichneten die Abwassergebühren ein Plus von 106 T€. Hinzu kamen Mehr- einnahmen aus Parkscheinautomaten von 79 T€ sowie überplanmäßige Einnahmen beim Waldbad in Höhe von 56 T€. Außerdem konnten 219 T€ mehr Zuschüsse und Zuweisungen als geplant ver- einnahmt werden. Hier sind hauptsächlich die Mehrzuweisungen des Landes in Höhe von 111 T€ zu nennen. Vor allem die Zuweisungen für außerschulische Betreuungsangebote lagen im Plus. Insbe- sondere auf Grund rückläufiger Krankheitstage der Belegschaft und der guten Witterung mussten nur wenige Verkehrskontrollen ausfallen, was zu Mehreinnahmen bei den Verwarnungs- und Buß- geldern von 125 T€ führte. Bei den Verwaltungs- und Betriebseinnahmen führten viele betragsmä- ßig geringere Verbesserungen zu Mehreinnahmen von insgesamt 122 T€. Im Vergleich zum vorläufigen Abschluss sind alle Inneren Verrechnungen sowie die Kalkulatorischen Einnahmen ermittelt und durchgebucht. Durch die weiter fortschreitende Erfassung und Bewertung des Vermögens im Hinblick auf das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen liegen die Kalkulatorischen Einnahmen um 1.699 T€ über der Planung. Insbesondere die Erfassung und Be- wertung der Gebäude war in den Planzahlen des Jahres 2015 noch nicht mit eingerechnet. Dagegen lagen die Einnahmen aus Inneren Verrechnungen um 748 T€ unter dem Planwert. Wie im Control- lingbericht 2015 dargestellt, führte der milde Winter zu geringeren Verrechnungseinnahmen bei den Städtischen Betrieben und bei der IuK waren ebenfalls weniger Verrechnungseinnahmen erzielt worden. Diese Positionen wirken sich auf der Ausgabenseite entsprechend aus. Insgesamt schloss die Einnahmenseite des Verwaltungshaushalts mit einem Plus von 4.723 T€ ab. cb) Wesentliche Änderungen bei den Ausgaben des Verwaltungshaushalts Von den eingeplanten Personalaufwendungen in Höhe von 33,26 Mio. € konnten 766 T€ eingespart werden. Die Einsparungen resultierten aus vielen betragsmäßig geringeren Positionen bei Erkran- kungen und Stellenwechseln, wo günstigere und spätere Wiederbesetzungen erfolgten. Außerdem gab es Beschäftigungsverbote, bei denen die Personalaufwendungen durch die Krankenkasse er- stattet wurden. Die im Haushalt bei den Personalaufwendungen eingeplante globale Minderausgabe von 300 T€ konnte somit übererfüllt werden. Auch bei den Bewirtschaftungskosten konnten 445 T€ der eingeplanten 4,79 Mio. € eingespart werden. Ein Großteil der Einsparungen ist bei den Heizkosten erzielt worden und lässt sich mit dem recht milden Winter des Jahres 2015 begründen. Die Verwaltungs- und Betriebskosten unterschritten bei Ausgaben von 8,84 Mio. € den Plan um 653 T€. Bei den Betriebskosten der Kläranlagen mussten 275 T€ weniger ausgegeben werden. Im Projekt zur Einführung des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens (NKHR) führte die Entscheidung, das Finanzwesen weiterhin autonom zu betreiben dazu, dass ein Großteil der ein- geplanten Mittel noch nicht benötigt wurde, so dass Minderausgaben von 160 T€ zu Buche stehen. Außerdem konnten Betriebskosten bei der IuK in Höhe von 66 T€ eingespart werden. Die Deckungsreserve wird nicht bebucht. Deswegen wurde der dort vorgesehene Planansatz nicht verbraucht und es verblieb eine Minderausgabe von 1.000 T€. Mehrausgaben sind bei der Unterhaltung angefallen. Bei der Grundstücksunterhaltung wurden 54 T€ mehr benötigt und für die sonstige Unterhaltung sind 291 T€ an Mehrausgaben angefallen. Dabei sind die Unterhaltung der Kläranlagen mit 193 T€ und die Unterhaltung des Kanalnetzes mit einem Mehrbedarf von 113 T€ zu nennen. Hier mussten nach Kamerabefahrungen Schäden unver- züglich behoben werden. Nachzahlungen bei der Sportförderung und höhere Abschläge an die freien Träger von Kindertagesstätten führten zu einem Ausgabenplus bei den Zuschüssen in Höhe von 134 T€.
Seite: 33 Schließlich war auch eine höhere Gewerbesteuerumlage zu bezahlen. Diese lag um 1.082 T€ über der Planung. Außerdem fielen bei der Gewerbesteuer vermehrt Erstattungszinsen an, so dass 159 T€ an Mehrausgaben zu leisten waren. Insgesamt schloss die Ausgabenseite des Verwaltungshaushalts mit Minderausgaben von 270 T€ ab. cc) Veränderung der Zuführungsrate Die Einnahmen steigerten sich um 4.723.060,68 € und bei den Ausgaben konnten 269.728,26 € eingespart werden. Dies führte zu einer Verbesserung der Zuführungsrate um 4.992.788,94 €. Sie stieg von geplanten 22.708.300 € auf 27.701.088,94 € cd) Wesentliche Änderungen bei den Einnahmen des Vermögenshaushalts Durch Grundstücksveräußerungen, insbesondere für Wohnbauplätze und Gewerbebauplätze, konn- ten Mehreinnahmen in Höhe von 1,76 Mio. € erzielt werden. Auf Grund von Nachveranlagungen stiegen die Einnahmen für Abwasserbeiträge. Hinzu kamen Erschließungsbeiträge für den Roten- sohler Weg im Baugebiet „Großkuchener Straße“ in Kleinkuchen. Die Beiträge lagen insgesamt um 93 T€ über der Planung. Bei den Zuweisungen und Zuschüssen ergaben sich im Vergleich zur Planung größere Abweichungen. So musste im Sanierungsgebiet „Ploucquet-Areal“ eine deutliche Mindereinnahme verkraftet werden. Da beim Bau der Bibliothek die Mittel auf der Ausgabenseite nicht wie im Haushalt eingeplant abgeflossen sind, blieben auch die korrespondierenden Einnah- men aus Landeszuweisungen hinter dem Ansatz zurück. Schlussendlich verblieb bei den Zuwen- dungen in 2015 ein Minus von 670 T€. Dennoch schließen die Einnahmen des Vermögenshaushalts – ohne Einrechnen der verbesserten Zuführungsrate – mit einem Plus von 1.233 T€ ab. ce) Wesentliche Änderungen bei den Ausgaben des Vermögenshaushalts Die Ausgabenseite des Vermögenshaushalts wurde geprägt durch Mehraufwendungen in Höhe von 1.761 T€ beim Grunderwerb, insbesondere in Sanierungsgebieten. Beim Erwerb von beweglichem Vermögen konnten dagegen 104 T€ eingespart werden. Im Bereich der IuK wurde weniger ausge- geben, weil einige Maßnahmen verschoben werden mussten. Bei den Baumaßnahmen stehen Minderausgaben in Höhe von 1,54 Mio. € zu Buche. Diese resultie- ren insbesondere daraus, dass die geplante Erschließungsmaßnahme „Am Aschbach / Kreuzbühl- äcker“ in Aufhausen nicht umgesetzt wurde. Ebenso erfolgte kein Umbau der Kindertagesstätte Grünewaldplatz. Mittel eingespart werden konnten insbesondere bei der Renaturierung des Brenz- ufers im Bereich des Ploucquet-Areals sowie bei der Sanierung der Scheidemannstraße auf Grund günstiger Bauvergaben. Insgesamt wurden 18,64 Mio. € für Baumaßnahmen benötigt. Das Ergeb- nis bezieht die gebildeten Haushaltsausgabereste mit ein. Die Bildung der Haushaltsreste war not- wendig, um bereits begonnene Maßnahmen fortführen zu können. Als wesentliche Maßnahme ist hier insbesondere der Bau der neuen Stadtbibliothek zu nennen. Insgesamt werden im Vermögenshaushalt 17 T€ mehr ausgegeben als eingeplant. cf) Entwicklung der Rücklage Zu den oben dargestellten Mehreinnahmen des Vermögenshaushalts mit 1.233.677,55 € kam noch die Verbesserung der Zuführungsrate mit 4.992.788,94 € hinzu. Die Einnahmenseite des Ver- mögenshaushalts erreichte somit ein deutliches Plus von insgesamt 6.226.466,49 €. Die Mehraus- gaben des Vermögenshaushalts in Höhe von 17.378,32 € können durch die Mehreinnahmen kom- pensiert werden. Insgesamt verbesserte sich der Vermögenshaushalt damit um 6.209.088,17 €. Diese Verbesserung war ausreichend, um auf die geplante Entnahme aus der Rücklage verzichten zu können. Damit konnte die geplante Rücklagenentnahme um 1.228.336,30 € reduziert werden. Die verbleibende Verbesserung führte dazu, dass der Rücklage 4.980.751,87 € zugeführt werden konnten. Zum 01.01.2015 betrug die allgemeine Rücklage 51.321.626,49 €. Dieser wurden im Jahr 2015 nun 4.980.751,87 € zugeführt. Gleichzeitig wurden aus einer in der Rücklage geführten Erbschaft bestimmungsgemäß 14.663,70 € entnommen. Der Rücklagenbestand erhöhte sich somit zum Ende des Jahres auf 56.287.714,66 €.
Seite: 34 cg) Entwicklung der Schulden Der Schuldenstand belief sich zum 01.01.2015 auf 46.434.816,56 €. Im Jahr 2015 wurden Tilgun- gen in Höhe von 1.940.332,03 € sowie eine Kreditaufnahme in Höhe von 1.945.000 € vorgenom- men. Somit beläuft sich der Schuldenstand zum 31.12.2015 auf 46.439.484,53€. ch) Fazit Mit den vorliegenden Zahlen lässt sich für das Jahr 2015 ein sehr zufriedenstellender Verlauf des Haushaltsjahres konstatieren. Auf Grund der sehr guten Gewerbesteuereinnahmen konnte der Ver- waltungshaushalt eine namhafte Zuführungsrate von 27,7 Mio. € generieren. Diese war auch aus- reichend, um schlussendlich eine Zuführung zur Rücklage zu erwirtschaften.
Seite: 35 III. Überblick über das Haushaltsjahr 2016 a) Haushaltsplanung 2016 Am 17.12.2015 hatte der Gemeinderat die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2016 beschlossen. Das Gesamtvolumen des Haushalts 2016 belief sich danach auf 181.609.200 €. Davon entfielen auf den Verwaltungshaushalt 149.814.500 € und auf den Vermögenshaushalt 31.794.700 €. b) Begründung für die Aufstellung des Nachtrags 2016 Seit der Planaufstellung zeichneten sich bei diversen Haushaltsstellen Veränderungen gegenüber den Planansätzen ab. Dabei war der Verwaltungshaushalt geprägt durch Veränderungen im Bereich des Finanzausgleichs. Auf der Einnahmenseite waren Zuwächse bei den Schlüsselzuweisungen zu verzeichnen. Auf der Ausgabenseite wirkte sich eine geringere Kreisumlage aus. Hier war mit einem höheren Hebesatz geplant worden, schließlich blieb der Hebesatz aber unverändert bei 35,5 %. Die Verpflichtung, einen Nachtragshaushalt aufzustellen, ergab sich insbesondere aus der Entschei- dung des Gemeinderats, das ehemalige Voith-Ausbildungszentrum im Haintal zu erwerben und in ein Integrationszentrum für Flüchtlinge auszubauen (GR 113 / 2015 sowie GR 023 / 2016). Diese im bisherigen Haushalt nicht eingeplante Investition machte den Erlass der Nachtragshaushaltssat- zung für das Jahr 2016 erforderlich (§ 82 Abs. 2 Nr. 3 i. V. m. § 82 Abs. 3 Nr. 1 Gemeindeordnung). Die Verpflichtung, einen Nachtragshaushalt aufzustellen, ergab sich auch aus der geänderten Planung des Neubaus der Albert-Schweitzer-Kindertagesstätte sowie der Sanierung der Enggaß- straße. Um die für diese Maßnahmen notwendigen Aufträge bereits im Jahr 2016 vergeben zu kön- nen, war es notwendig, zusätzliche Verpflichtungsermächtigungen einzuplanen. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen erhöhte sich hierdurch. Dies geschah durch die Änderung der Haushaltssatzung und bedingte wiederum den Erlass der Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2016 (§ 82 Abs. 1 Gemeindeordnung i. V. m. § 79 Abs. 2 Nr. 1c Gemeindeordnung). Im Übrigen war es auf Grund der Anzahl der vorliegenden Veränderungen auch aus Gründen der Haushaltsübersichtlichkeit sachgerecht, einen Nachtragshaushalt aufzustellen. c) Veränderungen durch den Nachtrag 2016 Der Nachtragshaushaltsplan veränderte den Haushaltsplan wie folgt: Es erhöhten sich - die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushalts um je 2.211.900 €. auf 152.026.400 €. Es erhöhten sich - die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushalts um je 3.137.000 €. auf 34.931.700 €. Es erhöhten sich - die Einnahmen und Ausgaben des Gesamthaushalts um je 5.348.900 €. auf 186.958.100 €. In den Nachtragshaushalt wurden sämtliche Haushaltsstellen aufgenommen, bei denen sich bereits zum damaligen Zeitpunkt maßgebliche Abweichungen zu den Haushaltsansätzen abzeichneten. Nachfolgend werden nur noch die wesentlichen Änderungen detaillierter erläutert.
Sie können auch lesen