HERZLICH WILLKOMMEN! LIVE-SEMINAR "ZURÜCK INS TRAINING - THEORIE UND PRAXIS"
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
LIVE-SEMINAR „ZURÜCK INS TRAINING – THEORIE UND PRAXIS“ HERZLICH WILLKOMMEN! Stand: 17. Mai 2021 19.05.2021 1
Zurück ins Training – Theorie und Praxis Welche Themen werden heute behandelt? - Regelungen der Nds. Corona-Verordnung und IfSG - Grundsätzliches - Wie darf trainiert werden… bei einer Inzidenz über 100? bei einer Inzidenz unter 100? bei einer Inzidenz unter 35? - Praxisbeispiele - Fragen Stand: 17. Mai 2021 19.05.2021 2
Nds. Corona-Verordnung und IfSG - Grundsätzliches Das gilt: ▪ Bestimmungen des IfSG (Inzidenz über 100) und Nds. Corona Verordnung (Inzidenz unter 100) maßgebend ▪ Die Regelungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) des Bundes greifen dort, wo an drei aufeinanderfolgenden Tagen die vom RKI veröffentlichte 7-Tage-Inzidenz von 100 überschritten wird und die Verantwortlichen im Wege der Allgemeinverfügung diese Überschreitung festgestellt haben. ▪ Seit 10.05.2021 ist die neue Corona-Verordnung in Niedersachsen in Kraft getreten ▪ Die Nds. Corona-Verordnung enthält ausschließlich Regelungen für Landkreise und kreisfreie Städte mit einer Inzidenz unter 100. ▪ Für den Amateursport ist vor allem § 16 heranzuziehen! ▪ Aber auch § 2 (Abstand) und § 5a (Testung) sind zu beachten! ▪ Welche Bestimmungen vor Ort gelten, bestimmt der Kreis/die kreisfreie Stadt per veröffentlichter Allgemeinverfügung Stand: 17. Mai 2021 19.05.2021 4
Nds. Corona-Verordnung und IfSG - Grundsätzliches Unabhängig von der Inzidenz gilt: ▪ Duschen und Umkleideräume müssen geschlossen bleiben ▪ Umgezogen zum Training erscheinen und zu Hause duschen ▪ Abstand muss auch auf der Sportanlage eingehalten werden ▪ z.B. in Geräteräumen ▪ Hygienekonzept muss vorliegen ▪ Im Hygienekonzept sind insbesondere Maßnahmen zum Schutz vor Infektionen mit dem Corona-Virus vorzusehen, die ▪ die Zahl von Personen auf der Grundlage der jeweiligen räumlichen Kapazitäten begrenzen und steuern, ▪ der Wahrung des Abstandsgebots dienen, ▪ Personenströme einschließlich Zu- und Abfahrten steuern und der Vermeidung von Warteschlangen dienen, ▪ die Nutzung sanitärer Anlagen regeln, ▪ das Reinigen von Oberflächen und Gegenständen, die häufig von Personen berührt werden, und von Sanitäranlagen sicherstellen und ▪ sicherstellen, dass Räume möglichst durch die Zufuhr von Frischluft gelüftet werden. Stand: 17. Mai 2021 19.05.2021 5
Nds. Corona-Verordnung und IfSG - Grundsätzliches ▪ Freundschaftsspiele gegen andere Vereine dürfen nicht stattfinden ▪ Keine Impf-Priorisierung für Jugendtrainer ▪ gehören nach aktuellem Sachstand in Niedersachsen nicht zu der priorisierten Impfgruppe. Auch nicht, wenn es um Kinder- und Jugendtraining geht. ▪ Vereine sind i.d.R. keine offiziellen Träger der Jugendhilfe und dürfen entspr. Bescheinigung nicht ausstellen ▪ NFV ist auch kein offizieller Träger der Jugendhilfe ▪ Feste Regelung, wie viele Personen sich insgesamt auf der Sportanlage befinden, gibt es nicht ▪ In Hygienekonzept regeln ▪ Abstände müssen eingehalten werden können Stand: 17. Mai 2021 19.05.2021 6
Inzidenz über 100 Stand: 17. Mai 2021 19.05.2021 7
Inzidenz über 100 Wie darf trainiert werden? ▪ Erwachsene ▪ nur allein, zu zweit oder mit Personen des eigenen Hausstands ▪ kontaktlos ▪ Kinder bis einschließlich 13 Jahre ▪ in Gruppen von maximal 5 Kindern ▪ kontaktlos ▪ Trainer benötigen ein negatives Corona-Testergebnis (nicht älter als 24 Stunden vor Sportausübung) Stand: 17. Mai 2021 19.05.2021 8
Inzidenz unter 100 Stand: 17. Mai 2021 19.05.2021 9
Inzidenz unter 100 Wie darf trainiert werden? ▪ Kinder und Jugendliche bis einschließlich 18 Jahren ▪ Feste Gruppen bis 30 Kinder/Jugendliche (Geimpfte und Genesene zählen nicht mit) ▪ Mit Kontakt ▪ Volljährige Spieler und Trainer/Betreuer (unabhängig vom Alter) benötigen ein negatives Corona-Testergebnis (nicht älter als 24 Stunden vor Sportausübung) ▪ Erwachsene ▪ In Gruppen ▪ kontaktlos ▪ 2 Meter Abstand oder je Person eine Fläche von 10 Quadratmeter ▪ Negatives Corona-Testergebnis oder ▪ Mit Personen des eigenen Haushalts und höchstens zwei Personen eines anderen Haushalts ▪ Mit Kontakt Stand: 17. Mai 2021 19.05.2021 10
Inzidenz unter 35 Stand: 17. Mai 2021 19.05.2021 11
Inzidenz unter 35 Wie darf trainiert werden? Kommune hat die 10-aus-3-Regel zugelassen: ▪ Erwachsene ▪ Zehn Personen aus insgesamt höchstens 3 Haushalten ▪ Kontaktlos ▪ Kinder und Jugendliche bis einschließlich 18 Jahren ▪ Feste Gruppen bis 30 Kinder/Jugendliche (Geimpfte und Genesene zählen nicht mit) ▪ Mit Kontakt ▪ Volljährige Spieler und Trainer/Betreuer (unabhängig vom Alter) benötigen ein negatives Corona-Testergebnis (nicht älter als 24 Stunden vor Sportausübung) Stand: 17. Mai 2021 19.05.2021 12
Testung Stand: 17. Mai 2021 19.05.2021 13
Testung ▪ Test muss innerhalb von 24 Stunden vor dem Training durchgeführt worden sein ▪ PCR-Test (immer ein schriftlicher oder digitaler Nachweis) ▪ PoC-Antigen-Test oder (immer ein schriftlicher oder digitaler Nachweis) ▪ zugelassener Selbsttest ▪ Wie kann ich mich testen? ▪ Kostenlose Bürgertests ▪ Geschäft/eine Einrichtung unter Aufsicht und Bestätigung des Ergebnisses (schriftlich oder digital) ▪ Auf der Arbeit ▪ Test kann auch im Verein unter Aufsicht einer vom Verein beauftragten Person durchgeführt werden ▪ Vorstand ▪ Abteilungsleiter ▪ Corona-Beauftragter Stand: 17. Mai 2021 19.05.2021 14
Testung ▪ Bescheinigung muss folgende Daten enthalten: ▪ Vor- und Nachnamen ▪ Geburtsdatum ▪ Adresse ▪ Namen von Hersteller des Tests ▪ Testdatum ▪ Testuhrzeit ▪ Name und die Firma der beaufsichtigten Person ▪ Teststart ▪ Testergebnis Stand: 17. Mai 2021 19.05.2021 15
Testung ▪ Die Durchführung eines Coronatests ist derzeit in Niedersachsen durch entsprechende Testmöglichkeiten (kommunale Teststellen, Arztpraxen, Apotheken, Unternehmen, karitative Einrichtungen etc.) flächendeckend sichergestellt. Diese Testmöglichkeiten sind i.d.R. mit einer Anmeldung bzw. Terminvereinbarung verbunden und i.d.R. auch kostenlos für die Testperson. ▪ Corona-Laientests können derzeit im Einzelhandel bzw. in den Onlineshops erworben werden. Tendenziell sinken die Preise für derartige Tests derzeit von Woche zu Woche. Aktuelle Beispiele (Stand 18.05.2021) ▪ Kaufland.de (online): Hotgen-Test für ca. 2,65 EUR brutto ▪ Viromed.shop (online): Viromed-Test für ca. 2,75 EUR brutto ▪ Lidl.de: Clungene-Test für ca. 3,59 EUR brutto ▪ Aldi: Hotgen-Test für ca. 3,75 EUR brutto Stand: 18.05.2021 Niedersächsischer Fußballverband e. V.
Testung Falls NFV-Vereine größere Mengen Corona-Laientests benötigen, so müssen diese ebenfalls durch den Verein bestellt und bezahlt werden. Mögliche weitere Bezugsquellen mit aktuell guten Konditionen sind z. B.: A) https://diwamedical.com (Österreich) ▪ H.M.S. Handel Marketing Service GmbH, Gartenstraße 99, A-9851 Lieserbrücke, Österreich, UID-Nr.: ATU42240605; Ansprechpartner: Martin Staudacher, Tel. +43 660 266 1203, E- Mail: m.staudacher@diwamedical.com ▪ Aktion: NFV-Vereine können hier u.a. das Produkt CLUNGENE Laien Antigen Schnelltest dort bestellen. Bestellanfragen bitte vom NFV-Verein direkt per an Herrn Marin Staudacher richten per E-Mail m.staudacher@diwamedical.com unter Angabe des Kennworts „NFV“. ▪ Der Preis liegt derzeit bei ca. € 1,90 (netto) plus 20% USt (da Österreich!) = damit aktuell ca. 2,26 EUR brutto pro Test. Mindestbestellwert: 100,- EUR netto B) https://medprofi.net/Corona-Schnelltests/ (Deutschland) ▪ medPROFI e.K., Donauwörther Straße 181 1/2, 86154 Augsburg; Ansprechpartner: Marcus Kless, Tel. 0821 / 543 122 0, E-Mail: m.kless@medprofi.com ▪ Aktion: NFV-Vereine können nur unter diesem Link https://medprofi.net/clungene-schnelltest-nfv das Produkt CLUNGENE - COVID-19 Antigen Rapid (in der 5er Packung) zu vergünstigen Konditionen erwerben. Der Preis liegt derzeit bei ca. 2,65 EUR brutto pro Test. Die Mindestabnahme beträgt 20 Packungen à 5 Test = 100 Tests. Dieses Aktionsangebot erfolgt nur über diesen besonderen Link: https://medprofi.net/clungene-schnelltest-nfv Hinweis: Dies sind nur Beispiele für mögliche Produkte und Bezugsquellen. Der NFV übernimmt keine Gewährleistung oder Haftung für diese Informationen. Weitere Informationen zu Corona-Selbsttests vgl. Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM): 1) Allgemeine Hinweise: https://www.bfarm.de/DE/Medizinprodukte/Antigentests/_node.html 2) Liste der Antigentests zur Eigenanwendung mit Sonderzulassung durch das BfArM („Selbsttests“): https://antigentest.bfarm.de/ords/f?p=ANTIGENTESTS-AUF-SARS-COV-2:TESTS-ZUR- EIGENANWENDUNG-DURCH-LAIEN:9574608541828:::::&tz=2:00 Stand: 18.05.2021 Niedersächsischer Fußballverband e. V.
Fragen? Stand: 17. Mai 2021 19.05.2021 18
▪ Bei weiteren Fragen: Oliver Eggers oliver.eggers@nfv.de Tel.: 05105 – 75 214 Marian Kobus marian.kobus@nfv.de Tel.: 05105 – 75 211 NFV-Homepage: www.nfv.de/recht/faq-corona NFV Youtube-Channel: https://www.youtube.com/channel/UCywh6eamcGMJlJbg9nNO-EQ Land Niedersachsen: https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/antworten_auf_haufig_gestellte_fragen_faq/antworten-auf-haufig- gestellte-fragen-rund-ums-sporttreiben-188025.html Stand: 17. Mai 2021 19.05.2021 19
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! Stand: 17. Mai 2021 19.05.2021 20
Sie können auch lesen