Hygiene- und Sicherheitskonzept der Messe Stuttgart - Für den Veranstaltungsbetrieb während der Covid-19-Pandemie

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Hygiene- und Sicherheitskonzept der Messe Stuttgart - Für den Veranstaltungsbetrieb während der Covid-19-Pandemie
Hygiene- und Sicherheitskonzept
der Messe Stuttgart
Für den Veranstaltungsbetrieb
während der Covid-19-Pandemie

29. September 2021
Corona-Regeln

                Maskenpflicht
                Auf dem gesamten Messegelände gilt eine Maskenpflicht für
                Personen ab 6 Jahren.

                Abstandsregel
                Wo immer möglich, ist auf dem gesamten Messegelände ein
                Mindestabstand von 1,50 m zu anderen Personen einzuhalten.
 mind. 1,50 m

                Kontaktnachverfolgung
                Die Kontaktnachverfolgung wird generell über das Ticket gewähr-
                leistet. Für Ihre Sicherheit bitten wir Sie, sich über die ausgewiesenen
                Luca-QR-Codes zusätzlich anzumelden.

                Zutrittsvoraussetzungen
                Abhängig von der bekanntgegebenen aktuellen Stufe (Basisstufe,
                Warnstufe, Alarmstufe) ist der Zutritt auf das Gelände für BesucherInnen
                mit aktuellem Impfnachweis, einem Nachweis der Genesung von einer
                SARS-CoV2-Infektion oder einem aktuellen negativen Testnachweis
                gestattet.

                Hygieneregeln beachten
                Bitte beachten Sie die allgemeinen Hygieneregeln und die Hust-
                und Niesetikette. Nutzen Sie die bereitgestellten Desinfektionsmittel.

                Das vollständige Hygienekonzept der Messe Stuttgart
                mit Detailinformationen und Ausnahmeregelungen
                für bestimmte Personengruppen finden Sie unter
                www.messe-stuttgart.de/hygienekonzept-safe-expo/

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Inhaltsverzeichnis

Vorwort                                                                                   4

1. Allgemeine Hygienemaßnahmen auf dem Messegelände                                       5

2. Verhalten auf dem Gelände                                                              6
   2.1 Abstandsregelung                                                                  6
   2.2 Besucherzahl                                                                      6
   2.3 Maskenpflicht                                                                     6
   2.4 Zutrittsvoraussetzungen                                                           7

3. Information und Kontrolle                                                              9

4. Gastronomie/Catering                                                                   9

5. In den Messehallen und im ICS Internationales Congresscenter Stuttgart                10

6. Registrierung, Einlass und Bezahlung                                                  10

7. Kontaktnachverfolgung                                                                 11

Merkblätter

A. Maßnahmen am Messe-/Ausstellungsstand                                                 12
B. Maßnahmen für die Planung einer Veranstaltung                                         13
C. Maßnahmen bei der Nutzung von Konferenzräumen                                         16

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Vorwort

Messen und Veranstaltungen in Stuttgart können sicher durchgeführt werden.
Die Messe Stuttgart hat ein Konzept zum Gesundheitsschutz aller Veranstaltungsteilnehmenden
(AusstellerInnen, BesucherInnen, Gästen und Mitarbeitenden) erstellt.

Die Messe Stuttgart beobachtet die aktuelle Lage im Zusammenhang mit Covid-19 Coronavi-
rus SARS-CoV-2) sehr genau. Sie steht dazu im engen Kontakt mit den zuständigen Behörden
des Landes Baden-Württemberg und berücksichtigen deren Vorgaben und Empfehlungen zur
Durchführung von Veranstaltungen. Die Sicherheit, die Gesundheit und das Wohlbefinden aller
Menschen, die zu uns kommen, sind unser Hauptaugenmerk und haben oberste Priorität.

Um einen sicheren Veranstaltungsbetrieb zu ermöglichen, wurde ein Konzept erarbeitet, in wel-
chem hygienische, medizinische und organisatorische Maßnahmen berücksichtigt sind. Unter
der Überschrift „Safe Expo – Sicher für Menschen. Gut für die Wirtschaft“ sind die Maßnahmen
zusammengefasst.

Dieses Hygienekonzept basiert auf der aktuellen Corona Verordnung des Landes Baden-Würt-
temberg. Die Umsetzung und gewissenhafte Einhaltung der zum Zeitpunkt der Veranstaltung
geltenden Schutz- und Hygieneregeln auf dem Messegelände obliegt bei Eigenveranstaltungen
der Messe Stuttgart und bei Gastveranstaltungen der veranstaltenden Person. Diese Anforde-
rungen gelten ergänzend zu unseren Technischen Richtlinien.

Die gesetzlichen Vorschriften sowie Vorgaben und hieraus resultierend das Hygiene- und Sicher-
heitskonzept der Messe Stuttgart können ereignisbedingt künftigen Bedürfnissen angepasst
werden. Über Änderungen informiert Sie die Messe Stuttgart schnellstmöglich.

Für das Arbeiten im Verwaltungsgebäude und vergleichbaren Büroräumlichkeiten auf
dem Gelände gilt das Dokument „Arbeiten in der Pandemie - Sicherheit und Gesundheit bei der
Arbeit“ für Mitarbeitende der Messe Stuttgart.

Aktuelle Informationen zum Coronavirus und zu den Hygiene- und Sicherheitsstandards der
Messe Stuttgart finden Sie unter: www.messe-stuttgart.de/safeexpo.

Bitte beachten Sie zusätzlich immer auch die tagesaktuelle Corona-Verordnung des
Landes Baden-Württemberg.

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1. Allgemeine Hygienemaßnahmen auf dem Messegelände

•   Die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts zur Hygiene sind zu beachten (www.rki.de).

•   Das Gelände der Messe Stuttgart verfügt über ein Gebäudemanagement auf höchstem
    technischem Niveau. Dies erlaubt einen engmaschigen Luftaustausch in den Messehallen.

•   Die Belüftung der Messehallen erfolgt mit erhöhtem Außenluftvolumen zur Gewährleistung
    einer kontinuierlichen Frischluftzufuhr.

•   Die gesamten Gebäude/Hallen und alle Tagungsräume werden kontinuierlich mit frischer
    Luft versorgt.

•   Für den Veranstaltungsbetrieb werden die Reinigungs- und Desinfektionsintervalle in den
    Sanitärbereichen sowie bei höher frequentierten Kontaktflächen (z. B. Treppengeländer) auf
    dem gesamten Messegelände erhöht. Auf dem gesamten Messegelände der Messe
    Stuttgart sind in erforderlicher Dichte Desinfektionsspender und Informationstafeln in den
    Ein- und Ausgängen, WC-Anlagen sowie vor den Gastronomiebereichen verfügbar. In den
    Sanitärbereichen werden ausschließlich nicht wiederverwendbare Handtücher (Papierhand-
    tücher) verwendet.

•   Die Informationen zum Infektionsschutz und den sich daraus ableitenden Verhaltensregeln
    sind in den Räumen als Hinweisschilder abgebildet und hinterlegt.

•   Transparente Trennwände aus Glas und Kunststoff werden auf dem Messegelände an allen
    Countern aufgestellt, an welchen ein Kontakt zwischen Mitarbeitenden und Servicepartner
    der Messe Stuttgart und den Teilnehmenden stattfindet (z. B. Counter im
    Pressezentrum, VIP-Lounge, Messeshop, Garderoben, Servicebüros, Infotheken).

•   Aufzüge dürfen nur von maximal zwei Personen gleichzeitig benutzt werden.

•   Aufzüge sollten für mobilitätseingeschränkte Personen bzw. für Personen mit Kinderwagen
    vorbehalten werden.

•   Die Benutzung von offenen Treppenhäusern, z. B. im Foyer des ICS Internationales
    Congresscenter Stuttgart, wird empfohlen.

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2. Verhalten auf dem Gelände

2.1 Abstandsregelung

Während des Aufenthaltes auf dem Gelände wird die Einhaltung des Mindestabstands zu
anderen Personen generell empfohlen.

Die Messe Stuttgart unterstützt die Einhaltung der Abstandsregeln durch entsprechende
Bodenmarkierungen an relevanten Stellen. Die aktuellen Abstandsregeln finden Sie in unserem
Merkblatt Corona-Regeln.

2.2 Besucherzahl

  °      Für die Einhaltung der Abstandsregelungen zwischen Personen wird für jede Messe,
		       Ausstellung und im Ausstellungsbereich eines Kongresses die Anzahl der gleichzeitig
		       anwesenden Personen ermittelt. Die aktuellen Abstandsregeln finden Sie in unserem
		       Merkblatt Corona-Regeln.

  °      Betreiberinnen und Betreiber, Veranstalterinnen und Veranstalter, Ausstellerinnen und
		       Aussteller sowie deren Beschäftigte und sonstige Mitwirkende bleiben bei der
		       Berechnung außer Betracht.

2.3 Maskenpflicht

Während des Aufenthaltes auf dem Messegelände müssen Personen ab Vollendung des
6. Lebensjahres eine medizinische Maske tragen.

Personen, die sich nicht an die Regeln zur Maskenpflicht halten, müssen das Gelände verlassen.

Ausnahmen von der Maskenpflicht bestehen:

  °      für Personen, welchen das Tragen einer medizinischen Maske aus gesundheit-
		       lichen oder sonstigen Gründen nicht möglich oder nicht zumutbar ist (Nachweis eines
		       ärztlichen Attests),

  °      beim Verzehr von Speisen und Getränken an Tischen auf Messeständen oder in
		       Bereichen von gastronomischen Dienstleistungen innerhalb des Gebäudes,

   °     bei Kindern bis einschließlich 5 Jahren,

   °     im Freien nur dann, wenn der Mindestabstand von 1,50 Metern zu anderen Personen
   		    dauerhaft eingehalten werden kann.

Die Umsetzung und gewissenhafte Einhaltung der zum Zeitpunkt der Veranstaltung geltenden
Schutz- und Hygieneregeln auf dem Messegelände obliegt bei Eigenveranstaltungen der Messe
Stuttgart und bei Gastveranstaltungen der veranstaltenden Person. Diese Anforderungen gelten
ergänzend zu unseren Technischen Richtlinien.

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2.4 Zutrittsvoraussetzungen

Wie eingangs erläutert, hat die Sicherheit und Gesundheit unserer AusstellerInnen, PartnerInnen
und BesucherInnen für uns oberste Priorität. An Veranstaltungen auf dem Veranstaltungsgelände
der Messe Stuttgart (Messen, Events, Kongresse) dürfen deshalb nur BesucherInnen teilnehmen,
die geimpft, genesen oder negativ auf das Corona-Virus getestet sind.

Um einen Betrieb ohne Einschränkungen der Besucherzahl zu ermöglichen, sind auf dem Mes-
segelände die 3G-Regeln (Geimpft, Genesen, Getestet) einzuhalten.

Die aktuelle Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg sieht ein dreistufiges System
vor, das eine Überlastung des Gesundheitssystems vermeiden soll:

1) Basisstufe: Die bisherigen Regeln mit 3G bleiben für die Veranstaltungsteilnahme für
   BesucherInnen bestehen.
2) Warnstufe: Für die nicht immunisierten BesucherInnen gilt eine PCR-Testpflicht.
3) Alarmstufe: Für die nicht immunisierten BesucherInnen gilt ein Zutritts- und
   Teilnahmeverbot (2G).

Für AusstellerInnen, MessebauerInnen, Standpersonal sind die Regelungen der Corona-Verord-
nung des Landes Baden-Württemberg unter § 18 Allgemeine betriebliche Testungen und der
Corona-Arbeitsschutzverordnung § 4 Absatz 1 der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung zu
beachten.

Ausgenommen von der PCR-Testpflicht (Warnstufe) bzw. dem Zutritts- und Teilnahmeverbot
(Alarmstufe) sind zudem:

    °    Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen.

  °      Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Hier ist ein
		       entsprechender ärztlicher Nachweis vorzuzeigen.

  °      Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission
		       (STIKO) gibt.

  °      Schwangere und Stillende, da es für diese Gruppen erst seit dem 10. September 2021
		       eine Impfempfehlung der STIKO gibt.

Diese Personen müssen in beiden Stufen alternativ einen negativen Antigen-Schnelltest
vorlegen.

Kinder bis einschließlich 5 Jahre und Kinder, die noch nicht eingeschult sind, sowie
Schülerinnen und Schüler müssen keinen Testnachweis vorlegen und sind in der Alarmstufe
(2G) generell von der Testpflicht bzw. dem Zutritts- und Teilnahmeverbot ausgenommen.

•   Geimpfte Personen

    Geimpfte Personen müssen einen Nachweis für einen vollständigen Impfschutz vorlegen.
    Der Impfnachweis muss in einer dem § 2 Nummer 3 COVID-19-Schutzmaßnahmen-Aus-
    nahmenverordnung (SchAusnahmV) entsprechenden Form, entweder digital oder analog,
    erfolgen.

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Dies ist z. B. möglich durch:

    –     den Impfausweis,
    –     eine Ersatzbestätigung,
    –     einen Nachweis in der Corona-Warn-App, Luca-App oder CovPass-App.

•   Genesene Personen

    Genesene Personen benötigen den Nachweis für einen positiven PCR-Test (oder einen
    anderen Nukleinsäurenachweis), der mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate
    zurückliegt.

•   Getestete Personen

    Folgende Tests sind zulässig:

  °       PCR-Test
		        Die Probenentnahme erfolgt durch medizinisches Personal – die Auswertung durch
		        Labore an allen öffentlichen Testzentren im Land. Der PCR Test darf nicht älter als
		        48 Stunden sein.

  °       Antigen-Schnelltests Point-of-Care (PoC)-Antigen-Test
		        Hierfür können Bürgertests (bis 10.10.2021) oder Angebote von ArbeitgeberInnen,
		        Schulen und AnbieterInnen von Dienstleistungen genutzt werden. Der Antigen-
		        Schnelltest darf nicht älter als 24 Stunden sein.

•   Vorlage einer Test-Bescheinigung

    Die Person legt der Veranstalterin bzw. dem Veranstalter eine schriftliche oder digitale
    Bescheinigung eines negativen Testergebnisses vor, das durch die Durchführung der o. g.
    Testverfahren erlangt wurde. Diese berechtigt sie an der Teilnahme der Veranstaltung.

    Auf der Bescheinigung muss Folgendes vermerkt sein:

		 °            Datum und Uhrzeit des Tests
		 °            Name der getesteten Person
		 °            Ort, Institution und verantwortliche Person, die die Testung durchgeführt hat.

•   Ausgenommen von der Testpflicht sind:

		 °            Kinder bis einschließlich fünf Jahre, Kindergartenkinder und Kinder, die noch
			             nicht eingeschult sind

		 °            Schülerinnen und Schüler der Grund- und weiterführenden Schulen,
			             Schülerinnen und Schüler an Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungs-
			             zentren (SBBZ) sowie an Berufsschulen.

    Der Nachweis erfolgt hier im Zweifel durch ein entsprechendes Ausweisdokument wie etwa
    durch den Kinderreisepass oder Schülerausweis.

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3. Information und Kontrolle

•   Bereits im Vorfeld der Veranstaltung (z. B. bei der Registrierung) werden sämtliche Veranstal-
    tungsteilnehmende (BesucherInnen, AusstellerInnen, JournalistInnen, Mitarbeitende,
    Servicepartner, etc.) über die Hygiene- und Schutzmaßnahmen informiert.

•   Auf dem Messegelände wird in geeigneter Form und Dichte auf die Maßnahmen verwiesen
    (Plakate/Aushänge, Flyer, Lautsprecherdurchsagen, etc.).

•   Schutz- und Hygienemaßnahmen werden durch speziell geschultes Personal auf dem
    Messegelände zusätzlich unterstützt. Die Messe Stuttgart setzt gezielt geschultes Personal
    ein, damit die geforderten Abstandsregeln eingehalten werden.

•   Den Veranstaltungsteilnehmenden empfiehlt die Messe Stuttgart, die Luca-App und
    zusätzlich die Corona-Warn-App des Bundes zu nutzen.

•   Das Zutritts- und Teilnahmeverbot gilt für

    °     Personen, die keinen medizinischen Mund-Nasen-Schutz tragen,

  °       BesucherInnen, die weder einen Nachweis eines anerkannten tagesaktuellen
		        negativen COVID-19-Schnelltests, eine Impfdokumentation noch einen Nachweis
		        einer bestätigten Infektion vorlegen,

    °     Personen, die die Erhebung ihrer Kontaktdaten verweigern.

4. Gastronomie/Catering

•   Beim Zutritt zu Gastronomiebereichen der Messe Stuttgart oder deren Servicepartnern wird
    die Kontaktdatenerfassung mit dem Luca-App-System durchgeführt.

•   Für Messerestaurants, Bistros, Catering und Verkostung während der Veranstaltungen auf
    dem gesamten Messegelände gelten die Regeln der aktuellen Schutz- und Hygieneregeln
    entsprechend der jeweils gültigen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg.

•   Die Einhaltung der jeweils geltenden Regeln zu Gastronomie und Catering wird durch eine
    räumliche Entzerrung des gastronomischen Angebots, z.B. durch Nutzung von Außenbe-
    reichen (z.B. Food-Courts), Bereitstellung von To-Go- Angeboten, Einrichtung von ausgewie-
    senen Zonen für den Verzehr von Lebensmitteln (Tische mit Bestuhlung), gewährleistet.

•   Bei der Ausgabe von Lebensmitteln muss das Catering-Personal auf dem Messestand eine
    medizinische Maske tragen.

•   Zum Verzehr von Lebensmitteln auf dem Gelände kann die Maske kurzzeitig abgenommen
    werden. Dabei sind die Abstandsregeln zu beachten.

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5. In den Messehallen und im ICS Internationales Congresscenter Stuttgart

•   Bei Messen, Kongressen und Tagungen wird durch eine entsprechende Anordnung
    bzw. Kennzeichnung aller Sitzgelegenheiten in Konferenz-Foren und anderen
    Formaten ein Mindestabstand zwischen den Teilnehmenden ermöglicht.

•   Die Gänge (≥ 3 Meter) zwischen den Messeständen werden zu der gleichzeitig erwartenden
    Personenanzahl ausgelegt.

•   Bei Bedarf (z. B. Direktverkauf zum Gangbereich) ist die Wahl der Gangbreite so zu wählen,
    dass die Schutz- und Wartezonen entlang der Stände eingehalten werden.

•   Die Flächen an den Kopfseiten der Hallen werden bei Bedarf freigehalten, um ausreichend
    Platz für Anstellflächen an den sanitären Anlagen und Bistros zu schaffen. Hierzu werden in
    der Planungsphase anhand der zu erwartenden Besucherzahl die notwendigen Warteflä-
    chen für WC-Anlagen und den Gastronomiebereich ermittelt.

•   Beim Zutritt zu Gastronomiebereichen der Messe Stuttgart oder deren Servicepartnern wird
    die Kontaktdatenerfassung mit dem Luca-App-System durchgeführt.

6. Registrierung, Einlass und Bezahlung

•   In der Veranstaltungskommunikation wird im Vorfeld der Veranstaltung gezielt auf öffent-
    liche Vorgaben hingewiesen sowie über die am Veranstaltungsort gültigen Meldewege
    informiert.

•   Eintrittscodes, die (Fach-/Kongress)-BesucherInnen über Medien, AusstellerInnen oder die
    Messe Stuttgart vorab erhalten, können online im Ticketshop der Messe Stuttgart eingelöst
    werden.

•   BesucherInnen erhalten ihre Tickets nur noch vorab und online über den Ticketshop der
    Messe. Jedes Ticket ist für einen festgelegten Messetag gültig. Es werden keine Dauerkar-
    ten mit mehrtägiger Laufzeit ausgegeben. Allerdings wird es möglich sein, die Messe
    mehrere Tage zu besuchen. Dafür ist es erforderlich, sich pro gewünschtem Besuchstag
    einzeln zu registrieren und einen Zugang entsprechend den aktuellen Zugangsvoraus-
    setzungen (siehe 2.4) zu ermöglichen. Durch die Registrierung ist eine Rückverfolgung aller
    Beteiligten im Bedarfsfall sichergestellt und es gibt keine Warteschlangen an den Kassen.

•   Besuchertickets werden im Bedarfsfall mit zeitlicher Zuordnung ausgegeben
    (z. B. tageweise Zeitslots).

•   Alle Teilnehmenden einer Veranstaltung auf dem Messegelände und im ICS Internationales
    Congresscenter unterliegen ab sofort der Vollregistrierung. Das bedeutet: Die wesent-
    lichen personenbezogenen Daten müssen bereits vorab bei der Online-Registrierung ange-
    geben werden.

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•   Die maximale Besucherzahl auf dem Messegelände und im ICS Internationales Congress-
    center wird überwacht. Die Messe Stuttgart gewährleistet durch gezielte Maßnahmen
    (z. B. Sperrung der Eingänge), dass diese maximale Besucherzahl eingehalten wird. Bei
    Vollbelegung ist ein Zugang nicht mehr möglich.

•   Zur Vermeidung von Körperkontakten, insbesondere in der Einlassphase, wird eine kontakt-
    lose Zutrittskontrolle, elektronische Zutrittskarten (Vorregistrierung) und elektronische
    Bezahlung bevorzugt.

•   Die Bildung von Warteschlangen wird durch den Einsatz von Zugangslenkung sowie
    Abstandsmarkierungen sicher gestaltet. Durch gezielte Besucherführung wird die Einhaltung
    der Abstandsregelung unterstützt.

•   Der Zu- und Ausgang für BesucherInnen und AusstellerInnen erfolgt über eine maximal
    mögliche Zahl an Zu- bzw. Ausgängen.

•   Kontaktloses Bezahlen wird in vielen Bereichen der Messe Stuttgart eingerichtet. Dies
    betrifft beispielsweise die Messerestaurants und Bistros. Hier folgt die Messe Stuttgart den
    im Einzelhandel etablierten Lösungen.

•   Abweichungen bei Gastveranstaltungen sind möglich. Diese sind vorab mit der
    Messe Stuttgart abzuklären.

7. Kontaktnachverfolgung

•   Es herrscht die Pflicht zur Vollregistrierung während der Veranstaltung für alle anwesenden
    Personen (BesucherInnen, AusstellerInnen, VeranstalterInnen, Mitarbeitende, Servicepartner,
    Standpersonal, Auf- und Abbau-Personal, Lieferunternehmen usw.), um im Bedarfsfall seitens
    der Behörden Infektionsketten zu rekonstruieren.

•   Es dürfen nur Tagestickets verkauft werden. Der Verkauf von mehrtägigen Tickets ist auf
    Grund der Nachverfolgung nicht erlaubt.

•   Für alle Teilnehmenden wird zur Kontaktnachverfolgung zusätzlich die Nutzung der
    Luca-App an den ausgewiesenen Bereichen empfohlen.

•   Abweichungen bei Gastveranstaltungen sind möglich. Diese sind vorab mit der
    Messe Stuttgart abzuklären.

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A. Maßnahmen am Messe-/Ausstellungsstand

•   Die folgenden „Maßnahmen am Messe-/Ausstellungsstand“ sind Teil des Hygienekonzepts
    der Messe Stuttgart und beruhen auf den aktuell geltenden Anforderungen, insbesonde-
    re den Hygienevorgaben der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg. Es wird
    empfohlen, die Vorgaben als Mindestanforderung für Ihren Messeauftritt zu betrachten.

•   Die Umsetzung und gewissenhafte Einhaltung der zum Zeitpunkt der Veranstaltung
    geltenden Schutz- und Hygieneregeln auf dem Messegelände obliegt der Messe Stuttgart.
    Am Messestand hingegen obliegt sie Ihnen als AusstellerIn – vergleichbar mit Arbeitsschutz-
    gesetzen oder Brandschutz. Diese Anforderungen gelten ergänzend zu unseren Technischen
    Richtlinien.

•   Es muss eine verantwortliche und jederzeit (gültig für Auf- und Abbauzeiten sowie Ausstel-
    leröffnungszeiten) ansprechbare Person mit mobilen Kontaktdaten an die Veranstaltungs-
    leitung benannt werden.

•   Standbauplanung/Standbaukonzepte müssen der gültigen Corona-Verordnung des Landes
    Baden-Württemberg hinsichtlichder Abstands- und Hygieneregeln entsprechen.

  °      Grundsätzlich muss der Mindestabstand zu anderen Personen eingehalten werden.
		       Den aktuellen Mindestabstand finden Sie in unserem Merkblatt Corona-Regeln.

  °      Persönliche Kontakte sind bei Unterschreitung des Mindestabstandes durch geeignete
		       physische Barrieren (z.B. Plexiglasscheiben) zu kompensieren.

  °      Für Produktpräsentationen und Vorträge muss innerhalb des Standes ausreichend
		       Freifläche für die BesucherInnen vorgehalten werden.

  °      Bei Direktverkauf vom Stand in die Gänge muss bei der Platzierung von Theken und
		       Vitrinen darauf geachtet werden, dass entlang der Verkaufsfläche genügend Warte-
		       und Schutzzonen ausgewiesen sind. Dies kann durch entsprechend breite Gänge bzw.
		       Einrücken der Theken und Vitrinen in den Stand erfolgen.

  °      Um die aktuellen Hygiene- und Abstandsregeln einzuhalten, ist bei der Planung auf
		       ausreichenden Mindestabstand um die Exponate zu achten. Bei Bedarf kann der
		       Mindestabstand auch markiert werden.

  °      Doppelstockstände sind nur gestattet, wenn darunterliegende Bereiche offen
		       gestaltet sind und ein ausreichender Luftaustausch gewährleistet ist. Doppelstock-
		       stände verfügen über ausreichend breite Treppenanlagen für gegenläufige
		       Besucherströme oder es wird organisatorisch auf den Treppenanlagen ein Einbahn-
		       verkehr gewährleistet.

    °    Temporäre in den Hallen erbaute Besprechungs- und Arbeitsräume müssen mit
         vollständig offenen Decken ausgeführt sein oder einen ausreichenden Luftaustausch
         gewährleisten.

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Hygienemaßnahmen

•   Auf- und Abbauzeiten sind ggf. den Bedürfnissen anzupassen, da die Einhaltung von
    Abstands- und Hygieneregelungen zu Verzögerungen im Auf- und Abbau führen können.

•   Bitte beachten Sie die aktuell gültigen Einreise- und Quarantänebestimmungen des
    Auswärtigen Amtes.

•   Für alle weiteren Maßnahmen siehe hierzu auch im Hygienekonzept unter
    Allgemeine Hygienemaßnahmen auf dem Messegelände.

B. Maßnahmen für die Planung einer Veranstaltung

Allgemeine Hinweise

•   Die folgenden „Maßnahmen für die Planung einer Veranstaltung ist Teil des Hygienekon-
    zepts der Messe Stuttgart und beruht auf den aktuell geltenden Anforderungen, insbe-
    sondere den Hygienevorgaben der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg.
    Wir empfehlen für Ihren Messeauftritt die Vorgaben als Mindestanforderung in unserem
    Merkblatt Corona-Regeln zu beachten.

•   Die Umsetzung und gewissenhafte Einhaltung der zum Zeitpunkt der Veranstaltung
    geltenden Schutz- und Hygieneregeln auf dem Messegelände obliegt der Messe Stuttgart
    und der Veranstalterin bzw. dem Veranstalter. Diese Anforderungen gelten ergänzend zu
    unseren Technischen Richtlinien. Bitte beachten Sie, dass die folgenden Maßnahmen den
    Rahmen für eine Genehmigungsfähigkeit Ihrer Veranstaltung darstellen. Details sind mit der
    Messe Stuttgart abzustimmen und der Behörden bei Anmeldung der Veranstaltung vorzule-
    gen.

•   Diese Allgemeinen Hinweise für die Planung einer Veranstaltung stellen zusätzlich den
    Rahmen für eine Genehmigungsfähigkeit Ihrer Veranstaltung dar. Details sind mit der Messe
    Stuttgart abzustimmen und den Behörden bei Veranstaltungsanmeldung vorzulegen.

•   Die Höchstanzahl von Personen in einem Raum muss eingehalten werden.

•   Eingangsbereiche sind mit eindeutiger Besucherführung zur Orientierung
    (Markierungs- und/oder Beschilderungskonzept) zu versehen.

•   Bei Veranstaltungen über 500 Personen am Tag muss mit dem Veranstaltungsbetrieb
    abgestimmt werden, ob zusätzliche mobile Garderoben in den Eingängen notwendig sind.
    Die Flächen für Wartezonen vor den fest eingebauten Garderobenanlagen in den
    Eingängen sind situationsbezogen zu klein.

•   Die Hallenaufplanung muss ausreichende Freiflächen für alle Veranstaltungsteilnehmenden
    berücksichtigen. Zur Planung stellt die Messe Stuttgart Musterpläne zur Verfügung, die
    konform zur aktuellen Corona-Verordnung sind.

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•   Die Einrichtung zusätzlicher Warte-, Kommunikation- und Verweilzonen wird empfohlen,
    Auf dem Messegelände sind entsprechend dem Hygienekonzept der Messe Stuttgart
    bestimmte Wartezonen (z.B. fest eingebaute Garderoben, Infotheken usw.) bereits markiert.

•   Die Veranstalterin bzw. der Veranstalter hat ein Hygienekonzept nach der jeweils gültigen
    Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg zu erstellen und auf Verlangen der
    Messe Stuttgart und der zuständigen Behörde schriftlich vorzulegen.

•   Abstands- und Hygieneregeln können zu Verzögerungen im Auf- und Abbau führen; ggf.
    sind die Auf- und Abbauzeiten daraufhin anzupassen.

•   Die Veranstalterin bzw. der Veranstalter gewährleistet durch gezielte Maßnahmen
    (z. B. Sperrung der Eingänge), dass die maximale Besucherzahl eingehalten wird. Bei
    Vollbelegung ist ein Zugang nicht mehr möglich.

•   Die Veranstalterin bzw. der Veranstalter hat alle zum Zeitpunkt der Veranstaltung geltenden
    rechtlichen Vorschriften zur Sicherheit und Hygiene, insbesondere zur Vermeidung von
    Verbreitung und Ansteckung von Messeteilnehmenden mit dem SARS-CoV-2-Virus (sog.
    Coronavirus), eigenständig sicherzustellen. Die Veranstalterin bzw. der Veranstalter hat eine
    Datenverarbeitung zur Kontaktnachverfolgung nach der jeweils gültigen Corona-
    Verordnung durchzuführen. Die Messe Stuttgart hat diesbezüglich ein Auskunfts-,
    Überwachungs- und Weisungsrecht, soweit nicht nachgewiesene überwiegende Belange
    der VeranstalterInnen entgegenstehen.

•   Bei Betrieb der Imbisse in den Hallen müssen Flächen vor den Imbissen für den Caterer
    freigehalten werden, damit eine Betischung/Bestuhlung für die Imbisse möglich ist.
    Definierte Flächen sind über unsere Projektleiter Technik abfragbar.

•   Die Flächen an den Kopfseiten der Hallen müssen bei Bedarf freigehalten werden, um
    ausreichend Platz für Anstellflächen an den sanitären Anlagen und Bistros zu schaffen.
    Hierzu müssen in der Planungsphase anhand der zu erwartenden Besucherzahl die
    notwendigen Warteflächen für WC-Anlagen und den Gastronomiebereich ermittelt werden.

•   Die Gänge (≥ 3 Meter) zwischen den Messeständen werden zu der gleichzeitig erwartenden
    Personenanzahl ausgelegt. Die Teilnehmenden der Messe können sich so frei in den
    Gängen bewegen und gleichzeitig die Abstandsregeln einhalten. Die Messe Stuttgart
    empfiehlt eine Gangbreite von mindestens 4 Metern.

•   Bei Bedarf (z. B. Direktverkauf zum Gangbereich) ist die Wahl der Gangbreite so zu wählen,
    dass die Schutz- und Wartezonen entlang der Stände eingehalten werden.

•   In der Planung ist auf eine gezielte Besucherführung und aktive Besuchersteuerung durch
    professionelles Crowdmanagement (z. B. speziell eingewiesenes Ordnungsdienstpersonal)
    zu achten.

•   Es dürfen maximal nur zwei Personen gleichzeitig die Aufzüge benutzen. Aufzüge sollten
    für mobilitätseingeschränkte Personen bzw. für Personen mit Kinderwagen vorbehalten
    werden.

•   Die Messe Stuttgart empfiehlt, die Besucherführung aus den inneren Rundgängen in die
    Hallen über die Brandschutztore zu führen.

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•   Standbaukonzepte sind entsprechend den jeweils aktuellen Abstands- und Hygieneregeln
    anzupassen.

•   Persönliche Kontakte sowie Besprechungsbereiche mit Tischen und Stühlen sind bei
    Unterschreitung des Mindestabstandes durch geeignete physische Barrieren (z. B. Plexiglas-
    scheiben) zu kompensieren.

•   Standpartys sind nicht gestattet.

•   Bei der Erstellung der Bestuhlungspläne sollen Maßnahmen ergriffen werden, die einen
    Mindestabstand zwischen den Personen gewährleisten.

•   Auflagen, die sich aus der aktuellen Corona-Verordnung ergeben, sind zu berücksichtigen.

Hygienemaßnahmen

•   In Abstimmung mit der Messe Stuttgart wird empfohlen, regelmäßige optische und
    akustische Informationen mit allgemeinen und besonderen Sicherheitshinweisen
    hinsichtlich des Desinfektionsschutzes und den sich daraus ableitenden Verhaltensregeln
    in den Eingangsbereichen durchzuführen.

•   Seitens der Veranstalterin bzw. des Veranstalters ist eine verantwortliche Person zum Thema
    Hygiene zu benennen, die für die Einhaltung der Standards im Vorfeld und während der
    Veranstaltung Sorge trägt. Dies kann auch durch die Veranstaltungsleitung erfolgen.

•   Für alle weiteren Maßnahmen siehe hierzu auch im Hygienekonzept unter
    Allgemeine Hygienemaßnahmen auf dem Messegelände.

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C. Maßnahmen bei der Nutzung von Konferenzräumen

Konferenzräume

•   Die Bestuhlung ist so angeordnet oder gekennzeichnet, dass jederzeit ein Mindestabstand
    eingehalten werden kann.

•   Auch in persönlichen Gesprächen oder während Pausen soll der Mindestabstand nicht
    unterschritten werden.

•   Bitte beachten Sie, dass ggf. Laufwege sowie Ein- und Ausgänge vorgegeben sind. So kann
    gewährleistet werden, dass sich die Wege der BesucherInnen nicht kreuzen.

•   Es sollten Ein- und Ausgänge getrennt ausgewiesen werden (wenn räumlich möglich).

•   Die Aufenthaltsbereiche sollten entsprechend der Teilnehmerzahl großzügig gestaltet
    werden, damit der Mindestabstand zwischen Personen eingehalten werden kann.

•   Sinnvoll ist die Ausweisung von Cateringzonen mit Betischung (kleine Einheiten).

•   Den aktuellen Mindestabstand finden Sie in unserem Merkblatt Corona-Regeln.

Veranstaltungsleitung

•   Für die Dauer der Nutzung von Konferenzräumen bestimmt das Vertragsunternehmen eine
    Veranstaltungsleitung als verantwortliche und jederzeit ansprechbare Person.

•   Die Veranstaltungsleitung trägt dafür Sorge, dass der Ein- und Auslass bzw. der Ablauf der
    Veranstaltung sowie die Einhaltung der Auflagen gemäß des Infektionsschutzgesetztes
    eingehalten werden.

•   Bitte beachten Sie darüber hinaus die Hinweise zur Kontaktnachverfolgung.

Für Fragen rund um Messe, Sicherheit und Hygiene wenden Sie sich bitte per E-Mail an
safeexpo@messe-stuttgart.de.

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