Hygienekonzept - Norla Messe
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Hygienekonzept 3. Fassung Stand 27.08.2021 Die MesseRendsburg GmbH möchte allen Ausstellern, Besuchern und Mitarbeitern einen sicheren Aufenthalt auf dem Ausstellungsgelände und auf der Norla bieten. Zielsetzung des in Absprache mit dem Kreis Rendsburg-Eckernförde erarbeiteten Hygieneleitfadens ist es, dass die Norla 2021 auf dem Rendsburger Messegelände unter den nachfolgenden Rahmenbedingungen durchgeführt werden kann. Der Hygieneleitfaden der Norla wird aufgrund der dynamischen Veränderungen des Corona Geschehens kontinuierlich den veränderten Rahmenbedingungen und aktuellen Verordnungen angepasst. Gemäß §5 der Ersatzverkündung (§ 60 Abs. 3 Satz 1 LVwG) der Schleswig-Holsteinischen Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 in der derzeit gültigen Fassung sind Veranstaltungen nach den §§ 5 – 5d zulässig. Laut §5 (2) ist dabei ein Hygienekonzept zu erstellen und die Kontaktdaten sind zu erheben. Die aktuelle Corona-Bekämpfungsverordnung ist unter dem Link zu finden. 1 Personenbegrenzung Gemäß § 5b gilt für Veranstaltungen mit Marktcharakter eine maximal zulässige Personenanzahl. Diese ergibt sich aus der Gesamtanzahl der Aussteller, Besucher, Dienstleister und allen weiteren sich auf dem Messegelände befindlichen Personen. Die maximal zulässige Personenzahl wird durch die zur Norla Anfang September 2021 gültige Landesverordnung geregelt werden. Aufgrund der 7m²/Person-Vorgabe wird die maximal zulässige Besucherzahl, die pro Tag auf das Messegelände eingelassen werden darf, auf 12.000 begrenzt. Nicht mitgezählt sind Aussteller und Teilnehmer der Landestierschau. In der Hallenanlage wird die Besucherzahl auf 1.000 Personen zeitgleich begrenzt. 250 Personen sind zuzüglich zum Standpersonal im Tierschauzelt zulässig. Die Zahlen werden durch Zählungen kontrolliert und überwacht. 2 Erhebung von Kontaktdaten o Besucher Eintrittskarten sind ausschließlich mit persönlicher Registrierung über das Ticketportal unter www.norla-messe.de zu bestellen. Das Ticketportal wird ab Anfang August freigeschaltet. Es gibt keine Tageskassen. Die Tagestickets werden beim Betreten und beim Verlassen des Messegeländes gescannt. Darüber hinaus ist der Besucher verpflichtet, sich an den Eingängen der Messehallen und des Tierschauzeltes erfassen zu lassen, damit der Aufenthalt dokumentiert wird. Nur so können Infektionsketten im Bedarfsfall rückverfolgt werden. o Aussteller Aussteller haben aufgrund der Standgröße ein gewisses Kontingent an freien Ausstellerausweisen, weitere können kostenpflichtig dazu bestellt werden. Jeder Aussteller / das Standpersonal wird beim Betreten und beim Verlassen des Messegeländes gescannt. Es muss eine tägliche Erfassung aller Mitarbeiter auf dem Messestand mit Kontaktdaten (Name, Anschrift, Telefon und E-Mail) erfolgen. Die Liste muss bei Bedarf vorgezeigt werden. Es besteht eine Aufbewahrungspflicht von vier Wochen für die Listen seitens des Ausstellers! 1
Hygienekonzept 3. Fassung Stand 27.08.2021 o Dienstleister / Mitarbeiter Dienstleister und Mitarbeiter der MesseRendsburg / der Norla erhalten Mitarbeiterausweise und werden beim Betreten und Verlassen des Messegeländes gescannt. o Auf- und Abbau Auf die grundsätzlichen Hygiene- und Abstandsregeln wird mit Info-Tafeln an den Zufahrten hingewiesen. Die Verantwortung für die Einhaltung der Abstandsregeln im Auf-und Abbau obliegt den Aufbaufirmen und Dienstleistern. Für den Auf- und Abbau gelten die Grundlagen des Arbeitsschutzes unverändert. Der Standbetreiber ist dazu verpflichtet, die Kontaktdaten der jeweiligen Mitarbeiter und Dienstleister beim Auf-bzw. Abbau zu erfassen. Diese kann mit Hilfe der Luca-App oder mit einem auszufüllenden Kontaktformular erfolgen. Es muss der Zeitpunkt des Betretens und Verlassens der Standfläche erfasst werden, um Infektionsketten im Bedarfsfall rückverfolgen zu können. 3 Gestaltung der Ausstellungsflächen Bei der Standplanung sind die Abstandsregelungen zu berücksichtigen. o Messestände sind so zu gestalten, dass grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 m zwischen Personen eingehalten werden kann. Ist dieses bei kleineren Standflächen aus Platzgründen nicht baulich umsetzbar, so ist zumindest organisatorisch sicherzustellen, dass die Sicherheitsabstände zwischen den Besuchern eingehalten werden. o In Bereichen, in denen der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, ist z. B. der Einbau von Trennwänden aus Plexiglas sinnvoll. o Messestände sind mindestens einmal täglich zu reinigen und zu desinfizieren. Stark frequentierte Bereiche mehrfach täglich und / oder nach Nutzung. o Für Besucher und das Standpersonal sind Desinfektionsmittelspender vorzuhalten. o Die Bereitstellung von Prospekten und Informationsmaterial in Prospektständern ist zulässig. o Die Ausgabe von Give-Aways ist zulässig, Give-Aways dürfen nicht in Behältnissen zur Selbstentnahme durch den Besucher bereitgestellt werden, sondern müssen vom Standpersonal gereicht werden. 4 Zutritt zur Veranstaltung / 3G: Getestete, geimpfte und genesene Personen Die Teilnahme und der Besuch der Norla ist nur für Personen zulässig, die über ein negatives Ergebnis einer durchgeführten Testung im Sinne von § 2 Nummer 6 SchAusnahmV auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 verfügen. Das Testergebnis darf nicht älter als 24 Stunden sein. Diese Vorgabe gilt nicht für geimpfte und genesene Personen. Eine Vorlage des Nachweises ist verpflichtend. Die Voraussetzungen für einen ordnungsgemäßen Nachweis ergeben sich ebenfalls aus der SchAusnahmV. Es steht ein Testzentrum, betrieben durch das DRK RD-ECK, vor dem Eingang Süd des Messegeländes zur Verfügung. Kinder bis zur Vollendung des siebten Lebensjahres sowie minderjährige Schülerinnen und Schüler, die anhand einer Bescheinigung der Schule nachweisen, dass sie im Rahmen eines verbindlichen schulischen Schutzkonzeptes regelmäßig zweimal pro Woche getestet werden, sind von der Nachweispflicht ausgenommen. 2
Hygienekonzept 3. Fassung Stand 27.08.2021 5 Mindestabstand Es ist zu anderen Personen ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Dies gilt nicht, o für Angehörige des eigenen Haushalts, o für Begleitpersonen Pflegebedürftiger oder o wenn die Übertragung von Viren durch geeignete physische Barrieren verringert wird. o Gemäß § 5b, Abs. 3 wird die Einhaltung des Abstandsgebots durch eine angemessene Anzahl von Ordnungskräften sichergestellt. 6 Mund-Nasen-Bedeckung Innerhalb geschlossener Räume ist eine qualifizierte Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Zelte mit drei offenen Seiten werden als Freigelände eingestuft. Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung gilt nicht o für Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr, o für Personen, die ein ärztliches Attestes vorlegen können, das maximal sechs Monate alt ist, o bei der Nahrungsaufnahme, sofern dies jeweils im Sitzen oder Stehen erfolgt. o am festen Steh- oder Sitzplatz, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten oder die Übertragung von Viren durch ähnlich geeignete physische Barrieren verringert wird (Stichworte Tribüne am Vorführring, Spuckschutz am Ausstellungsstand etc.) 7 Gastronomie Die Möglichkeiten der Umsetzung des gastronomischen Angebots sind der aktuellen Corona Verordnung des Landes Schleswig-Holstein www.schleswig-holstein.de zu entnehmen. Dieses sollte bei der Umsetzung und Planung der HACCP-Richtlinien ebenfalls berücksichtigt werden. Jeder Gastronom muss ein eigenes Konzept dabeihaben, sodass es der zuständigen Behörde innerhalb einer Kontrolle bei Verlangen vorgelegt werden kann. 8 Standcatering/Gästebewirtung Mitarbeiter und Dienstleister sind hinsichtlich der zu beachtenden Verhaltensregeln und Hygienevorschriften zu unterweisen. Sie haben eine Mund-Nase-Bedeckung und Einmal- Handschuhe zu tragen. Ein Mindestabstand von 1,5 Metern gilt für Personen und Sitzplätze. Alternativ können Zweiertische mit einer baulichen Abtrennung (Plexiglasspuckschutz) getrennt werden. Hier darf der Mindestabstand unterschritten werden. Zwischen Tischen ist ein Mindestabstand von 2 Metern einzuhalten. Für Gäste und Mitarbeiter sind Möglichkeiten der Händedesinfektion vorzusehen. Alle Kontaktflächen wie Tischoberflächen, Griffflächen von Stühlen etc. sind nach jeder Belegung zu desinfizieren. Stofftischdecken sind untersagt. Einweggeschirr wird bevorzugt. Speisen und Getränke sind nur einzeln verpackt oder einzeln angereicht zulässig. Buffets zur Selbstbedienung sind untersagt. Beigaben wie z. B. Salz, Pfeffer, Senf, Zucker etc. sind ausschließlich in Portionsbeuteln zur Verfügung zu stellen. 3
Hygienekonzept 3. Fassung Stand 27.08.2021 9 Tribüne Die zweite und vierte Sitzreihe auf der Tribüne werden abgesperrt. Es erfolgen Lautsprecherdurchsagen, sollten die Abstandsregelungen vom Publikum nicht eingehalten werden. Es wird zum Tragen einer qualifizierten Mund-Nasen-Bedeckung aufgefordert, wenn Abstände nicht eingehalten werden. 10 Sanitäranlagen Die Sanitäranlagen auf dem Messegelände werden durch Personal der MesseRendsburg betreut. Pro Sanitäranlage ist mindestens eine Person zuständig und anwesend. Das beschäftigte Personal reinigt regelmäßig entsprechend der Nutzungsintensität. In den Container-WC-Anlagen ist der Herrenbereich auf die Nutzung durch zwei Personen zeitgleich begrenzt. 11 Hygienekonzept am einzelnen Ausstellungsstand Jeder Aussteller hat in eigener Verantwortung ein eigenes Hygienekonzept am Stand vorzuhalten. Das Hygienekonzept ist ausgerichtet auf das entsprechende Gewerbe (§7 Gastronomie, §8 Einzelhandel der Schleswig-Holsteinischen Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2). Das Hygienekonzept wurde in enger Abstimmung mit dem Kreisgesundheitsamt Rendsburg- Eckernförde erstellt. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne per Mail roehling@messerendsburg.de oder telefonisch unter +49 4331 9453-421 zur Verfügung. Messeleitung MesseRendsburg GmbH Grüner Kamp 15 – 17 24768 Rendsburg 4
Hygienekonzept 3. Fassung Stand 27.08.2021 Musterhygienekonzept für (verbleibt beim Aussteller! Muss nicht zurückgesandt werden. Ist vier Wochen aufzubewahren!) Aussteller ______________________________________________ Block / Halle _______ Standnummer _____ Standgröße _______ m² maximale Personenanzahl auf der Standfläche _____ ausgehend von 7 m² pro Person. Auf dem Ausstellungsstand wird auf die Einhaltung der Abstände auf der Standfläche und auf die Einhaltung der o.a. maximalen Personenanzahl geachtet. Die Kontaktflächen werden regelmäßig gereinigt und desinfiziert. Besondere Beachtung haben Tischoberflächen, Griffflächen von Stühlen etc., die regelmäßig nach jedem Kundengespräch desinfiziert werden. Auf dem Stand wird Desinfektionsmittel vorgehalten, damit Besucher sich die Hände desinfizieren können, bevor sie Exponate / Waren / Produkte anfassen. Es gilt die Verpflichtung nach §8, Abs. 3 zum Tragen einer qualifizierten Mund-Nasen-Bedeckung im Innenbereich (Pavillon, Zelt, Container etc.). Sollten Abstände auf der Standfläche nicht eingehalten werden können, wird Maske getragen werden. ᴏ Mitarbeiter auf dem Stand -> siehe ggfs. gesonderte Liste! ᴏ Erfassung von Dienstleistern -> siehe ggfs. gesonderte Liste! ᴏ Aufplanung des Messestandes (ggfs. Ein- und Ausgänge, Wegeführung, Wartebereiche, Exponate, Trennwände, Spuckschutz, Abstandsmarkierungen, Cateringbereich, etc.) -> siehe Plan ᴏ Desinfektionsmöglichkeiten, geplante Reinigung und Desinfektion -> siehe Plan Ansprechpartner ______________________________________________ Telefon ______________________________________________ E-Mail ______________________________________________ Wenn unterschiedliche Ansprechpartner zum Aufbau und an den einzelnen Messetagen, bitte gesondert aufführen: Aufbau Ansprechpartner ________________ Tel. _______________ @ _______________ Donnerstag, 02.09.2021 Ansprechpartner ________________ Tel. _______________ @ _______________ Freitag, 03.09.2021 Ansprechpartner ________________ Tel. _______________ @ _______________ Sonnabend, 04.09.2021 Ansprechpartner ________________ Tel. _______________ @ _______________ Sonntag, 05.09.2021 Ansprechpartner ________________ Tel. _______________ @ _______________ 5
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