Hygienekonzept Zeltlager Nortrup 2021 auf dem Zeltplatz in Geeste - (Verfasst von Jana Krull)
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Hygienekonzept Zeltlager Nortrup 2021 auf dem Zeltplatz in Geeste Das gesamte Hygienekonzept basiert auf einem Inzidenzwert von unter 35. (Verfasst von Jana Krull) 1
Inhaltsverzeichnis Rahmendaten .......................................................................................................................................... 3 Vorwort ................................................................................................................................................... 3 Allgemeine Voraussetzungen .................................................................................................................. 4 Gruppe ................................................................................................................................................. 4 Räumliche Voraussetzungen ............................................................................................................... 4 Verhaltensregeln ..................................................................................................................................... 4 Spielgeräte, Gegenstände, Materialien ............................................................................................... 5 Reinigung und Desinfektion ................................................................................................................ 5 Zubereitung von Lebensmitteln .............................................................................................................. 5 Essen und Getränke............................................................................................................................. 6 Geschirr ............................................................................................................................................... 6 An- und Abreise ....................................................................................................................................... 6 Schnelltests.............................................................................................................................................. 6 Übernachtung.......................................................................................................................................... 6 Programm ................................................................................................................................................ 6 Dokumentation, Speicherung, Kontaktnachverfolgung .......................................................................... 7 Hinweisschilder ................................................................................................................................... 7 Handlungsanweisung für Verdachtsfällen........................................................................................... 7 Kontakt zur Öffentlichkeit ....................................................................................................................... 7 Schulung des Konzepts, Kontrolle der Einhaltung................................................................................... 8 Danksagung ............................................................................................................................................. 8 Anlagen .................................................................................................................................................... 8 Programmablauf.................................................................................................................................. 8 Reinigungs- und Desinfektionsnachweis ............................................................................................. 9 Notfallmanagment Corona-Sondereinlage ....................................................................................... 11 Gesundheitsfragebogen .................................................................................................................... 14 Zutrittsvoraussetzungen.................................................................................................................... 16 2
Rahmendaten Zeitraum der Veranstaltung 23.07.2021 bis 29.07.2021 Veranstaltungsort Zeltplatz am Speichersee Geeste Biener Straße 13 a 49744 Geeste 05907/7445 Einzelne Programmpunkte finden außerdem rund um das Speicherbecken in der freien Natur statt. Die Hygienekonzepte vor Ort werden eingehalten. Das Hygienekonzept dieser Veranstaltung gilt in Analogie angepasst an die verschiedenen Örtlichkeiten. Teilnehmer:innen 65 Kinder und Jugendliche (8-15 Jahre) Betreuer:innen 25 Betreuer:innen (16-29 Jahre) (5 Personen Küchenteam) Zuständiges Gesundheitsamt Gesundheitsdienst für Landkreis und Stadt Osnabrück Am Schölerberg 1 49082 Osnabrück Tel.: 0541 5013127 Fax: 0541 50163126 Mail: info@gesundheitsregion-os.de Landkreis Emsland Ordeniederung 1 49716 Meppen Tel.: 05931 44-0 Fax: 05931 44-3621 Tel.:05931/44-44 44 1 (Fragen zu Corona) Mail: gesundheitsamt-corona@emsland.de Erlaubte Gruppengröße Keine Einschränkungen Träger Katholische Kirchengemeinde St. Aloysius Nortrup Kirchstraße 17 49638 Nortrup Erreichbarkeit Lagerleitung Jana Krull 015225985656 Schoorener Damm 4 49638 Nortrup Vorwort Die Kinder und Jugendlichen leiden in diesen Zeiten aufgrund der Corona-Pandemie besonders. Viele Einschränkungen sowohl im privaten- als auch im öffentlichen Bereichen forderten die physischen und psychische Belastung der Kinder. Deswegen ist es umso wichtiger, dass ihnen in den Ferien 3
wieder etwas Hoffnung auf „Normalität“ gegeben wird. Mit der Grundlage eines Hygienekonzepts lässt es die aktuelle Corona Situation zu, ein Zeltlager mit Übernachtung stattfinden zu lassen. Das Hygienekonzept ist zu Beginn der Veranstaltung allen Teilnehmern, den Eltern der Teilnehmer und auch den Betreuern bekannt. Alle sind sich bewusst, dass die Veranstaltung nur bei Einhaltung der Hygieneregeln eine möglichst sichere Veranstaltung veranstaltet werden kann. Der Träger kommt nicht für mögliche Arbeitsausfälle oder Urlaubsgelderstattungen aufgrund einer Quarantäne auf. Allgemeine Voraussetzungen Personen mit typischen Krankheitssymptomen (Fieber, Husten, Kurzatmigkeit, Luftnot, Verlust des Geschmacks-/ Geruchssinns, Halsschmerzen) dürfen nicht am Angebot teilnehmen bzw. dieses betreuen. Personen, die nachweislich Kontakt zu an COVID-19 Erkrankten hatten, dürfen erst 14 Tage nach dem letzten Kontakt an der Veranstaltung teilnehmen. Personen, die sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben, sollen erst nach 14 Tagen an der Veranstaltung teilnehmen. Die jeweilige Selbsterklärung zur Symptomfreiheit sowie die Angaben zu einem Aufenthalt in einem Risikogebiet bzw. zum Kontakt einer infizierten Person innerhalb der letzten 14 Tage sind in einem Gesundheitsfragebogen (siehe Anhang) zu bestätigen. Dieser wird von allen Teilnehmer:innen und Betreuer:innen ausgefüllt. Bei allen Personen unter 18 Jahren ist dabei die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten erforderlich. Ebenso wird mit Hilfe des Gesundheitsfragebogens bestätigt, dass das Hygienekonzept und die jeweiligen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie verstanden worden sind. Es wird zentral eine Anwesenheitsliste mit Kontaktdaten geführt, aus der hervorgeht, wer zu welchen Zeiten an den Angeboten teilgenommen hat. Die Liste wird für 21 Tage gespeichert. Gruppe Die Teilnehmeranzahl beträgt 65 Kinder und Jugendliche. Diese werden von einem 20-köpfigen Team begleitet. Teilnehmer und Betreuer gelten hierbei als eine Kohorte. Ausgenommen ist hierbei das Küchenteam. Das Küchenteam gilt als eine Extragruppe, welches den Abstand zu allen anderen halten muss. Ebenso sind die Schlafräume und Sanitäranlagen getrennt. Außerdem ist keine Vermischung mit anderen Gruppen erlaubt. Dies ist ausgeschlossen, da unser Zeltlager das einzige Zeltlager auf dem Zeltplatz ist. Räumliche Voraussetzungen Der Zeltplatz ist weitläufig. Es ist kein anderer Personenverkehr vorhanden. Eine Küche und Sanitäranlagen sind vorhanden. Dort wird regelmäßig gelüftet. Die Türen stehen möglichst offen, um die Berührung der Klinken zu minimieren. Die Sanitäranlagen werden mit Seifenspendern und Papierhandtüchern ausgestattet. Ebenso wird Handdesinfektionsmittel zur Verfügung stehen. Sie werden mindestens zweimal täglich gereinigt. Die Sanitäranlagen werden grundsätzlich nach Geschlecht sowie zusätzlich nach Teilnehmer:innen und Betreuer:innen getrennt. Für das Küchenteam steht eine separate Toilette zur Verfügung. Verhaltensregeln Zwischen den Teilnehmern:innen muss kein Mindestabstand gehalten werden. Dennoch wird der Platz so ausgeschöpft, dass möglichst oft der Mindestabstand eingehalten werden kann. Eine Mund- Nasen-Bedeckung muss nur in geschlossenen Räumen getragen werden. Außerdem muss von den Betreuern eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden, sobald sie den Mindestabstand zu den Teilnehmer:innen nicht mehr einhalten können. Die Betreuer:innen untereinander brauchen keinen Mindestabstand halten (mit Ausnahme des Küchenteams). Zu Personen außerhalb der Gruppe gilt es 4
einen Abstand von 1,5 m einzubehalten. Bei Betreten eines Gebäudes müssen die Hände gewaschen oder desinfiziert werden. Die Sanitäranlagen werden nur von Mitgliedern der Gruppe genutzt. Dort sind Anleitungen für eine korrekte Durchführung der Händehygiene zu finden. Die Hände sind regelmäßig mit Wasser und Seife zu reinigen bzw. mit den bereitstehenden Händedesinfektionsmitteln zu desinfizieren. Diese sind im Sanitärbereich und auch im Essbereich zu finden. Spielgeräte, Gegenstände, Materialien Vor der Nutzung von Spielgeräten und Gegenständen waschen sich alle Teilnehmer gründlich die Hände oder desinfizieren. Spielgeräte werden nach Gebrauch desinfiziert. Reinigung und Desinfektion Alle Handkontaktflächen (Türklinken, Spielzeuge etc.) werden regelmäßig desinfizierend abgewischt. Tische müssen nach jeder Benutzung desinfizierend abgewischt werden. Für die Reinigung und Desinfektion wird es eine Einteilung der Betreuer in die Aufgabenbereiche geben. Bei Stationsläufen o.Ä. sind die betreuenden Gruppenleiter für die Reinigung und Desinfektion zuständig. Die regelmäßige Reinigung und Desinfektion der Küche und der Sanitäranlagen erfolgt gemäß Reinigungs- und Desinfektionsplan und ist in der Dokumentation Reinigung und Desinfektion festzuhalten. Trockentücher sind häufig zu wechseln und nur von einer Person zu benutzen. Trocken- und Putztücher sind regelmäßig bei 60°C zu waschen und mindestens 1-mal täglich zu wechseln. Zubereitung von Lebensmitteln Der gesamte Küchenbereich gilt aufgrund der keimanfälligen Lebensmittelzubereitung als besonders schützenswerter Raum hinsichtlich der Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen. Daher ist der Zutritt zum gesamten Küchenbereich (siehe Kapitel „Küchenbereich“) nur dem festen Küchenpersonal sowie den Küchenhelfer:innen vorbehalten. Jede im Küchenbereich mitwirkende Person wird über die aktuellen Richtlinien und Hygienevorschriften unterrichtet. Das Betreten des gesamten Küchenbereichs (Küche, Essenausgabe) ist nur mit Mund-Nasen-Schutz erlaubt. Es gelten die allgemeinen üblichen Regeln (u.a. Belehrung gemäß § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz) zum Umgang mit Lebensmittel bei Gemeinschaftsverpflegungen von Ferienfreizeiten. Ein Großteil der Einkäufe wir bereits vor der Veranstaltung getätigt. Der Kontakt zur Öffentlichkeit soll auf das notwendigste Minimum reduziert werden, daher werden die Einkäufe für uns zusammengepackt und auf den jeweiligen Parkplätzen abgeholt. Außerdem gehen nur vollständig immunisierte Personen einkaufen. Zusätzlich tragen sie noch eine FFP2-Maske. Sie dürfen nicht als Betreuer:innen für die Teilnehmer:innen eingesetzt werden. Folgende Grundregeln sind im Küchenbereich bei Aufnahme der Tätigkeit zu beachten: • Hände reinigen und desinfizieren • Mund-Nasen-Schutz • Einmalhandschuhe (bei Bedarf) • Husten- und Niesetikette • Haare zusammenbinden • Saubere Schutzkleidung (Kittel, Schürze) Die Mitglieder des Küchenpersonals und Küchenhelfer werden über die geltenden Maßnahmen unterrichtet. Die Küchenleitung überwacht die dort ablaufenden Prozesse. 5
Essen und Getränke Unser Küchenteam hält sich an die Vorgaben der allgemeingültigen Hygieneunterweisungen. Zusätzlich dazu werden Tische nach den Mahlzeiten desinfiziert. Außerdem werden Geschirrtücher und Lappen regelmäßig gereinigt und gewechselt. Unser Küchenteam kümmert sich um die gesamte Verpflegung. Die Brötchen werden von einem externen Dienstleister geliefert und kontaktlos abgestellt. Alle anderen Lebensmittel werden von den jeweiligen Supermärkten für uns zusammengestellt, so dass auch hier ein kontaktloser Einkauf möglich ist. Getränke werden üblicherweise in Portionsflaschen an die einzelnen Teilnehmer ausgegeben. Zu den Mahlzeiten stehen jeder Kleingruppe Karaffen mit Wasser und Eistee auf den eigenen Tischen zur Verfügung. Die Karaffen werden durch die Küchenhelfer:innen befüllt und herausgegeben. Bei der Essenausgabe gilt für alle die Maskenpflicht. Geschirr Die Kinder bringen ihr eigenes Geschirr mit. Sie spülen ihr Geschirr selbstständig aber unter Aufsicht ab. Dafür gibt es eine Waschstelle mit fließenden Warmwasser. An- und Abreise Um die Infektionsgefahr zu minimieren, wird ein negatives Ergebnis eines PoC-Tests vorausgesetzt. Die Bestätigung wird der Lagerleitung vor Reisebeginn vorgezeigt. Ebenso wird über den Gesundheitsfragebogen, welcher ebenfalls vor Reisebeginn abgegeben wird, die Symptomfreiheit bestätigt. Die Anreise und Rückreise erfolgen mit dem Fahrrad. Die Gruppe wird als eine Kohorte eingestuft, daher können alle gemeinsam abfahren. Zusätzlich ist durch die frische Luft und das Fahrradfahren, das Infektionsrisiko relativ gering. Eine Pause wird in der Schützenhalle Ohrtermersch gemacht. Dort sind wir die einzigen Nutzer der Sanitäranlage. Das Betreten erfolgt nur mit Mund- Nasen-Schutz. Ebenso wird auf die passende Handreinigung geachtet. Dafür werden Betreuer:innen vor Ort positioniert. Falls aus diversen Gründen (Heimweh, Verletzung, positiver PoC-Test) eine frühzeitige Abreise stattfinden muss, werden die Teilnehmer:innen von ihren Erziehungsberechtigten abgeholt. Zum eigenen Schutz werden diese und auch die Teilnehmer:innen dann im PKW einen Mund-Nasen- Schutz tragen. Schnelltests Die regelmäßige Durchführung von Schnelltests auf das Corona-Virus ist ein wichtiger Baustein bei der Kontrolle der pandemischen Lage. Deswegen werden sowohl Teilnehmer als auch Betreuer (unabhängig vom Impfstatus) am Abreisetag (23.07.2021) ein offizielles negatives PoC-Testergebnis vorlegen. Ebenso werden ggf. noch am Montag (26.07.2021) und am Abreisetag (29.07.2021) selbstständige Schnelltests unter Aufsicht der Gruppenleiter:innen durchgeführt. Die Ergebnisse werden dokumentiert. Das Vorgehen bei einem positiven Ergebnis oder Corona-Verdachtsfall ist unter dem Kapitel „Handlungsanweisung für Verdachtsfälle“ zu finden. Übernachtung Die Kinder schlafen in Kleingruppen (2-4 Kinder) in ihren eigenen Zelten. Die Betreuer teilen sich mit bis zu 8 Personen ein Zelt. Das Küchenteam schläft in einem separaten Zelt. Programm Das Zeltlager als Gesamtveranstaltung ist für den Zeitraum vom 23.07.2021 bis zum 29.07.2021 geplant. Der geplante Ablauf ist im Anhang zu finden. 6
Dokumentation, Speicherung, Kontaktnachverfolgung Die Gesundheitsfragebögen, Anwesenheitslisten und Reinigungs- und Desinfektionsnachweise werden zentral bei der Lagerleitung aufbewahrt. Die Daten werden nur nach Aufforderung an lokale Gesundheitsbehörden weitergegeben. Die personenbezogenen Daten werden ab dem Zeitpunkt der Erhebung für 21 Tage aufbewahrt und anschließend gelöscht. Hinweisschilder Auf dem Zeltplatz werden Hinweisschilder zum Tragen von Mund-Nasen-Schutz, dem richtigen Hände waschen und den wichtigsten Hygienetipps aufgehängt. Außerdem werden an den Zuwegungen des Zeltplatzes Schilder zu den Zutrittsvoraussetzungen platziert. Handlungsanweisung für Verdachtsfällen In Notfällen und außergewöhnlichen Situationen wird entsprechend des Notfallmanagement Teil 1 und 2 des Bistums Osnabrück gehandelt. Die interne Leitung übernimmt Jana Krull (Lagerleitung). Dabei kann zusätzlich eine Aufteilung in einzelne Sachgebiete durchgeführt und durch das Leitungsteam besetzt werden. Die externe Leitung übernimmt Jugendreferent Manuel Kollenberg. Die Stabsleitung übernimmt Pastor Ralf Krause. Die Gesamtverantwortung obliegt dem Kirchenvorstand der Kath. Kirchengemeinde St. Aloysius Nortrup. Alle Betreuer:innen sind in erster Hilfe ausgebildet und über die besondere Situation und Maßnahmen unterrichtet Kommt es vor, während oder nach (bis 14 Tage) der Veranstaltung zu dem Verdacht einer Infektion (Symptome, Kontakt mit einem (potenziell) Infizierten) von ein oder mehreren Teilnehmer:innen, so ist unverzüglich der Veranstalter, sowie die zuständigen Behörden zu informieren und die vollständigen Kontaktdaten zu übermitteln. Das Vorgehen findet entsprechend des Beiblattes Notfallmanagements des Bistums Osnabrück1 und in enger Zusammenarbeit mit dem zuständigen örtlichen Gesundheitsamt und Ordnungsbehörden statt. Kommt es während des Zeltlagers zu einer bestätigten Infektion oder einem Verdachtsfall (positiver PoC-Test) wird die Verdachtsperson von der restlichen Gruppe isoliert. Über die weiteren Maßnahmen wird dann mit dem Gesundheitsamt gesprochen. Allen Teilnehmern:innen und Betreuer:innen ist bewusst, dass ein positiver Coronafall im Zeltlager dazu führen kann, dass eine 14-tägige Quarantänepflicht bestehen kann. Ausgenommen davon sind geimpfte Personen. Kontakt zur Öffentlichkeit Das gesamte Gelände wird ergänzend zu den natürlichen Begrenzungen (z.B. Bachläufe oder Hecken) mit geeignetem Absperrmaterial (z.B. Absperrband) als geschlossener Bereich gekennzeichnet. Hinweisschilder, die auf die Zutrittsvoraussetzungen hinweisen (vorherige Kontaktaufnahme zur Lagerleitung, Nachweis eines negativen Corona-Testergebnisses nicht älter als 6 Stunden sowie Tragen einer FFP2-Maske während des gesamten Aufenthaltes auf dem Gelände), sind in ausreichender Anzahl an den Grundstücksgrenzen zu positionieren. Geplante Besuche durch externe Personen ohne besonderen Grund sind grundsätzlich zu unterlassen. Nur in Ausnahmefällen (z.B. Geländebegehungen und Kontrollen) sowie nach vorheriger Rücksprache mit der Lagerleitung kann unter Berücksichtigung der zuvor genannten Zutrittsvoraussetzungen für das Veranstaltungsgelände bei Bedarf eine Ausnahme gemacht werden. Der Kontakt zu externen Besuchern ist in jedem Fall auf das absolut notwendige Minimum zu beschränken. Die jeweiligen Kontaktdaten sind zu dokumentieren und aufzubewahren. 7
In Notfallsituationen kann es erforderlich werden, dass medizinisches Personal den Zeltplatz auch ohne die Erfüllung der allgemeinen Zutrittsvoraussetzungen betritt. Dies betrifft insbesondere den Kassenärztlichen Bereitschaftsdienst sowie den boden- und luftgebundenen Rettungsdienst. Die folgenden Regelungen gelten im Notfall auch für alle anderen Behörden und Organisationen der Gefahrenabwehr (z.B. Polizei) zur Erfüllung ihrer hoheitlichen Aufgaben. Grundsätzlich ist in solchen Situationen darauf zu achten, dass so wenig Teilnehmer:innen und Betreuer:innen wie möglich ungeschützten Kontakt zu medizinischem Fachpersonal und anderen externen Personen haben. Daher ist die Anforderung medizinischen Personals oder Materials (z.B. auch kontaktfreie Übergabe von Medikamenten in der Übergabezone) nach Möglichkeit dem Verlassen der Blase durch mehrere Betreuer:innen und/ oder Teilnehmer:innen zum Besuch einer Gesundheitseinrichtung vorzuziehen. Sollte der Arztbesuch in einer Praxis oder anderen ambulanten Einrichtung unausweichlich sein, soll zur Vermeidung unnötiger Kontakte auf die Nutzung von Randzeiten (z.B. am Anfang oder Ende einer Sprechstunde) geachtet werden. Sollte aufgrund eines medizinischen Zwischenfalls die ambulante Behandlung einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen, ist im Individualfall das Risiko abzuwägen, inwiefern die Rückkehr in die Blase vor dem Hintergrund der bestmöglichen Vermeidung einer Einschleppung des Corona-Virus noch bedenkenlos erscheint. Die Abwägung obliegt dabei der internen Leitung (Jana Krull) in Absprache mit der externen Leitung (Manuel Kollenberg) sowie bei Bedarf den örtlichen Einrichtungen (z.B. Gesundheitsamt). Sollte eine stationäre Behandlung im Krankenhaus erforderlich werden, muss den Kindern und Jugendlichen die Rückkehr ins Zelt- und Jugendlager aus hygienischen Gründen untersagt werden. Bei Betreuer:innen ist aufgrund bei vollständiger Immunisierung eine Individualentscheidung vertretbar. Grundsätzlich ist bei sämtlichen Zwischenfällen (medizinischer und nicht-medizinischer Art) entsprechend des oben genannten Notfallmanagements zu verfahren. Bei Kontakt zu Externen ist möglichst eine FFP2-Maske zu tragen und verstärkt auf die Basishygiene zu achten. Schulung des Konzepts, Kontrolle der Einhaltung Alle Teilnehmer*Innen und Betreuer*Innen werden auf das Hygienekonzept und über aktuell geltende Regeln unterrichtet. Alle Betreuer*Innen sind für die Kontrolle der Einhaltung und Nachbesserung zuständig. Das Hygienekonzept ist über die Homepage www.zeltlager-nortrup.de öffentlich einsehbar. Während der Durchführung des Zeltlagers 2021 in Geeste zum Zeitpunkt der fortbestehenden Zuwiderhandlung entgegen den hier aufgeführten Handreichungen weitgehende Folgen für den gesamten Zeltlagerbetrieb und die Gesellschaft haben kann. Danksagung Ein herzlicher Dank gilt dem Ankumer Zeltlager, dessen Hygienekonzept von uns als Orientierung genutzt werden durfte. Anlagen Programmablauf Freitag, 23.07.2021: Anreise mit dem Rad, Wimpelgestaltung, Zelte aufbauen, Lagerfeuer Samstag, 24.07.2021: Zeltplatzerkundung, Teelichtgestaltung, Mitternachtsturnier 8
Sonntag, 25.07.2021: Wasserspiele, Nachtwanderung, Schwimmen im Speicherbecken (bei wenig Betrieb) Montag, 26.07.2021: Testung, Chaosspiel, Quiztag Dienstag, 27.07.2021: Freundschaftsbänder knüpfen, Disco, Kinoabend Mittwoch, 28.07.2021: Sporttag mit Fußball und Volleyball Donnerstag, 29.07.2021: Abreise, Testung Reinigungs- und Desinfektionsnachweis Objekt: 9
Das Objekt wurde entsprechend des Hygienekonzepts gereinigt und ggf. desinfiziert. Datum Uhrzeit Durchgeführte Person(en) 10
Notfallmanagment Corona-Sondereinlage 11
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Gesundheitsfragebogen Bitte füllen Sie (minderjährige Personen zusammen mit einem Erziehungsberechtigten) das Formular erst am Anreisetag (max. 6 Stunden vor der Abfahrt) aus und geben es vor der Abfahrt der Lagerleitung. 23.07.2021- Veranstaltung: Zeltlager Zeitraum: 29.07.2021 23.07.2021, 10.:00 Abfahrtszeit: Zeltplatz am Speicherbecken in Uhr Veranstaltungsort: Geeste Abfahrtsort: Nortrup Vor- und Nachname Geburtsdatum Bitte helfen Sie uns, die Gesundheit und Sicherheit aller Teilerneher:innen und Betreuer:innen während des gesamten Zeltlagers zu gewährleisten, indem Sie folgende Fragen beantworten: 1. Haben Sie aktuelle Informationen und Richtlinien zum Corona-Virus einschließlich des eigens für das Zeltlager verfassten Hygienekonzeptes erhalten? □ Ja □ Nein 2. Verstehen und befolgen Sie die im Hygienekonzept aufgeführten Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen – z.B. die Durchführung von Corona-Tests vor und □ Ja während des Zeltlagers, das Einhalten eines Mindestabstandes, das Tragen eines Mund- Nasen-Schutzes, die Beachtung einer Hust- und Nies-Etikette sowie das Befolgen einer □ gründlichen Händehygiene – um die Ausbreitung des Corona-Virus zu verhindern? Nein 3. Sind Sie innerhalb der letzten 14 Tage positiv auf den Corona-Virus getestet worden oder wurden Antikörper nachgewiesen? Mussten Sie sich aufgrund des Corona-Virus in □ Ja häusliche Quarantäne begeben? Falls ja, geben Sie bitte detaillierte Informationen hierzu an, z.B. Datum, Art des Tests, Gründe für die Quarantäne: □ _______________________________________________________________________ Nein 4. Hatten Sie in den vergangenen 14 Tagen eines oder mehrere der folgenden Symptome: Husten, erhöhte Temperatur oder Fieber, Kurzatmigkeit, Verlust des Geruchs- und / □ Ja oder Geschmackssinns, Schnupfen, Halsschmerzen, Kopf- und / oder Gliederschmerzen und / oder allgemeine Schwäche? □ Nein 5. Sind Sie von der Verpflichtung, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, befreit? □ Ja □ Nein 6. Sind Sie in den letzten 14 Tagen durch ein Land außerhalb Deutschlands gereist, welches gemäß dem Robert-Koch-Institut als Risiko- oder Virusvariantengebiet gilt, oder haben □ Ja sich dort aufgehalten? Wenn ja, in welchem Land und wann sind Sie dort gewesen? _______________________________________________________________________ □ Nein 7. Hatten Sie im Zeitraum der letzten 14 Tage Kontakt zu Personen, die Symptome aufweisen, vermutlich infiziert sind, positiv auf den Corona-Virus getestet wurden oder □ Ja sich in häusliche Quarantäne begeben mussten? □ Nein 14
Dieser Fragebogen kann auf Anordnung an die zuständigen Gesundheitsbehörden weitergegeben werden. Der Träger (Kath. Kirchengemeinde St. Aloysius Nortrup) behält sich zivilrechtliche und / oder strafrechtliche Schritte bei wissentlich oder absichtlich falschen, fiktiven oder betrügerischen Aussagen vor. Ihre Daten verarbeiten wir gemäß den gelten Bestimmungen. Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie, dass die von Ihnen gemachten Angaben der Wahrheit entsprechen. Falsche Angaben können negative Auswirkungen auf die Gesundheitssituation aller Teilnehmer:innen und Betreuer:innen sowie die Öffentlichkeit haben. Bei Minderjährigen ist zusätzlich die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten erforderlich. Unterschrift Erziehungsberechtigte*r 15
Zutrittsvoraussetzungen 1. Kontaktaufnahme zur Lagerleitung 2. Betreten des Veranstaltungsgeländes ist notwendig und wurde gestattet 3. Keine Symptome einer Corona-Virus-Infektion und kein Aufenthalt in Risikogebieten in den letzten 14 Tagen 4. Negatives Corona-Testergebnis nicht älter als 6 Stunden 5. Permanentes Tragen einer FFP2-Maske STOPP! ISOLATIONSBEREICH Zutritt des gesamten Veranstaltungsgeländes nur bei Erfüllung der Zutrittsvoraussetzungen und vorheriger Kontaktaufnahme erlaubt! Lagerleitung: 0152 2598 5656 16
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