Ich bin jetzt ein Kindergarten-Kind - Kiga Ratz-Fatz

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Ich bin jetzt ein Kindergarten-Kind - Kiga Ratz-Fatz
Juli 2020

                                                     Ich bin jetzt ein
                                                   Kindergarten-Kind...
KINDERGARTEN„RATZ-FATZ“

                            Ich gehe in den Kiga

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Ich bin jetzt ein Kindergarten-Kind - Kiga Ratz-Fatz
Juli 2020                Es ist soweit...

                                                    Liebe Eltern, liebes Kind,

                                                    bald schon ist es soweit und Sie und Ihr Kind kommen zu uns in den
                                                    Kindergarten „Ratz-Fatz“.
                                                    Sicherlich sind Sie alle schon sehr aufgeregt und gespannt was Sie
                                                    und Ihr Kind hier erwartet.
                                                    Auch wir, das Team und die Kinder, sind aufgeregt und freuen uns
                                                    darauf Euch Willkommen zu heißen und kennen zu lernen.
                                                    Damit wir uns von Anfang an gut auf Sie und Ihr Kind vorbereiten
                                                    können, bitten wir Sie, sich telefonisch oder persönlich bei uns zu
                                                    melden und einen Termin für ein Anmeldegespräch festzulegen
                                                    (insofern der Termin noch nicht besprochen wurde).
                                                    An diesem Tag möchten wir gerne erst einmal nur mit Mama
                                                    und/oder Papa sprechen, um alle wichtigen Anliegen zu klären.
                                                    Zu diesem Termin bringen Sie bitte folgendes mit:
                                                    •    Anmeldebogen und ausgefüllte Dokumente in der Mappe
                                                    •    U-Heft / Impfpass
                                                    •    Fragen
KINDERGARTEN „RATZ-FATZ“

                                                    •    Zeit
                             Ich gehe in den Kiga

                                                    •    Interesse
                                                    Wir würden uns auch sehr freuen wenn Sie sich bis zu diesem Ter-
                                                    min die von uns erhaltenen Unterlagen durchlesen, um schon mal
                                                    einen kleinen Einblick in unsere Konzeption und auch in das Einge-
                                                    wöhnungsprogramm zu erhalten. Durch diese Unterlagen sollte sich
                                                    ein Großteil Ihrer Fragen schon klären.
                                                    Den Ablauf der Eingewöhnungszeit entnehmen Sie bitte unserer
                                                    Konzeption.
                                                    Sehr großen Wert legen wir auch darauf, dass Sie als Eltern genau so
                                                    gerne zu uns kommen wie Ihr Kind, denn nur wenn Sie sich bei uns
                                                    wohl fühlen ist auch Ihr Kind uns gegenüber offen.
                                                    Wir freuen uns auf eine spannende Kennenlernzeit sowie eine lusti-
                                                    ge und erlebnisreiche Kindergartenzeit mit Ihnen und Ihrem Kind.

                                                                                 Liebe Grüße
                                                                     Ihr Kindergarten „Ratz-Fatz“ Team

                                                                             2
Ich bin jetzt ein Kindergarten-Kind - Kiga Ratz-Fatz
Inhalt                                                                             Juli 2020

Grußwort der Einrichtung                           2

Inhaltsverzeichnis                                 3

Das braucht Ihr Kind im Kindergarten               4

Unser Betreuungsvertrag                            5

Vorgehen bei Personalausfällen - Notfallplan       11

Vorgehensweise bei Personalmangel                  12

Notfallplan Personalausfall                        14

Info vom Gesundheitsamt zu Lebensmitteln           15

Infektionsschutzgesetz                             16

                                                        KINDERGARTEN „RATZ-FATZ“

                                                                                     Ich gehe in den Kiga
Zeckeninformation                                  18

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Juli 2020                Das braucht Ihr Kind

                                                    Zum Spielen:

                                                    •    Rutschsocken oder Hausschuhe (diese müssen eine geschlossene
                                                         Ferse haben / keine Crocs oder ähnliches)
                                                    •    Wechselwäsche (Socken, Unterwäsche, Hosen, T-Shirt ,Pulli, usw.)

                                                    Zum Turnen:

                                                    •    Turnhose
                                                    •    T-Shirt
                                                    •    Turnschuhe oder Schläppchen

                                                    Zum draußen Spielen:

                                                    •    Matschhose (je nach Jahreszeit gefüttert)
                                                    •    Gummistiefel (je nach Jahreszeit gefüttert)
                                                    •    Im Winter Schneeanzüge, Mütze, Schal und Handschuhe

                                                    Bei Windelkindern:

                                                    •    Windeln
KINDERGARTEN „RATZ-FATZ“

                                                    •    Feuchttücher
                             Ich gehe in den Kiga

                                                    •    ggf. Wundcreme
                                                    •    Eine Wickelauflage (Handtuch, Decke etc.)

                                                    Sonstiges:

                                                    •    Der Kindergarten sammelt monatlich vier Euro Getränkegeld ein!
                                                         Dieses ist Ganzjährig durch zu zahlen.
                                                    •    Einmal jährlich werden 10 Euro fällig für den Einkauf des Jahreszei-
                                                         tenfrühstücks.
                                                    •    Bitte bringen Sie einmalig einen Aktenordner DIN A4, Klarsicht-
                                                         hüllen und einen pack Kopierpapier mit, damit wir eine Bildungsdo-
                                                         kumentation Ihres Kindes anfertigen können.
                                                    •    Drei Fotos von ihrem Kind 10x15
                                                    •    Evtl. Familienfotos für die Portfolios

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Unser Betreuungsvertrag                                                                                      Juli 2020

1. Aufnahmebedingungen

1.1. In unsere Einrichtung werden Kinder im Alter von zwei Jahren bis
     zum Schuleintritt aufgenommen.

1.2. Die Anmeldung des Kindes erfolgt schriftlich durch die Eltern / Erzie-
     hungsberechtigen.

1.3. Kinder können in unsere Einrichtung aufgenommen werden, soweit
     Plätze frei sind. Die Zahl der Plätze ergibt sich aus der jeweils gültigen
     Betriebserlaubnis der zuständigen Aufsichtsbehörde unter Berücksich-
     tigung des vorhandenen Fachpersonals.
     Betriebserlaubnis Kiga „Ratz-Fatz“: 25 Plätze,
     davon 14 Ganztagsplätze

1.4. Ist die Höchstbelegzahl erreicht, können weitere Aufnahmen erst nach
     dem Freiwerden von Plätzen erfolgen. Diese Kinder werden in eine
     Warteliste aufgenommen.

1.5. Kinder mit und ohne Behinderungen werden, soweit möglich, in ge-
     meinsamen Gruppen betreut. Dabei wird berücksichtigt, dass sowohl
     den Bedürfnissen der Behinderten als auch der nicht behinderten Kin-

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     der Rechnung getragen wird. Über die Aufnahme entscheidet im Ein-

                                                                                                               Ich gehe in den Kiga
     zelfall der Träger im Einvernehmen mit der Leitung. Hierzu ist eine
     kooperative Zusammenarbeit aller Beteiligten (Träger, Erziehungs-
     kräfte, Eltern) erforderlich. Eine Probezeit kann mit den Eltern des
     Kindes vereinbart werden.

1.6. Es ist notwendig, vor der Aufnahme des Kindes in unsere Einrichtung
     die vom Arzt empfohlenen Schutzimpfungen vornehmen zu lassen.
     Ein Impfnachweis bzw. ein Nachweis über eine Impfberatung ist im
     Anmeldegespräch vorzulegen.

2. Besuch der Einrichtung, Öffnungszeiten

2.1. Das Kindergartenjahr beginnt und endet mit dem Ende der Sommer-
     ferien der Einrichtung.

2.2. Im Interesse des Kindes und der Gruppe soll die Einrichtung regel-
     mäßig besucht werden.

2.3. Fehlt ein Kind, ist die Einrichtung zu benachrichtigen und das Kind zu
     entschuldigen.

2.4. Wenn Kinder länger als zwei Wochen unentschuldigt fehlen, kann der
     Träger den Platz anderweitig vergeben

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Juli 2020                Unser Betreuungsvertrag

                                                    2.5. Änderungen der Öffnungszeiten durch den Träger in Abstimmung mit
                                                         der Kindergartenleitung und dem Elternausschuss bleiben vorbehal-
                                                         ten.

                                                        Die Bring- und insbesondere Abholzeiten sind einzuhalten.

                                                        Öffnungszeiten der Einrichtung:

                                                        Mo - Fr    07.00 Uhr bis 08.45 Uhr Bringzeit
                                                                   12.00 Uhr Abholzeit für die Teilzeitkinder
                                                                   13.00 Uhr Erste Abholzeit
                                                                   14.00 Uhr Zweite Abholzeit
                                                                   14.45 bis 15.00 Uhr Dritte Abholzeit für die
                                                                   Ganztagskinder

                                                    Betreuungsmodelle in unserer Einrichtung:

                                                    Teilzeitkind: 5 Stunden Betreuungsumfang von 07.00 bis 12.00 Uhr
                                                    14 Uhr Modell: 7 Stunden Betreuungsumfang von 07.00 bis 14.00 Uhr
                                                    Ganztagskind: 8 Stunden Betreuungsumfang von 07.00 bis 15.00 Uhr
KINDERGARTEN „RATZ-FATZ“

                             Ich gehe in den Kiga

                                                        Wir bitten alle Eltern sich an die angegebenen Öffnungszeiten zu hal-
                                                        ten. Die Türen werden wir vor wie auch nach den Bringzeiten ge-
                                                        schlossen lassen.

                                                    2.6. Muss die Einrichtung aus besonderem Anlass geschlossen bleiben
                                                         (z.B. Krankheit, Fortbildungen etc.), werden die Eltern / Personensor-
                                                         geberechtigten schnellstmöglich hiervon unterrichtet.

                                                    2.7. Die Kinder sollen für den Besuch der Einrichtung entsprechend stra-
                                                         pazierfähige Kleidung tragen, die zum Spielen in der Gruppe und im
                                                         Außengelände geeignet ist und das selbständige An- und Ausziehen
                                                         erleichtert.
                                                         Spezielle Dinge, wie Verpflegung, Turnkleidung, Malkleidung usw.
                                                         werden in Absprache mit den Erziehungsberechtigten besonders
                                                         geregelt.
                                                         Bei Kleinkindern ist es notwendig, dass die Eltern ausreichend
                                                         Wechselwäsche sowie Pflegeartikel für ihr Kind in der Einrichtung
                                                         hinterlegen.

                                                                            6
Unser Betreuungsvertrag                                                                                 Juli 2020

2.8. Mit den Kindern können während des Aufenthaltes in der Kinderta-
     geseinrichtung auch spontane Spaziergänge im Umfeld bzw. im Woh-
     nort (z.B. zum Spielplatz, zum Einkaufen) ohne vorherige Ankündi-
     gung unternommen werden. Über andere Aktivitäten (z.B. Ausflüge
     und Fahrten mit dem PKW oder öffentlichen Verkehrsmitteln, Besuch
     von Einrichtungen außerhalb des Wohnortes) werden die Eltern vorab
     informiert und um ihr Einverständnis gebeten.

3. Kosten

3.1. Für das Mittagessen der Ganztagskinder wird ein vom Träger festge-
     legter Beitrag erhoben. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlicher
     Teilnahme am Mittagessen. Eine Anmeldung zum Mittagessen kann
     nur bis einen Tag vorher, 8:30 Uhr, entgegengenommen werden.
     Bei späterer Anmeldungen muss das Kind um 12.00 Uhr abgeholt
     werden.

3.2 In Fällen, in denen der/die Erziehungsberechtigte/n mit der Zahlung
    des Essensbeitrags mehr als zwei Monate in Verzug ist/sind, kann das
    Kind von der Ganztagsbetreuung ausgeschlossen werden.

3.3. Einmal Jährlich sammeln wir 10 Euro für unser Jahreszeiten-

                                                                             KINDERGARTEN „RATZ-FATZ“
     Frühstück. Für Getränke wird monatlich ein Beitrag von 4 Euro erho-

                                                                                                          Ich gehe in den Kiga
     ben.

3.4. Eine Änderung der Essens- und Getränkegelder bleibt vorbehalten.

3.5. Die Erziehungsberechtigten erhalten einen Vordruck für den Bankein-
     zug, den sie ausgefüllt und unterzeichnet der Leitung der Einrichtung
     zurückgeben. Die Einzugsermächtigung wird der Verbandsgemeinde-
     kasse zur weiteren Veranlassung zugeleitet.

4. Versicherung

4.1. Jedes Kind ist gesetzlich unfallversichert:
     auf dem Weg zur Einrichtung und zurück nach Hause während des
     Aufenthaltes in der Einrichtung und während der Veranstaltungen der
     Einrichtungen auch außerhalb des Grundstückes und außerhalb der
     Öffnungszeiten (Wanderungen, Ausflüge, Theaterbesuche, Feste und
     dergleichen).

    Die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung beziehen sich nur
    auf Personenschäden, nicht auf Sachschäden oder Schmerzensgeld.

                                                    7
Juli 2020                Unser Betreuungsvertrag

                                                    4.2. Für den Verlust, die Beschädigung und die Verwechslung der Garde-
                                                         robe und Ausstattung (auch Spielzeuge) der Kinder wird keine
                                                         Haftung übernommen.

                                                    4.3. Alle Unfälle, die auf dem Weg vom und zum Kindergarten eintreten
                                                         und eine ärztliche Behandlung zur Folge haben, sind der Leitung der
                                                         Einrichtung umgehend zu melden, damit die Schadensregulierung ein-
                                                         geleitet werden kann.

                                                    4.4 Für das Betreuungspersonal besteht keine Verpflichtung, Kinder
                                                        abzuholen oder nach Hause zu begleiten.

                                                    5. Regelung bei Krankheiten

                                                    5.1. Bei Erkrankung an einer ansteckenden Krankheit des Kindes oder ei-
                                                         nes Familienmitgliedes muss der Einrichtung sofort eine Mitteilung
                                                         gemacht werden.

                                                    5.2. Bei akuten Erkrankungen können Kinder nicht in unserem Kinder-
                                                         garten betreut werden.

                                                    5.3. Für die Verabreichung von Medikamenten gibt es spezielle Regelun-
KINDERGARTEN „RATZ-FATZ“

                                                         gen, die Sie bei Bedarf von der Einrichtungsleitung erfahren.
                             Ich gehe in den Kiga

                                                    5.4. Die Belehrung für Eltern und sonstige Sorgeberechtigte gem. § 34
                                                         Abs. 5 S.2 Infektionsschutzgesetz ist zu beachten (Anmeldung).

                                                    5.5. Der schriftliche Nachweis über eine zeitnahe ärztliche Impfberatung
                                                         zum altersgemäßen Impfschutz ihres Kindes ist in jedem Fall für alle
                                                         „Kita-Eltern“ verpflichtend (gemäß § 34 Abs. 10a IfSG) und muss der
                                                         Kita vorgelegt werden.

                                                    5.6. Bei ansteckenden Krankheiten ist unserer Einrichtung ein Attest
                                                         vorzulegen, wenn das erkrankte Kind unsere Einrichtung wieder besu-
                                                         chen soll.

                                                    6. Aufsicht

                                                    6.1. Die Aufsichtspflicht der Mitarbeiter erstreckt sich auf die Zeit des
                                                         Aufenthaltes der Kinder in unserer Einrichtung einschließlich der
                                                         Ausflüge, Spaziergänge, Besichtigungen.

                                                    6.2. Auf dem Weg von und zur Einrichtung sind die Erziehungsberechtig-
                                                         ten für ihre Kinder verantwortlich.
                                                         Soll das Kind von anderen Personen abgeholt werden oder allein nach
                                                         Hause gehen, ist dazu eine schriftliche Einverständniserklärung not-
                                                         wendig. Bezweifeln die Mitarbeiter, dass ein Kind den Weg alleine
                                                         zurücklegen kann, so ist die Leitung verpflichtet, die Bedenken mit

                                                                             8
Unser Betreuungsvertrag                                                                                  Juli 2020

6.3. Die Aufsicht beginnt mit der Übernahme des Kindes durch die erzie-
     herisch tätigen Mitarbeiter in den Räumen der Einrichtung und endet
     mit der Übergabe des Kindes in die Obhut eines Erziehungsberechtig-
     ten bzw. einer von den Erziehungsberechtigten zur Abholung beauf-
     tragten Person. Haben die Erziehungsberechtigten erklärt, dass das
     Kind alleine nach Hause gehen darf, endet die Aufsichtspflicht beim
     Verlassen der Einrichtung an der Grundstücksgrenze.

7. Datenschutz

7.1 Die Erhebung, Verarbeitung, Speicherung und Nutzung der Personen-
    bezogenen Daten erfolgt nach § 62 ff SGB VIII und ist nur im
    Rahmen des Datenschutzgesetztes zulässig. Die Personenberechtigten
    sind über ihre Rechte informiert. Ein Handzettel über die Erhebung
    unserer Daten wird den Eltern ausgehändigt und liegt der Anmelde
    mappe bei.

7.2 Die Personenbezogenen Daten des Kindes werden nur für Zwecke des
    Abschlusses und der vertragsmäßigen Durchführung und Abwicklung
    des Betreuungsvertrages erhoben, verarbeitet und genutzt. Personenbe-
    zogene Daten werden nicht an dritte weitergegeben. Die Daten werden
    nur so lange gespeichert, bis der Zweck erfüllt ist, zu dem sie erhoben

                                                                              KINDERGARTEN „RATZ-FATZ“
    wurden, oder bis ein Widerruf erfolgt ist.

                                                                                                           Ich gehe in den Kiga
7.3 Die Eltern verpflichten sich, Änderungen, insbesondere der Personen-
    fürsorge, der Anschrift und der Telefonnummer umgehend mitzu-
    teilen.

7.4 Das Kind darf in unserer Einrichtung fotografiert und gefilmt werden.
    Die gemachten Fotos/Filme dürfen im Rahmen der Öffentlichkeitsar-
    beit der Einrichtung wie zur Gestaltung der Konzeption, als auch Zei-
    tungsartikeln verwendet werden.

7.5 Die Einrichtung erstellt Portfolios von Bildungsprozessen des Kinds,
    die auch in Form eines Bildes festgehalten werden. Hierauf können
    auch andere Kinder der Einrichtung zu sehen sein.

7.6 Die Einrichtung weist darauf hin das keine Haftung für Bild– oder
    Filmmaterial das an öffentlichen Veranstaltungen entsteht, übernom-
    men wird. Wir haben keinen Einfluss darauf, was andere Personen
    evtl. eigenständig aufgenommen haben. Sollten Sie dies nicht wün-
    schen, bitten wir Sie darum von diesen Veranstaltungen abzusehen
    und Ihr Kind nicht zur Teilnahme anzumelden.

7.7 Die Private Telefonnummer des Kindes, darf aus Notfallzwecken an
    alle Eltern weitergegeben werden.

7.8 Die Eltern stellen ihrerseits sicher, dass selbst gefertigte oder ihnen
    überlassene Foto– und Videoaufnahmen aus dem Kiga mit anderen
    Kindern oder sonstigen Personen nicht ohne deren ausdrückliche Er-
    laubnis weitergegeben oder veröffentlicht werden.
                                                       9
Juli 2020                Unser Betreuungsvertrag

                                                    8. Verschiedenes

                                                    8.1 Die Erziehungsberechtigten sind damit einverstanden, dass das Kind an
                                                        gemeinsamen Kochaktivitäten teilnehmen und die Speisen
                                                        verzehren darf.
                                                        Sie sind weiterhin damit einverstanden, dass das Kind an Festen bzw.
                                                        beim gemeinsamen Frühstück von den Erziehern bzw. Eltern zubereite-
                                                        tes Essen verzehren darf.

                                                    8.2 Haben Eltern den Wunsch ein persönliches Gespräch mit den Erziehe-
                                                        rinnen zu führen, wird dafür ein Termin ausgemacht. Tür und Angelge-
                                                        spräche zur Bring- oder Abholzeit bringen Störungen in den Ablauf
                                                        unserer Einrichtung.

                                                    9. Inkrafttreten und Beendigung

                                                    9.1. Der Vertrag beginnt mit Aufnahme der Eingewöhnungszeit.

                                                    9.2. Der Vertrag endet mit der Einschulung des Kindes oder mit einer
                                                         schriftlichen Abmeldung.

                                                    9.3. Änderungen dieses Vertrages bleiben den Erzieherinnen und dem
KINDERGARTEN „RATZ-FATZ“

                                                         Träger jederzeit vorbehalten.
                             Ich gehe in den Kiga

                                                    Unterschrift Einrichtung

                                                    _______________________

                                                    Beim Anmeldegespräch unterschreiben Sie diesen Betreuungsvertrag in der
                                                    Einrichtung und stimmen damit unseren Aufnahmebedingungen zu!

                                                                           10
Vorgehen bei Personalausfällen „Notfallplan“                                                               Juli 2020

Voraussetzungen

Der Träger hat die Gesamtverantwortung für die fachlich – inhaltliche und or-
ganisatorische Ausgestaltung der Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungs-
angebote in der Kita.

Der Träger hat als Inhaber der Betriebserlaubnis einer Kita, für die Gewähr-
leistung des Kindeswohls und die Erfüllung der räumlichen, fachlichen, wirt-
schaftlichen und personellen Voraussetzungen für den Betrieb der Einrichtung
zu sorgen.

Wenn im Ernstfall Maßnahmen des Notfallplans durchgeführt werden müssen,
ist wenig Kapazität für Diskussionen vorhanden.
Ein Notfallplan soll greifen, sobald das Kindeswohl nicht mehr gewährleistet
ist oder die Aufsichtspflicht nicht mehr wahrgenommen werden kann.

Es kann jederzeit vorkommen, dass eine oder mehrere Fachkräfte unerwartet
ausfallen. Für die sichere Betreuung der uns anvertrauten Kinder ist jedoch
immer eine gewisse Anzahl an Fachkräften notwendig. Um dies jederzeit zu
gewährleisten wurde der folgende Notfallplan erstellt.

Bei der Erstellung eines Notfallplans sind folgende Grundlagen zu

                                                                                KINDERGARTEN „RATZ-FATZ“
berücksichtigen:

                                                                                                             Ich gehe in den Kiga
•     Bildungs- und Erziehungsauftrag (vgl. §22 SGB VIII)
•     Aufsichtspflicht (vgl. §§ 1631, 832 BGB und Infopapier der Unfallkasse
      RLP sowie die Regelungen des zuständigen Trägers für die Gewährleis-
      tung der Aufsichtspflicht)
•     Kindeswohl (vgl. §§ 45, 72 a SGB VIII) mit Meldepflicht (§ 47 SGB
      VIII)
•     Betriebserlaubnis / bewilligtem Personalschlüssel

    Das Landesjugendamt verweist auf die Handlungsleitlinien (115) der Bun-
                   desarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter
     „Handlungsleitlinien zur Umsetzung des Kinderschutzgesetztes im Ar-
         beitsfeld der betriebserlaubnispflichtigen Einrichtungen nach § 45
                  SGB VIII“, die in diesem Papier beachtet wurden.

Notwendiger Personalschlüssel in unserer Einrichtung bei voller Kinder-
zahl unter Berücksichtigung unserer Betriebserlaubnis

    2 Vollzeitkräfte
    2 Teilzeitkräfte
    1 Hauswirtschaftskraft

                                                   11
Juli 2020                Vorgehensweise bei Personalmangel

                                                                                     Prüfung
                                                    Egal ob eine oder mehrere Fachkräfte unerwartet ausfallen, folgende Punkte
                                                    sollten für den ersten Tag durch den/die Verantwortliche/n überprüft wer-
                                                    den:

                                                     - Können Teilzeitkräfte einspringen, ihren Dienst früher antreten oder
                                                       länger bleiben?
                                                     - Sind externe Fachkräfte bekannt, die man anfragen kann?
                                                     -Können Kinder von nicht berufstätigen Elternteilen wieder mit nach
                                                      Hause genommen/abgeholt werden?

                                                    Wenn bereits zu viele Kinder in der Einrichtung sind und auch nicht wieder
                                                    abgeholt werden können ist es zumindest am ersten Tag des Notbehelf auch
                                                    möglich Nicht-Fachkräfte (z.B. Elternteile) zur Unterstützung einzusetzen.
                                                    Ab dem zweiten Tag muss wieder eine ordnungsgemäße Betreuung der Kin-
                                                    der stattfinden. Dies bedeutet:

                                                    •    Nicht berufstätige Elternteile lassen ihre Kinder freiwillig zuhause
                                                    •    Die betroffene Gruppe wird in ihrer Platzzahl reduziert
                                                    •    Schließung der ganzen Einrichtung, wenn nicht mindestens eine Fach-
                                                         kraft und eine weitere geeignete Person (z.B. Auszubildende) in der
KINDERGARTEN „RATZ-FATZ“

                                                         Einrichtung sind.
                             Ich gehe in den Kiga

                                                    Bei allen Maßnahmen muss unbedingt darauf geachtet werden, dass die ge-
                                                    setzlichen Pausenzeiten eingehalten werden.
                                                    Für den Fall, dass eine Einrichtung unerwartet komplett geschlossen werden
                                                    muss, werden die Eltern über eine Notfallliste telefonisch informiert oder
                                                    während der Bringzeit von einem Teammitglied informiert. Die Notfallliste
                                                    bekommen alle Elternteile ausgehändigt.

                                                    Kurzfassung der Maßnahmen bei personellen Engpässen

                                                    Um eine gute pädagogische Betreuung der Kinder in unserer Kita zu ge-
                                                    währleisten, müssen in der Gestaltung des Dienstplanes/Arbeitsalltags auch
                                                    die „schwierigen“ Zeiten Beachtung finden.

                                                    Durch das Fehlen einer pädagogischen Fachkraft durch evtl.:

                                                               Urlaub
                                                               Fortbildung
                                                               Krankheit usw.

                                                    ergeben sich Engpässe in der Kontinuität der Tagesabläufe. Die Rituale, die
                                                    den Kindern Sicherheit und vertrauen geben, stehen in diesen Zeiten nur
                                                    vermindert zur Verfügung.
                                                    Das bedingt einige Konsequenzen die in er pädagogischen Arbeit mit den
                                                    Kindern Auswirkungen haben.

                                                                           12
Vorgehensweise bei Personalmangel                                                                         Juli 2020

Diese sind unter anderem:

•    Minderung / Wegfall von Teilen des pädagogischen Angebotes (z.B.
     Waldtag, Turnen etc.)
•    Aufbau von Überstunden einiger Mitarbeiter
•    Überstundenabbau in „kinderarmen“ Zeiten
•    für neuen Urlaub in dieser Zeit
•    Wegfall von Vorbereitungs- und Leitungszeiten
•    Evtl. Gruppenzusammenlegung
•    Wegfall von vielleicht schon gebuchten Fortbildungsveranstaltungen
•    Vertretungskräfte von außerhalb (wenn vorhanden)
•    Verschiebung von Pausen
•    Gruppenschließung bzw. Einrichtung einer Notgruppe

Vorgehensweise, wenn eine Fachkraft ausfällt und keine Praktikanten/
Auszubildenden zur Verfügung stehen

     Evtl. Kürzung von pädagogischen Angeboten, z.B. Waldtage, größere
     Projekte etc. Gruppenzusammenlegung der Nestgruppe und Stamm-
     gruppe.
     Hat keine weiteren Auswirkungen für die Eltern.

                                                                               KINDERGARTEN „RATZ-FATZ“

                                                                                                            Ich gehe in den Kiga
Vorgehensweise, wenn zwei Fachkräfte ausfallen

     Insofern eine eingearbeitete Praktikantin oder eine fachliche Aushilfs-
     kraft zur Verfügung steht kann die anwesende Fachkraft mit ihr ge-
     meinsam eine Notfallgruppe eröffnen. Diese kann von Kindern besucht
     werden deren Eltern keine Ausweichmöglichkeit und keine Betreuung
     für ihre Kinder greifen können. Sollte die Kinderanzahl höher sein als
     der Personalschlüssel in diesem Fall zulässt, kann für einen Tag ein
     Elternteil einspringen und die Betreuung mit gewährleisten. Die Ganz-
     tagsbetreuung fällt dann aus und der Kindergarten schließt um 12.00
     Uhr. Auch wenn an den folgenden Tagen keine Ausweichmöglichkeit
     für den Krankheitsausfall durch Fachkräfte gesichert werden kann,
     bleibt die Einrichtung geschlossen. Im besten Fall können die Kinder-
     zahlen verringert werden und die Notfallgruppe kann bestehen bleiben.

Vorgehensweise, wenn drei Fachkräfte ausfallen

     In diesem Fall würde keine Fachkraft zur Verfügung stehen und der
     Kindergarten muss geschlossen werden!

                                                   13
Juli 2020                Info vom Gesundheitsamt

                                                    Lebensmittel in öffentlichen Einrichtungen

                                                    Sicher wissen Sie, dass manche Lebensmittel unter bestimmten Einflüssen,
                                                    wie zum Beispiel bei hohen sommerlichen Temperaturen oder bei nicht
                                                    ausreichender Erhitzung, sich verändern und dadurch der Gesundheit des
                                                    Menschen Schaden zufügen können. Eine Süßspeise mit rohen Eiern z.B.
                                                    birgt die Gefahr, dass die verwendeten Eier mit Salmonellen infiziert wa-
                                                    ren und so eine Lebensmittelvergiftung auslösen. Gerade Kinder reagieren
                                                    auf verdorbene Lebensmittel besonders anfällig. Wir bitten Sie deshalb,
                                                    wenn Sie anlässlich von Feiern und Veranstaltungen zubereitete Speisen
                                                    mit in die Kita bringen, auf bestimmte Lebensmittel zu verzichten oder
                                                    gewisse Vorsichtsmaßnahmen einzuhalten. Wir haben die wichtigsten
                                                    Punkte für Sie auf diesem Blatt zusammengestellt, damit sich alle über Ih-
                                                    re mitgebrachten Kuchen, Süßspeisen, Salate und ähnliches freuen kön-
                                                    nen. Speisen und Lebensmittel, auf die Sie verzichten müssen ! Bitte brin-
                                                    gen Sie keine Speisen mit, die unter Verwendung von rohen Eiern zuberei-
                                                    tet wurden. Rohe Eier sind oft mit Salmonellen infiziert. Sind die Eier
                                                    nicht durcherhitzt oder durchgebacken, können sich schädliche Keime un-
                                                    gehindert vermehren und es besteht die Gefahr einer gesundheitlichen Be-
                                                    einträchtigung. Auf Speisen mit rohen Eiern müssen Sie deshalb unbedingt
                                                    verzichten. Dazu gehören:

                                                    •   alle Speisen, auch Salate, die mit selbsthergestellter Mayonnaise
KINDERGARTEN „RATZ-FATZ“

                                                        aus rohen Eiern verfeinert wurden
                             Ich gehe in den Kiga

                                                    •   Süßspeisen mit Eigelb oder Eischnee, z.B. Tiramisu
                                                    •   Sahnetorten
                                                    •   Kartoffelsalat mit rohem Ei
                                                    •   Kuchen und Torten, wenn die Füllung oder die Creme mit rohem Ei
                                                        hergestellt wurde
                                                    •   selbst hergestelltes Speiseeis

                                                    Verzichten Sie auf Mett und Tatar. Rohes Fleisch kann eben falls mit
                                                    Salmonellen belastet sein. In diesen Speisen vermehren sich Mikroorga-
                                                    nismen außergewöhnlich rasant. Mett und Tatar sind daher besonders ge-
                                                    fährlich. Wir bitten Sie deshalb, auf Speisen mit Mett und Tatar zu ver-
                                                    zichten. Rohmilch und Vorzugsmilch müssen abgekocht sein. In Roh-
                                                    oder Vorzugsmilch können sich Erreger befinden, die bei Kleinkindern zu
                                                    einer Infektion mit unter Umständen tödlichen Folge führen können. Ko-
                                                    chen Sie diese Milch daher unbedingt vorher ab. Bringen Sie nur Pro-
                                                    dukte mit, die ein ausreichendes Mindesthaltbarkeitsdatum besitzen.
                                                    Vielleicht sind die mitgebrachten Speisen für den späteren Verzehr be-
                                                    stimmt und lagern noch einige Zeit. Daher sollten Sie darauf achten, dass
                                                    ein ausreichendes Mindesthaltbarkeitsdatum auf der Ware angegeben ist.

                                                                            14
Infektionsschutzgesetz                                                                                 Juli 2020

 BITTE LESEN SIE SICH DIESES MERKBLATT SORGFÄLTIG
                        DURCH

         Belehrung für Eltern und sonstige Sorgeberechtigte
                        gem. §34 Abs. 5 S. 2

Infektionsschutzgesetz ( IfSG)
Wenn Ihr Kind eine ansteckende Erkrankung hat und dann die Schule
oder andere Gemeinschaftseinrichtungen (GE) besucht, in die es jetzt auf-
genommen werden soll, kann es andere Kinder, Lehrer, Erzieher oder Be-
treuer anstecken. Außerdem sind gerade Säuglinge und Kinder während
einer Infektionskrankheit abwehrgeschwächt und können sich dort noch
Folgeerkrankungen (mit Komplikationen) zuziehen.
Um dies zu verhindern, möchten wir Sie mit diesem Merkblatt über Ihre
Pflichten, Verhaltensweisen und das übliche Vorgehen unterrichten,
wie sie das Infektionsschutzgesetz vorsieht. In diesem Zusammenhang
sollten Sie wissen, dass Infektionskrankheiten in der Regel nichts mit
mangelnder Sauberkeit oder Unvorsichtigkeit zu tun haben. Deshalb bitten
wir Sie stets um Offenheit und vertrauensvolle Zusammenarbeit.
Das Gesetz bestimmt, dass Ihr Kind nicht in die Schule oder andere GE
gehen darf, wenn

1. es an einer schweren Infektion erkrankt ist, die durch geringe Erre-
    germengen verursacht wird. Dies sind nach der Vorschrift: Diphthe-

                                                                            KINDERGARTEN „RATZ-FATZ“
    rie, Cholera, Typhus, Tuberkulose und Durchfall durch EHEC-

                                                                                                         Ich gehe in den Kiga
    Bakterien. Alle diese Krankheiten kommen bei uns in der Regel nur
    als Einzelfälle vor (außerdem nennt das Gesetz noch virusbedingte
    hämorrhagische Fieber, Pest und Kinderlähmung. Es ist aber höchst
    unwahrscheinlich, dass diese Krankheitserreger in Deutschland über-
    tragen werden)
2. eine Infektionskrankheit vorliegt, die in Einzelfällen schwer und
    kompliziert verlaufen kann, dies sind Keuchhusten, Masern, Mumps,
    Scharlach, Windpocken, Hirnhautentzündung durch Hib-Bakterien,
    Meningokokken-Infektionen, Krätze, ansteckende Borkenflechte, He-
    patitis A und bakterielle Ruhr
3. ein Kopflausbefall vorliegt und die Behandlung noch nicht abge-
    schlossen ist
4. es vor Vollendung des 6. Lebensjahres an einer infektiösen Gastro-
   enteriti erkrankt ist oder ein entsprechender Verdacht besteht.
   Die Übertragungswege der aufgezählten Erkrankungen sind unter-
   schiedlich.
   Viele Durchfälle und Hepatitis A sind sogenannte Schmier-
   infektionen. Die Übertragung erfolgt durch mangelnde Händehygiene
   sowie durch verunreinigte Lebensmittel, nur selten durch Gegenstände
   (Handtücher, Möbel, Spielsachen). Tröpfchen- oder „fliegende“ In-
   fektionen sind z.B. Masern, Mumps, Windpocken und Keuchhusten.
   Durch Haar- ,Haut und Schleimhautkontakte werden Krätze, Läuse
   und ansteckende Borkenflechte übertragen.

                                                   15
Juli 2020
                                                    Infektionsschutzgesetz

                                                    Dies erklärt, dass in Gemeinschaftseinrichtungen (GE) besonders günstige
                                                    Bedingungen für eine Übertragung der genannten Krankheiten bestehen. Wir
                                                    bitten Sie also, bei ernsthaften Erkrankungen Ihres Kindes immer den Rat
                                                    Ihres Haus- oder Kinderarztes in Anspruch zu nehmen (z.B. bei hohem
                                                    Fieber, auffallender Müdigkeit, wiederholtem Erbrechen, Durchfällen länger
                                                    als einen Tag und anderen besorgniserregenden Symptomen).
                                                    Er wird Ihnen - bei entsprechendem Krankheitsverdacht oder wenn die Diag-
                                                    nose gestellt werden konnte - darüber Auskunft geben, ob Ihr Kind eine Er-
                                                    krankung hat, die einen Besuch der GE nach dem Infektionsschutzgesetz ver-
                                                    bietet. Muss ein Kind zu Hause bleiben oder sogar im Krankenhaus behandelt
                                                    werden, benachrichtigen Sie uns bitte unverzüglich und teilen Sie uns auch
                                                    die Diagnose mit, damit wir zusammen mit dem Gesundheitsamt alle not-
                                                    wendigen Maßnahmen ergreifen können, um einer Weiterverbreitung der In-
                                                    fektionskrankheit vorzubeugen.
                                                    Viele Infektionskrankheiten haben gemeinsam, dass eine Ansteckung schon
                                                    erfolgt, bevor typische Krankheitssymptome auftreten. Dies bedeutet, dass Ihr
                                                    Kind bereits Spielkameraden, Mitschüler oder Personal angesteckt haben
                                                    kann, wenn es mit den ersten Krankheitszeichen zu Hause bleiben muss. In
                                                    einem solchen Fall müssen wir die Eltern der übrigen Kinder anonym über
                                                    das Vorliegen einer ansteckenden Krankheit informieren.
                                                    Manchmal nehmen Kinder oder Erwachsene nur Erreger auf, ohne zu erkran-
                                                    ken. Auch werden in einigen Fällen Erreger nach durchgemachter Erkrankung
                                                    noch längere Zeit mit dem Stuhlgang ausgeschieden oder in Tröpfchen beim
                                                    Husten und durch die Ausatmungsluft übertragen. Dadurch besteht die Ge-
KINDERGARTEN „RATZ-FATZ“

                                                    fahr, dass sie Spielkameraden, Mitschüler oder das Personal anstecken. Im
                             Ich gehe in den Kiga

                                                    Infektionsschutzgesetz ist deshalb vorgesehen, dass die „Ausscheider“ von
                                                    Cholera-, Diphtherie-, EHEC-, Typhus-, Paratyphus- und Shigellenruhr- Bak-
                                                    terien nur mit Genehmigung und nach Belehrung des Gesundheitsamtes
                                                    wieder in eine GE gehen dürfen.

                                                    Auch wenn bei Ihnen zu Hause jemand an einer schweren oder hochanste-
                                                    ckenden Infektionskrankheit leidet, können weitere Mitglieder des Haushal-
                                                    tes diese Krankheitserreger schon aufgenommen haben und dann ausscheiden,
                                                    ohne selbst erkrankt zu sein. Auch in diesem Fall muss Ihr Kind zu Hause
                                                    bleiben.

                                                    Wann ein Besuchsverbot der Schule oder einer anderen GE für Ausscheider
                                                    oder ein möglicherweise infiziertes aber nicht erkranktes Kind besteht, kann
                                                    Ihnen Ihr behandelnder Arzt oder Ihr Gesundheitsamt mitteilen. Auch in die-
                                                    sen beiden genannten Fällen müssen Sie uns benachrichtigen.
                                                    Gegen Diphtherie, Masern, Mumps, (Röteln), Kinderlähmung, Typhus
                                                    und Hepatitis A stehen Schutzimpfungen zur Verfügung. Liegt dadurch ein
                                                    Schutz vor, kann das Gesundheitsamt in Einzelfällen das Besuchsverbot sofort
                                                    aufheben. Bitte bedenken Sie, dass ein optimaler Impfschutz jedem Einzelnen
                                                    sowie der Allgemeinheit dient.
                                                    Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Haus- oder
                                                    Kinderarzt oder an Ihr Gesundheitsamt. Auch wir helfen Ihnen gerne
                                                    weiter.

                                                                             16
Infektionsschutzgesetz                                                                                     Juli 2020

Erweiterung des Infektionsschutzgesetzes um die Krätze-Meldung bei
Einzelpersonen (§34 IFSG)

Im Juli 2017nwurde das Infektionsschutzgesetz um die Meldepflicht von
Krätze-Erkrankungen oder der Verdacht auf eine Erkrankung von
Einzelpersonen in einer Gemeinschaftseinrichtung erweitert.

Die Meldepflicht an das Gesundheitsamt obliegt ausschließlich der Leitung der
Gemeinschaftseinrichtung. Dabei sind krankheits– und personenbezogene
Angaben zu machen.

Der Arzt ist nicht Meldepflichtig.

Der Erkrankte darf die Einrichtung erst wieder betreten, bis nach ärztlichem
Urteil eine Weiterverbreitung nicht mehr zu befürchten ist.

Die Vorlage eines ärztlichen Attestes ist erforderlich.

Erkrankte oder Krankheitsverdächtige oder deren Sorgeberechtigten haben
unverzüglich der Einrichtung von der Erkrankung Mitteilung zu machen.
Die Leitung der Eirichtung hat jede Person, die dort neu betreut wird, oder
deren Sorgeberechtigten über deren Mitteilungspflicht zu informieren.

                                                                                KINDERGARTEN „RATZ-FATZ“

                                                                                                             Ich gehe in den Kiga

                                                   17
Juli 2020                Zeckeninformation

                                                                          Info: Unfallkasse Rheinland Pfalz

                                                                 Zecken lauern nicht nur im Gras
                                                            Umgang mit Zecken bei Kindern und Jugendlichen in
                                                                    Kindertagesstätten und Schulen

                                                    Hintergrund:

                                                    Mit steigenden Temperaturen in der Zeit von April bis Oktober ist das Ri-
                                                    siko von Zeckenstichen am größten.
                                                    Zecken lauern auf Grashalmen und im Unterholz auf Menschen und Tiere,
                                                    die sie im Vorbeigehen abstreifen.

                                                    Grundsätzlich ist die bei uns vorkommende Zecke nicht giftig. Jedoch sind
                                                    Zecken potenzielle Wirte für Bakterien und Viren, die bei Menschen ernst-
                                                    hafte Infektionskrankheiten hervorrufen können. Hierzu gehören neben
                                                    dem Frühsommer Meningoenzephalitis Virus (FSME-Virus) vor allem
                                                    Bakterien der Gattung „Borreliaburgdorferi“, die Lyme-Borreliose verur-
                                                    sachen können.
                                                    Eine Impfung gegen FSME ist dann zu empfehlen, wenn man als Wande-
                                                    rer oder Naturfreund in Risikogebieten unterwegs ist. In Deutschland sind
                                                    FSME Risikogebiete in Landkreisen von Bayern, Baden Württemberg,
                                                    Hessen und Thüringen ausgewiesen. In Rheinland Pfalz ist bisher der
KINDERGARTEN „RATZ-FATZ“

                                                    Landkreis Birkenfeld als FSME Risikogebiet betroffen.
                             Ich gehe in den Kiga

                                                    Genereller Schutz vor Zeckenstichen:

                                                    -      Bei Spaziergängen möglichst auf festen Wegen bleiben und Unter
                                                           holz, hohes Gras und Hautkontakt zu bodennahen Pflanzen meiden
                                                    -      Beim Aufenthalt in möglichen Zeckengebieten feste Schuhe
                                                           anziehen.
                                                    -      Auf helle Kleidung achten, die den Körper weitestgehend bedeckt.
                                                           Hierauf lassen sich die Zecken leichter auffinden.
                                                    -      Nach dem Aufenthalt in möglichen Zecken gebieten, vor allem bei
                                                           Kindern, den Körper sorgfältig nach Zecken absuchen.
                                                           Bevorzugte Saugstellen sind am Kopf und am Hals sowie unter den
                                                           Armen, zwischen den Beinen und in den Kniekehlen.

                                                                           18
Zeckeninformation                                                                                          Juli 2020

Empfehlungen der Unfallkasse Rheinland Pfalz:

Kinder und Jugendliche stehen während des Besuchs und bei allen Veranstal-
tungen der Kindertageseinrichtungen und Schulen unter Aufsicht und Betreu-
ung. Anstelle der Eltern müssen die Erzieherinnen und Erzieher bzw. Lehr-
kräfte als Verantwortliche handeln, wenn für die Kinder und Jugendlichen
eine Gefahr besteht.
Das gilt auch, wenn Sie bei einem Kind oder einem Jugendlichen eine Zecke
bemerken! Nach dem Entdecken sollte eine Zecke unbedingt unverzüglich
entfernt und nicht auf eine Zeckenentfernung nach dem Besuch der Kinderta-
geseinrichtung oder Schule durch die Eltern der Kinder bzw. Jugendlichen
gewartet werden.

Je schneller man eine Zecke entfernt, desto geringer ist die Gefahr einer In-
fektion! Die Übertragung der Borreliose Erreger erfolgt nach medizinischen
Erkenntnissen bereits in den ersten Stunden nach dem Stich und die Infekti-
onsgefahr steigt mit zunehmender Verweildauer der Zecken. Das Warten auf
einen Arzttermin erhöht hier eine vermeidbare Infektionswahrscheinlichkeit.
Was tun?
Auch Laien dürfen Zecken entfernen. Die Zecke sollte zwar schnellstmög-
lich, aber ruhig und besonnen entfernt werden. Wichtig ist bei der Entfer-
nung, dass der Zeckenleib nicht gequetscht wird, da sonst Krankheitserreger
in den Körper „ausgedrückt“ werden. Die Verantwortlichen der Kindertages-
einrichtungen und der Schulen sollten im Vorfeld mit den Erziehungsberech-

                                                                                KINDERGARTEN „RATZ-FATZ“
tigten die Verfahrensweise beim Zeckenbefall absprechen.

                                                                                                             Ich gehe in den Kiga
Informieren Sie die Erziehungsberechtigten in jedem Fall über das Entfernen
einer Zecke und die weiteren durchgeführten Maßnahmen. Diese sollten do-
kumentiert werden.

Haftung:

Die Erzieherinnen und Erzieher sowie die Lehrkräfte haften - auch bei un-
sachgemäßer Entfernung einer Zecke – nicht für Ansprüche der Kinder und
Jugendlichen oder für die Aufwendungen der Unfallkasse, wenn doch eine
Infektion auftritt. Ihre Haftung gegenüber den Kindern und Jugendlichen ist
wie in allen anderen Fällen beschränkt auf vorsätzliches Herbeiführen des
Unfalls bzw. der Infektion. Für Ansprüche der Unfallkasse haften sie wegen
der zu tragenden Aufwendungen nur bei grober Fahrlässigkeit, d.h. bei Nicht-
anstellen naheliegender Überlegungen. Da die Unfallkasse die Entfernung der
Zecken empfiehlt, wird sie solche Ansprüche nicht geltend machen können.

Darauf sollten Eltern achten:

Nach Zeckenstichen sollte man für mindestens eine Woche genau auf auftre-
tende Hautveränderungen an der Einstichstelle achten. Besonders wenn eine
kreisförmige Hautrötung auftritt sollte man einen Arzt bzw. eine Ärztin auf-
suchen. Eine Borreliose kann im
Frühstadium gut behandelt werden. Auch wenn in den Wochen nach einem
Zeckenstich gesundheitliche Probleme auftreten, sollte man seinen Arzt bzw.
seine Ärztin über den Zeckenstich informieren.

                                                    19
Juli 2020                Auf eine schöne Zeit!!!

                                                              Die Aufgabe der Umgebung ist nicht,
                                                              das Kind zu formen, sondern ihm zu
                                                                  erlauben, sich zu offenbaren.
                                                                              (Maria Montessori)

                                                    Impressum:                   Stand Juli 2020

                                                    Herausgeber:                 Kindergarten „Ratz-Fatz“

                                                    Träger:                      Ortsgemeinde Bellingen

                                                    Verantwortliche:             Kindergartenteam

                                                    Leitung:                     Sarah Pitton
KINDERGARTEN „RATZ-FATZ“

                                                    Stellvertretung:             Maria Wiencek
                             Ich gehe in den Kiga

                                                    Druck:                       www.druckhaus-rennerod.de
                                                                                 Hauptstraße 1c
                                                                                 56477 Rennerod

                                                                        Kontaktdaten Kindergarten:

                                                                                Kiga „Ratz-Fatz“
                                                                                 Schulstraße 7
                                                                                56459 Bellingen

                                                                                Tel.: 02663-5125
                                                                              Handy: 0157-37705443

                                                                       Homepage: www.kiga-ratzfatz.de

                                                                         Email: kiga.ratzfatz@web.de

                                                                         20
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