IG BCE-LANDESBEZIRK BAYERN - startup BILDUNG 2021
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Mainfranken
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Nordostbayern
Nürnberg
Kelheim-Zwiesel
Altötting
Augsburg
Burghausen
München
startup BILDUNG 2021
IG BCE-LANDESBEZIRK BAYERNVORWORT 3
Gewerk-
schaftssekretärin
Nathalie Frohwein
LIEBE KOLLEGINNEN, LIEBE KOLLEGEN,
ich freue mich, euch das neue JAV-Bildungsprogramm für 2021 präsentieren zu können. Die IG BCE und die BWS qualifizieren gemeinsam
seit vielen Jahren Hunderte junger Jugend- und Auszubildendenvertreter(innen) auf ihren Seminaren.
Als Jugend- und Auszubildendenvertreter(innen) habt ihr die Möglichkeit, die Interessen der Jugendlichen und Auszubildenden in
eurem Betrieb durchzusetzen und die Ausbildung aktiv mitzugestalten. Auf unseren Seminaren erhaltet ihr das dafür notwendige
Know-how. Die regelmäßige Weiterbildung der JAV ist ebenso euer Recht wie eure Pflicht. Nur dadurch könnt ihr eine wirksame
Interessenvertretung im Betrieb gestalten.
Unsere Seminare werden von regelmäßig qualifizierten und erfahrenen Teamer(inne)n vorbereitet und gestaltet. Neben dem
Erfahrungsschatz der Teamer(innen) profitiert ihr auf den Seminaren von einem Netzwerk aus anderen JAVis. Ihr habt die Möglichkeit,
euch dort über eure Erfahrungen im Betrieb auszutauschen und gegenseitig Tipps und Methoden weiterzugeben.
Egal ob frisch gewählt oder alter Hase im JAV-Gremium: Wir haben für euch alle etwas geplant. Die Starterseminare JAV 1–3 geben euch
eine gute Basisqualifizierung. Hier erfahrt ihr, was eure Rechte und Pflichten als frische Jugend- und Auszubildendenvertreter(innen)
sind, von wem ihr Unterstützung bekommt und wie verschiedene betriebliche und gewerkschaftliche Akteure miteinander zusammen-
spielen. Die JAV-Themenseminare legen den Fokus auf einige Spezialthemen, die euch in eurer Amtszeit begleiten werden.
Ich freue mich jetzt schon sehr darauf, euch bei unseren Seminaren begrüßen zu dürfen und mich mit euch über eure Erfahrungen
auszutauschen.
Viel Erfolg in eurer Amtszeit
Nathalie Frohwein
Gewerkschaftssekretärin4 IG BCE-LANDESBEZIRK BAYERN
IG BCE-LANDESBEZIRK
BAYERN
Der Landesbezirk Bayern vertritt die gewerkschaftlichen Interessen
von über 75.500 IG BCE-Mitgliedern gegenüber der bayerischen
Staatsregierung. Wir bringen unsere Positionen in die Medien sowie
in zahlreiche Gremien, politische Foren und Veranstaltungen ein:
vom DGB-Bezirksvorstand Bayern über die Vertretungsgremien der Sozial-
versicherungen bis hin zu industriepolitischen Initiativen. Zudem unterstützen
wir die Aktivitäten der Bezirke Altötting, Augsburg, Kelheim-Zwiesel,
Mainfranken, München, Nordostbayern sowie Nürnberg und koordinieren
die überbezirkliche Tarifarbeit. Die sieben Bezirke dienen euch als
mitgliedernahe Ansprechpartner. Sie unterstützen Vertrauensleute,
Betriebsrätinnen und Betriebsräte sowie Ortsgruppen und setzen
sich für deren Interessen kompetent und engagiert ein.IG BCE-LANDESBEZIRK BAYERN 5
KONTAKT IG BCE-BEZIRK ALTÖTTING
Robert-Koch-Straße 9
IG BCE-LANDESBEZIRK 84489 Burghausen
BAYERN Telefon: 08677 91626-0
Unterhachinger Straße 75 E-Mail: bezirk.altoetting@igbce.de
81737 München
Telefon: 089 514041-00
Fax: 089 514041-20
E-Mail: lb.bayern@igbce.de IG BCE-BEZIRK AUGSBURG
www.bayern.igbce.de Karlstraße 12
86150 Augsburg
BÜROZEITEN Telefon: 0821 34679-0
Montag bis Donnerstag: E-Mail: bezirk.augsburg@igbce.de
08:00 – 16:00 Uhr
Freitag:
08:00 – 14:00 Uhr
IG BCE-BEZIRK KELHEIM-ZWIESEL
Emil-Ott-Straße 22
93309 Kelheim
Telefon: 09441 7063-0
E-Mail: bezirk.kelheim@igbce.de
IG BCE-BEZIRK MÜNCHEN
Neumarkter Straße 22
81673 München
Telefon: 089 1202140-0
E-Mail: bezirk.muenchen@igbce.de
IG BCE-BEZIRK NÜRNBERG
Kornmarkt 5–7, 2. Stock
90402 Nürnberg
Telefon: 0911 20105-30
E-Mail: bezirk.nuernberg@igbce.de
IG BCE-BEZIRK NORDOSTBAYERN
Naabstraße 6
92637 Weiden
Telefon: 0961 48142-0
E-Mail: bezirk.nordostbayern@igbce.de
IG BCE-BEZIRK MAINFRANKEN
Goethestraße 1
97072 Würzburg
Telefon: 0931 329345-0
E-Mail: bezirk.mainfranken@igbce.de6 INHALT
Vorwort 3
DER IG BCE-LANDESBEZIRK BAYERN 4
SEMINARE FÜR JUGEND- UND AUSZUBILDENDENVERTRETER(INNEN) (JAV) AUF LANDESEBENE 8
STARTERSEMINARE JAV 1–3 – STARTKLAR FÜR DIE JAV-ARBEIT 8
IG BCE-LANDESBEZIRK BAYERN
q JAV 1 – JAV-Arbeit: Kennen – JAV-Arbeit – Kennen, anwenden, umsetzen – Modul 1 von 3 10
q JAV 2 – JAV-Arbeit: Anwenden – JAV-Arbeit – Kennen, anwenden, umsetzen – Modul 2 von 3 startup 14
BILDUNG
q JAV 3 – JAV-Arbeit: Umsetzen – JAV-Arbeit – Kennen, anwenden, umsetzen – Modul 3 von 3 16
SEMINARE FÜR JUGEND- UND AUSZUBILDENDENVERTRETER(INNEN) (JAV) AUF BUNDESEBENE 18
q Bin ich jetzt hier der Boss? – Meine Rolle als JAV-Vorsitzende(r) 20
q JAV-Rhetorik und Verhandlungsführung – Strategien für den erfolgreichen Einsatz von Mimik,
Gestik und Rhetorik 21
q Alles Recht oder was? – Arbeitsrecht für JAVis 22
q Die Novellierung des BBiG – Die wichtigsten Änderungen für JAVis 23
q Konfliktlösung in der JAV-Arbeit – Was ist dein Problem, Alter? 24
q Moderne Tools für die digitale Zusammenarbeit in der JAV – Digitale Möglichkeiten für JAV- und
Öffentlichkeitsarbeit gekonnt einsetzen 25
q Projektmanagement in der JAV-Arbeit – Strategische JAV-Arbeit gestalten 26
WEITERE INFORMATIONEN
q Feiertage und Ferien 2021/2022 28
q BWS Fachverlag 30
q Informationen zur Freistellung gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG 32
q Kosten 35
q BWS-Qualifizierungsreihen 36
q Anmeldung 38
q Impressum | Fotonachweis 39
Anmeldung: www.igbce-bws.de, anmeldung-bws@igbce.de, Hotline 0511 7631-3368
STARTERSEMINARE
JAV 1–3
STARTKLAR FÜR DIE JAV-ARBEIT
Um einen gelungenen Start als JAVi hinzulegen,
brauchst du das nötige Wissen und Know-how, auf
dessen Basis du sicher agieren und deine jungen
Kolleg(inn)en erfolgreich vertreten kannst. Die
Seminare JAV 1–3 machen dich fit für deinen
Start als Jugend- und Auszubildendenvertreter(in)
und vermitteln dir die Grundlagen, die du für
deine Arbeit benötigst. Hier lernst du nicht nur
deine Rechte und Pflichten als JAVi kennen,
sondern erfährst auch, welche Gestaltungsmög-
lichkeiten das Arbeitsrecht der JAV eröffnet, zum
Beispiel wenn es darum geht, für eine möglichst
gute Ausbildung im Betrieb zu sorgen und die
Übernahmechancen der Azubis zu erhöhen. Aber
auch die effektive Organisation der JAV-Arbeit und
eine wirkungsvolle Öffentlichkeitsarbeit stehen auf
dem Trainingsplan. Darüber hinaus bieten dir unsere
Seminare die Gelegenheit, deine eigenen Ideen zu ent-
wickeln und dich mit anderen JAVis auszutauschen. Mit all
dem bist du startklar für eine erfolgreiche JAV-Arbeit!SEMINARE FÜR JUGEND- UND AUSZUBILDENDENVERTRETER(INNEN) (JAV) 9
startup
BILDUNG
Auf den nächsten Seiten findest
du die Seminarinhalte und
ausführliche Informationen zu
unseren Seminaren JAV 1–3.10 IG BCE-LANDESBEZIRK BAYERN – SEMINARE FÜR JUGEND- UND AUSZUBILDENDENVERTRETER(INNEN) (JAV)
JAV 1 – JAV-Arbeit: Kennen
JAV-Arbeit – Kennen, anwenden, umsetzen – Modul 1 von 3
Du hast dir als Mitglied der JAV viel vorgenommen und willst etwas im Betrieb bewegen? Du möchtest die Auszubildenden best-
möglich vertreten und deine Ideen in den verschiedenen Gremien einbringen? Und natürlich willst du dabei sicher und souverän
auftreten? Dann stell deine JAV-Arbeit von Anfang an auf eine solide Basis. Dieses Seminar vermittelt dir die Grundlagen, die du
für eine erfolgreiche Jugend- und Auszubildendenvertretung brauchst, und ist gerade für die JAVis wichtig, die erst seit Kurzem
dabei sind. Es führt dich in die Rechte, Pflichten und Aufgaben der JAV ein und du lernst die rechtlichen Rahmenbedingungen
der JAV-Arbeit kennen. Zudem erfährst du, wie die Zusammenarbeit innerhalb der JAV, aber auch mit anderen betrieblichen
Gremien wie dem Betriebsrat am besten funktioniert.
q Die betriebliche Interessenvertretung Ai
• Die heutige Bedeutung der betrieblichen Interessenvertretung
• Entwicklung der betrieblichen Mitbestimmung und ihrer • JAV-Tasche
Rahmenbedingungen in Deutschland • BWS-Hefter
• Grundwerte der betrieblichen Interessenvertretung • Federmappe mit BWS-Bleistift,
Radiergummi, Spitzer und Lineal
• BWS-Schreibblock
q Die Arbeit in der JAV
• BWS-USB-Stick
• Grundlagen der Zusammenarbeit und Kommunikation im
• BWS-Kugelschreiber
JAV-Gremium • BWS-Textmarker
• Umgang mit verschiedenen Methoden und Medien zur • BWS-Haftnotizen
Darstellung und Zusammenarbeit • Prof. Karl Fitting u. a.:
• Grundlagen zur Erarbeitung von Informationen Betriebsverfassungsgesetz mit
Wahlordnung, Handkommentar
q Rechtliche Grundlagen • Dr. Michael Kittner:
• Aufbau und Zusammenwirken verschiedener Bestandteile Arbeits- und Sozialordnung –
unserer Arbeitsrechtsnorm Gesetze/Verordnungen,
• Einführung ins Recht Einleitungen, Checklisten/
Übersichten, Rechtsprechung
• Gesetzliche Grundlagen der JAV-Arbeit aus dem
• Broschüre:
Betriebsverfassungsgesetz
Berufsbildungsgesetz.
• Gesetzliche Gestaltungsmöglichkeiten durch das Ein Upgrade
Zusammenwirken von JAV und BR
• Grundlagen: Aufbau und Struktur von Betriebsvereinbarungen
• Individualrechtliche Bestimmungen aus dem Der Besuch dieses
Betriebsverfassungsgesetz Starterseminars ist
• Eigene Rolle als Mitglied der JAV in der Interessenvertretung Voraussetzung für die Teil-
nahme an weiterführenden
q Zusammenarbeit mit anderen Akteuren JAV-Seminaren auf Landesebene
• Grundlegende Darstellung des besonderen Zusammenspiels und Bundes-JAV-Seminaren.
unterschiedlicher Beteiligter in der Interessenvertretung
• Bedeutung und Nutzen verschiedener Netzwerke zur
Interessenvertretung
• Zusammenarbeit der betrieblichen Akteure fördern
Qualifizierung
zahlt sich aus! Jetzt die
q Qualifizierung als Instrument einer starken Seminare JAV 1–3 zusammen
Interessenvertretung buchen und 50,00 € pro
• Planung, Organisation und Durchführung verschiedener Starterseminar sparen
Formate zur Zusammenarbeit mit und Information von (siehe Seite 13)!
Auszubildenden
Anmeldung: www.igbce-bws.de, anmeldung-bws@igbce.de, Hotline 0511 7631-336AUSSTATTUNG JAV-1-STARTERSEMINAR 11
JAV 1
startup
BILDUNG
ALLES
INKLUSIVE !
Mit der Grundausstattung
des JAV-1-Starterseminars
bist du bestens gerüstet für eine
erfolgreiche Seminarteilnahme
und die tägliche JAV-Arbeit.
UNGSGESETZ
BERUFSBILD
EIN
UPGRADE
Das verändert sich 2020.
Eine Übersicht12 IG BCE-LANDESBEZIRK BAYERN – TERMINE JAV-1-STARTERSEMINAR
JAV 1 – JAV-Arbeit: Kennen startup
JAV-Arbeit – Kennen, anwenden, umsetzen – Modul 1 von 3 BILDUNG
Dauer 5 Tage Ende Seminarort rkosten* eminarnummer
von bis Beginn Ende Seminarort Seminarkosten UV* Seminarnummer
17.01. 22.01.21 17:30 Uhr 14:00 Uhr Hotel Schönblick, Neumarkt 1.198,00 € 523,00 € BWS-900-290101-21
07.02. 12.02.21 17:30 Uhr 14:00 Uhr Hotel Schönblick, Neumarkt 1.198,00 € 523,00 € BWS-900-290102-21
21.02. 26.02.21 17:30 Uhr 14:00 Uhr Hotel Schönblick, Neumarkt 1.198,00 € 523,00 € BWS-900-290103-21
14.03. 19.03.21 17:30 Uhr 14:00 Uhr Hotel Schönblick, Neumarkt 1.198,00 € 523,00 € BWS-900-290104-21
21.03. 26.03.21 17:30 Uhr 14:00 Uhr Hotel Schönblick, Neumarkt 1.198,00 € 523,00 € BWS-900-290105-21
02.05. 07.05.21 17:30 Uhr 14:00 Uhr Hotel Schönblick, Neumarkt 1.198,00 € 523,00 € BWS-900-290106-21
01.08. 06.08.21 17:30 Uhr 14:00 Uhr Hotel Schönblick, Neumarkt 1.198,00 € 523,00 € BWS-900-290107-21
08.08. 13.08.21 17:30 Uhr 14:00 Uhr Hotel Schönblick, Neumarkt 1.198,00 € 523,00 € BWS-900-290108-21
22.08. 27.08.21 17:30 Uhr 14:00 Uhr Hotel Schönblick, Neumarkt 1.198,00 € 523,00 € BWS-900-290109-21
05.09. 10.09.21 17:30 Uhr 14:00 Uhr Hotel Schönblick, Neumarkt 1.198,00 € 523,00 € BWS-900-290110-21
26.09. 01.10.21 17:30 Uhr 14:00 Uhr Hotel Schönblick, Neumarkt 1.198,00 € 523,00 € BWS-900-290111-21
28.11. 03.12.21 17:30 Uhr 14:00 Uhr Hotel Schönblick, Neumarkt 1.198,00 € 523,00 € BWS-900-290112-21
q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG *Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzlicher MwSt.
Anmeldung: www.igbce-bws.de, anmeldung-bws@igbce.de, Hotline 0511 7631-33613
QUALIFIZIERUNG
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Melde dich bei den JAV-Starterseminaren an und erhalte
eine Ermäßigung von 50,00 € pro Seminar. Die Ermäßigung
gilt bereits ab einem Teilnehmer. Grundvoraussetzung ist,
dass alle JAV-Starterseminare zusammen gebucht
werden. Der Rabatt wird ausschließlich auf
die Seminare JAV 1–3 gewährt.
GESAMTNACHLASS:
1 Teilnehmer 150,00 €
2 Teilnehmer 300,00 €
3 Teilnehmer 450,00 €14 IG BCE-LANDESBEZIRK BAYERN – SEMINARE FÜR JUGEND- UND AUSZUBILDENDENVERTRETER(INNEN) (JAV)
JAV 2 – JAV-Arbeit: Anwenden
JAV-Arbeit – Kennen, anwenden, umsetzen – Modul 2 von 3
Zu den wichtigsten Aufgaben der Jugend- und Auszubildendenvertretung gehört es, dazu beizutragen, dass die Qualität der
beruflichen Ausbildung im Betrieb möglichst hoch ist und dass möglichst viele junge Menschen nach ihrer Ausbildung im Betrieb
übernommen werden. Dieses Seminar hilft dir dabei, dieser Aufgabe gerecht zu werden. Es zeigt auf, wie sich die Qualität der
Berufsausbildung in den verschiedenen Berufsbildern beurteilen und verbessern lässt. Du lernst die rechtlichen Grundlagen rund
um das Thema Ausbildung kennen und erfährst, welche Gestaltungsspielräume die verschiedenen Gesetze der JAV eröffnen.
q Rechtliche Grundlagen Ai
• Gestaltung der betrieblichen Ausbildung durch
die Mitbestimmungsmöglichkeiten des Betriebs- • BWS-Hefter
verfassungsgesetzes (BetrVG) • BWS-Schreibblock
• Grundlagen des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG) • BWS-USB-Stick
• Grundlagen des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) • BWS-Kugelschreiber
• BWS-Bleistift
q Berufsbildung • BWS-Textmarker
• BWS-Haftnotizen
• Berufliche Bildung als Schwerpunkt der JAV-Arbeit
• Thomas Lakies, Annette Malottke:
• Umgang mit Berufsbildern im Betrieb
BBiG – Berufsbildungsgesetz –
• Berufsbildungspolitische Gestaltungsmöglichkeiten Kommentar für die Praxis
• Betriebliche Akteure und Beteiligte bei der • Thomas Lakies:
Berufsbildung im Betrieb Jugendarbeitsschutzgesetz,
• Strukturen und Aufbau der Berufsbildung in Basiskommentar
Deutschland • Broschüre:
Berufsbildungsgesetz.
q Die Arbeit der JAV Ein Upgrade
• Relevante Tarifverträge und Verordnungen für die JAV-Arbeit
• Vertiefend: Bedeutung von Betriebsvereinbarungen als
Instrument der betrieblichen Interessenvertretung Voraussetzung für
• Entwicklung von Zielen in der JAV-Arbeit die Teilnahme ist der
• Konfliktlösungsstrategien für die JAV-Arbeit vorherige Besuch des
• Einbindung von neuen Auszubildenden in die JAV-1-Starterseminars.
JAV-Arbeit
• Bildungsbedarfe für die JAV-Arbeit und eigene
Bildungsplanung
Qualifizierung
zahlt sich aus! Jetzt die
Seminare JAV 1–3 zusammen
buchen und 50,00 € pro
Starterseminar sparen
(siehe Seite 13)!
Dauer 5 Tage Ende Seminarort rkosten* eminarnummer
von bis Beginn Ende Seminarort Seminarkosten UV* Seminarnummer
21.03. 26.03.21 17:30 Uhr 14:00 Uhr Hotel Schönblick, Neumarkt 1.198,00 € 523,00 € BWS-900-290201-21
01.08. 06.08.21 17:30 Uhr 14:00 Uhr Hotel Schönblick, Neumarkt 1.198,00 € 523,00 € BWS-900-290202-21
05.09. 10.09.21 17:30 Uhr 14:00 Uhr Hotel Schönblick, Neumarkt 1.198,00 € 523,00 € BWS-900-290203-21
12.09. 17.09.21 17:30 Uhr 14:00 Uhr Hotel Schönblick, Neumarkt 1.198,00 € 523,00 € BWS-900-290204-21
28.11. 03.12.21 17:30 Uhr 14:00 Uhr Hotel Schönblick, Neumarkt 1.198,00 € 523,00 € BWS-900-290205-21
q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG *Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzlicher MwSt.
Anmeldung: www.igbce-bws.de, anmeldung-bws@igbce.de, Hotline 0511 7631-336AUSSTATTUNG JAV-2-STARTERSEMINAR 15
JAV 2
startup
BILDUNG
UNGSGESETZ
BERUFSBILD
EIN
UPGRADE
Das verändert sich 2020.
Eine Übersicht
ALLES
INKLUSIVE !16 IG BCE-LANDESBEZIRK BAYERN – SEMINARE FÜR JUGEND- UND AUSZUBILDENDENVERTRETER(INNEN) (JAV)
JAV 3 – JAV-Arbeit: Umsetzen
JAV-Arbeit – Kennen, anwenden, umsetzen – Modul 3 von 3
Projekte initiieren, vorbereiten, durchführen, auswerten und kommunizieren – das will gelernt sein. Genauso wie eine effektive
Organisation der Jugend- und Auszubildendenvertretung, eine gute Zusammenarbeit im Team und eine erfolgreiche Öffentlich-
keitsarbeit im Betrieb. Mit all diesen Themen beschäftigt sich dieses Seminar. Du lernst, wie sich Projekte planen und umsetzen
lassen, und bekommst dabei auch die Grundlagen der Verhandlungstechnik vermittelt. Über das Projektmanagement hinaus
beschäftigen wir uns in diesem Seminar aber auch mit aktuellen Entwicklungen bei der Berufsbildung wie beispielsweise der
Digitalisierung in der Ausbildung.
q Arbeiten in Projekten Ai
• Strategien zur Umsetzung von Projekten
• Grundlagen zum Thema Verhandlungstechnik • BWS-Hefter
• BWS-Marker-Set
• Projektplanung zur Verbesserung der Ausbildungsqualität im
• BWS-Schreibblock
Betrieb
• BWS-USB-Stick
• BWS-Kugelschreiber
q Öffentlichkeitsarbeit im Betrieb • BWS-Bleistift
• BWS-Textmarker
q JAV-Arbeit • BWS-Haftnotizen
• Gesetzliche Rahmenbedingungen zur strategischen JAV-Arbeit • Holger Timinger:
• Rechtliche Grundlagen zum Umgang mit digitaler Modernes Projektmanagement
Kommunikation in der JAV-Arbeit • Andrea Lotsch, Michael Rasch,
• Nachhaltige JAV-Arbeit im Kontext des Wissenstransfers Martin Rzeppa:
innerhalb der JAV Mitmacher finden. Durch
Öffentlichkeit begeistern
• Umgang mit Informationen und deren Bewertung
• Broschüre:
• Weitere Beteiligungsmöglichkeiten in der betrieblichen
Berufsbildungsgesetz.
Interessenvertretung Ein Upgrade
q Berufsbildung
• Aktuelle Entwicklungen in der Berufsbildung Voraussetzung für
• Gute Ausbildung als Zielvorstellung die Teilnahme ist der
• Digitalisierung in der Ausbildung vorherige Besuch des
• Neue Herausforderungen für die berufliche Bildung JAV-2-Starterseminars.
q Strukturen, Institutionen und Zusammenwirken von
Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden
Qualifizierung
zahlt sich aus! Jetzt die
Seminare JAV 1–3 zusammen
buchen und 50,00 € pro
Starterseminar sparen
(siehe Seite 13)!
Dauer 5 Tage Ende Seminarort rkosten* eminarnummer
von bis Beginn Ende Seminarort Seminarkosten UV* Seminarnummer
29.08. 03.09.21 17:30 Uhr 14:00 Uhr Hotel Schönblick, Neumarkt 1.198,00 € 523,00 € BWS-900-290301-21
05.12. 10.12.21 17:30 Uhr 14:00 Uhr Hotel Schönblick, Neumarkt 1.198,00 € 523,00 € BWS-900-290302-21
q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG *Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzlicher MwSt.
Anmeldung: www.igbce-bws.de, anmeldung-bws@igbce.de, Hotline 0511 7631-336AUSSTATTUNG JAV-3-STARTERSEMINAR 17
JAV 3
startup
BILDUNG
HOLGER TIMINGER
MODERNES
PROJEKTMANAGEMENT
UNGSGESE TZ
BERUFSBILD
Mit traditionellem, agilem und hybridem Vorgehen zum Erfolg
EIN
UPGRADE
Das verändert sich 2020.
Eine Übersicht
ALLES
INKLUSIVE !18
JAV-SEMINARE AUF
BUNDESEBENE
SOLIDE BASIS FÜR EINE ERFOLGREICHE JAV
Welche Rechte und Pflichten hast du in der JAV? Wie sind die JAV
und die Arbeitsabläufe überhaupt organisiert? Welche Beteili-
gungsrechte bestehen? Und wie lässt sich die Zusammenarbeit
mit dem Betriebsrat gestalten? Damit du deine wichtige
Aufgabe als JAVi auf ein starkes Fundament stellen
kannst, haben wir für dich ein interessantes Seminar-
programm aufgelegt. Praxisnähe und viele Tipps sind
dabei selbstverständlich.
ZUM EINSTEIGEN UND
AUFFRISCHEN: WISSEN, DAS
DIE JAV NOCH BESSER MACHT
Aktiv in der JAV sein – das heißt, sich als
professionelle Vertretung für die Anliegen der
Auszubildenden und Jugendlichen im Betrieb
einzusetzen. Damit das von Anfang an richtig
gut gelingt, bieten wir von der Jugend für die
Jugend verschiedene Seminare an – und verbinden
dabei Theorie und Praxis. Das gemeinsame Lernen
erleichtern wir dir: Unsere Teamer(innen) sind
nicht nur Spezialisten auf ihrem Gebiet, sondern
wissen genau, was dir wichtig ist. Sie beantworten
deine Fragen und geben dir Tipps zu weiterführenden
Informationen und Seminaren. Du lernst in kleinen
Gruppen und vertiefst dein Wissen mit verschiedenen
Übungen und Rollenspielen. Denn ein richtig gutes
Seminar lebt vom Miteinander – und nicht nur vom
Zuhören.SEMINARE FÜR JUGEND- UND AUSZUBILDENDENVERTRETER(INNEN) (JAV) AUF BUNDESEBENE 19
20 SEMINARE FÜR JUGEND- UND AUSZUBILDENDENVERTRETER(INNEN) (JAV) AUF BUNDESEBENE
Bin ich jetzt hier der Boss?
Meine Rolle als JAV-Vorsitzende(r)
Jetzt habe ich den Vorsitz! Aber was ist damit verbunden? Wie motiviere und führe ich die JAV erfolgreich? Was habe ich
alles zu tun? Bei meinem Vorgänger sah das alles so einfach aus?! Wie tickt mein JAV-Gremium und wie kann ich innerhalb
des Gremiums Probleme lösen? Auf welche Weise kann ich mit meinem Team neue Ideen erfolgreich umsetzen?
Hier geben wir dir praxisnahe Antworten. Es gehört jetzt zu deinen Aufgaben, die Arbeit im Gremium zu planen, Aufgaben
sinnvoll zu verteilen, Sitzungen vorzubereiten und zu leiten sowie selbst mit gutem Beispiel voranzugehen. Und genau dafür
möchten wir dich mit diesem Seminar fit machen!
q Besondere Aufgabenfelder und Funktionen eines/einer
JAV-Vorsitzenden
q Führen, Leiten und Motivation von Gruppen Voraussetzung für
die Teilnahme ist der
q Geschäftsführung der JAV vorherige Besuch des
JAV-1-Starterseminars.
q Grundlagen der Projektarbeit und des
Projektmanagements
Dauer 5 Tage Ende Seminarort rkosten* eminarnummer
von bis Beginn Ende Seminarort Seminarkosten UV* Seminarnummer
03.01. 08.01.21 18:00 Uhr 12:45 Uhr Kagel-Möllenhorst 1.070,00 € 704,00 € BWS-025-900101-21
q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG *Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzlicher MwSt.
Anmeldung: www.igbce-bws.de, anmeldung-bws@igbce.de, Hotline 0511 7631-336SEMINARE FÜR JUGEND- UND AUSZUBILDENDENVERTRETER(INNEN) (JAV) AUF BUNDESEBENE 21
JAV-Rhetorik und Verhandlungsführung
Strategien für den erfolgreichen Einsatz von Mimik, Gestik und Rhetorik
Überall, wo Menschen zusammen arbeiten und Themen diskutiert werden, ist es wichtig, sicher und konstruktiv zu argumentieren –
egal ob im Ausbildungsbetrieb über Ausbildungsinhalte und Ausbildungsbedingungen der Lehrjahre, mit den Ausbilder(inne)n
oder im JAV-Gremium. Vor allem aber in deiner Funktion als Interessenvertreter(in) wirst du früher oder später mit Verhandlungen
in Berührung kommen. Dann sind Fingerspitzengefühl und Argumentationstechnik gefragt.
In diesem Seminar lernst du, wie eine Rede entsteht und gehalten wird, wie du deine Argumente wirkungsvoll dem Gegenüber
präsentieren kannst und wie Diskussionen für alle positiv ausgehen. Darüber hinaus trainieren wir Techniken zur konstruktiven
Gesprächs- und Verhandlungsführung.
q Verhandlungsführung
q Halten einer Rede Voraussetzung für
die Teilnahme ist der
q Strategiebildung anhand betrieblicher Situationen vorherige Besuch des
JAV-1-Starterseminars.
Dauer 5 Tage Ende Seminarort rkosten* eminarnummer
von bis Beginn Ende Seminarort Seminarkosten UV* Seminarnummer
02.05. 07.05.21 18:00 Uhr 12:45 Uhr Kagel-Möllenhorst 1.240,00 € 704,00 € BWS-025-900201-21
q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG *Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzlicher MwSt.
Anmeldung: www.igbce-bws.de, anmeldung-bws@igbce.de, Hotline 0511 7631-33622 SEMINARE FÜR JUGEND- UND AUSZUBILDENDENVERTRETER(INNEN) (JAV) AUF BUNDESEBENE
Alles Recht oder was?
Arbeitsrecht für JAVis
Du hast bereits das Seminar „JAV 1 – JAV-Arbeit: Kennen – JAV-Arbeit – Kennen, anwenden, umsetzen – Modul 1 von 3“ belegt
und möchtest dein Wissen über die gesetzlichen Einfluss- und Gestaltungsmöglichkeiten der JAV vertiefen? Außerdem willst
du dein arbeitsrechtliches Wissen ausweiten?
Dann bist du in diesem Seminar genau richtig! Es gibt dir einen Überblick über die aktuellste Rechtsprechung und über alle für
die JAV relevanten Gesetze. Außerdem werden wir uns mit einem Arbeitsrichter unterhalten, eine Gerichtsverhandlung besuchen
und Recht erlebbar machen.
q Aktuelle Rechtsprechung für Jugend- und
Auszubildendenvertretungen
q Grundlagen des Kündigungsschutzes
1.
Holger Perschke
q Fallbearbeitung JAV Rechtsprechungsübersicht Teil 1:
Rechte und Pflichten im
q Arbeitsgerichtliche Praxis Berufsausbildungsverhältnis
2. Holger Perschke
q Betriebspolitische Umsetzung und Handlungsfähigkeit JAV Rechtsprechungsübersicht Teil 2:
Rechte und Pflichten der Jugend-
und Auszubildendenvertretung
Voraussetzung für
die Teilnahme ist der
vorherige Besuch des
JAV-1-Starterseminars.
Dauer 5 Tage Ende Seminarort rkosten* eminarnummer
von bis Beginn Ende Seminarort Seminarkosten UV* Seminarnummer
19.09. 24.09.21 18:00 Uhr 12:45 Uhr Kagel-Möllenhorst 1.289,00 € 704,00 € BWS-025-910201-21
q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG *Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzlicher MwSt.
Anmeldung: www.igbce-bws.de, anmeldung-bws@igbce.de, Hotline 0511 7631-336SEMINARE FÜR JUGEND- UND AUSZUBILDENDENVERTRETER(INNEN) (JAV) AUF BUNDESEBENE 23
Die Novellierung des BBiG
Die wichtigsten Änderungen für JAVis
Anfang des Jahres 2020 ist die Novellierung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) in Kraft getreten. Die Änderungen betreffen die
Mindestausbildungsvergütung, die Freistellung vor der Prüfung und, und, und. Aber was bringt euch das, wenn ihr nicht wisst,
wo es steht?
Was sich genau getan hat, welche Änderungen nun in eurem Betrieb gelten und welche Auswirkungen das auf die Ausbildung
und die Arbeit als JAVi hat, wollen wir euch in diesem Seminar näherbringen. Es soll euch einen Überblick verschaffen und euch
auf den aktuellen Stand bringen.
q Geschichtliche Hintergründe der BBiG-Novellierung
q Neuordnung des BBiG
Thomas Lakies
q Änderungen und neue Paragrafen Berufsbildungsgesetz –
Basiskommentar zum BBiG.
q Einzelne Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise mit dem Mit Reform des BBiG
BBiG in einen Zusammenhang bringen
Voraussetzung für
die Teilnahme ist der
vorherige Besuch des
JAV-1-Starterseminars.
Dauer 3 Tage Ende Seminarort rkosten* eminarnummer
von bis Beginn Ende Seminarort Seminarkosten UV* Seminarnummer
31.01. 03.02.21 18:00 Uhr 12:45 Uhr Kagel-Möllenhorst 813,00 € 423,00 € BWS-025-910401-21
q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG *Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzlicher MwSt.
Anmeldung: www.igbce-bws.de, anmeldung-bws@igbce.de, Hotline 0511 7631-33624 SEMINARE FÜR JUGEND- UND AUSZUBILDENDENVERTRETER(INNEN) (JAV) AUF BUNDESEBENE
Konfliktlösung in der JAV-Arbeit
Was ist dein Problem, Alter?
Wo Menschen zusammen sind oder zusammen arbeiten, können Konflikte entstehen – sei es im Ausbildungsbetrieb, im
JAV-Gremium oder in Familie und Partnerschaft. Aber besonders in deiner Funktion als Interessenvertreter(in) wirst du über
kurz oder lang mit Konfliktsituationen konfrontiert sein. Da heißt es, mit Fingerspitzengefühl vorzugehen und ein souveränes
Konfliktmanagement einzusetzen.
In diesem Seminar lernst du, wie Konflikte überhaupt entstehen, wie effektives Konfliktmanagement funktioniert und wie Konflikte
für alle positiv ausgehen können. Du trainierst Techniken zur konstruktiven Gesprächsführung und lösungsorientiertes Verhalten in
schwierigen Situationen.
q Konfliktarten und konstruktive Lösungen
q Schwierige Gesprächssituationen
Voraussetzung für
q Gesprächstechniken die Teilnahme ist der
vorherige Besuch des
JAV-1-Starterseminars.
q Kommunikationsmodelle, Körpersprache und Selbst- und
Fremdbild
q Feedback geben und empfangen
Dauer 5 Tage Ende Seminarort rkosten* eminarnummer
von bis Beginn Ende Seminarort Seminarkosten UV* Seminarnummer
20.06. 25.06.21 18:00 Uhr 12:45 Uhr Kagel-Möllenhorst 1.111,00 € 704,00 € BWS-025-910501-21
q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG *Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzlicher MwSt.
Anmeldung: www.igbce-bws.de, anmeldung-bws@igbce.de, Hotline 0511 7631-336SEMINARE FÜR JUGEND- UND AUSZUBILDENDENVERTRETER(INNEN) (JAV) AUF BUNDESEBENE 25
Moderne Tools für die digitale Zusammenarbeit in der JAV
Digitale Möglichkeiten für JAV- und Öffentlichkeitsarbeit gekonnt einsetzen
Kam dir auch schon einmal der Gedanke an ein „digitales Büro“, das du immer dabei hast? Oder ob es möglich ist, über Be-
schlüsse auch per App abzustimmen? Und darfst du eigentlich als JAVi digitale Medien für deine Gremienarbeit nutzen?
Diesen und anderen Fragen wollen wir auf den Grund gehen und gemeinsam herausarbeiten, welche digitalen Medien erlaubt
sind und welche nicht. Denn im Zeitalter der Digitalisierung ist es unumgänglich, sich mit Datenschutz, Web 4.0 und dem Um-
gang mit sozialen Medien auseinanderzusetzen. Zudem werden Probleme und Konflikte der Arbeitswelt im digitalen Zeitalter
erläutert und praxisbezogene Lösung aufgezeigt.
q Verbesserung der JAV-Arbeit durch moderne Tools
q Grundlagen für die technologischen und datenschutzrechtlichen
Anforderungen an Softwarelösungen Voraussetzung für
die Teilnahme ist der
q Datenschutzbestimmungen vorherige Besuch des
JAV-1-Starterseminars.
q Grundlagen für die Übergabe von Wissen an Nachfolgegremien
q Öffentlichkeitsarbeit
Dauer 5 Tage Ende Seminarort rkosten* eminarnummer
von bis Beginn Ende Seminarort Seminarkosten UV* Seminarnummer
15.08. 20.08.21 18:00 Uhr 12:45 Uhr Kagel-Möllenhorst 1.118,00 € 704,00 € BWS-025-910301-21
q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG *Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzlicher MwSt.
Anmeldung: www.igbce-bws.de, anmeldung-bws@igbce.de, Hotline 0511 7631-33626 SEMINARE FÜR JUGEND- UND AUSZUBILDENDENVERTRETER(INNEN) (JAV) AUF BUNDESEBENE
Projektmanagement in der JAV-Arbeit
Strategische JAV-Arbeit gestalten
Die JAV-Arbeit ist vielfältig, individuell und oft auch sehr komplex. Viele Probleme bzw. Baustellen müssen parallel
bearbeitet und Handlungsschritte zeitlich abgestimmt werden.
Um all das gekonnt zu organisieren, musst du nicht studiert haben. In diesem Seminar zeigen wir dir, wie du einfach und
effektiv deine JAV-Arbeit in Projekten organisierst – und das von A bis Z.
q Merkmale eines Projekts
q Grundlegende Methoden des Projektmanagements
q Projektplanung Holger Timinger
• Zielformulierung Modernes Projektmanagement
• Projektstrukturplan
• Gestaltung der Projektphasen
q Projektevaluation
q Tools und Portallösungen als Kommunikationsbasis für eine
Voraussetzung für die Teilnahme
gemeinsame standortunabhängige Zusammenarbeit in ist der vorherige Besuch des
Projekten JAV-1-Starterseminars.
Wir empfehlen allerdings auch
den vorherigen Besuch des
JAV-3-Starterseminars.
Dauer 5 Tage Ende Seminarort rkosten* eminarnummer
von bis Beginn Ende Seminarort Seminarkosten UV* Seminarnummer
13.06. 18.06.21 18:00 Uhr 12:45 Uhr Kagel-Möllenhorst 1.141,00 € 704,00 € BWS-025-910601-21
q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG *Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzlicher MwSt.
Anmeldung: www.igbce-bws.de, anmeldung-bws@igbce.de, Hotline 0511 7631-336SEMINARE FÜR JUGEND- UND AUSZUBILDENDENVERTRETER(INNEN) (JAV) AUF BUNDESEBENE 27
28
FEIERTAGE UND
FERIEN 2021/2022
FEIERTAG 2021 2022
Neujahr 01.01. 01.01.
Heilige Drei Könige* 06.01. 06.01.
Internationaler Frauentag* 08.03. 08.03.
Karfreitag 02.04. 15.04.
Ostern 04./05.04. 17./18.04.
Tag der Arbeit 01.05. 01.05.
Christi Himmelfahrt 13.05. 26.05.
Pfingsten 23./24.05. 05./06.06.
Fronleichnam* 03.06. 16.06.
Mariä Himmelfahrt* 15.08. 15.08.
Weltkindertag* 20.09. 20.09.
Tag der Deutschen Einheit 03.10. 03.10.
Reformationstag* 31.10. 31.10.
Allerheiligen* 01.11. 01.11.
Buß- und Bettag* 17.11. 16.11.
1. und 2. Weihnachtstag 25./26.12. 25./26.12.
* In Deutschland nicht bundeseinheitlich geregeltFEIERTAGE UND FERIEN 2021/2022 29
HIMMELFAHRT/
LAND WINTER OSTERN SOMMER HERBST WEIHNACHTEN
PFINGSTEN
Baden/ 01.04./ 31.10. /
– 25.05. – 05.06. 29.07. – 11.09. 23.12. – 08.01.
Württemberg 06.04. – 10.04. 02.11. – 06.11.
02.11. – 05.11./
Bayern 15.02. – 19.02. 29.03. – 10.04. 25.05. – 04.06. 30.07. – 13.09. 24.12. – 08.01.
17.11.
Berlin 01.02. – 06.02. 29.03. – 10.04. 14.05. 24.06. – 06.08. 11.10. – 23.10. 24.12. – 31.12.
Brandenburg 01.02. – 06.02. 29.03. – 09.04. – 24.06. – 07.08. 11.10. – 23.10. 23.12. – 31.12.
Bremen 01.02. – 02.02. 27.03. – 10.04. 14.05./25.05. 22.07. – 01.09. 18.10. – 30.10. 23.12. – 08.01.
Hamburg 29.01. 01.03. – 12.03. 10.05. – 14.05. 24.06. – 04.08. 04.10. – 15.10. 23.12. – 04.01.
Hessen – 06.04. – 16.04. – 19.07. – 27.08. 11.10. – 23.10. 23.12. – 08.01.
Mecklenburg- 14.05./ 02.10. – 09.10./
06.02. – 19.02. 29.03. – 07.04. 21.06. – 31.07. 22.12. – 31.12.
Vorpommern 21.05. – 25.05. 01.11. – 02.11.
Niedersachsen 01.02. – 02.02. 29.03. – 09.04. 14.05./25.05. 02.07. – 01.09. 18.10. – 29.10. 23.12. – 07.01.
Nordrhein-
– 29.03. – 10.04. 25.05. 05.07. – 17.08. 11.10. – 23.10. 24.12. – 08.01.
Westfalen
Rheinland-
– 29.03. – 06.04. 25.05. – 02.06. 19.07. – 27.08. 11.10. – 22.10. 23.12. – 31.12.
Pfalz
Saarland 15.02. – 19.02. 29.03. – 07.04. 25.05. – 28.05. 19.07. – 27.08. 18.10. – 29.10. 23.12. – 03.01.
Sachsen 08.02. – 20.02. 02.04. – 10.04. 14.05. 26.07. – 03.09. 18.10. – 30.10. 23.12. – 01.01.
Sachsen-
08.02. – 13.02. 29.03. – 03.04. 10.05. – 22.05. 22.07. – 01.09. 25.10. – 30.10. 22.12. – 08.01.
Anhalt
Schleswig-
– 01.04. – 16.04. 14.05. – 15.05. 21.06. – 31.07. 04.10. – 16.10. 23.12. – 08.01.
Holstein*
Thüringen 08.02. – 13.02. 29.03. – 10.04. 14.05. 26.07. – 04.09. 25.10. – 06.11. 23.12. – 31.12.
* Auf den Inseln Sylt, Föhr, Amrum und Helgoland sowie auf den Halligen Angaben ohne Gewähr. Stand: Juli 2020
gelten für die Sommer- und Herbstferien Sonderregelungen. Quelle: schulferien.org30
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Katharina Budych, BWS Fachverlag32 INFORMATIONEN ZUR FREISTELLUNG
INFORMATIONEN ZUR FREISTELLUNG GEMÄSS § 37 ABS. 6 BETRVG
Der Schulungsanspruch für JAV-Mitglieder ist Thema vieler Auseinandersetzungen. Im Folgenden wollen wir euch
Antworten auf die meistgestellten Fragen geben.
Bei allen Rechtsfragen zum Thema Seminarbesuch ist der für euch zuständige IG BCE-Bezirk der richtige Ansprech-
partner!
WORAUF FUSST DER SCHULUNGSANSPRUCH FÜR JAV-MITGLIEDER
Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) regelt die Teilnahme sowie die Kostenübernahme erforderlicher Schulungs-
und Bildungsveranstaltungen für Betriebsrats- und JAV-Mitglieder (§ 37 Abs. 6 in Verbindung mit § 37 Abs. 2 und
§ 40 Abs. 1 BetrVG). Gemäß § 65 Abs. 1 BetrVG gelten die §§ 37 und 40 BetrVG auch für JAV-Mitglieder.
Demnach ist der Arbeitgeber verpflichtet, JAV-Mitglieder für die Teilnahme an
erforderlichen Schulungen unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts von
ihrer Arbeitspflicht freizustellen sowie sämtliche anfallenden Kosten
(Seminargebühren, Unterkunft und Verpflegung sowie Reise-
kosten) zu übernehmen. Die Seminarzeit muss als Arbeitszeit
gewertet werden.
Den Schulungsanspruch hat zunächst nicht das ein-
zelne JAV-Mitglied, sondern die JAV als kollektives
Organ. Sie beschließt die Seminarteilnahme ihrer
Mitglieder bei der JAV-Sitzung.
Dann beantragt sie beim Betriebsrat die
Beschlussfassung über die Schulungsteil-
nahme des JAV-Mitglieds bei der nächsten
Betriebsratssitzung. Der Betriebsrat hat
bei seiner Entscheidung die JAV mit vollem
Stimmrecht zu beteiligen, das heißt, dass
alle JAV-Mitglieder bei der Beschluss-
fassung Stimmrecht haben (§ 67 Abs. 2
BetrVG). Der Anspruch auf Teilnahme an
einer Schulung für das einzelne JAV-
Mitglied entsteht erst, wenn der
Betriebsrat den Beschluss zu seiner
Entsendung zur Schulung gemäß
§ 37 Abs. 6 BetrVG gefasst hat.
WAS SIND FÜR DIE JAV-ARBEIT
ERFORDERLICHE KENNTNISSE?
Dreh- und Angelpunkt bei der Wahl des Seminars
ist die Frage der Erforderlichkeit des Seminarthemas.
Erforderlich sind dabei Kenntnisse, die notwendig
sind, um als JAV-Mitglied die anstehenden Aufgaben
sach- und fachgerecht erfüllen zu können.INFORMATIONEN ZUR FREISTELLUNG 33
IN DIESEM SINNE SIND IMMER ERFORDERLICH:
q Schulungen über die Aufgaben, Pflichten und Rechte der JAV (BAG 10.5.74 AP Nr. 4)
q Allgemeine Grundkenntnisse des Betriebsverfassungsrechts
Die Teilnahme- und Stimmrechte nach § 67 BetrVG können unterschiedliche Angelegenheiten aus dem Betriebsver-
fassungsgesetz betreffen. Die JAV-Mitglieder müssen deshalb über entsprechende Kenntnisse verfügen (vgl. Fitting
u. a., BetrVG Handkommentar, 26. Aufl., § 65 RN 15).
q Kenntnisse über spezielle Regelungen, die die jugendlichen oder auszubildenden Arbeitnehmer(innen)
betreffen, wie insbesondere das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) und das Berufsbildungsgesetz (BBiG)
(vgl. Fitting u. a., BetrVG Handkommentar, 26. Aufl., § 65 RN 15)
Maßstab für die Erforderlichkeit sind die konkreten gegenwärtigen und zukünftigen Aufgabenstellungen der JAV. Ferner
muss ein konkreter betrieblicher Bezug oder Anlass vorhanden sein. Dieser Grundsatz gilt auch, wenn sich einzelne Mitglieder
im Rahmen ihrer JAV-Tätigkeit mit speziellen Themen beschäftigen, weil sie z. B. Mitglied eines Ausschusses sind.
HABEN AUCH ERSATZMITGLIEDER EINEN SCHULUNGSANSPRUCH?
Die Schulungsmöglichkeit nach § 37 Abs. 6 BetrVG ist grundsätzlich auf ordentliche JAV-Mitglieder beschränkt. Nicht
endgültig nachgerückte Ersatzmitglieder einer mehrköpfigen JAV haben keinen Schulungsanspruch. Nur Stellvertre-
ter(innen) einer einköpfigen JAV haben einen Schulungsanspruch, wenn sie häufig das verhinderte JAV-Mitglied vertreten.
Rückt ein Ersatzmitglied endgültig nach, hat es den Status eines ordentlichen Mitglieds (vgl. Fitting u. a., BetrVG Hand-
kommentar, 26. Aufl., § 65 RN 16). Da die Teilnahme von JAV-Mitgliedern an Schulungen vom Betriebsrat beschlossen
wird, ist bei den folgenden Fragen in der Hauptsache der Betriebsrat und nicht die JAV genannt.
HAT DER BETRIEBSRAT EINEN BEURTEILUNGSSPIELRAUM?
Bei der Prüfung, ob die Teilnahme an einer Schulung erforderlich ist, steht dem Betriebsrat ein eigener Beurteilungs-
spielraum zu, der sich sowohl auf den Seminarinhalt als auch auf die Dauer der Schulung und die Anzahl der zu entsen-
denden Mitglieder bezieht. Es genügt, wenn vom Standpunkt eines vernünftigen Dritten aus gesehen die Schulung zum
Zeitpunkt der Beschlussfassung im Betriebsrat für erforderlich angesehen werden durfte.
MUSS DER BETRIEBSRAT AUF „BETRIEBLICHE NOTWENDIGKEITEN“ RÜCKSICHT NEHMEN?
Der Betriebsrat ist gehalten, bei der Festlegung der zeitlichen Lage eines Schulungsbesuchs Rücksicht auf betriebliche
Notwendigkeiten zu nehmen. Damit der Arbeitgeber die notwendigen Vorkehrungen treffen kann, um den ordnungsge-
mäßen Betriebsablauf zu organisieren, hat der Betriebsrat ihm die geplanten Seminarbesuche rechtzeitig (die laufende
Rechtsprechung definiert „rechtzeitig“ mit 2 bis 3 Wochen vor Seminarbeginn) mitzuteilen.
Hält der Arbeitgeber der Schulungsteilnahme betriebliche Notwendigkeiten entgegen, so ist er verpflichtet, seine
Bedenken in angemessener Zeit (höchstens einen Monat nach Unterrichtung durch den Betriebsrat) zu äußern
(ArbG Dortmund vom 07.09.2001 – 2 BVGa 16 /01). Im Zweifel kann der Arbeitgeber die Einigungsstelle anrufen, die
entscheidet, ob die betrieblichen Notwendigkeiten berücksichtigt worden sind (§ 37 Abs. 6 Satz 4 und 5 BetrVG).
Bis zur Entscheidung der Einigungsstelle ist nach herrschender Meinung die Teilnahme zurückzustellen. Wenn sich das
Verfahren verzögert, kann der Betriebsrat beim Arbeitsgericht im Wege eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Ver-
fügung die Teilnahme an der in Aussicht genommenen Schulung durchsetzen (vgl. Schoof, Betriebsratspraxis von A bis Z).34 INFORMATIONEN ZUR FREISTELLUNG
WIE TEUER DARF EIN SEMINAR SEIN?
Der Betriebsrat hat neben der Prüfung, ob ein Seminar an sich erforderlich ist, stets die daraus resultierende wirtschaftli-
che Belastung im Blick zu halten. Der Betriebsrat muss also darauf achten, dass dem Arbeitgeber keine unnötigen Kosten
entstehen, woraus sich aber keine vom Arbeitgeber festgesetzte Obergrenze ableiten lässt. Im Betriebsverfassungsgesetz
ist die Kostentragungspflicht des Arbeitgebers in § 40 Abs. 1 BetrVG als zwingendes Recht festgeschrieben.
DARF DER BETRIEBSRAT DEN SEMINARANBIETER FREI WÄHLEN?
Der Betriebsrat ist bei der Auswahl des Seminaranbieters frei. Er ist nicht verpflichtet, den günstigsten Anbieter zu wählen
(BAG-Urteil vom 15.05.1986 – 6 ABR 74 / 83 sowie BAG-Urteil vom 28.06.1995 – 7 ABR 55 /94). Allerdings müssen sich die
Kosten im Rahmen der Verhältnismäßigkeit bewegen. Ein Zwang durch den Arbeitgeber, das kostengünstigste Seminar zu
besuchen, besteht nicht (LAG Köln vom 11.04.2002 – 10 TaBV 50 /01). Ebenso ist der Betriebsrat bei der Wahl des Semi-
narorts frei. Der Arbeitgeber kann nicht verlangen, dass der Seminarort in der Nähe ist oder dass das Seminar im Hause
stattfinden soll.
DÜRFEN SEMINARE ERNEUT BESUCHT WERDEN?
Wenn seit der Teilnahme an der letzten Qualifizierung ein längerer Zeitraum verstrichen ist und neues Wissen auf dem
Themengebiet zu erwarten ist, steht unserer Auffassung nach dem Qualifizierungsanspruch nichts entgegen. Nach gängiger
Rechtsprechung ist die Erforderlichkeit einer Schulungsmaßnahme auch dann gegeben, wenn ca. die Hälfte des zu
bearbeitenden Themas erforderlich ist und eine zeitweise Teilnahme an der Veranstaltung nicht möglich oder sinnvoll ist.
WIE VIELE SEMINARE DÜRFEN BESUCHT WERDEN?
Wie oft ein JAV-Mitglied Anspruch auf Seminarbesuche hat, richtet sich allein nach der jeweiligen Erforderlichkeit. Dass
jedem JAV-Mitglied pro Amtsperiode nur drei oder vier Seminarwochen zur Verfügung stehen, gilt nur für den zusätzlichen
Bildungsurlaub der JAV-Mitglieder gemäß § 37 Abs. 7 BetrVG.
WAS MUSS BEI INHOUSE-SCHULUNGEN BEACHTET WERDEN?
Bei der Begründung und Beantragung der Inhouse-Schulungen muss berücksichtigt werden, dass sich im
Themenplan die konkrete Situation des jeweiligen Betriebs bzw. Unternehmens oder Konzerns
wiederfindet und die Aktualität sowie Erforderlichkeit der Themen sich aus der JAV-Tätigkeit
ergeben.
WAS TUN, WENN DER ARBEITGEBER DIE ERFORDERLICHKEIT
BESTREITET?
Bei einem Streit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, ob eine Schulung
erforderlich ist oder nicht, braucht das Betriebsratsmitglied die Teilnahme
nicht abzusagen. Es besteht das Recht, gegen den Willen des Arbeitgebers
das Seminar zu besuchen. Der Arbeitgeber muss durch eigene Initiative,
wie z. B. eine einstweilige Verfügung, den Besuch verhindern.
WER HILFT BEI STREITIGKEITEN MIT DEM ARBEITGEBER?
Bei Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber über die Seminarteilnahme – egal, ob
es um betriebliche Notwendigkeiten oder um die Erforderlichkeit geht – raten
wir den betroffenen Betriebsrätinnen und Betriebsräten dringend dazu, sich
mit dem zuständigen Bezirk der IG BCE in Verbindung zu setzen und sich dort
fachlichen Rat einzuholen, bevor juristische Schritte eingeleitet werden.KOSTEN 35
FÜR UNS UNERLÄSSLICH: TRANSPARENZ DER KOSTEN
SEMINARGEBÜHREN
Voraussetzung für die Übernahme der Kosten durch den Arbeitgeber und den Anspruch auf Gehaltsfortzahlung ist, dass der
Betriebsrat zuvor deine Teilnahme an der Schulung beschlossen hat. Hast du also einen Weiterbildungswunsch, suchst du dir
in unserem Programm als Erstes die für dich erforderliche Veranstaltung aus, holst den Beschluss deines Gremiums ein und
informierst dann den Arbeitgeber. Dieser übernimmt die entstehenden Kosten für Kursgebühr, Verpflegung sowie An- und
Abreise. Bei jeder Seminarvorstellung findest du auch Angaben zu Terminen, Orten und Kosten (steuerfrei gemäß § 4 Nr. 22a
UStG). Ein Formblatt zur Kostenübernahme kannst du bei uns anfragen oder auf unserer Website herunterladen.
KOSTEN FÜR UNTERKUNFT UND VERPFLEGUNG
Diese Kosten berechnen wir separat und zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Eine Übersicht – aufgeteilt nach Bil-
dungszentren der IG BCE und Hotels der Bildungsoffensive Süd – findest du auf unserer Website www.igbce-bws.de.
FAHRTKOSTEN UND SPESEN
Hast du einen Anspruch auf Kostenübernahme durch den Arbeitgeber, rechnest du Fahrtkosten und Spesen direkt mit ihm ab.
Dafür gehen wir nicht in Vorleistung.
RÜCKTRITTS- UND STORNOGEBÜHREN
Bis 28 Tage vor Veranstaltungsbeginn kannst du kostenlos stornieren. Bis zum 7. Tag vor Beginn berechnen wir eine Bearbei-
tungsgebühr von 80 % pro Teilnehmer(in). Danach – also auch am Veranstaltungstag – wird bei Rücktritt, Stornierung oder
Nichterscheinen die volle Kursgebühr berechnet. Die Stornogebühren entfallen nur, wenn du verbindlich eine(n) Ersatzteil-
nehmer(in) benennst. Wird das Weiterbildungsangebot durch die IG BCE BWS abgesagt, werden bereits gezahlte Gebühren
selbstverständlich erstattet. Wir bemühen uns jedoch, diesen Fall zu vermeiden, und sorgen beispielsweise beim Ausfall einer
Referentin oder eines Referenten für gleichwertigen Ersatz.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Welche Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei der Buchung von Angeboten der IG BCE BWS gelten, kannst du auf unserer
Website www.igbce-bws.de einsehen.
DEINE ANSPRECHPARTNER(INNEN) SIND:
Michael Marion Heidi
Ehrhold Probst Wenzel
Telefon: Telefon: Telefon:
0511 7631-477 0511 7631-233 0511 7631-304
buchhaltung-bws@igbce.de buchhaltung-bws@igbce.de buchhaltung-bws@igbce.de36 BWS-QUALIFIZIERUNGSREIHEN
BWS-QUALIFIZIERUNGSREIHEN
Unsere Qualifizierungsreihen helfen dir, deine Kenntnisse und Fähigkeiten zu erweitern und an neue technische Entwick-
lungen anzupassen. Egal, ob du neu im Amt bist oder wiedergewählt wurdest: Mit unseren Qualifizierungsreihen bist du
bestens für den Alltag im Betriebsrat, in der Schwerbehindertenvertretung oder in der Jugend- und Auszubildenden-
vertretung aufgestellt.
KOMPETENZVORSPRUNG MIT BRIEF UND SIEGEL
Dein Kompetenzvorsprung wird mit Brief und Siegel belegt. Nach
Abschluss jedes Seminars erhältst du von uns ein Zertifikat als Beleg
für dein Engagement und deinen Ausbildungsstatus.
TREUE WIRD BELOHNT
Deine Treue zeichnet sich bei uns aus: Belegst du unsere
Qualifizierungsreihen, erhältst du besondere Auszeichnungen:
Bronze – Silber – Gold.
Je mehr Seminare du bei uns belegst,
desto edler deine Zusatz-Zertifikate.BWS-QUALIFIZIERUNGSREIHEN 37
BWS-QUALIFIZIERUNGSREIHEN IM ÜBERBLICK
DER WEG IST DAS ZIEL
Welche Seminare musst du besuchen, um die Zertifikate Detaillierte Informatio-
Bronze, Silber und Gold zu erhalten? Du kannst den von uns nen zu unseren Quali-
empfohlenen Weg gehen, dann hast du aus unserer Sicht fizierungsreihen und zu
alle Kenntnisse und Fähigkeiten, um im Betriebsrat, in der den Seminaren findest
Schwerbehindertenvertretung oder als JAVi den Arbeits- du in der Broschüre
alltag gut meistern zu können. Wir begleiten dich von deiner „Qualifizierungsreihen“
Wahl an und gehen gemeinsam deinen Bildungsweg. oder direkt auf unserer
Website:
Vielleicht hast du aber schon andere berufliche Kenntnisse www.igbce-bws.de.
und benötigst das eine oder andere Seminar nicht. Statt-
dessen möchtest du ein anderes Thema vertiefen, das dich
in deiner Arbeit und in deinem Gremium weiterbringt. Kein
Problem, auch du kannst unsere Zertifikate erhalten. Für
dich haben wir bei den Zertifikaten Alternativen festgelegt.
Frei nach dem Motto „Der Weg ist das Ziel“.
DIE ERFORDERLICHE TEILNAHME AN
ZERTIFIKATE BWS-QUALIFIZIERUNGSREIHEN MÖGLICHE ALTERNATIVEN
Bronze-Zertifikat
3 Starterseminare 4 Seminare BR complete 1 bzw.
BR 1–3, SBV 1–3 oder JAV 1–3 oder 4 Seminare SBV complete 1
Silber-Zertifikat
Bronze-Zertifikat
Bronze-Zertifikat
+ +
4 Seminare BR complete 1
4 Seminare BR complete 1 oder oder BR complete 2 bzw.
bzw.
4 Seminare SBV complete 1
4 Seminare SBV complete 1 oder SBV complete 2
Gold-Zertifikat
Silber-Zertifikat
+
5 Seminare BR complete 2
bzw.
5 Seminare SBV complete 238 ANMELDUNG
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Montag – Donnerstag: 08:00 – 17:00 Uhr
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Herausgeber
Gesellschaft für Bildung, Wissen, Seminar der IG BCE mbH
Königsworther Platz 6 · 30167 Hannover
und
BWS Fachverlag GmbH
Königsworther Platz 6 · 30167 Hannover
Verantwortlich
Peter Wind
Petra Reinbold-Knape
Konzeption & Gestaltung
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Text
Susanne Creutz
Doreen Köstler – federworx.de
Druck
Qubus media GmbH
Fotonachweis
Titelseite iStock.com/alvarez
Seite 3 Nathalie Frohwein: ECONOMY BUSINESS FOTOGRAFIE Seite 12–13 iStock.com/FatCamera
München Seite 18 iStock.com/Nikada
Seite 4–5 Altötting: fotolia.com/Jo Graetz Seite 19 iStock.com/TommL
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Kelheim: fotolia.com/Bergfee Seiten 28–29 iStock.com/nautiluz56
München: fotolia.com/Henry Czauderna Seiten 30–31, 35, 38 Dirk Egelkamp Fotografie,
Nürnberg: iStock.com/Brigida Soriano www.dirk-egelkamp.de
Weiden: fotolia.com/Otto Durst Seite 32 iStock.com/http://www.fotogestoeber.de
Würzburg: iStock.com/Lichtspieler Seite 34 iStock.com/Tetyana Linnik
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Seite 8 iStock.com/Halfpoint (Fotos unten von links nach rechts)
Seite 9 iStock.com/shironosov Seite 36–37 Zertifikate: Syskom Werbeagentur GmbH
Seiten 11, 15, 17 Fotodesign Wintz, Seite 37 iStock.com/vm/xmee (Foto oben)
www.jowintz.de Buchabbildungen www.igbce-bws.de, www.bundverlag.deKONTAKT Unser Qualitätsmanagement ist nach DIN EN ISO 9001:2015 zertifiziert. Damit
möchten wir unsere Anstrengungen im Bereich Qualität nachhaltig dokumen-
IG BCE BWS GmbH tieren. Zertifiziert wurden wir durch die CERTQUA – Gesellschaft der Deutschen
Wirtschaft zur Förderung und Zertifizierung von Qualitätssicherungssystemen
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30167 Hannover
Telefon: 0511 7631-336 Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist nicht nur ein wichtiges Tätigkeits-
Fax: 0511 7631-775 feld von Betriebsräten. Auch wir möchten als BWS mit einer familienbewuss-
ten Personalpolitik die Vereinbarkeit von Familie und Beruf vereinfachen.
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