IHR RECHTSSCHUTZ IM DETAIL - Alle Informationen rund um Ihre Rechtsschutzversicherung.

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IHR RECHTSSCHUTZ IM DETAIL - Alle Informationen rund um Ihre Rechtsschutzversicherung.
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IHR RECHTSSCHUTZ IM DETAIL.
Alle Informationen rund um Ihre Rechtsschutzversicherung.

RECHTSSCHUTZMAPPE 2022
IHR RECHTSSCHUTZ IM DETAIL - Alle Informationen rund um Ihre Rechtsschutzversicherung.
2
IHRE ADVOCARD-RECHTSSCHUTZUNTERLAGEN

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MIT EINEM GRIFF IST ALLES DA.

Hier legen Sie ganz bequem zum Beispiel folgende Unterlagen ab:
■ Antrag
■ Informationsblatt zu Versicherungsprodukten
■ Beratungsprotokoll
So haben Sie – falls benötigt – alles schnell zur Hand.
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IHRE PERSÖNLICHEN       3
                      NOTIZEN
             WILLKOMMEN

      IHR RECHTSSCHUTZ
     SCHWARZ AUF WEISS.
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihr Vertrauen in ADVOCARD.

Gerne übergeben wir Ihnen hier wichtige Informationen
zu Ihrem Rechtsschutzvertrag. Bitte bewahren Sie
dieses Dokument zusammen mit Ihren weiteren Unter-
lagen gut auf.

Was ist für Sie besonders wichtig?
•	Auf den Seiten 8 und 9 haben wir unsere Leistungen
   und einige Fallbeispiele übersichtlich dargestellt.
•	Im mittleren Teil beschreiben dann unsere Allgemeinen
   Rechtsschutzbedingungen ausführlich Ihren Rechts-
   schutz. Viele Beispiele erklären den Inhalt. Leider
   konnten wir juristische Fachbegriffe nicht ganz
   vermeiden. Die wichtigsten sind kursiv geschrieben.
   Zum besseren Verständnis haben wir diese am Ende
   der Bedingungen erklärt.
•	Auf den letzten Seiten informieren wir Sie über den
   Schutz Ihrer Daten.

Haben Sie Fragen?
Sehr gerne stehen wir Ihnen bei Fragen mit Rat und Tat zur
Seite. Wählen Sie einfach unsere Hotline 040 23 73 1-0.
24 Stunden, 7 Tage die Woche sind unsere Experten für
Sie da.

Ihre ADVOCARD

UNSERE INFORMATIONEN ZUM RECHTSSCHUTZ

n Kundeninformation                                          4 –7
n Leistungsübersicht                                         8–9
n Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutz­-
   versicherung (ARB 2022)                              14  –    48
n Vertragsbestimmungen                                  49 –  55
n Hinweise zum Schutz Ihrer Daten                       56 –  57
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4   KUNDENINFORMATION

    INFORMATIONEN NACH § 7 ABS. 1 UND 2
    VERSICHERUNGSVERTRAGSGESETZ (VVG)
    IN VERBINDUNG MIT § 1 ABS. 1
    VVG-INFOR­MA­TIONSPFLICHTENVERORDNUNG

    1.   IDENTITÄT DES VERSICHERERS                                      7.	GÜLTIGKEITSDAUER DER ZUR VERFÜGUNG
    Name: ADVOCARD Rechtsschutzversicherung AG                               GESTELLTEN INFORMATIONEN
    Anschrift: Besenbinderhof 43, 20097 Hamburg                          Wir nehmen nur Anträge nach dem gültigen Tarif und den jeweils
    Rechtsform: Aktiengesellschaft                                       gültigen ARB an. Der Antrag muss innerhalb des Kalenderjahrs,
    Sitz: Besenbinderhof 43, 20097 Hamburg                               in dem die beiden Bedingungen gelten, unterschrieben sein.
    Handelsregister: Amtsgericht Hamburg
    Registernummer: 12516                                                8.   ZUSTANDEKOMMEN DES VERTRAGS
                                                                         Der Versicherungsvertrag kommt durch Ihren Antrag und den
    2.	LADUNGSFÄHIGE ANSCHRIFT DES                                      Zugang des Versicherungsscheins zustande. Ihr Versicherungs­
        VERSICHERERS                                                     schutz beginnt zu dem von Ihnen gewünschten und im Versiche-
    ADVOCARD Rechtsschutzversicherung AG                                 rungsschein genannten Zeitpunkt. Frühester Beginn ist einen Tag
    Besenbinderhof 43                                                    nach Eingang Ihres Antrags. Jedoch beginnt der Versicherungs-
    20097 Hamburg                                                        schutz nur, wenn Sie den Beitrag unverzüglich nach Fälligkeit
    Vertreten durch den Vorstand:                                        zahlen und die Wartezeit abgelaufen ist. In den verein­barten
    Peter Stahl (Sprecher), Roland Stoffels                              Fällen besteht eine 3-monatige Wartezeit, die unter bestimmten
    Vorsitzender des Aufsichtsrats: Dr. Robert Wehn                      Voraussetzungen entfallen kann. Näheres finden Sie in
                                                                         § 4 ARB 2022.
    3.	HAUPTGESCHÄFTSTÄTIGKEIT DES
        VERSICHERERS                                                     9.	ENDE DES VERTRAGS, KÜNDIGUNGSBEDINGUNGEN
                                                                         Bei einer Vertragsdauer von mehr als 3 Jahren können Sie
    Die ADVOCARD Rechtsschutzversicherung AG betreibt die
                                                                         den Vertrag schon zum Ablauf des 3. Jahrs oder jedes darauf
    Rechtsschutzversicherung.                                            folgenden Jahrs kündigen. Sie als auch wir können zum Ablauf
                                                                         der zunächst vereinbarten Vertragsdauer und zum Ablauf jedes
    4.	WESENTLICHE MERKMALE DER                                         Verlängerungsjahrs kündigen.
        VERSICHERUNGSLEISTUNG
                                                                         Die Kündigung ist wirksam, wenn sie 3 Monate vor dem jewei­
    Es gelten die Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutz-
                                                                         ligen Ablauf dem anderen Vertragspartner zugegangen ist.
    versicherung der ADVOCARD Rechtsschutzversicherung AG
                                                                         ­Näheres dazu finden Sie in § 8 ARB 2022.
    (ARB 2022) und die Vertragsbestimmungen 2022.
                                                                         Bejahen wir unsere Leistungspflicht für mindestens 2 innerhalb
    In unserem Informationsblatt zu Versicherungsprodukten haben wir
                                                                         von 12 Monaten eingetretene Rechtsschutzfälle, sind Sie und
    Sie bereits näher über Art und Umfang der Versicherung informiert.
                                                                         wir berechtigt, den Vertrag vorzeitig zu kündigen. Die Kündigung
                                                                         muss innerhalb eines Monats nach Anerkennung der Leistungs-
    Nach Eintritt eines Rechtsschutzfalls und dem Feststellen un-
                                                                         pflicht für den 2. oder jeden weiteren Rechtsschutzfall erfolgen.
    serer Leistungspflicht erbringen wir die im Versicherungsvertrag
                                                                         Näheres finden Sie in § 13 ARB 2022.
    vereinbarte Leistung.

    5.	GESAMTPREIS DER VERSICHERUNG                                     10. ANWENDBARES RECHT
        EINSCHLIESSLICH ALLER STEUERN                                    Auf die vorvertraglichen Beziehungen und für das Vertragsverhält-
                                                                         nis gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
    Der Beitrag Ihrer Versicherung, den Sie Ihrem Antrag entnehmen
    können, hängt von der von Ihnen gewählten Produktkombination
    ab.
                                                                         11. SPRACHEN
                                                                         Sämtliche Kommunikation und Korrespondenz erfolgt in
    6.	EINZELHEITEN HINSICHTLICH DER ZAHLUNG                            deutscher Sprache.
        UND DER ERFÜLLUNG
    Der erste oder einmalige Beitrag ist unverzüglich nach Ablauf
    von 2 Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins fällig.
    Er ist jedoch nicht vor dem Beginn des Versicherungsschutzes
    fällig.

    Folgebeiträge sind nach der vereinbarten Zahlweise (zum
    ­Beispiel monatlich oder jährlich) zu zahlen. Die Zahlweise
     ­entnehmen Sie Ihrem Antrag.

    Bei Einzug von Ihrem Konto sorgen Sie bitte für entsprechende
    Deckung. Die Zahlung ist rechtzeitig, wenn der Beitrag zum
    Fälligkeitstag eingezogen werden kann und dem berechtigten
    Einziehen nicht widersprochen wird. Einzelheiten finden Sie in
    § 9 ARB 2022.
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KUNDENINFORMATION                                      5

12.	MEINUNGSVERSCHIEDENHEITEN UND                                  13. ANTRAGSBINDUNGSFRIST
     ­GERICHTSSTÄNDE                                                 n Ihren Antrag sind Sie vier Wochen ab Antragstellung
                                                                    A
An wen können Sie sich bei Beschwerden wenden?                      gebunden (Antragsbindungsfrist). Das bedeutet, dass wir uns
Wir möchten, dass Sie mit uns zufrieden sind. Ihre Anliegen         innerhalb dieser Frist entscheiden müssen, ob wir den Antrag
nehmen wir sehr ernst. Wenn Sie mit uns einmal nicht zu-            annehmen oder nicht. Eine verspätete Annahme gilt als neuer
frieden sind, stehen Ihnen derzeit insbesondere die nachfol-        Antrag, der mit Ihrem Einverständnis, z.B. durch Zahlung des
genden ­Beschwerdemöglichkeiten offen. Sie können sich mit          Erstbeitrags, ebenfalls zum Vertragsschluss führt. Unabhängig
Ihren ­Fragen oder Beschwerden natürlich auch stets an Ihren        von der Antragsbindungsfrist können Sie Ihren Antrag widerrufen.
­Vermögensberater wenden.

                                                                     WERBEWIDERSPRUCH
a)    Unser Beschwerdemanagement
       Bei der ADVOCARD Rechtsschutzversicherung AG ist für          Der Verwendung Ihrer Daten zu Zwecken der Werbung sowie der
       Beschwerden das „Referat Qualitätssicherung“ zuständig.       Markt- und Meinungsforschung können Sie jederzeit ganz oder
       Bitte senden Sie Ihre Beschwerde an:                          zum Teil schriftlich widersprechen. Kontaktieren Sie uns hierfür
                                                                     bitte über unsere Adresse oder E-Mail.
      ADVOCARD Rechtsschutzversicherung AG
      Referat Qualitätssicherung
      Besenbinderhof 43
      20097 Hamburg
      E-Mail: vorstandsdialog@advocard.de

      Zu Ihrer Beschwerde erhalten Sie innerhalb von 14 Tagen
      nach Zugang eine Antwort.

b)   Versicherungsombudsmann
       Wenn Sie aber mit unserer Entscheidung nicht einverstan-
       den sind, können Sie als unabhängigen und neutralen
       ­Schlichter den Versicherungsombudsmann ansprechen.
        Diesen erreichen Sie derzeit wie folgt:

      Versicherungsombudsmann e. V.
      Postfach 08 06 32
      10006 Berlin
      www.versicherungsombudsmann.de
      E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de

      Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige
      Schlichtungsstelle. Er überprüft neutral, schnell und
      unbürokratisch die Entscheidungen der Versicherer. Für
      Verbraucher arbeitet er kostenfrei.

c)   Versicherungsaufsicht
       Sie können sich mit Ihrer Beschwerde auch an die für uns
       zuständige Aufsicht wenden. Die derzeitigen Kontaktdaten
       sind:

      Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
      Sektor Versicherungsaufsicht
      Graurheindorfer Str. 108
      53117 Bonn
      E-Mail: poststelle@bafin.de

      Die BaFin ist allerdings keine Schiedsstelle und ihre Ent-
      scheidung ist in einzelnen Streitfällen nicht verbindlich.

d)    Rechtsweg
       Ihre Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten, bleibt von
       den vorgenannten Beschwerdemöglichkeiten unberührt.
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6   KUNDENINFORMATION

                                                    Widerrufsbelehrung

                                                     Abschnitt 1
                               Widerrufsrecht, Widerrufsfolgen und besondere Hinweise

                                                       Widerrufsrecht

    Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb einer Frist von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform
    (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen.
    Die Widerrufsfrist beginnt, nachdem Ihnen
    •    der Versicherungsschein,
    •    die Vertragsbestimmungen,
    	einschließlich der für das Vertragsverhältnis geltenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen, diese wiederum
         einschließlich der Tarifbestimmungen,
    •    diese Belehrung,
    •    das Informationsblatt zu Versicherungsprodukten,
    •    und die weiteren in Abschnitt 2 aufgeführten Informationen.

    jeweils in Textform zugegangen sind.

    Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:
    ADVOCARD Rechtsschutzversicherung AG, Besenbinderhof 43 20097 Hamburg. Bei einem Widerruf per
    E-Mail ist der Widerruf an die E-Mail-Adresse nachricht@advocard.de zu richten.

                                                      Widerrufsfolgen

    Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz und der Versicherer hat Ihnen den auf
    die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil der Beiträge zu erstatten, wenn Sie zugestimmt haben,
    dass der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil des Beitrags, der auf die
    Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, darf der Versicherer in diesem Fall einbehalten; dabei handelt es
    sich pro Tag um 1/30 des auf einen Monat entfallenden Beitrags. Der Versicherer hat zurückzuzahlende
    Beträge unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs, zu erstatten.
    Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, so hat der wirksame Widerruf zur Folge,
    dass empfangene Leistungen zurückzugewähren und gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben sind.

                                                    Besondere Hinweise

    Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen Wunsch sowohl von Ihnen als auch
    vom Versicherer vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

                                                      Abschnitt 2
                       Auflistung der für den Fristbeginn erforderlichen weiteren Informationen

    Hinsichtlich der in Abschnitt 1 Satz 2 genannten weiteren Informationen werden die Informationspflichten im Folgenden
    im Einzelnen aufgeführt:

                                  Informationspflichten bei allen Versicherungszweigen

    Der Versicherer hat Ihnen folgende Informationen zur Verfügung zu stellen:

    1.	die Identität des Versicherers und der etwaigen Niederlassung, über die der Vertrag abgeschlossen werden soll;
        anzugeben ist auch das Handelsregister, bei dem der Rechtsträger eingetragen ist, und die zugehörige
        ­Registernummer;
    2.	die ladungsfähige Anschrift des Versicherers und jede andere Anschrift, die für die Geschäftsbeziehung zwischen
         dem Versicherer und Ihnen maßgeblich ist, bei juristischen Personen, Personenvereinigungen oder -gruppen auch
         den Namen eines Vertretungsberechtigten; soweit die Mitteilung durch Übermittlung der Vertrags­bestimmungen
         einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen erfolgt, bedürfen die Informationen einer hervor­gehobenen
         und deutlich gestalteten Form;
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KUNDENINFORMATION                               7

3. die Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers;
4.	die wesentlichen Merkmale der Versicherungsleistung, insbesondere Angaben über Art, Umfang und Fälligkeit
     der Leistung des Versicherers;
5.	den Gesamtpreis der Versicherung einschließlich aller Steuern und sonstigen Preisbestandteile, wobei die
     Beiträge einzeln auszuweisen sind, wenn das Versicherungsverhältnis mehrere selbständige Versicherungsverträge
     umfassen soll, oder, wenn ein genauer Preis nicht angegeben werden kann, Angaben zu den Grundlagen seiner
     Berechnung, die Ihnen eine Überprüfung des Preises ermöglichen;
6. Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und der Erfüllung, insbesondere zur Zahlungsweise der Beiträge;
7.	die Befristung der Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen, beispielsweise die Gültigkeitsdauer
     befristeter Angebote, insbesondere hinsichtlich des Preises;
8.	Angaben darüber, wie der Vertrag zustande kommt, insbesondere über den Beginn der Versicherung und des
     Versicherungsschutzes sowie die Dauer der Frist, während der der Antragsteller an den Antrag gebunden sein soll;
9.	das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufsrechts sowie die Bedingungen, Einzelheiten der Ausübung,
     insbesondere Namen und Anschrift derjenigen Person, gegenüber der der Widerruf zu erklären ist, und die
     Rechtsfolgen des Widerrufs einschließlich Informationen über den Betrag, den Sie im Falle des Widerrufs
     gegebenenfalls zu zahlen haben; soweit die Mitteilung durch Übermittlung der Vertragsbestimmungen
     einschließ­lich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen erfolgt, bedürfen die Informationen einer hervor­
     gehobenen und deutlich gestalteten Form;
10. Angaben zur Laufzeit des Vertrages;
11.	Angaben zur Beendigung des Vertrages, insbesondere zu den vertraglichen Kündigungsbedingungen
     ­einschließlich etwaiger Vertragsstrafen; soweit die Mitteilung durch Übermittlung der Vertragsbestimmungen
      einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen erfolgt, bedürfen die Informationen einer
      ­hervorgehobenen und deutlich gestalteten Form;
12.	die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, deren Recht der Versicherer der Aufnahme von Beziehungen zu
       Ihnen vor Abschluss des Versicherungsvertrags zugrunde legt;
13.	das auf den Vertrag anwendbare Recht, eine Vertragsklausel über das auf den Vertrag anwendbare Recht oder
       über das zuständige Gericht;
14.	die Sprachen, in denen die Vertragsbedingungen und die in diesem Abschnitt genannten Vorabinformationen
       mitgeteilt werden, sowie die Sprachen, in denen sich der Versicherer verpflichtet, mit Ihrer Zustimmung die
       ­Kommunikation während der Laufzeit dieses Vertrags zu führen;
15.	einen möglichen Zugang für Sie zu einem außergerichtlichen Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren und
        ­gegebenenfalls die Voraussetzungen für diesen Zugang; dabei ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass die
         Möglichkeit für Sie, den Rechtsweg zu beschreiten, hiervon unberührt bleibt;
16.	Name und Anschrift der zuständigen Aufsichtsbehörde sowie die Möglichkeit einer Beschwerde bei dieser
         Aufsichtsbehörde.

Ihre ADVOCARD Rechtsschutzversicherung AG
8            LEISTUNGSÜBERSICHT PRIVATKUNDEN

                                                                                                                                                                                                                                                             ADVOCARD-Internet-Rechtsschutz
              Leistungs­arten                      Beispiele für Leistungsfälle
                                                   in den einzelnen Leistungsarten

                                                                                                                                          ADVOCARD-360°-PRIVAT

                                                                                                                                                                                                                                     Wohnungs-Rechtsschutz
                                                                                                                                                                                                             Verkehrs-Rechtsschutz
                                                                                                                                                                                       Berufs-Rechtsschutz
                                                                                                                                                                 Privat-Rechtsschutz
                                                   Für Ihre Ansprüche auf Schadenersatz:

    § 2 a)    Schadenersatz-Rechtsschutz           nach einem Hundebiss                                                                                             ü
                                                                                                                                            ü
                                                   nach einem Verkehrsunfall                                                                                                                                    ü
                                                   Für Ihre rechtlichen Interessen bei Streit wegen:

    § 2 b)    Arbeits-Rechtsschutz                 einer Kündigung durch den Arbeitgeber                                                                                                  ü
                                                                                                                                            ü
                                                   einem unvollständigen Arbeitszeugnis                                                                                                   ü
                                                   Für Ihre rechtlichen Interessen bei Streit wegen:
              Wohnungs- und
    § 2 c)    Grundstücks-Rechtsschutz
                                                   einer ungerechtfertigten Mieterhöhung durch den Vermieter                                                                                                                            ü
                                                                                                                                            ü
                                                   der fehlerhaften Nebenkostenabrechnung                                                                                                                                               ü
                                                   Für Ihre rechtlichen Interessen bei Streit wegen:
              Rechtsschutz im
    § 2 d)    Vertrags- und Sachenrecht            Urlaubsmängeln oder einem defekt gelieferten Fernseher                                                           ü
                                                                                                                                            ü
                                                   einer fehlerhaft ausgeführten Autoreparatur                                                                                                                  ü
                                                   Für Ihre rechtlichen Interessen bei Streit wegen:

    § 2 e)    Steuer-Rechtsschutz                  der Nichtanerkennung der Werbungskosten                                                                          ü
                                                                                                                                            ü
                                                   der Gebühren für die laufende Grundstücksversorgung                                                                                                                                  ü
                                                   Für Ihre rechtlichen Interessen bei Streit mit der Berufsgenossenschaft wegen:

    § 2 f)    Sozial-Rechtsschutz                  der Ablehnung von Leistungen nach einem Arbeitsunfall                                                            ü
                                                                                                                                            ü
                                                   der Nichtanerkennung der Berufsunfähigkeitsrente nach einem Verkehrsunfall                                                                                   ü
                                                   Ihre rechtlichen Interessen bei Streit wegen:

    § 2 g)    Verwaltungs-Rechtsschutz             einer Auflage als Hundebesitzer                                                                                  ü
                                                                                                                                            ü
                                                   dem Entzug oder der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis                                                                                                        ü
              Disziplinar- und                     Für die Verteidigung bei einem Disziplinarverfahren wegen der Verletzung der
    § 2 h)    Standes-Rechtsschutz                 Schweigepflicht                                                                          ü                                             ü
              Straf-Rechtsschutz bei               Für die Verteidigung im Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung nach
§ 2 i) aa)    verkehrsrechtlichen Vergehen         einem Verkehrsunfall                                                                     ü                                                                   ü
              Erweiterter Straf-Rechtsschutz
§ 2 i) bb)    im privaten Bereich                  Für die Verteidigung in einem Strafverfahren wegen der Verletzung der Streupflicht       ü                       ü                                                                   ü
                                                   Für die Verteidigung bei vorgeworfenen Ordnungswidrigkeiten wegen:
              Ordnungswidrigkeiten-
    § 2 j)    Rechtsschutz                         unsachgemäßer Hausabfallbeseitigung                                                                              ü
                                                                                                                                            ü
                                                   einer Geschwindigkeitsüberschreitung                                                                                                                         ü
              Rechtsschutz im Familien-, Lebens-   Für einen Rat/Auskunft eines Anwalts bis 1.000 € wegen Annahme oder
§ 2 k) bb)    partnerschafts- und Erbrecht         Ablehnung einer Erbschaft                                                                ü                       ü
              Rechtsschutz im Familien-, Lebens-
§ 2 k) cc)    partnerschafts- und Erbrecht         Für Scheidung und Scheidungsfolgesachen bis 2.000 €                                      ü
              Rechtsschutz für Opfer               Wenn Sie Opfer eines Verbrechens sind und als Nebenkläger in einem
    § 2 l)    von Gewaltstraftaten                 Strafver­fahren wegen schwerer Körperverletzung auftreten                                ü                       ü                     ü
              Telefonische Rechtsberatung
    § 2 n)    und Online-Rechtsberatung            Juristische Ersteinschätzung einer Rechtsfrage und Prüfung eines Dokuments               ü                       ü                     ü                     ü                       ü
              Beratungs-Rechtsschutz bei           Für den Rat/Auskunft bis 100 € beim Aufsetzen einer Betreuungs- oder
    § 2 p)    Vorsorge/Rechtsschutz im             Patientenverfügung                                                                       ü                       ü
              Betreuungsverfahren
                                                   Für die Beratung/Vertretung durch einen Anwalt bis 1.000 €, zum Beispiel bei
§ 30 (E)      Vorsorgliche anwaltliche Beratung    Beratung zum Hauskauf oder Prüfung des neuen Arbeitsvertrags                             ü
                                                   Für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche auf Schadenersatz, zum Beispiel wenn Ihr
              Schadenersatz-Rechtsschutz           Kind im Internet gemobbt wird                                                            ü                                                                                                                    ü
              Rechtsschutz im Vertrags-            Für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen, zum Beispiel wenn eine im
              und Sachenrecht                      Internet bestellte Ware fehlerhaft ist                                                   ü                                                                                                                    ü
                                                   Wenn Ihnen ein strafrechtliches Vergehen vorgeworfen wird, zum Beispiel bei
§ 33 (4)      Straf-Rechtsschutz                   einer Online-Auktion, obwohl Ihre Identität vorher gestohlen wurde                       ü                                                                                                                    ü
                                                   Wenn ein Anwalt für Sie eine Strafanzeige erstattet wegen der Verletzung des
              Aktiver Straf-Rechtsschutz           allgemeinen Persönlichkeitsrechts im Internet                                            ü                                                                                                                    ü
                                                   Bei privaten Verstößen gehen das Urheberrecht für ein erstes anwaltliches Beratungs-
              Beratungs-Rechtsschutz               gespräch, zum Beispiel wenn Sie Musik aus dem Internet heruntergeladen haben             ü                                                                                                                    ü
LEISTUNGSÜBERSICHT FIRMENKUNDEN                                                                                                                                                           9

             Leistungs­arten                    Beispiele für Leistungsfälle

                                                                                                                                  ADVOCARD-360°-GEWERBE
                                                in den einzelnen Leistungsarten

                                                                                                                                                          Arbeitgeber-Rechtsschutz

                                                                                                                                                                                                                                    Spezial–Straf–Rechtsschutz
                                                                                                                                                                                     Verkehrs-Rechtsschutz

                                                                                                                                                                                                             Gewerbe-Rechtsschutz
                                                Für Ihre Ansprüche auf Schadenersatz:

 § 2 a)      Schadenersatz-Rechtsschutz         nach einer Verleumdung eines Wettbewerbers                                                                    ü
                                                                                                                                    ü
                                                nach einem Verkehrsunfall mit dem Firmenwagen                                                                                           ü

                                                Für Ihre rechtlichen Interessen bei Streit wegen
 § 2 b)      Arbeits-Rechtsschutz               einer Kündigungsschutzklage eines Arbeitnehmers                                     ü                         ü

             Wohnungs- und                      Für Ihre rechtlichen Interessen bei Streit wegen einer ungerechtfertigten
 § 2 c)      Grundstücks-Rechtsschutz           Mieterhöhung oder Kündigung durch den Vermieter                                     ü                                                                           ü

             Rechtsschutz im                    Für Ihre rechtlichen Interessen bei Streit über
 § 2 d)      Vertrags- und Sachenrecht          die Ermittlung des Restwerts für Ihr Leasingfahrzeug                                ü                                                   ü

                                                Für Ihre rechtlichen Interessen bei Streit wegen:

                                                einer Nachforderung der Gewerbesteuer                                                                         ü
 § 2 e)      Steuer-Rechtsschutz
                                                der Einstufung der Kfz-Steuer                                                       ü                                                   ü

                                                der Erhöhung der Gebühr für die laufende Grundstücksversorgung                                                                                                  ü

                                                Für Ihre rechtlichen Interessen bei Streit wegen:

  § 2 f)     Sozial-Rechtsschutz                dem Beitragsbescheid der Berufsgenossenschaft                                                                 ü
                                                                                                                                    ü
                                                der Berufsunfähigkeitsrente nach einem betrieblichen Verkehrsunfall                                                                     ü

                                                Ihre rechtlichen Interessen bei Streit zur
 § 2 g)      Verwaltungs-Rechtsschutz           Wiedererlangung der Fahrerlaubnis                                                   ü                                                   ü

             Disziplinar- und                   Für die Verteidigung bei einem Disziplinarverfahren
 § 2 h)      Standes-Rechtsschutz               wegen der Verletzung der Schweigepflicht                                            ü                         ü                                                                         ü

                                                Für die Verteidigung im Strafverfahren wegen fahrlässiger
             Straf-Rechtsschutz bei
§ 2 i) aa)   verkehrsrechtlichen Vergehen       Körperverletzung nach einem Verkehrsunfall                                          ü                                                   ü
                                                mit dem Firmenwagen

             Straf-Rechtsschutz im              Für die Verteidigung in einem Ermittlungsverfahren wegen
§ 2 i) cc)   gewerblichen Bereich               des Vorwurfs umweltgefährdender Abfallbeseitigung                                   ü                         ü                                                                         ü

                                                Für die Verteidigung bei vorgeworfenen Ordnungswidrigkeiten wegen:

             Ordnungswidrigkeiten-­
                                                Verletzung von Arbeitsschutzvorschriften                                                                      ü                                                                         ü
  § 2 j)     Rechtsschutz
                                                Geschwindigkeitsüberschreitung                                                      ü                                                   ü

                                                Lärmbelästigungen aus dem Firmengelände                                                                                                                         ü

             Rechtsschutz für Opfer             Wenn Sie Opfer eines Verbrechens sind und als Nebenkläger in
  § 2 l)     von Gewaltstraftaten               einem Strafverfahren wegen schwerer Körperverletzung auftreten                      ü                                                   ü

                                                Ihr Unternehmen möchte die Folgen eines Ermittlungsverfahrens
 § 2 m)      Spezial-Straf-Rechtsschutz         mildern bei angeblicher Steuerhinterziehung                                         ü                                                                                                   ü

             Telefonische Rechtsberatung        Juristische Ersteinschätzung einer Rechtsfrage
 § 2 n)      und Online-Rechtsberatung          und Prüfung eines Dokuments                                                         ü                         ü                         ü                       ü                       ü

                                                Für die gerichtliche Abwehr von Ansprüchen bei einer
 § 2 o)      Daten-Rechtsschutz                 Datenschutzbeschwerde und Aufforderung zur Löschung von Daten                       ü

             Rechtsschutz für die Abwehr von    Für die Abwehr von Schadenersatzansprüchen, wenn sich
 § 2 q)      Ansprüchen auf Schadenersatz       ein Bewerber diskriminiert fühlt, weil ein anderer Bewerber                         ü
             durch abgelehnte Stellenbewerber   bevorzugt wurde

             Nachfolge-Beratungs-               Für die anwaltliche Beratung bis 1.000 €, wenn die Betriebs- oder Unternehmens­
 § 2 r)      Rechtsschutz                       nachfolge geregelt werden soll                                                      ü
ALLGEMEINE BEDINGUNGEN 11

ALLGEMEINE BEDINGUNGEN FÜR DIE
    RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG
                    (ARB 2022)
12 ALLGEMEINE BEDINGUNGEN

INHALTSVERZEICHNIS
   1.    INHALT DER VERSICHERUNG
   §1     Aufgaben Ihrer Rechtsschutzversicherung                                               14
   § 2	Unsere Leistungsarten:
          In welchen Rechtsbereichen sind Sie versichert?                                       14
   § 3	Ausgeschlossene Rechtsangelegenheiten:
          In welchen Rechtsangelegenheiten sind Sie nicht versichert?                           16
   § 3 a	Ablehnung des Versicherungsschutzes wegen mangelnder Erfolgsaussichten
          oder wegen Mutwilligkeit                                                              17
   § 4	Voraussetzungen für unsere Leistungen:
          Wann haben Sie Anspruch auf eine Rechtsschutzleistung?                                17
   § 4 a	Wechsel des Versicherers:
          Was gilt beim Wechsel der Versicherung?                                               19
   § 5	Unser Leistungsumfang:
          Welche Kosten übernehmen wir für Sie?                                                 19
   § 5 a	Außergerichtliches Mediationsverfahren:
          Was gilt bei außergerichtlichen Mediationsverfahren?                                  21
   § 6	Örtlicher Geltungsbereich:
          Wo gilt die Rechtsschutzversicherung?                                                 21

   2.    VERSICHERUNGSVERHÄLTNIS
   § 7	Beginn des Versicherungsschutzes:
         Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz?                                                  21
   § 8	Dauer und Ende des Vertrags:
         Für welche Dauer ist Ihr Vertrag geschlossen?                                          22
   § 9	Beitrag:
         Was müssen Sie bei der Zahlung Ihres Beitrags beachten?                                22
   § 10	Beitragsanpassung:
         Was kann zu einer Anpassung der Beiträge führen?                                       23
   § 11	Änderung wesentlicher Umstände der Beitragsfestsetzung:
         Wie wirken sich persönliche oder sachliche Änderungen auf Ihren Beitrag aus?           24
   § 12	Wegfall des Gegenstands der Versicherung und Tod des Versicherungsnehmers:
         Was geschieht, wenn der eigentliche Anlass für die Versicherung nicht mehr besteht?    25
   § 13	Kündigung nach einem Rechtsschutzfall:
         In welchen Fällen können Sie oder wir den Vertrag vorzeitig kündigen?                  25
   § 14	Gesetzliche Verjährung:
         Wann verjähren die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag?                             25
   § 15	Rechtsstellung mitversicherter Personen:
         Was gilt für mitversicherte Personen?                                                  25
   § 16	Mitteilungen an uns:
         Was müssen Sie dabei beachten?                                                         26

   3.    RECHTSSCHUTZFALL
   § 17	Verhalten im Rechtsschutzfall/Erfüllung von Obliegenheiten:
         Welche Rechte und Pflichten bestehen nach Eintritt eines Rechtsschutzfalls?            26
   § 18 Entfällt
   § 19	Gültiges Recht:
         Welches Recht gilt für Ihren Vertrag?                                                  27
   § 20	Zuständiges Gericht:
         Welches Gericht ist für Klagen aus dem Rechtsschutzvertrag zuständig?                  27
ALLGEMEINE BEDINGUNGEN 13

4.    FORMEN DES VERSICHERUNGSSCHUTZES
§ 21	Privat-Rechtsschutz für nicht Selbstständige und Selbstständige (Baustein P)               27
§ 22	Berufs-Rechtsschutz für nicht Selbstständige (Baustein B)                                  29
§ 23	Verkehrs-Rechtsschutz für nicht Selbstständige und Selbstständige (Baustein V)             29
§ 24 Wohnungs- und Haus-Rechtsschutz (Baustein W)                                               31
§ 25	Gewerberäume- und Vermieter-Rechtsschutz (Baustein G)                                      31
§ 26	Arbeitgeber-Rechtsschutz/Berufs-Rechtsschutz für Selbstständige (Baustein A)               32
§ 27	Spezial-Straf-Rechtsschutz (Baustein S)                                                    32
§ 28	Telefonische und Online-Rechtsberatung                                                     34
§ 29	Rechtsschutz für Landwirte (Landwirtschafts-, Verkehrs- und Spezial-Straf-Rechtsschutz)    35
§ 30 ADVOCARD-360°-PRIVAT                                                                        38
§ 31 ADVOCARD-360°-GEWERBE                                                                       42
§ 32 Differenzdeckung                                                                            44
§ 33 ADVOCARD-Internet-Rechtsschutz                                                              44

5.    WELCHES RECHT WIRD ANGEWENDET?
6.	WER IST FÜR BESCHWERDEN ZUSTÄNDIG?
7.    SANKTIONSKLAUSEL
8.	HÄUFIG VERWENDETE BEGRIFFE (GLOSSAR)
14 ALLGEMEINE BEDINGUNGEN

   1. INHALT DER VERSICHERUNG                                            –	Wohnungs- oder Grundstücks-Rechtsschutz.
                                                                            (Beispiel: Streit aus Ihrem Mietverhältnis oder wenn
   § 1 AUFGABEN IHRER RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG                              Sie als Eigentümer/Besitzer eines Grundstücks/
   Sie möchten Ihre rechtlichen Interessen wahrnehmen? Wir er-              Gebäudes betroffen sind.)
   bringen die dafür notwendigen Leistungen. Den Umfang unserer
   Leistungen finden Sie                                              e)	Steuer-Rechtsschutz
   –     in Ihrem Versicherungsantrag,                                    um Ihre rechtlichen Interessen im Zusammenhang
   –	im Versicherungsschein und in diesen Versicherungs­                 mit Steuern und Abgaben vor deutschen Finanz- und
         bedingungen.                                                     ­Verwaltungsgerichten wahrzunehmen. Dazu gehören
                                                                           auch Einspruchs- und Widerspruchsverfahren, die
   § 2	UNSERE LEISTUNGSARTEN:                                             ­diesen Gerichtsverfahren vorangehen.
        IN WELCHEN RECHTSBEREICHEN SIND SIE
                                                                      f)	Sozial-Rechtsschutz
        VERSICHERT?
                                                                          für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor deut-
   Ihren Versicherungsschutz beschreiben wir ausführlich in den           schen Sozialgerichten sowie in Widerspruchsverfahren,
   §§ 21–33. Er umfasst je nach Vereinbarung die folgenden                die diesen Gerichtsverfahren vorangehen.
   Leistungsarten:
         a)	Schadenersatz-Rechtsschutz                               g) Verwaltungs-Rechtsschutz
             für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche auf Schaden­           aa)	um Ihre rechtlichen Interessen in verkehrsrecht-
             ersatz. Solche Schadenersatzansprüche dürfen aller-              lichen Angelegenheiten vor Verwaltungsbehörden
             dings nicht auch auf einer Vertragsverletzung beruhen.           und Verwaltungsgerichten wahrzunehmen.
             Ebenso dürfen Sie nicht auf einer Verletzung eines          bb)	um Ihre rechtlichen Interessen in nicht-verkehrs-
             dinglichen Rechts an Grundstücken, Gebäuden oder                 rechtlichen Angelegenheiten vor deutschen
             ­Gebäudeteilen beruhen. Dingliche Rechte sind Rechte,            Verwaltungsgerichten wahrzunehmen und Wider-
              die gegenüber jedermann wirken und von jedem                    spruchsverfahren, die diesen Gerichtsverfahren
              ­respektiert werden müssen, zum Beispiel Eigentum.              vorangehen.
                                                                              Für die Vergabe von Studienplätzen umfasst der
        b)	Arbeits-Rechtsschutz                                              Versicherungsschutz jeweils ein verwaltungs­
            um Ihre rechtlichen Interessen wahrzunehmen aus                   gerichtliches Verfahren. Das gilt für Sie und die
            – Arbeitsverhältnissen.                                           mitversicherten Personen während der Laufzeit
            –	öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen für Ihre            des Rechtsschutzvertrags.
                 dienstrechtlichen und versorgungsrechtlichen
                 Ansprüche.                                           h)	Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
            Wenn Ihnen Ihr Arbeitgeber ein schriftliches Aufhe-           für die Verteidigung in Disziplinar- und Standesrechts-
            bungsangebot vorlegt, haben Sie Versicherungsschutz.          verfahren. (Disziplinarrecht: Es geht um Dienstvergehen,
            Das Aufhebungsangebot muss während der Vertrags-              zum Beispiel von Beamten oder Soldaten. Standes-
            laufzeit erfolgen. Ihr Arbeitgeber kann auch insolvent        recht: Es geht um die berufsrechtlichen Belange von
            sein. Es liegt kein Rechtsschutzfall im Sinne von             freien Berufen, zum Beispiel von Ärzten oder Anwälten.)
            § 4 (1) d) ARB vor. Trozdem tragen wir die gesetzlichen
            Kosten für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen              i)	Straf-Rechtsschutz
            ­Interessen bis zu einem Höchstbetrag von 1.000 €.            aa)	Verkehrsrechtliche Vergehen – im privaten und
                                                                               gewerblichen Bereich
        c)	Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz                             für die Verteidigung, wenn Ihnen ein verkehrsrecht-
            um Ihre rechtlichen Interessen wahrzunehmen aus                     liches Vergehen vorgeworfen wird. (Das ist eine
            –	Miet- und Pachtverhältnissen.                                   Straftat, die die Verletzung der Sicherheit und Ord-
                (Beispiel: Streitigkeiten wegen Mieterhöhung.)                  nung im Straßenverkehr unter Strafe stellt. Diese
            –	sonstigen Nutzungsverhältnissen.                                 Straftat ist im Mindestmaß mit einer Freiheitsstrafe
                (Beispiel: Streitigkeit um ein Wohnrecht.)                      von unter einem Jahr oder Geldstrafe bedroht.)
            –	 dinglichen Rechten, die Grundstücke, Gebäude oder               
                Gebäudeteile betreffen.                                         Ausnahme: Ein Gericht stellt rechtskräftig fest,
                (Beispiel: Streitigkeit um den Verlauf der Grund-               dass Sie das Vergehen vorsätzlich begangen
                stücksgrenze.)                                                  ­haben. Dann sind Sie verpflichtet, uns die ent­
                                                                                 standenen Kosten zu erstatten.
        d)	Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
            um Ihre rechtlichen Interessen wahrzunehmen aus                    Sie haben keinen Versicherungsschutz, wenn
            privatrechtlichen Schuldverhältnissen und dinglichen                Ihnen ein Verbrechen vorgeworfen wird. (Ein Ver-
            Rechten. (Ein Schuldverhältnis besteht zum Beispiel                 brechen ist eine Straftat, die im Mindestmaß mit
            zwischen Käufer und Verkäufer. Ein Streit über ein                  einer Freiheitsstrafe von einem Jahr bedroht ist.)
            dingliches Recht kann beispielsweise zwischen dem                   Dabei ist es egal, ob der Vorwurf berechtigt ist
            Eigentümer und dem Besitzer auf Herausgabe einer                    oder wie das Strafverfahren ausgeht.
            Sache bestehen.)
                                                                         bb)	Sonstige Vergehen im privaten Bereich (erweiterter
            Ausnahme: Sie haben keinen Versicherungsschutz,                   Straf-Rechtsschutz)
            wenn es sich um eine Angelegenheit aus folgenden                  für die Verteidigung, wenn Ihnen ein strafrecht­
            Bereichen handelt:                                                liches Vergehen vorgeworfen wird. (Vergehen sind
            – Schadenersatz-Rechtsschutz nach § 2 a).                         Straftaten, die im Mindestmaß mit einer Freiheits­
            –	Arbeits-Rechtsschutz.                                          strafe von unter einem Jahr oder Geldstrafe
               (Beispiel: Streit um Ihr Arbeitsverhältnis.)                   bedroht sind.)
ALLGEMEINE BEDINGUNGEN 15

          Ausnahme: Ein Gericht stellt rechtskräftig fest,                 Lebenspartners in familienrechtlichen Angelegen-
          dass Sie das Vergehen vorsätzlich begangen                       heiten wegen Scheidung bzw. Aufhebung und
          ­haben. Dann sind Sie verpflichtet, uns die ent­                 Scheidungs- bzw. Aufhebungsfolgesachen vor
           standenen Kosten zu erstatten.                                  deutschen Familiengerichten. Die Versicherungs-
                                                                           summe je Versicherungsfall beträgt 1.000 € je
          Sie haben keinen Versicherungsschutz, wenn                       Streitpartei und insgesamt 2.000 €.
          Ihnen ein Verbrechen vorgeworfen wird. (Ein Ver-                 Wenn jede Partei einen Anwalt beauftragt, wird
          brechen ist eine Straftat, die im Mindestmaß mit                 die vereinbarte Selbstbeteiligung jeweils in beiden
          einer Freiheitsstrafe von einem Jahr bedroht ist.)               Fällen berücksichtigt. Wird insgesamt ein Anwalt
          Dabei ist es egal, ob der Vorwurf berechtigt ist                 beauftragt, ziehen wir die Selbstbeteiligung zu
          oder wie das Strafverfahren ausgeht.                             Ihren Gunsten nur einmal ab.
                                                                           Die Wartezeit beträgt ein Jahr.
          Versicherungsschutz besteht auch, wenn Sie
          ehrenamtlich tätig sind und Sie für diese Tätigkeit     l)   Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten
          kein Geld erhalten.                                          aa)	Sie haben Versicherungsschutz, wenn Sie im
                                                                            privaten Bereich Opfer eines Verbrechens oder
     cc)	Straf-Rechtsschutz im gewerblichen Bereich                        einer rechtswidrigen Straftat sind:
          für die Verteidigung, wenn Ihnen ein strafrecht­                  –	gegen die persönliche Freiheit nach den § 234,
          liches Vergehen vorgeworfen wird. (Vergehen sind                      234 a), 235, 236, 239, 239 a), 239 b) StGB.
          Straf­taten, die im Mindestmaß mit einer Freiheits­               –	gegen die sexuelle Selbstbestimmung (nach
          strafe von unter einem Jahr oder Geldstrafe                           den § 174–180, 182 StGB).
          bedroht sind.)                                                    –	gegen die körperliche Unversehrtheit nach den
                                                                                § 224, 225, 226, 340 Absatz 3 in Verbindung
          Sie haben Versicherungsschutz unter folgenden                         mit den § 224, 225, 226 StGB.
          Voraussetzungen:                                                  –	 gegen das Leben nach den § 211, 212, 221.
          –	das Vergehen ist vorsätzlich und fahrlässig               bb)	Sie haben Versicherungsschutz für die Beistands-
             nach dem Gesetz strafbar und                                   leistung eines Anwalts
          –	Ihnen wird nur ein fahrlässiges Verhalten                      – im Nebenklageverfahren.
             ­vor­geworfen.                                                 – für den Antrag nach § 1 Gewaltschutzgesetz.
                                                                            –	für den sogenannten Täter-Opfer-Ausgleich
          Wird Ihnen ein vorsätzliches Verhalten vorgewor-                      nach § 46 a) Ziffer 1 Strafgesetzbuch in nicht
          fen, haben Sie zunächst keinen Versicherungs-                         vermögensrechtlichen Angelegenheiten.
          schutz. Wenn Sie nicht wegen vorsätzlichen                        –	für die Geltendmachung Ihrer Ansprüche nach
          Verhaltens verurteilt werden, haben Sie rückwir-                      dem Sozialgesetzbuch und dem Opferentschä-
          kend Versicherungsschutz. Ändert sich der Vorwurf                     digungsgesetz. Durch die Straftat muss ein
          während des Verfahrens auf fahrlässiges Verhalten,                    dauerhafter Körperschaden eingetreten sein.
          haben Sie ab diesem Zeitpunkt Versicherungs-                      – für Sie als Zeuge.
          schutz.
                                                                  m) Spezial-Straf-Rechtsschutz
          Ausnahme: In folgenden Fällen haben Sie also               Sie und Ihre Mitarbeiter möchten die Folgen eines
          keinen Versicherungsschutz:                                Strafverfahrens für Ihr Unternehmen minimieren?
          –	Ihnen wird ein Verbrechen vorgeworfen.                  Mehr dazu finden Sie in § 27.
             (Straftat, die im Mindestmaß mit einer
             ­Freiheitsstrafe von einem Jahr bedroht ist.)        n)	Telefonische und Online-Rechtsberatung
          –	Ihnen wird ein Vergehen vorgeworfen, das nur             Sie haben ein konkretes rechtliches Problem oder
              vorsätzlich begangen werden kann.                       möchten sich vorsorglich über Ihre Rechtslage infor-
              (Beispiel: Beleidigung, Diebstahl, Betrug.)             mieren? Wir vermitteln Ihnen eine erste telefonische
          Dabei ist es egal, ob der Vorwurf berechtigt ist            Rechtsberatung oder eine Online-Rechtsberatung per
          oder wie das Strafverfahren ausgeht.                        Chat. Sie können sich zu allen Fragen des deutschen
                                                                      Rechts im privaten und beruflichen Bereich beraten
j)   Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz                                lassen. Mehr dazu finden Sie in § 28.
     für Ihre Verteidigung, wenn Ihnen eine Ordnungswidrig-
     keit vorgeworfen wird. (Beispiel: Sie verstoßen gegen        o) Daten-Rechtsschutz
     die Gurtpflicht oder verursachen unzulässigen Lärm.)            Sie haben Versicherungsschutz für die gerichtliche
                                                                     Abwehr von Ansprüchen Betroffener nach dem Bundes­
k)	Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und             datenschutzgesetz (BDSG) auf
    Erbrecht                                                         – Auskunft,
    aa)	für einen Rat oder eine Auskunft eines in Deutsch-          – Berichtigung,
         land zugelassenen Anwalts in Familien-, Lebens-             – Sperrung und
         partnerschafts- und erbrechtlichen Angelegenheiten.         – Löschung von Daten.
    bb)	hängt der Rat oder die Auskunft mit einer anderen           Sie sind außerdem versichert für die Verteidigung in
         gebührenpflichtigen Tätigkeit des Anwalts zusam-            Verfahren wegen eines Vorwurfs einer
         men, übernehmen wir die gesetzlichen Kosten.                – Straftat nach § 42 BDSG oder
         In diesem Fall zahlen wir die gesetzlichen Kosten           – Ordnungswidrigkeit nach 43 BDSG.
         nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)                Das beschränkt sich auf den beruflichen Bereich. Sind
         bis höchstens 1.000 €.                                      Sie wegen einer Straftat nach § 42 BDSG rechtskräftig
    cc)	für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen            verurteilt worden? Dann müssen Sie uns die Kosten für
         und derjenigen Ihres ehelichen oder eingetragenen           die Verteidigung erstatten.
16 ALLGEMEINE BEDINGUNGEN

        p)	Beratungs-Rechtsschutz im Bereich der Vorsorge und                       bb)	der Planung oder Errichtung eines Gebäudes oder
            Rechtsschutz für Betreuungsverfahren                                          Gebäudeteils, das sich in Ihrem Eigentum oder
            aa)	
                Sie möchten Ihre Angelegenheiten in Form von                              Besitz befindet. Das gilt auch, wenn Sie dieses
                Patienten-, Betreuungsverfügungen und Vorsorge-                           erwerben oder in Besitz nehmen möchten.
                vollmachten vorsorglich regeln? Wir vermitteln                       cc)	der genehmigungs- und/oder anzeigepflichtigen
                Ihnen einen Online-Dienstleister, bei dem Sie die                         baulichen Veränderung eines Grundstücks,
                Verfügungen erstellen können. Es erfolgt eine                             Gebäudes oder Gebäudeteils. Dieses Grundstück,
                anwaltliche Prüfung und Registrierung im zentralen                        Gebäude oder Gebäudeteil befindet sich in Ihrem
                Vorsorgeregister. Zusätzlich erfolgt ein Update­                          Eigentum oder Besitz oder Sie möchten es erwer-
                service bei rechtlicher Veränderung (Generator für                        ben oder in Besitz nehmen.
                Patienten-, Vorsorge- und Betreuungsverfügung).                      dd)	der Finanzierung eines der unter aa) bis cc)
                Die Kosten übernehmen wir für Sie.                                        ­genannten Vorhaben.

             Sollten Sie statt dessen einen Anwalt beauftragen, zahlen    (2)   a)	Sie wollen Ansprüche auf Schadenersatz abwehren.
             wir pro Versicherungsjahr Kosten von höchstens 100 €.                  (Beispiel: Der Gegner will Schadenersatz von Ihnen.
             Für die Beratung bei der Erstellung eines Testamentes                  Dies ist nicht durch die Rechtsschutzversicherung,
             zahlen wir pro Versicherungsjahr ebenfalls Kosten von                  sondern über die Haftpflichtversicherung versichert.)
             höchstens 100 €.
                                                                                     Ausnahme: Der Anspruch auf Schadenersatz beruht auf
             Eine mit uns vereinbarte Selbstbeteiligung ziehen wir                   einer Vertragsverletzung.
             nicht ab.
                                                                                b)	Streitigkeiten aus kollektivem Arbeits- oder Dienstrecht.
             bb)	Rechtsschutz für Betreuungsverfahren                              (Beispiel: das Mitbestimmungsrecht in Unternehmen
                  Wurde eine Betreuung nach § 1896 ff. BGB                          und Betrieben.)
                  angeordnet? Dann haben Sie Rechtsschutz für
                  die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen in               c)	Streitigkeiten aus dem Recht der Handelsgesellschaften
                  diesem Zusammenhang. Dabei soll für Sie oder                      oder aus Anstellungsverhältnissen gesetzlicher Vertreter
                  eine mitversicherte Person ein Betreuer bestellt                  juristischer Personen. (Beispiel: Sie sind Geschäftsfüh-
                  werden.                                                           rer einer GmbH oder Vorstände einer Aktiengesellschaft.)

        q)	Rechtsschutz für die Abwehr von Ansprüchen auf                      d)	Streitigkeiten in ursächlichem Zusammenhang mit
            Schadenersatz durch abgelehnte Stellenbewerber                          Patent-, Urheber-, Marken-, Geschmacksmuster- und
            Wir helfen Ihnen bei der Abwehr von Ansprüchen auf                      Gebrauchsmusterrechten oder sonstigen Rechten aus
            Schadenersatz eines abgelehnten Bewerbers. Dieser                       geistigem Eigentum.
            beruft sich auf das Allgemeine Gleichbehandlungs­
            gesetz (AGG).                                                       e)	Streitigkeiten aus dem Kartell- oder sonstigem Wett­
                                                                                    bewerbsrecht.
        r)   Nachfolge-Beratungs-Rechtsschutz
             Sie möchten Ihre Betriebs- oder Unternehmens­                      f)   Streitigkeiten in ursächlichem Zusammenhang
             nachfolge regeln? Dann übernehmen wir die Kosten                        aa)	mit Spiel- oder Wettverträgen, Gewinnzusagen
             für die (vorsorgliche) anwaltliche Beratung bezüglich                        sowie Termin- oder vergleichbaren Spekulations­
             Betriebs-/Unternehmensübergabe. Dies gilt auch, wenn                         geschäften.
             der Anwalt darüber hinaus außergerichtlich tätig wird.                  bb)	mit dem Erwerb, der Veräußerung, der Verwaltung
             Wir übernehmen in 5 Versicherungsjahren Kosten bis                           und der Finanzierung von Kapitalanlagegeschäften
             zu 1.000 €. Nach Ablauf der 5 Versicherungsjahre                             aller Art.
             übernehmen wir erneut maximal 1.000 €.                                       Ausgenommen hiervon sind:
                                                                                          –	Geldanlagen auf Giro-, Spar-, Festgeld- und
   § 3	AUSGESCHLOSSENE RECHTSANGELEGENHEITEN:                                                Tagesgeldkonten,
        IN WELCHEN RECHTSANGELEGENHEITEN SIND SIE                                         –	Sparverträge,
        NICHT VERSICHERT?                                                                 –	Lebens- und Rentenversicherungen, auch
                                                                                              fondsgebundene Versicherungen dieser Art,
   In folgenden Fällen haben Sie keinen Versicherungsschutz:
                                                                                          –	Geldanlagen aus vermögenswirksamen
   (1)	Jede Interessenwahrnehmung in ursächlichem Zusammen-
                                                                                              ­Leistungen oder in steuerlich geförderten
          hang mit:
                                                                                               Altersvorsorgeprodukten.
          a)	Krieg, feindseligen Handlungen, Aufruhr, inneren Unruhen,
              Streik, Aussperrung oder Erdbeben.
                                                                                g)	Streitigkeiten aus dem Bereich des Familien-,
                                                                                    Lebenspartnerschafts- und Erbrechts.
        b)	Nuklearschäden und genetischen Schäden. Dieser Aus-
            schluss gilt nicht für Schäden aus einer medizinischen
                                                                                     Ausnahme: Sie haben Rechtsschutz nach § 2 k) im
            Behandlung.
                                                                                     Privat-Rechtsschutz.
        c)	Bergbauschäden und Beeinträchtigungen wegen berg-
                                                                                h)	Sie wollen gegen uns oder unser Unternehmen, das
            baubedingter Immissionen (zum Beispiel Erschütterun-
                                                                                    den Schaden abwickelt, vorgehen.
            gen) an Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen.
                                                                                i)   Streitigkeiten wegen
        d) aa)	dem Kauf oder Verkauf eines Grundstücks, das
                                                                                     –	der steuerlichen Bewertung von Grundstücken,
                bebaut werden soll. Ebenso der Kauf oder Verkauf
                                                                                          Gebäuden oder Gebäudeteilen.
                eines Gebäudes oder Gebäudeteils soweit Sie
                                                                                     –	Erschließungs- und sonstiger Anliegerabgaben.
                oder die mitversicherten Personen dieses nicht
                selbst zu Wohnzwecken nutzen oder nutzen wollen.
ALLGEMEINE BEDINGUNGEN 17

                                                                               kauft ein Fahrzeug. Sie bürgen für den Darlehensver-
         Ausnahme: Es handelt sich um laufend erhobene                         trag mit dem Autoverkäufer. Streitigkeiten, die Sie als
         Gebühren für die Versorgung eines Grundstücks.                        Bürge betreffen, sind nicht versichert.)

(3)   a) vor Verfassungsgerichten oder                                (5)	Es besteht bei den Leistungen von § 2 a–h ein ursächlicher
                                                                           Zusammenhang mit einer von Ihnen vorsätzlich begangenen
      b)	vor internationalen oder supranationalen Gerichts­               Straftat. Wird dieser erst später bekannt, sind Sie verpflich-
          höfen. (Beispiel: Europäischer Gerichtshof.)                     tet, die von uns erbrachten Leistungen zurückzuzahlen.

         Ausnahme: Sie nehmen Ihre rechtlichen Interessen             § 3 a	ABLEHNUNG DES VERSICHERUNGSSCHUTZES
         wahr als Bediensteter internationaler oder supra­                   WEGEN MANGELNDER ERFOLGSAUSSICHTEN ODER
         nationaler Organisationen aus Arbeitsverhältnissen                  WEGEN MUTWILLIGKEIT
         oder öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen.
                                                                      (1)	Wir können den Versicherungsschutz ablehnen, wenn
                                                                           unserer Auffassung nach:
      c)	Bei jeder Interessenwahrnehmung in ursächlichem Zu-
                                                                           a)	die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen nach
          sammenhang mit einem Insolvenzverfahren, das über
                                                                               § 2 a–g keine Aussicht auf Erfolg hat oder
          Ihr Vermögen eröffnet wurde oder eröffnet werden soll.
                                                                           b)	Sie Ihre rechtlichen Interessen mutwillig wahrnehmen
      d) Streitigkeiten in:
                                                                               wollen. Mutwilligkeit liegt dann vor, wenn die voraus-
         –	Enteignungs-, Planfeststellungs- und Flurbereini-
                                                                               sichtlich entstehenden Kosten in einem groben Miss-
              gungsangelegenheiten
                                                                               verhältnis zum angestrebten Erfolg stehen. Dann kön-
         –	Angelegenheiten, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
                                                                               nen wir nicht zahlen, weil die berechtigten Interessen
                                                                               der Versichertengemeinschaft beeinträchtigt würden.
      e)	Gegen Sie wird ein Ordnungswidrigkeiten- oder Verwal-
                                                                               Die Ablehnung müssen wir Ihnen in diesen beiden
          tungsverfahren wegen eines Halte- oder Parkverstoßes
                                                                               Fällen unverzüglich schriftlich mitteilen und diese
          geführt.
                                                                               begründen. (Unverzüglich heißt nicht unbedingt sofort,
                                                                               sondern ohne schuldhaftes Zögern oder so schnell
      f)	Streitigkeiten in Asylrechts- und Ausländerrechts­
                                                                               wie eben möglich.)
          verfahren.
                                                                      (2)	Was geschieht, wenn wir eine Leistungspflicht nach
      g)	Die Interessenwahrnehmung im Zusammenhang mit
                                                                           Absatz (1) ablehnen und Sie damit nicht einverstanden
          rassistischen, fremdenfeindlichen, extremistischen,
                                                                           sind? Dann können Sie den für Sie tätigen oder noch
          pornografischen, oder sonst sittenwidrigen Angeboten,
                                                                           zu beauftragenden Anwalt veranlassen, eine begründete
          Äußerungen oder Darstellungen. Dies gilt nur, soweit
                                                                           Stellungnahme abzugeben. Die Stellungnahme muss
          diese durch Sie vorgenommen oder veranlasst wurden
                                                                           folgende Fragen beantworten:
          beziehungsweise vorgenommen oder veranlasst worden
                                                                           –	Besteht eine hinreichende Aussicht auf Erfolg
          sein sollen. Sollte rechtskräftig festgestellt sein, dass
                                                                               und
          Sie diese nicht vorgenommen haben, besteht rück­
                                                                           –	steht die Durchsetzung Ihrer rechtlichen Interessen in
          wirkend bedingungsgemäßer Versicherungsschutz.
                                                                               einem angemessenen Verhältnis zum angestrebten
                                                                               Erfolg?
(4)   a) Es bestehen Streitigkeiten
                                                                           Die Kosten für diese Stellungnahme übernehmen wir.
         –	zwischen Ihnen und weiteren Versicherungs­
                                                                           Die Entscheidung des Anwalts ist für Sie und uns bindend.
             nehmern desselben Vertrags.
         –   von Mitversicherten gegen Sie.
                                                                           Ausnahme: Diese Entscheidung weicht offenbar von der
         –   von Mitversicherten untereinander.
                                                                           tatsächlichen Sach- oder Rechtslage erheblich ab.
      Ausnahme: Im Falle einer Scheidung oder eines familien-
                                                                      (3)	Damit der Anwalt die Stellungnahme abgeben kann, müssen
      rechtlichen Aufhebungsverfahrens besteht Versicherungs-
                                                                           Sie ihn vollständig und wahrheitsgemäß über die Sachlage
      schutz für den Versicherungsnehmer und den mitversicherten
                                                                           unterrichten. Außerdem müssen Sie die Beweismittel ange-
      Ehe- oder Lebenspartner.
                                                                           ben. Wenn Sie diesen Verpflichtungen nicht nachkommen,
                                                                           entfällt Ihr Versicherungsschutz.
      b)	
         Streitigkeiten sonstiger Lebenspartner untereinander,
         wenn diese Streitigkeiten in ursächlichem Zusammen-
         hang mit der Partnerschaft stehen (zum Beispiel Tren-        § 4	VORAUSSETZUNGEN FÜR UNSERE LEISTUNGEN:
         nung). Dies gilt auch für nicht eheliche und nicht ein­           WANN HABEN SIE ANSPRUCH AUF EINE RECHTS-
         getragene Lebenspartner, gleich welchen Geschlechts               SCHUTZLEISTUNG?
         und auch, wenn die Partnerschaft beendet ist.                (1)	Bei einem Rechtsschutzfall haben Sie Anspruch auf
                                                                           Versicherungsschutz. Diesen Anspruch haben Sie aber nur,
      c)	Ansprüche oder Verbindlichkeiten werden auf Sie über-            wenn der Rechtsschutzfall eingetreten ist
          tragen oder sind auf Sie übergegangen, nachdem ein               – nach Beginn des Versicherungsschutzes
          Rechtsschutzfall bereits eingetreten ist. (Beispiel: Ihr             und
          Arbeitskollege hat einen Verkehrsunfall und überträgt            – bevor der Versicherungsschutz endet.
          seine Ansprüche auf Schadenersatz auf Sie. Diese wol-
          len Sie gegenüber dem Unfallgegner geltend machen.               Der Rechtsschutzfall ist
          Das ist nicht versichert.)                                       a)	im Schadenersatz-Rechtsschutz nach § 2 a): das erste
                                                                               Ereignis, bei dem der Schaden eingetreten ist oder
      d)	Sie wollen die Ansprüche eines anderen in Ihrem Na-                  eingetreten sein soll.
          men geltend machen oder sollen für Verbindlichkeiten
          eines anderen einstehen. (Beispiel: Ihr Arbeitskollege           b)	im Rechtsschutz in Familien-, Lebenspartnerschafts-
                                                                               und Erbrecht nach § 2 k) aa) und bb): das Ereignis,
                                                                               das Ihre Rechtslage geändert hat. Im Rechtsschutz in
18 ALLGEMEINE BEDINGUNGEN

            Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht nach             – im Straf-Rechtsschutz nach § 2 i),
            § 2 k) cc): die Trennung.                                      – im Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz nach § 2 j),
            Das gilt auch für eine mitversicherte Person.                  –	Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und
                                                                              Erbrecht nach § 2 k) aa) und bb),
        c)	im Beratungs-Rechtsschutz nach § 2 p) aa): wenn Sie            – im Opfer-Rechtsschutz nach § 2 l),
            sich in Ihrer eigenen Angelegenheit beraten lassen             – im Spezial-Straf-Rechtsschutz nach § 2 m),
            wollen. In Betreuungsverfahren nach § 2 p) bb) haben           –	im Beratungs-Rechtsschutz im Bereich der Vorsorge
            Sie Rechtsschutz, wenn ein Betreuungsverfahren gegen              in Form von Betreuungs- und Patientenverfügungen
            Sie beantragt worden ist (Anregungsverfahren). Ist eine           sowie Vorsorgevollmachten und Testamentserstellung
            Betreuungsverfügung bereits ergangen, richtet sich der            nach § 2 p) aa),
            Eintritt des Rechtsschutzfalls nach § 4 (1) d).                – Rechtsschutz für Betreuungsverfahren nach § 2 p) bb),
                                                                           –	in Fällen, in denen Sie Ihre Interessen aus einem
            Im Nachfolge-Beratungs-Rechtsschutz nach § 2 r),                  Vertragsverhältnis in Bezug auf ein Kraftfahrzeug
            wenn Sie sich in einer Angelegenheit zur Unternehmens-            ­wahrnehmen,
            oder Betriebsnachfolge beraten lassen wollen.                  –	in steuerlichen Angelegenheiten wegen Ihres
                                                                               ­Kraftfahrzeugs,
        d)	in allen anderen Fällen der Zeitpunkt, zu dem Sie oder         –	in sozialrechtlichen Angelegenheiten im Zusammen-
            ein anderer (zum Beispiel der Gegner oder ein Dritter)              hang mit einem Verkehrsunfall.
            gegen Rechtspflichten oder Rechtsvorschriften verstoßen
            hat oder verstoßen haben soll.                            	
                                                                       Ausnahme: Für die Leistungsart nach § 2 g) bb) besteht
                                                                       eine Wartezeit von drei Monaten. Bei verwaltungsrecht-
            Zur Bestimmung des Zeitpunktes berücksichtigen wir         lichen Verfahren über die Vergabe von Studienplätzen
            –	alle Tatsachen (das heißt konkrete Sachverhalte         beträgt die Wartezeit ein Jahr (siehe § 2 g) bb) Satz 2).
                 im Gegensatz zu Werturteilen),                        Bei familienrechtlichen Angelegenheiten wegen Scheidung
            –	die durch Sie vorgetragen werden,                       bzw. Aufhebung und deren Folgesachen (siehe § 2 k) cc))
            –	um die jeweilige Interessenverfolgung zu stützen        beträgt die Wartezeit ein Jahr.
                 (das heißt, es ist ohne Bedeutung, ob Sie oder der
                 Gegner den Anspruch oder die Klage erheben).         (3)	In folgendem Fall haben Sie ebenfalls keinen Versiche-
                                                                           rungsschutz:
        	Sind mehrere Rechtsverstöße vorgeworfen worden, dann             a)	Der Rechtsschutzfall liegt nach Beginn des Versiche-
          ist der erste entscheidend. Wenn dieser erste Fall in                 rungsschutzes. Diesem ging jedoch voraus, dass Sie
          der Laufzeit des Vertrags eintritt, haben Sie Versiche-               vor Versicherungsbeginn oder innerhalb von 3 Monaten
          rungsschutz. Wenn dieser erste Fall vor Beginn des                    nach Beginn der Versicherung (Wartezeit)
          Vertrags eingetreten ist, haben Sie keinen Versiche-                  – einen Antrag bei einer Behörde gestellt haben
          rungsschutz. Das gilt auch, wenn dieser erste Fall                        (Beispiele: Bestimmung des Grades einer Behin­
          innerhalb von drei Monaten (Wartezeit) nach Beginn der                    derung, Unfallanzeige bei einer Berufsgenossen-
          Versicherung eingetreten ist.                                             schaft, Wiedererteilung der Fahrerlaubnis)
          Wenn sich ein behaupteter Rechtsverstoß über einen                    – einen Antrag auf Leistung aus einem anderen
          Zeitraum erstreckt (Dauerverstoß), ist nur dessen                         Versicherungsvertrag gestellt haben (Beispiel:
          ­Beginn maßgeblich. Ein solcher Dauerverstoß liegt vor                    Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente oder
           –	bei sich regelmäßig wiederholenden Verstößen                          Unfall-Invaliditätsleistung)
               (Beispiel: Der Arbeitgeber zahlt seit Monaten                    – ein Kündigungsrecht ausgeübt haben und der
               keinen Lohn. Der Rechtsschutzfall ist der erste                      Rechtsschutzfall mit der Beendigung des gekündig-
               Lohnausfall) oder                                                    ten Vertrags zusammenhängt (Beispiel: Sie haben
           –	wenn ein andauernder rechtswidriger Zustand                           einen Mietvertrag gekündigt, und nach Versiche-
               herbeigeführt worden sein soll (Beispiel: bei                        rungsbeginn gibt es Streit um die Kaution oder
               Beginn des Mietverhältnisses wird die Wohnung                        Schönheits­reparaturen).
               in mangelhaftem Zustand übergeben. Sie wird
               vom Vermieter erst nach mehreren Rügen des                  b)	Sie melden uns einen Rechtsschutzfall. Die betroffene
               Versicherungsnehmers in einen vertragsgemäßen                   Leistungsart ist aber zu diesem Zeitpunkt seit mehr als
               Zustand versetzt. Rechtsschutzfall ist die Über­                3 Jahren nicht mehr bei uns versichert.
               gabe der Wohnung bei Mietbeginn).
                                                                           c)	Sie haben vor Beginn des Versicherungsschutzes einen
        	Unberücksichtigt bleiben dabei zu Ihren Gunsten tat-                 Darlehens- oder Versicherungsvertrag geschlossen. Sie
          säch­liche oder behauptete Verstöße, die länger als ein              üben ein Widerrufs-, Widerspruchs- oder Anfechtungs-
          Jahr vor Beginn des Versicherungsschutzes zurückliegen.              recht aus, weil Sie bei Abschluss des Darlehens- oder
                                                                               Versicherungsvertrags
        Ausnahme: Dies gilt nicht für den Dauerverstoß.                        –	nicht oder nur unzureichend aufgeklärt oder beraten
                                                                               –	oder über ein Widerrufs- oder Widerspruchsrecht
   (2)	In folgenden Fällen haben Sie keinen Versicherungsschutz:                   nicht oder nur unzureichend aufgeklärt oder be-
        Der Rechtsschutzfall ist innerhalb von drei Monaten nach                    lehrt wurden bzw. worden sein sollen.
        Beginn der Versicherung eingetreten. Das ist die soge-             	Dies gilt auch, wenn der Widerruf, der Widerspruch
        nannte Wartezeit. Während der Wartezeit haben Sie keinen               oder die Anfechtung nach Beginn des Versicherungs-
        Versicherungsschutz.                                                   schutzes ausgeübt wird (Beispiel: Sie haben vor
                                                                               Abschluss der Rechtsschutzversicherung einen
        Ausnahme: Auch in den ersten drei Monaten haben Sie                    Darlehensvertrag geschlossen. Diesen widerrufen Sie
        Versicherungsschutz:                                                   nach Abschluss der Rechtsschutzversicherung, weil
        – im Schadensersatz-Rechtsschutz (§ 2 a),                              die Widerrufsbelehrung fehlerhaft war).
        –	im Verwaltungs-Rechtsschutz für verkehrsrechtliche
            Angelegenheiten nach § 2 g) aa),                          (4)	Im Steuer-Rechtsschutz, siehe § 2 e) haben Sie keinen
        – im Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz nach § 2 h),            Versicherungsschutz, wenn die tatsächlichen oder behaup-
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