Informationen zur VOV D&O- Versicherung

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Informationen zur VOV D&O-                                       als VOV-Versicherungsgemeinschaft, gegründet 1996. Haupt-
                                                                    geschäftstätigkeit der VOV-Versicherungsgemeinschaft ist die
   Versicherung                                                     Vermögenschadenhaftpflicht-Versicherung für Mitglieder von
                                                                    Organen juristischer Personen (D&O-Versicherung).
   Versicherer des Vertrages /                                      Für die Verbindlichkeiten aus dem Versicherungsvertrag
   Ladungsfähige Anschriften sind                                   haften die Versicherer nicht gesamtschuldnerisch, sondern
                                                                    mit den von ihnen jeweils übernommenen, im Versicherungs-
                                                                    schein ausgewiesenen prozentualen Anteilen am Versiche-
   AachenMünchener Versicherung AG,                                 rungsvertrag.
   AachenMünchener-Platz 1, 52064 Aachen                            Für deckungsrechtliche Streitigkeiten ist ausschließlich der bei
   gesetzlich vertreten durch den Vorstand                          Vertragsschluss von der Versicherungsnehmerin ausgewähl-
   Sitz der Gesellschaft: Aachen,                                   te und im Versicherungsschein als „Führender Versicherer“
   Handelsregister Aachen HRB 1043                                  bezeichnete Versicherer Prozesspartei und prozessführungs-
                                                                    befugt. Deckungsklagen können also nur gegen ihn erhoben
                                                                    werden.
   Continentale Sachversicherung AG,
                                                                    Die anderen Versicherer dieses Vertrages erkennen die für und
   Ruhrallee 92, 44139 Dortmund
                                                                    gegen den führenden Versicherer rechtskräftig ergehenden
   gesetzlich vertreten durch den Vorstand
                                                                    Entscheidungen hiermit jeweils für sich und ihren Anteil am
   Sitz der Gesellschaft: Dortmund,
                                                                    Versicherungsvertrag als verbindlich an.
   Handelsregister Dortmund HRB 2783
                                                                    Die Versicherer werden bei Abschluss, Durchführung, Verwal-
                                                                    tung und Beendigung des Versicherungsvertrags von der
   Generali Versicherung AG,
   Adenauerring 7, 81737 München
                                                                    VOV GmbH
   gesetzlich vertreten durch den Vorstand
   Sitz der Gesellschaft: München,                                  Im Mediapark 5, 50670 Köln,
   Handelsregister München HRB 177658                               gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer
                                                                    Diederik M. Sutorius
                                                                    Sitz der Gesellschaft: Köln,
   HDI Global SE, the Netherlands                                   Handelsregister Köln HRB 28020,
   Westblaak 14, 3012 KL Rotterdam, Niederlande
   gesetzlich vertreten durch den Vorstand.
                                                                    vertreten. Aus dem Versicherungsvertrag werden die Versi-
   Sitz der Gesellschaft: Rotterdam;
                                                                    cherer, nicht die VOV GmbH, verpflichtet.
   Kamer van Koophandel voor Rotterdam 34285499

                                                                    Vertragsbestimmungen und wesentliche Merkmale
   INTER Allgemeine Versicherung AG,                                der VOV D&O-Versicherung
   Erzbergerstr. 9-15, 68165 Mannheim                               Die gegenseitigen Rechte und Pflichten aus dem Versiche-
   gesetzlich vertreten durch den Vorstand                          rungsvertrag richten sich nach den gesetzlichen Bestim-
   Sitz der Gesellschaft: Mannheim,                                 mungen der Bundesrepublik Deutschland und den Allgemei-
   Handelsregister Mannheim, HRB 3181                               nen Bedingungen zur VOV D&O-Versicherung sowie hierzu
                                                                    gegebenenfalls getroffener Besonderer Vereinbarungen.
   NÜRNBERGER Allgemeine Versicherungs-AG,                          Die VOV D&O-Versicherung gewährt im gesetzlichen Rahmen
                                                                    weltweit Versicherungsschutz für den Fall, dass versicherte
   Ostendstraße 100, 90334 Nürnberg
                                                                    Personen wegen einer bei der versicherten Tätigkeit begange-
   gesetzlich vertreten durch den Vorstand
                                                                    nen Pflichtverletzung aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestim-
   Sitz der Gesellschaft: Nürnberg,
                                                                    mungen erstmals schriftlich auf Ersatz eines Vermögensscha-
   Handelsregister Nürnberg HRB 774
                                                                    dens in Anspruch genommen werden (Versicherungsfall). Der
                                                                    Versicherungsschutz umfasst die Prüfung der Haftpflichtfrage,

VOV GmbH   |   02/2018                            Seite 1   |   5                Informationen für geschäftliche Erstkontakte
die Abwehr von unberechtigten Haftpflichtansprüchen sowie                   Laufzeit des Vertrages
   die Befriedigung begründeter Haftpflichtansprüche.
                                                                               Soweit nicht anders vereinbart, beträgt die Laufzeit des Ver-
   Wesentliche Voraussetzung einer Leistung der VOV ist, dass                  trages ein Jahr. Der Vertrag verlängert sich gemäß den jeweils
   der Versicherungsfall während der Dauer des Versicherungs-                  vereinbarten allgemeinen oder besonderen Bedingungen
   vertrages oder einer vereinbarten Nachmeldefrist eingetreten                jeweils um ein Jahr, wenn er nicht spätestens vor Ablauf der
   ist (Anspruchserhebungsprinzip).                                            vertraglich festgelegten Kündigungsfrist in Textform
   Die Leistungspflicht ist je Versicherungsfall und für alle Versi-           gekündigt wird.
   cherungsfälle einer Versicherungsperiode zusammen auf die
   vereinbarte Versicherungssumme begrenzt. Dies gilt auch für                 Anzuwendendes Recht / Vertragssprache /
   Abwehrkosten und sonstige versicherte Leistungen.                           Gerichtsstand

                                                                               Ein Rechtsstreit über Ansprüche aus dem Versicherungs-
   Jahresprämie / Beitrag / Zahlungshinweise
                                                                               vertrag ist ausschließlich unter Anwendung des Rechts der
   Die Jahresprämie wird auf der Grundlage der überlassenen                    Bundesrepublik Deutschland zu entscheiden.
   Risikoinformationen, insbesondere unter Berücksichtigung der                Dem Vertrag - einschließlich der Verhandlungen vor Abschluss
   geografischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Situation der               - liegt deutsches Recht zugrunde. Vertragssprache ist Deutsch.
   Versicherungsnehmerin sowie der Höhe der Versicherungs-                     Ebenso erfolgt jede Kommunikation in deutscher Sprache.
   summe ermittelt.
                                                                               Für Klagen des führenden Versicherers aus dem Versiche-
   Der Gesamtbeitrag bemisst sich nach der in der Regel für ein                rungsverhältnis ist das Gericht des Ortes zuständig, an dem
   Jahr zu entrichtenden Prämie zzgl. der jeweils gültigen gesetz-             der jeweils Beklagte seinen Wohnsitz oder in Ermangelung
   lichen Versicherungssteuer.                                                 eines solchen seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
   Soweit nicht anders vereinbart, ist die Prämie zu dem im Ver-               Klagen gegen den führenden Versicherer können geltend
   sicherungsschein angegebenen Zeitpunkt an die VOV GmbH                      gemacht werden, am Wohnsitz oder dem gewöhnlichen
   zu zahlen.                                                                  Aufenthalt des jeweiligen Klägers oder bei dem Gericht am
   Für den Fall, dass der Beitrag für eine neu abgeschlossene                  Geschäftssitz des führenden Versicherers.
   VOV D&O-Versicherung zu entrichten ist, weisen wir darauf
   hin, dass die VOV-Versicherungsgemeinschaft nicht zur
   Leistung verpflichtet ist, wenn der Beitrag bei Eintritt eines
   Versicherungsfalls nicht gezahlt ist und die Versicherungsneh-
   merin die Nichtzahlung zu vertreten hat.

   Gültigkeitsdauer

   Die Gültigkeitsdauer unserer Angebote beträgt in der Regel
   3 Monate ab Ausstellungsdatum.

   Zustandekommen des Vertrages

   Auf der Grundlage der uns zur Verfügung gestellten vollstän-
   digen Informationen stellen wir Ihnen ggf. über Ihren Ver-
   mittler ein verbindliches Angebot zur Verfügung. Sollten die
   Informationen nicht für ein verbindliches Angebot ausreichen,
   stellen wir Ihnen ein Vorbehaltsangebot zur Verfügung.
   Mit Ihrer Annahme des verbindlichen oder vorbehaltlos
   gestellten Angebotes kommt der Vertrag zustande.

VOV GmbH   |   02/2018                                       Seite 2   |   5               Informationen für geschäftliche Erstkontakte
Widerrufsbelehrung                                                         Zuständige Aufsichtsbehörde

                                                                              Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
   Widerrufsrecht                                                             Graurheindorfer Str. 108
   Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen                   53117 Bonn
   ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax,                     T +49 228 4108-0
   E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt, nachdem Sie den Ver-                F +49 228 4108-1550
   sicherungsschein, die Vertragsbestimmungen einschließlich
                                                                              www.bafin.de
   der Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die weiteren
   Informationen nach § 7 Abs. 1 und 2 des Versicherungsver-
   tragsgesetzes in Verbindung mit den §§ 1 bis 4 der VVG-In-                 Beschwerden / Schlichtungs-/
   formationspflichtenverordnung und diese Belehrung jeweils                  Streitbeilegungsverfahren
   in Textform erhalten haben. Zur Wahrung der Widerrufsfrist
                                                                              Die VOV GmbH und Versicherer der VOV-Versicherungs-
   genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Wider-
                                                                              gemeinschaft (letztgenannte grundsätzlich beschränkt auf
   ruf ist zu richten an:
                                                                              Beschwerden durch Verbraucher) sind zur Beilegung von
   ԡԡ   VOV GmbH, Im Mediapark 5, 50670 Köln oder                             Streitigkeiten in Versicherungsangelegenheiten, insbesondere
   ԡԡ   per Fax an die folgende Nummer:                                       aus einem Versicherungsvertrag bzw. im Zusammenhang mit
        +49 221 931293-25 oder                                                der Vermittlung von Versicherungsverträgen, grundsätzlich
                                                                              zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer
   ԡԡ   per E-Mail an die folgende Adresse:                                   Schlichtungsstelle verpflichtet. Die zuständige Schlichtungs-
        underwriting@vov.eu                                                   stelle ist:
                                                                              Versicherungsombudsmann e. V.,
   Widerrufsfolgen
                                                                              Sitz: Leipziger Straße 121, 10117 Berlin
   Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungs-
                                                                              Anschrift: Postfach 08 06 32, 10006 Berlin
   schutz, und wir erstatten Ihnen den auf die Zeit nach Zugang
   des Widerrufs entfallenden Teil der Prämien, wenn Sie zuge-                Telefon: +49 30 206058-0
   stimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor dem Ende                    Telefon: 0800 3696000
   der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil der Prämie, der auf die
                                                                              Fax: 0800 3699000 (aus dem deutschen Telefonnetz)
   Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, dürfen wir in die-
   sem Fall einbehalten; dabei handelt es sich um einen Betrag in             Telefon: +49 30 20605899
   Höhe des 360sten Teils der im Versicherungsschein ausgewie-
                                                                              Fax: +49 30 206058 98 (aus dem Ausland)
   senen Jahresprämie multipliziert mit der Anzahl der Tage bis
   zum Zugang des Widerrufs. Die Erstattung zurückzuzahlender                 E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
   Beträge erfolgt unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang               info@versicherungsombudsmann.de
   des Widerrufs. Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor
                                                                              Internet: www.versicherungsombudsmann.de
   dem Ende der Widerrufsfrist, hat der wirksame Widerruf zur
   Folge, dass empfangene Leistungen zurück zu gewähren und                   Zur Beilegung der genannten Streitigkeiten werden die VOV
   gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben sind.                      GmbH und (grundsätzlich beschränkt auf Beschwerden durch
                                                                              Verbraucher) die entsprechenden Versicherer der VOV-Versi-
                                                                              cherungsgemeinschaft an einem Streitbeilegungsverfahren
   Besondere Hinweise
                                                                              vor dieser Stelle teilnehmen.
   Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren                    Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung:
   ausdrücklichen Wunsch sowohl von Ihnen als auch von uns                    www.ec.europa.eu/consumers/odr.
   vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt
   haben.                                                                     Unabhängig davon, ob Sie sich an eine außergerichtliche
                                                                              Schlichtungsstelle wenden, steht Ihnen der Weg zu den
                                                                              ordentlichen Gerichten frei.
   Ende der Widerrufsbelehrung

VOV GmbH    |   02/2018                                     Seite 3   |   5                Informationen für geschäftliche Erstkontakte
Informationen zur VOV GmbH                                              Beschwerden / Schlichtungs-/
                                                                           Streitbeilegungsverfahren
   gemäß Versicherungsvermitt-                                             Wir sind zur Beilegung von Streitigkeiten im Zusammenhang
   lungsverordnung                                                         mit der Vermittlung von Versicherungsverträgen zur Teilnah-
                                                                           me an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Schlich-
   Anschrift und Handelsregistereintragung                                 tungsstelle verpflichtet. Die zuständige Schlichtungsstelle ist:

   VOV GmbH, Im Mediapark 5, 50670 Köln
                                                                           Versicherungsombudsmann e. V.,
   gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer
   Diederik M. Sutorius                                                    Sitz: Leipziger Straße 121, 10117 Berlin
   Amtsgericht Köln HRB Nr. 28020                                          Anschrift: Postfach 08 06 32, 10006 Berlin
                                                                           Telefon: +49 30 206058-0
   Vermittlerregister
                                                                           Telefon: 0800 3696000
   Registernummer: D-MP3J-QPE9N-51                                         Fax: 0800 3699000 (aus dem deutschen Telefonnetz)
   Datum der Eintragung: 15.01.2009                                        Telefon: +49 30 20605899
   Status: Versicherungsvertreter mit einer Erlaubnis nach §34d            Fax: +49 30 206058 98 (aus dem Ausland)
   Abs. 1 der Gewerbeordnung
                                                                           E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
   Zuständige Erlaubnis- & Registerstelle:
                                                                           info@versicherungsombudsmann.de
   Industrie- und Handelskammer zu Köln,
   Unter Sachsenhausen 10-26, 50667 Köln                                   Internet: www.versicherungsombudsmann.de
   Telefon +49 221 1640-0, www.ihk-koeln.de                                Zur Beilegung der genannten Streitigkeiten werden die VOV
                                                                           GmbH und (grundsätzlich beschränkt auf Beschwerden durch
   Sie können diese Angaben im Internet unter folgender URL
                                                                           Verbraucher) die entsprechenden Versicherer der VOV-Versi-
   überprüfen:
                                                                           cherungsgemeinschaft an einem Streitbeilegungsverfahren
   www.vermittlerregister.info                                             vor dieser Stelle teilnehmen.
   Die VOV GmbH bietet bezüglich der von ihr vermittelten Versi-           Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung:
   cherungsprodukte eine anlassbezogene Beratung an.                       www.ec.europa.eu/consumers/odr.

   Vergütung
                                                                           VOV GmbH
   Die VOV GmbH erhält eine Vergütung in Form einer Provision,             Im Mediapark 5, 50670 Köln
   die in der Versicherungsprämie enthalten ist. Die VOV GmbH
   erhält als Vergütung keine anderen Zuwendungen.                         T +49 221 931293-0
                                                                           F +49 221 931293-25
   Versicherungsunternehmen mit einer Beteiligung von                      info@vov.eu
   über 10%
                                                                           www.vov.eu
   Folgende Versicherungsunternehmen besitzen über 10% an
   den Stimmrechten oder am Kapital der VOV GmbH:
   AachenMünchener Versicherung AG,
   Generali Versicherung AG,
   HDI Global SE, the Netherlands

VOV GmbH   |   02/2018                                   Seite 4   |   5                 Informationen für geschäftliche Erstkontakte
Hinweis auf die vorvertragliche Anzeigepflicht und die                      den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mittei-
   Folgen ihrer Verletzung                                                     lung des Versicherers ohne Einhaltung einer Frist kündigen.
                                                                               Der Versicherer hat den Versicherungsnehmer in der Mittei-
   Gemäß § 19 Abs. 1 VVG hat der Versicherungsnehmer „bis
                                                                               lung auf dieses Recht hinzuweisen.
   zur Abgabe seiner Vertragserklärung die ihm bekannten
   Gefahrumstände, die für den Entschluss des Versicherers, den
   Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen, erheblich                 § 20 VVG (Vertreter des Versicherungsnehmers)
   sind und nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat,
                                                                               Wird der Vertrag von einem Vertreter des Versicherungs-
   dem Versicherer anzuzeigen. Stellt der Versicherer nach der
                                                                               nehmers geschlossen, sind bei der Anwendung des § 19
   Vertragserklärung des Versicherungsnehmers, aber vor Ver-
                                                                               Abs. 1 bis 4 und des § 21 Abs. 2 Satz 2 sowie Abs. 3 Satz 2
   tragsannahme Fragen im Sinn des Satzes 1, ist der Versiche-
                                                                               sowohl die Kenntnis und die Arglist des Vertreters als auch
   rungsnehmer auch insoweit zur Anzeige verpflichtet.“
                                                                               die Kenntnis und die Arglist des Versicherungsnehmers zu
   Gemäß § 19 Abs. 5 S. 1 VVG stehen dem Versicherer Rechte                    berücksichtigen. Der Versicherungsnehmer kann sich darauf,
   wegen einer Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht                  dass die Anzeigepflicht nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig
   nur zu, „wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte                   verletzt worden ist, nur berufen, wenn weder dem Vertreter
   Mitteilung in Textform auf die Folgen einer Anzeigepflichtver-              noch dem Versicherungsnehmer Vorsatz oder grobe Fahrläs-
   letzung hingewiesen hat.“                                                   sigkeit zur Last fällt.
   Deshalb weisen wir Sie auf die nachstehenden gesetzlichen
   Regelungen über die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung                   § 21 VVG (Ausübung der Rechte des Versicherers)
   hin:
                                                                               (1) Der Versicherer muss die ihm nach § 19 Abs. 2 bis 4 zu-
                                                                               stehenden Rechte innerhalb eines Monats schriftlich geltend
   § 19 VVG (Anzeigepflicht)                                                   machen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der
   (2) Verletzt der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht                   Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht, die das von
   nach Absatz 1, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten.               ihm geltend gemachte Recht begründet, Kenntnis erlangt. Der
                                                                               Versicherer hat bei der Ausübung seiner Rechte die Umstände
   (3) Das Rücktrittsrecht des Versicherers ist ausgeschlossen,                anzugeben, auf die er seine Erklärung stützt; er darf nach-
   wenn der Versicherungsnehmer die Anzeigepflicht weder                       träglich weitere Umstände zur Begründung seiner Erklärung
   vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt hat. In diesem Fall hat           angeben, wenn für diese die Frist nach Satz 1 nicht verstrichen
   der Versicherer das Recht, den Vertrag unter Einhaltung einer               ist.
   Frist von einem Monat zu kündigen.
                                                                               (2) Im Fall eines Rücktrittes nach § 19 Abs. 2 nach Eintritt
   (4) Das Rücktrittsrecht des Versicherers wegen grob fahrläs-                des Versicherungsfalles ist der Versicherer nicht zur Leistung
   siger Verletzung der Anzeigepflicht und sein Kündigungsrecht                verpflichtet, es sei denn, die Verletzung der Anzeigepflicht
   nach Absatz 3 Satz 2 sind ausgeschlossen, wenn er den                       bezieht sich auf einen Umstand, der weder für den Eintritt
   Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände,                   oder die Feststellung des Versicherungsfalles noch für die
   wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätte. Die                    Feststellung oder den Umfang der Leistungspflicht des
   anderen Bedingungen werden auf Verlangen des Versicherers                   Versicherers ursächlich ist. Hat der Versicherungsnehmer die
   rückwirkend, bei einer vom Versicherungsnehmer nicht zu                     Anzeigepflicht arglistig verletzt, ist der Versicherer nicht zur
   vertretenden Pflichtverletzung ab der laufenden Versiche-                   Leistung verpflichtet.
   rungsperiode Vertragsbestandteil.
                                                                               (3) Die Rechte des Versicherers nach § 19 Abs. 2 bis 4
   (5) Dem Versicherer stehen die Rechte nach den Absätzen                     erlöschen nach Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss;
   2 bis 4 nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer durch                       dies gilt nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist
   gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen einer                      eingetreten sind. Hat der Versicherungsnehmer die Anzeige-
   Anzeigepflichtverletzung hingewiesen hat. Die Rechte sind                   pflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt, beläuft sich die Frist
   ausgeschlossen, wenn der Versicherer den nicht angezeigten                  auf zehn Jahre.
   Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannte.
   (6) Erhöht sich im Fall des Absatzes 4 Satz 2 durch eine                    § 22 VVG (Arglistige Täuschung)
   Vertragsänderung die Prämie um mehr als zehn Prozent oder
   schließt der Versicherer die Gefahrabsicherung für den nicht                Das Recht des Versicherers, den Vertrag wegen arglistiger
   angezeigten Umstand aus, kann der Versicherungsnehmer                       Täuschung anzufechten, bleibt unberührt.

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