Informationen zur VOV D&O- Versicherung
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Informationen zur VOV D&O- als VOV-Versicherungsgemeinschaft, gegründet 1996. Haupt- geschäftstätigkeit der VOV-Versicherungsgemeinschaft ist die Versicherung Vermögenschadenhaftpflicht-Versicherung für Mitglieder von Organen juristischer Personen (D&O-Versicherung). Versicherer des Vertrages / Für die Verbindlichkeiten aus dem Versicherungsvertrag Ladungsfähige Anschriften sind haften die Versicherer nicht gesamtschuldnerisch, sondern mit den von ihnen jeweils übernommenen, im Versicherungs- schein ausgewiesenen prozentualen Anteilen am Versiche- AachenMünchener Versicherung AG, rungsvertrag. AachenMünchener-Platz 1, 52064 Aachen Für deckungsrechtliche Streitigkeiten ist ausschließlich der bei gesetzlich vertreten durch den Vorstand Vertragsschluss von der Versicherungsnehmerin ausgewähl- Sitz der Gesellschaft: Aachen, te und im Versicherungsschein als „Führender Versicherer“ Handelsregister Aachen HRB 1043 bezeichnete Versicherer Prozesspartei und prozessführungs- befugt. Deckungsklagen können also nur gegen ihn erhoben werden. Continentale Sachversicherung AG, Die anderen Versicherer dieses Vertrages erkennen die für und Ruhrallee 92, 44139 Dortmund gegen den führenden Versicherer rechtskräftig ergehenden gesetzlich vertreten durch den Vorstand Entscheidungen hiermit jeweils für sich und ihren Anteil am Sitz der Gesellschaft: Dortmund, Versicherungsvertrag als verbindlich an. Handelsregister Dortmund HRB 2783 Die Versicherer werden bei Abschluss, Durchführung, Verwal- tung und Beendigung des Versicherungsvertrags von der Generali Versicherung AG, Adenauerring 7, 81737 München VOV GmbH gesetzlich vertreten durch den Vorstand Sitz der Gesellschaft: München, Im Mediapark 5, 50670 Köln, Handelsregister München HRB 177658 gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Diederik M. Sutorius Sitz der Gesellschaft: Köln, HDI Global SE, the Netherlands Handelsregister Köln HRB 28020, Westblaak 14, 3012 KL Rotterdam, Niederlande gesetzlich vertreten durch den Vorstand. vertreten. Aus dem Versicherungsvertrag werden die Versi- Sitz der Gesellschaft: Rotterdam; cherer, nicht die VOV GmbH, verpflichtet. Kamer van Koophandel voor Rotterdam 34285499 Vertragsbestimmungen und wesentliche Merkmale INTER Allgemeine Versicherung AG, der VOV D&O-Versicherung Erzbergerstr. 9-15, 68165 Mannheim Die gegenseitigen Rechte und Pflichten aus dem Versiche- gesetzlich vertreten durch den Vorstand rungsvertrag richten sich nach den gesetzlichen Bestim- Sitz der Gesellschaft: Mannheim, mungen der Bundesrepublik Deutschland und den Allgemei- Handelsregister Mannheim, HRB 3181 nen Bedingungen zur VOV D&O-Versicherung sowie hierzu gegebenenfalls getroffener Besonderer Vereinbarungen. NÜRNBERGER Allgemeine Versicherungs-AG, Die VOV D&O-Versicherung gewährt im gesetzlichen Rahmen weltweit Versicherungsschutz für den Fall, dass versicherte Ostendstraße 100, 90334 Nürnberg Personen wegen einer bei der versicherten Tätigkeit begange- gesetzlich vertreten durch den Vorstand nen Pflichtverletzung aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestim- Sitz der Gesellschaft: Nürnberg, mungen erstmals schriftlich auf Ersatz eines Vermögensscha- Handelsregister Nürnberg HRB 774 dens in Anspruch genommen werden (Versicherungsfall). Der Versicherungsschutz umfasst die Prüfung der Haftpflichtfrage, VOV GmbH | 02/2018 Seite 1 | 5 Informationen für geschäftliche Erstkontakte
die Abwehr von unberechtigten Haftpflichtansprüchen sowie Laufzeit des Vertrages die Befriedigung begründeter Haftpflichtansprüche. Soweit nicht anders vereinbart, beträgt die Laufzeit des Ver- Wesentliche Voraussetzung einer Leistung der VOV ist, dass trages ein Jahr. Der Vertrag verlängert sich gemäß den jeweils der Versicherungsfall während der Dauer des Versicherungs- vereinbarten allgemeinen oder besonderen Bedingungen vertrages oder einer vereinbarten Nachmeldefrist eingetreten jeweils um ein Jahr, wenn er nicht spätestens vor Ablauf der ist (Anspruchserhebungsprinzip). vertraglich festgelegten Kündigungsfrist in Textform Die Leistungspflicht ist je Versicherungsfall und für alle Versi- gekündigt wird. cherungsfälle einer Versicherungsperiode zusammen auf die vereinbarte Versicherungssumme begrenzt. Dies gilt auch für Anzuwendendes Recht / Vertragssprache / Abwehrkosten und sonstige versicherte Leistungen. Gerichtsstand Ein Rechtsstreit über Ansprüche aus dem Versicherungs- Jahresprämie / Beitrag / Zahlungshinweise vertrag ist ausschließlich unter Anwendung des Rechts der Die Jahresprämie wird auf der Grundlage der überlassenen Bundesrepublik Deutschland zu entscheiden. Risikoinformationen, insbesondere unter Berücksichtigung der Dem Vertrag - einschließlich der Verhandlungen vor Abschluss geografischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Situation der - liegt deutsches Recht zugrunde. Vertragssprache ist Deutsch. Versicherungsnehmerin sowie der Höhe der Versicherungs- Ebenso erfolgt jede Kommunikation in deutscher Sprache. summe ermittelt. Für Klagen des führenden Versicherers aus dem Versiche- Der Gesamtbeitrag bemisst sich nach der in der Regel für ein rungsverhältnis ist das Gericht des Ortes zuständig, an dem Jahr zu entrichtenden Prämie zzgl. der jeweils gültigen gesetz- der jeweils Beklagte seinen Wohnsitz oder in Ermangelung lichen Versicherungssteuer. eines solchen seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Soweit nicht anders vereinbart, ist die Prämie zu dem im Ver- Klagen gegen den führenden Versicherer können geltend sicherungsschein angegebenen Zeitpunkt an die VOV GmbH gemacht werden, am Wohnsitz oder dem gewöhnlichen zu zahlen. Aufenthalt des jeweiligen Klägers oder bei dem Gericht am Für den Fall, dass der Beitrag für eine neu abgeschlossene Geschäftssitz des führenden Versicherers. VOV D&O-Versicherung zu entrichten ist, weisen wir darauf hin, dass die VOV-Versicherungsgemeinschaft nicht zur Leistung verpflichtet ist, wenn der Beitrag bei Eintritt eines Versicherungsfalls nicht gezahlt ist und die Versicherungsneh- merin die Nichtzahlung zu vertreten hat. Gültigkeitsdauer Die Gültigkeitsdauer unserer Angebote beträgt in der Regel 3 Monate ab Ausstellungsdatum. Zustandekommen des Vertrages Auf der Grundlage der uns zur Verfügung gestellten vollstän- digen Informationen stellen wir Ihnen ggf. über Ihren Ver- mittler ein verbindliches Angebot zur Verfügung. Sollten die Informationen nicht für ein verbindliches Angebot ausreichen, stellen wir Ihnen ein Vorbehaltsangebot zur Verfügung. Mit Ihrer Annahme des verbindlichen oder vorbehaltlos gestellten Angebotes kommt der Vertrag zustande. VOV GmbH | 02/2018 Seite 2 | 5 Informationen für geschäftliche Erstkontakte
Widerrufsbelehrung Zuständige Aufsichtsbehörde Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Widerrufsrecht Graurheindorfer Str. 108 Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen 53117 Bonn ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, T +49 228 4108-0 E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt, nachdem Sie den Ver- F +49 228 4108-1550 sicherungsschein, die Vertragsbestimmungen einschließlich www.bafin.de der Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die weiteren Informationen nach § 7 Abs. 1 und 2 des Versicherungsver- tragsgesetzes in Verbindung mit den §§ 1 bis 4 der VVG-In- Beschwerden / Schlichtungs-/ formationspflichtenverordnung und diese Belehrung jeweils Streitbeilegungsverfahren in Textform erhalten haben. Zur Wahrung der Widerrufsfrist Die VOV GmbH und Versicherer der VOV-Versicherungs- genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Wider- gemeinschaft (letztgenannte grundsätzlich beschränkt auf ruf ist zu richten an: Beschwerden durch Verbraucher) sind zur Beilegung von ԡԡ VOV GmbH, Im Mediapark 5, 50670 Köln oder Streitigkeiten in Versicherungsangelegenheiten, insbesondere ԡԡ per Fax an die folgende Nummer: aus einem Versicherungsvertrag bzw. im Zusammenhang mit +49 221 931293-25 oder der Vermittlung von Versicherungsverträgen, grundsätzlich zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer ԡԡ per E-Mail an die folgende Adresse: Schlichtungsstelle verpflichtet. Die zuständige Schlichtungs- underwriting@vov.eu stelle ist: Versicherungsombudsmann e. V., Widerrufsfolgen Sitz: Leipziger Straße 121, 10117 Berlin Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungs- Anschrift: Postfach 08 06 32, 10006 Berlin schutz, und wir erstatten Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil der Prämien, wenn Sie zuge- Telefon: +49 30 206058-0 stimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor dem Ende Telefon: 0800 3696000 der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil der Prämie, der auf die Fax: 0800 3699000 (aus dem deutschen Telefonnetz) Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, dürfen wir in die- sem Fall einbehalten; dabei handelt es sich um einen Betrag in Telefon: +49 30 20605899 Höhe des 360sten Teils der im Versicherungsschein ausgewie- Fax: +49 30 206058 98 (aus dem Ausland) senen Jahresprämie multipliziert mit der Anzahl der Tage bis zum Zugang des Widerrufs. Die Erstattung zurückzuzahlender E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de Beträge erfolgt unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang info@versicherungsombudsmann.de des Widerrufs. Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor Internet: www.versicherungsombudsmann.de dem Ende der Widerrufsfrist, hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen zurück zu gewähren und Zur Beilegung der genannten Streitigkeiten werden die VOV gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben sind. GmbH und (grundsätzlich beschränkt auf Beschwerden durch Verbraucher) die entsprechenden Versicherer der VOV-Versi- cherungsgemeinschaft an einem Streitbeilegungsverfahren Besondere Hinweise vor dieser Stelle teilnehmen. Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung: ausdrücklichen Wunsch sowohl von Ihnen als auch von uns www.ec.europa.eu/consumers/odr. vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Unabhängig davon, ob Sie sich an eine außergerichtliche Schlichtungsstelle wenden, steht Ihnen der Weg zu den ordentlichen Gerichten frei. Ende der Widerrufsbelehrung VOV GmbH | 02/2018 Seite 3 | 5 Informationen für geschäftliche Erstkontakte
Informationen zur VOV GmbH Beschwerden / Schlichtungs-/ Streitbeilegungsverfahren gemäß Versicherungsvermitt- Wir sind zur Beilegung von Streitigkeiten im Zusammenhang lungsverordnung mit der Vermittlung von Versicherungsverträgen zur Teilnah- me an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Schlich- Anschrift und Handelsregistereintragung tungsstelle verpflichtet. Die zuständige Schlichtungsstelle ist: VOV GmbH, Im Mediapark 5, 50670 Köln Versicherungsombudsmann e. V., gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Diederik M. Sutorius Sitz: Leipziger Straße 121, 10117 Berlin Amtsgericht Köln HRB Nr. 28020 Anschrift: Postfach 08 06 32, 10006 Berlin Telefon: +49 30 206058-0 Vermittlerregister Telefon: 0800 3696000 Registernummer: D-MP3J-QPE9N-51 Fax: 0800 3699000 (aus dem deutschen Telefonnetz) Datum der Eintragung: 15.01.2009 Telefon: +49 30 20605899 Status: Versicherungsvertreter mit einer Erlaubnis nach §34d Fax: +49 30 206058 98 (aus dem Ausland) Abs. 1 der Gewerbeordnung E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de Zuständige Erlaubnis- & Registerstelle: info@versicherungsombudsmann.de Industrie- und Handelskammer zu Köln, Unter Sachsenhausen 10-26, 50667 Köln Internet: www.versicherungsombudsmann.de Telefon +49 221 1640-0, www.ihk-koeln.de Zur Beilegung der genannten Streitigkeiten werden die VOV GmbH und (grundsätzlich beschränkt auf Beschwerden durch Sie können diese Angaben im Internet unter folgender URL Verbraucher) die entsprechenden Versicherer der VOV-Versi- überprüfen: cherungsgemeinschaft an einem Streitbeilegungsverfahren www.vermittlerregister.info vor dieser Stelle teilnehmen. Die VOV GmbH bietet bezüglich der von ihr vermittelten Versi- Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung: cherungsprodukte eine anlassbezogene Beratung an. www.ec.europa.eu/consumers/odr. Vergütung VOV GmbH Die VOV GmbH erhält eine Vergütung in Form einer Provision, Im Mediapark 5, 50670 Köln die in der Versicherungsprämie enthalten ist. Die VOV GmbH erhält als Vergütung keine anderen Zuwendungen. T +49 221 931293-0 F +49 221 931293-25 Versicherungsunternehmen mit einer Beteiligung von info@vov.eu über 10% www.vov.eu Folgende Versicherungsunternehmen besitzen über 10% an den Stimmrechten oder am Kapital der VOV GmbH: AachenMünchener Versicherung AG, Generali Versicherung AG, HDI Global SE, the Netherlands VOV GmbH | 02/2018 Seite 4 | 5 Informationen für geschäftliche Erstkontakte
Hinweis auf die vorvertragliche Anzeigepflicht und die den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mittei- Folgen ihrer Verletzung lung des Versicherers ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Der Versicherer hat den Versicherungsnehmer in der Mittei- Gemäß § 19 Abs. 1 VVG hat der Versicherungsnehmer „bis lung auf dieses Recht hinzuweisen. zur Abgabe seiner Vertragserklärung die ihm bekannten Gefahrumstände, die für den Entschluss des Versicherers, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen, erheblich § 20 VVG (Vertreter des Versicherungsnehmers) sind und nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat, Wird der Vertrag von einem Vertreter des Versicherungs- dem Versicherer anzuzeigen. Stellt der Versicherer nach der nehmers geschlossen, sind bei der Anwendung des § 19 Vertragserklärung des Versicherungsnehmers, aber vor Ver- Abs. 1 bis 4 und des § 21 Abs. 2 Satz 2 sowie Abs. 3 Satz 2 tragsannahme Fragen im Sinn des Satzes 1, ist der Versiche- sowohl die Kenntnis und die Arglist des Vertreters als auch rungsnehmer auch insoweit zur Anzeige verpflichtet.“ die Kenntnis und die Arglist des Versicherungsnehmers zu Gemäß § 19 Abs. 5 S. 1 VVG stehen dem Versicherer Rechte berücksichtigen. Der Versicherungsnehmer kann sich darauf, wegen einer Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht dass die Anzeigepflicht nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig nur zu, „wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte verletzt worden ist, nur berufen, wenn weder dem Vertreter Mitteilung in Textform auf die Folgen einer Anzeigepflichtver- noch dem Versicherungsnehmer Vorsatz oder grobe Fahrläs- letzung hingewiesen hat.“ sigkeit zur Last fällt. Deshalb weisen wir Sie auf die nachstehenden gesetzlichen Regelungen über die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung § 21 VVG (Ausübung der Rechte des Versicherers) hin: (1) Der Versicherer muss die ihm nach § 19 Abs. 2 bis 4 zu- stehenden Rechte innerhalb eines Monats schriftlich geltend § 19 VVG (Anzeigepflicht) machen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der (2) Verletzt der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht, die das von nach Absatz 1, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten. ihm geltend gemachte Recht begründet, Kenntnis erlangt. Der Versicherer hat bei der Ausübung seiner Rechte die Umstände (3) Das Rücktrittsrecht des Versicherers ist ausgeschlossen, anzugeben, auf die er seine Erklärung stützt; er darf nach- wenn der Versicherungsnehmer die Anzeigepflicht weder träglich weitere Umstände zur Begründung seiner Erklärung vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt hat. In diesem Fall hat angeben, wenn für diese die Frist nach Satz 1 nicht verstrichen der Versicherer das Recht, den Vertrag unter Einhaltung einer ist. Frist von einem Monat zu kündigen. (2) Im Fall eines Rücktrittes nach § 19 Abs. 2 nach Eintritt (4) Das Rücktrittsrecht des Versicherers wegen grob fahrläs- des Versicherungsfalles ist der Versicherer nicht zur Leistung siger Verletzung der Anzeigepflicht und sein Kündigungsrecht verpflichtet, es sei denn, die Verletzung der Anzeigepflicht nach Absatz 3 Satz 2 sind ausgeschlossen, wenn er den bezieht sich auf einen Umstand, der weder für den Eintritt Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, oder die Feststellung des Versicherungsfalles noch für die wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätte. Die Feststellung oder den Umfang der Leistungspflicht des anderen Bedingungen werden auf Verlangen des Versicherers Versicherers ursächlich ist. Hat der Versicherungsnehmer die rückwirkend, bei einer vom Versicherungsnehmer nicht zu Anzeigepflicht arglistig verletzt, ist der Versicherer nicht zur vertretenden Pflichtverletzung ab der laufenden Versiche- Leistung verpflichtet. rungsperiode Vertragsbestandteil. (3) Die Rechte des Versicherers nach § 19 Abs. 2 bis 4 (5) Dem Versicherer stehen die Rechte nach den Absätzen erlöschen nach Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss; 2 bis 4 nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer durch dies gilt nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen einer eingetreten sind. Hat der Versicherungsnehmer die Anzeige- Anzeigepflichtverletzung hingewiesen hat. Die Rechte sind pflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt, beläuft sich die Frist ausgeschlossen, wenn der Versicherer den nicht angezeigten auf zehn Jahre. Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannte. (6) Erhöht sich im Fall des Absatzes 4 Satz 2 durch eine § 22 VVG (Arglistige Täuschung) Vertragsänderung die Prämie um mehr als zehn Prozent oder schließt der Versicherer die Gefahrabsicherung für den nicht Das Recht des Versicherers, den Vertrag wegen arglistiger angezeigten Umstand aus, kann der Versicherungsnehmer Täuschung anzufechten, bleibt unberührt. VOV GmbH | 02/2018 Seite 5 | 5 Informationen für geschäftliche Erstkontakte
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